1836 / 309 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Diebe von 15 bis 17 Jahren, uͤber welche der Recorder von London dem Koͤnige am Mittwoch Bericht abstattete, sind saͤmmt⸗

lich von Sr. Majestaͤt begnadigt worden. Hiesigen Blaͤttern zufolge,

halten. Es heißt jetzt, r des Fuͤrsten Esterhazy, als hiesigen Hofe, seyn werde.

Man glaubt, daß der Fuͤrst von Polignes und seine Fami⸗

e, wenn der Erstere aus seiner Gefangenschaft entlassen werden ollte, ihren Aufenthalt in der Umgegend von London nehmen 1 Villa in der

wuͤrden, denn es soll bereits ein Agent eine kleine

Naͤhe von Regents⸗Park fuͤr den Fuͤrsten aussuchen. Um zu zeigen, wie revolutionair die Plaͤne des

Ministeriums seyen,

Duncannon, steht, folgende Stelle hervor:

zur Kirchen⸗Reform i

unsere Statuten⸗Buͤcher noch beflecken, obgleich die

buͤrgerliche Zuruͤcksetzung der Juden,

aus, und bevor Angriffen auf vergeuden.“ Sir Hussey Vivian, der bidat des Lord Eliot auftritt, sagt in seiner Waͤhler unter Anderem: „Es ist der aufrichtige

die Citadelle selbst unsere Kraͤfte nur

sondern auch aufrecht zu erhalten fen pflegen, dieselben niederzureißen und dies der Fall waͤre, meint die Sir H. Vivian nicht lieber die demselben entgegenzustellen. Die Wesleyanischen Methodisten von Norwich hielten vo⸗ rige Woche eine Versammlung in St.

ling einfanden und zum Theetrinken niedersetzten. er benten Dame war eine Theekanne zur Bedienung uͤberwiesen.

In Manchester, welches 250,000 Einwohner enthaͤlt, haben

nicht weniger als 40,151 Kranke in einem Jahre unentgeltlich

arztliche Huͤlfe in den Arbeits⸗ und Krankenhaͤusern, so wie in

anderen medizinischen Instituten, erhalten. Man will wissen, die abermalige Erhoͤhung des Diskontos aufgegeben.

In der Times wird darauf aufmerksam gemacht, daß be⸗

reits Schreibpapier mit dem Wasserzeichen 1837 in Umlauf sey, und daß daher der Beweis, den man aus dem nehme, um das Alter einer Urkunde zu bestimmen, seyn koͤnne.

Ein Nachkomme William Smith, welcher in Gloucester ein Gasthaus besaß, das er nach dem Namen seines Ahnherrn benannt hatte, ist kuͤrzlich in seinem 72sten Jahre mit Tode abgegangen.

1 In London hat ein Zwerg aus Manilla, Don Santiago de los Santos, 50 Jahr alt und 25 Zoll hoch, mit einer Zwergin, Mstrs Ann Hopkins aus Birmingham, 3] Jahr alt und 38 Zoll Zoll groß war und 1 ¼ Pfund wog. Es war wohlgebildet, starb aber schon eine Stunde

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hoch, ein Kind gezeugt, welches 13 ½

nach der Geburt.

Bei der letzten vierteljaͤhrlichen Versammlung der menschen⸗ freundlichen Gesellschaft in Exeter nahm ein Mann von ihr eine Belohnung in Anspruch, weil er seine Frau vom Ertrinken ge⸗ rettet habe.

Am vergangenen Sonnabend, den 22. Oktober, wurde hier ein zweites Nordlicht beobachtet, welches um 5 Uhr Morgens begann und bis gegen 6 Uhr dauerte.

Nachdem die Antworts⸗Adresse des Versammlungs⸗Hauses von Nieder⸗Kanada auf die Eroͤffnungs⸗Rede des Gouver⸗ neurs angenommen und uͤberreicht worden war, beantragte zuerst Herr Morin die zweite Lesung seiner Bill zur Aenderung der Verfassung des gesetzgebenden Raths und zur Aufnahme des Wahl⸗Prinzips in denselben. Dieser Antrag, so wie der fol⸗ gende, daß die besagte Bill an die General⸗Kommission zur Er⸗ wägung des Zustandes der Provinz uͤberwiesen werden sollte, wurde einstimmig angenommen.

In Madras wurde, nach Inhalt der letzten Zeitungen von dort, viel daruͤber gesprochen, was wohl die Britische Regierung bewogen haben koͤnnte, einen so jungen Mann, wie Lord El⸗

phinstone, zum Nachfolger des Sir F. Adam, als Gouverneur

jener Praͤsidentschaft, zu ernennen.

London, 28. Okt. Waͤhrend in England der Aus⸗ druck politischer Feindseligkeiten auf die Zeitungen, auf die Re⸗ den bei den großen Festmahlen und hoͤchstens auf das Bestre⸗ ben sich beschraͤnkt, sich gegenseitig das Recht, als Waͤhler re⸗

istrirt zu werden, streitig zu machen, kommt es in Irland da⸗ ei immer zum Blutvergießen.

zu laden, zwei Menschen das Leben verloren. Da man es naͤm⸗ lich schwer gesunden, sich der Habe der Widerspenstigen zu be⸗ maͤchtigen und in den meisten Fäͤllen, wenn man sie hatte, Kaͤu⸗ fer dafuͤr zu bekommen, so haben die Zehnten⸗Eigenthuͤmer be⸗

kanntlich es seit einiger Zeit vorgezogen, sich an den Fiskalhof

zu wenden, welcher die Verhaftung des Verklagten befehlen kann. Dazu aber ist es noͤthig, daß diesem erst die Vorladung angekündigt werde,

dessen Wohnung.

neten Polizeidienern begleitet sind.

erschossen einen Mann.

hat Se. Koͤnigliche Hoheit der Herzog von Cambridge den Russischen St. Andreas⸗Orden er⸗

daß der Fuͤrst von Schoͤnberg der Nachfol⸗ Oesterreichischer Botschafter am

jetzigen hebt die Times aus einem seit kurzem erscheinenden neuen Blatt, „der Englaͤnder“, dessen Redaction unter der Hauptleitung des Großsigelbewahrers selbst, des Lord „Der erste Schritt die gaͤnzliche Abschaffung des Ueberrestes ener religioͤsen Unterscheidungen und Disqualisizirungen, die gehaͤssigsten davon schon aufgehoben sind. Die Belastung der Dissenters mit Kir⸗ chen⸗Steuern, die Zehnten⸗Erpressung von den Katholiken, die dies und viele unbedeuten⸗ dere Unbilden machen die Außenwerke der geistlichen Mißbraͤuche diese nicht niedergerissen sind, wuͤrden wir mit umsonst

in Ost⸗Cornwall als Gegen⸗Kan⸗ Adresse an die Wunsch der Minister, die Institutionen des Landes nicht nur zu reformiren, und zu befestigen, nicht aber, wie ihre Feinde um persoͤnlicher Zwecke willen ihnen vorzuwer⸗ zu zerstoͤren.“ Wenn Times, warum unterstuͤtze dann Wahl des Lord Eliot, statt sich

