1836 / 254 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nennung eines Unter⸗Statthalters und Rathes zur Regierung der Insel anzugehen. Ein Nord⸗Amerikanisches Blatt enthaͤlt folgendes de⸗ mokratisches Credo: „Kein Gesetz als ein geschriebenes; keine Erweiterung der Constitution durch Auslegungen; nicht mehr Einnahme als zur Deckung der Kosten einer sparsamen Regie⸗ rung nothwendig sind; keine Eingriffe in die Rede⸗ und Preß⸗ freiheit; keine Nationalbank; eine kurrente Muͤnzsorte; unpar⸗ teiische Gesetzgebung; vollkommene Religionsfreiheit; Union ohne Consolidation; feste Rechte; kuͤrzere Sessionen des Kongresses und kuͤrzere Reden seiner Mitglieder.“ Nach Briefen aus Bogota vom 9. Junt hatte der Kon⸗ greß von Neu⸗Granada kurz vor der Beendigung seiner dies⸗ jaͤhrigen Session einen Beschluß in Bezug auf die auswaͤrtige Schuld Columbiens gefaßt. drei Freistaaten, aus denen Columbien bestand, war bekanntlich von dem Kongresse verworfen worden, weil eine zu ungleiche Vertheilung der Quoten der Schuld stattgefunden hatte, indem Neu⸗Granada 50 pCt, Venezuela 28 ½ pCt. und Aequator nur 21 ½ pCt. zugewiesen waren. Jetzt hat der Kongroß von Neu⸗ Granada in Erwartung einer billigeren Vertheilung einstweilen fuͤr seinen Theil beschlossen, ein Achtel der Zoll⸗Einnahme aus⸗ schließlich auf Abtragung der auslaͤndischen Columbischen Schuld zu verwenden, welche Verwendung mit dem 1. September d. J. beginnt; zu demselben Zwecke sind noch bestimmt alle Ueber⸗ schuͤsse der Staats⸗Einnahme, der Netto⸗Ertrag der Tabacks⸗ Anpflanzungen und der Ertrag aller National Laͤndereien, welche ausschließlich zur Befriedigung der fremden Glaͤubiger veraͤußert werden sollen. Alle jene Fonds sollen durch die Regierung in der Bank von England deponirt werden, bis die Vertheilung der Schuld unter die drei Republiken definitiv regulirt seyn wirt *

Niederlande.

Aus dem Haag, 6. Sept. 1 G von Schimmelpennink ist von seiner Reise in's Ausland wieder hier eingetroffen.

Die Herzogin von Gloucester, die unter dem Namen einer Graͤfin von Connaught reist, ist vom Loo nach Antwerpen und Bruͤssel abgegangen.

Der General⸗Lieutenant von Goͤdecke ist hier eingetroffen.

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aus Luxemburg HGelgien

5 Gestern wurden in der hiesigen Bank die Subscriptionen zu den Actien der zu errichtenden Buchhan⸗ del⸗ und Druckerei⸗Gesellschaft eroͤffnet. Das Kapital der Ge⸗ sellschaft soll aus 300 Actien, jede zu 1000 Fr. bestehen; zu diesem Kapital von 300,000 Fr. waren nicht weniger als 99,960,000 Fr. an Unterzeichnungen eingegangen, so daß auf jede unterzeichnete Summe von 100,000 Fr. etwa ein Drittel einer Actie kommen wird.

1“

Bruͤssel, 6. Sept.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 2. Septbr. Die Koͤnigliche Familie bewohnt seit einiger Zeit bald Drottningholm, bald Rosersberg.

Unter den Einrichtungen zur Uebung und Belehrung un⸗ serer zahlreichen Armee waͤhrend des langen und dauernden Frie⸗ dens, den wir genießen, bildet man waͤhrend der guten Jahres⸗ zeit, nach Beendigung der Uebungslager, Lehr⸗Bataillone. Ein solches Bataillon wird agebildet aus einem Soldaten oder Kor⸗ poral von jeder Compagnie aller Infanterie⸗Regimenter mit ei⸗ nem Offizier oder Unteroffizier von jeder Brigade oder Division. Diese Elite⸗Soldaten unterrichten sich, um bei dem Wiederein⸗ tritt in ihre Regimenter wiederum die Lehrer ihrer Kameraden u werden. Man lernt da nicht allein alle Arten militairischer

ebungen, sondern auch das Schreiben kleiner Rapporte uͤber militairische Evolutionen, das militairische Rekognosziren des Terrains, ein wenig Fortification, Artillerie⸗Kunde, Arithmetik, üͤberhaupt was ein Veteran noͤthig hat, um den jungen konskri⸗ birten Kameraden einst als Fuͤhrer dienen zu koͤnnen. Diese laͤßt man gymnastische Uebungen vornehmen, wodurch ihre phy⸗ sischen Kraͤfte entwickelt werden. Unser Kronprinz und mehrere ausgezeichnete Offiziere tragen durch ihre Aufsicht und Gegen⸗ wart zur Aufmunterung in diesen Uebungen bei.

Ehristiania, 1. Sept. Nachdem der Anklaͤger vorgestern im Reichs⸗Gerichte seine Deduction geschlossen, wurde die Ver⸗ lesung der Dokumente vorgenommen, und hierauf trug der An⸗ klaͤger seine Schluß⸗Antraͤge vor, wie folgt: 1) Daß der Staats⸗ Minister Loͤvenskiold zu verurtheilen sey, sein Amt verwirkt zu haben; 2) daß ihm aufzuerlegen, als Schaden⸗Erstattung an die Staats⸗Kasse so viel zu zahlen, entweder nach der eignen Schaͤz⸗ zung des Reichs⸗Gerichtes, oder nach der von gerechten auf seine Kosten ernannten Mäͤnnern, als durch die unzeitige Aufloͤsung des Storthings am 8. Juli d. J. verloren gegangen, so wie die

Reise⸗Kosten aller Art der Repraͤsentanten von und nach dem außerordentlichen Storthinge, und endlich 4) die mit dieser Sache verknuͤpften Kosten. Gestern begruͤndete hierauf der Defensor seinen Gegenantrag: Daß Se. Excellenz der Staats⸗Minister von der unbefugten Anklage gänzlich freizusprechen und ihm, dem Defensor, ein geeigneres Salarium zuzuerkennen sey.

Deutschland.

