1836 / 213 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Ritce sprach sein Erstaunen

mal das Wort nahm und sagte, der Advokat, der den Rath zu dieser Klausel gegeben, muͤsse wohl geglaubt haben, daß, wenn sich 40 Actionairs als Eigenthuͤmer eines Blattes

40 Prozesse einbringen koͤnnte;

neldeten, dies ihm gelegentlich en G 4 geglaubt, die sogenannten Tory⸗Gesetzgeber, C gegen die

vwie Pitt und Lord Castlereagh, waͤren sehr streng 82 hee h verfahren, aber alle ihre Handlungen und seyen die Liberalitaͤt selbst, im Vergleich zu denen der lil eralen Herren im jetzigen Unterhause, denn diese wollten eine Inqutsi⸗ tion. „Wenn sie“, fuhr der Redner fort, „durchaus einen Te den wollen kommen lassen, der moͤglicher Weise zur Herabsetzung ihrer werthen Namen beitragen koͤnnte, warum haben sie denn da nicht auch ein Register der Papiermuͤller, der Se und der Schwaͤrze⸗Fabrikanten verlangt, denn ohne die Huͤlfe aller dieser kann das, was sie (die Minister) ein Libell zu nen⸗ nen belieben, nicht zu Tage gefoͤrdert werden. Wollen sie der Presse ihre Achtung vewahren, so muͤssen sie sich in die innere Einrichtung derselben gar nicht mischen. Dichter haben die Preßfreiheit die Luft genannt, in der wir athmen; da ist denn wohl die Grund,Absicht bei dieser Bill keine andere, als uns ein schreckliches Asthma an den Hals zu bringen. Die Freiheit wird sich mit dieser Klausel stoͤhnend und hustend noch durch eine oder zwei Sessionen des liberalen Parlaments hin⸗ schleppen, von dem ihr der Todesstoß versetzt worden, und dann wird es aus seyn mit ihr. Was werden die Herren des Schatz⸗ amtes am Ende mit allen diesen Narrenspossen erlangen? Ich will es Ihnen sagen: Die groͤßten Journale werden doch die groͤßten bleiben, und demnach muͤssen doch wohl die Grundsäͤtze, fuͤr welche diese kaͤmpfen, die vorherrschenden in dem Lande seyn, das sie beguͤnstigt! Herr Pitt wollte doch nur, daß zwei der Eigenthuͤmer einer Zeitung ins Register eingetragen werden sollten, allein der sehr ehrenwerthe Kanzler der

Schatzkammer will, daß sie Alle, und wenn ihrer auch 100 wäeͤ⸗

ren, registrirt werden sollen, ja, nicht allein d38, sondern jede Zeitung soll alle halbe Jahre aufs neue ihre Eigenthuͤmer an⸗ zeigen. Am Ende droht der sehr ehrenwerthe Herr noch mit dem Oberhause!“ Der Kanzler der Schatzkammer sagte,

die in Rede stehende Klausel sey nicht in der Absicht eingeschaltet worden, um dem Staate etwas einzubringen, und eben so we⸗ nig um die Preßfreiheit zu verkuͤrzen. Die Herren, die ihre

Meinungen durch die Presse verbreiteten, koͤnnten nichts dagegen haben, sich dem Publikum bekannt zu machen, denn nach dem Grund⸗ satze der Verfassung selbst muͤsse da, wo Gewalt verliehen werde, mehr oder weniger Verantwortlichkeit fuͤr die Ausuͤbung dieser Gewalt seyn. Diejenigen, welche diese Klausel vorgeschlagen, haͤtten, und zwar mit Recht, angefuͤhrt, daß zu einer Zeit, wo man Vorschlaͤge mache, die Herausgabe von Zeitungen auf Actien⸗Gesell⸗ schaften zu begründen, es recht sey, der Maschine, moͤge sie nun durch Whigs, Tories oder Radikale getrieben werden, einige Verant⸗ wortlichkeit aufzuerlegen. Das sey der Zweck der Klausel, die uͤbrigens dem Charakter eines Blattes nicht durch die Forderung

u nahe treten wolle, daß der Name dessen, der seine Bemer⸗ kungen uͤber die Tages⸗Ereignisse mache, dem Publikum mitgetheilt werden solle; und er muͤsse hinzufuͤgen, wenn es je eine Klausel gegeben, die nicht ein Minister gemacht, noch verlangt, sondern das Haus selbst nach gehoͤriger Berathung auf sich genom⸗ mnen, so sey des die jetzige. (Hoͤrt, hoͤrt!) Als nun die Frage gestellt wurde, ob die Bill passiren solle, er— kaͤrte Hr. Wakley, er muͤsse sich der ganzen Maßregel widersetzen, denn sie sey ein Treubruch von Seiten des Kanz⸗ lers der Schatzkammer, weil dieser die anstoͤßigen Theile des be⸗ stehenden Gesetzes nicht habe abschaffen wollen. Herr Spring daruͤber aus, daß er noch auf der letzten Station der Bill solcher Opposition begegne, und der An⸗ rtrag des Herrn Wakley hatte auch nur 7 Stimmen fuͤr sich; 55 waren zu Gunsten der Bill, so daß dieselbe mit einer Majoritaͤt von 48 Stimmen passirte. In den letzten Ausschuß⸗Berathun⸗ gen uͤber diese Bill waren von Herrn Spring Rice noch meh⸗ rere Veraͤnderungen in dem urspruͤnglichen Entwurf vorgeschla⸗ gen und vom Hause angenommen worden, die sich hauptsaͤchlich auf die Drucker der Zeitungen bezogen und den Zweck hatten, die oͤffentlichen Einkuͤnfte besser zu sichern und die Unterdruͤckung ungestempelter Zeitungen zu erreichen, indem den Druckern

