1836 / 296 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

steigen. Die Englischen Consols sind in 2 Monaten etwa um 49 % gewichen. Eine gewisse Besorgniß hat sich in London ver⸗ breitet. Die Frage wegen einer abermaligen Erhoͤhung des Zinsfußes ist von der Englischen Bank angeregt worden; n Theil der Englischen Kapitalisten scheint eine Krisis befuͤrchten; uͤber den Zustand des Amerikanischen Han⸗ sind finstere Geruͤchte verbreitet; man beobachtet sich, G nimmt seine Vorsichtsmaßregeln, man sucht sich auf alle Weise gegen das herandringende Uebel zu ruͤsten. Nlichtsdestoweniger haben bis jetzt die schaͤrfsten Augen noch unscht das geringste beunruhigende Symptom entdecken toͤnnen. Der Duakerott, dieses unwiderlegbare Zeichen der Handelsnoth, ist nirgends ausgebrochen, weder in Europa, noch in den Ver⸗ eihigten Staaten. Die Consumtion und der Arbeitslohn haben kene nennenswerthe Ermaͤßigung erfahren. Die Aufregung hat sich auf die Boͤrsen beschraͤnkt. Alles laͤßt daher vermuthen, daß sich die Krisis auf einen falschen Laͤrm und das Uebel auf eine augenblickliche Stockung beschraͤnken wird. Indessen dauert die Besorgniß an der Londoner Boͤrse fort, und da sie der Mit⸗ telpunkt der Kapitalien der ganzen Welt ist, so sind alle Boͤrsen des Kontinents nicht von Schrecken, aber von Erstaunen und Ungewißheit ergriffen. Grunde zu einer Krisis sind nur dann vorhanden, wenn große Speculationen gescheitert und ihren Unternehmern verderblich geworden sind. Nichts derglei⸗ chen hat sich aber weder in England noch in Frankreich zuge⸗ tragen.“ Man verbreitet das Geruͤcht, daß 35 bis 40 politische Ge⸗ fangene, die sich bis jetzt geweigert hatten, um ihre Begnadi⸗ gung zu bitten, sich dieser von ihnen verlangten Formalitaͤt unterworfen haben, und daß daher baldigst eine zweite Begna⸗ digungs⸗Liste erscheinen werde. 1b In einem hiesigen Blatte liest man: „Die ploͤtliche Ankunft des Koͤnigs der Belgier in Paris uͤberrascht um so mehr, als man weiß, daß derselbe die Reise hierher in Folge einer telegraphischen Depesche aus Paris angetreten hat. Man glaubt allgemein, daß die Portugiesischen Angelegenheiten der Reise Sr. Belgischen Majestaͤt zum Grunde liegen. Der Koͤnig der Belgier soll uͤber die Lage, in der sich sein Verwandter, der Gemahl der Donna Maria, befindet, sehr betruͤbt seyn und den Wunsch ausgesprochen haben, daß der Prinz Ferdinand Por⸗ tugal, wo ihm nur Demuͤthigungen zu Theil wuͤrden, unverzuͤg⸗ lich verlasse. Man versichert, daß der Koͤnig der Franzosen diese Meinung nicht theilt, indem er hofft, daß die Regierung der Donna Maria ohne Erschuͤtterung eine Contre⸗Revolution in Portugal werde bewerkstelligen koͤnnen.“ 8 Herr Balluffi, Bischof von Bagnorealund Päpstlicher Nun⸗ tius in Neu⸗Granada, befindet sich seit einigen Tagen in Paris und gedenkt, sich binnen kurzem nach seinem Bestimmungsorte einzuscheffen. Es ist der erste Gesandte, den der Paͤpstliche Stuhl nach jenen neuen Staaten, seit ihrer Trennung vom Mutterlande, schickt. Herr Pompalier, Bischof von Maronea, ist am Donnerstag in Paris eingetroffen und wird sich in Havre nach Valparaiso einschiffen; er nimmt vier Missionaire von sei⸗ ner Congregation mit. Das Ministerium hat ihm Empfehlungs⸗ schreiben an die Franzoͤsischen Konsuln und Kommandanten der verschiedenen Stationen, die er zu besuchen gedenkt, mitgegeben. Die Nouvelle Minerve sagt: „Gestern Abend ist ein Schreiben des Marschall Clauzel vom ü6ten d. Mt. in Paris eingegangen, worin derselbe anzeigt, daß die Ermaͤchtigung zur Ausfuͤhrung der Expedition nach Konstantine so eben in Algier angekommen sey. Der Marschall traf sofort alle Vorkehrungen

men; sie haben auf sechs Monate einen Palast gemiethet und werden vielleicht noch laänger dort verweilen.

wird, der Morning⸗Post zufolge, gleich nach seiner Ankunft hierselbst von Sr. Majestat dem Koͤnige das Großkreuz des Bath⸗Hrdens erhalten.

Tagen nach London kommen werde; er hat zwar Broughamhall

Nors zn!: Versammlung liam Molesworth's und gegen die Pairs angenommen und der FErstere, der bekanntlich auf seinen jetzigen Parlamentssitz ver⸗ zichten will, eingeladen, bei den naͤchsten

zum Aufbruche und hoffte am 1. Nov. in der Hauptstadt Kon⸗ stantine zu seyn, insofern die Verstaͤrkungen, die man ihm ver⸗ sprochen, am 20sten d. M. an ihrem Bestimmungsorte eintraͤfen.“

Im Mémorial Bordelais vom 13ten d. liest man: „Ein von Madrid kommender und nach Paris bestimmter Ka⸗ binets⸗Courier ist gestern hier durchgereist; er ist Ueberbringer verschiedener Wechsel, im Belaufe von 5 Millionen Franken, die Herr Mendizabal zur Bezahlung der am 1. November faͤlligen Zinsen nach Paris schickt. Die gezwungene Anleihe und die raͤmien fuͤr die Befreiung vom Militairdienste, haben dieses⸗ nal dem Madrider Schatze die Mittel zu jener Zahlung ver⸗ schafft.“

b-Se General Espartero hat unter dein 30sten v. M. einen Tagesbefehl an die Truppen der Nord⸗Armee erlassen, worin er sich uͤber die Intriguen gewisser Offiziere beklagt, welche Kar⸗ listische Grundsaͤtze in der Armee zu verbreiten suchten. Er stellt jedem Offizier, der den Dienst der Koͤnigin verlassen wolle, frei, sich an ihn zu wenden und die noͤthigen Paͤsse zu verlan⸗ gen, erklaͤrt aber, fernere verraͤtherische Umtriebe mit der groͤß⸗ ten Strenge bestrafen zu wollen.

Der General Maroto ist am 12ten dieses auf seiner Reise nach Tours in Toulouse angekommen. Er saß im Cabriolet der Diligence und hatte einen Gendarmerie⸗Offizier neben sich. Es scheint, daß man diesen Karlistischen General, nachdem er fruͤ⸗ her schon einmal sein gegebenes Wort, sich nicht entfernen zu wollen, gebrochen hat, strenge beaufsichtigen will.

