— —
Grippe.
H1
Genesene und Verschonte um so aufgelegter seyn, eine kleine uber das Uebel zu vernehmen. - Der Rame dieser Krankheit ist nichts weniger als neu. Grippe
in eln altes Französisches Wort, welches eine Grille, eine sonderbare 1 Reigung zu erwas, bedeutet; es wurde aber bereits im Jahre 1743
auf das epidemische Katarrhalfieber angewandt, welches sich durch die Plötzlichkeit des Auftretens,
Die Krankheit kam damals aus Italien nach Frankreich und erschien zu gleicher Zeit in England, wo die Benennung Influenz allge⸗
mein gebräüchlich wurde, nachdem sie schon frühber hin und wieder
unter den vielen anderen Ramen desselben Zusalles (z. B. Coque- juche, Follet, Ladendo. Mal matello, Mal del Luccone u. a. vorgekommen war. Leicht könnte man sich über die Menge
matischen) Charakter am allerreinsten darstellende Seuche schon seit 412 Jahren vor der christlichen Zeitrechnung bekannt
seitdem in
bat. Nur auf einer ihrer vielen und großen Wa. 1 s mit der Cholera, im Jabre 1831, zusammengetroffen, wodurch hin⸗
reichend ktar wird, daß dies Zusammentreffen unr zufaͤllfg. war und
doher nicht von neuem erwartet werden darf E. “
5 Die von dem Hof⸗Chirurgus Dr. Stromeyer in Hannover erfundene Behandlungsweise bei Verkrümmungen der Füße, der sich mehrere der berühmtesten Englischen Wundärzte widersetzt und die auch in Frankreich und Deutschland nur spärliche Wiedetrholung ge⸗ funden, hat Herr Proftssor Dr. Dieffeubach hierselbst in neuerer
1 und Spitzfüßec größtentheils innerhalb 4— 6
K 7 lump⸗ und
Speration besteht in der Durchschueidung der
Achilles⸗Sehne,
228*
Einschteiten kaum in so vielen Monaten erreicht werden würden.
1 öö
16“
— ——ᷓᷓ—:
Wö1585 h 1 *) Die miasmatische Verbreitung einer Epidemie steht der kontagibösen gesenüber: jene geschieht durch eine Veränderung der
Luftbeschaffenheit, diese durch krauke Individuen.
Auswärtige
Amsterdam, 28. Januar. 1 Schuld 54. 5 % do. 101 8. EKaunz- Hill. Passive —. Ausg. Sch. —. Zipsl. Poln. —. Hesterr. Met. 100 ⅛.
Niederi. wirkl. 5 % Span. 24 ¼. Preuss. Präm.-Sch. —.
Autwerpen, 27. Januar. “
1113““
Da die Landplage bei uns jetzt im Abzuge begriffen ist, 5
s Retiz b nien G. Loose zu 500 Fl. 117 ¼. 117 ⁄. Präm.-Sch. 64 ½. G.
die Allgemeinheit der Verbreitung und durch die im Verhältnisse zu seiner Dauer und seinen Sympte⸗ men auffallend große Schwäche der damit Befallenen auszeichnet.
0. 3 % 30 ½.
m.) der 70, Benennungen wundern, wenn man nicht wüßte, daß diese den mias⸗ Au⸗g. Sch. ist und etwa 30 beschriebenen Epidemieen lim vorigen Jahr⸗ —. Bank Actien —. hunderte 1709, 1729, 1732, 1742, 1775, 1781), größtentheils sich von; Osten ber über Europa verbreitend, alle Länder der Erde durchzegen
Wanderungen ist sie
st.-Schuld-Sch. 5* 1 Pr. Eagl. 0b¹. 30. 4 100 x½ñp PrämSch. d. Seeh. —
hm. Iut Sch. do. 4 3,3 IFhr⸗ * „ 66868 w Sta . 9 4 023 % 8 02¼ b. 1. K U. N., —
Zeit mannigfach verbessert, und so seit à Monaten schon bei 37. In⸗ Berl. Stadt-Obl. 4 1024 02 ¼ sSechb. c eiduen theils augeborne und theils nach der Geburt entstandene; Wochen geheiit. † Danz. do. † d durch das darauf folgende mechanische Verfahren werden diesel⸗ Westpr. Pfen Ibr. 4 ¾ Resultate in wenigen Wochen erlangt, welche ohne operatives
Hamburg ..
Loundon
Paris
Witen in 20 Xr. Augsburg Breslau.
EEe“
Frankfurt n. M., 30. 28n Desterr. 5 % Met. 104 ⅛. G. 4 % 99/4. G. 2/½2 % G. 10 nts 2 23 ¾. Hank-Ketien 1665. 1663. Partial-Obl. 141 ¼. Loose zu 100 Fl. 223. do. 4 % Anl. 997⅛. Poln. Loose 5 % Spau. Anl. 22 ¼. 22 ½. 2 ½ % Holl. 54 16. 54. Hamburg, 31. Januar. RBauk--Actien 1337. 1335. Engl. Russ. 105 ¼- do. 3 % 30 ¼. Neue Aul. 23. London, 25. Januar. Belg. —. Neue Anl. 25 ⅛1. 8 Hioll. —. 5 % —. 5 % Port. 47 ¾. Pras. —. Columb. —.
68. 5 % P'ort. hiaehgs
Cons. 3 % 89 ½. Ausg. Sch. 11 . 2 ½ % Engl. Russ. —. Peru —. Chili —.
Faris, 27. Januar.
5 % Rente 109. 25 1 1. —. 5 % Span. Rente 258 4. Passive 7 ⁄. Aung. Sch. —.
—. 3 % Portug. 30 ½. Wien, 28. Junnar.
5 % Met. 1041 ½ 2. 4 % 99 3 % Neue Anl. 586 ¼.