dder gesetzlichen Blaͤtter so wenig Hemmnisse, als moͤglich, auf—

erlegt wuͤrden. So beantragte der Minister die Streichung einer Klausel, die man als belaͤstigend fuͤr die Drucker dargestellt hatte, weil sie dieselben fuͤr die Bezahlung der auf die Anzeigen ge⸗ legten Abgaben verantwortlich machte. Ferner beantragte er, vweil die Strafbestimmungen in Betreff der Uebertretung des Gesetzes von Seiten der Drucker vielfachen Beschwerden be⸗ gegnet waren und man bemerkt hatte, daß ein Drucker oft, ohne es zu wissen, in eine oder die andere dieser Strafen verfallen koͤnnte, folgende Modificationen: Die Angabe des Namens der Drucker, so wie die des Orts ihrer Pressen und Eta⸗ bplissements, auf dem Stempel⸗ Amte soll nur fakultativ, nicht obligatorisch seyn. Der Drucker, der ein ungestem— beltes Blatt druckt, soll nur dann als eines Vergehens schuldig betrachtet werden, wenn er vom Stempel⸗Amte ine Weisung erhalten hat, die ihn davon in Kenntniß setzt, daß das fragliche Blatt als ein Journal anzusehen und dem— nach den Bestimmungen der gegenwaͤrtigen Bill unterworfen sey. Druckt jedovch Einer noch ungestempelte Exemplare von einem Blatt, nachdem er vorher schon gestempelte davon ge⸗ druckt, so soll dies als wissentlicher Betrug gelten. Von beson⸗ derer Wichtigkeit aber ist namentlich der ministerielle Vorschlag, daß die Stempelgebuͤhr fuͤr die Irlaͤndischen Zeitungen 25 pCt. weniger, naͤmlich nur drei Farthing betragen soll, wahrend die Englischen Zeitungen einen Penny zu ent⸗ richten haben. Einige Mirglieder wollten zwar darin eine Parteilichkeit zu Gunsten Irlands erblicken, andere aber bemerk⸗ en, daß die Regierung in dieser Beziehung mit praktischem Sinn verfahre und die Verhaͤltnisse wohl aufzufassen verstehe, denn in Irland, wo Noth und Mangel noch an der Tagesordnung sey, beduͤrfe die Presse allerdings einer besonderen Erleichterung, und ihre Bevorzugung sey nur ein Akt der Gerechtigkeit, auch werde dieser Vorschlag dem Ministerium gewiß die dankbare Anerken⸗ nung und kraͤftige Unterstuͤtzung der Presse und des Volks von Irland sichern. Das letztbesagte Amendement wurde mitog gegen52 Stim⸗ men vom Hause genehmigt. Bei der Klausel, welche bestimmt, daß die gesetzliche Oberflaͤche eines jeden Zeitungsblattes 1530 Zoll nicht üͤbersteigen duͤrfe, beantragte Herr Goulburn, daß bei Be⸗ rechnung dieser Oberflaäͤche die Setzlinien und der Rand nicht mit einbegriffen werden sollten, und auch dieses Amendement 1 Auf eine Anfrage des Herrn Hume er⸗

wurde angenommen. age de⸗ klaͤrte Herr Spring Rice noch, daß ein jedes Blatt, welches

Nachrichten oder Thatsachen veroͤffentliche, als Zeitung angese⸗

hen werden und den Bestimmungen der gegenwaͤrtigen Bill un⸗ terworfen seyn solle, 1b London, 26. Juli. Auf der von den hiesigen Blaͤttern mirgetheilten Liste der Mineritat, die im Oberhaus’ fuͤr die

funden, aus dem reichlichen Einkommen der

Appropriations⸗Klausel der Irländischen Kirchen⸗Bill stimmte, man weder den Namen des Grafen, Grey noch den des Herzogs von Richmond, obgleich diese beiden Pairs Frage uͤber die Irlaͤndische Munizipal⸗Reform mit den Mini⸗ stern gestimmt hatten. Herr hun 12 sich chen Kirchen⸗Bill, nach seiner ʒuͦ Ve. 85 er es unbillig fand, daß 26 Personen (EErzbischoͤfe und Bischoͤfe) zusammen 148,000 Pfd., 2026 Personen dage⸗ gen (die niedere Geistlichkeit) nur 141,000 Pfd. Uügteen sollten. Dieser Ansicht pflichtete auch Herr Grote bei, welcher meinte, wenn der Erzbischof von Canterbury 15,000 Pfd. jaͤhr⸗ lich erhalte, so muͤsse man einem Premier⸗Minister mindestens velt so viel geben. 1 Nestor der Europaͤischen Diplomaten, Sir Robert Liston, ist am löten d. in seinem 94sten Altersjahre auf seinem Landsitze Milburn⸗Tiwer bei Edinburg mit Tode 888ggggg er war unter Anderem zu einer sehr wichtigen Zeit Britischer Gesandter in Konstantinopel. 6 Capitain Hindmarsh ist mit der Expedition zur Be⸗ gruͤndung einer Kolonie in Suͤd Australien abgesegelt. 1 In einem hier schwebenden Rechtshandel von Small gegen Attwdod belaufen sich die Prozeßkosten bis zu der jetzt eingetre⸗ tenen Ergreifung der Appellation schon auf 100,000 Pfund erling. 1 12 Den Courier meldet, General Evans habe noch am I7ten d. das Bett gehuͤtet und duͤrfte den Ober-⸗Befehl schwerlich vor Ablauf von zwei oder drei Wochen wieder uͤbernehmen koͤnnen. Der General⸗Quartiermeister, Brigadier Reid, wird in England zuruͤck erwartet. Es scheint naͤmlich, daß der General die Ex⸗ pedition nach Fuentarabia vornehmlich nach dessen Rathe unter⸗ nommen hatte. Nach der Morning Chronicle sind die Mißhelligkeiten zwischen Herrn Isturiz und General vfshne gaͤnzlich beseitigt, ja es werden sogar dem Ersteren Lobspr he ertheilt, daß er der Britischen Legion alle moͤgliche Aufmerksam⸗ keit bewiesen habe, obgleich die Zuschrift des Generals nichts weniger als hoͤflich gelautet; er habe ihm sogar den Ferdinands⸗ Orden mit einem sehr zuvorkommenden Danksagungs⸗Schreiben fuͤr die geleisteten Dienste zuruͤckgeschickt, ohne der fruͤheren An⸗ erbietung und Ablehnung desselben zu erwaͤhnen. Seitdem traͤgt General Evans diese Decoration. Auch der Streit zwischen Capitain Henry und Herrn Alcala Galiagno ist abgemacht wor⸗ den, und der Unter-Beamte, der im Namen des Letzteren ge⸗ schrieben, hat sich entschuldigen muͤssen. Admiral Ribera ist in Folge der Beschwerden des Lord John Hay abgesetzt, und alle Forderungen des Capitain Henry fuͤr seine Mannschaft sind trotz des bedraͤngten Zustandes der Finanzen berichtigt worden. Nach Sincapore⸗Zeitungen vom 3. Maͤrz hatten die Maßregeln der dortigen Behoͤrden zur Unterdruͤckung der uͤber⸗ handnehmenden Seeraͤuberei noch keinen Erfolg gehabt. Auf der Philippinischen Insel Mindanao hatte ein Erdbeben, auf Java eine Ueberschwemmung großen Schaden angerichtet.

der dritten Lesung der Engli⸗ gestrigen Erklaͤrung, vorzuͤglich

London, 26. Juli. Die Minister fanden es zwar fuͤr gut, nachdem bei einer Privat⸗Versammlung ihrer gewoͤhn⸗ lichen Unterstuͤtzer Hume und mehrere andere Radikalen sich nicht nachgiebig gezeigt, am Freitag Abend einen Streit mit denselben im Unterhause zu vermeiden, indem sie es zu bewir⸗ ken wußten, daß die gewoͤhnliche Anzahl von 40 Mitgliedern um die Eroͤffnungszeit nicht zugegen war, wobei natuͤrlich auch die Tories ihnen gefaͤllig waren. Gestern aber gelang es ihnen, die bestrittene Bill durch eine sehr große Mehrheit vom Hause annehmen zu lassen, indem nicht mehr als 44 gegen sie stimm⸗ ten und unter diesen einige wenige Tories, die dem Hause das Recht bestreiten, uͤber das Kirchen⸗Eigenthum zu verfuͤgen, oder doch es von einem Bisthum aufs andere zu uͤbertragen. Die Lords John Russell und Howick befriedigten in so weit die Radikalen, als Ersterer seinen Entschluß ankuͤndigten, die zwei anderen von der Kirchen⸗Partei genehmigten Bills auf die naͤchste Session zu verschieben, und Beide er⸗ klaͤrten, die in der anzunehmenden Bill vorgeschlagenen Veraͤn⸗ derungen seyen nicht als sG zu Saos ealge

