tair, waren ebenfalls ernstlich unpaͤßlich gewesen und erst seit einigen Tagen wieder im Stande, ihre Geschaͤfte zu betreiben. — Sehr seltsam lautet ein General⸗Befehl des Commandeurs der Britischen Station im Tajo, Vice⸗Admirals Gage. Es wird dadurch den Flotten⸗Capitainen aufs strengste untersagt, ohne seine specielle Erlaubniß ihre Aufwartung im Koͤnigl. Palaste zu machen, und ihnen ein Gleiches hinsichtlich der unter ihren Be fehlen stehenden Offiziere eingeschaͤrft. Als Gruͤnde werden der verwickelte Zustand des Landes, die Mißhelligkeit, welche kaͤrzlich zwischen der Koͤnigin und ihren Ministern geherrscht, die bedenkliche Stellung des Prinzen Ferdinand, dem Portugie⸗ sischen Volke gegenuͤber, und der große Argwohn angegeben, den man auf alle von ihm mitgebrachten Auslaͤnder werfe; die Englaͤnder
muͤßten daher ganz besondere Vorsicht in Beziehung auf Privat⸗Au⸗
dienzen bei der Koͤnigin oder ihrem Gemahl beobachten, damit die Re⸗ gierung und das Volk von Portugal keine irrige Begrisse uͤber Englands Absichten hegen moͤchten. — Mercier hatte sich durch eeinen Franzoͤsischen Kaufmann, Namens Delisle, eine Un⸗ terredung mit seinem vormaligen Chef, dem Grafen von St. Leger (de Bemposta) verschafft und ihm gestan⸗ den, daß er zu einem geheimen Klub junger Leute in der Straße S. Jozé gehoͤrt habe, wo man allerdings revolutio⸗ naire Plaͤne gehegt, sie aber schwerlich gegen die Person der Koͤnigin zur Auzfüährung gebracht haben wuͤrde, denn so kecker dur sey nur im Herzen eines Franzosen zu finden. Bei dem Allen scheint sein Attentat mehr aus persoͤnlichem Rachgefuͤhl we⸗ gen unbeantworteter Bittschriften entsprungen zu seyn. Er schil⸗ dert sich als einen Legitimisten, der aus dem 53sten Franzoͤsischen Infanterie⸗Regimente desertirt sey, um Ludwig Philipp nicht den Eid leisten zu muͤssen. Während der Belagerung von Porto hatte er sich ausgezeichnet und wurde zum Faͤhnrich befoͤrdert. Er ist von kleiner Statur, mager, von angenehmem Aeußeren, etwa 27 Jahr alt, spricht entschlossen und ist voll⸗ kommen im Besitze seiner geistigen Faͤhigkeiten
11“ J n a n d
Berlin, 10. Maͤrz. Der Geheime Hofrath und Professor Dr. Trommsdorff zu Erfurt ist am 8. d. Mt., Morgens nach 2 Uhr, an den Folgen eines Lungenschlags mit Tode abgegan⸗ gen. „Obwohl bejahrt, und ein Veteran der Wissenschaft“, sagt die dortige Zeitung, „wurde er doch dieser, seinen An⸗ gehoͤrigen und Freunden noch viel zu fruͤh entrissen. Welche Verdienste er sich seit einem halben Jahrhundert durch seine Forschungen und Arbeiten im Gebiete der Physik, Chemie und Pharmacie und der damit verwandten Wissenschaften, so wie durch Föoͤrderung der praktischen Anwendung der wissenschaftlichen Resultate im gewerblichen Leben erworben, hat das Vaterland, ja Europa, anerkannt.“ .
— Im Regierungs⸗Bezirk Frankfurt a. d. O. sind im verflossenen Jahre 27,530 Kinder (naͤmlich 14,253 Knaben und 13,277 Madchen) geboren und 16,440 Menschen gestorben Es ergiebt sich hieraus ein Ueberschuß der Gebornen uͤber die Ge⸗ storbenen von 11,090 Seelen. Unter den Geburten waren 369 Zwillings⸗ und 2 Drillings⸗Geburten, und unter den Gestorbenen 19 Manner und 24 Frauen, die das 90ste Lebensjahr uͤber⸗ schritten hatten. Getraut wurden im vorigen Jahre 6542 Ehe⸗ paare. Die Gesammt⸗Bevoͤlkerung des Regierungs, Bezirks Frankfurt betrug am Schlusse des Jahres 1836 705,581 See⸗ len. — Im Regierungs⸗Bezirk Koͤslin belief sich im vorigen Jahre die Zahl der Gebornen auf 14,197 und zwar 7204 Knaben und 6993 Maͤdchen, und die der Gestorbenen auf 7031; mithin sind 7166 Menschen mehr geboren als gestorben. Es kamen 102 Zwillings⸗ und drei Drillingsgeburten vor, und unter den Ge⸗
2
282 storbenen waren 14 Maͤnner und 18 Frauen in einem Alter von mehr als 90 Jahren. Getraut wurden 3075 Ehepaare. Die Seelenzahl des ganzen Reg. Bez. betrag am Schlusse des vori⸗ gen Jahres 338,286.
— Die im Laufe des vorigen Jahres im Reg. Bez. Koͤs⸗ lin ausgeschriebenen Kollekten haben uͤberhaupt 912 Rthlr. ein⸗ getragen, worunter 237 Rthlr. fuͤr die Taubstummen⸗Schule in Stettin und 167 Rthlr. fuͤr unbemittelte Studirende.
— Berichtigung. Im gestrigen Blatte der St. Ztg., S. 276, Sp. 3, F3. 39, lies: Dissonanz, statt: „Differenz.“
Das Lateinische und das Deutsche Verzeichniß der Vorle⸗ sungen der hiesigen Universitaͤt fuͤr das naͤchste Sommer⸗Seme⸗ ster 1837, welche vom 24. April d. J. werden angefangen wer⸗ den, ist von heut an bei dem Kastellan Schade im Universitaͤts⸗ Gebaͤude, ersteres fuͤr 2 ½ Sgr., letzteres fuͤr 2 Sgr. zu haben. Berlin, den 10. Maͤrz 1837. 1
Der Rettor der Universitaͤt.
