1836 / 66 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

werde, sie zuruͤckzuweisen. Was ich gesagt habe, bin ich zu wie⸗ derholen vereit, und ich fordere den edlen Viscount auf der an⸗ dern Seite auf, seine Meinung daruͤber zu sagen. Die Zeit ist da, wo die edlen Lords sich furchtlos aufstellen und kuͤhn alle Verleumdungen abweisen muͤssen. Wir leben in einer Zeit, wo man nicht gestatten darf, daß gegen oͤffentliche Maͤnner unvuͤr⸗ dige Beschuldigungen ohne Widerspruch in Umlauf gesetzt voer⸗ en. (Hoͤrt) Seiner Zeit werde ich meine Verleumder oͤffent⸗ lich herausfordern, ihre Beschuldigungen zu beweisen. Wir muͤf⸗ sen uns bereit halten, denjenigen die Spitze zu bieten, die die niedrigsten Anklagen gegen uns schleudern, weil wir entschlossen sind, an der Constitution des Landes fest zu halten. Ich werde deshalb naͤchsten Donnerstag meinen Antrag machen und dann ausfuͤhrlicher auf den Gegenstand eingehen.“

Unterhaus. Sitzung vom 25. Februagr. (Nachtrag.) Auf den Vortrag, womt Lord F. Egerton die von ihm einge⸗ brachte Bill um Reduction des Papier⸗Stempels unterstützte, erwiederte der Kanzler der Schatzkammer, Herr Spring Rice, Folgendes: 8 „Die Angelegenheit der Papier⸗Fabrikanten, welche mein edler Freund auf so geschickte Weise dargestellt hat, verdient gewiß die Aufmerksamkeit des Parlaments. DBerselbe Gegenstand liegt auch jetzt dem Ministerium zur Berathung vor, und wenn ich jetzt nicht in die Diskussion desselben eingehe, so geschieht es theils deshald, weil einige Details uͤber die Papier⸗Fabrication damit verbunden sind, theils, weil eine zu fruͤhzeitige Ankuͤndigung einer Modisica⸗ tion der Abgaben oder der Bereitungsart, welche die Regierung etwa vorzuschlagen Willens seyn moͤchte, den Parteten, deren In⸗ teressen man beruͤcksichtigen will, nachtheilig seyn wuͤrde. Aus die⸗ sim Grunde hoffe ich, daß das Haus keine weitere Erklarung von mir rerlangen wird, als die, daß die Angelegenheit zur Berathung vorliegt. Ich glaube, daß ich mit dem Beginn des neuen Finanzjahres im Stande seyn werde, mich nicht nur mit die⸗ sem, sondern mit allen Zweigen der Einkuͤnfte des Landes beschaͤfti⸗ gen und die Absichten der Reglerung mittheilen zu koͤnnen. Denn die Regierung ist, wie mein edler Freund ganz richtig bemerkt hat, nicht bloß aufgefordert worden, eine besondere Art von Abgaben zu untersuchen, sondern, wenn einmal die Reduction von Abgaben zur Sprache kommt, so muͤssen auch alle Klassen, die einer Abhuͤlfe be⸗ duͤrfen, beruͤcksichtigt und diejenigen Maßregeln ergriffen werden, die füͤr das Land am heilsamsten sind. Im naͤchsten April hoffe ich, diesem Grundsatz gemaͤß handeln zu koͤnnen, und mein edler Freund wird nicht glauben, daß ich den vocliegenden Gegenstand deshalb Hering schaͤtze, weil ich nicht weiter darauf eingehe.“ Herr Lennard beantragte (wie bereits gemeldet) die Vor⸗ legung eines Verzeichnisses derjenigen Soldaten, welche koͤrperli⸗ che Zuͤchtigung oder Gefaͤngnißstrafe erlitten haben, und einen Nachweis darüber, wenn Soldaten oͤfter so bestraft worden, wie vilmal es geschehen sey. Er sagte in dieser Beziehung Fol⸗ endes: „Bevor eine mit dieser Frage zusammenhaͤngende Bill einge⸗ bracht wird, hat das Haus, glaube ich, das Necht, zu untersuchen, in wie weit sich die Faͤlle der koͤrperlichen Zuͤchtigung vermindert haben und in wie weit der Zustand der militairischen Strafen in Uebereinstimmung mit dem milden Heiste der Gesetzgebung steht, der jedes Jahr in diesem Lande groͤßere Fortschritte macht. Ich glaube, daß man es bei dem, der einmal gepeitscht worden, immer noͤthig gefunden hat, ihn wiederholt zu peitschen, so daß er voͤllig eine Art von Hauklotz werden mußte. (Hoͤrt!) Ich kann es nicht kobel nehmen, wenn Jemand nicht meiner Meinung ist, aber es sey mer zu bemerken erlanbt, daß die Meinung der Militatrs uͤber die⸗ jen Gegenstand keinesweges entscheidend ist. (Hoͤrt, hoͤrt!) Ich farchte, sie haͤngen dem alten Gebrauch zu sehr an und glauben uͤberdies, daß bei ihnen die Gewalt nicht gemißbraucht werde. Man rinnere sich der auffallenden Erscheinung bei der Proposition von Sir S. Romilly uͤber Milderung der Straf⸗Gesetze, daß gerade die Richter des Landes dagegen waren. (Hoͤrt, hoͤrt!) In Neu⸗Suͤd⸗ Wales erließ der Rath vor einigen Jahren den Befehl, daß kein MNann mehr als 50 Hiebe bekommen solle; da schrie man, die Verordnung müͤsse widerrufen werden, sonst koͤnne die Kolonie nicht ferner regiert werden; der Rath beharrte jedoch bei seiner Verord⸗ nung, und die Kolonie wird stitdem so gut wie fruͤher regiert. Dasselbe wuͤrde erfolgen, wenn man die Peitschenstrase bei der Ar⸗ mee nicht nur milderte, sondern ganz abschaffte. (Hoͤrt, hoͤrt!) Das Haus hat sich nur allzulange von dem Urthelle derer beherrschen lassen, von welchen es annahm, sie haͤtten wegen ihres Standes eine tiefere Einsicht von der Sache, anstatt Thatsachen zu sammeln, durch eiche es sich ein freieres Urtheil haͤtte bilden koͤnnen. (Hort, hoͤrt!) Das Haus muß es fuͤr seine Pflicht halten, ehe es die Aufruhrakte, oder den Theil, der uͤber die Peitschenstrafe handelt, erneuert, zuvor die Umstaͤnde zu untersuchen, die bei den neuesten verhaͤngten Stra⸗ fen stattfanden. Das Haus woͤrde zu Anfschluͤssen kommen, woraus es schließen muͤßte, daß die blutigen, oft toͤdtlichen Strafen durch solche ersetzt werden muͤßten, welche die Humanitaͤt weniger empb⸗ ren, die den Gefuͤhlen des Landes weniger entgegen sind. Waͤre noch irgend ein Zweifel im Herzen eines Mitglieds uͤber diesen Ge⸗ genstand uͤbrig, so muͤßte er durch die neuesten Umstaͤnde zerstreut werden, die bei den Untersuchungen des Coroners an den Tag ge⸗ kommen sind, welche beim Tode zweier, nach einer koͤrperlichen Zuͤch⸗ tigzung gestorbenen See⸗Soldaten stattfanden.”“ Der Redner erzaͤhlte hierauf den vor einigen Tagen erfolg⸗ ten Tod eines See⸗Soldaten von 25 Jahren, der 100 Hiebe er⸗ halten hatte und einige Tage darauf gestorben war. Bei der Untersuchung des Coroner⸗Gerichts hatten zehn Aerzte ausgesagt, der See⸗Soldat, obgleich vor der Zuͤchtigung gesund, sey doch nicht an den Hieben, sondern an einem Fieber gestorben; waͤre er auch nicht gezuͤchtigt worden, so wuͤrde er doch gestorben seyn. Die meisten Mitglieder der Jury waren dagegen der Meinung, daß, wenn der Soldat die Hiebe nicht erhalten haͤtte, er auch nicht gestorben seyn wuͤrde. Die Geschworenen mußten daher, damit sie sich einigten, in ein Zimmer gesperrt werden, ohne Feuerung, ohne Essen und Trinken. Das Resul⸗ kat war nach Verlauf vieler Stunden die Entscheidung: der Verstorbene sey eines natuͤrlichen Todes gestorben. Herr Curteis meinte, in Friedenszeiten sollte man diese Strase nicht laͤnger fortbestehen lassen, doch wolle er nicht bestimmen, in wie fern sie im Fees bei einer Armee in fremdem Dienste an⸗ wendhar sey. Herr Fergusson sagte, er bedaure, daß sein eh⸗ renwerther Freund sich so weitlaͤuftig uͤber die Peitschenstrafe bei dem Militair ausgeiassen habe. „Da dieser Gegenstant“, fuhr r fort, „noch dem Hause wird vorgelegt werden, so werde ich tzt nicht darauf eingehen, sondern mich auf den Antrag des eh⸗ renwerthen Mitgliedes beschraͤnken, welches die Vorlegung gewis⸗ ser Ner ,Je verlangte. Doch wird es gewiß sehr schwie⸗ ig seyn, aus diesen Nachweisungen zu ersehen, wie oft eine koͤr⸗ virliche Strafe uͤber dasselbe Individuum verhaͤngt worden ist. In Bezug auf eine Aeußerung meines ehrenwerthen Freundes muß ich bemerken, daß dem Hause durchaus keine Beweise vorliegen, daß in eärgend einem Fall der Tod durch die Peitschenstrafe her⸗ beigefuͤhrt worden ist; denn wenn auch den Nachweisungen zu⸗ folge Fr Gepeitschte mit Tode abgegangen ist, so war dies doch keine Folge der erlittenen Strafe. Schließlich muß ich noch be⸗ merken, daß ich nichts gegen die beantragte Vorlegung von Nachweisungen einzuwenden habe.“ Herr Robinson bemerkte, 5 hne scch durchaus nicht uͤberzeugen, daß das Haus oder das pu ikum urch eine bloße Verminderung der koͤrperlichen Zuͤch⸗ tigungen zufrieden gestellt werden wuͤrde. Es seyen erst ganz kuͤrzlich

