1836 / 69 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

282 ser verdorben und zum Genuß fuͤr Menschen unbrauchbar gemacht Jahres hat diese Befreiung für Damen⸗Kopfzeuge und Damenh üt

. Ier 8 8 . 2 7† 7 02* Svanischen Truppen betrifft, so haben sich zu Anfange des v wieder hergestellt.

rigen Monats jene zum groͤßten Theile nach Trevino und diese unter dem Befehl von Espartero nach Pena⸗Cerrada begeben. Beide OÖrte sind stark befestigt und mit Garnisonen versehen worden, in der Absicht, eine Militairstraße auf dem rechten Ufer des Ebro nach Logrosio zu etabliren, den Transport der Lebens⸗ mittel von Rioja aus nach jedem Punkte der Operations⸗Linie zu erleichtern, einen bedeutenden Distrikt, den bis jetzt die Kar⸗ listen besetzt hielten, von ihnen zu saͤubern, die Steuer⸗Erhebung in dem Haupt⸗Zollamte zu Las Conchas zu sichern und auf diese Weise durch Verengung der Operationslinie und da⸗ durch, daß dem Feinde ein Theil seiner Zufuhren abgeschnitten wird, die Lage desselben bedeutend zu verschlechtern. Waͤhrend die beiden Heeresabtheilungen, sehr durch fortwaͤhrendes Schnee⸗ gestoͤber und darauf folgendes Thauwetter in den vorzunehmen⸗ den Befestigungen gehindert, in der Umgegend der beiden oben erwaͤhnten Orte standen, langte am 10. Februar die Nachricht an, daß der Feind sich mit 18 Bataillons und 16 Geschuͤtzen nach Balmaseda gewandt habe. Auf diese Nachricht brach so⸗ gleich Esvartero aus seinen Kantonnirungen auf, und General Evans folgte ihm mit dem groͤßeren Theile seiner Division und den Truppen des General Jaureguy. Bevor jedoch diese Gene⸗ rale den Feind erreichen konnten, hatte derselbe Balmaseda ein⸗ genommen und die Garnison von 600 (nach Andern nur 400) Mann, von denen 300 in die Dienste des Don Carlos traten, zu Gefangenen gemacht

Psdtugal.

Die von Englischen Blaͤttern mitgetheilten Lissabo⸗ ner Berichte vom 14ten Februar erwaͤhnen (außer der gestern mitgetheilten Nachricht wegen der den Ministern zugestandenen Anleihe) der Niedersetzung eines Comité's der Deputirten⸗Kam⸗ mer zur Berathung uͤber die Erbfolge Ordnung fuͤr den Fall des unbeerbten Ablebens der Koͤnigin. Die Mitglieder des Comité s werden als sehr achtungswerth und der Familie Dom Pedro's ergeben geschildert. Es handelt sich eigentlich nur von der Reihe⸗ folge in der Succession, und namentlich davon, ob die Prinzessin Amalia, Tochter Dom Pedro's von seiner zweiten Gemahlin, vor oder nach ihren Tanten, den Schwestern ihres Vaters, suc⸗ cediren solle, und da haben sich denn Einige, welche die ganze Angelegenheit, besonders auch im Interesse des Marquis von Loulé, der bekanntlich eine Schwester von Dom Pedro ohne dessen Einwilligung geheirathet hat, zu verwirren streben, vornehmlich uͤber die Entscheidung der Frage hergemacht, ob Dom Pedro zur Zeit der Geburt der Prinzessin Amalia, im Jahre 1831, ein Portugiese oder ein Brasilianer gewesen sey. Die beiden aͤlteren Halbschwestern der Prinzessin Amalia sind in Brasilien, und die aͤlteste derselben, Januaria, ist zur Kronprinzessin dieses Reiches erklaͤrt worden, weshalb sie keine Anrechte auf die Succession in Portugal haben kann. In den Provinzen, namentlich in Algarbien, haben sich wieder meh⸗ rere Miguelistische Guerillas gezeigt, welche aber alle durch die Truppen der Koͤnigin zerstreut worden sind. Die geheime Sitzung der Deputirten⸗Kammer am 10ten v. M. (von der im gestrigen Blatte der Zeitung die Rede war) hat zu keinem Re⸗ sultate gefuͤhrt, da die Majoritaͤt der Kammer in ihrer Opposi⸗ tion gegen die Wiederbesetzung des Postens eines Generalissimus beharrte und die Minister nichts als einen Aufschub der Abstim⸗ mung erlangen konnten. Die Minister wurden bei dieser Gele⸗ genheit streng getadelt, daß sie es der Kammer verschwiegen hat⸗ ten, daß dem Prinzen von Koburg dieselben Ehrenstellen und Praͤro⸗ gariven zugesagt sind, welche der erste Gemahl der Koͤnigin genossen hat, und es heißt, daß die Deputirten⸗Kammer unter keiner Bedin⸗ gung fuͤr die Beibehaltung des Postens eines Generalissimus stimmen werde. Der Korrespondent der Times spricht wie⸗ der, wie schon haͤufig zuvor, von einem nahe bevorstehenden Minister⸗Wechsel und nennt sogar die Namen der zur Ueber⸗ nahme der verschiedenen Minister⸗Posten designirten Individuen. Seiner Vermuthung zufolge, wuͤrden nur der Kriegs⸗ und der Marine⸗Minister, der Oberst Loureiro und General Sa da Ban⸗ deira, ihre Aemter beibehalten, Herr Freire Praͤsident des Con⸗ seils und Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten werden, Herr Gomez de Castro, ein vertrauter Freund von Silva Car⸗ valho, das Finanz⸗Ministerium und Herr Figueras das Mini⸗ sterium des Innern uͤbernehmen. Nach einem anderen Berichte waͤre der Herzog von Palmella zur Praͤsidentschaft designirt

Wemn laäand.

