1838 / 157 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

11“*“

men und der fällig gewordenen Zinsbeträge, und zwar nach Ablauf der unten näher bestimmten Kündigungs⸗

Pfandbriefe, welche dieselben freiwillig in Pfandbriese zu drei ein halb Prozent jährlich zinsbar konvertiren Lokken

Beilage zur Allgemeinen Preußi

schen Staats⸗Zeitung Nℳ 156.

nmneeeemn

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.

würden, eine Zins⸗Entschädigung von ein

Viertel Prozent für das halbe Jahr, von Weih⸗ Bissau

effe . nachten 1838 bis Johannis 1839, zugleich mit Brodnitz

die Einlösung und Konvertirung der West. den vorgedachten Prämien, baar ausgezahl twird. Bozestowo B. et I.

preußischen Pfandbriefe betreffend. Nach dem 15. Oktober d. J. werden bei den dann Borzestowo F. Rachdem des Königs Majestät Allergnädigst geruht noch vorkommenden freiwilligen Konvertirungen Prä⸗ Borzestowo A.

baben, durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom mien nicht mehr gezahlt. Borruczyn B.

24. Februar d. J. (Gesetz⸗Sammlung Mr. 1871) Die Pfandbriefs⸗Inhaber, welche die baare Einlö⸗ Borrenczyn 1) sowohl die Bestpreutzische Landschaft zu ermächtt sung ihrer Pfandbriefe durch die Westpreußische Land⸗ Bohlschau B. gen, die Zinsen der bereits ausgefertigten West⸗schaft wünschen, werden bei dieser Veranlassung noch Bohlschau A. dreußtschen Pfandbriefe nach deren Einlösung auf die Nachtheile aufmerksam gemacht, welche nach Bendomin oder aunf den Grund der Vereinigung mit den den bestehenden Gesetzen für sie entstehben, wenn sie

Inhabern von vier Prozeut auf dret und ein halb die gekündigten Pfandbriefe nebst den dazu gehören⸗ 1'

Prozent herabzusetzen und die ferner neu auszu⸗ den, noch nicht fälligen Zins⸗Coupons nicht bis resp. b fertigenden Pfandbriefe zu drei und ein halb Pro een 15. Jult d. J. une 15. Januar 1839 ad deposi- Baalau zent zinsbar auszugeben; tum der Provinzial⸗Landschafts⸗Direction eingeliefert 27— 43.

als auch Allergnädigst zu bestimmen, daß diese haben oder die ihnen zustehenden Kapitals⸗ und Zins⸗ Bruch 1 33. 35 40. 42 95.

kenvertirten Westpreußischen Pfandbriefe zwar Beträge nicht resp. am 2. Januar und 1. Juli 1839 Brzoczowken und Telkwitz 1—23. 25. 26. Sceeiteuns der Landschaft den Inhabern, aber nicht erheben sollten. Buchwalde 1 A1.

der Landschaft von den Inhabern gekündigt wer⸗ Berlin, den 25. Mai 1838. Cvgus 1-— 4A1.

den dürfen, demnach diese Pfandbriefe mit cinem Köntgliche Westpreußische General⸗Land⸗ Grünfelde 1 13. 15. 20 22. 25. 26.

auf obige Allerhöchste Festsetzung sich bezlehenden schafts⸗Direction 28. 29. 31 36. 38— 54.

Vermerk, mittelst eines auf denselben zu setzenden und die mit der Ausführung der Pfandbriefs⸗Kon⸗ Hintersece 1 3. 5 7. 9 23. 26. 27.

Stempels, versehen werden sollen; feertirung ven dem Westpreußischen General⸗Landtage 30 36.

so macht die Westpreußische Landschaft von den ihr beauftragten Keommissarien. 3 19. 21 24. 26. 27. 30.

biernach zustebenden rechtlichen Befugnissen dadurch gez.: Freiherr v. Kosenberg. Beunckendorf 32 41. 43— 45. 47 —55.

Gebrauch, daß sie sämmiliche Westpreußische Pfand⸗ v. Hindenburg. Graf v. d. Goltz. 1 10. 12 20. 22 M.

briefe zur Auszahlung der darin verzeichneten Sum⸗ 1 11. 13— 61.

1 52.

1 77. 79. 81. 85. 87—96.

104 106. 108 110.

112 182. 184. 185.

187— 405.

1 48.

1 63. 65 105. 107 159. 161 -— 169.

1 49.

1 11. 13 29. 31 33. 35 67. 71 83. 85— 87. 89 93.95 99. 101 106.

1— 3. 7— 10. 12— 91.

1 10. 12 50. 52 66.

3 10. 12 25. 27 65.

1 37.

1. 3 9. 11 20. 22 2ℳ.

8 33 35.

37—43. 47. 50. 53— 56.

58. 62.

2—17.

3. 4. 6 11. 13 31. 33 35. 37 57.

1 30. 35. 38. 39. 4 45. 49— 51. 53. 55. 56—60. 63— 79. 81 92.

1 —-— 106.

1 37.

1 4.6 31.35 40. 42 44. 46—56. 58 64. 66—69. 71. 72

1 5. 7— 74.

1 14. 16—

1 50. 8

1—28. 1

1 23. 25. 27. 28. 30. 31.

1 30. 32 55. 57—83.

1 48.

1 38.

1 54.

1 77.

1— 87.

1 —5 11 14. 17— 31.

1 17. 19. 21 24. 27—46. 48. 50 54.

1 32.

