6 Schule in Eins verschmolzen haͤtte. Sobald diese Aenderung
der Central⸗Section bekannt wurde, erhob sich von den katho⸗ lischen Baͤnken der Kammer her eine heftige Opposition, die mit großen Worten den Liberalen vorwarf, das Verderben der Staats⸗ Universitaͤten zu wollen; denn diese Anstalten sind mit besonde⸗ ren polytechnischen Institutionen dieser Art versehen, und da⸗ durch hauptsaͤchlich im Stande, den freien Universitaͤten die Spitze zu bieten. Es begann eine hitzige Diskussion, die bald von dem speziellen Fall auf das Allgemeinere uͤberging, denn die Frage streifte in naͤchster Naͤhe an eine der Grundla⸗ gen unserer Constitution, an die Freiheit des oͤffentlichen Un⸗ terrichts. Die Katholiken bestritten der Regierung das Recht, neben den schon bestehenden Staats⸗Anstalten fuͤr den hoͤ⸗ heren Unterricht noch neue zu gruͤnden, und verlangten, die Mi⸗ litairschule solle nichts seyn, als was ihr Name besage, das heißt, eine Anstalt zur Erlernung und Application der dem Offizier noͤ⸗ thigen Wissenschaften. Das Ministerium wollte diesem Verlan⸗ gen sehr gern beitreten, und bis dahin erklaͤrte es sich mit der Majoritaͤt einverstanden, das Projekt der Central⸗Section zuruͤck⸗ zuweisen. Da mit einemmale warf man die Frage auf, wo die Schule etablirt werden solle; die Liberalen sagten, in Bruͤssel, wo sie schon provisorisch besteht, und sie mußten so sagen, denn nur so konnte sie von ihrer ebenfalls in Bruͤssel bestehenden Univer⸗ sitaͤt profitiren; das Ministerium, dem im hoͤchsten Grade daran Plegen ist, die Schule unter seinen Augen, seiner unmittelbaren Aufsicht zu haben, sagte ebenfalls in Bruͤssel, und so geschah es, daß die aͤußerste Linke, wie man in Frankreich sagen wuͤrde, mit eingeschlossen, gemeinschafliche Sache machte. Die katholische Partei sah sehr wohl ein, daß durch diese Wendung die Stellung der Hauptfrage. veraͤndert war; gelang es ihr, den Sitz der Schule anderswo als in Bruͤssel zu fixiren, so siel das Projekt einer polytechnischen Schule, und Alles, was daran haͤngt und daraus folgt, von selbst zusammen. Deshalb sammelte sie alle ihre Kraͤfte, und vorgestern, wo uͤber den ersten Artikel des Gesetzes abge—
aß es mit der Opposition,
stimmt wurde, erlitten die Minister und ihre neuen Freunde eine vollkommene Niederlage. Die Majoritaͤt entschied sich fuͤr die Errichtung der Militairschule in einem festen Platze, den man dafuͤr mehr geeignet hielt als die Hauptstadt. Weil die Diskussion sehr entschieden eine politische Wendung genom⸗ men hatte, so koͤnnte man glauben, daß die Minister sich vor diesem negativen Votum zuruͤckziehen wuͤrden, wie das in Eng⸗ land und Frankreich gewiß geschaͤhe. Doch scheint dies fuͤr den Augenblick noch nicht einzutreten; gewiß ist aber, daß eine Menge von Ereignissen in der inneren Geschichte der? arteien, die sich dem Lichte der Oeffentlichkeit entziehen, eine Art von Erkaͤltung zwischen dem Ministerium und der Majoritaͤt herbeigefuͤhrt hat, die uͤber kurz oder lang zu einem Bruch fuͤhren muß. Der ei⸗ genthuͤmliche Gang der hiesigen Verhaͤltnisse, die zunehmende Entwickelung der Hant⸗Parre⸗, die Bemuͤhungen der Liberalen, die starken Punkte ihrer Stellung, die sie zum Theil verloren haben, wieder einzunehmen, und vor allen Dingen die falsche Stellung, in welche die Katholiken sich oft zur Regierungs⸗Gewalt versetzt sehen — alle diese Umstaͤnde werden nothwendig uͤber kurz oder lang einen Minister⸗Wechsel herbeifuͤhren.
Bruͤssel, 26. Nov. Die Revpraͤsentanten⸗Kammer setzte am 25. November die Berathung uͤber die einzelnen Artikel des Militairschul⸗Gesetzes fort und nahm mit einer Majoritaͤt von 59 Stimmen gegen 12 ein Amendement an, wodurch die 86 am Anfange des zweiten Studienjahres gehalten sind, sich fuͤr einen sechsjaͤhrigen Dienst in der Belgischen Armee verbindlich zu machen. Ein anoderes Amendement, welches Gent als die Stadt bestimmte, wo die Militairschule errichtet werden sollte, damit die Zoͤglinge zugleich die Vorlesungen der Univer⸗ sitäts⸗Professoren besuchen koͤnnten, wurde, obwohl sich der Minister dagegensetzte und die Wahl des Orts dem Ministe⸗ rium uͤberlassen wissen wollte, mit einer Majoritaͤt von 38 ge⸗ gen 28 Stimmen angenommen.
An die Repraͤsentanten⸗Kammer ist der von Herrn Des⸗ maisieres verfaßte Bericht der Central⸗Section uͤber das Bud⸗ get des Kriegswesens fuͤr 1838 vertheilt worden. Darin ist der Wunsch ausgesprochen, daß kuͤnftig kein Budget ohne voraus— gegangene Pruͤfung der Rechnungen von dem vorigen Jahre bewilligt werden moͤge, und es wird verlangt, daß im Interesse der Disziplin und der Wohlfahrt der Armee haͤufigere Inspec⸗ tionen stattfanden. Die Central⸗Section hat uͤberdies eine Re⸗ duction des wirklichen Standes der Armee von 3000 Mann beantragt, auch anderweite Einschraͤnkungen in den Forderungen der Regierung beschlossen, welche erstere sich beinahe auf die Summe von 1 % Mill. Francs belaufen.
Man sagt, daß oie Eisenbahnen so weit fertig sind, um von Tirlemont nach Waremme und selbst bis Loncin, eine kleine Strecke vor Ans, eroöͤffnet werden zu koͤnnen. Man weiß nicht, an wem die Verzoͤgerung liegt.