Heffter. 8 Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmittaas Abends Nach einmalige 2 Uhr. 10 Ubr. Neobachtund.
9. März. 6 Ubr. ͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤZͤͤͤ12121261up·“
E 9 81 ;0
Luftdrucbk.. 335,83“„Par. 335 58“Par. 335 60„Par.] Quellwarme 6,60 R. Luftwärme. 0,00 R. + 2,70 R. + 2,6° R. Flußwarme 1 40 R. Thaupunkt .. — 0,99 R. + 08⁷ R. + 60,4 ° R. Bodenwärme 1,5 R. 11“ 1 88 F 83 nGt. † ausdünstung 0,22“Rh. Wetter .. Schnee. trübe. rrübe. — 1 Wind.. SW. SW. WSW. Niederschlag 0 018“ Fh.
Nachtkalte + 2 40 R.
Wolkenzug — . Tagesmittel: 335,70“ Par. + 0,12 RH 87 vCt.
+ 1,8 0 R..
Ber lin er Bör z e. Deu 10. März 1837.
Amtlicher Fonds- nnd vwrelt-Cours-Zetütel.
ärz. 8 79. 535. 5 9% N eap. —, Ausg. Sch. —. Neue Ausz.
Paris, 4. 5 % Reute 109. 65. 3 % do. 5 % Span. Rente 25 8. Passive 7. Sch. —. 3 % Portug. 31 ¼.
“
Koͤnigliche Schauspiele.
Sonnabend, 11. Maͤrz. Im Schauspielhause: Adelt, Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Franzoͤsischen, von G. Har rys. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Der Unentschlossene Lustspiel in 3 Abth., vom Verfasser von „Luͤge und Wahrheit.
Sonntag, 12. Maͤrz. Im Opernhause: Armide, große he roische Oper in 5 Abth., mit Ballet. Musik von Gluck. (Dlle. Hanal: die Furie des Hasses, als Gastrolle.)
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran ges 1 Rthlr. 19 Sgr. ꝛc. “ Im Schauspielhause: Die Fuͤrstenbraut, Schauspiel in 5 Abth., vom Verfasser von „Luͤge und Wahrheit.“ (Dlle. B. Stich: Mathilde v. Wallerbach.) Hierauf: Magister Qua⸗ drat, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von C. Blum.
Montag, 13. Maͤrz. Im Schauspielhause: Kaiser Frie⸗ drich der Erste, zweiter Theil, oder: Friedrich und Alexander, historische Tragoͤdie in 2 Abth., von E. Raupach.
Koͤnigstaͤdtisches Theater.
Sonnabend, 11. Maͤrz. Auf Hoͤchsten Befehl: Oper in 2 Akten, nach dem Italiaͤnischen, von Seyfried. Musit von Belltini.
Sonntag, 12. Marz. komische Oper in 3 Akten, von Karl v. Holtei. Kapellmeister Franz Glaͤser.
Montag, 13. Maͤrz. oder: Die Macht des Glaubens. Akten, von F. W. Ziegler.
Dienstag, 14. Maͤrz. Julerl, die Putzmacherin. Parol rende Posse mit Gesang in 2 Akten.
Zum erstenmale: Parteien⸗Wutz Original⸗Schauspiel in
8. Pomm. do. 4 Kur- u. Neum. o. 4
do. do do 3 Schlensische do 4 [Anekst. C. und Z. Sch. d. K. u. N. — Iold al marco g Nene Dueaten wriedrichsd'or And. Goldmüön-— zen à 5 Phl. 4 HDisconto
2. Fr. Vour Pr. Tear. 8 Brief. Geld. Brief. Geld.
St.-Schuld-Sch. 4 102 1 101 ¼ 103 1 1027¼
Pr. Eugl. Obl. 30. 4 100 99 ½ 10018,4
PrämSch. d. Seeh. 645½ 4A/¾ 97³½
Kurm. Obl. m. 1. C. 102 ¼ 101 ¾l˖ 107
Nm. Int. Sch. do.
1021 ¼½ — Berl. Stadt-Obl. 4 102 ¾½ 102 ¼ Königsb. Hfo. — Elbinger do. 4 — Danz. do. in Th. —0 43 ½ Wentpr. 988 4 103 Grossh. Pos. do. 4 103 ⅓ O tpr. Pfandbr. 4 103 ⁄l
85 215
18 ¼
13 ⁄
102 ¼ 103 ½¼
1211 12
Auswürtige Börsen
1 Amsterdam, 5. März.
Niederl. wirkl. Schuld 521 16. 5 % do. —.
Zinsl. —. Ansg. Sch. —. Neue Anl. 2411 „1 6. Antwerpen, 4. März.
Kanz-Bill
Neue Anl. 24 ¾.
18 Frankfurt a. M, 7. März 1.X““ Oesterr. 5 % Met. 104 ½. G. 4 % 99 ½. G. 2 ½ %
G. 1 % 24 ⅛⅞. 24 à¾. Bank-Actien 1642. 1640. Partial-Obl. G. Looze zu 500 Fl. 113 ¾. 113 ⅛. Loose zu 100 Fl. —.
1 A41 92 Preuss.
Präim.-Sch. 64 ¾. 64 ⁄. do. 4 % Anl. 100. G. Poln. Loose —.
5 % Span. Aul. 22 ¼. 22 ¾. 2 ½ 0% Holl. 53516 53 ¼.
Hamburg, S8. März. Bank-Actien 1347. 1345. Engl. Russ. 104 ½. 5 % Port. —. 3 % —. Neue Anl. 23 ½.
Markt⸗Preise vom Getraide.
Berlin, den 9. März 1837. Weizen 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rrblr. 4 Sgr., auch 1 Rthlr. 2 Sg. 6 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch Rthlr.; klein Gersie 1 Riblr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.; Hafer 23 Sg 9 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Ein gegangen ünd 68 Wtspel.
Zu Wasser: Wetzen (weißer) 2 Rthlr. 5 Sgr., auch 2 Rthlr 2 Sagr. 6 Pf. und 2 Rthlr.; Rogaen 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; Kafer 23 Sgr. 9. Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.
Mittwoch den 8. März 1837.
