1836 / 94 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

litik, worin er ihm endlich entdeckte, daß sich cin Verein gebildet habe, dessen Zweck dahin gehe, dem Könige nach dem Leben zu trachten; daß sein Bruder und er Mitglieder desselben wären; daß sich die Verschworenen schon mehreremale nach der Einfahrt in die Elpsäi⸗ schen Felder begeben hätten, um den König zu ermorden, daß aber der Streich durch einen Feigling vereitelt worden sey; daß sein Bru⸗ der Karl, mit einem Dosche bewaffnet, ganz allein auf den Wagen des Königs losgegangen, aber durch die augenscheinliche Unent⸗ schlossenheit der Mitverschworenen von seinem Unternehmen abge⸗

balten worden sey und sich damit begnügt habe, den König sn grüßen.

Bray erklärt, daß er von diesen Thatsachen nar erst durch die Er⸗ zühlungen des Gabriel Chaveaun Kenntniß erhalten, daß aber Karl⸗ Chapegn ihm die Wahrheit derselben bestätigt habe. Gabrtel Cha⸗ veau erzähite dem Brap, daß an demselben Abend um 8 Uhr eine Versammlung der Verschworenen bei ihm stattfinden würde, und for⸗ derte ihn auf, sich ebenfalls daselbst cinzufinden, da man cines zu⸗ verlässigen Mannes, eines vormaligen Militairs bedürfe. Nach einer Unterredung, die über fünf Stunden dauerte, verließ Chaveau den Brap. Dieser letztere, über die Verantwortlichkeit einer solchen Mittheilung

erschrocken, begab sich eiligst zu dem Baron von Brederback, welcher gerade

bei Herrn Cerclet, dem Protokollführer der Deputirten⸗Kammer, zu Tischr war. Bray ließ ihn hier herausrufen und fragte ihn, wie er sich nach dem Vorgefallenen wohl zu benehmen habe. Der Baron von Bre⸗ derback erwiederte ihm, er habe sich cinmal eingelassen, er müsse die Sache auch zu Ende führen. Er forderte ihn daher auf, der Ver⸗ sammiung hreizuwohnen und ihm am andern Morgen untzutheilen, was sich daselbst zugetragen habe. Bray begab sich demnach gegen 8 Uhr Abends nach der Straße Maucenseil Nr. 10 zu Chaveau. Er fand daselbst die Wittwe Chavrau, ihre beiden Söhne und fünf bis sechs Personen, deren MNamen er nicht kannte, unter ihnen auch ei⸗ nen gewissen Dulac, den er seit jenem Tage nicht wiedersah, und der ihm selbst seinen Ramen nannte. Man sprach mit vicier Heftigkeit von dem Komplotte gegen den König. Man kam überein, sich am folgenden Tage um Mittag wieder zu versammeln, um die Waffen zu ergreifen. Am andern Morgen um 8 Uhr fehrte Bray zu den Cha⸗ veoau's zurück und sagte ihnen, daß Geschäfte ihn verhinderten, sich zu der festgesetzten Stunde einzufinden, und daß er deshalb so früb komme, um das Röthige zu erfahren. Karl Chaveau öffnete einen Koffer, der mit Waffen angefüllt war. Er gab dem Bray zwei geladene lange Pistolen und 14 his 16 Patronen. Brayp steckte dies Alles unter seine Blouse, und die beiden Chaveau'’s bestellten ihn auf denselben RNachmittag um 5 Uhr nach dem Buai d’'Orsay, wo man die gün⸗ stiaste Art und Weisec, auf den König zu schießen, verabreden wollte. Bray versprach, sich pünktlich einzusinden, ging fort und begab sich sogleich zu Herrn von Brederback, dim er die Pisteten und die Pa⸗ tronen übergab. wo dieser vor dem Herrn Gasparin seine Aussagen wiederholte. Letz⸗ terer ertheilte sogleich die nöthigen Befechle, in deren Folge einige Stunden darauf die oben erwahnten Durchsuchungen und Verhaf⸗ tungen vergenommen wurden. Brav, der von den Maßregeln, die zur Vereitelung des Komplottes ergriffen worden waren, nichts wußte, Fegab sich zur festgesetzten Stunde nach dem bezeichneten Orte: bald nach ihm kam Gabriel Chaveau, bleich, verstört; er erzählte ihm die

am Morgen vorgenommenen Verhaftungen, die Beschlagnahme der

Wasfen ꝛc., und wies auf einige Personen, die sich näherten, und die er ihm als Verschworne bezeichnete. Braͤy machte ihm bemerklich, daß ein

Zusammentreten mehrerer Personen leicht Aufsehen erregen könnte, und man trennte sich; vorher sagte Gabriel Chaveau noch zu Bray, daß er ihn

seine neue Wohnung wissen lassen werde. Einige Tage darauf gab Gabriel (Chaveau bei Bray, der nicht zu Hanse war, die Adresse eines Schnei⸗ ders ab, der in der Straße St. Honorë Nr. 24 im vierten Stockwerk wohnt, und sagte zu Brav's Frau, daß man ihn dort finden würde. Ein oder zwei Taze darauf begab sich Bray nach dieser Wohnung; daselbst augekommen, sagte er, daß er der Husar sey, und daß er Chaveau zu sprechen wünsche. Der Mann, der ihn einführte, und dem die Wohnung gchörte, war der Schneider Combes. In dem Zimmer fand er Gabriel Chaveau, die Frau Combes und den Schnei⸗ dergesellen Martin. Dieser Letztere, mit seiner Arbeit beschäftigt, waundte den übrigen Personen den Rücken zu; er konnte hören, was gesagt wurde, ohne daß er sah, was in dem Zimmer vorging. Cha⸗ vegau sagte ihm, daß sie ein neues und unfehlbares Mittel, den König zu tödten, ersonnen hätten; nämlich mit Hülfe eines Fäßchens Pulver, das man mit 14 oder 16 Kugeln laden wolle. Bray wünschte das Fäßchen zu sehen; es war hinter einem Sopha⸗ kissen versteckt Bray besichtigte dasselbe, es war leer, aber mit eisernen Reifen umgeben; man wollte es mit einer brennenden Lunte in den Wagen des Königs werfen. Diese Details wurden dem Bray zu verschiedenenmalen durch Chaveau, durch Combes, durch Dulac und durch cinen gewissen Deiont wiederholt, welchen jetzteren ex oft bei Combes traf, und der ihm sogar sagte, daß ein gewisser Leglantine es übernehmen wolle, das Faß in den Wagen zu werfen. Spater aber sagte Dulac zu Bray, daß er selbst diese That ausführen werde; als Brap ihn auf die damit verbundene Ge⸗ sahr aufmerksam machte, erwiederte er: „Was liegt daran, ob ich bielbe, wenn er nur in die Luft gesprengt wird.“ Dies trug sich in den ersten Tagen des Juli zu. Bald darauf wurde Combes ver⸗ baftet. Brav erfuhr diese Verhaftung, die zum zweitenmale das Kemplott vereitelte, durch Delont. Auf die Frage Bray’'s, was er mit dem Fasse gemacht, erwiederte Delont, daß er es bei der Insel Louviers in die Seine geworfen habe; baid dar⸗ auf aber gestand er ihm, daß er es bei einem ihm bekaunten atten Manne versteckt habe. Ein Beweis von Einver⸗ ständniß unter den Angeklagten scheint aus dem Umstande hervorzu⸗ g hen, daß die bei Mehreren von ihnen gefundenen Patronen und Pfropfen aus demselben Papier gefertigt waren. Es war theils roth und schwarz lintirtes Papier, theils waren es Lotterie⸗Berechnungen, theils Bruchstücke aus dem „befreiten Jerusalem“. Mehrere der bei den Augeklagten gefundenen Pistelen waren mit zinnernen Kugeln, je⸗ doch von verschiedenem Kaliber geladen. Endlich wird die Aunklage auch durch die Untersüuchung über das Attentat vom 28. Juli bestätigt. Fieschi hat nämlich in einem seiner Verhöre ausgesagt, daß Botreau ihm im Laufe des Monats Juni vorgeschlagen habe, an ei⸗ nem Komplotte gegen das Leben des Königs Theil zu nehmen. Schen früher sey er durch Boireau benachrichtigt worden, daß funfzehn sei⸗ ner Freunde sich auf dem Platze Ludwigs XV. versammeln würden, um den König zu ermorden. Am 27sten Juni habe Botreau ihm die Verhaftung der Verschworenen augekündigt und ihm auch die Namen derselben genannt; diese sepen ihm abper entfallen. Er (Fies⸗ chi) habe es immer aygelehnt, an jener Verschwörung Theil zu nch⸗ men. Im Laufe der obigen Instruction waren eine Menge Personen verhaftet, aber größtentheils wieder auf freien Fuß gesetzt worden, so daß die Anklage sich jetzt auf folgende Individuen beschränkt:

