1837 / 328 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

sstgliche aunspielle. Sonnabend, 25. Nov. Im Schauspielhause: Die Ge⸗

schwister, Schauspiel in 5 Abth., von E. Leutner.

In Potsdam: Die Gesandtin, Oper in 3 Abth. Musik von Auber. 1

Sonntag, 26. Nov. Im Opernhause: Die Nachtwand⸗ lerin, Oper 979 3 Abth. Musik von Peasen, Hierauf: Der Geburtstag, Divertissement in 1 Akt, von Hoguet. ““ Im Schauspiethause: Griseldis, dramatisches Gedicht in 5 Abth., von Fr. Halm.

27

Montag, 27. Nov. Im Schauspielhause: Donna Diana,

ustspiel in 3 Abth., nach dem Spanischen, von West. (Mad.

Crelinger, so wie die Dlles. Bertha und Clara Stich werden

hierin wieder auftreten.) Hierauf, zum erstenmale wiederholt:

Eine Treppe Schwank in 1 Akt, mit Benutzung eines audevilles, von A. Cosmar.

*

b 1322 8 Koͤnigsstaͤdtisches Theater. Sponnabend, 25. Nov. Normag. Oper in 2 Akten, nach

dem Italiaͤnischen, von Seyfried. Musik von Bellini.

Sonntag, 26. Nov. Der Verschwender. Original⸗Zauber⸗ Maͤhrchen in 3 Akten, von F. Raimund. Musik vom Kapell⸗ meister Konr. Kreutzer. (Herr Karl Quandt, vom Theater zu Pesth: Julius von Flottwill, als erste Gastrolle.)

Montag, 27. Nov. Der Rattenfaͤnger von Hameln. Ro⸗ mantisch⸗komische Oper in 3 Akten. Franz Glaͤser.

8 Beerlin, den 23. November 1837.

Zu Lande: 88 23 Sgr. 9 Pf. und 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste 27 Sgr. 6 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr., auch 25 Sgr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 6 Sgr.

Musik vom Kapellmeister

Weizen (weißer) 1 Rthlr. 25 Sgr., auch 1 Rthlr.

3 Pf.; Linsen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. sind 168 Wispel 12 Scheffel.

Zu Wasser: Weizen 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 P 10 Sgr.; große Gerste 27 Sgr. 6 Pf.; Hafer 22

gegangen sind 93 Wispel. Mittwoch, den 22. Rovember 1837.

Das Schock Stroh 6 Rthlr., auch 5 Rthlr.;

1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.

vom 17. bis 23. November 18377.

Das Faß von 200 Quart nach Tralles pCt., nach 40 pCt., gegen baare Zahlung und sofortige Ablieferung: Branntwein 17 Rthlr. 15 Sgr., auch Branntwein 15 Rthlr. 15 Sgr., auch 14 Rt

Branntwein⸗Preise.

16 Rühlr 15 Sgr.; lr. 22 Sgr. 6 Pf.

Kartoffel⸗Preise.

Der Scheffel Kartoffeln 15 Sgr., auch 7 Sgr. 6 Pf.

Redacteur Ed. 002 tel.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Bekanntmachungen.

v

Mit Beziehung auf die den Stralsundischen Zeitun⸗ en in extenso inserirten Proclamen vom heutigen Tage werden alle und jede, welche an das den Ge⸗ schwistern von Hagenow, namentlich dem Dr. v. Ha⸗ genow, der Frau Hofgerichts⸗Räthin Ziemßen, geb. v. Hagenow, dem Carl v. Hagenow, sämmtlich hier⸗ selbst, dem Wilhelm v. Hagenow auf Medrow und dem Gustav v. Hagenow auf Langenfelde, ferner den Geschwistern Hennings, deren Mutter eine geborne v. Hagenow gewesen, als namentlich der verehelichten Dallmer zu Schoritz, der Doktorin v. Hagenow hier⸗ selbst, der verehelichten Otto zu Stralsund und der unverehelichten Maria Hennings ebendaselbst, so wie der Pastorin Otto, geb. Hagenow, hierselbst aus dem Testamente des weiland Eigenthümers Buchholz auf Kl. Nieköhr d. d. 30. August 1811 an der mit dem Mießbrauchs⸗Rechte der Wittwe des Letzteren belasteten

Die

Es

ährlichen

rathung sichern, ihren Söhnen 1 tritt ins bürgerliche Leben erleichtern kön⸗ nen, wodurch sie die Mittel der akademischen Studien ver Zahlung b manche Personen in späterm Alter sich ver⸗ anlaßt sehen dürften, einen Theil ihres Ka⸗ pitals der Societät anzuvertrauen, um sich höhere Sinusen als die üblichen zu sichern. Die Zahlung von aufgeschobenen Leibren⸗ ten, wodurch namentlich Beamte, entweder auf Kapitalfuß oder durch trag sich eine Rente erkaun nach einem Zeitraum von mehreren Jahren beginnt und wofür die Kaufsfumme oder der jährliche Beitrag sich geringer stellt, je län⸗ ger jener Zeitpunkt hinausgesetzt wird.

