Seereise macht. Nachdem der Koͤnig sich bedankt, hielt er mit starker und gehoͤrig betonter Stimme folgende Rede: „Maeine Herren Pairs, meine Heiren H.putirien! Franukreich ist frei und ruhig. Seine Wehlfahrt schreitet rasch vor; seine Institu⸗ lionen besestigen sich; sein Vertrauen zu der Stabilhät dieser letzteren a üchst je mehr und mehr. — Die Wiederherstellung des Reiches der Sesetze hat Mir gestattet, dem Ant iebe Meines Herzens zu folgen. Ein großer Akt, dessen Andenken Mir stets ibener säos wird, die Amnestic, hat Zeugniß gegeben von der Kraft Meiuer Regierung. Dieser Akt hat die Gemüther beruhigt, den Einflug der schlechten Let⸗ denschaften geschwächt und täglich mehr die P äne zur Unordnung entfernt. — Ich hebe gewollt, daß die Wahl⸗Kollegten zusammen⸗ treten. Mein Vertrauen zu dem Lande ist nicht getäuscht worden. Ich werde in Jouen jene lovale Mitwirkung wiederfinden, die Mir die Kammern seit 7 Jahren geliehen haben, um Frankreich die Wohlthaten der Ordnung und des Friedens zu sichern. — Ich habe Mir zu Meinen Verhält⸗ nissen mit allen auswärtigen Mächten nur Glück zu wünschen, und niemals bat Mir der allgemeine Frieden mehr gesichert geschtenen. — Indes⸗ sen verheert der Bürgerkrieg noch die Halbinsel; die Königin⸗Regen⸗ lin behäuptet mit Muth und Beharrlichkeit die Rechte ihrer erhabe⸗ nen Tochter, der Königin Isabella 11. Ich fahre Meinerseits fort, die B. dingungen des Quadrupel⸗Allianz. Traktates getreulich zu er⸗ füllen, und Ich hoffe auf den Erfolg einer Sache, die unsere ganze Theilnahme weckt. — Die Vermählung des Aeltesten Meiner Söhne hat alle Meine Wünsche ersüllt. An die Erinnerung dieses Ereig⸗ nisses, das eine Quelle so vielen Glückes für Meine Familie ist, wird sich stets dicjenige der mannigfachen Beweise der Zuneigung kuüpfen, mit denen Frankreich, die Kammern und die Bewohner dieser Hauptstadt die junge Prinzessin umgaben, als dieselbe hierher kam, üm sich unter Meine Kinder zu mischen. — Meine zweite Tochter, die Pinzessin Marie, hat seitdem ein Bündniß geschlossen, das un⸗ sere feeundschaftlichen Bezsehungen mit benachbarten Staaten noch vermehren wird. — In Afrika ist unsere Erwartung in Erfüllung gegangen. Die Französische Fahne weht von den Mauern von Kon⸗ stantine berab. Wenn der Sieg für Frankreichs Macht zuweilen mehr gethan hat, so hat er den Ruhm und die Ehre unserer Waf⸗ fen doch niemals glänzender dargethan. Mein Sohn, der Herzog von Remours, bat au den Gefahren den ihm gebührenden Antheil gehabt. Sein jüngerer Bruder wollte sich mit ihm vereinigen und siv den gemeinfchaftlichen Strapazen und Gefahren, die schon lange Meine Söhne mit der Armee theilen, beigesellen. Ihr Blut gebört dem Lande, wie das Blut aller seiner Kinder. (Anhaäͤtender Beifall.) Indem Ich Dankgebeie zum Himmel für den Schutz sende, den er unseren Waffen gewährt hat, habe Ich mit Ihnen den Verlust so vieler Tapferen zu beklagen, die auf dem F lde der Ehre geb ieben sind. Das Vaterland vergießt an ihren Grä⸗ bern Thränen der Rührung und Erkenntlichkeit. Im Voraus dat es Alles gut gebeißen, was Ich angeordnet, um dem allgemeinen Schmerze zu genügen und die Schuld ranfreichs gegen seine helden⸗ muͤthigen S.ützen zu tilgen. Ein Gesetz⸗Entwurf soll Ihnen vorge⸗ lcar nerden, um der Wittwe und den Kindern des braven Geuerals Danrémont ein Zeichen der National⸗ Erkeuntlichkeit iu geben. Ich habe zu der ersten Würde der Armee den greisen Feldherrn erhoben, der ipon im Kommando ersetzt und der, wie er sagt, in seiner langjährigen Laufbahn nichts gesehen hat, dessen nicht auch unsere jungen Krieger fähg gewesen nä en. Im Onen von Alge⸗ ria wie im Westen, habe ich den Frieden gewollt. Aber die Halsstarr gkeit des Beys, der in Konstantine kommanderte, hat uns gezwungen, noch einmal den Eingebornen unserer Besitzungen in Afrita iun beweisen, daß sie auf ihren Widerstaud verzichten müssen. Im Westen ist eine Con⸗ vention abgeschlessen worden, deren Bedineungen getreulich in Er füllung gehen, und die beretis glückliche Resultate gehabt hat. — Es soll Ihnen eine vobständige Uecbersicht unserer Lage in Afrika vorgelegt werden, und Ich werde die Mittel von Ihnen zu begeh⸗ ren haben, die zur Bestreitung der Bedärfnisse unserer Riederlas⸗ sung erforderlich sind. Ueberall leihen unsere Florten unseren Handels⸗ Verbindungen den Beistand und den Schutz, die diese von Ihnen zu erwareen berechtigt sind. Abgeordnete sind aus unsem Häf.u ab⸗ geg ngen, um die Hinderuisse zu beseingen, die sich schen so lange der Ausfübrung der von Hauti g gen Frankreich üdernommenen Ver⸗ bindlichteiten entgegenstellen. Gleschzeitig begeden sich einige See⸗ Sirritkräfte nach den Küsten von Mexiko, um den Franzosen, die den Handel im Imeru dieser Gegenden irriben, die wnen gebührende Gerechtigkein und Sicherbeit zu verschaffen. — Ich habe mit Beli⸗ vien einen Handels⸗Vertrag abg. schlossen und boffe, daß wir allmätig mit allen Staaten des südlichen Amerika Verbindungen anknüpfen werden, deren glückiche Folgen uns.r Handelsstand wobl cmpfnden wird. — Die Lage unserer Finanzen ist fortwährend gedeiblich, und das Staats⸗Emkommen hat sich sen der letzten Sessien noch vermebrt. Die im 69 ten Artikel der Coare angekün⸗ diaten (GCesetz⸗Entmwürfe sollen Jonen aufs neue vorgelegt werden. — — Seit lauger Zeit erbeischte das Sostem unserer Strafgesetze die⸗ ganze Aufumertsamkeit Meiner Reg er ug. Ste werden emen Gesetz⸗ Entwuef zur Verbesserung desseiben zu peüfen haben. Ein anderer Gesetz⸗Entwmf wied die R form unserer