EEI6n 1 1“
Hannover, 2. Dez. Nachrichten aus Rotenkirchen zu⸗ folge, hatten am vorgestrigen Tage eine Deputation der Univer⸗ siaaͤt Goͤttingen, bestehend aus den Professoren Bergmann, Gie⸗ seler, Bauer, Conradi und Herbart, so wie eine Deputation des Magistrats und der Buͤrgerschaft von Goͤttingen, sich zu Rotenkirchen eingefunden und Audienz bei Sr. Majestaͤt dem Koͤnige gehabt, Alllerhoͤchstwelchem dieselben Adressen uͤberreich⸗ ten, in denen sie ihre Mißbilligung des von sieben Professoren der Landes⸗Universitäͤt gethanen Schrittes (s. unten) aussprechen und Se. Majestaͤt Ihrer unverbruͤchlichen Treue und Anhaͤnglichkeit ver⸗ sichern. Se. Majestaͤt sollen den Deputationen erwidert haben, Sie haͤtten niemals Mißtrauen gegen die Stadt und Universi⸗ taͤt Goͤttingen gehegt, und daher aufs tiefste nur bedauern koͤn⸗ nen, daß einige der dortigen akademischen Lehrer ihre Stellung so sehr haͤtten verkennen und durch eine zur oͤffentlichen Kunde gekommene Erklaͤrung auf so unangemessene Weise sich gegen bas Patent vom 1. November aussprechen koͤnnen. Am Abend zuvor hatten die Bürger von Einbeck Sr. Koͤnigl. Majestaͤt in Rotenkirchen eine solenne Fackel⸗Musik gebracht.
Die hiesige Zeitung enthaͤlt nachstehendes Schrei⸗ ben aus dem Goͤttingenschen: „So wenig es auch je meine Sache gewesen ist, in heegische Angelegenheiten mich zu mischen und daruͤber meine Ansicht oͤffentlich mitzuthei⸗ len, 5 legt mir doch meine Anhaͤnglichkeit an Koͤnig und Va⸗ terland bie Pflicht auf, bavon in der durch die Zeitungen ver⸗
breiteten Protestations⸗Angelegenheit der Sieben Goͤttin⸗ genlchen Professoren eine Ausnahme ten bie Herren Professoren Dahlmann, A 2sillhelm Grimm, Gervinutz, Ewald und Meber die von des
hu machen. Glaub⸗ brecht, Jacob und
Kbhuigs Mazestat in bem Patente vom 1. November o. J. fuͤr
whis Ungsattgkeit und⸗Unperbindlichkeit des Staats⸗Grundgesetzes
vem B, KPeutember Jzts gutgesprochenen Gruünde nicht thet⸗ en zu knnen, glaubten sie im Gegentheil, die fortdauernde
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1 Aqphs 1 1.⸗ 182 Bütcegeeceans ersenshgeEefcde gben annehmen zu muͤs⸗ sen, und hielten sie sich in ihrem Gewi sen an ihren darauf ausgedehnten Dienst⸗Eid ferner gebunden, so mußten sie dieser ihrer innern Ueberzeugung das ihnen vom Koͤnige verliehene oͤffentliche Lehr-Amt auf der Universitaͤt Goͤttingen zum Opfer bringen und bei ihrer vorgesetzten Behoͤrde, dem hohen Uni⸗ versitaͤts⸗Kuratorium in Hannover, um ihre Entlassung aus dem Koͤniglichen Dienste nachsuchen. Was haben aber die sieben Herren Professoren gethan? In einer, vom 18. November d. J. datirten, an das Universitaͤts⸗Kuratorium gerichteten Vorstellung haben sie, um sich, wie sie sagen, vor den Konflikten sicher zu stellen, welche jede naͤchste Stunde bringen koͤnnte, die Gruͤnde zu entwickeln sich bemuͤht warum das erwaͤhnte Staats⸗Grundgesetz nach wie vor fuͤr guͤl⸗ tig und rechtsverbindlich gehalten werden muͤsse, und warum sie sich durch den von ihnen geleisteten Eid ferner als gebunden betrachteten. Aber des Gesuches um Entlassung aus dem Koͤ⸗ niglichen Dienste ist in gedachter Vorstellung mit keiner Sylbe gedacht worden. Die Vorstellung ist also in der That eine Art von Manifest, welches sieben in Koͤniglichem Dienste stehende Maͤnner gegen ihren Landesherrn und Dienstherrn erlassen ha⸗ ben. Jeder Unbefangene und Unparteiische wird einraͤumen muͤssen, daß erwaͤhnte, beim Universitaͤts⸗Kurutorium uͤbergebene Vorstellung einen sprechenden Beweis von einer in der That außerordentlichen Anmaßung enthalte; denn da die Herren Pro⸗ fessoren durch ihre Vorstellung ihre Dienst⸗Entlassung nicht zu erwirken beabsichtigten, so koͤnnen sie nur in der Ueberzeugung gelebt haben, daß die von ihnen in ihrer Vorstellung voͤllig un⸗ berufener Weise angefaͤhrten Gruͤnde von einem solchen Ge⸗ wichte und einer solchen Staͤrke waͤren, daß sie Seine Maje⸗ stauͤt den Koͤnig, sobald sie nur zu Allerhoͤchstdessen Kennt⸗ niß gelangten, bewegen wuͤrden, das nach der sorgfäͤltig— sten und umstaͤndlichsten Untersuchung und Pruͤfung aller Gruͤnde und Verhaͤltnisse erlassene Patent wieder aufzuhe⸗ ben. — Wahrlich, ein solcher Glaube, eine solche Ueberzeugung kann nur Maͤnneen eigen seyn, welche ihre Ansichten und Mei⸗ nungen immer fuͤr richtiger und besser halten, als die aller uͤbrigen Menschen. Allein die Absicht, welche die sieben Goͤt⸗ tingenschen Professoren bei Abfasfung ihrer Vorstellung gehabt haben, ist nicht bloß auf Hervorbringung einer anderen Ueber⸗ zeugung bei Sr. Majestaͤt dem Koͤnige gerichtet gewesen, son⸗ dern ungleich weiter gegangen, sobald man annehmen koͤnnte,
2
daß die Urheber der Vorstellung deren Verbreitung nicht nur