2 übernimmt auf Kapitalfuß oder durch Zahlung eines

den Ein⸗

d u den Kosten und chaffen u. s. w. Leibrenten, wodurch

von führen.

gr. 8vo.

jährlichen Bei⸗ en können, die

die geb - Ganz besonders ist der den zu empfehlen.

endlich Wittwengehalte 1““

auf

““ dfe neuen flachen Lehmdächer, oder die K ohne Hülfe von Handwerksleuten, sondern nur mit Tagelöhnern, alle Arten von Gebänden selbst aufzu⸗ Für Grundbesitzer und Fabrikherreu. 1 den besten Erfahrungen in Deutschland und Frankreich. Bearbeitet von A. T. Lehmann. Mit Abbildungen. Preis 15 sgr. Die Vortheile des Pisé⸗Baues sind außerordentlich groß. In kurzer Zeit und mit geringen Mitteln er⸗ hält man durch denselben feuerfeste, gesunde und daner⸗ hafte Gebäude und Wohnungen; man wird daher für die Folge gewiß nicht abgeneigt seyn, dieser Bauart

ehr Anerkennung zu Theil werden zu lassen. Pisé⸗Bau in holzarmen Gegen⸗

So eben ist bei uns erschienen und durch alle Buch⸗

unst,

Nach

wi

O

jeder 8 Thlr. Die Jahrgänge 1811 1813 sind in einer me Auflage in 4 Bänden vereinigt erschienen und zusammen ebenfalls 8 Thlr. Sächs. Wer die Sammlung von 1811 1836 auf E erhält dieselbe um ½ wohkffeiler.

Von dem Unterzeichneten ist diese Zeitschrift m. alle Buchhandlungen um die genannten

einer

Beitrags,

Versicherungen

handlungen, zu Berlin in der Stuhrschen, Schloß⸗

Der Preis des Jahrgangs 1837 von 12 Heften; ahrgänge von 1818— 1g

e auch der aller frühern

Sächs.

Wien, den 6. Oktober 1837.

J. G. Heubner, Buchhändle, Subscriptionen bei Ludy

In Berlin werden ehmigke, Burgstraße Nr. 8, angenommen.

Durch alle Buchhandlungen, Berlin, Stuhraq ist gratis zu erbalten:

612oeoehn n ls

Eingegange

der Centner 66

888 Kartosf

inmal abna

Preise zu bezieh

von Romanen und Erzählmngn

f. 3 Roggen 1 1 Sgr. 6 Pf. 82 8

Berlin

Amtliche Nachrichten.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Sich in der Nothwendig⸗ befunden, der amtlichen Wirksamkeit des Erzbischofes von August Freiherrn Droste zu Vischering, ein u setzen. üald nach dem Antritte seiner Wuͤrde suchte der Erzbischof it derselben verbundene amtliche Wirksamkeit auf eine eauszuuͤben, welche, ganz unvertraͤglich mit den Grund⸗ tzen der Monarchie, von keinem andern Bischofe derselben nsoruch genommen wird, auch in keinem andern Deutschen zugelassen ist. b Ee. Majestaͤt der Koͤnig durften ein solches Benehmen um niger erwarten, als Allerhoͤchstdieselben in den Rheinlan⸗ sie Herstellung der daselbst waͤhrend der vorangegangenen chaft in tiefen Verfall gerathenen katholischen Kirche durch on allen Angehoͤrigen derselben dankbar aufgenommene von Seiten der Staats-Behoͤrden treu und gewissenhaft fuͤhrte Vereinbarung mit dem Paͤpstlichen Stuhle, so wie große Anstalten fuͤr die Bildung und Erziehung der ka⸗ chen Bevoͤlkerung und Geistlichkeit Sich mit besonderer gfalt haben angelegen seyn lassen. Den Erzbischof mußte auf das eindringlichste an seine Pflicht erinnern, daß er seinerseits nichts verabsaͤumen duͤrse, um die freund⸗ Verhaͤltnisse, welche sich waͤhrend des Verlaufes der leb⸗ ahrzehende zwischen der Staats⸗ und katholischen Kirchen⸗ at bei foͤrderlichem Zusammenwirken der beiderseitigen

„Sonntag den 26fen November

,—

8 ——————

licher Amtshandlungen unmoͤgli hegen h g oͤglich zu machen, unumgaͤnglich

In Beztehung auf die kuͤnftige Verwaltung der Er Dioͤzese Koͤln sollte, nach der Allerhoͤchsten Ordre vom 15ten dng; Fg. Metropolitan⸗Kapitel daselbst, unter Mittheilung dieser Aller⸗ höoͤchsten Verfuͤgung, aufgefordert werden, nach den kanonischen Vorschriften diejenigen Maßregeln einzuleiten und zu treffen, welche zur Aufrechthaltung des unentbehrlichen Geschaͤftsganges erforderlich und dem Zustande der eingetretenen Hemmung des erzbischoͤflichen Amtes angemessen sind, auch uͤber diesen Vor⸗ gang an den Paͤpstlichen Stuhl mit den ihm geeignet scheinen⸗ den Antraͤgen sofort unmittelbar zu berichten.

Demgemaͤß hat der Ober⸗Praͤsident von Bodelschwingh, waͤhrend eine gleichzeitig in den Amtsblaͤttern der Rhein⸗Pro⸗ vinz erschienene amtliche Bekanntmachung das Publikum von der getroffenen Maßregel unterrichtet und naͤher daruͤber be— lehrt, das Metropolitan-⸗Kapitel am 21. November feierlich ver⸗ sammelt, demselben die entsprechende Eroͤffnung gemacht und ihm zu diesem Behufe auch das nachstehend abgedruckte Schrei⸗ ben des Ministers der geistlichen Angelegenheiten, Freiherrn von Altenstein, vom l5ten d. M. zugestellt.

Noch am demselben Tage ist sodann von dem Metropo⸗ Utan⸗Kapitel die interimistische Verwaltung der Erz⸗Dioͤzese Koͤln uͤbernommen worden.