Gesetzge⸗ bung über die Handels⸗Gesell chaften zum Gegenstande haoen. — Schon sind beträchiliche Fonds für öffentliche Ardeiten bewilligt. Es bleidt uns nech übrig, unsere großen Cemmunications⸗Linien zu vervellkemmuen und neue zu bilden, um die Ausbeutung der stels zunehmenden Erzeugutsse unseres Ackerbaus und unseres Gewerbd⸗ fleißes zu erleichtern. Es werden Ihnen Gesammi⸗lebersichten über diesen geoßen Gegeustand, so wie die näberen Eniwürfe zu mehreren wichtigen Unternenmungen, vergelegt werden. — Niemals habe Ich Mich unter günstigeren Verhältnissen von den Kammern umgeben geseyhen. Las⸗ sen Sie uns, meine Perren, durch unsere Einigkeit und Weishrit zu bewah⸗ ren wissen, was wir durch unseren Mutb und Patriotismus exlangr haben. — Wir wollen uns bemühen, das schmerzliche Andeuten an unsere Zwistig⸗ keiten zu verwischen, damtt von all' den Bewegungen, unter denen wir so viel gelitten, keine weitere Spur übrig bleibe, als das je mehr und mehr erkannte Bedürfniß, der Rückkehr derselben vorzubeugen. — Lassen Sie uns, m. H., in jener regelmäßigen und friedlichen Bahun beharren, der wir den Zuwachs an Reichthum und Wohlfahrt verdanken, die Frankreich gegenwärtig genießt. Dies ist der theuerste Wunsch Meines Herzens. Mein Leben ist der Aufrechthaltung aller Bürgschaften unserer Ruhe und unferer Freibeiten geweiht, und unr um diese große Aufgabe zu lösen, verlange Ich Ihre Mitwirkung.“ Kaum hatte der Monarch seine Rede beendigt, als aufs Neue von allen Seiten der Ruf: Es lebe der Koͤnig! erscholl. Die seit der letzten Session neuernannten Pairs, so wie die anwesenden Deputirten, leisteten darauf den uͤblichen Eid, und nachdem der Großsiegelbewahrer die Befehle des Koͤnigs entge⸗ gegengenommen, erklaͤrte er die Session der Kammern von 1838 fuͤr eroͤffnet und ersuchte demnach die Pairs und die Deputir⸗ ten, sich am folgenden Tage in ihren gewoͤhnlichen Sitzungs⸗ Lokalen zu versammeln. Unter lauten und anhaltenden Beifalls⸗ Aeußerungen entfernten sich der Koͤnig und die Koͤnigl. Familie.
—
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗ zung vom 15. Dezember. In der Rede, mit welcher Herr Harvey sein der Diskussion der Civilliste entgegestelltes Amen⸗ dement auf Untersuchung der Einkuͤnfte der Herzogthuͤmer Corn⸗ wall und Lancaster begruͤndete, sagte derselbe unter Anderem: „Wer sich die Muͤhe nimmt, die Debatten dieses Hauses durch⸗ zugehen, wird sinden, daß waͤhrend des letzten Vierteljahrhun⸗ derts schon oft Versuche gemacht worden, die Einkuͤnfte dieser beiden Herzogthuͤmer dem oͤffentlichen Dienste zuzuwenden. Ei⸗ nige Ministerien bestritten es, daß das Parlament das Recht habe, von diesen Einkuͤnften Kenntniß zu nehmen, aber bei weitem die meisten verschoben die Frage von einer Zeit auf die
ndere, unter dem Vorwande, daß sie nicht zur rechten Zeit
vorgebracht worden, und nur bei einem Thronwechsel dis⸗ kutirt werden koͤnne. Diese Zeit ist nun da; die Frage muß entweder jetzt eroͤrtert werden, oder wir Alle, die wir hier sitzen, moͤchten, aller Wahrscheinlichkeit nach, keine e wieder dazu haben, denn die Civilliste, welche wir jetzt fest⸗ stellen, ist fuͤr die Lebenszeit Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin be⸗ stimmt. Ich habe uͤbrigens die bedeutendste Autoritaͤt fuͤr mich, wenn ich vee daß diese Revenuͤen oͤffentliches Eigenthum seyen, eine Autoritaͤt, welche die Mitglieder des Ministeriums um so mehr anerkennen muͤssen, als sie es sind, die ihn zu dem hoͤchsten richterlichen Posten erhoben haben; ich meine Lord Brougham, der noch acht Tage vorher, ehe er den Woll⸗ sack einnahm, sich fuͤr diese Ansicht aussprach. Diese Autoritaͤt wurde von Lord Althorp unterstuͤtzt, der jedoch nachher, ebenso wie seine Kollegen, seine Meinung den Wuͤnschen seines Koͤnigl. Gebieters unterordnete. Es ist kuͤrzlich ein Bericht des Aus⸗ schusses uͤber die Civilliste auf die Tafel des Hauses nie— dergel'ꝛgt worden, dessen Duͤrftigkeit und Unvollstaͤndigkeit mich sehr uͤberraschte. Haben dem Ausschusse die Einkuͤnfte der beiden Herzogthuͤmer zur Erhaltung der Wuͤrde und des Glan⸗ zes der Krone nothwendig geschienen? Oder hat derselbe nicht vielmehr eingeraͤumt, daß in der Civilliste hinlänglich fuͤr die Krone gesorgt sey? Der Ausschuß scheint in Loyalitaͤt geschwelgt zu haben, denn er hat Ihrer Majestaͤt nicht nur Alles bewil⸗ ligt, was ihr erlauchter Vorgaͤnger genoß, sondern noch 8000 Pfd. hinzugefuͤgt; ja, er hat noch mehr gethan, denn die Ein⸗ kuͤnfte des vorigen Koͤnigs, obgleich er von Hofchargen umge⸗ ben war, welche die jetzige Koͤnigin nicht braucht, uͤberstiegen seine Ausgaben schon um 15— 16,000 Pfd. Und dessenunge⸗ achtet soll Ihre Majestaͤt im Besitz der aus den beiden Herzogthuͤ⸗ mern entspringenden unkontrollirten Einkuͤnfte bleiben, die, wenn auch die Angaben uͤbertrieben sind, doch jedenfalls bedeutende Summen betragen? Ich glaube, daß ich sie nicht uͤberschaͤtze, wenn ich annehme, daß 50,000 Pfd. davon in die geheimen Geldkasten der Krone fließen. Aber es ist um so noͤ⸗ thiger, daß das Haus diese Einkuͤnfte zur Verfuͤgung bekoͤmmt, weil wir in zwei oder drei Jahren wohl aufgefordert werden koͤnnten, unsere Huͤte abzunehmen, um eine Koͤnigliche Botschaft verlesen zu hoͤren, in welcher von uns eine freigebige Bewilligung fuͤr einen Koͤniglichen Gebieter oder in welcher un⸗ sere Freigebigkeit in Folge eines gluͤcklichen Ereignisses, das die ununterbrochene Thronfolge des Hauses Hannover in England aufrecht dch asre; ich meine in Folge der Geburt eines Thron⸗ erben, in Anspruch genommen wuͤrde. Das Herzogthum Corn⸗ wall ist nun eben fuͤr den Prinzen von Wales bestimmt, und es sollte daher auch bis zu einem so wuͤnschenswerthen Ereigniß, wie die Geburt eines direkten Thronerben waͤre, aufgespart werden, denn woher will man sonst, wenn ein solches Koͤnigliches Wesen zur Welt koͤmmt, den Ausfall dek⸗ ken und die Summen zu seinem Unterhalt hernehmen? Und umgekehrt, wenn dies Eigenthum fuͤr die Wuͤrde der Krone noͤthig ist, woher will man den Ausfall ersetzen, sobald es einem Prinzen von ee; Deshalb muß etwas geschehen, um die ungehoͤrige Verwendung der besagten Einkuͤnfte zu ver⸗ hindern. Wer sich die Muͤhe nehmen will, die jetzige Civilliste durchzusehen, wird keine Verbesserung, sondern eine Verschlim⸗ merung finden. Man sage nicht, daß sie geringer sey, als die fuͤr den Koͤnigl. Oheim Ihrer Majestaͤt, denn man muß beden— ken, daß der verstorbene Koͤnig fuͤr Personen zu sorgen hatte, die seine vaͤterliche Liebe in Anspruch nahmen; wenn sie also auch geringer scheint, so ist sie in der That doch groͤßer, und zwar, wenn man Allos gehzrig wergleicht, um 20,000 Pfund aroößer. Indeß ich weiß, daß ich in den Wind spreche. Der Kan ler der Schatzkammer braucht nur an die Gefuͤhle des Hauses zu appelliren, und es wird ihm nur 30,000 Pfd., es wird ihm 100,00 Pfd. fuͤr die Herzogin von Kent bewilli⸗ gen, eben so viel als die verwittwete Koͤnigin empfaͤngt. Man wuͤrde einer solchen Forderung eben so enthusiastisch beigepflich⸗ tet haben, wie den 30,000 Pfd.; hoͤchtens haͤtten die ehren⸗ werthen gegenuͤber (die Tortes) etwas mehr Laͤrm dar⸗ uͤber 8 en, daß die Minister sie nicht fruͤher von ihren Ab⸗ sichten benachrichtigt, damit noch mehr von ihren (der Tories) Freunden, die jetzt schon auf dem Lande sind, haͤtten zugegen seyn koͤnnen, um der Herzogin zu der freigebigen Bewilligung Gluͤck zu wuͤnschen. 85
30,000 Pfd. fuͤr die Mutter der Koͤnigin uͤbrigens fuͤr keine uͤber⸗ maͤßige Summe, wenn ich sehe, daß die Koͤnigin Wirtwe 10 ,000 Pfd. jaͤhrlich und zwei Palaste erhaͤlt, von denen einer noch 25,000 Pfund an Ausbesserungen kostet.“ Dessenungeachtet erklaͤrte sich der Redner spaͤterhin wieder gegen die 30,000 Pfund fuͤr die Herzogin von Kent, besonders aus dem Grunde, weil es ja moͤglich sey, daß sie sich noch einmal verheirathe und ihr Geld dann im Auslande verzehre. Er schloß dann mit einigen ironischen Bemerkungen uͤber diejenigen, die sich durch das freundliche Benehmen des Kanzlers der Schatzkammer einneh⸗ men ließen und die Civilliste unverkuͤrzt bewilligten, indem sie sich damit troͤsteten, bei einer kuͤnftigen Civilliste die Sache wieder gut machen zu koͤnnen, als ob es wahrscheinlich sey, daß viele Mitglieder dieses Hauses eine junge von neun⸗ zehn Jahren uͤberleben wuͤrden. Da der Kanzler der Schatzkammer (siehe das vorgestrige Blatt der Staats⸗ Zeitung) gegen das Amendement des Herrn Harvey ein— wandte, daß zu einer Diskussion dieses Gegenstandes erst die Erlaubniß Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin eingeholt werden müßte, weil die Einkuͤnfte der beiden Herzogthuͤmer Cornwall und Lan⸗ caster Koͤnigliches Privat⸗Eigenthum seyen, so beantragte Herr C. Buller, daß die weitere Erwaͤgung der Bill uͤber die Ci⸗ villiste bis zum Montage verschoben werden moͤchte, um den Ministern Gelegenheit zu geben, die Zustimmung der Koͤnigin zur Untersuchung jener Einkuͤnfte einzuholen, weil nicht einzu⸗ sehen sey, warum, wenn alle anderen erblichen Einkuͤnfte der Krone dem Lande uͤbergeben wuͤrden, gerade diese beiden Her⸗ zogthuͤmer, einiger veralteten Feudal⸗Privilegien halber, zuruͤck⸗ behalten werden sollten. „Ich weiß nicht viel von dem Harzas, thum Lancaster“, fuhr Herr Buller fort, „außer daß sein Kanzler (Lord Holland) und seine anderen Beamten ihre Pflichten ohne Zweifel sehr ausgezeichnet erfuͤllen. Von dem Herzogthum Cornwall aber weiß ich ein wenig mehr. Zuerst giebt es einer großen Menge von Beamten Beschaͤftigung. Der erste von diesen ist der Lord⸗-Wardein, der ein großes Gehalt bezieht, und wenn er außer dem Einziehen desselben noch etwas zu thun hat, so thut er es durch einen Stellvertreter. Von den Einkuͤnften des Herzogthums erhaͤlt die Krone die eine Haͤlfte und die Beam⸗ ten des Herzogthums die andere Haͤlfte. Es ist indeß nicht der Betrag der Gehalte, woruͤber ich mich beklage, sondern die druͤckenden Zoll⸗Reglements des Herzogthums. Es ist bekannt, daß das Eigenthum daselbst eben so schlecht verwaltet wird, wie das kirchliche Eigenthum, das wir im vorigen Jahre zu unter⸗ suchen hatten. Die Bewohner von Cornwall werden nicht mit
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einer bloßen Untersuchung des ge ö
rt! und Gelaͤchter.) Ich halte die
genwaͤrtigen Systems zufrieden beö.““
