Nur im Kreise vertrauter Freunde konnte sich die ge⸗ preßte Brust manchmal Luft machen und er belebte dann so man⸗ chen gedruͤckten Kameraden mit der Zuversicht, daß fuͤr das Vater⸗ land noch bessere Zeiten kommen wuͤrden. Nicht wenige der zuruͤck⸗ gekehrten Gefangenen oder in die Heimath entlassenen Soldaten spra⸗ chen in Zoͤlling ein, um anzufragen, ob es noch nicht wieder Zeit sey, den Feind aus dem Lande zu jagen, und erhielten dann Trost mit Rath und That. Noch mehr aber trat letzterer Fall ein, als der Verewigte im Jahreée 1812 die landraͤthliche Administration des an der Saͤchsischen Graͤnze gelegenen Saganer Kreises uͤbernahm. Es konnte daber nur eine höchst gluͤckliche Wahl seyn, daß der Oberst von Dobschuͤtz im Mai 1813 zum Praͤses der Organisations⸗Kom⸗ mission zur Errichtung der Landwebren des Glogauer, Saganer, Frei⸗ stäͤdter, Graͤnberger, Sprottauer und Schwiebusser Kreises und bald darauf durch eine Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 5. Mai zum Di⸗ visionair der Schleseschen Landwehren bestimmt wurde. Noch war er mit dieser Organisation beschaͤftigt, als der Feind schon von Bautzen vorruͤckte und Nieder⸗Schlesien von Ober⸗Schlesien zu trennen drobte, und als ein Allerboͤchster Befehl, datirt aus Ld⸗ wenberg vom 23. Mat, ihn beauftragte, die Landwehr jener Kreise unverzuͤglich zusammen zu ziehen und mit ihr ohne Zeitverlust, in welchem Zustande sie auch waͤre, Crossen zu besetzen und dem etwa gegen diesen Ort vordringenden Feind die Spitze zu bieten. Den 24. Mai brach schon die Sprottauer Landwehr auf und am 27sten ruͤckte der Oberst, die Landwehr saͤmmtlicher Kreise vereint, in Cros⸗ sen ein. Das Benehmen desselben in den hier sich folgenden Be⸗ gebenbeiten bildet einen der schoͤnsten Lorbeern in dem Kranze seines kriegerischen Rnbmes. Mit 4 ½ Bataillonen und 5 Eskadronen, von denen die Infanterie nur mangelhaft, die Kavallerie noch gar nicht bewaffnet war, ohne Munition, ohne Geschuͤtz, hat Dobschuͤtz hier den mit einem starken Corps vorruüͤckenden Marschall Victor, welcher in Folg⸗ des abgeschlossenen Waffenstillstandes der kriegfuͤh⸗ renden Maͤchte sich mit Gewalt in den Besitz von Crossen zu setzen drohte, mehrmals mit den Worten zuruͤckgewiesen, daß er der Ge⸗ walt wieder Gewalt entgegen setzen wuͤrde, und daß der Weg nach Crossen nur uͤber seine Leiche und die seiner Truppen geben koͤnne. Es bleibt anderen Blaͤttern vorbebalten, die ruͤhmliche Handlungs⸗ weise des Obersten und wie er den Marschall zu taͤnschen wußte, ja ihn selbst noͤthigte, die vorliegenden bereits besetzten Doͤrfer wieder zu raͤumen, näaͤher auseinander zu setzen; hier aber hat sein ehren⸗ werthes Benehmen um so mehr hervorgehoben werden müͤssen, als es zugleich in Bezug auf die Truppen das erste Erwachen eines In⸗ stituts, der Preußischen Landwehr, bezeichnet, auf dem Preußens Ad⸗ ler fuͤr alle Zeiten sicher ruhen wird, so lange jeder Landwehrmann, wie bei Crossen, mit Gott, fuͤr seinen Koͤnig und fuͤr das Va⸗ terland zu fechten dereit ist.
Wir sehen nun Dobschuͤtz beim Wiederbeginn der Feindselig⸗ keiten nach dem Waffenstillstande als General⸗Maijor und Comman⸗ deur des Reserve⸗Corps des unter dem Befehl des General Grafen von Tauenzien gestellten Aten Armee⸗Corps und als solchen den ruͤhmlichsten Antbeil an den Schlachten von Großbeeren und Den⸗ newitz nehmen, indem in beiden der Feind jedesmal auf dem linken Fluͤgel, den der General befehligte, zuerst mit großer Nebermacht vorzudringen beabsichtigte und seine Kraͤfte vergeblich an der muthi⸗ gen Gegenwehr der Preußen zersplitterte. Nicht minder ehrenvoll fuͤr ihn sind die Avant⸗Garden⸗Gefechte, die er vor der Schlacht von Dennewitz vom 3. bis 5. September in der Gegend von Zahna mit nicht mehr als 6 Bataillonen, 2½ Eskadronen und einigen Ge⸗ J gegen einen bei weitem uͤberlegenen Feind mit unerschuͤtter⸗ icher Ausdauer lieferte, so wie nach jener Schlacht das Gefecht von Muͤhlberg am 19. September, in welchem er mit 1 Eskadron schwarzer Husaren, 2 Eskadronen Pommerscher Landwehr und mit 2 Pulk Kosaken unter dem Oberst Ilowaisky, drei Franzoͤsische Chas⸗ seur⸗Regimenter, das 8., 12. und 19., mit ihrem 2 Cegievaber, dem Obersten von Talleyrand, zu Gefangenen machte, nachdem er vorher die in Mühlberg vorhandenen Vorraͤthe, so wie zwei mit Bekleidungs⸗ Effekten des Feindes beladene und nach Magdeburg bestimmte Elb⸗ kaͤhne in Beschlas genonmen hatte.
Der weitere Verlauf des Feldzuges fuͤhrte ben General als Commandeur des Belagerungs⸗Corps vor Wittenberg, das er mit seinen Truppen am 12. Januar 1814 mit Sturm nahm, worauf er den Befehl uͤber das Blokade⸗Corps der beiden Citadellen von Er⸗
verschloß.
furt erhielt und, nachdem diese am 16. Mai von dem Feinde geraͤumt
waren, unter den Befehl des General von Hirschfeld, welcher vor Magdeburg befehligte, gestellt wurde. Am 19. Oktober wurde er Kommandant von Dresden, am A4. April 1815 Brigade⸗Chef beim zten Armee⸗Corps, am 8ten desselben Monats Militair⸗Gouverneur am Rhein, am 26. Juni kommandirender General daselbst, am 24. September Brigade⸗Chef der 1sten Brigade, am 25. Oktober 1816 der Glogauer Brigade (jetzt 9ten Diviston) und am 18. Juni 1823 Gouverneur von Breslau.
Nach einer 50jaͤhrigen ehrenvollen Dienstzest bat er im Mai 1827 um seinen Abschied, den er mit dem Charakter als General der Kavallerie und mit Pension erhielt.
