1837 / 247 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mag seyn, unter welchem Monarchen und unter 6e rungsform es wolle. Als ein solcher kann r e t 8 ben, sich im Kommando uͤber die Christinische Armee 8 8 ten, um gerade so viel zu thun, als hinreicht, seinen Ruf a recht zu erhalten, ohne den Armeen und veflrnngen sens Feindes bedeutend zu schaden, in der Absicht, die Achtun 49 das Wohlwollen des kuͤnftigen Karl's V. zu gewinnen. Na 5 dem er auf diese Weise dem Letzteren Vorschub gelsistet un ihn eine furchtbare Macht hat erlangen lassen, kann sein 818 dahin gehen, in dem vereinigten Charakter als und Feldherr ein entscheidendes Arrangement zu 8. tande zu bringen, wodurch Madrid und das leberale vanen einem unumschraͤnkten Monarchen unterworfen ahceden; Wir koͤnnen es nicht uͤber uns vermoͤgen, an die Wahrheit solchen Voraussetzung zu glauben, so wahrscheinlich und lich sie auch in Spanien seyn mag; aber wir gestehen, daß 9 far ein Land und fuͤr eine Sache zittern, deren Zesnet und Anhaͤnger sich so benehmen, daß man sich ihre 1— nur ertklaͤren kann, wenn man sie entweder als ee als Dummkoͤpfe, entweder als ehrlos oder als hirnlos betrach⸗ tet. Wir haben kuͤrzlich uͤber die Aguadosche Anleihe, gegen die Herr Mendizabal war, hinreichenden Aufschluß gesshsn. Die Anerbietungen in Betreff 1““ nister vor, als die Nachricht von Oraa's g bei traf; Herr Mendizabal verwarf in Folge dessen die 8 ge und forderte guͤnstigere Bedingungen. Unterdessen durch eine unpopulaire und schwierige Kriegs⸗Contribution Bell aufzubringen. Die Militair⸗Chefs waren aber schon dem Versprechen hingehalten worden, daß durch eine ö. oder durch einen Traktat Geld geschafft werden sollte. G dessen kamen ihnen nun bloß kleine Suͤmmchen und Unters z⸗ zungen zu, so gut Herrn Mendizabal s Scharfsinn 8 Fufieel⸗ ben konnte. Ihre Erbitterung gegen Mendiza al ge. groß, nicht nur aus jenem Grunde, sondern auch n egen der unvorsichtigen und veraͤchtlichen Auesdruͤcke, deren. 8 sich, wenn auch wohl mit gutem Fuge, Fiaen die⸗ Fhngtte hg. Klasse bediente. So sehen wir denn Mendizabal fa en und seinen karzlich erst entfernten Feind, Pele, Pira Phartg, wieder ans Ruder kommen. Es fragt siy nun, ob das ge Mimiste⸗ rium auf die von Herrn Aguado vorgeschlagene Weise wird Geld aufbringen koͤnnen. Wir bezweifeln es sehr, und wenn Espartero nicht Mitglied des Kabinets waͤre, so wuͤrden 85 dasselbe fuͤr ein bloßes Auskunftsmittel ansehen, um auf F Wahlen zu wirken 8 v Cortes⸗Versammlung von gemaͤ⸗ zicterem Gepraͤge zu erhalten. 8— Aus 1u “X“ hat man Nachrichten vom 2esten v. M. Die Civilliste, welche von der dortigen Legislatur angenommen worden, hatte die Zustimmung des Gouverneurs erhalten. Es sollte eine Bill zur Regulirung des Privatbank⸗ wesens eingebracht werden, in der Absicht, alle Personen, secsche Noten ausgeben, zu noͤthigen, dieselben auf Verlangen in baͤa⸗ rem Gelde einzuloͤsen, und um die Emittirung von Privat⸗ Banknoten zu beschranken. Bruͤssel, 31. Aug. Der Geschaͤftstraͤger Sr. Maj. des Koͤnigs von Daͤnemark, Herr von Coopmans, hat gestern. dem Minister Nothomb, der in dieser Beziehung den abwesenden Minister des Auswaͤrtigen ve trat, sein Beglaubigungsschreiben erg ben, öer aus Genf, der an mehreren Orten Vorlesun⸗ gen uͤber Deutsche Literatur gehalten, ist hier eingetroffen.

In dem Dienste unserer Messageriecen (Personenwagen) sind seit einiger Zeit, da die Verzweigungen der Eisenbahn immer mehr sich ausdehnen, bedeutende Veraͤnderungen einge⸗

treten. In der Folge wird sich die Thaͤtigkeit derselben darauf beschräänken muͤssen, die an Seitenlinien gelegenen Orte mit der Eisenbahn zu verbinden, was allerdings mit der Zeit immer noch eine sehr lohnende Beschaͤftigung zu werden verspricht. 1 Polen.

Warschau, 1. Sept. Das hiesige medizinische Fe. publizirt in den Zeitungen jetzt eine vollstaͤndige Belehrung uͤber die Art, wie die Cholera in ihren verschiedenen Stationen zu behandeln sey. Der erste Abschnitt dieser Bekanntmachung 828 halt die Vorbeugungsmittel gegen die Cholera, der zweite die

Töö“ 3 1488

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Heilung der schon ausgebildeten Cholra.

Deutschland. S. Hannover, 2. Sept. Die Militair⸗Wittwen- und Wai⸗ . n, Unterstuͤtzungs⸗Gesellschaft hieselbst hat in dem Jahre vom 1. Juli 1836 bis dahin 1837 eingenommnn: dnöö Kdonigl. General⸗Kasse 3800 Thlr., an freiwilligen Beitraͤgen 1 Thlr., an Zinsen 2008 Thlr., zusammen 7002 Thlr; 885 an Unterstuͤtzungen gezahlt: im ersten Semester an 174 v Fiee und Kinder 669 Thir., an Hinterbliebene von Offizieren 88. Thlr., an 344 Invaliden 2119 ½ Thlr; im zweiten Semester an 168 Witwen und Kinder 647 Thlr., an 6 Hinterbliebene von Ofsizieren 325 Thlr., an 341 Invaliden 2096 ½ Thlr., zu⸗ sammen 6182 Thlr. alle Summen in alter Kassen⸗Muͤnze. Außerdem sind im Auftrage des Waterloo⸗Subscriptions⸗Co⸗ mit; zu London 3687 Thlr. Gold an Pensionen ausgezahlt worden. Das Vermoͤgen der Gesellschaft besteht noch in 50,290 Thlr alter Kassen⸗Muͤnze, wovon 47,146 Thlr. zinsbar belegt sind. 1 Kassel, 2. Sept. Se. Hoh. der Kurprinz und Mitregent haben den Regierungs⸗Praͤsidenten, Geheimen Rath von Han⸗ stein in Kassel, zum Minister des Iunern ernannt. 18 Weimar, 2. Sept. Nach dem Vorgange des Koͤnigreichs Sachsen und des Herzogthums Altenburg, ist auch bei uns wegen der Verspaͤtung der Aerndte in diesem Jahre, der An⸗ fang der niederen Jagd hinausgesetzt worden, namlich bis auf den 1. Oktober. Vor einiger Zeit erfand Herr G. Barentin in keiozig ein erfahren, Stroh⸗ und Schindeldaͤcher so gegen Feuer zu chuͤz⸗ en, daß sie, wie man sagt, von keiner Gefahr so leicht ergrif⸗ en werden koͤnnen. Mit der Strohbedachung dieser Art ließ ie Koͤnigliche Kreis⸗Direction in Leipzig einen Versuch machen, r zum Vortheil des Erfinders ausgefallen seyn muß, denn das Koͤnigl. Ministerium des Innern hat die Anwendung empfohlen. Da die gewoͤhnlichen Strohdaͤcher in vieler Bezie⸗ hung einen unbestreitbaren Vorzug besitzen wuͤrden, wenn sie weniger dem Feuer zugaͤnglich waͤren, so muͤßte diese Erfindung von großem Nutzen seyn. 1 Leipzig, 3. Sept. (Leipz. Ztg.) Daß hier und im gan— zen Land⸗, insbesondere auch an der Gränze, keine Spur von ansteckenden Krankheiten, am wenigsten von der Cholera sich gezeigt hat, daß vielmehr sowohl hier als im Koͤnigreiche uͤber⸗ haupt der erfreulichste Gesundheitszustand fortwahrend bis jetzt

