1837 / 70 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

gleich offen die Absicht ausgesprochen werden, daß wir uns selbst ofort Genugthuung verschaffen würden, wenn sie von Mexiko ver⸗ weigert werden sollte. Zu diesem Zwecke empfehle ich dem Kongreß, ein Gesetz zu erlassen, wodurch Repressalien gegen Mexiko gestattet und die Regierung zugleich ermächtigt wird, die Seemacht der Vereinigten Staa⸗ ear Bech sgenen berfeiber u verwenden, im Falle Mexiko nach der vom Bord eines Amerikanischen Kriegsschiffes zu erlassenden Anfforderung sich weigern sollte, die streitigen Punkte auf gütlichem Wege abzu⸗ machen. Die hierbei erfolgenden Dokumente werden, nebst den früher dem Revpräsentantenhause übersandten Aktenstücken, den Kongreß in den Stand setzen, die Zweckmäßigkeit des bisher befolgten Verfahrens zu beurtheilen und sich über die Nothwendigkeit des jetzt em⸗ pfohlenen auszusprechen. Sollte der Kongreß den hier dar⸗ gelegten Ansichten nicht beistimmen und in der jetzigen Lage dieser Angelegenheit, wie sie in den erwähnten Dokumenten dargestellt ist, irgend einen triftigen Grund zu finden glauben, der eine Ausgleichung ohne die von mir empfohlenen Maßregeln hoffen ließe, so koͤnnen Sie bei jedem anderen ehrenvollen und zweckmäßigen Verfahren auf meine Mitwirkung rechnen. Andreas Jackson.“ Die Botschaft ist zur Berichterstattung dem Ausschuß fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten uͤberwiesen worden. 8 Nach Berichten des New⸗York Advertiser scheint man in Mexiko keinesweges geneigt zu seyn, die Forderungen der Vereinigten Staaten anzuerkennen, da vielmehr im Kon⸗ gresse von Mexiko bereits der direkte Antrag gemacht und dis⸗ kutirt worden war, daß Mexiko den Vereinigten Staa⸗ ten von Nord⸗Amerika wegen der Besetzung von Nacogdotsches und wegen der den Texianern gelei⸗ steten Huͤlfe den Krieg erklaͤren solle. Bei Abgang des Schiffes, welches diese Nachricht uͤberbracht hat, dauerte die Diskussion uͤber den Antrag noch fort, indeß glaubte man doch, daß derselbe mit großer Majoritaͤt werde verworfen werden, da die gemaͤßigtere Partei und namentlich die Beamten gegen den Krieg mit den Vereinigten Staaten waren und nur die Geist⸗ lichen nebst ihren Anhaͤngern sich dafuͤr aussprachen. Man meinte, daß Santana, der am 5. Februar von Norfolk abgese⸗ gelt ist, bei seiner Ankunft in Mexiko Alles daran setzen werde, um der Priester⸗Partei die Macht aus den Haͤnden zu reißen. Bei der Ankunft des Generals Bustamente in Mexiko fanden keine Freuden⸗Bezeugungen irgend einer Art statt, ja der Em⸗ pfang war nicht einmal herzlich. Das Volk in der Hauptstadt und im ganzen Lande schien durchaus dem Santana ergeben und in dem Augenblick, wo er erscheint, glaubte man, werde aller Parteien⸗Kampf aufhoͤren und alle Stimmen wuͤrden sich ver⸗ einigen, um ihn willkommen zu heißen. Der General Bravo hat das Kommando zum drittenmal niedergelegt, weil die Re⸗ gierung die ihm gegebenen Versprechungen nicht erfuͤllt hatte, ob⸗ gleich dies unmöͤglich war. Der National⸗Schatz ist erschoͤpft und bankerott und die oͤffentlichen Angelegenheiten in dem schlech⸗ testen Zustande. Der Handelsstand ist in Verzweiflung, und viele fremde Kaufleute wollen ihre Geschaͤfte aufgeben und das Land verlassen. Der Englische Einfluß auf die Mexikanische Re⸗ gierung soll sehr bedeutend seyn und namentlich die Einverleibung von Texas in die Vereinigten Staaten zu hintertreiben suchen. Die New⸗York Post enthaͤlt Nachstehendes: „Der 4. Maͤrz ist-der fuͤr die Einfuͤhrung des Herrn van Buren als Praͤsidenten der Vereinigten Staaten bestimmte Tag. Washing⸗ ton wird an diesem Tage mit den angesehensten und einfluß⸗

lichste Augenmerk der Regierung ist gegen die Rebellen von Texas gerichtet, gegen welche alle Einwohner der Republik von gleichem Unwillen beseelt sind. Die Division, welche aus Me⸗ xiko und anderen Punkten zur Verstaͤrkung der in Matamoros stehenden Truppen ausgeruͤckt ist, muß diese auch bereits erreicht haben. Die Besetzung des National⸗Gebiets durch Truppen der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, welche sich in Na⸗ cogdotches aufgestellt haben, ohne daß die Vorstellungen des Me⸗ xikanischen Gesandten in Washington Erfolg gehabt haͤtten, hat bekanntlich die Abreise dieses Diplomaten aus den Vereinigten Staaten veranlaßt. Derselbe war bereits in Mexiko eingetrof⸗ fen, um Bericht uͤber seine Sendung zu erstatten, und der in⸗ terimistische Praͤsident war beschaͤftigt, diese Angelegenheit auf eine der Nationalwuͤrde und den wahrhaften Interessen der Re⸗ publik angemessene Weise in Ordnung zu bringen.

