1836 / 186 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

rung zu bringen, nach laͤnger in diesem Zustande bleiben, moͤge dieselbe schnell stattfinden und den Interessen Frankreichs guͤnstig seyn.“

Man schreibt aus Bayonne vom 25sten d. M.: „Es heißt, der General Evans habe den Befehl aus Madrid bekom⸗ men, die Karlisten anzugreifen und sich um jeden Preis zum Herrn der Linie von Irun nach Hernani zu machen; er habe darauf bemerklich gemacht, daß die unter seinen Befehlen ver⸗ sammelten Streitkraͤfte ihm nicht hinreichend schienen, um mit Erfolg zu operiren, und daß er es der Vorsicht gemaͤß erachte, die beiden Regimenter abzuwarten, deren Absendung ihm angekuͤn⸗ digt worden sey. Man weiß nicht, was nach dieser Antwort beschlos⸗ sen worden ist. Die Christinos sollen aber heute Morgen von San Sebastian und von der Passage, so wie von Valcarlos aus, an⸗ gegriffen haben; es ist außer Zweifel, daß der Besitz von Her⸗ nani in diesem Augenblick das Hauptstreben der Christinos ist, andererseits aber deutet Alles darauf hin, daß dieser Platz ihnen auf energische Weise streitig gemacht werden wird.“

Grohßbritanien und Irlaäand.

London, 28. Junt. Se. Maj. der Koͤnig werden morgen von Windsor nach der Stadt kommen, um Lever zu halten. Vor⸗ gestern wurden zur Feier des Jahrestags der Thronbesteigung Sr. Maj. im Park und im Tower die Kanonen geloͤst. Ihre Maj. gaben in Windsor ein großes Gastmahl.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Oranien ist nach Bath gereist und wird sich von da nach Oxford begeben.

Die Morning Chroniele sagt, sie koͤnne mit Vergnuͤgen melden, daß der Koͤnig nach dem fuͤr Lord Melbourne guͤnstigen Ausspruch der Jury unverholen seine Freude uͤber diesen den Wuͤnschen und Gefuͤhlen des Monarchen so entsprechenden Aus⸗ gang des Prozesses geaͤußert habe. 1

Der Franzoͤsische Botschafter und der Tuͤrkische Gesandte sollen in der Churchillschen Angelegenheit lange Konferenzen mit Lord Palmerston gehabt haben. 1

Der zweite Brief O' Connell's an das Volk von Großbri⸗ tanien ist in Vergleich zu seinen fruͤheren aͤhnlichen Schreiben dieser Art ziemlich kurz gefaßt. Er beginnt folgendermaßen:

„Es giebt ein altes Englisches Sprüchwort, welches sagt: „Ein Faktum wiegt eine ganze Fracht von Argumenten auf. “4, ꝗIch will Ihnen das Faktum geben. Es ist eine Sache, die mich selbst betrifft. Ich habe einen Wohnsitz in Irland, er liegt in einem Kirch⸗ spiel, genaunt Kilcrohane, in der Graͤfschaft Kerrv. Das Kirchspiel ist ungefähr 17 Englische Meilen lang und 3 bis 4 breit. Seine jetzige Bevölkerungszahl ist 10,154. Davon sind 9990 Katholiken und 164 Protestanten. Von diesen Protestanten kommen 87 auf die Kü⸗ stenwache und die Polizei nebst deren Familien. Diese Personen süund im eigentlichen Sinn des Wortes nicht Pfarrkinder. Sie stehen im Dienst des Staats, können nach Belieben entfernt werden und werden auch zu bestimmten Zeiten immer wieder entfernt; genng, es sind Fremde, die sich nur zu einem bestimmten Zweck und für eine ge⸗ wisse Zeit in dem Kirchspiel aufhalten. Die Zahl der protestantischen Pfarr⸗ kinder ist also nur 77. Der Pfarrer dieses Kirchspiels ist Hr. Longfield. Er ist es seit den letzten 10 oder 12 Jahren. Ich glaube aber, er hat nicht so viel Tage in dem Kirchspiel zugebracht. Ich sah ihn nie, und der einzige Dienst, den er mir je geleistet, war, daß er seinen gewöhnlichen Wohnsitz. zu Bath oder Chelteuham verließ und zu ei⸗ ner Wahl nach Kerryv kam, um gegen mich zu stimmen; das war Alles. Sein Zehnten⸗Ertrag aus dem Kirchspiel beläuft sich auf 500 Pfund jährlich sder so ungefähr. Er hat auch drei oder vier Pfarrhäuser. Nach der katholischen Eintheilung sind es zwei Kirch⸗ spiele, und wir Katholiken unterhalten gern die katholischen Geistli⸗ chen beider Theile. Die Sache steht also folgendermaßen: Ich, als Katholik, habe meine eigenen Geistlichen zu unterstützen, meine eigene Kirche zu bauen und sie in Stand u erhalten. Das Kirchspiel ist

nnrd die Hauptlast von dem Allen fällt auf mich; und nun besteht außerdem noch Se. Ehrwürden Herr Longsteld darauf, daß ich ihm jährlich 50 Pfund für Zehnten zahlen soll, und weil ich diese Forderung, wie sie es offenbar ist, für höchst unge⸗ recht und unvernünftig halte, läßt er am Schatzkammer⸗Gericht eine Klage gegen mich anhäugig machen, überliefert mich einem gierigen Anwalt, um mir schwere Geldbußen abzupressen, und sagt dann, ich bitte Sie, die Religion, die ihn dazu getrieben und die diese hand⸗ greifliche Ungerechtigkeit gutheißt, sey besser, als meine Religion. Ich glaube es nicht, Engländer, ich glaube es nicht! Ich halte meine Religion für besser als die seinige, und ich werde ihm daher nie ei⸗ nen Shilling zahlen, nein, keinen Heller. Er und sein Anwait mö⸗ gen mein Vieh, mein Getraide, mein Hausgeräth fortnehmen, sie mögen meine Pächter fortführen, sie mögen Alles wegschleppen und verkaufen oder vernichten, ich werde nimmermehr einen Pennv ent⸗ richten. Ich werde dem Gesetz nicht Widerstand leisten, weil auch dies, wie so manche andere unerhörte Unbilligkeit, Gesetz ist, aber, 09o es, ich werde ihm oder für ihn nie einen Heller ahlen.“

8 Nachdem O'Connell dies noch ein Dutzend Mal mit ande⸗ ren oder mit denselben Worten wiederholt hat, fragt er die Eng⸗ länder, ob sie so etwas ruhig dulden, ob sie Zehnten fuͤr katho⸗ lische Geistliche entrichten wuͤrden, und behauptet, die Katholiken koͤnnten sich das Umgekehrte noch weniger gefallen lassen, da die Zehnten urspruͤnglich zu katholischen Zwecken bestimmt gewesen seyen; er vergleicht die protestantische Geistlichkeit in Irland mit dem Goͤtzen Dschuggernauth, der unersaͤttlich stets nur blutige Opfer fordere, und droht zuletzt damit, daß es bald zu einem friedlichen Vergleich zu spaͤt seyn werde.

