1837 / 6 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Engländer sich freiwillig beeilt hätten, die Bevoͤlkerung Irlands zu unterstuͤtzen, wie zum Beispiel im Jahre 1822, wo von dieser Seite eine halbe Million Pfund Sterling dargebracht worden sey. Und so werde England auch jetzt, wie sehr es auch uͤber die niedrige Undankbarkeit, mit der ihm von selbstsuͤchtigen, charakter⸗ und herzlosen Verraͤthern gelohnt werde, entruͤstet seyn muͤsse, Irland gewiß Gerechtigkeit zu Theil wer⸗ den lassen, wenn auch nicht im Sinne O'Connell’s. Es werde fuͤr den irregeleiteten Armen sorgen, den seine huͤlflose und ver⸗ weifelte Lage bisher zum Werkzeuge des Agitators gemacht en es werde eine vernuͤnftigere Gegenseitigkeit in das Ab⸗ häaͤngigkeitsverhaͤltniß zwischen Grundbesitzern und Paͤchtern in Irland bringen; es werde allmaͤlig Maßregeln zur Sicherung von Leben und Eigenthum gegen Gewaltthaͤtigkeit und Raub treffen und die Herrschaft der Gesetze wiederherstellen; es werde die große Festung der reformirten Religion innerhalb sei⸗ ner eigenen Graͤnzen so in Stand setzen, daß sie ihrem besten Außenwerk, der en Geistlichkeit auf der Schwester⸗ insel, zu gehoͤriger Vertheidigung dienen koͤnne; es werde end⸗ lich dem Irländischen Volke den noͤthigen Unterricht gewaͤhren, ohne ihm Grundsaͤtze einzuimpfen, durch die alle buͤrgerlichen und gesellschaftlichen Rechte zerstoͤrt wuͤrden, und auf diese Weise werde Irland Gerechtigkeit erlangen, freilich nicht O'Connell's Gerechtigkeit, auch nicht aus dessen Haͤnden, und eben so wenig aus denen der jetzigen Minister, sondern von den weisen und maͤnnlichen Rathschlaͤgen einer konservativen Verwaltung, wenn Wilhelm IV. noch einmal zu der gesetzmaͤßigen Gewalt seiner Vorfahren griffe und sich andere Rathgeber waͤhlte.

8 Der Glasgower Courier sagt ironisch, der dortige Stadtrath habe sich dadurch, daß er sich geweigert, Sir R. Peel das Buͤrgerrecht zu verleihen, unsterblich gemacht, fuͤgt jedoch zum Trost fuͤr die Konservativen hinzu, sie moͤchten bedenken, daß man es noch vor drei Jahren uͤber einen solchen Vorschlag in Glasgow kaum wuͤrde zur Abstimmung haben kommen lassen, waͤhrend er jetzt doch unter 31 Stimmen schon 12 fuͤr sich gehabt. Die Times äußert sich uͤber die Verwerfung dieses Antrages folgendermaßen: „Es giebt zweierlei Ar⸗

ten, wie Auszeichnungen erwiesen werden koͤnnen. Die erste und natuͤrlichste ist die Huldigung, welche Wuͤrde und Einsicht einigen ihre Mitwelt uͤberragenden Maͤnnern zol⸗ len, deren außerordentliche Eigenschaften allgemeine und aufrich⸗ rige Hochachtung gebieten. Der andere Beweis von Auszeich⸗ nung, der solche Eigenschaften in ein noch glaͤnzenderes Licht 8 selg, ist der, wenn alles Loͤbliche beschimpft, wenn politische GSGroͤtze mit Schmach uͤberhaͤuft wird, denn in diesem Fall kann man sicher seyn, daß das solchergestalt verunglimpfte Individuum die staͤrksten Anspruͤche auf die Achtung seiner Mitbuͤrger hat. Man betrachte zum Beispiel die Impertinenz der Leute, die sich dden Stadtrath von Glasgow nennen. Sir Robert Peel, der ddie Auszeichnung, welche ihm durch seine Wahl zum Lord⸗Rek⸗ tor der Universitaͤt Glasgow zu Theil geworden, weder ahnte och wuͤnschte, hat unserer Ansicht nach sehr weise daran ge⸗ han, daß er sich bereit finden ließ, den Freunden der Ver⸗ fassung im noͤrdlichen Theil dieses Reiches eine Gelegenheit zu geben, sich um den vordersten Kämpen der konservativen Sache zu sammeln. Sir Robert wurde nicht, wie die Todfeinde der Verfassung es gern glauben machen wollen, von Solchen ein⸗ geladen, die aus selbstischen ober persoͤnlichen Beweggruͤnden von der Zusammenkunft mit einem großen politischen Fuͤhrer gewinnreiche Auszeichnung fuͤr sich hoffen konnten. Nein, der sehr ehrenwerthe Baronet wurde nach der zweiten Stadt Nord⸗ Britaniens von der Jugend, von der gebildeten Jugend Glas⸗ gow's, eingeladen, also von einer Klasse, die man doch wohl nicht nur als Repraͤsentantin des patriotischen Enthusiasmus ihrer Jahre und Stellung, sondern ohne Uebertreibung auch albs Revpraͤsentantin der Ansichten und Gesinnungen ihrer Väter und ihrer natuͤrlichen Leiter gelten lassen darf. Dies wird durch den Eifer, welchen die Glasgower Kaufleute bei der Sache zeigten, zur Genuͤge bewiesen. Es ist im gan⸗ zen Reiche bekannt, daß der Reichthum, die Achtbarkeit, kurz jeder Einfluß, durch welchen Glasgow Beruͤhmtheit erlangt hat

und sie zu behaupten hoffen darf, es ist allgemein bekannt, daß

dies Alles einen Bestandtheil der konservativen Macht bildet und Sir Robert Peel mit herzlichem Willkommen begruͤßen vird. Diesem gegenuͤber sehen wir nicht etwa das erfahrene Alter, nicht die wohlhabende und unternehmende Klasse, nicht die hochherzige feurige Jugend, sondern eine Majoritaͤt von Sieben im Stadtrath.