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Das Königliche Theater hat im Laufe des Januar und Februar dieses Jahres drei Lustspiele in Scene gesetzt, die zwar aue mit un⸗ zweioeutigem Beifall aufgenommen worden sind, aber doch gewiß ein sehr ungleichartiges Publikum in der richtigen Erkenmimß ihres Werths gefunden haben, ein anderes die Herrin von der Eise als die alte und die junge Gräfin, und wiederum ein sehr verschte⸗ denes die Isolirten, wenn wir gieich gern einräumen wollen, daß die Gränze der Verschiedenheit des Geschmacks nicht zu scharf gezo⸗ gen werden müsse und daß namentlich mancher Zuschauer zwar wehr Wohlgefallen an der „Herrin von der Else“ gefunden haͤben mag, als an den „Isolirten“, aber dennoch die Anzichungskraft der letztern nicht gänzlich von sich abzuwersen vermochte. Wir wollen eben darum dieses letztere zuerst betrachten, da es von dem Eewohnlichen, was seit geraumer Zeit die Bühne gebracht und das Thrater⸗Publikum beifällig aufgenommen hat, bedeutend abweicht. Es ruht auf einer Zeit, die nicht mehr ist, auf Verhältnissen, deren Gerüste zwar noch vor⸗ handen, aber nicht mehr ven dem Geist belebt sind, der sie erzeugte und der nicht bloß in dem nächsten Kreise, für den er seme Gesetze gab, waltete, sondern auch über denselben hinaus sich Einfluß und Achtung zu verschaffen wußte. Jetzt sind es die Trümmer die⸗ ses Gesellschaftsbaunes, auf denen uns ein Bild jener Zeit in den „Isolirten“ vorgeführt wird; aber wir haben nach der Wirkung, die dies Drama bei den wirderyolten Vorstellungen auf ein zahlreiches Publikum gemacht hat, Grund zu glauben, daß man eb empfunden habe, es ruhe in dem alten geregelten und eng verbundenen Bau ein köstlicher Schatz, dessen Verlust man schwerlich verwinden würde, wenn er in dem neuen keinen sicheren Platz fände, wozu bisher die lockeren, luftigen Salous des neuen Gebäudes nicht recht tauglich geschienen haben. Es verlohnt der Mühe, die Elemente ins Gedächtniß zurückzurufen, auf denen das in Rede stehende Drama als ein gleichsam restaurirtes Exemplar der Comédie du bon vigux tems ruht. Sie entsprangen aus einem Verein von Umständen, Vor⸗ zügen und Mängeln, Mißbräuchen und Vortheilen, Kenntnissen und Vorurtheilen, Lastern und Tugenden, deren Verein zugleich sonderbar und natürlich war. Die gesellschaftlicher Unterscheidungen hat⸗ ten aus einer Klasse der Gesellschaft alle erniedrigenden Pflichten, so wie jede kleinliche Sorgfalt und jedes mühevolle Detail aus dem Le⸗ benentferntzsie hatten ihre Societät mitausschließlichem Genusse, mit Ach⸗ tung, mit Aufmerksamkeit und Ehrerbietung, gelindestens mit Schonung aller auch noch so bekannten Gebrechen, ja Laster ihre Mitglieder umgeben. Eine solche Weise des Seyns und Lebens drückt nothwendig den Sitten einen besonderen Charakter auf und theilt sich dann natürlicherweise auch den äußeren Formen mit. Anstand und Sittlichkeit sind der Stempel, den man frrilich erlügen kann, und wer wird leugnen, daß der äu⸗

v11414141414“] . Oesterr. 5 % Met. 104 ⁄1½6. G. àA % 999⁄1 6. G. 2 ½ % 56 ¾. G. 1 % 24 ⅛. 22 ⁄. Bank-Actien 1645. 1643. Partial-Obl. 141 ¾ G. Loose zu 500 El. 113 ⅛. 113 ¼. Loose zu 100 FlI. —. Preuss. Präm.-Sch. 64 ¾. 64 ½. do. 4 % Anl. 100. G. Poln. Loose ⁸. 5 % Span. Ank. 235 ⅛1. 22 ⅞1. 2 ½ % Hall. 53 ⅞. 535 ⁄1⁶. Hamburg, 7. März. Bank-Actien 1348. 1346. Engl. Russ. 104 ¾¼. 5 % Port. % 30 ⅞. Neue Anl. 23 ¼. L. “ndon. 3. Cons. 3 % 83 ¾. Belg. 102. Neue Anl. 26. Passive 714 Ausg. Sch. 2 ½ % non. 53. 5 % 102 ½. 5 % Port. 48 ⁄¼½ do. 3 ⅛¼ 32. Engl. Russ. —. Bras. 86. Columb. 25 ½. Mez. Peru 18. Chili 39. FParis, 3. März. 189. 80. 3 % do. 79. 65. 5 % Neap. —. Span. Kente 26 . Paszsive 7 ¼. Aueg. Sch. —. Neue Ausg. —. 3 % Portug. 31 5⅜. 88 8 Wien. 4. März. 5 % Mct. 1041576. 4 % 100 2. 3 % 75070. Uank-Actien 13697 ⁄. Neue Anl. 5 67 ½.

2 ½ % 50 ⁄1⁶.

iEB r Den 9. Mürz 1837. Am tlicher Fonds- und Gela-Cours-Zettel. . FPr. Vour en Fr. Cour. Brief.

E Brief. 11 102 ¾ 4 103 8 027 100 Kur- u. Neum. d0o. 4 1003 4 64³8 do. do.

102 Gchlesische

Seul.

t.-Schuld-Sek. Pr. Engl. Ot i. 30. Präm Sch. d. Seeb. Karm. 0½,1. m 1. C.] 4 Nm. Int. Sch. do. 4 Berl. Stadt-Obl. Königsb. do. Elbinger do. Banz. do. in Th. Westyr. Pfandlh'r. 4 103

Grossh. Pos. do. 4 10351 Ostpr Pfandhr. 4 103 ¾

g Foncm. do.

02 ½¼ 864 107

192 Rhekat. C. und 2. 102 à Sch. d. K. n. N. 86 Gold al marco 215 Neue Ducaten 18 ¼ Friedrichsd'or 13 Aod. Goldmün-— zen à 5 Thl.

Disconto

4 4 ½ 53 ½ 102 ½ 103 ½

11 72 12 9 12

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr. Brief. 1 Geld.

141 ½¼

Wechsel-Cours.

Kurz 2 Mt. Kurz 152 ½ 2 Mt. 151 3 Mt. 6 24 2 t. 80 2 t. 1011 2 Rt. 102 2 Mt. 99 8 Tage 101 „½ 2 Mt. 101 8 3 Woch. 30

Ainsztercene 250 F! do. 85 250 Fl. Hamburg 300% Mk. do. 300 Mk. 8 1 LSt. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. 100 Thl. 150 Fl. 100 Rbl.

