1836 / 125 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Denkmals fuͤr den Koͤnig Gustav Adolph von Schweden an der Stelle, wo er am 6. November 1632 bei Luͤtzen fiel, unausgesetzt betrieben. Das zu Luͤtzen niederge⸗ setzte und aus 6 Personen bestehende Comité hat bis jetzt, in Folge der am 25. November 1832 erlassenen oͤffentlichen Auf⸗ forderung die Summe von 4300 Rthlr. eingenommen. Dazu verlieh Se. Majestaͤt der Koͤnig ein ansehnliches Geschenk, so wie auch Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Sachsen⸗ Weimar und Ihre Kais. Hoheit die Frau Großherzogin Hoͤchst⸗ ihre Theilnahme durch Geldgeschenke bethaͤtigten. Außerdem sind fast aus allen Provinzen des Preußischen Staats Beitraͤge eingegangen, aus dem Regierungs⸗Bezirk Merseburg 176 Rthlr. Sgr. 6 Pf., wozu die Stadt Weißenfels allein 100 Rthlr. 22 Sgr. 4 Pf. gesteuert hat, aus der Stadt Magdeburg 105 Rthlr., aus der Provinz Pommern 130 Rthlr. 8 Sgr. 3 Pf., aus der Provinz Schlesien 609 Rthlr. 7 Sgr., aus dem Regierungs⸗ Sezirke Koblenz 142 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., aus dem Regie⸗ rungs⸗Bezirke Koͤln 50 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf. und aͤhnliche Summen aus den Regierungs⸗Bezirken Duͤsseldorf, Trier und Achen. In dem Koͤnigreiche Sachsen betrugen die Sammlungen 1000 Rthlr.; aus Leipzig sandte ein Verein von Privatpersonen 45 Rthlr. 26 Sgr. 11 Pf., der Buchhaͤndler Hartmann fuͤr den Verkauf eines Gelegenheitsgedichtes von E. Reiniger 100 Rthlr., der Stadt⸗Rath zu Weimar 100 Rthlr., er Senat von Hamburg 113 Rthlr. 10 Sgr. Außerdem ward aus dem Verkauf der historischen Schrift uͤber Gustav Adolph's Tod vom Steuer⸗Rath Philippi Cjetzt Regierungs⸗Rath in Muͤn⸗ ster), einem vorzuͤglichen Befoͤrderer des ganzen Unternehmens, bis jetzt die Summe von 236 Rthlr. 24 Sgr. gewonnen. Nicht minder hatte endlich die Stadt Luͤtzen, durch baare Geldbeitraͤge sowohl, als auch durch Einraͤumung der ihr zugehoͤrigen Grund⸗ stuͤcke, die Errichtung des Denkmals gefoͤrdert. Das Denkmal selbst, dessen Plan vom Herrn Ober;Bau⸗Direktor Schinkel ntworfen ist, wird aus gegossenem Eisen an derselben Stelle errichtet werden, wo der durch eine jahrhundertlange Ueberlie⸗ ferung geheiligte Schwedenstein liegt, der durch dasselbe keines— weges verdraͤngt werden soll. Die Hoͤhe des Monumentes be⸗ traͤgt 32 Fuß, die Breite, welche der Laͤnge gleich ist, mit den Stufen 14 ½ Fuß und ohne dieselben 10 Fuß. Der Guß wird n der hiesigen Koͤnigl. Eisengießerei besorgt und duͤrfte in der Nitte des Sommers vollendet seyn. Danach und nach der Menge der noch eingehenden Beitraͤge, indem durch die bereits vorhandene Summe nur gerade der Kosten⸗Anschlag gedeckt ist, wird sich die Zeit der Aufstellung des Monumentes bestimmen lassen. Namentlich werden noch Beitraͤge nothwendig seyn, um die Erbauung eines Waͤchterhauses neben dem Monumente moͤg⸗ lich zu machen, da dasselbe zu entfernt von der Stadt Luͤtzen steht, als daß es von dort aus vor Beschaͤdigungen gesichert wer— en koͤnnte. Nachdem der Rathmann Zincke zu Magdeburg die Erbauung eines Leichenhauses fuͤr die dortige Sudenburg be⸗ schlossen, und spaͤterhin die Idee gefaßt, mit diesem Hause noch eine zweite Schulklasse nebst Lehrerwohnung, so wie ein Bera— thungs⸗Zimmer fuͤr die staͤdtischen Behoͤrden zu verbinden, fand am 28sten v. M. die feierliche Einweihung jenes nunmehr voll⸗ endeten Gebaͤudes statt. Die Gemeinde versammelte sich zu diesem Behufe am Morgen des gedachten Tages unter Glocken⸗ gelaͤute auf dem Friedhofe, wo sich auch das geistliche Oberhaupt der Provinz, Bischof Dr. Draͤseke, der Superintendent Dr. Aßmann und die ganze Schul⸗Jugend der Sudenburg mit ihren Lehrern einfanden. Nach einem geistlichen Gesange bestieg der Super⸗ intendent die auf dem Platze selbst errichtete Kanzel, legte in einer erbaulichen Rede die dreifache Bestimmung des Hauses dar und ertheilte ihm die Weihe. Hiernaͤchst wurden sowohl der neuerwaͤhlte zweite Lehrer, als auch der im Hause selbst wohnende Todtenbewahrer durch den Herrn Superintendenten in ihre Aemter eingewiesen; ein Fest⸗Choral und, nach dem apo⸗ ischen Segenswunsche, ein Gesang der Gemeinde beschlossen die erhebende Feier. Zu bemerken ist noch, daß der menschen⸗ freundliche Stifter dieses neuen Stadthauses die Leichenstube mit einem vollstaͤndigen in Leipzig gefertigten Beobachtungs⸗— und Wiederbelebungs⸗-Apparat ausgestattet, auch den hinter dem Hause gelegenen Kirchhof durch etwa zwei Morgen erweitert, und in einen Blumengarten umgewandelt hat.

