das Stillschweigen der Franzoͤsischen Regierung in Be⸗ zug auf seine Note vom 18. April angab, welche bestimmt war, Auskunft uͤber einige Ausdruͤcke zu verlangen, deren sich Herr Serrurier, damals Franzoͤsischer Gesandter zu Washington, in einer Mittheilung an den Staats⸗Secretair, Herrn Forsyth, bedient hatte, eine Auskunft, welche die Franzoͤsische Regierung gern ertheilen werde, wenn sie zuvor die ihr gebuͤhrenden Erklaͤ⸗ rungen erhalten habe. Vor seiner letzten Note habe indeß Herr Levingston noch eine andere, vom 25. April datirte, dem Herzog von Broglie uͤbersandt, in welcher er, ohne spezielle Aufuͤhruͤng des damals schon angenommenen Amendements Valazé, das Peinzip desselben ansicht und dessen wahrscheinliche Konsequenzen ausfuͤhrlich entwickelt. Damals habe er (der Herzog von Bro⸗ glie) es nicht fuͤr zweckmaͤßig gehalten, offiziell bie Vertheidigung des nur im Entwurfe existirenden Amendements zu uͤbernehmen, jetzt aber, da es von der gesetzgebenden Gewart gebilligt sey, fuͤhle er sich dazu genoͤthigt. Der Herzog geht darauf zu einer und in der diesjaͤhrigen wiederholren Geschichts⸗Erzaͤhlung uͤber. Seine Darstellung ist im Wesentlichen folgende:
Der Gesetz⸗Entwurf in Bezug auf die Ausfuͤhrung des Trak⸗ tats vom 4. Juli 1834 ist der Deputirten⸗Kammer dret mal vorge⸗ legt worden, naͤmlich am 6. April 1833, am 11. Juni desselben Jah⸗ res, und am 13. Januar 1834, worauf er denn am 1. April 1834 durch eine Majoritaͤt von 8 Stimmen verworfen worden ist. Die Nachricht davon kam in Washington am 6. Mai an. Am 4. Juni zeigte Herr Serrurier dem damaligen Staats⸗Secretair fuͤr die aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten zu Washington, Herrn M Lane an, daß die Franzoͤfische Regierung beschlossen habe, den Gesetz⸗Entwurf nochmals einzubringen, und wiederholte diese muͤndlich gemachte Anzeige in einer vom folgenden Tage, dem 5. Juni, datirten Note. Herr M Lane antwortete darauf am 27. Juni, daß der Praͤsident sich auf die Versicherung des Herrn Serrurier verlassen und den Beschluß der Kammern abwarten wolle. Herr Serrurier hatte in seiner Note erklaͤrt, daß der Gesetz⸗Entwurf so bald eingebracht werden solle, üals es nur die Bestimmungen der Franzoͤsischen Verfassung gestat⸗ ten, indeß mußte die genauere Bestimmung des Zeitpunktes natuͤr⸗ lich theils von dem allgemeinen Zustande der inneren Angelegenhei⸗ ten Frankreichs, theils von dem Zwecke, den beide Regierungen zu erreichen bemuͤht waren, abhaͤngig bleiben. Im August 1834 wur⸗ den die Kammern zusammenberufen, doch nur der Form wegen, um dem A2sten Artikel der Charte zu genuͤgen; Gesetz⸗Entwuͤrfe wur⸗ den weder eingebracht noch diskutirt. Obgleich Herr Livingston so⸗ wohl als der Praͤsident der Vereinigten Staaten erwartet zu haben scheinen, daß das Entschaͤdigungs⸗Gesetz in dieser formellen Session werde vorgelegt werden, ließen sie sich doch leicht uͤberzeugen, daß durch eine solche Voreiligkeit nicht nur der bestehende Gebrauch ver⸗ letzt, sondern auch die Annahme des Gesetzes selbst eher gefaͤhrdet als befoͤrdert worden seyn wuͤrde. Dieselben Ruͤcksichten fanden auch Anwendung auf das spaͤtere Begehren des Herrn Livingston, eine besondere Session zur Vorlage des Entschaͤdigungs⸗Gesetzes anzu⸗ ordnen. Auch diesesmal fanden die Vorstellungen der Franzdͤsischen Regierung bei dem Praͤsidenten Eingang, und der inzwischen ernannte Staars⸗Secretair, Herr Forsyth, aͤußerte Hrn. Serrurier nur sein Bedau ern daruͤber, daß die naͤchstfolgende Session erst am Ende des Monats De⸗ zember und nicht am 1. Dez. werde erͤffnet werden (welches letztere indeß doch durch ein Zusammentreffen von Umstaͤnden bewirkt wurde), erklaͤrte aber zugleich dem Franzoͤsischen Gesandten, daß der Praͤsident in seiner Botschaft dem Kongresse nur anrathen werde, die Entschei⸗ dung der Franzoͤsischen Kammern abzuwarten. Unter solchen Um⸗ ständen teaf die Botschaft von 183à ein. Gleich nach dem Eintref⸗ fen der Botschaft in Paris suchte Herr Livingston in einer Note vom 29. Jan. 1835 dem uͤblen Eindruck derselben dadurch zu begeg⸗
nen, daß er den auf Frankreich bezuͤglichen Saͤtzen der Botschaft
die mildeste Deutung gab und uͤberdies das Prinzip aufstellte, daß es einer fremden Macht nicht zustehe, Erklaͤrungen zu verlangen uͤber die Mittheilungen, welche ein Zweig der gesetzgebenden Gewalt der Vereinigten Staaten an den andern zu machen fuͤr gut findet, ein Prinzip, welches er in seiner Note vom 25. April noch weiter entwickelte. Herr Livingston gesteht ein, daß, wenn der Praͤsident einen amtlichen Akt vornaͤhme, der die Interessen einer fremden Nation verletzte, oder wenn er bei direkten Mittheilungen an dieselbe durch Vermittelung diplomatischer Agenten eine anstoͤßige Sprache fuͤhrte, oder wenn der Kongreß ein Gesetz annaͤhme, welches die Wuͤrde einer fremden Nation verletzte, das Begehren einer Erklaͤrung an der rechten Stelle seyn und ach⸗ tungsvoll erwiedert werden wuͤrde; dieser Grundsatz sey aber nicht anwendbar auf einen Akt, durch welchen der Praͤsident, als alleint⸗ er Repraäsentant der Nation bei fremden Maͤchten, dem Kongresse Auskunft ertheilte uͤber die auswaͤrtigen Verhaͤltnisse. Die aͤußerste Freiheit von aller Beschraͤnkung sey erforderlich, wenn der Praͤsident dem wichtigen Theile seiner Functionen genuͤgend nachkommen solle, welcher seine Berichte uͤber die Beziehungen zu fremden Nationen betrifft. Wenn es irgend einer fremden Macht erlaubt waͤre, diese Mittheilungen der vollziehenden Gewalt zu kritisiren, dann wuͤrde das Land sich fortwaͤhrend in Kontroversen verwickelt finden, denn wenn das Recht einmal anerkannt waͤre, so wuͤrde man es fuͤr seine Pflicht halten, dasselbe auszuuͤben, und verlangen, daß jede anschei⸗ nend beleidigende Phrase deravouirt und uͤber jedes Wort eine Er⸗ laͤrung