1836 / 321 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Rechte anerkannt.

gen den Ausdruck der Gesinnungen des Senats; er

Zufuhr von Roggen ist knapp, und der Preis behauptet sich auf vusah bis 18998 C. fuͤr den Bushel. Hafer ist um 6 C. ge⸗ fallen, ordinairer wird zu 60 C. verkauft. Die Aerndte in Ka⸗ nada ist doch besser ausgefallen, als man erwartete, obgleich im⸗

mer noch weniger als mittelmaͤßig.“

Niederlande.

us dem Haag, 12. Nov. Die Theilnehmer an dem WTE11 zwischen Amsterdam und Harlem haben eine Deputation ernannt, bestehend aus den Herren Julius 8 warter, S. B. Sichel und D. F. Splitgerber, um Sr. Maje⸗ aͤt ein Gesuch zu uͤbergeben, daß Sie geruhen moͤchten, die oncession zu dieser Bahn nach dem urspruͤnglichen Entwurf zu genehmigen, oder auch zu erlauben, daß ihre Namen als Theil⸗ nehmer gestrichen wuͤrden. ““ Belgien 1 12. Nov. Der Koͤnig empfing gestern die De⸗ enats, welche ihm die Adresse uͤberreichte. Der „Meine Herren, ich empfange mit Vergnuͤ⸗ hat das Benehmen der Regierung und die Stellung des Landes zu wuͤr⸗ digen gewußt. Die Ereignisse haben meine Erwartung über⸗ troffen; jeder Tag hat einige Vorurtheile zerstreut; die augen⸗ blicklich durch die politischen Bewegungen gefaͤhrdeten mate⸗ riellen Interessen haben die ihnen noͤthige Sicherheit wiederge⸗ funden. Unser industrieller Wohlstand hat sich außerordentlich entwickelt und das bluͤhende Belgien sieht von Außen alle seine Das sicherste Mittel, diesen gluͤcklichen Zu⸗ stand der Dinge aufrecht zu halten, ist die vollkommene Ein⸗

tracht zwischen meiner Regierung und den gesetzgebenden Kam⸗ mern. Ich rechne, m. H., auf die freisinnige und loyale Mit⸗

Bruͤssel putation des Koͤnig antwortete:

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wirkung des Senats, der mir stets so viese Beweise von Erge⸗ V

benheit gegeben hat.“

Die Adreß⸗Kommission der Repraͤsentanten⸗Kammer hat die Abfassung ihres Entwurfs ebenfalls beendigt. Der Theil dieses Entwurfs, der die Stelle der Thron⸗Rede in Betreff der aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten behandelt, lautet, wie solgt: „Die Gerechtigkeit unserer Sache und die Theilnahme der uͤbrigen Nationen gaben uns die Gewißheit, das unsere politischen Ver⸗ haͤltnisse sich nur befestigen konnten; wir sehen mit Vergnuͤgen, daß diese Gewißheit uns nicht getaͤuscht hat. Die Nation, ge⸗

stützt auf ihre Rechte, die, wie wir das Zutrauen hegen, immer besser begriffen und geachtet werden, je nachdem die verdrießli⸗

chen Umstaͤnde, die wir gehabt, sich entfernen werden, die Na⸗ tion, Sire, wird mit Ruühe das Ende unserer politischen Zwi⸗ stigkeiten in der Stellung, welche die Vertraͤge uns gegeben, abwarten, eine Stellung, welche unsere Regierung, durch die Vertreter der Nation unterstuͤtzt, mit Beharrlichkeit zu verthei⸗ digen wissen wird.“

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 8. Nov. Der Geburtstag Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin ward heute durch ein großes Diner auf dem Koͤ⸗ niglichen Schlosse gefeiert. Auch ließ Se. Majestät der Koͤnig an diesem Tage 100 Faden Holz unter die Armen der Haupt⸗ stadt austheilen.

Zur Feier der Zuruͤckkunft des Oberst⸗Statthalters der Re⸗ sidenz, Freiherrn Sprengtporten, haben der Magistrat und die Stadt⸗Aeltesten von Stockholm am 5ten d. M. ein Diner im großen Boͤrsensaale veranstaltet.

Christiania, 4. November. In der Storthings⸗Ver⸗ sammlung vom 31. Oktober ward die Diskussion uͤber das Ma⸗ rine⸗Budget fortgesetzt und es wurden die verschiedenen Mo⸗ mente in dem Bedenken des Comité theils einstimmig, theils nach einiger Debatte angenommen. Auch die Bedenken der Comités hinsichtlich der den Zollbeamten waͤhrend des gegen⸗ waͤrtigen Budget⸗Termins zukommenden Prozente, so wie hin⸗ sichtlich der zukuͤnftigen Organisation der Landwehr, wurden mit eringen Modificationen in den Versammlungen am 1. und 2. November vom Storthing angenommen. 8

Die Frage in Betreff des Benehmens des Reproͤsentanten Mjelva waͤhrend seiner Reise nach Stockholm ward im Odels⸗ thing am 3ten dieses vorgenommen; doch wurde auf Antrag des Repraͤsentanten Soͤrensen der Beschluß gefaßt, in Folge von spaͤtern aus Stockholm eingegangenen Aufkläͤrungen nichts Wei⸗ teres in dieser Sache vorzunehmen.

1 Heu sland.

Dresden, 14. Nov. (Landtags⸗Blatt.) Gestern, nach⸗ dem die Mitglieder der Staͤnde⸗Versammlung dem Vormittags⸗ Gottesdienste in der evangelischen Hof⸗Kirche beigewohnt hatten, bei welchem der Ober⸗Hofprediger Dr. von Ammon mit gewohnter mei⸗ sterhafter Beredsamkeit eine Predigt uͤber „die wesentlichen Merk⸗ male, an welchen sich wuͤrdige Vertreter des Volkes in unserer Mitte erkennen“, hielt, welcher Predigt der Text: Psalm 119. V. 63. zu Grunde lag, erfolgte Mittags um 12 Uhr im Thronsaale des Koͤnigl. Schlosses von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige die feierliche Eroͤffnung des Landtags. Allerhoͤchstdieselben richteten dabei folgende Worte an die Versammlung:

„Meine Herren Stände. An diesem Tage, wo Ich das erste Mal nach Meinem alleinigen Regierungs⸗Antritte Sie um Mich ver⸗ sammelt sehe, ist gewiß das erste Gefühl, welches diese Versammlung bewegt, das der Trauer über den schmerzlichen Todesfall, der vor we⸗ nigen Monaten Ihnen den liebevollsten, um das Wohl Seines Vol⸗ kes besorgtesten Regenten, Mir einen zweiten Vater entriß. Gerecht ist unser Schmerz; denn die kurze Zeit Seiner Regierung ward be⸗ zeichnet durch ein fortwährendes Bestreben, die Seinen zu beglücken, üund die Verfassungs⸗Urkunde nebst anderen dankenswerthen Einrich⸗ tungen sind Zeugen Seines vöäterlichen Wohlwollens. Richt besser

fönnen wir aber Sein Andenken feiern, ais wenn wir in seinem

Geiste fortwirken; und dies ist auch Mein fester, ernster Wille. Auf dem Grunde fortbauend, den Er gelegt, die Verbind⸗ lichkeiten treu erfüllend, die Er und Ich mit Ihm einge⸗ gangen, soll mein eifrigstes Bestreben dahin gerichtet seyn, von Ih⸗ ren Einsichten, Ihren Erfahrungen unterstützt, unserm gemeinsaiten Vaterlande die Wohlthaten einer guten Verwaltung und Gesetzgebung zu sichern, das Recht stets heilig zu halten, vor Allem aber den reli⸗ giösen Sinn zu pflegen, den das Sachsenvolk bis jetzt auf so chren⸗ werthe Weise zu bewahren wußte, und somit den Beweis zu liefern, daß die Bahn, anf der wir jetzt wandeln, die Bahn des gegenseitigen