Berlin, 7. Maͤrz. Gestern hat der Tod abermals einen der aͤltesten und treuesten Diener des Koͤnigs, den Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Praͤsidenten und Mitglied des Staats⸗Raths, Oelrichs, im nicht vollendeten 68sten Lebensjahre abgerufen. Urspruͤnglich ein Auslaͤnder, war er seit laͤnger als 40 Jahren Mitglied, Di⸗ rektor und zuletzt uͤber 20 Jahre Erster Praͤsident des Ober⸗ Landesgerichts zu Marienwerder ⸗und in allen diesen Aemtern immer seinen Kollegen und Untergebenen ein Muster strenger Rechtlichkeit, unermuͤdlicher Thaͤtigkeit und unverdrossenen Dienst⸗ eifers. Was er in einer so langen Periode fuͤr die Justizpflege in Westpreußen geleistet hat, wurde bei seinem, vor noch nicht drei Jahren erfolgten Abschiede aus dieser Provinz von allen Staͤnden auf eine ihn herrlich belohnende und wahrhaft rüh⸗ rende Weise anerkannt und sichert dem Verstorbenen fuͤr alle Zeiten ein ehrenpolles Andenken.

Man schreibt aus Trier unterm 2ten d. M.: „Nachdem wir hier in diesem Winter hoͤchst veraͤnderliches Wetter gehabt, indem Fruͤhlingsluft mit starken Froͤsten abwechselte, wurden wir heute fruͤh gleich nach 4 Uhr bei Westwind von einem heftigen, mit Regen und Schlossen begleiteten Gewitter heimgesucht. Ein Blitzstrahl schlug das Kreuz von dem Thurme des Garnison⸗ Lazareths herab, fuhr von da in den 130—140 Schritte ent⸗ fernten Thurm des Buͤrger⸗Hospitals und zuͤndete. Die Be⸗ wohner des dicht dabei stehenden Hospitals geriethen daburch in nicht gerinaen Schrecken; der Thurm brennt in diesem Augen⸗ blicke (10 Uhr Morgens) noch; indessen ist bei dem guͤnstigen Winde, der die Gluth in den großen Garten treibt, fuͤr das Hospital⸗Gebaͤude nichts zu befuͤrchten. Bei Ostwind wuͤrden Kirche und Hospital unfehlhar ein Raub der Flammen und eine Masse von Ungluͤcklichen und armen Kindern obdachlos geworden seyn. Es war eine entsetzliche Scene, als das Feuer aus dem Thurme brach und die frommen Schwestern, die sich im Hospi⸗ tale der Pflege der Kranken und Armen widmen und gerade im Gehete begriffen waren, die Thuͤren der Krankenzimmer oͤffneten und Alles herausließen, was sich nur irgend seiner Beine bedienen konnte. Von dem Thurme selbst ist nichts zu retten: er brennt aus. Das Hospital, obgleich reich, erleidet doch einen namhaf⸗

ten Verlust an Getraibe, das bei den Loͤschversuchen durch Was⸗!

worden ist.“

2

In Bezug auf den in der Nummer 63 der Staats⸗ Zeitung erwaͤhnten Prozeß, den ein gewisser Naundorff, welcher sich fuͤr Ludwig XVII. ausgiebt, am 23sten v. M. vor dem Pariser Zuchtpolizei⸗Gerichte zu bestehen gehabt hat, koͤnnen wir aus zuverlaͤssiger Quelle melden, daß der ꝛc. Naundorff, von Profession ein Uhrmacher, bei uns sehr wohl bekannt ist, indem er sich eine Zeit lang in hiesiger Gegend herumgetrieben hat, wegen mancherlei schlechter Streiche mehrfach in Kriminal⸗Un⸗ tersuchung gewesen ist und zu Brandenburg im Zuchthause ge⸗ sessen hat. Er hielt sich zuletzt in Krossen auf.

Ein den Freunden alter Kunst⸗Denkmaͤler wohlbekannter Antiken⸗ Sammler, der Major Lamberti zu Neapel (derselbe, welcher neuer⸗ dings die große Vase, den Tod des Archemorus darstellend, dem Koͤniglichen Museum zu Neapel uͤberließ), hat wieder mehrere bemalte Thon⸗Gefaͤße ausgezeichneter Groͤße, vorzuͤglichen Kunstwerths und merkwuͤrdiger Darstellung seiner Sammlung einverleibt. Die ge⸗ faͤlligen Mittheilungen hieruͤber, welche wir dem Herrn Professor Zahn zu Neapel verdanken, ruͤhmen besonders zwei Sicilische Vasen, welche die Baͤndigung des Minotaur und den Mythos des Mar⸗ syas und Olympos darstellen; außerdem soll besonders ein Apuli⸗ sches Gefaͤß schoͤn und merkwuͤrdig seyn, welches die Suͤhnung des Orestes im Delphischen Tempel abvildet h

Haupt⸗Momente

neuerer Finanz⸗ und Polizei⸗Gesetzgebung des Auslandes, so weit selbige den Handel betrifft.

Berlin, 29. Februar 1836.

Frankreich. Die bei Dünkirchen ankommenden Kanäle ge⸗ statten eine dreifache Communication mit Belgien: über Zuidecoote am Kanal von Fürnes, über Armentiéres an der Lys, und über Condé an der Schelde. Von diesen drei Wasserstraßen war bisher für den Eingang solcher Waaren, die für den Entrepot von Dünkir⸗ chen bestimmt oder zur Reexportation aus demselben entnommen sind, nur die über das Zoll⸗Amt Zuidecoote führende geöffnet, und der Handelsstand hatte längst den Wunsch zu erkennen gegeben, daß auch die beiden anderen für alle Operationen des Durchfuhr⸗Handels ver stattet werden möchten. Diesen Wunsch hat jetzt der Finanz⸗Minister, wenigstens theilweise, erfüllt und durch Dekret vom 2ten d. M. auch das Zoll⸗Amt Aͤrmentiéres für den Durchgang nicht verbotener Waa⸗ ren geöffnet erklärt.