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wieder zwei Faͤlle vorgekommen, welche die Aufmerksamkeit des Hauses verdienten. Er wolle sich nicht weitlaͤuftig darauf einlassen, da die Untersuchung des einen Falles noch nicht been⸗ digt sey. Doch muͤsse er erklaͤren, daß beide Soldaten, so sehr sie auch zur Entzuͤndung moͤchten disponirt gewesen seyn, gewiß nicht gestorben waͤren, wenn man sie nicht gepeitscht haͤtte. Er schlage uͤbrigens vor, statt des Auspeitschens die Strafe der Ent⸗ fernung von der Armee einzufuͤhren. Der Antrag des Herrn Lennard wurde schließlich in Verbindung mit einem anderen des Herrn Hume, der auch von den Strafen in der Marine aͤhn⸗ liche Nachweise verlangte, vom Hause genehmigt. .

London, 26. Februar. Herr Ball (ein Whig und Advo⸗ kat) ist ohne Widerstand in Clonmel (Irland) gewaͤhlt worden; ie Irlaͤndische Reform⸗Partei im Unterhause erhaͤlt dadurch ei⸗ nen tuͤchtigen Unterstuͤtzer.

Den Zeitungen zufolge, sind gegenwaͤrtig in England Be⸗ stellungen auf 200,000 bis 300,000 Tonnen Eisen zu Eisenbah⸗ nen. Der Preis des Eisens ist seit dem 1. Sept. v. J. um 3 Pfd. Sters. per Tonne gestiegen. 1

Der Dr. Clancey, der zwoͤlf Jahre lang Professor an der katholischen Schule zu Carlow war, hat sich zu Ende des vori⸗ gen Jahres als Bischof nach Amerika begeben. Bei seiner An⸗ kunft in New⸗York wurde er von einer Deputation Irlaͤndischer Emigranten empfangen, denen er auf ihre Adresse Folgendes er⸗ wiederte: „Sie haben Recht, wenn Sie sagen, daß meine neue politische Stellung ganz meinen Gesinnungen gemaͤß ist. Als Katholik bin ich Mitglied einer Welt⸗Kirche, die nicht auf eine einzelne Insel, nicht auf einen einzigen Kontinent beschraͤnkt ist, sondern sich vom Aufgang bis zum Untergang der Sonne er⸗ streckt und in ihrem glorreichen Bereich die Kinder jedes Klimas, jeder Zunge und jeder Farbe umfaßt. Als Nachfolger der Apo⸗ stel und als Juͤnger des Erloͤsers habe ich keine bleibende Hei⸗ math und kein Vaterland als den Himmel. Als Irlaͤnder bin ich, obgleich mein Herz sich nach der Heimath zuruͤcksehnt, ein Buͤrger der ganzen Welt.“ Von NewYork aus segelte dieser Bischof nach Haiti, wohin er von dem Roͤmischen Hofe gesandt wird, um uͤber den religioͤsen Zustand der Insel Bericht zu er⸗ statten. Anfangs war dem Bischof von Charleston, Dr. Eng⸗ land, diese Mission uͤbertragen; Umstaͤnde aber, die mit der Frage uͤber die Emancipation der Sklaven in Verbindung stehen, lie⸗ ßen es angemessener erscheinen, daß derselbe in Charleston ver⸗ bliebe und sich mit den freien Farbigen der Republik Haiti in keinen Verkehr setze. Der Morning Herald erklaͤrt diese Umstaͤnde dahin, daß die Bevoͤlkerung von Charleston dem Dr. England wahrscheinlich das Lynch⸗Gesetz zu kosten gegeben haͤtte, wenn er so kuͤhn gewesen waͤre, eine Mission an die Schwarzen zu uͤbernehmen.

In den verschiedenen Theilen der Vereinigten Staaten sind kuͤrzuich wieder mehrere Feuersbruͤnste ausgebrochen, die man der Boͤswilligkeit zuschrieb. Die staͤrkste war in Natchez, wo 28 Haͤuser abbrannten und mehrere Menschen das Leben verloren.