ZBertrauens, diejenige sev, auf welcher allein das wahrhaft Bessere zu

erstreben i . Wenn Mich das Bewußtseyn dieses ernsten Willens am heutigen Tage besonders erhebt, so ist Mir dieser Tag dop⸗ pelt erfeeulich, da. Ich die Beruhigung habe, Sie die wich⸗ tigsten Arbeiten, die Sie von uunn an beschäftigen werden, un⸗ ter den günstigsten Verhältnissen beginnen zu sehen. Der ruhige, ge⸗ messene Gang der Verwaltung, die Gewissenhaftigkeit in Erfüllung osler eingegangenen Verpflichtungen, das ungestört einträchtige Ver⸗ vältniß zwischen Regierung und Ständen haben uns Achtung und Vertrauen nach außen gesichert und verbürgen auch für die Zukunft die Fortdauer des jetzt bestehenden freundschaftlichen Verh tnisses mit allen answärtigen Regierungen. Besonders erfreulich erweisen

M e

sich die Ergebnisse des mit dem größten Theile der Deutschen Staa⸗ ten geschlossenen Handels⸗Verbandes, nicht allein in der engeren Vereinigung Deutscher Regierungen und Deutscher Völker, sondern auch im gesteigerten inneren Wohlstande und in der nach allen Richtun⸗ gen vermehrten Thätigkeit. Die am letzten Landtage beschlossenen wichtigen Gesetze und organischen Einrichtungen bewähren schon in der kurzen Zeit ihrer Wirksamkeit ihren wohlthätigen Einfluß. Das Budget, das Ihnen vorgelegt werden wird, vird Ihnen den günstigen sinanziellen Zustand des Paterlandes nachweisen, der es möglich macht, nicht allein die laufenden Ausgaben zu bestreiten, sondern auch andere wünschenswerthe Verbesserungen zu verfügen und die Ausgleichung einiger Natural⸗Leistungen auf die Staats⸗ Kasse zu übernehmmen. Ohnerachtet des kurzen, seit dem Schluß des letzten⸗Landtages verflossenen Zeitranms istes doch möglich gewesen, das Weseutliche der an demselden gefaßten Beschlüsse zur Ausfüh⸗ rung zu bringen und dahin zu gelangen, daß, außer dem Entwurfe eines Kriminal⸗Gesetzbuchs, noch mehrere andere wichtige (Segenstände Ihnen zur Berathung vorgelegt werden können. Ueber das, was hierin geschehen ist und im Lause dieses Landtags beabsich⸗ tigt wird, wird Ihnen durch den vorstzenden Staats⸗Minister eine Uebersicht mitgetheilt werden. Mit der festen Ueberzeugung, daß der den Sachsen eigenthümliche Geist der Arbeitsamkeit, der Ordnung, der Gesetzlichkeit, der Achtung für Religion und für bestehendes Recht, auch Sie, Meine Herren Stände, im Laufe dieser Verhand⸗ lungen begleiten wird, lege Ich diese, für das Vaterlandswohl so vichtigen Arheiten in Ihre Hände, und lebe der Zuversicht, daß der heut beginnende Landtag, unter dem Schutze unserer Verfassung, seegensreiche Früchte für das Vaterland tragen und das schöne Band des gegenseitigen Vertrauens immer fester schlingen wird."”“0 Nachdem Se. Majestaͤt geendet, nahm der Staats⸗Minister von Lindenau das Wort, und gab in einer laͤngeren Rede eine Uebersicht uͤber die Resultate der vollbrachten und der dem jetzi⸗ gen Landtage vorzulegenden Arbeiten. Wir suͤhren hier zunaͤchst an, was im Laufe der gegenwärtigen Staͤnde Versammlung zur Vorlage an dieselbe kommen wird. Es werden in dieser Be⸗ ziehung Dekrete genannt uͤber „die Vertheilung der Parochial⸗ Lasten“, „die Begruͤndung einer Wittwen⸗ und Waisen Kasse fuͤr Kirchen⸗ und Schuldiener“, „neue akademische Gesetze, die Rechts⸗Verhaͤltnisse der Studirenden betreffend”“, „die Ressort⸗

Verhaͤltnisse des Kultus⸗Ministeriums zu den in evangelicis

beauftragten Staats⸗Ministern und die Ausuͤbung des dem

Staate zustehenden juris circn sagra uͤber die katholiche Kirche.“

In Bezug auf die Rechtspflege ist bekanntlich der Entwurf eines Kriminal⸗Gesetzbuchs den am letzten Landtage erwaͤhlten Deputationen zur Pruͤsung mitgetheilt worden, welche ihre Ar⸗ beiten den Kammern in abgesonderten Berichten vorlegen wer⸗ den. Im Lause des Landtags wird ein Gesetz uͤber das Ver⸗ fahren in Kriminalsachen und eben so ein Strafgesetz uͤber Forst⸗ Vergehen zur Vorlage gebracht werden, wenn sich eine festere Ansicht in Folge der Verhandlungen uͤber das Strafgesetzbuch herausstellt. Dringendes Beduͤrfniß macht aber in Erwartung allgemeiner Gesetzbuͤcher die Erlassung spezieller Gesetze noth⸗ wendig. Dahin gehoͤrt unter Anderem ein veraͤndertes Pro⸗ zeßverfahren uͤber ganz geringe Forderungen und die Beseitigung der Weitlaͤuftigkeiten und Hindernisse, die sich der exekutiven Verfolgung rechtlich entschiedener Anspruͤche entgegenstellen. Fer⸗ ner wird hier genannt ein Gesetz uͤber das Verfahren in den an den Staats⸗Gerichtshof gelangenden Sachen. Hinsichtlich der Finanz⸗Verwaltung werden unter andern den Staͤn⸗ den besondere Mittheilungen uͤber mehrere, die indirecten Steuern betreffende Gesetzgebungs⸗Gegenstaͤnde, uͤber Nachtraͤge und Erlaͤuterungen zum Gewerb⸗ und Personal⸗Steuergesetz, uͤber die veraͤußerten Staatsgrundstuͤcke, uͤber das Staats⸗Schulden⸗ wesen und die Uebernahme der Ober⸗Lausitzer Schulden, uͤder die Vorarbeiten fuͤr das neue Grundsteuer⸗System, uͤber die weitere Ausbildung des Zoll⸗Verbandes, uͤber die Staats⸗Lot⸗ terie, zugehen. Auch ist ein Haus Gesetz bearbeitet worden, um den Staͤnden vorgelegt zu werden. Seit dem letzten Land⸗ tage geschah Vieles und Wichtiges fuͤr die innere Verwal⸗ tung; allein zahlreiche Gegenstaͤnde bleiben noch den Staͤnden zur Berathung vorbehalten, und namentlich folgende: Aufhe⸗ bung der Bannrechte, Verbot der Theilnahme an auswaäͤrtigen Lotterieen und Bestrafung des Lotto⸗Spieles, Organisation von Geldbanken, Bestimmungen uͤber Actien⸗Unternehmungen und wenn thunlich, eine Landgemeinde⸗Ordnung. Hinsichtlich des