Dresden, 9. Sept. Heute fruͤh sind Se. Maje⸗ staͤt der Koͤnig Otto von Griechenland von hier nach Potsdam, und Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Oldenburg nebst Gemahlin und der Prinzessin Amalie von hier uͤber Leipzig ab⸗

gereist, nachdem gestern die Ehepakten uͤber die Vermaͤhlung des

Koͤnigs Otto mit der Prinzessin Amalie von Oldenburg (geb. den 21. Dez. 1818), beiderseits allhier unterzeichnet worden. Se. Koͤnigl. Hoheit der Infant und regierende Herzog von Lucca sind in der vergangenen Nacht von Prag hier eingetroffen. Gotha, 8. Sept. Heute Vormittag ist die regierende Fr Herzogin auf der Ruͤckreise von dem Seeh, Lreechünde kaih Koburg im erwuͤnschtesten Wohlseyn hier eingetroffen.

Emden, 31. Aug. Die Thaͤtigkeit unseres Handelsstandes schreitet vor; als ein sprechender Beweis davon kann gelten daß in diesen Tagen seit Menschengedenken das erste Schiff di⸗ rekt aus Amerika in den hiesigen Hafen eingelaufen ist, mit Ta⸗ back und anderen Amerikanischen Produkten befrachtet.

Karlsruhe, 4. Septbr. Mit unserer Eisenbahn duͤrfte

Ein fruͤherer Traktat zwischen den

Der Staats⸗Secretair Graf

Oesterrei BW“

Wien, 6. Septbr. Se. ordentlicher Dienstleistung bei der Geheimen Haus⸗, Hof⸗ un Staats⸗Kanzlei verwendeten K. K. Hof⸗Secretair, Joseph Edlen von Pilat, Annahme und zum Kaiser von Rußland verliehenen Stanislaus⸗Ordens dritte Klasse ertheilt.

Aus Bucharest schreibt man,

die Bewilligung zu

endet seyn werde. ““ b Die seit zwei Jahren zu Agram in Kroatischer Sprach erschienene Zeitung erscheint jetzt in Illyrischer oder Slavonische

lesen werde. 8 Unsern Feinschmeckern ist durch die Erlaubniß, auslaͤndisch etwas sehr Angenehmes widerfahren; di

einfuͤhren zu koͤnnen, 86 vfahrech eyerischen Cham

Fabrikanten des sogenannten Ungarischen und pagners duͤrften dagegen in ihren den. Ueberhaupt hat die neue Zoll⸗Ordnung in vielen Artikelt Erleichterung verschafft.

Prag, 6. Sept. Abends nach 6 Uhr, starb hier in Folge einer Unterleibs⸗Ent zuͤndung der Ollmuͤtzer Fuͤrst Erzbischof Graf von Chotek, in 56sten Jahre seines Alters, betrauert von Allen, die seinen vor trefflichen Charakter kannten. Er ist ein Bruder der Fuͤrste Clary zu Teplitz und des tek zu Prag.

Prag, 8. September. „Die von allen Staͤnden groͤßten Sehnsucht genaͤhrte Hoffnung gen. Tage fand die des Ersten, als Koͤnigs von herkoͤmmlichen Ceremoniel (s.

Er war den 5. Sept. 1781 geboren.

Die hiesige Zeitung meldet

Boͤhmen, statt,

und zur wuͤrdevoller Feier gen ist. Unbeschreiblich stroͤmten Menschenmenge, ward, den geliebten Koͤnig und nate auf dem Balkon zu erblicken, . geisterung gesteigerten Jubel erschollen die lautesten die lange und glorreiche

allgemeinen Freude aller

tigsten Vaters. Die freudigen Tages folgten einander so schnell, daß zelnen Feierlichkeiten dem naͤchsten Blatte vorbehalten

daß Se. Maj. sich ungeachtet der 1 und Bankette verbundenen mehrstuͤndigen Anstrengung der be⸗ sten Gesundheit erfreuen.“ 1¹. 8.

Schweiz. Bern, 3. September. Tagsatzungs⸗ 1. Sept. Neuchatel giebt uͤber die Petitionen von Humbert⸗ Droz u. Anderen eine Verwahrung zu Protokoll, mit der Er⸗ klaͤrung, daß die dortige Regierung solche luͤgenhafte und ver⸗ leumderische Petitionen eben so wenig beruͤcksichtigen werde, als die Togsatzung die Adresse von Flawyl. An der Tagesord⸗ nung sind die Petitionen der Aargauer Klöster. Zuerst wird eine Note des Paͤpstlichen Nuntius verlesen. Es entspinnt sich auf Anregung Thurgaus eine lange Diskussion uͤber die Ord⸗ nungsfrage, ob diese Note gleichzeitig mit den Petit onen be⸗ handelt werden solle, oder abgesondert? wofuͤr sich keinerseits eine Mehrheit ergab. Um der Versammlung Zeit zu geben, sich zu besinnen, was sie thun wolle, wird mit Verlesung der eingekommenen Bittschriften uͤber diesen Gegenstand fortgefah⸗ ren. Diese Verlesung dauerte bis nach 12 Uhr. Hierauf ergreift Aargau das Wort und erklaͤrt, wenn es auf alle Anschuldigun⸗ gen, die gegen den Stand Aargau gemacht wuͤrden, antworten wollte, so beduͤrfte es etlicher Tage hierzu und zur Vertheidi⸗ gung des Standes, uͤber den man auf bloße Anklagen hin den Stab brechen wolle. Es wolle vorerst die weiteren Eroͤffnun⸗ gen der Staͤnde abwarten. Thurgau eben so. Waadt will hoͤren und referiren. Wallis geht in den Grund der Frage ein. Das Eigenthum und der Fortbestand der Kloͤster sey durch die Bundes⸗Akte garantirt; das Eigenthum werde nun aber durch die Entziehung der Verwaltung verletzt und der Fortbestand da⸗ durch gefaͤhrdet, daß man die Aufnahme von Novizen verbiete. Wallis, ganz treu den geaͤußerten Grundsaͤtzen der Unverletzlich⸗ keit des Verfassungs⸗Vertrages, koͤnne in solche Neuerungen nicht eintreten und behalte sich das Protokoll offen. Neucha⸗ tel: Der Pakt enthalte die Garantie der Kloͤster, die von Aar⸗ gau getroffenen Maaßregeln seyen aber nicht im Einklang mit demselben. Das Wort Unterdruͤckung sey zwar in diesen nicht ausgesprochen, aber die Thatsache sey da; stimme daher instruk⸗ tionsmaͤßig fuͤr Erhaltung der Reclamanten in ihren Rechten. Genf will hoͤren und berichten. Zuͤrich moͤchte gern wissen, was denn eigentlich in Umfrage gesetzt sey? worauf das Praͤsidium erwi⸗ dert, es handle sich davon, ob durch die Verfuͤgungen der Re⸗ gierung von Aargau der Art. 12 des Bundes⸗Vertrages verletzt sey? worauf Zuͤrich fortfaͤhrt: eine solche Verletzung erblicke es nicht darin, sondern es kenne die Gerechtigkeit dieser Maßregeln an; es sey Pflicht, die Kloͤster zu ihrer wahren, wirklichen Be⸗ stimmung zuruͤckzufuͤhren. Luzern will warten, was Aargau vorbringen wird und verwahrt, in Beziehung auf die Note des Nuntius, die Stellung der Eidgenossenschaft gegen das Ausland. Aargau erhaͤlt nun endlich das Wort zur Stellung eines be⸗ stimmten Antrages. Die getroffenen Maßregeln, sagt es, seyen nichts Neues; schon fruͤher und namentlich durch eine Verord⸗ nung vom Jahre 1817 seyen die Kloͤster gehalten gewesen, jaͤhr⸗ lich der Regierung Rechenschaft uͤber ihre Haushaltung abzulegen. Es habe sich nun gefunden, daß sie etwa um eine Million zuruͤckge⸗ haust haͤtten, weshalb man sich veranlaßt gefunden, ein Inventarium aufzunehmen. Hier habe es sich ergeben, daß die Kloͤster nicht ihr ganzes Vermoͤgen angegeben und nicht einmal alle ihnen gehoͤ⸗ rige Grundstuͤcke gewußt haͤtten; Manches haͤtten sie unterschla⸗

