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ihrer Mutter stuͤrbe.
gewannen an Popularitaͤt.
gen. 2 Klingen der Esparteroschen Garde zur Macht gelangt sind, hat
19 und ein anderes Amendement des Herrn Hawes, die 10,000 Pfd. fuͤr den geheimen Dienst zu streichen, mit 173 ge⸗ gen 41 Stimmen verworfen. Die uͤbrigen Klauseln, mit Aus⸗ nahme der auf die Pensionen bezuͤglichen, deren Diskussion man sich noch vorbehielt, wurden ohne Widerspruch genehmigt. Am Sonnabend versammelte sich das Unterhaus, um die Bill wegen Erhoͤhung des Jahrgehalts fuͤr die Herzogin von Kent weiter zu foͤrdern; da sich aber in der Abfassung der betreffen⸗ ven Akte einige technische Schwierigkeiten darboten, so wurde die Einbringung einer neuen Bill uͤber diesen Gegenstand be⸗ schlossen. Dann wurde der Bexicht uͤber die Civilliste eingebracht, bei welcher Gelegenheit Herr Hume noch heftige Einwendun⸗ gen gegen die Summen fuͤr die Aemter des Lord Kammerherrn, des Oberstallmeisters, des Haushofmeisters und der Garderobe⸗ meisterin machte. Herr Fielden meinte, die Koͤnigin wuͤrde diese enocmen Bewilligungen gewiß nicht annehmen, wenn ihr die Lage eines großen Theils ihrer Unterthanen bekannt waͤre, und (Ur. Chalmers zeigte an, dat er bei der dritten Lesung der Bill die Weglassung der Klausel beantragen wolle, durch welche 10,000 Pfund fuͤr den geheimen Dienst bewilligt werden. Die dritte Lesung dieser Bill ist auf heute Abend angesetzt. Der Unter⸗ Staats⸗Secretair fuͤr die Kolonieen, Sir G. Grey, erklaͤrte auf eine an ihn gerichtete Frage, daß die Regierung bereit sey, jede Gelegenheit zur Untersuchung der Behandlungsweise der Neger von Seiten ihrer Herren darzubieten. Dann ging die Bill uͤber den Bau der neuen Parlamentshaͤu⸗ ser durch den Ausschuß, und der Bericht daruͤber wurde eingebracht. Die heutige Sitzung des Unterhauses begann mit Verhandlungen uͤber eingegangene Wahl⸗Petitionen. Die nachgesuchte Verlaͤngerung der Frist, bis zu welicher fuͤr die Kosten der gegen die Wahl zu Dudley Buͤrgschaft gestellt wer⸗ den muß, wurde nach einigen Debatten mit 123 gegen 68 Stim⸗ men bewilligt. Das Oberhaus beschaͤftigte sich heute mit ei⸗ ner von Lord Brougham uͤberreichten Bittschrift der City von London, worin um eine Reduction des Porto's gebeten wird. Nach der Times besteht der Fehler in der Bill uͤber das
Jahrgehalt fuͤr die Herzogin von Kent, auf den besonders die Her⸗
ren Herries, Goulbourne und Sir C. Sugden aufmerksam ge⸗ macht, darin, daß sich unter den 22,000 Pfd., welche die Her⸗ zogin bis jetzt bezogen, 6000 befinden, die ihr ausdruͤcklich fuͤr die Erziehung ihrer Tochter bewilligt worden, und die daher jetzt wegfielen oder doch, wenn man auch daruͤber in Zweifel seyn sollte, jedenfalls wegfallen wuͤrden, wenn die Koͤnigin vor ollten diese 6000 Pfd. der Herzogin fuͤr immer gesichert seyn, so beduͤrfe es dazu einer neuen Auto⸗ risation von Seiten des Parlaments, eben so wie zu der von
den Ministern vorgeschlagenen Zulage von 8000 Pfd., so daß die neue Forderung sich also eigentlich auf 14,000 Pfd. belaufe. Deshalb muͤsse nun die ganze Bill noch einmal alle ihre Sta⸗
ionen durchmachen. Nach dem Plan des Ausschusses uͤber die Pensionen der
Kivilliste wuͤrden, wie der Observer gegen die Behauptun⸗ gen, daß dieser Ausschuß dem Lande wenig nuͤtzen werde, be⸗ merkt, im Jahre 1842 die alten Pensionen auf 63,762 Pfd. re⸗ duzirt seyn und die neuen nicht uͤber 5878 Pfd. betragen; im Jahre 1827 wuͤrden sich die ersteren nur noch auf 49,144, die
etzteren auf 11,432, im Jahre 1852 die ersteren auf 33,909,
des letzteren auf 16,565 Pfd. belaufen, und in zwanzig Jahren
wuͤrde der jetzige Betrag derselben, 75,000 Pfd., auf 41,222
Pfd. herabgebracht seyn, was eine jaͤhrliche Ersparniß von
3,778 Pfd. ergebe; im Laufe dieser zwanzig Jahre aber wuͤr⸗
den dem Lande uͤber 200,0320 Pfd. erspart worden seyn.
Es heißt, der Capitain E. Wemyß habe seinen Parlaments⸗ Sitz fuͤr Fifeshire aufgegeben, und Herr Ferguson, Parlaments⸗ Mitglied fuͤr Kirkaldy, werde sich um denselben bewerben, um
seinerseits dem in Pecthshire durchgefallenen Herrn Fox Maule Platz zu machen.
Am Aten d. starb auf seinem Landsitz in Nord⸗Wales der
Irlaͤndische Pair, Viscount Dungannon, im 75sten Jahre sei⸗
nes Alters. Seine Titel und Guͤter erbt sein einziger Sohn, der bisherige Herr Arthur Trevor, einer der Parlaments⸗Re⸗ praͤsentanten fuͤr die Stadt Durham.
Die Graͤfin von Munster ist durch das Ableben ihres er⸗ lauchten Vaters, des verstorbenen Koͤnigs, um 50,000 Pfund reicher geworden, und ihr Gemahl hat in Folge dessen ein praͤchtiges Haus in Brighton angekauft.
Dem John Bull zusolge, wuͤrde Lord Canterbury seine Anspruͤche auf Entschaͤdigung fuͤr den bei dem Parlamentsbrande erlittenen Verlust, die ihm vom Unterhause verweigert worden, jetzt vor einem Gerichtshofe zur Sprache bringen.
Nach Berichten aus Lissabon vom 12. Dezember befand sich in Portugal Alles noch beim Alten; die Miguelistischen In⸗ surgenten behaupteten sich, weil es der Regierung an Mitteln fehlte, um die Truppen zu besolden, welche gegen dieselben ope⸗ riren sollten. Die meisten der ministeriellen Plane, welche die Erhebung von Geld bezweckten, waren fehlgeschlagen. Herrn
Oliveira's letztes Projekt, welches er am !iten den Cortes zur
Erwaͤgung vorlegte, bestand darin, fuͤr 1200 Contos Papiergeld auszugeben, worauf die Tabacks⸗Revenüuͤen angewiesen werden sollten, und die Erhebung des Zehnten zu verpachten. Der Koͤ⸗ nig, die Koͤnigin und der Kronprinz befanden sich wohl und Von der Spanischen Granze hatte man keine Nachrichten. Das Englische Dampfboot „Chieftain“ war wegen Schleichhandels zu einer Geldstrafe von 750 Pfd. verurtheilt worden; der Capitain hatte aber dagegen protestirt und sich anheischig gemacht, durch seine ganze Mannschaft be⸗ zeugen zu lassen, daß er von der Sache nichts gewußt habe, und daß die Schuld nur einen einzigen Passagier treffe, der sich am Bord des Dampfboots befunden.