Militair⸗Departements sollen besondere Gesetzentwuͤrfe uͤber den zweiten Theil des revidirten Strafgesetzbuchs, uͤber die Mi⸗ litair⸗Pensionen, uͤber einige auf die Staatskasse zu uͤbernehmende

Militair⸗Leistungen und die dafuͤr zu gewaͤhrenden Verguͤtungen vorgelegt werden. Der Rede des Herrn Staats⸗Ministers von Lindenau folgte nachstehende Erwiderungsrede des Praͤsidenten der ersten Kammer, von Gersdorf: . „Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König. Allergnädigster König und Herr! Auf Ew. Maäjestät Ruf versammelten sich die ge⸗ treuen Stände des Reichs, die Vertreter des Voiks, vor den Stufen des ihnen heiligen Throunes, um die ihnen für den zweiten constitu⸗ tionnellen Landtag werdenden Anfgaben zu empfangen. Auch sie em⸗ pfinden in diesem hochseierlichen Augenblicke den tiefsten und gerech⸗ testen Schmerz über das Ableben des hochseligen Königs, unter des⸗ sen zwar kurzer aber segensreicher Regierung dem Vaterlande so große Wohlthaten ertheilt wuͤrden. Der höchste Lehn, der dem Regenten werden kann, die Liebe und Dankbarkeit eines beglückten Volks, folgt Ihm, dem väterlichen König Anton, in das⸗Grab. Doch, Allergnädigster König, neue und schöne Hoffnungen sind es, die uns jetzt emporblühen! Den geliebten Prinzen Mitre⸗ gent, von dem jene Segnungen zugleich mit ausgingen, erblicken wir unnn in der Kraft des männlichen Alters als Alleinherrscher; von Ih⸗ nen, als König, vernehmen wir jetzt die hochwichtigen Zusicherungen, nach den Grundsätzen der Verfassung, in dem Sinne und Geiste des allbetraunerten Königs Anton regieren zu wollen. Mit Freude er⸗ füllen diese Zusagen uns, mit Frende werden sie das ganze Land er⸗ füllen, und mit treuer Ergebenheit und Pflichterfüllung werden die huldvollen und Kbniglichen Gesinnungen eutgegen⸗ kommen. Dann mag eine schöne Zeit für das theure Sachsen⸗ land aufgehen. Regierung und Stände mögen im schönen Ver⸗ eine, gestützt auf die Grundsätze wahrer Religiosttät und unter dem Schutze der Verfassung, fest und einig in Anwendung derselben, nur auf das unzertrennliche Wohl des Königs und Vaterlandes hinwir⸗ ken. Es wird unus dann die Achtung von Außen gesichert, und der blühende Zustand des Innern, über den wir so erfreuliche Eröffnun⸗ gen vernehmen, noch mehr gehoben und befestigt werden. Möge der Allmächtige Ew. Majestät Regierung eine langdauernde und glückliche seyn lassen, möge er von unserer wahrhaft hochverehrten Kö⸗ niglichen Familie allen Schmerz abwenden. So wie wiraber, von Wehmuth erfällt, der traurigen Ereignisse gedachten, die nuser erhabenes Königs⸗ bHaustrafen, so gedenken wirauch der freudigen und sprechen laut aus unsere innige und herzliche Theilnahme an dem frohen Ereigniß, das sich seit dem letzten allgemeinen Landtage in demselben zutrug. Aus dem Allen, was Ew. Maj. uns noch durch Ihren Staats⸗Ministee haben eröffnen lassen, ersehen wir, was alles seit dem Schluß des letzten allgemeinen Landtags geschehen ist, und was uns zunächst zur Auf⸗ gabe für unsere Thäͤtigkeit dienen soll. Ein weites Feld eröffnet sich vor unserm Blicke, doch was guter Wille, Fleiß und Thatkraft ver⸗ mögen, geloben wir zu thun. Wir geloben unserem Könige Treue und Gehorsam, und lange und glücklich regiere unser König Friedrich August, der Gerechte und Gütige!“ 8

Der Staats⸗Minister von Lindenau erklärte nun im Na⸗ men Sr. Majestaͤt des Koͤnigs den Landtag fuͤr eroͤffnet, wor⸗

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auf Se. Majestaͤt Sich vom Throne erhoben und, unter Boh achtung des gleichen Ceremoniels, wie beim Beginn der nn beendigten Feierlichkeit, Sich in Ihre Appartements zuruͤckbegn ben. Nachmittags halb 3 Uhr versammelten sich die Praͤstde ten, deren Stellvertreter, die Secretaire und die Abgeordnetg beider Kammern in den Zimmern Ihrer Majestät der Koͤnigin wo, vor Anfang der Koͤniglichen Tafel, zu welcher saͤmmtlich Mitglieder der Staͤnde Versammlung eingeladen waren, Majestaͤten und die hoͤchsten Herrschaften Cour und Praͤsente tion anzunehmen geruhten.

Muͤnchen, 11. Nov. Bekanntlich hatte sich ze in Muͤnchen bestehende Frauen⸗Verein zur Unterstuͤtzung arm, Woͤchnerinnen schon bei unzaͤhligen Gelegenheiten namhasn Beitraͤge von Seiten Ihrer Majestaͤt zu erfreuen. Als diee Tage eine Versammlung dieses Vereins stattfand, erschien au Ihre Majestaͤt die Koͤnigin, druͤckte ihr Wohlgefallen uͤber d erfolgreiche Wirken des Vereins aus, und damit unter den genwaͤrtigen Zeit⸗Verhaͤltnissen die Mildthaͤtigkeit desselben me weiter, als auf den urspruͤnglichen Zweck dieses Institutes, s auszudehnen vermoͤchte, machten Ihre Majestaͤt einen neu Beitrag von 200 Gulden. Auch besuchten Ihre Magestaͤt d Kleinkinderbewahr-Anstalten der Hauptstadt, uͤberzeugten s persoͤnlich von dem segensreichen Fortgange dieser Anstalten un erfreuten dieselben ebenfalls mit einem Geschenke von 200 Guf

den, damit den armen Kleinen unentgeltlich daselbst eine wam

kraͤftige Suppe verabreicht werden koͤnnte. Auch die Kleinkin derbewahr⸗Anstalt der Vorstadt Au hatte sich eines Besuche Ihrer Majestaͤt und ebenfalls eines Beitrages von 109 Gulde zu erfreuen. Bei dieser Gelegenheit haäͤndigte die hutldreich Koͤnigin dem Vorstande des Landgerichts Au eine zweite Summ von 100 Gulden ein, um Stroh⸗Matrazen etc. fuͤr die Non leidenden seines Bezirkes anschaffen zu lassen. Auch Se. Koͤnig Hoheit der Kronprinz hat eine neue Geldspende von 500 Gu den zum Zwecke allgemeiner Unterstuͤtzung bestimmt.

