1837 / 15 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

eentgehen auch leichter dem Verdachte,

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roß sind die Huͤlfsquellen dieses industrioͤsen und energischen andes, dessen Handelsgeschaͤfte den ganzen Erdball umfassen. Die Verminderung der Stempel⸗Einnahme um 46,018 Pfd. erklaͤrt sich zur Genuͤge aus der Herabsetzung des Zeitungs⸗

empels.“ 1

1 Zwei von den Direktoren der Bank von England sind jetzt in Manchester, um den Zustand der noͤrdlichen und Central⸗ Bank zu untersuchen; man ist natuͤrlich auf den Ausgang sehr gespannt. So viel ist jedoch gewiß, daß nach dem Gesetze, auf welchem die noͤrdliche und Central⸗Bank beruht, die Actionaire, im Fall sich ein Defizit ergeben sollte, dafuͤr verantwortlich sind, so daß, da unter diesen sich viele sehr reiche Leute befinden, das Publikum am Ende keinen Verlust erleiden wird. Eben deshalb hat sich aber vieler Actionairs große Angst bemaͤchtigt.

Am 3ten d. fand eine Versammlung der Kaufleute und an⸗ derer bei dem Ostindischen und Chinesischen Handel betheiligter Privatpersonen statt, in welcher der Bericht des Ausschusses des im vorigen Jahre zur Schuͤtzung ihres Interesses gebildeten Vereins abgestattet wurde. Der Ausschuß haͤlt es fuͤr rathsam, einen Handels⸗Agenten oder Konsul, mit richterlichen Functio⸗ nen, nach Canton zu senden, um Verletzungen der Chinesischen Gesetze zu verhuͤten; auch ist er der Meinung, daß alle Befug⸗ nisse der Ostindischen Compagnie dort abgeschafft werden muͤß⸗ ten, und daß fuͤr Britische Kaufleute und ihre Familien die Erlaubniß zu erwirken sey, in Canton zu wohnen. Lord Pal⸗ merston hat in einem Schreiben an den Ausschuß versichert, daß die Regierung diese Vorschlaͤge in gebuͤhrende Erwaͤgung neh⸗ men wuͤrde.

Am Dienstag neigte sich gegen Schluß der Boͤrse der Wechsel⸗Cours auf Paris zum Fallen; dies hat sich heute ent—

schiedener ausgesprochen und die Notirung, 25 Fr. 77 ½ C., ist 12 bis 15 pCt. niedriger, als vor 14 Tagen. Es sind zu dieser Jahreszeit weniger Geschaͤfte auf Deutschland und Hol⸗ land, allein die Tendenz war hier heute sowohl auf Amsterdam als Hamburg in gleicher Richtung. Dies, meint man, duͤrfte die Bank noch mehr anspornen, alles Moͤgliche anzuwenden, um den Verkauf fremder Stocks an unserem Markt zu be⸗ schraͤnken, den das neuliche Steigen der Preise, bei dem Miß⸗ verhaͤltnisse mit anderen Europaͤischen Maͤrkten, vielmehr be⸗ uͤnstigt hat. In Hollaͤndischen fuͤr fremde Rechnung wurde etzthin ziemlich bedeutend verkauft, als die Preise am hoͤchsten standen, was auf die Schatzkammer gerade so wirkt, wie eine Waaren⸗Einfuhr. Bei der Leichtigkeit des Verkehrs mit den Heanuptpunkten des Kontinents uͤben diese Stocks⸗Transferte heaͤufig einen entschiedeneren Einfluß auf die Wechsel⸗Course, als die eigentlichen Handels⸗Beziehungen da man nicht eher gewarnt wird, als wenn Nachfrage nach Geld gegen Wechsel da ist, und dies muß fuͤr die Bank von England die Sache betraͤchtlich kompliziren. 8 Die Ostindische Compagnie wird bei ihrer naͤchsten Thee⸗ Versteigerung, am 6. Maͤrz, folgende Quantitaͤten Thee zum erkauf bringen: 500,000 Pfd. Bohea, 2,870,000 Pfd. Kongu und Souchong, 500,000 Pfd. Twankay und 130,000 Pfd. Hyson. Aus dem in der letzten monatlichen General⸗Versammlung

an Geschenken im verflossenen Monat fuͤr das Museum vom Oberst Chesney, der die Euphrat⸗Expedition befehligt, 87 Vo⸗ gelbaͤlge, zwei Haͤute von Vierfuͤßern,

zwischen den Laͤndern,

mehrere Reptilien

in Spiritus und eine Insekten⸗Sammlung eingegangen sind.

Die Menagerie hat erhalten: ein Kaͤnguru, mehrere Affen, drei

gruͤne Eidechsen, zwei Balearische oder gehaubte Kraniche und

bäͤude fuͤr die Giraffen und den Elephanten sind beinahe fertig.

Die Gesellschaft hat sechs Preise fuͤr die Einfuͤhrung und Zaͤh⸗ . Waͤhrend des letzten Monats sind in der Menagerie der Gesellschaft 6 Saͤu⸗ ren Einrichtungen der letzteren Art gehoͤre aber die Regulirung der

Rechtsverhaͤltnisse der Juden nicht.

mung von Thieren zu Hausthieren ausgesetzt.

gethiere, zehn Voͤgel und vier Reptilien gestorben, und es sind

daselbst gegenwaͤrtig noch 298 Saugethiere, 702 Vvͤͤgel und V Die Sterb⸗

lichkeit unter den Thieren hat sich jedoch gegen das vorige Jahr

24 Reptilien, zusammen 1,024 Thiere vorhanden.

in dem Verhaͤltnisse wie 1:5 vermindert.

In den zoologischen Gaͤrten von London sind von den seit

dem Fruͤhjahre dort befindlichen drei Giraffen bei der strengen Witterung der letzten Wochen zwei gestorben.

Innerhalb des letzten Jahrhunderts hat sich der Kartoffel⸗ bau in England vervierfacht; in London werden jäͤhrlich 185,650 Tonnen Kartoffeln eingefuͤhrt.

Bei dem letzten Schneesturm sollen in den Marschlaͤnde⸗ reien von Romney 10 15,000 Schafe umgekommen seyn.

Das anhaltendste Schneegestoͤber, dessen man sich in Eng⸗

land erinnert, hat im Jahre 1614 stattgefunden; es begann

am 15. Januar und schneite bis zum 12. Maͤrz tagtaͤglich. Es Schritte gethan, damit noch nicht habe zu Ende gelangen koͤnnen,

kamen sehr viele Menschen und Thiere dadurch ums Leben.

