Weoechsel-Coursg.
r. Vour. Thlr. zu 30 Sgr. Brief.] Gesd.
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch.
8 250 Fl. 4 “ 250 Fl. 300 Mh. — 8 300 Mk. 1 1 LSt. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. 100 Thl. 150 Fl.
Wien in 20 Xr. Augsburg. . Breslau AeX“ Frankfurt a. M. WzZ..
Fet6 100 Rbl.
.— — 141 ¼
181 ¼6 —
150 916.,
6 23 ¾ 6 23 ¾ 80 ½ — 101 ¾
101 ½ 9811 ⁄12
101 ⅞ 101 ½
Auswürtige Börsen.
Amsterdam, 26. Januar. Niederl. wirkl. Schuld 54 ¼.
23. 5 % Span. 242 ⁄1 3. Passive 7.
Preuss.
Antwerpen, 25. Januar. Paszive —. Ausg. Sch. 25. Zinsl. 9 ¼. Neue Anl Frankfurt a. M., 28. Januar.
Oesterr. 5 % Met. 104 ¼. G.
G. 1 % 2à ¼. 24 ¾.
G. Loose zu 500 Fl. 117 ½. 117 ¾. Loose zu 100
Präm.-Sch. 64 ½. G. do. 4 % Anl. 99 %¼. Poln
London, 23. Januar. Cons. 3 % 89 ¾.
5 % do. 101 ½. Ausg. Sch. 12 ⁴. rüäm.-Sch. —. Poln. —. Oesterr. Met. 100 ¼.
Baunk-Actien 1665. 1663. Partial-Obl. 141 ½.
. Loose 68. Br. 5 % Span. Anl. 23. 22 ¼. 2 ½ %c% Holl. 54 ¼. 54 ¼1 ½.
Kanz- Bin. Zinsl. 9. 2 ½ % 56 ¼.
Preuss.
Fl. 223.
130
Ausg. Sch. 12. 2 ½ % Holl. 53 ¾¼. do. 3 % 30 ¼. Engl. Russ. —. Bras. 85 ½. —. Peru 17. Chili —. Paris, 25. Januar. 5 % Kente 109. 25. 3 % do. 79. 90. (Coup. d6t.) 5 % Neap. 5 %, Span. Rente 26 ¾¼. Passive 7 ⁄. Ausg. Sch. —. Neue Ausg. Sch. —. 3 % Portug. 31 ¼. Wien, 25. Januar. 5 % Met. —. 4A % 992 62. 3 % 75 i —. Bank-Actien 1360. Neue Ail. 586 ⁄h⁄3.*
5 % 103. 5 % Port. 48. Columb. 2 ⁄. Mex.
2 ½ % —. 1 %
Ranges verkauft, und sind diese Billets beiden genannten Kastellanen zu haben.
Kodohnigstaͤdtisches Theater. Mittwoch, 1. Febr. Fra Diavolo, oder: Das Wirtheh
zu Terracina. Komische Oper in 3 Akten, von Scribe. 81
von Auber. (Herr Erl II.: Lorenzo.) Donnerstag, 2. Febr. Zum erstenmale:
England. Lustspiel in 3 Akten, von Kotzebue.
Konigliche Schauspiele.
Mittwoch, 1. Febr. Im Schauspielhause: Der Verraͤther, Lustspiel in 1 Akt, von Holbein. Hierauf: Joseph in Aegypten, musikalisches Drama in 3 Abth. Musik von Mehul.
Donnerstag, 2. Febr. Im Schauspielhause: Die Herrin von der Else, Schauspiel in 5 Abth., von C. Blum.
Freitag, 3. Febr. Im Opernhause: Die Stumme von Portici, große Oper in 5 Abth., mit Ballet. Musik von Auber.
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran⸗ ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.
Sonnabend, 4. Febr. Im Konzertsaale des Schauspielhau⸗ ses: Subscriptions⸗Ball.
Montag, 6. Febr. Redoute im Koͤnigl. Opernhause.
Einlaß⸗Billets à 20 Sgr. sind von Donnerstag, den 2. Fe⸗ bruar, bei dem Kastellan Herrn Rosch im Opernhause und bei
“ Markt⸗Preise vom Getraide.
Berlin, den 30. Januar 1837. 8 u Lande: Weizen 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 21 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. à Sgr., auch 1 Rthlr. 1 Sgr.; große Gerste 29 Sgr. 5 Pf., auch 27 Sgr. 6 Pf.; kleine 6 28 Sgr. 9 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf, 20 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.
Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 vf, a 2 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.; Roggen 19. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rthtz g 23 Sgr. 9 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 15 Span 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf
Sonnabend, den 28. Jannar 1837. Das Schock Stroh 6 Rthlr. 15 Sgr., auch 5 Reblr.; der Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 25 Sgr.
Belg. —. Neue Anl. 25 ¼.
dem Kastellan Herrn Adler im
Passive 7 ½.
Es werden auch Zuschauer⸗Billets zu den Logen des dritten
Schauspielhause zu haben.
—C— —ö= 2
2 8 —.
Gedruckt bei A. W. Hayr
— 2
.
wnmnem.
——— Ee —
Bekanntmachungen. Nothwendiger Verkauf. Konigsberg in Preußen, den 6. Dezember 1836. „Die zur Landrath von Creytzschen erbschaftlichen Liquidations⸗Masse gehoͤrigen, im Preuß. Eylau⸗ schen Kreise in Ostpreußen belegenen adlich Peisten⸗ schen Guͤter, welche von der Koͤnigl. Ostpreuß. Land⸗ schafts⸗Direction im Jahre 1835 im Ganzen auf 115,373 Thlr. 15 sgr. 9 pf. abgeschaͤtzt sind, sollen am 7. Juni 1837, Vormirtags 10 Uhr, auf dem Ober⸗Landesgerichte zu Koͤnigsberg subhastirt werden. Sollte sich zu dem ganzen Complexus der Goͤter kein geeigneter Kaͤufer finden, so werden die⸗ selben in Gemaͤßheit des von der Landschafts⸗Direc⸗
rion gefertigten Dismembrations⸗ Planes in sieben
einzelnen Parcellen zu den ungefaͤhren Werthen von
2000, 3000, 4000, 5000, 20,000 und 70,000 Thaler
zum Verkauf gestellt werden. Die Taxen, der Hy⸗ pothekenschein und die Verkaufs⸗Bedingungen koͤn⸗ nen an jedem Vormittage in der Ober⸗Landesgerichts⸗ Registratur eingesehen werden.
Rothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 9. Januar 1837.
Das in der Bischofsstraße Nr. 10 belegene Grund⸗ ftuͤc des Packermeisters E D. Thier, taxirt zu 7982 Thlr. 18 sgr. 9 pf., soll am 5. September 1827, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registatur einzusehen.
Der dem Aufenthalt nach unbekannte Baͤckermeister Johann Cart Fried ich Wobring oder dessen Erben werden hierdurch öͤffentlich vorgeladen.
n. 58 (Zweite Bekanntmachung).. nbekannte etwanige Erben und Glaͤubiger des bierselbst bisher unter vormundschaftlicher Verwal⸗ tung gestandenen Vermoͤgens des Johann Georg August Heinrich Boye, welcher im Dienst und Feld⸗ zuge der Koͤnigl. Franzosischen Truppen bei Krasnoë in Rußland am 17. November des Jahres 1812 be⸗ scheinigtermaßen seinen Tod gefunden hat, sind durch Proclam vom heutigen Tage befehligt wor⸗ den, die Anmeldung und Liauidirung ibrer Erd⸗ oder anderweitigen Rechts⸗Anspruͤche binnen 6 Monaten beim hiesigen Magistrat, und svaͤtestens in termino unigco am Donnerstag den 24. August dieses Jahres, Morgens 10 Uhr, aauf hiesigem Rathbause zu beschaffen. ‚hecretum a Senatu. Moͤllen, im Koͤnigl. Daͤni⸗ schen Herzogthum Lauenburg, s Januar 1837. in idem
W. Huͤlse, Stadt⸗Secretair.
. 2⁴ *2 8 1 8 Literarische Anzeigen.
Wir haben so eben an alle gute Buchhandlungen Deutschlands als Neuigkeit versandt, in Berlin an E. S. Mittler, (Stechbahn Nr. 3):
Ueber die Inkompetenz unserer dermaligen Philosophie zur Erklaͤrung der Erscheinungen aus dem Nachtgebiete der Natur.
Aus einem Sendschreiben an Just. Kerner
von Franz Baader. Preis geb. 5 sgr.
Mit bekanntem tiefen Geiste beweist Herr v. Baa⸗ der in dieser kleinen Schrift, wie die neueste Philo⸗ sophie zu einer Erklaͤrung der Erscheinungen aus dem Nachtgebiete der Natur durchaus nicht zureichte, und wie nur die Ignorirung aͤlterer praktischer und pekulativer Leistungen unserer Vorfahren in diesem Felde die Schuld trage, daß diese immer wiederkeh⸗ renden Erscheinungen unsere Gebildeten und Gelehr⸗ ten simplicirter nur belaͤcheln, ohne doch ausihnen klug zu werden. 1 “
Stuttgart, Januar 1837. G
Fr. Brodhag sche Buchhandlung 48
Allgemeiner
Anzeiger fuͤr
die Preußischen
Naturwissenschaften unter das Volk den Weg gebahnt denen die erste zwischen Ostern und Johannis, die zu baben Von allen diesen Wissenschaften aver paß⸗ letzte zu Michaelis d. J. erscheinen wird. Nach dem
fuͤr die Jugend wobl keine so sehr, als die Pflanzen⸗ kunde. Die Jugend bedarf eine leichte Auregung in freundlichem Gewande und echt religioͤsem Geiste, daß sie nach und nach in die Sache hineingefuͤhrt werde und Interesse bekomme Wo einmal das In⸗ teresse erwacht ist, kann und wird ein geordnetes und umfassendes Studium von selbst hinzukommen.
In meinem Verlage ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen, zu Berlin durch die Stuhrsche, Schloßplatz Nr. 2) zu bezieben:
Die Symbolik des Traumes,
von Dhr. G. H. v. Schubert, Hofrath und Professor in Muͤnchen. Neue verbesserte und vermehrte Auflage. Mit einem Anhang aus dem Nachlasse eines Visionaͤrs: des J. Fr. Ober⸗ lin, gewesenen Pfarrers im Steinthale, und einem Fragment uͤber die Sprache des Wachens. Gr. 8vo. 1837. Geh. 1 ½ Thlr.
Schubert's beruͤhmtes Buch: „Die Symbolik des Traumes“, bedarf keines den Inhalt andeutenden Wortes, wohl aber ist zu bemerken, daß der Anhang auch besonders zu haben ist unter dem Titel:
Berichte eines Visionaͤrs uͤber den Zustand der Seelen nach dem Tode. Aus dem Nachlasse Jobann Friedrich Overlin's u. s w.
Nebst einem Fragment: Die Sprache des Wachens
Nicht ohne vielfaches Bedenken entschloß sich der Herausgeber dieser Blaͤtter, den Aufforderungen nach⸗ zugeben, die ihm, seitdem man ihn im Besitz eines ansehnlichen Theiles der Papiere aus dem Steinthale wußte, von der Naͤhe wie von der weiten durch Meere getrennten Ferne kamen: den Aufforderungen zur Herausgabe eines Theiles jener Papiere, welcher Oberlin’s Metinung von den Bleibstaͤtten der See len nach dem Tode und die Geschichte seiner Vi
stonen umfaßt. Leipzig, im Januar 1837. F. A Brockhaus.