Schreiben des Geheimen Staats⸗Ministers ꝛc. Frei⸗

herrn von Altenstein an das Metropolitan⸗Kapitel zu Koͤln.

neten, der erzbischoͤflichen Gewalt und

lassung einer solchen Handlungsweise wuͤrde so unvermeidlich die Zerstoͤrung aller Universitaͤts-⸗Bildung und die Verdraͤn⸗ gung aller wissenschaftlichen Studien seyn, daß man kaum zweifeln darf, es sey mit jenem Verfahren von dem Erzbischofe Snä der Umsturz der Deutschen Universitaͤts⸗Bildung, o weit an ihm lag, bezweckt worden. Es ist nun daraus zu erklaͤren, weshalb der Herr Erzbischof den durch eine Ueberein⸗ kunft zwischen seinem Amtsvorfahr und der Regierung geord⸗ geistlichen Aufsicht jede

billige Garantie gewaͤhrenden Geschaͤftsgang hinsichtlich jenes

Konvictoriums gaͤnzlich unbeachtet ließ und den ben aufs

Ordnung geblieben als eine Fortsetzung desselben Verfahrens

V V

Inspektor dessel⸗ behandelte, weil er in den hg- war. Eben so kann es kaum anders, denn und eine Verfol

desselben Planes betrachtet werden, wenn der Herr Encgung seitdem die von seinem Amtsvorfahr im Einverstaͤndniß mit der Regierung begruͤndete, durch zehnjaͤhrige Erfahrung bewaͤhrte Einrichtung des erzbischoͤflichen Priester-Seminars umgestaltet hat, ohne dem Koͤniglichen Unterrichts⸗Ministerium auch nur die geringste Kenntniß davon zu geben. Und doch kann Niemand in Abrede stellen, daß, abgesehen von dem oben erwaͤhnten Um⸗ stande, der Staat dabei betheiligt sey, wenn die Zeit des vor⸗ geschriebenen Aufenthalts im Seminar von einem Jahre auf zwei verlaͤngert werde. Es ist hiernach nicht zu verwundern, wenn er in den letzten Tagen, nach den der Regierung zuge⸗ kommenen Berichten, sämmtliche Lehrer des Seminars außer Thaͤtigkeit gesetzt hat, ohne daß er mir davon im geringsten An⸗

haͤrteste

zeige gemacht haͤtte.

Sammlung Schauspielen, Briefen, Biograptien Denkwürdigkeiten, Reisen, historischen und abe werthvollen Schriften aus dem Verlage w F. A. Brockhaus in Leipzig, welche sich zur Errichtung und Ergänzung voli vat- und Leihbibliotheken eignen und zu sehr m theilhaften Bedingungen erlassen werden.

Eine nicht geringere Beschwerde hat der Herr Erzbischof zweitens dadurch begruͤndet, daß er sich uͤber die Vorschrift der Gesetze, nach welcher Paͤpstliche Bullen und Breven, eben

wie neue bischoͤfliche Verordnungen nur mit Vorwissen und Ge⸗ nehmigung der Regierung vollziehbar sind und im Lande verbind⸗ liche Kraft erlangen, ganz ruͤcksichtslos hinausgesetzt hat. In sei⸗ nem oben erwaͤhnten Rundschreiben an die Beichtvaͤter zu Bonn sagt er mit klaren Worten, daß Breven dogmatischen Inhalts der Staats⸗Genehmigung gar nicht beduͤrfen, Und daß deren zu Rom vollzogene Publication hinreiche, um ihnen uͤberall verbindliches Ansehen zu verschaffen. Diese Behauptung widerspricht schnur⸗ straks den der Monarchie, dem Staatsrechte und der Praxis aller Deutschen Laͤnder: einem Rechte und einer Praxis, die nicht nur zur Sicherung der Staats⸗Gewalt, und zur Auf— rechthaltung des allgemeinen Friedens, sondern auch zur Ver⸗ meidung schwerer Irrungen und Stoͤrungen innerhalb der ka⸗ tholischen Kirche des Landes heilsam und um so nothwendiger sind, als selbst Entscheidungen uͤber die Lehre fast immer mit faktischen Verhaͤltnissen zusammenhaͤngen, und gerade um ihnen die geforderte Geltung zu verschaffen, in der Ausführung mit den Landes⸗Gesetzen vereinbarlich gemacht werden muͤssen. Wen es also in dem Bereiche der Koͤniglichen Macht liegt, von der⸗ gleichen Entscheidungen hinsichtlich ihrer verbindlichen Kraft fuͤr Unterthanen und Staats⸗Beamte Einsicht zu fordern, so ist das Bestehen auf einem solchen Rechte keinesweges eine Einmischung in die Lehre der Kirche, welche darin berüͤhrt seyn kann, son⸗ dern nur die Aufrechthaltung der Grundbedingungen des Be⸗ stehens des Reiches. Es kommt auch im vorliegenden Falle, außer dem oben angedeuteten Mangel offizieller Mittheilung, hinzu, daß kein katholischer Bischof der Monarchie, ja der Herr Erzbischof selbst nicht, sich an die Regierung Behufs jener Pu⸗ blication gewandt, und daß diese, so viel bekannt geworden, auch in anderen Deutschen Laͤndern nicht stattgefunden hat.

Ganz von derselben Art und Tendenz ist drittens die in den oͤffentlichen Blaͤttern vielbesprochene Aufstellung von acht⸗ zehn Saͤtzen, welche den Priestern, die als Beichtvaͤter zuge⸗ lassen werden wollen, und anderen Geistlichen der erzbischoͤfli⸗ chen Dioͤzese Koͤln als Bedingung ihrer Wirksamkeit zur Unter⸗ schrift von ihm vorgelegt werden sollten und wirklich vorgelegt worden sind. Die Aufstellung einer solchen neuen Bedingung ist offenbar eine neue Verordnung, welche als solche der landes- herrlichen Genehmigung bedarf. Sie greift ferner durch die bedin⸗ gende Kraft, welche der Unterschrift beigelegt wird, tief in die Recht Einzelner ein und bedarf deshalb einer besonderen Beachtung. Endlich aber enthaͤlt der achtzehnte Artikel jener Thesen, woͤ⸗ durch auch in Sachen der Disziplin jeder Rekurs gegen Miß⸗ brauch der erzbischoͤflichen Gewalt an den Landesherrn unbe⸗ dingt ausgeschlossen wird, einen unmittelbaren Eingriff in das landesherrliche Recht, wie es in allen Deutschen Landen und

i Reisen in entfernte Welttheile u. s. w. u. s. w. Die große Gemeinnützigkeit dieses Insti⸗ tuts wird auch dem Berliner Publikum ein⸗ leuchten und dasselbe veranlassen, recht oft dessen verschiedenartige Geschäftszweige zu benutzen, wie es in allen Theilen des Deut⸗ schen Vaterlandes so häufig geschieht.