Seine Majestaͤt der Koͤnig Otto von Griechenland sin heute Vormittag gegen 10 Uhr von hier nach Oldenburg abgg reist. Im Gefolge Sr. Majestaͤt befanden sich der Graf wo Saports und Herr A. Miaoulis, Adjutant Sr. Majestaͤt.

Der amtliche Bericht uͤber den Stand der Brechruhr ah 10. Nov. lautet: Von wenigen Tagen verblieben 123; neu hih zugekommen 41; Summe 16 ; davon sind genesen 7; gesterhen 7 und in aͤrztlicher Behandlung verblieben 1490.. b

Bremen, 12. Nov. Dem Vernehmen nach, wird der 8ee nig von Griechenland auf der Reise nach Oldenburg den '8een d. hier erwartet.

Hamburg, 14. Nov. In diesen Tagen wurde versuchs weise von Altona her telegraphirt. Obgleich es neblig war und eine dunkle Dampfwolke der vor Anker liegenden „Elben die Gesichtslinie durchstroͤmte, so waren doch die Signale durc gute Fernroͤhre deutlich zu sehen. Der Telegraph sandte unse

rem Senate ein Lebehoch und andere passende Wuͤnsche zu; er braucht zu jedem Zeichen nur eine einfache Bewegung, daher arbeitet er sehr schnell und korrekt. Der Gegenstand gewaͤhree dem gebildeten Publikum viel Interesse und der Wunsch war allgemein, bei guͤnstigem Wetter bald eine Wiederholung des Versuchs zu sehen.

8 Oe st erretch.

Wien, 17. Nov. Wegen des Ablebens Sr. Majestaͤt des Koͤnigs Karl X. ist am hiesigen Hofe schon von heute an eine Hoftrauer von 20 Tagen angeordnet worden, und finden heut⸗ Abend 5 Uhr in der Kaiserlichen Hof⸗Pfarrkirche die Vigilimn und morgen Vormittags um 11 Uhr das Seelen⸗Amt statt. Heute Abend sind alle Theater geschlossen.

Prag, 13. Nov. Der praͤsidirende Staats⸗Minista Graf von Kollowrat hat sein Portefeuille wieder uͤbernommeg und kehrt nach Wien zuruͤck, wo beim Staatsrath eine Verzin⸗ derung eintreten wird. Seit zehn Tagen giebt es in Prazs Cholera⸗Kranke mehr.

(Muͤnch. pol. Ztg.) Es verdient, oͤffent

lich bekannt zu werden, daß Lord Palmerston in seiner letz ten Depesche an Hrn. Morier, Britischen Gesandten in Bernz

der Schweiz oder vielmehr der Tagsatzung eine ziemlich langt

diplomatische Lection hielt. Unter Anderem wird darin gesagt, daß allerdings Faͤlle eintreten koͤnnten, wo eine Regierung ber rechtigt sey, uͤber einen bei ihr accreditirten fremden Gesandten Klage zu fuͤhren, ja sogar auf seine Abberufung anzutragen. 9. einem solchen Falle sey es aber eine durch Klugheit und He kommen vorgeschriebene diplomatische Regel, derartige Schrim geheim zu thun; nur wenn die Vorstellungen der bethetligten Regierung bei derjenigen des Gesandten keine Beruͤcksichtigung finden, sey Erstere berechtigt, das Geschehene zu veroͤffentlichen, In im Widerspruche mit dieser Maxime einen Fehler begangen, den nur sie allein wieder gut maächen koͤnne. Handlung beschuldigen und uͤberdies noch Gesetze citiren, welcht die Strafe fuͤr dieselbe aussprechen, das sey ein Benehmen,

welches die Macht schwer beleidigen muͤsse, gegen die dasselbe

beobachtet werde. Frankreich sey also im vollkommensten Rechte,

wenn es fuͤr eine solche Beleidigung Genugthuung verlange

und England koͤnne aus diesem Grunde nichts Anderes thun, als der Schweiz den Rath geben, den begangenen Fehler wie⸗ der gut zu machen. Daß der Inhalt einer solchen Devpesche auf Herrn Dr. Keller aus Zuͤrich den groͤßten Eindruck in der Schweiz machen mußte, begreift sich leicht, da bekanntermaßen dieser Mann es ist, welcher die Tagsatzung zu einer so jaͤmmer lichen und verstandlosen Politik gegen Frankreich verfuͤhrte und den laͤcherlichen Wahn hegte, England werde dieselbe un⸗ terstuͤtzen.

Bern, 8. Nov. Die Allgemeine Schweizer Zei⸗ tung theilt Nachstehendes als den Inhalt der Rede mit, welche Herr von Chambrier in der Tagsatzungs⸗Sitzung vom 1. No. vember uͤber die Angelegenheit des Conseil gehalten hat:

„Der Redner geht zunächst von dem von Zürich gestellten Staml punkt aus und beleuchtet den Gegenstand, indem er folgende Gesichts⸗ punkte ins Auge faßt: 1) Das Recht der Tagsatzung in dem Ceu⸗ seilschen Handel. 2) Die Wahrheit der 5 Hauptpunkte der Untersu⸗ chung. 3) Die Angemessenheit und Gesetzlichkeit des von der Tag⸗ satzung eingeschlagenen Weges. 4) Das Benehmen des Vororts selt dem 9. September. Der Redner beweist mit Anführung der be⸗ züglichen Stelle aus Vattel, daß man in Folge der Exterritoriaälitat eines Gesandten durchaus kein Recht hatte, über Dinge, welche in der Wohnung des Gesandten vorgehen konnten, irgend eine Untersuchung einzuleiten. Dieser Haunptpunkt, sagt Herr von Chambrier, ist nicht nur mißkannt, sondern im Kommissional⸗Bericht ganz übergangelt worden. Der Redner fuhr nun sort: Die in Bern augestelite Un⸗

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der Conseilschen Angelegenheit haͤtte aber die Schweit gehandelt und damuß