ichtung eines

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Beschreibende Geometrie. Die beschreibende Geometrie verdankt, wie so manche andere Wissenschaft, ihre Entstebung der Praxis. Wenn es darauf ankommt, einen körperlichen Gegenstand so darzustellen, daß derselbe in Bezie⸗ hung auf alle Dimensionen aus der Zeichnung erkannt werden kann, so ist die Projections⸗Art durch Grund und Aufriß, die das Wesen der beschreibenden Geometrie ausmacht, die zweckmäßigste; sie wird daher bei der Zeichnung von Bau⸗Gegenständen, Maschinen u. s. w. in Anwendung gebracht. Die Aufgabe, ein Gewölbe im Grund⸗ und Aufrisse zu zeichnen, bot von selbst die allgemeinere dar: „irgend eine krumme Oberfläche zu projiciren“, und indem man nun die praktische Anwendung bei Seite setzte, war der Theorie ein weites Feld eröffnet. Durch die Abeiten Französischer Mathemati⸗ ker, namentlich eines Monge, wurde die beschreibende Geometrie zu einer selbstständigen Wissenschaft erhoben, auch gereicht es den Lehr⸗Anstalten Frankreichs zum Ruhme, daß dort dieser Gegenstand einen Theil des öffentlichen Unterrichts ausmacht. Die beschreibende Geometrie ist für denjenigen, der sich durch Zeichnungen mitzutheilen hat, also z. B. für den Bau⸗Handwerker, dasselbe, was die Grammatik für den ist, der die Beschreibung eines Gegenstandes in Worte zu kleiden hat. Es versteht sich daher von selbst, daß sie in technischen Schulen nicht fehlen darf; allein auch in Gymnasien und Bürgerschulen, na⸗ mentlich in letzteren, würde sie an ihrem Orte seyn. Der Grund, weshalb man sie bei uns bis jetzt nur wenig beachtet hat, ist viel⸗ leicht in dem Umstande zu suchen, daß es in unserer Literatur an

einem geeigneten Lehrbuche fehlte. Gegenwärtig ist diesem Mangel dadurch abgeholfen, daß Herr Professor Wolff ein solches Werk bearbeitet hat.“*) Der Verfasser hat in dem ersten Theile, welcher uns vorliegt, nur theoretische Aufgaben gelöst, der zweite, bald zu er⸗ wartende Theil wird die praktischen Anwendungen enthalten. Der erste Abschnitt enthält unter dem Titel: „Projections⸗Lehre“ die Gesetze der Projectionen, welche die Elemente der behandelten Wissen⸗ schaft bilden; der zweite, welcher der beschreibenden Geometrie selbst gewidmet ist, außer der Einleitung die Auflösung der Grundaufgaben der sphärischen Trigonometrie durch Construction, die Construction von Durchschnittssiguren, welche entstehen, wenn ebene Körper einander schneiden, die Construction von Durchschnittspunkten und Durch⸗ schnittslinien bei krummen Flächen, wo besonders die Aufgaben, die sich auf windschiefe Flächen beziehen, Aufmerksamkeit verdienen. Hierauf folgt die Construction von Berührungsflächen und Normalen, den Be⸗ schluß machen verschiedene wichtige Aufgaben über die cylindrische und conische Spirale und die sphäͤrische Epicvcloide. Dieses Werk besitzt alle Eigenschaften eines gründlichen Lehrbuchs, und bietet ei— nen reichen Stoff dar. Auch Anstalten, für welche es nicht unnitt⸗ telbar bestimmt ist, würden sich desselben sehr zweckmäßig bedienen können. Da es beim Unterricht in der beschreibenden Geometrie hauptsächlich darauf ankommt, daß der Schüler die Auflösung der Aufgabe mit Lineal und Zirkel selbst ausführe, so wäre es vielleicht angemessen, einen Theil dieses Unterrichts in den Zeichen⸗ Unterricht hineinzuzichen, jedoch nur dann, wenn der Zeichenlehrer selbst Mathematiker ist, oder ihm ein solcher zur Seite steht. Wenn eine Schule für das bürgerliche Leben vorbereiten soll, so scheint es wichtiger, daß der Schüler mit den Aufangsgründen der genannten Wissenschaft, zu deren Anwendung fich später in mannigfaltigen Ver⸗ hältnissen Gelegenheit darbietet, als mit Theorieen vertraut werde, die zwar nicht minder den Verstand schärfen, in der Wirklichkeit aber keine Anwendung finden. Die beschreibende Geometrie steht zur analytischen Geometrie in naher Beziehung, indem beide dasselbe, nur durch verschiedene Hülfsmittel leisten, denn jene konstruirt, wo diese rechnet. Aus diesem Gesichtspunkte erscheint der Unter⸗ richt in jener als Propädentik für einen höhern mathematischen Un⸗ terricht, ein Umstand, welcher, auch abgesehen von praktischer Brauchbarkeit, zur Empfehlung der beschreibenden Geometrie als Ge⸗

genstand des Schul⸗Unterrichts, beitragen kann. A.

Zu der Frage „uͤber Leichenhaͤuser“”“.

In der Nummer 120 der St. Ztg. befindet sich unter der Auf⸗ schrift: „Ueber Leichenhäuser“, eine Bemerkung, die ihrem wesentli⸗ chen Inhalte nach dem sich gegenwärtig allgemeiner kundgebenden Interesse an der Errichtung von Leichenhäusern widerspricht. Ohne uns weiter auf eine Würdigung des ÜUrtheils des Verfassers nament⸗ lich über die von ihm besprochene Schrift des Dr. M. B. Lessing (über die Unsicherheit der Erkenntniß des erloschenen Lebens, nebst Vorschlägen u. s. w. Berlin 1836, A. Hirschwald) einlassen zu wol⸗ len, halten wir es doch für angemessen, dem Optimismus unserer Todtenbehandlung gegenüber, der hier wenig oder gar nichts zu bessern findet, einige Worte zu Gunsten der Leichenhäuser und ihrer Vertheidiger zu sagen.

