der Gewalt, und bei der Wahl der letzteren wuürde eben so wohl politisches Vorurtheil mit ins Spiel kommen, wie bei der Wahl der ersteren; wo aber ein politischer Koͤrper Patronat besitze, da verwende er dasselbe auch zu politischen Zwecken, es moͤchten nun die Whigs oder die Tories vorherrschen. Außer diesem Redner erklaͤrten sich besonders noch Sir J. Graham, Herr Pemberton und auch Herr Harvey gegen die Bill. Letzte⸗ rer behauptete, daß die Verwaltung der milden Fonds in den Haͤnden der Corporationen gelassen werden müsse, denen sie die Donato⸗ ren uͤbertragen haͤtten, meinte, es sey ganz gleich, ob Mißbraͤuche von Tories oder Whigs veruͤbt wuͤrden, und suchte die Lobes⸗ erhebungen, die Herr V. Smith den Mayors gespendet hatte, laͤcherlich zu machen, indem er den Mayor vielmehr als den entschiedensten Parteimann in jeder Stadt bezeichnete. Oberst Sibthorp beantragte nun, daß der Bericht uͤber die Bill erst in drei Monaten entgegengenommen werden solle; dieser Antrag wurde aber, nachdem Lord J. R ussell, der General⸗Pro⸗ kurator und der General⸗Fiskal die Bill vertheidigt hat⸗ ren, mit 133 gegen 88, also mit einer Majoritaͤt von 45 Stim⸗ men verworfen und der Bericht genehmigt. Als Lord J. Rus⸗ sell darauf die dritte Lesung der Englischen Kirchen Bill bean⸗ tragte, erhob sich Herr Hume und sagte: „Ich hoffe, der edle Lord wird mit dieser Bill nicht so eilen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Diese und noch eine andere Bill sind erst vor wenigen Tagen eingebracht wor⸗ den. Wenn der edle Lord auf seinem Antrage besteht, so werde ich darauf antragen, daß die dritte Lesung noch vierzehn Tage verschoben werde.“ Lord J. Russell hielt einen solchen Auf⸗ schub aber fuͤr ganz unnoͤthig und sagte, wenn es sich darum handelte, ob die Bill nicht heute Abend zum drittenmal ver⸗ lesen oder ob sie bis zur naͤchsten Session ausgesetzt werden solle, so wuͤrde er noch lieber das Letztere waͤhlen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Herr Hume meinte dagegen, die Bill koͤnne heute Abend un⸗ moͤglich passiren, und wenn sie passirte, so wuͤrde sie der Sache, die der edle Lord zu vertheidigen vorgebe, den groͤßten Schaden zufuͤgen, denn es sey dem Lande die Aufhebung der Kirchen⸗ Steuer, die durch die Händel, welche sie veranlasse, die Kirche selbst in Gefahr bringe, von Er. Majestaͤt anempfohlen und von dem edlen Lord und seinen Vorgaͤngern ver⸗ sprochen worden. Die vorliegende Maßregel schließe aber nichts dergleichen ein; selbst Kirchen— Maͤnner wuͤnschten eine bedeutendere Reform, und die Dissenters koͤnnten mit dem, was durch diese Bill geschehe, gar nicht zufrieden seyn; gelange aber die Bill erst an einen anderen Ort (ins Oberhaus), so sey an gar keine Veraͤnderung mehr zu denken, denn dort werde man sie viel zu gut finden, um sie noch einmal zuruͤckzusenden. (Hoͤrt!) „Ich fordere den edlen Lord auf“, so schloß der Red⸗ ner, „zu beachten, was ich sage, und nicht nur ich, sondern fast Jedermann auf dieser Seite des Hauses.“ (Hoͤrt! und Gelaͤch— ter.) Da dessenungeachtet zur Tages⸗Ordnung uͤbergegangen und die Frage gestellt wurde, ob die Bill zum drirtenmal ver⸗ jesen werden solle, beantragte Herr Hume, daß dies erst nach sechs Monaten geschaͤhe. Sir R. Inglis meinte, es sey klar, daß die Bill einen großen Theil der Mitglieder dieses Hauses nicht befriedige, den Einen gehe sie zu weit, den Anderen nicht weit genug; er widersetzte sich derselben, weil sie den Grnndsatz aufstelle, daß Kirchengut Staats⸗Eigenthum sey, und sagte, er muͤsse da⸗ her leider diesmal einen Antrag des ehrenwerthen Mitgliedes fuͤr Middlesex unterstuͤtzen. Herr C. Buller pflichtete ebenfalls diesem Antrage bei, nur in anderem Sinn; er warf dem Mi⸗ nisterium vor, daß es nur die Plaͤne des vorigen (Peelschen) ausfuͤhre, und daß ein politisches Manoͤver die Siege, welche den sehr ehrenwerthen Baronet aus dem Amte getrieben, un⸗ uͤtz gemacht habe, denn dieser genieße eigentlich noch immer das Wesen der Amtsgewalt, wenn er auch kein Gehalt beziehe, indem die jetzigen Minister alle seine Maßregeln annaͤhmen; sie thaͤten, als wollten sie die Cumulation der Pfruͤnden abschaffen, und ließen sie doch bestehen; sie thaͤten, als wollten sie die hoͤ— heren Kirchen-Aemter reformiren, und gestatteten doch die Ver⸗ setzung von einem Bisthum zum anderen; sie beschwerten sich uͤber das hohe Einkommen der Bischoͤfe und ließen es doch viel hoͤher, als es seyn sollte; genug, sie befolgten ein Ver— faͤhren, welches ganz dem gleiche, das ihren Gegnern im Jahre 1834 eine Zeit lang die Macht der Regierung in die Haͤnde ge⸗ geben habe. Lord J. Russell vertheidigte das Ministerium gegen diese Angriffe und beschwerte sich uͤber die Bitterkeit der⸗ selben; es sey der Regierung, sagte er, vorzuͤglich darum zu thun gewesen, eine Kirchen⸗Reform zu entwerfen, die den Bei— fall der Haͤupter der Kirche haͤtte, und diesen großen Vortheil habe sie zu erlangen gewußt, indem ste, da ihr die Letzteren so egrenvoll entgegengekommen, auch ihrerseits nicht zu große Zuge⸗ staͤndnisse auf einmal gefordert habe. Sir R. Peel wollte jedoch gar kein Zugestaͤndniß in dieser Maßregel sehen und hielt es fuͤr laͤ⸗ cherlich, daß ein ehrenwerthes Mitglied dieselbe als einen von ihm (Peel) errungenen Sieg betrachte, da er an dem Schicksal der Will doch nicht das geringste Interesse habe; der Gerechtig⸗ keit aber sey er es schuldig, zu sagen, daß die Minister bei der Einbringung dieser Maßregel ganz ohne Partei⸗Ruͤcksichten gehan⸗ delt zu haben schienen. Nachdem noch einige Redner das Wort genommen hatten, unter denen sich namentlich Hr. Duncombe in aͤhnlicher Weise wie Herr Buller aͤußerte, wurde die Debatre bis zum Freitage vertagt und dann noch der Bericht uͤber die Stempel⸗Bill eingebracht.