Eine fremde Gesandtschaft oͤffentlich einer infamirenden

tersuchung, die man die Untersuchung Conseil’'s“ nennt, sollte man eit eher „Untersuchung Montebello's“ nennen, denn es ist eine Un⸗ tersuchung, die einzig nur geschah, um darzuthun, daß in dem Hause des Gesandten eine Fälschung begangen worden sey. Warum wurde Conscil vor den Untersuchungs⸗Richter von Bern gestellt? Weil er auf Berner Gebiet von falschen Pässen Gebrauch machte. Ich frage unn, ob Conseilk hierüber befragt wurde? Keinesweges. Eben so wenig alle diejenigen, welche au dieser Sache Theil ge⸗ nommen hatten. Seine Mitschuldigen wurden nicht aufgefordert, in dieser Beziehung irgend eine Erklärung abzugeben. Man hat sie fort⸗ geschafft, ohne sie mit Conseil über diesen wesentlichen Punkt kon⸗ frogtirt zu haben. Wie soll man dies erklären? Dadurch, daß in der ehat und in Folge der dem Instructions⸗Nichter gegebenen Anlei⸗ tungen, nicht die den Conseil betreffenden Thatsachen, sondern dieje- nigen, die man dem Gesandten zur Last legen wollte, den direkten undausschließlichen Gegenstand der Untersuchung bildeten. Conseil wurde nicht als Angeklagter angeseyen, sondern als ein Zeuge, den man ge⸗ gen den Gesandten abhörte, als ein Werkzeng, um gegen den Letz⸗ ern Beweismittel zu finden. Die Einsicht dieser Untersuchung giebt dieses Resultat deutlich. Es ist etwas Ungeheures, sich eines Zeu⸗ gen unter Schioß und Riegel zu bedienen, um eine Untersuchung vorzunehmen, die man fäͤr gesetzlich und ordunngsgemäß ausgeben möchte. Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber alltägliche Einsichten ge⸗ mügen, um dieses Urtheil ohne Anstand zu fällen. Es ist also diese in ihrem Grunde fehlerhafte Unterfuchung eben so mangelhaft in der Form. Hat man Conseil mit seinen Anklägern konfromirt, um den Gebrauch des auf den Namen Hermann lautenden Passes zu beweisen? Nein, aber die Handschrift des Herrn von Belle⸗ vwal wurde der Prasung von Sachverständigen unterworfen; man hat einen öffentlichen Beamten von Bern aufaefordert, die Eintheilung der Gemächer der Gesandtschaft nachzuweisen. Diese aintersüchung ist eine handgreifliche und nicht zu entschuldigende Verletzung des Völkerrechts. Wenn man ihre Rechtmäßigkeit, be⸗ haupten wollte, so würde sich die Schweiz auf den schlimmsten Bo⸗ den stellen. Sie würoe sich der Gefahr aussetzen, daß man streng folgerecht auch gegen sie auf diese Weise verfahren würde. Wenn de Sch veiz im Innern eines Französischen Fauses untersuchen könnte, o hinge es von der Französischen Regierung ab, sich durch eben so schänd⸗ „Mittel in den Stand zu setzen, die Schweizerischen Regierungen lleidigen und zu beschimpfen, und sogar Schweizerische Magistrate zu estrafen, deren sie habhaft werden, und die das Recht der Exterritorialität nicht aneufen konnten; wenn die Schweizer der Gegenstand einer Werechtigkeits⸗Pflege werden sollten, ähnlich der, die man aufstellen wvollte, so waͤrc ihre Lage die bedauernswürdigste unter allen Völ⸗ erns Enropa's. Der zweite Punkt ist die Zergliederung der Hꝛupt⸗Thatsachen, deren Wahrheit, Wahrscheinlichkeit oder Falsch⸗ eit, nach den Ausdrücken des Kommissions⸗Berichtes, das meiste nteresse darbieten. Ich scheue mich nicht, indem ich ihre Prüfung iüümn ℛMe 1 J„Az usppog daß sse aste rder voektlich falfe deginne, die Meinung auszusprechen, daß sie alle entweder rechtlich falsch derrechtlich nichtig sind. Die erste Thatsache ist: der Gebrauch, den Conseil von Papieren gemacht baben soll, deren Unechtheit ihm bekannt war. Diese erste Thatsache, sagt der Bericht, ist außer allem Zweifel. un, diese Thatsache, daß Conseil Gebrauch von Papieren gemacht, eren Unechtheit er kannte, ist materiell falsch. Conseil war im Besitz von drei Püssen unter angenommenen Namen. Der erste, inter dem Ramen Cheli, ist der einzige, von dem er Gebrauch machte,

nit der amtlich nachgewiesenen Zustimmung der Berner Behörde. Passes zu verurtheilen, wäre ein unwürdiger

Conseil wegen dieses 1 Kniff (guet-àpens.) Was den zweiten Paß unter dem Ramen Co⸗ elli anbelangt, so hat er keinen Gebranch davon gemacht. Wer hat die⸗

en Paß vorgezeigt? Bertola, als er, cin Mitschuldiger Censeil's, auf der

ost einen Koͤffer abholte. Gewiß, wenn jemand bei dieser Gelegen⸗

eit schuldig ist, so ist es zunächst Bertola, und nichtsdestoweniger

hat man die Frage der Mitschuld so wenig auf ihn aungewendet, daß

man dieses Jüdividuunm in Freiheit gesetzt hat, „weil er weder eines

Werbrechens noch eines Vergehens angeklagt war“, und man hat ihn

vüin Freiheit gesetzt, ohne ihn nur mit Conseil wegen des Passes kon⸗

comtirt zu haben. Der dritte Paß ist derjenige auf den Namen Perrmann, unterzeichnet von Herru von Betteval allein. Run kam jeser Paß nie aus der Tasche Conseil's, ehe die beiden Italiäuer, ie ihn begleiteten, sich desselben vermittelst Drohungen und Dolche bemächtigten. Ich frage nun, ist es Conseil, der Gebrauch on seinem Passe gemacht hatte? Rein, gewiß nicht. Hauplpunkt eine materielle und gerichtlich falsche Thatsache.

9. Juli erließ, er Kenntniß hatte, daß Conseil ein Spion sey.

Cenn man nun den historischen Theil im Einzelnen betrachtet, so at die Kommission selbst bekaunt, daß man über diesen Punkt sich

uf dem schlüäpfrigen Boden der bloßen Vermuthungen besfinde. Sie äne weiter gehen und sagen sollen, daß er rechtlich falsch sey. Die Herechtigkeit erforderte, daß man diese, dem Gesandten beigemessene hatsache nicht als unwahrscheinlich, sondern als falsch erkläre. die dritte Thatsache, daß der Gesandte kurz nach dem .Juli und besonders vor dem 6 August von der Eigenschaft Con⸗ ibs als eines Spions Kenntniß gehabt, wird von der Kommis⸗ on als ausgemacht angenommen. Und worauf gründet sie diese Be⸗ auprung! Auf die bloßen Angaben Conseil’'s ohne irgend eine Be⸗ eisführung. Und was ist Conseil in den Augen der Kommission? in Feigling, ein Lügner, ein Spion, ein Fälscher. Und auf die oßen Anzaben eines solchen Menschen sagt man: „wir haben als averlässig angenommen,“ und anderwärts sogar: „die Sache ist aus⸗

macht.“ Es ist erwas Erschreckliches um eine solche Behanptung; es istes

och mehr, wenn man bedenkt, daß dieser Mensch dazumal im Gefäng⸗ war, und es noch ist! Und auf die Aussage eines solchen Zeu⸗ en hat man Thatsachen als ausgemacht angenommen, welche einen esandten entehren sollten! Die vierte Thatsache ist die Ausfer⸗ gung des Passes auf den Namen Herrmann, der die Unterschrift es Herrn von Belleval allein trägt. Dieser Punkt ist eciner derje⸗ igen, welche ausschließlich der Französischen Gerichtsbarkeit angehö n. Die Kontrolle der Handlungen einer Französischen Kanzlei ur⸗ rliegt nur der Französischen Gerichtsbarkeit. Es konnte nichts schehen, als von diesem Aktenstücke der Frauz. Regierung eine Privat⸗ Nittheilung zu machen. Aber die Eröffnung einer Untersuchung durcheine ßernerische Behörde über cine Thatsache dieser Natur ist ein rechtlich nich⸗

ger Akt, und wie man anderwärts gesagt hat, eine Verletzung des.