scheinlich baldiger naͤchster Premier⸗Minister von England, wird durch eine Majoritaͤt von Sieben als des Anspruchs auf Glas⸗

gow’s Buͤrgerrecht unwuͤrdig verworfen. Ist das nicht ein po⸗

litisches Kompliment fuͤr den sehr ehrenwerthen Baronet? Al⸗ les, was achtbar ist in Glasgow, hat sich um die Standarte des Konservatismus gesammelt. Der Kämpe dieses Konserva⸗ tismus in Schoöttland eben so wie in England ist Sir Robert Peel.“ Die letzten New⸗Yorker Zeitungen berichten, daß die Einfuhr von Silber aus Mexiko und Cuba uͤber New⸗Hrleans, wo der Geldmarkt ein besseres Ansehen gꝛwann, in die Verei⸗ nigten Staaten in diesem Spaͤtjahr sehr groß sey; kaum er⸗ scheine eine Zeitung in New⸗Orleans, worin nicht die Ankunft von einigen Tausend Dollars gemeldet wuͤrde. Am 11. No⸗ vember erhielt das Haus de Sizardi und Compagnie 120,000 Dollars aus Havana, nachdem es erst kurz vorher 50,000 empfan⸗ gen hatte. Vom 15. Oktober bis zum 11. November hatte die Einfuhr aus Mexiko 446,187 Dollars und 120 Barren betra⸗ gen, und 300,000 Dollars wurden täglich aus Tampico erwar⸗ tet. Eine Zeitung bemerkt, es sey nicht unwahrscheinlich, daß bei dem sehr unsichern Zustande des Verkehrs von New⸗Orleans mit den Häfen Mexikes in Folge der Texianischen Kapereien die Havana das kuͤnftige Entrepot fuͤr diesen Verkehr werden duͤrfte, wobei nur, wie jenes Blatt meint, für die Kaufleute theils der große Umweg, theils die Ausfuhr⸗Abgabe in Havana sehr beschwerlich seyn und es schimpflich erscheinen wuͤrde, wenn die Regierung der Vereinigten Staaten nicht den Handel ihrer eigenen Kaufleute zu schuͤtzen wuͤßte. In den Zeitungen der Vereinigten Staaten werden laute Beschwerden uͤber die Ein⸗ fuhr⸗Abgabe von Kohlen gefuͤhrt, die der Kongreß in seiner letz⸗ ten Session beschlossen. Sie wird fuͤr einen Verstoß wider die Staatsklugheit erklaͤrt, da bei der zunehmenden Theuerung des Holzes Steinkohlen das Haupt⸗Feuerungs⸗Material in den At⸗ lantischen Staͤdten geworden ist, und da die Union bei ihrem großen Einnahme⸗Ueberschuß keiner neuen Abgaben bedarf.

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9. Niederlande.

Aus dem Haag, 31. Dez. Der Koͤnigl. Preußische Ge⸗ sandte am 88,5 Hofe, Graf von Wylich und Lottum, hatte estern ein glaͤnzendes Ballfest veranstaltet, dem auch Ihre Plnigi. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Oranien

Sir R. Peel, ehemaliger und wahr⸗

2 halben

22 so wie der Prinz und die Prinzessin Friedrich der Niederlande beiwohnten.

Sonntag ist beim Doel auf Belgischem Gebiete eines un⸗ serer Kanonenboͤte verungluͤckt, und unsere Zeitungen ruͤhmen die menschenfreundliche Huͤlfe, womit bei dieser Gelegenheit die Belgischen Militairs erwidert haben, was von unserer Seite den Belgiern so oft in aͤhnlichen Faͤllen erwiesen worden ist.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 27. Dez. Den ersten Weihnachts⸗Abend brachte die Koͤnigl. Familie und der Hof bei Ihrer Majestaͤt der Koͤ⸗ nigin zu. Die Svenska Minerva wirft die Frage auf, warum der Hof nicht nach dem Tode Karl's X. Trauer angelegt habe.

Christiania, 22. Dez. Staatsrath Fasting hat den Be⸗ fehl erhalten, nach Christiania zuruͤckzukehren, in die Norwegi⸗ sche Regierung einzutreten und die Leitung des Marine⸗Depar⸗ tements zu uͤbernehmen, wogegen Staatsrath Schonboe densel⸗ ben als Mitglied der Norwegischen Staatsrath⸗Abtheilung in Stockholm abloͤsen wird.

Se. Maj. der Koͤnig haben befohlen, daß der Beschluß des Storthings, betreffend die Ausgaben fuͤr die Marine in den drei Jahren vom 1. Juli 1836 bis zur selben Zeit 1839, zur Norm dienen solle. Zugleich haben Se. Maj. mehrere Beschluͤsse des Storthings in Betreff verschiedener Abgaben, der Einfuͤhrung eines neuen Landbuches u. s. w. sanctionirt; dagegen haben Se. Maj. nicht fuͤr gut befunden, den Beschluß des Storthings, welchen die Aufhebung der Bestimmungen wegen der Verthei⸗ lung der Stjuts⸗Abgaben auf die Matrikelschuld des ganzen Reichs, so wie die Uebernahme mehrerer anderer Ausgaben von Seiten der Staatskasse betrifft, zu sanctioniren.

Am 20. 21. und 22sͤten wurden im Storthing die Berathschla⸗ gungen uͤber das Ausgabe⸗Budget vorgenommen. Eine Summe von 1600 Sp. wird zu Reparaturen der Gefaͤngniß⸗Lokale bewil⸗ ligt. Der Antrag des Comité, daß die auf dem außerordentli⸗ chen Budget aufgefuͤhrte Summe von 1900 Sp. fuͤr die Straf⸗ Anstalten nicht bewilligt werden moͤchte, gab zu ziemlich weitlaͤuf⸗ tigen Debatten Anlaß, wobei dieselbe zuletzt mit 52 gegen 39 Stimmen durchging. Der Antrag des Comité, daß 27,000 Sp. Thlr. als Zuschuß zur Universitaͤt bewilligt werden moͤch⸗ ten, ward in allen einzelnen Punkten ohne Veraͤnderung ange⸗ X“ 1X“

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Muͤnchen, 29. Dez. Ein hier eingetroffener Courier brachte uns die hoͤchst erfreuliche Nachricht, daß IJJ. MM. der

Koͤnig und die Koͤnigin von Griechenland, auf Ihrer Reise

nach Griechenland, am Sonntag den 1. Januar hier eintreffen werden.

Se. Maj. haben geruht, dem Staats⸗Minister des Innern, Fuͤrsten von Wallerstein, das Portefeuille des Kriegs⸗Ministe⸗ riums interimistisch bis zur Allerhoͤchsten Ernennung eines Kriegs⸗Ministers zu uͤbertragen.

Folgendes ist der vollstaͤndige Inhalt einer so eben erschie⸗ nenen Koͤnigl. Verordnung, die Geschaͤfts⸗Vereinfachung bei der innern Verwaltung benreffend⸗