Das Scheck Stroh 5 Rthir. 25 Spr., auch 5 Rthlr., der Centner
Heu 1 Rihlr. 10 Sgr., auch 25 Sgr.
Branntwein⸗Preise vom 3. bis 9. März 1837. 8 200 QGuart nach Tralles 54 pCt. oder 40 pEt Richter gegen baare Zahlung und sofortige Ablieferung: Korn Branntwein 20 Rthlr., auch 17 Rthlr 15 Sar.: Kartoffel⸗Braunt wein 15 Rthlr. 15 Sgr., auch 14 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Kartoffel⸗Preise. Der Scheffel Kartoffeln 17 Sgr. 6 Pf., auch 10 S
Zu Lande:
Das Faß von
Redacteur Ed. Cottel. rwnmnenn —
8
Allgemeiner Anzeiger fuͤr
muͤndlich oder schriftlich sich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der verschol⸗ lene Wilhelm Christoph Bernhard fuͤr todt erklaͤrt und sein Vermoͤgen denjenigen, die sich als seine Erben legitimiren, Gut ausgeantwortet werden wird.
Kamsdorf, im Kreise Ziegenruͤk, den 22. Novbr. 1836 Koͤnigl. Preuß. Henneberg.⸗Neustaͤdtsches
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. Verkauf von Brennholz auf den Oder⸗ Ablagen.
Es soll auf den Oder⸗Ablagen zu Stoberau und Klink f 208 ½ Klafter Roth⸗ und Weißbuͤchen⸗Holz, 15 ¾ Eschenholz, Birken und Erlenholz,
2
event. dem Fiskus als herrenloses schaft angenommen werden wird.
nuar 1837.
82
Berggericht.
Eichen, Kiefernholz, Fichtenholz,
2.˖eeenpenas in Summa 6370 Klaftern Brennholz sowohl erser als zweiter Klasse öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, wozu ein Termin auf den 21. Marz d. J. anberaumt ist. Kauflustige wollen sich in diesem Termin, Vormit⸗ G 10 Uhr, im Floͤßamts⸗Hause zu Stoberau bei Brieg einsinden und ihre Gebote vor dem ernann⸗ ten Kommissarius, Regierungs⸗ und Forst⸗Assessor Krause, abgeben. 1 Die Bedingungen werden im Termin bekannt ge⸗ macht werden, in welcher Beziehung vorlaͤufig bemerkt wird, daß der vierte Theil der Aufgelder im Termin zur Sicherbeit des Gebots als Kaufgeld erlegt werden muß, und daß der Zuschlag bei Erfuͤllung der Taxe und der sonstigen Verkaufs⸗Bedingungen gleich im Termin erfolgen wird. .“ Oppeln, den 21. Februar 1837. 8 Kinik hegerunng. Abtheilung der direkten Steuern, Domai⸗ nen und Forsten. 8
E1““;
““
nach §.
Das in der großen Scharrnstraße hierselbst gelegene, Vol. l. Jo. 304 des Hypotbekenbuchs verzeichnete, zum Nachlasse des Rentier Johann Christlieb Boetzel ge⸗ hörige, 8f Thlr. 7 gr 7 pf. taxirte Haus soll eilungs balber in. 2 gpril k. J. Vormittags 10 Uhr, n ordentlicher Gerichtsstaͤtte offentlich verkauft werden Hypothekenschein und Taxe sind in unserer Regi⸗ ratur einzusehen. 8 1 a. d. O., den 7. September 1836. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
bei dem Ediectal⸗Citation. Der am 10. Februar 1760 geborne und vor 56 Jahren als Musiklehrer von hier auf Reisen gegangene Wil⸗ helm Cbristoph Bernhard, welcher im Jahre 1787 aus Moskau die letzte Nachricht von sich gegeben, oder die von ihm etwa hinterlassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden hierdurch geladen, vor oder in dem auf den 12. Geptember 1837, Vorm. 10 Uhr, anberaumten Termine an hiesiger Berggerichtsstelle
Sandomir,
Monaten
Von dem Kbni sind unterm 21.
ben auf Antrag durch oͤffentlich Antretung der i „ von
gl. Hannoverschen Amte Calenberg Januar 1837 alle diejenigen, welche an den Nachlaß des weiland Kantors Ludolph Lasius zu Huͤpede Erb⸗Anspruͤche oder aus irgend einem Grunde sonst Rechte und Anspruͤche zu haben ver⸗ meinen, zu deren des Ausschlusses auf den 3. Mai 1837, Morgens 10 Uhr, vor die dasige Amtsstube geladen worden.
Sekanntimachunng Zur Nachricht wird hierdurch bekannt gemacht, daß 2. des Polizei⸗Regulativs fuͤr den Neubau der Chaussee von Neu⸗ walde keine auslaͤndische beiter mit Kindern, auch keine alte und che Leute, welche bei der Arbeit mit den uͤbrigen Arbeitern nicht gleichen Schritt halten koͤnnen, ange nommen werden. gen in Gemeinscha
ischaft mit ihren Maͤnnern angenommen. Neu⸗Strelitz,
den 28. Dezember 1836. Großherzogl. Chaussee⸗Bau⸗Kommission. A. v. Kamptz. H. v. Oertzen. F. W. Buttel.
Oeffentliche EE“ Den Nachlaß des im Jahre 1835 im Hospital Hof heim verstorbenen, vormals Kurfuͤrstlich Koͤlnischen Forstmeisters Friedrich Carl Zu den Intestaterben des Rubricaten gehdren vorlie⸗ gendem Stammvaum zufolge unter nannte Soͤhne des denten und ê e Nec9g; 1) Gottfried Ludwig %α 2) Franz August usti⸗ von welchen Ersterer als b Forst⸗Amt Rodzintyn im Koͤnigresch Polen im Bezirk des Civil⸗Tribunals der Woywodschaft gestanden, Letzterer im Jahre 1812 als Chasseur unter den Koͤniglich Westphaͤlischen Truvpen nach Rußland marschirt seyn, was jedoch nicht nachgewiesen ist, daher diesel⸗ ihrer miterbenden Geschwister hier aufgefordert werden, sich uͤber die hnen deferirten Erbschaft binnen sechs heute an, bei dem unterzeichneten
gehoͤrigen Anmeldung bei Strafe Konventual⸗Beschlusse vom
Fr. 48 Fr. in 2procentigen N.
randenburg bis Dannen⸗ Schachtmeister oder Ar⸗ gebrechli⸗
steuer von 2580 Fr. 32 Pe Arbeitsfähige Frauen werden dage⸗
nach buchhalterischer Berechnung
3. 887 hierorts deponirt wurden.