pölkerrechts. Die fünfte Thatsache ist der Befehl, welchen der err Gesandte dem Herrn von Belleval gegeben haben soll, Conseil en Paß zuzustellen, von dem oben die Rede ist. Die Kommission immt diese Thatsache, als wahrscheinlich an und fügt bei, es sey laubt zu zweiseln, ob Herr von Belleval diesen Schritt ohne die rmächtigung seines Chefs gewagt hätte. Dies ist aber eine auf ichts gegründete Vermuthung; es giebt keinen Breamten, der uter diesem Titel nicht vor die Gerichte gezogen werden eunte. Uind auf eine Vermuthung hin erlaubt man sich eine Femliche Anklage gegen einen Gesandten! er Gegenstand einer Untersuchung gewesen wäre, so wäre auch sie kchtlich nichtig, wie die vorhergehende. Da sie aber keinen anderen Prund als eine Vermuthung hat, so ist sie überdies rechtlich falsch. Aus dieser Darstellung scheint mir hervorzugehen, daß von fünf urch die Kommission herausgehobenen Thatsachen vier rechtlich falsch n’, weil sie nur auf grundlosen Vermuthungen oder anf Angaben nes schändlichen und unter Schloß und Riegel sitzenden Menschen eruhen, und der fünfte juridisch nichtig, weil es der Schweiz zcht zusteht, ihn einer Untersüuchung zu unterwerfen. er dritte Punkt, den ich prüfen muß, ist der von der aagsatzung in dieser Angelegenheit eingeschlagene Weg. Nin hat die Regierung von Bern getadelt, der eidgenössischen Ver⸗ mmwlung die Angelegenheit Conseil's mitgetheilt zu haben. Es hing er nur von der Tagsatzung ab, diese Meinung am 9. September Nhaben. Die Tagsatzung konnte ihr die Akten zurückschicken. In⸗ in sie solche in Berathung nahm, hat sie sich die Angelegenheit an⸗ eecignet, und seit dem 9. September ist Bern in vollem Rechte, ese Verantwortlichkeit von der Hand zu weisen, welche nun uf der Tagsatzung lastet. Der Gang, den sie befolgt hat, ein Angriff auf alles, was das Völkerrecht vorschreibt.

Punkte,

Also ist dieser

weite Thatsache ist, daß, als der Gesandte seine Note vom

Wenn diese Thatsache

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Daß diese Thatsachen in den offiziellen Verhandlungen der Schweiz als Verbrechen von Seite des Gesandten charakterisirt wor⸗ den sind, daß diese Angelegenheit der größten Publizität preisgege⸗ ben wurde, alles dies bildet von Seiten der Schweiz eine Verletzung des Völkerrechts. Man hat gut sagen, wir haben Oeffentlichkeit, aber was heute geschieht, zeigt, daß, wenn man sich ihr entziehen will, man es auch kann. Diese Entschuldigung ist daber nicht be⸗ gründet. Die auffallende Publizität war eine Beschimpfung für den Gesandten. Ich kann diese Meinung durch eine imposantere Autorität üunterstützen, als meine Wort; Alle Mitglieder dieser Versammlung wissen, daß mehrere Gr. Räthe der Schweiz in dieser Angelegenheit die Vermitte⸗ lung Englands angerufen haben. Esist ebenfalls jedem von uns bekannt, daß Lord Palmerston dem hiesigen Englischen Gesandten eine Depe⸗ sche zugesandt hat. Der Inhalt derselben lautet: England glaubt, daß, wenn die Schweiz Beschwerden gegen den Lranzösischen Gesand⸗ ten hatte, es ihr gestattet gewesen wäre, der Regierung desselben die betreffenden Thatsachen aezuzeigen, aber nicht diese Thatsachen als Verbrechen zu gualifiziren, noch ihnen irgend eine Pu⸗ blizität zu geben. Die Publication dieser Thatsachen wäre nur dann zuläffig ge⸗ wesen, wenn Frankreich sich geweigert hälte, befriedigende Erklärungen zu geben, oder den Klagen der Schweiz Recht widerfahren zu lassen. Aber Lord Palmerston erklärt, daß im vorliegenden Falle „die Schweiz eine Beleidigung gegen Frankreich begangen hat und ihm Genug⸗ thunng schuldig ist.“ Ruu lasse ich über diese Meinung diejenigen urtheilen, welche die Vermittelung Englands in dieser Aungelegenheit angerufen haben. Man wollte einen neutralen Richter. Da ist er. England erklärt, wir haben Unrecht. Diejenigen, mit deren Mei⸗ nung die Meinung Englands übereinstimmt, werden sie nicht be⸗ kämpfen. Die, welche seine Vermittelung angerufen haben, müssen sie anerkennen. Man verschanzt sich hinter die Idee, daß man nur die Absicht gehabt habe, Frankreich die Aktenstlicke des Prozes⸗ ses Conseil mitzutheilen, nicht aber den Kommissions⸗Bericht. Was die Absicht anbelangt, so lasse ich sie bei Seite, weil kein Mitglied der Tagsatzung damals die seinige ausgesprochen hat. Aber ich glaube, daß das Kouklusum den Vorort mit zwei Dingen beauftragt hat: 1) der Franz. Regierung die Prozeß⸗Akten zu übermachen, und 2) ihr zu⸗ gleich den wahren Sachverhalt mitzutheilen. Nun wo war in den Augen der Majorität der wahre Sachverhalt? Nicht in dem Kommissions⸗ Bericht? Worauf hälte die Kanzlei ihre Meinung gegründet, wenn nicht auf die in dem Bericht enthaltenen Thatsachen und Raisonnements? Oder hätten Sie gewellt, daß der eidgenösische Vorort sich selbst nach den Aktenstücken die Meinung bilde, die er für wahr halte, oder daß es ihm frei stände, zuzugeben, daß der wahre Sachverhalt in der eutgegengesetzten Meinung auseinandergesetzt sehv? Gewiß wären Sie durch ein solches Benehmen überrascht worden. Für die Tag⸗ satzung war der wahre Sachverbalt nur in dem Bericht. Wenn der Vorort der Französischen Regierung audere Thatsachen und andere Schlüsse mitgetheitt hätte, als die der Kommission, so hätte man ihn getadelt. Diese Aktensendung wurde von der Tagsatzung zu leicht⸗ sinnig beschlossen. Drei Vtertheile der Deputirten hatten die Akten in der Sache Conseil's nicht in ihrem ganzen Umfauge gelesen. In Sachen von geringer Wichtigkeit schreitet die Tagsatzung mit manchmal bedauerlicher Langsamkeit vor, und als es sich von nichts Geringerem, als einem Konflikte mit Frankreich handelte, benahm sie sich mit beispielloser Eilfertigkeit. Ich bestehe endlich auf dem