75 l b 2 ½ „% g-
2
Ue rrr B3 s s.
Den 2. Februar 1837. . „ 8 FüüEF1 9; 2 7 2 0 ümtticher Fo n de- 24 t. geld-CGours 2Z2!16l.
102 ½ 100 ¼ 97³,
105
Brief.
— 222,ne Fe our. 8] Hrief. ECeld. 64 ¾ 640⁄འKurm. Obl.,m J. C.] 4 102 ⅞1 101 ⅞
270 102 —
Pomm. do. “ Kur- u. Neum. 19 1004 do. do. do. ³²⁷ 97 ½ Schlesischs do. ¹4 — Rückst. C. und 2Z. 86
215 214
18 ½ I
12 ½ 12 %
13 1 1222 Fr. Tonr⸗. —
Thlr. zu 30 Sgr. Brief.¹ Geld.
122 ½ — 141 ¼
gold al mareo — Adeue Ducaten — Friedrichsd'or Aud. Woldmün- zen à 5 Thl.
Disconto
do. do. in Thb. —
Königsb Elbinger
6 —
Grossb. Pos. 6o. 4 104 Ostpr. Pfandhr. 4] 103 il
Vechsel-Cours.
Kurz 2 Mi. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. —
8 Tage 1917 ¾ 2 Mt. 1901 ⅜ 3 Woch.
250 Fl,. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk.
1 LSt. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. Leiprig 100 Thl. 1ö-N.hISn ., ,e ete n656A““ 15ʃ Petersburg
Amsterdam 8 151 ½ . 2* „11 7 — 1590 /,
do. 2 6 23 ⁄
807 12 101 %
101 ½ 9811 ¼1
9 637 8 76 56 .
Preuss. Br.
Passive 7.
80 % 60. 79. 90. (Coup. dét.) 5 % Neap.
28 Neue
Mirandolina,
Ranges verkauft, — beiden genannten Kastellanen zu haben.
ron tag, den 6ten d. M.
M. von Achat.
—— ——— —
11111444
1“ ““
Keonigliche Schauspiele. Freitag, 3. Febr. Im Opernhause: Die Stumme
Preise der Plaͤtze: ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. Im Schauspielhause:
vaudeville en 2 actes, par Scribe.
vaudeville en 1 acte.
Sonnabend, 4. Febr. Im Schauspielhause: Die Sh Eduard's, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, nach Delavjh
von Th. Hell. Mex.
Im Konzertsaale des Schauspielhauses;: Subscriptions
Sonntag, 5. Febr. Im Opernhause: Fernand Con. Oper in 3 Ahtheilungen, mit Ballet. Musik von Spon (Herr Fischer: Telasko, als Gastrolle.) b Im Schauspielhause, zum erstenmale: Die alte un, junge Graͤfin, Lustspiel in 3 Abth., von E. Raupoch. Hiern Lustspiel in 3 Abtheilungen, von C. Blum. Im Opernhause: Redoute.
Montag, 6. Febr. u 88 bei dem Kastellan
Einlaß⸗Billets à 20 Sgr. sind
Rosch im Opernhause und bei dem Kastellan Herrn Amxit Schauspielhause zu haben.
Es werden auch Zuschauer⸗Billets zu den Logen des e und sind diese Billets à 15 Sgr. baf
Montag, 6. Febr. Im Schauspieihause: Die 9e der Else, Schauspiel in 5 Abth., von C. Blum.
Freitag: 10. Febr. Im Opernhause, zum erstenmale: binson, pantomimisches Ballet in 3 Abth., von Hoguet.
is8U87
von H. Schmidt.
Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst
8 Koönigstaͤdtisches Theate
Freitag, 3. Febr. Die Moͤnche. Lustspiel in 3 Alten,
Tenellt. Vorher: Charlatanismus. Lustspiel in 17¼
Sonnabend, 4. Febr. Der Gloͤckner von Notre⸗Dm
Romantisches Drama in 6 Tableaux, von Charlate Bin
(Mad. Schwanfelder: Esmeralba.)
Zum erstenmale wiederhot. Dee 9
Pfeiffer.
Sonntag, 5. Febr.
dianer in England, Lustspiel in 3 Akten, von Kotzebw.
Redacteur Ed. Cottel. 3
—.—
8 — 2 ;p 2 8 8 S — 82 ——
eaemes.
———————
Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.
Bekanntmachungen. Bekanntmachung. men werden. Nach der Bestimmung des Koͤnigl. Haus⸗ Mini⸗
stecti, General Verwaltung fuͤr Domainen und For⸗
sten soll das ehemalige, dem Domainen⸗Fiskus ad⸗ judicirte Erbpachts⸗Vorwerk Neidenburg im Wegesvor der dffentlichen Lizitation veraͤußert werden. Dasselbe ihr liegt im landraͤthlichen Kreise Neidenburg, ist von
der naͤchsten groͤßern Handelsstadt Eibing circa 14
Meilen entfernt und enthaͤlt nach der speziellen Ver⸗
messung 3039 Morgen 171 Ruthen Pr., worunter 13 M. 38 R. Gaͤrten, 8
950 ‧- 172⸗Acker mittlerer Bodenklasse, „
39 ⸗ Wiesen mit etwa 2260 Centner Heu,
9722 00 06 1**
5 — 2 Unland, Wege, i1“
heariffen sind. 1n
Hie Veräußerung erfolgt, je nachdem es fuͤr das
fiskalische Interesse am vortheilhaftesten seyn wird,
1) auf dem ganzen Complexus des Vorwerks mit den vorhandenen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Ge⸗
baͤuden, dem Brandt⸗ und Brauhause, dem Pro⸗ pinations⸗Geraͤthe, der Brau⸗ und Brennerei⸗ Gerechtigkeit und der Fischerei im Muͤblenteich;
2) auf ke a. g pelrn a E1 Zu diesem Zweck sind gebildet:
in e von 1153 Morgen 11179 Ruthen Vr., unm zwar: 16
M. 29 R. Gartenland,
47 ⸗ Wiesen, 97 ⸗ Weideland, 4 130 ⸗ Unland, Wege, mit den vorhandenen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ FPFpropinations⸗Geraͤthe und der Brau⸗ und
F88. Brennerei⸗Gerechtigkeit; — 1 .) 10 Acker⸗Parzelen, zur Bebauung geeignet, à 88 45 bis 93 Morgen Land incl. der zu den ein⸗
zelnen Etablissements noͤthigen Wiesenslaͤchen; c) 5 Weide⸗Parzelen von 185 Morgen Weideland fͤr jede Parzele: 8 à) 21 kleine Acker⸗Parzelen zu Gartenland à 3, , 5 und 6 Morgen Pr. aptirt; 2 *) 18 kleine Wiesen⸗Parzelen, hinter den Gaͤrten der Grunddesitzer der Vorstadt Neidenburg be⸗ legen, ceirca 3 bis 1 ½ Morgen Pr. guter Wie⸗
n fuͤr jede Parzele enthaltend, mit zwei Gaͤr⸗
und zwei Familienyaͤusern; 1
Muͤhlenteich von 90 Morgen 87 ¶. Pr⸗,
zur Flscherei und Robrnutzung geeignet.