London, 20. Juli. Der Koͤnig hat ein so eben beendig⸗ tes Gemaͤlde von Herrn Huggins, das Ende der Schlacht bei Trafalgar darstellend, in Augenschein genommen und dem Kuͤnst⸗ ler seinen hohen Beifall uͤber die gelungene Ausfuͤhrung zu er⸗ kennen gegeben. .
Die Berichte aus Lissabon reichen bis zum 10ten d. M. Nach einem von der Times mitgetheilten Privatschreiben soll die Poctugiesische Regierung die offiztelle Nachricht erhalten ha⸗ ben, daß kuͤrzlich zwei verdaͤchtige bewaffnete Fahrzeuge von Sar⸗
dinien abgesegelt seyen, und daß man glaube, sie haͤtten gewisse Personen an der Portugiesischen oder an der Spanischen Kuͤste landen sollen; allen Kommandanten und Magistrats⸗Behoͤrden der Portugiesischen Seestaͤdte war daher von der Regierung die groͤßte Wachsamkeit eingeschaͤrft worden. 8 Aus New⸗York sind Zeitunge! hier eingegangen, denen zufolge die Bill zur Regulirung der Regierungs⸗Devposita und in Betreff der Vertheilung der uͤvber⸗ schuͤssigen Fonds beide Haͤuser passirt und dann auch die Geneh⸗ migung des Praͤsidenten erhalten hatte. Die Feindseligkeiten mit den Indianern dauerten noch immer fort, doch hoffte man, daß die erfolgte Gefangennehmung eines der angesehensten Haͤupt⸗ linge und seiner beiden Soͤhne ein baldiges Ende des Krieges her⸗ beifuͤhren wuͤrde. 8 Nachrichten aus Veracruz vom 29. Mai zufolge, ging daselbst das Geruͤcht, daß Santana aus seiner Gefangenschaft entkommen und wieder bei der Mexikanischen Armee angelangt sey. Die Mextkanischen Freistaaten befanden sich uͤbrigens in
bis zum 28sten v. M.
seiner heutigen
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einem fieberhaften Zustande; die Geschaͤfte lagen ganz danieder,
und man befuͤrchtete eine Krisis.
Niederlande Amsterdam, 22. Juli. Das Handelsblad enthaͤlt in Nummer Betrachtungen uͤber die Resultate, welche das vor einem halben Jahre in Holland eingefuͤhrte neue Korngesetz bisher gehabt hat. Das gedachte Blatt legt dabei die Berichte zum Grunde, die so eben uͤber die verschiedenen Provinzen des Reiches im Schoße der Provinzial⸗Staͤnde ab⸗ gestattet worden sind. Hiernach haben einerseits die Getraide⸗ Preise im Lande nirgends eine Erhoͤhung erfahren, seitdem jenes
Gesetz in Kraft ist, waͤhrend andererseits in allen Haͤfen uͤber
Abnahme von Handel und Schifffahrt geklagt wird. Dasjenige also, was die Gegner des Gesetzes fruͤher bereits als Folgen desselben vorher verkuͤndet haben, scheint vollkommen eingetreten zu seyn.
Nicht der Marquis und die Marquisin von Londonderry, sondern der Fuͤrst und die Fuͤrstin von Bretzenheim, die bekannt⸗ lich in Ungarn ihre Besitzungen haben, sind aus London im Haag eingetroffen und haben bereits von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen von Oranien einen Besuch erhalten. 8
Der Franzoͤsische Pair, Herzog von Richelieu, und sein Bruder, der Marquis von Jumilhar, sind aus Paris im Haag angekommen.
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Solen. “
Warschau, Juli. Die hiesigen Zeitungen enthalten ein von Sr. Majestaͤt dem Kaiser unterm 7ten d. M. bestaͤtig⸗ tes neues Gesetz uͤber den Adel im Koͤnigreich Polen, welchem folgende Verordnung vorangeht: „Von Gottes Gnaden, Wir Nikolaus 1. Kaiser aller Reußen, Koͤnig von Polen u. s. w. Als Wir durch das am 14. Februar 1832 dem Koͤnigreich Polen verliehene organische Statut die allgemeinen Rechte aller Einwoh⸗ ner dieses Landes feststellten, hatten Wir bereits die Absicht, spaͤ— terhin die einem jeden Stande eigenthuͤmliche Rechte genauer zu bestimmen. Dieser Unserer Absicht gemaͤß hielten Wir es fuͤr angemessen, vor Allem die Verhaͤltnisse des Adels zu ordnen. Mit der veraͤnderten Gestalt der Regierung wechselte im Koͤnig⸗ reich Polen auch das urspruͤngliche Wesen der Adels⸗ wuͤrde zu wiederholten Malen. Im Jahre 1807 wurde der Adel, hinsichtlich seiner Rechte mit allen anderen Staͤnden vermischt, zu einem bloßen Ehrentitel. Diese Lage desselben kann der gegenwaͤrtigen Ordnung der Dinge nicht entsprechen. Unter einer streng monarchischen Regierung muͤssen alle Staͤnde, waͤhrend sie den Schutz der Landesgesetze auf gleiche Weise genicßen, eine durch diese Gesetze bezeichnete und gesicherte abgesonderte Existenz, eigene Rechte und Verpflichtungen haben. Zur Grundlage fuͤr die Rechte des Adelsstandes im Koͤnigreich hielten Wir es fuͤr gerecht, dasselbe Haupt⸗Prinzip anzunehmen, auf welches der Adel im Kaiserreich begruͤndet ist, naͤmlich einen durch ausgezeichnete Verdienste in der militairischen oder buͤr⸗ gerlichen Laufbahn erworbenen Namen. Dergestalt eroͤffnet sich ein Feld: fuͤr die Einen, sich inskuͤnftige durch ihren jetzigen ausgezeichneten Dienst den Adel zu erwerben; fuͤr die Anderen, den Glanz des Namens ihrer Vorfahren wiederherzustel⸗ len, sobald derselbe, nachdem sie ihre Abstammung in der vorgeschriebenen Ordnung dargethan, sich mit jetzigen wirklichen Diensten vereinigt. Nach Bestaͤtigung des auf diese Haupt⸗ Prinzipien begruͤndeten, von dem fuͤr die Angelegenheiten des Koͤnigreichs Polen bestehenden Departement des Reichsraths durchgesehenen, hier beigefuͤgten Gesetzes uͤber den Adel dieses Koͤnigreichs befehlen Wir: 1) Obiges Gesetz in Ausfuͤhrung zu bringen; 2) da neben der in Folge dieses Gesetzes gebildeten Heroldie das im Jahre 1832 in Warschau niedergesetzte provi⸗ sorische Comité uͤberfluͤssig wird, dieses Comité aufzuloͤsen und seine Akten auf die Heroldie zu uͤbertragen. Gegeben in Peter⸗ hof, 25. Juni (7. Juli) im Jahre des Herrn 1836 und Un⸗ serer Regierung im eilften. (unterz.) Nikolaus.“