Den Rest seiner Jahre verlebte er im Kreise der Seinigen auf seinem Landsitze Zoͤlling. —
Wenn diese Darstellung dem Leser die Thaten des um das Va⸗ terland hochverdienten Mannes voruͤbergefuͤhrt hat, so bleibt nun noch eine naͤhere Schilderung seiner eigenthuͤmlichen Persoͤnlichkeit uͤbrig. Dobschuͤtz kann nicht besser bezeichnet werden, als wenn man ihn den alten Preußischen Kavallerie⸗Offizier im edelsten Sinne des Worts nennt. Makellos wie die immer bellglaäͤnzende Uniform, vom Faͤhnrich an bis in die spaͤtesten Jahre des Geuerals, so war auch das Herz; fest und gerade wie die ganze Haltung des Mannes, so waren auch seine Gesinnungen. Der Koͤ⸗ nig, die Ehre und das Vaterland, das blieben die drei maͤchtigen He⸗ bel seiner ganzen Denk⸗ und Handlungsweise. Schon vom Knaben an und zu einer Zelt in die Reihe der Krieger gestellt, wo diesen noch jede wissenschaftliche Bildung fern lag, konnte er, bei einem fort⸗ waͤhrend bewegten Leben, das, was er wußte, nur durch die Erfahrung erlernt haben. Gern raͤumte er mit Bescheidenheit in dieser Hinsicht jedem Andern einen Vorzug ein; fuͤr seine Handlungsweise galt aber nur seine eigene Ueberzeugüng. Ein merkwürdiger Unterschied be⸗ stand zwischen seinem muͤndlichen Ausdruck und seiner Schreibart. Er druͤckte sich schriftlich mit Leichtigkeit und vortrefflich aus. Immer und bis zu einer gewissen Unruhe thaͤtig, konnte er an An⸗ deren und namentlich an seinen Untergebenen nichts weniger als Traͤghett erdulden. Dem gemeinen Soldaten wie dem Offizier war er enn vaͤterlicher Vorgesetzter; was ihm Gluͤckliches wider⸗ fuhr, mußten diese mit empfinden. — In einer langen gluͤcklichen Ehe war er der liebevollste Gatte, selnen Freunden und seiner Fa⸗ milie blieb er ein Helfer in der Noth. Wo er gelebt und gewirkt, hat er Freunde erworben. Auch bis in die spaͤteren Jahre haben Rheins Bewohner ihm zur innigen Freude Beweise ibres freundli⸗ chen Andenkens gegeben. Moͤchte Etwas noch das vortreffliche Herz des Verewigten naͤber bezeichnen, so waͤre es wohl der Umstand, daß unter den Trauernden auch drei seiner Diener, wovon ein 75jaͤhri⸗ ger ihm seit seinen Faͤhnrichsjaäahren, ein anderer ihm 32 und ein dritter 30 Jahre gedient, jetzt den Verlust ihres Herrn, der stets fuͤr sie gesorgt, zu deweinen bhaben.
Kurz vor seinem Tode unternahm der General noch eine Reise nach Berlin. Seinen naͤberen Freunden gestand er, er wolle gern noch einmal den Koͤnig sehen. Diesen Trost hat er mit in's Grab genommen.
Dobschuͤtz vollendete ein gluͤckliches Leben durch einen glaͤck⸗ lichen Tod. Ohne Kampf und Schmerz entwand sich rasch und leicht sein Geist der irdischen Huͤlle. F. —
——
Literatur und Kunst. Ornamentenbuch. (u. s. w.) Erfunden und auf Stein gezeichnet von E. Poͤtticher. Dritte Lieferung, der neuen Folge erstes Heft. Berlin 1836, bei Schenk und Gerstaͤcker. „ Wir hatten neulich Gelegenheit, auf ein Werk des Herrn Bot⸗ ticher (die Holz⸗Architektur des Mittelalters) hinzuweisen, worin er
Die kuͤnstlerische Arbeit begann im Jahre 1830;
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die schoͤnen Formen einer vergangenen vaterlaͤndischen Kunst⸗Epoche Fg ea t; diesmal zeigt er sich uns als erfindender Künstler. bul olcher war er denen, die hier ein naͤberes Interesse an bilden⸗ der Kunst nehmen, laͤngst ruͤbmlichst bekannt, neuerdings aber hat seine Stellung als Lehrer am Koͤniglichen Gewerb⸗Institut seiner Be⸗ strebung, den verschiedenen Technikern einen Reichthum edler For⸗ men zu uͤberliefern, eine nur noch bestimmtere Richtung gegeben. In der That ist dieser Uebergang von der Kunst ins Gewerbe von ochster Wichtigkeit; der Verfasser des vorliegenden Werkes hat aber den eigentlichsten Beruf, hier zu wirken, denn mit seinem vieljaͤhri⸗ gen Studium des antiken, so wie des mittelalterlichen Ornaments⸗ verbindet er auch zugleich die Kenntniß neuerer Technik.
Das Werk ist f r Architekten, Decorations⸗ und Stubenmaler, fuͤr Tapeten⸗Fabrikanten, Seiden⸗, Wollen⸗ und Damastweher be⸗ stimmt, und wer das vorliegende Heft durchblaͤttert, wird sogleich von der Woblgefaͤlligkeit der Formen und Farben eingenommen wer⸗ den. Auch fuͤr Stuckarbeiter ist gesorgt, die meisten farbigen Muster
kͤnnen uͤberdies zur Stickerei benutzt werden (füͤr welche der Ver⸗
schaͤtzbare Vorbilder hergusgegeben hat); Nummern noch ganz besonders zum far⸗ Um das Werk den Kunstfreunden zu werden, als daß der Erfinder selbst auf den Stein uͤber⸗
fasser schon anderweitig endlich eignen sich einige bigen Druck auf Wachstuch. empfehlen, darf nichts mehr gesagt mit seiner freien, aber sichern Hand Alles tragen hat. 2
Allein der Werth dieser Blaͤtter und die Aufmerksamkeit, welche sie verdienen, liegt nicht bloß in der meisterhaften Ausfuͤh⸗ rung, noch auch in der reichen Erfindung, sondern ganz be⸗ sonders in einem bestimmten Prinzip, welches bei dieser Ersindung geleitet hat. Es scheint uns hier ein Gedanke mit Sicherheit erfaßt und ausgesprochen, welcher allein heilbringend fuͤr das ganze Fach der Ornamentkunst werden kann; es ist hier die Aufgabe gefunden, und es liegen bereits die Proben ihrer gluͤcklichen Loͤsung vor. Ein Blick auf die Blaͤtter des Heftes kann den Aufmerksamen daruͤber gar nicht in Zweifel lassen.