ie 3 rs klagten, war, daß man n d ge⸗ die Radikalen besonder gten, Bechhreund Ke, pitularen einen Fond zu eruͤbrigen, welcher an die Stelle der abzuschaffenden Kirchensteuer treten koͤnnte; es muß sie also, wie die Nonkonformisten uͤberhaupt, sehr verdrießen, wenn die Minister jetzt erklaͤren, daß, was auch auf dieser Seite erspart werden koͤnnte, zu keinem anderen Behuf verwendet werden soll, als um die Wirksamkeit der Kirche zu vermehren, und zwar durch Vergroͤßerung der Besoldung der allzuschlecht be⸗ zahlten Prediger und die Vermehrung derselben und der Kir⸗ chen, wo es an beiden fehlt. Auch, glaube ich, wuͤrden sie ent⸗ schiedener und in groͤßerer Anzahl gegen sie aufgetreten seyn, wenn O'Connell nicht letzten Freitag so bestimmt von der Noth⸗ wendigkeit gesprochen haͤtte, vereinigt zu bleiben, damit die Re⸗ gierung nur nicht wieder in die Haͤnde der Tories gerathe. Aus diesem Allen geht wohl unzweifelhaft hervor, daß die Whigs bei der Abstellung auerkannter Mißbraͤuche die Erhaltung der Verfassung bezwecken und O'Connell dlgg fuͤr jetzt keine Verwirrung im Staate sucht, da, wenn er die Sachen auf s s 1 erwuͤnschter kommen koͤnnte, als eine Ruͤckkehr der Tories ins Amt. Und so schließe ich denn auch aus Allem, daß die Minister waͤhrend dieser Session nicht befuͤrchten duͤrfen, von den Radikalen den Tories gegenuͤber verlassen zu werden, und somit ihre Existenz wenigstens bis zur naͤchsten Session ganz gesichert ist. Hat ja doch auch gestern Abend das Ober⸗ haus durch die Verwerfung der Appropriations⸗Klausel abermals die Schlichtung des Irlaͤndischen Zehntenstreites um eine Ses⸗ sion verschoben! Und so lange dieser nicht abgethan ist, kann keine Tory⸗Verwaltung bestehen; ja, so unzufrieden die Radika⸗ len des Unterhauses mit den Ministern auch sonst seyn moͤgen, duͤrfen sie dieselben doch nicht aufgeben; und ohne ein solches Aufgeben haben die Tories keine Mehrheit gegen sie. Die De⸗ batten uͤbrigens, welche dabei im Oberhause vorgefallen sind, enthalten nichts Neues, außer einigen Persoͤnlichkeiten, welche aber zur Schlichtung der Frage nichts beitragen koͤnnen. Das, woruͤber man sich indessen billig wundert, ist, daß die Tories, nicht zufrieden, ihre Mehrheit zur Verwerfung genannter Klausel zu benutzen, damit auch eine andere Entscheidung des Unterhauses umgestoßen ha⸗ ben, naͤmlich uͤber das Verhaͤltniß des Vortheils vom Zehnten, welcher den Gutsherren dafuͤr zuerkannt werden soll, daß man ihnen die Buͤrde auflegen will, die Geistlichkeit zu⸗ bezahlen und sich dafuͤr an ihre Paͤchter zu halten. Da jedoch die Re⸗ gierung ihre Existenz eben an die Durchsetzung jener Klausel geknuͤpft hat, so bleibt diese Entscheidung fuͤr jetzt zwar ohne Be⸗ deutung, duͤrfte aber bei den groͤßtentheils verschuldeten Irlaͤndi⸗ schen Gutsherren eine Neigung für die Whigs erwecken, wo sie bisher gefehlt hat. Diesen Abend will der unermuͤdliche Herr Ro⸗ binson nicht nur unsere Handels⸗Verhaͤltnisse mit Portugal, son⸗

die Spitze stellen wollte, ihm

dern auch die Verhaͤltnisse des großen Deutschen Zoll⸗Vereing vors Parlament bringen; wahrscheinlich aber mit keinem gluͤck licheren Erfolg als bei allen seinen uͤbrigen Versuchen. Die Englische Zehnten⸗Bill ist mit mehreren Veraͤnderungen ans Un⸗ terhaus zuruͤckgekommen, wird aber gewiß angenommen werde Auf der andern Seite erwartet man auch jetzt, daß die RNegi stratur⸗ und Heiraths⸗Bills vom Oberhause angenommen wer den, was im Ganzen zu einem befriedigenderen Schluß der Session fuͤhren wuͤrde, als der der vorigen gewesen, wo das Oberhaus mit der Verwerfung oder Verschicbung von 5 bis! hoͤchst wichtigen Maßregeln schloß.

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Aus dem Haag, 25. Juli. Se. Majestaͤt und die 89† nigliche Familie haben sich heute nach dem Schlosse Loo de eben.

Das Uebungs⸗Geschwader des Admiral Ziervogel ist au der Nordsee zuruͤck im Texel wieder eingetroffen.

BIIn

Bruͤssel, 27. Juli. d. 1 beabsichtigten neuen Anleihe von 30 Millionen Franken zur . dingung gestellt worden, daß diejenigen, die darauf bei der Ban subscribiren, auch sogleich einen Fonds zur Sicherheit deponirn sollten. Der heutige Moniteur meldet, daß zu diesem Zwech mehr als 70 Millionen Franken, worunter 42 Millionen bate Geld, bei der Bank deponirt worden seyen. 9

Deutstlaäand.

Muͤnchen, 27. Juli. Ihre Majestaͤt die verwittwete 9 nigin hat sich nach Tegernsee begeben, um dort den kommemn Monat zu verweilen und dann nach Dresden zu reisen, auch Ihre Koͤnigl. Hoheit die Frau Kronprinzessin von Preus⸗ erwartet wird. 1 1

Die Bayerische National⸗Zeitungschreibt aus M. chen vom 26. Juli: „Der Schwaͤbische Merkur brachte jin eine Korrespondenz aus Bayern, worin sehr ausfuͤhrlich behee tet wird, man gehe damit um, das Anerbieten der Jesum die gesammten Studien⸗Anstalten des Koͤnigreichs unentg zu uͤbernehmen und dadurch dem Staate eine große Ersyaf zuzuwenden, anzunehmen, und es wuͤrden somit die Jest Konvikte in Bayern bald wieder eingefuͤhrt werden. Diesta gaben insgesammt sind sicher unrichtig; davon ist jeder vetfe dige und warme Freund seines Vaterlandes uͤberzeugt; nuf zu bedauern, daß sich manche Korrespondenten auswaͤrtiger I⸗ ter die Muͤhe geben, das Kleine in großen Worten zu besprecha

Hamburg, 30. Juli. Se. Kaiserl. Hoheit der Grofftt. Michael von Rußland ist mit dem Dampfboote „Herkules“ th Luͤbeck aus St. Petersburg, und Se. Koͤnigl. Hoheit der . großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin aus Ludwigslust hierg getroffen. Der Großfuͤrst Michael wird sich von hier m Karlsbad begeben.