Das Gesetz selbst besteht aus hundert Artikeln in vier Ka⸗ piteln. Das erste Kapitel handelt von der Erwerbung der Rechte des Adelsstandes, so wie von seiner Uebertragung und Darthuung. Der Adel ist erblich oder persoͤnlich. Der erb⸗ liche Adel wird durch Militair⸗- und Civil⸗Dienst, durch Erlan⸗ gung eines Russischen Kaiserlich⸗Koͤniglichen Ordens von Per— sonen, die im Staatsdienst stehen, und durch die Gnade des Monarchen erworben. Durch den Militairdienst erlangt den erblichen Adel jeder Einwohner des Koͤnigreichs Polen, der jetzt oder in Zukunft als Offizier in der Kaiserlichen Armee dient. Durch den Civildienst erlangen den erblichen Adel alle diejenigen, welche jetzt oder in Zukunft ein Amt der öten oder einer hoͤheren Klasse, nach der allgemeinen Klassifizirung der Civil⸗Beamten des Koͤ⸗ nigreichs, bekleiden. Beamte, die von der provisorischen Regierung des Koͤnigreichs Polen vom 4. (16.) September 1831 an zu einer Stelle berufen worden, werden als bestallte Staatsdiener ange— sehen, wenn sie nicht nachher vom Dienst entfernt oder entbun— den worden sind. Griechisch-Russische, Griechisch- unirte und evangelische Geistliche und alle im Militair⸗ oder Civil⸗Dienst stehenden Personen, denen ein Russischer Kaiserlich⸗Koͤniglicher Orden verliehen wird, erlangen dadurch den erblichen Adel. Die Geistlichkeit der Roͤmisch-katholischen Kirche genießt, wenn sie einen Russischen Orden erhalt, persoͤnlich alle Rechte und Privi⸗ legien dieses Adels. Diejenigen Einwohner des Koͤnigreichs Po⸗ len, welche vom 21. April (3. Mai) 1815 an mit dem St. Wladimir⸗, dem Weißen Adler⸗, dem St. Annen⸗ oder dem St. Stanislaus⸗Orden lster Klasse, und welche vom 17. (29.) No⸗ vember 1831 an mit dem St. Stanislaus⸗Orden der uͤbrigen Klas⸗ sen dekorirt worden, koͤnnen um Verleihung des erblichen Adels ein⸗ kommen, und zwar die im Koͤnigreich Polen oder in Rußland lebenden bis zum Ablauf eines Jahres, und die mit Erlaubniß der Re— gierung im Auslande sich aufhaltenden bis zum Ablauf zweier Jahre, von der Bekanntmachung dieses Gesetzes an gerechnet. Der Russische und Finnlaͤndische erbliche Adel genießt auch im Roͤnigreich Polen die Privilegien des dortigen erblichen Adels. Der persoͤnliche Adel wird durch Erlangung des Offizier⸗Ranges bei der Entbindung vom Militair⸗Dienst, durch den Civil⸗Dienst, von der 10ten VBeamten⸗Klasse an, durch Erlangung eines Rus⸗ sischen Ordens von Personen, die nicht im Staats⸗Dienst stehen, und durch besondere Gnade des Monaͤrchen erworben. Der Russische persoͤnliche Adel genießt ebenfalls auch im Koͤnigreich Polen die ihm zustehenden Rechte. Der erbliche Adel wird durch Geburt und Verheirathung übertragen, der persoͤnliche nur durch Verheirathung; ist der erbliche Adel erst nach der Publication dieses Gesetzes erworben, so geht er auf alle legiti⸗ men Nachkommen uͤber, sie moͤgen vor oder nach dor Erwerbung des Adels geboren seyn, wenn der Adel durch Militair⸗ oder Civil⸗Dienst und durch Erlangung von Russischen Orden erworben worden, wenn aber durch besondere Gnade des Monarchen, dann nur auf die nach der Ertheilung des Adels geborenen Kinder, falls er nicht ausdruͤcklich auch auf die fruͤher geborenen ausgebehnt wird. Jede Gattin eines Adligen tritt durch ihre Verheirathung mit
828)
—2—.
Ausgangs⸗ und Verbrauchs⸗
entrichten ist, im Hannoverschen und unse Biersteuer unterworfen, waͤhrend Hannoversches und Bru
ails den Binnen⸗Fluͤssen sind von der Gemeinschaft ausgeschlit
“ 1“ 8
solchen auch in den Adelsstand ein, ohne Ruͤcksicht fruͤhere eheliche Verbindung. Die Tochter eines erblichen Edelmanns behaͤlt ihren Stand bef wenn sie sich auch mit einem Nichtadligen verheirathet, theit ihn aber weder ihrem Manne, noch ihren Kindern mit. Da selbe gilt von der Wittwe eines Edelmannes, wenn sie sich mi einem Nichtadligen verheirathet, welcher Herkunft sie auch sey mag. Das zweite Kapitel handelt von den Rechten und Priyi legien des Adelsstandes, das dritte vom Verlust und von dee Wiedererlangung dieser Rechte und das vierte von der Verifig rung der Beweise des Adels, von der Eintragung des Adels; die zu diesem Zweck in den Wojewodschaften eingerichteten B cher und von den Akten des Adelsstandes.
Deutschland.
Kassel, 21. Juli. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Kurfuͤrste und Ihre Hoheit die Prinzessin Karoline sind am 19ten d. J Abends im erwuͤnschtesten Wohlseyn von Berlin uͤber Liebenstes hier wieder eingetroffen.
