ats je in Ungnade seyn, weil man ihn beschuldigt, die engsten Verbindungen mit den Oppositions Deputirten zu unterhalten. Der Moniteur enthaͤlt Folgendes: „Die Fregatte „la Ne⸗ rüde“ ist nach einer 32taͤgigen Ueberfahrt von Port au Prince wieder in Brest eingetroffen. Diese Fregatte hat die zur Zah⸗ kung der ersten Annuitaͤt noͤthigen Geider am Bord. Die zranzoͤsischen Kommissarien sind von zwei Haytischen Kommis⸗ sarien, den Senatoren Ardoin und Lavillevaleir, begleitet. Da die „Nereide“ auf der Reise einige Leute verloren hat, so muß sie eine 20taͤgige Quarantaine abhalten. Man kann daher die Kommissarien nicht vor dem 20. Mai in Paris erwarten.“ Man hat uͤber Aegypten Nachrichten aus Lahore bis zum 15. Januar. Der General Ventura, Exil⸗Gefaͤhrte des Gene⸗ rals Allard, und wie dieser in Runschit Sing'’s Diensten, hatte vom
“
In einem Schreiben von der Navarresischen Graͤnze vom 22. April heißt es: „Die Karlisten setzen ihre Aushebun⸗ gen in Navarra fort. In Estella ist so eben ein neues Corps mit den dazu noͤthigen Ofsizieren von 1300 Mann errichtet worden; ein Bataillon ist in dem Bastan⸗Thale und ein ande⸗ res im Bertizarana formirt worden. Wenn Don Carlos Waf⸗ sen genug hat, so glaubt man, daß er 17 Bataillone in Na⸗ varra wird ausruͤsten koͤnnen. Die Soldaten des Don Carlos sind sehr unzufrieden damit, daß er die Feinde der Generale Villareal, Elio, Zariategui und Gomez um sich duldet.“
In einem Schreiben aus Bayonne vom 24. April heißt es: „Die Bewohner von Leiza sind dem Beispiele von Veraste⸗ gui gefolgt, und wenn die Anfuͤhrer der Unabhaͤngigen sich nur
acht Tage lang halten, so ist es fast als gewiß anzunehmen,
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die Provinzen zu verlassen. Mehrere Baskische Offiziere ha⸗ ben dem Musäagorri ihre Dienste angeboten und selbst unter
Mulsagorri war fruͤher Notar in 232 in Tolosa. Er wuͤrde sich ge⸗
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man einige Unschluͤssigkeit. Oüate und wohnt erst seit 1—.
er nicht des Erfolgs versichert gewesen waͤre. Seine wahre sich aus folgendem Schreiben, das er an Don Carlos gerichtet hat: „„Sehor! das Gluͤck meines Landes, das Gluͤck Spaniens,
zur Beendigung des Buͤrgerkrieges aufzufinden, dieser Geißel,
des Mitleids zu hoͤren. 30,000 Familien sind von unserem Boden verschwunden; 160,0090 andere sind in das furchtbarste Elend versetzt. Diese Zerstoͤrung, dieses Ungluͤck ist mit Ihnen gekommen. Das Herz des wahren Spaniers blutet bei solchem Mißgeschick. Ich fuͤhle mich zu dem wichtigen Auftrage beru⸗ sen, mein Vaterland von den Graͤueln des Bürgerkrieges zu befreien. Werde ich dies edle Ziel erreichen? Der Tod allein kann mich davon verhindern, aber ich werde ihm Trotz bieten. Ew. Noͤnigl. Hoheit werden leicht einsehen, daß Sie diese Provinzen ver⸗ lassen muͤssen. Sie und Ihre Rathgeber haben dieselben zu Wuͤsten gemacht, Sie haben daselbst uͤberall Trauer verbreitet, Sie haben Leichname darin aufgehaͤuft, verlassen Sie dieselben in der kuͤr⸗ zesten Frist. Haben Sie Freunde daselbst, so moͤgen Sie Ih⸗ nen folgen. Haben Sie Rechte auf die Krone Spaniens, so werden wir sie nicht bekaͤmpfen. Aber wissen Sie, daß dies ein rein persoͤnlicher Krieg ist, wissen Sie, daß wir Na⸗ vaͤrresen und Basken niemals einen andern Koͤnig anerkannt haben, als unsere Fueros. Sie wollen regieren! Gehen Sie doch in die Provinzen, die Sie anerkennen, kaͤmpfen Sie doch mit denen, die Sie zum Throne berufen, damit ihr Degen zwi⸗ schen Ihnen und Isabella, zwischen Ihnen und allen anderen Praͤtendenten entscheide, aber rechnen Sie nicht mehr auf die Anstrengungen der privilegirten Provinzen. Es ist schon zuviel
Blut vergossen worden fuͤr die Ernaͤhrung der Schma⸗ rotzer, mit denen Sie sich umgeben. Verzichten Sie auf die Hoffnung, den Ruf der Unabhaͤngigkeit, der
aus einem Munde ertoͤnte, zu ersticken; meine Stimme ist die Stimme aller unserer Landsleute, mein Wunsch ist auch der ih⸗ rige, in unseren Thaͤlern, in unseren Bergen werden unsere Eide wiederhallen. Verlassen Sie den Navarresischen Boden! Reisen Sie ab! Wir wollen ein wenig Frieden, wir wollen inen Tag der Ruhe. Bringen Sie Ihre Zerstoͤrungs⸗Prinzi⸗ pien anderswo zur Ausfuͤhrung, aber bedenken Sie wohl, daß ze gttliche Gerechtigkeit die Fuͤrsten eben so gut trifft, wie die ringsten Menschen. Gott erhalte Sie! Hauptquartier der inabhaͤngigen Armee in Verastegui, den 19. April 1838. F. Muüñagorri.““ Die Auotidienne will erfahren haben, Guergué stehe „ho Begriff, Bilbao zu belagern, sey am 2lsten in Alzontegui angekommen und habe den Bewohnern der Staͤdte in den Ge— ichts⸗Bezirken von Llodio, Durango u. s. w. anbefohlen, sich mit den bei der Belagerung noͤthigen Geraͤthschaften in seinem Hauptquartiere einzufinden.