Der Pariser Korrespondent der Times bemerkt, daß Herr t 1 esich warten stehe. Gerade bei diesem erwaͤhnten Gesetze stelle sich ein besonnenes Verfahren nur als erwuͤnscht dar, um alle be⸗ 1. ke züglichen Verhaͤltnisse gehoͤrig zu wuͤrdigen und namentlich Redaction dieses Artikels,

allgemein

Thiers, in seinen Erwartungen aufs bitterste getaͤuscht, da sich

die Aussichten fuͤr die Minister taͤglich guͤnstiger gestalteten, wahrscheinlich bald wieder nach Italien abreisen wuͤrde.⸗

Der Standard spoͤttelt uͤber die dete en ges der „Mor⸗ ning Chronicle“ in Bezug auf die Entsetzung Bilbaos, die sie (wie aus dem gestern mitgetheilten Artikel hervorgeht) ganz unumwunden bloß der Englischen Mitwirkung zuschreibt. „Da haben wir das Organ des Melbourneschen Kabinets“, sagt er, „wie es, und mit vollem Rechte, die Ehre, Bilbao be⸗

freit zu haben, in Anspruch nimmt und sogar mit einiger Ent⸗ ruͤstung die Behauptung Franzoͤsischer Blaͤtter bestreitet, daß die Partei der Koͤnigin Isabella stark genug sey, um die Praͤ⸗ tensionen Ihrer Majestaͤt aufrecht zu erhalten. also, wesches Spanien einen Souverain zu geben nennt man keine Einmischung!“

Beg ten. Die Bevoͤlkerung von Belgien betrug Im Jahre

Bruͤssel, 8. Jan. am 1. Januar 1835 ungefaͤhr 4,165,953 Seelen. 1835 zählte man 142,927 Geburten und 101,143 Sterbefaͤlle,

mithin 41,784 Geburten mehr, als Sterbefaͤlle. Im naͤmlichen Zeahre fanden 32,680 Heirathen und 11 Chescheldungen statt,

Die meisten Geburten und Sterbefälle Maͤrz, die wenigsten in den Monat Zuli.

DIEshhland.

Hannover, 11. Jan. (Hann. Ztg.) In der ersten Kammer der Staͤnde⸗Versammlung fand am 9. Januar die erste Berathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf, die Regulirung der Rechts⸗ Verhaͤltnisse der Juden betreffend, statt. Nach gefaßtem Vor⸗ beschlusse, diejenigen Paragraphen des Gesetz⸗Entwurfes, gegen welche nichts erinnert worden, als stillschweigend genehmigt zu betrachten, erhob sich ein Mitglied. Vor der Berathung uͤber die einzelnen Paragraphen wolle er sich einen allgemeinen An⸗

fielen in den Monat

England ist es hat! Und das

der zoologischen Gesellschaft verlesenen Bericht ergiebt sich, daß licher Hinsicht den Erlaß des Gese

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trag erlauben, der sich auf die Ansicht stuͤtze, daß gegenwaͤrtig keinesweges der rechte Augenblick zum Erlasse des vorliegenden Gesetzes sey. Die Gruͤnde fuͤr diese Meinung waͤren: 1) weil zu erwarten stehe, daß von Seiten des Deutschen Bun⸗ des hinsichtlich der Verhaͤltnisse der Juden bald eine allge⸗ meine Bestimmung fuͤr ganz Deutschland erfolgen werde, und es daher um so weniger rathsam erscheine, hier partielle Vor⸗ schriften zu erlassen, als man nicht wisse, ob die Bundes⸗Ver⸗ sammlung in ihren Bestimmungen weiter oder nicht so weit, wie wir gehen wuͤrden, und es leicht dahin kommen koͤnne, daß man sich hier zu Ruͤckschritten genoͤthigt saͤhe. F. man den Juden hier dann schon mehr bewilligt, so sey es oft sehr schwierig, von dem einmal Gegebenen wieder zuruͤckzukommen. 2) Weil eine Gemeinde⸗Ordnung noch nicht vorhanden, gleichwohl aber in dem vorliegenden Entwurfe auf die Gemeinde⸗Verfassung mehrfach verwiesen sey, und es angemessener seyn wuͤrde, die Regulirung der Juden⸗Verhaͤltnisse bis zum Erscheinen der Gemeinde⸗Ord⸗ nung zu verschieben. 3) Weil dieses Hinausschieben auch bis dahin zu wuͤnschen stehe, daß die Gewerbe⸗Ordnung erlassen sey; denn wiewohl er selbst es nur billige, den Juden nach der Absicht des Entwurfes eine ausgedehntere Gewerbefreiheit zu gestatten, so sehe er doch nicht ab, wie dieses bei der jetzigen Gestaltung des Handels und der Gewerbe moͤglich sey. 4) Weil ihm die dringende Eile dieses Gesetzes nicht einleuchte. Schon jetzt komme man wie gewoͤhnlich im Hannoverschen damit 10 Jahre spaͤter, als andere Laͤnder, in denen man schon wieder

Ruͤckschritte mit dem vornehme, was hier jetzt eingefuͤhrt werden solle, weil man sich dort uͤberzeuge, daß man darin zu weit gegangen. Wenn man wegen der Eile mit dem vorliegenden Gesetze auf zweiten oder dritten Berathung auf Verwersung des au Gesetzes antragen.

ben,

so bemerke er dagegen, daß

das Staats⸗Grundgesetz verweise, der Gemeinde⸗

letzteres auch die Regulirung anderer, z. Verhaͤltnisse Er beantrage demnach, dem Koͤnigl. Ministerium zu erwidern, ur jetzigen Erlassung desselben nicht vorlaͤgen. Ein zweites Mitglied sagte, es theile die eben vorgetragene Ansicht nicht, und wolle bei der Widerlegung der dafuͤr Säte sl Gruͤnde mit dem letzten derselben, daß naͤmlich die hiesige Legislation stets eine geraume Zeit hinter anderen Staaten zuruͤckbleibe, den An⸗ fang machen. Er wisse im Allgemeinen nicht, ob dieser Vorwurf sich als gegruͤndet darstellen lasse oder nicht; so weit er indeß von der Hannoverschen Legislation Kenntniß genommen habe, schreite sie mit eben so besonnener, wie ruhiger Ueberlegung vorwaͤrts, was ihm um so heilsamer erscheine, als sie bei allen wichtige⸗ ren Gesetzen die Erfahrung anderer Staaten benutze. Moͤge inzwischen der gemachte Vorwurf und das daraus hergeleitete Argument begruͤndet seyn oder nicht, so duͤrfe man mit dem Erlasse dieses Gesetzes doch nicht laͤnger warten. Nicht zu ge⸗ denken, daß der jetzige ungewisse Zustand der Juden mit den groͤßten Nachtheilen fuͤr das Ganze verknuͤpft sey, so wuͤrde auch ein hoher Grad von Ungerechtigkeit darin liegen, die Ju⸗ den zu allen Lasten herbeizuziehen und ihnen auf der andern Seite diejenigen Rechte vorzuenthalten, die ihnen ohne Nach⸗ theil fuͤr das allgemeine Beste zugestanden werden koͤnnten. Daher halte er sowohl in staatsrechtlicher, wie in privatrecht— es fuͤr unbedenklich und Was nun den ersten Grund betreffe, so glaube er bei dieser Argumentation den Obersatz, daß naͤmlich von Seiten des Deutschen Bundes bald eine Regulirung der Verhaͤltnisse der Juden fuͤr ganz Deutschland erfolgen werde, in Zweifel ziehen zu muͤssen, und mit ziemlicher Gewißheit be⸗ haupten zu koͤnnen, daß vom Bunde ein solches Gesetz nicht

nothwendig.