Karl und Gabriel Chapeau, die Wittwe Chapeau, Hubert, Husson, Huilleric, Lerop, Combes, Dulac, Delont, Boireau, Leglantine und

Duval.“

Das Journal des Débats meldet aus Spanien: „Die Behoͤrden von Barcelona haben ein Komplort entdeckt, das von Auslaͤndern in der Absicht geschmiedet worden war, die Verfas⸗ sung von 1812 zu proklamiren. Man wollte damit anfangen, das Bildniß des Papstes öͤffentlich zu verbrennen. Der Kar⸗ listen⸗Chef Tristany hatte unlaͤngst einen National⸗Gardisten aus Monistrol gefangen genommen; er verlangte von ihm 600 Un⸗ zen Goldes als Loͤsegeld, und da Jener diese Summe nicht be⸗ zahlen konnte, so ließ Tristany ihn in Gegenwart des Regidors von Monistrol, von dem er ein Loͤsegeld von 400 Unzen ver⸗ langte, erschießen. Als Repressalie fuͤr diesen Mord sind darauf der Vater und der Bruder Tristany's in Esparaguerra erschos⸗ sen worden, waͤhrend die Karlisten ihrerseits wieder einen Zim⸗ mermann von Monistrol hahen erschießen lassen, weil zwei seiner Söhne in den Reihen der Christinos dienen.“

Das Journal du Commerce versichert, aus züverlaͤssi⸗ ger Quelle erfahren zu haben, daß das Haus Roth chitd den

Auftrag uͤbernommen habe,

Der Baron Brederback holte Herrn Cerclet ab, und Beide zusammen führten Brap nach dem Ministerium des Innern,

386 den zunaͤchst faͤlligen Zins⸗Coupon der Spanischen Rente auszuzahlen.“

Grohßbritanien uud Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗ zung vom 25. Maͤrz. (Nachtrag.) Herr Lennard aͤußerte sich zur Begruͤndung seines (gestern erwaͤhnten) Amendements zu der Englischen Zehnten⸗Bill, das er jedoch nachher wieder fallen ließ, folgendermaßen:

„Mein Haupt-⸗Einwand gegen die Bill ist, daß sie den Guts⸗ besitzern eine bleibende Last aufbürdet, ohne Rücksicht auf die Be⸗ schaffenheit des Bodens und auf die Möglichkeit, daß in Zukunft einmal die jetzigen Korngesetze aufgehoben werden. Auch andere Um stände, die von den Verfassern der vorliegenden Maßregel nicht be⸗ rücksichtigt worden, können wesentlich auf den Werth des Landes ein⸗ wirken. Dazu gehört die Versetzung der Fabriken von einem Fleck zum guderen, so daß das Land, welches jetzt in der Nähe von Fa⸗ brikstädten liegt und daher sehr werthvoll ist, durch den Verfall dieser Städte bedeutend im Werthe sinken kann. Auch ist in der Bill keine Rücksicht genommen auf die an der Küste gelegenen Län⸗ dereien, denen die See immer mehr Abbruch thut. Es könnte kommen, daß ein Gutsbesitzer sein halbes Land durch das Eindringen des Oceans verlöre und doch die von ihm statt des Zehn⸗ ten zu entrichtende Geldsumme, wie sie durch die vorliegende Bill ein für alle Mal festgesetzt wäre, aus dem Ertrag des zurückgeblie⸗ benen Theils seines Landes vollständig zahlen müßte. Ich will das Haus auch auf die Gärten aufmerksam machen, für die ein sehr ho⸗ her Zehnten entrichtet wird, viel höher, als ihn ihr wiriticher Werth die Zehntherren zu empfangen berechtigt. Aber der Eigenthümer ei nes Hauses und Gartens zahlt gern, was man von ihm fordert, um nur von der Unannehmlichkeit befreit zu werden, den Zehnten in Naturalien entrichten zu müssen. Weun unn die Umwandlungs⸗ Summe bleibend festgesetzt wird, so möchte es eine schwere Last für den Grund⸗Eigenthümer seyn, denselben Zehnten⸗Betrag wie früher zahlen zu müssfen, wenn sein Land einmal nicht mehr als Garten bebaut würde. Diese und andere Umstände ähnlicher Art scheinen bei der Entwerfung der Maßregel ganz übersehen worden zu seyn.“

Lord Howick (der Kriegs⸗Secretair), der die ministerielle Bill und namentlich das Zwangs⸗System bei der Zehnten⸗Um⸗ wandlung gegen die Angriffe mehrerer Mitglieder der Oppost⸗ tion geelhaidigis sagte unter Anderem: bE11I1ö61“