Woher kam jenes Ungenuͤgende aller Verzierungskunst? Nüͤchtern⸗
beit wechselte mit Ueberladung; die wenigen schoͤnen Formen, die man aus dem Alterthum uͤberliefert erhalten hatte, wurden endlos wie⸗ derholt, und wenn auch das Auge am Schonen sich weniger bald satt sieht, so kann dies dennoch nicht ausbleiben; auf der anderen Seite waren alle Versuche, natuͤrliche Gegenstaͤnde als Ornament u benutzen, durchaus mißgluͤckt, weil man sie unmittelbar aus der Ratur hinuͤbernehmen wollte, und ihnen vorher den ernsten archi⸗ tektonischen Styl zu geben vergaß, womit sie sich den Formen der Gegenstaͤnde, wo man sie anbrachte, fest und harmonisch haͤtten an⸗ schiczen koͤnnen. Zwischen beiden Uebelstaͤnden liegt das Rechte diesmal in der Mitte. Man haͤtte jene alten unvergaͤnglichen For⸗ men des antiken Kunst⸗Ernstes durch Natur⸗Motive wieder beleben und auffrischen sollen, was freilich nur so G konnte, daß man diese Natur⸗Motive ganz in jenem plastischen und architektoni⸗ schen Sinn auffaßte, und wiederum haͤtte man auch, von der Na⸗ tur ausgehend, deren Formen so anschauen, bilden und zusammen⸗ stellen sollen, daß das Auge daritt durch eine boͤhere Symmetrie uͤberrascht wuͤrde, als sie die Natur fuͤr die unmtttelbare Wahr⸗ nehmung hat. Dies hat nun Herr Boͤtticher ausgefuͤhrt; denn wenn auch schon andere Architekten durch ein tieferes Kunstgefuͤhl hierauf eleitet werden mußten, so scheint ihnen das Prinzip doch nicht o klar geworden, als es hier hervortritt. So aber eest sind wir erettet sowohl aus der Nuͤchternheit, als auch aus dem wuͤsten PWierwarr der Formen, welcher um nichts besser ist, als die reine Formlosigkeit. Die Kunst wird auf einmal bier eben so reich und unerschoöpflich als die Natur, sobald sie nur versteht, die Natur zum Styl zu erheben oder archttektonische Formen bis zur reichen Lebendigkeit des Natuͤrlichen hinuͤber zu fuͤhren. Natur⸗Elemente werden ernst und groß durch diese Stylbildung, dagegen werden architektonische Formen leicht, gefaͤllig, ggs cn und belebt, wenn man sie bis zum Anklang an Naturformen hinbildet. Von solchem Geist waren die Griechen beseelt; aber sie haben noch nicht Alles erschopft, sie haben sich nur innerhalb gewisser Formen gehalten, und wer koͤnnte sagen, daß sie auch hier nichts uͤbrig gelassen. Schon die Röͤmer, beschenkt mit dem reichen Erbe Griechischer Kunstformen, fuͤhlten das bestimmte Beduͤrfniß, durch Nachbildung der Ratur das archttektonische Ornament zu heben, allein es fehlte ihnen dazu an innerem Kunstsinn und feinem Formgefuͤhl. Wenn wir das Mittelalter mehr fuͤr eine eigenthuͤmliche Kunst gelten lassen, so hat der Urheber des gegenwaͤrtigen Werks eigentlich da angeknüͤpt, wo die Roͤmer siehen blieben.
Eine naͤhere Ansicht des Boͤtticherschen Werkes wird die Sache vol⸗ lends ins Klare setzen. Gleich das erste Biatt zeigt einen aus geometri⸗ schen Figuren zusammengesetzten Grund, aber die einzelnen Rauten sind ausgefuͤllt mit einpussenden stylisirten Blumen und Blaͤttern; umschlossen ist das Ganze mit einem System jener spiralfbrmigen Ranken, die in dem Griechischen Ornament eine so große Rolle spie⸗ len, allein sie laufen hier aus in Blumen und Blaͤtter, welche der Natur um vieles naͤber stehen; so erkennt man z. B. daz sinn⸗ reich benutzte Motiv der Passionsblume sehr deutlich bindurch. Ein aähnlicher Gedanke tritt auf dem zweiten Blatt, das hauptsaͤchlich fuͤr Stuckateure erfunden scheint, nur noch mehr hervor. In einem der Muster liegt das wohlbekannte Jonische Ornament des Eferstabrs zum Grunde; statt der Pfeile jedoch, welche sonst sich zwischen die Eier einfuͤgen, sind es wieder reicher gegliederte, abwechselnde Blaͤt⸗ ter⸗-Formen, abder in ihrer Auffassung dem System wohl angepaßt. In derselben Aürt sehen wir Blätterftaͤbe behandelt; antike Form⸗ Systeme geben gleichsam den Rahmen, und Motive der vegetabili⸗ schen Natur dienen zu ihrer Ausfuͤllung. Selöststaͤndiger erscheint eine Verzierung, zu welcher die Hopfenranke den Gedanken gegeben hat. Das folgende Blatt ist fuͤr farbige Decoration berechnet; außer ein paar einfach schoͤnen, zartkolsrirten Ranken⸗Ornamenten sinden wir wicherum Griechische Architekturtheile mit mancherlei feinem Blaͤtterwerk aufgeschmuͤckt; zwei davon legen den Rinnleisten zum Grunde, und davor, hell auf dunkel, entwickelt sich freies, phan⸗ tastisches Blaͤtter⸗ und Blumenspiel. Sodann folgen zwei Blaͤtter fuͤr Stuckarbeiten, wiederum verzierte Rinnleisten, besonders aber enthaͤlt das letzte Ranken⸗Schlingungen mit Zlerrathen einer uͤber⸗ aus reichen und phantastisch schoͤnen Vegetation. Endilch ist noch ein Blatt uͤbrig, welches besonders außer Zweifel setzt, wie der Kuͤnstler auch den umgekehrten Weg gegangen ist und Naturformen zum Styl und System heraufgebildet hat. Das schlanke Hanfblatt gab ihm den Gedanken zu zwei hoͤchst anmuthigen und uͤberdies ge⸗ faͤllig kolorirten Ornamenten.
Wir begleiten das Werk wegen seiner reichen Erfendung, seiner meisterhaften Ausfuührung, ganz besonders wegen des durchgehenden Prinzips, endlich aber auch wegen der vortrefflichen Ausstattung, mit dem waͤrmsten Wunsch, daß es die Theilnahme finden moͤge, deren es wuͤrdig ist. Gr.