Rußland. Des Kaisers Majestät haben befohlen: „Den Hebräern soll innerhalb der Gränzlinie der ihnen zum Wohnsitze angewiesenen Gouvernements erlaubt seyn, als Commissionaire der andere Gouver⸗ nements bewohnenden Christen aufzutreten und die von diesen Letzte⸗ ren über die Zoll⸗Aemter der bezeichneten Gonvernements verschriebe⸗ nen Wagren zu verzollen. Jedoch außerhalb der den Wohnsitz der He⸗ bräer bestimmenden Gränzlinie dürfen sie die von ihnen aus dem Aus⸗ lande verschriebenen Waaren weder selbst noch durch Vermittelung der Christen verkaufen. Es wird den Hebräern gestattet, Nischneinow⸗ gorxod, Irbit, Korennaja, Charkow und Sumi, während der da⸗ selbst stattfindenden Jahrmärkte, zu besuchen; da die genannten Städte aber sich außerhalb des Bereichs der ihnen zum Wohnsitze angewiese⸗ nen Gouvernements befinden, so müssen sie dieselben sogleich nach Been⸗ digung des Jahrmarktes wieder verlassen und dürfen in denselben we⸗ der die von ihnen selbst noch im Auftrage von Anderen verschriebenen ausländischen Waaren verkaufen.“

Durch Senars⸗Ukas vom 20. Dezember v. J. wurde über die Ver⸗ waltung des Kalmücken⸗Volkes eine Allerhöchst bestätigte Verordnung publizirt, welche in ihren den Handel betreffenden Artikeln wesent: lich Folgendes enthälr: -

1) Um den Kalmücken zu erleichtern, sich mit ihren nöthigen Be⸗ dürsnissen zu versehen, sollen in den Ulussen drei Jahrmärkte abgehal⸗ ten werden. Einer beim Chotomtolskyschen Uluß am linken Wolga⸗Ufer, der andere im Maloderbötnalkyschen am Atsai, der dritte am Flusse Kuma beim Bolschoderbötnaskyschen Uluß: und zwar der erste vom 25. September bis 10. Oktober, der zweite vom 15. Juni bis 1. Juli und der dritte vom 15. Mai bis 1. Juni.

2 Zum Schutze der dahin Reisenden sind Kalmücken⸗Pikets auf den betreffenden Wegen aufzustellen, deren Beaufsichtigung, wie über⸗ haupt die Sorge für Sicherheit dieser Reisenden, dem Kurator und dem Noyon des betressenden Uluß obliegt. Verlangen die Reisenden eigene Militair⸗Eskorten, so sollen solche aus den nächsten Kosaken⸗ Kommandos, auf spezielles an deren Befehlshaber gerichtetes schriftli⸗ ches Gesuch und auf der Ansuchenden Kosten, sofort gewährt werden.

3) Die unter solcher Eskorte zum Jahrmarkte reisenden oder da⸗ von herkommenden Personen sind gehalten, ihre und ihrer Eskorte Be⸗ dürfnisse von den Kalmücken für baares Geld zu kaufen, oder durch Wagrentausch zu bezahlen. b

4) Die nach den Jahrmärkten ziehenden Kaufleute bedürfen nur der gewöhnlichen Pässe. Sie haben dieselben bei ihrer Ankunft dem Kurator des Uluß vorzuzeigen, welcher demnächst jedem von ihnen, zur Betreibung seines Handels, einen besonderen Platz anweisen wird.

5) Es ist verboten, Kornbranntwein oder andere starke Getränke auf diese Jahrmärkte zu bringen und daselbst zu verkaufen. Kontra⸗ venienten sollen vor Gericht gestellt und nach den Gesetzen über Schleich⸗ handel mit starken Getränken bestraft werden. 8

6) Das von den Kalmücken eingetauschte Vieh soll auf ihren Län⸗ dereien nicht länger verbleiben, als nöthig ist, um es durch ihr Land zu treiben, und in keinem Falle über zwei Monate. 8

7) Zur Schlichtung der Streitsachen, welche im Verlause des Jahrmarkts speziell auf den Tausch, An⸗ oder Verkauf der Waaren, wie auch bei Gelegenheit des nach dem Jahrmarkts⸗Termin fortgesetz⸗ ten Handels entstehen möchten, setzt der Kurator des Uluß, unter sei⸗ nem Vorsitze, ein mündliches Gericht zusammen, bestehend aus zwei Saifangen, nach Bestimmung des regierenden Noyon oder des Regen⸗ ten des Uluß, und zwei Kaufleuten, nach der Wahl der auf dem Markte anwesenden. Dies mündliche Gericht entscheidet die genann⸗ ten Rechtssachen und erkennt die Beitreibung der Forderung von dem Schuldigen. Die mit dem Urtheilsspruche nicht zufriedene Partei kann ihre Berufung, wenn die Gegen⸗Partei zum Kalmäücken⸗Volke gehört, beim Uluß⸗Gerichte, sonst aber bei der kompetenten Behörde anbrin⸗ gen, welcher dieselbe unterworfen ist. -

Durch Allerhöchsten Ukas vom 2. Jannar d. J. wurde die Kraft der Verordnung fürs Zollwesen, welche in der Verfügung vom 3. Juni 1831, Organisation der Handels⸗ und Zollsachen in Traunskaukafien betressend, enthalten ist, noch für Ein Jahr, d. h. bis zum 1. Januar 1837 fortbestehend erklärt.

Spanien. Ein Königl. Dekret vom 20. Januar d. J. erlaubt

—₰

die Ausfuhr der Granatbaum⸗Rinde gegen Erlegung eines Aus⸗

gangs⸗Zolls von 8 Maravedis pro Arroba. Diese Erlaubniß wird durch

die Thatsache motivirt, daß Spanien diesen Artikel in bei weitem grö⸗ ßerer Menge produzire, als von den einheimischen Fabriken und Fär⸗ bereien verbraucht werden könne. j

Königreich beider Sieilien. Ein Dekret vom 13. Ayril 18335 hatte ausländisch eingehende Gazen, Spitzen, Tülle und Mode⸗ Artikel der Zoll⸗Plombirung, von welcher sie bisher befreit gewesen wa⸗ ren, unterworfen. Ein neueres Dekret vom 8. November desselben

81 8 3 2

Als Grund wird die große und tägliche Schwier keit, welche die Zoll⸗Aemter bei Unterscheidung ausländischer und erig heimischer Qualität dieser Waare gefunden haben, die in Folge großer Verbesserung ihrer einheimischen Verfertiaung se

außerdem aber gein

merklich verringerte ausländische Einfuhr derselben angegeben.