„Ich kann mit der Ansicht des ehrenwerthen Mitgliedes für Cumberland (Herrn Blamire), daß es hinreichend seyn würde, die freiwilligen Uebereinkünfte wegen Umwandlung des Zehnten zu er⸗ leichtern und zu beaufsichtigen, nicht übereinstimmen. Zwar gebe ich zu, daß in der Grafschaft, die das ehrenwerthe Mitglied repräsentirt, und auch in der benachbarten Grafschaft, die ich selbst zu vertreten die Ehre habe, unter allen hierbei Betheiligten eine Neigung vor⸗ herrscht, sich gegen redliche und vernünftige Bedingungen mit einan⸗ der abzufinden, aber in anderen Theilen des Landes, fürchte ich, ist

gestiegen, daß sich keine befriedigende Anordnungen zu einem fretwil⸗ ligen Umtausch würden treffen lassen. Im Gegentheil, ich glaube, daß durch die Aufstellung des freiwilligen Prinzips viel Berwirrun⸗ gen, Unannehmlichkeiten und Unruhen veranlaßt werden würden. Wäre in früherer Zeit eine freiwillige Umwandlung begünstigt und erleichtert worden, dann möchte sie vielleicht allen Wünschen entspro⸗ chen haben. Hätte das sehr ehrenwerthe Mitglied für Tamworth (Sir R. Peel) die Maßregel, die es zu Anfange der vorigen Par⸗ lamenis⸗Sesston vorschlug, eher eingebracht, so glaube ich, sie würde von glücklichem Erfolge gewesen seyn. (Hört, hört!) Da aber das System der gezwungenen Umwandlung einmal in Auregung ge⸗ bracht ist, so ist auch alle Hoffnung und alle Möglichkeit vereiteit,

durch das System des freiwilligen Umtausches ein befriedigendes Re⸗

28

Zahlung zu euntgehen, e en, sie zu erz en, muß da die Folge davon seyn, daß man vier bis fünf Jahre hat ver⸗ streichen lassen, ehe man zu der gezwungenen Umwandlung geschrit⸗ ten? Nun, beide Parteien werden diese ganze Zeit darauf verwaugdt haben, sich auf ihren Zweck vorzubereiten; beide Parteien werden ihr ganzes Verfahren mit Rücksicht auf diese gezwungene Umwandiung eingerichtet haben, da sie wußten, daß diese doch früher oder später einmal eintreten müsse.“ (Hört, hört!) 1

Sir Robert Peel, der hierauf das Wort nahm, be⸗ dauerte es, daß das Haus sich noch einmal in die Eroͤrterung des Prinzips der Bill eingelassen habe, ehe es sich in den Aus⸗ schuß uͤber dieselbe verwandelt, weil es ihm, wie er auch uͤber einige wichtige Punkte der Maßregel denken moͤge, doch, da er dem Grundsatz einer erzwungenen Zehnten⸗Umwandlung nicht gerade entgegen sey, lieber gewesen waͤre, wenn man alle vor⸗ läͤufige Einwuͤrse unterlassen und sogleich die Verhandlungen im Ausschusse begonnen haͤtte, um eine Gelegenheit zu haben, den Einwendungen, die gegen die verschiedenen einzelnen Bestim⸗ mungen erhoben werden moͤchten, zu begegnen und die Maßre⸗ gel in allen ihren Theilen so vollkommen und untadelhaft als moͤglich zu machen Choͤrt, hoͤrt!; denn da das Prinzip des Zwangs einmal zugestanden sey, so haͤnge die Angemessenheit der Anwendung desselben so sehr von dem Triebwerk der Bill, von der Zweckmaͤßigkeit der Details und von der Art ihrer Aus⸗ fuͤhrung ab, daß ihr Grundsatz sich nicht gut ohne die Einzel⸗ heiten erwaͤgen lasse. 1 1 „Ich stimme darin“, fuhr der Redner fort, „ganz mit dem edlez Lord (Howick) überein, daß es selbst mit Hinsicht auf einen freiwilli⸗ gen Zehnten⸗Umtausch und noch weit mehr, wenn man ein Zwangs⸗ Prinzip durchführen will, unendlich leichter ist, auf die Schwierigkei⸗ ten aufmerksam zu machen, als ihnen gehörig zu begegnen; und ich würde daher gewiß der Letzte seyn, der es als einen Partei⸗Vorwurf gegen das Ministerium geltend machtr, daß dasselbe versucht hat, diese Angelegenheit durch das Zwangs⸗Spstem zu erledigen. (Hört!) Der edle Lord behauptet, das Zwangs⸗Prinzip habe einen großen Vorzug vor dem freiwilligen Prinzip, und ich will die Richtigkeit dieser Ansicht zugeben, wofern man sie dahin einschränft, daß bei dem Zwange mit Billigkeit und zur Zufriedenheit der Betheiligten verfahren werden muß (hört, hört!), denn wenn dies nicht geschähe, wenn man nicht gerecht dabei zu Werke ginge, so würde die Aunahme jenes Prinzips, so vorzüglich es auch in der Theorie seyn möchte, doch in der Praxis keine vortheilhafte Resultate haben. (Hört, hört!) Der edle Lord sagte fer⸗ ner, wenn man das freiwillige Prinzip annähme und den Zwang dabei in Aussicht stellte, so würde gewiß kein Mensch sich zu einem freiwilligen Vergleich verstehen. Das ist ja aber eben mein Einwurf gegen die vorliegende Bill. Das freiwillige System soll durch, diese Bill noch auf zvhei oder wenigstens auf anderthalb Jahre länger, als auf die anfangs vorgeschlagenen sechs Monate, ausgedehnt wer⸗ den; diese ganze Zeit wird aber, wie der edle Lord ganz richtig be⸗ merkte, ungenützt verstreichen, weil natürlich Jeder erwägen wird, inwiefern das sodann vorgeschlagene Zwangs⸗Prinzip seinen Juteressen günstig seyn dürfte. Wenn aber das Parlament erklärt hätte: „„Bir sassen euch volle Zeit zu einer freiwilligen Uebereinkunft, ohne uns jedoch damit die Fuflucht zu dem Zwangs⸗System versperren zu wollen; wir können noch nicht sagen, von welcher Art dieses Zwangs⸗Prin⸗ zip seyn wird; wir werden aber die Erfahrung der Zwischenzeit be⸗ nutzen, um uns bei der Anwendung des Zwangs⸗Systems, welches wir euch jetzt noch nicht näher bezeichnen fönnen, zu dem wir aber nöthigenfalls schreiten werden, dadurch leiten zu lassen““, dann würde es dem freiwilligen Vergleich nicht die Hindernisse in den Weg ge⸗ legt haben, die der edle Lord voraussieht, und die auch unvermeid⸗ lich eintreten müssen, wenn wir jetzt schon den Termin geuau ange⸗ ben, wann der Zwang angewandt werden soll. (Hört!) Bei dem Zwangs⸗Prinzip sind nuermeßliche Schwierigkeiten zu uͤberwinden,

eiieen Acan r sescütse IIEmg

1 denn es läßt sich hier nicht anwenden, was ein ehrenwerthez N

stände eine vorbringen können

die gegenseitige Gereiztheit und Erbitterung zu einer solchen Höhe Theil der Bill eine Aenderung vornehmen wird.

