1836 / 251 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Reeosersberag,

genannte Fennings⸗Werft an der Londoner Bruͤcke, welches eine Menge kostbarer Waaren enthaͤlt, brannte von 2 bis 6 Uhr Mor⸗ gens gaͤnzlich nieder. Eine ganze Reihe von Gebaͤuden in Duke⸗ Street wurde eine Beute der Flammen. Der Theehaͤndler Wil⸗ son, der aus dem Fenster gesprungen, ist in der Besserung. Auch ist ein Spritzenmann durch die Explosion von Salpeter stark beschaͤdigt worden.

Zu Liverpool ist eine der groͤßten Falschmuͤnzer⸗Banden durch den Muͤnzmeister Powel entdeckt worden. An der Spitze dieser Verbrecher steht eine Familie Arnett, Mann, Frau, Sohn und Tochter. In ihrem Hause war Alles sehr elegant einge⸗ richtet, und die Tochter schien nach ihrer Gefangennehmung so gleichguͤltig, daß sie sich ans Klavier setzte und eine Arie spielte.

Die Quantitaͤt des Eisens zu den in der letzten Session bewilligten Bahnen wird 220,000 Tons, jede von 20 Centner betragen.

ie Luftschifferin Mrs. Graham ist in voller Besserung, doch wird sie wohl eine bedeutende Beschaͤdigung am linken Auge davontragen. Herr Green ist am 30sten v. M. nebst dem Dr. Kent in seinem großen Ballon aufgestiegen und hat sich, nach⸗ dem er die bedeutende Hoͤhe von 5860 Fuß erreicht hatte, aus welcher London nicht groͤßer erschien, als die flache Hand, ganz ruhig in der Naͤhe von Ilford wieder niedergelassen.

Im Globe liest man: „Am 7ten wird der Oberst Chur⸗ chill sich in Plymouth nach Spanien einschiffen, um das Kom⸗ mando des dritten Regiments oder der Westminster⸗Grenadiere wieder zu uͤbernehmen. Mit ihm kehren der Capitain Nugent Macnamara von den Schottischen Grenadieren, Lieutenant Fitz⸗ gerald und andere Offiziere nach Spanien zuruͤck. Die Legion ist, in Folge des veraͤnderten Standes der Angelegenheiten in Spanien, vom besten Geiste beseelt, und es bedarf nur noch der voͤlligen Wiederherstellung des Generals Evans, welcher, in Folge der fast unuͤbersteiglichen Schwierigkeiten, mit denen er zu kaͤm⸗ pfen hatte, koͤrperlich und geistig sehr gelitten hat.“

Der Morning⸗Herald meldet aus Lissabon, das Aus⸗ wandern habe dort in einem so beunruhigenden Grade zugenom⸗ men, daß es das Land ganz zu entvoͤlkern drohe. Die schreck⸗ lichen Ereignisse in Brasilien hielten die Portugiesen nicht ab, so daß fast kein Schiff dahin segle, welches nicht 70 bis 100 Passagiere mitnehme, meistens als sogenannte Redemption⸗men, die die Haͤlfte des Passagegeldes voraus zahlten, wovon der Rest von demjenigen entrichtet wuͤrde, in dessen Dienst sie in Brasi⸗ lien treten wuͤrden.

Nach den letzten Berichten aus Quebe herrschte in Nie⸗ der⸗Kanada noch immer große Aufregung. Am 17. Juli hat ein Volkshaufen im Distrikt von Trois⸗Rivières die dortige Kirche niedergerissen, aus welchem Grunde, wird nicht gesagt. Es erscheinen in den Kanadas mehr als 50 Zeitungen, von de⸗ nen woͤchentlich an 40,000 Bogen vertheilt werden.

Am Sonntage ging das Amerikanische Packetboot, der „Praͤ⸗ sident“, vom St. Katharinen⸗Dock nach New⸗York ab. Es hatte eine große Anzahl Auswanderer, Knechte, Handwerker, Landar⸗ beiter, Kraͤmer aus kleinen Städten nebst vielen Weibern, Kin⸗ dern ꝛc. am Bord, die sich saͤmmtlich in den Vereinigten Staa— ten und in Kanada ansiedeln wollten.

Die Actien⸗Wuth wird in Nord⸗Amerika immer groͤßer: zu der New⸗Yorker Staats⸗Bank sind zehn Millionen Dollars sub⸗ skribirt, fuͤnfmal so viel als verlangt worden; zu der Oneida⸗ Bank in Pennsylvanien 2,700,000 Dollars, waͤhrend das ver⸗ langte Kapital nur 400,000 Dollars betrug. Man verspricht sich sehr reichliche Zinsen von diesen Unternehmungen, da die Gelder mehrentheils in Grundstuͤcken angelegt werden, welche jetzt gewaltig im Preise steigen, da die Eisenbahn die Laͤndereien im Innern immer mehr mit der Kuͤste in Verbindung bringen und Gegenden, die man fruͤher in einem Monate erst erreichen konnte, jetzt nur 4 oder 5 Tagereisen erfördern. Die Bervoͤl⸗ kerung der Vereinigten Staaten belaͤuft sich nach der neuesten Zaͤhlung auf 16,800,000 Seelen. Nach den neuesten Berech⸗ nungen wird der Ueberschuß der Schatzkammer am 1. Septem⸗ ber 40 Millionen Dollars betragen⸗ II

te verla n d e,

Amsterdam, 3. Sept. Im Staats⸗Papier⸗Handel ha⸗ ben diese Woche keine besonders wichtigen Ereignisse stattgefunden, ungeachtet die Resignation des ersten Französischen Ministers und die muthmaßliche Veränderung des ganzen Kabinets in Paris wäh⸗ rend selbiger hier bekannt wurden und mancherlei Gerüchte und Be⸗ richte über den verwirrten Zustand in Spanien hier eintrafen; manche derselben bestätigten sich nicht oder waren übertrieben, welches bei den Spekulanten zu großes Mißtrauen erregte, um etwas Bedeuten⸗ des zu unternehmen. Der Umsatz ist daher im Ganzen nicht wichtig zu nennen; den größten Anthetl daran hatten Sbanische Ardoin⸗ Obligationen, welche zwischen 29 ½ und 30 ½ pCt. schwankten und gestern mit 20 ½ à ½ pCt. schlossen Die Preise der meisten Hol⸗ ländischen Staats⸗Papiere wurden durch den Verrechuungs⸗Termin etwas gedrückt, weil einige übriggebliebene Stücke untergebracht wer⸗ den mußten, welches besonders auf Integralen und Kanz⸗Billetts wirkte. Die Actien der Handels⸗Gesellschaft haben ihren juͤngst ein⸗ genommenen hoben Stand nicht behauptet, täglich kamen kleine Par⸗ tieen an den Markt, wodurch der Preis von 189 ½ allmälig bis 186 ¼ pCt. zurückgedrängt wurde; zu diesem Preise eröfsneten sie an gestriger Börse; neuerdings meldeten sich wieder mehrere Verkäufer, wodurch der Cours einen Augenblick selbst bis 184 ½ fiel; zu Ende der Börse fanden sich aber wieder Abnehmer, welche zuletzt 185 ½ pCt. anlegten; eine zu Middelburg weniger günstig abgelaufene Kaf⸗ fee⸗Auction scheint die Veranlassung zu diesen Schwankungen gegeben zu haben. Mit Russischen Inscriptionen und Wiener Metalligues ging es bei gewöhnlicher Stille im Umsatz gleichfalls etwas niedriger; in Griechischen Obligationen sind fast gar keine Geschäfte gemacht worden, und der nominale Cours derselben ist 22 ⁄¾2 à 25 pCt. Von den Süd⸗Amerikanischen Obligationen sind die Brastlianischen um beinahe 1 pCt. gewichen. Die Frage nach Geld ist etwas lebhafter geworden und 3 ½ pCt wird in Leihgeschäften gern angelegt.