Andrews Hall, zu wel⸗ cher sich elfhundert Personen gegen ein Eintrittsgeld von 1 Shil⸗ Jeder sie—

gerade uͤber die Frage der sogenannten Oberhaus⸗Reform, eine Bank habe jeden Gedanken an eine

Wasserzeichen sehr truͤglich

Shakespeare's im sechsten Grade, Herr

1 gen. So haben denn wieder bei ei⸗ nem Versuche, einige widerspenstige Zehntenpflichtige vor Gericht

eigentlich durch persoͤnliche Einhaͤndigung und, wo dieses nicht thunlich, durch Anschlagung derselben an Daß die hierzu gebrauchten Personen bei den Landleuten in uͤblem Geruche stehen, versteht sich wohl von selbst, und wenn man weiß, wie bei jenem gesetzlosen Volke Mißwollen augenblicklich zur Thaͤtlichkeit und nicht selten zum Todtschlag uͤbergeht, so erscheint es auch ganz natuͤrlich, daß die Gerichtsdiener bewaffnet gehen und gewoͤhnlich von bewaff⸗ 4 Dies war denn auch hier der Fall, und als sich die zwei Gerichtsdiener und fuͤnf Polizei⸗ Soldaten von mehreren tausend blutduͤrstigen Bauern umringt und ihr Leben bedroht sahen, feuerten sie unter die Menge und Dieses aber brachte einem von den Ersteren den Tod, und ohne die Dazwischenkunft des Ortsprie⸗ ers wuͤrden wahrscheinlich die Uebrigen, welche entwaffnet wor⸗ den waren, Opfer der Volkswuth geworden seyn. Dieses scheint, nach Vergleichung der beiderseitigen Nachrichten von der un⸗ uͤcklichen Begebenheit, der Verlauf der Dinge gewesen zu seyn. Die Sache wird natuͤrlich gerichtlich untersucht werden, und es

wird sich alsdann zeigen, ob die Gerichtspersonen mit ihrem Schießen zu voreilig gewesen sind oder nicht. Die wichtigere Frage aber ist, wie den unseligen Verhaͤltnissen, welche zu solchen trau⸗ rigen Resultaten fuͤhren, ein Ende gemacht, wie eine Auflage beseitigt werden kann, welche dem Volke so druͤckend und unge⸗ recht scheint, daß es lieber Gut, Freiheit und Leben wagt, ehe es dieselbe freiwillig entrichtet. Die Whigs beschuldigen die Tories, daß sie ihren Vorschlag nicht angenommen, und die To⸗ ries die Whigs, daß sie die Bill, wie sie hatten annehmen wollen, verworfen, da dieselbe doch die Steuer abgeschafft haben wuͤrde. Nun haͤtten die Tories freilich Recht, wenn ihre Bill dem Streit ein Ende gemacht haͤtte; aber so lange die Zehnten⸗ pflichtigen nicht damit zufrieden waren (und diese zufrieden zu stellen, war ja doch der Hauptzweck), war auch an keine Beru⸗ higung zu denken, und statt der Widersetzlichkeit gegen den Zehn⸗ ten, waͤre es zum Widerstand gegen den Grundzins gekommen, in welchen jener alsdann einbegriffen war. Freilich blieb es immer noch zweifelhaft, ob der ministerielle Vorschlag, einen Theil der statt des Zehnten zu erhebenden Grundsteuer auf den Volks⸗Unterricht zu verwenden, die Katholiken lange befriedigt haben wuͤrde; aber es war denn doch immer des Versuches werth, da auf jeden Fall die Geistlichkeit fuͤr immer des Strei⸗ tes mit den Bauern uͤberhoben und ihres Einkommens vom Staate versichert worden waͤre. Je laͤnger aber der Streit dauert, desto mehr gelingt es den Landleuten, den Zehnten fak⸗ tisch abzuschaffen, und desto weniger werden die Gutsherren (Protestanten wie Katholiken) geneigt werden, sich aufs neue eine Buͤrde aufzuladen, von welcher der Volks „Widerstand sie befreit hat. Dergestalt wird der schwierige Gegenstand immer schwieriger, so daß auch die Tories, wenn sie morgen ans Ru⸗ der kämen und durch eine neue Aufloͤsung des Unterhauses eine Mehrheit von 100 Mitgliedern erhielten, denselben ohne ein sehr großes Opfer nicht wuͤrden schlichten koͤn⸗ nen. Aber diese RNuͤckkehr der Tories ist immer noch unwahrscheinlich, und noch unwahrscheinlicher ist, daß sie sich solchergestalt im Unterhause verstaͤrken wuͤrden. Denn trotz der vielen Konservativfeste, von denen uns die Zeitungen erzaͤhlen, und den Hunderten, welche daran Theil nehmen, scheint es doch nicht,

daß sie im Allgemeinen in den Wahllisten gewonnen haben, wor⸗ auf doch am Ende Alles ankoͤmmt.

Waͤren alle Gegner der Tories in ihrem Streben nach Reform gemaͤßigt, oder waͤren die Whigs wirk⸗ lich die Zerstoͤrer, fuͤr die man sie ausgeben will, so waͤre an ein Aufkom⸗ men jener Partei nicht einen Augenblick zu denken. Wie lange aber duͤrfte sie sich am Ruder behaupten koͤnnen, wenn sie nur dann dazu gelangt, wenn etwa die Radikalen die Whigs zu ge⸗ maͤßigt finden und von ihnen abfallen? Doch ist es vorzuͤglich dieser Abfall, auf den sie ihre Hoffnung setzt, und zwar

Reform, die nur deswegen gefordert wird, weil die Tories in der ersten Kammer die Whigs verhindern, auch nur diejenigen Reformen durchzusetzen, welche dieselben fuͤr nothwendig erkannt, und die doch noch weit hinter denen zuruͤck bleiben, welche die Radikalen wollen. Aber dann hoffen die Tories, die am meisten gemaͤßigten Whigs wuͤrden sich zu ihnen schlagen, was sehr moͤglich ist; doch die heftigeren duͤrften sich dann auch zu den Radikalen wenden, und die Whigpartei geht zu Grunde ein Erfolg, uͤber welchen nur Kurzsichtige und Revolutionairs triumphiren koͤnnen. Das Wahrscheinlichste also vor der Hand ist, daß, wenn die Tories nicht den Whigs nach⸗ geben, diese sich mehr von dem Wesen der Radikalen aneignen und vielleicht selbst eine Pairie⸗Reform in Schutz nehmen muͤs⸗ sen, damit ihnen nur einigermaßen die Leitung des Reformgan⸗ ges bleibe und Demokratie und Aristokratie nicht in unmittelba⸗ ren Kampf mit einander gerathen. Die Einschraͤnkungen der Bank veranlassen große Klagen, doch haben dieselben bis jetzt noch zu keinen bedeutenden Fallissementen Anlaß gegeben; dage⸗ gen ist der tollkuͤhne Speculationsgeist, welcher zum Vortheile nichtsnutziger Menschen in immer hoͤheren Schwung zu kom⸗ men drohte, gluͤcklicherweise dadurch gezuͤgelt worden.

