5*
„‚Diese Eroͤrterung wird den Leser in Stand setzen, sich
ein selbststaͤndiges Urtheil zu bilden uͤber den Vorschlag, statt „der Silberwaͤhrung die Goldwaͤhrung einzufuͤhren. Wir „glaubten dabei so weit ins Einzelne eingehen zu muͤssen, „weil die drei Aufsaͤtze uͤber das Muͤnzwesen von einem auch „als Schriftsteller ausgezeichneten preußischen Staatsbeamten „herruͤhren sollen, und weil sie durch das Blatt, worin sie „erschienen, die preußische Staatszeitung naͤmlich, ein gewisses „offizielles Ansehen erhielten.“
Die Vorrede, womit im Jahre 1832 der besondere Abdruck jener drei Aufsaͤtze begleitet wurde, schließt dagegen mit folgen⸗ den Worten:
. „Obwohl diese Aufsaͤtze einige Nachrichten enthalten duͤrften, „die wenigstens in diesem Zusammenhange noch nicht veroͤf⸗ „fentlicht worden sind: so ist der Verfasser derselben doch weit „von dem Duͤnkel entfernt, Kenner dadurch belehren zu wol⸗ „len. Aber das Vermeiden aller technischen Ausdruͤcke, und „die Ausfuͤhrlichkeit der Darstellung, welche der Verfasser sich „zum Gesetz machte, eignen sie vielleicht, unter Geschaͤftsmäaͤn⸗ „nern und Gewerbtreibenden eine klaͤrere Ansicht von einigen „der wichtigsten Verhaͤltnisse des Muͤnzwesens zu verbreiten, „als nach den Stimmen, welche daruͤber verlauten, bisher „herrschend gewesen zu seyn scheint: und nur zu diesem Zwecke „werden sie hiermit zur freundlichen Aufnahme empfohlen.“
Es ist also hier gar nicht die Absicht angedeutet, gewissen Ideen, welche die preußische Regierung etwan zu beguͤnstigen wuͤnschte, durch vorlaͤusige Empfehlung einen leichtern Eingang
u verschaffen. Auch ist es bekannt genug, daß die preußische
. ierung statt einen Uebergang von der Rechnung in Silber⸗
waͤhrung zur Rechnung in Goldwaͤhrung vorzubereiten, in den
neuesten Zeiten vielmehr Anordnungen erlassen hat, welche die
Absicht andeuten koͤnnten, die neben der Silber⸗ elde im preußischen Kassenwesen noch bestehende Rechnung in
Golde ganz außer Gebrauch zu bringen. Dahin gehoͤrt nament⸗
lich, daß der 161 ganz auf Silberwaͤhrung gestellt, auch
Faͤllen, wo Zahlungen in Golde in Einnahme und Ausgabe
noch gesetzlich vorbehalten sind, gestattet worden ist, statt der
Friedrichsdore deren jetzigen Werth in Silbergelde, mit fuͤnf
Thalern zwanzig I.“ u entrichten. Das ganze Gewicht
zdes in dem letzten der drei Aufsaͤtze enthaltenen Vorschlages, zur
Goldwaͤhrung uͤberzugehen, beruht daher nur allein auf der Ueber⸗
zeugung eines Privatmannes, der seine Meinung mit so guten Gruͤn⸗
den zu unkerstuͤtzen versucht, als er in der Geschichte des Muͤnz⸗ wesens und in seiner Kenntniß der Lebensverhaͤltnisse aufzufin⸗ den vermag. Ein ploͤtzlicher Uebergang von der Silberwaͤh⸗ rung zur Goldwaͤhrung wird so wenig beabsichtigt, daß viel⸗ mehr uͤberall eine behutsam eingeleitete, und mit sorgfaͤltiger
Schonung bestehender Gewohnheiten und Verhaͤltnisse durchge⸗
fuͤhrte Vorbereitung dieses Ueberganges ausdruͤcklich vorbedun⸗
gen wird. Hiermit duͤrften die Besorgnisse, daß dieser Ueber⸗ gang ungeheuüre Opfer fordern und eine grenzenlose Verwirrung
anrichten werde, wohl groͤßtentheils verschwinden. Es erscheint
fast unmoͤglich, daß der Herr Verfasser des jetzt in der allgemei⸗ san Zeitung erscheinenden Aufsatzes uͤber das Deutsche Muͤnz⸗ wesen jene drei Aufsaͤtze wirklich zur Hand gehabt habe, als er den seinigen schrieb: gewiß aber zar er gar nicht gekannt, was im Jahre 1833 in der preußischen Staatszeitung denjenigen Aufsaͤtzen uͤber das Muͤnzwesen entgegnet wurde, die damals in der allgemeinen Zeitung erschienen. Denn wie gering man auch das Gewicht der darin aufgestellten Thatsachen und Folgerun⸗ gen schaͤtzen moͤchte; so duͤrfte dasselbe doch einiger Beachtung in einer Abhandlung nicht unwerth scheinen, welche eine so ganz erschoͤpfende Beurtheilung der strittigen Meinung enthalten soll, als hier, nach der vorhin woͤrtlich angefuͤhrten Schlußbemer⸗ kung, bezweckt wird.
Die große Verbreitung der allgemeinen Zeitung und ihr eben so ausgezeichneter als verdienter Ruf lassen erwarten, daß die Mei⸗ nungen aller Farben, deren Darstellung sie aufnimmt, mit vorzuͤgli⸗ cher Sachkenntniß vorgetragen werden. Der zuversichtliche Ton, wel⸗ chen die jetzt erscheinende Abhandlung uͤber das deutsche Muͤnzwesen
auch in
Zina .
754
angenommen hat, ist ganz geeignet, diese Erwartung zu unter⸗ stüͤten. Um 8 mehr duͤrfte es nicht uͤberfluͤssig gewesen seyn, hier an Aufsaͤtze zu erinnern, deren eigne Durchsicht denjenigen nicht mangeln zu duͤrfen scheint, welche mit vollstandiger Sachkennt⸗ niß uͤber den hier in Frage 868 e an urtheilen wol⸗ len. Maͤnnern, welche das Deutsche Muͤnzwesen zu einem be⸗ sonderen Gegenstande wissenschaftlichen Studiums machen, sind vollständige Exemplare der cottaischen allgemeinen Zeitung und der preußischen Staatszeitung ohne Zweifel zugaͤnglich: sie wer⸗ den bescheidentlich eingeladen, die beiderseitigen hier bezeichne⸗ ten Aufsaͤtze selbst nachzulesen. Fuͤr Zeitungsleser, welche nur eine oberflaͤchliche Beleßrung suchen, scheint eine weitere Eroͤr⸗ terung dieser Angelegenheit, wenigstens vorerst, nicht mehr geeignet. H.