—
So eben ist erschienen und rorraͤtbig in Berlin in
der Enslinschen Buchhandlung (Ferd. Muͤller),
Breitestraße Nr. 23: 8* Pracht⸗Ausgabece.
von 8
Napoleon s bdeben. Napoleon, dargestellt den besten Quellen
1923SA
Mit 40 — 50 Stahlstichen, nach O, riginalgemaͤlden der beruͤhmtesten Maler Frankreichs. Subseriptions⸗Preis 10 sgr. à Lieferung
Die aͤußere Ausstattung und den Umfang des Wer⸗ kes anlangend, so wird dasselbe in 20 — 25 monatli⸗ chen Lieferungen in gr. 8v0 auf schoͤnstem Velinpa pier gedruckt, jede mit 3 Bogen Text und 2 Stahl⸗ stichen, erscheinen und spaͤtestens in 2 Jahren voll staͤndig abgeliefert seyn. Die Stahlstiche werden in solcher Vollendung gegeben, daß sie, vom Werke getrennt, als eine treff⸗ liche Zimmerverzierung dienen koͤnnen Subscribenten⸗Sammler erbalten bei 12 bezahlten Exemplaren eins frei. Die erste und zweite Lieferung ist erschienen und in jeder guten Buchhandlung (in Berlin in der oben genannten) vorraͤthig Leipzig, im Jan. 1837. Chr. E. Kollmann.
Subseriptions⸗Anzeige auf Armide, große Oper von Gluck. Vollstaͤndiger Klavier⸗Auszug in 3 Liefer à 25 sgr
Bei C. Fischer & Comp in Bern ist so eben rschienen und in Berlin bei F. Duͤmmler, unter den Linden Ne 19, so wie in allen andern Buch⸗ hbandlungen zu haben: Die Jungen Pflanzenforscher, oder bota⸗ 8 nische Unterhaltungen eines Pfarrers mit seinen Kindern Ein Festgeschenk. Aus dem Franzoͤsischen. Mit einem paͤdagogischen Vorworte von Professor Zyro. Mit 1 Tafeln Aobildungen. Elegant brosch. 15 sgr. Unserer Zeit gebuͤhrt das Lob, der Einfuͤhrung der
Auf 10 Exempl. ein 118 frei. „Die glaͤnzende Aufnahme, welche die letzten Vor⸗ stellungen dieser herrlichen Oper gefunden haben, ist ein Beweis, wie sehr noch immer des unsterblichen Gluck's Werke bei denjenigen ihre Anerkennung fin⸗ den, die in der Musik mehr als einen bloßen Obren⸗ kitzel suchen. Von der Armide existirt in Deutschland nur eine veraltete Ausgabe zu dem enormen Preise von 7 Thlr. Wir glauben den Wuͤnschen des musi⸗ kalischen Publikums entgegen zu kommen, wenn wir diese Oyer in der Art der Meyerschen Ausgaben in drei Lieferungen à 25 sgr. herausgehen, von
Buchhandlungen versandt:
Erschrinen der ersten Lieferung tritt ein erhoͤhter Preis ein. Sollte dies Unternehmen den Beifall fin⸗ den, den wir uns davon versprechen, so werden wir die uͤbrigen klassischen Werke des großen Meisters auf gleiche Art erscheinen lassen, die weder dem gebildeten Musiker, noch einem jeden Musik⸗Vereine, noch dem echten Musikfreunde fehlen sollten, wie die beiden Iyhigenien, Alceste, Orpheus und Eurydice. Bei Be⸗ stellugen bitten wir zu sagen, ob dieselben bloß der
oder auch den
uͤbrigen Opern von Gluck gelten, und versprechen wir den Abnehmern aller Opern eine besondere Verguͤtigung. Schließlich erlauben wir uns zu bemerken, daß es stets unser Ziel seyn werde, durch auffallend billige Preise und gemeinnuͤtzige Un⸗ ternehmungen einem Jeden die Anschaffung von gu⸗ ten Musikalien moͤglich zu machen.
Alle Buch⸗ und Musikalienhandlungen des In⸗ und Auslandes sind im Stande, zu der oben an⸗ gezeigten Bedingung Bestellungen anzunehmen.
C. A. Challier & Comp., Spittelbruͤcke Nr. 3.
So eben ist bei F. H. Koͤbler in Stuttgart erschie⸗ nen und in allen Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin bei E. S. Mittler (Stechbahn Nr. 3):
Humoristische Perlenschnur.
humoristischen Schriftstellern. G Zweites Baͤndchen. Elegant brosch. 10 sgr TIIhbhöa61 .“
C. M. Oettinger. 1) Stundenplan eines Schma⸗ rozers. — 2 — 9) Maskengespraͤche. — 10) Thierge⸗ spraͤch. — 11) Modernisirte Spruͤchwoͤrter. — 12) Steck⸗ briefe
“ aus der Jobsiade. 1) Von den Ael⸗ tern des Helden. — 2) Wie die Gevatterinnen dem Kindlein prophezeien. — 3) Die Jugend des Hiero⸗ nimus. — 4) Hieronimus hat ausstudirt und wird darauf bald examinirt. — 5) Wie nach vielen andern Abenteuern Hieronimus Nachtwaͤchter in Schildburg wird und stirbt..
Swift. Unterricht fuͤr's Gesinde, um die Herr schaft zu betruͤgen (Forts.). 5. Kap. Regeln fuͤr den Kutscher. — 6. Kap. Regeln fuͤr Stallbediente. — 7. Kap. Regeln fuͤr den Kellermeister. — 8. Kap. Regeln fuͤr die Stubenmaͤdchen. — 9. Kap. Regeln fuͤr die Kammerjungfer. — 10. Kap. Regeln fuͤr die Kinderwaͤrterin. — 11. Kap. Regeln fuͤr die Hauserzieher.
Einige Scenen aus der beliebten Lokal⸗ Posse: Der Eckensteher Nante.