gegeben werde, welches einer ungeeigneten Interpretation unterzogen werden koͤnnte. „DHaher“, sagt Herr Livingston in seiner E1 4 8 1 8 111 8*. vote, „ist der Grundsatz festgestellt worden, daß keine fremde Macht das Recht hat, Erklaͤrungen zu verlangen uͤber irgend etwas, was der Praͤsident bei Ausuͤbung seiner Functionen dem Kon⸗ gresse mitzutheilen oder in Bezug auf irgend eine Maß⸗ regel, weiche er demselben auzuempfehlen fuͤr gut sindet“ Dieses Prinzip nun erklaͤrt der Herzog von Broglie nicht zugeben zu koͤnnen, wenigsiens nicht als ein absolutes, allgemeines, perem⸗ torisches Prinzip, ohne Bedingung und Begraͤnzung. „Es haͤngt nicht von einer Nation ab“, füͤgt er hinzu, „durch die bloße That⸗ che, daß sie diese odeer jene Regierungsform angenommen hat, in Beziehung zu fremden Maͤchten mehr Rechte zu erwerben, als sie onst besessen haben wuͤrde, oder sich andere Rechte anzumaßen, als ie unter irgend einer anderen Regierungssorm genossen haben uͤrde. Den Nationen steht es frei, ohne irgend eine Beschraͤnkung ie Negierungsform zu waͤhlen, welche ihnen beliebt, gerade aus der ache und unter der Bedingung, daß solch eine Wahl sie allein geht, und daß, welche Wahyl 80 auch treffen moͤgen, dieselbe an⸗ delrer Nationen Rechte nicht affziren, noch deren legitime Interessen benachtheiligen kann. Nun hat aber eine jede Regierung das an⸗ rkannte Recht, Erklarnngen zu verlangen, wenn der gesetzliche Re⸗ sentant oder das olsizielle Organ einer anderen Regie⸗ ung sich eine Sorache gegen sie erlauhbt, welche fuͤr be⸗ leidigend anaäesehen wird. Solch' ein Recht kann die Ver⸗ fassung der Vereinigten Staaten weder vernichten, noch modifi⸗ ziten, noch beschraänken; denn es ist im Voͤlkerrechte begruͤndet. Die Unverantwortlichkeit, mag sie sich nun auf Personen, auf Handlun⸗ gen oder Worte beziehen, die Unverantwortlichkeit, wenn sie auf gesetlicher Grundlage beruht, ist eine rein nationale Institution, eine durchaus innere Regulative, und kann niemals als ein Argu⸗ ment bei dem Verkehr verschiedener Regierungen unter einander be⸗ nutzt werden Wenn dem nicht so waͤre, und wenn wir geneigt seyn könnten, nach dem Beispiele des Herrn Livingston, das Argument bis in seine aͤußersten Konsequenzen zu verfolgen, so koͤnnte sogar behauptet werden, daß der Praͤsident der Vereinigten Staaten, wenn es anders nur in einer Botschaft an den Kongreß geschaͤhe, oͤffent⸗ lic, fremden Nationen und fremden Regierungen die gehaͤfstgsten Handlungen, die verkehrtesten Abstchten zuschreiben, sie dem Tadel der ganzen Welt bloßstellen duͤrfe, ohne daß diese Nationen oder Regierungen das Recht haͤtten, die geringste Ahndung daruͤber ergehen zu lassen, da sie jener sonderbaren Lehre zusolge nicht einmal dazu berechtigt waren, offtzielle Notiz davon zu
222 der Franzoͤsischen Regierung, als dessen Grundzuͤge er Schonun und Versoͤhnlichkeit bezeichnet, und zu dem dasselbe Interesse dels anlassung gegeben habe, auf dem der von Herrn Livingston verthei⸗ digte Grundsatz beruhe, naͤmlich das allen auf Theilung der Ge⸗ walten und Oeffentlichkeit der Verhandlungen basirten Regierungen
lungen der Behoͤrden einer fremden Nation unter einander, so viel wie möͤglich, zu vermeiden. Deshalb habe die Franzoͤsische Regie⸗ rung sich zunaͤchst damit begnügt, ihren Gesandten aus Washington abzuberufen, und die Erklaͤrungen abgewartet, welche sie unter an⸗ deren Umstaͤnden sogleich gefordert haben wuͤrde. Diese Maͤßigung habe auch Herr Ngeng ge anerkannt, indem er sich deeilt habe, gleich nach dem Eintreffen der Botschaft ausfuͤhrliche Erlaͤutekungen derselben zu geben, welche denn auch, wie er spaͤter angezeigt habe, von dem Praͤfidenten voͤllig ge⸗ billigt und genehmigt worden seyen. Daß aber diese Erklaͤrungen nicht genuͤgen koͤnnten, begruͤndet der Herzog von Beoglie einestheils darin, daß sie, ursproͤnglich nichts als der Ausdruck der persoͤnlichen Ansicht des Herrn Livingston, diesen Charakter am 18. Ppril, als das Amendement in der Deputirten⸗Kammer angenommen wurde, noch nicht veraͤndert gehabt, anderentheils aber auch in dem Wesen dieser Erklärungen selbst. Er erkennt es als richtig an, daß die Einwendungen der Franzoͤsischen Regierung hauptsaͤchlich gegen zwei Pundte gerichtet seyen, naͤmlich erstens: daß die Botschaft die redli⸗ chen Absichten der Regierung des Koͤnigs der Franzosen in Zweifel ziehe, und zweitens: daß sie die Drehung enthalte, die Erfuͤllung des Traktats durch die Furcht vor Repressalien erzwingen zu wollen. Wenn man die Botschaft, d. h. den auf Frankreich bezuͤglichen Theil
einzige Phrase nicht einer mehr oder minder plausiblen Interpretation unterzogen werden koͤnne, wann auch vielleicht in der einen der Zweifel ge⸗ gen die rechtlichen Absichten der Franzbsischen Negierung, oder die Absicht durch Drohung oder Einschuͤchterung auf dieselbe einzuwirken, sich bestimmter als in der anderen ausgesprochen finde. Wenn aber die ganze Folgenreihe der Fakta beruͤcksichtigt werde, wenn man be⸗ merke, mit wie vieler Sorgfalt sie so sehr als moͤglich in ein schlech⸗ tes Licht gestellt wuͤrden, ohne Erwaͤgung der erklaͤrenden Umstaͤnde und der Ruͤcksichten, welche die Regierung der Vereinigten Staa ten zuvor selbst anerkannt habe, wenn man am Schlusse der unun⸗ terbrochenen Reihe von Behauptungen, welche sich als Beschwerden geltend machen, nur weil sic auf isolirten und unvollstaͤndigen An⸗ gaben beruhen, den unerwarteten, den, mindestens gesagt, extremen Vorschlag finde, Franzoͤsisches Eigenthum zu konfiszicen, dann sey es auf den ersten Anblick unmoͤglich und selbst nach laͤngerem Nach⸗ denken schwierig, den Gedansen schwinden zu lassen, daß dieser ganze Theil der Botschaft zu dem oben angegebenen doppelten Zwecke verfaßt worden sey. „Dem ist aber nicht so“, faͤhrt der Herzog