„Ludwig ꝛc. Seit Unfrer Thronbesteigung ist Unser unablässi⸗ ges Bestreben auf Vereinfachung der Geschäftsformen und auf Her⸗ beiführung eines Gründlichkeit und Raschheit verbindenden Geschäfts⸗ betriebes gerichtet. Verschiedene zu diesem Zwecke bereits getroffene Anordnungen blieben auch nicht ohne theilweisen Erfolg. Die Un⸗ vollständigkeit ihres Gesammt⸗ Ergebnisses aber bestätigte täg⸗ lich mehr die große Wahrheit, daß bloße Kompetenz⸗Ver⸗ änderungen der Aufgabe nicht genügen, und daß nur eine das Wesen der Angelegenheiten erfassende, die todte Kontrolle der Dinte und des Papiers durch die lebendige Kontrolle des Auges und Wortes ersetzende Maßregel den Vollbegriff jener Geschäftsver⸗ besserung zu sichern vermag, welche den sehnlichsten Wunsch Unsers Vaterherzens bildet. Dieser Ueberzeugung gemäß haben Wir von allen Einzelheiten der bestehenden Normen Allerhöchst persönliche Kenntuiß genommen, die Wünsche, Anträge und Urtheile bewährter Verwaltungs⸗Angestellter aller Kategorieen, insbesondere auch erfahrener Kollegial⸗Beamten und Landrichter gehört und sofort bezüglich des Dienst⸗ bereiches der inneren Verwaltung beschlossen und verordnen, was folgt: A. Allgemeine Bestimmungen I. Die bisherige Uebermachungs⸗ weise der Geschäfts⸗Behandlung und des Vollzugs⸗Verfahrens unter⸗ geordneter Stellen und Behörden mittelst steter Erholung von Aus⸗

weisen und Vollzugs⸗Anzeigen tritt bezüglich der inneren Verwaltung

mit dem Tage des Erscheinens gegenwärtiger Verordnung außer Wirksamkeit. II. Dagegen wird, von demselben Tage anfangend, das von Uns in verschiedenen Zweigen des öffentlichen Dienstes, und namentlich auch in dem Unterrichtswesen und in dem Bandienst, also in zwei der wichttgsten Zugehörungen im Bereiche des Innern mit unbedingtem Erfolge eingeführte System lebendigen Geschäfts⸗ Verkehrs und persönlicher Visttationen auf die gesammte innere Ver⸗ waltung übertragen. III. Demzufolge hat nicht nur jeder Ge⸗ neral⸗-Commissair und Regierungs⸗Präsident gemäß Unserer Aller⸗ höchsten Weisung vom 24. Jan. 1833 jährlich alle Faeets des ihm anvertrauten Kreises zu besuchen und mit der vorschriftsmäßigen Inspection der Distrikts⸗Behörden auch die jeweils wünschenswerthen distriktiven und örtlichen Ermittelungen zu verbinden, sondern auch jährlich durch den abgeordneten Regierungs⸗Direktor, oder durch ab⸗ geordnete Kollegial⸗Mitglieder, vier Distrikts⸗Polizei⸗Behörden und Polizei⸗Bezirke in allen ihren Einzelheiten mit unbedingtester Genauig⸗ keit visitiren zu lassen. IV. Ferner hat Unser Staats⸗Minister des Innern sich je binnen zwei Jahren mindestens einmal anjeden Regierungssitz zu be⸗ geben, daselbst von dem Geschäftsstande und Geschäftsbetriebe persönlich Kenntniß zu nehmen, die ihm wünschenswerth scheinenden Aufschlüsse unmittelbär aus den Akten zu erholen oder erholen zu lassen, die zur mündlichen Vorbringung ihrer Anliegen sich meldenden Personen zu hören, ihre Anbringen zu bescheiden, oder der gehörigen Einleitung zu übergeben, nach Befund in Begleitung des General⸗ Commissairs und Regierungs⸗Präsidenten einzelne administrativ wich⸗ tige Punkte des Kreises zu besichtigen, und Uns über das Ergebniß unmittelbare Rechenschaft abzulegen. V. Auf diese persönlichen Zu⸗ sammentritte sind sowohl von Seiten der besichtigenden höheren Staats⸗Beamten, als mit deren Zustimmung von Seiten der besich⸗ tigt werdenden Stellen und Behoͤrden solche Gegenstände zu verta⸗ gen, deren Aufschub im Einklange mit den bestehenden Gesetzen, unbeschadet der öffentlichen und Privat⸗Interessen, zulässig er⸗ scheint, und durch deren mündliche Besprechung umfassende Einlei⸗ tungen wesentlich vereinfacht oder nach vollendeter Instruirung zeitraubende Erörterungen beseitigt werden können. VI. Die schriftlichen Rechenschafts⸗Ablagen haben sich demzufolge, so weit nicht Gesetze oder Verordnungen ausdrücklich ein Anderes bestimmen, in der 1 auf den nach §. 79 Unsrer Allerhöchsten Verordnung vom 17. Dezember 1825 mit größter Sorgfalt und Vollständigkeit u erstattenden dreijährigen Rechenschafts⸗Bericht zu beschränken. In em Laufe der dreijährigen Periode nöthig werdende Aufschlüsse aber sind, wo immer möglich, ohne weitschweifende Schreibereien durch Einforderung der erledigten Akten, also durch Selbst⸗Einsichtsnahme von der Sachenlage und durch Selbst⸗Extrahirung zu erholen.

VII. Keine vorgesetzte Stelle soll aus Anlaß von Einzeln⸗Geschäften

Rückfragen übecec Gegenstände verfügen, deren Lösung sich bereits in den Akten dieser Stelle, und namentlich in der nach §. 76 Unsrer Al⸗ lerhöchsten Formations⸗Vexrordnung vom 17. Dez. 1825 nunmehr allent⸗ rgestellten, und sowohl aus Anlaß des dreijährigen Reche

schafts⸗Berichtes (§. 76 Unsrer Allerhöchsten Verordnung vom 17. Des. 1825), als in der Zwischenzeit mittelst Vormerkung einkommender Spezialaufschlüsse steis evident zu haltenden statistischen Sammlungen niedergelegt sindet. VIII. Eben so sind Zwischen⸗Bescheide end Zwi⸗ schen⸗Entschließungen da sorgfältig zu vermeiden, wo die alsv.Udig⸗ Erledigung des Gegenstandes nicht erweisbar unmöglich ist. Namecl⸗ lich hat das sogenannte bloße Nummernbeseitigen ünter keiner Vor, aussetzung ferner einzutreten. IX. Prinzipielle Entscheidungen umd Weisungen sind zu generalisiren und hierdurch, so wie durch Einverlei⸗ bung derselben in die Generalien⸗Sammlung, ist sowohl widersprechen⸗ den Lösungen derselben Frage, als wiederholten Schreibereien entsprechen vorzubengen. X. Hinwieder haben die Unterbehörden und Zwischenstellen ihrerseits Anfragen bezüglich der Lösungsweise solcher konkreter Fälle zu vermeiden, für welche die nächste vorgesetzte Stelle die Eigenschaft einer entscheidenden Justanz an sich trägt. XI. Rekurse jeder Art sind bei der einschlägigen ersten Instanz gegen schriftlichen Empfang⸗ schein einzureichen, und sofort im vorgeschriebenen Instanzenwege unter alsbaldiger Anfügung der einschlägigen Akten, dann der etwa nöthigen Erläuterungen an die Rekars⸗Instanz zu befördern. Die Unter⸗Behörden fowohl, als die etwaigen Zwischenstellen, bleiben bei den als dringend bezeichneten Gegenständen dieser Art für jeden das Maximum von 4 Tagen und bei sonstigen Rekursen für jeden das Mas⸗ rimum von 8 Tagen überschreitenden Aufschub verantwortlich. Eben so bleiben selbe gehalten, dem Einreichenden oder dessen Mandatar über den Tag des Eintreffens und der Weiterbeförderung mündlich und auf Begehren schriftlich Aufschluß zu ertheilen oder ertheilen zu lassen.