J. Hebel. — 1) Der schlaue Husar. — 2) Schlech⸗ ter Gewinn. — 3) Drei Wuͤnsche. — 4) Der silberne Loͤffel. — 5) Wie der Zundel⸗Frieder und sein Bru⸗ der dem rothen Dieter abermal einen Streich spielen. — 6) Der falsche Edelstein. — 7) Wie der Zundel⸗Frie⸗ der eines Tages aus dem Zuchthaus entwich und gluͤcklich uͤber die Graͤnze kam.
Drei Secenen aus: „die neue Delila“?, — EeE““ v. Geyer.
umoristische Beilage. 8
h. auf die Bibliothek des Frohsinns
erhalten dies Baͤndchen zu 7 ½ sgr.
I“
v“
Das neue Verzeichniß von Pflanzen, Georginenꝛc. von James Booth & Soͤhne, Flottbecker Baum⸗ schulen, Hamburg, sind gratis zu haben bei Duuncker & Humblot, Franzoͤs. Straße Nr. 20.
In der Nauckschen Buchhandlung in Berlin, Hausvogteiplatz Nr. 1, ist erschienen und an alle
Ergaͤnzungen und Abaͤnderungen der Preuß. Gesetzbuͤcher. Mit Genehmigung Eines hohen Ju⸗ stiz⸗Ministerii herausg. von A. J. Mannkopff.
Siebenter Band oder erster Supplement⸗Band, enthaltend die seit dem Jabre 1835 bis inel 1836 erschienenen Gesetze und Kabinetsordern und die in dem Jahre 1834 und
1835 ergangenen Justiz⸗Ministerial⸗Resecripte. Erste Abtheilung oder Bogen Nr. 1—29, das Allg. Landrecht Thl. I. u. 1I. und die Allg. Gerichtsordnung Thl. I. enthaltend. Die zweite Abtheilung, welche die Ergaͤnzun⸗ gen zu den uͤbrigen Gesetzbuͤchern umfaßt, erscheint in 6 bis 8 Wochen. Der Preis des 7ten Bandes ist 2 Thlr.
Sta
Cbrestomathie der gelungensten Stellen aus den besten d
aten.
1I
Die Kameralistische Zeitung
fuͤr die Koͤnigl.
PSreuß. Staaten
hat mit 1837 ihren dritten Jahrgang begonnen! duͤrfte bei ihrer ietzigen Reichhaltigkeit den Vem tungs⸗ und Kommunal⸗Behoͤrden und Beamten we
kaum mehr entbehrlich seyn.
Allwoͤchentlich ersch
nen davon 1 ¾ Bogen auf feinem weißen Moser Quarto, und der ganze Jahrgang von 80 kestet „ allen Koͤnigl. Post⸗Aemtern und in den Waaen lungen nicht mehr als 4 Thlr., durch welche al
“]
empfehl
In der
Lieferung
4
Das ganze Werk, jetzt aus 7 Baͤnden hestehend, kostet nun 9 Thlr.
schlechts.
den
Oecuvre 32.
Probe⸗Nummern zu erhalten sind. Berlin, im Januar 1837.
Carl Heymann
So eben ist bei mir erschienen und in allen Bu
handlungen zu haben:
Schubart, Deutsche Styl⸗ und Redeschule einem leichteren und wirksameren Styl⸗un richt in hoͤheren Lehr⸗Anstalten beiderlei
Pr. geh. 1 ½ Thlr.
G. Crantz, Friedrichsstraße Nr. 1c.
So eben it ersch in Berlin (Stechbahn Nr. 3) zu haben: 8 Einige Bemerkungen
er
d e
ienen und bei E. S. Mitt
un chen Adee
Gr. 8vo. Geheftet. Preis 15 sgr.
Diese Schrift hat die Tendenz, darzuthun, dâ” der jetzigen Entwickelung und Erstarkung echter D scher Nationalitat auch der Deutsche Adel die angemessene, mit, in, durch und fuͤr das Eg nothwendige Stellung und Fortbildung finden muͤ Quedlinburg und
Leipzig, im Januar 1837. G. Basse.
Guillaume Taubert. Premier Prio pour le Piano. Violon et Violomd Prix 2 Thlr. Gerlin chex Maurice Westphal, breite Str.N
(Propriété de vEch
Geographie fuͤr die Gebildeten jedu
Standes.
Die Hoffmannsche Verlags⸗Buchhandlung Stuttgart versendet so eben ein Werk, dessen Ten und Ausfuͤhrung jeden Gebildeten lebhaft intere und vielen Wißbegierigen Belehrung und M. bringen wird; es ist die 85 Allgemeine Laͤnder⸗ und Voͤlkerkunde
nebst einem Abriß der „bhysikalischen Erdbeschreibung. Ein Lehr⸗ und Hausbuch fuͤr alle Staͤnde
von Prof. Dr. Heinrich Berghaus. 6 Bde von 40 — 50 Bog auf Velinpap., ganz
Mit sechs Stahlstichen.
keit beurkundet, jedem Freunde und Fen der Wissenschaft, den Maͤnnern voms Lehrern und Aeltern, wir koͤnnen es. nn der Belehrung sucht und belehrendenn haltung liebt, mit vollster Ueberzen;⸗
In Lieferungen zu 10 Bogen à 112 gt Erschienen ist davon des ersten Bandes erste Lies 10 Bog. nebst Hauptitel und Stahlstich
Dieses Hand- und Hausbuch der Geograph seinen Zweck, allgemein nuͤtzlich zu werden, er, da es — vollstaͤndig, mit den neuesten Entd bereichert, in klarer, jedem Gebildeten verstaäͤe Sprache geschrieben — zum erstenmale ein getle lebendiges Gemaͤlde des ganzen Ven bietet; wir koͤnnen daber dies gediegene Wecrt,7 von Neuem deutschen Fleiß und deutsche Gec
Pr.!