Die Prinzessin Clotilde, Schwester des verewigten Lan
grafen von Hessen⸗Rotenburg, letzter noch uͤbrig geblieben weiblicher Sproͤßling dieser in seinem Mannesstamm nun voͤll erloschenen Nebenlinie des Hessischen Kurhauses, traf in dieß Tagen auf der Durchreise hier ein. nate in Rotenburg, ihrer Geburtsstadt und fruͤhern gewoͤhne chen Residenz, vielleicht zum letztenmale, zugebracht, um ma cherlei Verhaͤltnisse, die auf ihre Revenuͤen und die kuͤnft Beziehung der im Testamente ihres hochseligen Bruders ausgesetzten lebenslaͤnglichen Apanage Bezug haben, zu or dn Im §. 20 des unterm 25. Oktober 1831 aufgestellten Landgri lichen Testaments findet sich verordnet, daß die Fideikor mißerben verpflichtet seyn sollen, dieser Prinzessin bis zu Tage ihres Todes jaͤhrlich die Summe von 4000 Reic thalern Preußisch Cour. in Auartal⸗Renten praͤnumera auszuzahlen. Von der ihr außerdem im gedachten Testama ertheilten Befugniß, ihren freien Wohnaufenthalt auf einem Schloͤsser des Landgrafen in dessen Allodial⸗-Besitzungen auf Preußischem Gebiet zu wählen, scheint die Prinzessin keinen brauch machen zu wollen, indem sie jetzt definitiv die Stadt Ma heim zu ihrem kuͤnftigen Wohnsitz ausersehen und dort auch reirs ein Haus zu diesem Behuf hat ankaufen lassen. Ge waͤrtig begiebt sich die genannte Prinzessin, welche mit Seh Durchlaucht dem Fuͤrsten von Hohenlohe⸗ Bartenstein vermt ist, mit dem sie aber in getrennter Ehe lebt, vorlaͤufig nach C vey, zum Besuch der auf dem dortigen Schlosse sich jetzt auffe tenden Hohenlohe⸗Waldenburg Schillingsfuͤrstschen Familie, d Allodialerben ihres Bruders, wo sie laͤnger als einen Monat verweilen und nachher, bevor sie die Reise nach Mannheimu tritt, auch noch einen Aufenthalt in hiesiger Residenz zu mache gedenkt. Hannover, 23. Juli. Der Steuer⸗ und Zollvereinigunge Vertrag mit dem Herzogthum Oldenburg vom 7. Mai ¹. 9¹. ist durch nachstehendes Patent heute publizirt worden und tie mit dem 1sten k. M. in Wirksamkeit.
„Wir Wilhelm der Vierte ꝛc. Fuͤgen hiermit zu wi sen: Wir haben uns bewogen gefunden, zur Befoͤrderung d Handels und Verkehrs zwischen Unserem Koͤnigreiche Hannom und dem Herzogthume Oldenburg in Gemeinschaft mit 0 Durchl. dem Herzoge von Braunschweig mit Sr. Koͤnigl. He dem Großherzoge von Oldenburg den beigefägten Vertrag uüch die Anordnung gleichmäßiger und gemeinschaftlicher Eingange Durchgangs⸗, Ausgangs⸗ und Verbrauchs⸗Abgaben abzuschließe Da nun Unsere getreuen Staͤnde hinsichtlich der dadurch he vorgebrachten Einwirkung auf die innere Gesetzgebung ihre v fassungsmaͤßige Zustimmung ertheilt haben, so bringen Wir do obigen Vertrag hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß und befehle allen, welche es angeht, die mit dem 1. August dieses Jahre in Wirksamkeit tretenden Bestimmungen desselben gehoͤrig befelgen. Hannover, den 20. Juli 1836.
Kraft Seiner Koͤnigl. Majestaͤt Allergnaͤdigsten Spezial⸗Vollmat IIZ Stralenheim. Alten. Schulte. J. C. v. d. Wisch
Durch den obgedachten Vertrag wird das Herzogthum denburg mit Hannover und Braunschweig zu einem gleichm gen und gemeinschaftlichen Systeme der Eingangs-, Durchgang Abgaben auf Grundlage des seit d 1. Juni 1835 zwischen Hannover und Braunschweig bestehen Verbandes vereinigt. Vom freien Verkehr sind ausgenomme Salz, Spielkarten und Kalender:; auch ist Oldenburgsches B. da von selbigem im Herzogthume keine Fabrications⸗Steuer 5 Braunschweigschen!
einem auf ihre Herkunft oder
schweigsches Bier im Oldenburgschen steuerfrei ist. Die 8 noversch⸗Braunschweigsche Branntweinsteuer wird auch ing denburg eingefuͤhrt. Die Wasserzoͤlle auf anderen Gewin Die Schifffahrts⸗-Abgaben unterliegen seits der eigenen Bestimmung, sind aber ner der Vereinsstaaten gleich. Bei der Erhebung T gemeinschaftlichen Abgaben wird einerlei Muͤnze, M und Gewicht zum Grunde gelegt. — Der Vertrag dauert en weilen bis zum Ende des Jahres 1841. Im Falle einer W standigung saͤmmtlicher Deutschen Bundesstaaten uͤber geme same Maßregeln in Beziehung auf Eingangs⸗, Ausgange Durchgangs- und Verbrauchs⸗Abgaben soll jedoch der Ven von der Zeit an, von welcher die desfallsigen Beschluͤsse in Wi samkeit treten, wieder aufgeloͤst werden. Auch werden, wenn! Deutschen Bundesstaaten uͤber freien Handel und Verkehr 1 Lebensmitteln gemeinsame Verabredung treffen, demgemäaͤß! erforderlichen Modificationen in dem gegenwaͤrtig augenommeld Systeme eintreten. 1 Zufolge der gleichfalls heute publizirten Vollzugs⸗Verot
wie bisher ss fuͤr die Berwt
nung ist der Oldenburgsche Weser⸗Hafenort Bracke einstweilg von dem Abgaben⸗Verbande ausgenommen und nach wie als Ausland zu behandeln. Ferner ist heute das Gesetz uͤber die Bezeichnung der Goh und Silber⸗Waaren und den Feingehalt derselben vom 18ten M. publizirt worden. . Nuͤrnberg, 20. Juli. Ueber das Resultat der Nuͤrnbel⸗ Fuͤrther Eisenbahn liest man in oͤffentlichen Blaͤttern Folge⸗ des: „Die Frequenz der Bahn hat sich im zweiten Quart auf 111,124 Personen und die Einnahme auf 14,975 Gu 27 Kreuzer gehoben und ist noch im Wachsen, scheinlich fuͤr das erste Jahr eine Dividende von 16 bis 18 Ct. h ausstellen wird. Der einzige im Gebrauch stehende Dampfwan hat bis zur Stunde keine andere Reparatur erfordert, als Ersetzung einer der beiden Wasserpumpen, durch welche 18 Dampfkessel gespeist wird, und der Glasroͤhre, welche den Le serstand im Kessel anzeigt, weil beide Gegenstaͤnde im vorig Winter, bei 150 Reaumur Kaͤlte, zersprungen waren, so9
Dieselbe hat mehrere Ml
so daß sich was