Wissenschaft, Kunst und Literatur.
Denkmal fuͤr Gustav Adolph auf dem Schlachtfelde . von Luͤtzen.
Die Natur selbst hat wunderbarer Weise dem großherzigen nor⸗ dischen Helden ein Denkmal gesetzt. Gustav Adelph fiel unweit des sogenannten Schwedensteins, emnes Granicblocks, der sich vereinzelt in der Ebhene findet. Er ist der füdlichste der im nordöstlichen Deutsch⸗
1
land und besonders in den Baltischen Ländern ausgestreuten Blöcke,
in denen die Geognosie einen Skandinavischen Uriprung erkannt hat, weil sie volltommen dem Granit der Skandinavtschen Vor⸗ ebirge gleichen, und die am wahrscheinlichsten zur Zeit, als unser Beennd noch von Meereswellen überspült wurde, auf Eisstücken, wie auch noch beute zuweilen in den nordischen Meeren geschieht, in sädlichere Gegenden getragen wurden, bis sie mit ihrer Last an Höhen strandeten, oder schmelzend dieselbe fallen ließen. Aber dies na⸗ türliche Monument genügte der dankbaren Nachwett nicht, man wollte den Stein mit einem Gothischen Baldachin von Guß⸗ eisen schmücken und zugleich dadurch auch schützen. Die Mittel zu dem Denkmale wurden außer einem mit freigebtger Gnade genäor⸗ ten reichen Beitrag Sr. Majestät unseres Königs, von der Stadt Lützen und durch eine Kollekte in Deurschland aufgebracht; der Ent⸗ wurf ist von Schinkel, ausgeführt wurde der Eiseuguß von der hie⸗ sigen Königlichen Eisengießerei, auf deren Hof man das schöne Denk⸗ mal gegenwärtig aufgestellt sieht. Auf vier Säulenstämmen, von Mitte zu Mitte ungefähr zehn Fuß entfernt, erbebt sich der balda⸗ chinartige Gedächt. üßtempel, nach ungefäbrer Schätzung 30 Fuß hoch. Die Säulenbündel sondern sich in einer Höhe von ungefähr 12 Fuß, die inneren Stämme tragen ein Kreuzgewölbe, die äußeren steigen ein Geschoß höher auf, neigen sich in Streben zusammen und werden ver⸗ bunden durch einen Schlußtheil, welcher oberwärts den Gipfel bildet, indem er mit seinem Kreuzdie kleinen Thürmchen überragt, in welche die vier Säu⸗ len in der Höhe auslaufen; nach unten abererstreckt sich dieser Zapfen bis auf die Rippen des unteren Gewölbes, welches er, als ein hangendes, zugieich noch tragen hilft. Verkleidet sind die Rippen des Gewölbes mit Platten, in welche Sterne ausgeschnitten sind, durch die der Himmel leuchtend bereinscheint. Ein umlaufender Fries ist auf den vier Seiten mit Inschriften geziert; auf der Hauptseite: „Hier fiel Gustav Adolph am 6. November 1632.L“ Auf der linken Seite: „Er sührte des Herrn Kriege. 1 Samuel. 25 V. 28.“ Auf der Hinterseite: „Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Zucht. 2 Thim. 1. P 7. Auf der rechten Seiten⸗ wand: „Unser Glanbe ist der Sieg, der die Welt überwunden hat. 1 Joh. 5. V. 4.“ Das Ganze macht einen edlen, wohlgefälligen Ein⸗ druck, zugleich zierlich und doch sehr einfach. Vielleicht aber ließe sich für die Behandlung dieses Stoffes ein etwas reicherer Stvl und war eine noch ausgedehntere Anwendung durchbrochener Filigran⸗
rbeit wuͤnschen, welche hier dem berühmten Architekten wobl nur
durch die Beschränktheit der Mittel versagt blieb.
8 Auswürtige Börsen. 1““ Amsterdam, 1. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 52 ½. % do. 99 ¼. 221 ⁄ 6. 5 % Spau. 21 ⁄. Passive —. Ausg. Sch. —. Preuss. Präm.-Sch. —. Poln. —.
Kanz--Bill. Linsl. —. Oesterr. Met. 99 ¾. Antwerpen, 30. Juni. Neue Anl. 21131 . Frankfurt u. M., 3 Juli. Oesterr. 5 % Met. 10313⁄1 6. 1031 /1 6- 4 % 99 77 6 99 6‧ 2 ½ % 56. Br. 1 % 241 1 %. 242 16- Bank-Actien 1638. 1637. Partial-Obl.
“
2
142. Br. Loose zu 500 Fl. 113 ¼. Br. Preuss. Prüm.-Sch. —. do. 4 % Anl. 100 ½¼. G.
Huamburg, 4. Juli. Bauk- Actien 1371. 13690. Engl. Russ. —.
3 % 28. Neue Anl. 21. Paris, 30. Juni.
5 % Rente fin cour. 109. 90. 3 % fin cour. 78. 85. 8 Neap. fin cour. 97. 50. 5 % Span. Rente 24 ¾. Passive 5 l. ¾ Portug. 28 ⅛⅞. 1
Wien, 1. Juli.
5 % Met. 105 ¼. 42 % —. 3 % 76 ½. Bank-Actien 1360 ½. Neue Anl. 573 ¼.
2 ½ % —. 1 %
Berli Amtlicher Foads- und meld-Co ur s- Zettel. — Pr. UCour. Pr. Cour.
ner Börse.
s
Brief. „Geld. Brief. 1 deld St.⸗Schuld-Sch. 4 102² . 100 1 Pr. Engl. Ob1. 3. 4
100 ½ — PrömSch. d. Sech. — 1 97 ¾ Kurm. Obl. m. 1 C. —— Nm. Iut. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do. Elbinger do. Dauz. do. in Th. Weztpr. Pfandhbr. Grofsh. Pos. do. Ostpr. Pfandhr.