11 17. 23. 27—–33. 35. 36. 38 43. 45— 49. 53 62.

Nr. bis incl 1 12. 1 8. 10.

Bekanntmachungen. Oeffentliche Bekanntmachung

Im Marienwerder Departemeut. 4 13. 16— 18. 20— A.

Hohendorff

Keilhoff Krastudi Lautensee Leistenau

MNachweisung. Im Danziger Departement.

Nr. bis incl. 1 30. lassen wollen, angemessene Prämien zu bewilligen. Kohlincz 3. 5 - 7. 9 11. 13. 1. Was nun die Auszahlung der Kapital⸗- und Zius⸗ 18-25. 27 35. beträge für die gekündigten Westpreußischen Pfand. Prangschin 1 34. briefe betrifft, so ferdert die Westpreußische Land⸗ Lappin schaft die Inhaber der in dem beiliegenden Ver⸗ Lukkoczvn B. eichniß aufgeführten Pfandbriefe im Gesammt⸗ b betrage von Sieben Millionen Thaler hierdurch Lissan uf, ihre Pfandbriefe in coursfähigem Zustande Kohling mit den dazu gebörenden, noch nicht fällig gewor⸗ Warznow denen Zins⸗Coupons sogleich und spätestens bis Waczmierz um 15. Juli d. J. bei der Westpreußischen Pro⸗ Tuchlino C. Riesenwalde inzial⸗Landschafts⸗Direction, zu deren Departe⸗- Swaroszyn und Goschyn 6. 11. 13—17. 25 28. 6. 88 29. gent der Pfandbrief gehört, gegen eine Recoggg 37 44. 47. 40 58. nition über die geschehene Kündigung und Depo⸗ 60 67. 69. 70. 73 —85. sition ad depositum niederzulegen, demnächst aber 87 109. 112 116. in dem darauf folgenden, mit dem 2. Januar 118 143. 145 150. 1839 anfangenden Sins⸗Zahlungs⸗Termine die Stendzitz und Zuromin 1. 2. 4— 17. 20. 22—24. Baarzahlung des Kapitals und der nunterdessen 26—28. 30. 31. 33. 34. Teschendorff verfallenen balbjährigen Zinsen gegen Rückgabe 36-40. der Recognition bei der betreffenden Provinzial⸗Rynkowken 1 95. 97 114. Landschafts⸗Direction in Empfang zu nehmen. Pysczenice 30. Klein Tromnau Gleichzeitig fordert die Westpreußische Landschaft Plochoczyn 7 12. 14—16. 18 19. Trankwitz die Inhaber aller übrigen, nicht in dem beiliegen-⸗ 21— 31. 33. 34. 39 43 Warzeln den Verzeichnisse aufgeführten Westpreußischen 48 50. 52. 55 59. 61. Pfandbriefe hierdurch auf, ihre Pfandbriese in PP66Vöbö. .“ coursfähigem Zustande mit den dazu gehörenden, 94—98. Bartoszewice noch nicht fällig gewordenen Zins⸗Coupons spä⸗ Alt und Neu Paleschken 3— 11. 13—17. 19. 20. 22. Bialoblotti testens am Wethnachts⸗Termine und bis zum 23. 29. 980. 32. 34. Bielitz 15. Januar 1839 bei der Westpreußischen Pro⸗ Gr. und Kl. Malsau 1-—31. Boguszewo vinzial⸗Landschafts⸗Directien, zu deren Departe⸗ Lubieschyn 1-— 35. Brzeczuo und Turzno ment der Pfandbrief gehört, gegen Empfangnahme Liebenau und Randen 1 —28. Chelmonie der vorbemerkten Recegnition ad depositum nie⸗ Kopitkowo 6. 12. 17. 31 33. 39. Choyno derzulegen, demnächst aber in dem darauf folgen⸗ Kamienica 26. Cvchoratz den, mit dem 1. Juli 1839 aufangenden Zins⸗ Klonowken 1 4. 6— 26. Dembiniec Zahlungs⸗Termine die Baarzahlung des Kapitals Gr. Klincz 1 —-7. 9 14. 19 —21. 2. Dombrowken und der unterdessen verfallenen halbjährigen Zin⸗ Janischau 7. 9 11. 13 16. 18 41. Dembowalonka sen, gegen Rückgabe der Recognition, bei der be⸗ 43 47. 49—53. 55—66. Dorpos treffenden Provinzial⸗Landschafts⸗Direction in Alt und Kirchen Jahn 1— 6. 9. 16. 53. Klein Cdernitz Empfang zu nehmen. Alt Jahn 4 8.9. 18. 189. 17. 18 .In Hinsicht der freiwilligen Konvertirung der 20. 22— 27. 29 31. 33. Elzanowo und Tobulka Westpreußischen Pfandbriefe wird hierdurch be⸗ 36 38. 40 49. 51. Fallenczyn

fristen, biermit den Juhabern förmlich aufkündigt, sich aber auch bereit erklärt, den Inhabern Westpreußischer

