1838 / 162 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

breitete Geruͤcht, Dom Miguel sey in Portugal gelandet und habe sich mit Remechido vereinigt, bewirkte ein Fallen der Por⸗ tugiesischen Papiere von 25 ½ auf 24 ⁄½.

Großbritanien und Irland.

London, 6. Juni. Der Fuͤrst und die Fuͤrstin von Lei⸗ ningen werden morgen hier erwartet, um den Kroͤnungs⸗Feier⸗ lichkeiten beizuwohnen.

Die Wittwe des beruͤhmten Reisenden Belzoni hat von der Koͤnigin eine Summe von 900 Pfund als Unterstuͤtzung erhalten.

h Der Herzog von Cambridge hat das Patronat uͤber das hiesige juͤdische Waisenhaus angenommen.

Unter den hier umlaufenden Geruͤchten uͤber eine Modifi⸗ cation des Kabinets befindet sich auch eines, wonach nur einige Plaͤtze unter den Ministern gewechselt werden, aber keine Kon⸗ servativen in das Ministerium eintreten wuͤrden. Lord Glenelg sollte naͤmlich, diesem Geruͤcht zufolge, ganz ausscheiden und Herr Spring Rice an seiner Statt Minister der Kolonieen werden, Lord J. Russell den Posten des Kanzlers der Schatz⸗ kammer und Lord Mulgrave das Ministerium des Innern er⸗ halten. Lord Conyngham wuͤrde dann, an Stelle des Letzteren, Lord-Lieutenant von Irland und der Herzog von Devonshire, an dessen Stelle, Ober-Kammerherr werden. Es ist indeß ge⸗ stern schon bemerkt worden, daß man die Entfernung des Gra⸗ fen Mulgrave aus Irland fuͤr sehr unwahrscheinlich haͤlt.

Der Globe sagt: „Sowohl in Holland als anderwaͤrts gewinnt der Glaube, daß die Differenzen mit Belgien binnen kurzem erledigt seyn werden, immer mehr Grund. Die Hollaͤn⸗ dischen Papiere bleiben fortwaͤhrend im Steigen, und viele kleine Kapitalisten sind sehr geneigt, ihr Geld in diesen Fonds anzulegen.“ .

Der Franzoͤsische Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat dem Englischen Gesandten in Paris eine Note uͤberreicht, worin er denselben von der durch das Franzoͤsische Geschwader am 16. April begonnenen Blokirung der Mexikanischen Haͤfen benachrichtigt und dabei bemerkt: „Indem ich Ihnen diese Maßregeln anzeige, Mylord, beeile ich mich, hinzuzufuͤgen, daß die von der Regierung des Koͤnigs zur Ausfuͤhrung derselben ertheilten Befehle so gehalten sind, daß sie die Ausuͤbung eines gesetzmaͤßigen Rechts und die gebuͤhrende Ruͤcksicht auf die Un⸗ abhaͤngigkeit neutraler Flaggen, so wie den aufrichtigen Wunsch, der Schifffahrt neutraler Fahrzeuge so wenig Ungelegenheiten als moͤglich zu verursachen, mit einander vereinigen. Davon wird die Regierung Ihrer Großbritanischen Majestaͤt einen be⸗ sonderen Beweis in der Maßregel finden, welche Britische Pa⸗ ketboͤte, die zur Befoͤrderung der Korrespondenz verwendet wer⸗ den, von den Wirkungen der Blokade ausschließt. Diese Aus⸗ nahme schien uns indirekt aus dem liberalen Grundsatz hervor⸗ zugehen, der durch den 13ten Artikel der Post⸗Convention vom 14. Juni 1833 sanctionirt ist, und wonach die Post⸗Verbindun⸗ gen zwischen den beiden Laͤndeenn selbst im Falle eines Krieges fortdauern sollen.“

In Briefen aus Veracruz vom 13. April wird von

neuem versichert, daß die Mexikanische Regierung fest entschlos⸗ sen sey, die Forderungen der Franzoͤsischen nicht zu bewilligen.

Santana soll der Regierung seine Dienste angeboten haben,

und die Garnison des Kastells San Juan de Ulloa soll bis auf 1000 Mann verstaͤrkt und auf sechs Monate verproviantirt vorden seyn.