In den Kirchspielen St. Pancratius, Marylebone und in Finsbury wurden heute Aufforderungen an die Kirchen⸗Vorsteher und Wahl⸗Beamten unterzeichnet, so bald als moͤglich oͤffentliche Versammlungen der Waͤhler zu veranstalten, damit diese dar⸗ uͤber berathschlagen koͤnnten, ob es nicht angemessen sey, das Unterhaus um Unterstuͤtzung der O'Connellschen Motion auf Reform des Oberhauses zu ersuchen.

Zwei Capitaine und drei Lieutenants von der Plymouther Marine⸗Division haben Befehl erhalten, sich an Vord des Dampfboots „Pluto“ zu ihrem Bataillon nach der Kuͤste von Spanien einzuschiffen. Auch 4 Offiziere und 100 Mann von der Woolwicher Division, so wie eine kleine Abtheilung Marine⸗ Artillerie, sind dorthin beordert.

Die Kriegsschiffe „Gannet“ und „Racer“ haben zwei Skla⸗ venschiffe, jedes mit 250 bis 300 Negern an Bord, aufgebracht.

Die verwittwete Marquise von Conyngham hat vor einigen Tagen bei dem Umsturze ihres Wagen eine Rippe gebrochen.

Nach Nord⸗Amerikanischen Blaͤttern vom 1. Juni war der Ober⸗Befehlshaber der Texianischen Truppen, General Houstoun, am 22. Mai zu New⸗Orleans eingetroffen, um we⸗ gen der in dem Treffen vom 21. April erhaltenen Wunde aͤrzt⸗ liche Huͤlfe zu suchen. Durch ihn erfuhr man den genauen

kergang der Niederlage Santana's. Von 7090 Mann, welche ater ihm in Texas eingeruͤckt, waren kaum 25090 entkommen, und diese wurden von den siegreichen Texianern eifrig verfolgt. Santana befand sich unter strenger Bewachung in Velasco. Seine Antroͤge auf Waffenstillstand waren zuruͤckgewiesen wor⸗ den, worauf er sich erboten hatte, die Unabhaͤngigkeit von Texas anzuerkennen. Der Rio Grande soll die bestaͤndige Graͤnze zwi⸗ schen Mexiko und Texas seyn, und Santanga bleibt als Geisel

Tunis sendet. Die Dinge koͤnnen nich eine Loͤsung ist nothwendig;

Krvmt⸗

in der Koͤnigl. Residenz abgestiegen. Benediktiner⸗Institut, wo Sie uͤber eine Stunde verweilten, und von wo Sie sich in das Gemaͤlde⸗Gallerie verfuͤgten. dieselben Ihre Reise fortsetzen Noͤrdlingen uͤbernachten.

schlossen.

Landtage unerledigt gelassen hatten.

se innig verflochten fühle, darzustellen bemüht waren. 1 tete das Land von dem aegeuwärtigen Landtage vor Allem die Be⸗ seitigung jedes Zweifels über seine Gesinnungen gegen

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den Haͤnden der Texianer, bis der Vertrag vom Mexikanischen Se⸗ nat genehmigt und von den Vereinigten Staaten Nord⸗Amerika's ga⸗ rantirt seyn wird. Aus Mexiko wird im Globe ohne An⸗ gabe des Datums gemeldet, daß der Tod des General Barra⸗ gan in jener Hauptstadt große Verwirrung verursacht habe, und daß Alles in Anarchie und Aufruhr begriffen sey; das Haus des Schwedischen Konsuls sey gepluͤndert und er selbst ermor⸗ det worden; die liberale Partei suche eine Revolution herbeizu⸗ fuͤhren und zeige ossene Feindseligkeit gegen die bestehende Ord⸗ nung der Dinge.

Bruͤssel, 27. Junt. Im Senate wurde vor dem Schlusse der Sesston ein Bericht uͤber einen Gesetzesvorschlag erstattet, der von allgemeinem Interesse ist. Es ist dies der Gesetzesvor⸗ schlag gegen die Duelle. Der Bericht der mit Pruͤfung dessel⸗ ben beauftragten Kommission, der von Herrn v. Haussy erstattet wurde, hat die oͤffentliche Aufmerksamkeit in einem hohen Grade gefesselt, und der Senat hat verordnet, daß alle richterlichen Behoͤrden offiziell davon in Kenntniß gesetzt werden sollen. Die Hauptpunkte des Gesetzesvorschlags sind folgende: Auf jede Herausforderung steht eine Gefaͤngnißstrafe von 1 bis 3 Mo⸗ naten und eine Geldbuße von 100 bis 500 Franken. Hat das Duell stattgefunden, ohne Verwundung oder Tod zur Folgen zu haben, so werden die Duellanten mit 2 Monaten bis 1 Jahr Gefaͤngniß, 200 bis 1000 Franken Geldbuße be⸗ straft. Ist einer der Duellanten leicht verwundet, so kann der andere zu 3 bis 18 Monaten Gefängniß und 300 bis 1590 Franken Geldbuße verurtheilt werden. Hat die Verwundung eine Untuͤchtigkeit zum Arbeiten waͤhrend 20 Tagen zur Folge, so steigt die Strafe von 6 Monaten bis 2 Jahren und von 500 bis 2500 Franken. Außerdem ist der Verlust eines Theils oder aller buͤrgerlichen Rechte, und der Stelle, wenn es ein Beamter ist, waͤhrend einer der Gefaͤngnißstrafe gleichen Zeit damit verbunden. Hat das Duell eine Verstuͤmmelung und eine Krankheit von mehr als 40 Tagen zur Folge gehabt, so kann die Strafe auf 1 bis 5 Jahr Gefaͤngniß und 1000 bis 5000 Franken Geldstrafe geschaͤrft werden, neben dem Verlust des Amtes und der buͤrger⸗ lichen Rechte. Wer endlich seinen Gegner im Duell getoͤdtet hat, soll mit 2 bis 10 Jahren Gefaͤngniß, 2000 bis 10,000 Franken Geldbuße und Verlust des Amtes und Interdiction aller buͤrger⸗ lichen Rechte, waͤhrend eines der Dauer der Gefaͤngnißstrafe glei⸗ chen oder sie bis um das Doppelte uͤbertreffenden Zeitraums, bestraft werden. Bei Duellen auf Leben und Tod ohne Sekun⸗ danten und dergleichen werden die Strafen noch geschaͤrft. Die Sekundanten werden, wenn das Duell Verwundung oder Tod zur Folge gehabt hat, zu der Haͤlfte der Strafe, der die Duel⸗ lanten unterliegen, verurtheilt. Duelle, die keine oder nur eine leichte Wunde verursacht haben, gehoͤren zur Kompetenz der cor⸗ rectionellen Gerichte. Alle uͤbrigen werden von den Assisen ge⸗ richtet. Außer der Verurtheilung kann noch Entschaͤdigung ver⸗ langt werden. Belgier, die sich außerhalb des Koͤnigreichs duel⸗ lirt oder sekundirt haben, koͤnnen bei der Ruͤckkunft in daffelbe gestraft werden, wenn sie nicht schon im Auslande daruͤber zur Rechenschaft gezogen sind. Das Gesetz findet seine Anwendung auf alle Staͤnde der Nation, Militairs sowohl als Civilisten.

