1836 / 64 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

vo M. wesbe! Poich! n zs⸗el 820

basnapiags mlzünn..

Bekanntmachungen. Bekanntmachung.

ö 8 Von dem unterzeichneten Pupillen⸗Kollegio wird bierdurch bekannt gemacht, daß die Theilung des

Nachlasses des am 1. Maͤrz 1833 zu Siedtkow bei Bel⸗

ard verstorbenen Hauptmanns a. D. Karl Friedrich 1h von Stempel unter seine Erben erfolgen soll. Coͤslin, den 18. Januar 1836. Koͤnigl. Pupillen⸗Kolleginm von Pommern.

X89

1

20 i Byekanntmachung. Von dem unterzeichneten Pupillen⸗Kollegio wird in Gemaͤßheit des §. 137. seqgq. Titel 17. Theil I. des Allgemeinen Landrechts hierdurch bekannt ge⸗ macht, daß der Nachlaß der am 22. Oktober 1835 zu Wittbeck bei Stolp verstorbenen verwittweten Guts⸗ besitzer Muͤller, Charlotte, geborne Kolbe, unter de⸗ ren Erben vertheilt werden soll.

Coͤslin, den 14. Januar 1836.

Koͤnigl Pupillen⸗Kollegium von Pommern.

90 6

Die dem Kontrolleur Anton Kosson hierselbst ge⸗ ddorige Ziegelei und Ackerberg, auf 12,915 Thlr. 19 sgr 9 pf. abgeschaͤtzt, soll in nothwendiger Subhastation verkauft werden. Der Bietungs⸗Termin ist in un⸗ erm Gerichts⸗Lokal auf . den 29. August c., Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Justizrath Soenderop angesetzt. Die Tare, der neueste Hypothekenschein und die Kauf⸗ Bedingungen sind in unserer Registratur einzusehen. Landsberg a. d. W., den 9. Februar 1836. Konigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

4SAnn 11“

v 8

Aufgebots⸗Proclama. Vom unterzeichneten Gericht werden

A. nachgenannte verloren gegangene Hypotheken⸗ Instrumente, deren Betrag schon laͤngst zuruͤckge⸗ zahlt und gerichtlich quittirt worden ist, als:

1) vom 18 Dezember 1797 uͤber 650 Thlr., fuͤr das jungfraͤuliche Klosterstift zu Naumburg a. Q., auf das Groͤbel⸗Vorwerk Nr. 397, dem Buͤrger

Gottlieb Hollstein gehoͤrig, eingetragen, wovon, laut Cession vom 6. November 1820, 400 Thlr. an die 6 Geschwister Hollstein cedirt worden:;

2) vom 12. September 1777 über 100 Thlr., fuͤr die katholische Kirchen⸗Kasse zu Bunzlau, auf dem Andreas Hollsteinschen vamergnte Nr. 32 zu Neu⸗Jaͤschwitz;

3) vom 24. August 1801 üuͤber 200 Thlr., fuͤr die Maria Magdalena Woltersdorf, auf dem Hause

NXNr. 347 hierselbst, vormals dem Schoͤnfaͤrber

Seimert, jetzt dem Partieulier Glaeser modo

dessen Erben gehoͤrig, intabulirt;

4) vom 31. August 1795 UMJber 50 Thlr, der Schul⸗ haus⸗Baukasse hierselbst, auf der Gaͤrtner⸗ Nahrung Nr. 16 zu Aschitzau, vormals dem Gpottlob Seidel, jetzt dem Hanke gehdrig;

5) vom 10. September 1811 über 100 Thlr., der

Stellmacher⸗Wittwe Heidrich zu Ober⸗Thomas⸗ waldau, auf der Haͤusler⸗Nahrung Nr. 17 zu

Grenulich, vormals dem Samuel Friedrich, jetzt

dem Hammervpaͤchter Muͤller gehdrig;

6) vom 9. Juli 1798 uͤber 80 Thlr., fuͤr die ver⸗ ehel. Stadt⸗Direktor Liebner, auf das Haus Nr. 81 hierselbst intabulirt, durch Cession auf das hiesige Hospital ad St. Quirinum uͤber⸗ gegangen;

7) vom 17. Mai 1815 urspruͤnglich uͤber 300 Thlr, und jetzt nur noch auf 200 Thlr. guͤltig, fuͤr

dden Bauerssohn Nicolaus Hentschel zu Tillen⸗

dorf, auf das Bauergut Nr. 125 daselbst, dem

GZottfried Schneider gehoͤrig, intabulirt;

8) vom 13. Maͤrz 1765, urspruͤnglich uͤber 420 Thlr.,

jetzt nur noch auf 395 Thlr. guͤltig, fuͤr die gatholische Stadt⸗Pfarrkirche hierselbst, auf das

Haus Nr. 20 hierselbst, vormals dem Schnei⸗

der Clemens Greulich, jetzt dem Schleifer Krause

gehoͤrig, intabulirt;

9) vom 18. Januar 1790 uͤber 50 Thlr., vormals der Schulhaus⸗Baukasse, jetzt der Rutterschen

Fundations⸗Kasse auf dem Hause Nr. 381 hier⸗

selbst, vormals dem Schneider Schwengler, jetzt

dem Baͤcker Rhhricht gehoͤrig;

10) vom 1. September 1800 uͤber 50 Thlr., der ka⸗ tbolischen Kirchen Kasse auf vorgenanntem Hause Nr. 381;

11) vom 25. Januar 1779 VJber 40 Thlr., dem St. Annen⸗Kirchen⸗Aerario zu Tillendorf, auf dem sonst Navarraschen, jetzt Zuckerbaͤcker Talkeschen Hause Nr. 223 hier;

12) vom 28. Juli 1790 über 200 Thlr., urspruͤng⸗ lich fuͤr den Strickermeister Karl Nerlich, spaͤ⸗ ter in Folge gerichtlicher Cession fuͤr den hie⸗ sigen Kaufmann Jenke auf das Haus Nr. 28 hierselbst, vormals dem Schornsteinfeger Nord⸗ mann, jetzt dem Roͤhrmeister Weinhold gehoͤrig,

intabulirt:

13) vom 31. Maͤrz 1818 uͤber 50 Thlr. ruͤckstaͤndige Kaufgelder der George Schubertschen Eheleute zu Greulich, auf der Haͤuslerstelle Nr. 87 daselbst,

vpormals dem Christoph Schubert, jetzt dem

Gottfried Franke gehdrig;

10) vom 10. Juni 1823 uüber 30 Thlr., der evange⸗ 11““ zu Aslau auf vorgenannter Stelle Nr. 87;