Es gilt keinesweges, durch eine grelle Darstellung aller Schrel⸗— ken der Einsargung von Scheintodten die Hörer in Furcht zu sez⸗ zen; weder Herr Lessing noch seine Vorgänger zu demselben Ziele haben dies beabsichtigt. Wer mit einer andauernden Begeisterung ein humanes Ziel verfolgt, kann leicht von dem Interesse für seinen Gegenstand staͤrker erwärmt werden, als negative und krittsche Gei— ster gern sehen, aber es ist das ein si vis me flere dolendum est primum ipsi tibi, und die zahlreichen Leser, welche das Lessingsche Buch sowohl um seines Gegenstandes als um der Darstellung wil⸗ len finden wird, dürften es dem Verfasser wenig Dank gewußt haben, wenn er ihnen statt lebendiger Beispiele todte Zahten gegeben hätte. In solchen Fällen handelt es sich um mehr, als um eine kahle Zah⸗ senbestimmung; es soll der Wille erregt werden, rüstig an That und Werk zu gehen.

Der Scheintod ist allerdings kein sehr häufiger Zufall. Aber ist das ein Grund, die Unglücklichen preiszugeben, die ihm anheim⸗ fallen und Jeden das gleiche Schicksal fürchten zu lassen? Ein Ab⸗ hang mag sich auch noch so gefährlich am Wege hinziehen, so wird doch immer vtel fehlen, daß Jeder hineinfiele, der die Straße reiste. Aber dennoch ist es klug, ein Geländer zu errichten. Wenn man in unseren Tagen die Möglichkeit des Lebendigbegrabenwerdens fortbe stehen läßt, dieselbe sey nun ihrem numerischen Werthe nach so ge⸗ ring, als sie wolle, so steht diese Barbarei in einem offenbaren Wi⸗ derspruche mit allen praktischen Tendenzen der Gesellschaft, durch ge⸗ meinsames Zusammenwirken die Macht des Zufalls und Unglucks dem Einzelnen gegenüber zu brechen. Auch der Ref. in Nr. 120 er⸗ kennt mancherlei andere Vortheile an, welche aus der Errichtung von Leichenhäusern hervorgehen müssen, warum verleugnet er also denjenigen, der am meisten zum Verstande wie zum Herzen spricht?

Was wir unbedingt behaupten können, ist, daß es außer der chemischen Zersetzung der Fäulniß kein sicheres Zeichen giebt, wonach ein unverletzter Menschenkörper, bei allen mangelnden Le⸗ benszeichen, mit Sicherheit als todt erkannt werden fönnte. Man wird in der Lessingschen Schrift eine sehr genaue Analvse aller ein⸗ zelner Zeichen des Todes sinden, und es ist offenbar von wohlthäti⸗ gem Einflusse auf unser Verhältniß zu den Leblosen, wenn die Ueber⸗ zeugung allgemein wird, daß selbst der Konkurs aller dieser Umstände die Möglichkeit eines Scheintodes nicht immer ausschließt. Bis die große Mehrzahl von der Wahrheit dieses Satzes durchdrungen ist, bleibt es nothwendig und verdienstlich, denselben wiederholt und um⸗ ständlich auszusprechen, und Beispiele wirken dabei, wie schon ge⸗ sagt, weit eindringlicher, als Zahlen⸗Resultate. Ist die Nothwen⸗ digkeit von Leichenhäusern einmal anerkannt, so handelt es sich um die Art und Weise der Ausführung, über welche das Werk des Hrn. L. sich sehr umständlich ausspricht. Ref. glaubt nicht, daß, falls die Sache, wie ihm am zweckmäßigsten scheint, zu einer Angelegenheit der Kommune gemacht würde, die hieraus erwachsenden Kosten, außer der Kapital⸗Auslage, welche sich ebenfalls verzinsen würde, noch eine allgemeine Last bilden könnten. Auch giebt es schon jetzt eine hin⸗ reichende Anzahl von Menschenfreunden, welche nur auf den Impuls warten, hülfreich mit⸗ und fortzuwirken.

Dieser Impuls aber kann nur nach reiflicher Erörterung der Sache mit Erfolg in Wirkung treten. Daher hat Hr. L. sich durch seine lesenswerthe Schrift über diesen Gegenstand und durch das

*) Die beschreibende Geometrie und ihre Anwendungen. Leitfaden für den Unterricht am Königl. Gewerbe⸗Institut. Von F. Wolff. Erster Theil. Die Projections⸗Lehre und die beschreibende Geometrie. Mit 43 Figurentafeln. Ber⸗ lin, 1835. Gedruckt bei Petsch

Zusammentragen einer Menge von Thatsachen, die keinesweges der historischen Sicherheit entbehren, ein Verdienst erworben, das, eben weil es ein so rein humanes ist, Anerkennung verdient.

Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

3 mne

334,27“ Par. 334,67“ Par. Quellwärme 6,8 0 R + 10,90 R. 7aS-’ Flußwärme 8,0 0 F. +. 7,3 0 R + 6,50R. Bodenwärme 8,3 09 75 pCt. 92 pCt. Ausdünstung 0 044,Rh. heiter. Wetterleucht. Niederschlag 0,076⸗Nh. Wind 988. Od. ONO. Nachtkaͤlte 4-6209 Wolkenzug... ONO. Tagesmittel: 334,37 Par... + 8,3 0 R. + 6,60 R... 87

334,17“ Par.

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(J-)e ün 95 pCt.

Luftdruckk . Luftwärme... Thaupunkt... Dunstsättigung Wetter... regnig.

——mun’ʒᷓʒêYnNêNyNy—

6“ Den 3. Mai 1836.

ponds- unn Geld-CçCours-Zaette! 5 U Pr. Cour. A& Pr. Cour. rict. 2Eeld. R 82— Geld.