Ausg der biesigen, bereits ruͤhmlichst bekannten Werkstatt des Herrn G. Hossauer, Goldschmidts Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, ist neuerdings ein Geraͤth hervoragegangen, das durch seine hohe Be⸗ stimmung, durch die Kunst und durch das Material ein dreifaches Interesse in Anspruch nimmt. Es ist ein goldenes Taufbecken mit einem silbernen Untersatz, auf Allerhoͤchsten Befehl gearbeitet, und bestimmt, den Prinzen und Prinzessinnen des Koͤniglichen Hanses die christliche Weihe zu geben. Das Gefaͤß ist, als es in seinen Zierden noch nicht die letzte Vollendung erhalten hatte, bereits durch die Taufe Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm Nikolaus Karl am 13. November 1831 im Neuen Palais einge⸗ weiht worden, wie auf der Ruͤckseite der Schaale eingegraben steht. die Figuren, wel⸗ che den breiten Rand des Beckens schmuͤcken, sind getrieben, die Er⸗ findung ruͤhrt von dem Herrn Ober⸗ Bau⸗Direktor Schin⸗ kel her. Es ist das heilige Sakrament der Taufe vorgestellt und zu belden Seiten kommen Vaͤter und Muͤtter mit ih⸗ ren Kindern herzu. Gegenuͤber ein Engel mit entfalteten Fluͤgeln; die durch die Ausbreitung der Radien zwischen den Figuren oberwaͤrts entstehenden Zwischenraͤume sind sehr
compt. 80. 95. fin cour. 8
Holz“ und Stroh⸗Instrument, au
sinnreich mit den Kroͤnen von Palmbaͤumen ausgefuͤllt, in der M. des Beckens das Symbol der Taube. Das Modell wurde von 8 Hof⸗ und Muͤnz⸗Medailleur, Professor Brandt, in Wachs ga beitet; die Ausfuͤhrung in getriebener Arbeit ist von Herrn Hossau Die Schaale wiegt ungefaͤhr 7 Mark in Golde zu 23 K. 5 6 fein. Das Gold sowohl als das Silber ist aus vaterlaͤndische Bergwerken, ersteres aus dem Arsenik⸗Ban bei Reichenstein, le res aus dem Blei⸗Bergwerk zu Tarnowitz in Ober⸗Schlesien, N beute von 1830. Gr.
———
Allgemein bekannt ist die eiserne Hand des Ritters Gztz 1 Berlichingen. In der Landshuter Erbfehde verlor er die rec Hand, und nicht gewilligt, schon jetzt dem Kampfe zu entsagen, 9 er es zu seinem groͤßten Schmerze im Alter eidlich gegen Kaiser n Reich versprechen mußte, ward eine eiserne Hand so küuͤnstlich bö fertigt, daß sie zur Fuͤhrung des Schwerdtes vollstaͤndig. genünt wie man sich vor 30 Jahren auf dem Schlosse Jaxthausen darnh noch genuͤgend uͤberzengen konnte. Vielleicht wird sie noch jett e selbst aufbewahrt. 8 5 8
Daß je ein anderer Ritter sich elner eisernen Hand bedient iaz, war uns bis jetzt nicht bekannt. Vor einigen Wochen farh wag jedoch bei Gelegenheit der Schiffbarmachung des Rhines, innerzidh der Stadt Alt⸗Ruppin, hart neben der dortigen langen Brüch nebst mehreren Schwerdtern auch eine eiserne Hand. Wahrschei lich, daß in dieser, fuͤr jene Zeiten wichtigen Position, nur wenf von dem alten Schlosse der Grafen von Ruppin entfernt, ein G⸗ fecht auf der Bruͤcke entstand, und die Leiber der Erschlagentn nn der Bruͤcke in den Fluß hinabgeworfen wurden.
Die Hand befindet sich in der interessanten Sammlung des han Landraths von Zieten auf Wustrau. Obgleich hohl gearbeitet, kon⸗ sie doch nicht als Handschuh dienen, da sie an der Handwurzalg schlossen und so eingerichtet ist, daß die eiserne Bekleidung des Unteram, uͤber den Stumpf gezogen, mit Riemen und Schnallen tuͤchtig bessg werden konnte. Wesentlich unterscheidet sie sich dadurch vons Hand des Gotz von Berlichingen, daß sie nicht die rechte, sotm die linke ersetzen sollte, und deshalb hoͤchst zweckmaͤßig zur Fuͤtm der Zuͤgel gearbeitet ist. Die Finger sind schon gekruͤmmt unz wegen sich an ihrer Wurzel in der Art, daß der Daumen istth die anderen Finger sjedoch je zwei und zwei mit einaeg verbunden sind. Der Daumen ist noch jetzt beweglich u zeigt den sinnreichen Mechanismus. Das „Gelenk ist ” artig mit Zaͤhnen versehen, in welche fruͤher eine Eta feder eingriff; war der Daumen in der gewuͤnschten Haltung, ward die Stahlfeder durch einen noch vorhandenen Druͤcker befeäfte Aehnlich war es mit den anderen Fingern, und noch jetzt sieht m im Innern der durch den Rost geoͤffneten Hand die Maschine vielfach sich durchkrenzender Draͤthe und Haͤkchen. Die kuͤnstlersc Arbeit ist, ohne eben anatomisch genau zu seyn, doch ziemlich und namentlich sind die Naͤgel der einzelnen Finger mit veeh Sorgfalt ausgearbeitet v. Q
*
Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmittags Abends N. 6 Uhr. 21 10 Uhr
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5 2 . 8 I P wärme 7 0 335,78“ ‧ Par. 335,78“ Par.¹ Iuellwärme 740„ * H 2 Eö’— 8 15,5 9 R. + 9,20 R. Fluswoͤrme 9P 62 pCt.
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Lustdruck 336,28“ Par. Lustwärme.. +. 6,9 9° R. - Dunstfättig.. 76 pCt.
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ee ¹ Ausdünftung 0,071ℳ8 . + 10,5 0R + 6,790 R. 75 p0.
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Auswärtige Börsen. Kwsterdam, 18. März.
Niederl. wirkl. Schuld 56 ½. 5 % do. 102 3⁄h 63. Kanz-I 25 1 6. 5 % Span. 48 1 6. F'assive 16 3 G. Ausg. Senuld 25. 2n. 17 ¼. Preuss. Präm.⸗Scheige 107. Poin. —. Chesterr. Met. 100’
Antwerpen, 17. März.
Schuld —. Zinsl.
———
Passive 16 ¼. Ausg. G. ¼4. Br. London, 18. März. 3 Belg. 103!1 ½. Cortes —. 0 ] Sch. 22 ½. 2 ½ % Honl. 56 ½. 5 % 3 % 49. Eugl. Kuss. 108 ½. firas. 88% Mex. 34. l'eru 24. Chili 43. Nene Anl. 47. Laris,1 compt. 197. 40 An Cr 107 55 % Neap. 100. 10.
5 6 Neue Ausg. Sch. 22 ½.
1 2* 2
162 2 8 Cons. 22
assive 153 % Port. 783, mhb. 31] 2.
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3 % 5 % 8s usg. &
5 % Repte pr.
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Rente 47 ⅛¼. Passive 152, 17 ⁄¾¼. 3 % Fortug. 40 ½. Wien, 18. März.
4 % 99 ½. 3 % 75 ½. 1360. Neue Anl. 570 ⅞.