Am Getraidemarft hat sich Nichts von Wichtigkeit ereignet, da nur gewöhulicher Absatz an Verbraucher vorffel; ein öffentlicher Ver⸗ kauf von circa 750 Lasten Polnischen Weizen, welcher gegen nächste Weche angekündigt ist, hat den Haudel sehr gelähmt.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 2. September. Am vergangenen Sonntag kamen auf dem Dampfschiffe „Sleipner“ ungefaͤhr 50 Studi⸗ rende von der Universitaͤt Upsala nach dem Konigl. Lustschlosse verfuͤgten sich nach dem Burghofe und sangen dort Volksgesang und mehrere andre Lieder, welche die Koͤnigl.

Familie, die sich gerade im Schlosse befand, von den Fenstern mit anhoͤrte. Nach Verlauf einiger Stunden geruhten Seine Majestaͤt der Koͤnig zu den Studirenden herunterzugehen und ihnen in den gnaͤdigsten Ausdruͤcken sein Wohlgefallen zu er⸗ kennen zu geben, nachdem schon vorher der Kronprinz, der Kanzler der Universitaͤt, ihnen fuͤr diesen Beweis ihrer Gesin⸗ nungen gedankt hatte. Sowohl der Koͤnig als der Kronprinz wurden, als sie auf den Burghof heruntergekommen waren, mit dem Volksgesange und den enthusiastischen Hurrahrufen begruͤßt.

Auf Antrag des Ober⸗Postamts hat Se. Majestaͤt der Koͤ⸗

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nig verordnet, daß fuͤr die Postverbindung zwischen Ystad und Greifswald ein neues Dampfschiff erbaut werden solle, welches spaͤtestens zum Anfange der Dampfschifffahrt im Jahre 1838 fer⸗ tig seyn muͤsse, und daß hierzu zwei Dampfmaschinen, jede von 35 Pferden Kraft, bei der mechanischen Werkstaͤtte in Motala bestellt werden sollten.

Ehristiania, 30. Aug. In der Drontheimer Adressea⸗ vis haben mehrere Buͤrger einen Protest wider die Ausstellung gegen das Storthing und dessen Benehmen, die in der dortigen Stiftstidende erschienen und im Allgemeinen für die Ueber⸗ zeugung der Drontheimer ausgegeben worden waren, abdrucken lassen.

Herr Clary, ein Verwandter der Koͤnigin, ist nebst dem Nor⸗ wegischen Ordonnanz⸗Offizier, Rittmeister Dunker, hier ange⸗ kommen Kopenhagen, 3. Sept. Se. Majestaͤt haben unterm 23sten v. M. den bisherigen Koͤnigl. Schwedischen Gesandten am hiesigen Hofe, Herrn von Hochschild, zum Großkreuz des Danebrog⸗Ordens ernannt.

Se. Maj. der Koͤnig haben verordnet, glied fuͤr die Direction des Kopenhagener werden soll. Die Kanzlei hat eine desfallsige Vorstellung hin⸗ sichtlich der Functionen und der Besoldung dieses neuen Mit⸗ gliedes eingereicht. Diese Maßregel wird als die erste Folge der vom Assessor Aldreen⸗Ussing veranlaßten Petition der Roes⸗ kilder Staͤnde Versammlung in Betreff der hiesigen Armen⸗ Verwaltung angesehen.

Der neue Schwedische Gesandte, Frh. v. Lagerheim, ist hier angekommen.

Der Marquis von Londonderry rer weiteren Reise nach Stockholm am borg in Gothenburg angekommen.

In Apenrade zirkulirt eine Dank⸗Adresse an Se. Durchl. den Herzog von Augustenburg in Bezug auf seine bekannte in der Stäaͤnde⸗Versammlung gemachte Proposition auf Abschaffung der Zoͤlte in den Herzogthuͤmern, und es ist dieselbe bereits von 157 dortigen Buͤrgern und Einwohnern unterschrieben. Bekannt⸗ lich sind schon von den Staͤdten Flensburg und Sonderburg Sr. Durchl. aͤhnliche Dank⸗Adressen uͤberreicht worden.

Die literarische Gesellschaft von Fyens Stift hielt am 29. August eine Zusammenkunft unter dem Vorsitze des ouverneurs des Stiftes, Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Christian Friedrich. Die vielen interessanten Sachen, die hier vorgenommen wurden, nahmen den groͤßten Theil des Tages hin, so daß die Aufloͤsung von mehreren angemeldeten Arbeiten bis zur nächsten Zusammen⸗ kunft verschoben werden mußte. Wegen Herausgabe einer Schrift auf Veranlassung des Reformations⸗Jubilaͤums ward beschlossen, daß von einem auf der Kloster⸗Bibliothek zu Odensee befindlichen hoͤchst seltenen Manuskripte (wahrscheinlich von Hans Tansen) ein Fragment gedruckt werden sollte. Zwei neue Mitglieder wurden aufgenommen.

Wegen im Frühjahr auf den Landstraßen um Rothschild veruͤbter Raͤubereien, so wie wegen Diebereien, war ein Hans Nielsen aus dem Kopenhagener Amt am 14. Junt vom hoͤchsten Gerichte verurtheilt worden, den Tod vermittelst des Rades zu erleiden, was Se. Maj. auf Auspeitschung und lebenslaͤngliche Arbeit im Raspelhause gemildert haben.

Gestern Nachmittag sind ein Russisches Linienschiff, eine Fregatte und zwei Briggs hier angekommen und auf der Rhede vor Anker gegangen.

Die Schifffahrt durch den Sund ist in diesem Jahre so bedeutend, wie sie fast noch niemals gewesen. Nur im Jahre 1832 passirten der Zahl nach mehrere Schiffe den Sund, aber dem Werth der Ladungen nach wird das laufende Jahr hoͤchst wahrscheinlich hoͤher kommen, als jenes.