zsedert
gedet
en. Die Ausstattung und der zußet
vorraͤthig.
ringe Preis verdienen unbedingtes Lob! 1
Die unterzeichnete Buchhandlung kann 28q Laͤnder⸗ und Voͤlkerkunde mit Ueberzeugung gn len und tbeilt die ersten Lieferungen gerne ie neigter Einsicht mit. Si be, e Ueberschuß, welcher sich (im Durchschnitt aneg Baͤnde) uͤber 50 Bogen per Band ergicht, den ehrlichen Subseribenten ohne Berechnung, fert wird. Der erste und zweite Band werden 9. sem Jahre vollendet und die Fortsetzung Unterbrechung in gleichen Zwischenraͤume Plabnschen Buchhandlung 88 di⸗ in Berlin, Jaͤgerstraße Nr. 37, ist bereit
Sie bemerkt dabet,
ohnen n sc Mt;
2n
Berlin
aEb
„Donnerstag den 2 en Februa
— —
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kaiserlich Russischen z⸗Capitain und Adjutanten Wikulin den Rothen Adler⸗ n dritter Klasse zu verleihen geruht.
(Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Herzogl. Nassauischen nann und Justizrath Kobbe den Rothen Adler⸗Orden eer Klasse zu verleihen geruht.
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August von Wuͤrttem⸗
ist von Stuttgart hier angekommen. 8
Dem Koͤniglichen Bibliothekar Dr. Spiker hierselbst ist dem 29. Januar 1837 ein Einfuͤhrungs⸗Patent auf eine ihm aus dem Auslande mitgetheilte, durch Zeichnung erläuterte Vorrichtung zum gaͤnzlichen oder theilweisen Verschließen des Rostes unter den Flamm⸗ frischoͤfen, so wie auf ein angegebenes Verfahren zum Verfrischen des Roheisens in Flammoͤfen mittelst Ma⸗ schinen⸗Vorrichtung, in einer durch Zeichnung und Be⸗ schreibung erlaͤuterten Art, zuͤnf Jahre, von jenem Termine ab und fuͤr den Umfang Nonarchie guͤltig, ertheilt worden. Stesfnete Fonkterenz bei der Koͤniglichen Akademie der Kuͤnste. De unterzeichnete Koͤnigliche Akademie wird am 3. April heine offene Preisbewerbung in der Bildhauerei ver⸗ alten und ladet alle befähigten jungen Kuͤnstler, insbeson⸗ ihre Eleven, so wie die Eleven der Kunst⸗Akademie zu eldorf, zur Theilnahme an dieser Bewerbung hierdurch ein. zugelassen zu werden, muß man entweder die Medaille im nale der Akademie gewonnen haben, oder ein Zeugniß der gkeit von dem Direktor der Kunst⸗Akademie zu Duͤsseldorf von einem anderen ordentlichen Mitgliede der Koͤniglichen mie der Kuͤnste beibringen. Die Meldungen der Theil⸗ ir muͤssen bis zum 31. Maͤrz d. J. bei dem unterzeichneten tor eingehen. Die vorlaͤufigen Uebungen beginnen am pril, die Haupt⸗Aufgabe wird am 17. April ertheilt, und konkurrenz⸗Arbeiten muͤssen bis zum 15. Juli abgeliefert Der Preis besteht fuͤr Inlaͤnder in einem Reise⸗Stipen⸗ von jaͤhrlich 500 Thalern auf drei nacheinander fol⸗ Jahre. Die Zuerkennung des Preises erfolgt am 3. d. J. in oͤffentlicher Sitzung der Akademie. vrlin, den 18. Januar 1837. — kümum und Senat der Koͤniglichen Akademie der Kuͤnste. (gez.) Dr. G. Schadow, Direktor. 8 8 “ v v— Konkuyren n den von der Michael Beerschen Stiftung ausgesetzten Preis. Der zu Muͤnchen am 22. Maͤrz 1833 verstorbene drama⸗ eSchriftsteller Michael Beer aus Berlin hat durch testa⸗ arische Verfuͤgung ein bedeutendes Kapital zu einer von Majestaͤt dem Koͤnig Allergnaͤdigst genehmigten Stiftung gesetzt, um unbemittelten Malern und Bildhauern juͤ—⸗ her Religion den Aufenthalt in Italien zur Ausbildung rer Kunst durch Gewaͤhrung eines Stipendiums zu erleich⸗ welches dem Sieger einer jaͤhrlich stattfindenden Preis⸗ berbung zu Theil wird, mit deren Veranstaltung die Koͤnig, Akademie der Kuͤnste nach dem Wunsche des Stifters Al⸗ öchsten Ortes beauftragt worden ist. Demgemaͤß macht die Akademie hierdurch bekannt, daß die sihrige Konkurrenz um den Michael Beerschen Preis fuͤr ke der Bildhauerei bestimmt ist, allein unabhaͤngig bleibt der fuͤr dasselbe Fach anderweitig von der Akademie eroͤff⸗ n Bewerbung. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes säßt hier die Akademie dem eigenen Ermessen der Konkur⸗ n, so wie eine Ausfuͤhrung in Basrelief oder eine runde eenur muͤssen Basreliefs, um zulaͤssig zu seyn, eine Hoͤhe nvon c. 2 ½ Fuß zu einer Breite von c. 4 Fuß, und eine Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch seyn. Die Kosten der ormung in Gyps, wofern diese noͤthig ist, werden auf Ver⸗ en erstattet. Der Termin fuͤr die Ablieferung der zu dieser kurrenz bestimmten Arbeiten an die Akademie ist der 12. Sept. und muß jede derselben mit folgenden Attesten versehen seyn: daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur juͤ⸗ dischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht I hat und Zoͤgling einer Deutschen Kunst⸗Akademie ist; daß die eingesendete Arbeit von ihm selbst erfunden und ohne fremde Beihuͤlfe von ihm ausgefuͤhrt worden ist.
ie Zuerkennung des Preises erfolgt vor Ende Septenbers
, und besteht derselbe in einem Stipendium von 500 Rthlr.
in Jahr zu einer Studienreise nach Italien.