fort, „wenigstens hoffen wir, daß dem nicht so ist Doch was wuͤrde noͤthig seyn, um einen solchen Gedanken gaͤnzlich zu verbannen? Nichis als ein sehr einfaches Mittel. Wir streiten hier nicht uͤber diese oder jene Phrase, diese oder jene Be⸗ hauptung, diesen oder jenen Ausdruck; wir streiten uͤber die Absicht, welche diesen Theil der Botschaft diktirt hat. Wenn es wahr ist, daß der Praͤsident der Vereinigten Staaten, als er dem Kongresse die mit dem Traktat vom 4. Juli 1831 in Verbindung stehenden der redlichen Absichten der Franzoͤsischen Reglerung rege zu machen, wenn es wahr ist/ daß der Praͤstdent der Vereinigten Staaten, als er dem Kongresse vorschiug, die gewaltsame Wegnahme Franzoͤsischen Eigenthums zu dekretiren, nicht die Absicht hatte, eine drohende Stellung Frankreich gegenuͤber einzunehmen, so sehen wir nicht ein, warum er Schwierigkeit finden sollte, dieses zu erklaͤren. Ist aber eine solche Erklaͤrung in der That in der Note enthalten, welche Herr Livingston am 29. Januar an die Franzoͤsische Regierung rich⸗ tete, oder in dersenigen, welche derselbe Minister bei seiner Abreise am 27. April hinterließ? Wir wagen eben so wenig, dies zu bejahen alz es zu verneinen, und aus diesem Grunde ist es klar, daß weder die eine noch die andere genuͤgen kann. Die Note vom 29. Januar hat den Zweck, der Franzoͤsischen Regierung gegenuͤber, die in der Botschaft des Praͤsidenten Jackson angefuͤhrten Thatsachen zu ent⸗ wickeln. Sie will beweisen, das die von inm aufgefaßte Ansicht die⸗ ser Thatsachen wenigstens eine plausible ist. Mitten in dieser langen Entwickelung kommen zwei ober drei Phrasen vor in Bezug auf das Zutrauen, ate
zu der Aufrichtigkeit der Franzoͤsischen Regierung gebegt habe, ein Zutrauen, welches zu naͤhren Herr Lwwingston sich stets zur Pficht gemacht habe, und welches seiner Ansicht nach keinesweges mit einer der Ideen und Behauptungen, welche in der Botschaft ausgesyro⸗ chen sind, im Widerspruche stehe. Die Note vom 27. April dage⸗ gen ist hauptsaͤchlich darauf berechnet, das von der Deputirten⸗Kam⸗ mer eingebrachte Amendement auf indirekte Weise zu pruͤfern. Im Verlauf dieser Pruͤfung und in der Absicht, zu beweisen, daß irgend ein Verlangen nach Erklaͤrungen kuͤnftighin nutzlos dem Wesen nach und unzulaͤssig dem Prinzipe nach seyn werde, beruft sich Herr Livingston auf das Zeugniß von den rechtlichen Arsichten der Franzoͤsischen Regierung, welches er in seiner ersten Rote abgelegt hat; er bezieht sich auf die spaͤtere Sanctionirung des Inbalts jener Note durch den Praͤsidenten und verweilt insbesondere bei dem Pas⸗ sus in der Botschaft des Praͤsidenten, in welchem, wie er bebauptet, jede Idee einer Drohung abgeleugnet wird. Sie werden leicht ein⸗ sehen, mein Herr, und das Kabinet von Wafhington wird, wie wir glauben, sich auch davon uͤberzeugen, daß solche zufaͤllig eingewebte Phrasen in Dokumenten, deren Zweck und Inhalt polemisck ist, und welche uͤberdies in die Deta ls einer Kontroverse versteckt sind, die sich nicht immer von Bitterkeit frei haͤlt, nicht genuͤgen koͤnnen, den Eindruck zu verloͤschen, den die Lesung der Botschoft hervorgebracht hat, noch dieselbe Wirkung auf den Geist hervorbringen koͤnnen,
wie dieselbe Idee, wenn sie in einfachen, postriven, direkien Ausdruͤk⸗
Thatsachen darlegte, nicht die Absicht hegte, einen Zweifel wegen
sind. Der Art ist das Motiv, welches neven Franzoͤsische Regierung in die Unmoglichkeit versetzt von Herrn Livingston am Schlusse seiner Note vom 27. gesprochenen Wunsche Gehoͤr zu geben und zu erklaären, daß vor⸗
KA24 hat,
zufrieden gestellt haben. bat, ist tief eingedrungen, in Frankreich, in ganz Europa und selbst in den Vereinigten Stagten, wie die Berichte uͤber die Debatten im Konresse beweisen. Dieses Eindrucks ungeachtet, bedachte sich die Franzbͤsische Regierung nicht, sich in die Lage zu versetzen, die Ver⸗ Fftichtung, welche sie im Namen Frankreichs eingegangen ist, erfuͤl⸗ len zu koͤnnen. Wenn sie sich damtt fuͤr jetzt begnuͤgt und erwar⸗ tet, daß die Erfuͤllung jener Verpstichtung unter Bedingungen ge⸗ fordert werde, welche mit der ihr gebuͤhrenden Achtung uͤbereinstim⸗ nen, so besorgt weder sie, noch Frankreich, welches durch sie repraͤfentirt mwird, sich der Beschuldigung auszusetzen, als schaͤtzten sie die National⸗ Ehre nach der Zahl der Meltonen, welche sie zuruͤck halten koͤnnten als eine Entschaͤdigung fuͤr eine zugefuͤgte Beleidigung. Herr Lvingston wird der Erste seyn, der eine solche Idee zuruͤckweist. Weit davon entfernt, wird die Franzosische Regierung vielmehr den Tag als ei⸗ nen gluͤcklichen preisen, an welchem ste im Stande seyn werd, das ihr anver traunte Pfand auf eine ehrenvolle Weise zu uͤberliefern; aber jeder Stgat hat Pflichten gegen sich selbst zu erfuͤllen, jede Nation muß auf sich selbst Ruͤcksicht nehmen. Herr Lvvingston findet die Idee verwerflich, daß der Praͤsident der Vereinigten Staagten aber⸗ mals Zeugniß ablegen soll von seinem Vertrauen in die redlichen Arsichten der Franzoͤsischen Regierung, weil ein solcher Schritt, so vernuͤnftig und gerecht er an und fuͤc sich seyn mag, nicht als aus⸗ schließlich durch Vernunft und Gerechtigkeit vorgeschrieben erschei⸗ nen koͤnnte. Er wird nicht daruͤber erstaunt seyn, daß die Franzö⸗ sische Regiexung ihrerseits ein gleiches Gewicht darauf legt, zu be⸗ weisen, daß, wenn sie offen eine gesetzliche Schuld anerkennt und sich bereit erklaͤrt, sie abzutragen, sie ausschließlich nur die Vernunft
nehmen.“ Der Herzog von Broglie erlaͤutert dann das Verfahren
5*
gemeinschaftliche Interesse, jede direkte Einmischung in die Mitthei⸗
derselben, im Detail betrachte, so werde man vielleicht finden, daß keine
Nach diesen Worten schließt der Brief mi an Herrn Pageot, denselben dem ihm Abschrift davon anzubieten.