1027, 1012 6 sostpr. Pfandbr. 4 102/½2 101 ½ V 10¹1 Pomm. do. 4 61 1G 60 Kur- u. Neum. do. 4 101 101 K do. do. do 3 ½ Nm. Int. Sch. do. 4 102 Schlesische de. 4 Berl. Stadt-Obl. 4 103 102 ½ Rückst. C. und Z. Königsb. do. 4 n Sch. d. K. u. N.— Elbinger do. 4 ½½ TGold al marco Danz. do. in Th.—† ꝑ44 Neue Ducaten

Westpr Pfandbr. 4 102 Friedrichs'dor Disconto

Grofsh. Pos. do 4

Amtlichen

St.-Schuld-Sch. 4 Pr. Engl. Obl. 30. 4 PrämSeh. d.Sech’— Kurm. Obl. m. l. C. 4

MmWechsel-Couns.

250 Fl. 250 F 300 Mk. 300 Mk. 1 LSt. 300 Fr.

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt

Amsterdam do. Hamburg

2 do.

1507 ¾ 2 M 80 6 150 Fl. 2 Mt.

150 Fl. 2 Mt. 102 100 Thl 2 Mt 99 100 Thl 8 Tage 150 Fi 2 Mt 102 ½ 100 Rbl. 3 Woch. 30

London

Wien iu 20 Xr. 16*X“*“ Breslau

Leipzig;,

Fraukfurt a. M. W2.

Petersburg

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 28. April.

Nicderl. wirkl. Schuld 56 56. 5 % do. 101 ⁄⁄ 6. Kanz. Rll. 2àA1516. 5 % Span. 465. Passive —. Ausg. Schuld 23 ⁄à. Zins- 161 5. Preuss. Präüm.-Scheine 1061 1. Poln. —. Oesterr. Met. 100 ¼%

8 Antwerpen, 27. April.

Ausg. Schuld —. Ziusl. 16 ½2. Br. Neue Aul-

Passive 145 8

46 ½¼. 1 Frankfurt a. M., 30. April.

Oesterr. 5 % Met. 104 8⁄⁄ 6. 104 1 6. 4 % 99 %à¾. 99 ⁄. 2 ¼ % 595 ⅞. 1 % 25 ⁄16. G. Bank-Actien 1643. 1641. Partial-Obl. 142% Br. Loose zu 500 Fl. 114 ¾₰. 1145⅛. Preuss. Prüm.-Sch. 60 ⅛⅞. 60 ⅞ℛ. do. Loose 66 ½. Br. 5 % Span. Aul. 45 1 56 ¼4. 563/16⸗

5 % Rente

42 % Aunl. 1005½. G.

Sr pr. compt. 107. 90. fin cour. 108. 5. compt. 82. 10. tin cour. 82. 10. 5 % Neap. 102. 20. à 5 % Span. Rente 45. Passive 14 ⁄. Neue Ausg. Sch. Ausg. Sch. —. 3 % Portug. 53 à2. à 53 ⅞.

3 % pr. 102. 30.

22

22 72*

Koͤnigliche Schauspiele. Mittwoch, 4. Mai. Im Schauspielhause: Die Bekennt. nisse, Lustspiel in 3 Abth., von Bauernfeld. Hierauf: Demoi. selle Bock, Lustspiel in 1 Aet, von J. C. Mand. Der Anfang dieser Vorstellung ist um 7 Uhr. 8 Donnerstag, 5. Mai. Im Schauspielhause: Die Schul des Lebens, Schauspiel in 5 Abth., nach einem Maͤhrchen, vor E. Raupach.

Kenigstaädtisches Thegter.

Mittwoch, 4. Mai. Mirandolina, Lustspiel in frei nach Goldoni, von C. Blum. Hierauf: . Posse in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von W. Achat. 8 Beschluß: Der Hofmeister in tausend Aengsten, Lustspiel in Akt, nach dem Franzoͤsischen, von Theodor Hell. (Dlle. Heim mann, vom K. K. staͤndischen Stüͤcke: Mirandolina, im letzten:

Markt⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 2. Mai 1836.

Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; kleine Gi 23 Sgr. 90 Pf.; Hafer 24 Sgr. 5 Pf., auch 23 Sgr. 2 Pf.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 25 Sgr., auch 1 Rn 22 Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthie 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. Hafer 23 Sgr. 9 Pf auch 22 Sgr. 6 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 10 Sar⸗ schlechte Sorte 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.

Sonnabend, den 30. April 1836.

Das Schock Stroh 5 Rthlr. 20. Sgr., auch 5 Rthlr.; der Cent⸗

ner Hen 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 20 Sgr. 8

Lieschen, als erste Gastrolle

Riedacteur Vd. Cottel.

Gedruckt bei A. W. Hayu.

1u“.“

Allgemeiner Bekanntmachungen.

Edietal⸗Ladung. Nachdem von den Schuhmachern Franz Christian Dreyer, Karl Dreyer und Ernst Dreyer zu Markol⸗ dendorf, unter Erledigung der durch die Verordnung vom 11. April 1818 E Requisite, darauf Iazeirzgen worden ist, daß ihr Bruder Johann Friedrich Christoph Dreyer daher, welcher als West⸗ phaͤlischer Brigadier den Feldzug nach Rußland mit⸗ gemacht babe, und von dem seit Eingang eines vor dem 20. November 1815 angelangten Briefes des ge⸗ nannten Verschollenen von der Russischen Graͤnze keine weitere Nachricht eingetroffen sey, edictaliter vorgeladen und eventuell fuͤr todt erklaͤrt werden moͤge, so wird der ehemalige Westphaͤlische Brigadier

Johann Friedrich Christoph Dreyer damit aufgefor⸗ dert, sich binnen Jahresfrist vom 1. Mai 1836 an wi bei der unterzeichneten Behoͤrde so gewiß zu melden, am 6. als derselbe widrigenfalls fuͤr todt erklaͤrt und sein hann August Heinrich Vermoͤgen seinen bekannten naͤchsten Erben ausge⸗ dier im Train der 8ten antwortet werden wird.

Zugleich werden alle die, welche vom Leben des Verschollenen Nachricht besitzen, zu deren Mitthei⸗ lung an das unterzeichnete Gericht aufgefordert.