Loudon Eri. Wien in 20 Xr. Augsburg

Breslau

Leipzig

Frankfurt a. M. WzZz. Petersburg

. .„.2- 22⸗

Meteorologische Beobachtung.

1837. Morgens E“ Abends Nach einmaliger

8. März.

TR cgT.

6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

Quellwärme 6,7 0 R. Flußwarme 090 R.

Bodenwärme 1,4° F. trübe. nebelig. Ausdünstung 0,089 h.

337,95 pPar. 338.,19 „Par. 337,48“ Par. 6,5 9 R. + 0,92 R. + 0,8 0R. 170°R. +† 020 R. 80 „Ct. 96 „Ct.

Luftdrukck.. Luftwärme.. Thaupunkt.

Dunstsättigung 95 v„Ct.

auflauf; als sie daranf ge⸗ das Associations⸗Gesetz, und nen suchten, da erließen Sie

Hiermit ist aber iederholte Versuche e zu verfüh⸗ wir uns bald ür die Sicherheit ensation. Eine noch? Genügen g der Gerichtsbarkeiten und der ir machen kein Hehl dar⸗ ges zu thun übrig bieibt, und enblick Anstand nehmen, für die reichs Retter nenne (großer Bei⸗ die erforderlichen e Gesellschaft vor gierung in Bezug auf die Armce etreu und sie wird es auch ufrührer alles Mögliche auf⸗

Es sind dies bekannte fforderung an die Unter⸗ Regiment zu Toulouse, so wie des ähnlicher Fälle nicht Gefahr unthätig blei⸗ es Königs zu influͤsterungen zu bewah⸗ r zu ruhen, bis wir von Ih⸗ die zur Erreichung jenes dep⸗ Nachdem der Minister die Frage e beleuchtet hatte, betrachtete er suchte namentlich, ob der Gesetz⸗ stiz umstoße. Prinzip der Untheilbarkeit bet at, so bekenne ich ganz offen, daß mir ch beschäftige i

erließen Sie das Gesetz gegen den Volks

Der Graf von Sade aͤußerte sich heime Vereine bildeten

das jetzige Ministerium.

der gegenwaͤrtigen Verwalt eines Gesetz⸗Entwurfes Kammer mit worden sey;

mit einiger Bitterkeit uͤber der den Geist r die Vorlegung on einem Theile wufgenommen f gefaßt seyn muͤs⸗ einmuͤthigkeit in Be⸗ en wuͤrde, e Beweise hinsichtlich igen Ministe⸗ nen, daß das ; seit Frank⸗ n Streitigkeiten in seitdem sie er— der Halbinsel r ihre wahren natuͤrlich, daß, nach⸗ lker aufgege aften allmaͤlig folgerecht, daß die iner Tendenz nach keit, nichts als eine noth⸗ 8 Geschwornen⸗Gericht it lang in diesem Tone einzigen der eigentlichen Gruͤnde Deputirten gegen d druͤckte er schließlich Revolution

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

igs Majestaͤt haben nach dem Ableben gen Preußischen Vice⸗Konsuls Vecker hen Notar Dr. Uyttenhooven zu Al bie Koͤniglich Neederlaͤndische

„da erließen Sie endlich iusgcheim zu bewaff das Gesetz gegen die Besitzer von K noch nicht Alles geschehen, gemacht worden, den König Person des Kbni⸗ mit Vorsichtsmaßregeln zu besch des Monarchen unum Stimme zur Linke nen denn die Gesetze w rhehlung von Staats⸗Verbrechen nicht aus, daß uns in dieser Beziehung die Kammer wird gewiß keinen Au en, den ich laut Fran n zu beiden Selten), Vorläufig haben sie bloß di einde der Re ifel ist die Arr bleiben; dies hindert aber nicht, daß die elne Militairs zu v an braucht sich bloß der Au

Niemand, meinte er, ung kenne, habe sich uͤbe wundern koͤnnen, das v

großem Widerwille

als sie sich Kriegswaffen. denn seitdem sind w zu ermorden und die Arme s betrifft, so werden ftigen haben, die f gänglich nöthig sind. (Große

„Was begehren Sie denn egen der Trennun

Des Koͤn Ableben des bisheri⸗ zu Vliessingen den dorti⸗ lerhoͤchstihrem

Provinz Seeland

man habe vielmehr darau sen, daß das Ministerium dieselbe Kl zug auf die inneren An es gleich nach der aͤußeren rium habe man si wahre Interesse d reich aber eine

Konsul fuͤr u ernennen gelegenheiten zeig seinem Antritte so deutlich Politik gegeben habe. ch allenfalls noch schmeicheln koͤnn er Nation befragt werden wuͤrde Verwaltung habe, die bei de Spanien einen gleichguͤltigen Zuschauer kläͤrt, daß sie der Rolle einer nicht gewachsen sey, Absichten kaͤuschen.

Koͤnigliche Bibliothek. E chsten Woche, vom 13. bis 18. Mar .XIV. des gedruckten Auszugs aus dem⸗Re ie allgemeine Zuruͤcklieserung aller entliehenen doͤnigl. Bibliothek statt. Es werden daher alle och Buͤcher der Koͤnigl. Bibliothek in Haͤnden fgefordert, dieselben an einem der ags von 9 bis 12 Uhr, zuruͤckzuliefern.

z, findet, dem glement gemaͤß, Buͤcher in die diesenigen, welche haben, hierdurch „Vormit⸗

Sicherheit dess

fall. Schwei Maßregeln zu

Friedensstifterin in den Plänen zu koͤnne Niemand sich mehr uͤbe Es sey vielmehr gat dem man außerhalb die Sache der freien man auch innerhalb die ver Er finde es Regierung ein Gesetz vor als ein Eingriff in die Civi wendige Folg Nachdem der fortgefahren hatte, zu beruͤhren, die von anderen tend gemacht worden find, daruͤber aus, daß die Juli Fruͤchte trage. Herr Moreau erk den Gesetz⸗Entwurf auf d nach die Ueberzeugung ge der Grundprinzipien der Gesetzgeb hierauf mehrere Beispiele an, wo bei liche Verfahren getrennt worden sey, und bem dungen zu entkraͤften, den Erkenntnissen der worden sind. Eben so wies er die BVeha Gesetz⸗Entwurf dem Heere mißfallen wuͤr nselben vielmehr als ein willko ig der Disziplin, Nachdem sich noch Herr Mot chen hatte, ergriff der Großsi