glied „rohe Gerechtigkeit“ genaunt hat. Die dynamische 9. Ausgleichung kann hier keine Anwendung sinden, so daß man nur den einen Theil der Maschine zusammenzuzichen brauchte den anderen auszudehnen und so zuletzt das rechte Glect wicht und eine vollkommen gleichmäzige Bewegung zu Si zu bringen. (Hört, hört!) Wenn wir einer großen gi von Zehntpflichtigen offenbares Unrecht thun, werden wir zagn keinesweges der Kirche einen Rutzen schaffen; wir würden mu seren Zweck verfehlen, ohne der Kirche zu dienen. Wenn an el Ort cine Herabsetzung des Zehnten stattfindet, leidet freilich die gn wenn aber zur Ausgleichung und zum Ersatz für die Kirche an. nem andern Ort mehr gefordert würde, als die Kirche in Anfern zu nehmen hätte, würden wir ungerecht gegen Einzelne seyn

die Kirche müßte dadurch an Einfluß verlieren. Ich will nich

nicht auf eine Erörterung des in der Bill vorgeschlagenen qyn

mums und Minimums ecinlassen, aber ich kann nicht umvin.- Haus darauf aufmerksam zu machtn, daß mancherlij große Schwankung im Werthe des Landeg nn Setzen Sie zum Beispiel den fFal die 40 bis 50 Eisenbahnen zu Stande kommen, ificte deren dem Parlamente jetzt Bills vorliegen. Nehmen Sir döör Erleichterung der Communication durch die Dampfschifffahrt, d- 1 mentlich in Schottland schon eine so große Veränderung in- Werth des Landes bewirkt hat. Ohne Zwetfel werden durch sn Verbesserungen die Rachtheile vermindert, an deuen entfernt a nes Land leidet; bis auf einen gewissen Grad wird dadurch der gun ganz vernichtet und abgelegenes Land, das bisher wegen seiner vielleicht nicht bebaut wurde, das aber, wenn es bebaut wird, fruchtbar und werthvoll seyn kann, mit dem Lande in Konfun gebracht, welches bis dahin das Monopol genoß, die Städte mit Leimz ltge gn versehen, weil es denselben näͤher lag und seine Produtteliis zu Markte bringen konnte. Welchen Einfluß würde dies Alles aufdie duction haben? Es könnte dadurch die Nothwendigkeit eintreten &„ welches bisher das Markt⸗Monopol geuossen hätte, in Viehweidumg zuschaffen, oder seine Erzeugnisse würden jedenfalls sehr im Pn sinken. Ist es daher nicht gefährlich, in einem solchen Fall eges das Zwangs⸗Prinzip bei der Zehnten⸗Umwandlung anzunehmen Werth des Zehnten nach dem Durchschnitt der letzten sieben zee abzuschätzen und den ermittelten Betrag als einen künftigen vine baren, hleibenden, unveränderlichen Grundzins dem Lande aufaat den? (Hört, hört!) Ist nicht zu fürchten, daß diejenigen, wescet im Besitz solches Landes befinden, später mit dem Vergleich, zuif

man sie jetzt zwingen will, höchst unzufrieden seyn und dagegeng

testiren werden, wenn durch gesetzliche Akte, die sie nicht vorherseh ten, an denen sie keinen Theil genommen zu haben brauchen, nämlichte Aufmunterung der Dampfschifffahrts⸗ und Eisenbahn⸗Commun tion, der Werth ihres Landes bedeutend heruntergebracht wird’ gen jene Akte würden sie freilich zu protestiren kein Recht zce wohl aber gegen die Annahme eines willkürlichen Werths, der⸗ Grundlage für eine künftige dauernde Abgabe dienen soll. ( hört!) Ich hoffe daher, daß der edle Lord (J. Russell) in Me Uebrigens vere ich aber unter der freiwilligen Zustimmung der Partcien nicte Einwilligung bloß einzelner Individuen, denn ich räume ein, daßse bei der Annahme eines freiwilligen Prinzips eine Art von Zwang hi gefügt werden und daß die Einwilligung einer gewissen Anzahl veng teien in jedem Kirchspiel für die übrigen bindend seyn müßte, dennme man zu streng an dem freiwilligen Prinzip festhalten, so möchte Ende niemals der gewünschte Vergleich zu Stande gebracht weck

Ich werde meine besten Kräfte anwenden, um die wesentlichen

stimmungen der Bill im Ausschusse so vollkommen als mögnt machen, aber meine Besorgnisse hinsichtlich der Anwendung Zwangs⸗Spstems sind so groß, daß ich sehr fürchte, die Prüfum Bin im Ausschusse wird sie nicht beseitigen. Sollte dies aber

Fall seyn, sehe ich, daß sich auf einzelne Fälle ein Zwangs⸗Prf

fultat zu erlangen. (Hört, hört! von den Oppositions⸗Bänten.) Denn anwenden laͤßt, so bin ich von der Angemessenheit der Erledin augenommen, es ist auf der einen Seite der Wunsch da, der Zehnten⸗ dieser wichtigen Sache dermaßen überzeugt, daß mich keine m Zahlun 0 und auf der anderen, sie zu erzwingen, was geordnete Schwierigkeiten abhalten sollen, der Bill meine Zustimme

zu geben.“ (Hört, hört!) 8 Nachdem sodann Lord John Russell noch einige We zu Gunsten der Maßregel gesagt und namentlich darauf hen

wiesen hatte, daß man bei der Zehnten⸗Umwandlung vont

Grundsatz ausgehen muͤsse, daß der Ackerbau des Landes aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vermindern, sondern viein noch sehr zunehmen werde, ging das Haus in den Ausschuß z

London, 26. Maͤrz. In Chandos⸗House werden äim um Empfang des Fuͤrsten Esterhazy, der, wie es heißt, nit Ueoche aus Wien nach London abreisen wird, in Berreitte esetzt. 88 Die Englischen Blaͤtter wuͤrzen die langathmige Pouft rer maͤchtigen Spalten nicht selten mit Knittel⸗Bersen, wotmn politische Gegner verspotten und die Ereignisse des Tages ne besingen. Zu dem Ergoͤtzlichsten dieser Art gehoͤrt ein . auf die Franzoͤsisch⸗Amerikanische Angelegenheit, das u Morning⸗Chroniele unter der Rubrik „Polizei⸗Velch lungen“ mitgetheilt wird. In prosaischer Uebersetzung 4 dasselbe wie folgt: „Zwei Fremdlinge von trotzigem Ausste

beschuldigt des Vorhabens, den oͤffentlichen Frieden umnl

die Haͤlse zu brechen, wobei Justiz und Chirurgie w

kuriren bekommen haͤtten, wurden heute vor den alten Friig richter John Bull gebracht. Der Eine nannte sich „Jonaa,

der Andere „Monsieur““! beide Sprecher und Schreiber ist das jetzt nicht? beide in derselben Freischule erzogen, wohl Monsieur in der letzten Zeit all sein Lernen vergestn Der Streit betraf gewisse an Jonathan schuldige Gelder, Forderung, die nicht zu bezahlen Monsieur fuͤr vornehme s nier halten mochte. Waͤhrend nun der Eine nach Krͤme

ungestuͤm mahnte, sprach der Andere von seiner „Ehre 749 aber immer das Geld. Endlich ward es mit der Sache en Monsieur saͤumte noch immer mit der Zahlung, waͤhrend than, voll Zorus, so weit ging, zu sagen, der Herr mache Ausfluͤchte und suche ihn um die Schuld zu prellen. d brachte auf Jonathan's Haupt ein ganzes Rollfeuer von „Ne Morbleu! Peste! Diable!“ und anderen nicht so 9 vornehmen Worten herab, untermengt mit „honneur'“ U. 9 aber noch immer keinen Sou. Kurz, Monsieur zeigte 9e Lust, zu fechten, als zu bezahlen; da sagte Jonathan: 72- wie Ihr wollt, mein Lieber! Wir Yankees, mein ich, verste uns auf das Eine, wie aufs Andre, und wir ziehen 7 ¹ was Euch gefaͤllt den Degen oder einen Wechsel. Re- die beiden Helden als Hitzkoͤpfe kannte, so brachte man si