XII. Nichtigkeits⸗Beschwerden greifen auch in dem nicht administratig ,

kontentiösen Bereiche der inneren Verwaltung nur wegen mangelnde⸗ Jurisdiction und Citation Platz. In allen übrigen Fällen sind ge⸗ en die Entscheidungen der gesetzlich oder verordnungsmäßig festge⸗ etzten letzten Instanz lediglich nachträgliche, auf dem Instanzenzuge einzureichende und von hieraus nach Andeutung der Ziffer Xl. gegenwaͤrt⸗ ger Weisung einzubefördernde Beschwerden zulässig. XIUII. Anonyme Be⸗ schwerden und Anzeigen sind alsbald zu vernichten, und dürfen weder fon mell noch materiell auf das Urtheil des betreffenden Beamten einwirka XIV. Unterzeichnete Beschwerden sind einerseits mit aller Streng. andererseits aber auch mit unbedingter Offenheit und mit gleich mäßiger Beschirmung des Beschwerdefübrers gegen etwaige Verfäb⸗ gung und Einschüchterung, und der betreffenden Behörde gegen un⸗ gerechte oder vorschnelle Gefährdung ihrer Dienstes Ehre, zu sichem XV. Mündliche nicht sogleich im ersten Augenblicke, als gesetz⸗ um verordnungswidrig oder ungegründet sich darstellende Aubringen minder bemittelter Unterthanen sind bei Unseren Kreisstellen sowoh als bei Unserem Staats⸗Ministerium des Innern, durch eine daz bestimmte geschäftskundige Person, kurz, aber erschöpfend und sach gemäß aufzunehmen, und sofort nach Maßgabe dienstlicht Ordnung, ohne alle Rücksicht auf Stand und Vermögen und m. sorgfältiger Erwägung der Thatsache zu erledigen, daß jeder Bagye gleiches Recht auf Schutz und auf gründliche Behandlung seina Angelegenheiten besitzt, und daß scheinbar geringfügige Gegenstände für das Loos des Armen oft oben so entscheidend sind, als für der Reichen Aussprüche über Hunderttausende XVI. So gern wir lu⸗ sere General⸗Commissaire und Regierungs⸗Präsidenten im Einklangt⸗ mit §. 133. Unserer Allerhöchsten Verordnung vom 17. Dez. 1825 auc fortan ermächtigen, die Ansicht der Regierungs⸗Kollegien auch übe einzelne, der kollegialen Behandlung nicht zugewiesene Gegenstände vernehmen, so sehr müssen Wir erwarten, das Kollegialpersonal nicht dum ein Uebermaß rein konsultativer Berathungen von Besorgung der eigat⸗ lichen Referats⸗Arbeiten behufs einer Beschäftigung abgezogen zu stza, welche wohl zur persönlichen Beruhigung des Rath begehrane Staats⸗Beamten dient und bei vein eren Fragen, dann bei de genständen von besonderer Wichtigkeit mit wesentlichen Vorth‚⸗ jen verknüpft ist, durch welche übrigens Zeug der ausdrücklichen W⸗ stimmung des erwähnten §. die persönliche Verantwortlichkeit des Kreis⸗Vorstandes in keiner Weise gemildert wird. XVII. Gleie ches findet auf die mit mehreren Reben⸗Beamten versehenen Unten Behörden rücksichtlich jener Gegenstände statt, welche nicht durg Gesetze und Verordnungen der kollegialen Erledigung ausdrücklih untergeben sind. XVIIlI. Die in den Geschäftskreis meyrem koordinirter Stellen und Behörden der innern Verwaltung ei schlagenden Geschäfts⸗Vorkommnisse sind, in sofern nicht bestehend Gesetze ausdrücklich ein Anderes bestimmen, gemeinsam, und zw wo immer möglich, in periodischen Zusammentritten zu besprechen jedenfalls aber mittelst gemeinsamem Berichte oder Entschließun zur Erledigung zu bringen. XIX, Dem Geschäfte ist allenthal die so nöthige, mit wahrer Gründlichkeit wohl vereinbare, und häufig Wohl und Wehe ganzer Familien, ja ganzer Gemeinden dingende Naschheit zuzuwenden. In der Regel darf kein Gega stand später als 48 Stunden nach seiner Einreichung zu Händen da von dem Vorstande festgesetzten Bearbeiters gelangen. Eben so dürfenn der Regel bezüglich keines Ausfertigungs⸗Entwurfs mehr denn zvelmal 24 Stunden zwischen dem Expediatur und oer wirklichen Expedition en der Rückgabe des betreffenden Aktes an die Registratur, verstr chen. Jedes dieser Einrichtung möglicher Weise entgegenstehe Hemmniß ist alsbald, und um so mehr zu beseitigen, als die i⸗ dem Unterpersonal zugehende vermehrte Mühe, durch Beseitigunge alle Ordnung zerstörenden und Schreibereien ohue Ende verurseczm⸗ den Adpriorirens mehr denn aufgewogen wird. XX. UHehrigen hau der Geschäftsgang allenlhalben mit der erforderlichen Tiefe aut de möglichste Einfachheit und Natürlichkeit zu verbinden, Pedanlis nicht minder als Oberflächlichkeit zu vermeiden, nichts der Beuriut dung Bedürfendes unaufgezeichnet zu lassen, nichts mündt Abthubares, durch allzustrenges Festhalten an zum Theile veralltet Formen auf das Papier zu bannen. XXI. Ferner haben die 6 chäftsformen sich genan nach dem Unserer Verwaltung vorgezeichnch Geiste ernsten Wohlwollens zu richten, jedem, auch dem dürftigf Achtung zu erweisen, die nur dem Monarchen zukommende Bäf gung von Wohlgefallen und Zufri edenheit nicht minder als Zurt weisung vor ergründetem Sachverhältnisse, und als die bisher ohne alle Auswahl gebrauchten Worte: „pflichtwidrig, pflichtva sen“ zu vermeiden, und im Spenden der Anerkennung wie des dels und der Strafe jene höhere Würde zu bewähren, welche a dem Vorgesetzten Achtung und seinen Befehlen freudigen Gehorsan sichern vermag. XXII. Endlich sind die bei einigen Kreisstellen noch Uebermaaße üblichen, und das untergeordnete Personal zu einer . ren Jagd nach Versäumniß⸗Entdeckungen, ja nicht selten zu a lungs⸗Verspätungen veranlassenden Geldstrafen möglichst abzuss fen, und versäumte Vorlagen in der Regel durch Wartboten zu holen, deren Abordnung an entfernte Aemter von zwischen gelcgt Orten aus erfolgen kann, deren Anwenduug sonach den Vor gleichheitlicher Kosten ohne die Nachtheile und ohne das Verlc⸗ förmlicher, in der Regel von Nichtstaatsdienern dekretirten oder! aus geschriebenen Strafen in sich schließt. 1 (Schluß folg

Der K. General⸗Adjutant, General⸗Major Fuͤrst Kon 1 von Loͤwenstein⸗Wertheim, ist, dem Vernehmen nach, zune neral⸗Lieutenant ernannt worden.