Nach den neuesten Nachrichten von Groͤnland hat das Franzoͤsische Schiff „Recherche“ auf seinem Zuge, die „Lilloise““ aufzufinden oder Nachrichten von ihr zu erhalten, sich uͤber eine Woche an der Groͤnlaͤndischen Kuͤste aufgehalten und ist von da nach Island zuruͤckgekehrt, wo es die wissenschaftliche Kommission zurüͤckgelassen hat.

daß noch ein Mit⸗ Armenwesens bestellt

und Gemahlin sind auf ih⸗ 30. August uͤber Helsing⸗

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Celle, 3. Sept. Seine Koͤnigliche Hoheit der Vice⸗Koͤ⸗ nig Herzog von Cambridge hat bei seinem Abschiede von Celle an die Obrigkeiten der Stadt und Vorstaͤdte das nachstehende Schreiben erlassen: „Der mir und meiner Familie gewor⸗ dene freundliche Empfang von Seiten der Buͤrger der Stadt und Vorstädte von Celle hat mir auf eine meinem Herzen wohl⸗ thuende Art einen neuen Beweis der loyalen Gesinnungen derselben gegeben, und ich kann diese Stadt nicht verlassen, ohne Sie, meine Herren, zu ersuchen, den Buͤrgern in meinem und der Herzogin Namen fuͤr die uns ausgesprochene Gefuͤhle Ihrer Anhaͤnglichkeit unseren aufrichtigsten Dank auszudruͤcken und Ihnen zu versichern, daß wir stets den innigsten Antheil an dem Wohle der Bewohner von Celle nehmen werden. Celle, 1. Sept. 1836. Adolphus.“

Fulda, 1. September. Unserm Landestheile war tadelnd nachgesagt worden, wie er immerfort mit seinen Landtagswahlen zuruͤckbleibe; worin er sich diesesmal gebessert hat, nachdem schon geraume Zeit seine Wahlen beendet und in Althessen noch mehrere Wahlen zuruͤck sind. Sowohl Professor Arnd als Ge⸗ heimer Ober⸗Finanzrath Vomberg haben, wie man versichert, die auf sie gefallene Wahl, der Eine fuͤr den Landbezirk Huͤnfeld und der Andere fuͤr die Stadt Fulda wirklich angenommen. Es wuͤrde sich nur noch um deren Erlaubniß als Staatsdiener handeln, die aber Beiden hoffentlich nicht abgeschlagen werden wird. Dresden, 5. Sept. Die Erinnerung an den Tag, an welchem im Jahre 1831 Sachsen seine Verfassung erhielt, wurde gestern in unserer Stadt feierlich begangen. Die Pfleglinge in den Dresdener Wohlthaͤtigkeits⸗Anstalten, so wie die hiesigen Ar⸗ men wurden gespeist. Zur Speisung der Letzteren hatten Se. Majestaͤt der Koͤnig 200 Rthlr. aus dem Landes⸗Zahlamte und 150 Rthlr. aus der Civil⸗Liste anweisen lassen. Am Abend die⸗ ses festlichen Tages wurden die Rathhäuser der Alt⸗ und Neu⸗ stadt beleuchtet und Musik⸗Choͤre daselbst aufgestellt. Leipzig, 5. September. Auch in unserer Stadt ward die Erinnerung an die Uebergabe der Verfassungs⸗Urkunde gestern feierlich begangen. Schon bei Anbruch des festlichen Tages er⸗ toͤnte eine Reveille, ausgefuͤhrt durch das Musik⸗Corps zer Kom⸗ munalgarde, und ein „Nun danket alle Gott,“ welches von den Hauptthuͤrmen der Stadt herabgeblasen wurde. Zu dem feier⸗ lichen Gottesdienste begaben sich die Behoͤrden in die Nikolai⸗ kirche, und nach Beendigung desselben wurde von dem Balkon des Rathhauses herab eine Festmusik aufgefuͤhrt. Mittags versammel⸗

im Hotel de Sagxe, waͤhrend dasselbe von Seiten der Buͤrger⸗

schaft, besonders durch die verschiedenen Abtheilungen der Kom⸗

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munalgarde geschah, die sich auch am Abend zu froͤhlichen, die Bedeutung des Tages feiernden Zirkeln versammelten. Im Theater wurde ein auf die Feier des Tages bezuͤglicher, vom Theater⸗Secretair Robert Blum verfaßter Prolog durch Fraͤu⸗ lein v. Zahlhas gesprochen, dem die Darstellung des Baboschen Lustspiels „Buͤrgergluͤck“ folgte.

Weimar, 3. Sept. Der Gerohetag ist am Ahend des 30ͤsten v. M. im hoͤchsten Wohlseyn von Kissingen zuruͤckgekehrt In Ilmenau wurde Se. Koͤnigl. Hoheit von der 1 festlich empfangen.

Die hiesige Zeitung meldet: „Seit einigen Tagen sind zu den diesjaͤhrigen militatrischen Herbst⸗Uebungen die Beur, laubten eingezogen und der Bestand der Vataillone vollständig ergäͤnzt worden. Die ganze Haltung der Truppen, die Fertig⸗ keit und Sicherheit in allen Bewegungen, eine Folge tuͤchtiger Exercitien, und uͤberhaupt der ganze Zustand derselben, der b durch die aͤußere Erscheinung verraͤth, sind auch hier ein Beweis daß Weimar gegen die uͤbrigen Deutschen Bundesstaaten nich zuruͤcktritt.“

Gotha, 4. Sept.

Bevöͤlkerung

Der regierende Herzog ist gestem hier nach Koburg zuruͤckgereist.

ist am 1sten d. von seinen Guͤtern in Oesterreich wieder in Eb⸗ lingen eingetroffen.

Der Erzbischof von Muͤnchen befindet sich in Karlsbad in erfreulichsten Wohlseyn und wird am 6. September zuruͤck er⸗ wartet.

Der Minister des Innern, Fuͤrst Wallerstein, ist vorgestern nach Leutstetten abgegangen, wo er den Rest des Sommers uͤber bleiben wird.

Nach dem Allerhoͤchsten Reskript vom 24. August bekommen nur die Offiziere der Infanterie zur besseren Wehrfaͤhigkeit den zum Stich und Hieb konstruirten Jaͤger⸗Offizier⸗Saͤbel, keines weges aber das Administrativ⸗Personal.