8ℳ% f 2 55 .„M Herrn Bull auf das Polizei⸗Amt in der Fleetstraße in der N

des Fleet-prison, d. h. des Schuldgefaͤngnisses, und Mans der darauf gezaͤhlt hatte, das Geld zu behalten, wurde nun 8 tet, einstweilen nur den Frieden zu halten. Beim Weggech sich der schlaue Jonathan also vernehmen: „Mister, Zhr v mir nur wenig Gruͤtze im Kopfe zu haben. Wollt. Jhi he wie ich Dummbaͤrte behandle, die da Lust haben, sich Fre mit mir herauszrgehanen oder mir Freiheiten zu nehmen,/ fragt nur Herrn Bull hier. 48 ftagt a dem in drei und zwanzig Tagen von New⸗ Jol⸗ gelangten Packetschiffe „Franklin“ sind New⸗ Vorce rich ter vom 4ten d. M. eingetroffen. Sie enthalten Nackm, aus Florida bis zu Anfang v. M. Das Fort an 9 ums Bai war damals von einer zahlreichen Indianer⸗Hor iche 1” gelt und hatte nur eine Besatzung von 250 Mann, we

pl. Lehre I

entschlossen war, sich bis auf das Aeußerste zu vertheidigen. Erst am 28. Januar war ein Kriegsschiff der Vereinigten Staaten, die Sloop „Vandalia“, an der dortigen Kuͤste zum Schutz der Einwohner angekommen. Das ganze Land suͤdlich von Augu⸗ sine war verwuͤstet worden und zwischen jener Stadt und dem Vorgebirge von Florida (eine Strecke von 250 Englischen Mei⸗ ten) nicht ein einziges Haus von einigem Werthe stehen geblie⸗ ben. Alles war bis auf den Grund abgebrannt. Die Vernich⸗ tung einer dem General Hernandez gehoͤrigen Plantage, deren Gebaͤude allein 59,000 Dollars gekostet hatten, verursachte einen Verlust von 209,000 Dollars. Die Einwohner von St. Au⸗ gustine hatten Alles verloren.

Aus Mexiko hat man Nachrichten in Briefen, welche aus Vera⸗Cruz vom 22. Zebruar datirt sind. Santana befand sich danach noch immer zu San Luis Potosi, unter dem Vor⸗ wande, dort Verstaͤrkungen an sich zu ziehen. Seine Truppen⸗ Macht war nominell 7 bis 8000, in der That aber nur 2 bis 3000 Mann stark. Man glaubte nicht, daß Santana selbst in Texas einruͤcken werde, da ihn die Besorgniß vor Unruhen, welche sich auch bereits in Tamaulipas, besonders in der Nähe von Tampico gezeigt und zur Hinsendung von 600 Mann Trup⸗ pen Veranlassung gegeben hatten, zuruͤckhalten duͤrfte. Nach

anderen Berichten soll er jedoch mit 3590 Mann Infanterie,

400 Mann Kavallerie und 12 Kanonen San Luis verlassen ha⸗ ben und, mit Sesma's Division vereinigt, eine Macht von 6000 Mann befehligen. Die neue Regierung von Texas soll uͤbrigens fortwaͤhrend sehr thaͤtig seyn. Sie hatte eine Proclamation er⸗ lassen, worin sie die freien Maͤnner aufruft, sich gegen den ge⸗ meinschaftlichen Feind zu erheben und ihre Kinder, ihr Eigen⸗ thum und ihr Leben zu vertheidigen.

Aus dem Haag, 28. Maͤrz. Der Baron Mortier, Fran⸗ oͤsischer Gesandter am hiesigen Hofe, ist gestern hier eingetrof⸗ en. Unser diesseitiger Gesandter in Paris, Baron Fagell, wird u Anfang der naͤchsten Woche nach der Franzoͤsischen Haupt⸗ stadt zuruͤckkehren.

Folgendes ist der genauere Inhalt der Antwort, welche die Regierung (wie gestern erwaͤhnt) auf den Wunsch der General⸗ Staaten, ihnen neue Mittheilungen uͤber den Stand der politi⸗ schen Angelegenheiten zu machen, ertheilt hat: „Die Regierung hegt nicht allein eben so sehnlich und aufrichtig, als die General⸗ staaten, den Wunsch, einen annehmbaren Vergleich herbeige⸗ fuͤhrt zu sehen, sondern sie ist auch uͤberzeugt, daß das Interesse und der Zustand Niederlands dies wesentlich erheischen und daß dadurch allein die Aussichten auf Gluͤck und Wohlstand, die man noch mit Grund fuͤr das Vaterland erwarten darf, verwirk⸗ licht werden koͤnnen. Um inzwischen zu einem solchen Ziele auf

dem Wege der Unterhandlung zu gelangen, sind vor allen Din⸗ gen unterhandelnde Parteien nothwendig, und diese auftreten zu sehen, ist die Regierung noch nicht so gluͤcklich gewesen. Nach den Eroͤffnungen, die der Minister der auswaͤrtigen Ange⸗ legenheiten im J. 1835 an die Versammlung gemacht, ist durchaus noch nichts vorgefallen, was zu einer Unterhandlung oder auch nur zu einer politischen Eroͤffnung gefuͤhrt haͤtte. Bei gaͤnzli⸗ cher Ermangelung aller Meinungs⸗Auswechselungen uͤber den politischen Zustand unseres Landes kann mithin auch die Re⸗ gierung keine neue Mittheilungen machen, und muß sie sich dar⸗ auf beschraͤnken, obwohl mit gespannter Erwartung, doch zu⸗ geich mit ruhiger Gelassenheit, dem Augenblick entgegenzuse⸗ hen, in welchem ihr wieder der Weg eroͤffnet seyn wird, ihre rechtlichen Interessen auf eine gemäaͤßigte Weise zu vertreten und auf der Waagschale der allgemeinen Politik abwaͤgen zu lassen, damit endlich eine Ausgleichung herbeigefuͤhrt werde, die eben so mit der wahren Wohlfahrt des Volkes als mit den Wuͤnschen der Versammlung uͤbereinstimmt.“

Auf die Frage der Generalstaaten, ob denn die Opfer, die das Mutterland fuͤr die Kolonieen bisher gebracht, wirklich so viel betruͤgen, daß man eine Anleihe von 140 Millionen auf⸗ nehmen koͤnne, hat die Regierung geantwortet, daß sich die Süumme dieser Opfer seit dem Jahre 1795 auf 155 Millionen Gulden anschlagen lasse. 1