New⸗York, 27. Januar. Die letzte Bot sidenten hat hier wenig oder gar keinen Lea na baf der Fonds und auf die Waarenpreise gemacht. Die Fond; sogar gestiegen und kein Handels⸗Artikel hat sich im Pras hoben. Es wird ziemlich allgemein behauptet, keines der sel Haͤuser wuͤrde die von dem Praͤsidenten vorgeschlagenen Mn geln gegen Frankreich genehmigen; der Kongreß werde jede aßg nichts in der Sache thun, bevor er nicht erfahren habe, vnfc
em A Herrn Forsyth vozulesastn
des P., necen
—
erste und Haupt⸗Botschaft des Praͤsidenten in Frankreich nommen worden sey. Indeß hat Herr John Quincy Aeusg kuͤrzlich in einer Rede im Hause der Revpraͤsentanten beun deutlich zu verstehen gegeben, daß er die Administration enle der kriegerischen Maßregel, die sie verlangen duͤrfte, unterng werde, was große Sensation erregte, da er fruͤher eifrig 1 sa Erhaltung des Friedens sprach. Die Bill zur Linderung des hiesigen Brand⸗Ungluüce . der ge etzgebenden Versammsung des Staats New⸗Yol 18 9 bany mit 91 gegen 24 durchgegangen, und man glaubt üf Senat sie ebenfalls annehmen wird. Sie autorisirt anäec Yorker Banken, anderthalb Mal den Belauf der Anleiha n sie zur Erweiterung ihrer Fonds erlangen, zu diskonriren aü Yates hat auf Resolutionen angetragen, um dem Konpn Washington die Zufriedenheit dieser Legislatur mit dem 8 men des Praͤsidenten Jackson in Bezug avf die Differengen 1 Frankreich kundzugeben und deren Beistand zur Förderung. von demselben vorgeschlagenen Maßregeln anzubieten, fell 1 Umstaͤnde solche Schritte erheischen sohten. 1 1 Die hiesigen Zeitungen liefern auch wieder Nachrichten! Mobile, wonach zwei Truppen⸗Abtheilungen in Foorida 8 den Seminol⸗Indianern niedergemacht und von 112 Mann 1 drei entkommen seyn sollen. Ein Dampfschiff mit vier Com nieen war aus New⸗Orleans nach dem Schauplatze dieser derlage abgegangen. Ein Nord⸗Amerikanischer Schooner, der Freiwillige i New⸗Orleans nach Texas bringen sollte, ist von einem Mag nischen Schiffe genommen worden; Capitain, Mannschaft n Passagiere, zusammen an 50 Menschen, wurden in Fesself Matamoras abgefuͤhrt und dort in's Gefaͤngniß geworfen. 8-
Meteorologische Beobachtung.
1836. Mergens MNachmittags Abends Nach einmoggt 20. Februar. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr Beobvachtun. Luftdruck 340 24“ Par. 340,94 “Par. 341.28“„Par.] Quelhrärme 700 . Lustwärme. — 430 R. 0,1 0 R. — 2,0 h. Flußwärme 080 &† Thaupunkt... 57° R. — 2,10 R. — 3,5 °‧R. R G II Sv “ „30% N⁴o. Bodenwärme 144 % Dunstsättig. 88 vCt. 83 vEt. 91 vEt. 8 Wetter heiter. heiter. halbheiter. † Ausdünstung an Wind NS NNO. Niederschlag 0 Wolkenzug... — Nachtkälte — 381 Tagesmittel⸗ 340 82 % Par. — 2,2 0 R.. — 3,80 R.
— „NOS ND.
— —
Auswärtige Börsen.
8 Amsterdam, 10. Febrnar.
Niederl. wirkl. Schuld 559⁄ 63., 5 % 4o. 1031, Kam. 2 ⁄à 117¼ 50.8 593 EE “ 8 , 5 4 /16. 3 70 Span 49 v8. rassive 17 4 Ausg. Schulc;9 Zimnsl. 191 l 6. Preuss Präm.-Scheine 109 ½ Poln. 1231 t . /½ Dln. I123 1½. Oem Met. 99 ¾. 1
welches die Regierung der Vereinigten Staaten immer
Pebruar. Zins! 19 ¼.
Antwerpen, 15 Passive 16 ½. Ausg. Schuld —.
Frankfurf a. M., 18. Februar. Oesterr. 5 % Metall. 103 102 . 4 0 993% 995 9 59 ⅛. Br. † % 25 ½. G. Rank-Actien 1687. 1635 PFartial-Obl. G. Loose zu 500 rl. 114 ½ 1141 4. Loose zu 100 Fl. 21812 1 Preuss. Urim.-Sch. 605½. 60 ½. do. 4 L15. 8 78. 72 ⸗· 8 /0 Anl. 991 h. G. pH Loose 6959. Br. 5 % Spav. Anl. 48 ½. 48 ½¼½ 2 ½ 01 K
12 18
Neue Anl. N.
Hamburg, 19. Februar. Bank-Actien 1350. 1348. Neue Anl. 455⁄ ELondon, 13. Februnr. Cons. 39% 91 ¼. bis 91 %. 5 % Portug. 83 ½ Spanische 47 ¾.
do. 3 ⁰% 23¹¹
Paris, 15. Februar.