Mehrere Blaͤtter hatten die Nachricht verbreitet, „in der Frohnfeste zu Arnstein habe sich am 6. August der daselbst wes gen eines bloßen Wortwechsels mit einigen Bauern in Hast befindliche praktische 88 Georg Stretz, nach erhaltener koͤrper licher Zuͤchtigung (12 Ruthenstrelche auf den bloßen Ruͤcken), und nachdem er hierauf in seine Heimath (Bamberg) tranz portirt werden sollte, durch ein von Fensterblei gemachtes In⸗ strument in Form einer Lanzette an beiden Armen die Hee Adern geoͤffnet und sich hierdurch selbst entleibt.“”“ Der Noͤnigl. Landrichter Burkardie in Arnstein erklaͤrt nun in der Wuͤrz burger Zeitung die Darstellung oͤffentlicher Blaͤtter wegen des Selstmordes des Georg Stretz von Bamberg fuͤr eine of⸗ fenbare Verleunidung. „Das Koͤnigl. Landgericht,“ heißt es in dieser Erklaͤrung, „fuͤhlt sich nicht berufen, in den Augen des Publikums gegen solche Verleumdungen sich zu rechtferte gen, oder ohne spezielle hoͤhere Erlaubniß den wahren Thatbe⸗ stand aus den Akten zu veroͤffentlichen; man kann daher vor der Hand nichts weiter sagen, als: man hat uͤber den Thatbe⸗ stand, welcher strengstens gesetzmaͤßig und dem Poltzeifalle so wie auch der Conduite des Georg Seret angemessen, einge⸗ schritten, sofort die Akten an die Koͤnigl. Regierung gesendet, und wird nun mit allem Nachdruck darauf bestehen, daß nach dem Strafgesetzbuche gegen den Urheber der Verleumdung ein⸗ geschritten werde.“

Stuttgart, 2. Sept. Se. Koͤnigl. Majestäat sind gestern Nachmittags von Hoͤchstihrem Sommer⸗Aufenthalte zu 8 drichshafen in erwuͤnschtem Wohlseyn wieder hier eingetroffen, auch Ihre Majestaͤt die Koͤnigin und J. J. K. K. H. H. die Prinzessinnen werden heute und morgen von dort hierher zu⸗ ruͤckkehren. b

Freiburg, 31. August. (Frkf. Ob. P. A. Ztg.) Seine Koͤnigl. Hoheit der Großherzog macht von Badenweiler aus täglich Ausfluͤge in die benachbarte Umgegend. Er ist be⸗ sonders unermuͤdet in Fußpartien. Die Prinzen aͤußern sich ganz entzuͤckt uͤber die uͤppige Natur des Oberlandes, das sie zum erstenmal besuchen. Reisende, die eben die Feähhe ver / lassen, erzaͤhlen, daß sie allenthalben den Ausgewiesenen begeg⸗ neten, wie sie je einzeln, von einer Wache begleitet, so viel moͤg lich auf abgelegener Straße weiter befoͤrdert werden. Manche sind in einer verzweifelten Lage. Mehrere gehen nach Aegypten,

Darmstadt, 3. Sept. Sicherem Vernehmen nach, wird die Staats⸗Assekuranz⸗Anstalt fuͤr die Stellvertretung im Milt⸗ tairdienste baldigst ins Leben treten und als einzige Anstalt der Art bestehen, weil den Privat⸗Assekuranz⸗Anstalten fuͤr die Stell⸗ vertretung, vom Jahr 1837 an einschließlich, die Konzession nicht mehr ertheilt werden wird.

Mainz, 28. Aug. Die Aerndte ist bei uns sehr zur Zu⸗ friedenheit ausgefallen, und der Weinstock steht so guͤnstig, daß manche Spekulanten auf den 1834r in dem zu erwartenden Herbste einen gefaͤhrlichen Rival befuͤrchten.

Frankfurt a. M., 4. Sept. Se. Koͤnigl. Hoheit der Herzog Adam von Wuͤrttemberg ist gestern hier eingetroffen.

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1. September. Tagsatzungs⸗Sitzung vor 29. August. Herr Monnard verliest den Bericht der Kom mission in den Angelegenheiten der Fluͤchtlinge uͤber die dae Französischen Gesandtschaft zu ertheilende Antwortsnote, so wie den Entwurf selbst. Dieser behauptet, daß in der Schweiz die Umtriebe unabhaͤngig vom Auslande entdeckt worden sexyen, waͤhrend Frankreich mit all' seinen so sehr geruͤhmten Mittelmn nichts habe entdecken koͤnnen. Er ruͤgt den drohenden Ton, worin die Franzoͤsische Note abgefaßt sey und wundert sich, wit Frankreich eine solche Sprache fuͤhren koͤnne, da aus den Un⸗ tersuchungen deutlich hervorgegangen, daß bei den Komplot⸗ ten nichts gegen Frankreich im Spiel gewesen, wohl aber Alles von Frankreich ausgegangen sey. Die Schweiz werde thun, was ihr das Voͤlkerrecht und die Pflichten gegen ihre Nachbarn auflegten, aber eben so fest werde sie gegen jede fremde Einmischung protestiren und Alles aufbieten, um ihre Ehre, Wuͤrde und Unabhaͤngigkeit zu behaupten. In der eroͤffneten Umfrage finden einige Staͤnde die Antwort nicht ein⸗ fach genug und zu lang; Aargau (Bruggiser) benutzt diese Gelegenheit, um einen Ausfall gegen den Franzoͤsischen Bot⸗ schafter zu machen, Dieser habe sich in der letzten Zeit auf eine Art gegen die Schweiz benommen, die nicht geeignet sey, die bereits begonnenen Spaltungen zu heben, und er sey als Hin⸗ derniß der Wiederannaͤherung zu betrachten. Aargau haͤtte ge⸗ wuͤnscht, daß die Kommission in der Antworts⸗Adresse diesen Um⸗ stand in's Auge gefaßt haͤtte. Neuchatel, nach einigen Be⸗ merkungen uͤber den Entwurf selbst, hebt die arge Unziemlichkeit

ten sich die Behoͤrden zu einem gemeinschaftlichen Mittagsmahle

heraus, womit ein Stand die Person des Franzoͤsischen Ge⸗ sandten angegriffen, der nichts gethan habe, als die erhalte⸗ nen Auftraͤge der Schweiz mittzuheilen. Er ziehe die Ge⸗ sandten, welche offen und frei handelten, denjenigen vor⸗

die verdecktes

fort an,

Abend, in Begleitung des Prinzen Ernst von Wuͤrttemberg, von Muͤnchen, 3. Sept. Der Feldmarschall Fuͤrst von Wrede,

nichts von diesen Umtrieben wissen.

Spiel trieben und Revolutionen in ander Laͤndern zum Vortheil des eigenen anzettelten. Er druͤckt noch seine hohe Achtung fuͤr Herrn von Montebello aus. Bern er⸗ reift diesen Anlaß, um einige Aufklaͤrung uͤber den in oͤffent⸗ ichen Blaͤttern und Adressen so vielfach besprochenen Umstand des naͤchtlichen Besuchs zu geben. Diejenigen, welche hierin etwas Unanstaͤndises faͤnden, in einem unbegreiflichen Irr⸗ um. Der Herr Praͤsident muͤsse dies hier beruͤhren, um diesem abgeschmackten Glauben den Faden abzuschneiden. Er zeigt so⸗ daß einst gegen 10 Uhr Abends der Franzoͤsische Bot⸗ chafter ihm einen (der Tagsatzung verlesenen) Brief zugeschickt habe, worin er ihm von einer dringenden Mittheilung, wobei Gefahr bei dem Verzuge sey, gesprochen und um Be⸗ stimmung der Zeit der Audienz gebeten habe. Da er nur etwa 100 Schritte von dem Gesandten entfernt ge⸗ wesen, so habe er um so mehr zweckmaͤßig gefunden, ihn noch iu der Nacht zu empfangen, als er nicht habe wissen koͤnnen, ob die Mittheilung nicht die Versammlung der Tagsatzung noch in der Nacht erfordere. Er sey diese Erklaͤrung der Wahrheit schuldig, damit nicht noch ferner boshafte Geruͤchte in der Schweiz verbreitet wuͤrden. Was die aufrichtigen Gesinnungen