8— ““ 6“ 8 11““ v“ r. Dampfwagen seit der Zeit seines Gebrauchs (249 tage) nur einen Tag außer Gang war. Saͤmmtliche hersonenwagen, mit Ausnahme der Mustergestelle, welche aus ngland bezogen wurden, sind in Nuͤrnberg angefertigt. Die hreise derselben, so wie der ganze Gang und Erfolg der Ver⸗ andlungen der Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft, sind ausfuͤhrlich einer Druckschrift enthalten, welche in Nuͤrnberg unter dem stel: „Deutschlands erste Eisenbahn mit Dampfkraft, oder berhandlungen der Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft“ erschienen ni. Die angewendeten Schienen, aus der Puddlingsfrischerei Rasselstein bezogen, haben sich vortrefflich gehalten, so daß s jetzt nicht eine einzige derselben ausgewechselt werden mußte. z wird nicht ohne Interesse seyn, ferner anzufuͤhren, daß sich ach dem Zeugniß aller Ingenieure, welche aus England, Frank⸗ ich, Belgien ꝛc. ꝛc. nach Nuͤrnberg kommen, die Bahn vor⸗ vefflich erhalten, ja verbessert hat, daß weder im Niveau, noch im Harallelismus der Schienen eine Anomalie wahrzunehmen ist, eachtet die im Winter angewandte Geschwindigkeit von Fuß in der Secunde nun in den Sommermonaten auf z Fuß vermehrt worden ist, und daß die Befestigung der airs in den Stein- und Holzunterlagen sich fast als absolut waͤhrt, indem bis zur Stunde sich nicht ein Nagel losgemacht t. — Aus der in vorerwaͤhnter Druckschrift enthaltenen all⸗ meinen Beschreibung der Bahn ist ersichtlich, daß einer schiene von 15 Fuß Laͤnge 6 Stuͤtzpunkte gegeben worden sind, att 5 wie in Liverpool. Dieses bewaͤhrt sich als sehr vortheil⸗ ft, denn dadurch ist die Tragkraft der Schienen, wovon ein zfender Fuß 7½ Pfd. Bayerisch oder 9 Pfd. Preußisch egt, so verstaͤrkt, daß sie der Maximal⸗Schwere des hampfwagens mit Wasser und Kohlen von circa 130 entner Bayerisch, oder 142 Centner Preußisch vollkommen ziderstand leisten. Freilich ist auch die Qualität des Eisens nz vorzuͤglich und laͤßt nichts zu wuͤnschen uͤbrig. Es sind arallel⸗Schienen. Nach dieser Erfahrung ist man Willens, ch bei der projektirten Fortsetzung der Bahn nach Bamberg den Main keine schwereren, und eben so wenig fischbauchfoͤr⸗ ge anzuwenden. Die einzige unangenehme Erfahrung, welche nacht worden ist, war, daß die urspruͤngliche Staͤrke der in quille gegossenen eisernen Raͤder zu den Transportwagen nicht uͤgte, so daß in kurzer Zeit der groͤßte Theil derselben brach, pbei jedoch Niemand beschadigt wurde, so wie denn uͤberhaupt sher, trotz der großen Personen⸗Frequenz auf der Bahn, durch⸗ 6 kein Menschenleben gefaͤhrdender Unfall sich ereignet hat. Der im Englischen Park zu Muͤnchen auf dem kuͤnstlich ange⸗ gten Huͤgel auf Kosten des Koͤnigs erbaute runde Jonische empel, Monopteros, naht sich seiner Vollendung. Zwoͤlf Mar⸗ orsaͤulen umgeben den Tempel, der im Style der reinsten An⸗ ee erbaut, im Innern mit Gemaͤlden geziert und mit einem rgoldeten Dache versehen ist. Der Tempel ist bestimmt, fuͤr n Gruͤnder und Vollender des Parks, den Kurfuͤrsten Karl heodor und den Koͤnig Max, Marmor⸗Denkmale aufzunehmen, achdem fuͤr die Schoͤpfer der herrlichen in unserem sterilen hoden gleichsam hingezauberten Anlagen, den Grafen Rumford nd Herrn v. Skell, bereits im Park Denkmale aufgestellt sind.
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Freiburg, 10. Juli. (Allg. Ztg.) Bei uns nimmt lles wieder einen friedlichen Gang. Die Kantone fuͤgen sich die Beschluͤsse des Vororts und sehen sich genoͤthigt, die po⸗ ischen Fluͤchtlinge auszuweisen, welche im Verdacht stehen, an mirieben Theil genommen zu haben. Also wird bald die ge⸗ mmte Eidgenossenschaft von dem groͤßten Theile der Gaͤste be⸗ eit seyn, die ihr so mancherlei Nachtheil und Verdruß bereitet ben. Die Franzoͤsische Regierung hat dem neuerlich geaͤußer⸗ n Wunsch des Vororts entsprochen und will alle aus der chweiz zu entfernenden Fluͤchtlinge aufnehmen, um sie spater nch Amerika uͤberschiffen zu lassen. Herr v. Montebello hat shalb eine Erklarung an den Vorort abgegeben. Außerdem arer bemuͤht, die Streitfrage mit dem Paͤpstlichen Hofe zu vermit⸗ In, und es ist ihm bekanntlich gelungen, seinen Vorschlaͤgen beim orort Eingang zu verschaffen, obgleich sie ausschließlich im Interesse oms sind. Freilich konnte dagegen nicht viel eingewendet wer⸗ n, weil, dem Vernehmen nach, der Repräͤsentant Frankreichs Voraus angedeutet hatte, daß er keiner Art von Einsprache aum geben werde. Er bestand vielmehr peremtorisch darauf, ß man sich zu fuͤgen und zu beeilen habe, mit Rom wieder freundschaftliche Beziehungen zu treten. Dies war allerdings uͤnschenswerth und kann von jedem Wohldenkenden nur gebll⸗ gt werden; allein die Art, wie diese Zumuthung gestellt wurde, ar nicht nur fuͤr die Schweiz, sondern auch fuͤr andere nicht en erbaulich, weil es geradezu den Anschein hat, als wenn ir unter dem cusschließlichen Patronate Frankreichs staͤnden. iele politische Fluͤchtlinge haben bei Zeiten das Schweizer Ter⸗ torium verlassen und muͤssen durch Italien oder Frankreich tkommen seyn; nach der Deutschen Graͤnze hin wuͤrde es ih— n schwer gefallen seyn, sich der Wachsamkeit der Behoͤrden zu
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Madrid, 12. Juli. In der heutigen Revista liest man: Wir erfahren, daß am 1sten d. M. vierzehn in verschiedenen heilen des Gebirges zu Gefangenen gemachte Insurgenten nach
Santiago gebracht worden sind. Es sind meistens junge Maͤn⸗
ler, die in den Kloͤstern gedient und die Lehren ihrer Herren ingesogen haben. In wenigen Tagen wird man von der Re⸗ ellion in Galicien nichts mehr hoͤren, und es wird nichts davon lbrig bleiben, als die Anfuͤhrer, die darauf bedacht sind, sich in Sicherheit zu begeben.“
Am 29. Juni Morgens bemerkte man an der Hauptfront des Konsistorial⸗Gebaͤudes die mit Kraͤnzen umgebene Inschrift:
latz der Constitution.“ Die Behoͤrden ließen jedoch dieselbe ogleich ausloͤschen.