Kopenhagen, 26. Maͤrz. Der Koͤnigi. Großbritanische Gesandte hat in einer durch das Departement der auswaͤrtigen Angelegenheiten eingereichten Vorstellung die Aufmerksamkeit der Daͤnischen Regierung im Namen seiner Regierung darauf hin⸗ geleitet, daß Britischen auf Anguilla wohnenden Unterthanen zugehoͤrige Sklaven im Laufe der letzten Jahre nicht selten von ihnen nach St. Thomas gebracht worden, woselbst einige der⸗ selben verkauft, andere von ihren Britischen Eigenthuͤmern in der Sklaverei behalten und noch andere noch Portorico gefuͤhrt und dort verkauft sind; der Gesandte bemerkt dabei, daß, wenn gleich der Gouverneur auf St. Thomas sich sehr bereitwillig bezeigt habe, den Britischen Autoritaͤten alle von ihnen rekla— mirte Sklaven zuruͤckzuliefern, bloß mit dem Verlangen, daß ihr voller Werth ihren Besitzern als eine Schadloshaltung aus⸗ bezahlt werde, er sich doch nicht befugt gehalten, die Versiche⸗ rung zu geben, daß solcher Handel kuͤnftig fuͤr ungesetz⸗ maͤßig angesehen werden solle. Bei dem Mangel einer solchen Versicherung sey nun zu befuͤrchten, daß die Ei⸗ genthuͤmer solcher Britischen Neger, die auf fremden In— seln 8 Sklaverei gehalten wuͤrden, wenn sie wuͤßten, daß ”. gezwungen werden koͤnnten, sie wider ihren Willen aus⸗ zuliefern, sich auf das Bestreben und den Wunsch der Britischen Regterung, sie zuruͤck zu erhalten, stuͤtzen und sich bewogen fin⸗ den moͤchten, uͤbertriebene Preise füͤr s 88 di 5 h 9 vec kebene Preise fuͤr sie zu verlangen, und daß b hohen Preise füͤr die Personen, die sich mit diesem Han⸗ del beschaͤftigen, eine Aufforderung seyn werde sich ferner mit vermehrter Thaͤtigkeit demselben zu widmen. Aus diesem Grunde halte die Britische Regierung es nicht fuͤr unbillig, daß die Be⸗ scher solcher Sklaven, die vor dem 1. August 1834 angekauft worden, und von denen es erhelle, daß sie von einer Britischen 1. ungeseßlich ausgeführt worden seyen, unter gesetzlichem dih 9 verpflichtet seyn sollten, sie gegen erhaltenen vollen Werth

üszuliefern; es sey nun, daß sie heimlich von einer Britischen Kolonie ausgefuͤhrt, oder bei der Ausfuͤhrung den Zoll⸗Beam ten faͤlschlich als Haus⸗Sklaven oder zu der persoͤnlichen Auf⸗ wartung des Eigenthuͤmers gehoͤrend angegeben waͤren, oder daß von einer Britischen Kolonie gekommen, oder daß sie,

Insel zu Insel gebracht, in den Besitz ihrer gegenwaͤrtigen erren gekommen woren. In Hinsicht von Kaͤufen aber, die tüche . Se 1. August 188 gemacht worden, koͤnnte die Bri⸗ Vritsshe dündench da die Britischen Neger seit der Zeit freie werden g dhanen geworden, und es daher nicht gestattet Farbe⸗ st a gen e freie Britische Unterthanen, von welcher in St Frrer ““ in fremde Laͤnder eingestohlen und dort ihre Fürcslte ealten wuͤrden auch keine Verguͤtung fuͤr

eferung bewilligen; daher sie darauf angetragen, daß

solche, ohne daß jene weiter stattfinde, anbefohlen werde. Nachdem diese Sache Sr. Maj. von dem Departement der auswaͤrtigen Angelegenheiten vorgelegt worden, hat die Kanzlei auf Allerhoͤchsten Befehl eine Vorstellung eingegeben, wie dem von der Großbritanischen Regierung geruͤgten Mißbrauch vor⸗ gebeugt werden koͤnne. Sie erklaͤrte sich bei dieser Gelegenheit voͤllig einverstanden mit dem Departement, daß Britische Ne⸗ ger, die seit dem ersten August 1834 von einer Britischen Kolonie ausgefuͤhrt waͤren, wenn sie an einem andern Orte gefunden und als Sklaven behandelt wuͤrden, ohne Erstattung ausgeliefert werden muͤßten, und daß eben so Neger, die fruͤher ungesetzlich von genannten Kolonieen ausgefuͤhrt waͤren, nur gegen Erstat⸗ tung zuruͤckgefordert werden koͤnnten. Die allerhoͤchste Ver⸗ ordnung vom 16. Maͤrz 1792 gebiete schon, daß kein an frem— den Orten gekaufter Sklave auf den Westindischen Inseln zu Kauf gestellt werden koͤnne, und daß jeder dagegen streitende Handel fuͤr gesetzwidrig zu achten sey. In Absicht der Auslieferung der vor dem 1. August 1834 von den Britischen Kolonieen weg⸗ gefuͤhrten Neger, gegen Erstattung ihres Werthes, sey um so weniger etwas einzuwenden, da es eine allgemeine Regel sey, „daß jeder Neger, der sich im Sklavenstande befinde, seine Frei⸗ eit erhalte, wenn seinem Herrn sein Werth entweder von dem Neger selbst oder von einem andern bezahlt werde.“ Ueber⸗ einstimmend mit dieser Erklaͤrung der Kanzlei hat nunmehr auch Se. Maj. der Koͤnig eine Allerhoͤchste Verordnung uͤber die Auslieferung entlaufener Sklaven erlassen.

Es heißt, daß der bekannte Professor David (jetzt auf Rei⸗ sen im Auslande) von seinen Anstellungen bei der Universitaͤt Militairschule mit Pension von 800 Rthlrn. entlas⸗ en sey.

Am lgten d. ist der als Schriftsteller bekannte Etatsrath Hinr. Peter v. Eggers im 85sten Lebensjahre gestorben.

Der wegen einer betraͤchtlichen Kassen⸗Defraudation aus Schweden entwichene Secretair Rodil wurde im Lauenburgi⸗ schen ergriffen und kam am 2lsten d. auf dem Dampfschiffe unter Eskorte hier an, um an die Schwedischen Behoͤrden aus⸗ geliefert zu werden.

Kiel, 20. Maͤrz. (Hann. Ztg.) Der bisherige Daͤnische Finanz⸗Minister ist mit der Bitte um seine Entlassung eingekom⸗ men. Man behauptet indeß, der Koͤnig solle geaͤußert ha en, er werde in keinem Falle in dieselbe willigen. Der Bittsteller hat erst vor kurzem seinen 17jaͤhrigen Sohn verloren.