15) vom 17. Juli 1817 uüͤber 100 Thlr. des 8 ler Glafenhein zu Rücenmandaen- auf der Föch. Nr. 43 daselbst, dem Gottlieb Reich gehdrig:;

16) vom 31. Juli 1811 uͤber 131 Thlr. 20 Gebruͤder Friedrich Wilhelm und e muel Zahn, auf dem hiesigen Gottfried David Sauerschen Ackergut Nr. 302;

17) vom 15. Maͤrz 1797 ünber 100 Thlr., der Anna

ARNosina, verehel gewesenen Joppe, nachher ver⸗

RFeebhel. gestorbenen Toͤpfer Eichert, geb. Huͤbel, auf dem hiesigen Hause Nr. 320, der Schnei⸗

der⸗Witewe Gerlach gehoͤrig;

18) vom 2. Oktober 1821 über 500 Thlr, urspruͤng⸗ lich fuͤr den hiesigen Kaufmann Bayer, auf

deas vormals dem Joseph Tilagner, jetzt dem

Gotthardt Rothe gehoͤrige kalte Vorwerk Nr. 390, eingetragen und durch Cession auf den Schnei⸗ Haynau gelangt.

2m 31. Mai 1825 uͤber 100 Thlr, des hiesigen Getraidehaͤndler vor⸗ weck Nr. 30 Flader, zuf vorgenanntem Vor⸗

20

Allgemeiner Anzeiger füͤr

B. Folgende ebenfalls verloren gegangene, von den Besitzern der verpfaͤndeten Grundstuͤcke aber noch als unbezahlt anerkannte Instrumente, als:

1) vom 22. Oktober 1723 uͤber 40 Thlr., fruͤher fuͤr den Apotheker Queißen, auf das sonst der Wittwe Vorbach, jetzt dem Roͤhrmeister Wein⸗ hold gehoͤrige Haus Nr. 28 hierselbst eingetra⸗ gen und durch Cession vom 28. Juli 1775 auf die hiestge katholische Kirchen⸗Kaͤsfe gelangt; vom 2 Dezember 1793 uͤber 72 Thlr. der hie⸗ sigen katholischen Kirchen⸗Kasse auf dem Hause Nr. 186 hierselbst, der verwittweten Stadt⸗Se⸗ cretair Wagner gehoͤrig; 8 vom 2. Mai 1791, gerichtlich recognoscirt den 10. Juni ej. a. uͤber 50 Thlr., der genannten Kirchen⸗Kasse auf dem Weißgerber Scholzschen Hause Nr. 54 hierselbst; 18 vom 14 Juli 1773 uͤber 100 Thlr., fuͤr die Witt⸗

frau Anna Eleonora Rothe, auf die Baͤcker Loͤfflersche Brodbank Nr. 5 eingetragen, durch Cesston vom 21. November 1781 auf den Salz⸗ Factor Killmann und von diesem laut Cession vom 2. Februar 1795 an die hiesige katholische Kirchen⸗Kasse gelangt;

vom 26. Juni 1797 uͤber 200 Thlr., fuͤr den Strickermeister Nerlich, auf die sonst Baͤcker⸗ Thiemannsche, jetzt Baͤcker Haeslersche Brod⸗ bank Nr. 13, der andere Winkel genannt, ein⸗ getragen und durch Cession vom 21. Mai 1800 auf die katholtsche Kirchen⸗Kasse hierselbst ge⸗ kommen: 5 vom 27. Februar 1786 über 50 Thlr., der hiesi⸗ gen katholischen Pfarrkirche, guf dem hiesigen Hause Nr. 212, dem Tischler Leitner gehoͤrig; vom 31. August 1733 uͤber 100 Thlr., der ka⸗ tholischen Pfarrkirche hierselbst, auf dem hiesi⸗ en Hause Nr. 158, der Tuchmacher⸗Wittwe Alde gehoͤrig; vom 30. Juni 1810 uͤber 200 Thlr., der hiesi⸗ gen katholischen Kirchen⸗Fundations⸗Kasse, auf dem hiesigen Hause Nr 70, vormals dem Tuch⸗ macher Waschnowsky, jetzt dem Tuchscheerer Gaertner gehorig;

9) vom 24. Mai 1751 uͤber 20 Thlr., der katholi⸗ schen Kirchen⸗Fundations⸗Kasse auf dem Hause Nr. 50, dem Guͤrtler Scholz hierselbst gehoͤrig

Hiernaͤchst:

C. Folgende verlorne, zwar abgezahlte, aber noch nicht quittirte Instrumente, als:

1) das Instrument vom 21. Maͤrz 1795 uüber 100 Thlr., fuͤr die verwittwete Buͤrgermeister Jo⸗ hanne Sabine Verjagt, geb. Zillelmann, auf das Seilermeister Schubertsche Haus Nr. 253 hierselbst eingetragen, angeblich durch Zahlung an die spaͤterhin gestorbene Inhaberin getilgt, und im Jahr 1813 verloren gegangen, so wie die unbekannten Erben der Wittwe Verjagt: das Instrument vom 10. Juli 1797 uͤber 400 Thlr., urspruͤnglich fuͤr den Freiherrn von Braun auf das hiesige, vormals der Wittfrau Bitter, geb. Kriebel, jetzt dem Fleischermeister Gottwald zugehoͤrige Haus Nr. 69 eingetragen, wovon spaͤterhin 300 Thlr. an die hiesige Ar⸗ men⸗Fundation cedirt und zuruͤckgezahlt sind, 100 Thlr. aber schon laͤngst an den von Braun oder dessen Erben abgefuͤhrt seyn sollen, inglei⸗ v die unbekannten von Braunschen Erben, un das Instrument vom 12 Februar 1800 uͤber 400 Thlr., fuͤr den vormaligen General⸗Chi⸗ rurgus Schmidt zu Potsdam, auf das vorge⸗ nannte Haus Nr. 69 intabulirt, welches der vormalige Besitzer, Raͤthmann Wollmann, ge⸗ liehen hat und ebenfalls laͤngst zuruͤckgezahlt worden seyn soll, so wie die unbekannten Schmidt⸗ schen Erben; und endlich:

Die unbekannten Erben des von hier nach Hirsch⸗ berg gezogenen und dort vor circa 30 Fahren gestorbenen Baͤckermeister Benjamin Jaekel, welcher, in Gemeinschaft mit seinen Geschwi⸗ stern aus dem vaͤterlichen Gotthardt Jaekelschen

6) 7)

8)

Kaufgelder zu fordern gehabt;

ser Instrumente so wie die Eigenthuͤmer der einge⸗ tragenen Forderungen, deren Erben, Cessionarien oder diejenigen, welche sonst in ihre Rechte getreten sind, aufgefordert; bis zu oder spaͤtestens in dem auf den 4. Mai 1836, Vormittags um 10 Uhr, im hiesigen Geschaͤsts⸗-Lokal vor dem Deputitten, Herrn Assessor Lachmund, anberaumten Termine, ent⸗ weder selbst oder durch einen mit Vollmacht verse⸗ henen Mandatarius, wozu der hiesige Justiz⸗Kom⸗ missarius Nimmer in Vorschlag gebracht wird, ihre erlangten Real⸗Anspruͤche anzumelden und nachzu⸗ weisen, widrigenfalls sie damit gegen die verpfaͤnde⸗ ten Grundstuͤcke unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens praͤkludirt und mit der Mortification der Instrumente und Loͤschung saͤmmtlicher schon durch Zahlung berichtigter Forderungen in den Hy⸗ pothekenbuͤchern verfahren werden wird.