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ ung vom 27. April. In der heutigen ersten Sitzung des Oberhauses nach den Hsterferien wurden nur Bittschristen uͤber⸗ reicht und einige Fragen an die Minister gerichtet. Unter den vorgelegten Petitionen befand sich auch eine von den Londoner Buchhaͤndlern gegen den Plan der Minister, durch welchen den Englischen Schriftstellern gegen den Nachdruck im Auslande Schutz gewaͤhrt werden soll. Sonst kam nichts Bemerkenswer⸗ thes vor, außer daß Lord Melhourne erklaͤrte, die Ernennung ies Rechts⸗Konsulenten fuͤr den Grafen Durham, — eine Naßregel, welche die Tories sehr getadelt hatten, — sey unter⸗ assen worden, weil man sie fuͤr unnoͤthig gehalten. Unterhaus. Sitzung vom 25. April. Zu Anfang er heutigen Sitzung des Unterhauses, der ersten nach den Fe⸗ ien, waren nur wenig Mitglieder zugegen; nachdem jedoch rinige unbedeutendere Angelegenheiten abgemacht waren, hatten sich nach und nach 178 Mitglieder eingefunden, allerdings im⸗ mer noch eine geringe Anzahl fuͤr die interessante Frage, welche heute an der Tagesordnung stand, naͤmlich die zweite Verlesung der Tassourdschen Bill uͤber das Verlagsrecht. Noch mehr aber muß es Wunder nehmen, daß sich waͤhrend der vierstuͤndi⸗ gen Debatte uͤber diese Bill das Haus allmaͤlig wieder bis auf 73 Mitglieder leerte, denn so viel nahmen nur an der ersten Abstimmung uͤber die Maßregel Theil; bei einer zwei⸗ ten Abstimmung war die Zahl noch um vier geringer geworden. Ehe diese Diskussion begann, wurde noch von dem Tory Herrn Wynn der Antrag gestellt, daß die Zusammensetzung des Wahl⸗Ausschusses fuͤr Narmouth verschoben werden solle, weil der Mayor dieses Orts, der die Stimm⸗Register in Haͤn⸗
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üͤber sein nahes Wiedereintreten in das Kabinet verbreiteten Geruͤchte waren durchaus ungegruͤndet. Herr Thiers soll mehr
Ragah einen Urlaub erhalten, um Frankreich zu besuchen.
den persoͤnlich dem Don Carlos zugethanen Offizieren bemerkt
wiß nicht in ein solches Unternehmen eingelassen haben, wenn
Gesinnung, so wie der eigentliche Zweck seiner Partei ergiebt
haben mir eine heilige Pflicht auferlegt; sie befehlen mir, Mittel
die Alles zerstoͤrt, ohne einen Zweck zu haben, ohne die Stimme
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welches die Gesellschaft den Schriftstellern schuldig ist, besonders de⸗
Werkes beginnen, wie sie bei Werken, welche stückweise erscheinen,
ücht w 2 1 1 , auch mit einer philosophischen Erörterung darüber, ob ein solches daß Don Carlos gezwungen seyn wird, zu seiner Sicherheit
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suchungs⸗Ausschuß zu entziehen. Dieser Anirag fiel aber mit 100 gegen 78 Stimmen durch. Nun begann Herr Talfourd seinen Vortrag zu Gunsten der von ihm eingebrachten Bill, gegen die eine große Anzahl Bittschriften von Buchhaͤndlern, Druckern und anderen Personen dem Hause uͤberreicht worden waren. Der Redner äaußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen: „Als ich im vorigen Jahre die Ehre hatte, die zweite Lesung
einer Bill zu beantragen, die der gegenwärtigen im Wesentlichen ganz ähnlich war, branchte ich das Haus kaum mit einer einzigen Bemer⸗ kung ju belästigen, denn es zeigte sich damals fast keine Spur von der Oppesition, die sich seitdem dagegen erheben hat. Ich bedaure es indeß nicht, daß die Maßregel nicht in der damaligen ersten Auf⸗ wallung des Gesühls durchgegangen ist; es ist besser, daß man Ge⸗
legenheit erbalten hat, die Rechts⸗Ansprüche, auf welche sie sich stützt,
erst gehörtig zu prüfen und die Folgen zu erwägen, welche sie für Einzelune, so wie für das ganze Publikum haben dürste. Um die Debatte abzukürzen, will ich gleich vorweg erklären, was ich für das Prinzip dieser Bull halte: nämlich, daß die jetzige Dauer des Verlagsrechts viel zu kurz ist für das Maaß der Gerechtigkeil,
nen — so wenig ihrer auch seyn mögen — deren Ruf langsam wächst, aber dam auch um so länger dauert. Ob diese Zeit auf 60 Jahre oder auf eine mittlere Dauer ausgedehnt werden, ob sie mit dem Tode des Schriftstellers eder mit dem Tage des Erscheinens eines
dies Alles sind Detail⸗Fragen, die das nicht zu entscheiden braucht. Das Verkot die bloß auf den Gewinn des Excerpirenden und einige andere Bestimmungen, gehören in die⸗ selbe Klasse. Indem ich die Ansprüche der Autoren auf eine solche Erweiterung ihrer Rechte vertheidige, will ich das Haus nicht mit einer Erörterung der Rechtsfrage aufhalten, ob in unserem ge⸗ meinen Rechte ein immerwährendes Verlagsrecht festgesetzt war, noch
berechnet werden soll, Haus beute Abend von Auszügen, die
Recht überbaupt in der natürlichen Gerechtigkeit begründet ist. Ich beguüge mich, den Mittelweg einzuschlagen und die Frage aufzustel⸗ len, eb wohl eine richtige Mitte zwischen den beiden Ertremen ge⸗ wählt worden ist. Was läßt sich zu Gunsten des jetzigen Gesetzes sagen, als daß es seit 1814 besteht? Ist in einer Dauer von 28 Jah⸗ ren etwas so Magisches entbalten, daß man das Gesetz nicht ändern könnte! Welche Gerechtigkeit liegt darin, daß das Verlagsrecht mit dem Tode des Schriftstellers erlöschen soll, wenn er den ge⸗ setzlichen Termin desselben überlebt? Gerade dann bedürfen ja seine Hinterbleibenden erst recht den Genuß der Vortbeile, die ihnen ein längeres Eigenthum des Verlogsrechts gewähren würde. Ich gebe gern zu, daͤß die Ausdehnung des jetzigen Zeitraums unter 500 erscheinenden Werken nur Einem nützen dürfte, und daß wir also ein Gesetz für diesen 500ten Fall geben würden. Aber warum sollen wir dies nicht? Es ist der große Preis, den unter den 500 Konkurren⸗ ten nur das wahre Genie, die wahre Tüchtigkeit gewinnt. Und würde dies nicht Viele ermuntern, den Wettkampf auch zu versuchen und etwas Tüchtiges und Dauerndes zu schaffen? Würde dadurch nicht die Literatur selbst einen würdigeren Charakter erhalten? Wenn man mir einwendet, daß das Publikum durch die Bill benachtheiligt wer⸗ den würde, indem ihm dadurch die Mittel, sich zu unterrichten und zu bilden, theurer zu stehen kämen, so antworte ich darauf, daß das Gemeinwesen kein Recht bat, sich auf Kosten der Einzeluen zu bereichern, und noch dazu auf Kesten von Indiveduen, die dem Ge⸗ mieinwesen den