5 % Rente pr. compt. 109 50 fin cour. 109 75 compt. 80 75 ün cour. 80. 90 5 % Neap. 99. 60. 50 Rente 48. Passivre 15 ½. Neue Ausg. Sch. —. Ausg. Sch. I
Wiep, 15. Februar.
5 % Met. 103 4 % 99 ⁄. 3 % 751 ⁄16ͥ 2 ½ 0%. 2 . 9 1 8. 85 8 2 7 Gnak-Actien 1362. Neue Anl. 57213⁄1 ⁶
N.
ken geaͤußert wuͤrd’, und unbegleitet von Beschuldigungen, welche aus jetzt ganz unwichtigen Thatsachen oder Incidentpunkten geschoͤpft vielen anderen die hat, dem Apeil aus⸗ über ein Russisches Volkslied, arrangirt und vorgetragt wn gaͤngige von dem Gesandten der Vereinigten Staaten gegebene Er⸗ klärungen, welche von vem Prasidenten gebilligt worden seyen, sie
Der Eindruck, den die Botschaft gemacht spiel in 3 Abth., von C. Blum. Hierauf: Zum erstenmale
und Gerechtigkeit beruͤcksichtigt hat.“
Montag, 22. Febr. Im Schauspielhause: Herrmann ul Dorothea, idyllesches Famtten⸗Gemaäͤlde in 4 Abth., vom N C. Toͤpfer. Hierauf: Zum erstenmatt: Der Narr seiner f heit, Lustspiel in 2 Aufzuͤgen, von E. Naupach.
Dienstag, 23. Febr. Im Opernhause: Demoiselk Bal Lostspiel in 1 Akt, von J. E. Mand. (Dlle. Bertha Stich Demoiselle Bock.) Hierauf: Varitationen von Magsedl⸗ fir ein Holz- und Stroh⸗Instrument arrangirt und auf dearseben vorgetragen von Hertn Guseckow. Dann: Der reisende Otu⸗ dent, musikalisches Quodlebet in 2 Abth. Und: Wmrcetionen
Herrn Gusikow.
Mittwoch, 24. Febr. Im Opernhause: Capriciosa, e” ve
erholt: Der Marquis von Carabas, oder: Der gestiefellen
ter, komisches Zauber⸗Baller in 2 Abth., von Hoguet. M. von dem Koͤnigl. Kammer⸗Musikus H. Schmidt. 9 Im Schauspielhause: 1) Les rivanx d'eux mémes.! La secconde représentation de: La pensionuaire mariee: 1u-. deville nonveau en l par Serih 3) Lnu famille Jah- tot, vaudcville comique en 41 acte. “ Koͤnigstaͤdtisches Montag, 22. Febr. Zriny, oder: Sigeth, Melodrama mit Choͤren in 5 Akten, von Theodor ner. Musik vom Kapellmeister Franz Glaͤser. b Dienstag, 23. Febr. Der Barbier von Sevilla, romie Oper in 2 Akten. Musik von Rossini. (Dlle. Gerhardt: Rosin Donnerstag, 25. Febr. Zum erstenmale: Zu ebener C⸗ und erster Stock, oder: Launen des Gluͤckes, Lokal⸗Posse m Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. M Die neuen Decorationen sind vom Decorations⸗Maler Hemn Deny. Wegen der noͤthigen Vorbereitungen zu diesem Mittwoch den 24sten keine Vorstellung und bleibt da
an diesem Tage geschlossen.
acke,
Theater. 1 Die Bestuͤrmung 1
Stuͤck 8 Theale
Redacteur Hd. Cotte! Gebruckt bei A⸗ W. Hayl⸗
zet eintreten wuͤrden. (2)
satte Fieschi in seinem Gefaͤngnisse eine Unterredung mit Herrn
Kronik des Nages. 8
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem katholischen Pfarrer ottfried Schwane zu Borbeck, im Kreise Duisburg, den othen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Breslau ist der bisherige Prediger an der Hospital⸗ iche zu Breslau, U rbatsch, zum Pastor in Herrmannsdorf, bisherige Pastor Hoͤfer zu Schurgast als Pastor in Po⸗ rel,, und der bisherige General⸗Substitut und Lektor an der ssabeth⸗Kirche in Breslau, Lomnitzer, als Pastor in Herrn⸗
olsch ernannt worben.
ngs-Nachrichten. ANu 819 g d. Frankretch. u“ Fieschi'’s Prozeß. Siebzehnte und letzte Sitzung m 15. Febr. Das Gericht hatte sich schon um halb 11 Uhr orgens in geheimer Sitzung zur Abfassung des Urtheils ver⸗ melt. Den ganzen Tag uüber hatte man außerhalb des Pa⸗ es nichts von dem Resultate der Berathung erfahren. Um Uhr Abends erhielten die Advokaten der Angeklagten und die dacteure saͤmmtlicher Journale durch den Groß⸗Referendar die zeige, daß das Urtheil noch an demselben Abend publizirt wer⸗ wuͤrde. Gegen halb 11 Uhr Abends wurde darauf die Siz⸗ g wieder eroͤffnet. Die Pairs nahmen mit Ernst und Wuͤrde e Plaͤtze ein. Der Namens⸗Aufruf erfolgte unter feierlicher btille. Gleich darauf erhob sich der Praͤsident, bedeckte sich, d verlas das Urtheil, welches in seinen wesentlichen Theilen gendermaßen lautet: “ „Auf den Grund der gegen Fieschi, Morey, Pepin, Boi⸗ reau und Bescher entworfenen Anklage⸗Akte; — nachdem die zeugen in ihren Aussagen, der Genera! Prokurator in seinem Requisitorium und die Advokaten der Angeklagten in ihren Plai⸗ doyers vernommen worden; — in Betracht, daß Fieschi sich am B. Juli eines Attentats gegen das Leben des Koͤnigs und mehre⸗ rer Mitglieder seiner Familie, so wie des freiwilligen Todschlags gegen 18 Personen, und des Versuchs eines Todschlags gegen 21 Personen schuldig gemacht hat, — daß Morey und Pe⸗ pin sich zu Mitschuldigen jener Verbsechen dadurch gemacht, daß ste: 1) mit dem Haupturheber des Altentats das Verbrechen verabredet; 2) durch Geschenke, Machinationen und strafbare Kunstgriffe den Haupt⸗Urheber des Attentats angespornt; 3) ihm Waffen, Instrumente und andere Mittel zur Ausfuͤhrung des Verbrechens verschafft; endlich 4) ihm bei den Vorkehrun⸗ gen, wodurch das Attentat vorbereitet, erleichtert und vollfuͤhrt worden, beigestanden haben; — daß Boireau uͤberwiesen ist, sich gleichfalls zum Mitschuldigen des gedachten Verbrechens gemacht zu haben; — daß dagegen hinsichtlich Beschers nicht constirt, daß derselbe in irgend einer Weise bei dem Attentate betheiligt gewesen; — spricht der Gerichtshof den Bescher von jeder Anklage los und befiehlt, daß er sofort auf freien Fuß gesetzt werde; — verurtheilt Fieschi, den Artikeln 86 und 13 des Straf⸗Gesetzbuches gemaͤß, zur Strafe des Va⸗ termordes *) und befiehlt demnach, daß er im Hemde, barfuß und das Haupt mit einem schwarzen Schleier bedeckt, zur Richistaͤtte gefuͤhrt, auf dem Schaffott, waͤhrend der Vorlesung des Todes⸗Urtheils durch einen Gerichtsschreiber, zur Schau ausgestellt und dann sofort vom Leben zum Tode gebracht werde; — verurtheilt Morey und Pepin zum Tode; — verurtheilt Boireau zu 20jaͤhriger Festungsstrafe“), nach de⸗ ren Ablauf er lebenslaͤnglich unter polizeilicher Aufsicht stehen soll; — verurtheilt endlich Fiescht, Morey, Pepin und Boireau solidarisch in die Kosten des Prozesses.“ Unmittelbar nach Vorlesung dieses Urtheilsspruches wurde