Berlin, den 18. Januar 1837. Koͤnigliche Akademie der Kuͤnste. (gez.) Dr. G. Schadow, Direktor.
Zeitungs⸗Nachrichten.
Anlanmnd. Rußland.
St. Petersburg, 24. Jan. Se. Maj. der Kaiser haben aiserl. Oesterr. Oberst Lieutenant und Kaͤmmerer Sr.
serl. Hoheit des Erzherzogs Ferdinand den St. Annen Hr⸗
weiter Klasse verliehen. ; Chef des General⸗Staabes des 5. Armee⸗Corps, Ge⸗ Ueenkajor Hasfort hat den St. Annen⸗Orden erster Klasse
schon hinreichen wird, den
„Fuͤr die Leitung des Domainen⸗Departements haben Se. Maj. der Kaiser interimistisch ein eigenes Conseil ernannt, be⸗
nd aus dem General⸗Lieutenant Kniaschnin, den Senatoren 4 sch Abfassung vorgelesen hatte, brachte er den Gesetz⸗Entwurf uͤber
Froloff und D. Kotschubey und dem Wirklichen Staatsrath Ga⸗ itzẽn, die ihre Arbeiten Sr. Maj. dem Kaiser durch Vermitte⸗ lung des General⸗Adjutanten Kisseleff vorzulegen haben, welcher mit der Ausfuͤhrung der Kaiserlichen Ver gen in dieser An⸗ gelegenheit beauftragt ist.
Einer Kaiserl. Verfuͤgung vom 28. v. M. zufolge, soll die desselben Artikels, über die Verbrechen gegen die Sicherheit des
Universitaͤt Dorpat hinfuͤhro Niemand mehr die Wuͤrde eines graduirten Studenten, Kandidaten oder Arztes verleihen, der nicht genuͤgende Kenntnisse der Russischen Sprache besitzt. Nach Ablauf von fuͤnf Jahren soll aber auch Niemand mehr unter die Studirenden dieser Universitaͤt aufgenommen werden, der nicht eine strenge Pruͤfung in der Landessprache zur Zufrieden⸗ heit bestanden hat.
Am l1ten d. M. feierte die St. Petersburgische pharma⸗ ceutische Gesellschaft ihren Stistungstag in der Wohnung des Direktors derselben, des Wirklichen Staatsraths Dr. Neliubin. Diese Gesellschaft ward im Jahre 1818 von dem verstorbenen Akademiker Herrn A. Scherer gegruͤndet, der auch ihr erster Direktor war; ihm folgte in diesem Amte der Staatsrath Schwenson, nach dessen thaͤtiger Verwaltung und an der Cho⸗ lera erfolgten Tode dasselbe auf Herrn Neliubin uͤberging. Der Zweck des Vereins ist, junge Pharmaceuten zu ihrem Ein⸗ tritt in die Medico⸗Chirurgische Akademie vorzubereiten, wo sie ihr Examen als Apotheker⸗Gehuͤlfen, Provisoren und Apo⸗ theker zu bestehen haben. Die Bibliothek des Vereins, und ihre physikalischen, mineraglogischen, chemischen und pharmako⸗ logischen Kabinette sind sehr reich und kosten uͤber 30,000 Ru⸗ bel, die durch freiwillige Beitraͤge der Apotheker zusammen gebracht wurden. Zu Ezren⸗Mitzlledern wurden in der oben⸗ erwaͤhnten Sitzung erwaͤhlt: der Minister des Innern und der Graf Strogonoff, und zu Mitgliedern: der Leib⸗Chirurgus des Me⸗ dizinal⸗Departements des Kriegs⸗Ministeriums Tarassoff, der Professor Salomon, der Akademiker Brandt u. A. m. Unter den verschiedenen Vortraͤgen erregte das groͤßte Interesse eine Abhandlung des Doktors Lichtenstaͤdt: uͤber die Beziehun⸗ gen der Apotheker zu den Aerzten und dem Publi⸗
kum, mit welcher die Sitzung geschlossen ward. .
Auf Vorstellung des Finanz⸗Ministers ist Allerhoͤchsten Or⸗ tes verfuͤgt worden, denjenigen Individuen, die in Kreisstaͤdten und in kleineren in deren Bereich gehoͤrenden Orten, sie moͤgen Eingeborene oder Auslaͤnder seyn, Fabriken anlegen wollen, die bisherige Befreiung von dreijaͤhrigen Abgaben auf sechs Jahre zu bewilligen.
Ueber die Schafzuͤchtereien der dem Herzoge von Anhalt Coͤthen gehoͤrenden Kolonie Askanianowa im suͤdlichen Rußland gehen hier immer guͤnstigere Berichte ein. Fuͤr dieses Jahr al⸗ lein sind wieder gegen tausend Stuͤck der vorzuglichsten Boͤcke dort zum Verkauf gestellt.
u Mitau wurde kuͤrzlich in der „Gesellschaft fuͤr Literatur und Kunst“ ein Aufsatz des Herrn Blanc „uͤber die projektirte Eisenbahn zwischen Mitau und Riga“ vorgelesen, der Hoffnun⸗ gen erwecken muß, wenn Herrn Blanc's Berechnung Probe haͤlt. Er schlaͤgt naͤmlich die Kosten der Bahn auf nur 920,000 Rubel S. an, schaͤtzt den Ertrag von transportirten Waaren und Personen auf 62,150 Rubel S. jaͤhrlich und den Gewinn fuͤr den Anfang auf 6 ¾¼ pCt., glaubt aber, daß er kuͤnftig auf 13 ½ pCt. steigen koͤnne.