Süd⸗Amerika. Bra sillen. Bei Gelegenheit der kürflic ordneten Blokade des im Rebellions⸗Zustande befindlichen Hafens u9

Para hat die Kaiserliche Regierung folgende Verfügung erlassen:

„Kein Schiff, welches nach irgend einem blokirten Hafen bestimm

8

ist, kann genommen, aufgebracht, oder kondemnirt werden, wenn nicht vorher durch die blokirende Macht oder durch irgend ein L deren Geschwader oder Division gehörendes Schiff von der Existen

oder Fortdauer der Blokade unterrichtet worden ist.

Damit jede

ein Schiff, welches gehörig davon in Kenntniß gesetzt wurde, deseen ungeachtet aber sich wieder vor dem blokirten Hafen zeigt und dn genommen wird, nicht Unkenntniß der Blokade als Entschuldiaun⸗ angeben könne, so soll der Besehlshaber des Fahrzeuges, welches de

Schiffe die Anzeige von der Blokade macht, sein Visa auf die, piere des angehaltenen Schisses, mit Benennung des Tages,

he⸗

Orts oder der Höhe, wo demselben die Intimation der Erxistem e Blokade gemacht ist, setzen: der Capitain des solchergestalt anaeha tenen Schiffes aber soll dem gedachten Befehlshaber darüber, ii ihm die gehörige Anzeige geworden, eine schriftliche, zugleich alee in Visa gemachten Angaben enthaltende Bescheinigung ausstellen.“

Montevideo.

Durch die seit einiger Zeit auf diesem Plate

beunruhigender Quantität erschienenen falschen Gold⸗ und Silbermin⸗ zen ist die Regierung zu der Verordnung vom 10. November v. . wogen worden, wonach alle eingehende Kontanten künftig auf den me⸗ Zoll⸗Aemtern zur Unttnt

nifesten mit aufgeführt seyn und bei den

chung vorgelegt werden sollen.

—.——

1836.

6. März.

AmAF.

Luftdruck.. Luftwärme..

Thaupunkt... Dunstsättig... Welter.... ...

Wolkenzug...

Morgens 6 Uhr.

333 75“Par.

5,5 90 R.

N+ 4,4 0 R. 91 pCt.

trübe. SW.

334,15 Par. + 10,1° R. + 7,5 °R.

81 pCt. heiter. SSO.

SSO.

Abends

10 Uhr.

333,09"„Par.

T-k

+ 5,79R. 89 vCt.

heiter. SSO.

Mgteorologische Beobachtung.

Nachmittags 2 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Quellwärme 7,20 . Flußwärme 200 R

Bodenwärme 270 ½

Ausdünstung 0,04109 Niederschlag 0. Nachtkälte + 4909%

Tagesmittel: 333 66% Par... +. 7,5 ° R.. + 5.90 R. 87 pE.

8 8 AImtlicher Fonds- und weldu-0C0

üesrresscsrchrchetssArüstettcceetalät Bese

Den 7. März 1836.

zt r S-Zettel.

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Brief.

vr. Cour.

Geld.

FPr. Cour. Brief. CGeld.

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Obl. 30.]“* PrämSch. d. Seebi- Kurm. 0 bl. m. l. C. Nm. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. 42 Königsb. do. Elbinger do. Danz. do. in Th./— Westpr. Pfandbr. 4

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61 102 ¾ 103 ½¼

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Grossh. Pos. do. 4

101 ⅞1 101 102 ¼ 1013 ¼ 102 ¼

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Schlesische Rückst. C. und Z. Sch. d. K. u. N. Gold al marco Neue Duk. Friedrichsd'or Disconto

Ostpr. Pfandhr. Pomm. do.

4 [Kur- u. Neum. do.] do. do. d0.

8

4 103 4 104 ¼ 8 4

89 216 ½ 215 % 18 h

V 13 ½

à

Niederl.

wirkl.

Auswärtige

Amsterdam, 2 Mürz.

24A ⅞. 5 % Span. 47.

17 ⅞.

Met.

Preuss. 100 ½

ntwerpen, 1. März.

Präm.-

Schuld 56. Passive 15 Scheine

30, 5%%

Ausg.

Börsen

Kanz -Bll Schold Zina

Poln.

Ausg. Schuld —. Zin

Frankfurt a. M., 4. Marz.

Oesterr. 50 % Metall. 103 ⅞. 103 ¼. 4 % 1001 1 6, 99151 6. 2 ¼

60. Br. 10

5513/16.

7%0 25 ⁄8. G.

G. Loose zu 500 Fl. 114 ⅞. Preuss. Präm.-Sch. 60 ⁄8. Loose 69 ½. 55 ½.

691„¼

5 0,

60 ⅝.

fin cour. 80. 95.

114 ¾. do. 4 % Anl. Span. Anl. 46¼

Bank-Actien 1645. 1644 Loose zu 100 Fl. 218 2. “,

Paris, 1. Mirz. 5 % Rente pr. compt. 109. 65.

compt. 80. 65. d Kente 46. Passive 15. Neue Ausg. Sch. 231½.

fin cour. % Neap. 100..

461„¼

Partial-Obl. 142, 99 ½. G. Fah L2 ½ % Hl

1

110. —. 3 % h. 5 %⁄. Spu Ausg. Secb.

8

Dienstag 81

Koͤnigliche Schauspiele.