Bei Wandsbeck findet heute das erste der dieszaͤhrigt Pferderennen statt.

Frankfurt a. M., 28. Juli. Der Pariser „Temps“ ham in Folge der von Sr. Maäjestät dem Kaiser von Rußland kir lich verordneten Eintheilung der Beamten des Koͤnigreichs len in vierzehn Klassen, nach Art der im Kaiserreich bestehenen Beamten⸗Klassifizirung, daruͤber geklagt, daß „die Polnische Ie tion durch einen neuen Ukas in vierzehn verschiedene Klassen 9e theilt worden sey.“ Hierauf bemerkt das Journal de Fran⸗ fort Folgendes: „Durch Ukase schafft man keine Klassen⸗Unte schiede, wenn diese in einer Nation nicht vorhanden sind, so dern man beschraͤnkt sich darauf, wenn man sie vorfindet, sie eine der wichtigsten Thatsachen fuͤr die Politik und die Verwaltu des Landes gesetzlich festzustellen. Was will der „Temps“ außerd mit seiner schon so veralteten Behauptung von der angeblichen „Dh tionalisirung”“ Polens? Weiß dieses Blatt wohl, daß das Land un der Oberleitung des Fuͤrsten, der den Souverain repraͤsennn nur von Polen verwaltet wird? Weiß es wohl, daß die 9 vinzen, die Staͤdte, die Dorfschaften ihrer Verwaltung nach au Polnisch sind, und daß nicht ein Heller von den Einkuͤnften! lens nach St. Petersburg wandert? Wenn der „Temps“, wie wir, in Polen Korrespondenten haͤtte, so wuͤrde er wist daß die Verwaltung, die Institutionen, die Finanzwirthste und der Unterricht saͤmmtlich das Gepraͤge der entschiedenf administrativen Nationalitaͤt an sich tragen. Und was die gioͤsen Verfolgungen betrifft, von denen man so viel gesproe hat, so beschraͤnken wir uns, statt aller Antwort, auf folgenz. Auszug aus einer uns zugegangenen Korrespondenz: „„ hhn katholische Kirche wird, vermoͤge der Thaͤtigkeit, womit die

ierung dafuͤr sorgt, bald desinitiv geordnet seyn; wir gS naͤmlich die freudige Nachricht erhalten, daß stens ein katholischer Erzbischof, fuͤr dessen Ernenm Se. Maj. nur die Zustimmung des Papstes abwarten, in Lmj schau installirt werden und die spezielle Oberleitung aller 9” gions⸗Angelegenheiten in Polen erhalten soll.““ Man sah wie gluͤcklich der „Temps“ in den Beschuldigungen ist, dieg gegen die Russische Regierung erhebt. Zum Gluͤck aber 1- Frankreich endlich gethan, was es gleich zu Anfange haͤtee i sollen. Zwei geistvolle Franzosen, die Herren Loͤwe⸗Weimars w Horace Vernet, haben selbst sehen wollen, wie es in Rußlochse staͤnde, und haben die Reise angetreten, die wir schon vor isn unternommen hatten. Diese beiden Reisenden gehoͤren zun Liberalen, man wird ihnen daher nach ihrer Ruͤckkehr in and ohne Zweifel auf's Wort glauben, was sie berichten, und 8 prophezeien, daß sie dann einen Jeden, der in ihrer Gegenwe noch von der Grausamkeit des Kaisers Nikolaus oder von 6 Ungerechtigkeit und dem ruͤckschreitenden System seiner Reg. rung spraͤche, entweder fuͤr einen Gimpel ansehen werden, Anderen nachplappert, oder fuͤr einen Boͤswilligen, der absicht‚e Luͤgen verbreiten will. Und moͤgen nach jenen Beiden dann ne funfzig dieselbe Reise machen, so wagen wir dreist, vorherzur en, daß es so viel Bekehrte geben wird, als Pilger nach de orden.“”

Frankfurt a. M., 29. Juli. Gestern Nachmit um 4 Uhr ist in unserer Stadt der Chef des beruͤhmten tons ner Banquierhauses, Herr Nathan von Rothschild, der zur 1 maͤhlung seines Sohnes mit einer seiner Nichten nach Seeh gekommen war und hier, im Schoß seiner Familie, glei 6 1 seiner Ankunft von einer schmerzlichen Krankheit befallen wurvnc 59sten Jahre seines Alters mit Tode abgegangen. Er war der Ai unter den Rothschildschen Bruͤdern, die sich durch ihr Finanz⸗200 einen so glaͤnzenden Platz in der Geschichte unserer Zeit vüc A- haben. Seine ihn uͤberlebenden Bruͤder sind die Freiherre selm von Rothschild zu Frankfurt, Salomon zu Wien,

1

Neapel und Jakob zu Paris.

Es war bei der von der Regierunn

versammlung

porort

Hannover, 28. Juli. (Hannoversche Ztg.) Nach⸗ stehendes ist die Erwiderung der allgemeinen Staͤnde⸗Versamm⸗ lung an das Koͤnigl. Kabinets⸗Ministerium, die Eisenbahn⸗An⸗ gelegenheit und den Entwurf des Expropriations⸗Gesetzes be⸗ reffend: sie Die wichtige Mittheilung des Königlichen Ministeriums vom jöten d. M. über Eisenbahn⸗Pläne und den Entwurf eines Expro⸗ priations⸗Gesetzes haben Stände, wenn auch nicht in der Sache selbst was auch vom Königlichen Ministerium überall nicht erwartet worden doch hinsichtlich der allgemeinen Anheimgabe wegen einer, zur Vorbereitung der demnächstigen Beschlußnahme in der nächsten Diät, etwa im Voraus niederzusetzenden Kommission, ungesäumt in Beraͤthung genommen. Da es nun dem Königlichen Ministerium vielleicht erwünscht seyn möchte, auch schon über das Resultat dieser Be⸗ rathung in Keuntuiß gesetzt zu werden, so beeilen sich Stände, Dasselbe zu benachrichtigen, wie ein gemeinsamer Beschluß beider Kammern hinsicht⸗ lich jeuer vorbereitenden Maßregel für jetzt nicht zu Stande gekom⸗ men ist. Während nämlich erste Kammer der obgedachten Anheim⸗ abe des Königl. Ministeriums dahin beigetreten ist, daß eine gemein⸗ chaftliche Kommission, aus vier Mitgliedern jeder Kammer bestehend, zu ernennen auch Königl. Ministerium zu ersuchen, diese Kom⸗ mission so zeitig zusammen zu berufen, daß deren Arbeiten bis zur nächsten Wiederversammlung der Stände beendigt seyn können; auch