Hartig betreffend.
Anderen nachge⸗ u Marburg verstorbenen Superinten⸗ orial⸗Raths Leonhard Johann Justi. dacht genommen werden wird. Troppau, am 15. Februar 1837. ₰ (1e. 89
Forstmeister oder Oberföͤrster
ist. Beide sollen gestorben
“
Gießen, im Großherzogthum Hessen, am 28. Ja⸗
Der Verlassenschafts- Commissair ET“ Großherzogl. Hess. Hofgerichts⸗Secretair.
GdiIEsta tm
Von dem Herzoglichen Landrechte der Fuͤrsten⸗ thuͤmer Troppau und Jaͤgerndorf wird bekannt ge⸗ macht, daß mit dem hoͤchsten Hof⸗ vom 4. Oktober 1834 Z. 2864 angeordnet wurde, den Erven des Stanislaus Leopold von Kalinowskyschen Fideikommiß⸗Nachlaß⸗Vermoͤgens von der mit dem 19. Mai 1821 Z. bemessenen Erbsteuer pr. 3550 Fr. in 289 procentigen Wwiener Stadt Banko⸗Obligationen, und pr. 1255 Obligationen, welche unterm 12. Oktober 1821 an die General⸗Steuer⸗Amts⸗Kasse in Abfuhr georacht vurden, und zwar die von dem Nachlasse des obigen Fideikommiß Vermoͤgens nach der Anna von Paczinsty entfallende in dem obigen Betrage begriffene Erb⸗ zuruͤck zu ersetzen. in Baarem nach dem zur Zeit der geleisteten Abfuhr obiger 2580 Fr. 32 ½ Pe. bestanvenen Course d. d. 12. Oktober 1821 zuruͤck zu erstattende Erbsteuer betraͤgt
Conv.⸗Muͤnze, welche nach Abzug einer Gubernial Taxe vr 17 Fr 42 Pe Conv⸗Muͤnze am
Da dem Landrechte der Aufenthalt der diesfaͤlli gen Interessenten unbekannt ist und vielleicht schon einige davon gestorben seyn duͤrften, so werden all⸗ jene, welche einen Anspruch auf dieses Geld haben, aufgefordert, ihre Rechte binnen Einem Jahre und 6 Wochen bei diesem Landrechte so gewiß darzuthun, widrigens auf die spaͤteren Anmeldungen kein Be⸗
Herzogl. Landrechts⸗Expedition.
CCId 1
Gegen Johann Gottfried Janke, des verstorbenen Halbhuͤfner Johann Christian Janke allhier altesten Sohn, welcher im Franzdsisch Russischen Kriege im Jahre 1811 von seinem Geburtsorte Falkenhayn aus als Husar in Koͤnigl. Saͤchsischen Diensten mit nach Rußland gegangen, von da aber nicht zuruͤckgekehrt ist, seirdem auch keine Nachricht von sich gegeben hat, ist, so wie zu dessen hiesigem auf 150 M.
die Preußischen Staaten.
von Großherzogl. Hess. Hofgericht der Provinz Ober⸗ Hessen bestellten Verlassenschafts⸗Commissair persoͤn⸗ lich oder durch gehoͤrig Bevollmaͤchtigte so gewiß zu erklaͤren, als sonst ihre Verzichtleistung auf die Erb⸗
belaufenden Vermoͤgen auf Antrag der praͤsumtive Erben desselben der Edictal⸗Prozeß von uns erdͤffn worden.
Es wird daher benannter Janke, so wie Alo⸗ welche an dessen Vermoͤgen als Erben, Glaͤubiger,
haben vermeinen, hiermit edicta"liter et. peremlfors bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, auch unter der Verwarnung daß im Fall des Ausbleibens der Abwesende selhe fuͤr todt erklaͤrt und sein Vermoͤgen seinen sich legi timirenden Erben oder Glaͤubigern verabfolgt, de Uebrigen aber ihrer Erb⸗ oder sonstigen Anspruͤche ver lustig werden geachtet werden, geladen, in dem au deen 9 n 11837 anberaumten Anmeldungs⸗Termine an hiesiger Ge richtsstelle persoͤntich und so weit noͤthig gehoͤrig be vormundet oder auch durch legitimirte, bei Auslän dern mit gerichtlichen Vollmachten versehene Man datarien zu erscheinen, ihre Person zu rechtfertig und ihre Anspruͤche anzuzeigen, Legitimationen un Bescheinigungen beizubringen, mit dem bestellt Contradictor bvinnen sechs Wochen zu verfahren u 11611 der Inrotulation der Akten, sodann aber deʒS 2 LNäu g u st 18 37
der Eroͤffnung des abzufassenden Erkenntnisses, won in contumaclam der Ausbleibenden Mittags um Uhr wird verfahren werden, sich zu versehen.
Auswaͤrtige haben bei 5 Thlr. Strafe Bevollme tigte zu Annahme der Ladungen an biesigem Dh. oder in dessen Naͤhe zu bestellen.
Haus Falkenhayn bei Wurzen, den 8. Dezember 18
Adelich von Carlowitzische Gerichte Gustav Eduard Bernhardi, G.⸗Y.
229 —-359.
Kanzlei Dekrete
459
O staͤnd Arar.
DOiese
859 Fr. 27 Pr.
7. Mai 1836
dvivna.n22εεμαρκσρρννενρνναικνος
* 2 6 2* Literarische Anzeigen. So chen erschien hbei A. W. Hayn in Berliur Ziwmerstraͤlse No. 29, und ist durcch jede Buch- handlung zu bezieben: Hummer und Compagnie, Lustspiel in einem Aufzuge. Frei nach dem Französ. v. A. Cosmar. Nlo. 7½881
In allen Buchhandlungen, Berlin auch bei F Duͤmmler, ist zu haben:
Huͤlfs⸗Tafeln zur Erleichterung bei Rente⸗ berechnungen, in Regulirungs⸗, Abloͤsungs⸗ ung Gemeinheitstheilungs⸗Angelegenheiten: fuͤr Ju⸗ stiz⸗Kommissarien, Rent⸗Beamte, Gutsbesiheh von dienstberechtigten und verpflichteten Guͤtern von L. Pommer und L. Rhan. Magdeburz, Heinrichshofen. Geh. 1 ½ Thlr.