Bunzlau, den 5. Januar 1836.

Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.

8 8 Edlstal⸗Citatton.

Auf den Antrag der Besitzer der verpfaͤndeten Grundstuͤcke ist das oͤffentliche Aufgebot

1) der Obligation vom 25. September 1770, aus welcher 800 Tblr. Courant Darlehn auf der sub No. 6 zu Neu⸗Holland belegenen, in unse⸗ rem Hypothekenbuche Vol. XVII. Folio 21 ver⸗ zeichneten, dem Erbsitzer Carl Friedrich Bartel gehoͤrigen Erbsitzerstelle Rubrica III. No. 1 fuͤr 1 Gerichtsschoͤppen Christian Schmidt haften, un

8

gelder auf dem hieselbst sub No. 144 belegenen,

neten, dem Buͤrger Ernst Friedr

„kenburg eingetragen sind, verfuͤgt, und ein Termin zur Anmeldung etwaniger

en 25. April 1836, Morgens 11 Uhr auf hiesigem Junß Amte angesch, wozu utt bgses.

nigen, welche als Eigenthuͤmer, Cessionarien, Pfand⸗

Hause Nr. 241 hierselbst, 200 Thlr. ruͤckstaͤndige

hierdurch öffentlich vorgeladen, und die Inhaber die⸗

des Duplicats des Kaufkontrakts vom 27. April * 1804, aus welchem 300 Thlr ruͤckstaͤndige Kauf -

im Hyypothekenbuche Vol. VII. pag. 93 verzeich⸗ sch Blankenburg

gehoͤrigen Klein⸗Buͤrgergute ex decr. 27. April

1804 fuͤr den Buͤrger Johann Friedrich Blan⸗

oder Brief⸗Inhaber Rechte auf jene Documente an

die Preußischen Staaten.

meinen, unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß bei ihrem Ausbleiben ihnen ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt, und mit der Loͤschung im Hypo⸗ thekenbuche verfahren werden wird. Liebenwalde, am 31. Dezember 1835. Koͤnigl. Preuß. Justiz⸗Amt.

.

Edictal⸗Ladung. Auf Antrag der praͤsumtiven Erben Johann Georg Bauer's aus Crossen, 18 eines Sohnes des am 29. Mai 1817 verstorbenen Haͤuslers, Johann Georg Bauer'’s ebendaselbst und Johann Georg Riedel’'s aus Marienthal, eines Sohnes des am 14. April 1814 letztern Orts verstorbenen beguͤterten Einwohners, Johann Da⸗ vid Riedel, von welchen Ersterer nach Anzeige seiner praͤsumtiven Erben bei der 6ten Compagnie des Koͤ⸗ nigl. Saͤchsischen Infanterie⸗Regiments von Low als Gemeiner im Fruͤhjahr 1811 nach Guben in der Nieder⸗Lausitz zu stehen gekommen, von hier aber allem Vermuthen nach, mit nach Rußland marschirt und nicht wieder zuruͤckgekehrt, auch sonst seit obge⸗ dachter Zeit trotz aller Nachforschungen uͤber dessen, Leben und Aufenthalt einige Nachricht nicht zu er⸗ langen gewesen ist; Letzterer dagegen im Jahre 1813 im Amte Zwickau zum Koͤnigl. Saͤchsischen Militair ausgehoben, zum Einexereiren in die Festung Tor⸗ gau abgesendet, dort einem provisorischen Regimente zugetheilt worden, und von da in das Feld und zu⸗ letzt mit in die Leipziger Schlacht gekommen, seit dieser Zeit aber von dessen Leben und Aufenthalte anzeiglich ebenfalls keine Nachricht zu erlangen ge⸗ wesen ist; werden gedachte abwesende Bauer und Riedel in Gemaͤßheit des Mandats vom 13. Novem⸗ ber 1779 Amtswegen hiermit edictaliter und perem⸗ torisch geladen, den 4. Juni 1836 *), bei Vermeidung, daß sie außerdem fuͤr todt erklaͤrt und ihr zuruͤckgelassenes Vermoͤgen den sich melden⸗ den und sich gehoͤrig legitimirenden Erben werde ver⸗ abfolgt werden, an Amtsstelle dahier zu erscheinen, und ihr Vermoͤgen gegen zu leistende Quittung in Empfang zu nehmen. Hiernäaͤchst werden aber auf den Fall, daß sich Jo⸗ hann Georg Bauer und Johann Georg Riedel nicht mehr am Leben befinden, alle diejenigen, welche an deren Vermoͤgen, wovon das dem ahwesenden Bauer zustaͤndige dermalen 108 Thlr. 18 gr. 1 ¼ pf. und das dem abwesenden Riedel angehoͤrige zur Zeit 250 MFl. betraͤgt, als Leibes⸗ oder sonstige Erben, als Glaͤu⸗ biger oder aus irgend einem andern Rechtsgrunde Anspruͤche und Forderungen zu haben vermeinen, un⸗ ter der Verwarnung, daß sie widrigenfalls ihrer Anspruͤche und Anforderungen, so wie der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fuͤr verlustig werden geachtet werden, hiermit gleich⸗ falls aufgefordert, und geladen, obgedachten Tages an unterzeichneter Amtsstelle in Person und resp. ge⸗ hoͤrig bevormundet, oder durch hinlaͤnglich legitimirte und so viel die etwanigen Auslaͤnder betrifft, durch mit gerichtlichen Vollmachten versehene Bevollmaͤch⸗ tigte ihre Anspruͤche und Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, sich selbst auch gehoͤrig zu legi⸗ timiren, hierauf mit dem diesfalls bestellten Contra⸗ dietor binnen 3 Wochen rechtlich zu verfahren und zu beschließen und sodann den 30. Juni 1836, .— der Inrotulation der Aecten und 1u“] den 22. September 18306,

sichtlich der Außengebliebenen besagten Tages mit Ab⸗ lauf der Gerichtszeit fuͤr bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu gewaͤrtigen. Im Uebrigen haben auswaͤrtige Interessenten zur Annahme kuͤnftiger Ausfertigungen in der Sache einen Bevollmaͤchtigten im hiestgen Orte zu bestellen und solchen spaͤtestens im ersten Termine bei 5 Thlr. Strafe zu den Acten anzuzeigen. 1 88 Justizamt Zwickau, am 21. Dezember 1835. Koͤnigl. Saͤchsischer Kammer⸗Kommis⸗ sions⸗Rath und Justiz⸗Amtmann der Aemter Zwickau und Werdau, Ritter des Civil⸗Verdienst⸗Ordens. Christian Gottlob Barten. *) Berichtigung. Nicht „4. Juli“, wie im Altg. Anzeiger Nr. 21 dieses Blattes.