einen Nachtreiher. Die Arbeiten an dem Museum sind fast vol⸗ werde erlassen werden. Es beruhe sowohl in der Gesetzgebung,

lendet, und es wird jetzt mit heißer Luft geheitzt. Auch die Ge⸗ 1 Bund sich nur dann in die inneren Angelegenheiten der einzel⸗

wie in den bislang befolgten Prinzipien, daß der Deutsche

nen Bundes-Staaten mische, wenn bei denselben die Ver⸗ haͤltaisse des ganzen Bundes in Frage kaͤmen. Zu den inne⸗

Was den zweiten Grund anlange, so sey dee erwaͤhnte Erlaß einer allgemeinen Gemeinde⸗Ord⸗ nung ein ihm bislang unbekannter Gegenstand. Die Verhaͤltnisse der Kommunen sollten freilich einer Regulirung unterworfen werden; da aber bei der Wichtigkeit und bei den großen Schwierigkeiten

dieser Angelegenheit ein Gesetz daruͤber so gar bald wohl nicht

erlassen werden duͤrfte, und die baldige Regulirung der Ver⸗

haͤltnisse der Juden in der Gerechtigkeit beruhe, so koͤnne er ein Hinausschieben des vorliegenden Gesetzes nicht wuͤnschen. Was

den dritten Grund betreffe, so sey die Disposition dieses Ge⸗

setzes dahin gerichtet, die Juden wegen ihrer Religionsverschie⸗ denheit von den Zuͤnften und Innungen nicht ferner auszuschlie⸗

ßen. Schon seit langer Zeit habe man sich mit der Bearbei⸗

tung einer Gewerbe⸗Ordnung beschaͤftigt, allein die Arbeit sey unverkennbar so weit umfassend und mit solchen Schwierigkei⸗ ten verbunden, daß man, wiewohl alle desfalls erforderlichen

und ein so baldiges Erscheinen derselben auch noch nicht zu er⸗

die so wichtige Erfaͤhrung anderer Staaten mit zum Grunde zu legen. Uebrigens scheine ihm auch, als ob die Gewerbe⸗ Dednung einen erheblichen Einfluß auf die Rechtsverhält⸗ nisse der Juden nicht außern wuͤrde, und halte es daher um so mehr fuͤr nothwendig, die Juden in ihren Rechten den uͤbrigen Unterthanen in so weit, wie es ohne Nachtheil fuͤr das Ganze geschehen koͤnne, baldthunlichst gleichzustellen, weil er darin eins der wesentlichsten Mittel zur Verbesserung des moralischen Standpunk⸗ tes derselben erblicke. Durch die Entsernung von den Gewerben wuͤrden die Juden sonst zu solchen Beschäftigungen, wie dem Schacherhandel, hingeleitet, die nothwendig zu einer moralischen Verderbtheit fuͤhren muͤßten. Um dieses zu verhindern, waͤren sie durch das vorliegende Gesetz zu den Zuͤnften und Innungen zugelassen, und moͤchten letztere durch die Gewerbe⸗Ordnung auch aufgehoben werden, was er, wenigstens als generalisirt, nicht glaube, weil es sich dabei in vielen Beziehungen um Ein⸗ griffe in Privatrechte handle, so sehe er doch uͤberall keinen Grund, die Emanirung des vorliegenden Gesetzes annoch hin— auszuschieben. Ein drittes Mitglied meinte: Was in der Bundes⸗Akte uͤber die Regulirung der Verhaͤltnisse der Juden vorkomme, enthalte der Art. 10 derselben. Auch er wuͤnsche eiten recht baldigen Erlaß dieses Gesetzes sowohl aus politischen wie aus moralischen Gruͤnden, damit diese Klasse der Unter⸗ thanen aus ihrem ungewissen Zustande herausgerissen werde, und endlich einmal wisse, wie sie daran sey, und damit die Mittel in Wirksamkeit traͤten, von denen eine Verbesserung der Moralitaͤt derselben so wesentlich abhaͤnge, und mit deren An⸗ wendung uns bereits verschiedene Staaten, wie z. B. Bayern u. m. a., schon lange vorangegangen waͤren. Ein viertes Mit⸗ glied fuͤgte hinzu: Abgesehen von den politischen Verhäͤltnessen, welche fuͤr eine baldige Emat rung des vorliegenden Gesetzes spraͤ⸗

verheiße, die wohl noch groͤßerer Eile beduͤrften.

daß Stäaͤnde wuͤnschen, dieses Gesetz noch auszusetzen, da Gruͤnde auf Handel

bung von Grundbesitz. merhin ches Gute enthalte,

abgelehnt, und man wandte

stelle, so koͤnne das leicht weiter

chen, wuͤrde er sich schon aus moralischen Gruͤnden dafuͤr en

ren. Wer namentlich das juͤdische Schulwesen kenne, dem mn das Her⸗ daͤruͤber bluten, wie schlecht es mit demselben uͤberha und insbesondere in Beziehung auf die Religion bestellt sey. N man gegenwaͤrtig die Hebung der christlichen Schulen so bes tend beguͤnstige, so duͤrfe man auch hinsichtlich der juͤdischen zuruͤckbleiben, denn unmoͤglich koͤnne es dem Staate einerleisg ob die Juden auf der niederen Stufe moralischer Ausbildung harrten oder nicht, weil vorzugsweise in den religioͤsen G8 saͤtzen der Unterthanen eine kraͤftige Stuͤtze der Regierung 1h Gaͤbe es gleich eine Menge verblendeter Juden, die sich selbst moralischen Aufklaͤrung widersetzte, so muͤsse man diese von 2 wegen bevormunden und sich an ihren Widerstand nicht kehten Ein fuͤnftes Mitglied aͤußerte: Er lasse es dahin gestellt; ob der jetzige Zeitpunkt

1 zur Emanirung des vorliegenden Ge der guͤnstige sey, oder ob dieselbe nicht besser schon vor jehn laͤngeren Jahren haͤtte erfolgen sollen. Allein das Vns⸗

lasse sich nun einmal nicht vollstaͤndig nachholen, und es 8 sich gegenwaͤrtig nur um die Frage, ob sich der E G setzes jetzt als zu fruͤhzeitig darstelle? Das koͤnne er in fam Weise zugeben. Beruͤcksichtige man den Zustand der Judengj besondere auf dem Lande, so muͤsse man zu der Ueberzeugung gelch daß sein laͤngeres Fortbestehen durchaus nicht zu wuͤnschen sey, un namentlich die erste Kammer die Berathung des vorliegenden Gi

um so dringender wuͤnschen muͤsse, als man durch andere Gegenst

daran uͤberall nicht behindert werde. Was man an dem wurfe etwa zu erinnern finde, sey zu aͤußern Jedem unben men, und halte man ihn fuͤr so schlecht, so koͤnne man in