größten Nutzen geleistet haben, und denen es mechr verdankt, als Beifall und Bewunderung jemals veraelten können. Die Preßfreiheit ist auch nicht die Freiheit des Schleichhandels und des Diebstahls. Die von mir vorgeschlagene Ausdehnung des Ver⸗ kagsrechts kann überdies den Interessen der Schriftsteller niederen Ranges nichts schaden, während sie den ausgezeichnetsten Autoren den Vortbeil gewähren wird, den sie verdienen. Männer, wie Words⸗ wortb, die erst spät die ihnen gebührende Auerkennung ihres Talents ge⸗ funden haben, können bei dem jetzigen Stande des Gesetzes ihren Erbenkei⸗ nen Gewinn von ihrer geistigen Arbeit binterlassen. Und auch Männer, wie Walter Scott, die schon während ihres Lebens reichen Lohn für ihre Werke eingeärndtet haben, dürfen desbalb nicht eines weiteren An⸗ spruchs verlustig gehen, wenn die Gerechtigkeit für denselben spricht. Nehmen Sie das Prinzip dieser Bill an, so werden Sie den Schrift⸗ stellern und Lesern eine große Lehre der Gerechtigkeit ertheilen; Sie werden beweisen, daß, wo sich Tugend und Genins vereinigen, die Gesetzgrber Englands bereit sind, die edlen Werke beider zu beschützen, und daß Sie nicht einen geringfügigen Vortheil auf Kosten der Zier⸗ den und Wehltbäter der Welt bewilligen wollen. Was die Verglei⸗
chung zwischen industriellen und geistigen Erfindungen, zwischen Dampfmaschinen und Gedichten, was die Behauptung anbe⸗ trifst, daß es nnrecht seyn würde, die eine Art von Talent
zu beschützen und die andere nicht, daß mechauische Erfindungen eben so gute Ansprüche auf längere Patente bätten, wie Antoren auf ein längeres Verlagsrecht, so ist in jenen Fällen der Werth der Er⸗ sindung gleich fühlbar, der Begehr nach den erfundenen Dingen folgt gleich darauf, und der Erfinder erfreut sich, je nach der Rützlichkeit seines Werkes, eines baldigen und sicheren Lohns. Eine pateutirte Ersindung ist oft nichts weiter als ein Schritt weiter in einer Reihe ven Idten, eine Felzerung aus etwas Vorhergehendem, auf die frü⸗ her oder später gewiß auch ein Anderer gekommen wäre; wer aber
wird behaupten wolten, daß, wenn Shakespeare nicht den Lear, Richardson nicht die Clarissa geschrieben hätte, andere Dichter
oder Novellisten diese Werke gedichtet haben würden! Die prakti⸗ schen Wissenschaften schreiten stufenweise vorwärts, und sie könnten durch ein zu ausgedehntes Privilegium in Stocken gebracht werden. So ist es aber nicht mit der Literatur. Eine Maschine ist nie so vollkommen, daß sie nicht verbessert oder erweitert werden könnte, je nachdem neue Bedürfnisse und Verhältnisse entstehen. Aber das „verloreue Paradies“ ist ein Werk, welches durch seinen Ersinder auch seine Vollendung erhielt. Fielding's Tem Jones bedarf keiner Ver⸗ vollkommuung. Den Urhebern solcher Werke also den vollen Vortheil davon aaf 60 Jahre sichern, heißt nicht, dem Genie anderer Autoren Fesseln legen: wohl aber kann ein solches Gesetz Andere zu edler An⸗ strengung aufmnntern.“
Herr Hume widersetzte sich der Bill von dem Gesichts⸗ punkte aus, daß sie eine Beeintraͤchtigung des Publikums seyn wuͤrde; auf die Rechtsfrage wollte er gar nicht eingehen, und er bewegte sich in dem engen Kreise des allergewoͤhnlichsten Nuͤtzlichkeits⸗Prinzips umher, ohne den hoͤheren geistigen Nutzen, auf den Herr Talfourd aufmerksam gemacht hatte, in Betracht zu ziehen. Sonach schlug er als Amendement vor, daß die Bill erst nach sechs Monaten zum zweitenmale verlesen werden solle. Das Amendement fand bei Mitgliedern aller Parteien Unterstuͤtzung; der General⸗Prokurator sowohl als der General⸗Fiskal sprachen gegen die Bill und fuͤr das jetzt bestehende Gesetz, in⸗ dem sie die darin fuͤr das Verlagsrecht festgesetzte Dauer von 25 Jahren oder, wenn der Autor laͤnger lebt, von Lebenslaͤng⸗ lichkeit fuͤr hinreichend hielten. Man darf daher wohl anneh⸗ men, daß die Bill, wenn uͤberhaupt, doch nur unter bedeuten⸗ den Modisicationen durch das Unterhaus gehen wird. Aus⸗ druͤckliche Vertheidigung fand sie fast nur bei denjenigen Mit⸗ gliedern des Hauses, welche als Schriftsteller unmittelbar bei der Frage betheiligt sind; namentlich sprachen sich Herr D'Israeli und der literarisch gebildete Kanzler der Schatzkammer dafuͤr aus. Endlich wurde die zweite Verlesung der Bill mit 39 gegen 34 Stimmen genehmigt. Die Gegner der Bill ver⸗ suchten dieselbe alsdann noch dadurch zu beseitigen, daß sie den Antrag machten, sie an eine besondere Kommission zu verweisen,
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Ausschuß des ganzen Hauses verwiesen.
b Unterhaus. Sitzung vom 26 April. Die Oppositi⸗ gegen die Bill uͤber das Verlagsrecht gab sich heute von Neus kund, indem Herr Wakley anzeigte, daß er im Ausschusse 8 Aussetzung der Berathungen uͤber die Bill auf sechs Mong beantragen werde, sobald die Tagesordnung wieder zu der? fuͤhre. Sir R. Peel stellte hierauf den Antrag, daß eine Ko mission niedergesetzt werde, um daruͤber Bericht wie es jetzt mit den durch die Wahl⸗Ausschuͤsse verursachteg
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Kosten gehalten werde, ein Punkt, der in der letzten vieler Unzufriedenheit Veranlassung gegeben hat. Der Antr wurde unter Zustimmung der Minister ohne Weiteres gench enden migt. Das Haus vertagte sich schon um 9 ½ Uhr. ¹ah aeg gen Sitzung vom 27. April. Heute wuf
den dem Hause im Sul sidien⸗Ausschusse die Veranschlagunge denen sich auch ein Pof⸗ YNeomanry befand. Hume trug auf Streichung dieser Ausgabe an, weil o Miliz⸗Corps von gar keinem Nutzen fuͤr das
nur dem Parteigeiste immer neue Nahrung gebe. welche in dieser Miliz eine bedeutende Stuͤtze haben, verthe⸗ digten dagegen jenen Posten des Budgets und benutzten die Gelegenheit zugleich, um den Ministern neue Vorwuͤrse ilg die in der Yeomanry schon vorgenommenen Reductionen machen. Lord John Russell suchte diese Reductionen zu Theil dadurch zu rechtfertigen, daß man vermittelst derselbe die Kosten habe decken wollen, welche durch die Absendung voe Nach langen Do batten wurde das Amendement des Herrn Hume endlich muf 203 gegen 57 Stimmen verworfen und die von dem
Unterhaus.
fuͤr das Feldzeugamt vorgelegt, unter von 80,282 Pfd. fuͤr die reitende
Kavallerie nach Kanada verursacht worden.
sterium verlangte Summe bewillligt.