seyn; sie wuͤnschen die ginzliche Abschaffung desselben rt, wie die Zinn⸗Zoͤlle e hoben werden, ist sehr druͤch die Bergwerks⸗Besitzer. So muß z. B. das Zinn, um; pelt zu werden, mehrere Meilen weit gebracht werden, wore Eigenthuͤmern große Ausgaben und Verzoͤgerungen ern Ein anderer Grund zur Beschwerde ist, daß die Anspri Herzogs von Cornwall an einige Zoͤlle durch keine Ver begraͤnzt sind. In einem Falle, wo von einer gewissen titaͤt Zinn ein Zoll von drei Pence von Seiten des Her Anspruch genommen wurde, hielt man die Guͤltigkeit dadurch fuͤr hinreichend bewiesen, daß dieser Zoll unter gierung des Koͤnigs Johann bezahlt worden sey. Um diesen Umstaͤnden frage ich das Haus, ob es zuviel ist, daß die Einkuͤnfte dieser beiden Herzogthuͤmer, g anderen erblichen Einkuͤnsten der Krone, der Nation ilh und ebenfalls durch oͤffentliche Beamte verwaltet werden hat gesagt, die Einkuͤnfte von Coruwall gehoͤrten den zen von Wales. Dies gilt aber nicht von den ten des Herzogthums Lancaster. Von dem Her Cornwall hat Lord Coke gesagt, daß die Verleihung din zogthums ein großes Mysterium sey. Dies ist in wahr, und die Art, wie das Herzogthum verwaltet woc 8 wie die seit Lord Coke's Zeit bis jetzt daruͤber ers⸗ erichte haben auf keine Weise dazu beigetragen, jeng rium zu enthuͤllen. Alles, was ich verlange, ist, d Mysterium aufhoͤre, daß das Publikum erfahre Summe zur Erhaltung der Wuͤrde der Krone erforz und daß diese Summe ein, fuͤr allemal festgestell statt daß ein davon unabhaͤngiges Einkommen be und ein großer Theil der Einkuͤnfte zur Besoldung eint von Beamten verwendet wird, die unnuͤtz sind und dienen, das Geheimniß zu bewahren, ohne einen wahr zen zu stiften.“ Lord Eliot bemerkte hierauf, wenn de werthe und gelehrte Herr auf das geachtet haͤtte, was de ler der Schatzkammer uͤber diesen Gegenstand gesagt he wuͤrde er sich uͤberzeugt haben, daß mehrere von den 6. worauf er seine Beschwerden gruͤnde, unhaltbar seyen. Herr Spring Rice seine Versprechungen in dieser Be erfuͤlle, so werde er (Lord Eliot) die Bill unterstuͤtzen.j Lemon sagte: „Man hat behauptet, das Herzogthun wall werde fuͤr den Herzog von Cornwall verwaltet, Zeit koͤnne kommen, wo es einem solchen Herzog werk geben werden. Dies muß ich bestreiten, denn die Reh Herzogthums sind durch die Charte unter Eduard llI. h worden, und von jener Zeit an bis heute ist das Herz ein unabhaͤngiges Besitzthum der Krone geblieben. Die der Charte sind so eigenthuͤmlich, daß ich, wenn die K. einen Sohn häͤtte, daran zweifeln wuͤrde, ob er Herzo Cornwall sey. Ich frage nun, ob jene Einkuͤnfte noch fer Besitz der Krone bleiben und fuͤr den Unterhalt und die Erzi des jungen Prinzen verwendet werden sollen? Ist die Fall, so wuͤrde kein Unterschied seyn zwischen diesen Einke und der Civilliste, die zum Unterhalt des Koͤniglichen He tes bewilligt wird. Ist es nicht der Fall, was wird ges Als im Jahre 1795 die Schulden des Prinzen von Wale zahlt wurden, behauptete der Anwalt des Herzogthums wall, daß der Prinz waͤhrend seiner Mindersaͤhrigkeit Ans auf alle Einkuͤnfte des Herzogthums habe, die nicht als 233,000 Pfd. betrugen. Seitdem haben sich diese Ein bedeutend vermehrt, und wenn sie von der Geburt des en bis zuseiner Volljaͤhrigkeit ausgezahlt werden, so giebt i umme von 6 — 700,000 Pfd. Ich glaube, es ist ein großes wenn ein Prinz, der eben seine Volljaͤhrigkeit erreicht, auf eine halbe Million Pfund erhaͤlt, und es ist did das Mittel, um ihn zum Verschwender zu machen. Man sagt, sie seyen Privat⸗Eigenthum, aber Fox, Burke und! Staatsmaͤnner haben sie als zur Civilliste gehoͤrig be und wollten nicht zugeben, daß sie zur Vermehrung de vat⸗Einkuͤnfte der Krone verwendet werden sollten. Durn nahme des von dem Ministerium vorgeschlagenen Plane Ihre Majestaͤt bei vielen ihrer Unterthanen an Achtung v und selbst mit dem Unterhause in Streitigkeiten gerathen.“ hoͤrt) Lord John Russellerklarte hierauf, daß die Min Koͤnigin schon die Nothwendigkeit einer besseren Verwal beiden Herzogthuͤmer vorgestellt haͤtten, und daß sie da zuͤgliche Bills einbringen wuͤrden. Die Verzichileift diese Einkuͤnfte aber haͤtten sie der Koͤnigin mit gutem sen nicht vorschlagen koͤnnen, da dieselben ein altes Priva thum der Krone seyen; und wenn man sie gegen ein lent haͤtte aufgeben wollen, so wuͤrde das Haus s Aequivalent gewiß widersetzt und es als eine Erhü Civilliste angesehen haben. Hoffentlich werde das 9. gegen die jetzige Souverainin nicht karger seyn wollen, gegen ihre beiden Oheime gewesen. Der Bullersche wurde schließlich (wie bereits bekannt) mit 184 gegenà- men verworfen und die Diskussion uͤber di einzelnen der Civilliste fortgesetzt. 8
London, 16. Dez. Der ministerielle Globe uch die Ernennung des Herrn Bligh, bisherigen Gesmm Schwedischen Hofe, zum Mitgliede des Geheimen⸗Re zum Gesandten in Hannover.
Die Verfechtung und Bekaͤmpsung der 80 dem Unf bis jetzt vorgelegten Wahl⸗Petitionen wird, nach An Courier, nicht weniger als 250,000 Pfd. kosten. 1
Dem Standard zufolge, hat im Senate der! Universitaͤt eine 18 stuͤrmische Diskussion uͤber die Ri gefunden, ob die Kandidaten fuͤr die akademische Wir⸗ philosophischen Fakultaͤt sich vor ihrer Promotion einer uͤber religioͤse Gegenstaͤnde zu unterziehen haben si nicht. Die Frage soll bejahend beantwortet worden wird eine Pruͤfung uͤber das Neue Testament und - logische Elementar⸗Werke stattfinden. Die philosophi ster⸗Wuͤrde wird uͤbrigens als ein Erforderniß bei lung des medizinischen Doktor⸗Grades betrachtet. 9
Berichte aus Sierra⸗Leona vom 27. Septe den, daß sich die Kolonie allmaͤlig von der Niederla welche ihr durch die schreckliche Epidemie, die dort geni beigebracht worden ist. Man erinnert sich nicht, daßn Fieber jemals so zerstoͤrend aufgetreten ist; selbst 182 es nicht so stark. Von 60 Europaͤern, welche sich zu⸗ Leona befanden, sind 30 gestorben, und in den Britg derlassungen am Gambia sind zwei Drittheile der hinweggerafft worden. 1
Feerg Nachrichten aus Lahore zufolge, war li Singh uͤber den Tschunab gegangen und hatte sogln seinen Europaͤischen und Indischen Generalen befehl Anstalten zu treffen, die Afghanen anzugreifen, jedocgen bis sie (die Generale) alle versammelt waͤren⸗ 4 Dschumrud ist in haltbaren Stand gesetzt worden.
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kung auf unbestimmte Zeit zweckmaͤßiger
Munkt zu entscheid
ammed hatte, nach den neuesten Nachrichten, ein Lager bei Hschelalabad bezogen. Der Tod seines ohnes in dem Ge⸗ cht mit den Sikhs bei Dschumrud hatte ihn sehr betruͤbt, und hatte geschworen, daß er, so lange er lebe, nicht eher ruhen ürde, als bis er in Peschawer ein Heer zusammenzoͤge, um Lahore einzufallen und Dschellalabad anzugreifen, wobei er n zugleich aufforderte, zu ihm zu stoßen und tapfer zu fech⸗ n. Er wuͤrde ihm sogleich 2000 Turkomanen und ein Corps eiterei senden und, sobald Rundschit uͤber den Attock gegan⸗ n waͤre, selbst zu ihm stoßen. Als der Walla dies Schreiben lesen, haͤtte er ploͤtzlich Muth bekommen, und beide Fuͤrsten tten einen Vertrag geschlossen, so zu kaͤmpfen, daß ihr Ruhm rch die ganze Welt erschallen solle.
Berichten aus Canton zufolge, hoffte man, daß die Por⸗ giesische Regierung den Beschluß, die wenigen Jesuiten, die hh in Macao aufhielten, von dort zu verweisen, wieder zuruͤck⸗ ehmen wuͤrde, so daß die Mitglieder des Kollegiums in Macao re Bekehrungs⸗ und Unterrichts⸗Bestrebungen so lange fort⸗ ben koͤnnten, bis etwa die Chinesen selbst dazwischentraͤten.
sie Jesuiten⸗Mission soll in China noch immer mehrere Hun⸗ ritausende zu ihren Bekehrten zaͤhlen und diesen sowohl . sische als Portugiesische Lehrer von Macao aus schicken. Zu n gelehrtesten Jesuiten in Macao gehoͤrt Herr Gonzalves, er der gruͤndlichsten Kenner des Chinesischen, der auch meh⸗ re werthvolle Werke uͤber die Chinesische Sprache verfaßt hat.
Isgslaiz.
Aus dem Haag, 19. Dez. Gestern hielt die zweite Kam⸗ er der Generalstaaten wieder eine oͤffentliche Sitzung, in wel⸗ ee uͤber die Aushebung der National⸗Miliz fuͤr 1838 diskutirt urde; eine Reihe von Rednern ließ sich daruͤber vernehmen d zwar neun dagegen, hauptsaͤchlich aus den bereits bei den berathungen in den Sectionen angefuͤhrten beiden Hauptruͤck⸗ chten, naͤmlich weil die Milizen derjenigen Aushebungen, belche schon uͤber die sonst gewoͤhnliche Zeit hinaus gedient aben, nicht entlassen; und ferner weil das diesjaͤhrige Kontin⸗ ent nicht von ½ Ct. auf ⅛ Ct. der Bevoͤlkerung reduzirt vorden. Nach laͤngerer Diskussion nahm zuletzt noch der Ni⸗ ister des Ausmwaͤrtigen das Wort, um den Entwurf zu ver⸗ heidigen. Er hob hervor, daß es verfassungsmaͤßig die Pflicht des Kͤnigs sey, dafuͤr zu sorgen, daß jederzeit eine hinlaͤngliche Armee zur Vertheidigung des vaterlaͤndischen Bodens in Be⸗ eitschaft sey; besonders duͤrfe unter den gegenwaͤrtigen Ver⸗ aͤltnissen die Armee nicht geschwaͤcht werden. Auch er (der Minister) sey Anfangs einer Verminderung des Kontingents guͤnstig gewesen, nach der im Kriegs⸗Departement eingegan⸗ genen Erkundigung aber sey er eines Bessern belehrt wor⸗ den. Was dagegen die Entlassung eines Theiles der Mili⸗ zen anlange, so habe ihm von jeher eine bloße Beurlau⸗
ger geschienen, weil man nn fuͤr den Fall der Noth sie schneller wieder einberufen koͤnne. Freilich genieße die auf unbestimmtem Urlaub befind⸗ liche Miliz keiner so vollstaͤndigen Ungebundenheit als die gaͤnz⸗ lich aus dem Dienste entlassene, allein dies Opfer sey unver⸗ meidlich, und Holland beduͤrfe mehr als jedes andere Land ei⸗ ner immer streitfertigen Armee, weil es gaͤnzlich offen liege, je— den Augenblick uͤberfallen, und dann von dem unerwartet ein⸗ dringenden Feind gebrandschatzt werden koͤnne; denn zu leug⸗ en sey es doch nicht, daß Belgien noch immer den alten Hol⸗ aͤndischen Provinzen feindlich gegenuͤberstehe. Nach der Rede des Ministers wurde das Gesetz zur Abstimmung gebracht und
29 Stimmen gegen l9 angenommen. .“ 8
mit 2 Belgien. 1“
Hiesigen Zeitungen zufolge, sind die
eingegangenen Depeschen als Antwort
Bruͤssel, 18. Dez. aris und London e diesseitigen Reclamationen wegen des Gruͤnwaldes in
Diskussionen im Mini⸗
England und Frankreich sollen sich beide be⸗ die Sache durch freundschaftliche Vermitte⸗
Der Deutsche Bundestag selbst,
aus auf Luxemburg der Gegenstand lebhafter sterrath gewesen.
reit erklaͤrt haben, ung ausgleichen zu wollen. vird hinzugefuͤgt, habe sich inkompetent erklaͤrt, den streitigen en, da die Bundes⸗Versammlung weder an den Londoner Konferenzen, 8 an dem Traktat vom 22. Mai, der den Katus quo festfeten heil genommen habe, dagegen aber wohl darauf sehen muͤsse, daß das Eigenthum eines Bun⸗ des⸗Mitgliedes unangetastet bleibe. Morgen oder uͤbermorgen, derwartet man, wird unser Ministerium an die Repraͤsentan⸗ ten⸗Kammer eine diplomatische Mittheilung machen.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 15. Dez. Der Koͤnig ist von seiner Unpaͤß⸗ lichkeit hergestellt und hat vorgestern Abend wieder einem Con⸗ seil prͤsidirt.
Die Koͤnigl. Societaͤt der Wissenschaften in Upsala hat den Fuͤrsten von Musignano, Karl Lucian Bonaparte, Herausgeber der Fauna Italiana, zu ihrem auswaͤrtigen Mitgliede ernannt.
Deutschland.
Haunnover, 21. Dez. Folgendes ist ein Auszug einer General⸗Hedre an die Armee, vom 18. Dezember d. J.: „Se. Masestaͤt der Koͤnig haben zu befehlen geruht, daß die Kaval⸗ lerie vom 1. Januar 1838 an in 8 Regimenter, jedes zu 3 Schwa⸗ dronen, 1 werden soll, welchemnach vom genannten Tage an nachstehende Formation eintritt: 1) Garde du Corps, sbisherige iste Division der Garde du Corps; — 2) Garde⸗ Kürasster Regiment, bisherige 2te Division der Garde du Herps; — ,3) Garde⸗Husaren⸗Regiment, bisherige Iste
wision isten Regiments Koͤnigs Dragoner; — 4) Koͤnigin Husaren Regim ent, bisherige Iste Division 2ten Regiments önigin Dragoner; — 5) Istes Regiment, Koͤnigs Dra⸗ goner, bisherige 2te Division Isten Regiments Koͤnigs Dra⸗ Fonter; — 6) 2tes Regiment Leib⸗Dragoner, bisherige te Division, 2ten Regiments Köͤnigin Dragoner; — 7) 3tes res ment, Herzog von Tambridge Dragoner, bishe⸗ DIe ste Division 3ten Regiments Herzogs von Cambridge ee 8) Ates Regiment, Kronprinz Dragoner, 2e Diviston 3ten Regiments Herzog von Cambridge 88 8* Favallerie bildet vom 1. Januar 1838 an 2 Divisio⸗
Fr 8 Brigaden nach folgender Eintheilung: I. Division,
enes, Puartier Hannover. Divisionair: Se. Excellenz der
ral⸗Lieutenant Graf von Kielmansegge. — Iste Brigade,
* uartier Hannover. Brigadier: Oberst von Hattorf.
orpe, tabs⸗Quartier Hannover. Garde⸗Kuͤrassier⸗
nartien , Stabs⸗Quartier Nordheim. — 2te Brigade, Stabs⸗ derg. 31 ge. Brigadier: Beneral⸗Major von Krauchen⸗ Quarrier Fegiment, Herzog von Cambridge Dragoner, Stabs⸗ Uaccfer 8b 4tes Regiment, Hepupfz Dragoner, Stabs⸗ Lneburg. — — II. Division, Stabs⸗AQuartier Ver⸗
fliegende Corps und Douaniers 350 Mann; Garnison⸗Truppen in Estella 200 Mann, in dem Fort San Gregorio 100 Mann,
Alava 3300 Mann.
in den vier Provinzen
Tö
den. Divistonair: ad interim General⸗ Major von der Decken. — 3te Brigade, Stabs⸗Quartier Verden. Brigadier: Oberst von Uslar⸗Gleichen. Garde⸗Husaren⸗Regiment, Stabs⸗Auar⸗ tier Verden. Istes Regiment Koͤnigs Dragoner, Stabs⸗Quar⸗ tier Stade. — Ate Brigade, Stabs⸗Quartier Osnabruͤck. Bri⸗ gadier: ad interim Oberst von Poten, vom Isten Regimente Koͤnigs Dragoner. Koͤnigin Husaren⸗Regiment, Stabs⸗Auar⸗ tier Osnabruͤck. 2tes Regiment Leib⸗Dragoner, Stabs⸗Quar⸗ tier T. 6
— Hamburger Blaͤttern zufolge, hat auch der Maqgi⸗ strat der Stadt Stade bei Einsendian⸗ der 1—1 eine aͤhnliche Verwahrung wie die des Magistrates der Stadt Osnabruͤck unterzeichnet.
Hamburg, 22. Dez. In Eutin ist unterm 9ten d. M. eine Großherzogliche Verordnung vom 18. Oktober d. J. publi⸗ zirt worden, durch welche das Oldenburgische Strafgesetzbuch im Fuͤrstenthum Luͤbect vom I. Januar 1838 an eingefuͤhrt wird; alle fruͤheren strafrechtlichen Gesetze werden aufgehoben, und der Verwirrung der bis dahin in Kraft gewesenen Roͤmisch⸗Deutsch⸗ und kanonisch⸗rechtlichen Bestimmungen ein Ende gemacht.
“ Oesterreich.
— — Wien, 18. Dez. Seit einigen Tagen Sr. Majestaͤt des Kaisers im Ceremonien⸗Saale in der Burg die Modelle zu dem weiland Sr. Masestaͤt dem Kaiser Franz zu errich⸗ tenden Monumente zur oͤffentlichen Beschauung ausgestellt, und ist der Zudrang der Menschenmenge hierzu ungeheuer. In der Reichs⸗Kanzlei ist gleichzeitig das Bild der jetzigen Koͤnigin von Neapel, in Lebensgroͤße gemalt von Enders, zur Schau ausge⸗ stellt. Diese erlauchte Fuͤrstin ist hierbei in der Tracht der Aebtissin des Damenstifts in Prag mit den Erzhersoglichen At⸗ tributen, gerade in dem Kostuͤme abgebildet, in welchem sie die Kroͤnung Ihrer Majestaͤt der Kaiserin in Prag verrichtete. Dem Vernehmen nach ist dieses Bild fuͤr den Kapitelsaal des Damenstifts in Prag bestimmt.
Spanien. v“ Madrid, 9. Dez. Die Hof⸗Zeitung enthaͤlt in ihrem heutigen Blatte ein Koͤnigliches Dekret, wodurch die von dem Kriegs⸗Minister Don Francisco Ramonet nachgesuchte Entlas. söhg angenommen und der General⸗Major Baron del Solar de Espinosa zum Nachfolger desselben ernannt wird. Dasselbe Blatt giebt eine Uebersicht der Karlistischen Streitkraͤfte in Navarra, Alava, Guipuzcoa und Biscaya. Es befinden sich hiernach in Navarra, unter dem Befehl des Ge⸗ nerals Don Francisco Garcia, 12 Bataillone Infanterie, 5600 Mann stark; 6 Schwadronen Kavallerie zu 450 Mann; kleine
sind auf Befehl
8
in dem Fort Monjardin 50 Mann, in Santa Barbara de Maneru 100 Mann; zusammen in Navarra 6850 Mann. In Alava stehen unter dem Befehl des Generals Don Jose Elguea 5 Ba⸗ taillone zu 2600 Mann; eine Schwadron Kavallerie zu 100 Mann; an Garnison⸗Truppen in dem Kastell Guevara 200 Mann zin Aranzazu 100 Mann; kleine fliegende Corps 300 Mann; zusammen in In Guipuzcoa stehen unter dem Befehl des Generals Don Pedro Iturriza 8 Bataillone Infanterie, 3300 Mann; kleine fliegende Corps und Douaniers 100 Mann⸗ Garnison⸗Truppen in Tolosa 200 Mann, in Vergara 150 Mann; an Kavallerie 50 Lanciers; zusammen in Guipuzcoa 4090 Mann.
In Biscaya sind unter dem Befehl des Generals Don Juan Manuel Sarasa 8 Bataillone Infanterie, 3450 Mann; kleine fliegende Corps und Douaniers 400 Mann; eine Schwadron Kavallerie zu 100 Mann; zusammen 3950 Mann. Rechnet man noch die berittene Eskorte des Don Carlos zu 100 Mann, die Artilleristen der vier Provinzen zu 200 Mann, die 8 Casti⸗ lischen und Valencianischen Bataillone zu 4800 Mann hinzu, so belaufen sich die saͤmmtlichen Streitkraͤfte der Don Carkos
Berlin, 24. Dez. Von den dem Vertrage mit Hanno⸗ ver, Oldenburg und Braunschweig angehaͤngten Uebereinkuͤnf⸗ ten geben wir hier nachtraͤglich noch die Beilage E, betreffend die Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs:
„Artikel 1. Die hohen koutrahirenden Theile sind, zum Zwecke der Beförderung des Meßverkehrs der Stadt Braunschweig, und um namentlich den Verkauf der aus Preußen und den mit diesem zu ei⸗ nem Soll⸗Vereine verbundenen Staaten zur dortigen Messe gebrach⸗ ten Waaren an Käufer aus dem Gebiete dieses Zoll⸗Vereins zu er⸗ leichtern, dahin übereingekommen, daß die in den Staaten des Zoll⸗ Vereins bestehende Vergünsigung, wonach inländische Gewerbtrei⸗ bende, welche mit ihren Waaren ausländische Messen beziehen, die Befugniß erlangen können, auf den Grund nachgesuchter und erbal⸗ tener Meß⸗Erlaubnißscheine den unverkauften Theil der nach eiuem fremden Meßplatze ausgeführten Waareu steuerfrei in das Vereius⸗ Gebiet zurückzuführen, dahin erweitert werden soll, daß die Waaren der mit einem Meß⸗Erlaubnißscheine versehenen Verkäufer aus dem Zoll. Vereine von den Messen in Braunschweig auch dann sieuerfrei in das Gebiet desselben zurückgebracht werden dürfen, wenn die Ein⸗ führung durch die Käufer solcher Waaren erfolgt, und hierbei die des⸗ halb, in Folge der unter den hohen kontrahirenden Theilen getroffe⸗ nen besonderen Verabredung, vorzuschreibenden Bedingungen und Förmlichkeiten gehörig beobachtet und erfüllt werden.
Artikel 2. Um auch den gegenseitigen Verkehr im Allgemeinen möglichst zu befördern, wollen die zu dem Zoll⸗Bereine gehörigen kontrahirenden Regierungen mit Rücksicht auf die geringeren Steuer⸗ sätze, welche der Tarif des Hannover⸗Oldenburg. Braunschwelgschen Steuer Verbandes enthält, gewissen Erzeugnissen Hannovers, Olden⸗ burgs und Braunschweigs Erleichterungen bei deren Eingauge in das Gebiet des Zoll⸗Vereins, durch Erlaß oder Ermäßigung der Ein. gangs⸗Abgaben gewähren. .
Das dieser Uebereinkunft beigefügte Verzeichniß ergiebt die Ge⸗ genstände, bei welchen diese Erleichterungen stattsinden werden, den Umfaug derselben, und die Beschränkungen oder Bedingungen, welche bei einzelnen Gegenständen im gemeinsamen Einverständnisse vorbe⸗ halten worden sind. . . W“
Den zuerst gedachten Regierungen soll es jedoch freistehen, die fraglichen Erleichterungen nach eigenem Ermessen zu modifiziren oder wieder aufzuheben, sofern der Tarif des Hannover⸗Oldenburg⸗Braun⸗ schweigschen Steuer⸗Verbandes hinsichtlich derjenigen Gegenstände, für welche jene Erleichterungen von ihnen zugestanden worden sind, auf eine für den Verkehr ihrer Unterthanen nachtheilige Weise ver⸗ ändert würde, oder überhaupt deren Verkehr mit Hannover, Olden⸗ burg und Braunschweig von Seiten dieser Staaten wesentlich er⸗ schwert werden sollte.
Wegen der ersorderlichen Ursprungs⸗Legitimation der in der An⸗ lage verzeichneten Gegenstände ist ein besonderes Regulativ verabre⸗ det worden, welches in dem Gebiete des Hannover⸗Oldenburg⸗Braun⸗ schweigschen Steuer⸗Verbandes öffentlich bekannt gemacht werden wird, und wonach auch die betreffenden Steuer⸗Behörden in dem Ge⸗à biete des Zoll Vereins mit entsprechender Anweisung versehen werden
sollen.
Artikel 3. Zur gegenseitigen Erleichterung des Jahrmarkts⸗
Waaren in der gem eö Art wird eine Vorabfertigung dieser Waarem
Verkehrs soll künftig nur von
Gebiete des einen Verein
anderen Vereins gebrachten Wa
dem verkan
is auf die Jahrmä
für den unverkauft zuruückzuführenden Theil
Gebieten weder eine Eingangs⸗,
werden.
Gegenstände der Verzehrung sind jedoch
ausgeschlossen. Artikel 4. Verkeh
1b Die im vorstehenden Artikel für den r bestimmten Erleichterungen sollen auch bei dem
ften Thelle der aus dem rkte in dem Gebiete des
aren die gesetzliche Eingangs- Abgabe,
aber in beiden Vereins⸗
noch Durchgangs⸗Abgabe erhoben
von dieser Erleichterung
Jahrmarkts⸗ erkehr auf
den Viehmärkten in den gegenseitigen Vereins⸗Gebieten Auwendung
erhalten, so daß für
das unverkauft zurückgehende Vich weder eine 3
Eingangs⸗, noch Durchgangs⸗Abgabe erhoben werden wird.
Artikel 5. Die dem einen Ver
welche die Märkte im a selbst sowohl hinsichtlich
werbes auf den Märkten,
nderen Vereins⸗Ge⸗
eine angehörigen Unterthanen,
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biete bezieben, sollen
der Berechtigung zur Ausübung ibres Ge⸗
als auch der eti.
Abgabe dafür, den eigenen Unterthanen glei t w Artikel 6. Für das aus dem einen Vereins⸗Gebiete in das
audere zur Weide eingeh ausgehende Vich soll g.
ende, und nach B egenseitig weder e
Durchgangs⸗Abgabe erhoben werden.
Artikel 7. Es soll den Unterthanen der kontrahirenden Theile gestattet seyn, Getraide, Hülsenfrüchte und Oelsaamen auf Muͤhlen des anderen Vereins⸗Gebtetes, unter der Bedingung der Wiederaus⸗
c
fuhr des gewonnenen zu lassen,
F
dere übergehenden Koͤrnern, noch von den d gewot katen, bei deren Aus⸗ und resp. Wiedereingange eine Ein⸗, Aus⸗ oder Durchgangs⸗Abgabe zu entrichten ist.
Der Eingang und resp. Wiederausgang muß nicht in einzelnen Fällen eine Ausn
ahme z
vaigen Entrichtung einer ch behandelt werden.
enutzung derselben wieder ine Eingangs⸗ noch eine
abrikats, dergestalt abgabenfrei verarbeiten daß weder von den aus einem Vereins⸗Gebiete in das an⸗
araus gewonnenen Fabri⸗
jedoch, in sofern llässig befunden und aus⸗
drücklich nachgegeben wird, über eine Zoll⸗ (Steuer⸗) Stelle erfolgen
und bei derselben angem
neldet werden, wie denn überhaupt dabei die⸗
jenigen Kontroll⸗Maßregeln zu beobachten sind, welche die kontrahi⸗ renden Staaten zum Schutze ihrer Abgaben⸗Systeme angeordnet ha⸗ ben, oder noch anordnen werden.