Faͤr den Zweck der Austhuung der einzelnen Ab⸗ schäitte sind diese auf dem Felde mit Nummer⸗Pfäaͤh⸗
„len gehorig bezeichnet. veila
Es ist zur Lizitation ein peremtorischer Termin auf den 7., 8. und 9. Mäarz, jedesmal von Morgens 9 Uhr ab, im Rent⸗Amte Neidenburg vor dem Re⸗ gierungs⸗ und Departements⸗Rath Krause anberaumt, und fuͤr den Fall, daß die Lizitation in diesen 3 Ta⸗
1
abzugeben.
ten f) der
die Grundstuͤcke nach vorgängiger Meldung in dem genannten Amte zu jeder Zeit in Augenschein genom⸗
Der Zuschlag erfolgt nach den Umstaͤnden gleich am Schlusse des Lizitattons⸗Termins durch den Lizitations⸗ Kommissarius, oder er wird der hoͤhern Genehmigung vorbehalten. Jedenfalls bleiben die Meistoietenden an Gebot bis zur hoͤhern Entscheidung gebunden. Köͤnigsberg, den 21. Januar 1837. Königl. Preuß. Regierung, Abtbheil. fuͤr die Verwaltung der direkten Steuern und der Domainen und Forsten
Bekanntmachung, etreffend die Veraͤußerung der beiden Amts⸗ Oder⸗Muͤhlen in und bei der Stadt Oppeln. Die hiesigen an der Oder und Stadt belegenen beiden fiskalischen Stadt⸗ und Schloß⸗Muͤhle genannt, 1— 4 Panzergaͤngen, sollen im Wege der öͤffentlichen Liect⸗ tation zusammen oder einzeln an den Meistdietenden verkauft werden.
Beide Muͤhlen haben das ganze Jahr hindurch den noͤthigen Bedarf an Mahlwasser aus dem Oder⸗ stoome, und wird das Mahlgut der Einwohner der Stadt Oppeln von 6600 Seelen und von 31 Ortschaften mit 11,000 Einwohnern von denselben gefoͤrdert. Die Stadtmuͤhle ist in gangbarem Zustande, die Schloßmüuͤhle ader muß umgebaut werden. Oberhalb dieser beiden Muͤhlen sind gar kein“ und erst sechs Meilen unterhalbd derselben noch andere Muͤhlen an der Oder belegen, und da außer diesen nur noch die eine Meile von hier entfernte an der Malapane belegene Muͤhle zu Czarnowanz das ganze Jahr hindurch den bendͤthigten Wasserbedarf hat⸗ eignen sich die beiden verkaͤuflichen Muͤhlen vorzuͤglich 1 und Brauhause, dem zu einer sehr lohnenden Anlage im groͤßten Maaßstabe. ö Der Termin zur Veraͤußerung derselben steht auf Montag den 2. April 1837 in dem Vernehmungs⸗Zimmer des hiesigen Regtie⸗ rungs⸗Gebaͤndes, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, an. Indem wir dies den Kaufliebhabern hierdurch be⸗ kannt machen, fordern wir dieselben zugleich auf, sich in diesem Termine einzufinden und ihre Gebote Der Zuschlag wird jedoch der hoͤhern Genehmigung vorbehalten, und bleidt jeder Bietende bis zu deren Eingang an sein Gebot geounden, zu dessen Sicherheit er eine Cantion von 1600 Thlr. baar oder in Staats⸗Papleren zu bestellen hat Auch hat jeder Bietende vor dem Termine sich bei dem Kom missarius, Regierungs⸗Assessor von Rode, aͤber seine Qualisication zur Erwerbung der au⸗ Muͤhlen auszuweisen. 1 Die Veraͤußerungs⸗Bedingungen koͤnnen in der Registratur der unterzeichneten Regierung, so wie in der Kanzlei des Domainen⸗Amts Oppeln, zu jeder schicklichen Zeit eingesehen werden. 8 Oppeln, den 2 1 Kiinigliche Regierung, Abthrilung der direkten Domainen und Forsten.
auf hiesigem Rathhause l'ecreium a Senatu. schen Herzogthum Lauenburg,
“ ——11 a.