An der heutigen Boͤrse sind alle Course mehr oder weniger in die Hoͤhe gegangen. Die Franzoͤsische Rente stieg von 77. 90. auf 78. 55, was man dem Artikel des „Journal des Débats“ ber die oͤffentliche Einnahme (siehe oben) zuschrieb. Das Stei⸗

en der Spanischen Papiere war ungleich bedeutender. Die allve Schuld eroͤffnete zu 22 ½¼ und schloß zu 25. Der Arti⸗ kel des „Meémorial Bordelais“ (siehe oben) ward als

Hauptursache dieser besseren Notirung angegeben, da sehr viele Spekulanten nun der Meinung waren, daß die

sen am 1. November doch noch bezahlt werden wuͤr⸗ luch war das Geruͤcht verbreitet, daß die Regierung telreraphischem Wege die Nachricht von einer neuen viicherlage des General Gomez erhalten habe. Um 4 ¾ Uhr, so nach gaͤnzlicher Beendigung der Boͤrsen⸗Geschaͤfte, ward aber ötzlich folgender Beschluß der Spanischen Regierung in Bezug auf

Zahlung der am 1. Novbr. faͤlligen Zinsen bekannt: „Die sinanziellen Verlegenheiten, in welche der schon so lange dauernde Buͤrgerkrieg Spanien versetzt hat, und die Nothwendigkeit, in der sich die Spanische Nation befindet, sowohl in ihrem eignen Interesse, als in dem ihrer Glaͤubiger, alle ihre Huͤlfsquellen fuͤr die dringenden Beduͤrfnisse der Armee zu verwenden, machen es der Regierung, trotz aller Anstrengungen und aller Opfer, denen sie sich gern unterwerfen wuͤrde, unmoͤglich, sich die noͤ— thigen Fonds zur sofortigen baaren Bezahlung der am 1. Nov. faͤlligen Zinsen zu verschaffen. Da die Regierung unter diesen schwierigen Umstaͤnden den groͤßten Werth darauf legt, den Inhabern der Spanischen Papiere Beweise ihres guten Willens zu geben und Alles, was in ihren Kraͤften steht, aufzubieten, um eine so heilige Verpflichtung zu erfuͤllen, so schlaͤgt sie ihnen den nachstehenden Plan zur Bezahlung des halbjaͤhrlichen Coupons vor, durch welchen sie mit der Zeit in den vollstaͤndigen Besitz der ihnen schuldigen Summe gelangen

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Pid die

Krankheit behandelte, war ein Homsopath und wird wegen sei⸗ nes Verfahrens von Englischen Aerzten in medizinischen Zeitun⸗ gen angegriffen.

wieder zur Erde.

zog von Cadaval, der jetzt in Montmorenecy lebt, in einem so bedenklichen Gesundheitszustande, daß man befuͤrchtet, er werde

werden. Die Insel Cuba gewaͤhrt Spanien jaͤhrlich eine be⸗

den Winter nicht mehr uͤberleben.

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deutende Einnahme. Die Spanische Regierung will Anerkennt⸗ nisse ausstellen, die auf einen Theil dieser Einnahme angewie⸗ sen werden sollen, und sie will diese fuͤr die am 1. November faͤlligen Zinsen in Zahlung geben. Diese Anerkenntnisse sollen in Summen von 120, 240, 480, 960 und 1920 Piastern aus⸗ gegeben werden. Jedes derselben soll, kraft der Vollmachten, die dem Don Matteo Durou, Secretair Ihrer katholischen Ma⸗ jestaͤt, ertheilt worden sind, die Unterschrift der Koͤnigin⸗ Regentin, unter dem Datum des 24. September d. J. fuͤhren und von dem Finanz⸗Minister kontrasignirt seyn. Jedes Aner⸗ kenntniß soll in acht gleiche Summen, die 5 pCt. Zinsen tragen, getheilt, und von 6 zu 6. Monaten, vom 1. Mai 1837 an ge⸗ rechnet, bezahlt werden. Diese Summen werden, sobald sie ver⸗ sallen sind, von den verschfedenen Zollstaͤtten der Insel Cuba bis auf die Hoͤhe der Haͤlfte des zu bezahlenden Einfuhr⸗ oder Aussuhrzolles, statt baaren Geldes angenommen werden. Abgesehen von dieser Combinatjon, die die Einloͤsung der Aner⸗ kenntniffe in einem Zeitraume von 4 Jahren sichert, sollen die⸗ selben auch mit ihren verfallenen Zinsen bei jeder Anleihe, welche vr

in der Kolge zocC. der S tin⸗ del Holge dei⸗

1 fuͤr Rechnung Spanischen Regierung abge⸗ schlossen wid, an Zahlungsstatt angenommen werden. Die Herren Ardoin und Comp. in Paris und die Herren J. und

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F ; r12 „IgB„ 71₰ 544 944 8 843 K 4 Riasosoẽ NMM. S .Ricardo in London sind mit der Ausfuͤhrung dieser Maß⸗

(g3z.) Mutroo Durou.6,. i Geroy Hbvitanien und Irlanh

London, 18. Oktober. Se. Majestaͤt der Koͤnig het 50 Psund Sterling zu dem Fonds fuͤr die Herstellung von Shakespeare’s Monument zu Stratford am Avon beigetragen.

Prinz Ernst von Hessen⸗Philippsthal hat seine Stelle als General⸗Lieutenant in der Russischen Armee niedergelegt und be⸗ absichtigt, dem Vernehmen nach, fuͤr immer in England zu bleiben; er wird Ihre Majestaͤten am 28. d. nach Brighton begleiten.

Der Prinz von Capua ist, nach Berichten aus Malta vom 2ten d., mit seiner Gemahlin auf dieser Insel angekom⸗

Fuͤrst Esterhazgy, den man baldigst in London erwartet,

Es heißt jetzt wieder, daß Lord Brougham erst in vierzehn

am vorigen Mittwoch verlassen, aber nicht in der Absicht, so—

weisungen wird bald zeigen, in welche

1“

Die Britischen Kaufleute in Spanien sind uͤber d muͤhungen des Herrn Villiers zu ihren Gunsten, wodur⸗ ihm gelungen ist, sie von der Zwangs-Anleihe und ℳ2 Kriegs⸗Contributionen zu befreien, so erfreut, daß sie 9 ein Danksagungsschreiben an ihn richten wollen. 8

Aus Jamaika sind Zeitungen bis zum 7. Septemben eingegangen, welche die Abreise des bisherigen Gouver dieser Insel, Marquis von Sligo, und die Inaugurzruna Lionel Smith's an dessen Stelle melden. 8

Den Nachrichten aus Rio⸗Janeiro vom 16. Augum folge, hatte der Finanzminister erklaͤrt, daß eine in⸗ und m⸗ dische Anleihe von 2 Millionen Pfd. Sterl. zu 5 pECt. -” nothwendig geworden sey.