Paris, 16. Febr. Gestern Mittag versammelten sich saͤmmt⸗ * Minister in den Tuilerieen, wo sie 2 Stunden lang mit vm Koͤnige konferirten. Der Messager will wissen, der Graf
olé habe vorgestern Abend dem Koͤnige geschrieben gehabt, daß 9. auf jedwedes Portefeuille verzichte, worauf Se. Maj. die bis⸗ sch den Minister auf den folgenden Tag um 2 Uhr Mittags zu sc beschieden haͤtten. In dieser Konferenz nun haͤtte der Koͤ⸗ c ihnen erklaͤrt, daß, nachdem man 10 Tage in nutzlosen Ver⸗ P. zur Rekonstruirung des Kabinets hingebracht, jetzt nichts hhr ter uͤbrig bleibe, als daß sie saͤmmtlich oder doch zum Theil re Porteseuilles behielten. Man glaube hiernach, meint das benannte Blatt, daß bloß die Herren von Broglie und Guizot usscheiden und dagegen die Herren von Montalivet und Sau⸗
Zeitu
Bevor gestern das obige Urtheil des Pairshofes gefaͤllt ward, avocat. Er beschwor ihn auf den Knieen, auszuwirken: 1) daß er zu Fuß nach der und 2) daß man ihm nicht, wie allen
———
*) Der 8öste Artikel des Straf⸗Gesetzbuches 8§.
Angriffe auf das Leben oder die Sesgt önign er Sriafe 6 “ belegt.“
ternach iu Bezug auf Boireau unsere gestrige Mitthei⸗ 8‿ 7. sie das „Journal de Liège“ vom lttens angebtec hg hen 8 egraphischen Depesche aus Paris, gegeben hatte, zu berichti⸗ on. Insofern von lebengloͤnglicher Freiheitsstrafe die Rede war, nc, . Zwangsarbeit (iravanx forcés) gemeint seyn, da die Fe⸗ Be196 1 (détention) hoͤchstens auf 20 Jahre verfuͤgt werden darf. u ist also zum Moximum dieser Sirafe, mit welcher zugleich
zwei Dinge fuͤr ihn Richtstaͤtte gehen koͤnne, zum Tode Verurtheilten,
1 lautet also: des Koͤnigs werden mit
die Zwange⸗Jacke anlege. daß die erste dieser Bitten nicht erfuͤllt werden koͤnne, weil die jetzige Regierung es sich zum Grundsatze gemacht habe, das Hin⸗ zudraͤngen des Volkes bei Hinrichtungen moͤglichst zu verhindern, und wenn man ihn zu Fuße Mittel, ganz Paris auf die sprach ihm seiner zweiten Biitte zu erlangen. Nina Lassave, in Folge der ihr ertheilten Erlaubniß, bei Fieschi. Sie zerfloß in Thraͤnen, so daß ihr Fieschi zuletzt laͤchelnd sagte: „Wenn Du gekommen bist, um mir meinen Muth zu rauben, so haͤttest Du lieber fortbleiben sollen.“ — Heute Morgen um 19 Uhr wurde den Angeklagten das Urtheil des Pairshofes no⸗ tifizirt. scheidung ihres Schicksals auf sie gemacht hat, fehlt es noch. Indeß sagt man, Fieschi sey ganz ruhig geblieben; er habe sich sogleich bei dem Inspektor der Gefaͤngnisse nach einigen Details uͤber die Art und Weise der Hinrichtung erkundigt und es nur zu bedauern geschienen, daß er noch 24 Stunden warten muͤsse. Pepin und Boireau sollen sehr niedergeschlagen gewesen seyn und Letzterer einen Strom von Thraͤnen vergossen haben.
Herr Lavocat machte ihm bemerklich,
Ehen lasse, so waͤre dies das beste eine zu bringen. Dagegen ver⸗ err Lavocat, Schritte zu thun, um die Gewaͤhrung en gestrigen Tag uͤber war
An bestimmten Details uͤber den Eindruck, den die Ent⸗
Mo⸗
rey ist theilnahmlos und unerschuͤttert geblieben, wie waͤhrend der ganzen Dauer des Prozesses. Man hatte gehofft, Pepin wuͤrde nach erfolgter Verurtheilung zum Tode Gestaͤndnisse ma⸗ chen; dies ist aber nicht geschehen. Gleich nach Verlesung des Urtheils wurde den drei zum Tode Verurtheilten die Zwangs⸗ Jacke angelegt. — Als Nina Lassave gestern Abend den Fieschi verlassen hatte, schrieb er einen langen Brief an den Abbé Gri⸗ vel, worin er um dessen geistlichen Beistand bat. — Dem Scharf⸗ richter ist der Befehl zugegangen, sich zu morgen fruͤh bereit zu halten. Der Moniteur, der lange uͤber die Ereignisse im noͤrdli⸗ chen Spanien geschwiegen, wahrscheinlich weil er in der letzteren Zeit nichts Guͤnstiges fuͤr die Christinos zu melden hatte, giebt heute wieder folgende Nachricht: „Der ehemalige Kancnikus Batanero war mit 300 Mann Infanterie und 100 Mann Ka⸗ vallerie uͤber den Ebro gegangen, um die Kaͤrlistischen Guerillas von Castilien zu sammeln. Am dFten ist er aber bei Urillo voll⸗ staͤndig geschlagen worden; man hat ihm 100 Mann theils getoͤd⸗ tet, theils als Gefangene abgenommen; 600 Kuͤrassiere von der Garde verfolgen den Rest.“
Briefe aus Bayonne vom lten sprechen von einem Aus⸗ falle, den die Garnison von St. Sebastian am 10ten gemacht habe. Die Karlisten, so heißt es, haͤtten anfangs ihre Verschan⸗ zungen eiligst verlassen, jedoch bloß um den Feind irre zu leiten; nachdem darauf die Christinos nch weiter vorgewagt, waͤren sie von allen Seiten uͤberfallen und mit ziemlich bedeutendem Ver⸗ luste bis unter die Mauern von St. Sebastian zuruͤckgeworfen worden.