London, 27. April.
wo nicht noch laͤnger, aufschieben wolle.
gruͤndet.
zug haben sollten. ter ganz uͤber diese Frage.
verderblich sey, Eingang zu verschaffen.
eiteln.
ciation erblicken wollen.
Beaufsichtigung der Waͤhler⸗Listen.
ersten 76 Pfund eingekommen. g
Das Unterhaus hat jetzt die offiziellen Finanzberichte pu Die Brutto-Einnahme betrug am 5. Jan. 50,592,65] Pfd. 2 Shill. 6 ¼ Pence, wovon fast 7pCt. fuͤr Erhebungs⸗ kosten abgehen; die Ausgaben 51,319,113 Pfd. 13 Shill
blizirt.
½6 Pence mit Einschluß jener Kosten.
Dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Lord Pal⸗ merston, ist am 25sten von seinen Konstituenten in Tiverton ein großes Banket gegeben worden. diese Gelegenheit, um die Verhaͤltnisse Englands zu den Ver einigten Staaten zu schildern, die er in einem sehr guͤnstigen Lichte darstellte, indem er versicherte, daß die Englische Regie rung durch den guten Willen, den die Regierung und das Voll von Nord⸗Amerika bei dem Kanadischen Kampfe gegen Englamd
gezeigt haͤtten, vollkommen zufrieden gestellt sey. Auch zu Dublin und Bath sind
Regierung von Buenos⸗Ayres hat, densel folge, Schatzkammerscheine zum
gefunden. An der hiesigen Boͤrse wollten
welche ihre Berathungen wenigstens im Laufe dieser Session gewiß nicht beendigt haben wuͤrde. Der Antrag wurde aber
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wuͤrdigkeit dieser Nachricht in Zweisel ziehen.
zu erstatten
Land sey a
Es ist noch nichts Offizielles daruͤbe bekannt geworden, ob sich die im vorgestrigen „Globe“ entha tene Nachricht bestaͤtigt, daß die Kroͤnung der Koͤnigin wahr scheinlich bis zum August werde verschoben werden. Tory⸗Blaͤtter hatten zwar schon vor mehreren Tagen das Ge ruͤcht gebracht, daß man es doch unpassend gefunden habe, dies Ceremonie gerade an dem Todestage Georg'’s IV. vorzunehmen und daß man sie daher vermuthlich um acht oder vierzehn Tags Der „Courxier“ abe erklaͤrte dies Geruͤcht in seinem vorgestrigen Blatte fuͤr unge An demselben Tage enthielt, im Widerspruch hiermu der „Globe“ die Anzeige, daß in der Nachmittags stattfinden den Geheimeraths-Versammlung der Aufschub der Kroͤnn zur Sprache kommen wuͤrde. Der „Courier“ dagegen meld bloß, daß die Berathungen auf die Kroͤnungs-Ceremonie Be Seitdem schweigen die ministeriellen Bli— 1 Daß die Koͤnigin aber die Res nach Irland aufgegeben hat, scheint nach der Erklaͤrung da ministeriellen Blaͤtter entschieden zu seyn. Sie sagen zwar jetz die Nachricht von diesem Vorhaben sey uͤberhaupt ein bloßes Geruͤcht gewesen, indeß nach der Bestimmtheit zu urtheilen, mit welcher sie selbst fruͤher davon sprachen, und da auch O'Con nell in einer Versammlung zu Dublin den Besuch der Koͤnigin schon oͤffentlich angekuͤndigt hatte, moͤchte wohl eher der muthung der Oppositionsblaͤtter zu glauben seyn, welche meinen, daß die Reise wirklich beschlossen gewesen sey, daß die Koͤnigin es aber bei der von O'Connell in Irland erneuerten Agitation unpassend gefunden haben moͤchte, ihren Entschluß auszufuͤhren. Obgleich die Irlaͤndische Armen-Bill im Unterhause und auch in Irland selbst so vielen Anklang gefunden hat, so be muͤht sich O'Connell doch immer noch, seiner Ueberzeugung, daß ein Armengesetz uͤberall, nirgends mehr aber als in Irland Noch am 18. berief er eine Versammlung in Dublin ein und setzte die Er nennung eines Comiteé's durch, welches sich uͤber die Mittel be rathen soll, die Einfuͤhrung der Armengesetze in Irland zu ver— Mehrere der Anwesenden erklaͤrten uͤbrigens geradezu, daß sie an den Berathungen dieses Comité's keinen Theil nehmen wollten. Am folgenden Tage wurde auf O'Connell's Vorschlag ein so⸗ genanntes Central⸗Kollegium fuͤr die Waͤhler⸗Registrirung errichtet, in welchem die Tories eine Erneuerung der katholischen Asso⸗ Der Zweck dieses Instituts, an dessen Spitze O'Connell selbst als Praͤsident gestellt worden ist, und welches sich monatlich einmal versammeln soll, besteht in de Zu diesem Behufe solln in allen Staͤdten und Grafschaften Lokal Comités eingesetzt wer⸗ den, welche an das Central-Kollegium zu Dublin uͤber dem Stand der Waͤhler⸗Listen berichten und dafuͤr sorgen sollen, daßt die Tories keine fingirte Stimmberechtigungen registriren lassen. Zur Bestreitung der Ausgaben steuert Jeder, welcher dem Ver⸗ eine beitritt,! Pfund bei; auf diese Weise sind gleich in der
Dubline
Lord Palmerston benutzte
große Versammlungen wegn Aufhebung der Neger⸗Lehrlingszeit gehalten worden, und heißt, daß die Minister, in Folge der wiederholten und nat⸗ druͤcklichen Aeußerungen der oͤffentlichen Meinung zu Gunsta! einer unverzuͤglichen Emancipation, ihre Opposition gegen dies Maßregel, die am 8. Mai von Sir J. Wilmot wieder zur Sprache gebracht werden wird, aufgegeben haben. 8
Am Montag und Dienstag kam es auf der großen westl chen Eisenbahn zu einem so blutigen Handgemenge zwischm den Arbeitern, daß das Militair einschreiten mußte.