An der gestrigen Boͤrse war Abrechnung in fremden , und die Preise der meisten dieser Obligationen waren sen druͤckt, besonders die der Spanischen, in Folge der offizih gekuͤndigten Nichtzahlung der am 1. November faͤlligehye jaͤhrlichen Dividende, fuͤr die weiter kein Arrangement worden, als daß man den Glaͤubigern Anweisungen Einkuͤnfte der Insel Cuba ausstellen will, die in acht e binnen vier Jahren zahlbar seyn sollen. Auch die Mam von den fortwaͤhrenden Fortschritten der Karltstischen 9. unter General Gomez wirkte sehr nachtheilig auf diese pPa Die aktive Schuld begann zu 22 à ½ und siel bis auf à 21. Auch heute sah es an de se wi ' die Spanischen Obligationen ginge und die Consols waren ebenfalls ten sich mit Muͤhe auf 877 6 à 8 Was die Unm lung der Coupons der Spanischen Schuld in Anne gen auf die Zoͤlle der Insel Cuba anbetrifft, so sant Globe: „In dieser Anzeige ist nichts Erfreuliches fi Glaͤubiger. Die Zuslucht zu der Havana und die Auszet der vorgeschlagenen Arrangements dieser Zahlungen uͤber; als vier Jahre gewaͤhren keine sehr schmeichelhaften Aussichten Berechnung des Werches dieses Anerbietens muß, wie mag richtig bemerkt hat, zum Theil von der Aufnahme abh die diese Obligationen in Cuba finden duͤrften, von der h gung der dortigen Behoͤrden in die Maßregel, von derz keit dieser Behoͤrden selbst und davon, ob sie Spanten dinß zuerkennen, diese Art von Auflage zu erheben. Die Hith sen von Cuba haben Herrn Mendizabal bereits gute geleistet (wenn die Maßregel, was an einigen Ortem u.

zweifelt zu werden scheint, wirklich von seiner Erfindug Man wird ja sehen; der Marktpreis der vorgeschlageng

Lage die Glaͤubiga

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gedruͤckt; se

diese Maßregel versetzt worden sind.“

gleich nach der Hauptstadt zu reisen. In einer am vorigen Dienstag zu Newcastle gehaltenen wurden mehrere Beschluͤsse zu Ehren Sir Wil⸗

Wahlen als Kandidat fuͤr die Stadt Newcastle aufzutreten.

Es ist eine Koͤnigliche Kommission zur Untersuchung der besten Mittel, eine besoldete Polizeimacht in den Grafschaften von England und Wales einzufuͤhren und dadurch die Verbre⸗ chen auf dem Lande moͤglichst zu verhindern, ernannt worden. Sie besieht aus dem Parlaments⸗Mitgliede Herrn Charles Shaw Lefevre, dem Oberst Rowan, einem der beiden Kommissarien der Londoner Polizei, der dieselbe organisirt und geleitet hat, und dem Advokaten Herrn Chadwick, Secretair der Kommission fuͤr das Armen⸗Gesetz.

Die Ulster Times meldet, der protestantische Bischof von Derry habe den Entschluß kundgegeben, nie einen Geist⸗ lichen zu einer Pfruͤnde zu ernennen, der nicht vorher in seinem Sprengel die Dienste eines Pfarramtes wirklich perfoͤnlich ver⸗ richtet hat. .

Die Dubliner Evening Post glaubt, daß die Reformer im Fall einer allgemeinen Parlamentswahl in Irland darauf rechnen koͤnnten, 12 Orangisten ohne Kampf zu verdraͤngen und noch 12 andere im Wahlkampf zu besiegen, wodurch die liberale Majoritaͤt um 48 Stimmen wachsen wuͤrde. Wenn, meint der Globe, England und Schottland diesem Beispiel solgten, so wuͤrden die Minister im naͤchsten Unterhause eine Mazjoritaͤt von mehr als 150 Stimmen haben.

Einem Schreiben aus Dublin zufolge, welches die Mor⸗ ning Chroniecle mittheilt, waͤre nicht nur der Tod der Mistreß O'Connell stuͤndlich zu erwarten, sondern auch der aͤl⸗ teste Sohn O' Connell's laͤge an einer gesaͤhrlichen Krankheit danteder, und noch andere Kinder und Enkel der Familie seyen krank, so daß Derrynane fast einem Hospital gleiche.

Der Devonport Telegraph meldet: „Das Geschwader des Contre⸗Admirals Sir Charles Paget hat Befehl erhalten, sich mit Vorraͤthen fuͤr den auswaͤrtigen Dienst zu versehen. Dies hat zu mancherlei Vermuthungen Anlaß gegeben, allein es scheint keinen anderen Grund zu haben, als eine etwas laͤn⸗ gere Dauer der Uebungsfahrt. Wahrscheinlich wird Sir Char⸗ les Paget Lissabon besuchen und die dortigen Britischen Schiffe verproviantiren. Es befinden sich jetzt nicht sechs Linienschiffe im Tajo, wie Londoner Blaͤtter sagen, aber dem „Malabar“ „Hastings“ und „Cornwallis werden sich in kurzem der „Min⸗ den“ und „Russell“ anschließen. Wenn die aus 5 oder 6 Li⸗ nienschiffen bestehende Franzoͤsische Flotte unter dem Admiral Hugon im Tajo bleiben sollte, so wuͤrde die unsrige wahrschein⸗ lich verstaͤrkt werden, da es stets die Politik Englands gewesen ist, in jenem Lande eine uͤberwiegende Seemacht zu haben.“

Das Logen⸗Abonnement im Drury⸗Lane⸗Theater zu diesem Winter uͤberschreitet bereits die Summe von 4300 Pfod. St.

Der Arzt Belluomini, der Madame Malibran in ihrer

Gestern machte Herr Green von Vauxphall aus wieder eine Luftfahrt in Begleitung von acht anderen Personen, worunter sich der Graf von Coventry, Lord Lennox und Oberst Stanhope befanden. Der Ballon kam 44 Englische Meilen von London

Aus Lissabon sind Nachrichten bis zum 9. Oktober hier eingegangen. Die Regierungs⸗Zeitung ist mit Anzeigen von Entlassfungs⸗Bewilligungen angefuͤllt. Auch enthaͤlt sie eine große Anzahl von Dank⸗Adressen an die Koͤnigin fuͤr die An⸗ nahme der Constitution von 1820. Die Britischen Schiffe im Taso sind bereit, die Koͤnigin aufzunehmen, sobald deren Sicher⸗ heit bedroht seyn sollte. Die bestaͤndige Verbindung zwischen dem Admiral und dem Hofe scheint den Argwohn der Minister erregt zu haben. (Man sehe uͤbrigens den Art. Portugal.)