Selbstverständlich wird für epidemische

platz Nr. 2, zu haben: GIsIe

Morgen⸗ und Abendbetrachtungen

auf alle Tage des Jahres von Pfarrer Dr. J. C. E. Lösch. Ir Bd., 1s Heft mit 2 Stahlstichen. gr. 8vo. Druckpapier 5 sgr., Velinpapier 6 ¼ sgr. Krankheiten auf Prämien keine Zulage ver⸗ Dieses Werk von einem Verfasser, dessen Name für den echt christlichen Geist des Inhalts und die Gedie⸗

angt. 2 Pläne und Formulare zu den üblichen Ge⸗genheit der Ausführung bürgt, erscheint zur leichtern sten sind unentgeltlich abzu⸗Anschaffung in Lieferungen, jede zu obigem Preise. Das Ganze umfaßt 2 Bände, jeder geziert mit einem schönen Stahlstich und in Stahl gestochenem Titel, und wird vor Ablauf des kommenden Jahres beendigt, so es bereits vom 1. Januar an ununterbrochen be⸗ nutzbar ist. Papier und Druck sind gut; letzterer ab⸗ sichtlich etwas groß, damit er auch dem schwächeren Auge deutlich erscheint. Subscribentensammler erhal⸗ ten auf 12 Exemplare das 13te gratis. Friedrich Kornsche Buchhandlung in Nürnberg.

Verlassenschaft des genannten Testators zustehende Erbrecht aus irgend einem Grunde Rechtens begrün⸗ dete Ansprüche machen zu köunen sich befugt erach⸗ ten, hiermit geladen, solche in einem der auf den 30. Oktbr., 21. Novbr. und 12. Dezbr. d. J., Morgens 10 Uhr, 1 anberaumten Liquidations⸗Termine vor dem Königl. Hofgericht gebührend anzumelden und nachzuweisen, bei Vermeidung der Präclusion, welche durch den am 8. Januar k. J. zu publicirenden Präclusiv⸗Abschied l verhängt und ausgesprochen werden wird. 1 Datum Greifswald, den 30. September 1837. sundheits⸗ Atte Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern ffordern bei g— 8 Carl W. J. Schultze,

4 JT6““ 8 v. Möller, Praeses. Agent der Deutschen Lebensver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft. Berlin, im August 1837.

inden gebildet hatten und die er bei dem Antritte seiner soe vorfand, in ihrer gedeihlichen Entwickelung zu erhalten. t diese gerechte Erwartung zu erfuͤllen, welche von ihm heeine seiner Wahl vorausgegangene schriftliche Versiche— g zu einem vollen Vertrauen befestigt worden war, setzte er mit Willkuͤr uͤber die Landes⸗Gesetze hinweg, verkannte das igliche Ansehen und brachte verwirrende Stoͤrung in geord⸗ Verhaͤltnisse. 3 Die zunaͤchst auf Anordnung der hoͤchsten Staats⸗Behoͤr⸗ angewandten und sodann auf unmittelbaren Allerhoͤchsten hl wiederholten Versuche, den Erzbischof auf guͤtlichem (über die Schranken seiner Amts⸗Befugnisse zu verstaͤn⸗ waren eben so fruchtlos, als die Warnungen uͤber die emeidlichen ernsten Folgen seines fortgesetzten Widerstre⸗ gegen die bestehenden Gesetze: derselbe erklaͤrte viel⸗ „ve der Anwendung der von ihm aufgestellten Grund⸗ wie bisher, so auch ferner beharren zu wollen; er scheute sich zuletzt nicht, selbst Schritte zur Aufregung Gemuͤther zu thun. Auch unter diesen Umstaͤnden wollten Majestaͤt der Koͤnig aus Ruͤcksicht auf die bestehenden dschaftlichen TT’ mit dem Paͤpstlichen Stuhle enthalten, der Strenge der Gesetze auf das Verfahren rzbischofes Anwendung zu geben. Zur Wahrnehmung Rechte Allerhoͤchstihrer Krone, zur Verhinderung ver⸗ icher Stoͤrungen in dem Gange der Verwaltung eines bichtigsten Theile der oͤffentlichen Angelegenheiten, vorzuͤg⸗ aber zur Aufrechthaltung des Friedens und der Eintracht Ihren Unterthanen, fuͤr welchen Zweck die goͤttliche Vor⸗ g Ihre Bemuͤhungen unausgesetzt gesegnet hat, blieb Sr. glichen Majestaͤt hiernach kein anderes Mittel uͤbrig, als gsteus der Ausuͤbung der amtlichen Wirksamkeit des ge⸗ ten Praͤlaten in aller und jeder Beziehung ein Ziel zu

Zu diesem Ende haben Se. Majestaͤt die erforderliche Ver⸗ ag mit groͤßtem Bedauern und nur in Betrachtung ihrer gend gewordenen Nothwendigkeit mittelst Allerhoͤchster Ordre löten d. M. zu erlassen und die Vollziehung der solcher⸗ t beschlossenen Maßregel dem Ober⸗Praͤsidenten der Rhein⸗ ing, von Bodelschwingh, zu uͤbertragen geruht, welchem in