Uecretum Erichsburg, am 10. April 1836. Koͤniglich Großbritannisch⸗Hannoversches

Amt Hunnesruͤck.

GEdhI

8 e 8 . 2 Anzeiger fuͤr die Preußisch Oker, Sophie Katharine, geborne Bruns, fruͤher ver⸗ ttwet gewesene Schuͤtte, auf Todeserklaͤrung ihres Januar 1789 zu Oker geborenen Sohnes Jo⸗ Schuͤtte, welcher als Briga⸗ Westfaͤlischen Artillerie⸗Bri⸗ Rußland marschirt ist und seit dem 13. Januar 1813, wo er zuletzt aus Danzig geschrieben, keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte gegeben hat, angetragen, auch den

Anforderungen der Verordnung vom 5. Januar 1824 so wird gedachter Johann Au⸗

gade im Jahre 1812 mit nach

Genuͤge geleistet hat, Luͤderitz.

gust Heinrich Schuͤtte hierdurch vorgeladen, nen Jahresfrist und spaͤtestens in dem dazu auf den 11. Mai 1837, Morgens 10 Uhr,

n g. vor hiesigem Herzoglichen Kreisgerichte anberaumten

Demnach die Wittwe des Fleischers Staffhorst zu Termine einzusinden, oder bis dahin wenigstens Nach⸗

Staaten. richt uͤber seinen Aufenthalt zu geben, widrigense die Todeserklaͤrung gegen ihn ausgesprochen u uͤber sein Vermoͤgen den werden wird. I Zugleich werden diejenigen, welche Nachrichtan dem Abwesenden erhalten haben sollten, aufgefor 1 solche dem unterzeichneten Gerichte mitzutheilen, . haben endlich auch alle diejenigen, welche aus ir einem Rechtsgrunde Anspruͤche an das Verm des Abwesenden zu haben vermeinen, solche im obigen Termine bei Strafe des Ausschl. zumelden. Wolfenbuͤttel, den 22. April 1836. 3 Herzogl. Braunschw. ⸗Luͤneb. Kreis daselbst.

en

sich bin⸗

um 5 u. N. M. Gewi

1 rüscenga .,. D. von der Reck zu

geruht.

Minister am hiesigen Hofe, Magdeburg.

Loose zu 100 Fl. 215 ⁄. R

3 Akten Der Liebestrante

Theater zu Bruͤnn, im erstee

Rechten gemaͤß erkam

Staats⸗Zeitung.

Swümm li che Neeckbbbb.

11114“*“

Majestaͤt der Koöͤnig haben dem Ober⸗Landesgerichts⸗ ꝛte zu Frankfurt a. d. O. den Fothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Sichenlaub zu verleihen

Se.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Mylius in Stargard zum Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath zu ernennen geruht.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Karl ist nach Magdeburg von hier abgereist.

—--—

Die Koͤnigl. Akademie der Kuͤnste hat den Lithographen errmann Dellius hierselbst zu ihrem akademischen Kuͤnst⸗ ler ernannt und dessen Patent unter heutigem Datum ausfer⸗ tigen lassen. * Berlin, den 30. April 1836. Koͤnigl. Akademie der Kuͤnste.

(gez.) Dr. G. Schadow, Direktor.

Abgereist: Se. Excellenz der Koͤnigl. Niederlaͤndische Ge⸗ neral⸗Lieutenant, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte raf von Perponcher, nach

Zeitungs⸗Nachrichten.

JE1113“”“ * St. Petersburg, 27. April. Se. Majestaͤt der Kaiser

21. 179 dem General der Kavallerie Kapzewitsch den Alexander⸗ ewsky⸗Orden in Brillanten, dem General der Artillerie, Euler, den Alexander⸗Newsky⸗Orden, dem General der Kavallerie, Se⸗ nateur Grafen Delambert, den Wladimir⸗Orden erster Klasse und dem General⸗Major vom Ingenieur⸗Corps, Vanßowitsch, den Annen⸗Orden erster Kkasse mit der Kaiserl. Krone verliehen. Ihre Majestaͤt die Kaiserin haben der Gemahlin des Kai⸗

serlichen General⸗Adjutanten Adlerberg das kleine Kreuz des

Katharinen⸗Ordens verliehen.

Der bisherige Direktor der Tulaschen Wassen⸗Fabrik, Ge⸗ neral⸗Major Philosofoff I., ist Krankheits halber in Gnaden entlassen worden.

Se. Majestaͤt der Kaiser haben zu befehlen geruht, daß an dem „die Sulina“ genannten Arme der Donau eine Quaran⸗ taine errichtet werden soll, und zwar in zwei Abtheilungen, der praktischen, am Ende der Insel Leri, und der engeren Quaran⸗ taine, auf der Insel Georgijewsk. Die genannten Auarantaine⸗ Abtheilungen, welche den, durch ungunstigen Wind, so wie auch

durch die starke Stroͤmung der Donau aufgehaltenen Fahrzeu

gen und denjenigen, welche daselbst sich mit frischen Vorraͤthen versorgen wollen, als Zufluchtsort dienen sollen, sind nicht ver⸗

pflichtet, Waaren zu reinigen, sondern haben dieselben nur an

die Odessasche und Ismailsche Quarantaine abzufertigen. Die an der Muͤndung der Donau befindliche Basartschuksche Qua— rantaine- Barriere aber, die hinfuͤhro von keinem Nutzen seyn

kann, soll aufgehoben werden. Der fuͤr die Sulinasche Qua⸗

rantaine festgesetzte jaͤhrliche Etat betraͤgt 2255 Rubel Silber.

Frankreich.

Paris, 28. April. Das diplomatische Corps ist benach⸗

richtigt worden, daß der Koͤnig es an seinem Namenstage (1.

Mai) um 4 Uhr Nachmittags empfangen wuͤrde. Fuͤr die Ge⸗

ahlinnen der fremden Botschafter und Gesandten ist der 30.

April, Abends 8 Uhr, angesetzt worden. Die oͤffentlichen Belu⸗

stigungen werden dieselben wie in den fruͤheren Jahren seyn.