Von dem Proponenten selbst sey zun daß das juͤdische Schulwesen einer Verbesserung beki eine gleiche Bewandniß habe es mit mehreren darin vorkommenden Punkten, sey es in Bezieh und Gewerbe oder hinsichtlich der En Daher koͤnne man den Entwuf und sich dann, da er doch sicherlich n daruͤber enischeiden, ob man ihn aa oder einzelne Theile desselben ausfuͤhren wolle oder niche Ein sechstes Mitglied sagte: Der Proponent sey bei fin Antrage davon ausgegangen, daß die in dem vorliegenda en wurfe enthaltenen Punkte sich besser bei Gelegenheit dar m in Verbindung stehenden Gesetze reguliren ließen. Da haͤltnisse der Juden waͤren indeß von denen der uͤbrigen van thanen so wesentlich verschieden, daß sie sich zu einer seickwet Regulirung durchaus nicht eigneten. Ein anderes Mitag (das zweite) habe schon gesagt, daß eine augeme Gemeinde⸗ Ordnung nicht werde erlassen werden. †. wuͤrde man sich bei der Regulirung der Komm Angelegenheiten hinsichtlich der Juden in großer Verlegunde befinden, weil man fuͤhle, daß wegen der Verhaͤltnisse der a den nothwendig etwas Besonderes festgesetzt werden misse, i bei jener Veranlassung nicht passend geschehen koͤnne. Ehen werde man bei der Regulirung der Kommune⸗Ar gelegenhei auf die Gewerbe⸗Ordnung warten muͤssen, weil letztere ins sondere die Innungen und Zuͤnfte betreffe, und dann sey! auszusehen, daß Innungen und Zuͤnfte ein bedeutendes Gest erheben wuͤrden, wenn man die Juden ihnen gleichstellen, von den uͤbrigen Rechten der Unterthanen ausschließen un Es sey daher unfehlbar viel passender, jetzt ein allgeme Gesetz wegen der Verhaͤltnisse der Juden zu erlassen, Ein siebentes Mitglied meinte noch: Ohne die einzelnen! traͤge wuͤrdigen zu wollen, erlaube er sich nur den W auszusprechen, daß die Debatte uͤber das ganze Gesetz ausgesetzt werden moͤge, theils um das Publikum uy Ansicht der Stände uͤber den vorliegenden Gegentm 12 unterrichten, theiss um die Juden darzeͤber z brühige was sie von hier aus hinsichtich ihres Schicksals aenme duͤrfen, und endlich auch um den jetzt so hHäusigen Sche bereien uͤber diesen Gegenstand in besonderen Schriften und oͤfentlichen Blaͤttern ein Ende zu machen. Das Gesetz u) nun angenommen werden oder nicht, so werde die Dehatn denfalls dazu dienen, die Ansicht des Hauses uüber diese 6. einigermaßen zu Tage zu legen und festzustellen. Der! trag des ersten Mitgliedes wurde durch bedeutende Mazjon sich darauf zur Berathung üͤl die einzelnen Artikel. Art. 1. „Die Juden, welche in nigreiche mit Schutz versehen sind, oder auf sonstige Weise Recht des bleibenden Aufenthalts erworben haben, sollen! den christlichen Einwohnern gleiche Rechte und Pflichten ha so weit nicht das gegenwaͤrtige Gesetz Ausnahmen! Beschraͤnkungen begruͤndet.“ Ein Mitglied meil dieser Artikel scheine ihm bedenklich. Wenn man! allgemeinen Satz: „die Juden sollen mit den chvifltt Einwohnern gleiche Rechte haben“, an die Spitze des Cisi fuͤhren, als man sich jetzt img Das Staats⸗Grundgesetz zeige es deutlich, daß man bei a oft so sehr kuͤnstlichen Interpretation nicht vorsichtig genat der Fassung zu Werke gehen koͤnne. Er wuͤnsche desß tie bei der jener Satz ütt gestellt werde. Ein zweites Mitglied erwäen Wenn man von strengen Prinzipien ausgehe, so stän ihm die jetzige Fassung des Entwurfs die beste zu sen Bei der Frage: was durch dieses Gesetz habe erreicht vn sollen, und was dadurch erreicht werden muͤsse? sey man von e Prinzipe ausgegangen, eine moͤglichste Gleichstellung der Jnh mit den uͤbrigen Unterthanen zu bewirken, und habe debes gende Grundsaͤtze vor Augen gehabt: 1) Jene Gleichstrlun m spreche sowohl dem Prinzipe der Gerechtigkeit, wie den vwf⸗ mungen des Art. 16 der Bundesakte. Jenes, weil ds nüllg seyn wuͤrde, den Juden saͤmmtliche Lasten, gleich den ligen 7 8 2 . 1 an Einwohnern, aufzubuͤrden und ihnen einen gleichen Genuz * deren Rechten zu entziehen. Von diesem Prinzipe der Gerechige duͤrfe man nie abweichen, wo nicht uͤberwiegende, in den 9 sichten fuͤr das Gemeinwohl beruhende Gruͤnde dafuͤr und wo diese vorloͤgen, habe auch das Gesetz eine Abweich festgestellt. Dieses, weil auch die Bundes⸗Akte eine Gleic

und deren

berathen

hstelce

in den Rechten fuͤr billig halte, wenn man von den Jüden Mittragen saͤmmtlicher Lasten verlange. 2) Man habe ihne⸗ jenigen Rechte nicht nehmen duͤrfen, die sie auch bei Uns zelnen Provinzen, wie namentlich in Ostfriesland, bic gact „S gehabt haͤtten. 3) Einer der wichtigsten Grundsaͤtze sey der 9 sen, diejenigen Mittel aufzufinden, welche eine Hebung 856 lichen und buͤrgerlichen Zustandes der Juden bewirkten. 54¼ gehoͤrten insbesondere eine Verbesserung der Schulen, eine gere Beaufsichtigung ihres religioͤsen Kultus und eine; scn rung der Stellung derjenigen Juden, die den bisherigen werbe;weig, den Schacherhandel, der einen bedeutenden C dem Verweilen auf der geringen Stufe der Kultur bildete, an ben, und endlich die Verhaͤnzung von Nachtheilen 89 13 ta Juden, die diesen Schacherhandel forttrieben. 4) Daneben?