Eigenschaft die dortige Wahrnehmung des landesherrli⸗ Masestaͤts⸗Rechtes circa sacra obliegt. Die demselben i ertheilte naͤhere Anweisung ging insbesondere dahin, r in einer mit aller Wuͤrde einer feierlichen Handlung haltenden Konferenz, unter Zuziehung mehrerer durch ihre 98 Stellung ausgezeichneter Zeugen dem Praͤlaten auf Srund der ihm vorzuzeigenden Allerhoͤchsten Ordre zunaͤchst Frage: ob er bei seiner obenerwaͤhnten Erklaͤrung beharre, legen, im Falle dieses Beharrens aber anzukuͤndigen habe: Ausͤbung seines erzbischoͤflichen Amtes und folglich auch

Dem Hochwuͤrdigen Metropolitan⸗Kapitel sind die Vor⸗ gaͤnge nicht fremd durch welche der Herr Erzbischof, Freiherr Clemens August Droste zu Vischering, der Koͤniglichen Regierung in immer steigendem Maße Anlaß zur Unzufrieden⸗ heit und zu ernsten Mahnungen gegeben hat. Es kann dem Kapitel nicht entgangen seyn, daß die von dem gemaͤßigten Benehmen und gesetzlichen Verfahren aller uͤbrigen katholischen Landes⸗Bischoͤfe so sehr abstechende Ruͤcksichtslosigkeit jenes Praͤ⸗ laten gegen die bestehenden Gesetze und Verordnungen, seine Nichtachtung aller vorgeschriebenen und rechtlich bestehenden Formen und Einrichtungen, seine Eingriffe in die landesherr⸗ lichen Rechte und sein schrankenloses Einschreiten gegen Perso⸗ nen, welche die allgemeine Gerechtigkeit nicht erlaubte, seiner Willkuͤr zu uͤberlassen, mit unabweisbarer Nothwendigkeit die Krise herbeifuͤhren mußten, welche nur die ausharrende Geduld und große Langmuth einer milden Regterung fast bis zur Auf⸗ loͤsung aller Ordnung im Lande, ja bis zur Gefaͤhrdung der oͤffentlichen Ruhe hat hinausschieben koͤnnen.

Indem ich mir vorbehalte, diese beschwerenden Umstaͤnde mit ihren Belaͤgen unverzuͤglich Einem Hochwuͤrdigen Metro⸗ politan⸗Kapitel vollstaͤndig vorzulegen, will ich hier nur kurz an die erheblichsten Punkte erinnern, die dabei zur Sprache kommen. Bekannt und urkundlich festgestellt ist zuvoͤrderst das einseitige und alle Form, wie schon die Natur der Sache und die allgemeine Gerechtigkeit sie vorschreibt, entbehrende Einschrei⸗ ten des Herrn Erzbischofs gegen jene Professoren der Bonner Universitaͤt, welche 18 als Schuͤler und Freunde des verstor⸗ benen Hermes mißfaͤllig und verdaͤchtig waren. Niemals ist es der Regierung in den Sinn gekommen, weder die Hermesische Lehre in Schutz zu nehmen, noch uͤberhaupt sich in jene Ange— legenheit einzumischen, so weit sie eine reine Lehrfrage ist. So wie sie davon schon fruͤher durch die Berufung eines ausge⸗ zeichneten Lehrers, welcher jener Schule durchaus fremd war, einen offenkundigen Beweis gegeben, so hat sie auch diesen Grundsatz, den sie nie verlassen wird, seit dem Erscheinen des Paͤpstlichen Verbotes der Hermesischen Schriften aufs Unzwei⸗ deutigste bethaͤtigt. Ungeachtet das Paͤpstliche Breve vom 26. Sep⸗ temder 1835 ohne alles Vorwissen der Regierung ergangen, und derselben nicht offiziell mitgetheilt war, daher auch von ihr offiziell nur ignorirt werden konnte; so ist nichtsdestoweniger vom An⸗ fange an von ihr dafuͤr gesorgt, daß die verbotenen Hermesischen Schriften auf der Universitaͤt beseitigt wuͤrden. In diesem Sinne sind die ernstlichsten Verfuͤgungen an die Professoren er— gangen, auch von denselben, so weit der Regierung bekannt ist, gebuͤhrend beachtet worden. Allein dieses hat den Herrn Erz⸗ bischof nicht zu befriedigen vermocht. Trotz der freundlichen Aufforderung, die ihm deshalb zuging, ist er nicht einmal zu bewegen gewesen, jene Prosessoren vor sich zu lassen, und ihnen

geh.

Höchst werthvolle u. elegante- Festgal- So eben ist erschienen: 8 Iltes Album für Gesang und Piam- Neueste Original-Compositionen der berühmtes- Meister, als: Carafa, Curschmann, Donizetti., Hale Huth, Kücken, Loewe, Mme. Malibran, l delssohn-Bartholdy, Meyerbeer, Panse C. G. Reissiger, Truhn. Portrait von C. M. v. Weber, Fac-Similiaw Boieldieu, Catel, Cherubini, Spohr, (. v. Weber, Weigl. 9 Vignetten und Dedicas gez. von ausgezeichneten Künstlern. Goldtitel. E. geb. 3 ¾ Thlr. Pracht-Ausgabe 6 Thlr. Die Namen der berühmten Komponisten verblt den innern Werth. Die große Verbreitung so allgemeine Anerkennung, welche das 1ste Album Original⸗Beiträgen von Banck, Bellini, Curs mann, Eckert, Field, Mme. Heusel, geb. Mä. delssohn, Loewe, Mendelssohn⸗Barthol Mlle. Puget, C. G. Reissiger, Rossini, Sye tini, Taubert gefunden, läßt eine gleiche Theilnah für diese den Gesangfreunden sehr zu empfehla Gabe erwarten. Der Preis ist höchst billig ges Am 1. Dezember erscheint:

AIbum lu ianiste enthaltend die neuesten Original-Compositionen Louis Berger, Cramer, Ad. I selt, Kalkbrenner, Mendelssohn-Barthol Moscheles, Reissiger, Taubert. Mit traits, Fac-Simile der Handschrift der berühmte Componisten, Dedication. Auf schönstem Note- pier. Eleg gebunden. Subscriptions-Preis

Pracht-Ausgabe 6 Thlr. Schlesingersche Buch- u. Musikhanll

in Berlin, unter den Linden No. ³⁄

Edietal⸗Kadung.