Limbsee Littschen

Micherau Paulsdorff

Peterwitz Plaut Rhodau Rosainen

Seybersdorff Stangenberg

Poln. Konopath

Plonchawy Przeczumooöo Klein Pulkowo Rakowice

Rynsk

Salno

Skludziewo Slawfowo Somplawa Groß Schönwalde

Seelen Zvochce B. Ziethen Zandersdorff Woltersdorff Wieszvce Waldowo

Topulno

Stonsk Siemkowo

Sicinpd Schönfeld Ruttenberg

Rowiecina

Prust 8

Poledno

Pnewno

Peterkau A. und A. et B. Paglau

Niewiszezyn Mockrau

Lubochin

Lowinneck e- owitz

Gr. Kensau

Jaszcz und Czersk Väaeeenl

ammersteit

Gersdor

Gawroniec

Crummensee

Brzezuo

Bendzmierowic

Bellno agajewice lotowo

stimmt, daß 53 64. 66— 69. 71— 97. a) den Inhabern sämmtlicher vorstehend gekün- 8 100 103. 105 107. digter Westpreußischer Pfandbriefe, welche diese 109 128. 130 - 135. 138. freiwillige Konvertirung von jetzt ab bis zumm— 141. 143—147. 15. August d. J. bei den Westpreußischen Goschyn 59. Provinzial⸗Landschafts⸗Directionen zu Danzig. Gohra 1——- 43. 1 Marienwerder, Bromberg und Schneidemühl Ober und Nied.⸗Buschkau 1— 52. 1. 2. 4— 7. 10. 12 ——22. oder hier in Berlin in dem Ceomptoir des Gr. und Kl. Boroschau 1—30. 32 36. 38— 59. 25 31. 33 40. 43 46. Westpreußischen General⸗Landschafts⸗Agenten 62 64. 66—68. 75. 76. 428. L. Lessing (Haakschen Markt Nr. 12) bewir⸗ Bonczeck 2-— 4. 6. S. 10. 12— 16. 18. Gorzuchowo 1 —5. 8S. 10 14. 16—23. ken wollen, eine Prämie von zwei Prozent EEEIE“ 8 25— 27. 30 33. 36—41. baar ausgezahlt, der konvertirte, mit dem Kon⸗ Bankau . 43— 52. vertirungs⸗Stempel versehene Pfandbrief so⸗ Zalesie 1— 7. 9 16. 18. 20. 21. fort zurückgegeben und den Inhabern zugleich Wyeczeczvn 23 28. 30. 31. 33 45. eine Empfangs-⸗Bescheinigung Recognition) Wvczechowo 47 56. 58— 65. 67 7ʃ4. über die zu dem Pfandbriefe gehörenden und Woyanow 1. 10 40. 42 64. 67. 68 noch nicht fälligen Coupons, welche mit dem Uhlkau 83. 85. 87 92. 94. 95. Pfandbriefe einzureichen sind, ertheilt wer⸗ Groß Turze 97 115. 117—131. den soll. Tockar 1 29. 31 46. Die eingereichten Coupons zu vier Prozent Tillau Feleniez 1— 23. Zinsen werden bei der Konvertirung zurückbe⸗ Gr. und Kl. Schlatau Kittnowo 5. 8. 9. 11. 12. 14—17. 19. halten, wogegen von den Präsemanten der Sulmin 8 21. 22. 24 8-1. 33. 34. vorgedachten aesahtesehch gends. (Re⸗ Szierbienczyn 36. 37. 38. 39. cognitionen) in dem bevorstehenden, mit dem Stenzlau 4. 6— 49. 2. Januar 1830 anfangenden Zins⸗Zahlungs⸗ 1 55. Termine, eben so die Beträge dieser unterdessen Smazino Krusczvn 8 1 12. 14 —31. verfallenen halbjährigen Coupons, als auch Senzlau 47— 62. Kuczwally 1-—- 16. 1u1“ die neuen drei ein halbprozentigen Coupons, . 65. Lopatken 9 17. 19 21. 24— 31. entweder hierselbst, wenn hier die Konvertirung Russoczin d. 17 24. 26. 33 45. 47—- 76. bewirkt ist, oder von der Provinzial⸗Landschafts⸗ 8 8 Lunau 1. 2. 4. 9. 11. 12. 18 —44. Direction, bei welcher die Konvertirung ge⸗ Rheinfeldt Mellno 1. 12. 16. 27. 28. 33. 36. sshehen, in Empfang zu nehmen sind; Mariensee 1 37.39. 41. 43. 46. 48—50. b) den Pfandbriefs⸗Inhabern, welche diese Kon⸗ Krokkow .9 48. 50 54. 56. 53 55.57. 60.63.66—68. vertirung hierselbst oder bei einer der Pro⸗ 7. 61. 62. 65. 67—75 70, 71. 75. 77 79. 86. vinzial⸗Landschafts⸗Directionen in dem Zeit⸗ . 80. 82. 83. 85— 93. 94. 95. 97. 98. 100—102. raum vom 16. August bis zum 15. Septem⸗ —. 100. 101 a. 101 b. 103. 105— 108. 111. 112. ber d. J. bewirken, mit Beibehaltung der vor⸗ Kielno 16 29. 31 37. 114. 115. 117. 120 126. stehenden Maaßgaben, eine Prämie von einem 128- 138. 140—166. 168. und einem halben Prozent; 1 Klein Katz 170 242. 244 260. c) den Pfandbriefs⸗Inhabern, welche diese Kon⸗ 1— 22. vertirung in dem Zeitraum vom 16. Septem⸗ Kamelau 1“n ber bis zum 15. Oktober d. J. bewirken, unter Heiligenbrunn 1 3. 5 7. 9 11. 17 —- 20. Beibehaltung der vorgedachten Maaßgaben, Gnieschau 22. 23. 25. 26. eine Prämie von einem Prezent, entweder hier, Klein Golmkau 1 1-—18. oder von der betreffenden Provinzial⸗Land⸗ Dommachau 7. 20. 21. 1 45. schafts⸗Direclion, je nachdem die Konvertirung Klein Dönnemörse 1 10. 1-21. hier eder dort geschehen, baar ausgezahlt Gr. Dönnemörse A. et B. 1 0 10. 1 49. werden; Gr. Dönnemörse Lit. A. 1. 3. 4. 1 27. 31 37. ) den Inhabern solcher Westpreußischer Pfand⸗ Dargelau 1 16. 18 29. briefe, welche in dem beiliegenden Verzeichnisse Ecenskowo D. et E. nicht aufgeführt stehen und erst zu Johannis Czarlin

64— 70. 73—78. 80 —- 84. 86 - 96. 98 - 105. 107.