1““ bewahren, welche die genannten Tag Ohne Zwe bieten, um ein Thatsachen. offiziere zu Luneville und an ein letzten Ereignisses in Straßburg zu gedenken. Sollen wir nun bei einer so drohende Rein, m. H., es ist unsere beschützen und das Heer v ren, und wir sind entschlossen, nicht ehe nen alle die Maßregeln begehrt haben,

pelten Zweckes dienen können.“

aus ihrem politischen Gesichtspunkt sie aus jihrem juristischen und unter Entwurf die Grundregeln der Ju äußerte er, „das sogenannte dem man so viel dasselbe völlig un 25 Jahren mit Rechts⸗ fälligst 8 enem Prinzipe alischen Snn⸗ Prozeß nicht getheilt werden z jebt, da begreife ich die Untheilbarkeit. oder Sie haben die 2 in Vorschlag gebracht worden sin eins, wonach der llt worden,

fassungsmaͤßigen seinerseits durchaus ge, das se 1 [Gerichtsbar e der Abneigung gegen de

Regierung e ens am Hospi Karl Schmidt, zum Pfarrer int worden.

Im Bezirke der Koͤnigl.

zu Oppeln ist der bisherige Reg em dolorosam in Breslau, Bielau, Kreis Neisse, ernat

untergrabe. zu erinnern;

3 Reh 1 3 W Leben d 1 edner noch eine Ze or gefährlichen E der Wirkliche Geheime ohne einen enhagich

Se. Excellenz Kamptz, von Schwerin.

Angekommen: ats, und Justiz⸗Minister, von as Gesetz gel⸗ 6 sein Bedauern dem Lande so schlechte laͤrte, daß er den vorl ruͤft und daß er da⸗ derselbe kein einziges etze. Der Redner fuͤhrte Prozessen das gericht⸗ uͤhte sich, die Einwen⸗ che Verschiedenheit in der Assisenhoͤfe erhoben uptung zuruͤck, daß der Die Armee, meinte mmenes Mittel zur cht bestehen koͤnne, tet im en

Zeitungs⸗Rachri E“ NA u la n d wonnen habe, wie

Rußland.

Febr. (Deutsch der neueren Russischen Literatur, Alexander bensjahre, bekannt⸗ Sein noch le⸗ Pleskau; dahin nachdem sie hier unter so⸗ Kirche erhalten hatte, abe „wohl am meisten

esprochen h ekannt ist, und do Gegenstaäͤnd schiedinen Gesetz⸗Sam auch nur eine Spur sinden werden. besteht eine Untheilbarkeit

sch mich schon seit Schlagen Sie einmal ge⸗

Im gram⸗ da, wo ein B. nur einen Auge⸗ (Gelächter.) Sie ver⸗ uts, die zu d, nicht ge⸗ Militair, der nachher auch noch ber bei Pro⸗

St. Petersburg e Bl.) Der ge⸗ eiertste Dichter Puschkin, starb im nicht vollendeten 37sten Le ich in Folge eines ungluͤckseli ender Vater ist Gutsbesitzer im Gouvernement ard auch die Huͤlle des Verewigten, ennem Gepraͤnge den Segen der hrt. Welche allgemeine

die gegen die moͤgli nur; Kriegsgerichte und des Worts

gen Zweikampfes. stehen mich nicht, m.“ Amendemer dem vorliegenden Gesetze lesen; denn unter diesen mit dem Bürger vor die

dem Kriegs⸗Gericht über

werde de Aufrechthaltur aufnehmen.

setzten Sinne ausgespro

befindet sich Assisen geste wiesen werden soll.

ohne die sie ni

Theilnahme sein Tod

reichsten Personen aus allen Theilen der Union angefuͤllt seyn.

Van Buren ist der erste Praͤsident aus dem Staate New⸗York,

seine Wahl ist von der Partei des Praͤsidenten Jackson als ein

großer Triumph betrachtet worden, und ein witziger Senator,

woelcher dieser Partei angehoͤrt, rief vor wenigen Tagen in der

Entzuͤckung aus: Nun ward der Winter unsres Mißvergnuͤgens glorreicher Sommer durch die Sonne Yorks!“

M er d.

Authentischen Berichten aus Mexiko vom 19. Dezember

v. J. zufolge (meldet der Hamb. Korr.), herrschten trotz al⸗ ler Bemuͤhungen der Gegner der jetzigen Ordnung der Dinge, Ruhe und Frieden im ganzen Umfange der Republik. Einige Bewegungen waren ohne große Muͤhe unterdruͤckt worden. In der Stadt Papantla hatte sich ein gewisser Olarte an die Spitze eines Haufens schlecht bewaffneter Landleute gestellt und das Foͤderal⸗System proklamirt, sah sich jedoch genoͤthigt, sich bald den Regierungs⸗Truppen auf Gnade und Ungnade zu ergeben. Niicht besseren Erfolg hatten die geheimen Umtriebe gegen die bestehende Verfassung. In Merxiko selbst ist eine umfassende

nebelig.

Feen SSO.

in denen mehrere Angeklagte figuriren, diese 8 . vor Gericht gestellt werden, so geschieht es bloß veritatis äußerte Herr Persil, „nach einer zlägigen et kueilitatis causa. (AUnterbrechung.) Waͤre der Prozeß

an und für sich untheilbar, so muüͤßten den Geschwornen auch nicht einzelne Fragen in Bezug auf jeden der Angeklagten gestellt werden, sondern jene Fragen müßten alle Angeklagten zusammen umfassen. Ich sehe hiernach nicht ein, warum ein Prozeß nicht getrennt wer⸗ den soll, sobald das allgemeine Beste es erhelscht. Ohne Zweifel werden sich manche Uebelstände zeigen, wie z. B. die Verschirdenheit in den Erkenntuissen; dergleichen Abweichungen bestehen aber schon jetzt in vielen Fällen. Einer der merkwuürdigsten hat sich fürzlich zugeira⸗ gen: ein Brandstifter war zur Todesstrafe verurtheilt worden; das Erkenntniß wird wegen eines Mangels in der Form kassirt; eine andere Jury erkennt in derselben Weise und das Urtheil wird, we⸗ gen eines Mangels in der abermals kassirt; jetzt kommt die Sache vor den Pariser Assisenhof, und derselbe Mensch, der zweimal zur To⸗ desstrafe kondemnirt worden, wird, nach einer Vertheidigung des Herru Berryer bTb“ Ich behaupte also, daß die Trennung des gerichtlichen Verfahrens seine Nachtheile haben kann, daß diese aber schon jetzt bestehen und daß sie bei einer Erwägung der Bedürfuisse der ganzen Gesellschaft gar nicht in Betracht kommen. Wir rechnen daher auch darauf, daß Sie uns Ihre Mitwirkung für das vorlic⸗ gende Gesetz nicht versagen werden⸗“