Sir Francis Head, der bisherige Gouverneur von Ober⸗ Kanada, ist von New⸗York in London angekommen und halb bereits eine Konferenz mit dem Kolonial⸗Minister gehabt.
Nach Berichten aus Buenos⸗Ayres vom 7. Februar soll der Insurgenten Chef Don Fructuoso Rivera sich von Montevideo wieder auf Durazno zurüͤckgezogen haben.
en Nachrichten zu⸗ Belaufe von 2 Millionen Dol⸗ lars ausgegeben und dafuͤr Abnehmer zum Preise von 60 pCr.
Einige die Glaub⸗
Niederlande.
Amsterdam, 28. April. Se. Majestäͤt der Koͤnig und Hoͤchstdessen Soͤhne besuchen taͤglich unsere oͤffentlichen Anstal⸗ 88, interessantesten Privat⸗ Sammlungen ꝛc. und werden uͤberall von den Einwohnern mit Jubel begruͤßt. Mor⸗ di gen nach dem Gottesdienste werden Se. Majestat nach dem Haag zuruͤckkehren.
Die Arnhemsche Courant tadelt ein unter dem Titel „Oproer en Priesterdwange (Aufruhr und Priesterzwang) er⸗ schtenenes Gedicht, als dessen Verfaster eine Magistratsperson
t wird, wegen der darin gefuͤhrten heftigen und beleidi⸗ Sprache gegen die Roͤmische Kirche und ihr Oberhaupt. Nachdem es einige Stellen aus jenem. Gedichte mitgetheilt, sagt das Blatt: „Auf. diese Weise druͤckt man sich uͤber das Ober⸗ haupt der katholischen Religion in einem Lande aus, wo diese iea Religion gesetzlich anerkannt ist und ein Drittel der Bevoͤlke⸗ her- zung sich zu den Bekennern derselben zaͤhlt, welche sich in je— der Hinsicht als gute Buͤrger betragen und folglich das Recht besitzen, zu verlangen, daß man ihre religioͤse Ueberzeugung ehre. Was wuͤrden die Protestanten sagen, wenn man hinsichtlich der reformirten Religion eine solche Sprache fuͤhrte? Glaubt man, daß, wenn die verschiedenen Glaubensparteien Schmaͤhungen dieser Art gegen einander erschienen ließen, das Gluͤck und die Ruhe der Niederlande nicht darunter leiden wuͤrden? Aber wir hoffen, daß die Katholiken vernuͤnftig genug seyn werden, diesem Beispiele nicht zu folgen, und daß die protestantische Re⸗ gierung, so weit sie kann, ihre Mißbilligung in dieser Hinsicht aussprechen wird, damit es nicht in den Augen der Katholiken scheine, als sehe sie mit Wohlgefallen dieselben verunglimpfen.“ Das Journal dela Haye, das halbofsizielle Blatt der Re⸗ gierung, welches diese Stelle auch mittheilt, so wie das Han— delsblad erklaͤren sich damit voͤllig einverstanden.
Belgien.
Bruͤssel, 28. April. In der heutigen Sitzung der Re⸗ praͤsentanten⸗Kammer brachte Herr Metz die Luxemburgischen Angelegenheiten zur Sprache. Die Versuche, die man im Deutschen Theile des Großherzegthums macht, um die Bevoͤl kerung von Neuem zu insurgiren, scheinen von einigen Seiten Widerstand gefunden zu haben. Inzwischen wollen wenigstens die Deputirten des Luxemburgischen und Limburgischen das Ihrige thun, zu welchem Zwecke sie sich heute in der Kammer zu einer Adresse an den Koͤnig vereinigten, in welcher sie darum bitten, daß man sie nicht, den 24 Artikeln gemaͤß, an Holland uͤberlassen moͤge. Obwohl Herr de Brouckere auf die sofortige Ueberweisung dieser Adresse an eine Kommission bat, hat die Kammer doch die Diskussion daruͤber bis zum Montage ver— schoben. 2
Der Graf H. von Mérode wird Belgien bei der Kroͤnung des Kaisers von Oesterreich repraͤsentiren. Er uͤbernimrit diese Mission auf seine eigenen Kosten und wird von mehreren At⸗ tache's begleitet werden.
Am 27. d. M fand hier eine Versammlung von Deputir⸗ ten aus Limburg und Luxemburg statt. Es soll eine aus den Herren Metz, Pollenus, Simon und de Puydt bestehende Kom⸗ mission erwaͤhlt worden seyn, welche beauftragt worden waͤre, einen Plan des jetzt von ihnen zu besolgenden Verfahrens zu entwerfen.
Nachdem vorgestern der Gesetz⸗Entwurf uͤber die Eingangs⸗ zoͤlle, die der fremde Taback zu entrichten hat, votirt worden war, begann die Repraͤsentanten⸗Kammer die allgemeine Eroͤr⸗ terung des Gesetz⸗Entwurfes uͤber die Aus⸗ und Einfuhr von Holz. Die Herren de Langhe und Felix von Merode brach⸗ jien Amendements in Vorschlag; der eine trug darauf an, daß Bretter, Latten u. s. w., welche zum Hopfenbau benutzt werden, bei ihrer Ausfuhr mit einer Abgabe von 5 pECt. belegt wuͤr⸗ den; der zweite beantragte, das Schiffbauholz mit einem Ein⸗ gangszoll zu belegen. Der Finanz⸗Minister widersetzte sich die⸗ sen Amendements. Die Herren de Brouckere und Pirmetz be⸗ kaͤmpften den ganzen Gesetz⸗Entwurf, und trugen auf dessen Verwerfung an, weil er unpolitisch und nicht zeitgemaͤß sey.
Das Commerce Belge theilt die Nachricht mit, daß am sten d. M. ein Kabinets⸗Courier aus London angelangt ist, welchen Herr van de Weyer mit Depeschen an unsere Regie⸗ rung abgesendet hat. Nachdem der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten sich mit dem Inhalt derselben bekannt gemacht, begab er sich in den Palast, wo er eine ziemlich lange Unter⸗ redung mit dem Koͤnige hatte. Wahrscheinlich beziehen sich die Depeschen auf die Mittheilungen Lord Palmerston's an unsern Gesandten uͤber die Moͤglichkeit der Abtretung eines Theils von Limburg, der Holland nach den 24 Artikeln zufallen muͤßte, auf den diese Macht aber, wie unsere Blaͤtter, wahrscheinlich wohl ohne Grund, behaupten, gegen eine Geldentschaͤdigung zu verzichten geneigt seyn soll. Herr van de Weyer hatte sich nach dem Tode seines Vaters einen Urlaub erbeten, um seine Fami⸗ lien-Angelegenheiten in Ordnung zu bringen; auf wiederholtes Ansuchen der Regierung hat er sich jedoch entschlossen, seinen Posten in London nicht in dem Augenblicke aufzugeben, wo die Interessen Belgiens daselbst verhandelt werden.