die Kommission mit allen zu ihren Untersuchungen erforderlichen

Nachrichten zu versehen; hat zweite Kammer, nach jetziger Lage der Sachen, Bedenken tragen zu müssen geglaubt, gleich jetzt zur Riedersetzung einer Kommission zu schreiten, vielmehr für richtiger gehalten, die ganze Frage bis zur nächsten Wieder⸗ der Stände ausgesetzt seyn zu lassen. Ab⸗ gesehen nämlich davon, daß der vorauszusetzende dringende Fall der Ausführung von Eisenbahnen nach den eigenen Aeußerun⸗ gen des Königl. Ministeriums in diesem Augenblicke noch nicht vorhan⸗ den ist, und daß, wenn solcher auch in der Zwischenzeit eintreten ollte, was jedoch in so kurzer Zeit nicht zu erwarten und nicht esonders zu fürchten ist doch mit jener vorbereitenden Maßregel i der Hauptsache Nichts gewonnen werden dürfte, sind es besonders wei Bedeuken, welche zweite Kammer bei ihrem Entschlusse bestimmt haben. Zuvörderst kommt nämlich in Betracht, daß, bei der so sehr vorgerückken Zeit, bereits eln großer Theil der Mitglieder durch häus⸗ iche und Dienst⸗Verhältnisse zur Abreise sich genöthigt gesehen ha⸗ beu, und daß die Versammlung von Tage zu Tage der Zahl nach hhwächer wird. Unter solchen Umständen aber hat die Majorität der hammer sich verpflichtet gehalten, in einer so wichtigen, so mannich⸗ ache Landes⸗Interessen aufs tiesste ergreifenden Angelegenheit auch nicht urch die Wahl einer nach der schwierigen Natur des vorliegen⸗ en Gegenstandes gerade hier besonders einflußreichen Kommis⸗ on vorzugreifen, welche, bei gehöriger Vollzähligkeit des Hauses, ielleicht ganz anders ausgefallen seyn würde, und welche daher nur aleicht von vorn herein mit dem Mißtrauen der Versammlung zu lämpfen haben würde, nicht erst zu gedenken, daß bei den etwa zu rwählenden abwesenden Mitgliedern überall keine Garantie der An⸗ ahme der Wahl und besonders des Erscheinens außer der gewöhn⸗ chen Zeit vorhanden wäre. Außerdem ist die zweite Kammer aber ei ihrem Entschlusse noch ganz besonders durch die Betrachtung geleitet orden, daß, wäbrend gegenwärtig die übrigen Deutschen Staaten fort⸗ bährend in einem Systeme des Temporisirens und gegenseitigen Beob⸗

Ichtens beharren, ein so bedeutender Vorschritt, wie die Niedersetzung einer

äindischen Kommission behnf eines Expropriations⸗Gesetzes, auf der inen Seite auch den Nachbar⸗Staaten nur einen um so stärkeren zmouls zur Verwirklichung von Eisenbahn⸗Plänen geben, auf der uderen Seite aber und darauf glaubt zweite Kammer vorzugs⸗ weise Gewicht legen zu müssen in Folge des natürlich wachsenden Pertrauens zu dem Unternehmen, den, dem sicheren Vernehmen nach uch schon im hiesigen Lande beginnenden höchst gefährlichen Aec⸗ ien⸗Schwindel vor der Zeit auf eine verderbliche Weise befördern ud heimisch machen würde.“ - Die Gruͤnde der ersten Kammer lauten dagegen: „Erste Kammer hat geglaubt, für sofortige Ernennung einer ommission sich entscheiden zu müssen, damit 1) deren Mitglieder heit haben, alle zur Beurtheilung dieses sehr zweifelhaften Gegen⸗ andes erforderlichen Nachrichten zu sammeln; 2) damit die Mit⸗ lieder der Kommission Muße und besonderen Beruf haben, diese ugelegenheit mit derjenigen Genauigkeit und Ausführlichkeit zu prü⸗ v, welche deren hohe Wichtigkeit und ihr großer Einfluß auf viele estehende Verhältnisse erheischt; 3) damit die Kommission im Stande t, ein möglichst klares Urtheil über die Folgen, welche Eisenbahn⸗ nlagen überhaupt und namentlich die beabsichtigten Eisenbahnen aben werden, über deren Vortheile und Nachtheile im Allgemeinen nd für das Königreich Hannover, sich selbst zu bilden d dann demnächst ein wohlbegründetes Gutachten zu erstat⸗ n; 4) damit nachtheilige Einwirkungen der Ansichten von Mitglie⸗ in der Kammern auf die Ansichten der Mitglieder der Kommis⸗ n, welche dem vorurtheilsfreien und unbefangenen Urtheile der etzeren Eintrag thun könnten, ausgeschlossen bleiben, und von die⸗ rSeite dem Einflusse vorgefaßter Partei⸗Meinungen auf das Gut⸗ hten der Kommission vorgebeugt werden möge; 5) damit, durch rüfung dieser Angelegenbeit vor der nächsten Wiederversammlung t Stände, der Vortheil erlangt werde, daß Stände sofort nach ih⸗ in Wiederzusammentritt, wo die Geschäfte noch nicht so gehäuft sevn pflegen, als später, sich mit dem Kommissions⸗Berichte be⸗ üsftigen können, 6) damit die Entscheidung über die vorliegende kfache beschleunigt werde, was, aus den im betreffenden Schreiben s Königl. Ministerii entwickelten Gründen, im Interesse sowohl rjenigen, welche für die Eisenbahn⸗Anlagen, als derer, welche ge⸗ n dieselben wären, zu liegen scheint; 7) dabei ist die erste Kammer r Meinung, daß von einer sofortigen Wahl der Mitglieder der ommission eine Vergrößerung der Gefahr der Agiotage auf keine beise zu besorgen stehe, da auf der einen Seite durch den Antrag der Regie⸗ ingdem Publikumohnehin genngsam bekannt geworden sey, daß die wich⸗ ge Frage der Eisenbahnen fordersamst in Erwägung gezogen werden iss,undda auf deranderen in dem möglichen Falle einer Wahl von sol⸗ den Kommissions⸗Mitgliedern, die sich mit diesem Gegenstande be⸗ ders beschäftigt zu haben schienen, und deren entschiedene Abnei⸗ ung gegen die Anlage von Eisenbahnen bereits öffentlich ausgespro⸗ en sev, vermuthlich die Agiotage bedentend verringert und vielleicht anz gehemmt werden dürfte. Erste Kammer ist aber auch zu ih⸗ in Beschlusse bewogen: 8) weil Königl. Ministerium das betref⸗ ude Schreiben lediglich zu dem Zwecke jetzt schon erlassen hat, mit, dem darin ausgesprochenen Wunsche gemäß, noch während der etzigen Versammlung der Stände, eine Prüfungs⸗Kommission er⸗ annt werde; endlich 9) weil die Besorgniß, man werde durch die sofortige rnennung ciner solchen Kommission Hoffnungen erregen, welche spä⸗ er nicht realisirt würden, nicht begründet scheint, indem, wenn diese aßregel hier solche Folgen hätte, diese Folgen auch bei der spä⸗ rren Niedersetzung einer Kommission über diesen Gegenstand, so bdie bei jeder Art kommissarischer Prüfung, eintreten würden.“

Schweiz.