Nachdem die Conventualin des hiesigen Klosters, Fraͤulein Franziska Julie von Levetzow, unlaͤngst hier⸗ selbst verstorben, so werden alle diejenigen, die aus Erbrecht, Schuld oder aus sonstigem Grunde Anspruͤche an den Nachlaß der genannten Verstorbenen haben, peremtorisch hiermit geladen, daß sie am 4 Juni d. J., Morgens 19 Uhr, allhier vor Gericht ihre Anspruͤche specisice anmelden und gehoͤrig bescheinigen, bei Strafe der Ausschlie⸗ ßung von der Verlassenschaft und Auferlegung eines ewigen Stillschweigens. I Kloster Malchow, den 24 Februar 18386. KAidsten Gericht.

er te

Bekanntmachung,

die Aufkuͤndigung der Stift Naumburg⸗ eitzischen staͤndischen Obligationen der Anleihe vom Jahre 1828 betreffend. Von der unterzeichneten Deputation werden hier⸗ durch saͤmmtliche, bis jetzt noch nicht ausgeloosete

der Publication eines Erkenntnisses als, welches ruͤck

8 16

Lit. G. Nr. 1. 6. 7. 11 bis mit 17. 19. 20. 23. 25

28. 29. 32. 34. 36. 37. 40 bis mit 45. 55. 58 bis mit 64. 66 bis mit 69. 71 bis mit 80. 83. 86 bis mit 90. à 50 Thlr. Nr. 2 bis mit 6. 8. 24. 27. 28. 29. 31. 33 34 bis mit 36. à 25 Thlr. aufgekuͤndigt, und es erfolgt die Zahlung der Kapita⸗ lien zu Weihnachten d. J. bei der stiftischen Kriegs⸗ schulden⸗Kasse in Zeitz. .

Die Inhaber vorverzeichneter Obligationen werden daher hiermit aufgefordert, die Kapital⸗Betraͤge nebft Zinsen gegen Ruͤckgabe der Obligationen nebst Talong und Coupons bei der stiftischen Kriegsschulden⸗Kase in Zeitz zu Weihnachten d. J. in Empfang zu neh⸗ men, indem von dieser Zeit ab weitere Verzinsung der Kapitalien nicht stattfindet, und die nicht abge. hobenen Kapitalien auf Kosten und Gefahr der Gläu⸗ biger deponirt werden.

Sollten jedoch Inhaber der jetzt gekuͤndigten Obl, gationen gesonnen seyn, die Kapitalien dem Stife⸗ Naumburg⸗Zeitz fernerhin gegen einen ermaͤßigten, jedoch 3 ½⅞ pro Cent nicht uͤbersteigenden Zinsfuß zu belassen, so haben sie die desfallsigen Antraͤge mih genauer Angabe der Buchstaben, Nummern und Be⸗ traͤge der Obligationen spaͤtestens bis zum letzten Maj d. J. muͤndlich oder schriftlich bet uns anzubringen, worauf dann weiterer Bescheid erfolgen wird.

Spaͤter eingehende derartige Anerbieten koͤnnen nicht beruͤcksichtigt werden.

Zeitz, den 20. Februgr 1836.

Die Stift Naumburg⸗Zeitzische Kriegs⸗ schulden⸗Verwaltungs⸗Deputation.

Freih. von Herzberg, Hartisch,

Lit. H.

Muͤll er, Deputirter der Landgemeinden. Gebaͤude⸗Verkauf. In Folge eines intendirten und von den hohen Behoͤrden genehmigten Abbaues der hiesigen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤude beabsichtige ich die bies⸗

———ö

herigen, naͤmlich das sehr romantisch gelegene alte,

aber noch ganz feste weitlaͤufige Schloß nebst Zube⸗ hoͤr und nach Wunsch auch mit 5—15 Morgen Garx⸗ tenland aus freier Hand zu verkaufen. Fabrik⸗Un⸗ ternehmer und Partieuliers werden hierauf besonder aufmerksam gemacht und gebeten, sich eventuell in frankirten Briefen an den unterzeichneten Besitzer zu wenden. b Rittergut Burg⸗Ranis, im Kreise Ziegenruͤck des Regierungs⸗Bezirks Erfurt, am 22. Februar 1836. Lieutenant von Breitenbauch.

ramuERoR eeeere e ür

Literarische Anzeigen.

Allen edlen Preußinnen

empfehlen wir zur liebevollen Theilnahme die Le⸗

bensgeschichte der Hochseligen Konign mit Ihrem Bildnisse in Stahl gestochen, worauf so eben alle Buch⸗ und Kunsthandlungen Subscriptionen sammeln, und da die Namen aller Theilnehmerinnen und Theilnehmer dem Werke vor⸗

gedruckt werden, so bitten wir um recht baldige Be⸗

stellung. Mohrungen und Braunsberg.

Verlag vom Buͤcher⸗Magazin fuͤr Preußen. ((

2 8 *8 11“

EEEEPq116 1ö“

Bei Gerhard in Danzig ist so eben in Kommis⸗ sion erschienen und in allen Buchhandlungen, zu Berlin in der Stuhrschen, Schloßplatz Nr. 2, zu haben: 1

Maiblumen und Bergfruͤchte, oder:

Vermischte Schriften in Poesie und Prosa⸗

Von Wilbelm Schumacher.

8N Erstes Baͤndchen..

Lyrische und humoristische Gedichte. 8 8vo. Brosch. Preis 20 sgr.