.“
Fe sch
2
Norma
Des Adlers Horst. Romantisch Musik von
oder aus einem andern Rechtsgrunde Anspruͤche zuß
dem der Schuͤler des
2
ll1gemein
88
ö8
ses 84 J; iwea. 89 Hilt, bzzun z ven.; “ üig9ek agim zus
Tus pahdaf varage
8828 HninC68& Iür en 28 s -2 chl 4 — IHanktalsn. 9
l.
11I1nI11“
Des Koͤnigs Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruht, den seit⸗ erigen Landgerichts Rath von Spankeren zu Trier zum Re⸗ jerungs⸗Rath und Justitiarius der Regierung zu Koblenz zu rnennen.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Regierungs⸗ ssessor von Geisler zum Regierungs⸗Rath bei dem Regie⸗ ngs⸗Kollegium zu Stettin Allergnaͤdigst zu befoͤrdern geruht.
Bei der am gten und 10ten d. M. geschehenen Ziehun de en Klasse 7öͤster Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie fiel der 8ee on 10,060 Rthlr. auf Nr. 104,901; die naͤchstfolgenden 2 Ge⸗ inne zu 3000 Rthlr. fielen auf Nr. 39,163 und 52,441; Gewinne zu 1500 Rthlr. auf Nr. 21,801. 38,780 und 96,875; Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 27,922. 49,575. 85,678
8 90,933; 5 Gewinne zu 600 Rthlr. auf Nr. 17,062. 33,448. 7921. 62,798 und 82,949; 10 Gewinne zu 300 Rthlr. auf r. 3439. 12,760. 28,610. 48,113. 58,265. 63,195. 64,957. ,428. 99,813 und 103,626; 25 Gewinne zu 200 Rthlr. auf r. 12,866. 17,415. 20,247. 23,626. 24,714. 26,357. 31,090. 884. 34,128. 35,083. 43,881. 47,642. 50,333. 67,821. 68,004. ,552. 73,764. 77,563. 80,126. 88,829. 93,675. 97,847. 100,546 91,131 und 104,863; 50 Gewinne zu 100 Rehlr. auf Nr. 4133. 530. 5298. 5476. 13,737. 15,401. 21,653. 23,586. 27,264. ,538. 30,707. 30,723. 32,974.
„4l. 42,131. 42,947. 45,264. 46,544. 17,136. 47,530. 49,289. 5,099. 66,297. 66,942. 67,915. 71,631. 75,310. 75,764. 76,039. „861. 94,166. 97,543. 99,124. 102,210. 196,264. 107,005. 97,654 und 109,192.
Der Anfang der Ziehung en 4. April d. J. festgesetzt.
Berlin, den 11. Maͤrz 1837.
Koͤnigl. Preußische General⸗Lotterie⸗Direction.
Der Fuͤrst Joseph Wrede, von St.
4ter Klasse dieser Lotterie ist auf
Angekommen: betersburg.
Durchgereist: Se. Excellenz der Koͤnigl. Daͤnische Ge⸗ eral⸗Lieutenant, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte NKinister am Kaiserl. Russischen Fose, Graf von Blome, von
bt. Petersburg kommend, nach Kopenhagen. G“
8
Zeitungs⸗Nachrich
111“ Rußland.
St. Petersburg, 4. Maͤrz. Se. Maj. der Kaiser haben m Architekten Stakenschneider fuͤr die Entwerfung der Plaͤne es neuen Kolomnaschen Palais, eine goldene reich mit Brillan⸗ n besetzte Dose zu verleihen geruht.
Die Kaiserl. Akademie der Wissenschaften wird ein im gahre 1057 zum Gebrauch fuͤr Ostromir, Statthalter des Groß⸗
Prsten Isiaslaff Jaroslawitsch in Nowgorod geschriebenes Evan⸗
elium durch den Druck bekannt machen. In der Anzeige heißt 8: „Hier, wie im Auslande, hatte man schon lange gewuͤnscht, jeses alte Denkmal der Slawischen Sprache in Cyrillischen bchriftzeichen oͤffentlich bekannt gemacht zu sehen. Der verstor⸗ ne Graf Rumaͤntzoff hatte zu diesem Zweck bereits mehr als Schriftzeichen, die in der heutigen Slawischen Schrift nicht ehr gebrauchlich sind, stechen lassen, als sein Tod dieses schoͤne uternehmen unterbrach. Die Matrizen dieser Schriftzeichen finden sich in den Haͤnden des Herrn Koͤppen, der sich beeilt at, sie der Akademie zuzustellen. Ein Korrespondent der Aka⸗ mie, Herr Wostokoff, ein gruͤndlicher Kenner der Slawischen Eprache, arbeitet in diesem Augenblick an einem Slawischen soͤrterbuche, welches alle Worte und Rede atze enthalten soll, sich in dem Ev ingelium Ostromir's vorfinden; auch hat der⸗ be die Herausgabe dieses kostbaren Aktenstuͤckes üubernowmen.“ Ueber die Ermordung des Hofraths Dr. Paucker in Gat⸗ hing theilt das Russische Journal Inland aus einem Briefe, n die Redaction dieser Zeitschrift von dem Bruder des Ermor⸗ en erhatren hat, Folgendes mit: „Am 6. Januar d. X. er⸗ it der Oberarzt im Stadthospitale zu Gatschina, Dr. Paucker, n dem Stadt⸗Direktor, General⸗Major von Roop, die Auffor⸗ rung, zu einem Mann zu eilen, der, nachdem er noch dessel⸗ n Mittags bei einem Freunde, ohne allen Anschein von Gei⸗ esabwesenheit, ziemlich heiter gespeist hatte, ploͤtzlich Spuren on beginnendem Wahnsinne blicken heß, indem er seine Kleider m Feuer uͤbergeben wollte und sich in sein Zimmer ein⸗ loß, ohne dem Freunde, der ihn Nachmettags wieder besuchen ollte, zu oͤffnen. Dieser, der sich nun erinnerte, daß sein Freund Morgen auf dem Gange zur Kirche durch tie⸗
n Schnee watend sich nicht hatte bewegen lassen, den ngetretenen festen Fußpfad zu benutzen, auch in der Kirche ührend des Gortesbienstes öͤfters die Augen verdreht und das Vesicht verzerrt hatte, hielt es fuͤr Pflicht, alle diese Umstaͤnde em Stadt⸗Director anzuzeigen, um ihn zu polizeilichen Vorkeh⸗ ungen oder aͤrztlicher Vorsorge fuͤr den muthmaßlich Geistes⸗ kanken zu veranlassen. In Folge der Aufforderung des Stadt⸗ Directors begab sich also Dr. Paucker zu dem Kranken und ver⸗ ronete ihm gegen seine heftigen Congestionen die Anlegung von Slutegeln, welche dieser sich aber verdat, indem er die Meinung ußerte, daß, wenn man ihn nur ordentlich ausschlafen lasse, ein Unwohlseyn sich bis zum andern Morgen verlieren werde. Dies mochte dem Arzt bedenklich erscheinen, und er gab daher ei⸗ ospitals den Auftrag, dem Kranken die Blut⸗ gel anzulegen. Der junge Mensch kehrte jedoch bald nachher mit der Nachricht zuruͤce, daß
““
33,447. 35,315. 37,746. 38,168.