Vor der Kriegserklaͤrung zwischen der Argentinischen Re⸗ publik und Bolivien war der General O'Brien von dem Ge⸗ neral Santa⸗Cruz an den Praͤsidenten der Argentinischen Re⸗

bublik, General Rosas, abgesandt worden, um demselben Aus⸗ leichungsvorschlaͤge zu machen; der Krieg begann aber schon, waͤhrend Herr O'Brien sich nach Buenos⸗Ayres begab. Bei einer Ankunft daselbst ließ ihn Rosas ins Gefaͤngniß werfen, und sechs Monate lang wurde weder ein Fenster noch eine Thuͤr des Gemachs geoͤffnet, in welchem O'Brien eingekerkert war. Der Gefangene erhielt seine Nahrung durch eine Oeff⸗ nung von oben. Endlich gab Rosas ihn frei, jedoch unter der Bedingung, daß er sich unmittelbar nach Europa einschiffen sollte. Die Englischen Blaͤtter fordern nun die hiesige Regie⸗ ung auf, da O'Brien ein Englischer Unterthan ist, fuͤr die nwuͤrdige Behandlung desselben Genugthuung zu verlangen. Es koͤnnte daher moͤglicher Weise geschehen, daß der Praͤsident von Buenos⸗Ayres zugleich mit England und Frankreich zu thun bekaͤme. Rosas, gegen den sich so viel Klagen von allen Sei⸗ ten erheben, soll ein ganz ungebildeter Mann seyn, der von der Landwirthschaft ploͤtzlich zur Regierung des Staats gelangte.

Nach Berichten vom Cap bis zum 7. April waren am großen Flusse 3 400 Männer, Weiber und Kinder von den Kaffern, unter dem Haͤuptling Dingan, getoͤdtet worden.

8 Belgien. Bruͤssel, 6. Juni. Der Fuͤrst von Ligne wird auf seiner kon zur Kroͤnung der Koͤnigin von England von dem Ba—

ron von Hoogvorst, dem Grafen von Dandelot und dem Gra— sen von Aerschot begleitet seyn. 6 1

Nachstehenden Artikel des „Eclaireur de Namur“ theilt die Koͤlnische Zeitung als ein Stylproͤbchen Belgischer re⸗ volutionairer Blaͤtter mit: „Wir vernehmen aus sehr guter Auelle, daß das Comité von Arlon nur ein Wort zu sprechen haben wuͤrde, um 2000 Polnische Degen zu vereinigen, die be— reit seyn wuͤrden, sich durch Preußen den Weg nach ihrem he— roischen Vaterlande zu bahnen. Der neuerliche Aufruhr des Volks von Koblenz und die wohlbekannten Gesinnungen jenes von Aachen gestatten nicht, auch nur auf einen Augenblick den wunderbaren Erfolg eines so ritterlichen und patriotischen Kreuz⸗ zuges in Zweifel zu ziehen.“ hseas Ptzs Iena.

Deutschland. b

Hannover, 9. Juni. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin ist gestern Nachmittag von Berlin hier wieder eingetroffen.

In den Sitzungen der zweiten Kammer vom 19. bis 25. Mai wurde der Gesetz⸗Entwurf uͤber das gerichtliche Verfahren in Kriminalsachen berathen. Der die Kriminal⸗Untersuchungen gegen Staatsdiener betreffende Paragraph veranlaßte einige Eroͤrterungen. Mehrere Mitglieder glaubten befuͤrchten zu muͤssen, daß aus der jetzigen Fassung desselben die Nothwen⸗ digkeit einer regiminellen Genehmigung zur Einleitung der Un⸗ tersuchung gefolgert werden koͤnne. Es wurde des halb folgende Fassung des fraglichen Paragraphen beantragt: „Von jeder wider einen Staatsdiener eingeleiteten Untersuchung und ver⸗ haͤngten Suspension muß der betreffenden Verwaltungs⸗Behoͤrde ungesaͤumt Nachricht gegeben werden. Einer Genehmigung der letzteren zur Einleitung des Verfahrens bedarf es jedoch nicht.“ Dieser Antrag, durch welchen eine Bestimmung des Kriminal⸗ Koder, nach welcher Dienstvergehen nur auf Veranlassung der vorgesetzten Dienst Behoͤrde untersucht werden sollen, abgeaͤndert

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Rhein⸗Schanze begeben hatten. Gasthaus zum Wittelsbacher Hofe, in welchem Se. Majestaͤt abgestiegen waren, von einer jubelnden Menge umgeben. Auch fand um 10 Uhr ein Fackelzug statt. V

um halb acht Uhr nach Germersheim gereist, um die dortigen

MNeapel, 29. Mai. Stopford ist gestern im Golf von Bazjaͤ und auf der hiesigen Rhede angekommen. Die Flotte, die an 3500 Seeleute zaͤhlt, scheint hier lange stationiren zu wollen, da der Admiral auch seine Familie mitgebracht hat. heit dieser Flotte i