11“] L L⸗

Im Verlage von F. A. Brockhaus in Leipii erscheint seit Anfang d. J.. 1 Allgemeine Bibliographie für Deutschland,

sche nach regelmässiger schneller Uebersicht der neuen Erscheinungen auf dem weiten Felde des Literatur zu genügen versucht werden soll. Die Bibliographie wird eine möglichst vollständige Ue. bersicht der im Deutschen Buchhandel ersehienenen Schriften. wie der für Deutschland wichtigen oder interessanten des gesammten Auslandes gewähren;

deren Erscheinen bevorsteht, von Subscriptions und Pränumerationsunternehmungen, von beabsich- tigten Uebersetzungen im Auslande erschienener Werke, von Preisherabsetzungen u. s. W. Alles in übersichtlicher Zusammenstellung geordunet. Untet den verwischten Notizen werden kurze Mittheilun- gen zur Statistik der Literatur, bibliographische and literarhistorische Notizen, ältere und neuere Werke betreffend, Anzeigen neu ausgegebener Ks-¹ taloge. Nachrichten von Bücherauctionen, Mitthei-

Obligationen des Stifts Naumburg⸗Zeitz uͤber die im Jabre 1828 aufgenommenen Kapitalien, und zwar: Lit. A. Nr. 33 uͤber 1000 Thlr. Lit. B. Nr. 21 bis mit 26. 29 bis mit 33. 35 bis mit 37. 40. 44 bis mit 46. 49. 52. 54 bis mit 57. 62 bis mit 64. 66. 75. 76. 97 bis mit 100. 102. 104. 105. 107. 108. 109. 112. 114. 118 bis mit 120. 123 bis mit 125. 127. 129. 131. 132. 135. 136. à 500 Thlr. 0. Nr. 1 bis mit 5. 10 bis mit 14 18. 20. 24 bis mit 27. 29. 30. 34. 37. 39 bis mit 42. Al. 46. 47. à 400 Thlr. D. Nr. 1. 4. 6. 7. 15. 20. 23. à 300 Thlr. 5 Lit. E. Nr. 4. 7. 8. 12. 13. 17. 18. 20. 23 bis mit 26. 28. 31. 32. 34. 36. 37. 40. à 200 Thlr. Lit. F. Nr. 6. 11. 13. 17. 19. 20. 21. 24 bis mit 30. 34. 37. 38. 39. 42. 43. 45. 47 bis mit 50. 52. 54. 55. 57. 60. 62 bis mit 71. 80 bis

24. 25. 32. 33,

die daraus eingetragenen Forderungen zu hahben ver

mmit 83. 91. 902. 94 his mit 98. 100. 101. à 100 Thlr.

lungen über die Verkasser anonym oder pseudonym erschienener Schriften, Bücherverbote u. s. w. ihren Plalz finden. Genaue alphabetische und systema- tische Begister werden den Gebrauch erleichtern- Von der Bibliographie erscheint wöchentlich eine Nummer von etwa einem Bogen in gr. S8vo. Der Preis des halben Jahrgangs ist. 1 Thlr. 8 gr. Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen und Postämter an. Die Nummern 1 —8 sind bereits versandt und in allen Buchhandlungen vorrüthig. Leipzig, im Januae 1836.

In Berlin zu beziehen durch Ferd. Düm mler.

Winckles continental Cathedrals. Die Hauptkirchen Europens nach Zeichnungen von in Heften, je 4 prachtvolle Stahlstiche enthaltend à 21 sgr. Heit 1 und 2, die Kathedrale von Awiens enthaltend, sind erschienen.

Asher, Linden No. 20.

Patent zu vollziehen geruht.

Deputirter der Ritterschaft. Deputirter der Staͤdte

durch welche einem vielfach ausgesprochenen Wun.

zugleich im Voraus Nachricht geben von Büchern, 8

gemeine

11

Berlin, Freibag den 4 ten M A v

Amtliche Nachrichten. bö““

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Hof⸗ und Dom ⸗Prediger, rofessor Dr. Strauß, zum Ober⸗Konsistorial⸗ und vortragen⸗ den Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me⸗ oizinal⸗Angelegenheiten zu ernennen und das daruͤber sprechende

Seine Majestaͤt der Koͤniz haben dem Oberst⸗Lieutenant von Jeetze, Praͤses der Gewehr⸗Revisions⸗Kommission zu Potedam, den Rothen Adler⸗Hrden dritter Klasse zu verleihen eruht.

1 .ne Majestaͤt der Koͤnig haben dem Schullehrer Graf zu Peckeloh, Regierungs⸗Bezirk Minden, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen geruht.

6f 8 . Zeitungs⸗Rachrich Ib Frankreich.

Paris, 26. Febr. Der Koͤnig ertheilte vorgestern Abend dem Preußischen Gesandten eine Audienz, und hielt gestern Mit⸗ tag einen 1 2stuͤndigen Minister⸗Rath.

Nachdem in der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗ Kammer der erste Paragraph des 2. Artikels des Gesetz⸗Ent⸗ wurfes uͤber die Instandhaltung der Landstraßen (in der Art, wie wir solchen gestern mitgetheilt haben) angenommen worden, erhob sich eine weitlaͤuftige Debatte uͤber den zweiten Paragraphen, in⸗ dem es sich dabei um die Frage handelte, ob zu dem Straßen⸗ bau die Natural⸗Leistung und der Zuschlag gleichzeitig, oder ob nur die eine dieser beiden Lasten in Anspruch genommen werden koͤnne. Man einigte sich zuletzt uͤber solgende Abfassung: „Das Munizipal⸗Conseil kann uͤber die eine oder die andere jener Huͤlfs⸗ quellen, aber auch zugleich uͤber beide verfuͤgen.“ Eine nicht minder große Meinungs⸗Verschiedenheit offenbarte sich uͤber den dritten Paragraphen, den die Kommission also abgefaßt hatte: „Sollen Zusatz⸗Centimen ausgeschrieben werden, so muß das Munizipal⸗Conseil sich bei seinen desfallsigen Bera⸗ thungen eben so viele der hoͤchstbesteuerten Einwohner zugesellen, als es selbst Mitglieder zaͤhlt.“ Herr Colomes verlangre da⸗ gegen, daß man gerade umgekehrt den urspruͤnglichen Vorschlag der Regierung wiederherstelle und die Mitwirkung der hoͤchstbe⸗ steuerten Einwohner als uͤberfluͤssig erkläre. Der General De⸗ margay bekaͤmpfte diesen Antrag, waͤhrend der Conseils⸗Praͤsi⸗ dent ihn unterstuͤtzte. Nur fuͤr außerordentliche Ausgaben, be⸗ merkte dieser Letztere, habe man bisher die hoͤchstbesteuerten Ein⸗ wohner zu Rathe gezogen; in dem vorliegenden Falle aber handle es sich um eine laufende Ausgabe, die mit jedem Jahre wiederkehren werde, und fuͤr solche Ausgaben gewaͤhrten die Munizipal⸗ Conseils allein, nachdem sie fuͤr wuͤrdig erachtet worden, die Ge⸗ schaͤfte der Gemeinde zu verwalten, eine hinlaͤngliche Buͤrgschaft. Der General Demargagy ergriff hierauf noch einmal das Wort und gab eine Meinung ab, die aus seinem Munde, dem Munde eines Ultra⸗Liberalen Niemand erwartet hatte. Er sagte näͤmlich: „Ich habe oftmals gesehen, wie die reichsten Grundbesitzer einer Gemeinde bei der Wahl der Munizipal⸗Raͤthe ausgeschlossen worden sind. (Herr Demargay ist selbst ein bedeu⸗ tender Gutsbesitzer.) Dies halte ich aber fuͤr eine Ungerechtig⸗ keit. Das Gesetz schließt sie freilich nicht aus, wohl aber der Parteigeist, die Intrigue, der Neid der Kleinen gegen die Gro ßen. (Unterbrechung und Zeichen der Verwunderung auf der linken Seite.) M. H., ich beschuͤtze sehr die Kleinen, aber es ist deshalb nicht minder wahr, daß Sie niemals die Ruͤcksichten aus den Augen lassen duͤrfen, die Sie dem Grund⸗Eigenthum, dieser Basis aller Civilisation und aller Freiheit schuldig sind. Ich scheue mich daher auch nicht, es zu sagen: jeden Schritt, den E. thun