Pomm. do. 4 Kur- u. Neum. do. 4 do. do. do. ³⁷ Schlesische do. 4 Rückst. C. und Z. Sch. d. K. u. N. Gold al marco Neue Ducaten Friedrichsd'or ud. Goldmün- zen à 5 Thl. Disconto
102 ¾ 103 86 — 215
18 ¼ 13 ½
13 ¼ 412 Pr. Cour.
Thlr. zu 30 Sg Brief. † GeHl
43 104
II
103 ¼
Wechsel-Cours.
1429 150 149 6 2¼1 80*
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 2.Sg 3 Mt. 6 245 ½
2 Mt. —
2 Mt. 101 ½ 101 2 Mt. — 1013
2 Mt. 99 8 Tage 10 ¼ 2 Mt. 10 ʃ* 3 Woch. 295
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 LSt. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. 100 Thl. 150 Fl. 10) Rbl.
Amsterdam
do. Hamburg
do. vW Londoln. Härin ... Wien in 20 Xr. Augsburg Breslau Leipꝛicg Frankfurt a. M. WZ. Petersburg . . . . . .......
Koͤnigliche Schauspiele. Freitag, 7. Julti. Im 1“ Alceste, Trauerspiel in 3 Abth. Musik von Gluck. Ballets von (Neu einstudirt.) (Herr Eichberger: Admet. Fraͤul. v.
mann: Alceste.) Sonnabend, 8. Juli. Im Schauspielhause: Gr isch Halm. (Herr
dramatisches Gedicht in 5 Abth., von Fr. Der Postillon n
son: dhe sa als letzte Gastrolle.) Sonntag, 9. Juli. Im Opernhause: Lonjumeau, komische Oper in 3 Abth. Musik von A. Amm In Charlottenburg: Der erste Schritt, Lustspiel in 3 A. von Frau v. Weißenthurn. Hierauf: Badekuren, Lustspik 2 Abth., von A. Cosmar. 1
Koͤnigsstaͤdtisches Theater.
Freitag, 7. Juli. Zum erstenmale wiederholt: Riqu oder: Die seltsame Heirath, Lustspiel in 3 Abth., nach Franzoͤsischen bearbeitet, von A. Cosmar.
141 ½
2. 2
lyrisc ogn 9
k — Vorher: Der gelschlag. Lustspiel in 1 Akt, von Adalbert vom Thale. ( einstudirt.) (Herr Heese, vom Stadttheater zu Bremen: F menschwerdt, als Gastrolle.) 1
Sonnabend, §. Juli. Eulenspiegel, oder: Schabernack Schabernack. iener Lokal⸗Posse mit Gesang in 4 Akten z
Redacteur Ed. Cottel. 2 nngn “
Gedruckt bei A. W. Hayn
. 8 —
ammms.nnnemmn en
—
—
Allgemeiner Bekanntmachungen. E dietal⸗Citation
kannter Erben. Von dem unterzeichneten Gerichts-Am
nachfolgende verschollene Personen: V 1 ve Fohann Gottfried Dunkel, ehelicher Sobn und ein dem T
I1I1 rf verstorbenen Freihaͤuslers Gott⸗ welcher Muͤller gewesen, . des zu Ottendorf verst 8 Fahren verstorben seyn sollen, oder deren Erben
lieb Dunkel und der Anne Rosine, gebornen 50 2 Fritsch, geboren zu Ottendorf am 23. 1793, welcher, ohngefaͤhr 15 Jahr alt, als Schnei⸗ derlchrling sich aus seiner Heimath entfernt und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, und dessen unter Verwaltung des Gerichts⸗ Amtes stehendes Vermoͤgen 153 Thlr. 27 sgr. be⸗ tecat, auf Antrag seines Bruders, des Haͤusler Cact Dunkel zu Thiergarten; 1
) der Boͤtecher Samuel Gottfried Schubert, Sohn des Muͤllermeisters Gottfried Schubert, geboren am 25 April 1800 zu Possen, welcher im Jahre 1821 in Wien in Arbeit gestanden, seit jener Zeit aber von seinem Aufenthalt keine Nachricht gegeben, und dessen von dem unterzeichneten Gerichts⸗Amte verwaltetes Vermoͤgen in 990 Thlr. 2sgr. besteht, auf Instanz des ihm bestellten
Anzeiger fuͤr die Pre und Erhnehmer mit ihren Anspruͤchen an den Nach⸗ jeden alten Interimsschein, auf welchen die öte Ein⸗ laß praͤcludirt und das Vermoͤgen der Verschollenen zahlung von 10 Thlr. pro Actie zu rechter Zeit gelei⸗
ihren naͤchsten sich legitimirenden Erben zugesprochen
. ⸗ und ausgehaͤndigt werden 1 n 1 mehrerer verschollener Personen und d 2n69 1. die beiden leiblichen Bruͤder der zu len, auf denen die gemachten Einschüsse an zusammen te werden Ottendorf am 3. Juli 1815 verstorbenen Mariane, ver⸗ 90 Thlr., in drei gleiche Theile getheilt, also mit 30
wittweten Kriebel, gebornen Scholz, Wilhelm Scholz Thlr. auf jeden, quittirt stehen. aufnamen nach unbekannter Bruder,
Februar und Erbnehmer hiermit vorgeladen, sich binnen hier und 9 Monaten oder svaͤtestens in dem auf den 13. Oktober 1837, Vorm. um 19 Uhr, in der Gerichtsstube zu Ottendorf anstebenden Ter⸗ mine zu melden und sich als die naͤchsten Erben der Mariane, Wittwe Kriebel, gebornen Scholz, zu legi⸗ timiren oder zu erwarten, daß ihr in einem Activo von 18 Thlr. 1 sgr. 3 pf. bestehendes Vermoͤgen den Stiefgeschwistern der Wittwe Kriebel, gebornen Scholz, naͤmlich der Marie Rosine Queissert, gebornen Scholz, zu Langen⸗Oels und den Kindern des verstorbenen Christian Gottfried Scholz ebendaselbst zugesprochen werden und sie mit ihren Anspruͤchen an den Nach⸗ laß praͤcludirt werden sollen. Bunzlau, den 7. Dezember 1836. 1
Das Gerichts⸗Amt der Ottendorfer Guͤter
aber werden öffemtlich versteigert.
den.