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wird, wurde von der Kammer mit großer Majoritaͤt ange⸗

nommen. Weimar, 9. Juni. Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog ist am Nachmittag des 8ten d. M. von Berlin zuruͤckgekehrt, nachdem am Abend zuvor Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Groß⸗ herzogin wieder hier eingetroffen war. peyer, 7. Juni. Gestern Abend wurde unsere ganze Stadt durch die Nachricht uͤberrascht, Se. Majestaͤt der Koͤnig seyen eben (nach sieben Uhr) hier eingetroffen, nachdem Hoͤchst⸗ dieselben, von Aschaffenburg kommend, bei Oppenheim den Rhein passirt und von Oggersheim aus sich auf eine Stunde nach der Alsbald war das Post, und

Festungs⸗Bauten in Augenschein zu nehmen. Hoͤchstdieselben

trafen Nachmittag wieder hier ein. Um 3 Uhr fand die Vor⸗ stellung saͤmmtlicher Beamten statt. Ball (im Harmonie⸗Saale) veranstaltet. Morgen fruͤh werden

Auf diesen Abend ist ein

sodann Se. Majestaͤt die Ruͤckreise nach Aschaffenburg antreten.

Italien. Die Englische Flotte unter Admiral

Ueber den Zweck der Anwesen⸗ hier nichts Naͤheres bekannt. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Johann von Sachsen ist

gestern von hier nach Palermo abgereist.

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Spanien.

Madrid, 25. Mai. (Allg. Ztg.) Indem man den ei⸗ gentlichen Ursachen nachforscht, in deren Folge die ploͤtzliche Bewegung eines Theils der Baskischen Karlisten zu Gunsten des Friedens und ihrer Fueros ausgebrochen ist, erinnert man sich, daß im November 1836 der bekannte, als Demagoge ver⸗ schrieene Don Lorenzo Calvo de Rozas den Cortes einen ge⸗ heimen Plan vorlegte, durch dessen Ausfuͤhrung die Beendi— gung des Buͤrgerkrieges unmittelbar herbeigefuͤhrt werden sollte. Da Herr Calvo de Rozas gerade jetzt, wo jene Be⸗ ebenheiten im Norden die allgemeine Aufmerksamkeit vorzuͤglich beschaͤftigen, die Einleitung zu seinem Plane bekannt gemacht hat, so beeile ich mich, Ihnen das Wesentlichste daraus mitzutheilen. Im Juli 1834 beauftragte Herr Martinez de la Rosa eine ge⸗ schickte, der Baskischen Sprache kundige Person, sich in die insur— girten Provinzen zu begeben, den Charakter des Krieges und die Mittel, ihn zu beendigen, zu studiren. Außer einem entsprechen⸗ den Koͤniglichen Befehl ertheilte er ihm auch muͤndliche Vorschrif⸗ ten. Der Beauftragte, vertrauter Freund Calvo's, theilte die— sem den Zweck seiner Reise, und spaͤter auch die muͤndlichen Vor⸗ schriften mit. Bald nach seiner Ankunft in den Provinzen wußte er von angesehenen Personen und Maͤnnern, die auf die Armee des Don TCarlos Einfluß hatten, das Versprechen zu erwirken, diesen gefangen auszuliefern. Er meldete dies an Martinez de la Rosa, welcher ihm antwortete, er werde ihm angeben, was er zu thun habe. Dies unterblieb jedoch, und als Toreno Minister⸗ Praͤsident wurde, meldete ihm der Beauftragte, er sey mit den einflußreichen Personen uͤbereingekommen: 1) die im Aufstand be⸗ griffenen Truppen sollten Don Carlos verlassen, sich nach Hause begeben und die Waffen in Frankreich oder in dem Lande selbst