om 8 e Anfragen versichern. alb vom Auslande her an uns gelangte An Die hiesige Zeitungschreibt aus Zwickau vom 1 In dem etwa ö6 Stunden von hier entfernten volkreichene btaͤdt⸗ chen Falkenstein hatte man vor einigen Tagen eine Frau in

heeshn hat und noch herrscht, koͤnnen wir auf mehrere des⸗

einem Brunnen ertrunken gefunden. Obwohl es nicht erwiesen

8 . 2112 3 ber war, daß sich dieselbe freiwillig den Tod gegeben, wohl aber, denas- in sehr guten haͤuslichen ““ nissen lebte, mehrere Wochen vor ihrem Ende an 8en litten habe, so verweigerte doch ein großer Theil Sgn 88 wohner, welcher sich auf dem Kirchhofe ee hect, dee Leiche, welche auf Anordnung der Obrigkeit daselbst begra I. . den sollte, das Begraͤbniß auf demselben. Alle Vorstellungen des . geistlichen und der Gerichte blieben fruchtlos, und ein den ier zur Assistenz gesendetes Kommando von Offizier und 152 rann and den Kirchhof und dessen Umgebung noch wie den Tag zuvor von einer zahllosen Menschenmenge besetzt, welche sich 8 m Einbringen der Leiche auf den Gottesacker, an dessen solche hatte niedergesetzt werden muͤssen, beharrlich entgegonstel te. Unter solchen Verhaͤltnissen fanden die Gerichte nicht fuͤr ange⸗ messen, Gewalt zu gebrauchen, sondern gestatteten auf brsgseg⸗ des Verlangen der Angehoͤrigen, welche der Sache 8 nde gemacht zu sehen wuͤnschten, daß die Leiche neben dem acker begraben wurde. Ein Mitglied des Koͤnigl. Appel ations⸗ Gerichts, welches nebst einem bedeutendern Kommando hierauf sofort nach Falkenstein abgesendet ward, um nebst dem Beamten u Plauen die Untersuchung gegen die ö“ dieser Ruhestörung einzuleiten, hat, dem Vernehmen nach, sie en Im⸗ dividuen zu Arrest bringen und nach Plauen as⸗ sen; gleichzeitig hatte auch der Amts⸗Hauptmann zu Plauen Auftrag erhalten, die Leiche wiederum ausgraben und auf dem Gottesacker beerdigen zu lassen, welches, ohne daß ein Exzeß dabei vorfiel, erfolgte. 3

Neelze; 8 Aug. (Bayersche Bl.) In der Siz⸗ zung der Kammer der Abgeordneten am 28. August begann die spezielle Berathung der einzelnen Etats⸗Positionen. 8 den Apanagen brachte Fuͤrst K. von Wallerstein die des 1b nigs Otto von Griechenland in der Art zur Anregung, daß er, um den von ihm fruͤher schon aufgestellten Grundsaͤtzen dafuͤr volle Bestaͤrkung zu geben, an den Ministertisch die Frage richtete,

ob Koͤnig Otto den Eid auf die Bayersche Verfassung als Bayer⸗

scher Prinz geleistet habe? Minister von Giese antwortete ja, und zwar nach erlangter Großjaͤhrigkeit;

das emnt daruͤber, zu Athen ausgefertigt, liege hier im Reichs⸗Archive. Wiltich zund dann von Aufsees bestritten mit den beim Rechenschafts⸗Berichte schon vorgebrachten Gruͤnden die Statt⸗

haftigkeit der Apanage und meinten, diese Eidesleistung ent⸗

cheide nichts; denn sey Koͤnig Otto Bayerscher Staatsbuͤrger, sch muͤsse 4 die Verfassung ohnehin halten, sey er dies nicht mehr, so sey sie unerheblich. Schwindl entgegnete, sie sey jedenfalls wichtig, weil ein Fall, wie in Han⸗ nover, dadurch unmoͤglich werde, nachdem Koͤnig Otto nur bedingungsweise auf die Bayersche Succession verzichtet Auch Hutter sprach gegen die Appanage. Stahl, v. b dorf, v. Drechsel, v. Freyberg, v. Seinsheim, v. Moy, 1⁄¼ 8 Briegleb, v. Hornthal, Rabl erklaͤrten sich dafuͤr. Einige 88 ner meinten, erst muͤsse bekannt und entschieden seyn, ob sie auch auf die Erben des Koͤnigs Otto uͤbergehe, und stellten deshalb Frage an den Minister. Herr v. Giese erwiderte, uͤber etwaige kuͤnftige Rechte und Eventualitaͤten koͤnne die Kammer wohl nicht entscheiden und er sich nicht aͤußern. v. Hornthal außerte, die Frage sey uͤber eine Position des Budgets, also wie dieses nur auf 6 Jahre; weiter hinaus koͤnne die Kammer nichts ge⸗ ben, nichts nehmen, sie wuͤrde sonst ihre Kompetenz uͤberschrei⸗ ten, und die naͤchste Versamm ung durch ihre Beschluͤsse binden wollen, was sie nicht duͤrfe. Briegleb und Stahl traten die⸗ ser Meinung bei, noch bemerkend, daß man uͤber allenfallsige dereinstige Erb⸗Anspruͤche wohl nur erst dann, wenn sie eroͤffnet und geltend gemacht wuͤrden, urtheilen koͤnne. Die Abstimmung ergab die Bewilligung dieses Apanage⸗Postulats, nachdem v. Hornthal Namens des Ausschusses noch erklaͤrt hatte, daß dieser gleich⸗ falls die Frage uͤber die Beschwoͤrung der Verfassung durch Koͤnig Otto an den Minister gestellt, und von ihm eben so bestimmt beantwortet erhalten habe. Der Etat des Staats⸗Rathes wurde sodann nach Antrag des Ausschusses angenommen, eben so die von v. Hornthal motivirte Bitte, denselben fuͤr die Folge vollstaͤndig mit 6 eigentlichen, keiner anderen Function angehoͤrigen unabhaͤngigen Staats 1— Raͤthen zu besetzen, wie es die Wichtigkeit der bevorstehenden Gesetzgebungs⸗ Arbeiten, die Indikatur in Expropriations⸗Fragen ꝛc. erfordern.