gen und Ausnahmen, so wie in dem

Lund ihren Nachkommen

man Bedacht darauf nehmen muͤssen, daß d ht fremden Juden uͤberschwemmt werde, was leicht der Fall seyn fönne, wenn man bei uns die Juden guͤnstiger stelle, als in anderen Staaten. Jetzt schon zu schnelle und schroffe Ueber⸗ uͤnge von dem bisherigen zu dem neuen Zustande der Juden u machen, koͤnne er, wie bei jedweder anderen Staats⸗Einrich⸗ lung, nicht billigen, und hier um so weniger, als man auf die Kultur, den National⸗Charakter, den religioͤsen Zustand des juͤdischen Volks und mancherlei Privatverhaͤltnisse große Fuͤcksicht zu nehmen habe. Die letzteren waͤren sehr verschie⸗ m, und es komme dabei haͤufig die Entschaͤdigung Einzelner „Betracht. Wenn er nun diejenigen Modificationen des Ge⸗ sbes, welche den allgemeinen Satz, daß den Juden gleiche gechte mit den christlichen Einwohnern zustehen sollen, beschraͤn⸗ in, fuͤr vollkommen genuͤgend halte, so trage er auch kein bedenken, sich fuͤr die Annahme des Artikels 1. zu erklaͤren. in drittes Mitglied glaubte, das Bedenken gegen den Art. 1 durch blgende von ihm proponirte Fassung zu heben: „Die Juden, weiche im Koͤnigreiche erworben haben, sollen diejenigen Rechte haben, welche ihnen in den nachfolgenden Artikeln bei⸗ gelegt sind.“ Ein viertes Mitglied sagte: „Eine veraͤnderte Fassung des Entwurfs scheine auch ihm wuͤnschenswerth, und

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finde es ebenfalls sehr unbillig, die christlichen Haͤuslinge

zusetzen, er habe indeß gehofft, daß das Haͤuslings⸗Schutzgeld bei dieser Gelegenheit ebenfalls aufgehoben werde. Uebrigens sey es doch wohl die Absicht gewesen, die Entschaͤdigung aus der Staatskasse den Privaten zu Theil werden zu lassen, daher pro⸗ ponire er, dies bestimmt im Gesetze auszusprechen. Das erste Mit⸗ glied entgegnete: Er theile die Hoffnung nicht, daß das Haͤuslings⸗ Schutzgeld bei dieser Gelegenheit aufgehoben werde, dies moͤchte so leicht nicht seyn, obgleich es gerade diejenige Abgabe sey, wel⸗ che am haͤrtesten druͤcke. Eben deswegen werde er auch, so lange dieselbe bestehe, gegen die Aufhebung des Juden⸗ Schutzgeldes stimmen, und er wiederhole, die alleinige Aufhebung des Juden⸗ Schutzgeldes werde die groͤßte Sensation im Lande erregen. Dagegen wurde indeß bemerkt, daß man aus Ruͤcksicht auf das Haͤuslings⸗Schutzgeld um so mehr dafuͤr stimmen muͤsse, indem darin gerade ein Compelle liege, jene Abgabe ebenfalls aufzuhe⸗ ben. Andererseits duͤrfe man doch auch nicht vergessen, daß man das Haͤuslings⸗Schutzgeld nur deshalb noch nicht aufgehoben habe, weil dasselbe sich nicht uͤberall vom Haͤuslings⸗Dienstgeld unterscheiden, und daher die zur Entschaͤdigung noͤthige Summe sich nicht uͤbersehen lasse. Hier aber trete eine solche Verbin⸗ dung nicht ein, und es sey daher nicht abzusehen, warum man

selbst die Regierung habe die Bedenken gefuͤhlt, welche an die Hinstellung des allgemeinen Satzes, daß den Juden gleiche Rechte mit den uͤbrigen Unterthanen gewaͤhrt werden sollen, sch knuͤpfen, indem es in dem Ministerial⸗Schreiben heiße: „Der Satz ist unbedenklich, wenn nur die naͤheren Bestimmun⸗ Aus weiteren Theile geschehen, als vollstaͤndig aufgestellt gelten duͤrfen.“ Auch in denjenizen Staaten, in denen man den Juden gleiche Rechte mit den uͤbrigen Einwohnern zugestanden habe, fange man an, diese allgemeine Gleichstellung zu bereuen. Ein fuͤnftes Mitglied: Aus

den schon von mehreren Seiten vorgetragenen Gruͤnden bean⸗

trage er folgende Fassung ces Art. 1.: „Es sollen in Ansehung der Rechtsverhaͤltnisse der Juden im Koͤnigreiche hinfuüͤhro fol⸗ gende Bestimmungen gelten.“ Der zweite Antrag, dem der erste Proponent accedirte, wurde angenommen, womit die uͤbri⸗ gen von selbst sielen. Der Art. 1 wurde mit dieser Modifica⸗ on genehmigt. Art. 2. „Sie haben, sofern es noch nicht geschehen, mit obrigkeitlicher Genehmigung einen be⸗ simmten Familien⸗Namen anzunehmen, welcher von ihnen 8 in allen Verhaͤltnissen zu fuͤhren st. Die Fuͤhrung einer besonderen Handlungs⸗Firma fuͤr handlungs⸗Geschaͤfte ist jedoch nicht ausgeschlossen.“ z diesem Paragraphen wurde von einem Mitgliede beantragt, Uus Verbot hinzuzufuͤgen, einen christlichen Vornamen zu fuͤh⸗ ren. Indeß man fand dafuͤr uͤberhaupt keinen genuͤgenden Grund, theils hielt man auch die Ausfuͤhrung unmoͤglich, da sich kein Criterium fuͤr einen christlichen oder juͤdischen Vorna⸗ men angeben lasse. Der Antrag wurde daher abgelehnt. Da⸗ gegen wurde ein anderer Antrag angenommen, welcher dahin zing, in den ersten Absatz folgenden Zusatz aufzunehmen: „Es ist dbei jedoch die fruͤhere gesetzliche Bestimmung von Seiten der Frigkeiten streng zu beruͤcksichtigen, daß keine Juden⸗ Familie een Namen einer christlichen annehme.“ Art. 3. „Sie saben bei Aufsaͤtzen uͤber Rechtsgeschaͤfte jeder Art, sowohl was den Inhalt, als die Namens⸗Unterschrift anlangt, und bei Füͤhrung ihrer Handelsbuͤcher sich der Deutschen oder iner anderen lebenden Sprache und Schrift, so wie der christ⸗ ichen Zeitrechnung zu bedienen, widrigenfalls keine rechtliche Virkung eintritt. Juden, welche ihren Namen in einer leben⸗ dmn Schrift nicht schreiben koͤnnen, sind in rechtlicher Beziehung ashs Schreibens unkundig zu behandeln.“ Da es zu weit gch;, jede lebende Sprache bei Fuͤhrung der Handlungs⸗Buͤcher aulassen, so wurde proponirt, die Worte „oder einer anderen lhonden“ zu streichen. Die Beschraͤnkung auf die Deutsche Sprache wurde indeß fuͤr den Handel zu beschwerlich gehalten, weshalb, unter Accedirung des ersten Proponenten, dar⸗ auf angetragen und beschlossen ward, statt der betreffenden Porte zu setzen „einer anderen lebenden Europaͤischen Sprache“” Der Artikel wurde angenommen. Art. 4. „Ueber nie Fuͤhrung der juͤdischen Geburts⸗, Trauungs⸗ und Sterbe⸗ lsten werden von dem Ministersum naͤhere 2 orschriften erfol⸗ gen.“ Angenommen. Art. 5. „Das Schutzverhaͤltniß der Juden, so weit es noch besteht, wird aufgehoben. Die dar⸗ ius folgenden Leistungen fallen weg. Priwatpersonen, welche wa zum Judenschutz und zur Erhebung eines Schutzgeldes er⸗ weislich berechtigt sind, sollen fuͤr den Verlust dieses Rechts entschaͤdigt ween.“— Ein Mitglied proponirte, den zweiten Absatz ganz zustrei⸗ n, da nicht zu uͤbersehen, wie hoch die Entschaͤdigung der Privatper⸗ saen sich belaufen werde, und da aus demselben Grunde das Haͤus⸗ ngs⸗Schutzgeld vorlaͤufig noch geblieben sey. Ein anderes Mit⸗ gied fand dies Bedenken zwar gegruͤndet, aͤußerte indeß die Ansicht, daß man die Staats asse hoffentlich nicht mit der Entschaͤdi⸗ gung belaͤstigen werde; uͤbrigens sey er der Meinung, daß wenigstens in den alten Provinzen nur der Landesherr zur Erhebung des Schutzgeldes berechtigt sey. Es bestehe indeß in seiner Pro⸗ wing eine aͤhnliche an Privaten zu bezahlende Abgabe, naͤmlich ds sogenannte Juden⸗Beiwohnungsgeld, dessen Abstellung Aucch Entschaͤdigung mit etwaigen aͤhnlichen anderen Abgaben