Vormundes, Amtmann Muͤller zu Ober⸗Tho⸗ maswaldau; . t der Tischlergesell Christian August Gotschling, Sohn des Tischlermeister Christian August (Gotsch⸗ ling, geboren am 16. August 1801, welcher im Jahre 1823 von Ottendorf weggegangen ist und srit dieser Zeit von seinem Aufenthalte keine Nachricht gegeben, und dessen Vermoͤgen in 160 Thlr. 15 sgr. 11 pf. besteht und von dem unterzeichneten Gerichts⸗Amte verwaltet wird, auf Instanz seines Vormundes, des Gaͤrtner Dunkel zu Ottendorf: oder deren Erben und Erbnehmer hiermit vorgeladen, binnen hier und 9 Monaten sich entweder schriftlich oder persönlich in der Kanzlei des unterzeichneten Justitiarii zu melden und weitere Anweisungen zu er⸗ warten oder sich spaͤtestens in dem zu Ottendorf auf den 13 Oktober 1837, Vorm. um 10 Uhr, sangefertlgt. angesetzten Termine in der dasigen Gerichtsstube in Person oder durch einen legitimirten Mandatarius, wozu ihnen der Herr Justiz⸗Komn — in Bunzlau vorgeschlagen wird, einzufinden. dem Ausbleiben der verschollenen Personen werden diese fuͤr todt erklart, ihre nicht erschienenen Erben
schlů d. 8 *
Bekanntmachung. . Nachdem die von uns als unnmgänglich nöthig er⸗ kaunte Vermehrung des Actien⸗Kapitals auf die Höohe von 4,500,000 Thlr. die verfassungsmäßige Zustim mung des Gesellschafts⸗Ausschusses erhalten hat. die desfalls und wegen der Modalität der Ausgabe der nen zu creirenden Actien gemeinschaftlich gefaßten Be⸗ se durch hohes Mmisterial⸗Rescript vom 10. Juni die vorbehalten gewesene Genehmigung hoher Staats⸗Regierung erlangt haben, auch der am I5ten d. M. abgehaltenen General. Versammlung Mettheilung davon gemacht worden ist, so stehen wir nicht an, das Erforderliche hierdurch zur Kenntniß der Actionairs und des Publikums zu bringen. 1) Es werden 25,000 Stück neue Interimsscheine
2) Dieselben werden den Ir r seit Juterimsscheine bei Gelegenheit der bereits eingefor. nissarius Nimmer derten neunten Einzahlung, deren Schluß mit dem Bei 25. August 1837, Abe worden ist, und deren gust festgesetzt wird, in der
nen Stempel verseben werden. ein für allemal auf 5
spätestens 2
werden.
Inbabern der seitherigen mern keine Rücksicht genemmen.
Maaße angeboten, daß für daß auf den bei der Nen
6
ußischen Stag
stet, und welcher an die Compagnie zurückgegeben wird, drei neue Interimsscheine gewährt werden sol⸗
3) Diejenigen alten Interimsscheine, deren Besitzer und die beide vor laͤnger als keinen Anspruch auf neue Interimsscheine machen soll⸗ ten, werden wegen der gezahlten 10 Tblr. pro Actie, als geleistete neunte Einzahlung, in der seither gewöhn llichen Art quittirt, und bieiben solche in ihrer vollen Gültigkeit; nur können darauf nicht eber wieder Ein⸗ zahlungen angenommen werden, als bis auf die neuen Interimsscheine ebenfalls 90 Thlr. eingezahlt worden sind. 4) Für jeden alten, solchergestalt gültig bleibenden, Interimsschein wird ven den dafür angefertigten drer neuen Scheinen einer vernichtet, die beiden andern
5) Die neuen Scheine werden unter fortlaufender Nummer, also bis mit Rummer 45,000, ausgefer⸗ tigt; sollten, nach vorstehender Bestimmung, Scheine zur Vernichtung kommen, so vermindert sich diese Zah auf die Summe der wirkiich in Umlauf befindlichen, neuen Interimsscheine, und wird dieselbe, nach been. digtem Umtausch⸗Geschäft, noch bekannt gemacht wer. Die sac eimile der Handzeichnnugen von zwe — Drektoren und dem Bevollmämtigten werden gedruckt: jeder Schein wird aber noch mit der eigenhändigen U terschrift zweier Kontrolecurs und mit einem trock⸗
6) Bei den künftigen Einzahlungen, deren Höhe hlr. pro Actie bhier⸗ mit bestimmt wird, und welche ferner, wie seither, onat vorber bekannt gemacht werden werden jedesmal, neue Scheine, auf denen die auf eine Actie bereits eingezahlte Summe ansgedrückt steht, ge⸗ gen Einziehung der alten, ausgegeben. 8 1 gen oder Interimsscheine werden zur Verhütung eines möglichen Mißbrauchs mit verfallenen Scheinen, be jeder Emzablung durch in die Augen fallende Merk male von den vorhergegangenen deutlich unterschieden
Beim Umtausche der Scheine wird auf die Num⸗
7) Da es für die Verwaltung und das Publikum zweckmäßig und bequem ist, wenn die Einzahlungen nds 7 Uhr, bereits angekündigt durch fortlaufende Nummern bezeichnet werden, so solt
Anfang hiermit auf den 7. Au⸗ dies auch fernerhin geschehen, und z var in d.r Maaße, Einzahlung auszugebenden] .
ten. neuen Iunterimsscheinen, in Rücksicht auf die lüt bin unr 5 Thlr. pro Actie betragenden Einzahmn bemerkt wird, es seven darauf 6 Einza h 0 geleistet. Die nächste Einzahlung auf die neuenet wird sodann als die 7te bezeichnet und solchergestal gefahren werden, bis mit der zwanzigsten Einse endlich die Actien selbst ausgegeben werden könne Leipzig, den 20. Juni 1837. Directorium der Leipzig⸗Dresdner E bahn⸗Compagnie.