Der Etat der Staͤnde⸗Versammlung wurde gleichfalls nach

Antrag des Ausschusses angenommen. In der Sitzung den 29sten Smeg⸗ der Ctat des Ministeriums des Aeußern berathen. Hier entspann sich durch einen Antrag von W illich, die Kammer moͤge die Bundes⸗Gesandtschaft instruiren, zur Aufrechthaltung der Verfassung in Hannover geeignet mitzuwirken, eine laͤngere Debatte. Willich motivirte seinen Antrag aus der Deutschen Bundes⸗ und der Wiener Kongreß⸗Akte, wonach jeder Deutsche constitutionelle Staat bei solchen Angriffen auf eine bestehende Deutsche Verfassung betheiligt sey. v. Seinsheim erkläͤrte die Kammer incompetent zur Einmischung in eine ganz fremde Landesfrage; v. Harsdorf und v. Freyberg, ebenso v. Moy,

warnten die Kammer, sich einer solchen Richtung hinzugeben,

die zu Consequenzen auch gegen Bayern fuͤhren koͤnne; noch 8g⸗ auch . Ehat⸗ und Rechtsfrage gewiß vor. Stahl, v. Rotenhan achteten die Sache nicht fremd, nicht unwichtig, aber die Kammer nicht competent, auch sey der Stand der Sache noch zweifelhaft. v. Ho onthal, Lechner u. A. mein⸗ ten, fremd, gleichguͤltig sey die Frage fuͤr Bayern nicht; 89 beim Budget des Auswaͤrtigen der Platz, sie zu beruͤhren, ei⸗ ner Bayerschen Kammer wuͤrdig, sich daruͤber auszusprechen, und da⸗ durch neuerdings von ihrer Verfassungstreue eugniß zu geben. Minister v. Giefe erklarte, der Bayersche Staat duͤrfte noch 8 nen Anlaß haben, sic in diese durch das Koͤnigl. Patent no h gar nicht klar oder bestimmt gestellte Frage zu mischen; er duͤrfte um so weniger in diese innere Angelegenheit eines an⸗ dern Staats sich 8 mischen haben, da der Bundestag vom Koͤnige oder den Staͤnden noch gar nicht angegangen auch noch nicht das Bundesgericht, und da Bayern auch fuͤr sich das Recht sich fest bewahre, keine fremde Einmischung in seine Angelegenheiten zu dulden. Das Ministerium des 1u stehe unmittelbar unter dem Monarchen, aber darauf di rfe man rechnen, daß die Impulse, die es von Oben erhalte, immer der Wahrheit, dem Rechte, den Gesetzen entsprechend seyen und seyn wuͤrden. ”¹ Mitglieder verlangten Abstimmung durch Namensaufruf, dieser fand statt und die Kammer nahm den Antrag an. Den Etat des Ministe⸗ riums selbst bewilligte die Kammer unveraͤndert.

wurde der Etat des Justiz⸗Ministeriums berathen.

er vom

Ausschuß beantragte Abstrich an Regie zu etwa 25,000 Fl.

Hiernaͤchst

ie Bemerkungen der Ausschuß⸗Mitglieder Bestel .s- 8 der Abgeordneten von Seinsheim

Postulirung von 25,000 Fl. fuͤr einen Retardatensenat beim Oberappellations⸗Gerichte angenommen; mehrere Antraͤge von Fuͤrst K. Wallerstein bezuͤglich der inneren Linrichtung diases Gerichtshofes wurden verworfen, ebenso die Antrage Neh.h Abgeordneten des Rheinkreises auf 1“ des Kassa⸗ tionshofes dahin, und die der Abg. Kaden und v. Feehe. Erhebung der Kr. und Stadt⸗Gerichte Aschaffenburg und b. er zu solchen Fünr Klasse. Etat im Ganzen erhielt hiet⸗ ie Bewilligung der Kammer. 8g 18 uͤn S . Se. Maj der Koͤnig sind gestem Morgens halb 5 Uhr, Ihre Maj. die Koͤnigin aber zwei Stun⸗ den spaͤter nach Berchtesgaden abgereist. .““ Gestern Abend erschien der schon seit mehreren Tagen en⸗ wartete Armeebefehl, welcher namentlich unter den Offizierm der Artillerie, wo ein bedeutendes Avancement stattfindet, viel Freude erregte. Mit allgemeiner Theilnahme wurde die Beftt derung des verdienten, durch sein neues Artillertelystem auch im Auslande ruͤhmlich bekannten, Generalmajors Dätgn. Zoller zum Brigadier im Artillerie⸗Corps aufgenommen. Aug die Ernennung des bisherigen Kommandanten der Festung Lan⸗ dau, General⸗Lieutenant von Braunn, zum Kommandanten de hiesigen Residenzstadt, erregte Interesse. Se. Hoh. der Herzus May von Bayern, bisher Oberst⸗Inhaber des Chevauxlegers⸗Ne giment No. 3, wurde zum Generalmajor befoͤrdert, und E.