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗ zung vom 12. Februar. (Nachtrag.) Auf eine Frage des Herrn Wallace erklaͤrte Herr Labouchere, daß die Kommissarien zur Untersuchung des Postwesens die Abschaffung des General⸗ Postmeister⸗Amts und die Uebertragung seiner Functionen an eine Kollegial⸗Behoͤrde anempfohlen haͤtten; es werde, fuͤgte er hinzu, dem Hause naͤchstens ein vollstaͤndiger Bericht uͤber die vorgeschlagenen Veraͤnderungen mitgetheilt werden, der ihm voll⸗ kommene Einsicht in die Sache gewaͤhren wuͤrde. Das Haus verwandelte sich dann in einen Subsidien⸗Ausschuß, in welchem die Besoldung fuͤr einige Koͤnigliche Wildhuͤter bewilligt wurde. Herr Hume fragte bei dieser Gelegenheit, was denn diese Wild⸗ huͤter zu thun haͤtten; die Besoldung, welche sie bekä⸗ men, betruͤge mehr, als das ganze Wild werth sey, wel⸗ ches sie huͤteten, und es sollte daher diesem Wild ein Ende gemacht werden. (Gelaͤchter.) „Da das Publikum“, sagte Herr Hume, „das Wild erhalten und die Gebuͤhren zahlen muß, welche die Wildhuͤter von sechs oder sieben Thiergaͤrten empfan⸗ gen, so glaube ich ein Recht zu der Frage zu haben, ob das Wild von den ehrenwerthen Herren des Mintsteriums gegessen wird oder nicht?“ (Gelaͤchter.) Lord John Russell versicherte, er habe noch kein Stuͤck Wild angenommen, seitdem er im Amte sey, wiewohl er nicht leugnen koͤnne, daß ihm welches angeboten worden sey. Bei dem Antrag auf Annahme der gewoͤhnlichen Beschluͤsse in Betreff der Zusammenstellung der Pruͤfungs⸗Kom⸗ missionen des Hauses wollte Herr O Brien als Amendement vorschlagen, daß in allen auf Angelegenheiten des Vereinigten Koͤnigreichs bezuͤglichen Faͤllen wenigstens zwei unter den funfzehn Kommissions⸗Mitgliedern aus der Zahl der Irlaͤndischen Repraͤsen⸗ tanten gewaͤhlt werden sollten, indem er behauptete, daß, obgleich die Irlaͤndischen Mitglieder ihren Pflichten am gewissenhaftesten nachkaͤmen, doch unter 194 Kommissions⸗Mitgliedern nur 9 aus ihrer Mitte ernannt worden seyen, und daß das Verhaͤltniß der⸗ selben zur Zahl der anderen Mitglieder in der Kommission sich nur wie 1 zu 21 stelle, waͤhrend es im Hause selbst doch wie zu 5 sey; er nahm jedoch auf die Bemerkung des Herrn Finn, daß dies hoffentlich bisher nur eine Unaufmerksamkeit und nicht ein boͤser Wille des Hauses gewesen sey, und daß gewiß kuͤnftig bei den Zusammenstellungen der Kommissionen mehr Ruͤcksicht auf die Irlaͤndischen Mitglieder werde genommen werden, seinen Vorschlag wieder zuruͤck. Hierauf trat Herr Finn mit seinem ange⸗ kuͤndigten Antrage hervor, daß das Haus sich in einer Resolution uͤber die unheilvollen Folgen des Orangismus fuͤr den Charakter und Ver⸗ waltung der Rechtspflege in Irland und uͤber die Besorgnisse aussprechen solle, welche eine unter der Veomanry und dem Mi⸗ litair so weit verzweigte Association, zu der Personen vom hoͤch⸗ sten Range und Einfluß gehoͤrten, fuͤr die sichere und gesetzmaͤ⸗ ßige Erhaltung der Thronfolge in Großbritanien einfloͤßen muͤsse.
Kirche in Irland aus Orangisten bestaͤnde, und daß sich unter dem Yeomanry⸗Corps, welches 27,000 Mann stark sey, wenigstens
Er behauptete, daß die Haͤlfte der Mitglieder der herrschenden
25,000 Orangisten befaͤnden. (Hoͤrt, hoͤrt!) Die Polizei, die sich auf
von den Geschworenen, 3Friedensrichtern, Sheriffs und Unter⸗Sheriffs gehoͤrten verhaͤltnißmaͤßig eben so viel zu dieser Association. Die Be
hauptung des Redners, daß der Grundsatz dieses Vereins toͤdt
liche Feindseligkeit gegen die große Masse der Irlaͤndischen Be
voͤlkerung sey, wurde von der Opposition mit „Rein, nein!“ auf⸗ genommen. John Russell aber erklaͤrte, er koͤnne mit der Annahme einer solchen Resolution, wie die vorgeschlagene, die so viele Klauseln, so schwere Anklagen und so wichtige Gegenstaͤnde umfasse, nicht uͤbereinstimmen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Auch habe der ehrenwerthe Herr seinen Antrag nicht zu einer passenden Zeit vorgebracht; er sehe, daß die anwesenden Mitglieder nicht gestimmt seyen, jetzt diese Angelegenheit zu entscheiden, und er halte es daher fuͤr esser, Zeit zu verschieben; wolle ten
auch seinen Grund, warum er weder das von Herrn Finn noch das von Herrn Hume vorgeschlagene Verfahren gutheißen koͤnne,
Herr C. Buller unterstuͤtzte den Antrag, Lord
die Erwaͤgung der ganzen Sache auf eine spaͤtere wenn die Debatte vertagt wuͤrde, so Wiederaufnahme derselben die Ansich⸗
bei der in Bezug auf diesen Gegenstand und
Minister
er der