Dem Globe zufolge, befindet sich der Portugiesische Her⸗

Nied er lande e. 1— Aus dem Haag, 18. Okt. Gestern wurde hier deeh aͤhrige ordentliche Sitzung der Generalstaaten, Unter da woͤhnlichen Feierlichkeiteu und in Gegenwart des Peinzeg Oranien und des Prinzen Friederich der Niederlande, w

Seine Majestaͤt den Koͤnig in Person mit folgender NIee

oͤffnet: „Edelmögende Herren! Ein Rückblick auf die, seit Ihrer . Session verflossene Zeit berechtigt Mich zu der freudigen Amt nung, daß bis zur Wiedereröffnung der gegenwärtigen Sessien! fältige Segnungen aufs ucue dem Vaterlande zu Thell gewe sind. Mein Königl. Haus und die Nation sind mit Freude er durch die Geburt eines Prinzen, der Meinem vielgeliedten zuh Sohne geschenkt worden. Meine Beziehungen zu den auswat Mächten stehen nach wie vor anf dem frenndschaftlichstemst Dieses treffliche Vernehmen ist die glückliche Folge Meines sicst beharrlichen Bestrebens, alle Fragen der auswärtigen Pemmt Sinne der Gerechtigkeit, der Biüligkeit und des Wohlwollens ef handeln. Bisher hat es außerhalb Meines Berriches gelcgan Herstellung eines Arrangements in Betreff Belgiens mitzuwüvich. ist schwer zu bestimmen, in welchem Maße die Verhälluisse me Länder Europas dazu beigetragen haben, daß dies noch uicht ht schehen können. Die Mittheilungen, welche Ihnen vorgelegt be sollen, werden Ew. Edelmögenden überzeugen, daß jenem Gegens unablässig von Mir alle die Aufmerksamkeit gewidmet werden! welche die Wichtigkeit und der innige IJusammenhang desfelben dem Wohle der Niederlande verdieut. Die innere Verwet geht ihren geordneten, regelmäßigen Gang. Die Landmacht umn Seemacht entsprechen, wie immer, auf das zufriedenstellendie rer Bestimmung. Angenehm ist es Mir, Ew. Edelmögenden theilen zu können, daß Befehle zur Entlassung der A. bung der National⸗Miliz von 1827 haben gegeben wa können, und daß in Betreff der ordentlichen und der A ordentlichen Aushebung von 1831 ebenfalls Befcehl gam worden, unbeschränkte Urlaubs⸗Ertheilungen zu gestatten. Eh lich ist es auch, daß, ungeachtet der immer zunehmenden Kounfm und einer ausnehmenden Spannung in mehreren Industrie⸗Zvch die Niederlande dennoch ihren Handel und ihre Schifffahrt ins gen begriffen sehen. Die Fabriken entwickeln und koufoitdim nehr und mehr. Dem Ackerbaue eröffnet sich durch das 9 Preise einiger Produkte desselben, und durch den reichen E Aerndte einiger anderen, eine günstige Aussicht. Zufrieden auch der Zustand der Fischereten. Die Ergebnisse der meurnse tigen Theile des öffentlichen Unterrichtes entfprechen im Alganm, ihrem Endzwecke. Die Wissenschaften und die Künste vene mit Eifer kultivirt. Die Deiche und die übrigen Sänzoet⸗ ren gegen das Meer haben im verslossenen Jahre kält de sonders ungünstige Epoche gehabt, und die Tommunfenteonct zu Wasser und zu Lande werden mit steter Sorgsamkeit maht u mehr gefördert und ausgedehnt. Ruhe und Orduung herssteng unseren überseeischen Besitzungen. Die Maßregeln, welche in zis der früheren Unordnungen auf Sumatra genommen worden, van ßen eine gedeihliche Wirkung. Die neue Organisation des Nam ländischen Indien gelingt immer mehr. Die Finanzen des K. reiches entsprechen den Hoffnungen, welche Ich Ew. Edelmogen seiner Zeit gemacht habe. Die weiteren Mittheilungen, welche. nen in dieser Hinsicht eröffnet werden sollen, werden den Bewesg fern, daß das öffentliche Vertrauen, dessen wir uns erfreuen aufig soliden Basis beruhet. Reichlich decken die gegenwärtigen Einmee die Ausgaben, so daß Ich Mir vergönnen daͤrf, ungeachtet der ? hältnisse, welche in Folge der Belgischen Infurrectton noch m dauern, die Lasten Meiner geliebten Unterthanen allmalne, erleichtern Die vorzulegenden Budgets⸗Gesetze werden a daß es nicht erforderlich ist, nene Einnahme⸗Mittel zu bes

- daß vielmehr bei verschiedenen Auflagen die Zusatz⸗Centimes sen dert werden können, so daß ich hoffen darf, die Zeit heranmchtng sehen, in welcher die ordentlichen Einnahmen zur Deckung der n den Bedürfnisse des Staates genügen werden Die Revistone⸗ Codex vom Civil⸗Prozeß wird von der Redacttons⸗Kommisstong bifer sortgesetzt. Vermuthlich werden die hierauf bezüglichen etzes⸗Vorschläge Ew Edelmögenden noch während dieser Sesfsicn eitig vorgelegt werden können. Sobald diese Materie, so wie ein Genn Betreff der Bankerotte vollendet seyn wird, werden alle Abtheälungean Riederländischen Gesetzgebung in Kraft treten können; auch fiud 1 Maßregeln Behufs vollständiger Komplettirung derselben mitte - ner Legislation über das Kriminal⸗Recht getroffen worden. laen mögende Herren! Beim Anblicke so vieler Segmungen, veich

die Vorsehung angedeihen läßt, werden wir von dem 6. efüh,

Verpflichtung durchdrungen, uns derselben mit Dankbarkeit 1

freuen und, mit Vertrauen auf den Himmel, alle Kräfte aufzmg jene Segnungen zu konsolidiren und danerhaft zu machen. 58

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Kasaziche Aufregung bei einer Abtheitung

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gwecke rechne Ich auf Ihre Mitwirkung. Möge gegenseitiges elranen die Seele aller unserer gemeinschaftlichen Berathungen 1 D n lagt das Heil unseres Vaterlandes, dieses Ziel alles „, Strebens.“ . e, der Eroͤffnung der Generalstaaten war auch Se. Kai⸗ he Hoheit der Großfuͤrst Michael zugegen, der seine Ab⸗ se nach London um einige Tage aufgeschoben hatte. Gestern Morgen ist vom Helder die Fregatte „Bellona“ t dem Prinzen Friedrich Heinrich an Bord, begleitet von der brig „Snelheid“ und dem Dampfschiffe „Curacao“, in See gangen.