kte, daß das Konklusum vom 9. Sept erst mit dem 30sten d. M. in Keaft überging. Nie werde ich zugeben, daß Deputirte das Protokoll durch Privat⸗Briefe ausfällen können, um so weniger, wenn die Tagsatzung sich als geschlossen erklärt hat und folglich die Vollmachten der Deputirten erloschen sind. Die unaugenehmen Fol⸗ gen einer entgegengesetzten Meinung sind leicht darzuthüun. Der De⸗ putirte könnte seine Meinung zurückdatiren, was niemand prüfen könnte. Unsere Grundsätze in dieser Materie sind einfach. Das Votum der Stände geschieht nur auf zwei Arten: entweder in einem mit der Unterschrift der Kantonal⸗Bchörden versehenen Aften⸗ stücke, oder durch einen in der Tagsatzung im Fauteuil sitzenden De⸗ putirten. Wir kennen diesen letzteren amtlich nur, wenn er im Fau⸗ teuil stimmt, und unsere Kanzlei besitzt keine Kontrolle der einfachen Unterschrift. Ich sage also, daß das Konklusum erst am 30. Septem⸗ ber in Kraft uͤbergegangen ist. Hätte nun die Tagsatzung den Vor⸗ ort, wenn er die Absendung der Akten nicht eingestebt hätte, Uicht beschuldigen müssen, die Schweiz durch eine voreilige Mittheilung in Verlegenheit gesetzt zu haben 7“

Bern, 8. Nov. In der achten und letzten Sitzung, Mon⸗ tags den 7. Nov., hoͤrte die Tagsatzung den Bericht der wegen der Vollziehung des Fluͤchtlings⸗Konklusums niedergesetzten Kom⸗ mission an, und nach einer nicht sehr lange dauernden Verhand⸗

lung wurden von 21 Staͤnden (Freiburg hatte keine Instruc⸗

tion) die Antraͤge der Kommission genehmigt. Mit den uͤblichen

gegenseitigen Dankbezeugungen wurde diese außerordentliche Tag⸗

satzung fuͤr geschlossen erklaͤrt. LEal 3

Genua, 5. Nov. Ihre Majestaͤten der Koͤnig und die Koͤnigin sind gestern aus Turin hter eingetroffen.

Die Cholera, die seit drei Monaten hier geherrscht hat, ist nunmehr gänzlich verschwunden.

Neapel, 1. Nov. (Allg. Ztg.) In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober und den ganzen darauf folgenden Sonntag wuͤthete hier ein furchtbarer Sturm, von schrecklichen Blitzen und starken Regenguͤssen begleitet, der mehrere SBaͤume entwur⸗ zelte; andere in der Villa reale wurden vom Bllitze zerschmet⸗ fettt... der Kegel des Vesuvs war den ganzen gestrigen Tag mit Schnee bedeckt. Mit der Cholera ist es nicht schlimmer geworden; es sterben taͤglich vielleicht 60 bis 70 Menschen, ungefaͤhr ½ von den Erkrankten. Das neueste offizielle Buͤlletin lautet:

26. Okt. 141 Faͤlle, 52 Todte und 89 in Behandlung

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453 Falle, 183 Todte und 270 in Behandlung. Seildem die Krankheit hier ist, wird bis zum 28. Okt. die Zahl der Faͤlle auf 989, der Gestorbenen auf 473, der Genesenen auf 516 angegeren. In dem in der Riviera di Chiaja gelegenen Militair⸗Hospital ist seit vier Tagen von 59, die dahin gebracht worden sind, nicht ein einziger gestorben. Auch bei den Schwei⸗ zer⸗Regimentern ist noch kein toͤdtlicher Fall vorgekommen; nur wenige wurden in das für sie bestimmte Spital gebracht, deren Krankheit vom uͤbermaͤßigen Genusse des neuen Weins herruͤhrte. Gestern wurden in der innern Stadt zwei Weinbuden von den Lazeroni erbrochen und ausgepluͤndert. Auch wurde gestern

eine Proclamation wegen der angeblichen Vergifter angeschlagen.

Obgleich Italtaͤnisch, ist sie in so verschrobenen Phrasen versaßt, daß Niemand klug daraus werden kann. Man schent darin alle bis jetzt verbreiteten Gerüchte widerlegen zu wellen und drohte denen, welche ferner solche verbreiten wuͤrden, mit 100 Stock⸗ pruͤgeln, mit 5 Jahren Galeeren ꝛc. Heute begeht man hier das Fest der Todten (i morii), an welchem Tage die Leichname oder noch guterhaltenen Skelette in den unterirdischen Gewoͤl⸗ ben der Kirchen angekleidet und den Neugierigen zur Schau ge⸗ stellt werden. Bis heute wird die Zahl der Cholerafaͤlle mit 129 1, der Todten mit 677 angegeben.

Die Allg. Ztg. schrerbt von der Italiaͤnischen Graͤnze vom 5. Nov.: „Die neuerlich in Sardinien stattgesundenen Verhof⸗ tungen sollen in Folge einer Mittheitung der Franzoͤsischen Re⸗ gierung angeordnet worden seyn; sie scheinen auch bereits die Ueber⸗ zeugung geliefert zu haben, daß ein weit verzweigtes Komplott be⸗

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der Franzoͤsischen als Sardinischen V ihnen offenstehende Ausgang ist die Schweiz,

TCortes wurde ein gemachter Vorschlag, die ruͤckstaͤndige Besoldung der Marine⸗

mission verwiesen.

Witterung ist darauf ploͤtzlich sehr kalt geworden, und

und Unbequemlichkeiten erspart wuͤrde.

stand, das auf nichts Geringeres abzielte, als Frankreich und 9

lien gleichzeitig zu insurgiren. Die Aussagen 29 stark tirten Geistlichen sollen den Behoͤrden alle Fäͤden der Verschwoͤrung in die Haͤnde gegeben haben. Das Comité⸗Directeur, das von der Partei der Bewegung als nicht bestehend, als eine Vision ge⸗ schildert wurde, scheint . gewiß vorhanden, und dessen vorzüͤglichste Mitglieder mit Namen gekannt zu seyn. Die ge⸗ gen die Verhafteten eingeleitete Untersuchung duͤrfte daher fuͤr alle Regierungen wesentliches Interesse haben und zur Ent⸗ deckung von mancherlei Dingen fuͤhren, uͤber die man bis jetzt im Dunkel schwebte. Zwei Englaͤnder, welche in die Verschwo⸗ rung verflochten gewesen, und bald in Genua, bald in Turin gesehen worden, haben bis jetzt Mittel gefunden, sich den Ver⸗ folgungen der Justiz zu entziehen; von ihrer Habhaftwerlung soll viel zur vollstaͤndigen Nachweisung der Verzweigungen des Komplotts in Italien abhaͤngen. Man bietet Alles auf, ihre Schlupfwinkel zu entdecken, denn man glaubt, daß sie noch im Lande sind und sich irgendwo bei einem Mitschuldigen verbor⸗ gen halten. Die Sardinische Gendarmerie ist in großer Thäaͤ tigkeit und hat sich mit der Franzoͤsischen in Verbindung gesetzt um die Spuren der fluͤchtigen Verschwornen zu verfolgen. Nach