Berlin, Sonntag
—
ausrichten koͤnnen, weil der Kranke
sich in sein Zimmer einge⸗ schlossen und, aller 3 g
Aufforderungen ungeachtet, die Thuͤre nicht oͤrbar sein Jagdgewehr ergriffen und damit er Kranke, der Serebrjakow heißt und fruͤ⸗ Beamter im Finanz⸗Departement zu St. Petersburg ‚aber wegen Kraͤnklichkeit seinen bschied genommen, hatte im vorhergehenden Jahre seinen Bruder, in dessen Hause er zu Gatschina lebte, durch Selbstmord verloren; der Gedanke lag daher sehr nahe, daß der Kranke, auf den des Bru⸗ ders Selbstmord keinen geringen Eindruck gemacht hatte, bei sei⸗ ner krankhaft angeregten Geistesverwirrung das Gewehr wohlnur er⸗ griffen haben moͤge, um, gleich dem Bruder, auch sich das Leben zu neh⸗ men. Ihm dieses zu erhalten, eilte Ur. Paucker, den Schuͤler mit den Blutegeln voraussendend, zu demselben hin in Beglei⸗ tung von zwei Soldaten, die er sich von dem General⸗ Major von Roop erbeten und erhalten hatte, jedoch mit der Warnung, sich vor dem Rasenden zu huͤten, da solchen Leuten nicht zu trauen sey. Er forderte ihn mit beguͤtigenden Worten auf, die Thuͤr zu oͤffnen, widrigenfalls er sie erbrechen lassen muͤsse. Dies geschah, da der Kranke der Aufforderung nicht genuͤgte, vielmehr seinem nun eintretenden Arzte heftige Drohungen entgegenrief. Dr. Paucker, der nicht gleich Gewalt gebrauchen wollte, sondern durch un⸗ erschrockenes Entgegentreten und schnelles Handeln dem Wahnsinni⸗ gen zu imponiren hoffte, wies das Anerbieten eines der Sol⸗ daten, den Kranken an den Füßen niederzuziehen, um ihn so unschaͤdlich zu machen und sich seines Gewehres zu bemäaͤchtigen, ab, und schritt auf den Kranken zu, der hinter einem Bretter⸗ verschlage wahrscheinlich eben aus seinem Bette aufgestanden war. Er ermahnte ihn, das Gewehr wegzulegen, da er ja nur gekommen sey, um ihm Huͤlfe zu bringen. Ohne jedoch hierauf zu achten, druͤckte der Ungluͤckliche, dessen krankhaft aufgeregte Gemuͤthsstimmung sich in dem Augenblicke ohne Zweifel zu wahrer Verstandesverwirrung und Raserei gesteigert haben mochte, das toͤdtliche Geschoß ab, und zwei Kugeln und der im Laufe noch befindliche Ladstock, von der Gewalt des Schusses in tausend Stuͤckchen zersplittert, durchbohrten das Herz seines Wohlthaͤters, der, mit dem letzten Seufzer zu Gott, in seinem Blute augen⸗ blicklich todt niedersank. Der graͤßliche Mord schien dem Un⸗ gluͤcklichen sein volles Bewußtsein wieder gegeben zu haben, denn entsetzt entsprang er, waͤhrend die Wachen Und der Schuͤler, von dem schrecklichen Auftritte, dessen Zeugen sie gewesen, betaͤubt und ergriffen, zunaͤchst dem Ermordeten zu Huͤlfe eilen wollten, und da sie ihn bereits entseelt fanden, sich nun beriethen, was zu thun sey, worauf sie dem Moͤrder nachsetzten und ihn, nach⸗ dem sie mit Huͤlfe Anderer denselben auf der Straße ergriffen hatten, der Behoͤrde auslieferten, die ihn in sicheres Gewahrsam bringen ließ. Bei der am naͤchstfolgenden Tage von dem Nie⸗
geoͤffnet, vielmehr handtheert habe. her als gedient,
der Landgerichte des Zarskoje⸗Seloschen Kreises an dem Leich name des Ermordeten vorgenommenen Untersuchung fanden sich sieben groͤßere Wunden, von denen fast jede allein schon toͤdtlich war, und eine Menge kleinere, die von den Splittern des Ladstocks herruͤhrten. Der Moͤrder zeigte bei dem mit ihm angestellten Verhoͤre unverstellte Reue und druͤckte nur Besorgniß vor seiner Zukunft aus, waͤhrend er das Opfer seiner Unthat, jetzt von al⸗ len irdischen Leiden und Muͤhen fuͤr immer befreit, mit einem Blicke nach oben selig pries. Die naͤhere Untersuchung dieses Kriminalfalles ist bei dem Zarskoje⸗Sesoschen Kreisgerichte an⸗ haͤngig und der Ausgang noch ungewiß, da die Akten noch nicht geschlossen sind.“ AKemn .