Bei der nun eingetretenen Verminderung der Frcß b wird vom Neujahr an die Zahl der fuͤr die Brechruhr 4 stellten Aerzte vermindert werden, jedoch in jedem Distrike 8 dauernd ein 8 zur schnellen Hülfe in eintretenden Faͤlleace manent seyn. ie Versammlungen der Aerzte, welche Fan⸗ taͤglich stattfanden, werden kuͤnftig nur Mittwochs und 2

abends gehalten werden. . Vor einiger Zeit wurde in hiesigen Blaͤttern gementg einer hierher getriebenen Heerde Gaͤnse seyen 140 Stütin din Naͤhe von Muͤnchen umgekommen. Man wollte dies zem ii unserer Atmosphaͤre herrschenden Miasma beimessen. Nun auch der große Loͤwe in der hier befindlichen Akenscten nagerie mit Tode abgegangen, und man will auch diesen 20 der boͤsen Luft zuschreiben. vW1“

Muͤnchen, 30. Dez. Seit einigen Tagen ist Herr 295 rungs⸗Praͤsident von Rudhart hier gegenwaͤrtig und ha,de

von

chen sich auch H

der Roͤmischen Kurie.

Kirchen und Pfarrhaͤuser,

hen.

sen Rath des Standes

zur

nehmen nach, seinen hetesget Uebertritt in den Griechischen Staats⸗ dienst in Ordnung gebracht. Er wird Se. Majestaͤt den Koͤnig Otto unmittelbar nach Athen begleiten und dort einen Theil der Ge⸗ schaͤfte, wahrscheinlich die des Ministeriums des Innern, speziell ühernehmen. Das Erzkanzler⸗Amt wird, dem Vernehmen nach, aufgehoben, und da Herr von Rudhart nicht nur Administrator nd Staatsmann von Auszeichnung, sondern auch Gelehrter von

gleichem Verdienste und des Altgriechischen wohl kundig ist, so

wird er, schon jetzt mit dem Studium der Neugriechischen Sprache beschaͤftigt, bald im Stande seyn, in den Geschaͤften der egierung nur die Griechische Sprache zuzulassen und dadurch eine Mission um so leichter zu erfuͤllen, die darin besteht, dem ungen Monarchen eine rein Griechische, auf nationalen Formen und Maßregeln beruhende Regierung vorzubereiten. Uebri⸗ ens bestaͤtigt es sich, daß Herr Graf von Armansperg schon vor gch Monaten um seine Ruͤckberufung nachgesucht hat.

Die elektrischen Versuche uͤber Cholera, Choleraluft und Konke, deren vor einigen Tagen gedacht wurde, werden jetzt uch auf strengwissenschaftlichem Wege fortgesetzt, nachdem die Nademie der Wissenschaften deshalb die Auftraͤge der Staats⸗ Regierung erhalten und damit ihren Chemiker, den eben so er⸗ fahrenen als thaͤtigen Herrn Hofrath Vogel beauftragt hat.

Folgendes ist der heutige Stand der Brechruhr⸗Kranken in der Stadt und in den Vorstaͤdten: Vom vorigen Tage 40, ugang 5, Summe 45; genesen 8, gestorben 2, in aͤrztlicher Behandlung verblieben 35.

Stuttgart, 31. Dez. Waͤhrend des Kirchen⸗Jahres vom ersten Advent 1835 bis dahin 1836 wurden hier 1090 Kin⸗ der geboren, worunter 53 todtgeborne und 200 uneheliche, von welchen letzteren 127 nicht in die Stadt gehoͤren. Gestorben

sind: 590 maͤnnliche und 529 wetbliche, zusammen 1119 Perso⸗

nen; neun Personen erreichten das hohe Alter von 84 bis 91 Jahren; getraut wurden 222 Paare.

Frankfurt a. M., 28. Dez. Se. K. H. der Kurfuͤrst von Hessen, welcher vor kurzem hier anwesend war, befindet sich jetzt in Hanau, und zwar dem Vernehmen nach unwohl.

Wie man vernimmt, sind in der Nacht vom 24sten auf den /östen d. hier fuͤnf Soldaten die ganze Wachtmannschaft mit dem Wachtkommandanten von der Wache am Schaumainthor in Sachsenhausen desertirt. 1 Nach der vov kurzem erschienenen Preisliste der Zeitungen axisschen Ober⸗

sh 1837 sind bei der Fuͤrstlich Thurn⸗ und

ost⸗Amts⸗Zeitungs⸗Expedition hier u. a. 167 Deutsche politische zeitungen, darunter 36, die in der Schweiz ehe hescgehe Deutsche i (nicht politische) literarischen, religioͤsen ꝛc. el⸗ ind gar 467 zu haben, darunter Wochenblaͤtter ꝛc. nicht erechnet. 1 Im naͤchsten Fruͤhjahr wird in Gent eine große Blumen⸗ ausstellung stattfinden, welche alle andern in Europa verdun⸗ keln soll. 42 Preisrichter sind ernannt, aus vielen Europaͤischen Laͤndern. Aus Deutschland wurden sechs erwaͤhlt, unter wel⸗ 4 err Rinz junior, aͤltester Sohn unsers kennt⸗ nißreichen Stadtgaͤrtners und Theilnehmer der großartigen Rin⸗ sschen Handels⸗Gartenanlage hier, befindet. Beaden, Baden, 25. Dez. Die Zeitungs⸗Nachricht, daß e Bank waͤhrend des Winters wieder eroͤffnet werden sollte, sst eine unrichtige Folgerung aus einer einfachen Thatsache: Un⸗ sere Behoͤrden haben den Conversations⸗Saal in Ordnung brin⸗ gen lassen, um ihn dem Großfuͤrsten Michael zu zeigen. Man behauptet, mit naͤchstem noch einen hohen Besuch, doch von nur turzer Dauer, erwarten zu duͤrfen. Der Grobfuͤrst soll vorlaͤufig seinen Aufenthalt hier bis zum naͤchsten Monat April bestimmt

haben.