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Deztschland. Dresden, 1. Juli. Se. Majestaͤt der Koͤnig geruhten gestern dem Koͤnigl. Bayerischen Gesandten, Wirklichen Staats⸗ und Geheimen Rath Grafen von Luxburg, sodann dem Koͤnigl. Preußischen Gesandten, Wirklichen Geheimen Rath von Jor⸗ dan, und dem Koͤnigl. Franzoͤsischen Gesandten von Bussierre

Partikular⸗Audienzen zu ertheilen und die von ihnen uͤberreich⸗

ten neuen Beglaubigungsschreiben in Empfang zu nehmen.

Auch hatten gestern der Koͤnigl. Bayerische Kaͤmmerer und Ge⸗ neral⸗Lieutenant, Graf von Pocci, so wie der Koͤnigl. Preußi⸗ sche General⸗Major von Koͤnige in den ihnen bewilligten Partikular⸗Audienzen die von

Quadt die Ehre, Sr. Majestaͤt dem

ihnen uͤberbrachten Kondolenz⸗ und Gluͤckwunsch⸗Schreiben ihrer

Allerhoͤchsten Souveraine zu uͤberreichen.

Augsburg, 30. Juni. Se. Majestaͤt der Koͤnig von Bayern sind diesen Morgen nach acht Uhr hier eingetroffen und Sie besuchten sogleich das

polytechnische Institut und die Um zwei Uhr wollen Allerhoͤchst⸗ und, dem Vernehmen nach, in Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wil⸗

Mainz, 390. Juni.

helm von Preußen, der allverehrte Gouverneur hiesiger Bun⸗ desfestung, kam gestern mit seiner Erlauchten Gemahlin und Fa⸗ milie hier an, und man giebt sich der Hoffnung hin, daß Se. Koͤnigl. Hoh. laͤngere Zeit hier verweilen werden.

Darmstadt, 30. Juni. (Hess. Ztg.) Se. Koͤnigl. Hoh. der Großherzog haben heute den Landtag in hoͤchster Person ge⸗ Die Mitglieder beider Kammern versammelten sich um halb 12 Uhr in dem Großhherzogl. Residenzschlosse. Der Großherzog erschien in Begleitung der Prinzen des Hauses und hielt von dem Throne folgende Anrede an die Staͤnde:

„Meine Herren Stände! Ich habe Sie um Mich versammelt, um am Schlusse dieses Landtages noch einige Worte persönlich zu Ihnen sprechen zu können. Läuger, als sonst gewöhnlich, mußten Sie sich Ihren Familien und Ihren eigenen Geschäften entziehen. Ich erkenne die Widmung und die Ausdauer, mit welcher Sie Ihre ständischen Pflichten erfüllt haben, in vollem Maße an, und das Land wird mit Mir die Opfer zu würdigen wissen, welche von Vielen un⸗ ter Ihnen dem allgemeinen Wohl gebracht worden sind. Ihre Aufgabe war weitumfassend und wichtig. Siesollten erledigen, was zwei erfolglose Sie sollten sich den Arbeiten unterziehen, die ohnehin jeder Landtag. mit sich bringt. Roch mehr! Ich hatte Mich zu Maßregeln genöthigt gesehen, die Viele, obgleich sehr wahrheitswidrig, als eine Folge von Zerwürfnissen zwischen Mir und Meinen Unterthanen und des Verlustes des Vertrauens und der Liebe eines Volkes, mit dessen Wohl und Weh Ich Mich doch Daher erwar⸗

seinen Für⸗ sten, und es war Ihnen, meine Herren beider Kammern, vorbehat⸗ ten, durch Ihr Beispiel zu zeigen, wie die Entfernung des Mißtrauens, das Festhalten an dem wahren und ursprünglichen Geiste der Verfas⸗ sung und das offene und redliche, von Parteisucht freie, Zusammen⸗ wirken der Regierung und der Stände zu dem gemeinsamen Ziele, dem öffentlichen Wohle, dem Staate fromme. Diese Aufgaben sämmlich haben Sie gelöst. Mit Umsicht, mit ruhigem und ünbe⸗ fangenem Ernste haben Sie die zahlreichen Vorlagen, die Ihnen ge⸗ macht waren, geprüft, und überall hat eine Vereinigung der Ansich⸗ ten, zum wahren Besten des Vaterlandes, unsere Bestrebungen ge⸗ krönt. Ich fühle Mich glücklich in der Ueberzeugung, daß auf diesem Landtage wichtige und große Fortschritte zur Beförderung des allgemeinen Wohls theils gemacht, theils begründet worden sind, und

Ich danke Puen herziich für Ihre treue Mitwirkung hierzn. Eben so erhebend ist für Mich die Aussicht, daß unter dem Schutze

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des Friedens, den die göttliche Vorsehung uns erhalten zu wllen scheint, Mein Land einer immer bessern Zuknuft entgegenschtiten werde. Ich habe befohlen, daß Ihnen Meine landesherrlwen Entschließungen auf Ihre Eingaben nunmehr verkündigt undder Landtag in Meinem Namen geschlossen werden soll. Wenn Fie dann in Ihre Heimath zurückkehren, fahren Sie fort, auch dort für Eintracht, Verktrauen und Erhaltung der gesetzlichen Ordnung zu wirken, damit das Gute, was Sie so thätig mitbegründen hal seine segensreichen Früchte entwickle, in deren Gedelhen guch b Ihren schönsten Lohn finden werden. Meines landesfürstliche Wohlwollens seyn Sie zugleich versichert.“ b

Se. Koͤnigl. Hoheit verließen hierauf den Thronsaal. D Minister des Innern, Freiherr du Thil, ließ den Landtags⸗Ab schied verlesen und erklaͤrte sodann, auf Befehl des Großher zogs, den Landtag fuͤr geschlossen. Saͤmmtliche Mitglieder beider Kammern hatten die Ehre, von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Großherzoge zur Tafel gezogen zu werden.

Stuttgart, 30. Juni.