Bern, 25. Juli. Folgendes ist die am 18. Juli von dem tanzosischen Gesandten, Herzoge von Montebello, dem Praͤsi⸗ ten der Tagsatzung uͤbergebene, am gleichen Tage von dem uglischen und am folgenden von dem Oesterreichischen, Preu⸗ schen, Russischen, Badischen und Sardinischen Gesandten durch indliche Erklaͤrungen unterstuͤtzte Note:

e Ibren Excellenzen dem Schultheiß und Staatsrath der Repu⸗

Bern als eidgenoͤssischer Bundes⸗Behörde. Der unterzeichnete

Pesandte Sr. Majestät des Königs der Franzosen bei der Schwei⸗

Uen Eidgenossenschaft hat die Note erhalten, welche Se. Excel⸗ sessir Praͤsident der Bundes-Behörde ihm unterm 22. Juni zu firen die Ehre erwies, in Betreff der Maßregeln, welche der anwenden zu müssen glaubte gegen die Flüchtlinge, welche getroffen durch eine ahnliche Entschließung, nachdem ste im 183⅛% an der gegen Savoyen versuchten Expedition Theil ge⸗

hon ahre

nommen, es gewagt haben, wieder in der Schweiz zu erscheinen, und gegen diejenigen, welche unlängst die Schweizerische Gastfreundschaft gemißbraucht haben, indem sie sich Komplotten gegen die Ruhe an⸗ gränzender Staatenanschlossen. Der Herr Präsident der Bundes⸗Behör⸗ de bewirbt sich bei dieser Gelegenheit um einen neuen Beweis des freund⸗ schaftlichen Interesses, wovon Fraukreich der Eidgenossenschaft schon so viele Proben zu geben beliebt hat, und hat im Namen des Vor⸗ orts den Wunsch ausgedrückt, daß die Regierung des Königs seine Absichten unterstützen und den Flüchtlingen, welche die Schweiz ver⸗ lassen müssen, den Durchpaß durch das Königreich gestatten möchte. Der Unterzeichnete, welcher sich beeilt hat, diese Mittheilung seiner Regierung vorzulegen, hat Befehl erhalten, folgendermaßen darauf zu autworten: Die Regicrung des Königs hat mit Vergnügen ein der innern Ruhe der Schweiz, gleichwie dem wohlverstandenen Ju⸗ teresse ihrer völkerrechtlichen Verhältnisse angemessenes Verfahren dar⸗ in gesehen, und es war dieselbe nicht weniger befriedigt, in der durch den Herrn Präsidenten der Bundes⸗Behörde bei der Eröffnung der Tagsatzung gehaltenen Rede die Grundsätze einer gesunden und lo⸗ valen Politik wieder zu finden, welche diese weise Beschlußnahme ein⸗ gegeben haben. Fortwährend beseelt von den Gefühlen der aufrichtig⸗ sten Freundschaft für die Schweiz, und immer bereit, ihr die Beweise davon zu erneuern, hat die Regierung Sr. Maj. nicht gezögert, das Begehren, welches den Gegenstand der Note Sr. Excellenz des Herrn Schultheißen von Tscharner ausmacht, in Ueberlegung zu jiehen, und die Bundes⸗Behörde kann bei dieser Gelegenheit auf die wohlwol⸗ lende Mitwirkung zählen, welche die Französische Regierung sich schon früher zur Pflicht gemacht hat, ihr bei analogen Verhältnissen zu gewähren. Der Unterzeichnete ist übrigens ermächtigt, zu erklären, daß die Regierung des Königs, um der Schweiz die Vollziehung einer gebieterischen Pflicht (devoir impérieux) zu erleichtern, den Flüchtlingen, deren Fortweisung statthaben wird, die pecuniairen Mittel zukommen lassen will, welche geeignet sind, ihren Unter⸗ halt während einer gewissen Zeit, von dem Tage an, an welchem sie in einem Hafen des Königreichs eingeschifft werden, zu sichern. Es ist also von nun an sehr wichtig, daß die durch den Vorort angeord⸗ neten Maßregeln pünktlich ausgeführt werden. Man wüßte übri⸗ geus nicht vorauszusehen, ob nicht auf irgend einem Punkte der Eid⸗ genossenschaft ähnliche Vermuthungen wieder entstehen könnten, welche sich im Jahre 1834 in Betreff des Asylrechtes erhoben. Solche Be⸗ denken wären, man muß es sagen, weniger gegründet als je, und wür⸗ den nur eine wenig überlegte Würdigung einer, ohne Zweifel sehr de⸗ likaten, Frage beweisen, wovon die Ausdrücke hier nichts Zweideutiges weder haben sollen, noch wirklich haben. Die Regierung des Königs konnte wirklich das Wesentliche und Heilige des Asyl⸗ rechts nicht mißkennen. Frankreich und England üben es nicht weniger großmüthig aus, als die Schweiz, und wirklich kommt es ihnen nicht in den Sinn, es ihr bestreiten zu wollen. Aber die⸗ ses Recht hat, wie alles Andere seine Gränzen, und setzt auch Pflich⸗ ten voraus. Es kann und soll nicht existiren, außer unter der un⸗ erläßlichen Bedingung, daß die Anwendung davon nichts habe, was den nicht weniger heiligen Gesetzen des Völkerrechts zuwider sev, d. h. der Sicherheit der anderen Staaten, welche mehr oder weniger gesetzliche und gebieterische Forderungen macht, je nach der geogra⸗ phischen Lage der interessirten Länder, damit ihre Ruhe nicht gefähr⸗ det sev, oder nach der inneren Organisation derjenigen, wo das Aspl⸗ recht in Ehren ist. So ist es z. B. evident, daß England, vom Fest⸗ lande durch seine Insellage isolirt, ohne Gefahr für die andern Staͤa⸗ ten diesem Recht eine weitere Ausdehnung geben kann, und daß ein Land wie Frankreich, mit seiner mächtigen administrativen Ein⸗ richtung, seiner Militairmacht und den Polizeimitteln, über welche es zu gebieten hat, in gleichem Verhältniß eine eben so sichere Ga⸗ rantie verspricht, während die Schweiz eine solche Garantie nicht ge⸗ ben kann; nicht daß ihre Absichten in Zweifel gezogen werden könn⸗ ten, sondern weil ihre Föderativ⸗Verfassung, ihre Zerstückelung in 22 souveraine Staaten, unter verschiedenen Gesetzgebuüngen und geleitet von verfchiedenen Regierungs⸗Grundsätzen, nicht erlauben würden, daß sie im nämlichen Grade die Mittel der Beaufsichtigung und Nieder⸗ haltung der Flüchtlinge anwenden könnte, welche, in ihr Gebiet auf⸗ genommen, wagen möchten, die Wohlthat der Gastfreundschaft zum Nach⸗ theil derjenigen Staaten, mit welchen die Schweizerische Eidgenossenschaft im Frieden ist, zu mißbranchen. Es handelt sich also bei den, durch die Weisheit der Bundes⸗Behörde angewandten Maßregeln, deren Ausführung die Regierung des Königs, so viel von ihr abhängt, er⸗ leichtern will, keinesweges darum, das Asy!⸗Recht anzutasten, son⸗ dern die Ausübung desselben mit dem Völkerrechte verträglich zu machen, so wie auch mit der Ruhe der benachbarten Länder der Schweiz, mit der Ehre und den Interessen der ganzen Eidgenossen⸗ schaft. Diese unwiderlegbaren Wahrheiten würden, wenn es seyn müßte, einen noch auffallenderen Beweis in den Lehren der Vergan⸗ genheit und in der Autorität neuerer Beispiele sinden, oder, um es besser zu sagen, in dem Zeugniß gegenwärtiger Thatsachen. Es würde in dieser Beziehung genügen, an die im Jahre 1834 durch die in der Schweiz zugelassenen Flüchtlinge gegen Savoven ver⸗ suchte Expedition zu erinnern, an den traurigen Einfluß, welchen diese Unternehmung, von der Bundes⸗Behörde aufs bestimmteste ver⸗ dammt, die ihr aber vorzubeugen nicht die Macht hatte, auf die äuße⸗ ren Verhältnisse der Eidgenossenschaft ausübte, und an die zahlreichen und ernsten Verwickelungen, deren Suelle sie war. Es würde eben so genügen, zu erinnern an die viel neueren Machinationen gegen die Ruhe gewisser Deutscher Staaten, an die durch eine der Schweizerischen Regierungen entdeckten Umtriebe, offiziell angezeigt durch die Bundes⸗ Behörde. Aus diesem Grunde ist die Schweiz es sich also selbst schul⸗ dig, die Urheber und Theilnehmer nicht auf ihrem Gebicte zu dulden. Der Unterzeichnete hat bis jetzt nur von Sardinien und Deutschland gesprochen, deren Sicherheit diese Attentate und Komplotte bedrohten. Aber ist Frankreich nicht selbst außerordentlich betheiligt in dieser wichtigen Frage des Völkerrechts, da es sich hewahrheitet hat, daß die Flüchtlinge in der Schweiz mit den Französischen Anarchisten in Verhältniß stehen, da ihre Unbesonnenheit so evident die Kenntniß beweist, welche sie von den verruchten Plänen der Königsmörder haben, und da es endlich dargethan ist, daß ihre Pläne sich allerdings in der Absicht und den Hoffnungen mit den neulich in Frankreich versuchten Verbrechen verbinden? Es ist klar, daß ein solcher Z ustand der Dinge nicht länger bestehen kann, sowohl für die Schwelz selbst als für die anderen Mächte; es ist auch kein Zweifel, daß wenn die Fremden, deren revolutionaire Komplotte ihn fortzusetzen versuchen, nicht von dem Schweizerboden entfernt werden, die von ihren straf⸗ baren Plänen bedrohten Regierungen sich nicht in die Nothwendigkeit versetzt sehen sollteu, Maaßregeln zu ergreifen, welche durch die ge⸗ bieterische Nothwendigkeit für ihre eigene Sicherheit diktirt würden, und daß dann die Eidgenossenschaft nicht das größte Interesse hätte,