Im Opernhause:

Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. Im Opernhause: 1 Hierauf: Potpourri ülbe

Mittwoch, 9. Maͤrz. Lustspiel in 1 Akt, von C. Lebrun. mehrere Thema's aus den Opern: m Belagerung von Corinth“ fuͤr die Lombardische großes Orchester komponirt und vor Professor Vimercati aus Mai

land.

Maria Stuan

Der Empfindlich

„Wilhelm Tell“ und: „De

Mandoline un

getragen von dem Hermm Und:

Aline, Koͤnigil

von Golconda, großes Ballet in 3 Abth., eingerichtet von Ha

guet.

devilte en

g (Dlle. Vagon, von der groß erstes Debuͤt.) 3

Im Schauspielhause: 1) actes, par Bavard.

deville nonveau en 1 oacte.

und erster Stock, oder: Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy.

Koͤnigstaͤdtisches Theater. Dienstag, 8. Maͤrz. Zum dreizehnten Male:

en Oper zu Paris: Aline, al

zn fille de l'avare, drame-vau- 2) Le mari charmant, vau-

Zu ebener

Launen des Gluͤckes, Lokal⸗Posse mi

Musik von A. Muͤller.

Mittwoch den 9. und Donnerstag den 10. Maͤrz wird di obige Vorstellung wiederholt. 1 8

Redacteur Ed. Cottel.

Ler stellt

nachstehende Liste ergiebt:

werden soll, stattgefunden.

stuͤtzen wuͤrden.

1

lin,

Amtliche Nachrichten. KrShHdes ages.

Des Koͤnigs Mäjestaͤt haben den beim Ober⸗Marstall⸗Amte angestellten Hof⸗Bau⸗Inspektor Braun den Charakter als of⸗Bau⸗Rath beizulegen und das desfallsige Patent Aller⸗

hoͤchstselbst zu vollziehen geruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Hautboisten Dietrich vom 19ten Infanterie⸗Regiment und dem Bootsfahrer Joh. Friedr. Spann zu Neuwarp die Rettungs⸗Medaille mir dem

Bande zu verleihen geruht.

Der bisherige Privat⸗Docent, Licentiat Ernst Rudolph Redepenning in Bonn, ist zum außerordentlichen Professor in der evangelisch⸗theologischen Fakultoͤt der dortigen Universttaͤt

ernannt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der General⸗Major und Commandeur der 5ten Division, Prinz George zu Hessen⸗ Kassel, von Frankfurt a. d. 92 8

Der Koͤnigl. Großbritanische außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, sell, von Frankfurt a. M.

Zeitungs⸗RNachrichten. Jöö1115 Frankte

Paris, 2. Maͤrz. In der gestrigen Sitzung der putirten⸗Kammer wurde im ferneren Verlaufe der Berathun⸗ gen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Kommunal⸗ und Feld⸗ wege nach einer fast vierstuͤndigen Debatte nur ein einziger Ar⸗ tikel, und zwar der üte des Gesetz⸗Entwurfes, angenommen. Der⸗ selbe lautet also: „Die Kommunal⸗Wege koͤnnen, je nach ihrer Wichtigkeit, von dem General⸗Conseil, nach dem Gutachten der Munizipal⸗ und der Bezirks⸗Conseils und auf den Vorschlag des Praͤfekten fuͤr Feldwege erklaͤrt werden. Das General⸗Conseil bestimmt die Richtung, in welcher die Feldwege anzulegen sind, und bezeichnet die Kommunen, die zu dem Bau und zu der Un⸗ erhaltung derselben beizutragen haben. Der Praͤfekt seiner⸗ seits bestimmt die Breite und die Graͤnze der Feldwege; alljaͤhrlich das Verhaͤltniß fest, in welchem jede Gemeinde zur Unterhaltung der Straße beizutragen hat, und entscheidet uͤber die ihm von Privat⸗Leuten oder genzen Gesell⸗ schaften gemachten Anerbietungen zur Instandhaltung der Straße.“ Diese Bestimmung ist freilich eine der wesentlichsten des ganzen Gesetzes. Das in diesem letztern vorwastende Prinzip ist, daß man sich bei der Anlegung neuer Feldwege nicht ausschließlich auf den guten Willen, den Eifer und die Huͤlssquellen der Kom⸗ munal⸗Behoͤrden verlassen, sondern die Vermittelung einer hoͤhe⸗ ren Behoͤrde, wennzgleich nicht der Central⸗Verwaltung selbst, hinzutreten lassen wil. In der heutigen Sitzung wurden die Debatten fortgesetzt. Bis zum Abgange der Post war in⸗ dessen uͤber den 7ten Artikel, weicher von der aus Departemental⸗ Fonds zu leistenden Beisteuer zu der Anlegung von Felbwegen han⸗ delt, noch kein Beschluß gefaßt worden. Vor der Eroͤffnung der Sitzung hatten sich die Deputirten in ihren resp. Buͤreaus

versammelt, um die monatliche Erneuerung der Praͤsidenten und

Secretaire vorzunehmen, nachdem der Messager namentlich die Deputirten der linken Seite aufgefordert hatte, sich ja puͤnktlich zu dieser Operation einzusinden, damit es nicht etwa den vori⸗ gen Ministern gelaͤnge, wieder einen Schatten von Einstuß in ihren Buͤreaus zu gewinnen. „Dieser Ehrgeiz“, sagte gestern

das gedachte Blatt, „muß, wie jeder andere, durch die Beschluͤsse

der großen Majoritaͤt, die von den Doctrinairs nichts wissen will, gezuͤgelt werden; wir ersuchen daher die Deputirten, dies⸗ mal ja puͤnktlich zu seyn.“ Ungeachtet dieser Aufforderung sind mehrere Doctrinalrs zu Praͤsidenten erwaͤhlt worden, wie die lstes Buͤreau, Herr Etienne; 2tes

uͤreau, Herr Nogaret; 3tes Buͤreau, Herr Guizot; 4tes Buͤ⸗ reau, Herr Calmon; 5tes Buͤreau, Herr Hector⸗d'Aulnay; 6tes Buͤreau, Herr Ganneron; 7tes Buͤrkau, Herr Sapey; 8tes Buͤ⸗

reau, Graf Duchatel; 9tes Buͤreau, Herr Jacqueminot.