es zu einem baldigen ernstlichen Resultat kommen. Es liegt diese Angelegenheit dem Vernehmen nach beim Staats⸗Ministe⸗ rium, und man zweifelt nicht, daß die dorthin gemachten An⸗ träge des Ministeriums des Innern: „Die Ausfuͤhrung des Bahntheils von Heidelberg und Mannheim nach Karlsruhe im

näͤchsten Fruͤhjahre guf Staatskosten zu beginnen“, dur werden. hah sten zu beginnen“, durchgehen

gen, das sich nachher gefunden, und so sey die Regierung genoͤ⸗ thigt worden, eine bessere Verwaltung einzufuͤhren, denn die ergangenheit sey eine Aufforderung, fuͤr die Zukunft zu sorgen. Dabei haͤtten noch Verschleppungen stattgefunden. So sey der Abt von Muri mit 375,000 Fr. aus dem Lande verschwunden;

er habe diese Summe mit sich genommen, ohne dazu berechtigt gewesen zu seyn. Ein Kapital von 100,000 Fl. bei dem Fuͤrsten von

Kajestaͤt haben dem in außer⸗ Rath, Dr. Jarke, und dem

Tragen des ihnen von Sr. Majestaͤt dem

daß die Raͤumung Sili⸗ strias durch die Russen bereits begonnen habe und schnell voll—

Sprache, damit sich ihr Lesekreis erweitere und sie nicht nur von den Slavoniern und Kroaten, sondern auch von den Serben ge⸗—⸗

Weine ohne Ausnahme gegen Entrichtung eines maͤßigen Zolles

Speculationen getaͤuscht wer⸗

Gestern, an seinem Geburtstage

Oberst⸗Burggrafen Grafen von Cho⸗

des Koͤnigreichs Boͤhmen mit der ist in Erfuͤllung gegan⸗ Am gestrigen fuͤr unser Vaterland ewig denkwuͤrdigen Kroͤnung Seiner Majestaͤt des Kaisers Ferdinand welche nach dem Nr. 246 und die folgenden Num⸗ mern der St. Z.) in der Metropolitan⸗Domkirche vorgenommen getreuen Unterthanen mit und mit der groͤßten Ordnung vor sich gegan— war der freudige Zuruf der herbeige⸗ als derselben das hohe Gluͤck zu Theil Landesvater im Kroͤnungs⸗Or⸗ und aus dem bis zur Be⸗ Wuͤnsche fuͤr Regierung des angestammten Herrschers, des treuen Erben der erhabenen Tugenden seines Durchlauch⸗ Ereignisse dieses unvergeßlichen wir die Details der ein⸗ nuͤssen und uns heute nur auf die erfreuliche Nachricht beschraͤnken, mit dem Kroͤnungs⸗Ceremoniel

Sitzung vom

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Fuͤrstenberg sey eben so unbefugterweise eingezogen worden. Dan⸗ bei seyen die Kloͤster noch Besitzer von Guͤtern, die ihnen niche unmittelbar zugehoͤrten, sondern wovon sie Pfarreien auszustatten haͤtten. Wuͤrden auch diese Guͤter verschwendet, so muͤßte der Staag ins Mittel treten. In der ganzen Verwaltung habe die groͤßr Nachlaͤssigkeit geherrscht, und einem solchen Unfug ein Ende zu ma⸗ chen, stehe dem Staate das Recht zu, eben so gut als Corpory tionen aufzuloͤsen und Gemeinden unter Bevogtung zu stellen, Dabei haͤtten die Kloͤster den Einfluß ihres Vermoͤgens benutz um gegen die Ruhe des Staats zu konspiriren. Auch anden Kantone, wie Schwyz und Zug, forderten Rechenschaft von jg ren Kloͤstern uͤber die Vermoͤgens⸗Verwaltung. Was das Vaeß bot der Aufnahme von Novizen anbelange, so sey dies nur tem poraͤr und eine alte Befugniß der Regierung, die Zahl der N. vizen nach dem das Leben und Wirken der Käoͤster lasse sich der Gesandte nich weiter ein; die Kloͤster waͤren nur ihrem Untergang entgegengeenn wenn men nicht kraͤftig eingeschritten waͤre. Die Bevogtun werde aufhöͤren, sobald man sich uͤberzeugt habe, daß die Kloͤst im Stande seyen, sich gehoͤrig zu administriren; von Unterdrih kung sey keine Rede. Die Geistlichen haͤtten Freiheit genme erst kuͤrzlich haͤtten ein paar auf dem Rigi eine Zeche von eist chen Hundert Franken gemacht; einige seyen gegenwaͤrtig in Ben und hoͤrten vielleicht sogar in der Tagsatzung zu. (Alles wem det sich nach der Gallerie, wo sich wirklich einige katholisch Geistliche, aber in weltlicher Kleidung, befinden.) Schließlich a kennt er der Tagsatzung kein Recht zu, sich in die inneren N. gelegenheiten des Kantons zu mischen und verwahrt die Soumw rainetaͤtsrechte seines Standes. Uri. Wenn es sich auf die vor liegenden Petitionen einlasse, so geschehe es einzig, weil es sich hit von einer Verletzung der Verfassung handle, uͤber welche bei den Ka⸗ tons⸗Behoͤrden fruchtlos Beschwerde gefuͤhrt worden. Aargau hab Vieles gesagt, aber keine Beweise dafuͤr vorgebracht, kein einziges N tenstück gewiesen. Seinen Behauptungen staͤnden die Petitionenm mehreren Tausend Unterschriften entgegen. Man habe die Kl ster weit unter die Klasse der gewoͤhnlichen Bevogteten hinabg setzt, unter die Geistes⸗Unmuͤndigen. Man spreche von Erstr