29

1. -A- 1—31. 1. 3—22.

Galcjew Gawlowice Gierkowo Gluchowo

Grodziczno

Gzvn

Jaguszewice

22. 24—37. Konojadtky Konojadi und Tomfi

13. 16. 18 22. 24 38. 420 48. 50 67.70— 159. Mgowo 1 —- 13. 15 —- 22. 24. 25. Miliszewo 8 Montowo

Nielub Nogath Oborry Orlowo Ostrowitte A. Ostrowitte B. Ostrowitte C. Plowenczek

2— 4. 6—27.

Wierzbyczano

Wroble Topola Tuczuo Gr. Tupadly Sziborze Sukowp

Stanomska Wola Stanomin Skalmierowice Slabenczyn Sobiesiernie

Szarley Rusinowo

Radajewice Rojewo

Radlowo Rombino Racice Piotrkowice Polanowice Pieranie

Ositowo Osniszewo Orlowo Saee lehe Modlyborzyce

Miroslawice Liszkowo

Ludzisko Kaczkowo

1 13. 15 —- 17. 1832 als gekündigt zur Einlösung kommen Celbau Plusnitz

Kl. Koluda 8

Nr. bis incl.

1— 52. 8

1 10. 12

1 7. 522 üe.

1—36.

1 102. 104 1208

1 3. 6— 19. 212— 34— 38. 41 —509 12 56.58.59.61— 63 8 74. 75. 77 80 A. 87. 89. 106 127.

1. 3—7. 9 28,

1— 88. A8

1 46.

1 3. 5 35. 37 9 - 76. 77. 79 1 1 92 96. 98 1996 *ℳ

23. 2.

III. Im Bromberger Devartemen

1—54.

1— 15.

1 29.

1 6.8 10 12 16,öL 29. 34 36. .

1 8. 11 14. 16— 0

1—2

1—58. B.

1 19. 3

3 11. 14 22.

2—7. 9 17. 20— 22

1 41.

1 14. 16—41.

1 39.

1— 12. 13—35.

2. 3. 8 21. 25. 26. 9.† 40 4. 46. 28 49.)09 58 62. 65 74.

1— 41.

7 13. 15 27. 31 p

38.40 41. 46—52. 50₰

83 97.

. 3—5.

26—29. 31 34. 360

50 56. 58 70.

1 16. 18. 21 31.

1 25.

1 23. 40 50.

1 7. 9 18. 20 9 28. 30 41.

1 30. 33 39. 41- 45—48.

1 32. 34 44. 406—5).

1 26.

1. 2. 5. 8 —12. 15 21 25. 27. 20— 35. 41 46. 48 51 56—58. 60. 62 67 70. 72. 74 76. 70- 85. 86. 89 91. 93—

1 6. 8 44. 46—56.

1—32.

1 13. 15 46.

1 33.

1— 25.

1

6“

1223. 5. 7. 29. 8 A4. 45. 49. 51 4. 56

1. 3 15. 18. 1. 43 46. 78. 87. 101! 120 148. 151 -2 207 233. 235 203 266.

1—29.

1— 15.

1 15. 19—39.

1 48.

1— 43.

1 4. 6—8. 10. 12. U 28 30. 32 41. 1 52 58. 60. 61. 63-

1 19.

1 33.

1. 4—11. 19.—26 29. 31. 33, 40. 51 57. 59 —- 62. 6 1 .3. 5 72.

2. 41- 7. 9 16. 18 22. 22 19 z1v.

.2. 4 20. 2.9 33 50. 52 54 990 76 84. 86.

1— 18.

2—28.

1 12. 14. 17 29.

1.—33.

1— 6. 8 30. 32 ¹9.

6 14. 16-2 . 25 51. 53 09.

8. 13. 14. 18—23. 30 32.- 37. 39 45. 47. 49 51. 2*

1 66. 68 76.

1 3. 5 20.

1 19. 23. 25. 2 31 47.

1 7ʃh. 8

1. 6— 19. 21 24. 2 32. 36 54. 56. 60 65 80. 82 84.

1 21. 23 25. 2. 30 41. 43— 102.

1 65. 67—78.

12³⁷ 24— 31. 33. 3

8 1

3

griedrich von Pourtales gestattet, das ihm von Sr. Koͤnigl.