des Herrn Gesandten fuͤr die Schweiz betreffe, so stimme er

Neuchatel bei. Aargau will nun keine Persoͤnlichkeiten vor⸗ ebracht haben, und St. Gallen (Baumgartner) haͤlt eine Vorlesung uͤber diplomatische Schicklichkeit. (Das Resultat, die Annahme des Kommissionsberichts, ist bereits vorgestern gemeldet

worden.) Tagsatzungs⸗Sitzung vom 30. August. Das Praͤsi⸗ dium zeigt den Einlauf einer Adresse der Zuͤrcher Geistlichkeit an, welche sich uͤber ein im Schoße der Tagsatzung gefaͤlltes Votum uͤber ihre Abneigung gegen eine Bundes⸗Reform be⸗ schwert An der Tagesordnung ist die Behandlung der Adressen. Ueber die von St. Gallen wird nach kurzer Berathung von 14 Staͤnden und Basel⸗Landschaft beschlossen, einfach Notiz im Protokoll davon zu nehmen; fuͤr einfache Tagesordnung 6 Staͤnde und Baselstadt. In Bezug auf die Flawyler Adresse ruͤgt Zuͤ⸗ rich nachdruͤcklich den der Mehrheit der Tagsatzung gemachten Vorwurf unschweizerischen Benehmens und die darin ausge⸗ sprochene Entruͤstung, ohne daß ein wirklicher oder scheinbarer, icht einmal ein falscher Grund daruͤber angegeben sey. Es stimmt fuͤr Tagesordnung, indem man einer solchen Eingabe den Ruͤcken kehren und sie aus den Akten der Tagsatzung entfernen solle. Luzern (Schnyder) glaubt die Versammlung von Flawyl von wahrer Vaterlandsliebe beseelt, die Adresse haͤlt es fuͤr et⸗ was zu freimuͤthig und stimmt uͤr Notiznahme im Protokoll. Uri: Wenn das Volk oder ein Theil desselben Wuͤnsche zu ma⸗ chen habe, so solle es sie seiner von ihm selbst gewaͤhlten Regie⸗ rung eingeben, die sie an Ort und Stelle bringen werde; stimmt wie Zuͤrich. Solothurn: Die Versammlung von Flawyl sey allerdings in einem aufgeregten Zustande gewesen, indessen habe sie nach seiner Meinung patriotische Gesinnungen gehabt. Dem Inhalt der Eingabe solle man den Ruͤcken kehren, aber nicht den Maͤnnern, die daran Theil nahmen. St. Gallen (Baum⸗ gartner) will die Sache nicht St. Gallisch beurtheilen, nicht St. Gallisch daruͤber sprechen. Wenn man bedenke, in welcher Lage damals die Schweizerischen CCCö“ gewesen, dann sey einige Aufregung wohl denkbar. Die Versammlung dabe aus respektaberln Maͤnnern bestanden, denen gegen⸗ uͤber man nicht gleich Empfindlichkeit zeigen sollte. Ale Mitglieder derselben seyen Maͤnner gewesen, die fuͤglich im Schoße der Tagsatzung sitzen koͤnnten, und Einer unter ihnen werde nach ihm (Baumgartner) den Stuhl einnehmen. Er glaubt nicht, daß die Flawyler Adresse eine andere Behandlung verdiene als die St. Galler. Aargau vertheidigt das Petitions⸗Recht. Gerade diese Versammlung und ihre Adresse habe der Tagsatzung wieder auf das Roß geholfen. Man tadle die derbe, offene Sprache dieser Adresse, erkläre sie als Grobheit, als Beleidi⸗ gung und wolle daruͤber zur Tages⸗Ordnung schreiten. Warum man dies nicht auch bei den von auswäͤrts kommenden Grob⸗ heiten thue, und warum man gleich jeder beleidigenden Note irgend eines fremden Gesandten demuͤthig entspreche? Waadt kann in denjenigen Maͤnnern, welche sich solche Grobheiten ge⸗ gen die Tagsatzung erlaubten, nicht denjenigen Grad von Bil⸗ dung erblicken, den man an ihnen preise. Wenn aber eine an⸗ dere Gesandtschaft, die vor einigen Wochen zu Allem mitgestimmt habe, was die Noten der fremden Gesandten hervorgerufen, wenn sie nun sich herausnehme, der Tagsatzung Vorwuͤrfe dar⸗ uͤber zu machen, so sey dieses Benehmen wenigstens eben so rob und beleidigend, als die Adresse selbst! (Bravo! bravo! im aal und von der Gallerie. Burggisser ist in augenscheinlicher Verlegenheit.) Bern erkennt keiner der Versammlungen das Recht zu, im Namen des Volkes zu sprechen; sie koͤnnen bloß individuelle Meinungen aͤußern. So koͤnnten auch andere Ver⸗ sammlungen im entgegengesetzten Sinne sich bilden, und daraus entstände nur Anarchie und buͤrgerlicher Krieg. Es theile die Gefuͤhle Waadt's und enthalte sich uͤbrigens aller weiteren Aeu⸗ serungen. Zuͤrich (Keller) unterstuͤtzt Waadt. Die Adresse enthalte S Schimpfwoͤrter, und der Gesandte habe bei Uebernahme einer Sendung nicht den Zweck gehabt, sich von solchen Herren mit Man spreche immer vom Volk; wer aber das Volk sey, die 5, 10, 20,000, die ohne Auftrag zusam⸗ menlaufen und sprechen? Der große Rath sey das jedesmalige Organ des Volkes, und im Namen des Zuͤrcher Volkes muͤsse er jede andere Behauptung zuruͤckweisen. Es wurde nun zur Abstimmung geschritten: Fuͤr die Tagesordnung und Entfer⸗ nung der Adresse aus den eidgenoͤssischen Akten waren 17 Staͤnde; dafuͤr, sie zu den Akten zu legen, 4 Staͤnde (Luzern, Appenzell, St. Gallen, Aargau). Nun kam die Adresse von Reiden an die Reihe. Zuͤrich bemerkt, daß in Betreff der begehrten Ab⸗ berufung des Franzoͤsischen Gesandten der Gegenstand bei der Lonseilschen Angelegenheit fuͤglicher behandelt wuͤrde. Einen Antrag auf einen eidgenoͤssischen Verfassungsrath haͤtte Zuͤrich, nach den Vorgaͤngen, am allerwenigsten von Luzern aus ver⸗ muthet. Wenn allenfalls in Freiburg oder Wallis Volksver⸗ ammlungen zu diesem Zwecke gehalten wuͤrden, das waͤre etwas eues. Luzern moͤchte die Revision der Bundesakte nochmals ur Berathung gebracht wissen. Uri: In Uri gebe es auch eine olks⸗Versammlung, die allgemeine Lands⸗Gemeinde, die sich aber schaäͤmen wuͤrde, Ausdruͤcke anzuhoͤren, wie sie da gefallen, die unter das Gemeine herabsaͤnken; stimmt fuͤr einfache Tages⸗ Ordnung. Schwyz bemerkt, daß es in der Adresse nicht heißen sollte, Buͤrger aus dem Kanton Schwyz, sondern einige Leute aus dem Bezirk Kuͤßnacht, Kantons Schwyz; das Volk wolle Die Abstimmung ergab: uͤr Vormerkung der Adresse im Protokoll 13 ½ Stimmen, fuͤr einfache Tages⸗Ordnung 7 ½ Stimmen. Ueber die Adresse von Wiedikon wurde einstimmig Erwaͤhnung im Protokoll be⸗ schlossen. Durch die Reidener Adresse wurde die Untersuchungs⸗ sache Conseil's in Anregung gebracht und von Zuͤrich (Keller) bemerkt, daß, wenn alls Tagsatzungs⸗Gesandten die Akten lesen