len so wuͤnschenswerth sey, wie die des eigentlichen Schutz⸗

(geldes. Er proponire daher, um diese Abgaben nicht auszu⸗ schlteßen, den zweiten Absatz dahin zu fassen: „Privat⸗Perso⸗ gen, welche eiwa zum Juden⸗Schutz und zur Erhebung eines Schußgeldes oder eines sogenannten Juden⸗Beiwohnungsgel⸗ des oder aͤhnlicher Abgaben berechtigt sind, sollen u. s. w.“ Um diese, Ungewißheit uͤber solche Rechte von Privat⸗Personen ganzlich zu beseitigen, wurde proponirt, den zweiten Absatz zu lreichen und in dem ersten statt „das Schutzverhaͤltniß der 1. zu setzen „das Schutzverhaͤltnis der Juden zum dare vr.,. Dieser Antrag, dem der erste Proponent beitrat, 6 EE““ der zweite dagegen abgelehnt. Es erklaͤrte 1 ndeß ein Mitglied außerdem auch sehr bestimmt gegen ganze Aufhebung des Schutzgeldes, ohne Ruͤcksicht, ob es hssgten oder dem Staate gezahlt werde. Denn wenn es auch 8 ich mit der Annahme des Gesetzes nicht wohl zu vereinigen 1 so wuͤrde er doch nie seine Zustimmung dazu geben koͤnnen, sceh⸗ das Haͤuslings⸗Schutzgeld noch bestehe, und also christ⸗ üan Unterthanen einer Aögabe unterworfen bleiben, von denen gegsne Juden befreie, wie dies denn im Lande auch nur die Sen ation erregen wuͤrde. . Ein anderes Mitglied machte 2 WL11““ 1n. daß nach Ablehnung des §. l und mithin genganzi0d er Gleichstellung mit den christlichen Unterthanen ing ng 1 86 §.5 dahin fuͤhren, daß ein Jude, welcher als Haͤus⸗ 1 lebe, vom Schutzgelde befceit werden wuͤrde, 1 an Haͤuelings Schutzgelde unterworsen zu seyn. en, die Juden nicht besser als die Christen zu stel⸗ fuͤgen. Örde proponirt, am Ende des * aragraphs hinzuzu⸗ lcgen: „dem Haͤuslings⸗Schutzgelde sind die Juden gleich chrst ichen Haͤuslin 94 8 Schugg7 sind ie Juden gleich christ⸗ gen unterworfen. Ein drittes Mitglied meinte, er

etwas nicht aufheben solle, was klar als Schutzgeld erscheine. Zugleich wurde hier noch darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn das Schutzgeld wegfalle, dafuͤr die Pflicht zum Militairdienste ein⸗ trete. Dagegen wurde zwar erinnert, daß die Befreiung nur faktisch sey, es daher auch keiner Gesetzgebung beduͤrfe; indeß ward darauf hingewiesen, daß die Heranziehung zum Militair⸗ dienst dennoch große Schwierigkeiten haben werde, was wohl mit dem juͤdischen Sabbath und den Gesetzen uͤber die den Ju⸗ den verbotenen Speisen zusammenhinge. Es sey daher wenig⸗ stens eine Bestimmung noͤthig, wodurch verhindert werde, daß den christlichen Militairpflichtigen kein Nachtheil daraus erwachse, daß die Juden in den Lästen als militairpflichtig aufgefuͤhrt wuͤr⸗ den, ohne dennoch herangezogen zu werden, weshalb folgender Zusatz proponirt ward: „zur Leistung der Militairpflicht sollen die Juden kuͤnftig gleich den uͤbrigen Landesbewohnern herangezogen werden.“ Dieser Antrag fand keinen Widerspruch, und wurde noch besonders bemerkt, daß Napoleon die Juden so gut wie die Christen zum Militairdienst ohne Inconvenienzen gebraucht habe, auch daß in dem Jahre 1815 Juden in unserer Armee gedient und sie in Frankreich und eben so auch hier nicht nur ihre Pflichten gut erfuͤllt, sondern sogar einzelne mit der groͤßten Auszeichnung gedient haͤtten. Der Antrag wegen des Zusatzes, wonach die aus den erfolgen solle, ward abge⸗ nt, die uͤbrigen Antraͤge eben eite den Sas- wurden dagegen 1““ und

Chxeh ieeeen.

Der General

Madrid, 30. Dez. verwittwete Koͤnigin gerichtet:

hende Vorstellung an die des Regiments „Prinzessin“, von Ew. Majestät zum kommandiren⸗ den General der Divistonen der Avant⸗Garde und der zten Fivifn der Nord⸗Armee ernannt und für seine Kriegsthaten mit dem St. Ferdinands⸗ und mehreren anderen Orden dekorirt, ergebenster Diener, naht sich dem Throne Ew. Majzestät, um nach⸗ stehende Vorstellung zu den Füßen desselben niederzulegen. Als frei⸗ müthiger Soldat habe ich bereits in mehreren Mittheilungen die Re⸗ gierung von den Folgen gewisser Maßregeln in Kenntniß gesetzt, die theils schon eingetreten sind, theils bald eintreten werden. Als un⸗ erschrockener Kämpfer für die Freiheit habe ich mir eine Last aufge⸗ bürdet, vor der so viele Andere zurückgeschreckt sind, und mehr durch Thaten als mit der Feder habe ich der Nation gezeigt, was sie von meinen Versprechungen zu halten hat. Wenn ich indeß die That,

ginge, so würde ich eben so schuldig seyn, wie diejenigen,

gi o sch. die sie ver⸗ übten. Am Aten erschien ich vor Ew.