Der Messager enthaͤlt Folgendes: „Gestern hat in dem Konserenz⸗Saale der Kammer eine sehr lebhafte Unterredung zwischen mehreren Deputirten der rechten und den vorzuͤglichsten Mitgliedern der linken Seite in Betreff der Petition zu Gun⸗. sten der Amnestie, uͤber die am kuͤnftigen Sonnabend berichtet oll, statt, Ein ehrenwerther Deputirter der rechten (legirimistischen) Seite arlgete, Freunde und er nicht ermangeln wuͤrden, der Meinung treu zu bleiben, die sie fruͤher schon zu Gunsten der Amnestie in der Kammer ver⸗ fochten haͤtten, und daß sie die Tagesordnung bekaͤmpfen und die Ueberweisung der Bittschrift an das Minister⸗Conseil unter⸗ en Der selbe Deputirte forderte die anwesenden Leitglieder der linken Seite auf, zu sagen, wie sie sich bei dieser Gelegenheit zu benehmen gedaͤchten. Es wurde ihm geantwortet daß die Opposition wohl einige die Personen betreffende Zuge⸗ ndnisse haͤtte machen und dem Ministerium bei unwesentlichen egenstaͤnden haͤtte Beistand leisten koͤnnen, daß sie ihm aber in das g auf Grundsaͤtze niemals ein Zugestaͤndniß machen wuͤrde; gegen einen Amnestie⸗Vorschlag nicht votiren koͤnne, ohne üten ehrenwerthesten Stuͤtzpunkt aufzugeben, und daß ihr Entschluß Der diesen Punkt nicht weniger fest sey, als der der rechten Seite. 6 Frage uͤber die Majoritaͤt wird sich demnach bei Gelegen⸗ Ministarehe wesentlich politischen Gegenstandes entscheiden. Das Fecreten um wird sich erklaͤren müssen, ob es die durch die dieselben Mitglieber gebildete Masoritaͤt annehmen, oder gegen Eh den Beistand der Doetrinairs in Anspruch nehmen will.

Lord William Rus⸗

Der Bericht uͤber die Bittschrift in Betreff der Amnestie ist dem

Herrn Sauveur⸗Lachapelle, einem Mitgliede der linken Seite,

anvertraut worden, der seine Arbeit schon laͤngst beendigt hat. Der Bericht sollte schon am vergangenen Sonnabend abgestattet

werden; er wurde aber auf den ausdruͤcklichen Wunsch der Mi⸗ nister, die sich uͤber den einzuschlagenden Weg noch nicht ver⸗ staͤndigt zu haben scheougen, auf acht Tage verschoben.“

Die Herren Thiees und Sauzet gaben gestern ihre ersten Soiréen. Bei dem Conseils⸗Praͤsidenten waren fast alle Mitglie⸗ der des diplomatischen Corps, bei dem Großsiegelbewahrer die Deputirten des tiers-parti und einige Mitglieder der sogenann⸗ ten dynastischen Opposition. Von den Doctrinairs hatte sich Kei⸗ ner eingefunden.

Der Deputirte, Herr von Rancé, der sich wegen seiner Be⸗ foͤrderung zum Escadrons⸗Chef einer neuen Wahl unterwerfen mußte, ist von seinem Wahl⸗Bezirke Verneuil im Eure⸗Depar⸗ tement wieder gewaͤhlt worden.

Herr Hernoux, Deputirter des Departements der Seine und Oise, ist nunmehr zum Berichterstatter uͤber das Budget des See⸗Ministeriums ernannt worden.

Die Prinzen Ferdinand und August von Sachsen⸗Koburg werden morgen hier erwartet und im Palais⸗Royal absteigen. Man glaubt, daß sie etwa 14 Tage in Paris verweilen und sich dann nach London begeben werden, von wo der Prinz Feroinand zu Anfang des April nach Lissabon abreisen wuͤrde.

Der Moniteur theilt jetzt nachstehende aus Toulon einge⸗ gangene telegraphische Depesche mit:

„Der Marschall Clauzel an den Kriegs⸗Minister. Tremezen, 17. Jan. 1836.

Zwei Brigaden unter den Befehlen des Generals Perre⸗ gaux sind gestern aus Tremezen ausgeruͤckt und haben zwei ver⸗ schiedene Wege eingeschlagen, um durch eine konvergirende Be⸗ wegung die Truppen Abdel⸗Kader’'s und die Tremezenischen Mau⸗ ren zu erreichen, die in einer Entfergung von drittehalb Stun⸗ den im Gebirge zwischen den Quellen des Sissef und des Amig⸗ hiera lagerten. Es entspann sich ein Gefecht zwischen den uns befreundeten Arabern und den Soldaten des Emirs; von seinen 200 Infanteristen, die nebst 1200 Mauren seine ganze Streitkraft ausmachten, wurden 50 getoͤdtet. Alle Zelte Abdel⸗Kader's, 30 Maulthiere und eine Fahne sind in unsere Haͤnde gefallen, so wie ein Theil der Einwohner, die aus der Stadt geflohen wa⸗ ren. Mehrere der vornehmsten Mauren, die dem Emir gefolgt waren, haben sich jetzt unterworfen. Die Schnelligkeit, mit der unsere Verbuͤndeten vorgeruͤckt waren, verhinderte unsere Infanterie, an dem Kampfe Theil zu nehmen. Unsere Huͤlfs⸗Truppen bestan⸗ den bei dieser Gelegenheit aus 400 Reitern aus der Wuͤste An⸗ gard und 400 Reitern aus Smelas, so daß wir, mit Einschluß des 2ten Jaͤger⸗Regiments, 1300 Pferde zaͤhlten. Unsere Ka⸗ vallerie war hier noch niemals so stark gewesen. Der Escadrons⸗ Chef Youssouf, den ich aus Bona hatte kommen lassen, befand sich an der Spitze der von El⸗Mezary kommandirten inlaͤndischen Reiterei. Sechsmal ist es ihm beim Verfolgen gelungen, Abdel⸗ Kader von ben Seinigen abzuschneiden; oft war er nur noch 40 Schritte von ihm entfernt, und wenn sein Pferd nicht durch einen dreistuͤndigen schnellen Ritt erschoͤpft gewesen waͤre, so wuͤrde er sich gewiß des Emirs bemaͤchtigt haben.“ Der National giebt bereits einen ausfuͤhrlichen und deteillirten Bericht uͤber die Expedition nach Tremezen, der mit folgenden Worten schließt: „Man sieht, daß die Provinz noch nicht pazi⸗ fizirt, und daß Abdel⸗Kader, obgleich geschwaͤcht, doch noch kei⸗ nesweges entmuthigt ist. Der Marschall Clauzel ist indeß ge noͤthigt, sich von Oran zu entfernen, da seine Gegenwart ander⸗ waͤrts nothwendig erscheint. Die beiden Expeditionen nach Mascara und Tremezen haben wenigstens bewiesen, daß die Kette des At⸗