Net. 103 10
FRank-Aetien
Koͤnigliche Schauspiele Donnerstag, 24. Maͤrz. Im Opernhause: Konzert fuͤrt f welchem sich Herr Guͤste zum Letztenmale hoͤren lassen wird. — Die Lotterie⸗Listen, a spiel in 2 Abth. Hierauf: Greßes Konzert uͤßer ein Tha aus der Oper: „Der Barbier von Sevilla“, und Allegro Hoͤffmeister, vorgetragen von Herrn Gustkow. Dann: Wohrna gen zu vermiethen, komisches Gemaͤlde in 5 Rahmen. U. Variationen von Mayseder, vorgetragen von Herrn Gusikon Im Schauspielhause: Abonnement suspendu. Représ lalion extraordinaire au bénéfice de Mademoiselle Laucesteg Le spectacle se composera de: 1) La premidère repreésenb lion de: La passion secrète,. comédie nouvelle en 3 actes! en prose, du thédtre frangais, par Seribe. 2) Pas de deu- exéenté par Mr. Brae et par Mlle. Schultz. 3) Pas de trob exéenté par Mlles. Marie et Laura Amiot et par Mr. Ang 4) La première représentation de: ELes duels, ou la famil †Harcour, vaudeville nouveau en 2 actes, du théätre 8- Gymnase, par Mr. Melesville. 8. Billets zu dieser Vorstellung sind von Morgens 9 bis Na mittags um 2 Uhr, in der Wohnung der Dlle. Lancestre, Chcoh lotten⸗Straße Nr. 27, zwei Fö hoch, und Abends an hü Kasse zu folgenden Preisen zu haben: ” An Betn und einer Loge des ersten Rang di h egeg 25. Maͤrz. Im Hpernhause: Der reisende SOmf dent, mustkalisches AQuodlibet in 2 Abth. Hlerauf: Der 1 quis von Carabas, oder: Der gestiefelte Kater, komisches Zau Ballet in 2 Abth., von Hoguet. b Im Schauspielhause: Franzöͤsische Vorstellung. Königstäͤdtisches Theater. Donnerstag, 24. Maͤrz. Die Familien Capuleti und Nan⸗ Musik von Bellint. (Dlle. Gerhard
teccht, Oper in 4 Akten. Giulietta.)
ebacteur Ed. Cottel. vrr 1
Gedruckt bei A. W. Hayn⸗
. ₰
Donnerstag den 28. April c., Nachm. 3 Uhr,
àA) Das Domainengut Sodargen zum Gesammt⸗
8272, 11 l 57 219 8711 11 15488 † 5 1 44
22
—
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. Das im Teltower Kreise, 2 ½ Meilen von Berlin
dlegene Koͤnigliche Domainen⸗Vorwerk Waltersdorf 5) 27 ⸗ nebst dem dazu gehoͤrigen Nebenvorwerke Heidemeierei⸗
elchen in mr. Morgen 156 Ruthen Gaͤrten, I Wiesewachs, 35 ⸗ Huͤtung, 8 1 18 3⸗ ⸗ nutzbare Rohrpfuͤble, ferner Brennerei und Fischerei, Huͤtung in der Koͤ⸗ niglichen Forst, und das Zwangs⸗Verlagsrecht uͤber Kruͤge gehoren, soll, hoͤherer Bestimmung zufolge,
m 1. Juni 1836 ab auf 24 Jahre im Wege der Suomission vervachtet werden.
Diejenigen, welche die Pacht dieses Vorwerks uͤber⸗
nehmen wollen, und ihre Qualification, so wie das erforderliche Vermoͤgen zur Uebernahme derselben und ur Bestelung einer Kaution von 1500 Thlr. nach⸗ weisen koͤnnen, werden aufgefordert, sich uͤber die Verbaͤltnisse der zu verpachtenden Nutzungen durch Einsicht der vom 1. April c. ab in unserer Registra⸗ tur ausliegenden Pacht⸗Bedingungen und sonstigen Nachrichten zu informiren, und sodann ihre Sub⸗ mission vom 18. bis 22. April e. in der Form bei uns einzureichen, wie sie in den von unserer Registratur berzulcgenden Submissions⸗ Bedingungen vorge⸗ schrieben ist. 8 Verlangen wird unsre Registratur Abschriften der Submissions⸗ und Pacht⸗Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien verabfolgen lassen.
Potsdam, den 18. Maͤrz 1836.
Koͤnigliche Regierung. 8 Abtheilung fuͤr die Verwaltung der direk⸗ ten Steuern, Domainen und Forsten.
Bekanntmachung.
zur Verpachtung der im Kreise Stallupoͤnen des Regierungs⸗Bezirks Gumbinnen belegenen Domaine Sodargen auf einen Zeitraum von 24 Jahren, vom Juni 1836 bis dahin 1860, im Wege der Licitation, st, da das nach der Bekanuntmachung vom 4 Januar e. wffnete Submissions⸗Verfahren keinen Erfolg ge⸗ habt hat, ein Termin auf
n Konferenz⸗Zimmer des Regierungs⸗Gebaͤudes in Humbinnen angesetzt, und werden Pacht⸗Liebhaber sazu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Pacht⸗ uͤcke dieser Domaine auch getheilt zur Verpachtung sstellt werden, als:
Flaͤchen⸗Inhalt von 1849 Morgen 136 ¶᷑R. Magdeburgisch, worunter 969 Morgen 173 R. Acker, 443 Morgen 87 R. Wiesen, 19 Morgen 39 ¶᷑R. Gaͤrten u. s. w., mit der Brau⸗ und Brennerei und dem Krug⸗Verlag, nebst dem Vorwerk Schwigupoͤnen zum Gesammt⸗Flaͤchen⸗ Inhalt von 771 Morgen 36 R., worunter 215 Morgen Acker und 228 Morgen Wiesen, ins⸗ grsammt zum mindesten jaͤhrlichen Pachtzinse von 1880 Thlr, inel. ½¼ in Golde:
B) das Vorwerk Budweitschen zum Gesammt⸗Flaͤ⸗ chen⸗Inhalt von 1653 Morgen Magdeburgisch, worunter 822 Morgen Acker und 205 Morgen Wiesen, zum mindesten jaͤhrlichen Pachtzinse von 1100 Thlr. inel. ½¼ in Golde.
Die naͤheren Nachrichten uͤber die Domaine, so
die die Pacht-Bedingungen, koͤnnen im Geschaͤfts⸗
immer des Departements⸗Raths im Regierungs⸗
Gebaͤude eingesehen werden.
Gumbinnen, den 11. Maͤrz 1836.
Konigl. Preuß Regierung. btheil. fuͤr die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten
umuntmachun g.