Sn h wurde er bei Guadalete ich den lleberrest unserer Feinde zu vernichten da ele

der schändlichsten Feigheit, dem eraar nkihicht Lmmwärf⸗ zu vereiteln und im Angesichte des Feindes die Truppen der dritten Division zur Empörung aufzureizen. Die Trommelschläger schlugen den Generalmarsch, die Sordaten erhoben sich von verschiedenen Seiten, Einige richteten ihre Bajonnette gegen mich und die Offi⸗ ziere und Sergeanten unterstützten diese Menterei. Ich zog den De⸗ gen, sprach mit kräftiger Stimme und es wuürde mir gewiß gelungen sevn, Alle zu ihrer Pflicht zurückzuführen, wenn nicht der General Alaix von dem Nachtrabe herbeigekommen wäre und diese Zeichen von Uugehorsam unterstützt hätte. Man drohte mir mit dem Tode und der Verlust eines Lebens, das ich gering achte, wäre mir in die⸗ sem Angenblicke wenn nicht noch andere

abermals geschlagen. Als

sem 8 völlig gleichgültig gewesen, Motioe, von denen ich sogleich sprechen werde, mich anders bestimmt hätten. Ich begab mich zu dem Brigadier Don Diego, Obersten der Husaren, und fragte ihn, ob er mir mit seinem Regimente zur gewaltsamen Unterdrückung der Jusurrection beistehen würde! Er antwortete, daß ich auf ihn zählen köune, rücksichtlich seiner Solda⸗

ten schien er jedoch nicht ganz sicher zu seyn. In diesem Augenblicke zeigte sich der General Alaix aufs neue den Truppen, und die Un⸗ ordnung vermehrte sich. Ich machte Sr. Ercellenz heftige Vorwürfe die er jedoch, auf seine Sicherheit trotzend, mit Uebermuth hinnahm. Ich fügte hinzu, daß ich, wie ihm bekannt sevn würde, auf Befehl der Re⸗ gierung mich an die Spitze der dritten Division gestellt hätte;z er weigerte sich jedoch, mich in dieser Eigenschaft anzuerkennen. Zwei Stunden, die dazu hätten verwendet werden sollen, meinen Triumph, diefen von der Nation so sehr gewünschten Triumph, zu vollenden, diese zwei Stunden gingen durch Unordnungen verloren. Der General ANaix bemächtigte sich des Kommando's ohne iderstand von meiner Seite. Ich begriff bald, daß es auf mein Leben abgesehen sev. Der Lieu⸗ tenant der dritten Compagnie des Batatilons „Almaga“, Don Fran⸗ cisco Vasquez, ergriff in Gegenwart seines Generals, der nichts that um mich zu schützen, eine Funte und reizte die Soldaten seiner Com⸗ pagnie auf, mich zu ermorden. Audere, geringern Grades, aber weniger ver⸗ derbt, verhinderten ihn jedoch zweimal an der Ausfübrung des von ihm be⸗ absichtigten Verbrechens. Beim Einbruche der Nacht beschloß ich endlich, zu meiner Division, die ich in Antiguera gelassen hatte, zurückzukehreu. Jetzt, Fürstin, glaube ich den Vorfall des vorigen Monats mit hin⸗ reichend kaltem Blute prüfen und unbefangen beurtheilen zu fön. nen. Ich glaube nun, daß sich in der Militair⸗Geschichte keines Vol⸗ kes eine Combination so verbrecherischer Umstände sindet. Desbalb, Färstin, verlange ich Gerechtigkeit, energische und schnelle Gerechtig⸗ keit, und erwarle sie von Ew. Majestät. Sollte dagegen die Schul⸗ digen keine Strafe treffen, weil sie zu! hoch stehen, oder weil ihre Zahl zu groß ist, so werde ich mich nicht mit einer elenden Rache begnügen, und ich werde dann nicht mehr die Uniform der Ehre tra⸗ gen, um nicht mit den Mördern meines Vaterlandes verwechselt zu werden; in diesem Falle bitte ich Ew. Majestät, mir destnitiv mei⸗ nen Abschied zu bewilligen und mir weder einen militaͤirischen Rang noch eine militairische Auszeichnung zu lassen. Dies ist eine Gnade, die ich von Ew. Majestät erwarte, überzeugt, daß Spanien und ganz Europa meinem Ennischlusse Beälfall schenken wird. Ramond Narvaez.“

T I Konstantinopel, 7. Dez. (E ngl. Blaͤtter.) Nachdem

der Sultan in Nikomedien dem Ablaufen eines praͤchtigen Li⸗ nienschiffet beigewohnt hatte, aͤußerte er den Wunsch, seinen B

nach⸗

Narvaez hat nachste⸗ die Union der Vereinigten

„Königin! Don Ramon Maria Narvaez, Brigadier und Oberst in

Lorenzo gehoͤ Ihr treuster und 8

von der ich zu Ew. Majestät sprechen will, mit Stillschweigen über⸗ bus zum Landtags⸗Marschall

8 rath, Landrath von Schoͤning, Majestät und am 25sten; war der Rebell Gomez durch meine Soldaten in die Flucht geschla⸗

such daselbst durch ein Werk von oͤssentlicher Nuͤtzli keit u ver⸗ ewigen, worauf ihm die Stadtaͤltesten 2. 2 2 dieser Art sie mehr wuͤrde begluͤcken koͤnnen, als die Ausfuͤhrung eines, ihnen neulich von Herrn David Urqhart an die Han; gegebenen Planes, den See Sabandjah mit dem Meere in Golf von Nikomedien zu vereinigen, und den Fluß Sangariu in den gedachten See, von dessen aͤäußerstem Ende er nur ack Miles entfernt ist, zu leiten, wodurch eine Binnenschifffahrt vo mehr als 50 Miles eroͤffnet werden und in die Mitte eines m. den uͤppigsten Eichen bedeckten Landes fuͤhren wuͤrde, dessen Bar⸗ holz, weil die Mittel zu dessen Fortschaffung gemangelt, seit Jahrhunderten unbenutzt geblteben. Der Sultan besah sich die Sache an Ort und Stelle, uͤberzeugte sich von deren Ausfuͤhr⸗ barkeit und Wichtigkeit, und gab Befehl, das Unternehmen auf seine eignen Kosten ins Werk zu setzen. 3

Der Sardinische Gesandtschafts⸗Kanzler in Konstantinopel, Herr Vernoni, hat von seiner Regierung den Befehl erhalten, unverzuͤglich nach Larnaka in Cypern abzugehen, wo in einer Rauferei zwischen Griechischen Einwohnern und dort ansaͤssigen Genuesern mehrere auf beiden Seiten getoͤdtet worden, worauf die Letzteren sich ins Sardinische Konsulathaus gefluͤchtet hatten, welches aber nun von den Griechen foͤrmlich belagert wurde. Es ist bekannt, daß diese dort vor zwei Jahren den Oesterrei chischen Konsul gespießt und lebendig verbrannt haben. Herr Vernoni hat auch einen Ferman vom Großherrn erhalten, wo⸗ durch den Behoͤrden in Syrien befohlen wird, den Sardinischen Handelsleuten dieselben Vortheile wie den Englischen zu ge⸗ waͤhren.