Schweden und Norwegen.

Christiania, 20. Okt. Das Comité des Storthings hat in der Sache gegen den Revpraͤsentanten Mjelva bereits seine Entscheidung abgegeben. Das Comité meinte, daß zwar die Denunciation des Repraͤsentanten Vogt, nach Beschaffenheit der Sache, Aufmerksamkeit verdiene; da inzwischen Vogt's Schrei⸗ ben mit Bellage nicht solche bestimmte Indicien enthalte, die einen entscheidenden Einfluß auf Mijelva’'s Eintritt als Repraͤ⸗ sentant haben koͤnnten, sondern bloß Aeußerungen betraͤfen, de⸗ ren Absicht und Meinung nicht beurtheilt werden koͤnnten, in⸗ dem sie nicht deutlich entwickelt seyen, so habe das Comité nicht geglaubt, daß fuͤr jetzt hinlaͤnglicher Anlaß sey, auf irgend eine Verfuͤgung des Storthings in diesem Be⸗ tracht anzutragen. Im Storthinge selbst ließ Mjelva sich krank melden und eine Rechtfertigungsschrift verlesen, in welcher er sich sehr erstaunt uͤber Voigt's Angaben und Andeutungen seiner Reise aͤäußert. Er will diese unter Anderem darum ge⸗ macht haben, um Muͤtzen⸗ und Strumpf⸗Fabriken in Schweden zu besehen, weil er eine dergleichen besitze, so wie auch, weil ein Reskript von 1743 den Einwohnern seiner Gegend das Recht zum Handel mit groben Waaren verliehen, was er mit einigem Kapital gut werde benutzen koͤnnen. Da die Bereit— willigkeit Sr. Majestaͤt, zu helfen, wo Sie nuͤtzliche Thaͤtig— keit bemerkten, ihm bekannt gewesen und vorgestellt wor⸗ den und in den einheimischen Leih⸗Anstalten, so weit ihm be— kannt, nicht oder nur hoͤchst schwierig Darlehne ohne Kapital⸗ Abtrag zu erhalten staͤnden, habe er sich entschlossen, Seine Majestaͤt um ein Darlehn von 3000. Sps. gegen gesetzliche Zin⸗ sen und erste Prioritaͤt in seinem Besitzthum anzusprechen. Der Koͤnig sey so gnaͤdig gewesen, ihn solches fuͤr naͤchstes Jahr hoffen zu lassen; dies koͤnne Staats⸗Secretair Due, der zugegen gewesen, bezeugen. Die Guͤte Sr. Maj⸗ habe ihn hoffen lassen, daß ein kleineres Darlehn von 400 Sps., welches draͤngende Umstaͤnde fuͤr ihn wuͤnschenswerth machten, vielleicht gleich zu erhalten seyn moͤchte und habe er deshalb ein Gesuch durch Herrn Due eingereicht, aber keine Antwort erhalten. Alle uͤbri⸗ gen Angaben Vogt's erklaͤrt er fuͤr ungegruͤndet. In der Berathung uͤber die Sache meinte Weidemann, die Wuͤrde des Storthings srheische, die Sache nicht ohne gehoͤrige Unter⸗ suchung hingehen zu lassen, um so weniger, da letzthin (vom Advokaten Petersen als Defensor Loͤwenskiold’s) behauptet wor⸗ den, das Storthing mache nur immer Jagd auf Fehler bei den höchsten Mitgliedern der vollziehenden Gewalt und uͤbersehe, was in seiner Mitte vorgehe; er schlage demnach vor, die Do⸗ kumente dem Odelsthinge zu uͤbergeben. Nach einigen Bedenk⸗ lichkeiten wurde einstimmig beschlossen, dies zu thun, sobald die Verhandlungen des Storthings in der grundgesetzmaͤßigen Weise eroͤffnet seyn wuͤrden.

Die Beamten unter den Storthings⸗Mitgliedern haben be⸗ schlossen, daß ihre beim Anfange des letzten Storthings getrof⸗

3.

fene Verabredung, ohne ihre Uniform zu erscheinen, wo sie als Storthings⸗Maͤnner zusammenkommen, fuͤr dieses außerordent⸗ liche Storthing nicht gelten soll. In Folge dessen werden heute mehrere sich in ihren Amts⸗Kleidungen einstellen, wodurch einer 12 bedeutenden Beschwerdepunkte wider das Storthing weg⸗ faͤllt

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Regensburg, 26. Okt. Thurn und Taxis, der an seinem Palaste bei St. Emmeran viele Verbesserungen und Anbauten herstellen laͤßt, giebt neben dem Bau der Walhalla der arbeitenden Klasse viel Beschaͤfti⸗ gung. Unter Anderem laͤßt der Fuͤrst gegenwaͤrtig in der Kirche zu St. Emmeran eine prachtvolle Gruft⸗Kapelle erbauen, die aus lauter Quadersteinen errichtet wird und schon ziemlich vor geruͤckt ist. In diese Gruft ist ein Meisterstuͤck von Dannecker in Stuttgart bestimmt.

Bei den juͤngsten Gemeinde⸗Wahlen hier hat es sich getrof⸗ fen, daß lauter Protestanten in den Magistrat gewaͤhlt wurden. Ueber dieses anscheinend auffallende Ergebniß ist nun die katho⸗ lische Einwohnerschaft (ungefaͤhr 14,000 an der Zahl, oder zwei Drittel der Gesammt-Bevölkerung) ungehalten, und soll zur Wahrung der katholischen Interessen Schritte thun wollen, in⸗

dem sie geneigt ist, religioͤse Parteilichkeit, Einverstaͤndniß ꝛc. als

Grund des Ergebnisses anzusehen. Der wahrscheinlichere Grund ist aber, daß die protestantischen Buͤrger, obwohl in der Min⸗ derzahl, den katholischen an Wohlhabenheit bedeutend voranste⸗

hen, was denn auch nach den Bestimmungen des Gemeinde⸗

Edikts geeignet ist, jene in groͤßerem Verhaͤltnisse als Waͤhler, und dann besonders als waͤhlbar erscheinen zu lassen, so daß die Wahlen das Ergebniß, man moͤchte fast sagen, einer zufaͤlligen Nothwendigkeit waren.