Laut einem der New⸗Yorker Legislatur vorgelegten amtlichen Nach⸗ weis zaͤhlte der Staat von New⸗York im Jahre 1835 eine Be⸗ voͤtkerung von 2,174,517 Seelen, darunter 82,319 mäͤnnliche Aus⸗ laͤnder, 42,836 Farbige und 6821 Arme. Seit 1830 hatte sich die Bevoͤlkerung um 255,909 Seelen vermehrt.

Niederlande.

Aus dem Haag, 29. Febr. Gestern wurde mit den ge⸗ woͤhnlichen Feierlichkeiten der 39ste Geburtstag Sr. Koͤniglichen Hoheit des Prinzen Friedrich der Niederlande begangen.

Dem Journal de la Haye wird aus dem Hauptquar⸗ tiere des Don Carlos unterm 18ten d. geschrieben, daß man da⸗ selbst in wenigen Tagen großen militairischen Operationen ent⸗ gegensehe, indem die Karliftische Armee in voller Bewegung sey.

Schweden und Norwegen. Christiania, 22. Februar. Der Antrag des Capitain

Foß, wegen der Beantwortung der Koͤniglichen Eroͤffnungsrede des Storthings durch eine Adresse desselben, der uͤbrigens nicht direkt hierauf, sondern nur auf Ueberweisung der Frage an ei⸗ nen Ausschuß ging, ist durchgefallen. In der langen Debatte hieruͤber zeichnete sich insonderheit Stadtvogt Christensen, der anfangs dafuͤr gewesen war, im Bekaͤmpfen des Antrages aus. Er sagte unter Anderem, es seäy keinesweges ausgemacht, daß die Befolgung des in Eng’and und Frankreich uͤblichen Verfahrens in dieser Hinsicht durchaus nothwendig seyn wuͤrde, damit Nor⸗ wegen als Glied in der groͤßeren constitutionnellen Kette ange⸗ sehen werde, und noch weniger, daß man dem wahren Gluͤcke des Vaterlandes dadurch um einen Schritt naͤher kommen wuͤrde. „Hat es sich nicht auch gezeigt“, fuhr er fort (wobei ihm von Anderen hernach große Uebertreibung vorgeworfen wurde), „daß diese Adressen und die Debatten daruͤber, sowohl in den respektiven National⸗ Versammlungen selbst, als in den respektiven Reichen, Parteien hervor⸗ gerufen haben, Parteien, die surchthar wider einander gewuͤthet? Haben sie nicht bewirkt, daß die Minister wie Modekleider ge⸗ wechselt worden? Haben sie nicht Spaltung und Uneinigkeit zwischen den hoͤchsten Gewalten verursacht und, wie es scheint, alles Bestehende mit Vernichtung bedroht? Wer kann uns da⸗ fuͤr einstehen, daß nicht dasselbe bei uns eintreten koͤnnte? Wenn ich den Blick in die Zukunft richte, so glaube ich, schon den Mann von seltener Beredsamkeit, allein mit wenig Gefuͤhl fuͤr das Gluͤck des Vaterlandes und erfuͤllt von ungezaͤhmtem Ehr⸗ geize, zu sehen, wie er die Mißvergnuͤgten unter seine Fahne sammelt, um auf die Regierung einzustuͤrmen und sich durch eine elende Popularitaͤts⸗Jagd dem Ruder des Staates naͤher zu bringen. Ich halte es nicht einmal für wuͤnschenswerth, daß unserem Norwegen auf irgend eine Weise eine andere als eine Statisten⸗Rolle in dem großen Drama auf dem politischen Theater zugetheilt werde. Um der Freiheit willen moͤchte ich wuͤnschen, daß sowohl England als insonderheit Frank⸗ reich unser Beispiel der Besonnenheit und Eintraͤchtigkeit befolg⸗ ten; welches Bollwerk wuͤrden diese großen Nationen alsdann nicht wider den Osten bilden? Sie wuͤrden vermuthlich das Geschick der constitutionnellen Staaten in ihrer Hand halten. Doch genug uͤber den politischen Theil der Sache. Waͤre nur allein davon die Rede, unseren großen Koͤnig von der innigen Liebe des Volkes und dessen warmer Hingebung an ihn und sein hohes Geschlecht zu unterrichten, so waͤre die Abfassung einer solchen Adresse ein Leichtes. Allein der Ausdruck unserer Er⸗ kenntlichkeit sollte doch wohl auch dem Rathe des Koͤnigs, der Norwegischen Regierung, oder der Verwaltung im Ganzen gel⸗ ten und auf bestimmte Fakta gegruͤndet seyn. Obgleich nun, so viel mir bekannt, die Regierung Gegenstand der allgemeinen Achtung und des Vertrauens ist, so ist doch auch gewiß, daß die Fakta, welche das Urtheil des Storthings begruͤnden muͤßten, nur in ihren Protokollen gesucht werden koͤnnten, und diese sind den meisten von uns noch verschlossen, bis der Protokoll⸗Ausschuß

sein Geschaͤft vollendet haben wird. Der geehrte Proponent hat

sich diese Einwendung selbst gedacht, glaubt aber, daß sie wens zu bedeuten habe, da doch die Adresse mit kluger Vorsicht und „diplomatischer Gewandtheit“ geschrieben seyn muͤßte. Aber ist

dem Storthinge zu rathen, daß er Diplomatie in seine Ver

handlungen einmische? Ist es zu wuͤnschen, daß sich sche Gewandtheit“ auf irgend eine Weise in seine Beschluͤst einmische? Nein, ehrlich waͤhrt am laͤngsten. In einer solchen Adresse muͤßte doch auch wohl Platz fuͤr mißbilligende Aeuße, rungen uͤber die Handlungsweise der Regierung bleiben? D. koͤnnte es sich aber leicht ereignen, daß der Storthing eine Ant wort auf die Adresse erhielte, die oͤfters schwer zu verdauen waͤre, jedenfalls aber doch eine wenig zu wuͤnschende Spannun zwischen ihm und der Regierung erzeugte. Der Storthing hat es ja uͤberdies stets in seiner Gewalt, durch seine Beschlaͤss uͤber die Propositionen der Regierung Unzufriedenheit an den Ta zu legen, und die Wuͤnsche und Hoffnungen des Volkes sind, wannsch die Gelegenheit dazu darbietet, immer vorzutragen möglich, 1 daß sich eine Antwort auf die Thron⸗Rede insoweit als unnoͤt herausstellt.“ Der Redner entwickelte weiterhin, wie der ben tragte Ausschuß und der Storthing selbst durch Beschaͤftigun mit dieser Sache nur ihre edle Zeit verlieren wuͤrden: „We bekannt,“ sagte er, „empfing sowohl der Storthing als de Odeltthing, gleich am Tage nach der Eroͤffnung des Thinges, viele Koͤnigliche Propositionen, daß fast alle Ausschuͤsse gleich an selbigen Tage in Thaͤtigkeit treten konnten; welche Luͤcke aber ij dieser Thaͤtigkeit, wenn die tuͤchtigsten Maͤnner aus den Auz schuͤssen erst gewaͤhlt wuͤrden, um den vorliegenden Antrag in naͤhere Verhandlung zu ziehen?“ Der vorlaͤufige Ausschuß uͤbe den Antrag hatte naͤmlich begutachtet, einen neuen, aus zehßt Mitgliedern bestehenden zu ernennen, der, in Vereine gung mit dem Verfassungs⸗Ausschusse, die Sache in na here Erwaͤgung nehmen solle. Inzwischen hat nun am 19. 1 der Storthing gegen eine Minderzahl von 11 Stimmen be schlossen, daß der Antrag nicht weiter einem Ausschusse uͤben wiesen werden soll; so wie mit dem Widerspruche Einer Stimme daß der offene Brief Sr. Maj. an den Staatsrath Collett (de Vollmacht zur Eroͤffnung des Storthings), die Koͤnigliche Eroff nungs⸗Rede und der Bericht vom Zustande des Koͤnigreiches dem Protokoll beizulegen seyen. In derselben Sitzung faßte der Storthing auch einstimmig den Beschluß, die von vorigen Stor, thingen her wiederholten Koͤniglichen Propositionen zu Aenderun⸗ gen an verschiedenen Paragraphen des Grundgesetzes in einer spaͤteren Sitzung zu berathen, „ohne dieselben zuvor einem Ausschusse zu uͤberweisen.“ In dieser Hinsicht hat nun bereits der Me⸗ vokat Hjelm beantragt, den in Rede stehenden Koͤnigl. Propositionen nicht zuzustimmen (wie es auch auf den vorigen Storthingen beschloß⸗ sen worden).