9— 19. 2.2

daß die Studenten eine Kollektiv⸗Bittschrift

1 alle oͤffentlichen Anstalten in Augenschein. Am ten schiffte sich

der Mündung des Flusses, nach Appronagas, zu begeben, und

DSrinz die Garnisonen gemustert und die Befestigungswerke in Augenschein genommen. Ueberall ward er mit dem lebhaftesten

8* Gesetz⸗Entwurf an, durch weichen fuͤr die Botschaften nach

nommen, und hierauf beschaftigte sich die Kammer mit dem Ge⸗

Kronik des Tages. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kammerherrn Grafen

Hoheit dem Großherzoce von Sachsen⸗Weimar verliehene Com⸗ nandeur⸗Kreuz des Falken⸗Ordens zu tragen. 1

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Grafen Albrecht Alerxander von Pourtales die Kammerherrn⸗Wuͤrde zu

eerleihen geruht.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Friedrich der Nieder⸗ ande ist nach Schlesien abgereist.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fuͤrst Philipp von Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor im Ministerium des Koͤntgl. Hauses, Wolfart, nach Dresden.

Ausland.

Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 1. Juni.

nter den Bittschriften, uͤber die heute Bericht erstattet wurde, hefand sich auch eine von den Zoͤglingen der Rechts⸗ und Me⸗ dizin⸗Schule, in welcher diese jungen Leute darauf antrugen, has Dekret vom 10. April 1791, hinsichtlich der Bestimmung des Pantheons in ein foͤrmliches Gesetz zu verwandeln. Der Verichterstatter meinte, daß dies durchaus uͤberfluͤssig sey, ha das Dekret vom Jahre 1791 bei der Juli⸗Revolution auf ine so feierliche Weise bestaͤtigt worden sey, daß es hinlaͤng⸗ iche Gesetzeskraft erhalten habe. Er trug deshalb darauf an, die Bittschrift durch die Tagesordnung zu beseitigen. Der

Ninister des öoͤffentlichen Unterrichts bemerkte, daß er vollkommen mit dieser Ansicht uͤbereinstimme, um so mehr der, als es den Universitärs⸗Gesetzen durchaus sey, abfaßten und nterzeichneten. Ein solcher Akt duͤrfe nicht durch eine feierliche Berathung der Kammer ermuntert werden. Herr Garnier Dages: „Die Zoͤglinge haben allerdings das Recht, Bitt⸗ chriften einzureichen.“ Der Minister: „Ich bitte sehr um Entschuldigung; das ist gegen das Universitäts⸗Reglement.“ Herr Salverte: „Als Zoͤglinge sind sie dem Reglement der

Schule unterworfen, aber als Buͤrger koͤnnen sie von dem Bitt⸗

chrifts⸗Rechte, welches unumschraͤnkt ist, Gebrauch machen.“ Der Praͤsident: „Minderzaͤhrigen steht dies Recht nicht zu.“ Herr Salverte: „Man kann in jedem Alter petitiontren nd uͤbrigens giebt es auch Rechts⸗- und Medizin⸗Schuͤler, die großjaͤhrig sind.“ Der Präͤsident: „Wenn wir heute den Soͤgungen der hoͤheren Schulen das Bitsschrifts⸗Recht einraͤu⸗ men, so laufen wir Gefahr, daß wir uns morgen mit den Bitt⸗ chriften der Gextaner zu beschaͤstigen haben werden. Die Kammer kann sich nicht mit Bittschriften von Kindern beschaͤf⸗ gen, so wenig wie sie Frauen erlaubt, ohne g- ihrer Maͤnner sich an die Kammer zu wenden. Man lasse die Ju- gend bei ihren Studien, die Frauen bei ihrer Wirthschaft blei⸗ ben. Die Angelegenheiten des Staates werden auch ohne 19 Mirwirkung geleitet und geordnet werden koͤnnen.“ Die Kammer ging hierauf zur Tagesordnung uͤber. Die beiden rsten Artikel des Kanal⸗Gesetz Entwurfes wurden (wie bereits gestern erwaͤhnt) unveraͤndert angenommen. Der 3te Artikel, burch welchen eine Summe von 12 Millionen fuͤr den Kanal von der Aisne nach der Marne verlangt wird, schien der Kom⸗ ission voreilig, da die noͤthigen Zeichnungen und Pläne uͤber den Kanal noch nicht vollständig aufgenommen waͤren, und sie rug deshalb auf Verschiebung dieses Artikels an. Der dels⸗Minister gab diesen Gruͤnden nach, und der in Rede stehende Artikel wurde daher fuͤr jetzt ohne Widerrede verwor⸗ fen. Der 4te Artikel, der uͤber den Kanal zwischen Toulouse id Castets handelt, ward unveraͤndert angenommen.

Paris, 2 Juni. Der Moniteur enthaͤlt folgenden Ar⸗ ikel: „Die Hoffnung, welche unsere westlichen Kolonieen heg⸗ en, einen Besuch von dem Prinzen von Joinville zu erhalten, st in Erfuͤllung gegangen. Das Linienschiff „Herkules“, an dessen Bord sich der Prinz befindet, ist am 1. April auf der hede von Cayenne vor Anker gegangen, und Se. Koͤnigliche oheit begab sich gleich darauf ans Land. Am folgenden Tage üsterte der Prinz die Truppen und die Milizen und nahm

e. Koͤnigl. Hoheit auf einem Dampfschiffe ein, um sich nach

kuhr dann in einer Barke bis nach den ersten Anpflanzungen der Indianer. Auch in 2 Kartinigue und Guadaloupe hat ber

Enthusiasmus empfangen, und mußte sich uͤberzeugen, daß die tanzosen der Kolonieen dem Koͤnig und seiner erhabenen Fa⸗ milie aufrichtig ergeben sind. Am 17. April setzte der Prinz eine Reise fort.“ 1

Die Pairs⸗Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung Lailland und London ein außerordentlicher Kredit von 600,000 8. bewilligt wird. Der Bericht des Grafen Roy uͤber das . nten⸗Konversions⸗Gesetz wird zum kuͤnftigen Dienstag oder onnerstag erwartet. der Dn der heutigen Sitzung der Dexutirten⸗Kammer ward anal⸗Gesetz⸗Entwurf mit 178 gegen 118 Stimmen ange⸗

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5663 entbehren mithin noch der Unterrichts⸗Anstalt.