Nach Herrn Persil hatte Herr Hennequin das Wort: „Ich begreife es wohl“, hob dieser an, „wenn Minister in außer⸗ ordentlichen Faͤllen außergesetzliche Maßregeln in Vorschlag brin⸗ gen, und es mag alsdann auch gestattet seyn, sich ihnen anzu⸗ schließen. Was ich aber nicht begreifen kann, ist, daß man die Kammer unnsthigerweise eine gefaͤhrliche Bahn betreten lassen will. Es scheint mir hoͤchst unvorsichtig, an die gegenwaͤrtige Militair⸗Gesetzgebung Hand anzulegen; diese Gesetzgebung un⸗ terwirft den militairischen Richtern nur solche Faͤlle, wor⸗ uͤber sie zu urtheilen im Stande sind, keine anderen; und diese weise Einrichtung muß beibehalten werden.“ Im weitern Verlaufe seines Vortrages gab der Redner seine Verwunderung daruͤber zu erkennen, daß der Großsiegelbewahrer geaͤußert habe, er ehre das Verdikt der Straßburger Geschwor⸗ nen, da er es als die Stimme ihres Gewissens betrachte. Die Geschwornen, meinte Herr Hennequin, beduͤrften eines solchen Zeugnisses gar nicht, durch welches die wichtigste und nothwen⸗ digste Institution des Landes bloß kompromittirt werde. „Frank⸗ reichs Geschwornen“, rief er, „werden nicht unter dem Gewichte der Ermahnungen des Herrn Persil bleiben; nie ist ihnen ein direk⸗ terer Schimpf widerfahren. (Mehrere Stimmen: „In der Rede des öB liegt nichts Beleidigendes fuüͤr die Jury!) Dee ve. c kann üͤbrigens ganz ruhig seyn: in dem Straßburger Verdikt ist auch nicht das einer Gefahr fuͤr die Zukunft zu finden. Die Regierung hatte den jungen Ludwig Buonaparte in Freiheit gesetzt; ich mag diese Maßregel nicht tadeln; sie war rein politischer Natur; aber die Jury hatte deshalb nicht minder das Recht der Wuͤrdigung, und in Ab⸗ wesenheit des Hauptangeklagten befand sie sich in einem Zweifel, der nur durch eine Freisprechung geloͤst werden konnte.“ Diese letzteren Worte erregten in der Majoritaͤt der Versammlung laute Mißbilli⸗ gung. Der Redner ließ sich darauf in eine sehr umstaͤndliche Kritik des Gesetz⸗Entwurfes ein und stimmte fuͤr die Verwerfung des⸗ selben. Bevor die Versammlung sich trennte, wurde noch be⸗ schlossen, am folgenden Tage keine Bittschriften⸗Berichte abstat⸗ ten zu lassen, sondern die gegenwaͤrtige Berathung ohne Unter⸗ brechung fortzusetzen. Demzufolge eroͤffnete Herr Magnon⸗ court die heutige Sitzung mit einer Rede zu Gunsten des Gesetz⸗Entwurfes, von der aber wegen des in der Kammer herr⸗ schenden Geraͤusches wenig zu verstehen war. Ihm folgte auf der Rednerbuͤhne der General Schneider, welcher das Gesetz als gefaͤhrlich und unnuͦ i „Das Gesetz ist ge⸗

Wolkenzug... Tagesmittel:

zessen, gleichzeitig

urch den hohen literarischen Ruf, den der Verewigte sich in ganz Rußland errungen hatte, angeregt, im hiesigen Publikum fand, rsah man am Tage seiner Beisetzung. Es hatten sich in der hazu bestimmten Hofmarstalls⸗Kirche zal llose Menschenschaaren us allen Staͤnden eingefunden, von welchen die Mehrzahl ihn wur dem Rufe nach kannte, unter welchen man aber auch die istinguirtesten Personen, auch mehrere auswaͤrtige Diplomaten kemerkte. Es laͤßt sich nicht bezweifeln, daß die Russischen Ta⸗ esblaͤtter uns ehestens einen umstaͤndlichen Nekrolog uͤber sein eben mittheilen werden. Aus dem letzten Decennium seines ebens besitzen wir kein ausgezeichnetes Dichtungswerk mehr von iner Feder. Die klassischen Werke, welche die Russische Lite⸗ atur ihm verdankt, sind alle aus einer fruͤhern Epoche seines ebens hervorgegangen. Ein Jahr vor seinem Tode begann er ine Zeitschrift, die Zeitgenossen, herauszugeben, deren Ten⸗ enz aber mehr polemisch als literarisch war und keinen Aufsatz nthielt, der des Genie's eines so großen Dichters wuͤrdig ge⸗ besen waͤre. Allgemeinem Vernehmen nach soll er sich in seinen . . Uach W einer Geschichte Peters .“ isch t es Großen beschaͤftigt haben, welche aber nun bei secnem loͤtz⸗ Freitag, 10. Maͤrz. Die Moͤnche. Lustspiel in 3 Akten uschen Abscheiden in unvollendeten Fragmenten 8 puble⸗ nach dem Franzoͤsischen, von M. Tenelli. Vorher: DerMlhtaͤt kommen duͤrfte. Stumme von Ingouville. Melodrama in 2 Akten, nach dem 1 8 Franzoͤsischen, von Friedrich Genée. Musik vom Musik⸗Direh 8 Frankreich. tor Kugler. 8 4. Maͤrz. Der Koͤnig arbeitete gestern mit den Ninistern des Innern und des Krieges.