Koth bewerfen lassen.

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wollten, dies wenigstens 30 Tage erforderte. besser, eine Kommission niederzusetzen. Thurgau will die

Sache der bisherigen Fluͤchtlings⸗ Kommission uͤberweisen.

Es wird aber eine neue Kommission beliebt und aus den HH.

Keller, Monnard und Burkhardt zusammengesetzt. Hierauf

folgte die Diskussion einer Adresse der Zuͤricher Geistlichkeit,

Beschwerde uͤber das Zuͤrichersche Votum vom 5. Aug., die Ab⸗

neigung der Geistlichen beider Konfessionen gegen eine Bundes⸗

Reform betreffend. Zuͤrich (Hegetschwyler) wiederholt das da⸗

mals abgegebene Votum, wonach er nur im Allgemeinen von

der Geistlichkeit gepta gn, ohne Jemand naͤher zu bezeichnen.

Er freue sich, die Geistlichkeit von Zuͤrich, die schon bei der neuen

Zuͤricher Verfassung sehr thaͤtig gewesen, nun sich so bestimmt

fuͤr eine Bundes⸗Reform aussprechen zu hoͤren; er wuͤnsche nur,

daß man in anderen Kantonen ihrem Beispiel folgen moͤge. Er trage mit Vergnuͤgen darauf an, daß hiervon Notiz im Protokoll genommen werde. Die Abstimmung ergab ein ach ins Pro⸗ tokoll 16 Stimmen, mit dem Zusatz „mit Vergnuͤgen“ 6 ½

Stimmen. Solothurn wuͤnscht Erneuerung der vorjaͤhrigen Auftraͤge an den Vorort zu Erwirkung einer Amnestie fuͤr die Verwiesenen und Gefangenen. Graubuͤnden (Sprecher von Bernegg) giebt eine treue Schilderung der dortigen Zustände im Jahr 1831, schließt sich aber dem Wunsche Solothurns an. Waadt will eine Kommission, und Neuchatel verwahrt seine Souveraͤnetaͤts⸗Rechte. Abstimmung: fuͤr eine Kommission 9 Stimmen und Basel⸗Landschaft, Tagesordnung 5 ½ Stimmen, so daß also die Erneuerung der Auftraͤge an den Vorort mit 12 Stimmen beschlossen wurde.

Die Antwort der Tag⸗Satzung auf die Note des Franzoͤsi⸗ schen Gesandten lautet folgendermaßen:

„Die Schweiz, kompromittirt durch die Flüchtlinge, welche ihre Gastfreundschaft gemißbraucht haben, hatte die Pflicht, den Forderun⸗ gen des Völkerrechts Genüge zu leisten. Tren ihren Verhältnissen zu den anderen Staaten hat sie ihre Verpflichtungen zur Richtschnur zu nehmen sich gedrungen gefühlt. (Anmerk. der Allg. Schweiz. Zeit.: „Der Drang war jedenfalls nicht sehr groß, da seit zwei Jahren so mancher gefährliche Gesell in der Schweiz geduldet wurde und nach allerhöchstem Geständniß das Tasagtzungs⸗Conclusum von 1834 entschlafen war.“) Es wurden durch den Vorort und durch an⸗ dere Kantone mit eben so viel Thätigkeit als Erfolg die fremden Aufwiegler aufgesucht. Das Verfahren der Rechtspflege und der Oberpolizei⸗Behörden hatten ihren geregelten Gang, und schon ist eine große Zahl dieser fremden Ruhestörer über die Ge gebracht worden. (Anmerk. der Allg. Schweiz. Ztg.: „Was geht es Sr. Erc. au, ob das Verfahren der Rechtspflege und der Sege hörden geregelt sey. Warum dem Französischen Gesandten dartiber; ericht erstatten?“) Um endlich diesem Verfahren durch die Mitwirkung der Eidgenossenschaft mehr Kraft zu geben, hat der Vorort den Gegen⸗ stand vor die Tagsatzung gebracht. Diese hat nun ganz nach den Formen, welche die Art ihrer Berathungen fordern, und nach der Wichtigkeit der Sache selber, so eben einen Beschluß genommen, nach welchem durch das vereinigte Handeln der eidgenössischen und Kanto⸗ nal⸗Behörden die Schweiz in furzer Zeit der Fremden eutledigt seyn wird, deren Anwesenheit ihre innere Ruhe und ihre Verhältnisse mit den andern Staaten bis auf einen gewissen Grad stören könnten. (Anm. der Allg. Schweiz. Zeit. „In dem: „Bis auf einen ge⸗ wissen Grad“ liegt eine kühne Mauifestatioun Schweizerischer Ehre, Würde und Selbstständigkeit. So scheint z. B. der begonnene Zug der Polen gegen Frankfurt und der spätere Einfall in Savopen zur Zeit nicht für einen hinreichenden Grad der Störung gehalten worden zu seyn, um sich der Fremden 6 entledigen.“) Diese Maßregel wurde genommen gemäß dem Völkerrecht, veen Grundsätze die Schweiz anerkannt und geachtet wissen will. ie Treue in Erfüllung ihrer Verpflichtungen macht einen wesentlichen Theil der Schweizer⸗Ehre aus, welche zu bewahren die Eidgenosseu⸗ schaft eifersüchtig ist. Sie häͤlt aber nicht wenig darauf, ihre Rechte u bewahren und unter diesen namentlich das Recht der Gastfreiheit.