Heidelberg, 25. Dez. Unsere Universitaͤt zaͤhlt in die⸗ sem Winter⸗Semester 456 immatrikulirte dagae 88. dg cen eine betraͤchtliche Zahl Schweizer, 36 aus Hannover, Hol⸗ Fein, Mecklenburg und Oldenburg, 1 Belgier, 2 En laͤnder, —2 9 Griechen, 2 Amerikaner und 2 vom Kap der

8

8 Merkur enthäͤlt solgende Mittheilun⸗

gen aus der Schweiz vom 27. Dez.: „Eine von den Fragen, die am tiefsten in das Leben der Sweiz eingreifen, ist die kirchliche nder der Kampf der katholischen und paritaͤtischen Staaten mit Aller politischer Hader in der Eidge⸗ nossenschaft vermaͤhlt sich mit kirchlichem, die Konservativen, seibst Reformirte, werden Roͤmisch gesinnt, und bei ihren Geg⸗ vern verwandelt sich der Haß gegen Roͤmerthum und Kirchen⸗ thum nicht selten in Haß oder wenigstens Abneigung gegen alles Religioͤse. Daher haben die Regierungen und die Einzel⸗ nen, die zwischen beiden Extremen ein reines Gewissen bewah⸗ in moͤchten, eine schwere, oft verkannte Stellung. So geht es unter anderen der wohlwollenden gemaͤßigten F. ierung des Standes Genf. Sie will die Katholiken, die doch eine bedeu⸗ tende Minderzahl sind, um jeden Preis zufrieden stellen, erhoͤht die Gehalte der Geistlichen, baut und erhaͤlt mit großen Opfern hen und uͤberlaͤßt den Geistlichen die Lei⸗ tung geistlicher Angelegenheiten fast unbedingt, so daß selbst die Wahl der Schulmeister von der Genehmigung der Geistlichen abhaͤngt, und bringt es mit all' dem nicht dahin, daß der Bischof (von Lausanne und Freiburg) und die Mehrzahl der Geistlichen ihr auch nur mit Anstand begeg⸗ nen. Die Regierung hat fest erklaͤrt, daß sie Keinen von den Unterschreibern der Verleumdungs⸗Schrift, die vor mehr als Jahresfrist von einer Anzahl katholischer Geistlicher gegen das protestantische Genf geschleudert ward, als Pfarrer werde an— en lassen; der Bischof, der die Besetzung oer Pfarreien hat, äͤßt zwei Stellen seit einem Jahre durch solche Vikarien verse⸗ 1 Die Regierung hat ihnen zwar den Gehalt entzogen, bis⸗ her aber kein ganderes Mittel angewandt, um Geistliche zu ent⸗ fernen, die den Staats⸗Eid nicht geleistet haben. Dem gro⸗ Solothurn ist kuͤrzlich von dem klei⸗ nen Rathe der Antrag gemacht worden, wegen der Propstwahl, worin Solothurn schon so lange im Streit mit Rom ist, in Unterhandlungen einzutreten; er hat den Antrag aber verwor⸗ fen, vermuthlich in der Ueberzeugung, daß man schon zu weit ge⸗ angen sey, und daß auf jenem Wege doch nichts erreicht werde. Nach hem Brauch ist naͤmlich die Besetzung jener Propstei ein Recht des

taats, und Solothurn hat die Welt mit Urkunden bekannt semacht, die es außer Zweifel setzen, daß der Roͤmische Stuhl kein Recht auf diese Be etzung hat. Es wird sich fuͤr Solothurn auch bald die Nothwendigkeit ergeben, durch Annahme eines ese es, wie die Badener Artikel, das Verhältniß des Staats 9 irche zu ordnen. Im Aargau scheint man wirklich fest entschlossen, saͤmmtliche Patronats⸗Pfarreien gewaltsam zu Staats⸗

farreien zu machen, wenigstens zieht der große Rath an dem uherage der Regierung das nicht in Zweifel, daß es dem Staate 5 ehe, den Privaten in seinem Interesse jenes Recht zu neh⸗ en, wenn auch vielleicht uͤber die Art und Weise des erfah⸗

nem Eifer thaͤtig,

zug auf diese

rens mit dem Antrag der Regierung noch Veraͤnderungen vor⸗ genommen werden. In Bern hat die Regterung dem

untius erklaͤrt, daß sie Herrn Cuttat und seine Lei⸗ dens⸗Genossen die des Aufruhrs angeklagten und dar⸗ um abgesetzten Priester) nicht wieder einsetze, und Bi⸗ schof Salzmann hat dem Roͤmischen Stuhl erklaͤrt, daß Cuttat ihm so lange als Empoͤrer gegen seine rechtmaͤßige Re⸗ gierung gelten werde, als er sich auf die ergangone Ladung den Gerichten nicht stelle. Erscheine er und werde er freigespro⸗ chen, so solle die Suspension Cuttat's, die der Bischof vorge⸗ nommen, aufgehoben seyn. Neben diesen und aͤhnlichen Spaͤnen und Wirren, worunter die Kloster⸗Angelegenheit nicht die letzte Stelle einnimmt, sind Werke der Eintracht und Dul⸗ dung, obwohl selten, doch doppelt erfreulich: nicht zu erwaͤhnen der langsam vorruͤckenden Bemuͤhungen um kirchliche Vereini⸗ gung der Deutsch⸗reformirten Kantone; so hat vor etwa zwei Jahren Freiburg, der Hauptsitz der Jesuiten, einen reformir⸗ ten Gottesdienst zugelassen, und wie als Ersatz dafuͤr beschließt nun auch der große Rath von Schaffhausen die Gruͤndung eines katholischen fuͤr die 600 Katholiken in Schafshausen und weist dazu eine Kapelle an. An beiden Orten hat jedoch die herrschende Religion nicht unterlassen, der geduldeten einige Be⸗ schraͤnkungen aufzuerlegen; so darf sich die katholische Gemeinde in Schaffhausen nur Genossenschaft, nicht Gemeinde nennen, darf zwar bei Beerdigungen eine Fahne vortragen, bei Ertheilung des Viatikums aber kein Gloͤcklein leiten lassen. Zuͤrich (in neuen gemeinnuͤtzigen Unternehmungen fortwaͤhrend mit ei⸗ vn der seine Kraͤfte uͤberstiege, wenn nicht eine

eihe gesegneter Jahrgaͤnge die Einnahmen erleichterte) hat abermals einen Bau beschlossen, der fuͤr die Hochschule und fuͤr die leidende Menschheit von gleicher Wichtigkeit ist, den Bau eines neuen Kantonal⸗Krankenhauses am gesunden reizenden Abhange des Zuͤrichberges, waͤhrend das jetzige Spital, ein al⸗ tes Barfuͤßer⸗Kloster, in einen truͤbseligen Theil der Stadt ein⸗ geklemmt ist. Der Staat wird .ℳ und das Vermoͤgen des Hospitals der Kosten bestreiten, die sich auf eine halbe Mil⸗ lion Franken belaufen sollen. Die Schweiz, bei deren Ein⸗ richtungen Reichthum an Kuͤnstlern nicht zu den natuͤrlichen Dingen gehoͤrt, hat im Laufe des letzten Vierteljahrs zwei be⸗ deutende verloren. Den 26. Dezember starb in Zuͤrich nach kurzer Krankheit Hans Georg Naͤgeli, ein Mann, 89 Auslande durch seine musikalischen Leistungen haupt⸗ säͤchlich bekannt, im Inlande auch als thaͤtiges Mitglied des Erziehungs⸗Rathes und des großen Rathes; den 16. Oktober war ihm durch freiwilligen Tod in den Fluthen der Aar einer seiner ehemaligen Schuͤler vorangegangen, Theodor Froͤhlich 8 Brugg, Mustklehrer in Aarau. Sein Verlust fuͤr die Pusst kann nicht genug beklagt werden; er war einer von den

enigen, die in jetziger Zeit ihre Blicke zu den großen Mei⸗ stern früͤherer Tage zuruͤckwenden, und seine Bemuͤhungen um Einfuͤhrung dieser Heroen in das Leben hatten schon erfreuliche Fruͤchte gezeigt, zumal bei dem schoͤnen Musik⸗Feste in Aarau, im Brachmonat 1836. Seine eigenen tiefen Compositionen verdienten in groͤßerem Kreise bekannt zu werden. Mannig⸗ fache Sorgen, denen das weiche dichterische Gemuͤth nicht ge⸗ wachsen war, fuͤhrten den beklagenswerthen Entschluß zum Selbstinord herbei. Seinen Schwanengesang als Dichter hat T. I. vEsrsgekeh Eö’“ musikalische Sonnette,