Schuͤler unterrichtet werden.

setz⸗Entwurfe, der der Graͤfin von Lipona eine jaͤhrliche Pension von 100,000 Fr. bewilligt. batten mit großer Majoritaͤt genehmigt.

Ein hiesiges Blatt enthaͤlt Folgendes: „Gestern fruͤh gegen 2 Uhr kam ein Expresser aus Neuilly in Paris an, der die Minister des Innern und des Krieges, so wie den Platz⸗ Kommandanten von Paris augenblicklich nach Neuilly beschied. Ueber den Zweck dieser naͤchtlichen Zusammenkunft ist nichts Näheres bekannt geworden. Es scheint aber, daß nicht etwa von persoͤnlicher Sicherheit, sondern von politischen Angelegen⸗ heiten die Rede gewesen ist; denn um 7 Uhr eilte ein Agent des Grafen von Montalivet dem Praͤfekten des Nord⸗Departe⸗ ments auf der Straße nach Lille voran, und ein Adjutant des Kriegs⸗Ministers ward mit Depeschen nach Bruͤssel expedirt.“

Die Revue des deu; Mondes enthaͤlt in ihrem politi⸗ schen Theile, von dem man glaubt, daß er unter dem direkten Einflusse des Grafen Molz geschrieben wird, in Bezug auf die Hollaͤndisch⸗Belgischen Angelegenheiten nachfolgende Stelle: „Dem Traktate vom 15. Rovember 1831 folgten die beiden, ebenfalls in London abgeschlossenen und unterzeichneten Conven⸗ tionen vom 22. Oktober 1832 und vom 21. Mai 1833. Die erstere dieser beiden Conventionen ward zwischen Frankreich und England abgeschlossen. Sie bezog sich auf die Raͤumung der Belgien und Holland durch den Traktat vom 15. November an⸗ gewiesenen Gebietstheile. Frankreich und England verpflichte⸗

ten sich, diese gegenseitige Raͤumung zu verlangen und ins

Werk zu setzen. Die beiden kontrahirenden Maͤchte wollten diese doppelte Räͤumung, wenn sie nicht in einem bezeichneten kurzen Termin bewerkstelligt seyn wuͤrde, mit Gewalt ausfuͤh⸗

ren. Diese Convention wurde durch die Belagerung von Ant⸗ werpen nur theilweise in Ausfuͤhrung gebracht, und England koͤnnte daher gewissermaßen von Frankreich verlangen, daß es

Belgien zwänge, den Theil von Luxemburg und Limburg zu raäumen, der dem Koͤnige der Niederlande durch den Traktat vom 15. November zugesprochen worden ist. Dies beweist, daß die Unterhandlungen sehr uͤbel fuͤr Belgien ausfallen wuͤrden, wenn dieselben in Bezug auf die Gebietsfragen und uͤber die Unmoͤglichkeit, die Verträͤge in dieser Beziehung auszufuͤhren, erneuert werden sollten. Frankreich hat sich nicht allein fuͤr die Ausfuͤhrung jener Vertraͤge verbuͤrgt, sondern es ist auch

gehalten, dieselben noͤthigenfalls mit Gewalt aus⸗

zufuͤhren, und Dinge, fuͤr die Frankreich seine Ehre verpfandet hat, duͤrfen niemals unmoͤglich seyn.“ Die Gazette des Tribunaux; zeigt an, daß die Ver⸗

theidiger en und seiner Mitverurtheilten sich an den Ge⸗

neral⸗Prokurator gewandt, und von diesem sogleich die Erlaub⸗ niß erhalten haͤtten, ihre Klienten zu besuchen.

Der Staat verwendet jetzt jaͤhrlich eine Summe von 1,600,000 Fr. fuͤr den Elementar⸗Unterricht. Von den 35,413 Gemeinden Frankreichs sind 29,750 mit Schulen Flese

ie Zahl der Knabenschulen belaͤuft sich auf 39,504, in welchen 1,552,847 Maͤdchenschulen giebt es 14,426, mit 1,098,645 Schuͤlerinnen. Nach den statistischen Tabellen giebt es in Frankreich 5,800,000 Kinder von 5 bis 12 Jahren.

Schuͤler und Schuͤlerinnen von diesem Alter giebt es aber nur

1,986,000; mithin erhalten 3,814,000 Kinder zwischen 5 und 12 Jahren keinen Unterricht.

Das Gesammt⸗Kapital, welches sich am 31. Dezember v. J. in den Sparkassen Frankreichs befand, belief sich auf 106,269,008 . und hat sich bis jetzt schon auf 118,189,296 Fr. erhoͤht.

avon die Pariser Sparkassen 54,205,491 Fr. und die Sparkassen der Provinzen 63,983,805 Fr.