8

moͤchten, um sich von diesem großen Prinzipe zu entfernen, koͤn⸗ nen Sie als einen Schritt betrachten, den Sie in der geraden Richtung zur Barbarei thun.“ Unter lauten Exclamationen Seitens des ganzen liberalen Theils der Kammer kehrte der Red⸗ ner auf seinen Platz zuruͤck. Nach ihm ließen sich noch mehrere andere Deputirte uͤber den beregten Gegenstand vernehmen; auch bestieg Herr Thiers noch einmal die Rednerbuͤhne, worauf end⸗ lich das obige Amendement des Hrn. Colomòès nach einer zwei⸗ maligen Abstimmung angenommen wurde. Dasselbe lautet woͤrtlich also: „Die Zuziehung der Hoͤchstbesteuerten bei den Be⸗ rathungen zur Ausfuͤhrung des gegenwaͤrtigen Artikels ist nicht erforderlich.“ In der heutigen Sitzung wurde die Debatte fortgesetzt. Unter den Petitionen, die morgen zum Vortrage kom⸗ men, befinden sich auch einige in Bezug auf die Amnestie⸗Frage, die, wenn man erwaͤgt, daß Herr Sauzet, der bisher ein eifri⸗ ger Verfechter der Amnestie war, gegenwaͤrtig Minister ist, leicht zu interessanten Debatten Anlaß geben koͤnnten. 1 Die zur Pruͤfung des Gouinschen Vorschlages wegen der Renten⸗Reduction ernannte Kommission hat sich gestern zum er⸗ stenmale wieder versammelt. Der Finanz⸗Minister soll von der Kommission ersucht worden seyn, an ihrer heutigen Sitzung heil zu nehmen. 1 Die feindselige Tendenz des Journal des Debats ge⸗

gen das Ministerium tritt mit jedem Tage deutlicher hervor, wie aus nachstehendem Auszuge seines heutigen Artikels zu ersehen sst: „Die Lage, die aus der Bildung des neuen Ministeriums hervorgeht, setzt alle Welt in Verlegenheit: uns, die Opposition und das Ministerium selbst. Als aufrichtige Leute haben wir mit uns begonnen und unsere eigene Verlegenheit hinlaͤnglich auseinandergesetzt. Aber ist die Opposition gluͤckliche? Was muß das Land von der Aufrichtigkeit der Opposition halten, wenn es steht, wie sie heute alle ihre Hoffnungen auf die Herren Thiers und Montalivet setzt! Auf Herrn von Montalivet, dessen Name sich an den großen Namen Casimir Perier's und an ein in der

Geschichte der Juli⸗Revolution merkwuͤrdiges Datum, an den 13. Maͤrz knuͤpft! Auf Herrn Thiers, den die Opposition noch vor einigen Tagen mit Beleidigungen und Verleumdungen uͤber⸗ haͤufte, ihn als den Urheber aller angeblich strengen Maßregeln darstellte und sogar sein Talent in Abrede stellte, Wer hat sich denn seit diesen wenigen Tagen veraͤndert? Etwa Herr Thiers? Nein; denn der Praͤsident des neuen Kabinets hat nur gespro⸗ chen, um, mit einer Aufrichtigkeit, die ihm Ehre macht, seine Anhaͤnglichkeit an ein System zu betheuern, dessen festester Ver⸗ theidiger er vier Jahre hindurch gewesen ist. Also hat sich die Opposition geaͤndert. Aber die Bekehrung koͤmmt etwas spaͤt; das Land wird Muͤhe haben, sie zu begreifen!. Die Lage des Ministe⸗ riums ist nicht weniger bedenklich. Will es, wie wir nach den Worten des Herrn Thiers nicht zweifeln koͤnnen, das System des 13. Maͤrz und des 11. Oktobers vertheidigen und fortsetzen? Man ruft ihm dann von allen Seiten zu! Warum habt Ihr Euch denn von den muthigen und talentvollen Maͤnnern getrennt, die ihre Proben bereits abgelegt hatten, und die besser als irgend Jemand im Stande waren, jenes System mit Euch zu vertheidigen und fortzusetzen? Die Veraͤnderung des Ministeriums ist alsdann offenbar eine Wirkung ohne Ursache. Oder will etwa das Mi⸗ nisterium, trotz seiner Betheurungen, mit dem System irgend eine Veraͤnderung vornehmen? Abgesehen davon, daß man dies mit Ehren nicht wuͤrde thun koͤnnen, wuͤrde auch das Ministe⸗ rium in diesem Falle gezwungen seyn, seine Zuslucht zu der Op⸗ position zu nehmen und den Beistand ihrer Stimmen zu erbit⸗ ten, ein Beistand, der sich sehr bald in einen Keim des To⸗ des fuͤr das Ministerium verwandeln wuͤrde. Herr Thiers weiß dies sehr wohl; er taͤuscht sich nicht uͤber das, was er von der Opposttion zu hoffen hat; er glaubt nicht an ihre Liebkosungen und an ihre Schmeicheleien; der Minister des 11. Okt. wird gewiß nie den Fuß auf diesen abschuͤssigen und schluͤpfrigen Bo⸗ den setzen.“