Gustav Harkort, Vorsitzr Carl Tenner, Bevollmächt
Literarische Anzeigen. Bei F. E. C. Leuckart, Buchhandlurng in lau, ist erschienen und in allen Buchhandinng vaben, in Berlin, Posen, Bromberg bei E. S.] ler; in Greifswald bei L. Bamberg:
Religionslebre für die Unterklasse kathe
Elementarschulen, in geschichtlicher Behanle als Vorbereitungsbuch für jeden der gebräuche Katechismen, wie auch als Lesebuch, verfaft C. Barthel, Kreis⸗Schulen⸗Juspekter Pfarrer. Preis 5 sgr. 1.“
Der durch mehrere Schriften einem größeren bereits befannte Verfasser bietet hier den let Schülern den religiösen Lehrstoff nach den Fon gen der neuern Katechetik dar, in geschichtliche handlung, näͤmlich in möglichster Vellständigkent genauesten Zusammenhange, auf eine Art, wie sit Fassungsvermögen und Gemüthe der Klrinen am rechendsten seyn dürfte. Wer es weiß, wie 1. die gebräuchlichen Katechismen gerade für da teste Alter sorgen, wird es dem Verfasser Dank . daß er seine Thätigkeit einem an sich so schm⸗ Gegenstande zugewendet hat; denn wer kann f
De Quittun⸗ it Kitd den n genug mit Kindern vom Reiche Gottes red
In der Buch- und Mosika'ienhandlung 6,7 hosch in Berlin (Schlofsplatz und Breile 8 Ecke) ist so chen erschienen: 1
Dr. Civiale’s chirurgische Therape
der Steinkrankheii. Aus dem Fram übersetzt und mit einem Anhange ve vom Medizinal-Rathe Dr. E. A. Gräfe., Tolela Abbildungen. gr. 8vo. 34 Bog. 2*
„rungs⸗Rath Kahle den
Loose zu 100 Fl. 222. hl Poln. Lod 2
63 ⁄¾¼. 63 ½. 5 % Span. Anl. 19. 18 ⅞. 2 ½ % Holl. 52 ⁄1 6. 52 h
der
Allgemeine
Sta
**
ats⸗Zeitung
Amtliche Nachrichten.
8 Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnic Gezeimsn Ober⸗Re⸗ othen Adler⸗Orden zweiter Eichenlaub zu verleihen Seeah. ehtes, Sfehe Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allerhoͤchstihrem Gesandten n Brockhausen das von dem Koͤnige von Schweden Majestaͤt verliehene Commandeur⸗Kreuz des Nordstern⸗Ordens und Legations⸗Secretair, Rittmeister von Engelhardt, das ter⸗Kreuz des Schwert⸗Ordens zu tragen gestattet. Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Vice⸗Praͤsidenten des sistoriums, Provinzial⸗Schul⸗Kollegiums und Medizinal⸗ egiums der Provinz Brandenburg, Weil, den Charakter „Rang eines Geheimen Ober⸗Regi⸗ ungs⸗Raths zu erthei⸗
8
8 —
Ihre D 99 8 den 7. Juli 1837. re Durchlaucht die Frau Fuͤrstin von Liegni te nach Teplitz abgereist. gnitz sind
8 Bekahntmachu ng. Mit Bezug auf unsere in den h iesigen Zeitungen und mtlichen Amtsblattern der Koͤnigl. Regierungen enthaltenen kanntmachungen vom 30. April, 22. Oktober und 10. De⸗ ber 1836, durch welche das Publikum von der Ausgabe ner Kassen⸗Anweisungen unterrichtet ist, bringen wir hier— ch fernerweit zur allgemeinen Kenntniß, daß nunmehr auch dem nach §. 4 der Allerhoͤchsten Koͤnigl. Verordnung vom November 1835 (Gesetz⸗ ammlung Nr. 1796) bisher vor⸗ altenen Umtausch der alten gegen neue Kassen⸗Anweisungen gegangen werden soll. Der Umtausch beginnt sofort und er⸗ sie in Berlin bei der Kontrole der Staacg⸗Papiebe, in
Provinzen aber bei den Regierungs⸗Haupt⸗Kassen. Wer s alte Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1824 besitzt und henicht mehr in den naͤchsten Zeiten zu Abgaben⸗Zahlungen wenden kann, liefert selbige bei einer der bezeichneten Kassen und empfaͤngt, wenn solche sonst gesetzlich zum Umtausche geeig⸗ sind, dafuͤr den Ersatz in neuen Kassen⸗Anweisungen vom Jahre d oder in baarem Gelde. 1AX1X“ Berlin, den 3. Juli “ E“
Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗ Schulden. ther. von Schuͤtze. Beelitz. Deetz. von Berger.