In der Morning Chroniele liest man: „Briefe von unseren Korrespondenten zu Bayonne und St. Sebastian mel⸗ den uns die Aufloͤsung der Britischen Legion. Wir hegten we⸗ nig Hoffnung, daß ein so kleines Corps Englischer Huͤlfsmann⸗ schaft, wie das zuletzt organisirte, die Dienste leisten wuͤrde, zu denen die alte Legion bestimmt war. Da jedoch die gaͤnzliche Zuruͤckziehung aller Englaͤnder eine unguͤnstige moralische Wir⸗ kung faͤr die constitutionnelle Sache in Spanien gehabt haben wuͤrde, so freute es uns, einige Hundert Tapfere auf die Bitten der Spanischen Regierung eingehen und zur Bewachung der
Linien, die sie mit ih em Blut gewonnen und behauptet hatten,
dort bleiben zu sehen. Das vorige Spanische Ministerium
r wenigstens, daß es fuͤhle, was man der Legion schuldig
ey, wenn es auch nicht stets im Stande war, dies durch Ver⸗ abreichung des Soldes und der noͤthigen Lebensmittel zu zei⸗ Aber seitdem Herr Bardaxi und Compagnie durch die
man sich so unverschaͤmt undankbar und blind gegen das Bri⸗ tische Interesse und gegen Alles, was den Britischen Namen fuͤhrt, erwiesen, daß es eine Zuͤchtigung verdiente. Die Dienste, welche durch Britische Cooperation schon geleistet worden, lie⸗
1454
gen zu Tage; die Bewahrung der Biscayischen Kuͤste, ihrer Festungen und der. Franzoͤsischen Graͤnze geben davon Zeugniß. Wenn das jetzige noch im Werden begriffene Spanische Mint⸗ sterium sich dieser Huͤlfe zu uͤberheben und sich ausschließlich an Frankreich zu lehnen wuͤnscht, so lasse man es, und moͤge Lud⸗ wig Philipp dann allein den Bitten des Herrn Martinez de la Rosa entsprechen. In Bayonne wollten Einige in der Aufloͤ⸗ sung der Legion ein Anzeichen davon erblicken, daß England und Frankreich im Begriff staͤnden, Truppen unter ihrer Na⸗ tionalfahne nach Spanien zu senden. Diese Herren muͤssen eine sehr lebhafte Phantasie haben.“
Die Nachrichten aus Kanada gehen bis zum 18. Nov. Es hatten zu AQuebek und Montreal zahlreiche Verhastungen wegen hochverraͤtherischen Aufruhrs, besonders wegen Organi⸗ sirung und Bewaffnung des sogenannten Vereins der „Soͤhne der Freiheit“, stattgefunden, wobei es nicht ohne Blutvergießen abgegangen war. Ein Detaschement von 18 Mann der Koͤnigl. berittenen Freiwilligen von Montreal war mit einem Konstabler nach St. Johns beordert worden, um die Herren Dr. d’'Avig⸗ non und Demaray zu arretiren. Als sie ihren Auftrag erfuͤllt hatten und am anderen Morgen auf demselben Wege zuruͤck⸗ kehrten, trafen sie nicht weit von Chambly auf einen Haufen von etwa 350 Bewaffneten, der sich jedoch bei ihrer An⸗- naͤherung zuruͤckzog. Ungefaͤhr eine Viertelmeile von Lon⸗ gueil warnte sie ein Weib vor einem beträchtlichen Trupp, der ihnen etwas weiter hin auflauere. Diese Warnung blieb je⸗ doch unbeachtet, und das Detaschement setzte seinen Marsch ruhig fort. Ploͤtzlich aber sah es sich einem Haufen von etwa 300 Mann gegenuͤber, der mit Flinten bewaffnet und durch einen hohen Zaun gedeckt war. Man wollte vorbeiziehen, wurde aber mit einem heftigen Feuer empfangen, welches man nicht genuͤgend erwidern konnte, da die Freiwilligen nur mit Pistolen bewaffnet waren und des hohen Zaunes wegen mit ihren Saͤbeln nichts auszurichten vermochten. Sie zogen sich daher zuruͤck, nachdem fuͤnf von ihnen verwundet worden. Den beiden Gefangenen war es unterdessen gelungen, zu entkom⸗ men, und die Truppen erwarten nun in Montreal wei⸗ tere Befehle. Angeblich waren schon vier Compagnieen beordert, mit einigen Geschuͤtzen nach der Gegend zwi⸗ schen Longueil und Chambly aufzubrechen. Sir John Tol⸗ borne hat auch die pensionirten Soldaten, die noch dienen wol⸗ len, aufgefordert, sich unverzuͤglich zu melden. Wo sich die Raͤ⸗
delsfuͤhrer der revolutionairen Partei, namentlich Papineau,
jetzt befinden, weiß man nicht genau. Einer derselben, Herr Morin zu Quebeck, ist schon verhaftet, und gegen die Anderen sollen auch Verhaftsbefehle erlassen seyn. Der Befehlshaber des 6ten Regiments der Miliz von Leeds, Oberst Hartwell, hat an Sir J. Colborne geschrieben: „Der aufgeregte Zustand der Schwester⸗Kolonie Nieder⸗Kanada koͤnnte vielleicht die Anwe⸗ senheit eines loyalen und entschlossenen Corps der gutge— sinnten Miliz von Ober⸗Kanada erheischen. Sollten die Verhaͤltnisse einen solchen Schritt nothwendig machen, so erlaube ich mir, Ihnen anzuzeigen, daß, wie ich vollkommen uͤberzeugt bin, wenigstens 400 Mann von dem Regiment, welches ich zu befehlen die Chre habe, bereit seyn wuͤrden, gegen die Revo⸗ lutionaire von Nieder⸗Kanada freiwillige Dienste zu leisten. Mein Regiment besteht hauptsaͤchlich aus Irlaͤndischen Ausgewander⸗ ten, dee alle der Koͤnigin, der Verfassung und der Unversehrtheit des Reichs treu ergeben sind. Ich theile Ihnen dies mit, da⸗ mit Sie wissen, wenn Sie ihrer Dienste benothigt seyn sollten, wo Sie ein entschlossenes Corps finden koͤnnen, welches bereit und willig ist, seine Pflicht zu thun, und ich versichere Ihnen dreist, daß andere Regimenier in dieser Provinz mir behuͤlf⸗ lich seyn werden, eine schaͤndliche Rotte von Rebellen mit dem Bajonet niederzuhalten.“ Der hiesige Cou⸗ rier glaubt zuversichtlich, daß die von der Regierung getroffenen Vorkehrungen von Erfolg seyn wuͤrden; er bedauert zugleich die Thorheit der Kanadier, die, gegen fremde Angriffe geschuͤtzt, in Ruhe und Frieden leben koͤnnten und sich auf so blind leidenschaftliche Weise unter einander be⸗ fehdeten. Der Standard behauptet, daß der Verrath seinen Ursorung in England habe, und fordert daher die Regierung auf, vor allen Dingen gegen die Britischen Anstifter der Ka⸗ nadischen Rebellion eine Untersuchung was mehr wirken wuͤrde, als die Absendung einer Armee nach Kanada. Man glaubt, daß diese Angelegenheit noch heute Abend im Parlament zur Sprache kommen werde.