Die Chronique de Paris, ein der doctrinairen Partei ergebenes Blatt, das seit einigen Tagen offen eine Allianz der Doctrinairs mit den Legitimisten anempfiehit, enthaͤlt heute fol⸗ genden Artikel: „Ein Umstand, der uns wichtiger scheint, als die definitive Bildung des traurigen Ministeriums Thiers, ist das Votum der Kammer bei Ernennung der Vice⸗Praͤsideuten. Es hat sich durch dasselbe herausgestellt, daß die royalistische rechte Seite der Kammer uͤber die Majoritaͤt gebietet und sie geben oder verweigern kann. Nach einer kieinen uͤbeln Laune, welche die rechte Seite veranlaßte, den Herren Calmon und Teste, Kandidaten des liers- parti, ihre Stimmen zu geben, kehrte dieselbe zu ihrem wahren Interesse, zu ihrer kuͤnftigen Allianz mit dem rechten Centrum zuruͤck, indem sie Herrn Du⸗ chatel unterstuͤtzte. Herr Berryer hat hierdurch einen Beweis von der genauen Kenntniß seiner Stellung gegeben; die revolu⸗ tionaire Verbindung kann nur ein Zufall in der Geschichte der Partei der Ordnung seyn; fruͤher oder spaͤter muͤssen die mo⸗ narchisch Gesinnten alle kleinlichen Vorurtheile aufgeben und sich zu einem gemeinsamen parlamentarischen Schicksal vereint⸗ gen. Die Herren Guizot und Berryer muͤssen, unterstuͤtzt von verschiedenen Nuͤancen, gemeinschaftlich die Grundsaͤtze der Juli⸗ Revolution bekaäͤmpfen; fest vereinigt machen sie das Ministe⸗ rium des tiers-parti unmoͤglich, sie draͤngen es in die unhalt⸗ bare linke Seite zuruͤck. Ehre daher den Maͤnnern, die diese Verbindung vorbereiten!“

Heute erst hat Herr Thiers das verlassen und zogen.

Ein hiesiges Blatt macht die Bemerknng, baß, nach dem Ausscheiden des Herrn Guizot aus dem Ministerium, abermals ein Protestant (Baron Pelet) an die Spitze des oͤffentlichen Un⸗ terrichts gestellt worden sey.

Auf dem gestrigen Ball des Herrn Dupin war von den ausgeschiedenen Ministern bloß der Graf Duchatel zugegen, wahr⸗ scheinlich weil er zum Vice⸗Praͤsidenten der Deputirten⸗Kammer erwaͤhlt worden ist.

Das „Journal des Débats“, von dem man behauptet, daß es von dem vorigen Ministerium eine jaͤhrliche Subvention von §80,000 Fr. erhalten habe, soll jetzt freiwillig auf diese Unterstuͤz⸗ zung Verzicht geleistet und dadurch gewissermaßen seine Entlas⸗ sung als ministerielles Organ eingereicht haben.

Der Pair, Baron Davillier, ist statt des Grafen v. Argout zum Gouverneur der Bank ernannt worden.

Man fäaͤngt hier allmaͤlig an, einige Besorgniß uͤber die Expedition nach Tremezen zu hegen, indem es schon beinahe seit 6 Wochen an Nachrichten von dort fehlt und auch die gestern hier eingegangenen neuesten Depeschen aus Algier der Expedition mit keiner Sylbe erwaͤhnen.

5 Ministerium des Innern das Hotel der auswaͤrtigen Angelegenheiten be⸗

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 23. Februar. (Nachtrag.) Lord Wharneliffe begleitete seinen (gestern erwaͤhnten) Antrag in Bezug auf die von den Ministern seit Annahme der Munizipal⸗Reform⸗Bill ernannten Friedensrichter mit folgenden Bemerkungen:

„Die Munizipal⸗Reform⸗Bill ist ausschließlich zu Parteizwecken gemacht worden, und ihr Erfolg ist nur, den Absichten der Whig⸗ Minister zu dienen Als die Maßregel durchging, sagten die Mini⸗ ster, sie wollten gar nichts damit zu thun haben, da es bloß die Ab⸗ sicht sey, den verschiedenen Staͤdten die Macht zu verschaffen, ihre eigenen Angelegenbeiten selbst zu leiten. Aber die Minister haben sich bei den Wahlen in Dover auf hoͤchst unschickliche und grausame Weise eingemischt, indem sie Arbeiter im Feldzeugamt von ihrem Dlenste gelagt, weil diese gegen die Wuͤnsche der Gewalthaber ge⸗ stimmt hatten. Die Minister haben die Bill benutzt, keinen zum Friedensrichter zu ernennen, der nicht ihre politischen Ansichten theilt; Viele hingegen sind zu Erhaltern des Friedens ernannt wor⸗ den, die vor einigen Jahren alles Moͤgliche thaten, um ihn zu stoͤren. Wenn das Reform heißt, so muß ich gestehen, daß ich niemals zur Partei der Reformer gehoͤren mag. Ich hoffe, daß der Lord⸗Kanzler, dessen Pflicht es war, die Frie⸗ densrichter zu ernennen, den Gegenstand kuͤnftig seiner Aufmerksam⸗ feit werth halten und nicht dulden wird, daß Ernennungen gesche⸗

EEEEEEE“

hen, die seine Wuͤrde und Ehre beflecken. Geht man die Zahl der Stadt Raͤthe durch, so findet man, daß die Empfehlung eines Whigs oder Radikalen zum Friedenzrichter immer vom Minister des Innern beruͤcksichtigt worden, daß aber das Gegentheil geschah, wenn der Empfohlene ein Tory war. Dieses war freilich zu erwar⸗ ten, da Eure Herrlichkeiten die Bill dahin veraͤndert haben, daß die Ernennungen von der Krone ausgehen sollen, statt daß sie urspruͤng⸗ lich von den Raͤthen ausgehen sollten. Als die Bill von diesem Hause amendirt ins Unterhaus zuruͤckkam, erhob sich der Minister des Innern und sagte „„Das Amendement der Lords schadet nichts, denn so lange ich und meine Kollegen im Amte sind, werden die Stimmen der Stadtraͤthe das groͤßte Gewicht fuͤr uns haben““ (Hoͤrt, hoͤrt!) Ich glaube, daß ein Minister, der von einer Bill, die in diesem Hause durchgegangen ist, dem Volke von England sagt „„Es schadet nichts, ich weiß schon die Bestimmungen der Bill zu 1ö““ ¹, Ausdruͤcke gebraucht, die nicht zu rechtfertigen sind.