Man spreche von Verschleuderuͤngen von Millionen und koͤnme nichts daruͤber beweisen. Mit Schmerz sage es Uri, ja de Bund ist verletzt. Die Aufhebung des Noviziats ohne Grun sey der Todesstoß der Kloͤster. Die Behauptungen Aarga gingen dahin: es stehe ihm zu, die Corporationen aufzuheben wenn es wolle, das Klostergut sey Staatsgut; dies sey es abe so wenig, als irgend ein anderes Vermoͤgen. Wenn man g. statte, einen Artikel des Bundes aufzuheben, so sey der gam Bund vernichtet. Stimmt fuͤr Beruͤcksichtigung der Eingabe und Ruͤckstellung der Kloͤster in den vorigen Stand. Schwh und Unterwalden eben so. Glarus ad referendum. Züut kann nicht glauben, daß bei der fruͤheren Aufsicht der Aar gau schen Regierung die Kloͤster so zuruͤckgekommen seyn sollen Stimmt wo moͤglich fuͤr guͤtliche Ausgleichung, und wenn dies nicht geschehen koͤnne, dringe es darauf, daß das Aargauische Dektn suspendirt werde, die Staͤnde instruiren und man dann auf der naͤchste Tagsatzung entscheide. Freiburg findet die Maßregeln Aul gau's keineswegs begruͤndet und dringt auf Aufrechthaltung daß Garantie der Kloͤster. Was die Note des Nuntius betreffe, s spreche dieselbe im Namen des Papstes, nicht in der Eigenschast als Fuͤrst der Roͤmischen Staaten, sondern als Oberhaupt der Kirche, das uͤberall zu Hause sey, wo sich eine katholische Kirch befinde; es sey daher hier keine Einmischung eines fremden Monarchen vorhanden.

Aargaus und stimmt fuͤr Tages⸗Ordnung. Basel⸗Landschast traͤgt darauf an, die Tagsatzung moͤge sich in vorliegender Sacht als inkompetent erklaͤren. Baselstadt findet die getroffenm Maßregeln nicht hinlaͤnglich begruͤndet, um det werden zu koͤnnen. Im Jahre 1834 seyen die Kloͤster noth von der Aargauischen Regierung wegen ihrer guten Administra tion belobt worden. Stimmt fuͤr eine Einladung an den Gry ßen Rath, sein Dekret vom 7. Nov. 1835 zuruͤckzunehmen. Hit wird die Sitzung abgebrochen und auf den folgenden Tag ven

Luzern, 2. September. Folgende Kundmachung wurd durch die Herren Cellard der Kanzlei von Obwalden zugeschich damit dieselbe sie dem Hrn. Leuzinger durch den kompetentag Richter in Luzern zustellen lasse: „An Hrn. J. J. Leuzinga in Luzern. Die Herren Gebruͤder Ant. Cellard und Cellard Philwe von Seurre, Departement des Goldhuͤgels, nun in Altnacht en blirt, lassen Sie anmit auf amtlichem Wege in Kenntniß setzen, doch sie sich bereit finden, Ihnen die Summe von 20,000 Fr., die Ihne⸗ laut Kauf⸗Instrument vom 9. Sept. 1833 auf naͤchstkuͤnftige 9. Sept. verfaͤllt, ohne einige Weigerung verabfolgen zu lasse sobald Sie selbe in unwidersprochenen rechtlichen Besitz desjem gen gesetzt haben werden, was Sie Ihnen, in Gemaͤßheit vo gemeldter Kaufschrift, ohne weitern Vorbehalt verkauft habn Altnacht, 29. August. 8

Ant. Cellard und Cellard Philipet.“

Die Allgemeine Schweizer Zeitung bemerkt hierzl „Der auf das transitirende Holz gelegte Arrest wurde von dar Amtsgerichts⸗Praͤsidenten von Luzern leichtsinnigerweise verhaͤng indem Leuzinger keine liquide Schuldforderung an die Cellarde aufweisen konnte. Nach dem Kaufkontrakt sollte die erste Za lung auf den 9. Sept. geschehen. Die Nichtacceptation einee Wechsels vor diesem Termin durch die Herren Cellard begrin dete keine Arrestlegung. Der „Verfassungsfreund“ sagt füel leich, es koͤnne ein Arrest in der Regel ohne Untersil chung, also willkuͤrlich, erlassen werden. Dies mag in de Türkei der Fall seyn, allein z. B. in Bern soll der Richme den Arrest nie anders als auf Bescheinigung des Vorhande. seyns der gesetzlichen Bedingungen bewilligen, und 6 steht zu vermuthen, daß auch in Luzern wenigstens die Beschen nigung einer liquiden Schuldforderung der Bewilligung zum Arrest vorausgehen solle. Da Leuzinger nicht im Stande n den moͤglicherweise den Cellard's durch den Sequester zugefuͤ ten Schaden zu verguͤten, so wollen sich diese vor den Luszerner Gerichten nicht mit Leuzinger einlassen, sondern in der Stel lung bleiben, ihre Entschaͤdigungsforderung, die auf eine Million ansteigen koͤnnte, gegen den Kanton Luzern, der ein habhafte rer Schuldner ist als Leuzinger, geltend zu machen. Die An⸗ wendung des F. 3 des Konkordats von 1828 in diesem Falle mag von Rechtsgelehrten bestritten werden. Indessen soll Prof Sam. Schnell sich zur Ansicht Montebello's hinneigen.“ In Bezug auf die Conseilsche Sache sagt die Allgemeint Schweizer⸗Zeitung: „Hr. v. Montebello ist offenbar das Opfer eines ungeschickten Streichs der Pariser Polizei, welche/ indem sie in der Person des Conseil ihm den duͤmmsten Schur⸗ ken zuschickte und empfahl, den Gesandten des Koͤnigs der Fran⸗ zosen bei der Eidgenossenschaft in den Beruͤhrungen mit einem

Spion der Polizei bloßstellte. In der Angelegenheit des Con⸗

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Verhaͤltniß des Vermoͤgens zu reguliren. At

rungen und setze neue Beamte mit fetten Besoldungen eint

Alusnahmen machen einige

Solothurn vertheidigt die Maßregelgt

allgemein angewem

eil faͤllt der ploͤtzliche Abscheu auf, den die Radikalen zum er⸗ senmale vor falschen Paͤssen und falschen Namen verspuͤren. or wenigen Jahren waren beide eine eben so kurrente und beliebte Waare in der Schweiz, als der Nachdruck in Reutlin⸗ gen. Ein falscher Namen war damals interessant und empfeh⸗ jend und kein Hinderniß zu Ehre und Aemtern. Isi la z. G. der Frankfurter Held Gaerth, der unter dem Namen Muͤller hier⸗ er gereist kam, schnell zum Adjunkt des Staats⸗Anwalts erho⸗ ben worden.