diesen unausbleiblichen Maßnahmen vorzubeugen. Deutschland

und Italien haben wirklich das Recht zu erwarten, daß Menschen,

welche gegen ihre Ruhe konspiriren, aufhören in der Schweiz ein

Aspl zu erhalten, dessen sie sich unwürdig gemacht haben. Frankreich

aber, interessirt, es unter dem nämlichen Titel zu fordern, hat noch

das Recht, es im Namen jenes politischen Interesses zu verlangen,

welches es mit der Schweiz vereinigt und welches macht, daß es auf⸗

richtig wünschen muß, daß die Schweizerische Eidgenossenschaft ru⸗

hig sey, und daß sie mit allen Mächten in gutem Verhältnisse stehe,

mit Einem Worte, daß ihre Stellung gegenüber von Europa seyn

solle: gefällig (facile), geordnet und übereinstimmend mit dem Wohl⸗

wollen, wovon Europa nicht aufgehört hat, für die Kantone beseelt

zu seyn. Es handelt sich also hier, um die Wahrheit zu sagen, vor⸗

züglich um das Interesse der Schweiz, und die Regierung des Kö⸗

nigs will in der Note, auf welche der Unterzeichnete zu ant⸗

worten die Ehre hat, eben so sehr wie in dem Auesdruͤcke des

Herrn Präsidenten der Tagsatzung gern den Beweis finden, daß keine

dieser wichtigen Betrachtungen dem Scharfblicke der Bundes⸗Behörde

entgangen sevy. Demunach bleibt der Regierung Sr. Majestät nichts

mehr übrig, als zu wünschen, daß diese beruhigenden Eröffnungen

nicht unfruchtbar bleiben, und daß die Resultate, welche sie verspre⸗

chen, nicht auf sich warten lassen. Das Versammeltseyn der Tagsaz⸗

zung scheint ihr in dieser Beziehung der glücklichste Umstand, und die eidgenössische Regierung witz sich ohne Zweifel beeilen, ihn zu er⸗

greifen, um von der hohen Versammlung die Mittel zu erhalten, in jedem der Kantone sich der schnellen und vollständigen Ausführung der Maßregeln, welche sie beschlossen, zu versichern. Die Bundes⸗ Behörde wird ohne Zweifel begreifen, daß, wenn diese Hoffnung vereitelt würde, wenn die Gewährleistungen, welche Europa von ihr erwartet, sich auf Declarationen beschränken sollten, ohne daß im Nothfall irgend ein Zwangsmittel sie unterstützen würde, die Mächte, denen daran gelegen ist, daß dem nicht so sey, vollkommen berechtigt seyn würden auf nichts weiter zu rechnen, als auf sich selbst, um sich Recht zu verschaffen gegen die Flüchtlinge, welche in der Schweiz gegen ihre Ruhe fonspiriren, und endlich der Toleranz ein Ende zu machen, welche diese unverbesserlichen Feinde der Ruhe der Regierungen ferner noch genießen sollten. Es ist nicht weniger einleuchtend, daß Frankreich, nachdem es sich durch wieder⸗ holte Räthe und Voranzeigen vergeblich bemüht hat, die Schweiz vor der Gefahr zu warnen, daß sie die Deutschen und Italiänischen Staa⸗ ten zwingen würde, den von ihnen aufs bestimmteste gefaßten even⸗ tuellen Beschlüssen Folge zu geben, nichts Anderes mehr thun könnte, als in gleicher Absicht in Beziehung auf sich selbst und auf das, was sein nicht weniger gesetzliches Interesse seiner eigenen Sicherheit ihm vorschreiben würde, sich vorzusehen. Aber der Unterzeichnete will hier gern wiederholen, die Regierung des Königs habe das Zutrauen, daß die Bundes⸗Behörde, weit entfernt, den offenen und freund⸗ schaftlichen Charakter einer Mittheilung zu mißkennen, welche so voll⸗ kommen in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen ist, welche sie eben ausgesprochen hat, nicht anstehen wird, von der Tagsatzung die Mittel zu verlangen und besonders auch in Ausübung zu setzen, welche durch diese Maßregel berührt seyn sollten, um den Fortbe⸗ stand der guten Verhältnisse zu bewahren, welche die Schwetzerische Eidgenossenschaft das Interesse hat, mit allen benachbarten Mächten zu unterhalten. Die wohlwollende Freundschaft Frankreichs eröffnet in dieser Beziehung Aussichten, ohne welche es der Schweiz schwer wäre, das so erwünschte Ziel zu erreichen. Die hohe Weisheit der eidgenössischen Regierung leistet Garantie, daß sie sich bestreben wird, sie zu benutzen und so sich neue Ansprüche auf die Achtung von Europa zu erwerben u. s. w. Bern, den 18. Juli 1836. (Unterz.) Herzog von Montebello.“