im Koͤnigreiche, sondern auch im Auslande unmittelbarer oder mittelbarer Weise selbst bewirkt haben. Bei der Verbreitung stellt sich auch der Umstand allerdings als sehr auffallend dar, daß Franzoͤsische Zeitungen von dem Vorhaben der sieben Goͤt⸗ tingenschen Professoren bereits fruͤher unterrichtet gewesen zu seyn scheinen, als selbst noch die Vorstellung bei dem Universi⸗ taͤts⸗Kuratorium eingegangen ist. Waͤre die Theilnahme gedachter Professoren an der großen Verbreitung der Vorstellung in recht⸗ liche Gewißheit gesetzt, so duͤrfte ihre Absicht, die treuen Die— ner Sr. Koͤnigl. Majestaͤt aufzuregen, und auf diese Art Unru⸗ hen im Lande zu erregen, wohl keinem erheblichen Zweifel un⸗ terliegen, und die Urheber der Verbreitung wuͤrden die Strafe zu erwarten haben, womit die Eeesahe e ünsase dieser Art belegen. Mag es nun fuͤr jetzt mit der Verbreitung der Vorstellung zu⸗ sammenhaͤngen, wie es immer wolle, — woruͤber hoffentlich eine anzustellende Untersuchung das erforderliche Licht verbreiten wird, — die Vorstellung kann, meiner innigsten Ueberzeugung nach, keinen Koͤniglichen Diener, welcher mit dem der aus seinen Dienst⸗Verhaͤltnissen gegen des Koͤnigs Majestaͤt entste⸗ henden Verpflichtungen auch nur einigermaßen vertraut ist, in seiner Treue und Ergebenheit gegen seinen rechtmaͤßigen Landes⸗ herrn wankend machen. Denn der Koͤnig ist sein alleiniger Dienstherr; diesem allein wird der Diensteid geleistet, und folg⸗ lich muß es auch von ihm allein abhaͤngen, ob er dem oͤffentli⸗ chen Diener seinen Diensteid ganz oder zum Theil erlassen, ihn folglich davon entbinden will. Wenn daher des Köͤnigs Maje⸗ staͤt in Allerhoͤchstderen Patente vom 1. November d. J. die Koͤnig⸗ lichen Diener von ihrem Diensteide in so weit entbunden ha⸗ ben, als derselbe auf das Staats⸗Grundgesetz von 1833 ausge⸗ dehnt war, so haben Allerhoͤchstdieselben offenbar in ihrem voll⸗ sten Rechte gehandelt, wie jeder wird einraͤumen muͤssen, wel⸗ cher mit aͤhnlichen oͤffentlichen Verhaͤltnissen nicht ganz unbekannt ist. Welche Ansicht haben aber die Herren Professoren in ih⸗ rer Vorstellung von dem Verhaͤltnisse des oͤffentlichen Die⸗ ners zu seinem Koͤnige? Um ihre Ansicht vollstaͤndig ken⸗ nen zu lernen, braucht man nur den Schluß ihrer Vor⸗ stellung zu lesen, welcher nach der mir davon vorliegenden Abschrift, die ich fuͤr echt halten muß, dahin lautet: „Und was wuͤrde Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Eid unserer Treue und Huldigung bedeuten, wenn er von solchen ausginge, die eben erst ihre eidliche Versicherung freventlich verletzt haben?“ Also jeder Koͤnigliche Diener, welcher, eingedenk seiner Pflichten gegen des Koͤnigs Majestaͤt, sich von einem Theile seines Diensteides mit Recht entbunden haͤlt, soll fre⸗ ventlich seine beschworne Dienstpflicht verletzt haben!! Nein, eine solche Lehre ist, wie ich offen gestehen will, fuͤr mich, der ich meine juristische Ausbildung noch der alten guten Zeit ver⸗ danke, zu stark, und ich muß wahrlich von ganzem Herzen die auf der Universität Goͤttingen studirende Jugend bedauern, falls ihr die Lehrer des oͤffentlichen Rechts Grundsaͤtze dieser Art vortragen sollten, mit welchen die Staaten nicht bestehen koͤn⸗ nen, und welche fuͤr die kuͤnftigen Sraatsdiener eine unversieg⸗ bare Quelle von den unangenehmsten Vorfaͤllen nothwendig
werden muͤssen.“
Kassel, 2. Dez. (Kass. Ztg.) In der Staͤnde⸗Sitzung vom 30. November nahm Herr Cberhard das Wort: Aus oͤf⸗ fentlichen Blaͤttern sey bekannt, daß in Muͤnchen ein Muͤnz⸗ Kongreß zwischen den Koͤnigreichen Bayern und Wuͤrttemberg, den Großherzogthuͤmern Baden und Hessen, dem Herzogthum Nassau und der sreien Stadt Frankfurt stattgefunden. Der Kurstaat sey den Verhandlungen fremd geblieben, obgleich fast im dritten Theile des Landes zur Stunde noch der 24 Fl. Fuß eingefuͤhrt sey. Nun habe Darmstadt eine Verordnung erlas⸗ sen, wonach die im 24 Fl. Fuß ausgepraͤgte Scheidemuͤnze der nicht zur Convention gehoͤrigen Staaten im Werthe herab⸗ be⸗ ziehungsweise außer Cours gesetzt werde, was allerdings dem Verkehr mit dem uüͤberall angraͤnzenden Kurstaate hinderlich seyn muüͤsse. Er trage daher darauf an, die Staats⸗Regierung um Aufschluß uͤber die zu treffenden Mittel zu ersuchen. — Dieses wurde beschlossen.
Bremen, 1. Dez. Bei dem hiesigen Spanischen Konsu late ist von dem Gouvernement in Havana die offizielle Nach⸗ richt eingegangen, daß die drei Matrosen, welche am Vord des Spanischen Schiffes „Armonia“, Capitain Castanos, von Ha⸗
vang auf hier bestimmt, im April d. J. sich der Meuterei schule
förderung.
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dig machten und in Ketten nach Havana zuruͤckgeschickt wur
daselbst von einem Kriegsgerichte verurtheilt und am 27. 6
am Bord des in Havana liegenden Kriegsschiffes erschossen worden sind.
Dez. (Saͤchs. Bl.) Durch Aller
„Soberag
Dresden, 3.