er Schweizer⸗Boden war jederzeit ein gastfreundlicher Heerd: jedes Unglück fand da seine Zufluchtsstätte, jede gefallene Größe, jede ge⸗ täuschte Hoffnung fand ein schützendes Obdach und oft sogar die Ruhe. Niemand hat ein größeres Interesse, daß dieses Pfand der Ehre von jedem Mackel sich rein erhalte, als die Schweiz selber. (An⸗ merk. der Allg. Schweiz. Zeit.: „Dieses Interesse haben leider einige Kantone lange mißkanm.“) Auch darf man nur auf ihr eige⸗ nes Interesse hindenten, um überzeugt zu seyvu, daß ihre Wirksam⸗ keit fein Mittel versäumen werde, die Fremden zu hindern, ihr Gast⸗ recht zu mißbrauchen. Sie hat dieses bewiesen, indem sie die durch die Flüchtlinge angezettelten Gewebe zerrissen hat. Der Vorort, als Organ der Gesinnungen, welche die Eidgenossenschaft mit den Staaten verbindet, mit welchen sie so gern in guten nachbar⸗ lichen Verhältuissen stehen will, hat sich beeilt, durch seine Zu⸗ schrift vom 22. Juni Frantreich von der gemachten Entdeckung und von der begonnenen Rachsuchung in Kenntniß zu setzen. Die ganze Schweiz mußte demnach von Erstaunen ergriffen werden, als der Vorort in Antwort auf eine freundschaftliche Mittheilung eine Rote erbielt, in welcher der Ton des Vorwurfs kaum gemildert wird durch die wohlwollende Freundschaft, welche Frankreich darin noch gegeu die Schweiz ansspricht und deren aufrichtiger Ausdruck die einzige Sprache ist, woran die Eidgenossenschaftavon Seite dieses seines mächtigen Nachbarn gewohnt war. Als Antwort auf die Mittheilung der gegen die Flüchtlinge, deren Pläne die Schweiz so eben vereitelt hat, getroffenen Maßregeln, als Antwort auf ein Nachsuchen um Mitwirkung zur Fortschaffung der Schuldigen, setzt die Rote des Herrn Botschafters voraus, daß die Gewährleistungen, welche Europa von der Schweiz erwartet, sich auf bloße Erklärungen beschrän⸗ ken dürften. (Anmerk. der Schweizer. Zeit.: „Die in der That wenig schmeichelhafte Voraussetzung war die natürliche Folge der Nicht⸗Bollziehung des Tagsatzungs⸗Beschlusses von 1834.“) Die Eid⸗ genossenschaft sollte vor Allem nicht erwarten, daß Frankreich von den in einigen Kantonen angezettelten Komplotten einen Beschwerde⸗ Punkt gegen sie hernehmen würde. Denn wirklich haben die auf gerichtlichem und administrativem Wege angestellten Untersuchungen bis zur Evidenz bewiesen, daß keines der konstatirten Komplotte ge⸗ gen Frankreich gerichtet war, daß sie aber im Gegentheil dort ange⸗ zettelt waren, daß der Heerd der Verschwörungen in Paris ist, und daß die Befehle für die geheimen Söldlinge der Verschwörer von Paris ausgehen. Frankreich giebt durch das Organ des Herru Herzogs von Montebello die schwache Organisation der Schwei⸗ zer-Polizei Schuld, welcher gegenüber es seine kräftige admi⸗ nistrative Organisation, seine Kriegsmacht und seine ihm zu Gebote stehenden Polizeimittel hervorhebt. Wie kommt es denn aber, daß die Kantone Uud der Vorort die von Frankreich mit solcher Sorg⸗ falt bezeichneten Projekte von sich aus entdeckt, (Anmerk. der Schweiz. Zeit: „Wem das Verdienst der Entdeckungen gebühre, wäre eine Frage, welche auf verschiedene Weise beantwortet werden dürfte.“) daß sie eine große Zahl Schuldiger fortgewiesen und einige andere den Gerichten überliefert haben, während Frankreich die Häup⸗ ter noch nicht hat erreichen, noch die Hauptquelle des in seinem Bu⸗ sen verborgenen Uebels hat entdecken können? Wie kommt es denn, daß Frankreich schon früherhin dem bewaffneten Ausbruche von meh⸗ reren Hundert Polen und ihrem Einbruche in die Schweiz weder vor⸗ beugen, noch ihn verhindern konnte, und daß es überdies noch auf feinem Gebiete den Haufen Flüchtlinge nicht zurückzuhalten vermochte, welcher unter Romarino’'s Befehl in Savoven eingedrungen ist? Wenn die Schweiz diejenigen Fremden zurückweist, deren verbreche⸗ rische Absichten sich durch bemerkenswerthe Aktenstücke verrathen ha⸗ ben, so könnte sie nicht ein gleiches Vorhaben gegen dlejenigen beob⸗ achten, auf welchen bloß ein Verdacht ruht, daß ihre Pläne wenig⸗ stens der Absicht und den Hoffnungen nach mit in Frankreich ver⸗ suchten Verbrechen in Verbindung stehen Die Schweiz, gemäß dem

Es waͤre

Tagsatzungs⸗Conclusum vom 23. August, trifft Maßregeln ge⸗

gen die Fremden, welche fich durch koustatirte Thatsachen als schul⸗ dig erwiesen haben; aber ihre Polizei wird niemals zur Erforschung der Gedanken sich erniedrigen, um die Absichten aufzuspüren, und ihre Gerichte werden niemals bloße Hoffnungen bestrafen. Der Herr Herzog von Montebello achtet die gerechte Empfindlichkeit der Schweiz zu wenig, wenn er den Fall voraussetzt, wo sie gegen ihre völker⸗ rechtlichen Verpflichtungen verstoßen werde. Die Eidgenossenschaft hat durch Thatsachen bewiesen, daß sie ihre Verpflichtungen kennt, ohne daß man sie daran erinnert, und daß sie sie erfüllt, ohne daß man sie mahnt. Sie kennt aber eben so gut auch ihre Rechte, welche ihre geographische Lage keinesweges schwächt. Auch könnte sie nie zugeben, daß andere als sie selber sich das Recht herausnehmen, über Flüchtlinge, welche in der Schweiz konspirtren, z9 urtheilen und der Duldung, welche sie ausübt, Gränzen zu setzen. Die Tagsatzung würde eine solche Verletzung der düdgenbstischen ou⸗ verainetät, gestützt auf das Recht eines selbstständigen und unabhän⸗ gigen Staates und auf den Beistand des ganzen Volkes auf das entschiedenste zurückweisen. Die Schweiz hat es sich während Jahr⸗ hunderten zur Ehre gerechnet, die Freundschaft von Frankreich zu verdienen und zu besitzen; sie hat es sich angelegen seyn lassen, ein gutes Vernehmen zwischen den beiden Ländern zu unterhalten; ihre Krieger haben ihr Blut uagter den Französischen Fahnen vergossen; sie haben den König von Frankreich zu Mraup vertheidigt, sie haben im Palast der Tuilerieen und an den Ufern der Berefina gekämpft. (Anmerk. der Allg. Schweiz. Zeitg.: „Der Zeitgeist, welcher sonst über die Schweizer in fremden Kriegsdiensten nur zu schimpfen weiß, ist nicht zu stolz, um bei Gelegenheit sich mit ihren Lorbeern zu schmücken. Wer viel schwatzt, sagt oft unbesonnene und Dinge. Die Antwort wäre, wenn sie dreimal kürzer gewesen, gewiß dreimal wahrer und würdiger ausgefallen. Für schwache Staaten liegt nur in strenger Wahrheit eine kluge Politik. Ob die Tagsatzung indem sie in ihrer Erwiderung eine Haltung annimmt, die selbst be gespannten Verhältuissen zwischen den größten Staaten nicht ge bräuchlich ist, ihre Stellung als Macht des vierten Range nicht in etwas aus dem Auge verloren habe, wollen wir dahin gestellt lassen.) Heute noch wünscht die Eidgenossenschaft, daß das nämliche Vand gegenseitiger freundschaftlicher Gesinnungen zwischen den beiden Nationen fortbestehe, und sie schmeichelt sich um so viel mehr, Rechte auf die wohlwollende Zuneigung Frankreichs zu haben, als sie entschlossen ist, Niemands Freundschaft um den Preis ihre Unabhängigkeit und ihrer Würde als selbstständiger Staat zu erkaufen.