oder anderweitigen Rechts⸗Anspruͤche binn “ ersch Monaten beim hiesigen Magistrat, und spaͤtestens heften, Quer⸗Folio. in lermino unicd am Donnerstag den 24. August dieses Jahres, Morgens 10 Uhr, zu beschaffen. 1“ 2 184 igl. 2* * 2 8 8 1“ 1837. Folgendes nützliche Handhuͤchlein is⸗ in fidem
8 W. Huͤlse, Stadt⸗Secretair. 1 8
binnen 6 Das Werk erscheint von jetzt an in 20 M. Stuhrsche Buchhandlung in Bg Schloßplatz Nr. 2. erschienen und in allen Buchhandlungen deß Staaten zu haben, in Berlin besonderz Mittler (Stechbahn Nr. 30:
unmittelbar an der
Muͤhlen, die von refp 3 und 1“
von
hat⸗ so
Bestellung empfohlen:
vh2
₰ 29*2 8 Januar 1837. 8 8
8
. —
Steuern,
gen nicht beendigt werden sollte, wird sie an den fol⸗ genden Tagen fortgesetzt. 2 92 Jeder wird zu Gebote zugelassen, der sich als besitz⸗ und zablungsfaͤhig ausweist oder dem Lizitations⸗ Kommissarius als solcher bekannt ist. Jeder Andere mußi den sechsten Theil des Gebots als Caution zleich nach abgegebenem Gebote bei dem
11191
—
& (dDritte und letzte Bekanntmachung.). Unbekannte etwanige Erben und Glaͤubiger des hierselbst bisher unter vormundschaftlicher Verwal⸗ Koͤniglestung gestandenen Vermoͤgens des Johann Georg
t r a et.
desselben zu erreichen.
großen Koͤnigs Friedrich von Preußen. Ein Buch fuͤr Jedermann
Prof. Dr. S. d. E Pr Verfasser des groͤßeren Werks uͤber denselben Gegenstand. Reue unveraͤnderte und wohlfeile Ausgabe in 6 Lie⸗ ferungen vollstaͤndig 1½ Thlr. Bis jetzt ist die iste bis zte Lieferung fertig, die 5te und 6te Lieferung er⸗ schrint in 8 Tagen.
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8 8 p 31 2720 ze Man r 5; eine, mit 80 Holzschnitten. 8 8 an ztechntet datet gaf -und einer Mappe mit 11 Kupl ht nem Badeorte begeben, die Anderen prachtvoll wohnen, eine
wohlwollende Unterstuͤtzung der loͤblichen Unterrichts⸗ hlreiche Di Behoͤrden und jedes verstaͤndigen Lehrers. Ei 1 — Iphre che Dienerschaft cher wird seinen Eleven gewiß gern rathen, sich das Da'selbe
beste Bildungsmittel anzuschaffen, wenn das Beste,
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Bestrafung der verschiedenen Steuer⸗Defraudetl und Contraventionen. Ein nuͤtzlicher Rathgeben fuüur alle Steuerpflichtige, ins besondee Kaufleute, Reisende, Branntweinbtang Brauer, Muͤller, Schlaͤchter, Fracht⸗ Lohnfahrer, Schiffer und andere Gen I um sich vo Schaden und Nachtheil zu hül Nebst der Erhebungs⸗Rolle der Abgabin von Gegenstaͤnden zu entrichten sind⸗ dice entnst dem Auslande eingefuͤhrt oder durchgefuͤhrt if dem Lande ausgefuhrt werden. Von C G. Irh 8v. Quedlinburg, brei G. Basse. Pretz⸗
Bei Ernst Guͤnther in Lissa ist so eben nen und in Berlin in der Enslin schen Lu— lung (Ferd. Muͤller), Breitestraße Nr.A in allen Buchbandlungen Deutschlands, dar
Die Wasserkur zu Graͤfenbeng oder die Kunst, durch Anwendunzg 0 ten Wassers Waͤrme zu erzeugen. 9 leichterung eines richtigen Gebramg Kur, nach laͤngerer Zeit fortge sebten⸗ achtungen deschrieben und auf deneg vieler Badegoste herausgegeben Kurgaste. Preis 15 sgr. g
In keiner der bis jetzt uͤber diesen Ge⸗ schienenen Schriften ist die bekannte Kacp des Vincent Priesnitz so klar in vin thuͤmlichkeiten dargestellt worden ais in Nene Herr Verfasser har naämlich diese
ßter Sorgfalt die Ansichten und nüs vE1““ 5 meegrande naäce bei leiten, beöbachtet hat. Die Resulzat ieng achtungen wurden in Graͤfenberg selbst ende ben, sie erfreuten sich nicht blos der Beich des Stifters der Kur, sondern auch dese⸗ 6 wesender Badegaͤste, und ist diese Schul. 46 Uetheile derselben fuͤr Alle, welche die Kr—ns haben, sie kennen lernen oder wollen, von wesentlichem Nutzen.
„ 41 Ilistoire de l- er
Raczynski, comte A. rffe Dusseldorff.
Rhin. — Excursion à Paris 1836. Kupfern un
1 8 ers ipus
„
Ein sol⸗ Folio. cart. - ins Deutsche überse
ehrt. be vonann vermehfl. Hagen, mit Anmerkungen 1. halis diess pi
lat da- reh
in moͤchte, soer bis auf die naͤchste Sitzung zu verschieben, indem ir etwa 50 Pairs erheblichen Bittschriften⸗Berichten die Versammlung zahlrei⸗ rgeworden war, wurde der Gegenstand wieder aufgenommen. Ir Dejean verlangte, daß die gedachten Kommissionen eben⸗ ss von dem Praͤsidenten zusammengesetzt wuͤrden, indem die⸗
ben habe.
reichischen Monarchie und der Schweiz, fi Gz
widmet.
dolen in F eln Kur sc 6
2* . 21.2 7 2₰ 7 6 9 82 4 2.,2 * Zeit und mit Gluͤch durchgemacht⸗7 Ien en Revolution bewilligten Unterstuͤtzungen beliefen sich bereits
Ein Band ’ nterscheiden wir
erstichen orge
—
Portici, große Oper in 5 Abth., mit Ballet. Musik von Aub 8 * Ein Platz in den Logen des ersten Re
1) La reprise de: Le vieux M 2) Une passion romantin,
—
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Oberst⸗Lieutenant von ke, Chef der 20sten Infanterie⸗Regiments⸗Garnison⸗Com⸗ ie, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen
8 Maäjestaͤt der Koͤnig haben dem evangelischen Predi⸗ immermann zu Marienau, im Regierungs⸗Bezirk zig, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen
ht.