Von Rio Janeiro hat man Briefe bis zum 22. Okto⸗ ber erhalten, denen zufolge das Ministerium fest begruͤndet zu seyn schien. Die Truppenmacht, welche es nach Rio Grande abgeschickt hatte, wurde fuͤr vollkommen hinreichend gehalten,
um die dortigen Unruhen zu unterdruͤcken.
Belgien.
Bruͤssel, 21. Dez. Belgischen Blaͤttern zufolge, hat vor⸗ gestern eine Infanterie⸗Division mit Einschluß der dazu gehoͤ⸗ renden Artillerie den Befehl erhalten, nach dem Luxemburgi⸗ schen aufzubrechen. Den kommandirenden Generalen sollen vom Kriegs⸗Minister in Folge eines im Ministerrathe gefaßten Be⸗
V schlusses die bestimmtesten Instructionen ertheilt worden seyn.
In Luͤttich wurden am 21sten d. drei Bataillone vom 7ten Regiment nebst dem Generalstabe aus Antwerpen erwartet. Sie sollten von dort auf der Eisenbahn abgehen und sich von Luͤttich sofort nach Arlon begeben. Von Gent ist ebendayin das 12te Regiment aufgebrochen.
Der Moniteur widerspricht der von andern Blaͤttern ge⸗ gebenen Nachricht, daß die Minister Ernst, d'Huart und Will⸗ mar ihre Entlassung eingereicht haͤtten.
““ Schweden und Norwegen.
Stockholm, 15. Dez. Wie aus Norwegen berichtet wird, so ist in diesem Jahre von allen fuͤr die Marine bestimmten Schiffs⸗ und anderen Bauten (unter anderen groͤßeren Fahr⸗ zeugen auch 30 neue Kanonenboͤte), außer der Grundlegung zu einem Magazin und einer Baracke und einigen anderen unbe⸗ deutenden Arbeiten, nichts zu Stande gekommen, und zwar, da das Geld dazu im Budget bestimmt war (215,000 Species), nur aus Mangel an Arbeitern und hinreichenden Materialien. Um diesem Mangel fuͤr das naͤchste Jahr abzuhelfen, hat das Koͤnigliche Marine⸗Departement schon ö getroffen, so daß oben genannte Arbeiten im kuͤnftigen Jahre ohne weiteres Hinderniß betrieben werden koͤnnen.
v“ 1 p Warschau, 22. Dez. Der Archidiakonus des Kujawisch⸗ Kalischer Kathedral⸗Kapitels, Joseph Goldtmann, ist zum Suͤffra⸗ gan dieser Dioͤzese und der Kammerherr des Kaiserlichen Hofes, Alexander von Krusenstern, zum Mitglied des Conseils fuͤr den oͤffentlichen Unterricht im Koͤnigreich Polen ernannt worden.
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4 .
G Deutschland. n
Hannover, 23. Dez. Die heute ausgegebene Murr⸗ der Gesetz⸗Sammlung enthaͤlt vier Koͤnigl. Patente 19ten d. M. zum Theil in Bezug auf die Vertraͤge mit Pa⸗ und den uͤbrigen Staaten des Zollvereins hinsichtlich der seitigen Verkehrs⸗Verhaͤltnisse, und zum Theil hinsichtlic Vertrages mit dem Fuͤrstenthum Schaumburg Lippe wegen Beitritts dieses Fuͤrstenthums, mit Ausnahme des Amts Pat berg zu dem Steuer⸗Verbande Hannovers, Oldenbur Braunschweigs. Das Patent I. lautet wie folgt:
„Ernst Augnst ꝛc. In Folge stattgehabter Unterham ist zwischen den von Uns ernannten Bevollmäüchtigten in schaft mit den Bevollmächligten Sr. Königl. Hoheit des Grogß von Oldenburg und Sr. Durchlaucht des Herzogs von Frau einerseits, und den von Sr. Majestät dem Könige von Pren Sich und in Vertretung der Kronen Bavern, Sachsen und temberg, des Großherzogthums Baden, des Kurfürstenthums des Großberzogthums Hessen, der zum Thüringschen Zott⸗ m dels⸗Vercine gehbrigen Staaten, des Herzogthums Nassau ! freien Stadt Frankfurt ernannten Bevoltmächtigten andererf 1 November dieses Jahres der mit den dazu gehörenden U. künften Litt. A, B, D und E hieneben beigefügte Vertrag weg förderung der gegenseitigen Verkehrs⸗Verhäituisse abgeschlossen e den. — Rachdem Wir nun diesen Vertrag und die obigen Uepennt künfte ratistzirt haben, so bringen Wir dieselben hierdurch lichen Kenntniß, befehlen Allen, welche es angeht, sich dams rend zu richten, und haben zugleich wegen Ausführung des und der Uebereinkünfte, so wie namentlich wegen der in der schaft Hohnstein und dem Amte Elbingerode vertragsmäsßi
Anwendung fommenden Zoll⸗ und Steuer⸗Gesetze die weiter; ”
derlichen Anordnungen getreffen. — Gegenwärtiges Patent ist n
erste Abtheilung der Gesetz⸗Sammlung einzurücken. Hannober,“
19. Dezember 1837 . Ernst August. Schulte G. v. Schele.“
Der im Patente III gedachte Vertrag mit Schaumbtt Lippe lautet im Wesentlichen folgendermaßen:
„Art. 1. Se. Durchlaucht der Fürst von Schaumburg⸗9h wollen hinsichtiich Ihres Fürsten⸗hums Schaumburg⸗Lippe, shg mit Ausschluß Ihres Fürsthchen Amts Bleomberg, dem zvischen Königreiche Hanneover, dem Herzogihume Oldenburg und demn zh zogthuüme Braunschweig bestehenden gleichmäßigen und gem insche lichen Systrme der Eingangs, Durchgangs⸗, Ausgangs.