Zuͤrich, 31. August. (Schwaͤb. Merk.) Die Klage de Herzogs von Montebello uͤber den Kanton Luzern, wegen der Cellardschen Angelegenheit, ist von der Tagsatzung abgelehn worden. Die ee Regierung hat es dem Vorort uͤbelge⸗ nommen, daß er, ohne sie oder ihren Gesandten davon zu be⸗ nachrichtigen, die Klage der Tagsatzung vorgelegt hat, und macht nun den Hergang der Sache weitlaͤuftig bekannt, indem sie die dahin einschlagende Instruction fuͤr ihren Tagsatzungs⸗Gesand⸗ ten veroͤffentlicht. Der Streit dreht sich um die Auslegung ei⸗ nes Gesetzes, das heißt um die Frage, wo fuͤr den Rechtshandel zwischen dem in vugerh wohnenden Leuzinger und den Herren Cellard (aus dem Departement der Goldkuͤste) das kompetente Gericht sey. Vorerst will Luzern nur sein Gesetz handhaben, daß die auf das Holz gelegte Beschlagnahme nicht anders als auf gerichtlichem Wege aufgehoben werden koͤnne. Wie gewoͤhn⸗ lich spielt die Politik herein: Leuzinger ist in Unterwalden als Radikaler verfolgt worden und daher ausgewandert, die Macht⸗ haber in Luzern sind auch radikal; der Herzog von Montebello hat sich der entgegengesetzten Partei genaͤhert, und man wittert also hier eine kuͤnstliche Verwickelung aus noch andern als bloßen Rechts⸗ gruͤnden. Was das Geruͤcht betrifft, daß Baden auf die in sei⸗ nem Gebiete liegenden Guͤter des Klosters Rheinau zu Gunsten des Klosters die Hand gedeckt habe, so ist der hiesigen Regie⸗ rung hieruͤber noch nichts eroͤffnet worden. Die juͤngst hier versammelt gewesene gemeinnuͤtzige Gesellschaft hat neben ande⸗ ren Fragen auch die, ob Banken errichtet werden sollen, bespro⸗ chen, und der Zug der Zeit wird wohl fuͤr die Bejahung ent⸗ scheiden, ungeachtet der Veteran der Gesellschaft, Zellweger aus Trogen, befuͤrchtet, es moͤchten leichtsinnige Speculation befoͤr⸗ dert oder alles aufgehaͤufte Geld in einem Kriege einmal weggenommen werden. Andere Gegenstaͤnde waren das Armenwesen und die Befoͤrderung der weiblichen Bil⸗ dung, eine schon oͤfters beruͤhrte Frage. Man hat die Errichtung von Seminarien fuͤr Schullehrerinnen, Um⸗ wandlung der Frauenkloͤster in weibliche Erziehungs⸗Anstalten ꝛc. Sea waͤhrend andere diesen künstlichen Mitteln die Behauptung entgegensetzen, daß der Zustand der weiblichen Bildung s sehr von dem der maͤnnlichen abhaͤnge, daß die Maͤnner und in

olge dessen die haͤusliche Erziehung der Maͤdchen, wodurch doch allein etwas Rechtes erzielt werde, auch nicht recht seyen, und es ließe sich hinzusetzen, daß der republikanische Gebrauch, die Frauen von der Gesellschaft der Maͤnner entfernt zu halten, ein starkes Hin⸗ derniß der weiblichen Bildung sey, umgekehrt aber auch der männlichen. In Zuͤrich, Luzern und im Waadtland ist diese wichtige Frage hauptsaͤchlich angeregt worden. Letzteres besitzt schon eine weibliche Erziehungs⸗Anstalt, die des Herrn Niederer

in Bverdon. 2 .. IIdin .

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Turin, 30. August. Se. Majestaͤt der Koͤnig wird uͤber⸗ morgen in Begleitung des Fuͤrsten von Savoyen⸗Carignan nach Novara abreisen, um verschiedene Provinzen seines Reiches zu

besuchen. Rom, 27. August. Se. Keicgges hat den Ober⸗Befehls⸗ haber der Paͤpstlichen Truppen, Brigade⸗General, Grafen Resta, zum General-Lieutenant ernannt. Am 20sten Morgens fand in der Kirche des Vatikans eine Feier zum Gedachtniß des Papstes Pius VII. statt. Der Pa⸗ triarch von Konstantinopel, Msgr. Soglia, las die Messe. Vorgestern besuchte der Papst das Attelier des Bildhauers Giuseppe Fabris, der mit der Anfertigung der Bildsaͤule des Papstes Leo XII. beschöftigt ist, die gegen Ende dieses Jahres aufgestellt werden soll. 1“

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Spanien.

Madrid, 24. Aug. Nachstehendes sind die wichtigsten Artikel des Koͤniglichen Dekretes wegen Einberufung der Cor⸗ tes: „Art. 1. Die Nation wird, in Gemaͤßheit der politischen Verfassung von 1812, auf den 24. Oktober d. J. zu den allge⸗ meinen Cortes einberufen. Art. 2. Die Provinzen der Halb⸗ insel und die dazu gehoͤrigen Inseln ernennen einen Deputirten auf 50,000 Seelen. Art. 6. Diejenigen Personen, die als Ab⸗ geordnete zu den Cortes von 1822 und 23 gewaͤhlt worden, koͤn⸗ nen als solche auch faͤr die naͤchsten Cortes gewaͤhlt werden. Art. 7. Die Wahl⸗Junten sollen sich, im ganzen Umfange der Monarchie, nach den durch die Verfassung vorgeschriebenen Re⸗ geln versammeln. Art. §. In Betracht, wie nothwendig es ist, das Wahl⸗Geschaͤft rasch zu beendigen, sollen die Parochial⸗ Junten am 18. September, die Distrikts⸗Junten am 25. Sep⸗ tember und die Provinzial⸗Junten am 2. Oktober zusammentre⸗ ten. Art. 20. Um die Wahlen auf den Inseln Cuba, Porto⸗ rico und den Philippinen zu erleichtern, soll derselbe Modus be⸗

folgt werden, welcher, Behufs der Erwaͤhlung der kraft des Koͤ⸗ .