Der Koͤnigliche Hof legt morgen, den 4ten d. M., die er fuͤr Se. Koͤnigliche Hoheit den Großherzog von cklenburg⸗Schwerin auf 14 Tage akmu. Berlin, den 3. Februar 1837.
—
Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Mietzsch ist Justiz⸗Kommissarius bei dem Königlichen Ober⸗Landes⸗ cht in Naumburg ernannt worden.
Angekommen: Der Bischof der evangelischen Kirche General⸗Superintendent der Provinz Posen, Dr. Frey⸗ rk, von Posen.
Abgereist: Der Kaiserl. Russische Geheime Rath und umerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmoͤchtigte Mi⸗ bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, von Severin, 9 St. Petersburg.
Zeitungs⸗Nachrichten. Auslanh.
5 Frankteih. 8 haris, 28. Jan. Der Koͤnig hat von dem Papst ein liwuͤnschungs⸗Breve auf Anlaß der Erhaltung seines Lebens dem Attentat vom 27. Sept. bekommen. Dieses Breve ward Masestaͤt gestern von dem Paͤpstlichen Internuntius, Herrn ibaldi, in einer Privat⸗Audienz uͤberreicht.
In der Pairs⸗Kammer wurden heute verschiedene Kom⸗ onen zur Pruͤfung mehrerer der ihr vorgelegten Gesetz⸗ uͤrfe durch den Praͤsidenten gebildet. Herr Villemain ungte, daß die Kammer die Mitglieder der beiden Kommissio⸗ hor Untersuchung der Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber die Kompetenz duß gerichtliche Verfahren des Pairshofes selbst ernenne, haber diese Ernennung, wie gewoͤhnlich, dem Praͤsidenten haasse. Letzterer bemerkte, daß, wenn die Kammer sich mit sen Antrage einverstanden erklaͤren sollte, es besser die Wahl der gedachten Kommissions⸗Mit⸗
“
zugegen waͤren. Als indessen nach einigen
besser als irgend Einer wisse, welche Pairs am geeignetsten
6 sich der Pruͤfung der betreffenden Gesetz⸗Entwuͤrfe zu ziehen.
Herr TCousin trat dagegen dem Antrage des irn Villemain bei, indem die Kammer nicht den Glauben vommen lassen duͤrfe, daß sie sich des Rechtes, die Mitglieder er Kommission selbst zu waͤhlen, ein fuͤr allemal be⸗ Der Herzog Decazes meinte, daß man besten thue, die mehrerwaͤhnten beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe an selbe Kommission zu verweisen, die sich bereits in der vorigen
sesson mit einer Proposition des Barons Mounier uͤber den⸗ ben Gegenstand beschaͤftigt habe. Auf den Antrag dieses Letz⸗
in einigte sich aber die Versammlung zuletzt dahin, daß eine gige Kommission zur Pruͤfung beider Gesetz⸗Entwuͤrfe in den reaux der Kammer ernannt werden solle.
Die heutige Sitzung der Deputirten⸗Kammer war, kalle Sonnabend⸗Sitzungen, den eingegangenen Bittschriften Unter den ersten Petitionen, die zum Vortrage ka⸗ n, befand sich die gestern erwaͤhnte mehrerer angesehener Po⸗ zu Gunsten ihrer unbemittelten Landsleute. Herr Merlin
85 8 betreffenden Kommissions⸗Bericht ab und stimmte
Ueberweisung der Bittschrift an den Conseils⸗Praͤfiden⸗ Diesem Antrage widersetzte sich der Minister des In⸗ in. Derselbe bemerkte, daß sich im vorigen Jahre 58151 Frankreich besunden haͤtten, zu denen neuerdings 400 eutschland hinzugekommen waͤren. Die seit der Polni⸗
mehr als 19 Millionen Fr. Die Regierung habe, so weit
Argend in ihrer Macht gestanden, den Polnischen Fluͤchtlin⸗ isFitte an die Hand gegeben, sich ihren Lebens⸗Unter⸗ inten sich nd 89 kammer solle Graͤfenderz Ses üt blüchtsingen“¹, so rbeiten mögen,
zu verschaffen, so daß zwei Drittheile der Eingewan⸗ jetzt durch ihrer Haͤnde Arbeit ernaͤhren koͤnnten Unter stuͤtzung sar ferner beduͤrften. Die 1 nicht vergessen, daß sie in der vorigen sion selbst den Wunsch zu erkennen S8ge habe, die Unker, ungs⸗Summe allmaͤlig zu ermaͤßigen. „Unter denjenigen schloß der Minister seinen Vortrag, „die nicht und denen sonach die Regierung die ihnen fruͤ⸗ ewilligte Unterstuͤtzung entziehen zu muͤssen geglaubt hat, h. zwei Klassen; die eine dieser Klassen besteht ohlhabenden Maͤnnern, wovon die Einen sich im Sommer nach
einer
m halten, nichtsdestoweniger aber regelmaͤßi sesbvention in Anspruch nehmen. Die zweite, zahlreichere Rehss aus Leuten, die deshalb nicht arbeiten wollen, weil sie