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d. M.
Deutschland.
Hannover, 29. April. Die hiesige Zeitung enthaͤlt Nachstehendes: „In verschiedenen Zeitungen haben wir Auf⸗ saͤtze gelesen, welche sich Anspielungen auf die Echtheit der vor einiger Zeit in unserer Zeitung mitgetheilten Rede erlaubt ha⸗ ben, die Se. Koͤnigl. Hoheit der Herzog von Cambridge bei Gelegenheit eines Gastmahls gehalten hat, welches er dem Of⸗ fizier⸗Corps des zweiten Garde⸗Bataillons vor dessen Abmarsche von London gab. Eine solche Handlungsweise koͤnnen wir nur als einen abermaligen Beweis von den boͤsartigen Absichten der Korrespondenten jener Zeitungen betrachten. In Folge der uns ertheilten hoͤheren Ermaͤchtigung erklaͤren wir nicht nur gedachte Zeitungs⸗Artikel fuͤr voͤllig unwahr, sondern geben zugleich un⸗ seren Lesern die bestimmteste Versicherung, daß Se. Koͤnigl. Ho⸗ heit der Herzog von Cambridge der Veroͤffentlichung der bei dem erwaͤhnten Gastmahle gehaltenen Rede Ihren vollkommen⸗ sten Beifall gegeben haben, und daß des Herzogs Wunsch von Anfang an dahin gegangen sey, daß Seine Ansichten uͤber die aoͤffentlichen Angelegenheiten des Koͤnigreichs Hannover zur all⸗ gemeinen Kenntniß gebracht wuͤrden.“
Kassel, 30. April. Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Albrecht von Preußen sind gestern hier ein⸗ getroffen und im Gasthof zum Koͤnig von Preußen abgestiegen. Abends traf auch Se. Koͤnigl. Hoheit der Erbprinz von Oranien hier ein und stieg ebendaselbst ab. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen wollte diesen Morgen wieder nach Berlin abreisen. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin, Hoͤchst⸗ dessen Gemahlin, werden, dem Vernehmen nach, noch einige
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87 Fei Iʒosaänd die Reise nach dem Haäͤ’s’
sortsetzen.
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Leipzig, 1. Mai. Je seltener bisweilen die Kehr⸗ seite des Deutschen Buchhandels, die Mißgriffe der Verleger oͤffentlich dargestellt werden und je grundloser vor kurzem der Saͤchsischen Regierung Mangel an Selbststaͤndigkeit in Sachen der Presse und Censur vorgeworfen wurde, desto mehr glauben wir auf einen Aufsatz, „die partie hontense des Buchhandels“”“ uͤberschrieben, in der Zeitschrift „Unser Planet“ hier aufmerk⸗ sam machen zu muͤssen, da letztere noch kein großes Publikum erlangt hat. Hier spricht in Nr. 38 und 39 jener Blaͤtter ein Mann von Fach ernst und eindringlich von der ungescheuten Wiederauflage und Verbreitung unsittlicher Buͤcher, warnt vor dem Umsichgreisen und den Folgen solchen schamlosen Begin⸗ nens und bezeichnet dabei nicht undeutlich diejenigen Buchhaͤnd⸗ ler, welche solche verbotene Wege zum schnoͤden Gewinne be⸗ treten haben. Dabei gedenkt er mit Stolz einer unterm 29. Januar d. J. in Gemaͤßheit der Ministerial⸗Verordnung vom Iäten dess. M. erlassenen Cirkular⸗Verordnung der hiesigen Kreis⸗ Direction, wodurch den Censoren die unnachsichtlichste Strenge gegen sittenverderbende und besonders die Geschlechts⸗Sinnlich⸗ keit anregende Schriften, zur erneuten Pflicht gemacht wird, wodurch die Offenheit im Saͤchsischen Buchhandel eben so, wie die Festigkeit der Regierung, sich am besten ausspricht.
Die in dem hiesigen Lokal⸗Blatte zu viel besprochene Sache wegen Ablassung einer Parzelle von der Universitaͤt zum Pri⸗ vatgebrauche, so wie die hier, auffallend genug, oͤffentlich sehr wenig verhandelte Irrung eines Lehrers an hiesi⸗ ger Buͤrgerschule scheinen theils auf sich zu beruhen, theils den ordnungsmaͤßigen Gang zu gehen. Am besten, bei⸗ des waͤre unterblieben; indessen mag der Akademie bei der Ver⸗ weigerung jenes Grundes zum Privat⸗Gebrauche wohl die An⸗ sicht eines im Universitaͤts- und Bibliothekenwesen sehr erfahre⸗ nen Mannes vorgeschwebt haben, der bei Einsicht der Original Risse des hiesigen Augusteums mit großem Aerger, aber sehr richtig bemerkte, „daß das vornehmste Attribut der Universitaͤt, die Bibliothek, dabei so unwuͤrdig stiefmuͤtterlich bedacht wor⸗ den sey“, und die durch des Lehrers Mißgriff in Religions⸗ Ansichten Gekraͤnkten moͤgen erwaͤgen, daß nichts Neues unter der Sonne geschieht, Alles im Leben sich wiederholt.
Die von Dresden, wenn auch nicht offiziell, doch ziemlich verbuͤrgt hier eingegangenen Nachrichten versichern, daß die so⸗ fortige, d. h. mit der 14ten Einzahlung (den 31. Mai) eintre⸗ tende Verzinsung der Leipzig-Dresdener Eisenbahn⸗Actien von der Regierung genehmigt worden sey. Insofern das Unterneh⸗ men noch nicht vollendet, mithin auch nicht bestimmt zu uͤber⸗ sehen ist, ob und in welchem Maße es rentirt, welche Zinsen gewonnen werden, und ob die Einnahme diese und die Unter⸗ haltungs⸗Kosten deckt, ist der dadurch entstandene Vortheil nur in der Einbildung, denn das Kapital allein giebt die Zinsen und nur vom Kapitale; darum kann auch jetzt von einem Steigen der Actien nicht die Rede seyn, und nur bewirkt werden, daß mancher sofort das Ganze an 30 pCt. noch einzahlt, um seine 100 Rthlir. verzinst zu erhalten, unbekuͤmmert, ob nicht die Interessen ausbleiben, unterbrochen, nicht gewonnen werden koͤnnten.
Madame Schroͤder⸗Devrient ist hier angekommen, um das einheimische und fremde kunstliebende Publikum in einigen, man sagt zehn, Gastrollen zu erfreuen. Die Kuͤnstlerin wird morgen mit Bellini's „Romeo“ beginnen. Ob Haizinger's noch kom⸗ men werden, ist sehr unbestimmt. .