Aus Toulon schreibt man vom 29sten v. M.: „Das Dampfschiff „Styx“, welches am 26sten von Algier abgegangen ist, traf heute auf der hiesigen Rhede ein. Am Bord desselben befinden sich 300 Passagiere. Aus allen Lagern lauten die Nachrichten guͤnstig. Die Zahl der Kranken ist verhaͤltnißmaͤßig gering, indem sich in saͤmmtlichen Hospitaͤlern und Feld⸗Laza⸗ rethen nur ungefaͤhr 1000 Mann definden. In der Provinz Konstantine herrscht die vollkommenste Ruhe. Die Kolonne des Generals Negrier war nach einem zwoͤlftaͤgigen Streifzuge nach Konstantine zuruͤckgekehrt und schickte sich schon wieder zu einem Marsche an, um einen Araberhaufen zu zerstreuen, den Achmet⸗ Bey gesammelt hat.“

In einem Schreiben aus Bayonne vom 30. Mai heißt es: „Das Karlistische Kriegsgericht hat die Generale Elio und Zariategui wegen Hochverraths zum Tode verurtheilt. Als dies unter den Truppen bekannt wurde, sollen ein Bataillon und zwei Schwadronen Navarresen in Villahuerta sich empoͤrt haben und ohne ihre Offiziere nach Estella marschirt seyn. Ein Karlistischer Capitain und ehemaliger Adjutant Zumala⸗ carregui's, Namens Urra, ist am 24. Mai in Estella erschossen worden. Er ging, waͤhrend Don Carlos sich in Laraun befand, mit mehreren Offizieren dorthin, um Pardon fuͤr die Generale Elio und Zariategui zu erbitten. Sein Gesuch wurde auch guͤnstig aufgenommen; als er jedoch dasselbe am folgenden Tage 8” ließ Don Carlos ihn verhaften und befahl, ihn zu

erschießen.“

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Stz. Graf Winchilsea richtete eine Frage

zung vom 1. Juni. uͤber die Unruhen bei Canterbury an die Minister; er wuͤnschte zu wissen, ob sie amtliche Nachrichten daruͤber erhalten haͤtten, und ob der Anstifter derselben, der sogenannte Sir William Courte⸗ nay, auf Befehl des Ministeriums aus dem Irrenhause entlassen worden sey. Lord Melbourne antwortete, daß man allerdings Be⸗ richte von den Behoͤrden der Stadt Canterbury uͤber die Vor⸗ faͤlle in dem benachbarten Dorse Bleanwood empfangen habe, daß dieselben aber nichts Anderes meldeten, als was schon durch die Felrungen bekannt geworden sey. Mit Hinsicht auf den Anstifter der Unruhen bemerkte der Minister, daß man demselben elgentlich keinen weiteren Wahnsinn habe

Derselbe ward nach einigen De⸗

nachweisen koͤnnen, als daß er sich eingebildet, er fuͤhre den Ti⸗ tel Sir William Courtenay, der ihm aber gar nicht zugekom⸗ men sey; auf Bitten seiner Verwandten habe der Minister des Innern ihn vor einiger Zeit aus dem Irrenhause in die Ob⸗ hut seines Vaters bringen lassen, und waͤhrend seines Aufent⸗ halts bei diesem habe derselbe im Stillen die Landleute gegen die Behörden aufgehetzt, bis am Ende die Letzteren fuͤr noͤthig Se haͤtten, dem Unwesen zu steuern, wodurch es zu den orfaͤllen in Bleanwood gekommen.

Unterhaus. Sitzung vom 29. Mai. Bei der Wich

tigkeit des Gegenstandes kommen wir noch einmal auf die Rede zuruͤck, in wescher Sir Robert Peel seine Absichten mit Be⸗ zug auf die Irlaͤndischen Maßregeln darlegte. Er fuͤhrte zu⸗ vöͤrderst die Erklaͤrung an, welche der Herzog von Wellington am Schlusse der vorigen Session abgegeben hatte, und die fol⸗ gendermaßen lautete: „Ich habe bei fruͤheren Diskussionen der Irlaͤndischen Munizipal⸗Bill meine Einwendungen dagegen aus⸗ einandergesetzt. Meine Ansichten sind noch immer dieselben; indeß muß ich erklaͤren, daß es mein ernstlicher Wunsch ist, den Debatten uͤber diese Bill, uͤber die Irlaͤndische Zehnten⸗ und die Irlaͤndische Armen⸗Bill ein Ende zu machen und diese Maßregeln auf freundschaftliche Weise zu erledigen. Ich wünsche sehr, die vor sieben Jahren zuerst angeregte Zehnten⸗Frage ent⸗ schieden zu sehen; ich wuͤnsche, daß fur die Armen in Irland gesorgt werde. Ich wuͤnsche auch die Munizipal⸗Frage erledigt zu sehen, wenn sich Anordnungen treffen lassen, um die anderen da mit zusammenhoͤngenden Angelegenheiten zur Entscheidung zu brin⸗ gen. Es ist mein aufrichtiger Wunsch, daß die parlamentari⸗ schen Debatten, welche jetzt von Jahr zu Jahr wiederkehren, endlich einmal aufhoͤren.“ Dieser Erklärung, sagte Sir R. Peel, habe er sich vollkommen angeschlossen, und im Sinne derselben wolle er jetzt dem Hause den Plan seines Verfahrens mittheilen. Auch sey damit die von der Opposition beantragte Zuruͤcknahme der Resolutionen von 1835, durch welche die Ap

propriation eines etwanigen Ueberschusses in den Einkuünsten der Irlaͤndischen Kirche zu allgemeinen Unterrichtszwecken vom Unterhause sanctionirt worden, keinesweges unvereinbar, denn bei jenem Antrage sey man nicht etwa von dem Gesichts⸗ punkte ausgegangen, als waͤre die jetzige Lage der Ir⸗ laͤndischen Kirche beruhigender, als wollte man es bei