rem Unterhalte nichts mehr gezahlt, und es fragt sich jetzt, ob die Kammer geneigt ist, sich zu neuen Opfern zu verstehen.“ — Herr von Tracy erklaͤrte, daß es nicht seine Absicht sey, das Mitgefuͤhl Frankreichs fuͤr die Polnische Nation, so groß auch das Ungluͤck dieser letztern sey, aufs neue zu wecken, und daß er bereit sey, ganz und gar zu schweigen, sofern das Ministerium verspraͤche, die vorliegende Petition in Erwaͤgung ziehen zu wollen. Da die Minister durch ihre Mienen zu erkennen ga⸗ ben, daß sie hierzu in keinerlei Weise geneigt waͤren, so bemuͤhte der edner sich jetzt, zu beweisen, daß einerseits die Polnischen Fluͤchtlinge sich des Wohlwollens der Franzoͤsischen Regierung noch niemals unwuͤrdig gezeigt haͤt⸗ ten, daß andererseits aber die polizeilichen Nachweise uͤber die mehr oder minder große Duͤrftigkeit dieses oder jenes Fluͤcht⸗ lings oftmals irrig waͤren, wie er sich selbst bereits hiervon uͤberzeugt habe. Wenn man durchaus wolle, daß die Polen sich durch ihrer Haͤnde Arbeit ernaͤhren sollten, so muͤsse man ihnen auch die Hauptplaͤtze, wo solches moͤglich sey, wie Paris, Lyon, Marseille, Toulouse, Montpellier und andere Orte nicht ver⸗ schließen. — Nach Herrn von Tracy bestieg der Minister des oͤffentlichen Unterrichts die Rednerbuͤhne. „Ich er⸗ greife nur das Wort“, sagte Herr Guizot, „um der Kammer das eigentliche Sachverhaͤltniß kiar auseinander zu setzen. In der vorigen Session hat die Kammer pro 1837 eine bestimmte Summe fuͤr die politischen Fluͤchtlinge ausgesetzt, und diese Summe wird auch gewissenhaft unter sie vertheilt werden. Was man aber jetzt von Ihnen, m. H., verlangt, ist ein Zu⸗ schuß von 500,000 Fr. Wir haben nicht geglaubt, daß die Re⸗ gierung ihrerseits auf eine solche neue Ausgabe antragen duͤrfe; ist dies aber der Wunsch der Kammer, so wird sie thun, was ihre Pflicht erheischt.“ — Herr Mauguin war der Meinung, daß man die Polen nicht deshalb huͤlflos lassen duͤrfe, weil ihre Zahl sich vermehrt habe; die Gastfreundschaft sey eine Schuld jeder civilisirten Nation, und Frankreich wuͤrde, wenn man die Polen nicht mehr unterstuͤtzte, einstimmig seine Mißbilligung daruͤber zu erkennen geben. Auf diese Behauptung erwiderte Herr Guizot, daß Frankreich bereits hinlaͤngliche Beweise seiner Gastfreiheit gegeben habe; man solle dagegen auf England hinblicken, das den politischen Fluͤcht⸗ lingen so leicht einen Zufluchtsort bei sich gewaͤhre, bis jetzt aber kaum den zwanzigsten Theil von dem ausgegeben habe, was von Seiten Frankreichs den Polen gezahlt worden sey. „Wie!“ rief der Redner, „man spricht uns von einer Schuld; soll denn Frankreich Fremdlingen mehr schuldig seyn, als den eigenen Landeskindern?“ — Herr Mauguin erklaͤrte, daß er es nicht so gemeint habe; er habe von einer moralischen Schuld gesprochen, und natuͤrlich nicht von einer sol⸗ chen, die gerichtlich beigetrieben werden koͤnne. Nachdem noch Herr Fulchiron darauf hingewiesen, daß es in Lyon 38,000 brodlose Arbeiter gaͤbe, denen der Minister des Innern aus Mangel an Fonds nicht mehr als 20,000 Franken habe anwei⸗ sen koͤnnen, wurde von mehreren Seiten der Schluß der De⸗ batte verlangt. Indessen gelang es noch dem Herrn Salverte, sich Gehoͤr zu verschaffen. Mit Angst und Erstaunen, meinte er, haͤtten die von der Regierung unterstuͤtzten Polen erfahren, daß sie vom 1. Januar d. J. ab ein Fuͤnftheil ihrer Einnahme verlieren sollten; es sey zum erstenmale, daß das Mitgefuͤhl der Kammer von ihnen in Anspruch genommen werde, und, wie er hoffe, nicht umsonst. — Als es hierauf zur Abstimmung kam, wurde die von mehreren Seiten beantragte Tages⸗ Ordnung verworfen, und die in Rede stehende Bitt⸗ schrift, nach dem Vorschlage der Kommission, dem Conseils⸗Praͤsidenten uͤberwiesen. Die linke und die rechte Seite der Kammer, wie auch einige Mitglieder des Centrums, stimm⸗ ten bei dieser Gelegenheit zusammen. — Aus der Zahl der üͤbrigen Petitionen, die bis zum Abgange der Post noch zum Vortrage kamen, heben wir folgende hervor, die, zum Theil un⸗ ter großem Gelaͤchter, durch die Tages⸗Ordnung beseitigt wur⸗ den. Ein Einwohner von Toulon machte, als Mittel, den At⸗ tentaten gegen das Leben des Koͤnigs und die Sicherheit des Staates ein Ziel zu setzen, den Vorschlag, Ludwig Philipp zum Kaiser der Franzosen und Koͤnig von Algeria auszurufen. Ein Einwohner von Bourg verlangte ein Gesetz, das auf den Koͤnigsmord eine martervollere als die gewoͤhnliche Todesstrafe setze. Ein Kauf⸗ mann in Rouen wollte, daß man die Post⸗Verwaltung durch ein be⸗ sonderes Gesetz fuͤr alle mit der Post versandten und verloren ge⸗ gangenen Wechsel und sonstige Handels, Effekten verantwortlich mache. Ein Einwohner von Paris trug darauf an, daß man aus Gesundheits⸗-polizeilichen Gruͤnden in allen Stadtvierteln oͤffentliche Retiraden einrichte, und eine strenge Strafe fuͤr alle diejenigen festsetze, die die Straßen verunreinigten. Ein Ein⸗ wohner von Ste Colombe begehrte die Einfuͤhrung einer Hunde⸗ steuer, um auf diese Weise den Ausfall zu decken, den der Staat durch die Aufhebung der Spielhaͤuser erleide.