Die Michaeli d. J. pachtlos werdende Koͤnigliche Passermuͤhle in der Stadt Wittenberg, bestehend aus chs Mahlgaͤngen und einem mafsiven Muͤhlen⸗ vnd Wohn⸗Gebaͤude, soll nebst den von den Witten⸗ kerger Amts⸗Unterthanen dieser Muͤhle zu leistenden rohndjensten, ingleichen mit der derselben zustaͤndi⸗ Len Weidegerechtigkeit, hoͤheren Bestimmungen zu⸗ solge, alternativ zum Verkauf und zur Verpachtung
sechs Jahre ausgeboten werden, und haben wir mnach einen Licitations⸗Termin auf
den 12. April d. J, Vormittags 10 Uhr,
dem Muͤhlen⸗Gebaͤude selbst angesetzt. Indem ir qualißzcirte Kauf⸗ und Pachtlustige zu diesem zermine einladen, bemerken wir nur noch, daß der geräußerungsplan nebst den Verkaufs⸗ und Verpach⸗ ungs⸗Bedingungen sowohl in unserer Domainen⸗ egistratur als auch bei dem Koͤniglichen Rent⸗Amte
Wittenberg niedergelegt sind und mit Ausnahme er Sonn⸗ und Festtage in den gewoͤhnlichen Ge⸗ hhäͤftsstunden daselbst eingesehen werden koͤnnen. Uebri⸗ ens haben die resp. Lizitanten sich darauf vorzube⸗ reiten, daß sie, wenn es verlangt wird, gleich im ermine eine Summe von 500 Thalern zur Sicher⸗ llung des Fiscus wegen ihrer Gebote zu deponiren
Stande sind.
Merseburg, den 8. Maͤrz 1836.
Koͤnigl Preuß. Regierung. bötheil. fuͤr die Verwaltung der direkten
Steuern, Domainen und Forsten.
nnmachung. G
In dem Depositorio des unterzeichneten Koͤnigl.
bber⸗Landesgerichts befinden sich:
²) 1 Thlr. 2½ sgr. 5 pf. fuͤr die unverehelichte Wil⸗ helmine Schwarz in der Landrath v. Germar⸗
schen Konkursmasse;
*) 700 Thlr. fuͤr den Rittmeister v. Gosseno in der Nachlaßmasse der verehelichten Rittmeister
—
Allgemeiner
. Leet phia v. Gadomska; 6 * fuͤr den Lieutenant Hi⸗ larius v. Leski.
16
ren Erben, werden aufgefordert, sich in ½ Wochen zu melden, und nach vorgaͤngiger Legitimation diese Gelder in Empfang zu nehmen, widrigenfalls selbige zur allgemeinen Justiz⸗Offizianten⸗Wittwen⸗Kasse ab⸗ geliefert, und von dieser den sich etwa spaͤter mel⸗ denden Eigenthuͤmern oder deren Erben nur ohne Zinsen zuruͤckgezahlt werden wuͤrden.
Marienwerder, den 4. Maͤrz 1836.
Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht
b1““
Das im Fuͤrstenthumschen Kreise belegene Gut Hoelckewiese a. b. c., welches nach der unterm 17. Ok⸗ tober 1834 aufgenommenen landschaftlichen Tarxe auf 19,576 Thlr. 5 sgr. 8 pf. gewuͤrdiget, und worauf in dem angestandenen peremtorischen Licitations⸗ Termin 13,051 Thlr. geboten worden, ist, weil die⸗ ses Gebot nicht annehmlich gefunden worden, noch⸗ mals zur nothwendigen Subhastation gestellt und zum oͤffentlichen Verkauf ein Termin auf
den 14. Juni c., Vormittags um 11 Uhr, vor dem Ober Landesgerichts⸗Rath Hendeß hierselbst angesetzt, welches hierdurch mit dem Bemerken zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Taxe, der neueste Hypothekenschein und die Kauf⸗Bedin⸗ gungen taͤglich in unserer Konkurs⸗Registratur ein⸗ gesehen werden koͤnnen.
Ksöslin, den 7. Maͤrz 1836. Kdnigl. Ober⸗Landesgericht von Pommern. Civil⸗Senat.
CVI Zum nothwendigen Verkauf der in der Ober⸗Lausitz, im Hoyerswerdaer Kreise belegenen Mannlehn⸗Rit⸗ terguͤter Ratzen und Geislitz, welche nach der Hof⸗ gerichts⸗Grundtaxe vom Jahre 1727 auf 15,581 Thlr. 22 gr. 6 pf. und resp. 5204 Thlr. 18 gr. 4 pf. und nach dem Ertrage der Nutzungen auf 21,649 Thlr. 22 gr. 6 pf. und 8228 Thlr. 1 sgr. 8 pf. abgeschaͤtzt sind, ist ein Termin auf
den 1. Oktober e., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor v. Rohr, hier anberaumt; die Tarxen, neuesten Hy⸗ pothekenscheine und besonderen Kauf⸗Bedingungen sind in unserer Registratur einzusehen.
Frankfurt a. d. O., den 8. Maͤrz 1836.
Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Frankfurt a. d. O. Das im Crossenschen Kreise der Neumark belegene Rittergut Cremersborn, abgeschaͤtzt auf 34,706 Thlr. 17 sgr. 5 pf., zufolge der nebst dem neuesten Hypo⸗ theken⸗Schrine und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe soll in dem
am 11. Juni 1836, Vormittags 11 Uhr, vor dem Assessor Bescherer auf dem hiesigen Ober⸗ Landesgericht anstehenden Termin subhastirt werden. Frankfurt a. d. O., den 30. October 1835.
1 JJEEI 111ö1““
„In dem Hypothekenbuche des Gutes Puͤrschen,
Glogauer Kreises, waren suh⸗ 25 Thlr. fuͤr den ehemaligen Amts⸗Kopisten Scultetus, und
Nr. 2.
g fuͤr den Martin Ruͤdiger einge⸗ ragen.
Bei der im Jahre 1771 erfolgten Bepfandbriefung des Gutes Puͤrschen wurden diese beiden Hypotheken in Pfandbriefe umgeschrieben, jedoch die sul, Nr. ] und 2 eingetragenen von 30 und 60 Thlr. im land⸗ schaftlichen Depositorio zuruͤckbehalten, weil die bei⸗ den Konsense vom 24. November 1636 und 29. No⸗ vember 1638 nicht beschafft werden konnten.
Auf den Antrag des Ritterguts⸗Besitzers Levysohn auf Puͤrschen werden nun alle diejenigen Praäͤtenden⸗ ten, welche an den beiden genannten Konsens⸗Hypo⸗ theken oder an den deponirten Pfandbriefen Nr. 1 à 30 Thlr. und Nr. 2 à 60 Thlr. als Eigenthuͤmer, Ces⸗ sionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber An⸗ soruch zu haben vermeinen, hierdurch aufgesordert, diese ihre Anspruͤche in dem zu deren Angaben an⸗ gesetzten peremtorischen Termine
den 31. Mai d. J., Vormittags um 11 Uhr, vor dem ernannten Komissario, Ober⸗Landesgerichts Referendarius Hibsch, auf hiesigem Ober⸗Landesgericht entweder in Person oder durch genuͤgsam informirte und legitimirte Mandatrien (wozu ihnen auf den Fall der Unbekanntschaft unter den hiesigen Justiz⸗ Kommissarien der Justiz⸗Kommissarius Juͤngel und Neumann und der Justizrath Roseno vorgeschlagen werden) ad Protocollum anzumelden und zu beschei⸗ nigen, sodann aber das Weitere zu gewaͤrtigen. Sollte sich jedoch in dem angesetzten Termine keiner der et⸗ wanigen Interessenten melden, dann werden diesel⸗ ben mit ihren Anspruͤchen praͤkludirt, und es wird ihnen damit ein immerwaͤhrendes Stillschweigen auf⸗ erlegt, die verloren gegangenen Instrumente aber fuͤr amortisirt erklaͤrt werden.