In den Elysaͤischen Feldern sind zwei große Theater zu militai⸗

rischen Pantomimen errichtet worden. Im Garten der Tutle⸗

rieen finden von 5 Uhr Nachmittags ab musikalische Aufführun⸗ gen statt. An der Barrière du Troône wird ebenfalls ein Theater zuszeschlagen: hier, wie in den Elysaͤischen Feldern werden

4 Nusik⸗Corps zum Tanze aufspielen und mit eintretender

untelheit wird, wie auf dem Eintrachts⸗Platze, ein Feuerwerk abgebrannt. Der Garten der Tuilerieen, die große Allee der degsschin Felder und die oͤffentlichen Gebaͤude werden erleuch⸗ eyn.

In der Pairs⸗Kammer begannen heute die Berathun⸗ een uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Kommunal⸗ und Vicinal⸗ eiber Sieben Redner ließen sich theils fuͤr, theils wider den⸗ vurde vernehmen, worauf die allgemeine Diskussion geschlossen Gefe und die Versammlung sich mit den einzelnen Artikeln des

eEntwurfes beschaͤftigte.

urden der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer

euen g 1 noch uͤbrigen Bestimmungen des ersten Artikels des

Debatt. 1., Gesetzes, ohne daß es daruͤber zu einer erheblichen

deift de gekommen waͤre, angenommen. Der zweite Artikel be⸗

8 Abschaffung des Verbots der Ausfuhr verschiedener

aͤnde. Die Berathungen daruͤber wurden in der heu— Sitzung fortgesetzt.

Ka 88 Chaix⸗d'Est⸗Ange ist in Rheims statt des aus der 8 wausgeschiedenen Herern Leroy⸗Mion zum Deputirten Man üden. Von 396 Stimmen erhielt er 255.

gestrige Aüiest heute im Journal du Commerce: „Die

ungemein end⸗Gesellschaft bei dem Conseils⸗Praͤsidenten war

ren sich in voglreich besucht. Eine Menge von Deputirten draͤng⸗ amkeit des 1 Saͤlen, ohne daß es ihnen gelang, die Aufmerk⸗ drehte sic Fenei Thiers auf sich zu ziehen. Die Unterhaltung zen. 4 hfast ausschließlich um die bevorstehende Reise der Prin⸗

b er Russische Botschafter unterhielt sich lange Zeit sehr

angelegentlich mit Herrn Thiers. Auf den Russischen Botschaf⸗ ter folgte der Graf von Appony, und diese beiden Diplomaten fuͤllten mit ihren Besprechungen den ganzen Abend aus. Unter den Damen bemerkte man die Graͤfinnen Appony und Loͤwen⸗ hielm. Die banale Antwort des Herrn Thiers auf alle in Be⸗ zug auf die Prinzen an ihn gerichtete Fragen war: „Alles geht vortrefflich! Frankreich und seine Dynastie haben in Eu⸗ ropa den Platz wieder eingenommen, den die Vorsehung ihnen angewiesen hat.“ Gegen 11 Uhr Abends stattete Herr Thiers noch dem Fuͤrsten von Talleyrand einen Besuch ab.