Die Pairs⸗Kammer hielt heute eine oͤffentliche Sitzung, welcher unter Anderen der Minister des Innern den von r Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf ber die Pariser Nationalt⸗Garde vorlegte. Der Baron Mou⸗ ier berichtete uͤber den Gesetz⸗Entwurf uͤber die Befugnisse der

mnmaraf wißms. 5 mümmöAn FeerR beneral⸗ und der Bezirks⸗Conseils und stimmte fuͤr die Annahme sselben mit einigen unwesentlichen Veraͤnderungen. Die Be—

d c P 2 2 * 1 ch en Staa t en. thung uͤber diesen Gesetz⸗Entwurf wurde auf den naͤchsten

Nothwendiger Verkauf. fuͤr die Jugen d, mit Abbildungen, Karz donnerstag (den 9ten) angesetzt.

b Stadtgericht zu Berlin, den 10. Februar 1837. u s w. In monatlichen Heften. Gr. 8vo. Pe Im ferneren Verlaufe der Berathungen uͤber den Gesetz⸗ geschaͤtzt auf 26,927 Thlr. 5 sgr. pf, ingleichen das Das in der Zimmerstraße Ne. 36 belegene Grund⸗ fuͤr das Vierteljahr 17 ½ igr. ntwurf wegen der Trennung der Gerichtsbarkeiten, ließ sie aun 2Th d afte Ne. eund- . g g der Gerichtsbarkeiten, ließ sich dazu. gehoͤrige Reihersche Gut daselbst, abgeschaͤtzt stuͤch des Schmiedemeisters Hentze, taxirt zu 15,375 Noch selten ist wobl wissenschaftliche Belebrahsestern in der Deputirten⸗ Kammer der General Tirlet

auf 784 Thlr. 18 sgr. A pf. zufolge der nebst Hypo⸗ Thlr. 13 sgr. 4 pf., soll bei systematticher Anordnung so anztebend fuͤc w rnehmen. Derselbe brachte statt des von der R 1 thekenschein und Bedingungen in der Registratur des am 3. November 1837, Vormittags I1 Uhr, Jugend eingekleidet werden, als in dieser Zeitscheitn elegten Gesel s folgende B Se in N vewdis v unterzeichneten Ober⸗Landesgerichts, so wie zu Loes⸗ an der Gerichtsstelle subhastirt werden Tarxe und wie die Ansicht der ersten drei Hefte, welche in di 1 Zesetze fo gen e estimmungen in Vorschlag: „Die sen beim Administrator Heinze, zu Merseburg deim Hyvotbekenschein sind in der Registrarur cinzusehen meisten Buchhandlungen vorraͤthig sind bestäatiga sten Kapitel des 3ten Buches des Strafgesetzbuches, so wie Der Schlaächtermeister Johann Georg Baer und der wird. Aber abgesehen von der Vorzuͤglichkeit da den Militair⸗Gesetzen und in den Gesetzen vom 10. April Schmiedemeister Johann Jacob Heß, jetztt deren Er⸗seigentlichen Zeitschrift, fuͤr die schon der Name dcünd 24. Mai 1834 erwaͤhnten Verbrechen und Vergehen, die meinschaftlich mit nicht einzelnen, sondern mehreren Militairs sammen, unter der Anfuͤhrung eines oder mehrerer Mili⸗

ben, werden hierdurch oͤffentlich vorgeladen. Herrn Ur. Loßnitzer, bekannt durch seine „An⸗ air⸗Chefs begangen worden (welchen Grad jene Mili⸗

tonie und Karl“ und einige andere treffliche Ju⸗ irs auch haben moͤgen und gleichviel, ob sie bewaffnet

„ggendschriften, buͤrgt, duͤrften nur allein die peigegt⸗ Es sind Umstaͤnde eingetreten, die es mir wuͤn⸗ benen Spiele, vielleicht die ersten, welche bein;- Zweckt

der nicht bewaffnet gewesen), sollen den Kriegsgerichten

berwiesen werden.“*) Der Antragsteller war der Mei⸗

schenswerth machen, meine schuldenfrete Mann ehn⸗ der Belebrung wirkliche Spiele sind und durch ale Riiterguͤter Marienfelde und Mariendo ff. Stunde Wissenschaften c großer fortgefuͤhrt von Berlin, zu verkaufen oder gegen ein gut con werden sollen, fuͤr die geringe Ausgabe entschaͤdigen. - ; 2 8 2 g ung, daß dieser Vorschlag allen Einwendungen begegnen, nd zugleich dem Gesetze diejenige Kraft leihen wuͤrde, deren s beduͤrfe, um Militair⸗Empoͤrungen fuͤr die Folge vorzubeugen.

ditionirtes Haus in Berlin, Charlottenburg und Hors 3 schen. Auf portofreie Briefe er⸗ Rotbwendiger Verkauf, Potsdam zu vertauschen üf portofre Irgend etwas, meinte er, muͤsse geschehen, da Frankreich sich onst der Gefahr aussetzen wuͤrde, daß die Ereignisse von La

Das zur Konkursmasse des Leopold Siegmund Cas theilt naͤhere Auskunft Granja und von Lissabon, die nichts als Unordnung und Anar⸗

var von Hartitzsch gehoͤrige Allodiat Rittergut Roitzsch ersten oder alten Hoyerschen Antheils im Bitterfel⸗ 9: 1 . Liter arisch e A. nzeigen. hjie zur Folge gehabt haͤtten, sich im eignen Lande erneuerten.

b gr. der Kreise, abgeschaͤtzt auf 67,356 Thlr 2 sgr. 4 pf 7 pf, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ zufolge der neost Hypothekenschein und Bedingun⸗ C1113““ 1 gungen in der Registratur einzusehenden Taxe und gen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll Neue Zeitschrift fuͤr die Jugend. mittelst Adjudications⸗Bescheid vom 1. Juli v. J. fuͤr am 24. Mai 1837, Vormittags 10 Uhr, Bei C. F Doͤrffling in Leipzig erscheint seit 5204 Thlr. zugeschlagen, soll am 30. Seyptember an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Antang dieses Jahres und ist durch jede Buchhand⸗ 18 rere. 8 Uhr, an ordentlicher Meumburg, den 21. Oktober 1836 lung zu 8 98 M E11 Gerichtsstelle resubhastirt werden. nigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von (Stechbahn Nr. 30, Posen, 2 romberg, Culm u 1b - n Krieg 1 Sanich Erben des eingetragenen Glqäubigers Probstes gl. Preuß Sachsen. g . S; und durch L. Bamberg in Greifswald: 6—sügg— rischer Klasse der Gesellschaft die Personen angehören, die sich der⸗ Herren, was seit der Juli⸗Revolution geschehen. Als die Loßnitzer, Dr. C. E, und E Wendt, Museum en schuldig machten. y““ Gegner der Regierung den Straßen⸗Aufruhr orgauisirten, da