⸗ und † brauchs⸗Abgaben auf Grundlage der Bestimmungen der unter Staaten geschlossenen Verträge vom 1. Mai 1834 und vom 7 ½ 1236 beitreten. Art. 2. Die zwischen dem Hanuover⸗Oldenzam Braunschweigschen Steuer⸗Verbande und dem Fürstenthume Scha burg⸗Lippe bestehenden Steuer. und Zoll⸗Linien werden aufgehoben gh wird letzteres in die Steuer⸗Linie, wesche das ganze Vereinsgebietum mit aufgenommen. In diesem Gebiete findet ein völlig steuerf statt, von weichem nurausgeschlossen sind: a das Salz. b. die Sp c. die Kalender, d. das im Herzogthume Oldenburg faorizine? welches bei dem Uebergange in die anderen Vereinsstaaten der ing sen für inländisches Bier zu entrichtenden Verbrauchs⸗Abgabe nn⸗ liegt. — Art. 3. Die bisher in dem Fürstenthnme Schaum burg h. unter dem Ramen von Zoll oder unter einer sonstigen Benemh erhobenen indirekten Abgaben, sowohl von den in dasselbe i gangenen und zum Verbrauche bestimmten ausländischen, alz den aus dem Fürstenthume versendeten inländischen ader alh dischen, so wie von den durch dasselbe durchgeführten Gegenstänt werden aufgehoben; auch sindet ein Gleiches statt dinsichtlict bieher von dem in dem gedachten Fürstenthume verfertigten K entrichteten Abgabe. An die Stelle dieser Abgaben sistt: 22 in Hannover, Oldenburg und Braunschweig bereits bestehenden meinschaf liche Eingangs⸗, Durchgangs⸗ und Ausgangs⸗Abzaw wie die Verbrauchs⸗ (Fabrications⸗) Abgabe von dem im Ill verfertigten Branntwein, und b) die in Hannover und Brauusschbe ebeufalls schon bestchende gemeinschaftliche Verbrauchs (Fabricatit Abgabe von dem im Jalande bereiteten Biere. — Art. 4A. 1f Verbrauchs⸗ oder Fabrications⸗Abgaben als die vom Braunntweicn Biecre werden in dem Fürstenthume Schaumburg⸗Lippe nicht ame als im Emverständnisse der kontrahirenden Regierungen angeeg werden. — Art. 5. Die Erhebaung der im Art. 3. bestimmtem meinschaftlichen Abgaben, so wie überhaupt das zur Sicherung seiben erforderliche Verfahren wird nach den derzeit im Könizet Hannover bestehenden, zwischen Hannover, Oldenburg und M. schweig vereinbarten desfallsigen Gesetzen, Tarifen, Verordnumg Reglements und Instructionen statifinden. — üArt. 6. Etwaigen änderungen der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen oder dal riffätze, welche in dem Fürstenihüume Schaumburg⸗Lippe zur Amni dung kommen, bedürfen der Zustimmung der Fürstlichen Regierunn Art. 7. Eingangs⸗, Durchgangs⸗ und Ausgangs⸗Verbote, sen geagen die anderen Vereins⸗Staaten, als gegen das gemeinsume Aust werden im Fürstentbume Schaumburg ⸗Lippe nicht anders als ing meinschaftlichen Einverständnisse der anderen kontrahirenden Rhh rungen angeordnet werden. Bestchende derartige Vecbhote treten; ßer Krast. — Art. 8. Hinsichtlich des Salzes (Art. ²) sind lh stebende Bestimmungen verabredet: a. die Einführung fremden . salzes in das Fürstentbum Schaumburg⸗Lippe ist verboten; B, Fürstlich Schaumburg⸗Lipresche Regierung wird Verfügung nuit daß der Bedarf an Salz nur aus Salinen im Königreiche Hantt bezogen werde, und ist daher der Verkehr mit Salz zwischen Hannt und Schaumburg⸗Lippe frei; c. die Ausfuhr des Salzes aus Ghec Schaumburg⸗Lippe in die anderen Vereins, Slu
nicht gestattet. — Art. 10. Wiewohl die Wasferzölle! alle anderen in Bezug auf die Schifffahrt in den Verelnsstaateng entrichtenden Abgaben von der Gemeinschaft ausgesch ossen sind, werden dennoch die Gegenstände, welche auf der Weser aus dem stenthume Schaumburg⸗Lippe nach einem Vereinslande oder nach Auslande aus⸗ oder von daher in das Fürstenthum eingefübrn ng den, sowohl in der Auffuhr, als in der Niederfuhr von dem Hamm verschen und Braunschweigschen Weserzolle frei bleib Die Chaussee⸗, Weg⸗, Pflaster⸗ und Brückengelder, Niederlage⸗Gebühren und die sonstigen derartigen 2gaben ing Fürstenihume SchaumburgLixpe unterliegen nach wie retg einseitisen Bestimmung der dastgen Regierung, und sind † auch von derselben ausschließlich zu Die Elune
—₰ Kr
e Wage⸗.
ner der anderen kontrahirenden Staaten sollen aber in Hils dieser Abgaben stets den Inländern gleich behandeit werden⸗ Art. 13. Befreiungen von den gemeinschaftlichen Ab aben oderg mäßtgungen derselben können, sofern sie den angenommenen Cm⸗ sätzen zufolge überhaupt zulässig, jedoch nach eben diesen Grundne ur Bewilligung auf gemeinschaftliche Rechnung nicht gteiane, . in dem Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe nur in so weit stanfan als die dasige Regierung die Restitution der von den betreffeng Steuerpflichtigen zu erlegenden Abgaben⸗Beträge aus der rinsa Fürstlichen Kasse anordnen wird. — Art. 14. Etwaige Enlse⸗ gungen für aufzubebende oder bereits aufgehobene Zoll⸗ und lgt Rechte in dem Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe fallen der - Reaierung allein zur Last. — Art. 15. Der Fürst von Schaummg Lippe überlassen, unbeschadet Höchstihrer Hoheitsrechte die gesac⸗ Erhebung und Verwaltung der im Art, 2 benannten gem. chen Abgaben in dem Fürstenthume Schaumburg⸗Livpe der Hannoverschen Regierung. Von derselben erfelgt dabzer auch! stellung des sämmtlichen Steuer⸗Personals, und von ihr werd zur Erhebung und Sicherung jener Abgaben nöthigen Einrie
zu welchen die Fürstlich Schaumburg⸗Lippeschen Behörden! mitwirken werden, getroffen. — Art. 10. Bei der Wahl des Aufsichts⸗Personals und des Ober⸗Beamten, welcher in dem thum Schaumburg⸗Lippe fungiren wird, ist die Königl. Hang Regierung nicht beschränkt. Die Kassen⸗Beamten und die Beamten im Innern werden dagegen aus denjenigen Individ
wählt, welche hierzu von der betreffenden Fürstlichen Bahe
zur öfh,
.