Der Verwaltungs-Ausschuß der privilegirten Bayerisch⸗ Wuͤrttembergischen Donau⸗Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft schreibt auf den 1. Dezember eine Actien⸗Einzahlung mit 5 pCt. aus. Die Zukunft dieser Gesellschaft scheint von dem Erfolge einer nach Wien abgehenden Deputation abzuhaͤngen. 8

Aschaffenburg, 29. Okt. (Hannov. Ztg.) Am Schlusse des vorigen und im Anfange dieses Monats wurden unsere Buͤr⸗ ger durch die Nachricht einiger Bayerischen Zeitungen von der Aufhebung des Lyceums so sehr beunruhigt, daß sie sich zu ei⸗ ner gemeinschaftlichen Vorstellung an Se. Maj. den Koͤnig um Abwendung dieses angedrohten Uebels vereinigten. Das wahre Verhaͤltniß ist, daß seit 2 bis 3 Jahren nicht mehr als 2 bis 3 Kandidaten der Theologie suͤr die 5 Professoren der theologischen Section vorhanden waren, und fuͤr das naͤchste Jahr kaum Ei⸗ ner zu hoffen ist, obschon vor vier Jahren die ungegruͤndete An⸗ zeige gemacht war, der Professor der Philosophie, Dr. Aschen⸗ brenner, suche seine Zuhoͤrer vom geistlichen Stande, zu welchem er selbst gehoͤrte, abwendig zu machen; weswegen er auch auf der Stelle seines Amtes entsetzt wurde. Vielmehr ist zu beruͤcksich— tigen, daß die Kandidaten der Philosophie nach der Beendigung ihres Kurses, wenn sie zur Theologie schreiten wollen, sich so— gleich nach Wuͤrzburg begeben, wo sie Aufnahme und Verpffe⸗ gung unentgeltlich im Priesterhause finden, statt daß sie im theuern Aschaffenburg drei Jahre Theologie aus eigenem Ver⸗ moͤgen studiren, oder eine kummervolle Excistenz bei den schwa⸗ chen Unterstuͤtzungen einiger Goͤnner haben. Aus diesen Gruͤn⸗ den kann die theologische Lehr⸗Anstalt, obschon sie neben der Phi⸗ losophie als zweiter Faktor einen Hauptbestandtheil des Lyceums ausmacht, im strengen Sinne nicht bestehen Da jedoch die Stadt Aschaffenburg durch die Aufhebung des ganzen Lyceums

sehr viel verlieren duͤrfte; und da die dasigen Aeltern gewohnt

sind, ihre Soͤhne daselhst Philosophie studiren zu lassen, um sie laͤnger in wohlfeileren und angenehmeren Familien⸗Verhaͤltnissen zu erhalten, so koͤnnte die theologische Section wieder aufgeho⸗ ben werden, und die philosophische Lehr⸗Anstalt, wie fruͤher schon einmal geschehen ist, ganz allein bestehen.

Kniphausen, 27. Okt. Zur Berichtigung der verschiede⸗ nen Erzaͤhlungen uͤber die hiesigen Vorgaͤnge theilt die Bre⸗ mer Zeitung Nachstehendes mit: „Der Reichsgraf Gustay Adolph Bentink befindet sich bekanntlich seit dem 23. Mai 1834 in dem durch die oͤffentlich ihm geleistete Huldigung anerkann⸗ ten Mitbesitz der zum Aldenburg⸗Bentinkschen Fideikommiß ge⸗ hoͤrigen Herrschaft Kniphausen, so wie er seit dem am 22. Okt. v. J. erfolgten Ableben seines Vaters, des Reichsgrafen Wil⸗ helm Gustav Friedrich Bentink, sich im ungestörten Alleinbesitz sämmtlicher zu diesem Fideikommiß gehoͤriger Guͤter befand. Wenn daher auch der Graf Wilhelm Friedrich Christian Ben⸗ tink als vermeintlicher Nachfolger in gedachtem Fideikommiß durch eine Proclamation vom 22. Januar d. J., die uͤberall nicht auf eine fuͤr irgend Jemand rechtsverbindliche Weise bekannt ge⸗ macht ist, die Regierung angetreten haben mag, so konnte das doch auf den Besitzstand des Sohnes, der seinem Vater in dem Nachlaß desselben gefolgt war, keinen Einfluß haben, sondern dieser konnte, gleich jedem Privatmanne, unter dem Schutze der Gesetze im ruhigen Besitze seines vaͤterlichen Erbes erwar— ten, was auf dem Wege Rechtens entschieden werden wuͤrde, den gedachter Graf Wilhelm Bentink durch die beim Großherzogl. Ober⸗Appellationsgericht zu Oldenburg, als der nach dem durch die hohe Bundes⸗Versammlung garantirten Berliner Abkommen kompetenten Behoͤrde, angebrachte Klage betreten hatte. Der Koͤniglich Großbritanische Oberst; Lieutenant, Graf Karl Anton Ferdinand Bentink, und sein Bruder, der Koͤnigl⸗ Großbritanische Major, Graf Heinrich Johann Wilhelm Bentink, scheinen aber von den schon zur Zeit des Deutschen Reichs gegen Gewalt und Eigenmacht gegebenen Gesetzen keine Kenntniß genommen zu haben, und haben so Scenen herbeigen fuͤhrt, die seit dem Mittelalter in den ceivitlisirten Staaten Deutschlands und Europa's unerhoͤrt sind. Es konnte also auch keinem Menschen einfallen, daß der Graf Karl Bentink solche Attentate gegen die oͤffentliche Ruhe und Sicherheit beabsichtige, als er am 16. Oktober Nachmittags, von einem Bedienten be⸗ gleitet, auf die Burg Kniphausen kam, wie auch sonst schon fruͤher geschehen und ihm nie gehindert war. Als aber sichere Kunde einging, daß er schon am Tage vorher die Herr' schaft durchstreift und mit mehreren unbekannten Leuten an der Greaͤnze derselben Zusammenkuͤnfte gehalten, als man wahrnahm, daß sich ein Haufe fremden Gesindels in Wagen der Burg nahe, schoͤpfte man Verdacht, man ver⸗ sperrte, so gut man konnte, die gegen einen feindlichen Anfall wenig Sicherheit gewaͤhrenden Zugaͤnge der Burg und feor—z derte den Grafen auf, zu erklaͤren, in welcher Absicht er sich dort befinde und jenes Gesindel heranziehen lasse. Er wich einer genuͤgenden Erklaͤrung daruͤber aus, bis die Bande unter An⸗ fuͤhrung des Grafen Heinrich der Burg sich genaͤhert und von dem einen Eingange derselben, durch die muthige Demon⸗ stration eines Beamten zuruͤckgescheucht, mit entwendeten Wa⸗

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Die Baulust des Fuͤrsten von.