„diplomati,

einen Koͤniglichen Antrag in Hjelm aͤußerte dieserhalb: „Wollte man auch behaupten, daß das vor einigen Tagen im Storthinge Vorgegangene gezeigt ha⸗ ben koͤnnte, es werde mit der Verwendung der uns anvertrau⸗ ten Zeit so genau nicht hauszuhalten seyn, so hoffe ich doch Ent, schuldigung, wenn ich dagegen meine, die Nation habe den bille⸗ gen Anspruch an den Storthing, daß dessen Zeit nicht mit un⸗ nuͤtzen Weitlaͤuftigkeiten, so weit dieselben in einer solchen Ver⸗ sammlung verhuͤtet werden koͤnnen, hingehalten werde. Eine solche Weitlaͤuftigkeit wuͤrde es ohne Zweifel seyn, die Koͤnig⸗ liche Proposition uͤber ein absolutes Veto in der Gesetzgebung erst an einen Ausschuß zu verweisen, denn dieses absolute Veto wuͤrde offenbar eine Aenderung in den Ha Grundgesetzes und der Staats⸗Verfassung seyn, auf welche sich einzulassen dem Storthinge nach §. 112 des Grundgesetzes die Kompetenz mangelt, und es sind schon so viele und so ausfuͤhr⸗ liche Ausschuß⸗Bedenken uͤber denselben Gegenstand auf den vo⸗ rigen Storthingen geschrieben worden, daß ein neues entweder nur eine Wiederholung oder ein Auszug seyn koͤnnte. Soll jedoch jeder Storthing sich wieder mit denselben Sachen be⸗ schaͤftigen, so scheint es unsere Pflicht zu seyn, mit Anerken⸗ nung der edlen Absichten Sr. Majestaͤt sie auf die kuͤr⸗ zeste Weise abzumachen.“ Die uͤbrigen Redner sttellten zwei verschiedenartige, jedoch in der Hauptsache uͤberein⸗ stimmende Ansichten auf. Uunter den Koͤniglichen Propositionen,

welche Staatsrath Sibbern in derselben Sitzung wiederum vor⸗

legte, war auch die in Betreff der Einnahmen und Ausgaben fuͤr das Koͤnigreich vom 1. Juli 1836 bis dahin 1839.

Es wird wieder oͤffentlich Beschwerde daruͤber gefuͤhre, daß man nach dem neuesten Montur⸗Reglement in den Acchsel⸗ klappen der Offiziere die Zahl XIV eingewebt finde, was auf Karl XIV. gehen solle, da Se. jetzt regierende Majestaͤt doch erst der dritte unter den Norwegischen Koͤnigen sey, die Kall geheißen.

Cee

Kopenhagen, 27. Febr. Die heute ausgegebene Nummt des Staͤndeblattes enthaͤlt, außer dem Schluß der Verhande lungen uͤber die Kommunal-Verfassung Kopenhagens, den An⸗

fang des Berichts uͤber die Berathungen in Betreff der Aufhe

bung des Inststuts der Zahlen⸗Lotterie, welche durch den Proku⸗

rator Haagen beantragt worden ist. Dies aus den Herren Al⸗t

green⸗Ussing, Hempel und Salicath bestehende Comité, welches uͤber den Antrag zu berichten hatte, erklaͤrte sich dahin, daß die Staͤnde⸗Versammlung unbedingt den Wunsch wegen Aufhebung des Lotto's aussprechen muͤsse, waͤhrend der Proponent nur die Adoption der von ihm vorgeschlagenen Mittel beantragt hatte, durch welche die gaͤnzliche Aufhebung des Instituts vorbereitet werden koͤnnte. Zugleich war aber auch dies Comité der Ansicht, daß die Regierung darum gebeten werden muͤsse, Staͤnde⸗Versammlsung einen Gesetz⸗Entwurf daruͤber vorzulegen, auf welche Weise die Summen, welche durch Aufhebung des Lotto's dem Staatsschatze entzogen werden wuͤrden, sofern sie als unentbehrlich erscheinen, demselben auf anderen Wegen zu erstat⸗ ten seyen. 1

Die Staͤnde⸗Versammlung hat auf den Antrag des Ab⸗ geordneten Sidenius beschlossen, bei Sr. Majestaͤt mit einer Pe⸗ tition darum einzukommen, daß die bestehende Jagd⸗Gesetzgebung einer Revision unterworfen werde, damit danach eine neue Jagd⸗ Verordnung ausgearbeitet und den Staͤnden zur Pruͤfung vor⸗ gelegt werden koͤnne. In der betreffenden Petition wird darau hingewiesen, daß die Bestimmungen in der geltenden Jagd⸗Ver⸗ ordnung von 1732 nicht mehr zu den gegenwaͤrtigen Verhaͤlt⸗ nissen paßten, namentlich was die Strafbestimmungen betrifft welche ihrer Haͤrte wegen in neuerer Zeit selten mehr zur An⸗ wendung gekommen sind. Uebrigens hat die Versammlung keine bestimmte Vorschlaͤge ruͤcksichtlich der neuen Jagd⸗ Gesetzgebung machen wollen, sondern sich damit begnuͤgt, Sr. Majestaͤt 6 zelne Bemerkungen in dieser Beziehung zur Erwaͤgung vorzue gen. Als allgemein leitendes Prinzip glaubt sie annehmen t9 koͤnnen, daß die Forderung des Jagd⸗Inhabers auf vo

staͤndige und ungestoͤrte Ausuͤbung seines Jagd⸗Re⸗

Ades Vierten bis zur jetzigen Zeit.“

(Schriften des Herrn

Es betreffen aber diese Propositionen theils das verlangte unbedingte Koͤnigliche Veto in der Gesetzgebung, theils— in Betreff von Naturalisationen.