Das Journal des Doöbats, welches bisher die in den letzten Tagen den Kammern vorgelegten Gesetz⸗Entwuͤrfe mit Stillschweigen uͤbergangen war, aͤußert sich heute uͤber dieselben in folgender Weise: „Weches ist der Geist und welches ist der Zweck der neuen Gesetze, namentlich derjenigen uͤber die Trennung der Prozesse, wenn Militair⸗ und Civil⸗Personen in dieselbe Ankla⸗ ge verwickelt sind, und uͤber die Verhehlung von Staats⸗Verbrechen? Sind es Gesetze, die die Freiheit der rechtlichen Leute bedrohen und die Rechte der Buͤrger beschraͤnken? Sind es tyrannische Ge⸗ setze? Wenn ein rechtlicher Mann erfaͤhrt, daß ein Komplott gegen das Leben des Koͤnigs geschmiedet worden, so wird er keinen Augenblick Anstand nehmen, die Behoͤrde davon in Kenntniß zu setzen; daruͤber ist alle Welt einig. Es streitet gegen die Moral, daß man lieber ein abscheuliches Geheimniß nicht verrathen, als durch Kundmachung desselben ein großes Ungluͤck von seinem Lande abwenden will. Ein Verbrechen anzeigen, um demselben vorzubeugen, ist in einem solchen Falle die Pflicht jedes rechtli⸗ chen Mannes und jedes guten Buͤrgers. Wir sind seit 3 Jah⸗
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nichts zu thun, als den Koͤnig in seinem Palaste ein⸗ geschlossen zu halten und abzuwarten, daß die Mörde durch die Vereitelung ihrer Plaͤne einer nach dem andern der Justiz in die 8, fallen, oder aber, bei'm endlichen Gelingen der Ohnmacht einer großen Nation spotten, die, das Verbrechen voraussehend, es nicht zu verhindern gewußt hat? Wir raͤumen ein, daß in “ Zeiten Niemand daran gedacht haben wuͤrde, die esetze gegen die Hehler von Staats⸗Verbrechen wieder in's Leben zu rufen. Das Gesetz befiehlt, seiner Natur nach, nicht Alles, was es zu befehlen berechtigt waͤre; das Ge⸗ setz knuͤpft nicht an jeden Fehler eine Strafe; es verwandelt nicht jede moralische Verpflichtung in eine positive; es ist die Pflicht jedes Ehrenmannes, das Verbrechen anzuzeigen, um demselben vorzubeugen; die Erfuͤllung diefer Pflicht ist indeß oft schwierig, es koͤnnen Ausnahmen vorkommen und man begreift, daß das Gesetz es vorzieht, dem Gewissen des Buͤrgers die Entscheidung zu uͤberlassen, wann er sprechen muß, oder wann er schweigen kann. Aber das Gesetz kann auch, wenn das Verbrechen um sich greift, wenn es droht, alle gesell⸗ schaftlichen Daͤmme zu durchbrechen, von den Buͤrgern die strenge Erfuͤllung aller ihrer Pflichten verlangen. Soll z. B. derjenige, der den teuflischen Plan Fieschi's kannte, und durch ein Wort das Leben so vieler Personen retten konnte, nicht strafbar seyn, wenn er schwieg? Soll die Gesellschaft ihn wegen seines moͤrderischen Stillschweigens nicht zur Rechenschaft ziehen koͤnnen? Es giebt indeß, wir gestehen es frei, Ge⸗ fühle und natuͤrliche Verpflichtungen, deren Opfer das Ge⸗ setz niemals verlangen kann. So kann das Gesetz nicht verlan⸗ gen, daß der Sohn seinen Vater, die Frau ihren Gatten, die Schwester ihren Bruder denunzire. Deshalb tadeln wir auch ohne Umschweif jede Strafe, so leicht sie auch seyn mag, die man fuͤr ein solches Schweigen auferlegen wollte. Es wuͤrde auch uͤbrigens eine unnuͤtze Strafe seyn, denn der Richter wuͤrde sie niemals in Anwendung bringen. Man streiche daher den Artikel, der die Mutter, die ihren Sohn nicht denunzirt, unter Aufsicht stellt; der Geist des Gesetzes wird dadurch verfaͤlscht und dasselbe erscheint in einem gehaͤfsigen Lichte. Nur das Schweigen der Feisheit und des Einverstandnisses ist straf⸗ bar, und wenn es dem Gesetze auch nur gelingen sollte, den Verbrecher zu isoliren, ihn zu verhindern, daß er sich durch abscheu⸗ liche Vertraulichkeiten noch mehr aufrege, und feigen Auffor⸗ derungen den Mund zu verschließen, so hat es schon seinen Zweck erreicht. — Es ist eben so leicht zu beweisen, daß das Gesetz uüͤber die Kriegsgerichte kein tyrannisches und kein Aus⸗ nahme⸗Gesetz ist. Errichtet dasselbe etwa eine neue Gerichtsbar⸗ keit? Wird nach der bestehenden Gesetzgebung ein Oberst, der sein Regiment zur Empoͤrung verleitet, nicht vor ein Kriegs⸗ ericht gestellt? Ist sein Verbrechen eringer oder von anderer rt, weil er Personen, die dem Civilstande angehoͤren, zu Mitschuldigen hat? Hat er deshalb weniger alle Gesetze, die die Sicherheit des Staates beschuͤtzen, und alle Gesetze der Militair⸗Dis⸗ ciplin