Rachdem der Herr Canonicus Werner hierselbst durch seinen General⸗Bevollmächtigten, den Tuchbe⸗ reiter Dauber allhier, zu vernehmen gegeben, daß er mit seinen Gläubigern ein gütliches Arrangement zu treffen wünsche, und zu dem Ende um die Erlassung einer Edictal⸗Ladung gebeten hat, so sind alle diejeni⸗ d me gen, weiche an den gedachten Canonicus Werner aus 8 Kupferplatten 16 irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderun⸗ zu dem Nachlasse des Königl. Sächs. Pensionairs 8 gen machen, zu deren Angabe und Bescheinigung auf Kunstakademie Herrn Professor Johann Phlliph Veith’s

Sonnabend, den 10. Februar 1838, bewirkt werden und sind die gedruckten Verzeichnisse

des Morgens um 10 Uhr, auf portofreie Verlangschreiben sofort zu haben: in unter der Verwarnung zu Rathause verabladet wor⸗ Berlin bei Herrn Asher, Leipzig bei Herrn Maler den, daß diejenigen, welche nicht erscheinen, als dem⸗ Börn er und Herrn Rud. Weigel, München bei jenigen beitretend angesehen werden sollen, was die Herrn Kunsthändler Ferwttersg h. Weimar bei Herrn Mehrheit beschließen wird. 16“ Buchhändler Hoffmann, Wien bei Herrn Sig. Stade, den 11. November 1837. Bermann, K. K. Hofbibliotheken⸗Kunsthändler und sadtgertht. zu Dresden durch die Walthersche Hofbuchhandlung.

Dresden, am 19. November 1837. Carl Ernst Heinrich.

Königl., auch Stadt⸗ und Raths⸗Auctionator.

Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft. Erste Einzahlung von zehn Prozent. Die Herren Actionaire werden unter Beziehung auf

§§. 14, 15 und 16 des Statuts aufgefordert, die erste Einzahlung mit 9 ½ Prezent oder 23 ¾ Thaler auf jede Actiec bis zum 24. Dezember d. J., von welchem Tage die Quittungen datirt seyn werden, bei uns eder bei

den Herren Joh. Dav. Herstatt, Sal. Oppenbeim jun. & Comp., Abr. Schaffhausen und Joh. Heinr. Stein in Köln, oder dem Hrn. Carl Adenaw in Aachen zu leisten. Die dagegen zu empfangenden Quittun⸗ gen werden auf zehn Prozent oder 25 Thaler für die Actie lauten, indem das früher bezahlte ein halb Pro⸗

Kupferstich⸗Auction zu Dresden. Den 21. und 22. Februar 1838 wird durch Unter⸗ zeichneten die Versteigerung der Kupferstiche, Handzeichnungen, Radirun⸗

gen und mehrerer werthvollen

Im Verlage der J. G. Calveschen Buchhandlung in Prag ist so eben erschienen und durch alle Buch⸗ handlungen zu beziehen: 8 Landwirthschaftliches Conversations⸗Lexikon für Praktiker und Laien. Herausgegeben von Dr. Alex ander von Lengerke, Mitgliede der patriotischen und ökonomischen Gesell⸗ schaften in Kopenhagen, Altona, Rostock, Celle, Pots dam, Cassel, Dresden, Carlsruhe, Wien und Breslau. In vier Bänden.

Mit dem so eben ausgegebenen zwölften Hefte ist nunmehr die erste Hälfte dieses großartigen, umfassen⸗ den Werkes vollendet. Die Verlagshandlung verfehlt darum nicht, die Aufmerksamkeit des landwirthschaft lichen Publikums auf den reichen und gediegenen In⸗ halt der bis jetzt erschienenen zwei Bände, oder 12 Hefte, zu lenken. Sowohl dieser wie dessen umsichtige Bear⸗ beitung empfehlen dieses Werk gewiß als ein vollstän diges Panorama der gesammten Landwirthschaft aller Gegenden und Vörker; als ein getreues Abbild ihres Zustandes in der Bergangenheit und Gegenwart als ein vollständiges biographisch⸗literarisches Fundbuch für den Praktiker und Laien. Es erfüllt recht eigent⸗ lich das augenblickliche Bedürfniß der Nachweise über die heterogensten ökonomischen Gegenstände, und ersetzt daher nicht unr eine kostbare Büchersammlung für diefe Wissenschaft, sondern bietet zugleich den Vortheil der erleichterten und richtigen Aufza ung und Beurtheilung ihrer Prinzipien und Zustände.

Bekauntmachung vom Königl. Baverschen Kreis Stadtgericht RNürnberg. Nachdem sich der Küchenschreiberssohn Friedrich Hein⸗ rich Philipp Müller von hier, innerhalb der ihm durch diesseitige öffentliche Bekanntmachung vom 26. Oktober v. J. fürgestreckten Frist weder in Person noch durch einen Bevollmächtigten diesseits gemeldet und seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort nicht angezeigt hat, so wurde derselbe durch diesseitiges Erkenntniß vom 2isten d. M. für verschollen erklärt mit dem Anhange, daß dessen hierorts hinterliegendes schwesterliches Erbe ad 370 Fl. nunmehr gegen Cantion an dessen nächste Erbin ausgehändigt werden soll. Nürnberg, den 21. Oktober 1837. Der Königl. Baversche Kreis⸗ und Stadt⸗ gerichts⸗Direktor Busch.

und

An alle Buchhandlungen wurde so eben veis (in Berlin, Stechbahn Nr. 3, an E. S. Mitt! Lord Byron's ausgewaͤhlte Dichtung Aus dem Englischen übertragen. 11 N.