Glogau, den 26. Januar 1836.
Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht von Nieder⸗
Schlesien und der Lausitz. Erster Senat.
v“
Alle diejenigen, welche an das von den Gebruͤdern
Gosseno:; c, in der Andreas v. Leskischen Pupillenmasse: 1) 6 Thlr. 27 sgr. 7 pf. fuͤr den Benedict v. Gottartowski; ⸗ fuͤr die Juliane v.
27 *
Freiherren von Kirchbach an den von Buggenhagen auf Buggenhagen verkaufte, Jenen aus ihrer vaͤter⸗ lichen Verlassenschaft zugefallene, im Greifswalder Kreise und Gr. Buͤnsower Kirchspiele belegene Gut Pamitz c. p. rechtsbegruͤndete Anspruͤche haben oder
16 ⸗ 6 ⸗ fuͤr die Constantia So⸗
Die Eigenthuͤmer dieser Depositalmassen, resp. de⸗
Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
Nr. 1. aus dem Konsense vom 24. November 1636
aus dem Konsense vom 20. November 1638
Isuda⸗
Anzeiger fuͤr die Preußtschen Staaten.
3) 27 Thlr. 16 sgr. 6 pf. fuͤr den Joseph Jacob v
ren zu deren Anmeldung und Beglaubigung in termino den 21. Maͤrz, den 11. und 30. April d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Koͤnigl. Hofgericht hier⸗ mit geladen, bei Strafe der Praͤklusion, welche am 20. 6 d. J. im widrigen gegen sie erkannt werden wird.
sschen Zeitungen inserirt, worauf hier Bezug genom⸗ men wird.
Datum Greifswald, den 18 Februar 1836. Koͤniglich Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen.
v. Mhller,
Praeses.
Subhastations⸗Patent.
Das hierselbst sub No. 48. belegene Grundstuͤck, bestehend aus einem Wohnhause und Hintergebaͤu⸗ den, mit einer Apotheke und der Befugniß zur Aus⸗ uͤbung der Apotheken⸗Gerechtigkeit, auf Grund einer an dritte Personen veraͤußerlichen, im Jahre 1797 ertheilten Concession, ist auf den Antrag eines Glaͤu⸗ bigers im Wege der Execution zur nothwendigen Subhastation gestellt und gerichtlich auf 13,856 Thlr. 27 sgr. 1 pf. abgeschaͤtzt worden.
Zum oͤffentlichen Verkaufe desselben steht Termin auf den 1. Junius 1836, Morgens 9 Uhr, im Partheien⸗Zimmer des unterzeichneten Gerichts vor dem Deputirten, Herrn Justizrath Boetticher, an. Die Tarxe und der neuste Hypothekenschein koͤn⸗ nen in unserer Registratur eingesehen werden.
Zugleich werden alle unbekannten Glaͤubiger, welche an das gedachte Grundstuͤck Realanspruͤche zu haben vermeinen, aufgefordert, in dem anberaumten Ter⸗ mine zu erscheinen und ihre Anspruͤche anzumelden.
Die Ausbleihenden werden mit ihren etwanigen Real⸗Anspruͤchen auf das Grundstuͤck praͤcludirt, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Gnesen, den 22. October 1835.
Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht
Land⸗ und Stadtgericht zu Bromberg. Die dem Stadt⸗Kaͤmmerer Friedrich August gag. pold Loͤwe und dessen Ehefrau, Johanna Wilhelmine, geborne Seyen, gehoͤrigen Grundstuͤcke,
Die vollstaͤndigen Ladungen sind den Stralsundi
Bekanntmachung. MNothwendiger Verlanf. Stadtgericht zu Berlin, den 28. November 1835.
Das in der Leipzigerstraße Nr. 17 belegene Grund⸗ stuͤck, der Wittwe Koch und den Geschwistern Koch gehdrig, taxirt zu 6487 Thlr. 24 sgr. 5 pf., soll
am 19. Juli 1836, Vormittag 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen Der dem Aufenthalt nach unbekannte Friedrich Wilhelm Koch wird hierdurch oͤffentlich vorgeladen.
—
Gerichtliche Vorladung.
Der hiesige Magistrat hat fuͤr die Kaͤmmerei das Erbrecht auf die Verlassenschaft des fuͤr todt erklaͤr⸗ ten Handlungsdiener Christian Carl Eichborn im Wege Rechtens beansprucht. Es ist zur Einlassung auf die diesfaͤllige Klage Seitens der dem Aufent⸗ halte nach unbekannten nachstehenden Erbespraͤten⸗ denten, als:
a) der unverehel. Elisabeth Eichborn; b) der Cecilie, verehel. Concet, geb. Eichborn, und c) den Clarisse, verehel. Kaufmann Rey, geb. Eich⸗ orn, saͤmmtlich fruͤher zu Lyon, so wie event. zur. In⸗ struction der Sache ein Termin auf den 18. Juli 1836, Vorm. 11 Uhr, vor dem Herrn Ober Landesgerichts⸗Referendarius Muͤller II. im Parteien⸗Zimmer angesetzt worden. Zu diesem Termine werden dieselben mit der Bedeutung vorgeladen, sich in demselben entweder persoͤnlich oder durch zulaͤssige, mit der noͤthigen Information und Vollmacht versehene Stellvertreter zu melden, und sich auf die Klage gehoͤrig einzulassen, beim Ausblei⸗ ben aber zu gewaͤrtigen, daß die in der Klage ange⸗ fuͤhrten Thatsachen, wonach den Verklagten ein Erb⸗ recht auf den Handlungsdiener Eichbornschen Nach⸗ laß nicht zustehen soll, gegen sie in contumaeciam wer⸗ den fuͤr richtig angenommen, und was dem zufolge Rechtens ist, erkannt werden wird. Breslau, den 22. Dezember 1835. Koͤnigl. Stadtgericht hiesiger Residenz I. Abtheilung.
DVeeee em a Die im Graudenzer Landraths⸗Kreise belegenen,
a) Nr. 18 hierselbst, taxirt auf 2335 Thlr. 18 sgr. 11 pf. und b) Nr. 102 hierselbst, taxirt auf 345! Thlr. 16sgr. gpf.
zusammen abgeschaͤtzt auf 5787 Thlr. 5 sqr. 7 pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registra⸗ tur einzusehenden Taxe, soll
am 13. September 1836, Vorm. um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Alle unbekannten Real⸗Praͤtendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Praͤklusion spaͤte⸗ stens in diesem Termine zu melden.
Bromberg, den 22. Dezember 1835.
Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht.
Subhastations ⸗Patent. Das hierselbst am Steindamm Nr. 13 belegen Grundstuͤck des Banquier. Benjamin Daniel Itzig, taxirt auf 11,888 Thlr. 20 sgr. 6 pf., soll in término den 26. Juli 1836, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusechen. Frrankfurt a. d. O., den 10. Dezember 1835.