diesem Zustande und den jetzigen Zehnten⸗Gesetzen bewenden lassen, weil man das Eigenthuͤm der Kirche jetzt wieoer sar ge⸗

sichert halte, und als sey man daher auch gesonnen, die Irlaͤn⸗ dische Munizipal⸗Frage von neuem aufzuschieben. Nein, nicht in solchem Sinne, sondern bloß um den festen Entschluß, keine Veraͤußerung des Kirchen⸗Guts zuzugeben, noch einmal zu be⸗ kraͤftigen, sey jener Antrag gestellt worden, weil die Minister in ihren Zehnten⸗Resolutionen sich mit Hinsicht auf das Appro⸗ priations⸗Prinzip im Unbestimmten gehalten und die Opposition daher unumwunden habe kundgeben muͤssen, daß sie in diesem Betreff nicht von ihren bisherigen Grundsaͤtzen abgehen koͤnne. Der Redner ging dann naͤher auf die drei bedeutendsten Ir⸗ laͤndischen Maßregeln ein. Obgleich er in der Armen⸗Bill ein wichtiges Moment zu einer neuen Munizipal⸗Verfas⸗ sung erblickte, weil man die Armen⸗Steuer als Norm fuͤr die Qualifizirung der Einwohner zu Munizipalwaͤhlern an⸗ nehmen koͤnne, so wollte er doch nicht, daß die Munizipal⸗ und die Zehnten⸗Bill aufgeschoben wuͤrden, wenn etwa jene Bill ungluͤcklicher Weise nicht durchgehen sollte. Fuͤr die Armen⸗ Bill, sagte er, habe er gestimmt, nicht weil er dieselbe fuͤr eine vollkommene Maßregel halte, sondern weil er glaube, daß man, wenn uͤberhaupt ein Armen⸗Gesetz in Irland eingefuͤhrt wer⸗ den solle, sich anfangs mit einem unvollkommneren System begnuͤgen muͤsse, da die Erfahrung erst lehren koͤnne, wo die eigentlichen Schwierigkeiten und Unvollkommenheiten laͤgen, und wie den⸗ selben abzuhelfen sey. Auch von der Erledigung der Zehnten⸗ Sache wollte Sir Robert Peel die Erledigung der Munizi⸗ pal⸗Frage nicht laͤnger abhaͤngig machen. Glaube man, daß die Irlaͤndische Kirche in ihrer jetzigen Lage verbleiben koͤnne, weil die Aufregung und Unzufriedenheit nachgelassen habe, weil die Gesetze wieder mehr Kraft erlangt haͤtten und die Zehn⸗ ten regelmaͤßiger als sonst eingingen, so brauche man die Zuruͤck⸗ legung der Zehnten⸗Bill nicht als ein unuͤbersteigliches Hinder⸗ niß fuͤr die Erledigung der Munizipal⸗Angelegenheit anzusehen. Er fuͤr sein Theil halte jedoch jenen anscheinend guͤnstigen Zu⸗ stand fuͤr ein bloßes Blendwerk, und er fuͤrchte, die jetzt in Ir⸗ land bestehende Ruhe duͤrfte bald wieder voruͤbergehen, denn man ge⸗ horche in diesem Augenblick vielleicht den Gesetzen aus Gruͤn⸗ den, die nicht immer vorhanden seyn moͤchten. „Ich wuͤnsche daher“, sagte Sir Robert, „die Zehnten⸗Gache baldigst erledigt zu sehen, weil ich diese Erledigung fuͤr eine wesentliche Foͤrde⸗ rung des Friedens und der Ruhe in Irland halte. Glauben Sie, die Fortdauer der Aufregung, welche die Zehnten⸗Erhebung verursacht, wuͤrde nach und nach den Charakter und die Sitten der nie⸗ drigen Volksklassen Irlands ganz und gar verderben. Die Widersetzlichkeit gegen den Zehnten wuͤrde allmoͤlig auch den Pachtzins gefaͤhrden, ja der Lachs im Shannon wuͤrde nicht gesichert seyn; genug, alles Eigenthum waͤre unsicher, wenn in irgend einem Fall den Gesetzen durch physische Gewalt Wi⸗ derstand geleistet wuͤrde. Ich rathe daher der Kirche aufs ringendste, in ihrem wahren Interesse, die Gelegenheit nicht voruͤbergehen zu lassen, die sich ihr zu einer befriedigenden Re⸗ gulirung der Zehnten⸗Sache darbiectet.“ Obgleich nun aber Sir R. Peel die Munizipal⸗ und die Zehnten⸗Bill nicht von einander abhaͤngig machen wollte, so wollte er doch nur unter der Bedingung in diese Maßregeln willigen, daß sie gehoͤrige Garantieen fuͤr die ungefaͤhrdete und ungeschmaͤlerte Aufrecht⸗ erhaltung der Anglikanischen Kirche in Irland darboͤten, daß an dem Anione⸗Vertrage und an den Bestimmungen der katho⸗ lischen Emancipations⸗Akte, welche beide die Katholiken verpflich⸗ teten, sich keinen Eingriff in die Rechte und das Ei⸗ genthum der herrschenden Kirche zu erlauben, streng fest⸗ gehalten wuͤrde. „Sollten“, sagte er, „buͤrgerliche Pririle⸗ gien gemißbraucht werden, was sch sedoch nicht hoffe, um die

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