(Schwaͤb. Merk.) In der

heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer war die Berathung des Berichts der Justiz⸗Gesetzgebungs⸗Kommission uͤber den An⸗

trag des Abgeordneten Menzel: „die Regierung um ein Gese zu bitten, wodurch der Nachdruck, als ein das Eigenthum beeintraͤchtigendes,

Ehre des Wuͤrttembergischen Namens vor dem Auslande verun⸗ glimpfendes Institut, unbedingt aufgehoben werde“, an der Tages⸗Ordnung. (Berichterstatter Pfizer.) Der erste Kom⸗ missions⸗Antrag geht dahin: Die Regierung um den Entwurf eines Gesetzes zu bitten, wodurch, unabhaͤngig von Erlangung eines Privtlegiums gegen Nachdruck, die Rechte der Schrift⸗ steller und Verleger gegen den Nachdruck sicher gestellt werden. Geh. Rath v. Schlayer will nur kurz bemerken, daß die Roe⸗ gierung schon laͤngst mit einem solchen Gesetz⸗Entwurfe umgehe der schon der Staͤnde-Versammlung zur Berathung uͤbergeben worden seyn wuͤrde, wenn nicht allgemeine Bestimmungen von Seiten des Bundes für ganz Deutschland in dieser Beziehung demnaͤchst zu erwarten staͤnden.

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Neuchatel, 25. Juni. Hinsichtlich der auf den Artikee uͤber die Revision der Bundes⸗Akte folgenden Paragraphen des eidgenoͤssischen Kreisschreibens, bis zum 31sten, wurde in der vor, gestrigen Sitzung des gesetzgebenden Koͤrpers das Gutachten des Staatsraths ohne weitere Diskussion gebilligt. Die Versamm⸗ lung sprach sich zum erstenmal ganz einmuͤthig zu Gunsten von Schwyz aus. Als die Reihe an den Stand Neuchatel kam, verlangte der Abgeordnete von Fleurier, Herr Jeanrenaud, noch einmal die Verlesung der von Sr. Majestaͤt in Bezug auf den Fuͤrstenthums-Titel dieses Standes ertheilten Antwort, die von der Versammlung von neuem mit der groͤßten Freude ange⸗ hoͤrt wurde. Ueber die Farben kam es zu keiner Debatte; die Medaille aber beschaͤftigte die Versammluüng einige Augenblicke. Herr L'Eplattenier, der Abgeordnete von Coffrane, sprach sich naͤmlich mit hoͤchster Entruͤstung uͤber das Votum von Gens aus, welches seiner Tagsatzungs⸗Deputation anbefohlen, zu ver⸗ langen, daß das Tragen keiner Decoration, die zur Bezeichnung einer Partei diene, gestattet werden solle; es sey, sagte er, eine seltsame Gedanken⸗Verwirrung, wenn man die Medaille, welche die Neuchateller truͤgen, ein Parteizeichen nenne; das heiße Treue und Empoͤrung, Pflichterfuͤllung und Verbrechen auf glei⸗ che Stufe setzen und mit gleichen Namen bezeichnen; er wuͤnsch te, daß die Neuchateller Tagsatzungs⸗Deputation einen solche Vorschlag so, wie er es verdiene, zuruͤckweise und sich kurz un buͤndig gegen eine Anmaßung ausspreche, die zu beweisen scheine daß man nicht mehr den Muth habe, die Dinge bei ihrem wah ren Namen zu nennen. Der Vortrag dieses Redners wurde mit dem lebhaftesten Beifall aufgenommen, und Hr. v. Cham, brier erklaͤrte, die Instruction an die Deputation sey auch vom Staats⸗Rath ganz in diesem Sinne ertheilt. Herr Jean renaud stimmte fuͤr gänzliche Abschaffung aller Decora, tionen in der eidgenoͤssischen Armee; eine solche Maß⸗ regel, meinte er, sey dem alten Schweizer Geiste angemessen doch wollte er die bei Gelegenheit der Ereignisse von 1815 vo der „Eidgenossenschaft“ verliehenen Ehrenzeichen davon ausge nommen wissen. Der Kanzler machte auf die Inkonse quenz, um sich keines staͤrkeren Ausdrucks zu bedienen, in diesem Verlangen aufmerksam, indem eine Medaille, welche Maͤnnern, die eine Schweizer Kantonal⸗Souverainetaͤt vertheidigt haͤtten, zur Belohnung verliehen worden, ausgeschlossen und dagegen ausnahms⸗ weise eine andere, ohne Zweifel sehr ehrenwerthe, aber fur Dienste, die einem fremden Souverain geleistet worden, er⸗ theilte, beibehalten werden sollte; viel einfacher, meinte er, um namentlich viel offener und loyaler waͤre es gewesen, wenn d Abgeordnete von Fleurier statt dessen gerade herausgesagt haͤtte er wolle die Neuchateller Medaille nicht; man wuͤrde, um de Frieden zu erhalten, wohl bereit seyn, eine allgemeine Maßrege zu genehmigen, aber ohne Ausnahme. Herr von Perregau glaubte, daß eine allgemeine Maßregel dieser Art den wahre Interessen der Eidgenossenschaft widerspreche, weil sie tuͤchtige Of fiziere von der eidgenoͤssischen Armee zuruͤckhalten duͤrfte, indem dieselben ehrenvoll erlangte Decorationen fuͤr die Ehre einen Kommandos in dieser Armee nicht wuͤrden ablegen wollen. Das Gutachten des Staatsraths wurde demnaͤchst auch uͤber diesen Punkt mit großer Mazoritaͤt angenommen; die Minoritaͤt bellef sich immer nur auf 5 bis 7 Stimmen. Die Debatten nahmen dann wieder einen ruhigeren Gang bis zum 46sten Paragraphen, der von den Basellanoͤschaftlichen Angelegenheiten handelt. Der Staatsrath hatte vorgeschlagen, sich um eine friedliche Ausglei chung zu bemuͤhen, uͤbrigens aber anzuerkennen, daß Liestal sich im Unrecht befinde, denn der Landrath habe sich, um den Aus⸗ spruch des vollziehenden Raths zu kassiren, auf den 5. Artikel des Baseler Gesetzes von 1816 gestuͤtzt, welches den Juden die Niederlassung in diesem Kanton verbiete, aber durch ein Geseh vom Jahre 1821 seyen die Artikel 5 und 6 des Gesetzes von 1816 foͤrmlich aufgehoben worden, und die Entscheidung des Landrathes beruhe also auf einer falschen Grund’ lage. Herr Jeanrenaud wollte zwar nicht die Sympathie der Versammlung zu Gunsten Lestals anrufen, doch meinte er, es heiße, die einem eidgenoͤssischen Stande schuldige Ruͤcksicht verletzen, wenn man so unumwunden erklaͤre, daß derseibe Um- recht habe; wenigstens muͤsse man doch seine Vertheidigung h ren; auch sprach sich dieser Abgeordnete sehr stark gegen die von Frankreich ergriffenen Maßregeln aus. Der Maire von 9 Chaux de Fonds antwortete ihm, wenn man sein Urtheil 1 Aktenstuͤcke begruͤnde, laufe man keine Gefahr, sich zu irren, 9- die vorgelegten seyen klarer als der Tag; ohne Zweifel waͤren die Maßregeln Frankreichs hart, aber es sey in seinem Recht; uͤbrigens habe man bei dieser Gelegenheit sehen koͤnnen, daß der Vogel, dessen maͤchtigen Fittich man einst der Schweiz als ihr Schutzdach gezeigt, auch Krallen und Schnabel zu gebrauchen wisse. Da der Vorschlag des Abgeordneten von Fleurser gar kel