V en uͤber Musik der Vergan z

wart in reicher Sprache darlegen.“ I

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Turin, 21. Dez. (Allg. Zeitun ) Die kommerzi

8 . 8 elle Verbindung zwischen Spanien und Garüinien ist jetzt foranlich abgebrochen, wenigstens hat die Madrider Regierung Maßre⸗ geln ergriffen, welche fast einem Verbote des Einlaufens der Sardinischen Schiffe in Spanischen Haͤfen gleichkommen. Es ist dies ein großer Uebelstand, der zu einem voͤlligen Bruche zwischen dem Madrider und dem Turiner Hofe fuͤhren kann; denn in Genua ist man uͤber das Benehmen des Madrider Ka⸗ binets hoͤchst aufgebracht und schreit um Repressalien. Bis jetzt hat man sich aus hoͤheren politischen Ruͤcksichten noch nicht 87 1egg; v;. wie die Dinge sich gestalten,

als wahrscheinlich, daß naͤchstens eir Erklaͤrung von Seiten Sardiniens

1X““

S.le. In der gestrigen Seung der nigen Bemerkungen des Herrn Vila gege das absolute Veto Herr Arguelles da⸗ sigs, daß mehrere Deputirte im Laufe der Diskussion zwei ganz verschie⸗ dene Dinge, naͤmlich die Freiheit der Presse und die Oeffent⸗ lichkeit der Debatten in den Cortes, mit einander verwechselt haͤtten. Er sey der Meinung, daß bei einer freien Constitution despotische Maßregeln gegen die Freiheit der Presse unmoͤglich seyen, und man habe daher gar keine Veranlassung, das abso⸗ lute Veto zu fuͤrchten. Als Herr Ferrer hier bemerkte, daß die Koͤnigin das Gesetz in Bezug auf die von der Regierung ver⸗ langte außerordentliche Gewalt in Erwaͤgung gezogen habe, sagte Herr Arguelles, daß unter einer Regierung der Gleichheit und bei der Freiheit der Presse keine verantwortliche Ver⸗ waltung der Koͤnigin rathen werde, einem Gesetze, das zum Besten des Landes gegeben worden, ihre Sanction zu ver⸗ weigern. Er fuͤhrte das Beispiel Englands an, wo das abso⸗ lute Veto niemals von der Krone gemißbraucht worben sey. Herr Diaz erklaͤrte sich gegen das absolute Veto, weil es die Koͤnigliche Gewalt schwaͤche und sie in Opposition mit der Volks⸗ Souverainetaͤt bringe. In der heutigen Sitzung wurde das Budget vorgelegt und der Finanz⸗Kommission uͤberwiesen.

Man will wissen, daß der Kriegs⸗Minister und General die besten Freunde sind, und daß die Armee uͤberhaupt wenig Vertrauen zu Ersterem habe, der vor seiner Ernennung zum Kriegs⸗Minister Oberst bei der Nord⸗Armee gewesen ist. Man erzaͤhlt sich, daß er, statt an den Operationen in Navarra Theil zu nehmen, lieber in Saragossa geblieben sey, wo er haͤufig Konzerte gegeben habe.

Der Espanol enthaͤlt Folgendes: „Briefe aus Burgos vom 17. melden, daß die Portugiesische Division, nachdem sie Valladolid verlassen, sich in Eilmaͤrschen nach dem Norden be⸗ gebe, um Espartero's Truppen vor Bilbao zu unterstuͤtzen und an dem allgemeinen Kampfe Theil zu nehmen, der jetzt unver⸗ meidlich geworden.“

Die Hof⸗Zeitung macht bekannt, daß vom 1. Januar 1837 an jede Art von Paͤssen von den constitutionnellen Alkalden werde ausgestellt werden, und daß die Cortes sich spaͤterhin mit der Regulirung gewisser finanzieller Bestimmungen in Be⸗ Maßregel beschaͤftigen wuͤrden.

Madrid, 21. Cortes nahm nach

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Griechenland.