göulglich Haunoverschen obersten Steuer⸗Behörde empfehlen wer⸗ den. Ist sedoch hei einem Steuer⸗Amte die Anstellung von zwei Kassen⸗ Bramten erforderlich, so Feht die Ernennung eines derselben der tuiglich Hannoverschen Behörde ohne Beschränkung in der Wahl zu. ert. 21. Die Administrattons⸗Kosten werden aus dem Beutko⸗ der gemeinschaftlichen Abgaben bestritten. Ausgenommen sind diejenigen Kosten, welche durch die etwaige, nach den Perhältnissen nicht zu umgehende Erbanung und die bauliche ng von Amts⸗Lokalen in dem Fürstenthume Schaumburg⸗ gippe verurfacht werden, und welche aus der Fürstlichen Staats⸗Kasse enseitig zu tragen sind. — Art. 22. Der nach Abzug der Admini⸗ trations⸗ Kosten sich ergebende Rein⸗Exrtrag der gemeinschaftlichen sibgaben wird unter die Bereinsstaaten, nach Maßgabe der Bevölke⸗ rung ihrer im Steuerverbande befindlichen Gebietstheile, vertheilt. Diese wird Züüftnssmaten bestehenden gleichmäßigen Grundsätzen alle drei Jahre ausgemteit, und der wirkliche Stand derselben am 1 Juli des be⸗ meffenden Jahres für die nüchstfolgenden drei Jabre zum Grunde ge⸗ segt werden. — Art. 23 Die im vorstehenden Artikel gedachte Ver⸗ abeilung des gemeinschaftlichen Aufkommens geschicht in Folge einer Abrechnung, weiche den Zeitraum vom 1. Juli des einen, bis zum 1. Juli des müchstfolgenden Jahres umfaßt, und wozu die ö Schaumburg⸗ Lippesche Regierung einen Bevolimächtigten a erduen ann. Diese Abrechnung wird auf den Grund der von den gemein⸗ schaftliches Echebungs⸗Aemtern abgelegten Rechnungen und der nach solchen von den Central⸗Steuer⸗Behörden der anderen Vercinsstaaten angefertigten, gemeinschaftlich geprüften und festgestellten Rechnungs⸗ Abschlücsen vorgenommen; der auf den Kopf der Bevölkerung im Pereinsgeblete falende Rein⸗Ertrag der verschiedenen unter den be⸗ tressenden Staaten gemeinschafllichen Abgaben wird festgestellt, und darnach der auf das Fürstenihum Schaumburg⸗ Lippe nach Maßgabe saner Bevölkerung fagende Theil der Fürstl. Staats⸗Kasse obne Ver⸗ zug überwiesen. Auf diesen Autheil werden jedoch menatliche Abschlags⸗ nblungen nach dem muthmaßlichen Rein⸗Extrage geleistet werden. — llrt. 26. Gleichwte die Fürstlich⸗Schaumburg⸗Liͤpesche Regierung auch Ibrersetts die Swecke des Vereins durch die zur Sicherung der geweuschaftlichen und besonderen Abgaben erforderlichen Maßre⸗ geln bereitwtllig und kräftig unterstützen wird, so tritt dieselbe auch dem zwischen den übrigen Vereinsstaaten über die Unterdrückung des Schleichhandels, über die Verfolgung der Spuren begangener Steuer⸗ Contraventionen und über die desfalls zu leistende gegen⸗ seitige Rechtshülfe abgeschlossenen Steuer⸗ und Zoll⸗Kartell bei, und wird dasselbe publiziren lassen. Auch tritt dieselbe der zwi⸗ chen dem Königreiche Preußen und den übrigen Staaten des oll⸗Bereins einerseits, und den Staaten des Steuer⸗Verelus ande⸗ ferseite über die Unterdrüiäckung des Schleichhandels unter dem 1sten dieses Monats abgeschlossenen Uedereinkunft bel. — Art. 27. Die Fürstlich⸗Schaumburg⸗Lippesche Regierung hat die Befugniß,
Ertrag! hiervon Lokal⸗ Uuterhaltu
anf ihre Kosten der Provinzial⸗Steuer⸗Behörde (Steuer-Direction)
zu Hannover, welcher die Verwaltung der gemeinschaftlichen Abgaben
im Fürstenthume übertragen werden wird, einen Kommissarius bei⸗
zuordnen, der bei gedachter Behörde von allen Geschäften und Verfü⸗ gungen, die sich auf das gemeinschaftliche Abgaben⸗System beziehen, Kenntuiß zu nehmen, auch den desfallsigen Berathüngen beizuwoh⸗ nen, und insbesonders diejenigen Angelegenheiten, welche sich auf das Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe beziehen, zu beachten hat. — Art. 28. Daz in den übrigen Vereins Staaten bei der Erhebung der gemein⸗ schaftlichen Abgaben bestehende gleiche Müänz’, Maß und Gewichts⸗ Sostem wird auch bei der Erhebung dieser Abgaben in dem Fürsten⸗ thume Schaumburg⸗Lippe zum Grunde gelegt und das Verhältniß des daselbst geltenden, von jenen Normen noch abweichenden Gemäßes durch eine zu veröffentlichende Reductions⸗Tabelle festgesetzt werden. — Art. 20. Zur Beförderzing und Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs wer⸗ den, mit Ausnahme der Hausirer, diejemgen Handel⸗ und Ge⸗ werbetreibenden aus den übrigen Vereinsstaaten, welche sich zur Aus⸗ übung ihres Handels oder Gewerbes in das Fürstenthum Schaum⸗ burg⸗Lippe begeben, daselbst zu Gewerbe⸗Steuern nicht herangezogen werden, wenn sie selbst oder die, in deren Diensten sie stehen, in dem⸗
sjenigen Staate, worin sie ihren Wohnsitz haben, zum Handel oder Gewerbe defugt sind; und in den übrigen Staaten wird hinsichtlich
der Handel⸗ oder Gewerbetreibenden aus dem Fürstenthume Schaum⸗ burg.Lippe das Rämliche beobachtet werden. — Art. 30. Auch wird die Fürstlich Schaumburg⸗Lippesche Regierung mit den übrigen Ver⸗ einsstaaten über gleichmäßige Vorschriften zu einer zweckmäßigen Re⸗ gulirung des Hausirhandels sich zu vereinigen berrit seovn. — Art. 31. Verträge mit anderen Staaten, welche die gemeinschaftlichen Abga⸗ ben beireffen und das Interesse der Fürsilich Schaumburg⸗Lippeschen Unterthanen mit berühren, follen in ibren Folgen den gedachten Unterthauen eben so, wie denen der übrigen Vereinsstaaten zu statten kommen. — Art. 32. Die Dauer dieses Vertrages, welcher mit dem 1. Januar 1828 zur Ausführung kommen wird, ist vorläufig bis zum Ablaufe des Jahres 1841 bestimmt, und soll, wenn nicht spätestens ein Jahr vor dem Ablaufe dieses Zeitraums von der einen oder der onderen Seite eine Aufkündigung erfolgen sollte, als noch auf 6 Jahre, und so fort von 6 zu 6 Jahren, als verlängert angeschen wer⸗ en. Im Fall einer Verständigung fämmtlicher Deutscher Bundes⸗ staaten über gemeinsame Maßregeln in Beziehung auf Eingangs⸗, Durchgangs⸗, Ausgangs⸗ und Verbrauchs⸗Abgaben soll sedoch von der SZei an, von welcher die desfallsigen Beschlüsse in Wirksamkeit treten, der gegenwärtige Vertrag aufhören. Auch werden, wenn die Deutschen Bundesstaaten über freien Handel und Verkehr mit Le⸗ bensmiitein gemeinfame Verabredung treffen, demgemäß die erforder⸗ lichen Modificationen in dem durch gegenwärtigen Vertrag angenom⸗ menen Spsteme eintreten ꝛc.“