Dem Kaufmann Fr. Juli 1837 ein Patent
auf eine durch Beschreibung und Zeichnung erlaͤuterte neue Vorrichtung an der Haarflechtmaschine Fuͤnf Jahre, von jenem Termin an gerechnet und fuͤr den fang der Monarchie, ertheilt worden. b
Martini zu Elberfeld ist unterm
Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserl. Russische G alLieutenant und Kommandant von Moskau,
steren. 8 8
e. Excellenz der Kaiserl. Russische Wirkliche Geheime th und Kammerherr, Graf von Matuszewicz, von 1gh Pgereist: Se. Durchlaucht der Fuͤrst Moritz Kasi⸗ nn „Tecklenburg⸗Rheda, nach Frank⸗
2
Z e
8 8*
q16 85 8. Paris, 2. Juli. Gestern Vormittag kam der Koͤnig in gleitung der Koͤnigin und der Prinzessin Adelaide zur Stadt, st einen anderthalbstuͤndigen Minister⸗Rath, ertheilte dem afekten des Seine⸗Departements und mehreren Mitgliedern Stadt⸗Raths Privat⸗Audienzen, und kehrte um 5 ½ Uhr h Neuilly zuruͤck. WDie Herzogin von Orleans nahm vorgestern Nachmittag begleitung ihres Gemahls und der Erbgroßherzogin von lenburg⸗Schwerin den Palast, das Museum und den Gar⸗ des Luxembourg in Augenschein. JJ. KK. HH. wurden Ihrer Ankunft von dem Kanzler von Frankreich, dem Groß⸗ rendarius der Pairs⸗Kammer und dem Direktor der oͤffent⸗ hen Denkmaͤler, Herrn Vatout, empfangen. In der gestrigen letzten Sitzung der Deputirten⸗Kammer en (wie bereits erwaͤhnt) noch mehrere bei der Kammer gegangene Bittschriften zum Vortrage. Der Praͤsident, Herr upin, aͤußerte sich bei dieser Gelegenheit also: SIch betrachte Petitions⸗Recht als den letzten Rekurs bei einer Rechts⸗ weigerung, oder als ein Mittel, unsere Aufmerksamkeit auf end einen gemeinnuͤtzigen Gegenstand zu lenken. Was sehen statt dessen? Entweder petitionirt man, um gerichtliche Er⸗ tnisse zu verdaͤchtigen und unwirksam zu machen, oder um h und Unterstuͤtzungen zu erlangen. Zu der Kategorie * etzteren Bittschriften gehoͤren 9 unter 10. Man haͤlt die 89 d henhisermagen fuͤr ein großes Armen⸗Buͤreau, das, kraft act i8 machten, allen solchen Gesuchen genuͤgen muͤsse. Unsere drfest jedoch keinesweges unbeschraͤnkt, und wir muͤssen uns, ersche e Befuͤgnisse, selbst eine Linie ziehen, die wir nicht nchreiten duͤrfen. Es steht uns keinesweges ein Urtheil be vmh⸗ ob irgend ein Tribunal recht oder falsch erkannt er⸗jenei ob die Billigkeit nicht erheische, daß man diesem veuenem. Bittsteller eine Unterstuͤtzung gewaͤhre. Unter dem sihr sede⸗ dem Privat⸗Interesse zu genuͤgen, wuͤrden wir viel⸗ FRan wede Hierarchie vernichten, und die Buͤrger zum Wi⸗ gegen die Gesetze aufmuntern, statt dessen wir sie im
ten Behoͤrden zu unterwerfen. Die Herren Berichterstatter — ich sage es offen — legen im Allgemeinen bei 1S der Bittschriften eine Herzensguͤte an den Tag, die ihrem persoͤn⸗ lichen Charakter zur Ehre gereicht, nichtsdestoweniger aber zu tadeln ist. Sie machen sich zu Advokaten der Bittsteller, nach⸗ dem diese sie täglich mit ihren Besuchen belaͤstigt haben; bedenken aber gar nicht, daß sie immer nur die eine Partei hoͤren. Wie koͤnnen sie unter diesen Umstaͤnden uͤber den Werth des Richter⸗ spruchs urtheilen? Die Minister selbst haben sich Vorwuͤrfe zu machen; sehr oft zeigen sie nicht Festigkeit genug; sie lassen ihre Beamten fallen und vertheidigen nicht hinlaͤnglich die verschie⸗ denen Grade der Verwaltungs⸗Hierarchie. Es taugt nicht, wenn man sich vorweg fuͤr Alles interessire, was den Privat⸗ mann -s Der Charakter des Staatsmannes und Gesetz⸗ gebers erheischt, daß man mehr das allgemeine Interesse wahr⸗ nehme, in welchem alle Privat⸗Interessen sich verschmelzen. Lassen Sie uns also kuͤnftig alle diejenigen Bittschriften durch die Tages⸗Ordnung beseitigen, die von keinem wahrhaften Nutzen sind.“ — Als nach dieser Ermah⸗ nung Herr Petou daruͤber Klage fuͤhrte, daß in die⸗ sem Jahre die Petitionen uͤberhaupt so wenig beruͤck⸗ sichtigt worden waͤren, ergriff Herr Dupin, der mittlerweile den Praͤsidentenstuhl wieder eingenommen hatte, noch einmal das Wort und sagte: „Das Petitionsrecht wird seit der Juli⸗ Revolution hoͤher als je geachtet. Aber der Zustand der Dinge ist nicht mehr derselbe wie unter der vorigen Regierung. Damals hatte die Kammer in der Gesetzgebung noch nicht das Recht der Initiative, und es war daher sehr natuͤrlich, daß alle diejenigen, die es mit ihrem Vaterlande wahrhaft gut meinten, sich des Petitions⸗ rechts bedienten, um irgend einen gemeinnuͤtzigen Gegenstand vor der Kammer zur Sprache zu bringen. Seitdem uns aber das Recht der Initiative zusteht, hat das Petitionsrecht nicht mehr dieselbe Wichtigkeit, und es i0 daher nothwendig, daß die Kammer eine gewisse Aufsicht uͤber die Art und Weise fuͤhre, wie dasselbe geuͤbt wird.“ — Es wurden hierauf noch einige Bittschriften zum Vortrag gebracht und sodann die Sitzung aufgehoben. Fuͤr den Schluß der Session sollen die wenigen in der Hauptstadt noch anwesenden Deputirten besonders zusam⸗ menberufen werden. err von Salvandy, Guizot's Nachfolger im des oͤffentlichen Unterrichts, ist, wie verlautet, jetzt in Nogent⸗ le-Rotrou zum Deputirten gewaͤhlt worden. — Herr Guizot wird sich naͤchstens von hier nach Lisieux be⸗ geben; er hat im vorigen Jahre in der Naͤhe dieser Stadt ein kleines Gut gekauft, auf welchem er jetzt den Rest der schoͤnen
Jahreszeit zubringen will.
Am 28sten v. M. ward in Marseille der Prozeß des Ge⸗ nerals von Rigny vor dem dortigen Kriegsgerichte eroͤffnet. Um 11 Uhr Vormittags nahmen die Mitglieder des von dem Gra⸗ fen Colbert praͤsidirten Kriegsgerichts ihre Plaͤtze ein. Der Ge⸗ neral von Rigny erschien in Begleitung seines Vertheidigers, des Herrn Philipp Dupin. Es wurden zuvoͤrderst diejenigen Aktenstuͤcke verlesen, auf die sich die Anklage gegen den Gene⸗ ral von Rigny stuͤtzt. Dieselben bestanden: 1) in dem Tages⸗ besehl des Marschalls Clauzel vom 29. November v. . ih welchem der General von Rigny als derjenige Offtzier zwar nicht genannt, doch deutlich bezeichnet wird, welcher seine Schul⸗ digkeit im Angesichte des Feindes nicht gethan habe; 2) in einem Schreiben des Herrn von Rigny an den Kriegs⸗Minister, worin er die Beschuldigung des Marschalls fuͤr verleumderisch erklaͤrt und verlangt, daß sein Betragen untersucht werde; 3) in einem Schreiben des Kriegs⸗Ministers an den Marschall Clauzel, mittelst dessen er ihm den Brief des Generals von Rigny zu⸗ fertigt und einen umstaͤndlichen Bericht verlangt; 4) in der Antwort des Marschalls Clauzel, die bisher noch nicht zur oͤffent⸗ lichen Kenntniß gekommen war und daher auszugsweise mitge⸗ theilt zu werden verdient: b
„Bericht des Marschalls Clauzel über den General von Rignyv. Algier 2. Januar 1837.