Johann v. Ciechoeki werden hierzu öͤffentlich vorgeladen⸗ ahlmann. 8 htaehh Tiech den hierzu dffentlich vorg Mab 8 v“ 8 G 8

Snc. SW. Niederschlag 0,016“ Nh. IWRN M. Nachtkälte 0,30 R. 2,90 R. 90 pCt.

wahrer das Wort:

„„Meine Herren“; Erörterung sollte man glauben, daß über die vorliecgende Frage be⸗ reits Alles gesagt worden sey, was sich über dieselbe irgend vorbrin⸗ gen ließ; dennoch giebt es neue Gesichtspunkte, neue politische und juristische Betrachtungen, die ich geltend machen will, um Ihnen zu beweisen, daß das Ihnen vorgeschlagene Gesetz unerläßlich ist, daß es keine einzige unserer verfassungsmäßigen Institutionen, keinen einzi⸗ gen Rechtsgrundsatz verletzt und daß die Regierung ihre heiligsten Pflichten verkannt haben würde, wenn sie Ihnen dasselbe nicht vor⸗ gelegt haͤtte. Es ist nicht im entferutesten unsere Absicht, dem Ge⸗ setze, kraft dessen die Kriegsgerichte bestehen, zu nahe zu treten; den schon bestehenden Bürgschaften sollen nur neue hinzugefügt, es soll verhindert werden, daß man durch irgend eine Aus⸗ flucht den Kriegsgerichten Diejenigen entziche, die ihrem Ge⸗ richtszwange unterworfen sind. Dies allein ist der Gegenstand, um welchen es sich handelt. Sie alle, m. H., wissen, daß die Manns⸗ zucht die Seele der Armee ist; ohne sie würde diese bloß ein roher Haufe seyn, eher geeignet, die Gesellschaft anzugreifen, als sie zu ver⸗ theidigen. Die Mannszucht allein kann der materiellen Gewalt die moralische Gewalt hinzufügen. Zur Bewahrung derselben ist es aber nothwendig, daß die Armeec ihre besonderen Tribunäle und ihre be⸗ sonderen Strafen habe Diese Bürgschaft verschwindet jedoch bei der gegenwärtigen Gesetzgebung, wonach der Militair, der gemeinschaft⸗ lich mit einem Bürgerlichen ein Verbrechen begeht, seinen natürlichen Richter verliert, um vor der Jury eine mildere Strafe als diejeuige zu erleiden, die das Militair⸗Gesetzbuch ihm aufgelegt haben würde. Ja, manche militairische Vergehen bleiben auf diese Weise ganz un⸗ bestraft, wie z. B. in der Straßburger Angelegenheit, wo ein solchesn begangenes Vergehen, das dem Affisenhofe nicht überwiesen worden war und nicht überwiesen werden konnte, nämlich der kombinirte Ungehorsam, von den Kriegsgerichten mit der Todesstrafe belegt worden wäre. Ich kann also mit Fug und Recht behauplen, daß ein Verbrechen, worauf gesetzlich die Todesstrafe sieht, unbestraft ge⸗ blieben ist. Als ich die Nachricht von dem Straßburger Aufruhr erhielt, war mein erster Gedanke, daß die Theilnehmer an demsfelben dem Kriegsgerichte überwiesen werden müßten; nach näherer Unter⸗ suchung der Gesetzgebung überzeugte ich mich indessen, daß ich mich geirrt hatte, und sofort befahl ich, daß die Angeklagten vor den As⸗ sisenhof gestellt würden. Ich habe sonach gethan, was mir die Pflicht gebot. Der Ausgang des Straßburger Prozesses aber und mehr noch, die Folgen desselben (Eine Stimme: „Ja wohl, die skandalösen Banketts und Serenaden! müssen Ihnen die Ueberzengung von der Unzulanglichkeit der gegenwärtigen Gesetzge⸗ bung gegeben haben. Es ist nicht meine Absicht, das Verdikt der Straßburger Jurv zu tadeln. Können wir aber zu dem, was sich üganrsgen hat und zu den verschiedenen Auslegungen, die jenem Verdikte gegeben worden, schweigen! Nein! Ich würde alle meine Pflichten verletzen, wenn ich micht antwortete. Die Straßburger Geschwornen haben die Angeklagten für nicht schuldig erklärt; ich will glauben, daß sie nach ihrem

ßere Firniß, je sicherer er getragen, je zuversichtlicher er gezeigt wird, ein glücklicheres Spiel für das Laster als für die Tugend treiben kann. Aber davon ist hier nicht die Rede. Genug, daß auch eine äußere Form nöthig ist und daß jene alte Societät eine Form für den preiswürdigen Vorzug sowohl, als für das scho⸗ nungswerthe Gebrechen nöthig fand, wenn anders die Annehmlichkeit und das Vergnügen der Gesetlschaft ungetrübt und ungestört bleiben sollte. Ein Nichtbeachten, eine rein negative Vernachlässigung war in solchem Gesellschaftskreise die einzige und die gleiche Strafe für menschliche Suͤnden und bloß

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337,86“ Par.. 2,. 9 R...

Koöͤnigliche Schauspiele.

Freitag, 10. Maͤrz. Im Opernhause: Don in 2 Abth., mit Tanz. Musik von Mozart.

Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits geloͤsten, mit Da stag bezeichneten Opernhaus⸗Billets guͤltig; auch werden die da noch zu verkaufenden Billets ebenfalls mit Dienstag bezeichne seyn.

Im Schauspielhause: 1) Laurétte, drame- vaucleville en acilc. 2) Judith et Ilolopherne, vandeville en 2 actxcs.