Paris, 5. Maͤrz. Gestern arbeitete der Koͤnig nach ein⸗ ander mit den Minstern des Innern, des Handels und des Seewesens.
Nachstehendes ist der wesentliche Inhalt der Rede, die Herr Chaix bichst, Ing g sesan in der Deputirten⸗Kammer zur Bekaͤmpfung des esetz⸗Entwurfes uͤber die Trennung der Ge⸗ richtsbarkeiten hielt:
„Es ist nicht meine Absicht, hier die Einwendungen gegen den Gesetz⸗Entwurf noch einmal vorzubringen, die von unsern Gegnern für erbärmlich erklärt worden sind; es giebt aber außer denselben noch andere, vielleicht noch schlagendere, die von der Moral hervor⸗ gerufen werden, und welche ich geltend zu machen gedenke. Ich bin der Meinung, daß die Achtung vor der abgeurtelten Sache daͤs Hei⸗ ligste ist, was es in der. Welt giebt. Die Regierungen können zu Grunde gehen, ohne daß die Staats⸗Gesellschaft deshalb unterliegt. Verschwindet aber erst das Vertrauen zu der Gerechtigkeit, so muß nothwendig auch die Gesellschaft nutergehen, denn diese kann ohne die Gerechligkeit nicht bestehen. Wie schr nun aber das Ansehen der abgeurlelten Sache durch den Jhnen vorliegenden Gesetz. Entwurf lei⸗ den wird, liegt auf der Hand. Abdere Redner vormir baben dereits auf die mögliche Verschiedenheit der Erkenntnisse hingewiesen; stehaben dargethan, wie z. B. das Kriegs⸗Gericht die Theilnebmer an einem Komplotte vecurtheilen, das Civil⸗Gericht aber, bei seigem langsameren Verfah⸗ ren, andere Theilnebhmer an demserben Komplotte, ja, vielleicht die eigentlichen Ansüfter dieses Komploltes, freisprechen könnte. Min wilt hierin keine Verschiedenheit erkennen, weil die Urtheile nicht motivirt werden, muhm jenes anscheinend widersprechende Ürtheil nichts anderes beweisen würde, als daß es hier einen Un chuldigen, dort einen Schuldigen gegeben habe. Besteht denn nicht aber ein öffentliches Gewissen und wied dieses nicht lant rufen: „„Was ist das für eine Justiz, die man uns administrirt? Wie! Für ein und dasseibe Verbrechen wird der Eine, weil er eine Uniform trägt, ver⸗ urtheilt und der Andere, weil er ein einfacher Bürger ist, freige⸗ sprochen? Treibt man denn mit der Justiz sein bloßes Spiel?““ Wohl weiß ich, daß die Achtung vor der abgeurtelten Sache schon mehr als einmal einen harten Stoß bei uns erlitten hat, und darf ich dieserhalb bloß an den Mörder von Paul Louis Counrrier erin⸗ nern, der, nachdem er freigesprochen worden, vor Gericht sein Ver⸗ brechen mit allen Reben⸗Umständen selbst eingestand. Es war dies gewiß ein furchtbares Schauspiel, das der Gesellschaft geboten wurde. Glücklicherweise aber ereignen sich dergleichen Fälle nur selten; das uns vorliegende Gesetz ist aber ganz dazu geeignet, sie zu vervielfäl⸗ tigen. Dieses Gesetz hat nebenbei noch einen anderen Nachtheil. Gesetzt, das Kriegsgericht verurtheilt die ihm vorgeführten militairi⸗ schen Theilnehmer an einem Komplott zum Tode und diese werden hingerichtet, so wird den bürgerlichen Theilnehmern an demsel⸗
er den ihm ertheilten Auftrag nicht habe
ben Komplotte die Möglichkeit entzogen, ihre Mitschuldigen
1“ “
den 12ten Maͤrz
11“
1837.
als Zeugen berufen Con⸗
frontation stattfinden. Verurtheilten Sen, Zeugen vor der Jury erscheinen können! Unmöglich. Man w mir ein, daß sie alsdann Aussicht hätten, begnadegt 7 BS ist aber das Kriegs⸗Gericht nichts, als ein eitles Trugbild, und das Begnadigungsrecht des Königs ist keine freie Handlung mehr, sondern eine nothgedrungene. Die Minister mögen sich nicht darauf berufen, daß sie diese oder jene Maßregel auf den ausdrück⸗ lichen Willen des Königs voörschlügen: sie mögen vor Allem⸗ die theuerste unserer Bürgschaften, die Gleichheit vor dem Ge⸗ setze, ehren und achten. Die Minister mögen vorzüglich nicht, wenn eine Jury noch einmal ein der Regierung unangenehmes Lossprechungs⸗ Urtheil erlassen sollte, dieses Verdikt ein roßes Aergerniß nennen denn dies würde nur die Folge haben, daß die Parteien auch ihrerseits eine mit ihren Leidenschaften im Widerspruch stehende Entscheidung der Geschworenen ein öffentliches Aergerniß nennten. Ist man überhaupt der Meinung, daß die Jury ein schlechter Richter über Vergehen sey, die von Militairs begangen worden, so muß man auch ein allgemei⸗ nes Gesetz erlassen, wonach hinführo alle Militairs vor das Kriegs⸗ gericht und alle Bürgerliche vor den Assisenhof gestellt werden. Statt dessen aber macht man einen Unterschied zwischen gewöhnlichen Ver⸗ brechen und Staats⸗Verbrechen und giebt dadurch zu verstehen, daß die Jury zwar in gewöhnlichen Prozessen ausreiche, bei politischen Prozessen aber dem Lande keine hinlänglichen Bürgschaften biete. Was würde aber aus uns werden, wenn die Regierung der Jurp, das heißt dem eigenen Lande, nicht mehr trauen wollte? Wden⸗ ken Sie doch ja wohl, m. H., was man von Ihnen be⸗ gehrt. Poltlische Fragen durch Militairs entscheiden zu las⸗ sen, ist, meines Erachtens, die größte Gefahr, der wir uns hingeben können; es heißt dies gewissermaßen eine politische Armee