samkeit gewesenen Staͤnde⸗Versammlung auf den heutigen festgesetzt worden. Es begaben sich daher heute fruͤh gegen 91 die Mitglieder beider Kammern in die evangelische Hof⸗ Sophien⸗Kirche, um der Predigt zum Landtagsschlusse beizung nen, welche der Ober⸗Hofprediger Dr. v. Ammon uͤber Roͤmer 11 — 14. hielt und dabei in Betracht zog: „Wie viel die h rige Erfahrung zu bedenken giebt, daß es noch keiner Gest bung gelungen ist, die Laster sinnlicher Rohheit aus der Mitt⸗ Christen zu verbannen.“ — In Folge der vom Koͤnigl. 9. Hofmarschall⸗Amte ergangenen Ansage zum Landtags⸗Absch versammelten sich nach 11 Uhr Vormittags die Staats⸗N ster, so wie die am Hofe vorgestellten Herren vom Hof, und Militair⸗Etat, in den Zimmern der Koͤnigin. Desge begaben sich die staͤndischen Abgeordneten in das Koͤnigl. & und zwar in den ersten Saal der Prinzessin Augusta Hoheit. Zu gleicher Zeit fanden sich, in Folge der ergaß Einladung, das diplomatische Corps und die am Koͤnigls vorgestellten Fremden in der zweiten Etage des Koͤnigl. 6 ses ein, und wurden durch den Ceremonienmeister in Thronsaal eingeführt, wo sie seitwaͤrts des Thrones ihre einnahmen. Nachdem die Abgeordneten in den Thronsag gefuͤhrt worden waren, traten die Praͤsidenten der Kamg deren Stellvertreter, so wie die Secretaire, in die den d umgebenden Schranken ein; die Herren aus der ersten Kan rechts, die aus der zweiten Kammer links vom Throne Die uͤbrigen Abgeordneten nahmen, je nachdem sie der oder zweiten Kammer angehoͤrten, rechts oder links auße der Schranken ihre Plaͤtze ein. Ihre Majestaͤt die Koͤnigit ten beschlossen, bei der feierlichen Verabschiedung der Land Versammlung gegenwaͤrtig zu seyn, und Allerhoͤchstdieselbe) gleitet von den Prinzessinnen des Koͤniglichen Hauses, ersch im Thronsaale und nahmen auf der dazu errichteten Tr Platz, auf welcher auch Se. Hoheit der hier anwesende! zog von Mecklenburg⸗Schwerin und des Prinzen Albert Knr Hoheit sich einfanden. Kurz darauf erhoben Sich Se. M der Koͤnig, begleitet von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen Jeohan und unter dem Vortritt saͤmmtlicher zu dieser Feierlichkat, schienenen Civil⸗, Militair⸗ und Hofbeamten zum Throne Nach dem Se. Koͤnigl. Majestaͤt auf selbigem Platz genomnn, . gaben sich die Staats⸗Minister, so wie der Hofstau auf d ihnen bestimmten Stellen auf beiden Seiten des Thrones. Re nach richteten Se. Majestaͤt der Koͤnig vom Throne herab s gende Worte an die versammelten Abgeordneten:
„Meine Herren Stände! Ais Ich Sie das letztemal an ue Stelle versammelte, (prach Ich die zuversichtliche Hoffnung aus,] eine chrenwerthe Gesinunung Ihre Verhandlungen leiten und sun der damals beginnende Laudtag segensreiche Früchte für das Ih land tragen werde. Diese Hoffnung ist in Erfüllung gegangen;“ wenn auf der einen Seite i'n Laufe Ihrer Verhandlungen schf treuen und nur das Wohl oes Landes zum Ziel habenden Gefimm gen in vielfachen Beweisen aussprachen, so sfind andererseits aug) sen Verhandlungen so wichtige Resugate hervöorgegangen, dy m Einfluß auf das allgemeine Beste nicht anders als erspristhlich sch kann. Als das wichtigste Ergebniß dieses Landtags .KXN die neue Kriminal⸗Gesetzacbung zu betrachten, die einem N dringend g⸗fühlten Bedü fniß abhilft. Daß der blühende IA Unserer Finanzen, neben der Festürllung eines zureichenden 2. den⸗Tuügungs Fonds, die Urbernabme ungleich lastender Natural stungen für das Milstair auf die Staatskassen und einen aben gen bedeutenden Grund⸗Abgaben Erlaß gestaltete, rechne Ich zu beglückenden Ertignissen meiner Regierung. Günstige E⸗folge! sich von der deschlossenen Anlegung von Geldhanfen, der einkeitt Maßregel zu Regulirung der Münz⸗Verhättnisse und der Adschaß der hauptsächlichsten Bannrechte erwarten. Die bis jetzt für die! munal⸗Verwaltung sämmtlicher Land⸗ und mehrerer kleiner S Gemeinden in der Gesetzgebung vorhandene Lücke ist durch die Land⸗Gemeinde⸗Ordnung ausgefüllt, während durch die über dee bringung der Parociat⸗Lasten beschlessenen gesetztichen Bestimm gen künftigen Streitigkeiten eben sowohl, als Ueberbürdungen gebengt werden wird. Ein umsichtig wohlwollender Sinn hat auich diesmal durch angemessene Verwilligungen zu Gründung ein jeuen Zufluchtsortes für hülftose Kraufe, zu Beförderung des dfftn chen Unterrichts und anderer gemeinnützigen Anstalten aufs neue währt. Für die Bedürfuisse der vaterländischen Armee haben Sie nöthigen Bewilligungen mit großer Bereitwilligkeit gewäort und Beistimmung zu dem Militaic⸗Pensions⸗Gesetz die Zukunft treuee terlands⸗Vertheidiger gesichert. Durch die Fetstellung eines Fe. setzes wurde einer wichtigen Bestimmung der Verfassungs⸗Um Genüge geleistet. In der Berxcitwilligken, mit welcher Sie N. Wünschen in dieser Angelegenheit entsprechen haben, erkenne) nen neuen Beweis der treuen Auhänglichkeit der Sachsen an ige stenhaus, und gern benutze Ich die heutige feierliche Verande Mein Anerkenntniß dieser ehrenwerthen Gesinnungen hier öfe auszusprechen. Und so sind denn auch in diesem Jahre im lichen Einverständniß zwischen Regierung und Stäuden viet wichtigsten Arbeiten begonnen und vollendet und somit das Bef Vaterlandes, wie ich zuversichtlich hoffe, wesentlich gefördert v Bin Ich es Mir bewußt, stets und übcrall das Wohl Meime⸗
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terthanen vor Augen gehabt und treu und fest im Sinne der 6
und der Verfassung gehandelt zu haben, und habe Ich dle e gende Ueberzeungung, daß auch Sie, Meine Herren Stäuhy ss gleiches Zeugniß zu geben im Stande sind, so lebe Ich der t Zuversicht, daß Gort Unserm redlichen Streben seinen Sgan versagen und die ausgestreute Saat zum foöhlichen Gedee gen wird.“
An den Stusen des Thrones stehend, verlas nun da heime Regierungs⸗Rath Muͤller den Landtags⸗Abschie uͤberreichte denselben dem Staats⸗Minister von Lindenar dessen Haͤnden Se. Majestaͤt der Koͤnig ihn zu empfange ruhte. — Der Praͤsident der lsten Kammer hielt nun im men der Staͤnde folgende Gegenrede:
„Allerdurchtauchtigster, Großmächtigster König, Allergnl⸗ König und Herr! Als wir uns das letzte Mal versammte an dieser uns hochwichtigen Stelle, gelobten wir uns selbst, ire thätig zu arbeiten für das Wohl des theuren Vaterlandes und entgegenzukommen unserer weisen Staats⸗Regierung bei deeß Ist uns dies geglückt — und freudig vernehutg dies aus Ew. Königl. Majestät cigenem Munde, — so dün üns der frohen Hoffnung hingeben, unsere Pflichten gegen und Vaterland erfüllt, unserem Berufe genügt zu haben. mild und wohlwollend ausgesprochenen Gesinnungen, die das Walten unseres Hochverehrten Konigs durchwehen, sind uns der Lohn für unsere Mühen, für die lange, oft wohl auch schwte unserm Berufe willig geopferte Zeit. Jedenfalls nimmt unter de der an diesem Landtage an die Stände gelangten Vortagen e minal Gesetzbuch den ersten Platz ein, und es darf wohl er wam⸗ den, daß dasselbe nebst dem in dessen Folge umzugestaltenden T. und Forst⸗Strafgesetz, an eben dem Landtag, an welchem dos⸗ die Stände⸗Versammlung gelangte, von dieser als ein vollstem, arbeitetes Ganze an die hohe Staats Regierung zurückgegeber Doch über alle Theile des gesammten Staagtslebens verbreit
Dekret vom 6. November war der Schluß der bis jetzt th 0
„ösealtch Fit ickes Laßdtags? 1der⸗ blühende Zustand der An wüͤrd smmek mehr gesichert, der Kredit des Landes noch r befestigt, für Kirche und Armee si 1 I Handel und Gewerbe nicht vergessen. Eben so entsprachen die inde willig den Allerhöchsten auf Begründung und Vervollkomm⸗ milder Anstalten gerichteten Absichten. Ein befonders wohl⸗ ades Gefühl gewährte es ihnen aber, ihre treue Anhänglichkeit Liebe bei der Berathung des Haus⸗Gesetzes an den Tag zu legen, ℳ ersüllte sie mit Freude, ihre Anhänglichkeit an ihr ange⸗ nies Fürstenbaus auf diese Weise beurkunden zu können. u es dir materiellen Interessen, die, auf diesem Land⸗ oft in Erwähnung kommend, das ständische Wirken bis⸗ in nicht zu erleichtern schienen, so fanden sich doch, geleitet von maufrichtigen Sinn für das allgemeine Beste, bald die Mittel Ansgleichung. aben Ew. Königl. Majestät in den Höchstselbst ns gerichteten Worten, sowie in dem Landtags⸗Abschied uns nur ute, böchst schätzbare Beweise von Huld und gnädigem Wohlwol⸗ egeben, so mögen auch Allerhöchstdleselben auf das vollkommenste cu überzeugt seyn, daß wirt, dies dankbar auerfennend, mit Liebe Trene an Ihnen hängen. Wie erschüttert war nicht das ganze als man den geliebten König im fernen Lande der Kraukheit gegeben wußtt, wie wahr und groß aber die Freude, Höchst Sie, Rer König, bald darauf wieder glücklich in unserer Mitte zu Diese Beweise treuer Liebe, sowie die Hoffnung, daß anch rwLandtag dem theuern Vaterlande segensreiche Früchte bringen e, ist Ihrem Herzen der schönste Lohn für die Sorgen der Re⸗ g. Für uns aber ist der schönste Lohn Ew. Königl. Majestät jedenbeit, und von eben dieser Hoffnung, dem Vaterlaude genützt saben, belebt, kehren wir zurück in die gewohnten Kreise mit dem gsten Wunsch, Gott erhalte den König und das ganze König: haus!“ Nach Beendigung dieser Rede empfing aus den Händen Majestaͤt der Praͤsident von Gersdorf den Landtags⸗Ab⸗ e, und hierauf erklaͤrte der Staats⸗Minister von Lindenau Uamen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs den Landtag fuͤr geschlos⸗ — Die saͤmmtlichen Staͤnde stimmten alsdann in ein des igs Majestaͤt vom Praͤsidenten der ersten Kammer darge⸗ htes Hoch ein. — Hierauf erhoben Sich Se. Majestaͤt der ig und verließen, unter dem Vortritt der Cor ege, den onsaal, worauf auch Ihre Majestaͤt die Koͤnigin in dersel⸗ Begleitung, mit welcher der Eintritt erfolgt war, sich in rhoͤchstihre Gemaͤcher zuruͤckzogen. — Gegen 3 Uhr Nach⸗ ags fand Koͤnigliche Tafel statt, wozu die Minister, die sidenten, Vice⸗Praͤsidenten, Sekretarien und saͤmmtliche Ab⸗ dneten beider Kammer, die Ober⸗Chargen des Koͤniglichen es, die Koͤniglichen Ministerial⸗Raͤthe und die Kommissarien dem Landtage eingeladen waren. Waͤhrend der Tafel brach⸗ Se. Majestaͤt der Koͤnig die Gesundheit: „Auf das Wohl kandes und aller getreuen Staͤnde“ aus, welcher sich Ihre giestͤt die Koͤnigin und die hoͤchsten Herrschaften anschlossen; grauf die den hoͤchsten Herrschaften gegenuͤber sitzenden Praͤ⸗ ntm der beiden Kammern, im Namen sömmtlicher Staͤnde sihe zu erwidern die Ehre hatten.
keipzig, 30. Nov. Aus der so eben von dem Directo⸗ i des statistischen Vereins bekannt gemachten „vergleichen⸗ zusammenstellung der Geborenen, Gestorbenen, getrauten gae und Kommunikanten im Koͤnigreiche Sachsen im Jahre hi”, entlehnen wir folgende Angaben. Die Zahl der Gebor⸗ ietrug 65,525 (687 weniger, als im Jahre 1835), darun⸗ Nöi uneheliche (davon in Dresden 394; in Leipzig 242; Chemnitz 134; in Budissin 43, uͤberhaupt 101 weniger, als Jahte 1835); — 849 Zwillings⸗Paare und 6 Drillinge; 79 Loobtgeborne. Auf die Staͤdte kommen 21,739, und auf platte Land 43,786 Geburten. Die meisten Geburten en im Januar, die wenigsten im November vor. Im rchschnitt der 5 Jahre 1832 bis mit 1836 betraͤgt die l der unehelich Gebornen ½ aller Geburten. — Die der Gestorbenen betrug 46,993 (1953 mehr, als Jahre 1835), davon kommen auf die Staͤdte 16,626, das platte Land 30,367. Die groͤßte Sterblichkeit im Mäaͤrz und die geringste im Oktober stattgefun⸗
Vor zuruͤckgelegtem Isten Jahre starben 16,549, vom 70sten mit dem 80sten Jahre 1316; über 90 Jahre KI. Da nun 532 Individuen mehr geboren als gestorben sind, und der wachs der Bevoͤlkerung um 2640 geringer als am Schlusse Jahres 1835 ist, so wuͤrde die Gesammt⸗Bevoͤlkerung des nigreiches zu Ende des Jahres 1836, abgesehen von der Ver⸗ derung, die durch Ein⸗ und Auswanderung herbeigefuͤhrt wird, zu 1,637,027 Individuen angewachsen, und im Vergleich der am l. Dezember 1834 gezaͤhlten Volksmenge um 2,89 pCt. iegen seyn. — Die Zahl der Trauungen betrug 13,321 (520 iger als im Jahre 1835). Unter den getrauten Paaren be⸗ en sich 175 gemischter Religion, worunter 71 mit Katholi⸗ Es duͤrste indeß anzunehmen seyn, daß unter dieser Zahl manche Paare doppelt aufgefuͤhrt befinden, da sie oftmal in — Die Zahl der Kommunikanten
Kirchen getraut werden. (54,703 mehr als im Jahre 1825). Sie uͤber⸗
ug 1,71;,680 t die öjaͤhrige Durchschnittszahl (1,867,08 ) um 44,596.