Das hiesige Provinzial⸗Amtsblatt von Aurich enthaͤlt fol⸗ gende Hublication eines auf den 30sten d. M. ausgeschriebenen allgemeinen Landtags fuͤr das Fuͤrstenthum Ostfriesland und das harlingerland:
„Von wegen Sr. Königl. Majestät, meines allergnadigsten Herrn,
88 Harlingerlandes hiermit eröffnet, daß, nachdem durch das am S eober d. J. erfolgte Ableben öG Johann August Jr” eine wirkliche Raths⸗Stelle in der Königl. Justiz⸗ Candse 6 erledigt worden und dann der getreuen Hstfriesischen 8 schaft in Gemäßheit der ihr im Jahre 1830 deshalb ertheilten
egaadigung die Wabl und Präsentation behufs Wiederbesetzung der Finege zusteht⸗ Allerhöchstgedachte Se. Königl. Masestät geruht haben, d bb gemeinen Landtag ausschreiben zu lassen, und des Endes mich, 8 vurfterzeichneten Landdrosten Oehlrich, mit dem behufigen Auftrage des Vermöge dieses Allerhöchsten Auftrages wird der 30ste
Rencn den Monats, als der Sonnabend nach Weihnachten, zur eune dieses allgemeinen Landtages biermit besimmt, wounach die
fenen Landstände des Fürstenthums Ostfriesland und des Harlin⸗
.gerl. es 42 „ 2 . 1 Ggcs sich zu achten, und an solchem Tage zu Aurich in dem land⸗
b. d 8 hn Hause verfassungsmäßig zu erscheinen und ihre Deputirte
gh in K. haben, um die Wahl und Präsentation einer zum Justiz⸗ unter he Justiz⸗Kangzlei sich eignenden Person vorzunchmen; nen mö , erwarnung, daß, obgleich einer oder anderer nicht erschei⸗ Fufasfung“ mit den gehorsamlich Komparirten dennoch der Landtags⸗ ln ene v. den Rechten gemäß verfahren werden soll Urkund⸗ 8 8888 t des obenbenannten Allerhöchst verordneten Königl Land⸗
ge⸗Kommissarii Unterschrift. Aursch, den 18. Dez. 1837. Hehlrich.“
und Senr einlgen Tagen ist, durch die unguͤnstige Witterung * “ in Folge der heftigen Regengaͤsse in der Mitte ℳ boch⸗ er Pestenlauf in den meisten ichtungen gestoͤrt es 4 ehr erschwerz Verspaͤtungen, hin und wieder von bn e sind eingeereten und dauern noch immer fort. e getretenen Gewässer hehen bereits an mehreren Orten gro⸗ e angerichtet. Zwisahe Diepenau und Bohmte sind Pe. en fortgerissen. In de. Gegend von Hameln soll 5 mit Pferden und Fuhrnann im Wasser verun⸗
—
im Fürstenthume Schaumburg⸗Lippe nach den für die
von Seiten der Bayerischen Regierung Anlaß viele diesseitige Gemeinden an den Graͤnzmarken des Herzog⸗ thums um nicht unbedeutende Summen sich durch jene Maß⸗
G 1 Koburger wird den getreuen Landstäuden des Fürstenthums Ostfriesland und
1455 v“ (Kass. Ztg.)
““ Kassel, 21. Dez. Nachdem gestern der
Minister des Kurfuͤrstl. Hauses und der auswaͤrtigen Angele⸗
genheiten, Herr von Lepel, eingetreten, erstattete Herr Nebel⸗ thau fuͤr den Ausschuß in Betreff der Rotenburger Quart⸗An⸗ gelegenheit Bericht uͤber den von Herrn Eschwege gestellten An⸗ trag. Der Ausschuß beharrte im Allgemeinen bei seiner fruͤher ausgesprochenen Ueberzeugung uͤber die Statthaftigkeit seines ersten Antrags. Man sey jedoch unmittelbar nach geschlossener Sitzung zur Berathung und Konferenz mit dem Spe⸗ zial⸗Commissair uͤbergegangen, und habe bei dieser Gelegen⸗ heit sich uͤberzeugt, daß keineswegs, wie fruͤher voraus⸗ gesetzt worden, die Hoffnung zur stuͤndlichen Schlich⸗ tung des Streites verschwunden sey. Es falle damit eine Voraussetzung des Ausschuß ⸗ Antrages wenigstens fuͤr den Augenblick, welche bei dem gemessenen Gange, der bis⸗ her eingehalten worden sey, fuͤr unentbehrlich angesehen wer⸗ den muß. Ferner aber seyen Einleitungen getroffen, um das vom Ausschuß fruͤher ausgesprochene Bedenken gegen eine ein⸗ seitige Reservation und Suspension des Streites zu beseitigen: des Regenten Hoheit habe naͤmlich eingewilligt, daß die Rechte des Landes im Landtagsabschiede reservirt werden sollten, — auch sey man vorlaͤufig so weit uͤbereingekommen, daß, wenn es dabei bleibe, die vorgeschlagene Behandlung dieser Angele⸗ genheit an der Form nicht scheitern werde. Der Ausschuß trage sonach bei wesentlich veraͤnderten Umstaͤnden auf die Annahme des Vorschlags des Hrn. von Eschwege in der uͤbereingekommenen Fassung und zugleich auf eine Adresse an des Kurprinzen⸗Mitregen⸗ ten Hoheit an, um Hoͤchstdemselben die Bitte um eine wei⸗ tere, von der fruͤhern unabhaͤngige Pruͤfung der Sache ehrer⸗ bietigst vorzutragen. — Der Staats⸗Minister v. Lepel erklaͤrte hierauf, in hoͤchstem Auftrage Sr. Hoheit des Kurprinzen⸗Mit⸗ regenten, daß Hoͤchstdieselben sich vorbehalten, eine nochmalige Pruͤfung des Rechtsverhaͤltnisses mit landesvaͤterlicher Sorgfalt vornehmen und dieserhalb dem naͤchsten Landtage die entspre⸗ chenden Eroͤffnungen machen zu lassen, jetzt und kuͤnftig aber den Staͤnden alle etwaigen Anspruͤche und Befugnisse dieserhalb reserviren, und darein willigen, daß dies in den Landtagsab⸗ schied aufgenommen werde. Nach dieser Erklaͤrung des Staals⸗ Ministers wurde sofort der Ausschuß⸗Antrag mit 42 Stimmen genehmigt. „Dresden, 22. Dez. Se. Majestaͤt geruhten gestern dem Koͤnigl. Hannoverschen General⸗Lieutenant von Berger eine Particular⸗Audienz zu ertheilen und das von demselben uͤber⸗ reichte Beglaubigungsschreiben als Sr. 2 Kajestaͤt des Koͤnigs von Hannover außerordentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Minister am hiesigen Hofe in Empfang zu nehmen. 1 Leipzig, 21. Dez. (Leipz. A. Ztg.) Herr Hofrath Dahl⸗ mann ist gestern aus Goͤttingen uͤber Kassel⸗ hier angekommen. Abends hatte sich, wie hiesige Blaͤtter berichten, obwohl es heftig regnete, vor dem Gasthofe, in welchem der Angekommene ab⸗ gestiegen war, ein zahlreiches Publikum versammelt, um Hrn. Dahlmann ein Vivat zu bringen, das derselbe auch mit einigen Worten beantwortete. 8 Die Rechtssaͤche wegen der von Dr. Heinr. Doͤring ver⸗ anstasteten Sammlung der Briefe Goethe's (Verlag von Julius Wunder) ist kuͤrzlich in erster Instanz entschieden, und die er⸗ waͤhnte Sammlung, obgleich sie nur Goethe'’s Briefe (und nicht auch die Antworten seiner Korrespondenten) enthaͤlt, und eine so vollstaͤndige Zusammenstellung derselben nirgends im Druck erschienen ist, als Nachdruck betrachtet worden. Bei der Wich⸗
tigkeit des Gegenstandes steht zu vermuthen, daß die Beklag⸗
ten wider den Bescheid das Rechtsmittel der Appellation er⸗ greifen werden.