Artikel 8.
Die in vorstehendem Artikel enthaltenen
Bestim⸗
mungen sollen in gleichem Maße Anwendung sinden auf folgende
Gegenstände,
Vereinsgebiete in das andere ein⸗,
und ir
welche zur Verarbeitung oder Veredlung aus einem
i verarbeiteten oder ver
edelten Zustande in das erstere zurtückgeführt werden:
a) Holz zum Ierschnei b) Kreide zum Berma c) 2) e) Brau⸗ und B 1) Gemälde zum Rest g) Wollene Waaren z
¹) leinenes und baumwollenes Garn,
gewöhnlichen kleinen Be in Puantitäten von zeh ben. Bei gewerblichem
bestimmte, erfolgen. 88
den auf
Sägemühl
Wachs zum Bleichen, Glocken zum Uimgießen, renn⸗Apparate zur Reparatur
auriren,
en
und Umarbeitung,
um Walken, Waschen oder Färben,
rkehr der beiderset n Pfund in einem
— letzteres jedoch in dem tigen Gränz⸗Bewohner nur
Trausporte, — zum Fär⸗
— derartigen Verkehre im größeren Umfange mit baumwollenem Garue soll zwar diese Beschränkung der Quantt⸗ tät nicht stattfinden, die Aus⸗ und Wieder⸗Einfuhr jedoch nur über
eintretenden Falls näher zu vereinbarende Zoll⸗Aemter
rtikel 9. Gehen an den gemeinschaftlichen Gränzen beider
Soll⸗Vereine Waaren über, welche in dem einen Pereins⸗ Gebiete
amtlich abgefertigt und
mit unmittelbarer Durchfahrung des
kolliweise unter V ande
ren Vereius⸗Gebiets, in
einen anderen Theil des ersteren wieder eingeführt zu werden, so soll,
wenn eine Eröffnung
dem zu durchfahrenden befunden wird, der in dem anderen Vereins⸗ schluß nicht abgenemmen, sondern neben dem vo 5, etwa anzulegenden Ver⸗
Amte, den bestehenden
der Kolli Se ebiete der Reviston wegen nicht nothwendig
Seilens G
Vorschriften gemä
schlusse beibehalten werden.
Auf kurzen Straßenstrecken soll in Abkürzung des Abf⸗
ur . bereits besind
Zwecke entsprechend gefunden wird,
der Anlegung eines anderweiten Verschlusses ab
Diese Erleichterung kann auch dann stattfinden, Waaren nicht kolliweise sind.
der Abfertigungsstelten m Gebiete angelegte Ver⸗ n dem Eingaugs⸗
Fällen der bezeichneten Art,
ertigungs⸗Verfahrens, der an den eingehenden
liche Verschluß,
, soudern im Gar
wenn solcher gut und dem als genügend betrachtet, und von
gestanden werden. wenn die geladenen azen unter Verschluß gesetzt
Artikel 10. Zur Vermeidung des Lufenthalts, welchen die Ab⸗
fertigung der von Münden in das Zollverem ewöhnlichen Art an der G vor ihrem Abgange von Min⸗
den durch daselbst Seitens des Zollverein
bewirkt werden.
Artikel 11. An
gegenseitigen Verkehrs⸗Verhältnissen enis (Steuer⸗) Aemtern mit angemessenen Erhebungs⸗ Befugnissen bestehen, und wird, so weit es daran Mangel abgeholfen wer
Artikel 12. Für
auf den nachstehend bezeichneten Straßen, dem Durchgangs⸗Verkehr wieder: a) in der Richtung von Hame!
Hückerkreuz, und
b) in der Richtung von Hannes über Minden und * wird die Durchgangs⸗?
den gemeinschaftlich
den
die
D
umgekehrt, und
lbgabe
prechende
Durchfuhr durch das
us⸗Gebiet übergehenden ränze verursachen würde,
s zu stationirende Beamte
hen Gränzen soll eine, den Anzahl von Zoll⸗ und Abfertigungs⸗ jetzt fehlen möchte, dem
Preußische Gebiet von welchen die erstere
um geöffnet werden soll, näͤmlich: u nach O
snabrück über Hersord und
ver oder Hildesheim nach Osnabrü hpronrisch 8 “ breußisch Oldendorf, und umgekehrt,
acl a. auf Funfzehn Silbergroschen, und
So geschehen Han
Carl Wilhelm Ern v. Canitz und D Eduard Wilhelnz
Bei Stra mit Eis bedeckt, da hoffte, daß die sett
en war das viele T
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anhielt, so daß in
getretene Frostwetter
fallend warme Witt Rheine verschwunde
Vormittags Lwieder
Frostes schon am I8te
Am lgien trat starkes Thauwetter
Eis mehr bemerkbar war, nach dem Haff zu noch gestanden h
der Schifffahrt wieder wohl als geschlossen an — Den neuesten Nachrichten aus Koͤl
in dortiger Gegend seit dem 19ten d. M. wieder eine so auf⸗ erung eingetreten, daß das Treibeis im war und die Schiffbruͤcke daher am 20sten
adl b. auf Zehn Silbergroschen für die Pferdelast ermäzigt. Dagegen soll die für die Durchfuhr au stadt nach Heimstadt und umgekehrt, bei Hohnsleben bisher entrichtete Durchgangs⸗Abgabe hinwegfallen.
nover, am ersten
hundert sieben und dreißig.
st Freiherr
allwitz.
Engel⸗, Ernst Ger
Aug
1 82 lsund war in
n dieses Mo
man die Schifffahrt als geschlossen be⸗ trachtete. — Nachrichten aus Swinemuͤnde pe zufolge⸗ war das Eis, womit
edeckt gewesen, seit dem
I4ten mit reibeis im H ein
der Naͤhe der S
zuruͤck, so daß usehen seyn m
fgefahren werde
Georg Frie
t schwachem Treibeise, aff der Schifffahrt hinde „welches bis zum 21sten
f der Straße von Halbe
Rovember Eintaufend acht⸗
drich Freiherr
8 d 1 ck 8 Fried
peden.
hard Friedrich August
Jansen. n heodor v. Amsberg.“ Folge des nats das Fahrwasser so
vom 2lsten d
rom seit mehreren Tagen 20sten gaͤnzlich verschwunden und man einigen Tagen gehemmte Communication mit Stettin wieder ins Leben treten wuͤrde. — Die Oder Stettin ging schon am
tadt auf der Oder wenig
dieselbe fuͤr
dieses Jahr oͤchte. )
n zufolge, war auch
n konnte.
rich Georg Hü⸗
6
—
st Philipp Christian
eingetretenen
rlich.
wenngleich letzteres weiter unterwaͤrts aben soll. Das seitdem ein⸗ stellt die Aussicht auf Wiederherstellung