ie Muͤnchener politische Zeitung enthaͤlt nachste⸗ hende, aus Athen datirte Chee chent simn naee ehezasse Zeitungen und Journale: „Politische Journale zaͤhlen wir im Ganzen fuͤnf; davon gehoͤren drei Minerva, Sotir, Selre der Opposition an, und zwei Courrier und réece regénéerée schließen sich an das Gouvernement an. Die Minerva wird nur in Griechischer Sprache redigirt; ihr Redacteur en Chef und Eigenthuͤmer ist Herr Antoniades. Es ist dieses Journal, das schon seit mehreren Jahren besteht und fortwaͤhrend einon bestimmten Leserkreis von 4 500 Abon⸗ nenten hat, dasjenige, das unter den Oppositionsblaͤttern allein von dem Vorwurfe frei ist, daß seine Opposttion die des Egeis: mus und der Privatleidenschaft ist. Es zaͤhlt dieses Journal unter seinen Freunden und Mitarbeitern neben einigen verwirr⸗ ten Schreiern manchen guten Kopf. Mit Unrecht wurde der Minerva von einem Deutschen Journale der Vorwurf gemacht, sie sey das Organ der Griechischen Republikaner; mit groͤßerem Rechte haͤtte es Herrn Antoniades den alten Polterer genannt, der Niemand ungeschoren laßt, und dem nichts nach seinem Sinne geschieht, ohne daß er das Bessermachen verstuͤnde oder etwas Besseres vorschluͤge. Man nennt die Minerva die Freun⸗ din der HH. Maurokordato und Trikupis; doch bin ich uͤber⸗ sbnhe. daß diesen Herren, wenn sie nur 3 Tage im Ministerium aͤßen, von der Minerva eben so mitgespielt wuͤrde, wie allen anderen. Wenn uͤbrigens auch Herr Antontades kein eigent⸗ liches System hat, das er mit logischer Konsequenz verfolgt, und wenn ihm auch jene gruͤndliche wissenschaftliche Bil⸗ dung abgeht, die zur erfolgreichen Kritik des Ganges eines Gouvernements erforderlich ist, so enthaͤlt sein Journal doch, neben vielen Gemeinplaͤtzen und persoͤnlichen Ausfaͤllen, biswei⸗ len echt patriotische Rathschlaͤge und gutgemeinte Wuͤnsche. Nicht so der Sotir. Der Redacteur desselben, Herr N. Skuffos, ist ein Mann von vielem Talente, von besonderer Rednergabe und sein Styl beurkundet eine seltene Korrektheit, Rhythmus und Feinheit. Sein Journal ist ohne Zweifel mit mehr 29 re⸗ digirt, als alle uͤbrigen; Herr Skuffos ist scharfsinnig, ruͤhrig, je nach den Umständen witzig und derb, und weiß den geringsten Umstand zu seinem Vortheile zu benutzen und zu modeln. Aber es mangelt seiner Opposition aller moralische Halt; er hat durch Mangel an Charakter, durch seine mehrma ige handgreifliche Un⸗ bestaͤndigkeit und seinen schlecht verdeckten Egoismus seinen Ein⸗ fluß auf das Publikum verloren. Noch vor wenigen Monaten der eifrigste Vertreter des Gouvernements, hat er durch den plötzlichen Uebergang zu der leidenschaftlichsten Opposition, ohne daß irgend eine Regierungs⸗Maßregel, außer seiner Nichtanstel⸗ lung, ihn dazu bestimmen konnte, auch dem Aermsten an Geist keinen Zweifel uͤber seine Absichten gelassen. Sein Journal ist, seitdem weg en verletzter Form das den verantwortlichen Redac⸗ teur verurt eilende Erkenntniß des Bezirks⸗Gerichtes von dem obersten Gerichtshofe kassirt wurde, wieder erschienen; an Hef⸗ tigkeit hat es uͤbrigens noch nichts verloren, und noch immer konzentrirt sich die ganze Gewalt seiner Opposition um die Per⸗ son des Staats⸗Kanzlers. Man nennt den Sotir befreundet mit einem dermalen im Auslande befindlichen Griechischen Staatsmann. Die Hoffnung, in Griechischer und Deutscher Sprache redigirt, hat erst mit ungefaͤhr sechs Nummern debuͤtirt. Sie sagt, ihr Haupt⸗ zweck sey die Gewinnung der Constitution. Sonderbar genug ist es, daß ihr erster Redacteur, Herr Levidis, fruͤher als einer der Hauptgegner dieses Regierungs⸗Systems bekannt war. In den bis jetzt erschienenen Artikein, die mit einer guten Portion Derbheit ausgestattet sind, beschwert sich die „Hoffnung“ uͤber die Nichterfuͤllung der National⸗Wuͤnsche hinsichtlich der consti⸗ tutionnellen Regierungsform, eifert gegen den Einfluß der Baye, rischen Regierung auf die Administration Griechenlands, und zeigt in einigen andern Proben, daß es eben nicht ihre Absicht ist, der Regierung Rosen auf ihren Weg zu streuen. Herr L.. vidis scheint besonders auf die Finanz⸗Administration, der er fruͤher selbst angehoͤrte, und speziell den Finanz⸗Direktor, den er juͤngst der Bestechung anklagte, bekaͤmpfen zu wollen. Wir wollen vor der Hand den weiteren Gang der „Hoffnung“ ab⸗ warten, und gedenken, ihr spaͤter wieder einmal zu begegnen. Den Oppositions⸗Journalen gegenuͤber stehen, wie oben bemerkt, der „Courrier“ und „la Groce régénérée.“ Als Redacteur en Chef des erstern figurirt ein Franzose, Herr Progin Soladam von dessen eminenten Talenten wir bis jetzt noch nicht Gelegen⸗ heit hatten, uns zu uͤberzeugen. Es enthaͤlt zwar der „Cour⸗ rier”“ manchen gutgeschriebenen Artikel, besonders uͤber einige Zweige der Verwaltung; doch sind dies, so viel man im Publi⸗ kum sagt, nicht die Geisteskinder des Kedacteur en Chef, der namentlich in der Griechischen Sprache noch nicht sonderliche Fortschritte gemacht haben soll. Als halb offizielles Journal sollte der „Courrier“ wohl mit mehr Intelligenz, Ernst und Ruhe geschrieben seyn, als saͤmmtliche uͤbrige Journale; doch kann er dermalen auf diese Praͤdikate noch nicht den Anspruch machen, den er bei seinen Mitteln haben koͤnnte. Man sagt, die Redaction stehe unter dem naͤchsten Einflusse des Herrn J. Rizo. Die Grèece régénérée zeichnet sich aus durch die Ruhe und Contemplation, womit ihre Artikel geschrieben sind; auch fehlt es ihr hie und da nicht an geistreichen Gedanken und gesunder Logik. Sie gilt speziell als Organ des Staatsraths dessen General⸗Secretair, Hr. Pan. Sutzos, im Publikum als deren Redacteur genannt wird. Wenn Letzterer auch ruͤcksichtlich seines Charakters eben nicht große Popolaritaͤt genießt, was nicht ohne Ruͤckwirkung auf sein Joubknal ist, so hat er fuͤr das⸗ selbe eine tuͤchtige Stuͤtze an seinem Bruder, dem durch Geist Kenntnisse und Ehrenhaftigkeit des Charakters bekannten Alexan⸗ der Sutzos. Es hat sich Letzterer in der „Groͤce régénérée“ ein besonderes Journal etablirt, das durch die Ueberschrift „Jour⸗ nal der Journale““ von dem uͤbrigen Theil des Blattes ge⸗ trennt ist, und ausschließend von Alex. Sutzos redigirt und von ihm unterzeichnet ist. Er macht sich darin uͤber die Thorheiten der Journalisten lustig, geht ein in ihre tiesern Absichten, ent⸗ huͤllt die Triebfedern ihrer Handlungen und ist in diesen seinen Schilderungen so gluͤcklich und wahr, daß ihm seine HH. Kol⸗ legen darum nicht wenig gram sind. Die seither von Alexan⸗ der Sutzos herausgegebene „Griechische Waage“, eine poli⸗ tisch satyrische Zeitschrift, hat zu erscheinen aufgehoͤrt. Es spricht sich uͤbrigens in der „Grece regenerée“ ebenso, wie in den Oppositions⸗Blaͤttern, der Wunsch. nach baldiger Erthei⸗ lung der Constitution aus. Wir gehen von den politi⸗ schen zu den uͤbrigen Journalen uͤber. Der „Fortschritt” (26000Oc) sagt von sich, er sey ein wissenschaftliches Journal; ich kann Ihnen aber die Versicherung geben, daß ich wohl des Barrocken gar viel, des Wissenschaftlichen sehr wenig darin gefunden habe. Es ist dieses Journal ein Aggregat von paradoxen Ideen, die weder einen natuͤrlichen noch einen logi⸗ schen Zusammenhang unter sich haben, und nicht selten an dem angehorenen Mutterwitze des Verfassers zweifeln lassen. Uebrigens