Sonnabend, 11. Maͤrz. Im Schauspielhause: Adele, Lustspiel in 1 Akt, von G. Harrys. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Der Unentschlossene, Lustspiel in 3 Abth., vom Verfasser von „Luͤge und Wahrheit.“

Juan, Om

geselischaftliche Verletzungen. Man wollte das Gute, aber man strafte das Böse nicht, so lange es nicht offenbar ein Brandmal an sich trug, und selbst ein solches, wenn es ein Mitglied der Societät getrossen haben sollte, wurde mit einem gelinderen Namen bezeichnet. Auf solchen und ähulichen Ele⸗ menten, die wir nicht alle anzuführen nöthig zu haben glauben, be⸗ ruht die alte gute Komödie und ihr Aöbbild, das in Rede stehende 1 Drama, das sich zum Aushängeschild, den Titel die Isolirten, ge⸗ wählt hat, aber keineswegs sich ifolirt in dem Geist des Publikums gefunden, sondern vielmehr, wie oben angedeutet worden, einen An⸗ und Einklang bewährt hat, der alle Menschen von Gefühl und Bil⸗ dung siaes, 4“ nicht 2 e b 1 mit Stillschweigen darf übergangen werden, daß die treffliche Dar⸗ eesecsfh 1 ““ stellung des Stücks auf dieser Bühne an jener Wirkung einen ge⸗ 5 1 1 ; 2 brechten Antheil hatte. daß an der Graͤnze von Zusammenrottirungen rechten stattfaͤnden, um das Devpartement Chiapas zu üͤberfallen, 8 dasselbe von der Mexikanischen Republik zu trennen und Ku S8 s e n. mit der Mittel⸗Amerikanischen zu vereinigen, hat die 1AAX““ Regierung die nachdruͤcklichsten Anstalten getroffen, um e Shn, a,. 1. 2 Ausg. Seh. —. diese Verletzung des National⸗Gebiets zu verhindern, wodurch Prensa. Prim. Sebh. —., Poln. 117. Oerterr. Met. —. auch, laut Bericht des dort kommandirenden Generale Gil⸗Pe⸗ Antwerpen, 3. März.

rez, dem beabsichtigten Einfall vorgebeugt ist. Das hauptsaͤch⸗

Koͤnigstaͤdtisches Theater.

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Kanz-Kill. Zinsl.

Redacteur Ed. Cottel. eSsͤ6 66 1 8

Gedruckt bet A

Nene Aul. 24 ½.

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Allgemeiner Anzeiger fuͤr

Bekanntmachungen.

Obrigkeitliche Bekanntmachung. Der vormalige Wildhaͤndler, Schlaͤchtergeselle Wil⸗ helm Friedrich Schadom, ist wegen Anfertigung einer falschen schriftlichen Urkunde zur Ausuͤvung eines Betrugs, wegen wissentlichen Ankaufs gestoh⸗ lenen Wildpretts und wegen Meineides zu zweijaͤh⸗ riger Zuchthausstrafe, Verlust der National⸗Kokarde Justiz⸗Kommissar Grumbach und zu Leipzig beim und des Buͤrger⸗Rechts, so wie des Rechts, buͤrger⸗ Dr. Mothes einzusehenden Taxe, soll im Wege der liche Gewerbe zu treiben, rechtskraͤftig verurtheilt freiwilligen Subhastation worden. 1“ . am 25. Mai 1837, Vormittags 11 Uhr, Dies wird hiermit zur Warnung oͤffentlich bekannt an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. gemacht. Berlin, den 7. Maͤrz 1837. Naumburg, den 7. Oktober 1836. Im Auftrage des Koͤnigl. Kammergerichts Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von der Justiz⸗Rath Noerner. 8 Sachsen 1 Mahlmann.

Subhastations⸗Patent. Das Allodial⸗Rittergut Loessen bei Merseburg, ab⸗

geringste Zeichen

Gewissen entschieden haben. Wenn man mir aber sagt, daß die Geschwornen sich in der gesetzlichen Roth⸗ wendigkeit befunden hätten, freizusprechen, weil der Haupt⸗Angeklagte von der Regierung emfernt worden sep, so kann ich ihnen das Recht nicht zuerkennen, der Regierung gewissermaßen eine Lehre zu geben und sie, als ihrem Gerichtszwange unterworfen, zu betrachten. Die Gerechtigkeit wird nicht in dem Interesse der Regierung, sondern in dem alleinigen Interesse der Staats⸗Gesellschaft gehandhabt. Wenn ein General⸗Prokurator einen Angeschuldigten der Landes⸗Justiz überweist, so geschieht es nicht in seinem Interesse, sondern in dem der ganzen Gesellschaft. Eben so, wenn die Straßburger Geschwor⸗ nen deshalb freigesprochen haben, weil sie geglanbt, daß sie eine Un⸗ gerechtigkeit begingen, wenn sie das Schuldig aussprächen, so haben ste sich nicht gegen die Regierung, sondern gegen die Gesellschaft ver⸗ gangen. Wie dem aber auch seyn mag, so glaube ich wenigstens mit gutem Grunde behaupten zu können, daß jene Freisprechung ein Wink für die Regierung 1 muß. Erinnern Sie sich, meine

Nothwendiger Verkauf. Civil⸗Senat des K. Ober⸗Landesgerichts u Marienwerder.

Das zur Jo sph von Tucholkaschen Liquidations⸗ Masse gehoͤrig gewesene Rittergut Junkerhoff Nr. 72. im Schwetzer Kreise, abgeschaͤtzt auf 7805 Thlr. 21 sgr.

Reue Gesang⸗Komypositionen von aner⸗ kannt beliedren Komponisten.

In der Mustkalien⸗Verlagshandlung ron C. W. Froͤhlich & Comp., Unterwassenstraße Ne. 8, zwi⸗ schen der Schleusen⸗ und Jungfern⸗Bruͤcke, ist so eren erschienen:

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mit Begl. des Pfte. 1..,10. 20 s9. *) Eine andere Proposition hat der General 3

Koepke, G, 6 Gedichte fuͤreine Singstimme jeselbe sautet also: Prada Empörung mit eee;

mit Begl. des Pfte. 1712 sot. Por das Forum der permanenten Kriegsgerichte, ohne Unterschied,

umnvune.