las auf mehreren Punkten, sogar suͤr Fuhrwerk, zu passiren ist,

und daß eine Armee im Innern des Landes leben kann. Dies ist viel; die Zeit wird uns das Uebrige lehren.“

Die heutigen Blaͤtter enthalten schon ausfuͤhrlichere Refe⸗ rate uͤber die vorgestrige erste Vorstellung der neuen Oper von Meyerbeer. Die Kritik weist die Frage, ob das neueste Werk des Komponisten uͤber oder unter „Robert der Teufel“ zu stellen sey, vorlaͤufig noch ganz von der Hand, und meint, nur Anmaßung oder Parteisucht koͤnne nach einmaliger Anhoͤrung des großarti⸗ gen Werkes jene Frage entscheiden wollen. Der Eindruck auf die Zuhoͤrer war in den drei ersten Akten schwaͤcher, in den bei⸗ den letzten Akten aber wo moͤglich noch enthusiastischer als bei den ersten Auffuͤhrungen des „Robert“, und der Beifall, als nach der Vorstellung der Name Meyerbeer's genannt wurde, war vielleicht beispiellos. Der Messager erzaͤhlt, daß der Preis der Parterre⸗ und Sperrsitz⸗Billets fast mit jeder Stunde gestiegen sey; am Morgen habe man 80 Fr., um Mittag 100 Fr. bezahlt, und Abends waͤren die Preise fabelhaft gewesen. Schon um 10 Uhr Morgens draͤngten sich eine Menge Leute an der Ein⸗ gangs⸗Thuͤre des Opernhauses, und warteten demnach neun Stunden auf Eroͤffnung derselben. Fast im ganzen ersten Range sah man die Damen im glaͤnzendsten Ball⸗Kostuͤme, weil nach dem Theater noch ein Ball bei Herrn von Rothschild statt⸗ fand, den auch die Herzoͤge von Orleans und Nemours mit ih⸗ rer Gegenwart beehrten. Heute findet die zweite Vorstellung der Oper statt.

Im Memorial des Pyrenées liest man: „Es laͤßt sich eine lebhafte Kanonade in der Gegend von St. Sebastian hoͤ⸗ ren. Man sagt, die Karlisten wollten, nachdem sie dea Abmarsch eines Theils der Garnison erfahren haͤtten, einen Angriff auf den Platz versuchen. Es scheint, daß Cordova's Armee⸗Corps, durch die Schnee⸗Massen, die das Land bedecken, zur Unthaͤtig⸗ keit gezwungen, seine Maͤrsche in der Umgegend von Zubiri ein⸗ gestellt habe. Von dem, was sich vor Bilbao zutraͤgt, weiß man nichts.“

Die Spanische Rente ist an der heutigen Boͤrse unveraͤn⸗ dert geblieben. Wenn das Geheimniß Mendizabal's zur Wieder⸗ aufrichtung des Kredits in nichts Anderem besteht, als in seinem Dekret uͤber den Verkauf der National⸗Guͤter, so darf man seine Absicht als verfehlt betrachten. Wenigstens scheinen die Fran