Der in oͤffentlichen Blaͤttern erwaͤhnte Prozeß des Justiz⸗ raths Jasper scheint einen schlimmen Ausgang nehmen zu wol⸗ len. Die Akten daruͤber waren nach Kopenhagen gesandt, wur— den aber aus dem dortigen Archive entwandt. Man war indes⸗ sen in Schleswig vorsichtig genug gewesen, nur die Kopie der Original⸗Akten nach Kopenhagen zu senden, so daß jene Entwen⸗ dung weiter keine Folgen haben kann, als die dadurch geweckte Vermuthung weit verzweigter Intriguen in der Hauptstadt selbst. Manche Personen in Kopenhagen sollen vor Jasper's Verurthei⸗ lung zittern, wegen der daraus fuͤr sie selbst abzuleitenden Kon⸗ sequenzen.

1114“”

Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt das Schreiben aus Krakau vom 15. Maͤrz:

„Unser Stadtgebiet faͤngt an, sich von den ungebetenen Gaͤsten, die sich auf demselben gesammelt hatten, zu saͤubern. Auch spricht man bereits von dem nahe bevorstehenden Ab⸗ marsche der eingeruͤckten Truppen, welche groͤßtentheils aus Oesterreichern, einigen Hundert Russen und zwei Schwadro⸗ nen Preußischer Uhlanen bestanden, von welchen letztern eine bereits wieder nach Schlesien zuruͤckgekehrt ist. Die ganze Zahl der eingeruͤckten Truppen mag sich auf 3000 Mann belaufen. Die Oesterreichischen Truppen halten die Stadt besetzt; die Russen und Preußen liegen in den Doͤrfern. Haͤtten der Praͤsident Wie⸗ loglowski und der Senat den Muth gehabt, der Anforderung der Maͤchte Folge zu geben, so wuͤrde der Zweck der Reinigung des Gebiets ohne das Einruͤcken der fremden Truppen erreicht worden seyn. Sie standen unter dem Schreckens⸗Systeme der Klubs, welche sich Drohungen aller Art erlaubt hatten und es an An— forderungen, selbst an das schoͤne Geschlecht, sich ihrer Sache an⸗ zunehmen, nicht ermangeln ließen. Ein Umstand hatte gleichfalls das Austreiben der fremden Gaͤste erschwert, naͤmlich der gaͤnz⸗ liche Mangel an einer geregelten polizeilichen Aufsicht. Es be— stand hier nicht einmal ein Fremden⸗Register; von Anmeldung, Paßvorzeigung der Ankoͤmmlinge u. s. w. war nie die Rede. Daß sich bei einer solchen Verwaltung eine zwischen drei Gebie⸗ ten liegende Stadt zu jeder Zeit und unter ganz gewoͤhnlichen Verhaͤltnissen mit Abenteurern und Gluͤcksrittern jeder Art ge⸗ fuͤllt haben wuͤrde, gehoͤrt zu den natuͤrlichen Dingen; um wie viel mehr mußte dies nicht der Fall unter den Konjunkturen des Tags seyn? Daß die benachbarten Maͤchte, der Unordnung end⸗ lich uͤberdruͤssig, ihr ein Ziel stecken wuͤrden, dies hatte jeder ru⸗ hig Denkende vorausgesehen; von den Andersgesinnten hatten die Einen an dem Muth, die Andern an der Uebereinstimmung der Maͤchte gezweifelt und auf diese Taͤuschung Hoffnungen des Gelingens weitaussehender Plaͤne gebaut, denen nun ein einzi⸗ ger Schlag, auf dem hiesigen Platze wenigstens, ein Ende ge⸗ macht hat. Vor dem Einruͤcken der fremden Truppen hatten sich die Abenteurer aus der Stadt entfernt und in die zum Stadt⸗ gebiet gehoͤrenden Doͤrfer zuruͤckgezogen. Nach der Besetzung der Stadt fing erst der Auszug nach Podgorze an; seit dem Ein⸗ ruͤcken der Russen auf das Gebiet haben sich die fremden Fluͤcht⸗ linge, welche sich in den Doͤrfern verborgen hielten, wieder nach der Stadt und von da nach Podgorze gezogen, und in wenig Ta⸗ gen duͤrfte wohl kaum mehr ein Unberufener hier seyn. Aus⸗ nahmen von der Expulsions⸗Maßregel haben bereits in Menge im Einverstaͤndnisse mit den Residenten der drei Schutzmaͤchte statt⸗ gesunden. Hierzu gehoͤrt die ganze Klasse der Landleute. Die Reorganisation der Stadtmiliz wird naͤchstens bewerkstelligt wer⸗ den. Man beabsichtigt, in selbige vorzugsweife Eingeborne des Stadtgebiets aufzunehmen und Fremde so viel als moͤglich von selbiger entfernt zu halten. Die Stadt hat bei der vorgenom⸗ menen Epuration nur gewonnen. Eine Menge mittelloser Men⸗ schen werden ihr nicht mehr zur Last fallen; der Verkehr mit den Nachbarstaaten wird ebenfalls mittelst der Einfuͤhrung besserer Auf⸗ sichts⸗Maßregeln im Innern des Gebiets eine ganz natuͤrliche Er⸗ leichterung finden. Was zwar dem Freistaat Krakau am wuͤn⸗ schenswerthesten waͤre, ist Befoͤrderung seines Handels⸗Verkehrs. In fruͤheren Zeiten war Krakau ein bedeutender Speditionsort und unter andern der Stapelplatz des Weinhandels nach dem Norden. Alle diese Erwerbsquellen sind nun versiegt, und sie koͤnnen nur durch ein Uebereinkommen unter den Schutzmaͤchten wieder ins Leben treten. Zu einem solchen Resultate fuͤhrt sicher revolutionaires Treiben nicht, und wo die Stadt sich selbst wie⸗ der geschenkt wird, duͤrfte die Erfuͤllung solcher Wuͤnsche naͤher liegen. Das kleine Freigebiet hat seinerseits Erzeugnisse, welche

““ h nachstehende

von Werth sind. Kohlen und Metalle, insbesondere Zink, 1 sitzt dasselbe in Menge und in vorzuͤglicher Guͤte. Die Weichsel steht ihm zu Gebote, und der Bedarf an Kohlen wird sich sicher durch die neue Eisenbahn, welche die Weichsel mit der Donau verbindet, bedeutend steigern. Lauter WW auf eine bessere Zeit, als es die Vergangenheit war. An der Spitze der Ver⸗ waltung steht nun ein Mann, dessen Ruf von keiner Seite an⸗ zaonfen werden kann, der sich seit Jahren unter der Buͤrger⸗ chaft durch einen reinen Sinn fuͤr das allgemeine Wohl aus⸗ gezeichnet hat und die allgemeine Achtung genießt.“ .““

v“ 6 n l a n d. .“

Berlin, 2. April. Außer den im amtlichen Theile der Nr. 91 der St. Ztg. bereits zur oͤffentlichen Kenntniß gebrach⸗ ten Befoͤrderungen, die Se. Majestaͤt der Koͤnig am 30. März in der Armee vorzunehmen geruht haben, enthaͤlt das heutige Militair⸗Wochenblatt noch folgende:

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Karl zum kommandirenden General des 4ten Armee⸗Corps. (Derselbe behaͤlt das e der 2ten Garde⸗Division [Berlin) einstwei⸗

T11“

Der Gen. Major, Baron von Luͤtzow, bisheriger Command. der 9ten Inf. Brig., zum interim. Command. der 9ten Division.