Leipzig, bei A. Wienbrack. 8vo. geh. 15 69

Bei vorstehendem Buche, welches sich nicheA. durch eine wohlgetroffene Auswahl der Gedut*

Dentsche Lebensversicherungs⸗Gesellschaft.

Dies Institut, das mit dem 1. Dezember 1828 zu Lübeck ins Leben trat, gab Veran⸗ lassung zu den später in Deutschland errich⸗ teten 7 Instituten ähnlicher Art, und mit wahrer Freude sieht man, daß der Segen

zent in Anrechnung kommt. Köln, den 24. Oktober 1837. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗

v. Oppen. Hansemann. A. Oppenheim. Schnitz⸗ ler. C. E. Dahmen. A. Lamberts.

Gesellschaft.

k. J. vollendet seyn wird.

der Lebensversicherungs⸗Gesellschaften, der sich seit länger als hundert Jahren über zahllose Familien Englands verbreitete, auch sich im Deutschen Vaterlande wirksam zeigt, und daß der Schmerz vieler Familien, die ihren Versorger verloren, dadurch ge⸗ mildert wurde, indem sie die Sorgen für! ihr Fortkommen hoben und ihnen die Mittel 5 zu einer angenehmen sorgenfreien Existenz oten.

Das obengenannte Institut erfreuet sich einer allgemeinen Theilnahme und Aner⸗ kennung schon aus dem Grunde, weil es eine große Vielseitigkeit von Geschäftszwei⸗ gen hat und dadurch auf viele Verhältnisse des Lebens segensreich einwirkt.

Es übernimmt nicht allein Versicherungen auf das Leben einzelner Personen, wie auf das zu Gunsten einer bestimmten Person im Ueberlebungsfalle und auf zwei verbundene Personeu, sondern es übernimmt auch:

Aussteuern für Kinder bei einem gewissen zurückgelegten Alter, wodurch Aeltern ihren Töchtern eine Aussteuer bei der Verhei⸗

einem

In

des Anstandes

S. Mittler,

v“ 1“

Literarische Anzeigen.

Geschenk fuͤr Neuverehelichte oder Enthüllung der Geheim nisse.

Ein Lesebuch für junge und nicht junge Eheleute,

welche sich über Alles hier Rath erholen können.

reich vermehrte Auflage.

wird hier Alles wissen Nöthige mitgetheilt, ohne die Gränzen

weshalb diese reich vermehrte fällig aufgenommen werden wird. Es ist zu haben bei C. F. Kecht in Berlin, Brüderstraße Nr. 24,

und in dessen Handlung in Wrietzen a. d. O.

Für Grundbesitzer, Bei G. Basse in Quedlinburg ist so eben erschie⸗

nen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Ber⸗ lin (Stechbahn Nr. 3), Posen und Bromberg bei E.

Zu haben in der

- 5 5te 8b Geheftet. 15 sgr. und sorgsamen Styvle

zarten s obiger Beziehung zu

in nur im Geringsten zu überschreiten, uflage gewiß nur bei⸗ VIII. Heft.

handlungen versendet worden:

ö und itzer.

Hausbe

in Greifswald bei 2. Bamberg:

Das ganze Werk erscheint in 20 bis 24 Heften oder 4 Bänden, jeder Band 50 bis 60 Bogen stark. Es wird auf Velin⸗Druckpapier im größten Octav⸗Format, kompreß, mit ganz neuen Lettern gedruckt. Alle 3 bis 4 Wochen erscheint ein Heft von 10 Begen, welches broschirt 20 sgr. kostet, wonach das Ganze bis Mitte

„Nicolaischen Buchhandlung in Berlin (Brüderstr. Nr. 13), Elbing, Stettin, Stolpe u. Thorn.

3 Kunsb6116 1 eben erhielt ich eine bedeutende Sendung der neuesten Englischen Kupferstiche, schönsten Steeple Chases etc. etc. Friedrich Krebs, Kunsthändler, Französische Strafse No. A1, am Gensd'armen-Platze.

Worunter

Oesterreichische militairische Zeitschrift 1837. Dieses Heft ist so eben erschienen und an alle Buch⸗

Inhalt: I. Ueber die Dampfschifffahrt und ihre Anwendung auf den Seekrieg. II. Briefe über den Entsatz von Bilbao 1836 und das Treffen bei Hernani 1837. III. Der Feldzug 1797 in Italien, Inner⸗Hester⸗ reich und Tyrol (Schluß des zweiten Abschnittes). IV. Literatur. V. Militair⸗Veränderungen.

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die

rons, sondern noch durch eine vorzüglich tune Uebersetzung derselben auszeichnet, mache ich nän merksam, daß die gefällige und elegante äußen; stattung dasselbe ganz besonders empfehlen m Dieses Werkchen elgnet sich ganz besonders u burtstag⸗ und Weihnachtsgeschenken und wid ddadurch bald einer sehr günstigen Aufnahme in . deten Publikum erfreuen. G

2 8 Bei Burmeister & Stange, umer den 7

Nr. 22, ist so eben erschienen und in allen Buch lungen zu haben:

BVEWe.

Drittes Heft: Tabagie und Billard. Preis 5 sgr

Bei Windolff & Striese in Königsber 18

ist erschienen und in allen Buchhandlungen, der Vereins⸗Bu. zu haben:

- chhandlung, Schloßfreiheit

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Pädagogik oder Erziehungs⸗ und Un

E131“ Uach den Anfordern

der Gegenwart von August Arnold⸗ Preis 1 Thlr. 7 ½l sgr.