Sech weden und Nowegen. Stockholm, 11. Okt. Nachstehendes ist die in Nr.: erwaͤhnte Denkschrift an

den Koͤnig, durch welche 1 Norwegische Staats⸗Minister Loͤwenskiold, in Folge

Be

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danpetenz „Erklaͤrung des Reichsgerichts zu Christiania, um Enitassung nachsuchte: vnl Sire! Als Ew. Majestät unterm 10. Juli 1828 mich zur Theil⸗ nöme au den bffentlichen Angelegenheiten meines Vaterlandes zu dufen geruhten, gehorchte ich dem huldreichen Befehl Ew. Maje⸗ ht mit der aufrichtigen und redlichen Absicht, alle meine Kräfte, din ganze Zeit, mein ganzes Leben meinem Könige und meinem unde zu widmen. Mein Bewußtseyn giebt mir das Zeugniß, ich diese Absicht getren erfüllt habe, und meine Thätigkeit ge⸗ te mir so lange Genüge, als ich seibst ste für nützlich halten ütr: Jetzt ist mir dieser Glaube benommen. Es gefiel Ew. jät unterm 2. Juli d. J., von Ihrer Königlichen und verfas⸗ zigen Prärogative Gebrauch zu machen und den achten or⸗ chen Storthing Norwegens, nachdem derselbe fünf Monate wmelt gewesen, aus dem Grunde aufzulösen, weil Sie sich nach der n Erwägung überzeugt hatten, daß die längere Dauer dieser ung dem Königreich weit mehr zum Schaden als zum gereichen würde. Was mich betrifft, dem die Kenntniß aller en und äußern Verhältnisse, die Ew. Maj. zu jenem Entschlusse twogen hatten, vergönnt war, so theilte ich Ihre Meinung, und in Stiüschweigen in den Verhandlungen des Staatsraths, in wel⸗ en der Beschluß Ew. Maj.: ausgesprochen wurde, bezeugt, nach dem Usen Paragraphen der Verfassung, daß die Ansichten Ew. Maj. auch meinigen waren. Ich glaubte, daß gerade für einen solchen Fall rdoste Paragraph der Verfassung dem Könige die Prärogative ver⸗ inen ordentlichen Storthing nach einer dreimonatlichen Ses⸗ Uanfzulösen, und daß das Recht, zu beurtheilen, ob der Anlaß dazu pas⸗ osey oder nicht, dem Könige und nicht dem Storthing zustehe. Letzterer aranderer Meinung. Er machte sich selbst zum Richter darüber, ob die

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ertdaer seiner Thätigkeit nützlich sey oder nicht; da er sie nun natür⸗ ch nicht anders als sehr nützlich und folglich seine Unterbrechung icht anders als sehr schädlich finden konnte, so vorordnete das Odels⸗ ing meine Vorladung vor das Reichs⸗Gericht, weil ich die Ansicht w. Majestät und nicht die des Storthings getheilt hatte. Der ver⸗ sungsmäßige Beschluß Ew. Majestät war es also, der die bittere uzufriedenheit des Storthings erregte, die sich anfangs in einer dresse an Ew. Majestät aussprach, an welcher alle Mitglieder des delsthings sowohl als des Lagthings theilnahmen, und die sich dann der leidenschaftlich beschlossenen und vollzogenen Anklage⸗Verord⸗ ung Luft machte. Diese Verordnung war nicht anders möglich als Folge eines von dem Odelsthing an die Rorwegische Regierung angenen Gesuchs um Mittheilung der in der Sitzung des Staats⸗ aths zu Stockholm, in welcher der Befehl der Auflösung ertheilt purde, gepslogenen Verhandlungen und in Folge der Ueberma⸗ ung des solchergestalt verlangten Protokolls. Der Fall war neu. In den zwei und zwanzig Jahren, welche verflossen sind, seit⸗ em die Verfassung in Kraft getreten ist, haben alle früheren Stor⸗ binge das ihnen durch Paragraph 75, Litt. f. des Grundgesetzes erliehene Revistonsrecht auf die Verhandlungen derjenigen Staatsraths⸗ hersammlungen beschränkt, die seit der Eröffnung des letzten ordentlichen torthings bis zur Wiedervereinigung der nächsten Versammlung attgefundeu. Wenn ein paar einzelne Ausnahmen, bloß, um über iese oder jene Verwaltungs⸗Angelegenheit einige Aufschlüsse zu er⸗ ungen, vorgekommen sind, so hatten diese Ansnahmen immer nur aft der besonderen Einwilligung Ew. Majestät statt. Vorausgesetzt, ie es seyn muß, daß das Grundgesetz, sobald seine Bestimmungen sicht positiv sind, nur dasjenige wollen kann, was mit der Buͤrde und Wehlfahrt des Staates, so wie mit der Billigkeit ud Gerechtigkeit, die es allen Bürgern schuldig ist, überrein⸗ immt, so muß man gewiß anerkennen, daß die von allen kühern Storthingen befolgten Gränzen, mit Hinsicht auf die Aus⸗ übung des Revistons⸗Rechtes, in der Veruunft begründet sind. Ein utgegengesetztes Verfahren hat gegenwärtig Resultate herbeigeführt, ie weder der Würde des Staates noch der Gerechtigkeit gemäß sind, ind selbst das Gute, welches man vielleicht bezweckt haben möchte, würde durch solche Opfer schon zu theuer erkauft seyn. ehnung, welche das Hdelathtng des achten Storthings dem Revi⸗ Recht gegeben, indem es selbst die Protokolle aus der Zeit wäh⸗

end seiner Versammlung in dasselbe mit einschloß, hatte zur Folge, das Odelsthing, welches sich selbst, nach dem Inhalt der Adresse, hurch den in dem geforderten Protokoll enthaltenen Königlichen Be⸗ hhluß verletzt fühlte, sich auch selbst die Rolle des Anklägers zuer⸗ heilte, daß es eine gerichtliche Verfolgung in seiner eigenen Sache erordnete, und daß die Mitglieder der zweiten Abtheilung des Stor⸗ hings, nämlich des Lagthins, sich zu kompetenten Richtern in einer Angelegenheit aufwarfen, welche ihrer Ratur nach und vermöge er Theilnahme der besagten Mitglieder an den Verhandlungen es Storthings und an der Adresse ebenfalls ihre eigene Sache war. ies waren die Folgen einer von dem Odelsthing des achten Stor⸗ hings vorgenommenen Protokolls⸗Revision, die demselben nach der atur der Dinge und dem bisher befolgten Brauch nicht zustand, endern die Befugniß des Odelsthings des künftigen ordentlichen Storthings war. Eine solche Verfahrungsweise anerkennen, hieße, bei jeder Gelegenheit, wo sich ein Streit zwischen den Rathgebern der Krone und den Mitgliedern der Gesetzgebung über die Frage krhöbe, ob die Einen oder die Anderen verfassungswidrig gehandelt, bleße, sage ich, die Ersteren der Gnade der Letzteren oder derselben Mitglieder, mit denen der Streit sich erhoben, überliefern. Der Beschluß des Odelsthings ist beklagenswerth, weil er eine leidenschaft⸗ der Staats⸗Gewalten verräth; r könnte jedoch als die Folge einer augenblicklichen Uebereilung ver⸗ zeihlich erscheinen. Ganz im Gegenthetl aber wurde der Beschluß der Mitglieder des Lagthings, sich für kompetente Richter zu erken⸗ n Wochen nach der Anklage⸗Verordnung gefaßt, nachdem hinreichend darauf aufmerksam gemacht waren, wie hart, nug gehsst. b müsse, und nachdem sie Zeit Uieberlegung Plat 1 eidenschaft verrauchen und der besonnenen Ferlegsg Piaz machen zu lassen. So hat das Odelsthing in seidenschaft damit begonnen und das Lagthing nach ruhiger Bera⸗ ein Staats⸗Beamter itreiner für liberal geltenden Verfassung veesea- Se Bürger von seinen eigenen Anklägern und derden 1. ] üns ven Lagthing, gerichtet und verurtheilt Einen liberal, für die Andrten ““ ist für die Meinung der radezu unexträglich. Ein rin aber sehr illiberal; mir scheint sie ge⸗ mehr als dinrec I1 Beispiel wie dieses ist für mich üeh 5g;. ireij 8868. Waß . eben begegnet ist, kann sich na⸗ dän eich g derboleh. Das Unrecht, dessen man mich über⸗ kives Softent s haen hesch constitutionnelles und konserva⸗ Zeugn hen G.ner sgne sich zuf meine Prinzipien, auf das Feränderung exleiden, und meineeigene Erfahrung. Es kannalso keine Ein Reichsgericht ing und ich bin in dieser Hinsicht unverbesserlich. rakter nehmen. a n mir meinen Kopf, gber nicht meinen Cha⸗ ymeu. Da ich also meinen Grundsätzen und meinem Cha⸗