dem Hause mittheilen, so wie, weshalb er glaube, daß das Haus, ohne sich in eine weitere Untersuchung einzulassen, gleich zu An⸗ fange der Session seine Meinung uͤber den Charakter und die Tendenz der Orangisten⸗Vereine aussprechen muͤsse; er wolle dies in zwei Resolutionen thun, die er dann dem Hause vorlegen werde; uͤbrigens aber sey es keinesweges seine Absicht, sich einem etwanigen gegen andere geheime Vereine gerichteten Antrage zu widersetzen, denn er sey ein Feind aller geheimen Gesellschaften, und wenn sich durch Untersuchung in einem besonderen Ausschusse oder auf einem anderen Wege ein Mittel ausfindig ma⸗ chen lasse, dieselben ganz zu unterdruͤcken, so wuͤrde er es gern annehmen, denn er sey vollkommen uͤberzeugt, daß dadurch Irland eine öö der Religion ein Dienst und dem ganzen Koͤnigreich Gerechtigkeit erwiesen wer⸗ den wuͤrde. (Hoͤrt, hoͤrt!) Der Minister schloß mit dem Antrage, die weitere Erwaͤgung dieser Sache bis zum 23sten d. zu verta⸗ gen, womit das Haus sich einverstanden erklaͤrte. Herr Hume beantragte nun die Vorlegung eines Verzeichnisses der Offiziere jedes Ranges, die, ohne der kriegsrechtlichen Untersuchung unter⸗ worfen zu seyn, aus der Armee⸗-Liste ohne Angabe des Grundes gestrichen worden, nebst ihren Namen und der Beschaffenheit ihrer verschiedenen Vergehen. Wenn dieser Antrag bewilligt wuͤrde, sagte er, dann wuͤrde er, falls der Herzog von Cumber⸗ land auch ferner noch den von dem Ober⸗Befehlshaber der Armee mit Bezug auf die Orangisten⸗Logen erlassenen Befehlen nachzu⸗ kommen sich weigere, darauf antragen muͤssen, daß das Haus unter⸗ suche, inwieweit der Ober⸗Befehlshaber Lord Hill seine Pflicht gethan habe, da er nicht fuͤr die gehoͤrige Vollziehung seiner Besehle gesorgt, die dem Herzoge, als Obersten eines Regiments, doch mitgetheilt worden seyn muͤßten, und er werde dann die Frage so stellen, wer eigentlich der Ober⸗Befehlshaber in diesen Koͤnigreichen sey. Lord Howick, der Kriegs⸗Secretair, sagte, er habe nicht sowohl gegen den Antrag, als gegen die Form des⸗ seiben Einwendungen zu machen; in ersterer Beziehung muͤsse er uͤbrigens bemerken, daß Se. Majestaͤt das unbezweifelte und unbestreitbare Recht haͤtten, Individuen ohne Angabe einer Ur⸗ sache aus dem Dienste zu entlassen, wenn dies Recht auch nur selten und nur in den schlimmsten Faͤllen ausgeuͤbt wuͤrde; in letzterer Hinsicht habe er gegen den Antrag einzuwenden, daß es sehr gehaͤssig sey, die Namen von Individuen, die wegen un⸗ ruͤhmlicher Ursachen entlassen worden, vor die Augen des Publi⸗ kums zu ziehen, da die Entlassung aus der Armee schon an sich eine schwere und wohl hinreichende Strafe sey. (Hoͤrt, hoͤrt!) Oberst Verner erklaͤrte, er sey einer von denen, die auf halbem Sold staͤnden; diese Belohnung nebst der Erlaubniß, seinen Rang beibehalten zu duͤrfen, sey ihm von Sr. Maj. fuͤr seine Dienste bewilligt worden; er habe nichts gethan, was eines Offiziers oder Gentleman's unwuͤrdig waͤre, und er wuͤrde es hart finden, wenn er bloß deshalb von der Liste gestrichen werden sollte, weil er zu einem Vereine gehoͤre, an dessen Spitze zwei Bruͤder Seiner Majestaͤt staͤnden. Herr Scarlett fragte, ob Herr Hume die persoͤnliche Freiheit so weit verkuͤrzt wissen wollte, daß es einem Manne, der auf Halbsold gesetzt sep, verwehrt seyn sollte, etwas zu thun, was kein Geset fuͤr unrecht erklaͤre; allen Gesetzen und aller Vernunft zum Trotze eine bittere Ver⸗ folgung gegen Theilnehmer an einem Verein zu beginnen, sey weder recht, noch ehrenwerth. (Hoͤrt! Oberst Thomson da⸗ gegen erklaͤrte, er wuͤrde gern Reform⸗Vereine in jedem Regi⸗ ment begruͤnden, damit uͤber die verschiedenen auf das Wohl des Soldaten bezuͤglichen Gegenstaͤnde, zum Beispiel uͤber die koͤrper⸗ liche Zuͤchtigung, darin debattirt werden koͤnnte, wenn er sich nicht stets dadurch haͤtte davon abhalten lassen, daß es nicht weise sey, politische Debatten unter der Armee anzuregen; die Krone koͤnne aber nicht einseitig han⸗ dein und duͤrfe eben so wenig das Bestehen von Orangisten⸗Logen in der Armee dulden, wie sie Reform⸗Vereine darin zulassen wuͤrde. Lord Howick erwiederte darauf, er habe keinesweges sagen wollen, daß es Offizieren, die auf Halbsold staͤnden, gestat⸗ tet seyn solle, Vereine in der Armee zu stiften, sondern nur, daß solche Offiziere in allen Faͤllen, außer in solchen, uͤber welche ein ausdruͤckliches Verbot von Seiten des Hauptquartiers oder das Reglement der Armee etwas Bestimmtes anordne, als Civilisten. betrachtet wuͤrden; der Befehl des Lord Hill vom 31. Aug. sey nun in der That ein solches ausdruͤckliches Verbot, und es wuͤrde daher ord⸗ nungswidrig und sogar ein Akt des Ungehorsams seyn, wenn ein Offi⸗ zier, selbst einer, der auf Halbsold staͤnde, die Vorschriften desselben uͤbertraͤte; ein Gffizier, und waͤre er auch vom hoͤchsten Range, der nach Erlassung jenes Befehls noch Vereine in der Armee stiftete, wuͤrde sich eines Vergehens schuldig machen. Herr Hume stimmte zwar mit der Ansicht des Kriegs⸗ Secretairs hinsichtlich der Unangemessenheit in der Form seines Antrages nicht uͤberein und nannte es ein uͤbermaͤßiges und unnoͤthiges Zartgefaͤhl, wenn man es finde, die Namen der wegen Vergehun⸗ gen aus dem Dienst Entlassenen zu publiziren, aͤnderte jedoch
ie duͤrgerliche Degradation verknuͤpft ist, verurtheilt worden.
7 — 8000 Mann belaufe, zaͤhle 4 — 5000 Orangisten unter sich, und
seine Motion dahin, daß er bloß „einen Nachweis uͤber die