8 Der Waldstaͤtter Bote, der in Schwy)z erscheint, erlaͤßt, dem Treiben der Radikalen gegenuͤber, einen „Aufruf an alle Schweizer, in deren Adern noch das Blut der edeln Vaͤter sießt.“ Der Aufruf verlangt die schleunige Entfernung aller Heamten, welche an den letzten Volksversammlungen thaͤtigen

Antheil genommen und das Treiben der „Wuͤhler“ noch ferner⸗

hin unterstuͤtzen, von ihren Stellen. 8

Stal.

Florenz, 26. Aug. Gestern hatte der Abbate Don Loreto Zantucci, Geschaͤftstraͤger des Paͤpstlichen Stuhls am hiesigen Hofe, seine Antritts⸗Audienz.

Rom, 27. Aug. Vorgestern wurde hier das Fest des hei⸗ igen Ludwig in der Franzoͤsischen Nationalkirche durch ein gro⸗ hes Hochamt gefeiert, wobei der Franzoͤsische Botschafter, Mar⸗ duis Latour⸗Maubourg, und mehrere Kardinaͤle gegenwaͤrtig aren. Nachmittags besuchte der Papst die Kirche, um seine Andacht an dem Altaxe des Heiligen zu verrichten. Derselbe

ag, der auch das Namensfest Sr. Maj. des Koͤnigs von Gayern ist, wurde durch den Professor Wagner auf der Villa Malta, Eigenthum des Koͤnigs, im Verein mit allen hiesigen wwern und vielen Kuͤnstlern aus allen Theilen Deutschlands, coh gefeiert.

Die Cholera soll seit dem 19ten d. in Ankona ausgebro⸗ hen seyn. Mit Gewißheit weiß hier Niemand etwas dar⸗ iber, als die Regierung, welche die ganze Woche hindurch eden Tag Staffetten von dort erhielt, aber nichts bekannt erden läßt. Briefe melden mehrere vorgekommene Faͤlle, doch nd die Aerzte in Ankona unter sich noch im Streit, ob es die holera sey oder nicht. Ein Militair⸗Kordon ist um die Stadt nd die naheliegenden Ortschaften, wo sich die Krankheit auch gezeigt hat, gezogen, und eine Bekanntmachung droht unfehl⸗ hare Todesstrafe allen Personen ohne Ausnahme, die es ver⸗ üchen wuͤrden, den Kordon zu durchbrechen. Wir haben naͤm⸗ ich gegen die Lombardei schon seit laͤngerer Zeit einen Kordon, nd mehrere Individuen haben sich dort erfrecht, ohne auf die schuͤsse der Soldaten zu achten, ohne Auarantaine ins Land u dringen. Man sagt, unsere ganze Besatzung solle zur Ver⸗ kaͤrkung der Kordons in den Provinzen abgehen, die Buͤrger⸗ parde solle wieder errichtet und ihr die Sicherheit der Stadt an⸗ ertraut werden. Das Koͤnigreich Neapel hat seine Graͤnzen ganz geschlossen, und es waͤre interessant zu sehen, wenn man onsequent bleibt, ob dadurch die Krankheit abgehalten wird. Hier wurde gestern vom Vikariat bekannt gemacht, daß mit Schluß dieses Monats vorläufig die Beobachtung der Fasttage Uen Bewohnern Roms und von dessen Gebiet erlassen sey. Vorabende der vornehmsten Feste. Diese Anordnung ist eine große Beruhigung fuͤr Viele, die reng an die Vorschriften der Kirche halten, gegenwaͤrtig aber zwischen ihrem Gewissen und der Sorge zur Erhaltung ihrer Gesundheit in die Klemme geriethen, nachdem man die Fasten⸗ speisen fuͤr sehr nachtheilig erklaͤrt.

Gpamlien

Madrid, 28. August. (Franzoͤsische Blaͤtter.) Der revolutionaire Zustand der Dinge dauert noch fort; der Pardo chaͤt sein duͤsteres Ansehen; die vornehmere Gesellschaft sieht ihle Reihen immer lichter werden; die Auswanderung scheint s eine Nothwendigkeit betrachtet zu werden; man geht ins Ausland, um sich vor einer Zukunft zu wahren, die noch dro⸗ hender erscheint, als die Gegenwart niederschlagend ist. Einige proceres, entweder der Bewegung folgend, oder begierig, sie zu bekaͤmpfen, wollen versuchen, sich zu Deputirten in den Cor⸗ es erwaͤhlen zu lassen. Ihre Aussichten zum Erfolg sind uͤbri⸗ gens im hoͤchsten Grade zweifelhaft. Wer weiß auch uͤberhaupt, db die Cortes sich werden versammeln koͤnnen. Ein unvollstäͤn⸗ iges Ministerium, eine gewaltthaͤtige Regierung herrschen zwar Madrid, aber in jeder Provinz erhebt sich eine nebenbuhlerische dacht. Die Junten schreiben Befehle vor; noch hat sich keine inzige unterworfen, und steht nicht geschrieben, daß jedes getheilte Reichuntergehenmuß. Gewiß ist es, daß Herr Ca⸗ atrava nur dem Namen nach Conseils⸗Praͤsident ist. Er thut ichts, um den Kredit zu befestigen; aber kann man auch mehr Mittel bei ihm voraussetzen, als Mendizabal deren besaß, um iseren Finanzen aufzuhelfen? Mendizabal ist jetzt die Seele des Conseils; aber obgleich er den geheimen Berathungen des Kabinets beiwohnt, so will er doch dann erst oͤffentlich auftre⸗ en, wenn die Ereignisse ihm reif zu seyn scheinen. Er ist nicht der Mann, der fuͤr seine politischen Freunde arbeitet; sein Plan st, sich als den Retter aus aller Noth herbeigewuͤnscht zu sehen. Er wird Praͤsident des Conseils werden, wenn der Augenblick gekommen ist, und dies kann nicht mehr kange dauern; denn das Ministerium befindet sich in der That in einer fuͤr seine Dauer eunruhigenden, isolirten Stellung. Es hat sogar kein einziges Organ der oͤffentlichen Meinung fuͤr sich. Das Eco und der Castillan erwarten nur den guͤnstigen Augenblick, um sich ohne

Ruͤckhalt gegen das Kabinet auszusprechen, waͤhrend die unab⸗

haͤngigen Journale und die, welche die Entfesselung der Volks⸗ Leidenschaften nicht haben unterstuͤtzen wollen, sich nach und nach von dem Kampfplatze zuruͤckziehen. Der Saͤbel regiert jetzt un⸗ umschraͤnkt; der Soldat, durch seinen Triumph in La Granja aufgeblaͤht, verkennt jede hoͤhere Autoritaͤt; er empfaͤngt keine Befehle mehr, sondern er ertheilt deren. Um die zur Bekaͤm⸗ pfung der Karlisten bestimmten Detaschements zum Ausmarsch aus Madrid zu veranlassen, bedurfte es nicht allein großer Be⸗ redsamkeit, sondern auch des Beispiels des Generals Seoane, der sich an die Spitze des Expeditions⸗Corps stellte. Nachdem er die Truppen bis Alcobenda gefuͤhrt hatte, erhielt er nur mit Muͤhe von ihnen die Erlaubniß, nach Madrid zuruͤckkehren zu duͤrfen, um dort den Pflichten seines Kommandos obzuliegen. 8 Der General Palafox ist zum Inspektor der Garde und der Provinzial⸗Miliz ernannt worden.