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kufenthalt in der Erz⸗Diszese Koͤln koͤnne ihm unter die⸗ smstäͤnden von Sr. Koͤniglichen Majestaͤt nicht laͤnger ge⸗ ee es stehe ihm jedoch frei, sich außerhalb jener ein seinem Heimathslande, der Provinz Westphalen, belzebigen Aufenthaltsort zu waͤhlen, von wo aus er sich nüst schriftlich oder auch persoͤnlich nach Rom zu wenden hindert seyn wuͤrde, sofern er nur, damit weiterer Ver⸗ ng der Verhaͤltnisse vorgebeugt werde, das Versprechen wolle, hinfuͤhro keinerlei Amtshandlung vorzunehmen; Falle der Verweigerung dieses Versprechens wuͤrde ihm da⸗ 6“ nothwendigen Sicherung des eben bezeichneten Zwek⸗ ie in der Naͤhe seiner Heimath belegene Stadt Minden seiner eventuellen Bestimmung Sr. Koͤniglichen Majestaͤt enstweiliger Wohnsitz angewiesen und seine unverzuͤgliche 1b da in veranlaßt werden muͤssen. 9 ber⸗Praͤsident ist am Montage, den 2esten d. M., sih nachgekommen, und hierbei von Seiten des Erz⸗ 9 . beharrlicher Wiederholung seiner fruͤheren Erklaͤ— 9 veeist 68 1. von ihm verlangten Versprechens ver⸗ 1 LIG 8 Hiernach hat aus dem oben angefuͤhrten drin⸗ beranlaßt Erzbischof schon am Abende desselben Ta⸗ 89 muͤssen, nach Minden abzureisen. Die 9 rden sind angewiesen, ihm alle, seiner Wuͤrde, 1 gebuͤhrenden Ruͤcksichten angedeihen zu lassen secrann ebrauche seiner persoͤnlichen Freiheit nicht mehr nken, als es der Zweck, ihm die Ausuͤbung erzbischoͤf⸗

zu erlauben, sich vor ihm durch muͤndliche Verantwortung, ja selbst Vorlegung ihrer Hefte zu rechtfertigen, oder seine Beleh— rung daruͤber zu empfangen. Eben so hartnaͤckig und eigen⸗ sinnig wies er in der damals, um die Stoͤrung des akademi⸗ schen Unterrichts zu verhindern, mit ihm gehaltenen amtlichen Besprechung das nach jener Weigerung um so billigere Ver⸗ langen zuruͤck, ihnen anderweitig bekannt zu machen, was er an ihrer Lehre zu tadeln sinde und gebessert zu sehen wuͤnsche. Ja, er verwarf selbst den Vorschlag, sich nach der ihm zustehen⸗ den Befugniß durch Beaufsichtigung der Vorlesungen den Besitz von Thatsachen zu verschaffen, auf welche hin er der Regierung seine Beschwerden einreichen und die Entfernung jener Lehrer verlangen konnte. Vielmehr ist bekannt, wie er mit Nichtachtung aller vorgeschriebenen Formen und ohne Anfuͤhrung irgend eines sachlichen Grundes selbst eingeschritten ist und eigenmaͤchtig das Verbot der akademischen Vorlesungen verhaͤngt hat. Die Wege die er eingeschlagen, um jenem Verbote Oeffentlichkeit und Geltung zu verschaffen, sein Rundschreiben an die Beichtvaͤter zu Bonn, der Gebrauch oder vielmehr Mißbrauch, dem Beicht⸗ stuhl und Kanzel ausgesetzt waren, und die verderblichen Fol⸗ gen dieser Vorgaͤnge sind so offenkundig geworden, daß sie hier nur angedeutet werden duͤrfen. Die Aufloͤsung der Zucht, die Herabwuͤrdigung der Lehren, die Verspottung der Anordnun⸗ gen der Obrigkeit, die c. des Konvictoriums, die Stoͤ⸗ rung des akademischen Unterrichts fuͤr so viele zum Dienste der Kirche heranreifende Juͤnglinge das sind Folgen, die vor Aller Augen liegen. Allein die weitere Folge der Zu⸗

fast allen christlichen Staaten Europa's seit Jahrhunderten be⸗ steht. Eine so bedeutende, so bedenkliche, so gesetzwidrige An⸗ ordnung ward aber von dem Herrn Erzbischof vorgenommen, ohne daß er der Regierung auch nur eine Anzeige zu machen fuͤr gut befunden haͤtte. Nicht minder gesetzwidrig und mit noch beschwerenderen Umstaͤnden verbunden ist endlich viertens das Verfahren des Herrn Erzbischofs hinsichtlich der gemischten Ehen gewesen und es muß dieses Unistandes schon hier um so ausfuͤhrlicher Er⸗ waͤhnung geschehen, als der Herr Erzbischof sich nicht gescheuet hat, diesen Gegenstand mit Verschweigung der wahren Sachlage als den eigentlichen Grund des ihm angedrohten Verfahrens der Regierung hervorzuheben und dadurch die Gemuͤther auf⸗ zuregen: ein Benehmen, das um so schwererer Verantwortlich⸗ keit unterliegt, als darin schon an sich ein großer Mißbrauch der Koͤniglichen Gnade enthalten ist. Es war nur Wirkung dieser von ihm als Schwaͤche ausgelegten Gnade und Nachsicht daß nach der Abweisung der freundlichsten und zugleich ernste⸗ sten muͤndlichen Vorstellungen, die ihm im Namen Sr. Maze⸗ staͤt des Koͤnigs selbst gemacht wurden, ihm nochmals h schriftliche Abmahnung zugefertigt ward. Die Huld des helde⸗ sten Monarchen wollte ihm noch eine Frist geben, sich zu . ken: sie wollte ihm den Ausweg offen lassen, durch fleiwineg⸗ Einstellung seiner Amtsthaͤtigkeit allem Einschreiten wegen 88 Vergangenen öbben. eder auch sich Zeit zu edisten um bei dem Oberhaupte seiner Kirche Belehrung zu suchen, w 9 ihm unbedenklich gewaͤhrt worden waͤre wenn er ts Vesandhs