vorhanden,

aupt⸗Prinzipien des

der naͤchsten

innerhalb der vom Gesetze festgesetzten Graͤnzen in Ein⸗ klang gebracht werden muͤsse mit der billigen Forderung der Nicht⸗Jagdberechtigten, die Fruͤchte ihrer muͤhsamen Arbeit gegen die Verheerungen des Wildes gesichert und sich gegen die Unbilden geschuͤtzt zu sehen, welche eine unbillige Ausuͤbung des Jagdrechts mit sich fuͤhren kann; und wo ein solcher Schaden und solche Unbilden doch stattfinden sollten, scheint es der Ver⸗ sammlung billig, daß dem Schadenleidenden durch das Gesetz eine hinlaͤngliche Verguͤtung zugesagt werde. Urbrigens glaubt sie nicht, daß Grund vorhanden sey, im Allgemeinen uͤber unge⸗ büͤhrliche Ausuͤbung des Jagdrechts in Daͤnemark zu klagen, so wie sie auch annehmen muß, daß nur an wenigen Orten der Wilostand uͤbertrieben hoch zu nennen sey. Unter den einzelnen Punkten, auf welche sodann die Aufmerksamkeit Sr. Majestaͤt hingeleitet wird, befindet sich die Frage, ob es nicht thunlich seyn moͤchte, das Jagdrecht auf Streu⸗Gruͤnden, Grundstuͤcken zffentlicher Stiftungen und Stadt⸗Laͤndereien, die nicht in Koͤ⸗ ê1; Mil8 . Flosßß⸗ 1 ofeoer 5 j nigliche Wildbahnen eingeschlossen sind, sofern sie nicht bereits definitiv an Privatpersonen uͤbertragen worden, den Besitzern und Paͤchtern dieser Grundstuͤcke zu uͤberlassen, sie moͤgen nun eingehegt seyn oder nicht.

Dem Vernehmen nach, sind die Verhandlungen der Roes⸗ kilder Staͤnde⸗Versammlung, zufolge einer dem Koͤniglichen Kom⸗ missarius dazu ertheilten Vollmacht, bis heute inklusive prolon⸗ girt werden. Die Versammlung hoffte bis dahin noch saͤmmt⸗ liche Sachen, die unter Verhandlung sind, erledigen zu koͤnnen.

Von Herrn Nathanson ist hier kuͤrzlich bei Reitzel (in Daͤ⸗ nischer Sprachc) erschienen: „Historisch⸗statistische Darstellung der National⸗ und Staatswirthschaft Daͤnemarks von Friedrich Das Kieler Korrespon⸗ denz⸗Blatt sagt, dieses Werk umfasse den Inhalt der fruͤheren Nathanson uͤber denselben Gegenstand, die also dadurch entbehrlich geworden; „es ist aber“, faͤhrt das ge⸗ dachte Blatt fort, „zugleich durch eine Menge historischer und statistischer Data, das Ergebniß neuerdings angestellter archiva⸗ lischer Forschungen, bereichert workden. Es zerfaͤllt in drei Ab⸗ theilungen: 1) Muͤnz⸗, Bank⸗ und Geldwesen; 2) Finanzwesen; 3) Handel. Alle drei Abtheilungen sind bis auf die Zeit Frie⸗ drich's IV. zuruͤckgefuͤhrt, woͤhrend der Verfasser fruͤher mit Christian VI. begann; alle sind gaͤnzlich umgearbeitet; in der er⸗ sten ist die Bankgeschichte noch umstaͤndlicher eroͤrtert und beson⸗ ders der ehemaligen Holsteinischen Spezies⸗Bank groͤßere Auf⸗ merksamkeit gewidmet; in der zweiten hat besonders die Periode nach 1784 an Stoff gewonnen; die dritte hat von allen den groͤßten Zuwachs an Material erhalten, was man nament⸗ lich den Benutzungen der Zoll⸗Rechnungen, so weit sie noch zu verdanken hat, und enthaͤlt hauptsaͤchlich uͤber das Schicksal der Handels⸗Compagnieen in Daͤnemark neue und interessante Aufklaͤrungen. Auch die Gegner des Verfassers (Prof. David und Andere) werden demselben einen großen Fleiß und scharffinnige Benutzung und Auffassung der vorhandenen Quellen, so wie umfassende praktische Kunde des Handels, nicht absprechen wollen; und ohne daß wir zu beurtheilen im Stande sind, ob und in wie weit auch das vorliegende Werk eine begruͤn⸗ dete Polemik rege machen wird, glauben wir jedenfalls dasselbe als ein Unentbebrlichts Handbuch fuͤr jeden Beamten, gebildeten Geschaͤftsmann und uͤberhaupt fuͤr Alle, welche an der Gefchichte und Gegenwart unseres Staates ein Interesse zu nehmen faͤhig sind, und die Anschaffung desselben den Lesern in den Herzogthuͤmern um so mehr empfehlen zu duͤrfen, als der Ver⸗ fasser die Herzogthuͤmer mit gleicher Ausfuͤhrlichkeit und Sorg⸗ alt wie das Koͤnigreich behandelt hat, eine Deutsche Bearbeitung des Daͤnischen Originals dieses Mal aber nicht von ihm beab⸗ sichtigt wird.“

Die Laagland Falstersche Stifs⸗Zeitung vom 19ten d. M. theeilt von Laaland folgendes hoͤchst betruͤbende Ereigniß mit: „Die Baronesse Vertouch⸗Lehn, Wittwe des zuletzt ver⸗ storbenen Besitzers der Baronie Soͤnderkarle, fuhr am 15ten d. Abends von Mariboe nach Lungholin in einem geschlossenen Wa⸗ gen, in welchem sich außer ihr und ihrer kleinen Tochter mehrere undere Personen befanden. Bei der Einfahrt zum Hofe schlug der Wagen um und stuͤrzte so heftig in einen tiefen Graben, daß die Baronesse und ihre Tochter den Hals brachen und todt aus dem Wagen gezogen wurden. So viel bekannt, ist die uͤbrige Reise⸗Gesellschaft ohne bedeutenden Schaden davongekem⸗

en, der Kutscher soll jedoch stark verletzt und in einem sinnver⸗ wirrten Zustande seyn. Wahrscheinlich ist dieses Ungluͤck der Unvorsichtigkeit des Kutschers zuzuschreiben, da dieser etwas be⸗ tauscht gewesen seyn soll.“ 8

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Goͤttingen, 28. Febr. Am heutigen Tage Vormittags 9 Uhr starb hierselbst nach zweijaͤhriger Kraͤnklichkeit der Pro⸗ fessor Dr. August Grotefend, Direktor des hiesigen staͤdtischen Gymnasiums, einer der usgezeichnetsten Schulmaͤnner des Koͤ⸗ nigreichs. Die Verdienste, welche er sich in seinem fruͤheren Wirkungskreise zu Ilfeld, so wie ganz vorzuͤglich hier erworben, werden bei seinen zahlreichen Schuͤlern und bei allen denen, welche seine segensreiche Thaͤtigkeit naͤher zu beachten Veranlassung hat⸗ ten, im dankbaren Andenken bleiben.