Frankreich moͤchte jetzt schwerlich einer entkommen koͤnnen, denn

mit ungewoͤhnlicher Strenge werden alle Reisenden sowohl von Polizei bewacht. Der einzige A. an deren Graͤnze man jedoch Sardinischer Seits ebenfalls Maßregeln Ss fen hat.“ 8 1X1“

Spanien. Madrid, 3. November. In der gestrigen Sitzung der von dem Marine⸗Departement in Mataro

Beamten in Staats⸗Papieren auszuzahlen, an die Kredit⸗Kom⸗ missi Hierauf wurde der Gesetz⸗Entwurf zur Mo⸗ bilisirung der Nationalgarde angenommen, jedoch mit der Be⸗ merkung, daß man darauf zaͤhle, die Regierung werde mit ge hoͤriger Vorsicht von dieser Autorisation Gebrauch machen. Ueber den Vorschlag des Herrn Salero, von der ge genwaͤrtigen Aushebung von 50,000 Mann diejenigen zuschließen, die sich freiwillig zum Dienst in der Na⸗ tional⸗Garde gemeldet haͤtten, erhob sich eine lebhafte Diskussion, und sowohl die Mitglieder der Kommission, de jener Vorschlag uͤberwiesen worden, als auch mehrere Deputirte sprachen sich dagegen aus. Bei Abgang der Post war es indeß noch nicht zur Abstimmung gekommen.

(CGl hier durchaus an allen Nachrichten von der Nord Armee, von Rodil und von Gomez. Die Division des Gene— rals Narvaez, welche sich in Arganda, fuͤnf Leguas von Madrid, befindet, ist durch zwei Garde⸗Bataillone und zwei Schwa⸗ dronen Kavallerie verstaͤrkt worden. Die beiden Vataillon sind unvollstaͤndig und die einzigen Ueberreste der Kolonne von Jadraque.

Einen Begriff von der gegenwärtigen Lage der Hauptstadt giebt der Umstand, daß an der Boͤrse fast gar keine Geschaͤfte mehr gemacht werden. .

Herr Morel, der mit einer außerordentlichen Mission der Franzoͤsischen Regierung an das hiesige Kabinet beauftragt war, reist heute ab. Man versichert, er habe den Auftrag gehabt, der Spanischen Regierung Vorstellungen daruͤber zu machen, daß sie die Fremden⸗Legion so großen Mangel leiden lasse. He

Mendizabal soll geaͤußert haben, die Legion werde naͤchstens ch⸗ ren ruͤckstaändigen Sold bis zum 1. September erhalten. b

Hier hat sich das Geruͤcht verbreitet, daß die Karlisten mor— gen, als am Karl's⸗Tage, einen allgemeinen Aufstand versuchen wollen. 1

Briefen aus Cadix vom 28. Oktober zufolge, ist der außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister der Vereinig⸗ ten Staaten am hiesigen Hofe, Herr Eaton, daselbst mit seiner Familie angekommen.

Nach Briefen aus Malaga war Quiroga am 28. Oktober zu einem Dejeuner am Bord der Englischen Brigg „Chassecur“ eingeladen und wurde mit einer Artillerie⸗Salve empfangen. Abends gab ihm zu Ehren der Englische Konsul einen Ball⸗ Man versichert, daß der groͤßere Theil der Truppen, die sich in Almaden dem Gomez ergaben, Dienste bei demselben ge⸗ nommen haben.

Die Times meldet in einer Privat⸗Korrespondenz aus San Sebastian vom 2. November: „Das Britische Dampf⸗ boot „Salamander“ kam gestern Abends spaͤt von Portugalerte i hier an. Ein Franzoͤsisches Kanonierboot, welches am 26. v. M. den Fluß hinauffuhr, wurde bei Oliviaga von den Karli⸗ sten angehalten, und sie haben es weder nach Bilbao weiter fahren, noch den Fluß hinab nach Portugalette zuruͤckkehren lassen. Offiziere und Mannschaft sind so gut als Gefangene. Eine noch unverantwortlichere und unmaͤnnlichere That von Seiten der Karlisten ist die, daß sie die Gattin und die Toͤch⸗ ter des Schwedischen Konsuls von Olivtaga fortgefuͤhrt und nach den schon mit Schnee bedeckten Gebirgen geschleppt ha— ben, wahrscheinlich um von dem Konsul ein bedeutendes Loͤse⸗ geld zu erpressen.“

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Konstantinopel, 19. Okt. (Schles. Ztg.) Der angekuͤn⸗ digte Personen⸗Wechsel im Ministerium hat nicht sto tigefunden und die Geruͤchte daruͤber sind voͤllig verstummt. Hinsichtlich der Persi⸗ schen Angelegenheiten gruͤndet sich die Mittheilung, daß die Differen⸗ zen wieder ausgeglichen seyen, auf eine offizielle Erklaͤrung des Reis⸗Efendi an das diplomatische Corps, welche sagt, daß der Friede zwischen der Tuͤrkei und Persien keine Unterbrechung er⸗ leiden werde. Indessen zeigt sich's immer deutlicher, daß Zuͤnd⸗ stof genug vorhanden war: die blutigen Haͤndel zu Erzerum, der Einfall des Persischen Generals auf Tuͤrkisches Gebiet, und eine Korrespondenz desselben, welche bei dem Bey von Revan⸗ dus gefunden worecen seyn soll, und foͤrmlich unter dem Ver⸗ sprechen kraͤftiger Huͤlfsleistung zum Widerstand auffordert, da ben die gegenseitigen Verhaäͤltnisse aufs boͤchste gespannt, und es wird der angekuͤndigten Englischen und Franzoͤsischen Vermitt⸗ lung wohl beduͤrsen, um selbige wieder auf einen freundschaft⸗ lichen Fuß zuruͤckzufuͤhren, um so mehr, als Resched Pascha bereits gegen die Perser zu agiren angefangen und nicht zu verachtende Vortheile errungen haben soll. das Hauptquartter Reschid Pascha’'s war zu Karbut. Der Gesandte Oesterreichs ist in lebhafter Unterhandlung mit den Ministern der Pforte wegen Wiedereroͤffnung der alten Donaumuͤndung, weiche von Tschernavoda aus in fast gerader Linie bei Kostendeje in das Schwarze Meer auslaͤuft. Dieses Unternehmen ist fuͤr die Do⸗ nau⸗Schifffahrt von außerordentlicher Wichtigket, indem dadurch fuͤr die Schiffe ein großer Umweg voller Hindernisse, Gefahren Die Pest entwickelt

aus⸗