Die Schweizer Blaͤtter liefern neuerdings einige „au⸗ thentische Aktenstuͤcke, welche sich bei mehreren in die juͤngsten Untersuchungen verwickelten Fluͤchtlingen vorfanden.“ Hier fol⸗ gen einige Paragraphen aus den Statuten des „jungen Deutsch⸗ lands“, eines aͤltern Bruders des „National⸗Vereins“: §. 6. Jedes Mitglied nimmt einen Kriegsnamen fuͤr die Verbin⸗ dung an. §F. 16. Bei einer projektirten Waffenunterneh⸗ mung ladet, wofern dies moͤglich ist, der Ausschuß die Abgeord⸗ neten saͤmmtlicher Klubs zur Berathung und Entscheidung ein. Zur Beschließung einer Waffenunternehmung sind drei Viertel Stimmen saͤmmtlicher Anwesenden erforderlich; die nicht erschei— nenden Klubs Abgeordneten und Ausschuß⸗Mitglieder werden als der Mehrheit beistimmend angesehen. §. 17. Sollte es dem Ausschusse unmoͤglich seyn, bei einer zu veranstaltenden Waffenunternehmung die Vertreter der Klubs zuzuziehen, so kann er auch ohne diese eine Waffenunternehmung beschließen, wenn nach muͤndlicher Be⸗ rathung wenigstens drei Viertel aller Ausschuß⸗Mitglieder dafuͤr stimmen. Jedoch ist alsdann ein Jeder der Zustimmenden fuͤr den Ausgang der Unternehmung verantwortlich und kann des⸗ halb selbst zum Tode verurtheilt werden. §. 33. Jedes Mit⸗ glied des jungen Deutschlands hat die Pflicht der Selbstbewaff⸗ nung. §. 34. Alle Mitglieder des jungen Deutschlands haben den rechtmaͤßigen Anforderungen des Ausschusses zu jedwedem Unternehmen zum Behufe der Begruͤndung des jungen Deutsch⸗ lands Folge zu leisten. §. 43 bis 51. Aufstellung der richter⸗ lichen Behoͤrden fuͤr die Beurtheilung der Ausschuͤsse, der Klubs und der Klubs⸗Mitglieder. §. 52. Jeder Verrath eines Verbin⸗ dungs⸗Mitgliedes wird als todeswuͤrdig erklaͤrt. Die Erken⸗ nung daruͤber steht dem respekt. Klub zu, mit Vorbehalt der Berufung an den Ausschuß und in letzter Instanz an eine von allen Klubs zu ernennende Kommission von wenigstens 7 Mit⸗ gliedern. Bis zur Entscheidung ist das angeklagte Mitglied suspendirt. Zur Execution des Urtheils ist jedes Mitglied verpflichtet, welches vom Ausschusse damit beauftragt wird. §. 57. Vor der Aufnahme werden dem Aufzunehmenden die in den General-⸗Instructionen fuͤr die Initiateurs des jungen Europa's (§. 2 19) enthaltenen Glaubens⸗Artikel vorgelesen; sodann hat derselbe die in eben diesen Instructionen (F. 50) stehende Eidesformel woͤrtlich auszusprechen, wodurch er Mitglied des „jungen Europa“ wird. Die Aufnahme in das „junge Deutschland“ geschieht durch folgende Formel, welche der Eintretende, die Hand des Aufnehmenden fassend, woͤrtlich und vernehmlich ausspricht: „Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen, treu zu seyn der Verbindung des jungen Deutsch⸗ lands, und mein ganzes Streben zu weihen der heiligen Sache der Freiheit, der Gleichheit und der Humanitaͤt.“ Verbruͤderungsakte zwi⸗ schen dem jungen Deutschland, dem jungen Italien und dem jungen Polen. Bern, den 15. April 1824. Unterzeichnet: Fuͤr das junge Italien: Mazzini, Melegari, Rosalez, G. und A. Ruffini, Bianco, Ghigliance. Fuͤr das junge Deutschland: A. Breindestein, F. Breidenstein, Strohmeyer, Barth, Peters. Fuͤr das junge Polen: Stolzmann, Dybrawsky, Zalesky, Fran⸗ cozek, Gordozewski, Nowosielski. Spaͤter beigetreten: junges Frankreich und junge Schweiz. 8 Italien. 8

Turin, 17. Juli. (Allg. Ztg.) Das Geruͤcht, welches hier von Marseille aus uͤber eine feindliche Begegnung der Fran⸗ zoͤsischen und Tuͤrkischen Escadre bei Tunis verbreitet gewesen hat sich bekanntlich nicht bestaͤtigt. Es hatte aber nach der Stimmung, die in Paris herrscht, alle Wahrscheinlichkeit, daß wenn Tahir⸗Pascha, statt nach Tripolis zu gehen, wo er jetzt ist, sich nach Tunis gewendet, Admiral Hugon ihn gewaltsam am Entlaufen gehindert haͤtte. Ob die Franzoͤsische Regierung berechtigt ist, die Pforte zu hindern, Truppen nach einem ihr unterworfenen Gebiete zu schicken und daselbst einen Verrweser abloͤsen zu lassen, in den sie kein Vertrauen setzt, ist eine Frage, die hier nicht untersucht werden soll. Allein was Bemerkung verdient, ist, daß die Franzoͤsischen ministeriellen Journale mit vieler Bestimmtheit eine Angabe in Abrede stellten, die vor laͤn⸗ gerer Zeit von hier aus in der Allgemeinen Zeitung gemacht wurde, um darzuthun, mit welchen eifersuͤchtigen Augen das Franzoͤsische Kabinet die Oberherrschaft der Pforte uͤber die Barbaresken⸗Staaten ansehe, und wie wenig der Sultan noch immer geneigt sey, seine Rechte auf Algier aufzugeben, sondern daß er die Besitznahme dieses Staates noch immer fuͤr unrecht⸗ maͤßig erklaͤre, dagegen protestire und fuͤr den ihm zugefuͤgten Verlust entschaͤdigt seyn wolle. Das Journal des Dobats so wie das Journal de Paris widersprachen diesen Angaben foͤrmlich und bedienten sich der ministeriellen Autoritaͤt, um ein jetzt nicht mehr zu leugnendes Faktum in Abrede zu stellen und Alles fuͤr Hirngespinnste zu erktaͤren, was daruͤber gesagt wor⸗ den. Es ist eine beklagenswerthe Erscheinung, daß diejenigen welche die hoͤchste Achtung fuͤr die Publizitat haben sollten sich oft erlauben, nach ihrer Konvenienz die Wahrheit zu entstellen In Frankreich wiederholt sich dieses so haͤusig als in England.

Es ist gewiß, daß das Franzoͤsische Kabinet den Einfluß, welchen