Anklang fand, so wurde nicht erst daruͤber abgestimmt.

der oͤffentlichen Moral schaͤdliches und die

elegenheit des 48sten Artikels nahm Herr Jeanrenaud wie⸗ er das Wort und klagte daruͤber, daß man den politischen Fluͤcht⸗ ingen eine Zuflucht in der Schweiz verweigern wolle, da es ch doch die alte Schweiz stets zum Ruhm angerechnet habe, erbannte und Verfolgte in ihren Schooß aufzunehmen, und a das goͤttliche Gestz selbst gebiete, den Fremden zu beherber⸗ n; jedenfalls sollte man einen Unterschied machen und nicht lle Fluͤchtlinge in eine und dieselbe Kategorie stellen. Herr von ambrier verwies dagegen den Reoner auf die Vertraͤge id auf die Geschichte; niemals, sagte er, habe sich die alte chwetz zum Schlupfwinkel fuͤr alle schlechte Subjekte Europas ergegeben; in den Zeiten ihres groͤßten Ansehens, als e von allen Maͤchten gefuͤrchtet und geachtet worden, abe sie doch Vertraͤge abgeschlossen, durch die sie sich nheischig gemacht, Leute, welche die Ruhe ihres Vaterlandes esoͤrt, nicht auf ihrein Gebiet zu dulden; ja in neuerer Zeit ztten selbst Individuen, die vor dem Revolutionsbeil geflohen, je sich aus ihrem Vaterlande entfernt, nicht weil sie dort Un⸗ uhen nheh e sondern weil sie ihrer Religion und ihren Ei⸗ en treu bleiben gewollt, keine Zuflucht hier finden koͤnnen, ob— leich sie dieselbe gewiß nicht wuͤrden gemißbraucht haben, denn rankreich habe die Ausweisung der Emigrirten verlangt, weil s gefunden, daß sie seinen Graͤnzen zu nahe seyen, und die Schweiz habe gehorcht; die Vertraͤge erheischten sogar die Aus⸗ lieferung jener Individuen, hinsichtlich deren der Staatsrath f den Vorschlag beschraͤnke, sie aus dem Gebiet der Schweiz

nen, wodurch der Eidgenossenschaft selbst ein großer

Dienst geschehe, da sie durch ihr Benehmen nur die Ruhe der⸗ selben stoͤrten. Auch bei dieser Frage fand der Antrag des Ab⸗ geordneten von Fleurier nicht die geringste Unterstuͤtzung. Eben o ging es demselben mit seinen Bemerkungen uͤber den die Pe⸗ ttionen an die Tagsatzung betreffenden Artikel. Herr Jeanre⸗ naud meinte naͤmlich, die Bevoͤlkerungen muͤßten durchaus das Recht haben, sich bei der Tagsatzung uͤber ihre Regierungen zu beschweren, denn die Menschen glichen einander alle, und so wie sie zur Macht gelangten, boͤten sie alles Moͤgliche auf, sich darin zu erhalten, und scheuten sich nicht, die Verfassung zu verletzen, wenn sie dadurch ihre Stellen behaupten koͤnnten; in dieser Hinsicht handelten die Radikalen eben so wie die Libera— en, und die Liberalen wie die Aristokraten; man muͤsse also dem olke eine Buͤrgschaft gegen diese allgemeine Tendenz, eine uͤrgschaft gegen die Verletzung der Verfassungen geben. Der anzler erwiderte darauf, wenn man Verletzungen der Ver⸗ assung nur von Seiten der Regierungen fuͤrchte, so koͤnne man wohl ganz ruhig seyn, und es waͤre zu wuͤnschen, daß diejenigen, ie unaufhoͤrlich Garantieen gegen die Regierungen forderten, ie Gesetze und die Verfassung eben so streng, wie jene, beob⸗ chteten und nicht durch fortwaͤhrende Anregung von erbitternden nd unnuͤtzen Fragen uͤberall Unzufriedenheit und Unruhen zu naͤhren suchten; so bediene man sich auch der Frage uͤber die Revision der Bundes⸗Akte nur zur Aufregung der Gemuͤther, während die Thatsachen bewiesen, daß das Schweizer Volk eine olche Revision gar nicht wolle, weil es nicht Maͤnner zu seinen sepräͤsentanten ernenne, die fuͤr die Revision waͤren; die Bun—⸗ des⸗Akte sey allerdings ein Pakt der Regierungen unter einan⸗ der, jetzt aber garantire sie, wo die Bevoͤlkerungen souverain seyen, ie Volks⸗Regierungen eben so, wie sie fruͤher die aristokra⸗ isschen Souverainetaͤten garantirt habe, und die in den Kanto⸗ al, Verfassungen eingetretenen Veraͤnderungen erheischten einesweges auch eine Veraͤnderung in der Bundes⸗ Akte, ndem diese die erneuerten Constitutionen eben so ver⸗ buͤrge, wie fruͤher die alten; in jeder Session habe man die Liebhaber der Revision, denen die jetzige Bundes⸗ Ulkte so verwerflich erscheine, ersucht, doch zu sagen, worin die Maͤngel derselben laͤgen, aber immer seyen sie stumm geblieben. Eine laͤngere Debatte wurde schließlich noch durch die Reclama— ion der Kloͤster von Aargau veranlaßt. Herr Jeanrenaud and es unangemessen, daß der gesetzgebende Koͤrper sich jetzt schon erlauben wolle, uͤber eine Maßregel einer so achtbaren Re⸗ ierung, wie die von Aargau, seine Meinung zu aͤußern, ohne iese Regierung gehoͤrt zu haben. Herr. Frochaux da⸗ egen dankte dem Staatsrath fuͤr das von ihm vor⸗ eschlagene Gutachten; er fuͤrchtete nach den Beschluͤs⸗ en der Aargauer Regierung, daß sich ein heißer Kampf ntspinnen moͤchte, doch setzte er noch seine Hoffnung auf die Neuchateler Deputation, die gewiß, wie immer, o auch hier die Sache des guten Rechts vertheidigen werde. Er machte sodann auf die Lage aufmerksam, in wesche die reli⸗ giösen Corporationen durch die Dekrete der Aargauer Regierung ersetzt worden, auf die gewaltsamen Mahregeln, die man gegen sie ergriffen, und auf die ungerechte Behandlung, die man ih⸗ nen habe widerfahren lassen; man beduͤrfe, meinte er, gar kei⸗ ner Erklaͤrung von Seiten der Aargauer Reglerung, ihr Dekret preche fuͤr sich selbst; der 12te Artikel der Bundes⸗Akte arantire den Corporationen den Schutz der Eidgenossen⸗ und die Guͤter einer Corporation in Beschlag neh⸗