Man wollte heute wissen, daß es in Folge der Bewegun⸗ gen der Karlisten unter Quilez in der Nahe von Tortosa in leser Stadt zu ernstlichen Unruhen gekommen und mehrere Versonen getoͤdtet worden seyen.
1 General Cordova hat am 6. Juli, bei seiner Abreise von Pampelona, eine Proclamation erlassen, worin er sich uͤber die chlechten Menschen beklagt, die, unter dem Schutze der Freiheit, uf die Beduͤrfnisse und Anstrengungen der Armee spekuliren nd, statt zur Erleichterung derselven beizutragen, sich uͤber das Ungluͤck des Heeres freuen und seine Siege bedauern. „Ja, egen⸗ heißt es unter Anderem in der Proclamation, 4* Freunde der Unordnung und der Anarchie, die Anhaͤn⸗ ü 7 Praͤtendenten haben sich unter uns eingeschlichen 88 suchen die Schwachen zu verfüͤhren und die Unvorsichti⸗ † dr be um so viele Anstrengungen, so vieles egtene eh aterland vergossene Blut, so viele der Freiheit, deren he e Schutzmauer wir sind, dargebrachte Opfer unnuͤtz zu ma⸗
n. Die Armee, der es bis jetzt durch ihre Tapferkeit gelun⸗
ö111X“ 8 “ 16“ gen ist, das Vaterland und die Freiheit zu schuͤtzen, kennt seit langer Zeit ihre Pflicht, und sie hat gezeigt, was Einigkeit, Muth und Disziplin vermoͤgen. Schande dem Elenden, der es wagen wird, sie zu verleumden; er wird sich selbst sein Urtheil sprechen, und schneller als der Blitz wird die Zuͤchtigung seiner Verraͤtherei und Treulosigkeit folgen. Mit Blut und nicht mit Worten, mit Thaten und nicht mit Geschrei und Declamationen vertheidigt man die Freiheit.“ — Der General erklaͤrt dann noch, daß er gewisse, sowohl von ihm, als seinen Vorgaͤngern erlassene strenge Verordnungen wieder in Kraft setzen werde, und schließt mit der Ermahnung, daß man der Regierung, die Alles repraͤsentire, auch gehorchen solle.
— Franzoͤsische Blaͤtter enthalten nachstehendes Schrei⸗ ben aus Madrid vom 12. Juli: „Die Wahlen werden mor⸗ gen beginnen. Man glaubt allgemein, daß das Resultat guͤnstig fuͤr die Minister ausfallen wird, die ihre Hoffnung auf den Sieg der gemaͤßigten Partei bauen und der Koͤnigin gleiches Ver⸗ trauen eingefloͤßt haben. Der Conseils⸗Praͤsident begab sich ge⸗ stern nach La Granja, wo er in Bezug auf diesen Gegenstand eine Audienz bei der Koͤnigin hatte. Bei den Wahlen in der Hauptstaäͤdt wird es allem Anschein nach heiß zugehen, und Madrid wird wohl durch eine gleiche Anzahl von Deputirten der Bewegungs- und der gemaͤßigten Partei repraͤsentirt wer⸗ den. Die Detail⸗Haͤndler scheinen geneigt zu seyn, die Bewe⸗ gungs⸗Kandidaten zu unterstuͤtzen, aber die reicheren Eigenthuͤ⸗ mer und das Militair halten ihnen das Gleichgewicht. — Emis⸗ sarien gewisser geheimer Gesellschaften beabsichtigten, waͤhrend des Wahlkampfes Unruhen zu erregen, allein die Regierung ist davon in Kenntniß gesetzt worden und hat strenge Vorsichts⸗ Maßregeln getroffen, um jene Projekte zu vereiteln. Die Provinzial-Wahlen gewaͤhren eine guͤnstige Aussicht. Andalusien wird sich durch die Wahl gemaͤßigter Deputirten aus⸗ zeichnen, und es ist eines der charakteristischsten Zeichen der statt⸗ gehabten Wahl⸗Reaction, daß Malaga entschlossen ist, gewissen⸗ hafte Repraͤsentanten zu erwaͤhlen. Selbst in Saragossa, wo das Benehmen des Generals Evariste San Miguel gebilligt wurde, scheint sich die Aussicht fuͤr die Regierung günstig zu stellen. Auch Catalonien wuͤrde sein Kontingent an Maͤnnern senden, die der gerechten Sache ergeben sind, wenn General Mina eine weniger zweideutige Stellung eingenommen haͤtte; doch muß man erst abwarten, wie er sich bei den Wahlen verhalten wird. Die Nachrichten aus Unter⸗Aragonien und Valencia lauten guͤnstiger. Die Generale Rotten, Montes und Soria entwickeln eine große Thaͤtigkeit. Briefen aus Cartagena vom 9ten zufolge, hat der Gouverneur jetzt uͤber 1000 Mann unter seinem Kom⸗ mando. Diese Macht ist hinreichend, die Ordnung zu erhalten, bis er durch die Hinrichtung der Moͤrder, deren Verhoͤr bald zu Ende ist, ein warnendes Beispiel gegeben hat. Die finanziellen Anordnungen werden mit großer Thaͤtigkeit be⸗ trieben. Die der Regierung gemachten Vorschuͤsse haben hin⸗ gereicht, um die dringendsten Ausgaben fuͤr die Armee zu be⸗ streiten. Die Schatz⸗Scheine werden bei Auszahlung der zwei⸗ ten Reihe von Vorschuͤssen ausgegeben werden. Im Laufe die⸗ ses Monats sollen 40 Millionen Realen der Regierung uͤberlie⸗ fert werden, allein man glaubt, daß diese Summe, nach allen Abzuͤgen, wohl bis auf 25 Millionen zusammenschmelzen wird. Die Kontrahenten laufen allerdings Gefahr, daß sie die Sanc⸗ tion der Cortes nicht erhalten. Sollte dies der Fall seyn, so wuͤrden natuͤrlich die weiteren Zahlungen eingestellt werden. Man glaubt indeß allgemein, daß die Cortes die Abschließung eines Geschaͤftes nicht mißbilligen werden, das, wenn auch druͤckend, doch unerlaͤßlich war.“
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Giischenland.