bilden, die sich zuletzt für befugt halten wird, der Regierung gute Lehren zu geben und endlich selbst zu regieren. Ich weiß sehr wohl, daß man in dieser Versammlung Gründe anführt, die einen gewiffen Eindruck auf Sie machen müssen; daß man Sie für das Schicksal unserer angeblich bedrohten Verfassung und füͤr die Sicherheit eines augeblich bedrohten Königlichen Hauptes zu interessiren sucht. Ent⸗ fernen Sie jedoch solche Gedanken, m. H., und mischen Sie in die vorliegende Frage keine politische Leidenschaften. Bedenken Sie viel⸗ mehr, daß es sich um die Verletzung der juristischen Formen, um die Umstoßung eines Prinzips handelt, das zu allen Zeiten geachtet wor⸗ den ist. Entwaffnen Sie nicht die Gesellschaft seibst und geben Sie nicht der Regierung eine Waffe in die Hände, deren sie sich niemals bedienen föͤnnte und die nur die Ungestraftheit zu sichern vermöchte. Kalten Sie an den Grundsätzen und den Regeln der Justiz fest und erinnern Sie sich stets, daß Staaten, die kein gut organisirtes Ju⸗ stizwesen haben, niemals von Dauer seyn können.“
Nach Beendigung dieser Rede, die von der linken Seite mit großem Beifall aufgenommen wurde, ergriff der Handels⸗ Minister, Herr Martin, das Wort: „Meine Herren!“ so hob er an, „wenn irgend Jemand mit Erfolg einen Aufruf an die Leidenschaften ergehen zu lassen im Stande ist,, so ist es un⸗ zweifelhaft der eloquente Redner, dessen Meinung Sie so eben vernommen haben. Ich trachte nicht nach demsel⸗ ben Erfolge, weil ich nicht zu denselben Mitteln meine Fuflucht nehmen mag. An Ihre Einsichten, an Ihren Patriotismus, an Ihre Erfahrung wende ich mich, um den Beweis zu fuͤhren, daß es sich mit der vorliegenden Frage ganz anders verhaͤlt, als man es Ihnen gern einreden moͤchte. Wir beabsichtigen keine Verletzung der be ehenden Gesetze, wir tragen bloß auf eine Maßregel an, die uns weise und nuͤtzli scheint, und deren Beweggruͤnde von der Regierung offen ein⸗ gestanden werden koͤnnen.⸗ Nach diesem Eingange beleuchete der Minister noch einmal a lich die beiden Grundsäͤtze, die von den Gegnern und von den Anhaͤngern des vorliegenden Gesetz⸗ Entwurfes zur Vertheidigung ihrer Ansicht aufgestellt worden sind, naͤmlich einerseits die Untheilbarkeit des gerichtlichen Verfahrens andererseits die Nothwendigkeit, daß jeder Angeklagte vor seinen natuͤrlichen Richter gestellt werde, und kam hiernaͤchst auf das Straßburger Attentat zuruͤck. „Wenn“ sagte er, „Militairs sich gegen die Sicherheit des Staats verschwoͤren, so sind gewiß die Kriegsgerichte die kompetentesten Richter uͤber die Schuldigen, und das Land darf wohl von ihnen erwarten, daß sie das Ver brechen nicht unbestraft lassen werden. Glauben Sie uͤbrigens ja nicht, m. H., daß das Straßburger Ereigniß allein der Regierung die Augen geoͤffnet habe; schon andere Symptome hatten ihr gezeigt, daß eine Luͤcke in der Gesetzgebung vorhanden sey. Man hat uns hinsichtlich jenes Ereignisses seltsame Vorwuͤrfe gemacht. Einerseits sind wir dahin belehrt worden, daß wir den Prozeß nicht gerade vor den Straßburger Assisenhof haͤtten bringen sollen, anderer⸗ 5 daß wir 852 leichtes Mittel haͤtten,
ung zu vermeiden, wenn wir die Angeklagten dem Pat uͤberwiesen haͤtten. Auf den ersten Vorwukf 1ece der Straßburger Assisenhof der natuͤrliche Richter der Angeklag⸗ ten war, und daß wir keine Ursache hatten, gegen die dortige Jury irgend einen Verdacht zu hegen, da die Straß⸗ burger Einwohnerschaft uns vielmehr das unbedingteste Vertrauen einfloͤßte. Was den zweiten Vorwurf betrifft, so hatte der Pairshof sich allerdings in neuerer Zeit gerechte Anspruͤche auf die Erkenntlichkeit des Landes erworben; war dies aber ein Grund, ihm auch den Straßburger Prozeß zu uͤberweisen? Mußten wir nicht vielmehr erwaͤgen, daß der Pairshof noch kuͤrzlich sogar von dieser Rednerbuͤhne herab als ein Ausnahme⸗ gericht bezeichnet worden war, an das man sich bloß aus Arg⸗ wohn gegen die Jury wende? Wie will man uns nun ein Verbrechen daraus machen, daß wir diesmal der 4 vertraut und die Gerichtsbarkeit des Pairshofes nicht Anspruch genommen haben? Einige behaupten, daß die Straß⸗ burger Jury die Angeklagten bloß freigesprochen habe, um der Regierung eine Lehre zu geben. Ich glaube, daß man der Jury nicht leicht einen groͤßeren Schimpf anthun koͤnne, als daß man ihr eine solche Absicht zumuthe.“ Der Minister suchte ierauf noch zu beweisen, daß, wenn das Geschwornen⸗Gericht im
Lgemeinen auch seine Pflichten richtig erkenne, dasselbe doch zur Ent⸗ scheidung uͤber eigentliche militairische Verbrechen nicht geeignet sey indem die Geschwornen, ihren Sitten und Gewohnheiten nach, bei der Beurtheilung solcher Verbrechen von ganz anderen Ansichten aus⸗ gingen und ausgehen muͤßten, als die Kriegsgerichte. — Der letzte Redner, der sich in dieser Sitzung vernehmen ließ, war
8 Sag 111“
es kann keine
etwa
und man
zu können, „Oder will
1 die zum Tode a Monate lang gefangen halten, bis sie als
eine Freispre: