1837 / 355 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Verkehr nicht anders erwarten laͤßt, zufriedenstellend; nur uͤber den Getraidehandel kann man wenig Erfreuliches sagen, indem es an Vorraͤthen mangelt und die Zufuhren vom Lande kaum so daß die lebhafte Nachfrage, die am Ober⸗ Mosel im Getraide stattfindet, nicht befrie⸗

den Bedarf decken, Rhein und an der digt werden kann.

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1440

stimmungen festzustellen, deren e

wurde nun, nach

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

glich Preußische Gesetz vom 11. Juni zum Schutze des Eigenthums an Werken aft und Kunst gegen Nachdruck Dargestellt in seinem Entstehen und erlaͤutert in seinen einzelnen Bestimmungen aus den 1 duard Hitzig, Dr. Berlin, 1838 bei Ferdinand Duͤmmler.

Koni 1837 zum der Wissensch und Nachbildung. amtlichen Quellen durch Julius E beider Rechte. (122 S. 8.)

Die eigenthümliche Lebens⸗Geschichte des wohlbekannten Verfas⸗ feindlichen Invaston seine juristische Stellung 1 on Jahren Buch⸗ bändler war, später aber wiedereintrat in den Staatsdienst, hat in diesen beiden, selten vereinigten Qualitäten bei demselben ein beson⸗ gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze des müssen, so wie sie ihn auch jetzt bei der Publication dieser Gesetze deren Auf seinen Wunsch, Kenntniß von den Verhandlungen zu erhalten, welche der Abfassung der Gesetze voraus⸗ das Königliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ihm die Einsicht in alle, den wichtigen Gegenstand um⸗ genehmigte auch den Gebrauch für die Diese zerfällt in zwei Abtheilungen, von denen nach kurzer Erwähnung Gebräuche und Ansichten über Nachdruck, welchen die Deutschen erlauchten Versamm⸗ indem sie eine Denkschrift

Höchst anziehend sind die womit die Nachdrücker die Recht⸗ mäßigkeit ihrer Sache und sogar die Ungerechtigkeit der Ansprüche Von hier beginnt die ner wohlthätigen Gesetze, welchen der Bundestag seit dem Jahre 1818 Aber bei den getheilten fanden sich noch erhebliche Schwierigkei⸗ ten, und man wird mit Vergnügen in der Schrift lesen, durch welche ruhende Sache Schritt vor Schritt vaterländischen Behörden

sers, welcher bei der in Süd⸗Preußen verlor und darauf eine Reihe v

deres Ittereffe für die schriftstellerischen Eigenthums erwecken besonders geschickt machte, Inhalt kommentirend darzulegen.

gegangen waren, gestattete

fassenden Aktenstücke und vorliegende Schrift. die erste, historische Einleitung überschrieben, der früheren Zustände, hauptsächlich von dem Wiener Kongreß anhebt, Buchhändler benutzten, um ihre Interessen der zur Berücksichtigung zu empfehlen, über den Bücher⸗Nachdruck überreichten. Mittheilungen aus der Entgegnung,

ihrer Gegner beweisen wollten.

eine nähere Aufmerksamfeit gewidmet hat. Meinungen und Interessen Stadien die einmal durch immer neue hende Anregungen

schon von den zu einem so lerische Eigenthum lig angesehen; im mission in ihrer Sitzung des⸗Versammlung eine Reihe von sev. In Preußen wurde demnach nigl. Ministerien eine Kommission

überzeugte sich diese Kommission jedoch,

ehörig begründeten Urtheils darüber, auf unbedingte Annahme der von der Vorschläge einzugehen,

erfreulichen Ende gediehen sst. Schon war durch Bundesbeschluß vom 2. April 1835 anerkannt und mithin der Nachdruck als straffäl⸗ Verfolg dessen legte die betreffende vom 5. November desselben Jahres der Bun⸗ 3 Anträgen vor, in Folge deren das Nähere der Partikular⸗Gesetzgebung übereinstimmend zu reguliren von den hierbei betheiligten Kö⸗ aus Räthen derselben niederge⸗ fetzt. „Gleich beim Beginn ihrer Arbeiten in ihrer ersten Sitzung daß es zur Gewinnung eines inwiefern Preußischer Seits Bundes⸗Komm vor Allem nöthig seyn werde,

von dem Königl. Staats⸗Miuiste Rath in dem Sinne geprüft,

gegeben werden solle,

setz, das unter worden.

Intelligenz im Konflikt mit mater es unn wohl jedem Nachdenkende Grunde liegenden Gedanken im Z

dürfe, um mittelst seiner eigenen inneren Ge Eigenthume in Beziehung auf Werke einen ausreichenden und wirksamen Schutz im Nachdruck und unbefugte Vervielfältigung zu gewähren, indem erst, wenn dies geschehen, ein richtiger Maßstab träge der Bundes⸗Kommission gegeben seyn wür Ueberweisung durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre,

daß zunächst ein Gesetz für Preußen aber nach Grundsätzen, die geeignet wären, einer übereinstimmenden Grundlage von Gese Staaten über die nämliche Materie zu dienen.

dem 11. Juni dieses Jahres Allerhoͤchst vollzogen

Der Haupttheil der Hitzigschen Schrift beschäftigt sich nun mit der Erläuterung dieses Gesetzes, indem der Verfasser aus den ner Disposition gestellten Materialien der verschiedenen Behörden und Kommissionen die Motive entnehmen durfte, die bei den vielfach kol⸗ lidirenden Rücksichten gerade zu solchen Modisicationen bestimmt ha⸗ ben. Bei einem Schritt der Gesetzgebung

zumal in so geistreicher Darstellung

s für Preußen selbst jedenfalls be⸗ etzgebung dem geistigen der Wissenschaft und Kunst

jnlande gegen

8i; r

6 ¼. euss.

zur Würdigung der An⸗ e.“ S. 36. Der Entwurf 59 ¾½. 10 123 ⁄½. G.

rium und darauf von dem Staats⸗

zu en aller Deutschen o erwuchs das Ge⸗ N

Cons. 3 % Ausg. Sch. 7 ³ do. 3 % 20 ⅛. 28 ¼. Peru 2

3 % 19 ½.

zu sei⸗

„welcher als ein Sieg der iellen Interessen anzuseben ist, muß n willkommen seyn, die dabei zu usammenhange kennen zu lernen e.

Portug. 19 ¾.

5 % Met.

III111143“

Den 21. De

Amtlicher Fonds- uad Ggela-Cours-Zettel.

5 % Span. 20 ½1. Passive 412⁄161. Ausg. Sch.

Oesterr. 5 % Met. 1057⁄16. G. ¼ )25 ½. 25 %.

Loose 2 500 Fl. 119 ½¼. 119 %¼. Preuss. Präm.-Sch. 63 ¾. 63 ½. 665⁄8. 66 1. 5 % Span. Anl. 13 21. 13. 2 ½ %

Bank-Actien 1392.

5 % Rente fin cour. 108. 5. Neap. fin cour. 98. 10. 5 % Span. Rente 20 ⅜. Passive

—. Bank-Actien —. Neue Aul. 598 ½1.

Präm.-Sch. —. Poln. 117. Oesterr. Met. varfhde

Antwerpen, 15. Dezember. sic

Zinsl. 6 ¼. Neue Anl. 19 ⁄%1.

18. Dezember.

Frankfurt a. M., 4 % 99 ⅞1. G.

1 . 21% 8

Bank-Actien 1688. 1687. Partial.) Loose zu 100 Fl. 2„

do. 4 % Anl. 101. G. Poln. 9

Holl. 5327/14. Sanr Hamburg, 19. Dezember. 1388. Engl. Russ. —. 5 % Port. eue Anl. 19. b London, 15. Dezember. Belg. 101 ¾. Neue Anl. 19 ½. Passire 8. 2 ½ % Holl. 54 ⁄. 5 % 101 ¾. 5 % Port. 20” Engl. Russ. 111. Bras. 80 ½, Columb. 25 ¼. U. 1. Chili 30. Paris, 15. Dezember. 3 % fin cour. 79.

53

d;. 2-

Wien, 16. Dezember.

10515⁄16. 4 % 100 . 3 % 78 ¾¼. 2 ½ % -

r BH S r 2 e. zember 1837. 1837. 20. Dezember.

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ausge⸗ 2 24224242

das schriftstel⸗

Bundes⸗Kom⸗

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Preußischen Staaten.

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Oesterreichische militairische Zeitschriftl! LEEEE(E16 1 Dieses Heft ist so eben erschienen und an allls handlungen versendet worden. I Inhalt: I. Feldzug in Neapel und Sicilien i Jahren 1734 und 1735 (Fortsetzung). Die St bei Bitonto. II. Die Operationen der voerbn Heere gegen Paris im März 1814 (Forg 8 25) Gefechte bei Sezanne, Villenoxe und hun⸗ III. Literatur. IV. Literarische Anzeige. V. Naj Militair⸗Veränderungen. VI. Miszellen und Der Preis des Jahrgangs 1837 von 12 Hefta wie auch der aller frühern Jahrgänge von blbst 1836, jeder 8 Thlr. Sächs. Die Jahrgänge 1811 1813 sind in eixtt ug Auflage in 4 Bänden vereinigt erschienen und! zusammen ebenfalls 8 Thlr. Sächs. Wer die Sammlung von 1811 1836 auf einmal a616. erhält dieseibe um 4 wohlfeiler. Von dem Unterzeichneten ist diese geitscnd alle Buchhandlungen um die genannten Preise zube Wien, den 30. November 1837. 2” J. G. Heubner, Buchhäl In Berlin übermimmt Aufträge b. Ludwig Hehmigke, Burgstraße

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Novalis Schriften, herausgegeben von . Ludw. Tieck und Fr. Schlegel⸗ Fünfte Auflage. 1 Thlr. 20 sor⸗

8

Preußische Staats⸗

Zeitung.

355.

Beim Ablaufe des Quartals wird

vvinz bten d bitten, Blatt

Bestellungen bis spätestens den 3 de . Unterbrechung erleidet und n

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

1 oͤnigs Majestaͤt haben geruht, die vortragenden h- des Innern und der Polizei, Geheimen gierungs⸗Rath und Kammerherrn Freiherrn von Blom⸗ rg zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath, und Regierungs⸗ ih Maͤtzke zum Geheimen Regierungs⸗Rath zu ernennen hdie desfallsigen Bestallungen Allerhoͤchstselbst zu vollziehen.

1114““

Mit dem 1. Januar k. J. wird die Post⸗Expedition und

ation in Kaehme aufgehoben, und an deren Stelle eine Post⸗

geditn und Station in Gorzyn, 3 ¾2 Meilen von Schwe⸗

und 3 ½ Meilen von Pinne, eingerichtet werden.

Berlin, den 19. Dezember 1837. General⸗Post⸗Amt.

eute wird das 23ste Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung ausge⸗ en, welches enthaͤlt: unter 8 1842. den Vertrag zwischen Preuszen, desgleichen in

Vertretung saͤmmlicher Zoll⸗Vereins⸗Staaten, und

Hannover, Oldenburg und Braunschweig,

wegen Befoͤrderung der gegenseitigen Ver⸗

kehrs⸗Verhaͤltnisse;

die Uebereinkunft mit Hannover, Oldenburg

und Braunschweig, wegen Unterdruͤckung

des Schleichhandels;

1844. desgleichen mit Hannover, wegen des Anschlus⸗ ses der Grafschaft Hohnstein und des Amtes Elbingerode an das Zoll⸗System Preu⸗ ßens und der uͤbrigen Staaten des Zoll— Vereins;

1845, mit Braunschweig, wegen gleichen Anschlus⸗

sses des Fuͤrstenthums Blankenburg nebst dem Stiftsamte Walkenried, ferner des Amts Cal— voͤrde Braunschweigschen Antheils, des Dorfes

Pabstorf und des Dorfes Hessen;

»„ 184d. mit Hannover, Oldenburg und Braun⸗ schweig, wegen des Anschlusses verschiedener Preußischer Gbietstheile an das Steuer⸗ System Hannovers, Oldenburgs und Braunschweigs;

» 1817. mit denselben Staaten, wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs und

1848. mit Hannover, auch

» 1849. mit Braunschweig, wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in dem Zoll⸗Vereine Preußens und der mit diesem zu einem ge⸗ meinsamen Zoll⸗ und Handels⸗Systeme verbundenen Staaten angeschlossenen Hannoverschenund Braunschweigschen Lan⸗ destheilen. Saͤmmtlich vom 1. November d. J. datirt.

Verlin, den 23. Dezember 1837.

Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits

Dem Schlosser Wilhelm Arndt aus Crossen ist unterm

Dezember 1837 ein Patent

auf die Construction eines Schattenmessers, so weit

solche im ganzen Zusammenhange nach Zeichnung und

Modell als neu und eigenthuͤmlich anerkannt worden ist,

zehn Jahre, von jenem Termine angerechnet und fuͤr den fang der Monarchie, ertheilt worden.

1843.

„Comtoir.

2—

Zeitungs⸗Nachrichten. beeaeee h.

Frankreich.

Dez. Der Koͤnig arbeitete gestern mit dem und fuͤhrte darauf in einem dreistuͤndigen Mi— serRathe den Vorsitz. Die Gazerte des Tribunauy sagt heute: „Wir ha— in gestern im Vertrauen auf die Aussagen von Personen, die fuͤr gut unterrichtet hielten, gemeldet, daß sich einige Zwei⸗ daruͤber erhoben haͤtten, ob Hubert wirklich verhaftet wor⸗ b weAndererseits meldet man aber heute 115 daß Hubert in h Iongenen Nacht in Peris angekommen sey. Die „Charte beobachtet auch heute noch ein Stillschweigen, wel⸗ ir uns taum erklaͤren koͤnnen. Es beschraͤnkt sich dar⸗ v dieuzeigen, daß der Regierung das tiefste Stillschweigen ert se Sache eine Pflicht sey.“ Der Courrier français e die 18 99 folgender Weise: „Wir gehoͤren nicht zu denen, eint orsicht der ministeriellen Journale tadeln; aber es er⸗ uns mindestens sonderbar, daß die „Charte“ das Ge⸗ g Entweichung Hubert's, welches durch die „Ga— Tribunaux“ verbreitet worden ist, nicht widerlegt. Erklaͤrung, daß es jenem Angeklagten nicht ge— zu entwischen, haͤtte unseres Erachtens der chtigkeit auf keine Weise gehemmt werden eversichert uns uͤbrigens, daß Hubert ge⸗ er Conciergerie angeiangt sey.“ Ein an⸗ ches Blatt

Paris, 16. iegs⸗Minister

hiermit in Erinnerung gebracht, daß die Be en aber bei den Königlichen Post⸗Aemtern zu machen sind, und daß der Preis f as Blatt am Vorabende setnes Datums durch die Stadtpost frei ins Haus gesandt wird. Isten d. M. an uns gelangen zu lasse icht sämmtliche Rummern vom Anfang

versichert bestimmt, daß Hubert

Berlin, Sonnabend den 28sten Dezember

ellungen auf r den an Umfang der Monarchie m jedoch die erforderliche „indem sonst die J e des Luartals aun

n

diese Zeitung nebst Pränumeration hier auf 2 Rthlr. Preuß. Cour. vierteljährlich Stärke der Auflage für das kommende nteressenten es nachgeliefert wer

1837.

(Mohren⸗Straße Nr. 320), in den estgesetzt ist, wofür den hiesigen Abon⸗ Pierteljahr abmessen zu können, müssen sich selbst zuzuschreiben haben, wenn die Zusendung den können.

am Orte bei der Redaction

in Paris eingetroffen sey und sich im geheimen Verwahrsam befinde. Das Journal des Dobats enthaͤlt folgende Er⸗ klaͤrung: „Was Hubert betrifft, so beruht es auf einem Irr⸗ thum, wenn die sonst immer so gut unterrichtete „Gazette des Tribunaux“ sagt, daß derselbe nicht allein nicht verhaftet, son— dern daß es ihm gelungen sey, nach England zu entkommen. Hubert, in Boulogne verhaftet, ist vorgestern Nacht gegen 12 Uhr in der Conciergerie eingetroffen; dort hat man in dem Deckel seines Hutes den Plan zu seiner Hoͤllen⸗Maschine, die Art der Ausfuͤhrung und mehrere sehr wichtige Briefe gefun⸗ den. Jene Maschine soll vor einiger Zeit dem General Ber⸗ nard von zwei Handwerkern aus Virmingham als eine Kriegs⸗ maschine vorgelegt worden seyn; auch hat man sie, wie es heißt, dem Don Carlos angeboten. Die beiden Englischen Handwerker sind verhaftet worden. Die Maschine sollte in einem in der Naͤhe der Deputirten⸗Kammer gelegenen Hause aufgestellt werden. Man versichert, daß die Regierung, die seit langer Zeit die Schritte Hubert's bewachte, schon im Besitz der umstaͤndlichsten Aufschluͤsse uͤber die ganze Sache sey.“

Saͤmmtliche Kammern des Cassationshofes waren gestern in feierlicher Sitzung versammelt, um abermals ein Urtheil uͤber die wichtige Duell⸗Frage zu faͤllen. Man erinnert sich, daß im Anfange d. J. in Tours ein Duell zwischen zwei Rechts⸗Ge⸗ lehrten, Namens Baron und Pesson stattfand, in welchem Er⸗ sterer das Leben einbuͤßte. Es fand eine gerichtliche Unter⸗ suchung statt, aber die Anklage-Kammer des Koͤniglichen Ge⸗ richtshofes von Orleans, sich auf das Stillschweigen des Straf⸗Gesetzbuches uͤber die Toͤdtung im Duell stuͤtzend, erklaͤrte, daß jener Sache keine weitere Folge zu ge⸗ ben sey. Der General⸗Prokurator appellirte aber gegen dieses Erkenntniß, und der Cassationshof kassirte dasselbe und verwies die Sache an den Koͤnigl. Gerichtshof in Bourges. Da letzterer Gerichtshof der Ansicht des Gerichtshofes von Or⸗ leans beitrat, so kam die Sache jetzt zum zweitenmale vor die vereinigten Kammern des Cassationshofes. Es hatte sich zu dieser Sitzung eine ungewoͤhnlich große Menge von Zuhoͤrern eingefunden, da man wuͤßte, daß der General⸗Prokurator, Herr Dupin, abermals das Urtheil des Gerichts ofes von Bourges angreifen, und Herr Michel (von Bourges) dasselbe vertheidi⸗ gen wuͤrde. Letzterer hatte sich aber nicht eingefunden, und ein Antrag auf Verschiebung der Sache ward abgelehnt. Nach einem ausfuͤhrlichen und glaͤnzenden Vortrage des Herrn Dupin kassirte der oberste Gerichtshof auch das Urtheil des Gerichts⸗ hofes von Bourges.

Dem Courrier francais giebt die obige Entscheidung des Cassationshofes zu nachstehenden Bemerkungen Anlaß: „Der oberste Gerichtshof hat gestern neuerdings uͤber die Duellfrage entschieden und seine Ansicht vom Monat Juni d. J. bestaͤtigt. Ohne daß der Cassationshof darauf Anspruch macht, die fruͤhere Gesetzgebung wieder in Kraft treten zu las— sen, betrachtet er doch das Duell als eine Toͤdtung, deren naͤ⸗ here Umstaͤnde allerdings ven den Richtern gewuͤrdigt und den Bestimmungen des Strafgesetzbuches angepaßt werden koͤnnen. Das gestrige Urtheil hat noch etwas Feierlicheres als das erste, weil es von saͤmmtlichen Sectionen des Cassationshofes erlassen worden ist. Die Gerichtsbarkeit hat Alles gethan, was in ih⸗ ren Kraͤften stand, um eine Sitte, gegen welche die Ge⸗ sellschaft sich einstimmig auflehnt, nicht mit einer Art von ge⸗ setzlichem Charakter zu bekleiden. Den Gesetzgebern kommt es nun zu, das begonnene Werk zu vervollstaͤndigen, eine schwie⸗ rige Aufgabe, deren Loͤsung durch die seit 1830 gemachten Ver⸗ suche nicht erleichtert wird. Es wuͤrde dem 19. Jahrhundert zur groͤßten Ehre gereichen, wenn es durch das Verschwinden der letzten Spur der Barbarei bezeichnet werden koͤnnte. Es waͤre schoͤn, wenn Frankreich den Anfang mit dieser großen Re⸗ form machte und Europa mit diesem Beispiele voranginge; aber leider begeistert sich unser Jahrhundert nicht fuͤr Ideen der Menschlichkeit und der Philosophie; man begeistert sich ge⸗ genwaͤrtig fuͤr nichts mehr, selbst nicht einmal in der Politik.“

Der Temps nimmt vom 1. Januar k. J. ab wieder ein anderes Format an, da der Redaction von vielen der Leser Klagen uͤber die Unbequemlichkeit des gegenwaͤrtigen Formats zugegangen sind. Der Temps will jetzt dieselbe Masse von Stoff in einem halb so großen, aber doppelt so starken Format geben. Der Constitutionnel enthaͤlt nachstehendes Schreiben aus Bayonne vom liten d.: „Der Brigadier O''Connell, Be⸗ fehlshaber der Englischen Legion, hat dem Befehlshaber der Christinischen Streitkraͤfte in Guipuzcoa angezeigt, daß der Dienst der Legion auf seiner Linie gaͤnzlich aufhoͤre, und daß er nicht mehr auf die Mitwirkung der Legion zu zaͤhlen habe. In Folge dieser Mittheilung ist letztere aufgeloͤst worden. Das Infanterie⸗Bataillon hat seine Waffen abgeliefert und der Ge⸗ neralstab alle seine Functionen eingestellt. Die Kavallerie und die Artillerie haben zwar ihre Waffen behalten, aber sie sind unter die direkten Befehle O'Connells gestellt worden, bis man die Entscheidung Ihrer Majestaͤt kennen wird. Ueber die Gruͤnde dieser Aufloͤsung erfaͤhrt man Folgendes: „Der Brigadier O'Connell hatte mit der Spanischen Regie⸗ rung einen Kontrakt abgeschlossen, durch welchen er sich das Recht vorbehielt, die Mitwirkung seiner Soldaten zu verwei⸗ gern, wenn sie drei Monate lang keinen Sold erhielten. Nun war aber dieser Termin laͤngst abgelaufen, und es waren viele Monate verflossen, ohne daß die Legion die geringste Loͤhnung erhalten hatte. Die Legion litt den groͤßten Mangel an Lebens⸗ mitteln und Kleidungsstuͤcken, und befand sich in einem solchen Zustande der Entbloͤßung und des Elendes, daß sie kaum 1

den gewoͤhnlichen Dienst versehen konnte. General auf die Nachricht von der Legion zuruͤckverlangte, mußte daher auch der Englische Com⸗ mandeur ihm antworten, daß er dieselben aus den Quartieren der Soldaten abholen lassen moͤge, da er die Truppen nicht auf oͤffentlichem Platze versammeln koͤnne, ohne sie dem Geo⸗ laͤchter des Poͤbels preiszugeben.“

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 15. Dezember. Die Bill zur Befreiung von der bei Uebernahme von Munizipal⸗Aemtern abzugebenden eidlichen Erklaͤrung, welche heute in den Ausschuß gelangen sollte, wurde wegen Abwesenheit des Lords Lansdowne noch zuruͤckgelegt. Lord Radnor uͤberreichte eine Petition der vornehmsten Lon⸗ doner Buchhaͤndler, die Herabsetzung des Post⸗Porto's betreffend. Lord Brougham

legte eine Petition von dem Lord⸗Mayor, den Aldermen und Gemeinden dieselben bitten,

der City von London vor, worin daß die oben erwaͤhnte Bill in Betreff der Eidesleistung nicht nur auf die Quaͤker und Maͤhrischen Bruͤ— der, sondern auf alle Unterthanen Ihrer werde.