Athen, 18. Juni. (Muͤnch. Ztg) Das mit der Leitung der Geschaͤfte beauftragte Regierungs⸗Conseil scheint des Ver⸗ trauens Sr. Majestaͤt sich in jeder Hinsicht wuͤrdig erweisen zu wollen. Die Regierungs⸗Angelegenheiten werden unter der Lei⸗ tung des Staats⸗Kanzlers, dessen Gesundheits⸗Verhaͤltnisse gluͤck⸗ licherweise nichts zu wuͤnschen uͤbrig lassen, in ununterbrochener Ordnung und mit ruͤhmlichem Eifer fortgefuͤhrt. So wurden in kurzer Zeit mehrere wichtige Verordnungen erlassen, und an⸗ dere zu den Berathungen des Staatsrathes vorbereitet, welcher wegen Erkrankung einiger Mitglieder seine Sitzungen aussetzen mußte. Zu den erstern gehoͤren: a) die Verordnung uͤber die kirchlichen Besitzungen, der gemäß alle in Ruinen liegende Ge⸗ baude der den aufgeloͤsten Kloͤstern zugehoͤrigen Kirchen und Wohnhaͤuser unverweilt verkauft werden sollen; der Ertrag die⸗ ser Veraͤußerung wird ausschließlich zur Errichtung einer Univer⸗ sitat bestimmt. Eben so sollen die in Ruinen liegenden Pfarrkerchen
Athens und die resp. Blauplatze der Gemeinde Athens im Versteige⸗
rungswege uͤberlassen werden; der Ertrag dieser Verkaͤufe wird aus⸗ schließlich dazu bestimmt, in der Hauptstadt milde Anstalten zu errichten, und hauptsaͤchlich zur Erbauung einer Kathedra!⸗Kirche oder einer groͤßeren Anzahl Pfarrkirchen; jede derselben soll an dem Mittelpunkt der vier großen Abtheilungen erbaut werden. Wenn nach Erbauung dieser Kirchen ein Ueberschuß bleibt, so wird derselbe zur Errichtung zweier Gemeindeschulen, einer fuͤr Knaben und einer fuͤr Maͤdchen, verwendet werden; b) die Ver⸗ ordnung uͤber die Errichtung von Handels⸗Kammern und eines General⸗Handels⸗Comité. Es sollen naͤmlich in den drei Städ⸗ ten Nauplia, Patras und Syra, wo sich zur Zeit einige Han⸗ delsgerichte befinden, bis zum 27. Juni Handels⸗Kammern er⸗ richtet werden. Auch den uͤbrigen Staͤdten, in denen sich ein Handelsstand von besonderer Bedeutung befindet, soll es frei stehen, die Errichtung von Handels⸗Kammern bei der Staats⸗ Regierung nachzusuchen. Die Handels⸗Kammern, deren Mit⸗ glieder von den ansaͤssigen Handelsleuten aus ihrer Mitte ge⸗ waͤhlt werden, und die sich so oft versammeln, als sie es fuͤr nothwendig erachten, oder von der Staats⸗Regierung dazu auf⸗ gefordert werden, sind berufen, der Staats⸗Regierung ihre An— sichten und Erfahrungen hinsichtlich der Handels-Interessen vor⸗ zulegen, und die Ausfuͤhrung der auf den Handel bezuͤglichen oͤffentlichen Arbeiten und Etablissements zu bewachen. Das Ge⸗ neral⸗Handels⸗Comité, zu dem jede Handels⸗Kammer einen Depu⸗ tirten abgiebt, und die Regierung noͤthigenfalls noch andere erfahrene Handelsleute berufen kann, versammelt sich, so oft es die Staats⸗Re⸗ gierung fuͤr zweckmaͤßig erachtet, zur Berathung der allgemeinen Handels⸗Interessen in der Hauptstadt unter dem Vorsitze des Staats⸗Secretairs des Innern, welcher die speziellen Bera⸗ thungs-Gegenstände dem Comité vorzulegen hat. Doch steht dem General⸗Comité auch die Befugniß zu, seine Ansichten und Wuͤnsche hinsichtlich der allgemeinen Handels⸗Interessen des Landes ex proprio motu an die Staats⸗Regierung zu bringen. Eine andere Verordnung tritt den Gemeinden zur Bestreitung der Gemeinde⸗Lasten 2 vom Hundert des Zehnten des laufen⸗ den Jahres ab. — Von den Gesetz⸗Entwuͤrfen, die bei dem Staatsrathe dermalen zur Berathung vorliegen, sind besonders wichtig der uͤber Stempel⸗Taxe und Gewerbsteuer. Man sieht
mit jedem Tage der Erledigung dieser wichtigen Gegenstaͤnde
8 b1““ 8 “ “ 8 “ im Staatsrathe entgegen, die dann sogleich in Vollzug
trete sollen. Das Hypotheken⸗Gesetz soll dieser Tage dem Staats⸗ rathe vorgelegt werden.
Der Griechische Gesandte am Petersburger Hofe, Herr M. Sutzos, der sich seit geraumer Zeit hiter auf Urlaub befin⸗ det, hat die Weisung erhalten, in der kuͤrzesten Zeit auf seinen Posten abzugehen.