2 ers⸗Regiments (vacant) Leuchtenberg ernannt. * 25. August. Die feierliche Eroͤffnung Unsere Freihafens ist leider durch mehrere Ungluͤcksfalle wor⸗ den. Dieselbe fand Morgens acht Uhr statt, eben odie Rhein fahrt nach der Anlage Mittags halb vier Uhr. Bei der Räͤch . aber des Nachts auf beleuchteten, dekorirten Schiffen tr ein Unfall ein, der die ganze Stadt mit Trauer erfaͤllt. 2ü- naͤmlich das erste Schiff zu landen begann, draͤngte . Menge Menschen auf einem etwas naͤheren Wege zur Stat uͤber eine leichte Bruͤcke, wenig oberhalb der Muͤndung deü Speyerbaches in den Rhein; diese Bruͤcke, zu schwach fäe d darauf befindliche Last, brach, und eine Menge Leute stuͤrze in den gerade hier sehr tiefen Speyerbach. Ungeachtet 8 herrschenden Dunkelheit wurden Viele aus dem Wasser gere tet; aber leider nicht Alle. Ein lzjahriges ö“ Ne mens Muth, und ein Leinweber, Namens Zimmermann, kan dabei ums Leben. 1 8

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Wien, 25. Aug. (Allg. Zrg.) Da ich Ihnen uͤber d neue, im Verlaufe dieses Sommers erschienene Pest⸗ Polizai Ordnung fuͤr die Kaiserl. Koͤnigl Staaten noch nichts gemg det, so glaube ich jett in Ermangelung anderer Neuizkeitg mit wenigen Worten Erwaͤhnung davon thun zu muͤssen. 86 hat fuͤr die Landgraͤnzen der Monarchie verbindliche Kras und zerfaͤllt, nachdem sie in einer Einleitung uͤber da Leitungs⸗Prinzip und den Zweck dieses Gesetzes, uͤber den Che

richt, in zwei Hauptstuͤcke, von denen das erste die Maäaj G zur Zintandanang der Pestgefahr von den K. K. 8 ten, das zweite die Maßregeln zur Unterdruͤckung der zeuch enthaͤlt, wenn diese ungluͤcklicherweise in einem dieser Sea) ten ausbrechen sollte. Der beigefuͤgte Anhang liefert eine 1 detaillirte Beschreibung der Beulenpest, die genaueste 1 gabe und Wuͤrdigung der einzelnen Symptome nebst den n- teln das Daseyn dieser Symptome auch in Fallen einer etwe gen Verheimlichung zu erforschen Das erste Hauptstuͤck ha delt in drei Abschnitten von der Entdeckung der herannahende

umaz⸗Anstalten und Rastellen, das zweite, ebenfalls in drei A feskheen 8 der Absperrung der im Inland von der Pest 8 griffenen Gegenden, von der Verhuͤtung der Verbreitung Krankheit durch Menschen, von der Verhuͤtung ihrer Fer durch Sachen. Es waͤre hier die genauere Angabe veehgtene schriften der neuen Pest⸗Polizei⸗Ordnung nicht an ihrem Phae 1 Jeder, den die Sache naͤher interessirt, sich leicht aus der Lnc selbst unterrichten kann; indessen duͤrfte das Wichtigste, Hns es bloß die Personen der Reisenden betrifft, nicht unwillt men seyn. Diese werden nun in vöͤllDig verdachtlosen Zei das heißt, wenn in den Staaten und in den Europaͤischen ¹ vinzen derjenige Reiche, von denen die C narchie umgeben sind, nirgends die Pest oder eine vosen6 tige Krankheit herrscht, keiner TEq““ fen. Auch ganz neue, noch nie gebrauchte Kleidungs 79 1 Waͤsche, welche in ganz reinem Zustand im Gepocke sich L cfin⸗ brauchen keine kontumazaͤhnliche Behandlung. Nur schma Waͤsche, alte schon gebrauchte Kleidungsstuͤcke, Bettgewand, ten von Baum⸗ und Schafwolle muͤssen vorschriftsmaͤßig gn nigt werden. Die Reisenden koͤnnen daher in diesem wenn sie nicht die etwa noͤthige Reinigung einiger 4 ihrer Efsekten abwarten wollen, nach getroffener Verfäg⸗ wegen dieser Effekten, ihren Weg ungehindert fortsetzen. ’b strengeres Verfahren tritt erst in Zeiten 1 das ist, wenn in einem jener benachbarten taa en die oder eine pestverdaͤchtige Krankheit sich nur in der Ferne, g curopaͤischen Tuͤrkei, selbst nur zu Konstantinopel (also na6 lich auch in dem als Vorstadt von Konstantinopel betn Scutari, obwohl es schon am Astiatischen Ufer⸗ des Dets liegt) zeigt, oder aber, wenn der voͤllig B“ Gesu zustand in ällen Europaͤisch⸗Tuͤrkischen und Griecchischen 1. nicht ganz verbuͤrgt ist. In diesem Falle wird dann 1g ter Strenge Inreeer gewacht, daß außer den dazu 5 1 Einbruchs⸗Stationen durchaus kein Uebertritt auf He. sches Gebiet, und selbst an diesen mit Ausnahme 88 J nur bei Tag stattfinde. Die in die Kontumaz getretenen sonen werden sogleich nach Aufnahme des sogenannten stions⸗Protokolls, im Beschauzimmer, nachdem sie , G von dem Kontumaz⸗Arzte Finden sich 1 Untersuchten Merkmale der Pest, so muß er selbst, 89 rn. Reisegefaͤhrten, wenn diese auch keine Pestzeichen an 18 1 augenblicklich mit der groͤßten Vorsicht in das fensgieig⸗ 29 zuruͤckgewiesen werden. Im entgegengesetzten Falle muß 8 einer weiteren zehntaͤgigen kontumazamtlichen Pruͤfung, res der Reisende nach vorausgegangener Reinigung hde sowohl als auch der unentbehrlichen Kleidungsstuͤ e ea Kolyben⸗Absonderung eingeschlossen wird, unterzleheg. heh waͤhrend dieser Frist als von voͤllig unverdaͤchtigem Füeh 1 zustande sich erwiesen hat, so steht es ihm feei, 8 dung zut den diesseitigen Einwohnern ohne weitere Beschr n Bes, 1we ten. Dasselbe Verfahren gilt in g E113 isch naͤmlich die Pest oder der Pest⸗Verdacht in einer der 1

Graͤnze benachbarten Provinz herrscht, jedoch mit Crhoͤhung

r

Sand u. A. nicht genehmigt, der Antrag des Ausschusses auf

Durchl. der Herzog Max von Leuchtenberg zum Oberst⸗Inhabrbh

rakter und die Ansteckungs⸗Faͤhigkeit der Pestkrankheit sich augh

Pestgefahr, von der Absperrung der Graͤnze und von den Ka

sehen,

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Kontumaz⸗Frist auf zwanzig Tage. Fuͤr d Lustreisen nach dem Orient antreten, und die T Halbinsel umschiffen wollen, ist es, wie sich ergiebt, rathsamer, auls ihre Tour bis nach zu Lande ihre Ruͤckreise zu bewerkstelligen, gosetzten Weg uͤber Ungarn zu nehmen,

in den Haͤfen des Mittelmeeres auszuhalten. minderen Strenge in Hinsicht der seite fuͤhrt die neue Pest⸗Polizei⸗Ordnung den Umstand an, die Präfungsdauer von zwanzig Tagen bei

hat. Da die neue Pest⸗Polizei⸗Ord

Widerspruch moͤglich, neben jener ihre gesetzliche Kraft. wird schwerlich in der Praxis ein Ruͤckblick nothwendig werden, da die behandelt, und als das Resultat aller bisher in der machten Erfahrungen zu betrachten ist.