Hamburg, 3. Maͤrz. Ueber die telegraphische Linie von Hamburg nach Cuxhaven berichtet der Hamburger Korre⸗ spondent Folgendes: „Die Unternehmer beabsichtigen, ihre erste Station auf dem Silberge, dem hoͤchsten Punkt am diesseitigen Elbufer, nahe bei dem beruͤhmten Park des Herrn Baur in Nienstaͤdten, also auf Daͤnischem Territorium, zu errichten; die zweite und folgenden Stationen aber auf dem jenseitigen, mit⸗ hin Hannoverschen Gebiete. Sie haben hereits die Einwilligun⸗ gen beider Regierungen, unter der Bedingung, daß solche die Telegraphen unentgeltlich benutzen duͤrfen, erhalten. Man schlaͤgt die Zeit, welche eine Nachricht braucht, um von Cuxhaven nach

amburg zu kommen, auf 1 ¼ Stunde an; da nun die Dampf⸗ schiffe die Fahrt von London bis nach letztigenanntem Platze be⸗ reits in 40 Stunden zuruͤckgelegt haben, so koͤnnte man aus je⸗ ner Hauptstadt Englands und des Welihandels in 41 Stunden unde erhalten, und in 48 Stunden von Paris, sobald die Ei⸗ senbahn von dort nach Havre fertig ist. Sollten sich die Preu⸗ ische und die Russische Regierung dahin vereinigen, Telegraphen sencien ihren Residenzen zu etabliren, was bei ihren freund⸗ chaftlichen Verhaͤltnissen nicht unwahrscheinlich ist, und die Li⸗ nie von Berlin nach Hamburg ausgedehnt werden, so koͤnnte eine Nachricht von St. Petersburg nach London in wenigen Ta⸗ gen berichtet werden.“ sch Muͤnchen, 28. Febr. Die hiesige politische Zeitung ver⸗ 1 68 daß es in Bayern und namentlich auch im Isarkreise nicht cas teinkohlenlagern gebreche. Schon vor mehreren Jahren nede bei Benediktbeuern am Penzberg an der Loisach ein Stein⸗ - n⸗Schacht geoͤffnet und daraus ziemliche Quantitaͤten zu ge gefoͤrdert. Die Hauptursache, warum dieser Bau auf

Steinkohlen nicht fortgefetzt wurde, moͤchte vielleicht nebst an⸗

dern Verhaͤltnissen darin zu suchen seyn, weil im JIsarkreise so⸗ wohl an Holzkohlen als auch an Brennholz noch ein sehr großer Vorrath vorhanden ist. Im Ober⸗Mainkreise walteten lange Zeit hindurch die gleichen Verhaͤltnisse und aͤhnliche Vorurtheile gegen die Verwendung der Kronacher Steinkohlen ob, bis der Preis des Brenn⸗ und Kohlholzes so sehr in die Hoͤhe ging, daß dadurch mehrere Gewerbe mit ihren Arbeiten nicht mehr die allge⸗ meine Konkurrenz auszuhalten vermochten. Lange herrschte mitunter in diesem Kreise auch das Vorurtheil, als ob jene Steinkohlen zur Feuerung nicht zu verwenden seyen, obgleich die Schmiede⸗Essen der naͤchst dem Kohlen⸗Schacht zu Stockheim bei Kronach etablirten nicht unbedeutenden Nadel⸗Fabrik schon geraume Zeit mittelst Steinkohlen befeuert wurden. Gegenwaͤrtig bedienen sich z. B. in Bamberg schon viele Feuer⸗Arbeiter dieser Steinkohlen mit großem Nutzen. 8

Spanien.

Das Journal des Doébats meldet in einem Schreiben aus Madrid vom 19. Februar Nachstehendes: „Die Erwaͤhlung des Herrn Mendizabal zum Prokurador fuͤr Cadix scheint gewiß zu seyn. In Malaga hat die National⸗Garde ihn zum Befehls⸗ haber des 3. Bataillons dieser Miliz ernannt. Die verzoͤ⸗ gerte Bekanntmachung des Dekrets in Betreff der Staatsschuld hat zu Bemerkungen Anlaß gegeben, die eben so wenig den mi⸗ nisteriellen Absichten, als den Fonds guͤnstig sind, und der „Espanol enthielt in seinem gestrigen Boͤrsen⸗Artikel so bittere Bemerkungen, daß das Ministerium glaubte, sie nicht unbeantwortet lassen zu duͤr⸗ fen. Herr Mendizabal ließ daher den Boͤrsen⸗Inspektor zu sich rufen und befahl ihm, folgenden Anschlag an der Boͤrse zu ma⸗ chen: „„Der Herr Conseils⸗Praͤsident hat mich zu sich rufen las⸗ sen, um mit mir uͤber die wilkuͤrliche Erklaͤrung Ruͤcksprache zu nehmen, welche der „Espanol“ von dem gestern bekannt gemach⸗ ten Dekret in Betreff der Staatsschulden, deren Schicksal bisher so ungewiß war, gegeben hat. Der Herr Conseils⸗Praͤsident hat mir erklaͤrt, daß das Dekret der schon anerkannten und li⸗ quidirten Schulden durchaus nicht erwaͤhne, und daß die Re⸗ gierung, fest entschlossen, den Glaͤubigern der Nation gerecht zu werden und sie nicht laͤnger in ihren Hoffnungen zu taͤuschen, sich mit den fuͤr diesen Monat versprochenen Dekreten zu Gunsten der an⸗ erkannten und liquidirten Schuld beschaͤftige. Der Conseils⸗Praͤsident sagte mir, er habe mich allein deshalb rufen lassen, um trauri⸗

gen Resultaten oder selbst dem Verderben vieler Personen vor⸗

zubeugen, das dadurch herbeigefuͤhrt werden koͤnnte, wenn der von dem „Espasol“ gegebenen willkuͤrlichen Erklaͤrung Glauben geschenkt wuͤrde.““ Herr Ferrer hatte in der That noch gestern mit Herrn Mendizabal eine Zusammenkunft in Bezug auf diesen wichtigen Gegenstand. An der Boͤrse wurden viele Geschaͤfte gemacht. Die unverzinsliche Schuld ist au comptant auf 15 stehen geblieben.“

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Die Tuͤrkische Zeitung Tekwimi Wekaji vom 18. Sche⸗ wal (5. Februar) enthaͤlt folgenden Artikel: „In einem unse⸗ rer vorigen Blaͤtter wurde bereits angezeigt, daß der Kapudani Derja, Tahir Pascha, mit einer Abtheilung der Großherrlichen Flotte nach dem Weißen Meere (Archipelagus) abgegangen sey, um gewisse nothwendige Geschaͤfte zu besorgen. Von der Insel Samos waren uͤber den Wekil des Bei's Klagen eingelaufen, weshalb Seine Hoheit vor kurzem einen der Chodscha's des Divan's, Hussein Bei, dahin abschickte, damit er untersuchen moͤchte, wie viel Wahres an der Sache sey. Hussein Bei uͤber⸗ zeugte sich, daß die Rechte der Bewohner in Nichts geschmaͤlert wurden, und daß der Wekil mit ruͤhmlichem Eifer und zu allge⸗ meiner Zufriedenheit an der Wohlfahrt der Bevoͤlkerung arbei⸗ tete. Nur in zwei Doͤrfern der Insel hatten Einige der Volks⸗ Obern aus aufruͤhrerischer Gesinnung falsche Anklagen wider den Wekil erhoben. Solchem Unfug zu steuern, landete der Kapu⸗ dani Derja mit seiner Flotte bei Samos, ließ eine kleine An⸗ zahl von Ruhestoͤrern verhaften und kehrte dann in Begleitung seiner Flotte nach Konstantinopel zuruͤck, woselbst er in der letz⸗ ten Woche des Ramasan wieder eintraf.“