en, 30. Nov. Das Regierungsblatt enthaͤlt ende Köͤnigl. Allerhoͤchste Verordnung, die Eintheilung oͤnigreichs Bayern betreffend:
isudwic von Gortes Snaden König von Bayern, Pfalzgraf llch Herzog von Bapern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc. I lse Vorsehnng hat unter Unserem Scepter mehrere der edelsten chen Volksstämme vereinigt, deren Vergangenbeit reich an den Uüten Vorbildern jeder Tugend und jeglichen Ruhmes ist. In sicht, die Erinnerung an diese erhebende Vergangenheit inwart durch fortlebende Vctlich eheiligten Marken der Uns aherzustellen,
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bei Die
untergebenen Lande möglichst
Mhichte zurückuführen, und so die durch alle Zetten bewäͤbrle Lanndäͤnglichkeit Unserer Unterthanen an Thron und Vaterland,
8 hümlichkeit und das Nationalgefühl zu erhalten und immer zu befestigen, haben Wir beschlossen und verordnen, was folgt: acht Kreise
tea as Köni reich Bayern bleibt, wie hisher, in Pit. Art. II. Die acht Kreise des Köntgreichs nehmen fol⸗ Obenennungen an: 1. Ober⸗Bavern, II. Nieder⸗Bavern, III. Pfalz, vir Pfalz und Regensburg, V. Ober⸗Franken, VI. Mittel⸗Frau⸗ n Unter- Franken und Aschaffenburg, VIII. Schwaben und keigen Isar⸗Kreis, mit Ausnahme der Stadt 3 er Landgerichte Landshut und Vilsbiburg, Rieder-Bapern übergehen; 2) die Landgerichte Altötting geriergdansen vom dermaligen Unter⸗ Donaukreise; 3) das 66 AtIngolstadt vom dermaligen Regenkreise; à) die Land⸗ 78 8* hach, Friedberg, Rain und Schrobenhausen vom bis⸗ ber⸗Donaukreise. Art. IV. Der Kreis Nieder⸗Bavern um⸗ üenas edeanigfn Unter⸗Donaukreis, mit Ausnahme a) des een . am, welches an den Kreis Oberpfalz und Regensburg, 99 e Burghausen und Altötting, welche an den Kreis 1 Sanda C b 2) die Stadt Landshut, dann die Landge⸗ he ilsbiburg vom bisherigen Isarkreise; 3) die ensberg, Kellheim und Pfaffenberg, dann das Herr⸗ gericht Zaizkofen vom dermaligen Regenkreise. Art. V. Der Kreis
Landsbut,
und Schnle mit Pietät gesorgt, der auf eziehende Theil der Gesetzgebung bereitwillig beachtet
ng. mit der Bande enger zu verknüpfen, die alten,
81 die Eintheilung Unseres Reichs und die Benen⸗ ir einzelnen Haupt⸗Landestheile auf die ehrwürdige Grundlage
Art. III. Der Kreis Ober⸗Bavern begreift in sich: 1) den
welche an den
1 4 2 2 8
Pfalz bildet sich aus dem bisheuzgkn Rheinhreife. Art. VI. Der Kreis Oder⸗Pfalz und Regensburg bestebt: 1) aus dem dermaligen Regenkreise, mit Ausnahme a) des Landgerichts Ingolstadt, welches an den Kreis Ober⸗Baypern, b) der Land⸗Gerichte Abeusberg, Kellheim und Pfaffen⸗ berg, dann des Herrschafts⸗Gerichts Zaizkosen, welche an den Kreis Rieder⸗Bavern; endiich c) der Land⸗Gerichte Beilngries, Eichstaͤdt und Kipfenberg, welche an den Kreis Mittelfranken übergehen; 2) aus dem Land⸗Gericht Cham vom bisherigen Unter⸗Donau⸗Kreise; 3) aus dem Land⸗Gerichte Hilpoltstein vom dermaligen Rezat⸗Kreise; 4) aus den Land⸗Gerichten Eschenbach, Kemnath, Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und Waldsassen vom dermaligen Ober⸗Main⸗Kreis. Art VII. Der Kreis Ober⸗Franken enthätt: 1) den dermaligen Ober⸗ Main Kreis, mit Ausnahme der Land⸗Gerichte Eschenbach, Kemnath, RNeustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und Waldsassen, welche an den Kreis Ober⸗Pfalz und Regensburg übergehen; 2) das Land⸗Gericht Herzogegaurach vom dermaligen Rezat⸗Kreise. Art. VIII. Der Kreis Mittel⸗Franken faßt in sich: 1) den bisherigen Rezat⸗Kreis, mit Aus⸗ nahme a) des Landgerichts Herzogenaurach, welches an den Kreis Ober⸗Franken, b) des Landgerichts Hilpoltstein, welches an den Kreis Ober⸗Pfatz und Regensburg, c) der Landgerichte Monheim, Rördlin⸗ gen und Wemding, dann der Herrschafts⸗Gerichte Bissingen, Harburg, Mönchsroth, Oettingen und Wallerstein, welche an den Kreis Schwa⸗ ben und Neuburg übergehen; 2) aus den Landgerichten Beilngries, Eichstädt und Kipfenberg vom bisherigen Regenkreise. Art. IX. Der Kreis Unterfranken und Aschaffenburg wird aus dem dermaligen Un⸗ ter⸗Mainkreise gebildet. Art. X. Der Kreis Schwaben und Neuburg faßt in sich: ¹) den dermaligen Ober⸗Donankreis, mit Ansnahme der Landgerichte Aichach, Fricdberg, Rain und Schrobenhansen, welche an den Kreis Ober⸗Baperg übergehen; 2) die Landgerichte Monheim, Nörd⸗ lingen und Wemding, dann die Herrschafts⸗Gerichte Bissingen, Har⸗ burg, Mönchsroth, Settingen und Wallerstein vom dermaligen Rezat⸗ Kreise. Art. XlI. Für die obere Verwaltung wird in jedem Kreise eine Kreis⸗Regierung, und für die obere Justizpflege ein Appellations⸗ Gericht, wie bisher, bestehen. Die Sitze der Kreis⸗Regierungen und der Appellations⸗Gerichte bleiben, so lange Wir nichts anderes verfü⸗ gen, unverändert. Art. XII. Die Vorstände der Kreis⸗Regierungen werden in Zukunft ausschließlich den Titel: „Regierungs⸗Präsident“ führen. Der Titel: „Gkneral⸗Commissair“ ist abeschafft. Die Re⸗ gierungs⸗Präsidenten behalten jedoch ihren bisherigen Rang. Art. XIII. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1838 in Wirksamkeit. S
Unsere Staats⸗Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen sind mit dem Vollzuge beauftraßt. München, 20. No⸗ vember 1837. Ludwig. Freiherr v. Schrenk. v. Wirschinger. Staatsrath v. Abel. Auf Königl. Allerhöchsten Befehl, der Gene⸗ ral⸗Secretair: Fr. v. Kobell.“
Spanien.