Lord Melbourne antwortete, es scheine, daß der edle Lord gegenuͤber keinen andern Einwurf gegen die ernannten Friedens⸗ Richter zu machen wisse, als daß ihre polltischen Gesinnungen nicht mit den seinigen uͤbereinstimmten. Wie koͤnne man aber so genau die politischen Gesinnungen der Leute kennen? Der edle Lord (Wharncliffe) moͤge manchem Gesinnungen zuschreiben, die er nicht habe. Lord Melbourne vertheidigte das System der Re⸗ gierung und sagte, es koͤnne im Anfange wohl nicht ohne Hef⸗ tigkeit bei den Munizipal⸗Wahlen ablaufen, wenn aber die Ani⸗ mositäͤt der verabschiedeten Magistrate aufgehört haben werde, dann wuͤrden die wohlthaͤtigsten Resultate aus der Bill hervor⸗ gehen. Der Minister des Innern habe sich alle Muͤhe ge⸗ geben, Erkundigungen uͤber die Personen, welche ernannt worden, einzuziehen, und er zweifle nicht, daß er in der Liste dieser Personen nur Namen von der groͤßten Achtbarkeit, von Einfluß und Wohlstand finden werde. Lord Winchelsea bemerkte, man habe gesagt, die Munizipal Bill werde Friede und Einigkeit im Lande hervorbringen, aber er frage das Haus, ob sie wohl etwas anderes als Verwirrung und Unruhe veranlaßt habe. Das Ministerium habe sich jener Maß⸗ regel nur bedient, um seine eigene Macht und sein Patronat zu vermehren. Er hoffe, der edle Baron werde keinen Theil seiner Motion zuruͤcknehmen. Der Herzog von Wellington sagte hierauf, er sey der Meinung, daß die seit Annahme der Mu⸗ nizipal⸗Bill vorgenommenen Ernennungen bloße Partei⸗Ernen⸗ nungen seyen und deshalb auch in manchen Theilen des Landes großes Mißvergnuͤgen erregt haͤtten, indem das Volk sein Eigenthum nicht gesichert glaube. Der Lord⸗Kanzler aber, nicht der Staats, Seeretair des Innern, sey für diese Ernennungen verantwortlich. Der Lord⸗Kanzler erhob sich bei diesen Worten und sagte: „Da man mich aufgefordert hat, so fuͤhle ich mich gedrungen, einige Worte zu sagen. Ich weiz sehe wohl, daß die Ernennung von Magistrats⸗ Personen mit dem großen Siegel verbunden ist, allein ich frage das Haus, ob es moͤglich ist, daß ich alle dieje nigen persoͤnlich kenne, die zu Friedensrichtern ernannt werden. Es ist nothwendig, sich dabei an diejenigen Personen zu wen⸗ den, die mit den Lokal⸗Verhaͤltnissen bekannt sind, und es freut mich, daß der edle Baron nicht im Stande gewesen ist, ein einziges Beispiel von schlechtem Benehmen der ernannten Personen anzugeben. Die einzige Beschwerde, welche also noch uͤbrig bleibt, ist die, daß unter den Ernannten sich eine zu große Zahl von Personen befindet, die liberale Gesinnungen hegen.“ Der Marquis von Lansdown sprach hierauf den Wunsch aus, der edle Baron moͤge seinen Antrag zuruͤcknehmen, denn es habe etwas Gehaͤssiges, die Namen derer, die durchgefallen, zu nennen. Lord Wharneliffe entgegnete, er wuͤnsche den Antrag deshalb vor das Haus zu bringen, weil dem Hause wahrscheinlich eine Bill in Betreff der Munizipal⸗Reform in Irland werde vorge⸗ legt werden, und er glaube, man muͤsse deshalb das Publikum mit der Art, wie diese Maßregel in England lediglich zu Par⸗ tei⸗Zwecken benutzt worden sey, bekannt machen. Er gebe zu, daß einige Flecken in Irland einer Reform beduͤrsten, allein er werde Sorge tragen, und er hoffe, das Haus werde ihn dabei unter⸗ stuͤtzen, daß diese Reform nicht auch, wie die Englische Munizi⸗ pal BillI, nur ein Mittel zur Foͤrderung von Partei⸗Zwecken werde Er wolle unter den von dem edlen Marquis angegebenen Umstäͤn⸗ den nicht auf den hletzten Theil seiner Motion (s. d. gestr. Blatt der Staats Zeitung) bestehen. Das Haus vertagte sich hierauf.

Unterhaus. Sitzung vom 25. Febr. Machtrag.) Lord F. Egerton biachte eine Petition von 70 der bedeutendsten Papier Fabrikanten ein, welche um eine Ermäaͤßigung der von ihrem Fabrikate zu erlegenden Abgabe nachsuchten. Einer der Gruͤnde, auf welche dies Gesuch basirt wird, ist der Nachtheil, welcher aus der Papier⸗Abgabe fuͤr die Literatur und fuͤr die Verbreitung nuͤtzlicher Kenntnisse im Allgemeinen entsteht. In der letzten Beziehung wurde bemerkt, daß es wegen der Abgabe von dem Material unmoöͤglich sey, einigen Nuz⸗ zen von den neuen wohlfeilen Werken zu ziehen, welche zur Aufklaͤrung der geringeren Klassen bestimmt sind, wenn man nicht auf den Verkauf einer Auftage von 40 bis 50,000 Exem⸗ plaren rechnen koͤnne. Die Petition wurde auf die Tafel des Hauses geleot. Dann wurde das Spießruthenlaufen im Heere zur Sprache gebracht; mehrere offizielle Nachweisungen daruͤber wurden angeordnet, und Masor Fancourt, der bekanntlich schon in mehreren Sessionen die Abschaffung der Strafe herbei⸗ zufuͤhren gesucht hat, versprach eine darauf bezuͤgliche Motion einzubringen und bis zur Abstimmung zu treiben. Nach den Aeußerungen einer großen Anzahl von Mitgliedern des Hauses darf man erwarten, daß die Sache dieses Mal erledigt werden wird. Hr. Buller trug auf die Niedersetzung einer besondern Kom⸗ mission an, welche uͤber das Gesetz, betreffend die bestrittenen Wahlen, in Berathung treten solle. Von allen Seiten erklaͤrte man sich fuͤr den Vorschlag; uͤber die Mittel, den jetzigen Be⸗ schwerden abzuhelfen, fand jedoch große Meinungsverschiedenheit statt. Am Schlusse der Sitzung wurden nach mehreren Anzei⸗ gen von einzubringenden Motionen unter anderen eine auf Nie⸗ dersetzung einer Kommission wegen der Munizipalttaͤts⸗Wahl von Poole gemacht, und nachdem waͤhrend der Debatte uͤber diese letzte Motion der Antrag auf Vertagung des Hauses drei Mal