den groͤßten Theil ihrer Einkuͤnfte konfisziren, ih⸗

mnen neue Verstaͤrkung zu verbieten, heiße, sie ganz ver⸗ nichten. Herr L' Eplattenier hielt es fuͤr sehr schwie⸗ rig, zu entscheiden, wie weit sich die Rechte einer Regierung mit Hinsicht auf die Aufloͤsung von Corporationen uͤberhaupt und derjenigen insbesondere, deren Existenz unnuüͤtz oder gefaͤhr⸗ lich werde, erstrecke; die Kloͤster, sagte er, haͤtten der Civilisation große Dienste geleistet; sie seyen die Mittelpunkte gewesen, wo die Wissenschaften eine Zustucht und die Ungluͤcklichen in einer eit, als die buͤrgerlichen Gesetze noch nicht die noͤthige Macht gehabt, um die Freiheit Einzelner gegen die Verfolgung der Staͤrkeren zu schuͤtzen, ein Obdach gesunden; auch der Ackerbau

verdanke ihnen viele Vervollkommnungen; aber die Zeit sey

vorgeschritten, die Bildung habe sich verbreitet, die Gesetze reichten jetzt zum Schutz der Buͤrger hin, und die Kloͤster seyen gegenwaͤrtig kein Beduͤrfniß mehr. Indeß wenn man nun auch den Regierungen das Recht zugestehe, unnuͤtze oder gefaͤhrliche Corporationen aufzuloͤsen, so muͤsse man doch aner⸗ kennen, daß sie vor Allem verpflichtet seyen, den Mitgliedern derselben den ungeschmalerten Genuß ihrer Guͤter zu lassen, und daß sie ihnen davon nicht das Geringste entziehen duͤrften; so aber habe die Aargauer Regierung nicht gehandelt, denn sie habe die Mitglieder der Kloͤster beraubt und scheine sie auf das Gras in ihren Gaͤrten verweisen zu wollen indem sie ihnen kaum et⸗ was zu ihrem Lebens⸗Unterhalt gelassen; solche Maßregeln koͤnn⸗ ten nie die Billigung eines Standes erlangen, der die Gerech⸗ äs zu seinem Waͤhispruch und die gewissenhafte Beobachtung va Bertraͤge zu seiner Regel gemacht habe. Herr Perrochet les üchte es, die Regierung von Aargau zu rechtfertigen; es habe h.sagte er, in Folge der Annahme der Badener Konferenz⸗ 8 kel in Aargau eine Bewegung kund gegeben, die

eine politisch⸗religioͤse nennen wolle; die Regierung habe sehr gut gewußt, woher diese Bewegung komme, und sie habe die rheber derselben bestrafen wollen. Herr von Chambrier aber

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sprach sein Erstaunen daruͤber aus, daß man, nicht zufrieden, die Beraubung der Aargauer Kloͤster gutzuheißen, dieselben auch noch der Anzettelung von Komplotten beschuldige, und auch Herr von Perrot war der Meinung, daß ein Stand, der sich selbst achte, ein Land, welches das Gluͤck habe, unter der Regierung eines Koͤnigs zu leben, dessen Wahlspruch; Suum cuique sey, sei⸗ ner Deputation zur Tagsatzung keine andere Instruction ertheilen koͤnne, als daß sie von der Aargauer Regierung verlange, das, was sie ungerecht und gewaltsam an sich geris⸗ sen, wieder fahren zu lassen. Diese Instruttion wurde eben⸗ falls mit großer Masoritaͤt genehmigt; nur 7 Stimmen erho⸗ ben sich dagegen. Hiermit waren die Berathungen uͤber die Instruirung der Tagsatzungs⸗Deputation beendigt, und es wurde nun zur Ernennung der Deputirten selbst geschritten. Herr von Chambrier ward mit 68 Stimmen unter 74 zum ersten Deputirten ernannt; die Wahl des Anderen mußte bis zum fol⸗ genden Tage verschoben werden, da bei der naͤchsten Abstim⸗ mung keiner mehr die erforderliche Majorität erhielt. Herr von Chambrier legte sodann noch den Bericht uͤber die Aus⸗ gaben und Einnahmen des Jahres 1835 auf dem Buͤreau nieder; die ersteren betragen 438,476, die letzteren 458,000 Franken; unter den ersteren befinden sich jedoch mehrere außerordentliche, so daß, wenn diese davon abgezogen werden, ein Ueberschuß von 74,900 auf Seiten der Einnahmen bleibt. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben im vorigen Jahre eine Summe von 88,000 Fr. an das Fuͤrstenthum Neuchatel geschenkt.

In der gestrigen Sitzung wurde die Wahl des zweiten De⸗ putirten fuͤr die Tagsatzung vorgenommen; sie fiel auf Herrn Terrisse, der von 70 Stimmen 56 erhielt. Den uͤbrigen Theil der Sitzung fuͤllten Debatten uͤber die Wirthshaͤuser aus.

NAt äaeen.

Turin, 24. Juni. Ein Koͤnigliches Dekret hat die so⸗ genannte persoͤnliche Servite zur Ausbeutung der Salinen auf der Insel Sardinien abgeschafft und 24 Gemeinden des Be⸗ zirks Oristano, die seit 1791 fuͤr die Befreiung davon ein jaͤhrliche Geldzahlung leisteten, von letzterer befreit. 1

Die Allgemeine Zeitung schreibt von der Ita⸗ liänischen Graͤnze vom 23. Juni: „Da der Herzog von Nemours noch nicht voͤllig hergestellt ist, so heißt es, er werde vielleicht in Mailand verweilen, waͤhrend sein Bruder nach Florenz reist. Der Großherzog von Toscana hat die bei⸗ den Prinzen ausdruͤcklich eingeladen, ihn mit ihrem Besuche zu beehren. Der Aufenthalt des Herzogs von Orleans in Florenz wird aber nur einige Tage dauern. Vor wenigen Tagen kam ein Adjutant des Königs der Franzosen in Florenz an und reiste bald darauf den Prinzen entgegen. In Mailand sind große An⸗ stalten zum Empfange der Prinzen gemacht worden, in Turin nicht. Der Turiner Hof lebt bekanntlich sehr eingezogen, und die hohen Gaͤste werden daher ihre Unterhaltung nur in dem en⸗ gern Kreise der Koͤniglichen Familie suchen muͤssen. In Turin wollte man Nachrichten aus Spanien haben, die ziemlich guͤnstig fuͤr Don Carlos lauteten. Besonders soll die Geldnoth im Kar⸗ listischen Hauptquartier nachgelassen haben und seit einigen Wochen alle Ruͤckstaͤnde der Armee ausgezahlt worden seyn. Auch versicherte man, es bereiteten sich in Aragonien und Gali⸗ zien große Bewegungen vor. vb“

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Madrid, 20. Juni. (Franzoͤsische Blaͤtter.) Die groͤßte Verlegenheit der Regierung entsteht aus dem Geldman⸗ gel. Der Schatz hat keine Einnahmen, und das, was noch eingeht, erleidet solche Reductionen, daß es für die Beduͤrfnisse der Verwaltung nicht ausreicht. Wenn die Abgaben im gan⸗ zen Koͤnigreiche regelmaͤßig gezahlt wuͤrde, so wuͤrden die Ein⸗ nahme 1130 1140 Millionen Realen betragen; allein es kommen nie mehr als 450 500 Millionen ein. Diese ungeheure Dif⸗ ferenz zwischen den veranschlagten und den wirklichen Einnah⸗ men erklaͤrt hinlaͤnglich den verworrenen Zustand der Finanzen.