Durch Ihre Depesche vom 17. Dezember übersenden Sie mir Abschrift eines Briefes, den Ihnen der General von Rigny geschrie⸗ ben hat. Es würden in demselben, sagen Sie mir, Thatsachen er⸗ zaͤhlt/ die die Ehre dieses Offiziers gefährdeten, und Sie forderten mich daher auf, Ihnen in der möglichst kürzesten Frist einen umständ⸗ lichen Bericht über die Gründe, die meinen Tagesbefehl veranlaßt bätten, abzustatten. Ich beeile mich, diesem Besehle zu genügen, so schmerzlich es auch für mich ist, dieser Sache noch mehr Oeffentlich⸗ keit zu geben. — Wir hatten seit 2 Tagen die Höhen von Konstan⸗ tine verlassen, und unsere Nachhut hatte den ganzen Tag über mit dem Feinde tiraillirt. Unser Marsch war außerdem noch durch den schlechten Zustand der Wege erschwert worden, und so befanden wir uns noch in einiger Entfernung von dem Bivouac, als die Dunkel⸗ beit bereits einbrach. Da der Feind seit beinahe zwei Stunden sich gar nicht mehr gezeigt hatte, so befand ich mich etwa einige Hundert Schritt vor der Spitze der Kolonne, um mich selbst von der zweck⸗ mäßigsten Art zu überzeugen, wie die Armee für die Nacht zu kam⸗ piren sey. Ich ordnete eben Einiges in dieser Bezichung an, als ich einen meiner Ordonnanz⸗Offiziere, Herrn Napoleon Bertrand, den ich an den General Rigny abgesandt hatte, berbei eilen sah. Er hatte jenen General allein und fern von seiner Brigade galoppi⸗ rend angetroffen, und war von demselben, als er ihm meine Befehle mittheilen wollte, lebhaft mit folgenden Worten unterbrochen wor⸗ den: „Mein Herr, hören Sie erst mich an: meine Arrièregarde ist völlig vernichtet; man hat in derselben 200 Köpfe abgehauen; die Unordnung ist aufs höchste gestiegen; auf meinem rechten Flügel steht eine überaus starfe Arabische Kolonne, die in guter Ordnung mar⸗ schirt und nur auf den günstigen Augenblick wartet, um uns abzu⸗ schneiden; ich höre sogar die Musik des Bey's. Das Betragen des Marschalls ist schimpflich; er kümmert sich den Henker um seine Arrisregarde, wenn er nur seine Avantgarde retten kann. Es bleibt uns weiter nichts übrig, als unser Material in Stich zu lassen und uns zu retten, so gut wir können. Meine Kavallerie befindet sich in der vollkommensten Unordnung und ich bin nicht mehr im Stande, sie zusammenzuhalten.“ — Dies sind, Herr Minister, die Worte des Ge⸗ nerals von Rigny. Ich schreibe sie nieder, wie sie mir Herr Bertrand so eben diktirt, denn ich habe geglaubt, unter so ernsten Umständen nicht die geringste Aenderung darin vornehmen zu dürfen. So sehr
5 * gentheil lehren sollen, sich den Entscheidungen der kompeten⸗
mich auch eine so seltsame Mittheilung in Erstaunen setzen mußte, so
Berlin, Sonnabend den Sten Nuli
ließ ich doch sogleich die ganze Kolonne Halt machen, traf einige mi⸗ litairische Dispositionen und eilte in Begleitung des Herzogs von Remours und meines ganzen Generalstabes der Arrière⸗Garde zu. Raͤch wenigen Augenblicken stießen wir auf den General von Rigny, der mir einen Theil der so eben angeführten Worte wiederholte und noch hinzufügte, daß Achmet allein Krieg zu führen verstehe. Diese Worte wurden mit lauter Stimme und vor Leuten ausgespro⸗ chen, die FPöktfathecls krank oder verwundet waren; ein pani scher Schrecken konnte die Folge davon seyn, und dennoch blie⸗ ben Alle auf ihrem Posten, und begaben sich stillschweigend und mit Ruhe auf die ihnen angewiesenen Punkte. Ich setzte meinen Weg zur Arrière⸗Garde fort und alle Corps rückten nach und nach in vollkommener Ordnung vor. Endlich erreichte ich die Kavallerie; immer dieselbe Ordnung, und ringsumhber ließ sich kein Flinten⸗ chuß hören. Die Regimenter, die zu ihrem großen Erstaunen auf meinen Befehl eine Stellung eingenommen hatten, um die Feinde —2* bekämpfen, deren Anwesenheit verkündet worden war, traten ihre arsch wieder an, und es war bereits Racht, als wir unser Bivona erreichten. Am andern Tage fuhr der General Rigny fort, Rede 8 führen, die nachtheilig auf die Stimmung unserer Soldaten wir⸗ 9. Forrueg⸗ illen darüb mir ihren Unwillen darüber ausdrücken zu müssen, und ich sah mi daher genöthigt, d s I1. den; die Ersteren allein erschienen. hergehenden Tage Unordnungen in der Armee bemerkt hätten, und ihre ver⸗
Tagesbefehl mit. Generals von Rigny in den schärfsten Ausdrücken getadelt, und den Soldaten angezeigt, daß dem General sein Kommando abgenom⸗ men worden sep.)
neralstabes Ierae worden sey, und kehrte dann zu mir zurück. Es ist mir peinlich, in die Details des Auftritts einzugehen, der nun eine halbe Stunde lang stattfand und in dessen Folge ich versprach, daß der Tagesbefehl . hee.