Bekanntlich ist hier vor kurzem zur Untersuchung der Ver⸗ waltung des Invalidenhauses eine Kommission niedergesetzt wor⸗ den, zu deren Bildung der Gouverneur dieser Anstalt, Marschall Moncey, durch eine in jener Beziehung gefuͤhrte Klage Anlaß gegeben hat. Der „Courrier français“ hat jedoch die Zeit nicht abwarten wollen, wo die gedachte Kommission ihren Bericht ab⸗ statten wird, sondern es vorgezogen, mehrere angebliche Thatsa⸗ chen zur Publizitaͤt zu bringen, aus denen er den Schluß zieht, daß die ganze Schuld der von dem Marschall Moncey geruͤgten schlechten Verwaltung den Kriegs⸗Minister tresse. In Bezug auf diese Anklage enthaͤlt nun heute der Moniteur einen sehr ausfuͤhrlichen Artikel⸗ in dessen Eingange es heißt: „Als der Koͤnig unterm 5. April eine Kommission zur Untersuchung aller auf die Verwaltung des Invalidenhauses bezuͤglichen Maßregeln anordnete, zollten selbst diejenigen, die am meisten gegen diese Ver⸗ waltung eingenommen sind, der getroffenen Wahl der Kommissions⸗ Mitglieder ihren Beifall, und man haͤtte sonach glauben sollen, daß Jedermann das Resultat der Untersuchung abwarten wuͤrde. Die Regierung selbst mied aus diesem Grunde jede weitere Er⸗ oͤrterung der Sache; ihr Beispiel haͤtte auch von Anderen be⸗ folgt werden sollen; leider aber ist man nur allzu oft genoͤthigt, den unvorsichtigen Eifer eines dienstwilligen Freundes uͤber sich ergehen zu lassen. Dies ist jetzt auch dem Herrn Marschall Mongey widerfahren. Eine Zeitung hat es uͤbernommen, das⸗ jenige allein zu thun, was der Koͤnig einer Kommission von neun ausgezeichneten Maͤnnern anvertraut hat. Man wird leicht einsehen, wie sehr diese Zeitung der Sache selbst, der sie dienen will, schaden wuͤrde, wenn man einen Augenblicke glau⸗ ben koͤnnte, daß ihre Angabe auf etwas Anderem als auf bloßen Salons⸗ Geruͤchten oder Rcelamationen untergeordneter Beamten beruh⸗ ten. Was indessen dem Artikel des gedachten Blattes den nach⸗ theiligen Charakter durchaus benimmt, den eine vertrauliche Mit⸗ theilung aus hoͤherer Quelle ihm beilegen wuͤrde, ist die voͤllige Unkenntniß der Thatsachen, die sich darin kundgiebt, das leiden⸗ schaftliche Kommentiren derselben und die Vergessenheit Alles dessen, was die Schicklichkeit gegen Stabs⸗-Offiziere erfordert, die sich schon so lange der Achtung der gesammten Uunme erfreuen. Wir koͤnnen daher in dem Manifeste des „Courrier frangais“ nichts weiter als einen gewoͤhnlichen Zeitungs⸗Artikel erblicken. Schon das erste Wort dieses Artikels ist ein Irrthum. Der „Courrier“ spricht von einem Konflikte. Ein Konflikt kann aber nur zwischen gleichen Behoͤrden stattfinden. Der Gouver⸗ neur des Invalidenhauses steht, nach der Verwaltungs⸗ Hierarchie unter dem Kriegs⸗Minister, was im Uebrigen auch der Grad seyn mag, den sie Beide in der Armee einnehmen. In einer Repraͤsentativ⸗Regierung üuͤberwiegt die ministerielle Verantwortlichkeit jedwede persoͤnliche Ruͤcksicht und es ist daher auch Niemanden erlaubt, aus einer Dienst⸗Angelegenheit eine persoͤnliche Angelegenheit zu machen. In solchen Faͤllen wuͤrde man beiderseits gegen den Koͤnig und gegen das Gesetz versto⸗ ßen. Weit entfernt uͤbrigens, daß der Kriegs⸗Minister die Ruͤck⸗ sichten vergessen haͤtte, die das Alter und die langjaͤhrigen Dienste des Marschall Mongey verdienen, hat er sogar durch eine sonst ungebraͤuchliche Nachgiebigkeit eine Untersuchungs⸗Kommission als Vermittlerin zwischen seiner Autoritaͤt und den Kla⸗— gen des Gouverneurs ernennen lassen, und gewiß mit Unrecht macht man ihm daher den Vorwurf eines Mangels an Achtung gegen den Marschall Moncey. Der „Courrier“ meint, man haͤtte diesen Letztern (statt des Marschalls Lobau) zum Praͤsidenten der Kommission ernennen sollen. War dies aber wohl moͤglich, nachdem Herr Moncey selbst sich laut und offen als Gegner des Kriegs⸗Ministers bekannt hatte? Man meint ferner, es sey unziemlich, daß zwischen dem Gouverneur des Invalidenhauses und seinen Untergebenen gerichtet werden solle. Es liegt aber hierin nichts mehr und nichts weniger Unschickli⸗ ches, als in dem Richterspruche zwischen dem Minister und dem Gouverneur. Der Minister findet es seinerseits nicht unpassend, daß Pairs und Deputirte dazu berufen werden, in der vorliegenden Angelegenheit zu entscheiden. Das mehrerwaͤhnte Blatt stellt end⸗ lich die Frage, ob man vielleicht bloß Zeit gewinnen wolle, bis die Kammern geschlossen worden. Dies ist eine beleidigende Vor⸗ aussetzung, welche die Kommission durch ihre Thaͤtigkeit zu wi⸗ derlegen wissen wird. Wie man die Sache also auch betrachten mag, man wird dem Minister kein persoönliches Unrecht gegen den Gouverneur nachweisen koͤnnen.“ Der Moniteur be— leuchtet hierauf die von dem „Lourrier“ in Bezug auf die Ver⸗ waltung des Invalidenhauses angefuͤhrten Thatsachen, die sich groͤßtentheils als voͤllig unbegruͤndet darstellen. Zuletzt beruft sich das amtliche Blatt noch auf das Urtheil des Marschall Jourdan, der jene Verwaltung stets als untadelhaft anerkannt habe und schließt sodann mit folgenden Worten: „Die Kommission wird das loyale Benehmen des Kriegs⸗Ministers zu wuͤrdigen wissen, der aus eigener Bewegung dem Koͤnige eme, durch die Veroͤffentlichung der Beschwerden des Marschall Mon⸗ cey motivirte Untersuchung vorgeschlagen hat. Diese Beschwer⸗ den haben in dem „Courrier“ einen eben so ungeschickten, als schlecht unterrichteten Advokaten gefunden. Ein Angriff durch die Presse machte aber eine Antwort auf demselben Wege noth⸗ wendig. Hierauf beschraͤnkt sich auch der Zweck des gegenwaͤrtigen Artikels, denn vor der Kommission darf nur nach amtlichen Ak⸗ tenstuͤcken entschieden werden. Man erblicke daher in diesem Artikel nichts, als die Absicht, dem Irrthume eine Berichtigung und den Leidenschaften eine ruhige Eroͤrterung entgegen zu stellen.“

Der Marschall Clauzel wird heute in Paäris erwartet; der

Baron de la Rue, Adjutant des Kriegs⸗Ministers, ist bereits gestern Abend hier eingetroffen.

Der General,Lieutenant, Baron Rey, ist kuͤrzlich zu Va⸗

lence im Droͤme⸗Departement mit Tode abgegangen. Der Generalissimus der Armee des Koöͤnigs von Lahore, General Allard, der eine Zeitlang in Saint⸗Tropez (Departe⸗ ment des Var) im Schoße seiner Familie zugebracht hatte, be⸗ findet sich gegenwaͤrtig in Lyon, von wo er, vor seiner Ruͤckreise nach seinem neuen Vaterlande, noch einmal nach Paris kom⸗ men wird.

Nach eitner langen und sorgfaͤltigen Instruction hat die Raths⸗Kammer des Koͤniglichen Gerichtshofes ihre Entscheidung in der Sache, a die Ermordung der Eheleute Maẽës, ab⸗ gegeben. Logerot, Petrus, die Wittwe Labesse und die unver⸗ ehlichte Vigneron sind Näna . vor die Anklage⸗Kammer ver⸗ wiesen worden, unter der Anschuldigung, die Eheleute Maës freiwillig und mit Vorbedacht ermordet, und deren Wohnung, um die Ungestraftheit des Verbrechens zu erleichtern, in Brand gesteckt zu haben.

Es heißt, Jules Janin habe sich erboten, den Schauspie⸗ ler Debureau vor den Assisen zu vertheidigen.

Am 2., 5. und 8. Mai werden die von der Gesellschaft zur Befoͤrderung der Pferdezucht veranstalteten Pferderennen auf dem Marsfelde stattfinden.

Gestern ist hier die schon laͤngst erwartete Broschuͤre des Herrn Tapesigue unter dem Titel: „Das Ministerium des Ees Thiers, die Kammern und die Opposition des Herrn Guizot“ erschienen.

Unweit Suippe im Marne⸗Departement, ganz in der Naͤhe der ehemaligen Roͤmischen Straße, die von Rheims nach Verdun fuͤhrte, hat kuͤrzlich ein Landmann ein kleines Gefaͤß mit 616 silbernen Muͤnzen gefunden, worunter 200, die der Konsular⸗ Zeit angehoͤren. Sie sind saͤmmtlich wohlerhalten.

Der Temps außert sich uͤber die Portugiesischen Angelegen⸗ heiten in Weise: „Die ministerielle Krisis in Lissabon hat sich durch ein neues Ereigniß verwickelt, welches nicht ohne Wichtigkeit ist. Es hatte sich zwischen der Regierung und den Cortes ein Zwiespalt uͤber den Ober⸗Befehl der Armee erhoben, den die Koͤnigin, wie man versichert, im Voraus ihrem neuen Gemahl uͤübertrggen hatte, waͤhrend der gesetzgebende Koͤrper sei⸗ nerseits gewuͤnscht hatte, diese Wuͤrde einem Inlaͤnder verliehen zu sehen. Die Frage blieb unentschieden, als die Koͤnigin, wahr⸗ scheinlich weil sie sah, daß sie ihren Entschluß nicht wuͤrde durch⸗ setzen koͤnnen, sich ploͤtzlich in den Schoß der Cortes begab und die Session durch eine Rede schloß, die in unbestimmten und allgemeinen Ausdruͤcken abgefaßt ist, und worin sie eine außer⸗ ordentliche Session ankuͤndigt, die dazu bestimmt seyn soll, das constitutionnelle Gebaͤude Portugals mit den ihm noch fehlenden Bestandtheilen auszustatten. Diese unvorhergesehene Entlassung der Kammern wird allem Anschein nach die Verlegenheiten der Regierung noch vermehren. Die Deputirten haben sich unzu⸗ frieden getrennt. Werden sie sich mit guͤnstigeren Gesinnungen wieder einfinden? Es ist erlaubt, daran zu zweifeln. Eine solche Maßregel scheint wenig dazu geeignet, die Kaͤlte zu mil⸗ dern, mit der man den fremden Prinzen empfangen hat, und eben so wenig laͤßt sich einsehen, wie sie die so langsame und schwierige Zusammensetzung des Ministeriums erleichtern soll.“

Man versicherte gestern, daß Depeschen des General Ha⸗ rispe an den Conseils⸗Praͤsidenten eine unverzuͤgliche Zusammen⸗ berufung des Conseils veranlaßt haͤtten. Gleich darauf haͤtten 85 9 Granville und der General Alava zu Herrn Thiers

egeben.

Im Messager heißt es: „Man hat sich heute viel von einem Tagesbefehl unterhalten, der in allen Kasernen von Pa⸗ ris verlesen worden seyn soll, um den Offizieren der verschiede⸗ nen Regimenter der Garnison anzuzeigen, daß man ihnen auf ihr Ansuchen gestatten wuͤrde, in die Fremden⸗Legion einzutre⸗ ten. In Folge dieser Mittheilung haben sich schon 46 Offiziere einschreiben lassen; da diese Zahl wahrscheinlich noch sehr zuneh⸗ men wird, wenn man an die Offiziere der uͤbrigen Armee⸗Corps eine aͤhnliche Einladung ergehen laͤßt, so glaubt man, daß es die Absicht des Ministers sey, jene Offiziere augenblicklich nach dem BII des Generals Bernelle zu senden, um auf diese Weise auf fremdem Gebiete die Leute unserer suͤdlichen Divisio⸗ nen, die man in kleinen Detaschements dorthin senden wird, in Compagnieen und Bataillone zu organisiren. Spanier, die ein Interesse dabei haben, von Allem, was vorgeht, gut unterrichtet zu seyn, versichern uns, daß mehrere jener Detaschements von dem Observations⸗Corps des Generals Harispe bereits die Graͤnze uͤberschritten haͤtten.“

Aus Bayonne schreibt man vom 23sten d.: „Seit 24 Stunden hoͤren wir hier eine starke Kanonade in der Richtung von San Sebastian, aber obgleich wir in so geringer Entfernung von dem Schauplatze dieses Laͤrmens sind, so ist es mir doch bis jetzt unmoͤglich gewesen, den Grund desselben zu erfahren. Die Behoͤrden von Bayonne befinden sich in derselben Ungewißheit, und Alles beschraͤnkt sich auf mehr oder weniger wahrscheinliche Vermuthungen. Unter Anderem versichert man, der General Evans habe den Eifer der Chapelgorris benutzen wollen und einen Ausfall gemacht, um die Karlistischen Batterieen zu zer⸗ stoͤren; dieser Plan, fuͤgt man hinzu, waͤre ihm vollkommen ge⸗ lungen. Ich glaube dieses Geruͤcht nicht, denn wenn es wahr waͤre, wuͤrden wir es gestern schon mit Bestimmtheit erfahre haben. Das Eine nur wissen wir gewiß, daß die Englaͤnder, seit sie in San Sebastian sind, die Munition nicht schonen. Sie moͤgen indeß wohl bedenken, daß man, so wie die Sachen jetzt stehen, etwas Anderes von ihnen verlangt, als bloßen Laͤrm machen. Erro ist endlich bei Don Carlos angekommen und von diesem zum Finanz⸗Minister ernannt worden.“ G

Das Memorial bordelais sagt: „Cordova wird von einem Tage zum andern in Pampelona erwartet; es ist, wie man sagt, seine Absicht, den Thaͤlern, die sich schon zu Gunsten der Koͤnigin erhoben haben, neuen Muth einzufloͤßen, und da Vastan⸗That aufzufordern, endlich fuͤr diesesbe Sache zu de