Der Morning⸗Herald giebt in einem Schreiben aus Villafranca vom 13. Juni folgende Details uͤber den Hof und die Armee des Don Carlos: „Villafranca, die jetzige Re⸗ sidenz des Don Carlos, ist eine kleine Stadt an der großen Straße von Tolosa nach Bergara, etwa neun Spanische Mei⸗ len von der Franzoͤsischen Graͤnze entfernt. Sie hat ungefaͤhr 1500 Einwohner, die sich hauptsaͤchlich mit dem Ackerbau be⸗ schaͤftigen. Die Festungswerke bieten einen ziemlich guten Schutz gegen einen Handstreich dar, und im Juni vorigen Jahres be⸗ lagerte Zumalacarreguy diese Stadt vierzehn Tage lang, ehe er sie einnehmen konnte, obgleich die Garnison nur aus 250 Mann bestand und keine Artillerie hatte. Die hier errichtete Po⸗ lizei ist sehr streng, und Niemand darf ohne die Erlaubniß des Ministers in die Stadt kommen. An den beiden nach Tolosa und Villareal fuͤhrenden Thoren sind mehrere Mu⸗ nizipal⸗Beamte stationirt, die jedem Reisenden sogleich den Paß abfordern. Ist der Reisende so gluͤcklich, einen Paß zu haben, so wird er von einem Soldaten auf das Polizei⸗Amt gefuͤhrt, und findet es sich, daß er mit der gehoͤrigen Erlaubniß versehen ist, so ist es ihm gestattet, seine Angelegenheiten zu besorgen, allein ohne einen besonderen Besehl darf er unter keiner Bedin⸗ gung seinen Aufenthalt verlaͤngern. Diese strenge Wachsam⸗ keit koͤnnte auf den ersten Blick ein uͤbles Licht auf Don Carlos wer⸗ fen, der mitten unter seinen treuen Unterthanen lebt; erwaͤgt man aber die weiter unten zu erwaͤhnenden Umstaͤnde genau, so wird man einsehen, daß dem Herrn Erro großes Lob fuͤr die Weis⸗ heit der von ihm ergriffenen Maßregeln gebuͤhrt. Es kommt mir nicht zu, eine Parallele zu ziehen zwischen Herrn Erro und dem vorigen Minister Cruz⸗Mayor; indeß ist es von Wichtig⸗ keit, verschiedene Maßregeln anzufuͤhren, die von beiden Mini⸗ stern zur Verwaltung der Provinzen ergriffen worden sind. Herrn Cruz⸗Mayor gebuͤhrt die Ehre, zu einer Zeit, wo sein Koͤniglicher Herr im Gebirge umherirrte und fast jeden Tag seinen Aufenthalt veraͤndern mußte, eine Verwal⸗ tung organisirt zu haben; allein er fand, sey es nun, weil er die Gewohnheiten des Baskischen Volkes nicht kannte, oder weil er die Juntas dem Willen des Don Carlos unter⸗ werfen wollte, maͤchtige Hindernisse beiseinen Entwuͤrfen, die zuletzt seine Entlassung herbeifuhrten. Es war durchaus nothwendig, einen Mann von Festigkeit an seine Stelle zusetzen. Die Subordination un⸗ ter den Ewil⸗Beamten war sehr erschlafft, und die Chri⸗ stinos, denen der Aufenthalt in den Provinzen gestattet worden war, hielten Zusammenkuͤnfte und zettelten Ver⸗ schwoͤrungen gegen Don Carlos an. Eine andere Klage gegen Cruz⸗Mayor war, daß er, waͤhrend Mendizabal die Aushebung von 100, 00 Mann eifrig betrieb, nichts that, um die Armee zu vermehren, und daß waͤhrend seiner Verwal⸗ tung die Provinzen ihrer Huͤlfsmittel beraubt wurden und keine fremde Anleihe kontrahirt worden war. Ich weiß nicht, inwie⸗ fern diese Anklagen begruͤndet sind, allein ich muß zur Steuer der Wahrheit erklaͤren, daß man, seit die Zuͤgel der Regierung