Se. Koͤnigl. Hoheit der 18 Albrecht zum Command. der 2ten Garde⸗Kavall. Brig., unter Entbindung von dem Kommando der 6ten Kavall. Brig.

Der Gen. Major von Barner, bisheriger Command. des Garde⸗Dragoner⸗Regim., zum Command. der 2ten Ka⸗ vall. Brig.

Der Oberst von Schaper, bisheriger Command. des 20sten Inf. Reg., zum Command. der 6ten Inf. Brig.

Der Oberst von Tietzen, bisheriger Command. des lsten Dragoner⸗Reg., zum Command. der 6ten Kavall. Brig.

Der Gen. Major von Rohr, bisheriger Command. der 9ten Landw. Brig. zum Command. der 9ten Inf. Brig.

Der Oberst von Witzleben, bisheriger Command. des Kaiser Franz Gren. Reg., zum Command. der 9ten Landw. Brig.

Der Oberst von Below, bisheriger Command. des 35sten Inf. Reg. (3te Reserve), zum Command. der 12ten Landw. Brig.

Der Oberst von Holleben, bisheriger Command. des I7ten Inf. Reg., zum Command. der 14ten Landw. Brig.

Der Oberst von Hochstetter vom 2ten Garde⸗Reg. zu Fuß, zum interim. Command. des Kaiser Franz Gren. Reg.

Der Oberst⸗Lieut. von Katte, bisheriger Command. des 2ten Ulanen⸗Reg., zum Command. des Garde⸗Dragoner⸗Reg.

Der Oberst von Kluͤchzner vom 30sten Inf. Reg., zum in⸗ terim. Command. des 17ten Inf. Reg.

Der Oberst von Werder vom 24sten Inf. Reg., zum inte⸗ rim. Command. des 20sten Inf. Reg.

Der Oberst de Finance vom 15ten Inf. Reg., zum interim. Command. des 35ͤten Inf. Reg. (3te Reserve.)

Der Major von Hanneken vom 2ten Dragoner⸗Reg., mit

ddeer Fuͤhrung des öéten Kuͤrassier⸗Reg. beauftragt und dem⸗ sselben aggregirt.

Der Major von Broͤsike vom 2ten Husaren⸗Reg. (genannt 2tes Leib⸗Husaren⸗Reg.), zum interim. Command. des sten Dragoner⸗Reg.

Der Major von Fupinski, bisheriger Command. des Landw. Bat. 37sten Inf. Reg., zum interim. Command. des 2ten Ulanen⸗Reg.

Der Major von Podbielski vom 4ten Ulanen⸗Reg., zum interim. Command. des 6ten Ulanen⸗Reg.

Der Major von Urlaub vom 5ten Ulanen⸗Reg., zum inte⸗ rim. Command. des 8ten Ulanen⸗Reg.

Der Major Stammer von der Sten Artill. Brig., zum inte⸗ rim. Brigadier der 2ten Artill. Brig.

Der Major von Strotha von der Garde⸗Artill. Brig.,- zum interim. Brigadier der 3ten Artill. Brig.

Der Major Maschke von der 1sten Artill. Brigade, zum in⸗ terim. Brigadier der 5ten Artill. Brig.

Der Oberst von Zimmermann, bisheriger Command. des

Isten Bat. 6ten Landw. Reg., zum Kommandanten von

Schweidnitz. Die nachstehenden interimistischen Regiments⸗Commandeure: Oberst von Steinaͤcker (2ten Inf. Reg.), Oberst von Mal⸗ titz (27sten Inf. Reg.), Oberst von Sack (30sten Inf. Reg.), Major von Slugocki (4ten Dragoner⸗Reg.), Major von Forstner (Ilten Husaren⸗Reg.), und Oberst⸗Lieut. von Flo⸗ tow (7ten Ulanen⸗Reg.) sind als solche bestaͤtigt worden. Unterm 18. Maͤrz ist der Major von Radowitz, Chef vom Generalstabe der General⸗Inspection der Artillerte, zum Militair⸗Commissair bei der Bundes⸗Versammlung in Frank⸗ furt a. M., und statt seiner der Oberst⸗Lieutenant (jetzige Oberst) Jenichen, bisheriger Brigadier der Garde⸗Artillerie⸗Brigade, zum Chef vom Generalstabe der General⸗Inspection der Artillerie ernannt worden. Die Garde⸗Artillerie⸗Brigade hat dagegen der Major von Erhardt, bisheriger Brigadier der 5ten Artillerie⸗ Brigade, erhalten.

4 1.““

—.ͤ— 1

NWVII 8 Auis desiderio sit pudor aut modus tam cari capitis?

Ernst Heinrich Oelrichs, aus einer alten, schon in der Mitte des 15ten Jahrhunderts blühenden Patrizier⸗Familie zu Danzig ab⸗ stammend, ward am 29. Juni 1708 in Hannover geboren. Auf Ver anlassung seines angesehenen Onkels kam Oelrichs im Jahre 1 nach Berlin und trat als Alumnus in das Joachimsthalsche Gym⸗ nasium eiu, welches er im Jahre 1786 wieder verließ, um in Göt tingen die Rechts⸗Wissenschaften zu studiren. Von hier ging e noch im Laufe des Jahres 1788 nach Halle, weil er die Absicht hegte in Preußische Staats⸗Dienste zu treten, was auch bereits im Jahr 1789 geschah, indem er nach ehrenvoll bestandenem Examen bet demn Stadtgericht zu Berlin als Auskultator angestellt wurde. Nicht ein volles Jahr später ward er zum Kammergerichts⸗ReferendariuUs er⸗ nannt und im Anfange des Jahres 1792 zum Examen rigorosum gestattet, worauf er am 21. Januar desselben Jahres als Assessor ar die Minden⸗Ravensbergische Regierung welchen Titel die dama ligen Provinzial⸗Justiz⸗Behörden hatten versetzt wurde. Es wa ein Umstand von merkwürdiger Vorbedeutung, daß eine der Probe Relationen unseres Oelrichs bei dem Assessor⸗Examen eine höchf interessante und schwierige Frage des Polnischen Erbrechts war, wel che ihm Gelegenheit gab, eine Fülle von Kenntnissen des Polnischen Rechts⸗Systems zu entwickeln und mit seltenem Scharfsinn auszu legen. Obwohl es ihm damals nicht in den Sinn kommen mochte daß das Studium und die Auslegung, besonders des Poluischen Rechts, ihn künftig während eines Lebensalters beschäftigen würde: so beste tigte doch bald darauf der Erfolg jene Vorbedeutung, indem de Assessor Oetrichs schon im August 1793 von Minden zurückberuf und an die Regierung zu Marienwerder versetzt ward, bet welcher bald darauf im Januar 1794 als Regierungs⸗Rath und beständiges Mitglied eintrat.

8 8 78