Cdigal Citation
1) Johann Friedrich von den Hoeven, natuͤrlicher Sohn der verstorbenen Wittwe Johanne Sophie Kruse dahier, geboren am 30. Juni 1808, welcher sich Behufs Erlernung des Schustergewerbes zuletzt nach Hamburg begeben hatte, ist daselbst am 17. April 1834 verstorben. Da keine Erben zu dem Nachlasse bekannt sind, so werden unbekannte Erben und resp. deren Nachfolger und naͤchste Verwandte aufgefor⸗ dert, in dem auf
den 24. August 1836, Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebaͤude vorbestimmten Termine zu erscheinen und ihr Erbrecht gehdrig nachzuweisen, unter der Warnung, daß sie sonst mit ihren Erban⸗ spruͤchen werden praecludirt werden, und der Nach⸗
zusammen auf 156,917 Thlr. 6 sgr. 8 pf. abgeschaͤtzten, der Landschaft in nothwendiger Subhastation zuge⸗ schlagenen Leistenau⸗Thymau und Gottschalkschen Guͤter sollen im Ganzen oder in 5 verschiedenen Parcelen oͤffentlich verkauft werden. Demnach ist zum Verkaufe des ganzen Complerus oder, wenn dieser nicht zu Stande kommt, zum Verkaufe 1) von Thymau und Ossowken (Tare 28,972 Thlr. 26 sgr. 8 pf.) auf den 31. Mai c; 2) von Babken und Wurzelsdorff (Taxe 11,314 Thlr. 18 sgr. Apf) auf den 1. Juni c.: 3) von Scharnhorst (Taxe 19,942 Thlr. 15 sgr.) auf den 2. Juni c.; 4) von Gottschalk und Dohnastaedt (Taxe 31,907 Thlr. 11 sgr.) auf den 3. Juni c.; 5) von Leistenau und Carlshoff (Tare 51,442 Thlr. 1 sgr. 8 pf.) und von Kowalleck (Taxe 13,337 Thlr. 24 sgr.) auf den 4. Juni c, Nachmittag um 4 Uhr, ein Termin auf dem hiesigen Landschaftshause angesetzt worden, zu welchem Kauf⸗ lustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß nur derjenige zum Gebote gelassen werden kann, der sofort eine annehmliche Caution in baarem Gelde oder in Staatspapieren bestellt, und daß im Falle eines annehmlichen Gebots auf Nachgebote nicht Ruͤcksicht genommen werden wird Die Licitations⸗Bedingungen sind taͤglich in un⸗ serer Registratur einzusehen. Marienwerder, den 7. Maͤrz 1836. Koͤnigl. Provinzigl⸗Landschafts⸗Directio
—,— „
Edictal⸗Citation. Auf den Antrag der Beützer der verpfaͤn Grundstuͤcke ist das öͤffentliche Aufgebot
1) der Obligation vom 25. September 1770, au welcher 800 Tblr. Courant Darlehn auf de sub No. 6 zu Neu⸗Holland belegenen, in unse rem Hypothekenbuche Vol. XVII. Folio 21 ver zeichneten, dem Erbsitzer Carl Friedrich Barte gehoͤrigen Erbsitzerstelle Rabrica III. No. 1 füͤ
laß als herrenloses Gut dem Fisco uͤberwiesen wer⸗ den soll. Zugleich werden die Glaͤubiger des von den Hoeven aufgefordert, in dem bestimmten Ter⸗ mine ihre Forderungen anzumelden und nachzuwei⸗ sen, widrigenfalls sie ihre Befriedigung bei demjeni⸗ gen suchen muͤssen, welchem der Nachlaß zugespro⸗ chen und ausgeliefert werden wird.
2) Hermann Bernhard Arnold Friedrich Nieder⸗ stadt, geboren dahier am 4. December 1779, von wel⸗ chem seit dem Jahre 1805 alle Nachrichten fehlen, wird nebst seinen etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spaͤtestens in dem auf
den 24. August 1836, Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vorbestimmten Termine zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widri⸗ genfalls der Niederstadt fuͤr todt erklärt und sein Vermoͤgen den naͤchsten bekannten Verwandten uͤber⸗ wiesen werden wird.
Plettenberg, den 23. September 1835.
Koͤnigliches Land⸗ und Stadtgericht.
Huͤcking. Hoͤlterhoff.
ee,
Bekanntmachung Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. November 1835.
Das in der alten Jakobs⸗Straße Nr. 86 belegene Grundstuͤck des Toͤpfermeisters Limbach, taxirt zu 11,428 Thlr. 25 sgr. 9 pf. soll Schuldenhalber am 30. August 1836, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und 5 Hypothekenschein sind in der Registratur einzuseben. d Die dem Aufenthalte nach unbekannten Johann Frie⸗
drich Petzoldschen Fideikommiß⸗Interessenten werden hierdurch oͤffentlich vorgeladen d
i
zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Letzte⸗
88g Gerichtsschoͤppen Christian Schmidt haften
un
) des Duplicats des Kaufkontrakts vom 27. Apri 1804, aus welchem 300 Thlr. ruͤckstaͤndige Kauf gelder auf dem hieseclbst sub No. làà belegenen im Hypothekenbuche Vol. VII. pag. 93 verzeich neten, dem Buͤrger Ernst Friedrich Blankenburg gehoͤrigen Klein⸗Buͤrgergute ex decr. 27. Apri 1804 fuͤr den Buͤrger Johann Friedrich Blan kenburg eingetragen sind,
verfuͤgt, und ein Termin zur Anmeldung etwanige
Anspruͤche auf
den 25. April 1836, Morgens 11 Uhr,
jauf hiesigem Justiz⸗Amte angesetzt, wozu alle dieje⸗
nigen, welche als Eigenthuͤmer, Cessionarien, Pfand
oder Brief⸗Inhaber Rechte auf jene Documente an die daraus eingetragenen Forderungen zu haben ver⸗ meinen, unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß bei ihrem Ausbleiben ihnen ein ewiges Still⸗
schweigen auferlegt, und mit der Loͤschung im Hy thekenbuche verfahren werden wird. “
Liebenwalde, am 31. Dezember 1835. Koͤnigl. Preuß. Instiz⸗Amt.
——
Edictal⸗Citation. Der aus Hohndorff, Leobschuͤtzer Kreises in Preu⸗
ßisch Schlesien, gebuͤrtige Joseph Heinrich, welcher
m Jahre 1817 Hohndorff verließ und im Jahre 1820
die letzte Nachricht aus Namslau von sich gegeben
at- wird auf den Antrag seiner beiden Geschwister es Muͤhlschers Johann Heinrich und der Anna Ca
tbarina, gebornen Heinrich, verehel. Nietsch, nebst seinen etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben hier⸗
urch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spaͤ⸗ ste aber dem vor dem unter:eichneten (8