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Paris, 26. Jan. Gestern fuͤhrte der Koͤnig in dem Mi⸗ nister⸗Conseil den Vorsitz.
Nachstehendes ist der wesentliche Inhalt der Rede, mit wel⸗ cher der Großsiegelbewahrer gestern in der Pairs⸗Kam⸗ mer die Vorlegung des Gesetz⸗Entwurfes zur Wiederherstellung der Artikel 163, 106 und 107 des Straf⸗Gesetzbuches begleitete: „„Meine Herren, als im Jahre 1832 die Revision des Straf⸗Ge⸗ setbuches von 1819 erfolgte, wurden diejenigen Artikel in demfelben gestrichen, welche Strafen auf die Verhehlung solcher Verbrechen setz⸗ ten, die der inneren oder äußeren Sicherheit des Staates Gefahr drohen. Allerdings waren zahlreiche Neclamationen gegen jene Ar⸗ tikel erhoben worden; man hätte sie indessen modistziren, nicht gänz— lich streichen, man hätte die Großmuth nicht so weit treiben sollen, daß man die Aufdeckung ven Staats⸗Verbrechen zu einer bloßen Ge⸗ wissenssache machte. Die Regierung schlägt Ihnen jetzt vor, das im Jahre 1832 abgeschaffte System im Wesentlichen wiederherzustellen. In den meisten Fällen ist das Verschweigen von Staats⸗Verbrechen nichts als eine Art von Mitschuld. Es giebt viele Menschen, die verderbt genug sind, um dergleichen Verbrechen zu ersinnen und zu begünstigen, zugleich aber auch geschickt genug, um sich stets den Rücken zu decken; — Menschen, die diesen oder jenen Unsinnigen zum Verbrechen treiben, um späterhin aus den Erfolgen, die dasselbe haben kann, Rutzen für sich zu ziehen; — Menschen, die es verstehen, sich zu Vertrauten der Unternehmer irgend einer Unthat zu machen, zu⸗ gleich aber auch mit solcher Berechnung und Vorsicht dabei zu Werke zu gehen, daß sie sich durch eine äußere Handlung niemals kompro⸗ mittiren. Auf die Mitwirkung solcher Leute vorzüglich rechnen jene Unsinnigen, die sich zu Werkzeugen aller aufrührerischen Köpfe her⸗ geben. Der wahre Ehrenmann wird es stets für seine Pflicht halten, von den zu seiner Kenntniß gelangenden Komplotten Anzeige zu machen; ihn kann also die Wiederherstellung der Artikel 103, 106 und 107 des Straf⸗Gesetzbuches nicht treffen. Im Jahre 1832 konnte der Gesetzgeber das Attentat gegen das Leben des Königs noch als einen jener äußerst seltenen Fälle betrachten, gegen welche eine ge⸗ setzliche Bestimmung überflüssig sev. Zwar tobte der Aufruhr damals in den Straßen, indessen dachten die Parteien doch noch nicht daran, zu dem letzten Mittel ihre Zuflucht zu nehmen, und von dem Meu⸗ chelmorde den Sieg ihrer Sache zu erwarten. Die Erfahrung hat uns seitdem leider eines anderen belehrt, und wer vermöchte zu be⸗ haupten, daß den abscheulichen Unternehmungen eines Fieschi und Alibaud nicht vorgebeugt worden wäre, wenn die Furcht vor stren⸗ ger Strafe die Mitwisser jener Missethäter zu einer Anzeige bewogen hätte. Diese Betrachtung allein muß hinreichen, um die Nothwen⸗ digkeit einer gesetzlichen Bestimmung zu erweisen, wodurch dem größ⸗ ten aller Verbrechen vorgebeugt werden kann, und die vielleicht allein Arm des Missethäters
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durch die Besorg⸗
niß eines Verraths ö Wir schlagen Ihnen sonach vor⸗ die erwähnten drei Artikel des Straf⸗Gesetzbuches wiederherzustellen.” Nachdem der Minister diese drei Artikel in ihrer neuen
die Kompetenz des Pairshofes ein. Derselbe lautet also:
Art. 1. Die Pairs⸗Kammer erkennt, — in Ausführung des Art. 28 der Charte, — über die Attentate gegen die Person des Kö⸗ nigs, der Königin, des muthmaßlichen Thronerben und des Regen ten des Reichs, so wie gegen die Mitglieder der Königlichen Familie.
Art. 2. Die Pairs⸗Kammer erkennt ebenmäßig, in Ausführung
Artikeln incl. 85, 87 bis
Füsnge. wie solche in den 75 bis inel. her bezeichnet sind, so oft nämlich jene Verbrechen von Mitglit dern der Königlichen Familie, von Pairs, Marschällen Admirälen, von Minister⸗Staats⸗Secretatren, Ereen oder Bischöfen, von Botschaftern oder Gesandten im Auslande, von fommandirenden Generalen der Land⸗ oder Seemacht, von Comman⸗
deurs der Militair⸗Divisionen, Gouverneurs oder Oberbefehlshabern in den Kolonien begangen worden. Die in dem gegenwärtigen Ar
tikel spezifizirten und von den erwähnten Personen begangenen Nes⸗
brechen sollen für Verbrechen des Hochverraths gelten.
Art. 3. In Ausführung des gedachten Artikels der Charte erkennt endlich die Pairs⸗Kammer auch noch, — was auch der Stand der An geklagten seyn mag, — über die in den Gesetzen bezeichneten Atten tate gegen die Sicherheit des Staats, sobald solche ihr durch eine Königliche Verordnung überwiesen werden und sie dafür hält, daß das begangene Attentat, seiner Natur und seiner Wichtigkeit nach, zu ihrer Kompetenz gehöre.“
Durch einen andern Gesetz⸗Entwurf wird das kuͤnftig von dem Pairshofe zu beobachtende gerichtliche Verfahren festgestellt.