Koͤnigl. Ver⸗

Die Hof⸗Zeitung enthaͤlt die nachstehende ordnung:

„Da Ich wuͤnsche, dem blutigen und verwuͤstenden Kampfe den die rebellis⸗ rei ini Provinzen des ichs deh ische Partei noch in einigen Provinzen des Reichs unterhaͤlt, ein Ende zu machen, und da es Mein Wille ist, daß batn Füs Truppen mitwirken, die sich in Garnisonen oder Kan⸗ onnirungen befinden, nachdem sie von mobilisirten Corps der

ational⸗Miliz, die eine Reserve bilden sollen, abgeloͤst seyn

werden; so habe Ich, nach Anhoͤrung des Minister⸗Conseils, im

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Namen Meiner erhabenen Tochter, der Koͤnigin Isabella II.,

beschlossen, Nachstehendes zu dekretiren: Art. 1. Die Natio⸗

nal⸗Milizen von allen Waffen⸗Gattungen, die unverheirathet

oder kinderlose Wittwer sind, von 18 bis 40 Jahren, sollen sich

am 20. September d. J. in dem Hauptorte ihrer resp. Bezirke

versammeln. Art. 2. Die Munizipalitaͤt dieses Hauptortes

wird eine doppelte Liste von allen sich einfindenden Milizen nebst

Bezeichnung ihres Namens, Standes, Alters, ihrer Waffen⸗Gat⸗

tung und Uniform anfertigen. Eine dieser Listen erhaͤlt die Pro⸗

vinzial⸗Deputation, die andere der kommandirende General des

Distrikts. Die Provinzial⸗Deputation wird aus den verschiede⸗

nen Listen ein General⸗Verzeichniß anfertigen und dieses durch

Vermittelung des politischen Chefs dem Minister des Innern

zusenden. Art. 3. Die Munizipalitaͤt wird jedem Individuum

einen Schein aushaͤndigen, worin die oben erwaͤhnten Angaben

und außerdem das Datum, an welchem er ausgefertigt ist, ver⸗

zeichnet sind. Dieser Schein dient als Paß, um sich nach der

Hauptstadt der Provinz zu begeben. Art. 4. Am 28. Sep⸗

tember muͤssen sich alle in dem Art. 1. erwaͤhnten Milizen in den Hauptstaͤdten der Provinzen einfinden, um dort von den

kommandirenden Generalen gemustert zu werden. Art. 5. Die

General⸗Capitaine werden in Uebereinstimmung mit den kom⸗

mandirenden Generalen und den politischen Chefs dafuͤr sorgen, daß die Milizen in Compagnieen und Bataillonen organisirt werden. Art. 6. Die Provinzial⸗Deputation hat in Ueber⸗

einstimmung mit dem kommandirenden General die Offi⸗ ziere zu ernennen. Art. 7. Die Offiziere erhalten waͤh⸗ rend der Mobilmachung ½ des Soldes eines Offiziers der Armee. Die Sergeanten, Korporale und Soldaten erhal⸗

ten die Ration an Brod und Fleisch und außerdem taͤglich

2 Realen. Art. 9. Die durch dieses Dekret vorgeschriebene Molqslisirung der Milizen wird nicht laͤnger als 6 Monate, von dem Tage an, wo die Milizen ihre Provinzen verlassen haben, dauern, sie muͤßten denn, wenn die Regierung ihrer noch be⸗ duͤrfen sollte, den Dienst freiwillig fortsetzen wollen. Art. 10. Alle Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden werden dafuͤr sorgen, daß die ganze Organisation dieser National⸗Miliz bis zum 10. Oktober d. J. beendigt ist. Art. 11. Ausgenommen vom Dienst sind: 1) Alle diejenigen, die koͤrperlich unfaͤhig zu demselben befunden werden; 2) die einzigen Soͤhne von armen Wittwen oder von Vä⸗ tern, die uͤber 60 Jahre alt sind, oder ihrer Armuth halber nicht durch sich selbst ihr Leben fristen koͤnnen; 3) die aus der Armee entlassenen Soldaten und diejenigen, welche schon Stellvertreter in der Armee gestellt, oder sich fruͤher vom Dienste losgekauft haben. Art. 12. Den Studenten wird ihre Dienstzeit zwar, als auf der Universitaͤt zugebracht, angerechnet, ohne daß jedoch deshalb hinsichtlich des von ihnen zu bestehenden Examens eine Aende⸗ rung eintritt. Art. 13. Die Beamten behalten ihre Stellen und ihre Gehalte bei, muͤssen sich dagegen den Abzug der Haͤlfte ihres Soldes gefallen lassen. Art. 14. Da sich unter den Einberufenen Personen befinden koͤnnten, deren Interessen durch diesen Dienst bedeutend gefaͤhrdet wuͤrden, so koͤnnen dieselben sich durch die Zahlung von 1500 Realen als Infanterist, und von 2000 Realen als Kavallerist von demselben befreien. Ge⸗ geben im Palaste, am 26. August 1836.

(gez.) Ich, die Koͤnigin⸗Regentin.“

Durch ein zweites Dekret von demselben Tage werden noch, in Ausfuͤhrung des Dekrets vom 24. Okt. v. J., 59,000 Mann zum Dienst in der regulairen Armee aufgerufen, die auf die verschiedenen Provinzen vertheilt und durch das Loos be⸗ stimmt werden sollen. Diejenigen, die sich vom Dienst befreien wollen, muͤssen vor dem 15. Nov. 3090 Realen bezahlen, diese Summe wird auf 2200 Realen herabgesetzt, wenn man sie vor dem 1. Oktober bezahlt. Nach Ablauf jener beiden Termine kann man sich auf keine Weise mehr vom Dienst befreien. Die auf diese Weise eingehenden Fonds werden zur Verfuͤgung der Junta gestellt, die mit der Pruͤfung der fuͤr den Krieg bestimm⸗ ten Huͤlfsquellen beauftragt ist.