Majestaͤt ausgedehnt Unterhaus. Sitzung vom 15. Dezember. Sir F. Trench zeigte an, daß er nach den Ferien einen Antrag, in Bezug auf die Lage der neuen Parlaments,Haͤuser, machen, und Sir S. Whalley, daß er die Abschaffung der Fenster⸗ Steuer beantragen werde. Sir M. Wood machte die An⸗ zeige, daß er am naͤchsten Dienstag auf die Ernennung einer Kommission antragen wolle, um die Zweckmaͤßigkeit gewisser Verbesserungen in der Hauptstadt zu untersuchen; auch werde er dann zugleich um die Erlaubniß nachsuchen, eine Bill zur besseren Regulirung der Miethskutschen und Kabriolets ein⸗ bringen zu duͤrfen, aͤhnlich der, welche er in der letzten Session eingebracht habe. Herr Baring erwiderte auf eine von Herrn Mackinnon an ihn gerichtete Frage, daß ein Plan zu einer Verbindung mit den Kolonieen durch Dampsboͤte dem Ministe⸗ rium zur Einsicht vorliege, und daß diese Verbindung sich nicht auf Westindien allein beschraͤnken, sondern auf alle Kolonieen ausgedehnt werden solle. Als das Haus sich auf den Antrag des Kanzlers der Schatzkammer in den Ausschuß uͤber die Ci⸗ villiste verwandeln wollte, brachte Sir G. Sinclair als Amen⸗ dement in Vorschlag, daß vorher der besondere Ausschuß zur Pruͤfung der Pensionen zusammengestellt werden sollte, und auch Herr Harvey drang um so mehr darauf, als er nun schon seit einigen Tagen in der von Sir G. Sinclair angekuͤndigten Motion auf Hinzufuͤgung gewisser Mitglieder zu diesem Aus⸗ schusse mit Namen verzeichnet stehe, was zu allerlei Gerede und Gefluͤster Anlaß gebe und ihn in die unangenehme Lage versetze, fast von jedem Mitgliede des Hauses gefragt zu werden, ob er denn zu dem Ausschuß gehoͤren werde oder nicht; der Kanzler der Schatzkammer sey daher verpflichtet, sich daruͤber zu erklaͤren, ob er ihn in denselben aufnehmen wolle; diese Frage werde der Minister nicht unzart finden koͤnnen; im Ge⸗ gentheil, er selbst koͤnnte sich eher uͤber Unzartheit beschweren, da Herr Spring Rice, der ihm einen Gegenstand, mit dem er sich den groͤßten Theil seines Lebens beschaͤftigt, die Untersuchung der Pensions⸗Liste, aus den Haͤnden genommen und zu dem seinigen gemacht habe, ihn (Herrn Harvey) nun so lange dar⸗ uͤber in Ungewißheit lasse, ob er an der Untersuchung Theil nehmen solle, woran ihm uͤbrigens wenig gelegen sey, und was er keinesweges als eine Gunst von dem Ministerium zu erlan⸗ gen wuͤnsche; wenn daher der Minister sich nicht gleich daruͤber entscheiden wolle, so werde er (Herr Harvey) nicht an dem Ausschuß Theil nehmen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Herr Spring Rice erwiderte, er koͤnne sich unmoͤglich jetzt eine kategorische Ant⸗ wort abnoͤthigen lassen; die Sache werde zur gehoͤrigen Zeit, naͤmlich nach der Diskussion der Civilliste und der Bill uͤber die Bewilligung fuͤr die Herzogin von Kent, wie sie auf der Ta⸗ gesordnung stehe, zur Sprache kommen; er muͤsse sich daher auch dem Amendement Sir G. Sinclair's widersetzen. Dies wurde hierauf ohne Abstimmung verworfen; Herr Harve aber hatte seinerseits der Tagesordnung noch ein anderes Amen⸗ dement entgegenzusetzen, naͤmlich den (gestern erwaͤhnten) An⸗ trag, daß bei der Civilliste dem Parlamente das Recht vorbehalten werden solle, die Einkuͤnfte der Herzogthuͤ⸗ mer Cornwall und Lancaster zu untersuchen und daruͤber zu verfuͤgen. Er hielt diesen Augenblick fuͤr den passendsten, um diese Motion vorzubringen, und erinnerte daran, daß, als die letzte Civilliste dem Hause unter dem Ministerium des Her⸗ zogs von Wellington vorgeschlagen worden, eines der angese⸗ hensten und rechtskundigsten Mitglieder der damaligen Opposi⸗ tion erklaͤrt habe, daß die Revenuͤen der beiden genannten Her⸗ zogthuͤmer von Seiten der Krone aufgegeben werden muͤßten; er wolle daher jetzt die Aufrichtigkeit jener Herren erproben, die nun selbst am Ruder seyen und durch nichts gehindert wuͤr⸗ den, ihren fruͤheren Ansichten gemaͤß zu handeln und sich als echte Reformer zu zeigen. Herr Spring Rice, der sich dem Antrage widersetzte, sagte: „Das ehrenwerthe Mitglied scheint zu glauben, daß jene Herzogthuͤmer zu den erbli⸗ chen Einkuͤnften gehoͤren, die Ihre Majestaͤt bei Eroͤffnung der Session abgetreten hat, denn sonst koͤnnte das Haus sich gar nicht auf eine Diskussion des Gegenstandes ein⸗ lassen, ohne vorher die Einwilligung der Krone eingeholt zu haben. Ueber die in der letzten Thron⸗Rede von Ihrer Majestaͤt aufgegebenen Einkuͤnfte kann jedoch kein Zweifel obwalten.

Als der Christinische Aufloͤsung die Waffen der

spie

Ihre Majestaͤt folgte darin bloß dem Bei⸗ Wilhelm'’s IV. und ie Einkuͤnfte aus den