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enleitern begonnen hatte, Eingangs zu uͤberklettert. Schon waren sieben Mann von dem Haufen, der Sprache nach Englaͤnder, so auf die Burg gelangt, und selbst Graf Heinrich war im Begriff, uͤber eine Wagenleiter zu klettern und ihnen zu folgen, als von dem Knechte des Paͤchters, dem die Leiter entwandt var, mit Huͤlfe eines andern, diese sammt dem Grafen zuruͤck⸗ gezogen wurde. Graf Karl hatte indeß im Vertrauen auf seine apfere Mannschaft nun nicht laͤnger seinen Zweck verhehlt und von dem ersten Beamten der Herrschaft die Einraͤumung des Besitzes verlangt, welche ihm jedoch von diesem wie von den brigen Beamten kraͤftig verweigert wurde. Auf das An⸗ liehen der Sturmglocke waren inzwischen viele Einwohner gerbeigekommen und hatten sich um die Burg gesam⸗ nelt, der Graf mußte daher einsehen, daß er niit sei— Haufen, welcher etwa 25 Mann stark seyn mochte, einen Zweck nicht erreichen werde. Es wurde also konvenirt,

eruͤbergekommene Mannschaft die Stelle vor der Bruͤcke nicht zerlassen und zwischen dem Grafen und den Beamten woeiter onferirt werden solle. Nach längeren Verhandlungen, mwobei der auf den Wunsch des Grafen Karl auf die Burg gelassene Graf Heinrich zugezogen wurde, erklaͤrten endlich die Beaniten, haß der Graf Karl entweder als Gefangener auf der Burg leiben oder sofort mit seinen Leuten auf eine von den Beamten bestimmte Weise uͤber die Graͤnzen der Herr⸗ chaft ziehen muͤßte. Er waͤhlte dies Letztere und wurde un mit seiner Gesellschaft, worunter sich auch ein ald⸗ okat Muͤller aus Jever befand, und seinem ganzen Haufen urch zwei dazu von den Beamten ernannte Commissaire uͤber ie Graͤnze gebracht. Unwahr ist es, wenn behauptet wird, daß er erste Beamte dem Grafen Karl Schluͤssel uͤbergeben habe, ielmehr hat derselbe diesem, der die Schluͤssel der so eben ver⸗ chlossenen Zugaͤnge der Burg noch in der Hand hielt, solche ewaltsam entrissen, ist aber auf der Stelle festgehalten und die Schluͤssel sind ihm augenblicklich wieder abgenommen worden. Als am 17. Oktober, dieser Abfuͤhrung ungeachtet, der Graf

Heinrich sich in einer von seinem Bruder schon fruͤher in Seng⸗

rden gemietheten Wohnung eingefunden hatte, wurde ihnn on der Polizei⸗Behoͤrde der Herrschaft angedeutet, daß nach n am Tage vorher begangenen Stoͤrungen der oͤffentlichen Ruhe und Sicherheit ihm der Aufenthalt in der Herrschaft icht weiter gestattet werden koͤnne, und er fuͤgte sich auch ohne Widerrede dem Befehl, solche zu verlassen. Es war also eine anz natuͤrliche Folge, daß, als am 18. Oktober auch Graf Karl, beglei⸗ t von seinen Rathgebern, dem Dr. jur. Tabor und gedachtem dvokaten Muͤller, auch einem Haufen Gesindels von 40 bis 0 Mann in Sengwarden einruͤckte, auch ihm die Polizei⸗ Behoͤrde andeutete, die Herrschaft zu verlassen. Unwahr ist sʒaber, daß der Beamte dabei an der Spitze einer bewaff⸗ eten Schaar erschienen, obgleich er wohl berechtigt gewesen aͤre, seinen Befehlen die Kraft zu geben, die ihm noͤthig schien, enn der Erfolg lehrte, daß der Graf, der die Befehle der Po⸗ zei Anfangs nicht achtete, in der groͤßten Eile sich gehorsam sewies, als er den ersten Ton der erst auf seine wiederholte Peigerung angezogenen Sturmglocke vernahm und, um der an⸗ edrohten Verhaftung zu entgehen, mit seinem Gefolge und seiner Bande die schleunigste Flucht ergrisff. Unwahr ist es, daß der Graf Linen angeblichen Regierungs⸗Antritt durch seinen Kabinetsrath at proklamiren lassen, vielmehr hat der Dr. Tabor lediglich durch hne Darlegung der angeblichen Rechte des Grafen die ange⸗ röohte Verhaftung desselben abzuwenden gesucht; unwahr ist es, eine solche Proclamation auf dem freien Platze vor den rsammelten Unterthanen wiederholt worden. Einige Worte in eer Eile der Flucht unter dem Gelaͤute der Sturmglockan aus em Wagen gerufen, die unter dem Getoͤse der Abschied rufen⸗ n Menge verhallten, eine Verkuͤndigung zu nennen, ist eben dH komisch, als das Ausgeben einer Proclamation, welche in ei⸗ imn Ballen aus dem Wagen geworfen, jedoch von dem versam⸗ elten Volke Angesichts des Grafen sofort ungelesen zerrissen nd in den Koth getreten wurde. Regierungs⸗Handlungen sol⸗ her Art werden den Grafen Karl Bentink in den Augen ei⸗ es vernuͤnftigen Menschen so wenig zu einem regierenden Herrn machen, als die Abwehr der Behoͤrden und Eingesesse⸗ en eine rebellische Auflehnung genannt werden kann, da e Beamten jeden Exceß zu verhindern bemuͤht gewesen und im Uebrigen nur dem Gesetze und ihrer Pflicht folgten. Da nicht

der Erfolg, sondern die minderrechtliche Handlung an sich hier

Betracht kommt, so wird die Zahl derer klein seyn, welche in lchen Handlungen nur eine energische Ausuͤbung landesherr⸗ cher Rechte, ein treues Verfechten der Legitimitaͤt erblicken. in solches Verfechten, wobei die Verfechter sehr leicht wirklich

den Staub herabgezogen werden koͤnnen, wuͤrde der Legitimi⸗

t weit mehr schaden als nuͤtzen, und um es auch nur schein⸗ r zu rechtfertigen, mag allerdings eine vollstaͤndige juristische useinandersetzung sehr noͤthig seyn. Die hiesigen Eingesessenen ben ihren Unwillen uͤber solche Handlungen und ihre Anhaͤng⸗ chkeit an ihren regierenden Herrn, den Grafen Karl, laut und ernehmlich genug zu Ohren gebracht, und die Bewohner der ngraͤnzenden Herrschaft Jever sind entruͤstet uͤber ein Verfah⸗ ee, welches fremdes Gesindel in ihre Naͤhe zieht, das auch ih⸗ er Sicherheit und ihrem Eigenthum Gefahren droht.“

Die Hannoversche Zeitung meldet: „Seine Majestaͤt er Koͤnig haben dem Seconde⸗Lieutenant Gustav Adolph rafen Bentink von der Garde du Corps die nachgesuchte ienst⸗Entlassung mit Beilegung des Charakters von Rittmei⸗ er ertheilt. Der Rittmeister Graf Bentink hat zugleich die rlaubniß erhalten, die Armee⸗Uniform zu tragen..)”ZF

Spanien.