Muͤnchen, 16. Dez. Der als Herzoglich Saͤchsischer Ge⸗ schaͤftstraͤger am Koͤnigl. Bayerischen S ofe neuaccreditirte Lega⸗ tionsrath, Fr. v. Elsholtz, hat dem Herrn Minister des Koͤnigl.
Hauses und des Aeußern sein Kreditiv uͤberreicht, und ist in
oͤffentlicher Audienz von des Koͤnigs Majestat empfangen wor⸗ den. Bei den vielfachen nachbarlichen Beruͤhrungen beider Staa⸗
ten, welche durch den gemeinsamen Anschluß an den großen Zoll⸗ Verein noch sehr an Ausdehnung zugenommen haben, ist die Be⸗
stellung eines eignen diplomatischen Agenten gewiß als zweck⸗ moͤßig zu betrachten, wie solche denn zugleich um so zeitgemaͤßer
erscheint, als, wie man vernimmt, die Herabsetzung der Coburg⸗
Gothaischen Sechs⸗ und Dreikreuzer⸗Stuͤcke zu Reclamationen geben wird, da
regel benachtheiligt finden sollen.
Frankfurt a. M., 22. Dez. Die hiesigen Zeitungen ent⸗ halten heute einen gleichlautenden Artikel in Bezug auf die von Sachsen Koburg angeordnete Herabsetzung seiner eigenen Sechs⸗ und Dreikreuzerstuͤcke. Es wird darin auf den Nachtheil hin⸗ gewiesen, den die angraͤnzenden Deutschen Nachbarstaaten durch diese Maßregel erleiden, doch wird am Schlusse hinzugefuͤgt: „Es ist noch nicht alle Hoffnung aufzugeben, daß die Sachsen⸗ Koburgische Regierung von dem eingeschlagenen Weg wieder abzugehen 0c. geneigt wird finden lassen, und daß Besitzer von
Scheidemuͤnze, welche sie vorerst nicht in die Haͤnde der Wechsler abgeben, den ihnen drohenden Verlust werden ab⸗ wenden koͤnnen.“
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Wien, 19. Dez. Gestern veranstaltete, wie gewoͤhnlich in jedem Jahke, zu Ehren des Namensfestes des Kaisers Niko⸗
laus von Rußland, der hiesige Botschafter Tatistscheff in seinem
vom regierenden Fuͤrsten Liechtenstein gemietheten Palais eine prachtvolle Beleuchtung, Saͤmmtliche Staats⸗Minister und Praͤsidenten der Hofstellen, ein großer Theil des hohen Adels und das diplomatische Corps fuhren in Galla auf, um die Gluͤckwuͤnsche darzubringen.
Bei der gestrigen Eisenbahn⸗Probefahrt ereignete sich das Ungluͤck, daß zwei Menschen, welche einer Locomotive zu nahe standen, von dem Raͤderwerke mit fortgerissen wurden. Einer von ihnen mußte für seine Unvorsichtigkeit besonders hart buͤ⸗
Ben, indem ihm beide Fuͤße zermalmt wurden, in Folge dessen er nach wenigen Stunden seinen Geist aufgab.
Dem Verneh⸗ men nach soll im Laufe dieser Woche die Eisenbahnfahrt vom Prater aus eroͤffnet werden, und man glaubt mit einiger Zu⸗ versicht, daß der Kaiser selbst die Eroͤf derselben fei vornehmen werde. 8 ö1I
Wien, 21. Dez. Ihre Kaiserl. Hoheit die Erzherzogin Sophie, Gemahlin des Erzherzogs Franz Karl, wurde am I8ten d. M. Abends von einem hestigen Fieberfroste befallen, worauf sich eine Gesichtsrose bildete. Die darauf solgende Nacht war (dem äaͤrztlichen Buͤlletin des Dr. Malfatti zufolge) sehr un⸗ ruhig, und das Fieber hielt den gestrigen Tag hindurch an. Die heutige Nacht war etwas ruhiger; der Rothlauf entwickelte sich immer mehr. 8
wird, die Insel Sardinien gehor, e
Parma, 13. Dez. Um Ihrer Maj. der Herzogtn zu ih⸗ rem gestrigen Geburtstage zu gratuliren, hatten sich e 7 der Herzog von Modena nebst Familfe, als der Gouverneur der Lombardei, General Graf von Hartig und der Feldmarschall Graf von Radetzky nebst vielen anderen Oesterreichischen Gene⸗ ralen hier eingefunden. u“
Rom, 12. Dez. Demin Diario di Roma vom heutigen Tage zufolge, haben Se. Heiligkeit der Papst am vorigen Sonntag den 10ten d. M. im Konsistorium der versammelten Kardinaͤle eine Allocution in Bezug auf die von Koͤln nach
Minden geschehene Versetzung des Erzbischofs, Freiherrn Klemens
August Droste zu Vischering, gehalten. Der Inhalt dieser Al⸗ locution wird vom Diario nicht mitgetheilt. In Ancona ist am 5ten d. M. der Kardinal Nembrint⸗ Pironi⸗Gonzaga, 69 Jahre alt, verstorben.