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in die Haͤnde des Herrn Erro uͤbergegangen sind, uͤberall Ver⸗ besserungen wahrnimmt. In dem Augenblick, wo Unordnung und Zwietracht aufs hoͤchste gestiegen waren, wurde Hr. Erro zum Minister ernannt. Dieser Staatsmann hatte vorher eine Anleihe abgeschlossen, und es war Geld in Menge vorhanden. Die erste Handlung des Ministers war die Organisirung der verschiedenen Departe⸗ ments des Staates. Er ernannte Secretaire fuͤr die Finanzen, fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten, fuͤr die Justiz und den Krieg; Aemter, die sich fruͤher saͤmmtlich in den Haͤnden von Cruz⸗Mayor und Villemur befunden hatten. Er errichtete ei⸗ nen Geheimen⸗Rath, uͤbernahm selbst das schwierige Amt eines Universal⸗Ministers und leitete, als solcher, die Regierungs⸗ maschine mit fester Hand. Die Mitglieder der Juntas wur⸗ den aus Gegnern des alten Ministers Freunde des neuen und versprachen ihm alle in ihrer Macht stehende Unterstuͤtzung. Herr Erro bemerkte bald, daß es im Hauptquartiere des Koͤnigs eine Menge unbeschaͤftigter Personen gaͤbe, und daß uͤberhaupt in Spanien der Mangel an Thaͤtigkeit immer in Intrigue aus⸗ arte. Er versetzte daher mehrere Unter⸗Beamten des Hofes nach entfernten Orten und befahl zugleich, daß Niemand ohne besondere Erlaubniß an den Hof kommen duͤrfe. Er hatte in⸗ deß noch einen anderen Grund zu dieser Vorsichtsmaßregel. Seit einiger Zeit war eine verbrecherische Korrespondenz mit gewissen Christinos in Cordova unterhalten worden, die in die Hände des Ministers siel. Es fanden mehrere Verhaftungen statt; da man jedoch die Namen dieser Verraͤther nicht saͤmmtlich kannte, so war die groͤßte Wachsamkeit noͤthig. Die verschiedenen von Herrn Erro erlassenen Dekrete sind bekannt, allein keines hat ihm eine groͤßere Popularitaͤt verschafft, als das Dekret zu Gun⸗ sten der Familie Zumalacarreguy's. Ich war erstaunt, hier eine so große Zahl achtbarer und einflußreicher Personen zu finden, die mit Gefahr Madrid verlassen hatten, um Don Car⸗ los ihre Dienste anzubieten. Besonders zog ein junger Mann von Adel meine Aufmerksamkeit auf sich; er hatte niemals, we⸗ der im Civil, noch im Militair gedient, und auf meine Frage, welche Laufbahn er einzuschlagen denke, erwiderte er: „„Ich bin gekommen, um meinem Koͤnige zu dienen er hat uͤber mein Vermoͤgen und mein Leben zu gebieten. Meine Absicht ist, an der Seite der tapferen Bergbewohner als Freiwilliger zu fechten.““ Ich bemerkte, daß er ohne Zweifel sogleich ein Offizier⸗Patent erhalten werde, worauf er antwor⸗ tete: „„Nein, es waͤre ungerecht, nach einem dreijaͤhrigen Kampfe dergleichen Patente Anderen, als Basken zu geben; ich werde meinem Souverain als ein Soldado distinguido dienen.“”“ 2c hatte die Ehre, dem Don Carlos vorgestellt zu werden. ch fand diesen Prinzen voll Zuversicht und sehr wohl. scheint des endlichen Erfolges gewiß zu seyn und sagte mir, daß er seit den letzten drei Monaten Zusicherungen erhalten habe, die seinen Einzug in Madrid außer Zweifel setzten. Herr Erro ist etwa 60 Jahre alt; Benehmen zeigt von guter Erziehung und seine Physiognorne den Mann von Kenntnissen. Er ist etwa sechs Fuß groß, gut gewachsen und eher mager als korpulent. Er ist leicht zugaͤnglich und hoͤrt gern und aufmerk⸗— sam diejenigen an, die sich ihm naͤhern. Er ist sehr thaͤtig, steht fruͤh auf und begiebt sich sogleich in sein Kabinet. Um Mittag begiebt er sich zu Don Carlos, mit dem er bis Uhr arbei⸗ tet, worauf Don Carlos eine oͤffentliche Audienz giebt. Herr Erro kehrt in seine Wohnung zuruͤck, um zu Mittag u speisen, und um 4 Uhr findet man ihn von neuem in semen Kabinet, wo er oft bis nach Mitternacht bleibt. Nun noch einige Worte uͤber den General Eguia und die Armee. Die effektive Macht, ohne den Aufstand in Masse zu rechnen, besteht aus 35,000 Mann Fußvolk, 1100 Mann Kavallerie und 459 Artilleristen mit 24 gut bespannten und etwa 50 Reserve Geschuͤtzen. Diese Armee ist folgendermaßen vertheilt: Die Generale Eguia, Villareal, Iturralde und Gomez stehen jetzt mit einem Beobachtungs⸗Corps von 14,000 Mann bei Vittoria; der General Sarasa mit 3000 Mann vor Bilbao; Iturriza mit 8000 Mann vor San Sebastian und der Passage, und die Generale Garcia und Taragual beobachten mit 6000 Mann den Franzöoͤsischen General Bernelle und die Christinischen Garnisonen in der Ribera. Die Artillerie⸗Depots befinden sich zu Oüaͤte und Mondragon. Die Kavallerie ist groͤßtentheils bei dem Corps des Generals Equia. Der Enthusiasmus der Armee fuͤr Don Carlos ist noch immer derselbe und eher noch groͤßer, als fruͤher. Die Diszi⸗ plin und die Organisirung des Heeres machen bedeutende Fort⸗ schritte. Die am wenigsten Unterwuͤrfigen in der Armee sind wohl die Navarresen, und man versicherte, daß sie Bedenken tragen, die Englaͤnder in ihren Verschanzungen anzugreifen. Sie sagen: „„Es ist unnuüͤtz, eine durch unzäaͤhlige Kanonen vertheidigte Linie ohne eine gleiche Artillerie angreifen zu wollen; man lasse die Englaͤnder nur aus ihren Verschanzungen herauskommen, dann wollen wir sie so empfangen, daß auch nicht ein Mann nach San Sebeastian zuruͤckkehren soll”““ Diese Meinung der Navarresen scheint allgemein gebilligt worden zu seyn, und es wird sich nun zeigen, ob der General Evans es wagen wird, ohne Lord John Hay und dessen Geschwader vorzuruͤcken. Die ganze Armee ist gut gekleidet, und ich war gestern zugegen, als die Truppen einen vierzehntaͤgigen Sold empfingen, mit dem man nur sechs Wochen im Ruͤckstande ist. Der General Eguia ist sehr beliebt bei der Armee; die Soldaten setzen großes Ver⸗ trauen in ihn, allein sie wuͤnschen eine groͤßere Thaͤtigkeit und mehr reelle Vortheile als Resultat ihrer Siege. Egutia ist ein umsichtiger, bedaͤchtiger Mann; er wagt niemals ein Gefecht oder einen Angriff gegen eine befestigte Stadt, ohne vorher die Vortheile und Nachtheile gegen einander abzuwaͤgen; wenn er dagegen einmal etwas unternimmt, so ist er auch des Erfolges gewiß. Ich glaube, daß seine jetzige Unthaͤtigkeit die Folge einer vernuͤnftigen Politik ist; er muß es zu verhindern suchen, daß die Christinos in die Provinzen eindringen, und auf jeden Fall einen ernstlichen Verlust vermeiden. Er verhin⸗ dert dadurch zugleich, daß das neue Kabinet in Ma⸗ drid eine moralische Staͤrke gewinnt, und Cabrera, der Zumalacarreguy Aragonten's, erlangt Zeit, seine Armee zu or⸗ ganisiren und zu vermehren, denn es ist ganz gewiß⸗ daß Don Carios durch Aragonien und Valencia nach Madrid marschiren wird. Wenn Eguia ohne Kavallerie nach dem Ebro marschirte, so wuͤrde er nicht nur nichts dadurch gewinnen, sondern er koͤnnte sogar noch eine Niederlage erleiden. Tabrera hat vor etwa acht Tagen sich erboten, Don Carlos im Triumphe bis vierzig Stunden von Madrid zu fuͤhren, und ich glaube mich nicht zu täuschen, wenn ich versichere, daß im Hauptquartier des Koͤnigs ernstlich davon die Rede gewesen ist, ob es nicht besser sey, wenn Don Carlos sich an die Spitze der Truppen von Aragonien und Valencia stelle, 6000 Mann Infanterie und drei Battericen Geschuͤtz mit sich nehme und den General Eguia mit dem Reste des Heeres zum Schutz der Provinzen zuruͤcklasse. Was Cata⸗ lonien betrifft, so ist schon ein Anfuͤhrer, zu dem die Bewohner auf dem Wege dorthin,

dieses Fuͤrstenthums Vertrauen haben, g und man wird bald sehen, daß alle von der Madrider „Hof⸗Zei⸗