Madrid, 22. Oktober. Der Espanol enthaͤlt unter der eberschrift: „Das Ministerium muß sich ö einen egen die Verwaltung gerichteten Artikel, in welchem es heißt: Cs ist ein wunderliches Verfahren, wenn man, um die Ver⸗ arbung einer Wunde, die sich eben schließen will, zu bewirken, iese wieder aufreißt; wenn man, um das Vertrauen wieder zu 1I beunruhigende Maßregeln dekretirt; wenn man zur Beile⸗ äng der Zwietracht Sequestrirungen und Denunciationen ver⸗ ungt. Welchen moralischen Nimbus kann man in Regierungs⸗ Maßregeln zu finden hoffen, die so offenbar den Stempel der

chwaͤche und des Zwanges an sich tragen?“

12* Cortes werden sich, wie es heißt, zuerst mit folgenden thafts ehnden beschaͤstigen 1) Abschaffung des Regent⸗ g athes; 2) Ausschließung des Don Carlos und seiner 168 ommen von dem Throne; 3) Ernennung der Koͤnigin Chri⸗ 8 alleinigen Regentin im Namen ihrer Tochter Isabella. 1 aubt, daß das Ministerium bei diesen Fragen mit Si⸗

8 auf die Majoritaͤt rechnen koͤnne.

stern sah man im Sitzungssaale der Cortes auf jeder

Se ite des Thrones einen Schild mit vergoldeter Inschrift. Auf

die aufgezogene Bruͤcke des an⸗

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dem einen standen die Worte: „Juan de Padilla, Juan Bravo

und Francisco Maldonado, Vertheidiger der Freiheit von Casti⸗ lien;“ auf dem anderen las man: „Juan de Lanuza, Diego de Heredia und Juan de Luna, Vertheidiger der Freiheit von

Aragonien.“

Die Regierung hat finanzielle Unterhandlungen mit der Bank San Fernando i Ie . die sich unter gewissen Be⸗ dingungen bereit erklaͤrt haben soll, die 17 Millionen Realen vorzuschießen, welche von der gezwungenen Anleihe auf Ma⸗ drid fallen.

In Malaga sollen ernstliche Unruhen stattgefunden und mit der Proklamirung der Republik geendigt haben. Die Bestuͤr⸗ zung der dortigen Kaufleute soll so groß seyn, daß saͤmmtliche an Bord der auf der Rhede liegenden Schiffe gebracht

rden sind. 868 1

D.“ bE . die Sache in der Lage, worin sie eben war, bleiben, die vom 5. Oktober, worin gemeldet wird, daß die Russen auf den

Die Times enthaͤlt ein Schreiben aus Konstantinopel

an der Muͤndung der Donau liegenden Inseln sehr umfang⸗ reiche Gebaͤude errichteten, die angeblich zu Quarantaine⸗Anstal⸗ ten bestimmt seyen, und daß diese Bauten mit außerordentlicher Thaͤtigkeit betrieben wuͤrden. Demselben Korrespondenten zu⸗ folge, haͤtte der Russische Gesandte, Herr von Butenieff, eine Note an den Sultan gerichtet, worin er auf Verweisung des Tscherkessen⸗Haͤuptlings Tefer Bey aus dem Gebiet des Tuͤrki⸗ schen Reichs dringe, indem er diesen als einen geheimen Agen⸗ ten der aufruͤhrerischen Tscherkessen bezeichne; die Pforte soll bis zum 5ten auf diese Note noch nicht geantwortet ha— en.

zufrieden sey. 8

In lgd

Berlin, 5. Nov. In der Rheinprovinz ist nachfolgende Bekanntmachung des kommandirenden Generals des Eten Armee⸗ Corps, Generals der Kavallerie, von Borstell, zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht worden:

„In Anerkennung der lebhaften Theilnahme, mit welcher die Bewohner der Rheinprovinz der vaterländischen Armee⸗Verfassung 1egh sind und welche sich auch bei der kürzlich stattgefundenen Revue⸗Versammlung der zum s8ten Armee⸗Corps⸗Bereich gehöbrenden Linien⸗ und Landwehr⸗Truppen ausgesprochen hat, gereicht es mir zur angenehmen Pflicht, die Ergebnisse derselben zur allgemeinen Keuntniß zu bringen. Der dargethane praktische Ausbildungs⸗Zustand und die disciplinarische Führung aller zur Revue bei Koblenz versammelt gewesenen Truppen des stehenden Heeres und der Landwehr sind von Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, dem Hohen Stellvertreter Sr. Maj. des Königs, bei der Revue⸗Abnahme in einem so erfreu⸗ lichen Grade anerkannt worden, daß Se. Königl. Hoheit geruht ha⸗ ben: 1) dem Unterzeichneten anzubefehlen, den sämmtlichen Truppen Ihre höchste und vollständigste Zufriedenheit zu erkennen zu geben und außerdem in der besonderen Berücksichtigung der lobenswerthen Verfassung und tüchtigen Leistungen unserer Rheinischen Landwehr, selbige ihrem Nährstands⸗Verhältniß zwei Tage vor Beendigung der Corps⸗Ulebungszeit zurückzugeben. 2) Sr. Maj. dem Könige die erfreulichen Revue-Ergebnisse schon den 15. September per Tele⸗ graph einzuberichten, welches die sofortige Ausfertigung der nachste⸗ henden Königlichen Kabinets⸗Ordre, per Telegraph, wegen ungün⸗ ger Witterung erst den 17. September eingegangen zur Folge .

„„Telegraphische Depesche. Berlin, 15. September 1836.

Se. Maj. der König an den kommandirenden General des Sten Armee⸗Corps.