Diesen beiden Dekreten geht eine Darlegung der Gruͤnde voran, die von saͤmmtlichen Ministern unterzeichnet ist.

Das Journal des Dobats enthaͤlt nachstehendes Schreiben aus Madrid vom 26. August: „Ich schrieb Ihnen gestern uͤber den Kampf zwischen der Provinzial⸗Garde und dem dritten Bataillon der Garde. Am folgenden Tage hieß es, das dritte Bataillon sey verabschiedet worden. Das waͤre sehr ge⸗ scheidt gewesen, und deshalb geschah es nicht. Dagegen erließ der General⸗Capitain eine Proclamation an die Truppen, worin er sagt, daß er beauftragt sey, ihnen im Namen der Koͤnigin und des Vaterlandes die Anerkennung ihres trefflichen Beneh⸗ mens auszudruͤcken. Dies treffliche Benehmen bestand darin, daß sie sich gegen ihre Offiziere vergessen und Drohungen gegen sie ausgestoßen, daß sie mehrere ihrer Kameraden ohne irgend einen Grund getoͤdtet und verwundet hatten, und zwar in einem Augenblick, wo die Insurgenten unter Basilio nur zwanzig Stunden entfernt waren und die Communication abgeschnitten hatten. Da sie den General⸗Capitain so nachgiebig sahen, so suchten sie dies zu benutzen. Sie weigerten sich am solgenden Tage, ihr Kommisbrod zu essen und verlangten Weiß⸗ brod; man gab ihnen Weißbrod, und die Regierung zeigte an, daß die Koͤnigin „in ihrer unerschoͤpflichen Dankbarkeit“ be⸗ fohlen habe, daß sechs Tage lang den Truppen Weißbrod ver⸗ abreicht werden solle. Man scheint darauf gerechnet zu haben, daß man ihrer am siebenten Tage los seyn wuͤrde. Allein man brauchte nicht bis dahin zu warten. Der Ungestuͤm dieser mo⸗ dernen Praͤtorianer fing an, die Bewohner von Madrid zu be⸗ unruhigen, und Einige unrer ihnen, die wohl wußten, daß die Regierung kein Geld habe, um jene Truppen fortsenden zu koͤnnen, brachten die erforderliche Summe auf. Die Truppen sind daher ausmarschirt, aber damit ist es noch nicht aus. Sie verlangten mit großem Geschrei, daß der General⸗Capitain mit ihnen gehe, und der General⸗ Capitain ging mit ihnen. Kaum hatten sie jedoch Madrid verlassen, als sie sich weigerten, weiter zu marschiren, unter dem Vor⸗ wande, daß Jeder von ihnen nur vierzig Patronen habe, und daß man sie wolle von dem Feinde vernichten lassen. Man gab ihnen hierauf noch Geld. Außerdem gab es noch zwei oder drei Beschwerden, und der General Seoane kehrte dreimal nach Madrid zuruͤck, um ihnen das zu verschaffen, was sie wuͤnschten; da sie indeß immer noch zu neuen Forderungen und zur Ruͤck⸗ kehr nach Madrid geneigt schienen, so erklaͤrte er ihnen, daß sie ihn toͤdten moͤchten, wenn es ihnen beliebte, aber niemals werde er darein willigen, sie nach Madrid zuruͤckzufuͤhren. Hierauf gaben sie nach und setzten sich in Marsch. Ich wuͤrde kein Ende finden, wenn ich alle Erzaͤhlungen uͤber die⸗ sen Gegenstand mittheilen wollte. Das Wahre ist, daß die Offiziere jetzt die sehr unterthaͤnigen Diener der Soldaten sind, die, seitdem sie die Freiheit proklamirt haben, nichts mehr von Disciplin hoͤren wollen. Man koͤnnte dies fuͤr Uebertrei⸗ bung halten, allein es ist die reine Wahrheit. Die Begriffe, welche das Volk hier von der Freiheit hat, gleichen in nichts

jener Freiheit, die sich auf gegenseitige Rechte und gegenseitige chtung gruͤndet; sie ist viel einfacher, sie besteht in nichts wei⸗ ter als in der Freiheit, die Fenster einzuschlagen und die Offiziere mit Kolbenstoͤßen zu traktiren. Uebrigens scheint die Revolution der vergangenen Woche schon fast vergessen zu seyn. Die Regierung giebt kein Lebenszeichen von sich. Einerseits hat sie nicht einen Pfennig, und dann will sie keine revolutionaire Mittel anwenden, um sich Geld zu verschaffen, und sie verharrt daher in einer Unthaͤ⸗ tigkeit, die gewiß vollkommen gesetzlich ist, die aber die Karlisten wenig beunruhigt, welche ihren Weg ungestoͤrt verfolgen und seit acht Tagen nun schon zum zweitenmale die Couriere aus Frankreich angehalten haben. Von Volks⸗Enthusiasmus ist keine Spur mehr vorhanden, und Madrid ist wieder in dieselbe Schlaff⸗ heit versunken, wie zuvor. Nur in der Armee hat sich eine geheime Gesellschaft, unter dem Namen „„Junta de Padilla“““ gebildet, de⸗ ren Zweck es ist, die Soldaten zum Ungehorsam aufzureizen. Erwaͤgt man alle Elemente der Unordnung, welche das neue Ministe⸗ rium umgeben, den Mangel an Geld, die Zuchtlosigkeit der Trup⸗ pen, die Gleichguͤltigkeit des Volkes, die bevorstehenden Wahlen, welche dem Ehrgeiz und den Intriguen ein neues Feld eroͤffnen, erwaͤgt man dies Alles, so wird man ohne Muͤhe begreifen, daß sich hier Alles vereinigt, was noͤthig ist, damit Don Carlos in drei Monaten in Madrid sey.“

Die ministeriellen Englischen Blaͤtter enthalten sol⸗ gende Nachrichten aus Madrid vom 27. August: „Gestern erregte die Ankunft eines Couriers, welcher die Nachricht uͤber⸗ brachte, daß Ludwig Philipp den Marsch der fruͤher zugesagten Huͤlfs⸗Mannschaften habe einstellen lassen, in Madrid eine be⸗ deutende Sensation. Die Ruhe ist indessen ungestoͤrt gebtie⸗ ben. Zwei Regimenter der Garde und ein Regiment Pro⸗ vinzial⸗Milizen sind von Madrid zur Nord⸗Armee abgegangen. Die Portugiesische Huͤlfs⸗Legion hat am 21. August ihren Ruͤck⸗ marsch von Vittoria nach Portugal angetreten. Eine Angabe, als sey auf die Koͤpfe von Isturiz und Galiano ein Preis gesetzt und Jeder, der sie verbergen wuͤrde, fuͤr einen Hochverraͤther erklaͤrt worden, ist ersichtlich unwahr. General Palafox ist zum General⸗en⸗Chef der Provinzial⸗Garden ernannt worden. Ein Dekret verfuͤgt die Reorganisation der National⸗Garde in ganz Spanien nach den Vorschriften des Cortes⸗Gesetzes von 1822. Der Einfluß des Englischen Gesandten in Madrid ist sehr groß, er wird unablaͤssig von den Ministern bei jeder Maßregel von einiger Bedeutung konsultirt.“