Spanien. Madrid, 23. Aug. estrige tes, welcher die Minister der auswaͤrtigen Angelegen Marine und der Justiz beiwohnten, und in der es zu sehr tigen Debatten uͤber das Benehmen der Offiziere der

gin mit 104 gegen 6 Stimmen angenommen: „Señora!

sten Schmerze erfuͤllt. weit gegangen sind, daß sie das voͤllig

beschraͤnken wollen.*) das Staats⸗Grundgesetz, führen die Aufloͤsung der

5

Repraͤsentativ⸗ sturz aller gesellschaftlichen Grundsaͤtze die Stabilikaͤt und die Befugnisse der

Solche Handlungen,

erbei.

Die Rechte der Spaniey wuͤrden zu Grunde gehen, Gewalt die Stelle des Gesetzes einnaͤhme, un

Gcefahren zu entfernen, die

der Krone zu schuͤtzen und die der

erfassung schuldi zu befestigen, beeilen die Cortes sich,

Ew. Maj. im

Mitwirkung anzubieten. am 21. Aug. 1837.“ Einige Personen wollen wissen, Portefeuille des Ministeriums des Innern erhalten; m es jedoch allgemein fuͤr wahrscheinlicher, zarro es interimistisch uͤbernehmen werde. Das Kriegs⸗Mini⸗ sterium ist interimistisch Herrn San Miguel uͤbertragen worden. Die Zuchtlosigkeit der Armee Espartero's ist so groß,

daß der Minister Pi⸗

nen zuraͤckhalten lassen. Die Straßen von befinden und in ihren ehemaligen suchen. Die Regierung fuͤrchtet, moͤchten, und hat daher der hiesigen Garnison einen Theil des raͤckstaͤndigen Soldes auszahlen lassen. Die Generale Mendez Vigo und Alvarez worden. . Es geht das Geruͤcht, daß in Pampelona Empoͤrungen der Soldaten stattgefunden haben. Man ist sehr unzufrieden daruͤber, daß die Cortes, statt außerordentliche Maßregeln zur Beendigung des Buͤrgerkrieges zu ergreifen, sich mit Berichten uͤber. das Wahlgesetz und mit den Rechten der Geistlichkeit beschaͤftigen. Die Herren Mendizabal, Arguelles und Heros haben, wie vm sagt, haͤufig geheime Zusammenkuͤnfte mit dem Englischen

Kasernen Obdach und Brod daß Boöͤswillige dies benutzen

sind abgesetzt

und Logrosio

E 11.“ 11 Saragossa, 24. Aug. Briefen aus Corimena zufolge, befand sich Don Carlos am 22sten in Azuara. Sechs Batail⸗ sone und die ganze Kavallerie hatten Beseht erhalten, sich nach * zu begeben, Azuna und Qutllez sollten nach Badenas 1warschiren 1— Huerens ist mit seiner Division in Belchite angekommen.

Poertugal. Lissabon, 14. August. (Allg. Ztg:) Es

ist kurios, daß es noch immer eine

1 Hand voll Rebellen seyn sollen, und dabei eischeinen im Diario lange Listen von Offizieren mit dem Mar⸗ schall Saldanha an der Spitze, vielen Obersten, mehreren Ge⸗ neralen und anderen Stabs⸗Offizieren, die an dem Aufstand Theil nehmen, und denen man deswegen keinen Gehalt mehr auszahlen will. Sie werden Baterlands⸗Verraͤther genannt; wenn sie aber das wirklich sind, warum werden sie nicht auch as solche behandelt und infam kassirt, wie es die S vor⸗ schteiben? Die Richter greifen wahrscheinlich in ihren Busen, denn sie beschworen ja auch die Carta Dom Pedro's, waͤhrend 8 Meisten, welche jetzt gegen die Constitution auftreten, den 1 verweigert haben. Das Diario enthaͤlt auch die Ver⸗ eihung des Groß⸗Kreuzes des Thurm⸗ und Schwert⸗Ordens an den Befehlshaber des Huͤlfs⸗Corps in S anien, Visconde das Antas, und eine Mittheilung des Spanischen Mini⸗ steriums an den Gefe politico von Pontevedra in Gallizien, wonach den Spanischen Behoͤrden jede Huͤlfeleistung an die Un⸗ zufriedenen in Portugal, besonders an diejenigen, die sich in die Festung Valencia geworfen, untersagt ist, und zugleich die Nach⸗ richt gegeben wird, daß im Fall diese Unzufriedenen nach Spa⸗ nien entwichen, ihnen zwar Unterkunft gewaͤhrt werden solle, sedoch 20 Legoas von der Gränze. Hieraus erhellt, daß die Unzufriedenen von Seiten der Stadt unmittelbar nichts zu hof⸗ sen haben, allein es ist Niemand zur Pflicht gemacht, darauf zu Woer daß Privatpersonen nichts fuͤr sie thun. Und so wird BKene,a Zufuhr haben, so lange die Belagerten sie bezahlen nd die Belagerer sie nicht verhindern koͤnnen. Es ist mithin ungegruͤndet, daß in der Festung Mangel herrsche, und viele Fami⸗

Ein Französisches Blatt macht hierzu, unter Anspielung auf sttand in La Granja, die Bemerkung, wie es ihm, obgleich

on Militair⸗Empoͤrungen, doch scheine, daß 65 Offiziere emmen so viel werth wäͤren, wie 4 Sergeanten.

9 den Ag in.

kein Freu 1 nd v vollk 8

iejenigen, welche uͤrkisch⸗Griechische aus dem Gesagten von einem Hafen des Adriatischen Meeres Konstantinopel zu machen, und dann als den entgegen⸗ Un da sie im letzten Falle gezwungen sind, die viel strengere, so zeitraubende Quarantaine Als Grund der Contumazfrist auf der Land⸗ daß eafungsdauf * agen gefaͤhrlichen Zeiten sich nach vieljaͤhriger Erfahrung als hinlaͤnglich sicher bewaͤhrt

. nung die Theresianische und die darauf Bezug habenden Novellen nicht ausdruͤcklich aufhebt, so behalten jene fruͤheren Gesetze, in sofern dies 81 9 4 och auf aͤltere Normen neue alle Gegenstaͤnde vollstaͤndig Sache ge⸗