„Ich habe aus dem Berichte Meines Sohnes des Kronprinzen Königl. Hoheit vom 15ten d. M. mit besonderem Wohlgefallen erse⸗ hen, daß die bei Koblenz versammelten Truppen sich in einem sehr lobenswürdigen Zustand befunden und will daher nicht säumen, Ih⸗ nen Meinen Dank zu sagen, indem Ich Sie beauftrage, allen Be⸗ fehlshabern und allen Truppen Meine Zufriedenheit bekannt zu machen. .. (gez.) Friedrich Wilhelm.““ 3) Dem Sr. Majestät dem Könige später eingereichten ausführ⸗ lichen Berichte spezielle Anerkennungs⸗Vorschläge beizufügen, welche unsern verehrten, jede ausgezeichnete Pflichterfüllung so gern beloh⸗ nenden König und Herrn bewogen haben, mittelst Kabinets⸗Ordre vom 17. Oktober c. alle zu den Herbst⸗Uebungen versammelt gewese⸗ nen Truppen mit einem Revue⸗Geschenk von 10 Sgr. für jeden Un⸗ teroffizier und 5 Sgr. für jeden Gemeinen, und ihre sämmtlichen höheren Corps⸗Vorgesetzten mit namhaften Aeußerungen der Aller⸗ höchsten Zufriedenheit zu erfreuen. Dieser in meinem Berufs⸗ Berhältniß zu den Linien⸗ und Landwehr⸗Truppen und zu der Ein⸗ wohnerschaft des diesseitigen General⸗Kommando⸗Bereichs mir sehr erfreulichen Mittheilung füge ich gleichzeitig meinen Dank hinzu für die thätigen Beweise der vaterländischen Gesinnungen mehrerer annoch namhaft zu machenden landräthlichen Kreise und Einwohnerschaften der Rheinprovinz, durch welche sie nicht nur den äußeren Putz⸗ und Parade⸗Zustand ihrer resp. Landwehr verschönert haben, sondern auch, und zwar vorzugsweise gehaltvoll und dankenswerth, denen von der Uebungs⸗Landwehr⸗Mannschaft zurückgelassenen, etwa bedürftigen Frauen und Kindern eine werkthätige Unterstützung im täglichen Le⸗ bensunterhalte haben überweisen lassen. Koblenz, den 26 Skt. 1836.

Der kommandirende General des 8ten Armee⸗Corps (gez.) von Borstell.“ „— Man meldet aus Stettin unterm 2ten d.: „Am 30sten v. M. wehte ein orkanmaͤßiger Sturm aus N. N. O., so daß die Plantage am Swinemuͤnder Hafen uͤberschwemmt wurde und das Wasser fast bis zur Hoͤhe des Bollweres auf⸗ trieb. Die ganzs Bade-⸗Anstalt am Strande wurde in Truͤm⸗ mern gelegt. on den aus See zuruͤckgekommenen und im Swinemuͤnder Nothhafen eingelaufenen Schiffen hat nur das Schiff „Triton“, Schiffer Gentke, Beschaͤdigung an Segel ꝛc. erlitten; als es im Hafen vor Anker ging, brach ihm sein An⸗

ker, so wie dem Schiff „Lucifer“”“, Capt. M. Nuͤske, welches mit Stuͤckguͤtern nach Afrika zu segeln bestimmt ist, die Ankerkette.“

Wissenschaft, Kunst und Literatur

Ergaͤnzungen und Abanderungen der Preußischen Gesetzbuͤcher oder Sammlung aller das Allgemeine Landrecht, die Allgemeine Gerichts⸗, Kriminal⸗, Hypothe⸗ ken⸗ und Deposital⸗Ordnung, das Stempel⸗Gesetz und die Gebuͤhren⸗Taxen ergaͤnzenden, abaͤndernden und erlaͤutern⸗ den Gesetze und Koͤniglichen Verordnungen, verbunden mit einem Repertorium der Justiz⸗Ministerial⸗Reskripte

und der in der Simon⸗ und v. Strampffschen Samm⸗ lung von Rechtsspruͤchen der Preußischen Gerichtshoͤfe enthaltenen Judikate; nach den Materien der Gesetzbuͤ⸗ cher geordnet. In sechs Baͤnden, Preis 7 Rthlr. Mit Genehmigung Cines Hohen Justiz⸗Ministerii her⸗ ausgegeben von A. J. Mannkopff, Koͤnigl. Preuß. Kreis⸗Justizrath und Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor. Berlin, 1836. Im Verlage der Nauckschen Buchhandlung.

Das nunmehr vollendete Werk hat die als zweckmäßig anerkannte

systematische Anordnung seiner Vorgänger beibehalten, unterscheidet

G Lord Ponsonby hatte endlich eine Antwort von dem Bri⸗ tischen Kabinet erhalten; uͤber den Inhalt derselben verlautete zwar noch nichts, man glaubte aber, daß der Gesandte damit;

Oesterr. 5

sich aber dadurch, daß es die ergänzenden und abändernden gesetzli. chen Bestimmungen (bis incl. 1834) ihrem wörtlichen Inhalte nach hat, wodurch man beim Gebrauch dieses Werkes der M he überhoben wird, diese Gesetze erst anderweitig aufzusuchen, und ältere Sammlungen daneben entbehren kann, ferner dadurch, daß es nicht nur auf die ergangenen Ministerial⸗Reskripte (bis incl. 1833), sondern auch auf die Entscheidungen des Geheimen Ober⸗Tribunals in der Sammlung von Simon und v. Strampff hinweiset, und deren Inhalt kurz, aber doch so weit erwähnt, daß man daraus er⸗ sehen kann, ob man über das, was man sucht, in dem bezügli⸗ chen Reskripte oder Erkenntniß Auskunft erhalten wird. Noch ganz besonders zeichnet sich dieses Werk vor anderen ähnlicher Art durch seine Vollständigkeit aus, und da der Verfasser sein dem sech⸗ sten Bande vorgedrucktes Versprechen, in Supplement⸗Bänden die später erscheinenden Gesetze und Ministerial⸗Reskripte von Zeit zu Zeit folgen zu lassen, schon jetzt im Begriff ist zu erfüllen, indem, wie aus zuverlässiger Quelle uns bekannt ist, der 1ste Supplement⸗ Band, welcher die 1835 und 1836 ergangenen Gesetze und die 1834 und 1835 ergangenen Ministerial⸗Refkripte im wörtlichen Abdrucke enthält, binnen sehr kurzer Zeit erscheinen wird, so muß sein Werk stets ein Bedürfniß für den praktischen Juristen bleiben, und wird dieser genügende Veranlassung haben, die Bemühungen des Verfas⸗ sers dankbar anzuerkennen. 8

Die tvpographische Einrichtung des Werkes betreffend, so schließt sich dieselbe den neuerschienenen wohlfeilen Ausgaben des Allgemei⸗ nen Landrechts, der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung und der Krimi⸗ nal⸗Ordnung an, und können wir das Werk auch in dieser Hinsicht als ein wohlausgestattetes empfehlen.