Neapel, 7. Dez. (Leipz. A. 3.) Von Personen, die ih⸗ rer Stellung nach wohlunterrichtet seyn koͤnnen, vernehme ich so eben, daß die Cholera aufs neue in Unserer Stadt ausge⸗ brochen ist, und daß sich vom 2. bis zum 5. Dez. schon 14 Krankheitsfaͤlle gezeigt haben; doch will man das Wiedererschei⸗ nen der Seuche geheim halten. Sind die erwaͤhnten Angaben
wahr, so duͤrfte das letztere nicht lange moͤglich werden, da bei der unguͤnstigen und veraͤnderlichen Witterung in dieser Jahres⸗ zeit die Krankheit schnell um sich greifen und aufs neue ihre Opfer zu Tausenden hinraffen wuͤrde, um so mehr, als an dem nahenden Weihnachtsfeste der sonst moͤßige und nüͤchterne Nea⸗ politaner sich den schwelgerischsten Tafelfreuden uͤberlaͤßt und selbst durch die drohende Todesgöoͤttin nicht abgehalten werden kann, in dem Genusse der gewoͤhnlichen Festspeisen, Capitoni (eine Art Aal) und Huͤhnern, die Regeln der Mäͤßigkeit zu uͤberschreiten. 8
Spanien.
Madrid, 9. Dez. (Allg. Ztg.) Der Spanische Kon sular⸗Agent in Genua meldet von dort unterm 10. November, daß Se. Majestaͤt der Koͤnig von Sardinien, in Betracht der Vorstellungen des dortigen Handelsstandes, die Zulassung und
den freien Verkehr Spanischer Schiffe in Sardinischen Haͤfen
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wieder gestattet habe. Vermuthlich als Zeichen der Erkenntlich⸗ keit enthaͤlt der „Castellano“ von Porgestern einen Artikel un⸗ ter der Aufschrift: „diplematische. Sedanken“, worin behaupter b je Inse 2 panischen Krone, weil die direkte Linie der Herzoͤge von Savogen, an welche sie Phi⸗ lipp V. abgetreten, erloschen sey⸗ „Man geve oem großen An⸗ fuͤhrer der Italiaͤnischen Patrioten, Mazztni, und dem Grasen Bianco“, heißt es weiter, „ein bewaffnetes Schiff, und unterstuͤtze sie, um nach Sardinien zu gehen, und dann gebe man die Insel frei fuͤr den allgemeinen Handel, und beschraͤnke sich auf ein ge⸗ wisses Protektorat“ u. s. w. Vielleicht soll dies ein Wink fuͤr Ramorino seyn, der, so wie verschiedene andere auslaͤndische Emissaire, mit Paͤssen und Empfehlungsschreiben des Herrn von Campuzano versehen, nach Spaͤnten gekommen, jedoch auf Be⸗ fehl der Regierung bis jetzt in Valladolid geblieben ist. Ge⸗ stern befand sich in dem Castellano ein von ihm, als Polnischer
General⸗Lieutenant, unterzeichneter Artikel, worin er sich uͤber
jenen Befehl beschwert, und mit den Worten schließt: „Jedoch, ich setze dem Undank die Standhaftigkeit meines Charakters
und die Rechtlichkeit meines Gewissens entgegen, und zweifle
nicht, daß man meinem Chrgefuͤhl Gerechtigkeit widerfahren las⸗
sen und mir die Thore der Hauptstadt oͤffnen wird, damit ich meine gutgemeinten Dienste anbieten koͤnne.“ in Polnischen, jetzt
Auch der fruͤher in Belgischen Diensten stehende Herr von Brochowski, Schwager des Herrn von Campuzano, hält sich noch hier auf, und bemuͤht sich, von der Regierung die Erlaub⸗ niß und die Mittel zur Errichtung einer Polnischen Legion 8 Vertheidigung der Sache der Koͤnigin auszuwirken; dies
emuͤhen scheint bisher erfolglos geblieben zu seyn, zum Gluͤck für die Polen — denn ich bezweifie sehr, daß irgend einem Polen der Spanische Dienst gefallen, oder die Verhaͤlt⸗ nisse dieses Landes behaglich seyn könnten. Unes steht hier, be⸗ fuͤrchte ich, ein neues Ungewitter bevor; unter der anscheinen⸗ den Ruhe glimmt die Asche; die geheimen Gesellschaften sind thaͤtiger als je, haben von Paris aus einen neuen Schwung erhalten, und die revolutionatren Blaͤtter sind voll der kuͤhnsten Drohungen gegen die Moderirten und die „Moͤrder Iriarte’s“. Unter solchen Umstaͤnden kann man noch immer die Maͤnner nicht finden, um ein neues Ministerium zu gestalten; die ungluͤckliche Taktik der Moderirten besteht bis jetzt darin, mit der einen
Hand das bestehende Ministerium niederzureißen, und mit der
anderen die ihnen angetragenen Portefeuilles, wie eine sproͤde Schoͤne die Liebeserklaͤrung, zuruͤckzuweisen. Der Kriegs⸗Mi⸗ nister Ramonet, gerade der brauchbarste Mann, Versasser einer Spanischen Uebersetzung der strategischen Werke Sr. Kaisert. Hoheit des Erzherzogs Karl, der bestaͤndigen parlamentarischen Angriffe muͤde, hat bekanntlich seine Entlassung erhalten, und sein Departement ist interimistisch dem Marschal de Camp Ba⸗ ron del Solar de Espinosa uͤbertragen worden. Auch ernennt man jetzt fuͤr die meisten Provinzen Gefes politicos, die als Feinde Calatrava’'s und Mendizabal's bekannt, und mit dem Ge⸗ fuͤhl der Rachsucht gegen diese, unter denen sie ihre Stellen ver⸗ loren, erfuͤllt sind.
Madrid, 12. Dezember. Die Ankunft des Grafen To⸗ reno und des Generals Cordova bildet das allgemeine Gesprach Man versichert, der Erstere werde unverzuͤglich eine Privat⸗ Audienz bei der Koͤnigin haben, und wenn man gewissen Ge⸗ ruͤchten trauen darf, so werden Beide an dem neuen Ministe⸗ rium Theil nehmen.
Die Aufloͤsung des jetzigen Ministeriums ist nicht mehr zweifelhaft, denn als gestern Herr Carasco die Deputirten⸗ Kammer auffordern wollte, zu erklaͤren, das Ministerium be⸗ sitze nicht das Vertrauen des Landes, bemerkte einer der Mi⸗ nister, dies sey unnoͤthig, da das Kabinet sich doch bald aufls⸗ sen werde.
Die Wahlen von Cadix werden wahrscheinlich in der heu⸗ tigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer annullirt werden.
Heute haben sich drethundert Waͤhler von der Bewegungs⸗ Partei versammelt, um sich uͤber die dei den neuen Madrider Wahlen aufzustellenden Kandidaten zu besprechen.
Der General Narvaez ist noch immer nicht nach Jaen ab⸗ gereist, um die Oeganistrung der Reserve⸗Armee zu beginnen und der General Mendez Vigo will nur unter der Bedingung nach Estremadura gehen, daß man ihm 20,900 Mann mitglebt
Dem Español zufolge, wird der General Flinter den Oberbefehl uͤber die Truppen in Estremadura erhalten die dazu bestimmt sind, auf den Linien der Mancha und von Toledo zu operiren.
Der Brigadier Sanz hat mit 500 Mann die Hauptstad:
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