8

8 88

In der gestrigen Sitzung der Cor⸗ Henrsn, der

hef⸗ 1 w Diviston Cspartero’s kam, wurde die nachstehende Adresse an die Keni⸗

Das beklagenswerthe Ereigniß, das sich in Po⸗ zuelo de Arabaca zugetragen, hat die Cortes mit dem lebhafte⸗ Es ist offenkundig, daß einige Offiziere der Garde⸗Infanterie in ihren verbrecherischen Forderungen so verfassungsmaͤßige Vorrecht Ew. Majestaͤt, Ihre Minister nach Belieben zu entlassen, haben Sehora, verletzen zerstoͤren die oͤffentliche Ordnung und Gewalt und den Um⸗ Die Theilung, ftaatsgewalten, wie die Verfassung sie festsetzt, duͤrfen nicht den Launen derer uͤberlassen werden, denen die Nation die Waffen zu ihrer Vertheidigung vbergeben hat, und deren Pflicht vor allem der Gehorsam ist. wenn die d die Anarchie wuͤrde die Nation in ein entsetzliches Chaos stuͤrzen. Um diese Ehre der Armee, welche ruhmvoll fuͤr die Sache der Nation bewahren, die Vorrechte e Achtung

amen der hochherzigen Nation, die sie repraͤsentiren, ihre offene und loyale So geschehen im Palaste der Cortes

Herr Camaleno werde das an haͤlt

daß die erbitterten Soldaten sich durch nichts mehr bei ihren Fah⸗ Madrid sind mit diesen Befreiern angefuͤllt, die sich in dem elendesten Zustande

lien weggegangen seyen;

neue Minister des Inn des, die wieder 5 bellen von Castello Bra in Beschlag genommen, erhoben, sind dann am

(Ortschaften, die nur dernisse fanden

men, ob durch die Luft dagegen ihr Einzug in C

schreibung der Contrib sogar, der Marschall

ruppen der best seyen, die Rebellen gemein werden koͤnnten. die Rebellen aus derglei

bis zum 9ten, d. h.

starken Tagmaͤrschen h fen bleiben, Nase. vor, die

merkte er,

uͤglich durch Luͤgen und süaen mehr Schaden echtspflege schon organ fehlen, den Aufstand z ten.

Hr.

ten. Da diese aus den Provinzen noch

laͤngert.

v“ 8

Berlin, 5. Sept.

neuerer Zeit an der Cho maͤßigt, so hat die Sa achtet, auf den

sechs und funfz lassen,

ten Individuen Pflege behuͤlflich Unterstuͤtzung der neten Faͤllen lasses S tion der Effekten und Kre

Stadt⸗Bezirken die liche Aerzte welche ihrer

der Tageszeit uͤber ertheilt werden kann, gesucht worden, In B Dem amtlichen hergegangenen desfa

Berichte

in sehr milder Form. 2ten d. M.: „Die Chole en Kreis heimgesucht;

choͤnfeld und Muͤhlsdor sonen erkrankt, worden; 6 befinden

Am 26. August Biere im Kreise Calbe,

den lagen 89 Wohnhaͤuser Mensch kam in Hab' und G erreichte. regte.

stuͤtzung der Verungluͤckten

Rthlr. digst bewilligten Gemeinde

1 Pf.; an G

gischen Land⸗Feuer wurde ihnen die gesetzliche Steuer mit 15,662 Rthlr.

ten Gebaͤude, bis auf wen

blissements⸗Plane, besser

16.

versucht, ihren Marsch uͤber Lodoeira wenige (welche?), cello (20 Meilen davon) gegangen sind. Wie sie dahin gekom⸗

oimbra von dem danha, faͤhrt Se. Exc. fort, er alle Ausgaben fuͤr die Expedition selbst bestreite allein die ution strafe ihn Luͤgen habe das Kirchensilber und Edelsteine ge⸗ raubt). Von Baron de Bomfim, der am 8ten in Castello Branco een habe man Depeschen,

Geist beseele, zu vernichten, wenn

Castello Branco, so wird man sie wohl nie Richtung zu erfahren, die sie genommen, wartet Bomfim hier bis sie wieder einen

aben: so wird ihm immer das Nachlau⸗ und wenn er ankommt, In der vorgestrigen Sitzung schlug der Justiz⸗Minister uspension der Garantieen der

noch einen Monat fortdauern zu lassen. habe das Eigenthuͤmliche, daß einige

die Gegenden belaͤstigten, durch die sie zoͤgen,

angerichtet als Kanonen.

Uebel, und die Regierung beduͤrfe außerordentlicher Vollmach⸗

Goyao haͤtte vorher gewuͤnscht, dem bisherigen Gebrauch sich damit entschuldigten,

die noͤthige Frist bewilligt, Macario do Castro ist jetzt Praͤsident Lourenco Joze Nonis Vicepraͤsident.

Personen als an der Cholera erkrankt und 42 als an derselben gestorben angemeldet worden.

Da die Zahl derjenigen, welche in lera erkrankt sind, G nitaͤts⸗Kommission es fuͤr zweckmaͤßig er⸗ in Grund der Bestimmun 8. August 1835 Allerhoͤchst bestaͤtigten Reglement uͤber die sa⸗ nitaͤts⸗polizeilichen Vorschriften bei ansteckenden Krankheiten,

fzig Schutz⸗Kommissionen ins Leben treten zu deren Wirksamkeit heute beginnt.

selben besteht hauptsaͤchlich darin, zur Er zu seyn, fuͤr die einstweilige Unterbringung und huͤlflos Hinterbliebenen fuͤr die augenblickliche Sicherstellung des orge zu tragen, die

gung der Verstorbenen bewirken Kommission uͤber den Stand der erforderlichen Berichte zu erstatten. Saͤmmt⸗ sind, vermoͤge ihres Eides, Huͤlfe beduͤrfen, die Einrichtung getroffen worden, daß Schutz⸗Kommission eine Liste der Aerzte ausli die Wohnungen anderer im Fall diejenigen, nicht mehr anzutreffen sind.

anzig ist die Cholera ziemlich verschwunden.

Tage weder eine neue an der Cholera mehr vorgekommen. das Uebel sich gegenwaͤrtig in M

davon 22 gestorben sich noch in aͤrztlicher gen sind die Bewohner Bunzlaus und der Vorstaͤdte bis jetzt noch von der Epidemie voͤllig ver

einem Braͤnd⸗Ungluͤcke betroffen Menschengedenken nicht vorgekommen war.

gefuͤllte Scheunen und Stallgebaͤude in Asche 5 andere Gebaͤude wurden mehr den Flammen um; an 200 Familien verloren ut und erlitten einen Verlust, maͤßigen Abschaͤtzung die Summe von beinahe 300,000 Rt Es konnte nicht fehlen, daß ein auch die allgemeinste Theilnahme in der Außer den von Sr.

und dem aus Staats⸗Kassen mit

abgebrannten Pfarrgehoͤfts gegangenen milden Gaben: etraide 211 Wspl. 11 und Heu 557 Schock 51 Bund vielen Kleidungsstuͤcken, Betten, Hausgeraͤth ꝛc. Kassen⸗Geldern erhielten die Abgebrannten v „Societaͤt 51,400 Rthlr.

dieser außerordentlichen Unterstuͤtzungen und der der von den treuen Nachbarn geleisteten Baufuhren ist es den Abgebrannten moͤglich geworden, uͤberstehen und nach Verlauf von

die Stadt zaͤhlt auch kaum 16 bis 1700 Einwohner. In der -s; -.