Dasselbe Blatt der Tuͤrkischen Zeitung berichtet serner uͤber die Organisation der Bosnischen Milizen, an welcher jetzt, nachdem die Bosniaken ihr besonderes Nisam Name (Militairi⸗ sches Reglement) empfangen haben, mit großem Eifer gearbeitet wird. Mehrere der Bosnischen Großen haben die Decoration der Mirmirane erhalten. Wie die Tekwimi Wekaji ferner meldet, ist der bisherige erste Imam des Sultauns, in Erwaͤgung seines hohen Alters, dieses mit großen Beschwerden verknuͤpften Amtes entbunden worden, wogegen Se. Hoheit ihm das Amt eines Lehrers des Prinzen Abd el Medschid gelassen hat. Das Fest der aufgehobenen zasten ist nach gewohnter Weise feierlich begangen worden. Saͤmmtliche Großwuͤrden und Ulema's fan⸗ den sich, von dem Eisen⸗Thore (timur kapu) aufbrechend, in dem Serai von Top⸗kapu ein. Sowohl die Straßen, durch welche der Zug ging, als auch das Serai selbst waren brillant erleuchtet. Nachdem der Sultan die erwaͤhnten Fers im Di⸗ wan⸗Saale empfangen hatte, geruhte er in ihrer Begleitung die Moschee Aja Sosia zu besuchen und daselbst dem Gottesdienste beizuwohnen. 1 ““

Griechenland.

Nauplia, 18. Jan. Heute feiern die Griechen ihren hei⸗ ligen Dreikoͤnigs⸗Tag, und es findet in der Kirche eine große Feierlichkeit statt, welche zu dem Zwecke mit Myrthen⸗Kraͤnzen und Citronen⸗Zweigen herrlich verziert worden. Es wird daselbst ein Kreuz von dem Bischofe eingesegnet, darauf mit Blumen umwunden und in Prozession an das Ufer des Meeres getragen. Dort angelangt, schleudert der Bischof das Kreuz, so weit er es vermag, ins Meer, und nun stuͤrzt sich Jung und Alt, wer sich nicht vor der Kaͤlte des Wassers fuͤrchtet, hinein, um das Kleinod wiederum aufzufinden, wobei es denn freilich mitunter nicht ohne harten Kampf hergeht. Der Gluͤckliche, dem es ge⸗ lingt, das Kreuz wiederum ans Land zu bringen, wird, außer dem Beifalle der Menge, auch noch durch mannigfache Geschenke belohnt. Dieses Mal ging die Prozession von der Kathedrale aus durch die ganze Stadt und Vorstadt und langte endlich bei dem Steg an, wo die Douane steht. Am Ende des Molo's angekommen, warf der functionirende Ober⸗Pappas, in Abwe⸗ senheit des Despoten (d. h. Bischofs), das Kreuz ins Meer: nun stuͤrzten sich 12 bis 15 Griechen ins Wasser, um es wie⸗ derum herauszuziehen. Gleich darauf wurden vom Bourdzi (der hohen Festung) 21 Kanonenschuͤsse geloͤst. Diese Feier be⸗ zieht sich auf die Taufe Christi im Jordan, und da man hier kein Christusbild hat, so vertritt das Kreuz seine Stelle.

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Berlin, 5. Maͤrz. Die Bevoͤlkerung des Regierungs⸗ Bezirks Bromberg hat sich im Laufe des vorigen Jahres um

5214 Seelen gehoben, indem 15,435 Kinder geboren wurden und nur 10,221 Personen starben. Unter den Geburten waren 179 Zwillings⸗Geburten und eine Vierlings⸗Geburt. Getraut wurden 3426 Ehepaare.

Die in Breslau verstorbene Destillateur⸗Wittwe Hoff⸗ mann hat eine Summe von 1850 Rthlr. zu Schul⸗ und ver⸗ schiedenen milden Zwecken vermacht. 1

Ueber Kartoffel⸗ und Runkelruͤben⸗Zucker⸗ Fabrication.

Die Hoffnung der Landwirthe, in den guͤnstigen Resultaten der Zucker⸗Fabrication aus Kartoffeln und Runkelruͤben eine wesentliche Verbesserung der landwirthschaftlichen Verhaͤltnisse zu sinden, wird bald durch uͤbertriebene Lobpreisungen zu sehr gesteigert, bald durch unrichtige Widerlegungen zu sehr hinabgedruͤckt. Die durch Erfah⸗ rung festgestellte Wahrheit ist folgende:

„Daß bei der allgemeinen Einfuͤhrung der Zucker⸗Fabrica⸗ tion aus Kartoffeln und Runkelruͤben, als landwirthschaftli⸗ ches Gewerbe, die hoͤchste Landrente durch den erweiterten Anbau der rohen Produkte geschaffen wird; daß die Verarbei⸗ tung derselben zu Zucker bedeutenden Gewinn uͤbrig laͤßt; daß viele im Winter muͤßige Haͤnde dadurch Beschaͤftigung und Erwerb erhalten; daß die Abgaͤnge der Kartoffeln und Ruͤben, zweckmaͤßig zubereitet, ein vorzuͤglich gutes Futter geben und dem Landwirth also Gelegenheit verschaffen, sei⸗ nen Viehstand zu vergroͤßern, die Duͤnger⸗Production zu vermehren und die Kultur der Aecker zu erhoͤben.“

Die bei der Anwendung der verschiedenen Fabrications⸗Metho⸗ den gemachte Erfahrung hat das Verfahren bei Darstellung des Zuckers so vereinfacht und sichergestellt, daß weder die Einrichtung einer solchen Anlage große Kapitalien erfordert, noch das Erlernen der zum Betriebe derselben erforderlichen Kenntnisse mit Schwierig⸗ keiten verbunden ist.

Zur vorlaͤufigen Uebersicht der Vortheile, welche der Landwirth aus der zu unternehmenden Fabrication des Zuckers mit Zuversicht eb kann, duͤrfte nachstehende Eroͤrterung und Berechnung ge⸗

uügen:

Ein Magd Morgen Acker zu 180 Ruthen mittelmaͤßiger Beschaffen⸗ helt liefert, mit Kartoffeln bestellt, einen Aerndte⸗Ertrag von min⸗ destens 80 Scheffeln über die Saat, und wenn diese der Zucker⸗Fa⸗ brik zu dem Preise von 5 Sgr. pro Scheffel berechnet werden, so erhaͤlt der Landwirth 13 Rthlr. 10 Sgr. an Landrente und fuͤr Bear⸗ beitung von 1 Morgen Acker. Werden die Kartoffeln von dem Pro⸗ duzenten zu Zucker verarbeitet, so kann bei dem Kartoffelbau kein Duͤnger in Anrechnung gebracht werden, da durch das Verfuͤttern der Abgaͤnge mehr Duͤnger erzeugt, als bei der Bestellung der Aecker verwendet wird.