eit der wäche beschuldigen kann; aber wer wäre nicht gleich mi lebhaft und tief erschüttert gewesen, wenn er einen General Sb druck der S suns ausrufen gehört hätte: „Aber, Herr Marschall, Sie wollen also einen Familienvater entehren- Lassen Sie mich lieber erschießen, dazu bedarf es nur vier Kugeln.. geben Sie mir Zeit; ich beschwöre Sie auf den Knieen, diesen Tagesbefehl nicht zu publiziren! Ich versprach ihm, daß derselbe am andern Tage noch nicht erscheinen solle, denn ich glaubte, und wollte ihm Zeit lassen. Am anderen Tage hatte unsere Kaval⸗ lerie ein Flaazende⸗ Gefecht zu bestehen, Jäger⸗Offiziere Gelegenheit, ihren Muth zu zeigen. Oberst Duvergier befohlen, das Kommando der Arrièregarde zu nehmen; aber, immer noch unter dem Eindruck des vorhergehende Tages, willigte ich darein, diese Verfügung,
en Armee verlangt wurde, wieder rückgängig zu machen. Unrecht, denn der General von Rigny, statt 8 85 ich für ihn, für seinen Onkel und für das Andenken gethan hatte, fuhr späterhin fort, Reden zu führen, muthvolle Armee hätte demoralistren können. Mein Tagesbefehl 298 S . aber es war nur ein schwacher Ausdruck mei
ankens,
bätte. Es ist mir niemals eingefallen, für die ich hatte früher keine Klage es gehoͤrt ihm sogar ein Thei
näher bezeichnen mag.“
Bericht des Marschalls Clauzel, man Herrn von Rigny vor ein Kriegsgericht stellen werde. Das 6te und 7te beziehen sich auf die gerichtliche Prozedur selbst. Die Anklage gegen den General von Rigny lautet auf Insub⸗ ordination und Verraͤtherei. Der Berichterstatter schritt nun zu dem Aufruf der Zeugen, von denen ein. großer Theil nicht anwesend war, indem ihre Aussagen durch eine besonders dazu ernannte Kommission schriftlich aufgenommen, und dem Kriegs⸗ gericht eingesandt worden waren. Unter diesen Feugen befin⸗ den sich die Herzoͤge von Mortemart und von araman, der General⸗Lieutenant Colbert, der Oberst Boyer, Herr Bodin, Herr Baude, der Oberst Duvivier, der Oberst Duvergier, Hr. von Rancé und Andere, welche sich theils durch Krankheit, theils durch wichtige Dienstgeschaͤfte entschuldigt hatten. Der Gerichts⸗ schreiber verlas, ihrem ganzen Inhalte nach, die Instruction des Prozesses, was gegen vier Stunden dauerte. Unter den schriftlichen Zeugen⸗Aussagen waren folgende die wichtigsten; Oberst Duvergier sah am 25. November Abends den errn von Rigny, welcher fragte, wo sich der Marschall befinde; er zeigte sich besorgt uͤber die Manoͤver des Feindes auf den Flan⸗ ken der Arriére⸗Garde. Der General fuͤhrte sonst keine Reden. Am 26sten fand eine Versammlung der Corps⸗Chefs bei dem Marschall statt; Herr von Rigny war nicht zugegen. Man theilte einen Tages⸗Befehl mit, in welchem der Armee angezeigt wurde, daß dem General von Rigny das Kommando der Arrière⸗Garde abgenommen worden sey. Der Zeuge nahm es auf sich, die Veroͤffentlichung dieses Tagesbefehls zu verschieben. 686 sein Gesuch behielt der General von Rigny das Kommando. Der Zeuge hat nur durch den Marschall die beleidigenden Aeußerungen des Generals er⸗ fahren; persoͤnlich hatte er keine Kenntniß davon. — Herr von Mac⸗Mahon, Capitain im Generalstabe erklaͤrt, daß Herr von Rigny ihm gesagt habe: „Sagen Sie dem eee daß er anstatt hier, ich weiß nicht was, zu thun an seine Schuldigkeit denken moͤge. Uebrigens soll ganz Frank⸗ reich sein Benehmen erfahren.“ Eine Truppen⸗Abtheilung stand nahe genug, um diese Worte zu hoͤren. Herr von Tournemine, Artillerie⸗ Capitain, hoͤrte am Tage nach dem Abmarsche von Konstantine den auf ihn zueilenden General von Rigny 8ö „Der Feind ruͤckt in guter Ordnung vor; wo ist der darschall?“ Der Zeuge ließ sogleich zwei Kanonen vorruͤcken, aber er sah keinen Feind und hoͤrte auch keinen Flintenschuß. Beleidigende Aeußerungen
—
hat er nicht vernommen. — Herr Rewbell, Lieutenant
Mehrere Militair⸗Beamte und Stabsoffiziere glaubten
neinende Antwort erhalten hatte, theilte ich ihnen den nachstehenden (Ju diesem Tagesbefehl wird das Benehmen des
Gegen 9 Uhr erschien der General von Rignzm⸗ Ich forderte ihn auf, von dem v der dem Chef des Ie enntniß zu nehmen. Er tbat diees Herr Minister,
Ich weiß, daß man mich bei dieser Gelegen⸗
ihn verstanden zu haben
indessen fanden nur einige
8 tt 8 Ich hatte 158
obgleich sie von der gan⸗ Ich hatte zu denfen, was seines Bruders die eine weniger
und es würde der Wahrheit angemessener gewesen seyn, wenn ich die Worte meines ersten Tageageraös vnre 1 mir 1 den General von Rignup Unglücksfälle und die grausamen Verluste verantworthch 1 zu machen, die die Armee durch die strenge Jahreszeit erlitten hat; egen Herrn von Rigny zu führen, und - 1 der Lobsprüche, die ich der Armee bis zu jenem Tage ertheilt habe; aber an diesem Tage schien der General von Rigny unter der Macht eines Einflusses zu stehen, den ich nicht
Das öte Aktenstuͤck ist die Antwort des Ministers auf den worin ihm angezeigt wird, daß
mit Strenge zu verfahren. Ich befahl den Corps⸗— Chefs und dem General von Rigny, sich um 8 Uhr in meinem Zelte einzufin⸗ Nachdem ich sie gefragt, ob sie am vor⸗