tzung vom IIten gab der ern eine Ansicht uͤber die Lage des Lan⸗ beruhigend lautet. Nur haben die Re⸗ nco alles Getraide, Futter und ferde auch eine Contribution von 4 Contos öten Abends weiter gezogen, und haben

1— und Alabaia zu nehmen Meilen entfernt), wo sie aber Hin⸗ daher sie uͤber die Bruͤcke von Mar⸗ oder unter der Erde, wird nicht gesagt, Minister bestaͤtigt. Sal⸗ in seinen Proclamationen daß us⸗ (der National sagt

ruͤhme sich

worin er versichere, daß seine und daß sie ihrer Sache gewiß 1 sie nur mit ihnen hand—⸗ So viel ist indeß gewiß, wenn man chen Fallen entwischen laͤßt, wie die in einholen. Um die

Vorsprung von drei dreht man ihm abermals eine

uͤrgerlichen Freiheit Dieser Krieg, hen wenige Reiter und daß er vor⸗ Aufschneidereien gefuͤhrt werde: diese - s Wenn die isirt waͤre, so wuͤrde es nicht an Kraft u unterdruͤcken. So aber wachse das

daß die Minister von Rechenschaft ableg⸗ daß sie die Berichte nicht erhalten haͤtten, so wurde ihnen und die Suspension einstweilen ver⸗ der Cortes und

8

ihrer Befugnisse

1

Vom Aten auf den 5ten sind hier 72

hiesiger Residenz in sich nur wenig er⸗

des §. 4 des unterm

Die Bestimmung der⸗ den an der Cholera ergrank⸗ langung der aͤrztlichen und sonstigen

und in den dazu geeig⸗

a“ Rach⸗ ige Reinigung und Desinfec⸗ okale und die zeitige Beerdi⸗ zu lassen, auch der Sanitaͤts⸗ Krankheit in den verschiedenen

anken⸗

verpflichtet, denjenigen, sofort Beistand zu leisten, ist im Lokale einer jeden t, damit zu je⸗ Aerzte Auskunft deren Beistand nach⸗

vom 31. August zufolge, war am vor⸗ Erkrankung, noch ein To⸗ Dagegen zeigt agdeburg, wenngleich nur Aus Bunzlau schreibt man unterm ra hat zum erstenmale auch den hiesi⸗ in den Dorfschaften T omaswaldau, f sind vom I1. bis 31. ugust 57 Per⸗ und 29 wiederhergestellt Behandlung. Page⸗ chont geblieben.“ 1835 Nachmittags wurde das Dorf Regierungs⸗Bezirk Magdeburg, von wie es in der Gegend seit In wenigen Stun⸗ und 263 von einer gesegneten Aerndte ; 19 Haͤuser und oder weniger beschaͤdigt; ein

der nach einer sehr hlr. so großes Ungluͤck

1“

ehrenvolle Anerkennung verdient die von Prediger des Or⸗ tes bewiesene unermuͤdete Fuͤrsorge. Auch darf nicht unerwaͤhnt

bleiben, daß fuͤr die zum Besten der Abgebrannten herausgege⸗ bene Brand⸗Predigt die bedeutende Summe von 1961 Rehir. 6 Sgr. 10 Pf. eingekommen ist. 8 1

e 8. 85

S

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Die Spanische Frage, oder: Wer ist von Rechtswegen Koͤnig von Spanien? Aus dem Franzoͤsischen des Ge⸗

naerals D. r... t. Berlin 1837, in der icolaischen Buch⸗ handlung.

Die vorliegende Schrift von nur 80 Seiten darf schon des Ge⸗ genstandes wegen in gegenwärtigem Augenblick auf ein sehr allge⸗ meines Inreresse rechnen, das sie aber durch ihre Behandlungsweise in noch vollerem Maße zu verdienen scheint. Fern von Par⸗ tei⸗Ansicht und Leidenschaft stellt sie Thatsachen und Dokumente zu⸗ sammen und beleuchtet mit Hülfe derfelben mancherlei zirkulirende