Muͤnchen, 28. April. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin ist heute von hier uͤber Wuͤrzburg nach Aschaffenburg abgereist, wohin ihr morgen auch Se. Majestaͤt der Koͤnig folgen wird.
Stuttgart, 28. April. Nachdem die Abgeordneten⸗ Kammer in ihren letzten Sitzungen das Zollgesetz und das Zoll-Strafgesetz berathen und angenommen, namentlich aber beschlossen hatte, dem Regierungs⸗Entwurfe gemaͤß, und im Widerspruch mit den Antraͤgen ihrer Kommission, auch das Erkenntniß uͤber hoͤhere Strafen wegen Zoll-Defraudationen
auf dem Wege der Verwaltungs⸗Justiz fernerhin faͤllen zu lassen, wurde heute wieder auf die Berathung des Straf⸗ Gesetzbuchs zuruͤckgegangen. Die Kammer der Standesherrn hat den groͤßten Theil ihrer desfallsigen Beschluͤsse, welche haͤufig und bedeutend von denen der zweiten Kammer ab⸗ weichen, mitgetheilt. Zur groͤßern Erleichterung der bevorste⸗ henden Debatten und zur Abkuͤrzung der Verhandlungen theilte der Chef des Justiz-Departements, Geheimerath von Schwab, alsbald die Ansichten und Aeußerungen der Staats⸗Regierung uͤber die abweichenden Beschluͤsse der Staͤnde mit. Dieser Vor⸗ trag wird gedruckt, und dann uͤber das Ganze in der naͤchsten Woche berathen werden. b Stuttgart, 29. April. Folgendes ist der vollstaͤndige In⸗ halt des unserer Staͤnde⸗Versammlung vorgelegten Gesetz⸗Ent⸗ wurfs, betreffend das Verbot des Nachdrucks und der Nachbil⸗ dung literarischer und kuͤnstlerischer Werke:
„Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Zum Schutze des Erwerbes durch literarische und künstlerische Er⸗ zeugnisse verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Ge⸗ v Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
JI. Von dem Umfang des RNRachdrucks⸗Verbots. Art. 1. Die im Königreich oder einem andern im Deutschen Bunde begriffe⸗ nen Staate erschelnenden Druckschriften und musikalischen Werke dür⸗ fen während des hiernach (Art. 8 und ⁹) bestimmten Zeitraums ohne Genehmigung der Versasser oder ihrer Rechtsnachfelger durch die Presse, die Steinschreibekunst oder auf ähnlichem mechanischem Wege nicht vervielfältigt werden. — Art. 2. Den Druckschriften und musi⸗ kalischen Werken sind Manuskripte, welche den Angebörigen eines Deutschen Bundesstaates zum Verfasser haben, so wie Nachschrif⸗ ten von Kanzelreden und Lehrvorträgen, welche in einem Staate des Deutschen Bundes gehalten wurden, gleichgestellt, so daß diesel⸗ ben während des hiernach (Art. 8. und 9.) festgesetzten Zeitraums auch von den rechtmäßigen Besitzern der Manuskripte und den Ver fertigern der Nachschristen ohne die Genehmigung der Urheber oder ihrer Rechtsnachfolger auf mechanischem Wege nicht vervielfältigt werden dürfen. Art. 3. Jede im Widerspruch mit den vorstehen den Bestimmungen vorgenommene Vervielfältigung von Druckschrif⸗ ten, musikalischen Werken, Manusfkripten und Nachschriften begrün⸗ det als verbotener Nachdruck Bestrafung und Schaden⸗Ersatz. — Art. 4. Als verbotener Nachdruck wird auch der unveränderte Ab⸗ druck einzelner Aufsätze oder Abschnitte eines Werkes angesehen, wo⸗ sern ein solcher Abdruck als für sich bestehende Schrift oder als der Haupt⸗ Inhalt einer solchen erscheint. — Art. 5. Dagegen wird nicht als verboten betrachtet: 1) die Aufnahme unveränderter Auszüge einer Schrift imein nach seinem Haupt⸗Jahalte neues selbstständiges Werkoder in eine zu einem eigenthümlichen literarischen Zwecke bearbeitete Sammlung von Auszügen aus den Werken mehrerer Schriftsteller; 2) die Ausgabe eines Werks, in welchem der Tert der Schrift eines anderen Versassers neu bearbeitet ist, und 3) die Ausgabe der Ueber⸗ setzung eines Werkes, so wie die Ausgabe neuer.Uebersetzungen von Werken, von welchen zuvor schon von Anderen lebersetzungen in der⸗ selben Sprache erschienen sind. Die Bestimmungen der Ziffer 1 und
Werken
Handels⸗Firma
des Erscheinens wird in diesen Zeitraum nicht eingerechnet.
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finden auch auf mustkallische Werke Anwendung. — Art. 6. Eine] waͤhrend der
naͤhme, man seine Absichten mißdeuten, und glauben wuͤrde, er
Feränerüns in den Züzgäben eines Werkes, namentlich ie Hinzu⸗
fügung, Weglassung oder Abänderung von Anmerkungen, Abbildun⸗ gen, Karten, Registern entzieht den Abdruck eines Werks oder eines
Auszugs aus demselben dem Nachdruck⸗Verbot nicht. Wenn jedoch die zu einer Schrift verfaßten Anmerkungen oder Erläuterungen den Haupt⸗Inhalt eines neuen Werks ausmachen, so kann mit denselben auch der Text, auf welchen sie sich beziehen, vollständig oder auszugs weise abgedruckt werden. Art. 7. ruckschriften und musikalischen kommt der Schutz gegen den Nachdruck nur alsdann auf dem Titelblatte derselben der Name oder die Wund der Wohnort des Verlegers und, wo ein des Herausgebers und das Jahr des Der Zeitraum, während dessen
zu, wenn
Verleger nicht vorhanden ist, Drucks angegeben sind. — Art. 8.
das Nachdrucks⸗Verbot wirksam ist, wird auf zwanzig Jahre von der
Das Kalenderjahr - Bei Manuuskripten und Nachschriften von Kanzelreden und Lehrvorträgen
Zeit des Erscheinens einer Schrift an, festgesetzt.
fängt der Zeitraum des Rachdruck⸗Verbots mit dem Ablauf des Ka lenderjahres an, in welchem sie verfaßt oder gehalten wurden.
Bei⸗ aus mehreren Bänden oder Heften bestehenden Werken, die ein in sich zusammenhängendes Ganzes bilden, beginnt der Zeitraum mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der letzte Band oder das letzte Hest erschienen ist. So oft jedoch in der Aufeinanderfolge der einzelnen Vände oder Hefte eine Unterbrechung von mehr als drei Jahren eintritt, werden die bis zum Anfange dieses Zeitraums er⸗ schienenen Bände oder Hefte als ein für sich bestehendes Werk und die später erscheinende neue Folge desselben wird als ein neues Werk bebandelt. Bei Werken aber, welche fortlaufende Samm⸗ lungen von Aufsätzen und Abhandlungen bilden, wird jeder einzelne Band als ein Ganzes betrachtet. — Art. 9. Von dem im Art. 8. festgesetzten Zeitraum sinden die Ausnahmen statt: 1) daß Druck⸗ schriften und musikalische Werke, welche in dem Handel vergriffen sind, nach Ablauf von drei Jahren von der Zeit des vollendeten Ab⸗ satzes an, wofern nicht in diesem Zeitraum von dem Verfasser oder Verleger eine neue Auflage derselben veranstaltet worden ist, abge⸗ druckt werden dürfen, und 2) daß bei Schriften, deren Ausgabe von der Staats⸗Regierung für öffentliche Zwecke, z. B. für den Gebrauch in Schulen, veranstaltet wurde, das Nachdrucks⸗Verbot in so lange fortdauert, als es von der Staats⸗Regierung nicht aufgehoben wird, möge nun das Verlagsrecht derselben von der Staats⸗Regierung un⸗ mittelbar ausgeübt werden, oder einer öffentlichen Anstalt oder einem Dritten überlassen worden seyn. — Art. 10. Während der Dauer des Nachdrucks⸗Verbots (Art. 8. und 9.) ist auch die Uebernahme von Exemplaren eines Nachdrucks zum Handel verboten, es mögen dieselben in einem der Deutschen Bundesstaaten oder in einem nscht. zum Deutschen Bunde gehörigen Staate veranstaltet worden seyn. (Schluß folgt.) Schweiz.
Kanton Thurgau, 24. April. (Allg. Ztg.) Der Prinz Ludwig Napoleon ist bei den letzten Wahlen als Mitglied des großen Raths in dem Distrikt von Ußnang Steckborn proponirt und in dem von Dießenhofen erwaͤhlt worden. Dieser Schritt von Seiten des Thurgauischen Volkes ist eine bezeichnende Er⸗ wiederung auf die Forderung Frankreichs. Der Prinz aber, obgleich er sich durch diese Aeußerung sehr geschmeichelt fuͤhlte, schlug jene Wuͤrde aus, indem er sagte, daß, wenn er sie an⸗
habe den Wunsch, sich in die innern Angelegenheiten der Schweiz zu mischen, so daß er dem Kanton nicht nuͤtzlich seyn koͤnnte.
Spanien.
Madrid, 19. April. Die Abreise des Infanten Don Francisco de Paula, welche auf morgen festgesetzt worden ist, bildet noch immer den allgemeinen Gegenstand der Unterhaltung. Sein Gefolge wird aus 20 Wagen und seine Eskorte aus 1200 Mann bestehen. Große Schwierigkeiten hat es gemacht, soviel Geld aufzubringen, um wenigstens einen Theil von dem zu be zahlen, was der Staat dem Infanten schuldig ist; aller Muͤhe ungeachtet war jedoch nicht mehr als eine Million Realen, und auch diese groͤßtentheils noch in Papieren, herbeizuschaffen, die dann dem Infanten statt der vierzehnmonatlichen Ruͤckstaͤnde uͤbergeben wurde.
Griechenland.
Athen, 12. April. (Allg. Ztg.) Die Hoffnung, von dem Klephten⸗Unwesen jetzt befreit zu seyn, hat sich leider nicht bewaͤhrt. Der groͤßte Theil unserer Kavallerie⸗Besatzung mußte vergangene Woche schnell nach der Gegend von Rume⸗
lien aufbrechen, um die dortigen Graͤnzen, von welchen nicht unbedeutende Horden verheerend ins Land brachen, zu verthei⸗ digen, und die Verwegenen wieder zuruͤckzutreiben. Doch ist bei diesen Vorfaͤllen die Politik nicht mit im Spiele. — Die erste Aushebung der Konscribirten ist voruͤber; sie ging uͤber alle Erwartung gut. Allenthalben zogen die Rekruten frohen Muthes ein, und geben Hoffnung zu einem wackern National⸗ heere. — Heute geht ein abermaliger Transport Ausgedienter, 144 Koͤpfe stark, von hier nach Triest ab. — Mit dem Lloyd schen Dampfschiffe, welches am 8ten d. hier eintraf, passirten fuͤnf Preußische Artillerie-Offiziere und Unteroffiziere auf ih rer Reise nach Konstantinopel hier durch.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 3. April. Nachdem die Sub⸗Treasury⸗Bill im Senate endlich mit einer Majoritaͤt von 2 Stimmen durch⸗ gegangen war, Herr van Buren also hier einen kleinen Sieg errungen hatte, wurde sie, wegen einiger Amendements, noch einmal an das Repraͤsentantenhaus zuruͤckgebracht. Hier aber ist sie fuͤrs Erste liegen geblieben, denn eine Motion, daß sie, weil die vom Senat darin vorgenommenen Veraͤnderungen nicht mit den Ansichten des Repraͤsentantenhauses uͤübereinstimmten, auf die Tafel des Hauses niedergelegt werden solle, wurde mit 106 gegen 98 Stimmen angenommen. Der Washingtoner Globe, das Organ des Praͤsidenten, behauptet zwar, daß un ter 32 abwesenden Mitgliedern 22 zu Gunsten der Bill ge⸗ stimmt haben wuͤrden, und daß jene Abstimmung deshalb nicht so anzusehen sey, als ob die Regierung im Repraͤsen⸗ tantenhause in der Minoritaͤt waͤre; indeß man fragt sich doch, warum sie dann bei einer so wichtigen Maßregel nicht alle ihre Streitkraͤfte sammelte, und es scheint vielmehr, daß die Bill bei dem groͤßten Theile des Volks wirklich sehr unbeltebt ist. Bekanntlich sollte durch dieselbe allen Banken die Besug niß entzogen werden, der Regierung als Depositarien fuͤr die öͤffentlichen Einkuͤnfte zu dienen; die letzteren sollten dagegen gewissen Unter⸗Schatzbeamten, Agenten und Einnehmern in den verschiedenen Theilen der Vereinigten Staaten anvertraut wer⸗ den. Die Gegner der Bill gehen davon aus, daß die Bankrn groͤßere Sicherheit gewaͤhrten, als einzelne Individuen, daß die Maßregel der Central⸗Regierung eine zu große Macht uͤber die oͤffentlichen Gelder und dadurch uͤberhaupt eine zu bedeutende Gewalt verleihen wuͤrde, die fuͤr die allgemeine Freiheit gefaͤhr⸗ lich werden koͤnnte.
In den Staͤdten Detroit, Sandwich und Malden an der Kanadischen Graͤnze hat sich ein Verein zur Unterstuͤtzung der Insurrection in Gesangenschaft gerathenen Inde
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