Madrid, 21. Nov. Die Deputirten⸗Kammer ist noch keinesweges vollzaͤhlig, doch lassen sich die anwesenden Mitglie⸗ der in drei Klassen theilen: 1) Exaltirte, repraͤsentirt durch die Herren Caballero, Isnardi, Sereiz, Gallardo u. s. w.; 2) Ge⸗ maͤßigte, repraͤsentirt durch den Herzog von Veragua, den Her⸗ zog von Gor, die Herren Riva und Mendrano; 3) Endlich der tiers⸗parti, repraͤsentirt durch die Herren Olozaga, Rufino und Carasco. Diese letztere Klasse duͤrfte, allem An— schein nach, die Majoritaͤt in der Kammer haben.
Der Anfuͤhrer des Karlistischen Streif⸗Corps, welches (wie bereits gemeldet) kuͤrzlich vor Aranjuez erschien und einige Rei⸗ sende auspluͤnderte, ist, wie man jetzt erfaͤhrt, ein beruͤhmter Guerilla⸗Fuͤhrer des Unabhaͤngigkeits⸗Krieges, Namens Massena. Vor einiger Zeit zwangen seine Soldaten den Marquis von Alcantara, ein Loͤsegeld zu zahlen, obgleich der Sohn desselben Kammerherr des Don Carlos ist. 8 “
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— — Lissabon, 18. Nov. Castro Pereira und der Bis⸗ conde von Bobeda sind aus dem Ministerium ausgeschieden. Der Letztere hat sich mit eigenen Haͤnden fuͤr die Ruͤckstaͤnde, die der Staat ihm schuldig war, bezahlt gemacht und ein Glei⸗ ches fuͤr seine Freunde und Verwandten gethan. Der Erstere kehrt mit Schmerz in sein Hotel⸗garni zuruͤck; er hatte minde⸗ stens Baron zu werden gehofft. Saä da Bandeira, der zu Al⸗ lem geschickt zu seyn glaubt, ist von der Marine zu den aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten uͤbergegangen, hat aber natuͤrlich den Vorsitz im Ministerrathe beibehalten; jetzt steht der Visconde an seinem Platz, denn er ist taub und kurzsichtig. Der Baron von Bomfim, der sich ebenfalls zu Allem geschickt meint, ist Marine⸗Minister und interimistischer Kriegs⸗Minister gewor⸗ den. Seine Vertheidigung Braganza's im Jahre 1820, wo er sich von dem Marquls von Chaves uͤberrumveln ließ, und Madeira's, wo er ohne Grund die Flucht ergriff, dann sein letztes Betragen auf den Ebenen von Feira, dies Alles ist wahrlich nicht der beste Spiegel fuͤr eine Armee, die man, wie es heißt, reorganistren will. Die Farbe des Ministeriums ist jedoch dieselbe geblieben, nur daß sie etwas matter geworden. Und dies Ministerium will die Poͤbel⸗Klubs umstuͤrzen, was freilich fuͤr Leute von anderen Grundsaͤtzen kein so schwieriges Geschaͤft waͤre; diese Klubs ihrerseits aber brauen eine vierte Verfassung zurecht, die Quimessenz des Portugiesischen Libera⸗ lismus, womit sie das Land, welches das Ungluͤck gehabt hat, ihnen das Licht zu geben, begluͤcken wollen, sobald es ihnen ge⸗ lungen seyn wird, sich vonthrer Aristokratie, wie sie sich ausdruͤcken, loszumachen. Unterdessen haben die Miguelisten abermals ihr Spiel verfehlt. Rebocho, Brigadier unter Dom Miguel, wollte sich in den beiden Provinzen von Beira festsetzen, wurde aber total geschlagen und mußte sich nach Spanien retten. Auingostas, der in Minho dasselbe Schicksal hatte, mußte seine Schaar auf⸗ loͤsen. Die Entfernung Don Alvaro's da Costa, der zur Armee des Don Carlos gehoͤrt, von der Portugiesischen Graͤnze, muß den Miguelistischen Plan zerstoͤren, wenn wirklich ein solcher vorhanden war. Ob die Chartisten schlafen, weiß ich nicht; sie haben ihre Depots in Spanien unter Schwalbach, Leiria, Vasconcellos und Ozorio, und aus den Portugiesischen Nord⸗ Provinzen desertiren fortwaͤhrend Truppen, ohne daß die scharf⸗ sichtige 1““ Polizei zu entdecken vermag, wohin die Reise geht.
Lissabon, 21. Nov. (Times.) Die Debatten uͤber die Umgestaltung der Verfassung nehmen noch taͤglich die Haupt⸗ Aufmerksamkeit der Cortes⸗Mitglieder in Anspruch. Man glaubt, daß ihre Arbeiten in dieser Sache naͤchste Woche zu Ende seyn, und daß dann, nach Einbringung des Budgets, die Kammer sogleich wird geschlossen werden. Allen Militairs, die an dem letzten Kampfe Theil genommen und zur Vertheidigung der Na tional⸗Freiheit mitgewirkt haben, ist vom Kongreß eine Dank⸗ sagung votirt worden. Herr Furtado de Mello beantragte noch ein besonderes Dank⸗Votum an die National⸗Garde fuͤr ihren unermuͤdlichen loyalen Eiser in der Bekaͤmpfung der Rebellen, wodurch sie das Land und den constitutionnellen Thron vor den unheilvollen Folgen bewahrt, die der letzte Buͤrger⸗ krieg haͤtte haben koͤnnen. Auch dies wurde von der Kam⸗ mer einstimmig angenommen. Herr Valentim legte eine Petition vor, worin die Minister um eine Erklaͤrung daruͤber ersucht wer⸗ den, ob die Regierung noch Geld habe, um die Linien⸗Truppen zu besolden, und, wo nicht, welche legislative Maßregeln noͤthig
seyn moͤchten,
um Hiesen wuͤnschenswerthen Zwegk zu exreich Das Gesetz zu Iehch-be Seacpchahtaf mes mpn de⸗⸗ die Fluͤsse Tajo und Sado wuͤrde am Sonna end ansgenp.