V zoͤsischen Kapitalisten nicht geneigt, Guͤter in

Spanien zu kaufen. 8 Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. zung vom 1. Mäͤrz. Herr Stratford Canning ersuchte das Haus um die Erlaubniß, in Betreff eines in der „Times enthaltenen Artikels uͤber die Besetzung Krakau's durch ein vereinigtes Oesterreichisches, Russisches und Preußisches Truppen⸗ Corps eine Frage an den Minister der auswaͤrtigen Angelegen⸗ heiten stellen zu duͤrfen. „Ich will jedoch“, fuhr er fort, „das Haus zuvor mit dem Inhalte jenes Artikels bekannt machen, der angeblich aus einem Schreiben aus Krakau vom 18. Febr. entlehnt seyn soll. Es heißt naͤmlich darin: „„Gestern hat ein Truppen⸗Corps der drei Schutzmaͤchte, unter dem Kommando des Oesterreichischen Generals Kaufman von Trauensteinburg, die Stadt und das Gebiet der freien Stadt besetzt, um die Er⸗ fuͤllung einer von jenen Maͤchten an unsere freie Stadt gestell⸗ ten Forderung zu erzwingen, weil, wie der General in einer von ihm erlassenen Proclamation sagt, dieser Forderung von der Regierung von Krakau nicht nachgekommen wurde, obgleich ihr die Mittel dazu auf eine großmuͤthige Weise angeboten worden.““ Am Schlusse dieser Proclamation heißt es: „„Die Geschaͤfte der Verwaltung und der Justiz⸗Behoͤrden der freien Stadt erleiden keine Unterbrechung, doch sind sie natuͤrlich hin⸗ sichtlich der die oͤffentliche Sicherheit und die Reinigung des Ge⸗ bietes der Republik betreffenden Maßregeln den Militair⸗Behoͤr⸗ den untergeordnet.““ Es scheint mir, daß dies Verfahren in di⸗ rektem Widerspruche mit dem 9ten Artikel des Wiener Traktats steht, worin es heißt: „„Die Hoͤfe von Rußland, Oesterreich und Preußen verpflichten sich, die Neutralitaͤt der freien Stadt Krakau und ihres Gebietes stets zu achten und darauf zu sehen, daß sie allgemein geachtet werde. Keine bewaffnete Macht darf, unter iegend einem Vorwande, dies freie und unabhaͤngige Ge⸗ biet betreten.““*) Die Besetzung dieses freien und unabhaͤngigeg⸗ Gebiets mag sich vielleicht rechtfertigen lassen, allein ich wuͤnschte zu wissen und hierauf beschraͤnke ich mich, weil dieser Augenblick nicht geeignet ist, weiter darauf einzugehen ob der edle Lord irgend eine offizielle Anzeige uͤber diesen Gegen⸗ stand erhalten hat, und wenn dies der Fall ist, ob die Regierung irgend einen Schritt in dieser Beziehung zu thun Willens ist?“ Lord Palmerston erwiederte hierauf: „Ich habe uͤber das Einruͤcken von Truppen noch keine offizielle Anzeige erhalten. Es ist indeß der Regierung Sr. Maäj. offiziell gemeldet worden, daß zwischen den Bevollmaͤchtigten der drei Maͤchte und dem Senat der freien Stadt uͤber die von Jenen verlangte Ausweisung gewisser Polen Mißhelligkeiten entstanden sind. Zugleich halte ich es jedoch nicht fuͤr unwahrscheinlich, daß Oesterreichische Trup⸗ pen in Krakau eingeruͤckt sind. Auf den ersten Blick scheint dies eine Verletzung des Wiener Traktats zu seyn; ich kann indeß auf die von meinem ehrenwerthen Freunde an mich gerichtete Frage nur antworten, daß die Regierung Sr. Mafestaͤt diesen Gegenstand in Erwaͤgung ziehen wird, und ich hoffe, das Haus wird nicht erwarten, daß ich jetzt schon im Stande seyn soll, an⸗ zugeben, welche Maßregeln wir ergreifen werden.“ Herr Pou⸗ lett Thomson nahm hierauf das Wort, um dem Hause fuͤnf Resolutionen in Betreff der Eisenbahnen vorzulegen, die sich na⸗ mentlich auf die Einrichtung der 8 auf die von denselben an das Unterhaus abzustattenden Berichte und auf das Ver⸗ fahren im Unterhause bei Diskussion der die Anlegung von Eisenbahnen betreffenden Bills bezogen. Der Oberst Sibthorp bemerkte, er habe auch noch zwei Resolutionen, die er spaͤter dem Hause vorlegen wolle. Er halte es uͤbrigens fuͤr das beste Mittel, um jeden Aufschub zu vermeiden, alle Eisenbahn⸗Bills fuͤr diese Session bei Seite zu werfen, denn die meisten derselben seyen nichts als Boͤrsen⸗Speculationen, in die er nicht Willens sey sich einzulassen, und er naͤhme nicht an, daß die Mini⸗ ster dies thaͤten, obgleich er nicht wissen koͤnne, ob es nicht der Fall sep. (Gelaͤchter.) Jedenfalls muͤsse das Publikum gegen dergleichen Boͤrsenspiele geschuͤtzt werden Herr Hume sagte hierauf: „Bei dem jetzigen System der Kom⸗ missionen ist es kaum moͤglich, eine redliche Entscheidung zu er⸗ langen, weil die Mitglieder jener Kommissionen die Gewohnheit haben, sich aus den Sitzungen zu entfernen, indem sie andere Pflichten zu erfuͤllen haben, und wenn sie dann zuruͤckkehren, so geben sie ihre Stimmen, ohne den Gang der Verhandlungen zu kennen. Ein solches Verfahren ist eine Schande fuͤr das Haus und wuͤrde in keiner anderen oͤffentlichen Versamm lung geduldet werden. Da hierbei mehrere Millionen auf dem Spiele stehen, so sollte ein passendes Tribuna errichtet werden, das von jeder Bill in Betreff der Eisenbahn gehoͤrige Kenntniß naͤhme. Ich schlage vor, daß jede Komission aus 15 bis 20 Mitgliedern bestehe, die durch geheime Abstim⸗ mung gewaͤhlt wuͤrden, und daß 12 Mitglieder anwesend seyr muͤssen, um die Verhandlungen beginnen zu koͤnnen. Die Na men der Abwesenden werden dann dem Hause angezeigt.“ Lord Stanley wunderte sich, daß das ehrenwerthe Mitglied fuͤr Middlesex sich uͤber die Abwesenheit der Kommissions⸗Mitglieder beschwere, indem der ehrenwerthe Herr auch nur immer eine oder zwei Stunden in den Sitzungen zugegen sey. (Hoͤrt, und Gelaͤchter.) In Betreff des Vorschlages, daß jedes Comité 15 Mitgliedern bestehen solle, muͤsse er bemerklich machen,

*) Der Redner verschweigt den im vorliegenden Fall hoͤchst wesentlichen und das Vorhergesagte bedingenden zweiten Theil de angefuͤhrten Artikels: „„Dagegen ist es wohlverstanden und aus druͤcklich stipulirt worden, daß weder in der freien Stadt, noch au dem Krakauer Gebiet, den Ueberlaͤufern, Deserteurs oder von de Justiz verfolgten, den Staaten der einen oder der anderen der ge⸗ nannten hohen Maͤchte angehoͤrenden Individuen Zuflucht oder Schutz gewaͤhrt werden soll, und daß, auf den von den kompetenten Behoͤrden zu machenden Antrag auf die Auslieferung solcher Indi⸗ viduen, dieselben ohne Verzug verhaftet und unter genuͤgender Be⸗ deckung der mit ihrer Graͤnze beauftragten

Wache ausgeliefert werden sollen’”“n