Die Aus⸗

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Guade des höchsten Gerichtshofes abhängen zu sehen, sobald ich eine Ansicht ausgesprochen hätte, die der Majorität des Storthings nicht genehm wäre, dessen Mitglieder den Hauptbestand⸗ theil des Reichsgerichtes bilden, woraus hervorgeht, daß ich wie⸗ der in die Gefahr kommen könnte, meine Ankläger und Gegner zu Richtern zu haben. Mein eigentliches Unrecht bei dieser Gelegenheit ist, daß ich am 2. Juli die väterliche Meinung Ew. Majestät über die Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Auflösung des achten Stor⸗ things getheilt habe. Wenn dabei ein moralisches oder juridisches Unrecht ist, so kann mich jede Sitzung des Staatsrathes einer Vor⸗ ladung vor das Reichsgericht aussetzen, denn ich habe stets dafür ge⸗ stimmt und werde stets für dasjenige stimmen, was ich meinem Vater⸗ lande für mitzlich halte, ohne mein Gutachten auf die Ansichten An⸗ derer zu gründen, wenn ich dieselben nicht annehzmbar finde. Der des Kbnigreiches oder für offenbar schädlich erachten. Die „Wenn 1 ein Mitglied des Staatsrathes .. Der Aetzte Storihing hat dagegen die Richt⸗ protestation gegen einen Beschluß, den der Storthing für schädlich erachtet, strafwürdig gefunden. Ich will mich dieser Strafe nicht mehr aussetzen: erstens, weil ich die entgegengesetzten Ansichten der Majorität des Storthings nicht errathen kann, und zweitens, weil meine Grundsätze mir gebieten, meiner cigenen Denkweise und nicht einer fremden zu folgen. Ich habe jetzt die Erfahrung gemacht, daß die Mitglieder des Storthings von ven verantwortlichen Rath⸗ gebern Ew. Majestät mit Bezug auf das, was als verfassungsmäßig, als gesetzlich, als nützlich oder schädlich für das Königreich gelten soll, eine blinde Unterwerfung unter ihre Ansichten fordern, und daß sie das ausschließliche Recht für sich in Anspruch nehmen, über alle diese Gegenstände zu urtheilen, obgleich der 33ste Paragraph der Verfas⸗ sung diese Zeurtheilung den Mitgliedern des Staatsrathes selbst ein⸗ räumt. Diese Gelegenheit hat mir auch die Erfahrung gewährt, daß ich als Rathgeber Ew. Maj. deshalb vor Gericht gezogen und verurtheilt werden kann, weil ich nach meiner Ueberzeugung gesprochen, die, wie es sich gezeigt, nicht die des Siorthings gewesen, daß ich durch Repräsentanten, die zugleich meine Ankläger und meine Gegner sind, vor Gericht gezogen und verurtheilt werden kann. Ich habe ferner die Erfahrung er⸗ langt, daß ein Norwegisches Reichsgericht sich für ein politisches Tribunal ansehen zu können glaubt (denn die Kompetenz⸗Erklä⸗ rung ist nur unter diesem einzigen Gesichtspunfte begreiflich), daß also, mit Hintansetzung der gesetzlichen Formen, so wie der für Rich⸗ ter überhaupt geltenden Gesetze und Verordnungen, nach den politi⸗ schen und individuellen Ausichten der Mitglieder des höͤchsten Ge⸗ richtshofes über mich erkannt werden kann; eine um so gefährlichere Aussicht, wenn man die politische Stellung bedenkt, in der sich meh⸗ rere Mitglieder eines Norwegischen Reichsgerichtes besinden können. Die glücklicher Weise ziemlich seltenen Beispiele politischer Tribunale, welche die Geschichte aufzuweisen hat, zeigen hinlänglich, zu welchen Resul⸗ taten dergleichen Tribunale führen können. Bei so bewand⸗ ten Umständen giebt es für mich nur drei Fälle: entweder, wie bis⸗ her, auch ferner noch als Rathgeber Ew. Maj. über Alles, was ich der Wohlfahrt meines Vaterlandes für angemessen halte, mein Gut⸗ achten nach meiner innersten Ueberzeugung auszusprechen, oder mein Urtheil in jedem Fall nach den Rücksichten zu bequemen, die mich am wahrscheinlichsten vor neuen gerichtlichen Verfolgungen bewahren können; oder endlich Ew. Maj. zu bitten, daß Sie mir meine Ent⸗ lassung von dem Posten, den Ihre Huld mir anvertraut hat, zu be⸗ willigen geruhen. Den ersteren dieser Fälle kann ich nicht wählen, ohne meine mir noch übrigen Lebenstage fortwährenden Kränkungen anszusetzen; wollte ich den zweiten wählen, so würde ich meinen Grundsätzen entsagen müssen und die kostbaren Interessen meines Kö⸗ nigs, meines Vaterlandes und meiner Mitbuürger verrathen. Es bleibt mir also nur der letzte Fall übrig, und ich bitte daher Ew. Maj. unterthänigst, mir meine Entlassung als Staats⸗Minister zu gewähren. Indem ich diese unterthänigste Bitte zu den Füßen des Thrones Ew. Majestät bringe, fühlt mein Herz das Bedürfniß, seine lebhafte und innige Erkenntlichkeit für alle Zeichen des Königlichen Wohlwollens auszudrücken, womit Ew. Majestät mich in den jetzt verflossenen acht Jahren so reichlich zu beglücken geruht haben. Ich nehme in meine Zurückgezogenheit nicht nur das Be⸗ wußtsevn mit, meinem Könige mit Eifer und Treue gedient zu ha⸗ ben, sondern es wird mich auch das Andenken an die Jahre, Tage und Stunden dahin begleiten, welche ich mit einem der größten Männer unseres Jahrbhunderts zuzubringen das Glück hatte; ein Andenken, das mir unter allen Wechselfällen des Lebens als Führer und Tröster dienen wird. Ich schließe meine Laufbahn als Staagts⸗ mann eben so, wie ich mein Leben zu endigen wünsche, mit dem heißen Flehen, daß die Vorsehung Ew. Majestät, Ihre Könuigliche Familie und Ihre vereinigten Reiche segnen möge. Mit der tief⸗ sten Ehrfurcht verharre ich, Sire, Ew. Majestät unterthänigster, ge⸗ horsamster, trenester Diener und Unterihan Löwenskiold. Schloß Rosersberg, den 3. September 1836.’“) 5 Die Antwort des Koͤnigs auf dieses Schreiben (von der wir bereits in Nr. 283 der St. Ztg. das Wesentlichste gegeben, die wir jedoch ihrer Wichtigkeit wegen hier noch einmal voll⸗ staͤndig mittheilen) lautet folgendermaßen: Bs. „Herr Staats⸗Minister Löwenfkiold! In dem Staats⸗Rath von Norwegen ist Mir Ihr Gesuch um Entlassns von dem Amt als Staats⸗Minister überreicht worden. Ich habe darauf folgende Erklä⸗ rung diktirt, die in das Protokoll eingetragen worden ist: „„Der König hat bereits in Erwiderung auf die Adresse des Storthings vom 7. Juli kund gegeben, daß er dessen Verfahren als dem Grund⸗ gesetze überhaupt und dem Inhalt des 80sten Paragraphen insbesondere wi⸗ dersprechend betrachte, welcher letztere folgendermaßen lautet: „Der Storthing wird so lange versammelt bieiben, als er es nöthig findet, doch ohne die Ertanbniß des Königs nicht länger ais drei Mo⸗ nate.“ Se. Majestät sehen auch jetzt noch das Stillschweigen des Staats⸗Ministers Löwenstiold bei dem Königlichen Beschluß vom 2. Juli unter dem Grsichtspunkte einer Ueberzeugung an, die von der Pflicht geboten wurde, welche ein Beamter gegen das geschriebene Gesetz, das Alle beschützt und beherrscht, zu erfüllen hat. Die Au⸗ wendung, die man davon gemacht, ist in der That von der Art, daß sie den Eifer der gewissenhaftesten und thätigsten Beamten vermin⸗ dern und sogar lähmen muß. Der König begreift die Gründe sehr wohl, die den Staats⸗Minister veranlassen, seine Dimission von ci⸗ nem Amte zu verlaugen, das er stets ehrenvoll verwaltet hat. Da Se. Majestät aber die Anfprüche des Ministers auf unpar⸗ teiische Rechtlichkeit von Seit Masse seiner Mitbürger zu würdigen wissen, so fordern Sie ihn auf, nicht bei sei⸗ nem Entlassungs⸗Gesuch zu bcharren, sondern seine Amts⸗Verwal⸗ tung fortzusetzen und sich dabvon zu überzengen, daß die Ungerechtig⸗ keit der Parteien eine Gränze hat, und daß die Dankbarkeit der Na⸗ tion nicht zögern wird, die Reinheit seiner Absichten zu belohnen und die Verirrungen wieder gut zu machen, welche die Leidenschaften und die Verblendung begangen haben. Der König gieb: daher sei⸗ nen Wunsch zu erfennen, daß der. Staats⸗Minister Löweuskiold we⸗ der der Nation seine Dienste, noch dem Känige seine patriotischen und nützlichen Rathschläge entziehe möge.““ Ich ernenere Ihnen, Herr Staats⸗Minister Löwenstiold, die Versicherung Meiner Gesinnungen, und ich bitte Gott, daß er Sie in seinen heiligen, erhabenen Schutz nehme, indem ich bin Ihr sehr wohlgeneigter: Karl Johann. Stockholm, 28. September 1836.“