In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer war die Verathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Munizipal⸗ Befugnisse an der Tagesordnung. Zunaͤchst bestieg aber der Finanz⸗Minister die Rednerbuͤhne, um von der Kammer ei⸗ nen Kredit von 150,000 Fr. zur Verstaͤrkung des Zoll⸗Beamten⸗ Personals an der Pyrenaͤen⸗Graͤnze zu verlangen. Nach ihm ergriff der Conseils⸗Praͤsident das Wort und legte den laͤngsterwarteten Gesetz⸗Entwurf wegen der Aussteuer der Koͤni gin der Belgier und der Apanagirung des Herzogs von Ne mours vor. Er bemerkte, daß die Koͤnigl. Prinzen auf eine der Groͤße Frankreichs wuͤrdig entsprechende Weise ausgestattet wer⸗ den muͤßten; der Grundsatz der Apanagirung der Mitglieder des Koͤniglichen Hauses sey sogar von der konstituirenden Ver⸗ sammlung respektirt worden; der Konvent habe ihn zwar um⸗ gestoßen, indessen sey er unmittelbar nach der Wiederherstellung der Monarchie wieder eingefuͤhrt worden, und man habe ihn seitdem immer in Ehren gehalten. Der Herzog von Nemours, bemerkte Herr Molé, muͤsse nothwendig in den Stand gesetzt werden, einen Haushalt fuͤhren zu koͤnnen, wie er seinem hohen Range gebuͤhre; da nun das Ministerium die Meinung des Generals Foy theile, daß es eben so angemessen als ausfuͤhrbar sey, die Prinzen des Koͤniglichen Hauses durch Grundeigen⸗ thum an den Franzoͤsischen Boden zu fesseln, so schlage er vor, dem Herzog von Nemours als Apanage die Domaine Rambouillet mit ihren Waldungen zu uͤberweisen. Der Redner stellte hierauf eine ausfuͤhrliche Berechnung an, aus der sich ergiebt, daß diese Domaine, nach Abzug der auf derselben lastenden Abgaben und der Unterhaltungs⸗Kosten, dem Prinzen ein Einkommen von etwa 250,000 Fr. und, mit Hin⸗ zurechnung einiger Pachthoͤfe und Waldungen, von 460,000 Fr. gewaͤhren wuͤrde. Er verlas sodann den Gesetz⸗Entwurf selbst, wonach der Herzog von Nemours mit dem J. Januar d. 882 in den Genuß der Revenuͤen der Domaine Rambouiflet nebst Dependenzen treten soll. Fuͤr den Fall, daß der Her⸗ zog auf den Thron gelangen sollte, wuͤrde jene Apanage an den Staat zuruͤckfallen. In einem zweiten besonde⸗ ren Gesetz⸗Entwurfe trug der Conseils, Praäsivent darauf an, den Finanz⸗Minister zu autorisiren, daß er dem Koͤnige der Belgier, im Verfolg des zu seiner Zeit von diesem und dem Koͤnige der Franzosen unterzeichneten Ehe⸗Kontrakts, die Summe von einer Million Franken, als Mitgift fuͤr die Koͤnigin der Belgier auszahle. Kammer ziemlich kalt aufgenommen. Der Praͤsident forderte die Versammlung auf, die Pruͤfung derselben bis nach der neuen Zusammenstellung der Buͤreau's, die am 28sten stattfindet, aus⸗ zusetzen, indem sie auf das Aufmerksamste erwogen zu werden verdienten. — Der Varon von Ladoucette eroͤffnete nun⸗ mehr die Debatte uͤber das Munizipal⸗ Gesetz mit ei⸗ nem sehr ausfuͤhrlichen Vortrage, dem die Kammer nicht die geringste Aufmerksamkeit schenkte. Der Graf Jaubert, der sich nach ihm vernehmen ließ, stellte verschiedene aus der Ge⸗ schichte geschoͤpfte Betrachtungen uͤber die Emancipatton der Gemeinden an, und stimmte schließlich fuͤr die Vertagung des Gesetz⸗Entwurfes. Nach ihm gab noch Herr Dubois vom Departement der niedern Loire seine Berathung uüber die einzelnen Artikel begann.
Die mit der Pruͤfung der Frage in Betreff des literarischen Eigenthums beauftragte Kommission hat ihre Arbeit beendigt und ein Gesetz entworfen, welches ihr Praͤsident, der Graf von Ségur, dem Minister des Innern uͤberreicht hat. Man glaubt, daß dieser Gesetz⸗Entwurf, der die Rechte der Schriftsteller und ihrer Familien zu sichern bestimmt ist, den Kammern unvertuüg. lich vorgelegt werden wird. b
Der Constitutionnel aͤußert sich uͤber die gestrige Siz⸗ zung der Pairs⸗Kammer in folgender Weise: „Der Großsiegel⸗ bewahrer hat gestern der Pairs⸗Kammer einen Gesetz⸗Entwurt vorgelegt, der in unsern Gesetzen die Strafen fuͤr die Verheh⸗ lung von Staats⸗Verbrechen wiederherstellen soll, — Strafen, die die Legislatur bei der Revision des Straf⸗Gesetzbuches im Jahre 1832 unterdruͤckt hatte. Es ist wahr, daß der ministerielle Entwurf sich nur auf die Faͤlle ausdehnt, wo von einem Atten⸗ tat gegen die Person des Koͤnigs, oder gegen ein Mitglied der Koͤniglichen Familie die Rede ist; man hofft unter dem Schutze eines Gefuͤhls, welches ganz Frankreich theilt, jene ruͤckgaͤngige Neuerung in die Gesetze einfuͤhren zu koͤnnen. Wir haben es gesagt und wir wiederholen es, daß wir
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100, 202 bis incl. 206 und 208 des Strafgesetzbuches nä⸗
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Beide Gesetz⸗Entwuͤrfe wurden von der
Meinung ab, worauf die
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