Der Zustand des Landes im Innern ist befriedigend; nur aus Messenien sind Nachrichten uͤber dort vorgefallene Raͤube⸗ reien eingegangen, zu deren Ausrottung Major Feder mit einer Abtheilung Mainotten dahin detaschirt wurde. An der Tuͤrkischen Graͤnze sind Ruhe und Sicherheit zuruͤckgekehrt; dagegen sollen die ausgetriebenen Raͤuber auf Tuͤrkischem Boden ihr Unwesen in einer die Tuͤrkischen Bewohner hoͤchst beunruhigenden Weise fortsetzen. 4
„Die beiden wissenschaftlichen Gesellschaften Athens, die na— turhistorische und medizinische, gewinnen taͤglich an Ausdehnung und Interesse. Die erstere hat in ihrer Sammlung bereits sehr interessante Exemplare, die durch die Thaͤtigkeit und den Eifer ihrer Mitglieder sich in kurzem vervollstaͤndigen werden. Ueber den Standpunkt dieser Gesellschaft in Griechenland wird fol⸗ gende Stelle aus der Rede, die der Kabinetsrath Frey in der neulichen oͤffentlichen Sitzung hielt, Aufschluß ertheilen: „Se. Maj. der Koͤnig (dessen erhabenen Geburtstag und Regie⸗ rungs⸗Uebernahme wir heute zu feiern das Gluͤck haben), un⸗ ablaͤssig bemuͤht, die geistig⸗moralishen und materiellen Kraͤfte Seines Volkes und Landes zu entwickeln und zu heben, haben schon bei Genehmigung der Statuten unsers Vereins einige Andeutungen hinsichtlich seiner praktischen Wirksamkeit gegeben, z. B. die allmaͤlige Heranbildung der naturhistorischen Sammlungen — gleich nothwendig fuͤr die Naturwissenschasten wie fuͤr die Volksbildung, insbesondere die hoͤheren Lehr⸗Anstal⸗ ten — ferner die Verpflichtung des Vereins, dem Gouverne— ment als wissenschaftliches Organ bei praktischen Fragen zu dienen ꝛc. Inzwischen wurde auch zu Athen die Anlage eines botanischen Gartens, verbunden mit der Baum⸗ schule, allergnaͤdigst angeordnet und unserem Vereine zur wissenschaftlichen Benutzung geöoͤffnet. Durch die geognosti⸗ sche Gebirgs-Untersuchung des Landes und durch die geo⸗ logische Suiten⸗Sammlung, welche schon weit vorgeschritten sind, wird der Verein fuͤr das Mineralreich schäͤtzbare Anhaltspunkte benutzen koͤnnen; die Organisation eines auf wirthschaftlichen Grundsaͤtzen beruhenden Forstbetriebs und die bevorstehende Be— reisung des Landes in botanischer Hinsicht muͤssen fuͤr das Pflan⸗ zenreich gleichfalls manche Ausbeute darbieten. Nicht minder wird die Errichtung der medizinischen Schulen und des aͤrztli⸗ chen Vereines zur Erweiterung der Natur-Kenntnisse beitra⸗ gen U s. w.“†
Unsere Journalistik hat sich abermals vermehrt. Außer dem „Griechischen Courrier“, der, wenn auch nicht mit entschiede⸗ nem Talent geschrieben, doch an faktischen Argumenten reicher ist, als seine Kollegen, hat sich noch ein anderes politisches Jour⸗ nal, „das wiedergeborne Griechenland“, angekuͤndigt. Auch die⸗ ses Journal wird in Griechischer und Franzoͤsischer Sprache ge— schrieben und scheint, wiewohl unabhaͤngig, doch eine dem Gou⸗ vernement befreundete Stellung einnehmen zu wollen. Hervor⸗ gerufen wurde dieses Journal wahrscheinlich durch die alle Graͤn⸗ zen einer vernuͤnstigen Polemik uͤberschreitenden Angriffe des „Sotir“, der durch seine taͤglich steigende ungezuͤgelte Leiden⸗ schaftlichkeit jeden Vernuͤnftigen, sey er auch kein persoͤnlicher Freund der Angegriffenen, von sich abwenden und die Freunde der freien Presse mit Unwillen uͤber die Judas-Rolle erfuͤllen muß, die der Redacteur dieses Journals spielt. Selch frivoles, schlecht verdecktes Spiel mit politischen Maximen, deren Aipha und Omega der Egoismus ist, laͤßt sich wohl eine Zeit lang in einem Lande treiben, wo es noch an politischen, wissenschaftlich ausgebildeten Kapacitaͤten fehlt, die den muthwilligen Heraus⸗ forderer mit der Waffe logischer, ernster Raisonnements beschäͤ⸗ men und unwirksam machen; doch hat das Griechische Volk zu viel Takt und richtige Beurtheilung, als daß solche Kunstgriffe eine ernstere Bedeutung gewinnen koͤnntes.
Mertks.
Die Leipziger Zeitung enthaͤlt ebenfalls direkte Nach⸗ richten aus Mexiko, und zwar vom 15. Mai, welche die (ge⸗ stern erwaͤhnte) Mittheilung, daß Ruhe und Ordnung auf die Nachricht von der Niederlige Santzna's in der Hauptstadt un⸗ gestoͤrt geblieben, vollkommen bestaͤtigen. Die Leipziger Zei⸗ tung fuͤgt hinzu: „Es sind diese Mittheilungen fuͤr Deutich⸗ land und Sachsen insbesondere dadurch interessant, weil sie zugleich die anfaͤnglich durch Nord⸗Amerrkanische, dann durch Englische Zeitungen verbreiteten Geruͤchte vollstaͤndig widerlegen, daß die Nachricht von oberwaͤhntem Unfalle die Erbitterung ge⸗ gen die in Mexiko lebenden Fremden Seitens der dortigen Ein⸗ geborenen in einem solchen Grade erregt haͤtten, um der groͤßten Besorgniß fuͤr die Sicherheit nicht nur ihrer Personen, sondern auch ihres Eigenthums Raum zu geben. Obiger Bericht fließt aus zu sicherer Quelle, um nicht mit Gewißheit annehmen zu koͤnnen, daß der Berichterstatter dieses letzteren Umstandes jeden⸗ falls und selbst dann, wenn nur im entferntesten zu so chen Be⸗ sorgnissen Veranlassung gewesen waͤre, erwahnt haben wuͤrde.“ — Die von dem Hamburger Korrespondenten gegebene No⸗ tiz, daß unterm 15. April der mit der Koͤnigl. Preuzeschen Re⸗ gierung abgeschlossene Handels⸗Vertrag von dem interimist.schen Praͤsidenten ratifizirt worden sey, beruht auf einem Irrthum, da die Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden dieses Ver⸗ trages bereits unterm 6. Dezember 1834 stattgefunden hat. Waͤhrscheinlich beruht diese Notiz auf einer Verwechselung mit einem in neuerer Zeit abgeschlossenen Handels⸗Vertrage zwischen Mexiko und einem anderen Europaͤischen Staate.
Birgien. t
Rio⸗Janeiro, 9. Mai. (Brem. Ztg.) Wir haben im Ganzen wenig politische Neuigkezten von Belang. Die Opposi⸗ tion der Presse ist mit Erfolg unterdrückt worden, und das An⸗ sehen des Regenten befestigt sich fortwaͤhrend. Die merkwuͤr— digste Neuigkeit ist die am 3. Mai hier stattgehabte (bereits erwaͤhnte) Eroͤffnung der beiden Kammern. Der Regent hielt an diesem Tage eine Rede, welche sich durch ihre unumwundene Sprache und das offene Bekenntniß der großen Mängel in un⸗ seren gesellschaftlichen und politischen Zustaͤnden auszeichnet. Es verdient bemerkt zu werden, daß es, hinsichtlich der Verhaͤltnisse zum Papste, im hoͤchsten Grade zweifelhaft ist, ob Feijo seiner desfallsigen Vorschlag durchsetzen wird, denn nach den bisherigen Aeußerungen scheint die Mehrheit einem so extremen Mittel gaͤnzlich abgeneigt zu seyn und wird daher auch die Bitterkeit, mit der der Regent sich ausdruͤckt, sehr getadelt. Diese Opposition hat auch gewiß sehr triftige Gruͤnde fuͤr sich, denn nie wird ein einheimisches Kollegium das Ansehn
und den Einfluß erlangen, welche der Nachfolger Petei in der