Die Minister sollen fest entschlossen seyn, keine weiteren An 2i— hen im In⸗ oder Austande zu kontrahiren und dis Beduͤrstisse der Nation auf jede Gefahr hin aus den Huͤlfscuellen des Lan⸗ des zu bestreiten. Heute ging hier das unverbuͤrnte Geruͤchte⸗ daß die in Spanien versammelten Chartistischen Streitkrafre unk ter den Baronen Leiria und Setubal uͤber Lie Graͤnze gegan⸗ gen und in Braganza eingeruͤckt seyen; so viel ist gewiß, daß die Desertion zu ihnen 8 taͤglich zunimmt. Der Gouverneur von Badajoz hat die hiesige Regierung um 140 Mann Kavallerie er⸗ suchen lassen, die ihm helfen sollten, die Karlo⸗Miguelistischen Guerillas zu zersprengen, welche um jene Festung herumstreifen und die Provinz Estremadura beunruhigen. Das Gesuch ist bewilligt worden, die Truppen aber sind noch nicht abgegangens⸗ Der Franzoͤsische Gesandte, Herr Bois le Comte, gab am Sonntage dem bisherigen Minister der auswaͤrtigen Angelegen⸗ heiten, Herr Castro Pereira, bei Gelegenheit der Resignatiom desselben, ein Diner, zu welchem auch der Belgische Gesandte, Gene⸗ ral Goblet, eingeladen war, der sich vor einiger Zeit mit Herrm Bois le Comte uͤberworfen hatte, jetzt aber wieder mit ihm aus⸗ gesoͤhnt ist. Lord Howard de Walden wird, dem Vernehmen nach, von dem ihm bewilligten Urlaub zu einer Reise nach England fuͤr jetzt keinen Gebrauch machen. Heute Abend wer⸗ den Ihre Majestaͤten den fremden Gesandten zu Ehren im Pa⸗ laste ein Diner geben.
Fmnland.
Berlin, 5. Dez. Der Herr Ober⸗Praͤsident der Rhein⸗ provinz hat unterm 29. November folgende Bekanntmachung er⸗ lassen: „Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 21. Rov. bringe ich hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß, daß der Herr Dom⸗Dechant Dr. Johann Huͤsgen unter dem 27. durch einstimmige Wahl des hochwuͤrdigen Metropolitan⸗Dom⸗Kapitels zum Ka⸗ pitular-Verweser des Erzbisthums Koͤln bestellt ist, und diese Wahl heute die Staatsgenehmigung erhalten hat. Koblenz, den 29. u“ “ Der Ober, Präitdene der Rheinpro⸗ vinz. (gez.) von Bodelschwingh.
i. verwittwete Pcsch in.. Schmidt zu Luͤben, im Reg.⸗Bez. Liegnitz, hat der dortigen staͤdtischen Armen⸗Kasse zur Unterstuͤtzung von zehn Buͤrgerwittwen 2000 Rthlr., der
evangelischen Kirche daselbst 200 Rthlr., der Kommunal⸗Schul⸗ kasse 200 Rthlr. und der Schule zu Brauchitschdorf gleichfalls 200 Rthlr. testamentarisch ausgesetzt.
Wissenschaft, Kunst und Literatur.
München. In diesem Augenblick erregt auf dem Kunst⸗Ver⸗ ein die schöne und ausfuͤhrliche kolorirte Zeichnung eines großen ar⸗ chitektonischen Kunstwerkes, das einen jungen Griechen zum Verfas⸗ ser hat, die Aufmerksamkeit der Kenner und Liebhaber. Es ist ein Griechisches Mausoleum oder Pantheon, von Herrn Losander Kaftan⸗ gli⸗Oglu aus Tessalonich entworfen, von der Kaiserl. Akademie zu Mailand mit dem großen Preise für gegitellar zekran⸗ und auch vom Franzöoͤsischen Institut mit verdientem Beifall ausgezeichnet. Man er⸗ blickt ein auf Dorischen Säulen ruhendes Rund⸗Gebäude über einem großen und hochgemauerten Quadrat aufgefuhrt. In dem unteren Stocke sind die Mausoleen und Katafomben der Helden von Missolongbi und von den üdrigen Schanplätzen des Griechischen Heldenmuths, die Kammern der Philhellenen, die für Griechenland gestorben, neben denen der Griechen, in der Mitte ernste Trophäen und Sypmhole über dem Hauptbeile des Grabes: dieses im unterirdischen, durch den Quadratban gebildeten Geschosse mit vier sich in der Meitte zu einem runden Gemache vereinigenden Gängen. Ueber diesem zeigt das In nere des runden Hauptbaues hinter der Jonischen Säukenstellung“ Wandflächen Gemälde aus den Schlachten des Befreiungskrieges Statüen der vorzüglichsten Helden in den Rischen; die Wii⸗ mit dem kolossalen Kreuze geschmückt, schen Figuren umgeben und geboben ist. In die len kommen die Bildsäulen derjenigen, wesche Wiedererweckung von Griechenland vor dem Aufstande verdien gemacht haben; über dem Quadratbau sind die kolossaten den Bilder der Griechischen Provinzen. Herr Kaftanalt⸗S alul seine Studien in Rom und Paris gemacht, und zeigt sich in diesem trefflichen Werke als einen Künstler ven eben so viel Verstand und Eiasicht, als poetischem Geiste. Es ist zu wünschen, daß er in seinem Vaterland Anerkennung, und daß dieses durch Konkurren; der Grie⸗ chen und Philhellenen die Mittel finde, dieses große, der Hellenischen Wiedergeburt würdige Denkmal ausführen zu lassen. 6
das von chri
E““ 1 8 Den 5. Dezember 1837.
AImtlicher Fonds- n GCeld-Cours-
Brief. Geld.
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102] 8 101⁵⁴ Kur- u. Neum. do. 4 8
St.-Schuld-Sech. Pr. Eugl. Obl. 30. 4 PrämSch. d. Sceh. — Kurm. Obl. m. l. C. 4 Nm. Int. Sch. do. * — 1902 Berl. Stadt-Obl. 4 1031/G6 Königsb. do. 4 — Elbinger do. 4 — Danz. do. in Th. — 43] 2 Westpr. Pfandbr. 4 1041⁄2 Grossb. Pos. do. 4 Oatpr. Pfandbr. 4
WFWechszel-Couyv.
64112 63⁵ do. do. do. 3 Schlesische do. 4 Rüekst. C. und Z.
Seb. d. K. u. N. — 806 Gold al mareo 8 Neue Ducaten Priedrichs-or Goldmös-
10313
104 1041 ¼ 104
Aud. nen à 5 Tal.
Discouto
Amsterdam . do. Hamburg.. do... Loundon..
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42
Wien in 20 Xr. Augsburg.. Breslau
Leiprzig
Fraukfurt a. M. WZ. Petersburg .
99 49 9 490 1½%
A us wärtige Börsoen.
8 Amsterdam, 30. November. derl. wirkl. Schuld S33 ¼. % do. 101 ¾½3. Kana-R. 16. 5 % Span. 1915 11. Passive 4916. Ausg. Seh. 71 1e- Zäusl. 6. Preuss. Präm.-Sch. IIII. Polu. Oesterr. Met. 1005 Antwerpen, 29. November. 68. Neue Anl. 208⁄16. Ur. ¼. G. Fraukfurt a. A. 2. Derember. Oesterr. 5 % Met. 108. G. * 8 992 5* G. 2
21s x8
Ziusl. 6