Die Persischen Prinzen, welche England in Gesellschaft des Herrn Frazer vor einigen Monaten verlassen haben, sind gestern mit dem Dampf⸗Packetschiffe von Galacz in Konstantinopel angekommen.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

New⸗York, 8. Dez. Das New⸗Orleans⸗Bulletin vom 26. November enthaͤlt folgende Bedingungen, unter welchen die Texianische Regierung in die Union der Vereinigten Staa⸗ ten aufgenommen zu werden begehrt: 1) Die Fortdauer der Sklaverei. 2) Eine Garantie, daß sich kein Indianer auf ihrem Territorium niederlasse. 3) Volle und gleiche Privilegien mit allen anderen Staaten. Unter diesen Bedingungen will sie all ihr unangebautes Land, nach Bezahlung aller ihrer Schulden, an die Central⸗Regierung abtreten. Dasselbe Journal meldet auch, daß Herr W. Wharton von Texas zum bevollmäachtigten Minister bei der Regierung der Vereinigten Staaten ernannt, mit seiner Familie und dem Obersten Wolfe, als Secretair, in New⸗Or⸗ leans eingetroffen war und sich sogleich nach Washington zu be⸗ geben gedachte, um die Anerkennung der Unabhaͤngigkeit von Texas und, wo moͤglich, auch die Einverleibung von Texas in ion de Staaten zu erlangen.

Es heißt, der Gouverneur Tacon habe 30 bis 40 Buͤrger Havana arretiren und in das Gefaͤngniß La Cabana wer⸗ fen lassen, unter der Beschuldigung, daß sie zu der Partei des

uba befand sich in einem kritischen Zustande.

8 E1ö1-12

Berlin, 14. Jan. Nach einer Bekanntmachung d Ober⸗Praͤsidenten von Pommern, Herrn v. Bonin, 8 gen Tage haben Se. Maj. der Koͤnig die Eroͤffnung des sech⸗ sten Pommerschen Provinzial⸗Landtages auf den 29sten d. M. sa bestimmen und den gedachten Herrn Ober⸗Praͤsidenten zum

andtags⸗Kommissarius, Se. Durchlaucht den Fuͤrsten zu Put⸗ und den Geheimen⸗Regierungs⸗

zu dessen Stellvertreter llerhoͤchst zu ernennen geruht.

Nach einer von dem Militair⸗Wochenbl gebe⸗ nen Uebersicht, sind im Jahre 1835 heghagh 80 ct,gegebe, 1055 Unteroffiziere und Gemeine durch Anstellung im Civll⸗

ienste versorgt worden, darunter 12 Offiziere und 298 Unter⸗ offiziere und Gemeine im Ressort des Ministeriums des Innern und der Polizei; resp. 27 und 247 im Ressort des Finanz⸗ Ministeriums; 263 Unteroffiziere und Gemeine im Ressort des

ustiz⸗Ministeriums, 10 Ois iere und 68 Unteroffiziere und

emeine im Ressort des Post⸗Departements u. 8 Da das Privilegium der Entrepreneurs des Droschken⸗ Fuhrwesens in der Residenz mit dem I. Oktober d. J. erlischt so beabsichtigt die polizeiliche Behoͤrde, von diesem Zeitpunkte ab Unternehmer behufs der Aufstellung von ein⸗ und zweispaͤn⸗ nigem Personen⸗Fuhrwerk zum Gebrauche des Publikums inner⸗ halb der Stadt und der naͤchsten Umgebung zuzulassen, in sofern sie durch ihre Persoͤnlichkeit und die ihnen zu Gebote stehenden Mittel Sicherheit fuͤr die Erfuͤllung ihrer Anerbieten gewaͤhren. Die Fuhrtaxe soll spaͤterhin, vielleicht nach einem Durchschaitte der von den Bewerbern verlangten Preise, festgestellt werden.

In der Stadt Anklam ist eine Sonntagsschule errich⸗ tet worden, in welcher unentgeltlich im Zeichnen und im schrift⸗ lichen Gebrauche der Deutschen Sprache Unterricht ertheilt wird. ö Ober⸗Zoll⸗Inspection Swinemuüͤnde wurden im verslossenen Jahre 5319 1 Tonnen Haͤring 1411 ½ Tonne mehr als 1835 gevpackt. Außerdem sind circa 2000 Wall 80 Stuͤck) im Fruͤhjahr zu Buͤcklingen und spaͤter gruͤn an Fischfahrer verkauft worden, so daß der Fang des genannten Jahres nicht 1, zu nennen ist.

In den Hafen zu Swinemuͤnde liefen im ver Monate 52 Schifse ein, von welchen 43 be ee lastet waren. 4) Schiffe, worunter 35 beladene, naͤmlich 8 mit Nutzholz, 14 mit Getraide, 1 mit Spiretus und 12 mit sonstt⸗ gen Waaren, gingen von dort in See. In Stettin kamen 66 beladene und 9 geballastete Schiffe an uͤnd 38 Schiffe, ein schließlich 30 beladenen, gingen seewaͤrts ab. Mit den ersterer wurden hauptsachlich eingefuͤhrt: Branntwein, Eisen, Farbehoͤl zer, rohe Haͤute, Hanf, Haͤring, Leinsaat, Oel, Palmoͤl Pott⸗ asche, S teinkohlen, Talg, Thran, Wein, roher Zucker und Schmelz lumpen. Die hauptsaͤchlichsten Ausfuhr⸗Artikel waren: Abfaͤlle aller Art, geschmiedetes Eisen, 4572 Wspl. Weizen, Roggen, Gerste, Ha fer und Huͤlsenfruͤchte, ferner Leinsaat, Schiffsbauholz, Staͤbe aller Art und Oel. In dem allgemeinen Handelsverkehr Stettins fand wenig Bewegung statt. Von Getraide wurde nur in Wei⸗ zen von schoͤner Qualitaͤt und mit etwas gestiegenen Preisen theils zur Ergaͤnzung der verschifften Quantitäaten, theils auf Speculation gekauft. In Leinsaamen, der vor dem Froste ein⸗ traf, wurden Geschaͤfte mit einigem Vortheil geschlossen Im uͤbrigen Waarenhandel herrschte große Stille. Das Dampf⸗ schiff „Kronprinzessin“ blieb bis zum 24sten v. M. in Fahrt und he. 6 xöFö 21 Schiffe, worunter sich 10 na england mit Getraide befrachte 1 ihr 1 1 vhhce frachtete Schiffe nebst ihren Leich⸗

In den Danziger Hafen sind 856 Schiffe Fndegngene .

8 im verflossenen Jahre Darunter waren 400 Preußische