verletzt? Ist sein Einverstaͤndniß mit Civil⸗Personen ein mil⸗ dernder Umstand, der ihm eine nachsichtigere Gerichtsbarkeit verschaf⸗ fen muß? Warum hat man denn die Militair⸗Gerichte eingefuͤhrt? Warum ist diese besondere und strengere Gesetzgebung ins Le⸗ ben gerufen worden? Wenn sie schlecht, wenn sie ungerecht, wenn sie grausam ist, so schaffe man sie ab, aber offen und fuͤr alle Faͤlle. Ist sie aber, im Gegentheil, gut und zweckmaͤßig; ist sie die Bedingung der Mannszucht, die Schutzwehr der Freiheit, der Zaum der rohen Gewalt, so erlaube man auch nicht, daß die Strenge derselben so leicht umgangen werde, und daß ein Korporal, wenn er Geschicklichkeit genug besitzt, um sich etwa ein verworfenes Frauenzimmer zu ugesellen, Eures Mi⸗ litair-⸗Gesetzbuches und Eurer Kriegs⸗ erichte spotten kann Die Armee selbst und die Armee vor Allem ist bei der strengen Aufrechthaltung der Regeln der Disziplin interes⸗ sirt; denn darauf beruht ihre Staͤrke und ihre Ehre. Wenz der Oberst sich ungestraft gegen den Staat empoͤrt, warum sollte sich dann der Soldat nicht gegen den Obersten empoͤren duͤrfen? Seht ihr Unvorsichtigen denn nicht ein, daß jene strenge Milt⸗ tair⸗Gesetzgebung eine Schutzwehr fuͤr die Freiheit gegen die Gewalt ist? Seht ihr denn nicht ein, daß, je leichter und je gefaͤhrlicher fuͤr die Gesellschaft ein Verbrechen ist, es um so schneller und um so strenger bestraft werden muß? Seht ihr denn nicht ein, daß es ein furchtbares Privilegium ist, allein und bestaͤndig die Waffen in der Hand haben zu duͤrfen, und daß der Gehorsam des Soldaten ein Uebel waͤre, wenn sich derselbe Gehorsam nicht auch bei den Offizieren vorfaͤnde? Das Gesetz verletzt daher kein Prinzip. 19 Freiheit, die Ehre und das Heil Frankreichs werden dagegen durch ungestraft gebliebene Empoͤrungen und durch das furchtbare Be⸗ harren beim Meuchelmorde der groͤßten Gefahr ausgesetzt. Da 8 s E“ abgeholfen werden muß, wenn wir 1 in den Augen v - — 1“ J“ g on ganz Europa mit Schmach bedecken Waͤhrend der Abwesenheit des Marschalls Clauzel ist de General Rapatel der Oberbefehl in Arersch Ibereha aen⸗ Die Abreise des Generals von Rigny nach Marseille soll dem Messager zufolge, mit folgenden Umstaͤnden begleitet ge⸗ wesen seyn: „Der General ward ganz unerwartet, kraft eines von dem Kriegs⸗Minister unterzeichneten Befehls, durch zwei Gendarmen verhaftet und konnte nur mit Muͤhe erlangen, daß er sich noch einige Augenblicke mit seinem Onkel, dem Baron Louis, besprechen durfte. Er mußte sich dann sogleich in den Reisewagen setzen und ward von den beiden Gendarmen eskor⸗ tirt; bei seiner Ankunft in Marseille wurde er sogleich in das Militair⸗Gefaͤngniß gesuͤhrt. Diese ungewoͤhnliche Strenge wird einem heftigen Wortwechsel zugeschrieben, der zwischen dem Kriegs⸗Minister und dem General von Rigny stattgefunden ha⸗ ben soll, und zwar wegen der Expedition nach Konstantine, über welche der Herr von Rigny eine Broschuͤre geschrieben hat, de⸗
DZomainen⸗Rent⸗Amt Neidenburg deponiren. [August Heinrich Boye, welcher im Dienst und Feld⸗ ren Veroͤffentlichung die Regierung zu verhindern wuͤnscht.“
Hi 8 Bedi ie er Kbnigl. Franzbsischen Truppen bei Krasnoé ie Lizitations⸗ und Verkaufs⸗Bedingungen, die zuge der Kbnigl. Franzosischen Truppen bei Kr.
FIe und die Karte werden im Lizitarions Ter⸗ in Rußland am 17. November des Jahres 1812 be⸗ min vorgelegt; sie koͤnnes aber auch vor dem Ter⸗ scheinigtermaßen seinen Tod gefunden hat, sind min bei dem Koͤnigl. Domainen⸗Rent⸗Amt Neiden⸗ durch Proclam vom heutigen Tage befehligt wor⸗
burg zu jeder Zeit eingesehen werden, eben so koͤnnen den, die Anmeldung und Liautdirung ihrer Erb⸗
je ihnen von Frankreich gewaäͤ
3 hh gewaͤhrte Unterstuͤtzung als eine Schuld
rachten. An beide Klassen haben wir in neuerer Zeit 8 ih⸗ 11A1““ “ “ 1“
4 2 .28” EI“ „ zpigo le nn. 2, : wie in diesem Falle, nicht mehr kostet, als das min⸗ Eine detaillirte Auzeit desgiaats.Zaing
der Gute und Schlechte. gen Werks sindet man in der 8 Bei Bestellung des Kunstbuchs in Parthieen von Londeu und Berlin.
mindestens 20 Exemplaren erhaͤlt der Vesteller von —
uns das fuͤnfte gratts.
ren Zeugen eines furchtbaren Schauspiels: Der Mord wuͤthet Durch ein Urtheil des hiesigen Tribunals erster Insta 8 ist 2 Instan; I “ sarcheng e G e“ . beat das Recht zuerkannt worden, 8