Der bekannte Sergeant Garcia von dem äâten Regi ment der Provinzial⸗Garden hat dem Eco del Co⸗ mercio folgenden Brief zur Publication uͤbersandt:

„Zahlreich sind die falschen Berichte, welche die Bosheit erfun den hat, um die edle Erhebung der Gefühle zu begeifern, welche sich in der Racht vom 12ten zu San Ildefonso unter den Truppen der dortigen Garnison geäußert hat. Ihnen wird noch jetzt die blumpe und absurde Verleumdung hinzugefügt, daß jene Manifestationen da⸗ durch veranlaßt worden seyen, daß man Geld unter Diejenigen ver⸗ theilt habe, welche den Muth hatten, den Schleier hinwegzuziehen, der den Blick unserer erhabenen Königin⸗Regentin verhüllte und sie verhinderte, das Unglück des Landes und die gerechten Wünsche der Nation, welche sie beherrscht, zu erkennen. Ein Jeder, der nur ge⸗ meinen Menschen⸗Verstand und Ueberlegung besitzt, wird ohne Zwei⸗ fel die Falschheit einer solchen Beschuldigung einsehen, wenn er er⸗ wägt, daß jene Manifestation nur das Ergebniß der Bewegungen seyn konnte, welche in allen Provinzen des Königreichs zu dem Zwecke bewerksteligt wurden, um die Individuen aus dem Machtbesitze zu vertreiben, welche ihr Vaterland dem Ver⸗ derben weihten, und um als das einzige Mittel der Ret⸗ tung das Fundamental⸗Gesetz wieder einzuführen, welches die Ration selbst sich geschaffen hat, und durch welches sie in zwei ver⸗ schiedenen Perioden beherrscht worden ist, Perioden, welche allerdings unglücklich gewesen sind, aber deshalb doch nicht gegen den inneren Werth eines Werkes zeugen, welches, ausgezeichnet durch seine Vor⸗ trefflichkeit, allein geeignet ist, die wahre Wohlfahrt Spaniens zu sichern. Dessenungeachtet, da nicht Jedermann Einsicht genug besitzt, um die wahre Lage der Dinge zu erkennen, fühle ich mich verpflichtet, in eigenem Namen und Namens meiner Kameraden, die beleidigende Beschuldigung als unwahr zurückzuweisen, welche man gegen uns vorgebracht hat, und zu erklären, daß wir, cinzig und allein durch die Licbe zu unserem Vaterlande, welche in unserer Brust slammt, bewo⸗ gen worden sind, die Verfassung zu proklamiren, aus keinem anderen Beweggrunde als dem eifrigen Wunsche, unsere Freiheit und den Thror der Königin Isabella ilI. zu bewahren. Obgleich nicht hochgestellt in Heere, fehlen uns doch weder Muth, noch hochherzige Gesinnungen, und wir sind eben so fähig wie Andere, mit festem und entschiedenem Heroismus zu handeln. Wir haben unser Leben gewagt, welches uns mehr gelten muß, als alle Güter der Welt, und als wahrhafte Spa⸗ nier sind wir bereit, uns für unser Vaterland aufzuopfern. dere hierdurch einen Jeden auf, wenn er es vermag, einen einzigen Beleg für jene boshafte Beschuldigung vorzubringen, und erkläre im Ra⸗ men der Nation, daß die Truppen zu San Ildefonso mit der größten Red⸗ lichkeit und Rechtschaffenheit zu Gunsten des constitutionnellen Thro⸗ nes und zum Besten unseres Vaterlandes handelten, wie wir denn auch beide stets zu unterstützen und zu vertheidigen bereit seyn werden. Wir erklären übereinstimmend, daß wir alle diejenigen, welche die Motive der patriotischen Erklärung zu verdächtigen suchen, die wir in La Granja zu Gunsten der Constitution von 1812 gemacht haben, als Feinde der Freiheit, der Königin Isabella 11. und ihrer erhabenen Mutter betrachten werden, daß wir sie als Anhänger des Karlismus oder irgend eines anderen blutdürstigen Despotismus ansehen wer⸗ den, wenn sie, nach der Publication dieser Erklärung, ihre Angriffe auf den wahrhaften Patriotismus der ehrenwerthen Truppen fort⸗ setzen sollten, welche nichts anderes wünschen, als eine schleunige Beendigung der politischen Wirren, welche das Land zerreißen. (Unterz.) Sergeant Higinio Garcia, Chef der Bewegung von La Granja.“

Ein Brief in der Times aus Bilbao vom 26. Aug. berichtet, daß das Corps des Castor am 26sten in der Naähe von Balmaseda gaͤnzlich geschlagen worden sey und 300 Todte und 120 Gefangene verloren habe; dadurch werde Gomez's Ruückzug nach Biscaya noch schwieriger, als er schon gewesen. Fruͤher soll indessen Gomez den Constitutionnellen eine Niederlage bei⸗ gebracht haben. Aus Santander wird demselben Blat te gemeldet, daß der Karlistische Ober⸗General, Villareal, sich mit 6000 Mann in der Richtung dorthin in Bewegung gesetzt habe, worauf das 9te und ein Theil des Ften Regiments der Engli⸗ schen Huͤlfs⸗Legion sich von dort nach Santona eingeschifft haͤt⸗ ten, Um ihn aufzuhalten oder ihm den Ruͤckzug abzuschneiden. In Bayonne soll eine Summe von 70⁰⁰⁰0 Pfund Sterling zur Bezahlung des Soldes der Britischen Legion angekom⸗ men seyn. 459

““ Tuͤrkei.

Konstantinopel, 17. Aug. Im Laufe des gestrigen Ta⸗ ges ist das Portrait Sr. Hoheit zur hohen Pforte (Palast des Groß⸗Wesirs) feierlich uͤberbracht worden. Dasselbe wurde im Divans⸗Saale aufgestellt und soll am dritten Tage von da in das fuͤr den Sultan bestimmte Kiosk der hohen Pforte gebracht werden.

Ueber die Sendung Ferik Ahmed Pascha's nach Wien ent⸗ haͤlt

die Tuͤrkische Zeitung folgenden Artikel: „Es ist der Wunsch der hohen Pforte und sener des Kaiserlich Oesterreichischen Hofes,