Knassel, 19. Okt. Seine Hoheit der Kurprinz und Mit⸗ regent haben dem Genera!⸗Major und General⸗Adjutanten von Lepel auf sein Nachsuchen die Entlassung von der Stelle eines General⸗Intendanten der Kurprinzlichen Schauspiele bewilligt. Frrankfurt a. M., 19. Oktober. Die gestrige Feier des Constitutionsfestes in unsrer Stadt endete mit der merkwuͤrdi⸗

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Wien, 17. Oktober. Das Amts⸗Blatt der Wiener Zei⸗

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ploͤtzlich an dem vom Monde matt erhellten Abendhimmel mit dunkelrothem Scheine aufzog. Man vermuthete erst, daß in der Umgegend Feuer ausgebkochen waͤre, und einige Wacht⸗ posten fingen an, Laͤrm zu machen, bis sie von voruͤbergehenden Natursorschern eines Bessern belehrt wurden. Nimmt man an, daß am Gedaͤchtnißtage der großen Voͤlkerschlacht dies ominoͤse Zeichen aufstieg, so wird man die dadurch veranlaßten Volks⸗ Prophezeiungen uͤber Krieg und Frieden um so mehr entschul⸗ digen, da das Meteor sich gerade am feurigsten uͤber die Boͤrse lagerte. 788 94 9

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reich.

tung enthaͤlt Folgendes: „Se. Kaiserl. Koͤnigl. Majestaͤt haben

dem Beispiele Allerhoͤchstihrer Vorfahren gemaͤß, nach dem An⸗

tritte Ihrer Regierung Sich um so mehr bewogen gefunden,

eine Regulirung der Kaiserl. Titel und Wappen anzuordnen,

als der Abgang einer groͤßeren, dem dermaligen Umfange der Monar⸗

chie entsprechenden Kaiserl. Titulatur, und eines derselben angeeig⸗

neten Majestaͤtsiegels schon seit laͤngerer Zeit fuͤhlbar war, und selbst

die Thronbesteigung Sr. Maj. einige, nicht bloß im Namen liegende Veraͤnderungen nothwendig gemacht hat. Nachdem nun Se. Maj. Allerhoͤchstihre Willensmeinung diesfalls auszusprechen geruht haben, so wird die neu festgesetzte groͤßere, mittlere und kleine Kaiserl. Titulatur nebst der Beschreibung des entsprechenden groͤßeren, mittleren und kleinen Wappens, in Folge hohen Hof⸗ kanzlei⸗Dekrets vom 22ͤten v. M. zur allgemeinen Kenntniß ge⸗ bracht. Großer Titel. „Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, Koͤnig von Ungarn und Boh⸗ men, dieses Namens der Fuͤnfte; Koͤnig der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Gali⸗ zien, Lodomerien und Illyrien; Koͤnig von Jerusalem ꝛc.; Erzherzog von Oesterreich; Großherzog von Toscana; Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kaͤrn⸗ then, Krain; Großfuͤrst von Siebenbuͤrgen; Markgraf von Maͤhren; Herzog von Ober⸗ und Nieder⸗Schlesien, von Mo⸗ dena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Za⸗ tor, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefuͤrsteter Graf von Habsburg, von Tyrol, von Kyburg, Goͤrz und Gradiska; Fuͤrst von Trient und Brixen; Markgraf der Ober⸗ und Nie⸗ der⸗Lausitz und in Istrien; Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg ꝛc.; Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark.“ Hierauf folgen die mittleren und kleineren Titel, so wie in lateinischer Sprache und die he⸗ raldische Beschreibung des Kaiserl. Oesterreichischen großen, mitt⸗ leren und kleinen Wappens. 1“

Schweiz.