Se. Majestät der König haben ein Allerhöchstdemselben über⸗ reichtes Exemplar des vorstehenden Werkes allergnädigst anzunehmen geruht und durch Verleihung einer goldenen Medaille an den Ver⸗ faffer die Brauchbarkeit des Werkes für den Geschäftsgang Allerhöchst anzuerkennen die Gnade gehabt. 11“I

Die Verordnungen vom 4. Maͤrz 1834, uͤber die Execution in Civilsachen und uͤber den Sub⸗ hastations⸗ und Kaufgelder⸗Liquidations⸗Pro⸗ zeß, nebst saͤmmtlichen gesetzlichen und ministeriellen Ab⸗ aͤnderungen, Ergaͤnzungen und Erlaͤuterungen, unter Be⸗ nutzung der Akten des Hohen Justiz⸗Ministeriums, her⸗ ausgegeben von Dr. Loͤwenberg, Koͤnigl. Kammer⸗ Berlin, 1836. Nauck. gr. 8. Preis

Die mannigfaltigen Anfragen der Gerichtshöfe und ei 2

nen Beschwerden über Verfügungen der Seichneh ke. .üh be Verordnungen vom 4. März 1834 über Execution in Civilsachen über den Subhastations⸗ und Kaufgelder⸗Liquidations⸗Prozeß haben eine große Anzahl Ministerial⸗Reskripte veranlaßt, welche für den prakti⸗ schen Juristen von der größten Wichtigkeit sind, theils weil die Praris sich schon danach gebildet hat, theils weil dieselben einen Schatz von Rechts⸗ Ansichten enthalten, welche dem praktischen Juristen bei dem ihm ob⸗ liegenden wissenschaftlichen Studium des Rechts und seiner inneren Fortbildung den größten Vortheil gewähren.

Der Herr Verfasser hat in sein Werk sämmtliche in Betreff die⸗ ser Verordnungen ergangenen gesetzlichen und ministeriellen Abände⸗ rungen, Ergänzungen und Erläuterungen nach ihrem wortlichen Ju⸗ halte aufgenommen; zugleich empfiehlt sich das Buch noch durch die eigenen Bemerkungen des Verfassers und durch die Anordnung, daß bei jedem einzelnen Paragraphen der Verordnungen vom 4. März 1834 die darauf Bezug habenden Ministerial⸗Reskripte in der geda 8* ten Art gegeben sind, wodurch das Werk zum Hand⸗Gebrauch für den Pee sehet Sar ste um 8

ie Verordnung vom 14. Dezember 1833 über das zmi der Revision und Nichtigkeits⸗Beschwerde, von öö und unter derselben Auordnung bearbeitet, ist unter der Presse.

—r. Der Mond ist, wie man durch ein gewöhnliches Fernrohr sieht b voller Vulkane, die jetzt ruhen, aber vor 6000 bis 10,000 Jahren iu Thätigkeit gewesen sind. 1 8e

Weil nun der Mond sehr klein ist, denn er hat nur 480 Meilen Durchmesser, und weil er fast gar keine Luft hat, so wirft er eee die Geschwindigkeit größer ist, als 8000 Fuß in einer Sekunde diese Steine wie kleine Monde, und sie gehen um unsere Erde herum

Zu Zeiten ist der Auswurf der Mond⸗Vulkane so, daß er⸗ sich gegen die Erde hinneigt, denn sie sitzen rund um die Mondfläche. Herr von Schreiber hat gezeigt, daß täglich 2 Steine auf die Erd 85 11“ umgeben ist.

Es scheint demnach, daß es eine ungeheure M giebt, die um die Erde herumlaufen, 98 wir Z wegen größtentheils nicht sehen, denn sie haben nur 1, 2 bis 3 Fuß Durchmesser, A bis 5 Fuß. 8

Die Sternschnuppen, deren wir in einer N ft 50 bis am durchsichtigen Himmels⸗Gewölbe sehen, 819 steine, die aber oft 10, 20, 30 bis 40 geographische Meilen von de Erde entfernt sind und eine außerordentliche Geschwindigkeit haben von 4, 5 bis 6 Meilen in einer Sekunde. 8

Die aber weiter als 50 Meilen von uns entfernt sind, sehen wir nicht mehr, weil der Luftkreis der Erde da aufhört, und sie gehen 1 unendlichen Leeren und werden, weil der Durchmesser zu Llein 8 nämlich 1, 2 bis 3 Fuß, von dem Auge nicht weiter gesehen. g Eiin solcher Stein kam zu Florenz den 18. September 1836 Morgens 10 Uhr auf dem Thurme Monte Oliveto an, und folgender Bericht darüber befindet sich in der Allgemeinen Preußischen Staats 8 Beeh vom 10ten d. M.: ““

„Am Sonntage, den 18. September d. J. Vormi s zerplatzte eine aus der Luft gefallene Sindeeeet eö“ Thurme der Kirche von Monte Oliveto, brach das große Gesimse derselben ab, riß das darauf befindliche 300 Pfund schwere eiferne Kreuz heraus und warf es auf ein nahe liegendes Feld nieder Nach der Zerplatzung theilte sich die Kugel in mehrere andere Feuerku eln die dann in das Innere der Kirche und des Klosters 8ö. Man kennt den Schaden noch nicht bestimmt, welche diese Luft gefallene fürchterliche Erscheinung verursachte, leider erfährt man aber, daß mehrere Kloster⸗Mitglieder dadurch Verletzungen erlitten 8

Es ist Schade, daß derjenige, der diesen Artikel geschrieben, seiner Namen nicht genannt hat. Und dies ist unrecht. Man erinner sich nur an den Artikel, wonach der Fürst Schwarzenberg im Thea ter zu Neapel seine Gemahlin erschossen haben soll. Alles diefes war nicht wahr, aber der Name von demjenigen, der diesen Artikel gelchibet hatte, blieb verschwiegen. öC“

Zuerst müßte es ausgemacht seyn, ob dieser Stein v September auf den Thurm der Perrce⸗ Uheoabe Niste Cteggn e nh Ich kenne Niemand in Florenz, und daher die Bitte, daß 1 sich im Kreise der Leser der Staats⸗Zeitung Jemand befindet, der in Florenz Bekannte hat, daß dieser dahin schriede, ob sich dieser Stein fall den 18. September wirklich zugetragen hat. 8

Ich bin erbötig, Jedem, der sich in der Sache bemüht, ein Erem⸗ plar meiner neuesten Schrift über die Sternschnuppen zu übersende

Düsseldorf, den 26. Oktober 1833.

Benzenberg.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 31. Oktober. Niederl. wirkl. Schuld 53 ⁄⁄l 6. 5 % do. 100 %½. 22 6. 5 % Span. 16151 6. Passive 5 ⁵¾ Ausg Sch 1 1 9 pap. 167 8. Ausg. Sch. —. Zinsl. —. Preuss. Prüm.-Sch. 111 ¾. Poln. —. Oesterr. Met. 98 Antwerpen, 30. Oktober. . 8 Neue Anl. 163½4. Frankfurt a. M., 2. November. Met. 102 ⁄. 102 ¼. 4 % 98 ½. 98 ½¼. 2 ½ %

Kanz-Bill.

57. 1 % 2517 . Br. Bank-Actien 1618.1616. Partial-Obl. 1373¾Br. b Loose zu 500 Fl. 113 ¾. 113 ⅛. Loose zu 100 Fl. 220. Preuss,