Ansichten. 8 Sie stellt die Worte boran, mit welchen in der Sitzung der Pairs⸗Kammer vom 9. Januar 1837 der ehemalige Prästdent des Conseils und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herzog von Broglie, die Gültigkeit des Akts in Schutz nimmt, zufolge dessen Ferdinand VII. zun Gunsten seiner Tochter seinen Bruüuder von der Thronfolge ausgeschlossen hat. Der Minister beruft sich besonders darauf, „daß Seächst Don Carlos, sodann der König von Neapel und endlich Kaͤrl X. gegen jenen Akt zu protestiren betheiligt waren, be⸗ hauptet aber, daß alle Drei die Protestation unterlassen hätten. Ueberdies habe Ferdinand VII. das Dekret durch seine Erben aner⸗ kennen und dieselben seiner Tochter den Eid der Treue schwören las⸗ sen. Die aus der Juli⸗Revolution hervorgegangene Regicrung habe demnach Isabella lI. als Königin der That Und dem Rechte nach vor⸗ gefunden.“ Diese Ansicht der Dinge ruhig zu widerlegen, macht die Schrift sich Aufgabe, aus welcher wir, bei dem Reichthum der Thatsachen, unse⸗ ren Lesern nur einen gedrängten Auszug mittheilen können. Der Ver⸗ fasser erklärt sich darin mit dem Pair ganz einverstanden, erstens, daß das esetz von 1713 (welches eben durch jenes Dekret aufgehoben worden) nicht das Salische Gesetz sey, weil durch ersteres die Töchter nicht schlechthin von der Thronfolge ausgeschlossen sind, sondern zu derselben gelangen, im Fall daß alle männlichen Linien gussterben sollten; weitens, daß das Testament Ferdinand's VII. nichts über die Thronbesteigung, sondern nur über die Regentschaft be⸗ stimme, und daß letztere zu ordnen ihm das Recht nach Spanischen Gesetzen allerdings zustand. Was nun die Behauptung der unter⸗ lassenen Protestation anlangt, so wird eingewandt, daß es für die⸗ selbe keine Verjährung gebe; daß aber im Gegentheil wichtige Gründe vorhanden waren, weshalb Don Carlos und der König von Reapel nicht unmittelbar bei dem Erscheinen des Dekrets vom 29. März 1830, das den Namen der pragmatischen Sanction Ferdinand's VII. führt, sondern erst Jener am 29. April und Dieser am 18. Mai des Jahres 1833 ihre feierlichen Protestationen einlegten: Die Königin war bei dem Er⸗ scheinen der Sanction in gesegneten Leibes⸗Umständen; hätte sie nun jetzt oder auch später einen Prinzen geboren (wovon Don Carlos in fei⸗ ner Erklärun sagt, daß er es mehr wünsche ais vielleicht der Köntg selbst), so waͤre ja die Sanction überhaupt nicht in Anwendung ge⸗ kommen, für Don Carlos wäre überhaupt keine Wahrscheinlichkeit der Thronfolge gewesen und eine voreilige Protestatton hätte keinen anderen Erfolg gehabt, als ihn unnützerweise und zu seinem offenba⸗ ren Nachtheil mit seinem Königlichen Bruder zu entzweien. Was aber die übrigen Betheiligten anlange, namentlich Karl X. und den Bewelsaen) Herzog von Hrlcans, als Haupt der jüngeren Bourboni⸗ chen Linie, so hätten es diese keineswegs an Protestationen fehlen lassen, wie dies aus einem Aufsatz des über Spanien wohlunterrich⸗ teten Louis Viardot (im Siecle vom 22. November 1836) her⸗ vorgehe, woselbst gesagt ist, daß Karl X. seinem Cousin durch Herrn von Polignac energische Vorstellungen gemacht und Widerruf des Dekrets verlangt habe. Desgleichen habe der Globe vom 14. April 1830 einen Arttkel enthalten, den Herr Trognon, der Erzic⸗ her der Söhne des Herzogs von Orleans, habe einrücken las⸗ sen, und in dem sich eine liefe Kenntniß der Interessen und der in der Bourbonischen Familie eingeführten Erbschaft Gebraäuche verrathe. Es heißt darin: Der Schritt des Köuig von Spanien sey für alle Mächte und für alle Nationen von großer Wichtigkeit, und die Völker selbst könnten nicht gleichgültig dabci bleiben. Die inhaltschwerste Folge der an ekündigten Veränderung sey aber die Ungewißheit, die jeden Augenblick für die Rachfelge in Spanien daraus hervorgehen könne, und die hohe Wichtigkeit, welche plötzlich alle Heirathen erlangten, mit ihrer Perspektive von Erbfolge⸗ Kriegen. Der folgende Abschnitt der Schrift (der dritte) erzählt nun ausführlicher die Vorgänge in den letzten Tagen Ferdinand'’s VII., und unter welchen Umständen das Dekret gegeben wurde, wie dann aber, durch den überhand nehmenden dasselbe sogleich überschritten worden sey. In dem vierten Abschnitt wird darauf die von dem Pair behauptete Richtigkeit der Form angefochten, in welcher die pragmatische Sanction selbst promulgirt worden. Ferdinand habe sein Dekret am 29. März 1830 erlassen, ohne die Cortes, die weder versammelt, noch zusammenberufen waren, zu Rathe zu zichen; er habe sie vielmehr erst drei Jahre darauf, am 7. April 1833, berufen, und auch nicht, um ihnen eIn Dekret vorzulegen, sondern einzig und allein, um sie den Eid der Treue seiner Tochter schwoͤren zu nn wie dies am 20. Juni stattfand. Ganz anders sey es mit dem De kret vom Jahre 1713 gewesen, welches durch das neue eben aufge⸗ hoben werden sollte, und wodurch doch Ferdinand selbst zur Erbfolge gekommen war. Damals bätten die Deputirten Spezial⸗Bollmashecn gehabt; das Gesetz sev die Folge von Traktaten gewesen und wie⸗ derum habe dasselbe in allen Bündnissen und Verhandlungen, die seitdem geschlossen worden, 120 Jahre lang gegolten. Es sey feruer eine Unrichtigkeit, wenn der Pair behaupte, daß Ferdinand durch seine Erben die Aufrichtigkeit seines Afts anerkennen und solche seiner Tochter den Eid der Treue habe schwören lassen; denn wenn von „Erben“ die Rede sev, müßte man zunächst an Don Carloz und elen 88G Söhne denken, diese aber befanden sich zu jeuer Zeit in ortugal. Nun werde aber von den

Französischen

reunden der sogenannten liberalen Partei behauptet, die Sanction Ferdinand's sey nur die Erneuerung einer ähnlichen vom Jahre 1789, welche Karl IV. den Cortes vorge⸗ legt habe, und durch welche das Gesetz von 1717 bereits aufgehoben ewesen sey. Allein der Monarch habe diesem Eutwurf weiterhin

Naͤhe und Ferne er⸗ Majestaͤt dem oͤnige zur Unter⸗ dem Orts⸗Prediger uͤberwiesenen 500 1439 Rthlr. Allergnaͤ⸗ Beitrag zum Wiederaufbau des mit⸗ ‚betrug die ganze Summe der ein⸗ an Gelde 8301 Rthlr. 15 Sgr. Schffl. 14 Mtz.; an ; an Brod 3265 Stuͤck, neb An Feuer⸗ on der Magdebur⸗ ausgezahlt, auch Remission an Grund⸗ und Klassen⸗ 4 Sgr. 3 Pf. zu Theil. Mit Huͤlfe großen Menge

die Zeit der Noth gluͤcklich zu zwei Jahren ihre eingeaͤscher⸗ ige, nach einem zwe maͤßigen Reta⸗

narchie und der Völker nicht

eine Folge gegeben; „man wird sich leicht überzeugen“, heißt es Seite 33, „daß der in dem Dekrete Ferdinand's enthaltene vorgebliche Be⸗ schluß der Cortes von 1789 keins der Kennzeichen an sich trägt, die ein auf Verlangen der Cortes erlassenes Gesetz haben muß; man findet in demselben weder Datum noch Unterschrift, und der Cortes wird nicht einmal Erwähnung gethan.“ Was für ein Interesse übrigens jenem Entwurf, der sich im Staats⸗Archiv vorgefunden, zum Grunde liege, könne nicht zweifelhaft-seyn. Marie Louisen's Interesse habe Karl IV. veranlaßt, den Cortes von 1789 jenen Vorschlag zu machen, so wie das persönliche Interesse Marie Christinen's Ferdinand VII. bewog, den Vorschlag Karl 1V. wieder bervorzusuchen und ihn durch sein Dekret in ein pragmatisches Gesetz zu verwandeln. Jetzt, wie damals, sey aber das Interesse der Mo⸗

berücksichtigt worden. Im sechsten Abschnitt werden nun, noch weiter aufwärts, die pragmatischen Gesetze Philipp's V. vom 10. Mai 1713 und die noch früheren Verhaͤltnisse des Näheren dargestellt. Alphons der Tapfere (1088) ernannte in Ermangelung männlicher rechtmäßiger Erben seine Tochter zur Erbin; sie ist die erste Frau, die in dem von Pelagius gegründeten Königreich geherrscht hat. Es vergingen 239 Jahre, ohne daß eine zweite zur Regierung gelangte; erst seit dem Jahre

als fruͤher wiederherzustellen.

1328 war unter Alphons XI. ein Ge etz durch Mitwirkung der Cor⸗ tes in Kraft getreten, wonach auch Prinzessinnen den Throu Casti⸗

Einfluß der liberalen Partei, 1