Ein Wispel Kartoffeln liefert 500 Psund feuchte, zur Zucker⸗ Fabrication taugliche Staͤrke, und 250 Pfund von dieser Staͤrke liefern 1 Ctr. trockenen Zucker.

Der Werth der Futter⸗Abgaͤnge deckt vollkommen alle Kosten der Fabrication an Ingredienzien, Feuerung und Arbeitslohn, und es bleibt fuͤr den Unternehmer ein dedeutender Gewinn an dem fa⸗ brizirten Zucker uͤbrig, wodurch Industrie, Betriebs⸗Kapital und die Thaͤtigkeit des Unternehmers belohnt wird. Denn, wenn der Verkausspreis dieses Zuckers, der schon auf 14 bis

15 Rthlr. pro Centner Cesegan, nur zu 8 Rthr. pro Centner ange⸗ nommen wird und 2 Centner aus einem Wispel Kartoffeln ge⸗ wonnen werden, so bleibt ein Fabrications⸗Gewinn von 12 Rthlr. 2 fiteen jeden zur Zucker⸗Fabrication verarbeiteten Wispel Kartoffeln uͤbrig.

Mit den Abgaͤngen von einem Wispel Kartoffeln, wenn solche mit Daͤmpfen gekocht werden, wozu in der Fabrik⸗Anlage die Ge⸗ legenheit vorhanden ist, koͤnnen 50 Stuͤck Rindvieh oder im Ver⸗ haäͤltniß Pferde, Schafe und Schweine, vollkommen und besser ge⸗ fuͤttert werden, als solches mit der Schlempe einer gleichen zur Branntweinbrennerei verarheiteten Quantitaͤt Kartoffeln möglich ist.

Weit guͤnstiger als die Kartoffel⸗Zucker⸗Fabrication ist fuͤr den Landwirth der Anbau der Runkelruͤbe und deren Verwendung zur Zucker⸗Fabrication.

Auf einen Magd. Morgen Acker zu 180 IRuthen von mittelmaͤ⸗ ßiger Beschaffenheit und zweckmaͤßiger Bearbeitung desselben kann man mit Sicherheit als die geringste Aerndte 100 Ctr. Runkelruͤben rech⸗ nen. Wird der Centner Ruͤben zu der Zucker⸗Fabrication auch nur zu 5 Sgr. berechnet, so erhaͤlt der Landwirth fuͤr Arbeit und Landrente von einem jeden zum Runkelruͤben⸗Anbau benutzten Morgen Acker 16 Rthlr. 20 Sgr. verguͤtigt.

Außerdem hat der ausgedehnte Anbau der Runkelruͤbe fuͤr die Landwirthschaft den großen Vortheil, daß waͤhrend der ganzen Ve⸗ getations⸗Zett der Ruͤben, durch das taͤgliche Abblatten derselben von Ende Junt bis September, mithin waͤhrend 3 bis 4 Monaten, ein ganz vorzuͤgliches Futter gewonnen wird.

Bei der Zucker⸗Fabrication kann nur auf einen Ertrag von à Pfd. krystallinischen Zuckers aus einem Centner Ruͤben gerechnet werden. Dieser Zucker ist indessen in allen Eigenschaften dem Indi⸗ schen Rohrzucker gleich. 8

100 Ctr. Ruͤben wuͤrden demnach 400 Pfd. Zucker liefern, und dieser zum geringsten Preise von à ½ Sgr. pro Pfd. einen Werth von 60 Rthlr. haben. Werden von diesem Betrage noch die der Landwirthschaft fuͤr den Anbau der Ruͤben verguͤtigten 16 Rthlr. 20 Sgr. und die Fabrications⸗Unkosten zum hoͤchsten Satze mit 5 Rthlr. 10 Sgr., in Summa 22 Rthlr., in Abzug gestellt, so bleibt ein Fa⸗ brications⸗Gewinn von 38 Rthr. fuͤr einen jeden Morgen mit Run⸗ kelruͤben bestellten Acker durch die Verwendung der darauf geaͤrn⸗ teten Ruͤben zur Zucker⸗Fabrication uͤbrig.

Es sind bei dieser Berechnung nur die niedrigsten Ertrags⸗ und Werths⸗Saͤtze in Rechnung gestellt, denn es ist allgemein bekannt, daß in besserem Ackerlande wohl 150 bis 200 Ctr. Runkelruͤben auf einem Morgen Acker geaͤrndtet werden koͤnnen.

Wenngleich die Abgaͤnge von den Runkelruͤben bei der Zucker⸗ Fabrication nicht mehr zum Viehfutter verwendet, sondern mit groͤ⸗ ßerem Vortheil gedarret, und, weit wohlschmeckender als Cichorien, zu Kaffee⸗Surrogaten benutzt werden koͤnnen, so ist doch bei der obi⸗ gen Berechnung hierauf keine Ruͤcksicht genommen worden, indem der Futtergewinn in manchen Landwirthschaften durch die dadurch erhoͤhte Duͤnger⸗Production, bei dem erweiterten Anbau der Runkel⸗ ruͤben unentbehrlich seyn moͤchte. Indessen wuͤrde der eigene oder der oͤrtliche Bedarf an Kaffee⸗Surrogaten als Neben⸗Produkt dabei kostenfrei gewonnen werden koͤnnen.

Unter diesen Umstaͤnden bleibt gewiß die Kartoffel⸗ und Run⸗ kelruͤben⸗Zucker⸗Fabrication eine neue hoͤchst gewinnreiche Erwerbs⸗ quelle landwirthschaftlicher Betriebsamkeit, und der einzige Einwand, den die Zweifler an jedem neuen Unternehmen auch gegen diese Fabrication zu machen nicht unterlassen werden, duͤrfte der seyn:

Daß die allgemeine Einfuͤhrung der Kartoffel⸗ und Runkel⸗

ruͤhben Zucker⸗Fabrication die Production des Zuckers uͤber das Bedaͤrfniß steigern, daber das Fabrikat werthlos, mindestens

das Unternehmen gewinnlos machen wuͤrde.“ Allein auch diesen Einwand zu widerlegen, darf man nur beruͤck⸗ sichtigen, daß nach der bisher alljaͤhrlich eingefuͤhrten Quantitaͤt Indischen Rohr⸗Zuckers in Europa ein jeder Mensch à à 5 Pfund Zucker jaͤhrlich konsumirt. Nach diesem Verhaͤltnisse werden im

reußischen Staate von 13,000,000 Einwohnern à Pfd. 52,000,000

fd. Zucker jaͤhrlich verbraucht, und dafuͤr, den Centner zu 16 Rthlr. berechnet, mehr als 7,000,000 Rthlr. nach dem Auslande bezablt. Soll daber auch nur der inlaͤndische Bedarf aus inlaͤndischen Pro⸗ dukten dargestellt werden, so muͤßten wenigstens 100 bis 130,000 Morgen Ackerland mit Runkelruͤben bestellt, und die ganze Aerndte dieser Ackerflaͤche zur Runkelruͤben⸗Zucker⸗Fabrication verwendet werden. Bis dahin, daß der Anbau und die Fabrication diese Ausdehnung erhalten, koͤnnen Landwirthe und Kapitalisten ihre wirthschaftliche Betriebsamkeit und Kapitalien diesem Unternehmen