Bern, 14. Oktober. Durch Kreisschreiben vom 12. Ok⸗ tober vertheidigt der Vorort den Schweizerischen Geschaͤftstraͤ⸗ ger in Paris, Herrn v. Tschann, gegen die ungerechten Be⸗ schuldigungen und unwuͤrdigen Verdaͤchtigungen, welche ver⸗ schiedene Schweizerische Tagblaͤtter gegen ihn auszustreuen sich erlaubt haben, und versichert, derselbe habe bei den eingetretenen Verwickelungen mit verdoppeltem Eifer und mit der ihm eigenen Umsicht und Gewandtheit dem eidgenoͤssischen Vaterland alle die⸗ jenigen Dienste geleistet, welche er in der ihm angewiesenen Stellung zu leisten im Falle war. Luzern, 13. Okt. Der große Rath hat in seiner Sitzung vom 12ten d. nachstehende Instruction beschlossen: „Die Ge⸗ sandtschaft wird beauftragt: 1) Fuͤr die Aufrechthaltung des Beschlusses der Tagsatzung vom 29. August, betressend die Ant⸗ wort auf die Franzoͤsische Note vom 18. Juni, und vom 9. Sept., betreffend die Angelegenheit des August Conseil, zu stim⸗ men. 2) Die Gesandtschaft wird dazu Hand bieten, uͤber den wahren Gesichtspunkt des Beschlusses vom 9. Sept. Frankreich Aufklaͤrungen zu geben, um darzustellen, daß derselbe den voͤl⸗ kerrechtlichen Verhaͤltnissen durchaus angemessen und nothwendig gewesen sey. 3) Sie wird, sofern diese Aufklaͤrungen den Zweck nicht erreichen, bevollmaäͤchtigt, an weiteren Berathungen und Beschluͤssen der Tagsatzung Theil zu nehmen, um die Zerwuͤrf⸗ nisse mit Frankreich auf eine der Ehre und Unabhaͤngigkeit der Schweiz angemessene und im Voͤlkerrecht begruͤndete Weise zu beseitigen. 4) Die Gesandtschaft wird darauf antragen, daß bei fortdauernden Hemmungen des Verkehrs und anderen beschwerenden Verfuͤgungen von Seiten Frankreichs die Schweiz Schritt fuͤr Schritt Retorsion eintreten lasse. 5) Die Gesandtschaft wird endlich an allen Berathungen Theil nehmen, welche fuͤr Erhaltung der Ehre, der Sicherheit und Unabhän⸗ gigkeit der Schweiz stattfinden; Beschluͤsse, deren Vollziehung ihr von keiner Dringlichkeit scheinen, habe sie uns zur Geneh⸗ migung zu hinterbringen. 6) Die Gesandtschaft wird dazu stimmen, stufenweise alle zu Gebot stehenden Mittel zu ergrei⸗ fen, um dem Tagsatzungsbeschlusse vom 23. August, betreffend die Fortweisung der fremden Fluͤchlinge, auch vom Kanton Waadt Vollziehung zu verschaffen.“ Ferner hat der große Rath beschlossen, den kleinen Rath zu beauftragen, betreffend die Militair⸗Pensionen und Reformgehalte der Schweizer⸗Sol⸗ daten in ehemaligen Franzoͤsischen Diensten, in der ordent⸗ lichen Wintersitzung eine vollstaͤndige und genaue Berechnung sammt wohlerwogenen Vorschlaͤgen zu hinterbringen. Zu Ge⸗ sandten wurden ernannt, beide im ersten Skrutintum, die Her⸗ ren Altschultheis Amrhyn und Statthalter F. L. Schnyder.

Aargau, 12. Okt. In der gestrigen Sitzung des großen Raths wurde folgende Instruction beschlossen: §. 1. Die Ge⸗ sandtschaft wird uͤber den Tagsatzungs⸗Beschluß vom 2lsten jenes Monats diejenigen Aufklaͤrungen geben, welche einerseits von der Ehre und Unabhaͤngigkeit der Eidgenossenschaft gefordert

Frankreich und der Schweiz eingetretenen Mißverhaͤltnisse aus⸗ zugleichen. In gleichem Sinne wird die Gesandtschaft zu allem demjenigen die Hand bieten, was zur Beseitigung jener Mißverhaͤltnisse unmittelbar oder mittelbar fuͤhren kann. §. 2. Bezuͤglich auf den vom großen Rathe des Kan⸗ tons Waadt unterm 28. September gefaßten Beschluß, daß das Tagsatzungs⸗Konklusum vom 23. August in Betreff der Fortweisung unruhiger politischer Fluͤchtlinge fuͤr Waadt nicht verbindlich seyn soll, erhaͤlt die Gesandtschaft den Auftrag, dar⸗ auf zu dringen, daß der Stand Waadt jenen Beschluß unver⸗ weilt zuruͤcknehme. Sollte dies wider Erwartung nicht geschehen, so soll die Gesandtschaft zur Anwendung aller der Tagsatzung zustehenden Mittel stimmen, um den Stand Waadt zur Erfuͤl⸗ sung seiner Bundespflicht zu noͤthigen, auch darauf antra⸗ gen, daß inzwischen auch ohne den Stand Waadt die voroͤrtliche Behoͤrde mit den uͤbrigen Revpraͤsentanten die vorkommenden Faͤlle wegen fremder Fluͤchtlinge mittheilen soll. §. 3. Die Gesandtschaft wird mit Bezugnahme auf Art. 1. dieser Instruction beauftragt, der Tagsatzung anzuzei⸗ gen, daß der hierseitige Stand die Ausbezahlung der von Frank⸗

rakter treu zu blei . 8 11 . EE eiben gedenke, so könn 1 öch öfter in de Fall kommen, g „so könnte ich noch öfter in den

meine Ehre, mein Leben, mein Wohl von der

gen Erscheinung eines Nordlichts, das gegen halb zehn Uhr

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reich zuruͤckbehaltenen Pensionen an Aargauer, die im Franzoͤsi⸗

werden, und die andererseits geeignet seyn moͤgen, die zwischen

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