niederlegen; 2) die dies bewirkenden Personen sollten, da sie sich

vor der Hand in Spanien nicht fuͤr gesichert hielten, sich nach Frankreich zuruͤckziehen, jedoch vorausgesetzt, daß man ihnen nach erfolgter Entwaffnung vermittelst der Hinterlegung bei einem, das Vertrauen der Regierung Isabellens II. genießenden Hause eine Pension sicher stellte, die fuͤr die am meisten Beguͤnstigten eine jaͤhrliche Summe von 30,000 Realen nicht uͤberschritte. Den uͤbrigen Bewohnern des Landes sollte die Aufrechthaltung ihrer Fueros, und einigen eine kleine Entschaͤdigung fuͤr die durch die Truppen der Koͤnigin ihnen zugefuͤgten Verluste ga— rantirt werden. Hierzu war damals (1835) die Hinterlegung von 6 bis 8 Mill. Realen erforderlich; allein Toreno erklaͤrte dem Beauftragten, er koͤnne nicht uͤber eine solche Summe verfuͤgen. Letzterer kam nach Madrid, als Mendizabal Minister⸗ Praͤsident wurde, und suchte diesen, wiewohl mehrere Monate lang vergeblich, zu sprechen. Endlich theilte er ihm schriftlich den Stand der Sache mit, und Mendiza⸗ bal setzte einen aus jenen Provinzen gebuͤrtigen Diplo⸗ maten von dem Plan in Kenntniß, um seine dortigen Verwandten zu befragen, was an der Sache sey. Diese unterrichteten sich, aber die in den Plan Eingeweihten erklaͤrten ihnen, daß sie nur mit dem Beauftragten selbst, und mit keiner dritten Person ver⸗ handeln wuͤrden. Darauf ließ Mendizabal zwei Proclamationen drucken, in denen die Soldaten des Don Carlos aufgefordert wur⸗ den, sich in Bayonne einzustellen, um dagegen taͤglich 4 oder 6 Realen zu erhalten. Da man in der einen die Aufrechthaltung der Fueros versprach, und in der andern dies wegfiel, so hielt man beide fuͤr untergeschoben, und die angeknuͤpfte Unterhandlung hatte damit ein Ende. Calvo de Rozas aber erklaͤrte spaͤterhin dem Unterhaͤndler, er werde suchen, die Koͤnigin, welche ver— muthlich von dem ganzen Plane nichts wisse, von demselben in Kenntniß zu setzen. Er wandte sich deshalb an eine Person, die er nicht nennt, und welche die Koͤnigin davon benachrichtigen sollte. Diese Person hatte mit Calvo, dem Unterhaͤndler, und noch zwei Anderen, im Palaste drei Zu⸗ sammenkuͤnfte, in denen man uͤbereinkam, der Koͤnigin, welche nichts wußte, Alles zu entdecken, und falls sie ihre Zustimmung gaͤbe, von ihr einen eigenhaͤndigen Befehl, der dem Beauftragten zur Beglaubigung dienen sollte, und die Summe von 6 bis 8 Mill. Real. in Pariser Banknoten zu ver⸗ langen, welche bei einem von der Koͤnigin zu bestimmenden Banquier hinterlegt werden sollten, um nur uͤber den erforder— lichen Theil desselben, und zwar erst nach Aufloͤsung der Kar— listischen Armee, verfuͤgen zu koͤnnen. Die Koͤnigin ergriff mit Freuden den Plan, und erklaͤrte, daß, wenn sich in ihrem Schatze nicht hinreichendes Geld vorfände, sie Kostbarkeiten zum Be— laufe jener oder einer groͤßern Summe veraͤußern werde. Gleich darauf aber rief Mendizabal den Beauftragten zu sich, und be⸗ fahl ihm, augenblicklich Madrid zu verlassen.

Madrid, 30. Mai. Der neue Franzoͤsische Botschafter am hiesigen Hofe, Herzog von Fezensac, uͤberreichte vorgestern der Koͤnigin sein Beglaubigungsschreiben. Die Rede, welche er bei dieser Gelegenheit an die Koͤnigin zu richten beabsich⸗ tigte, hatte er zuvor dem Grafen von Ofalia mitgetheilt. Er tadelt darin das Benehmen der fruͤheren Minister, lobt dage⸗ gen den jetzigen Zustand der Dinge und wuͤnscht der Koͤnigin

luͤck zu dem Erfolg ihrer Waffen und zur Wiederherstellung 16 1

der Disciplin in der Armee;

Se. Majestaͤt sind heute

er spricht sodann

aus, daß es der Weisheit und Mäͤßigung der Rente defimn rer Majestaͤt gelingen werde, den Thron der jungen 88 v zu befestigen und schließt mit der Versicherung, daß de nigi der Franzosen das groͤßte Interesse an dem Schicksal —— nehme. Des Quadrupel⸗Traktats wurde in der Rede nichees dacht. Die Koͤnigin dankte dem Botschaster fuͤr die aus 41. chenen Gluͤckwuͤnsche und sagte, daß sie nie daran 8ea habe, daß ihr Oheim und Verbuͤndeter an dem Wohl eifet niens und ihrer geliebten Tochter lebhaften Antheil nehme 5*

In der vorgestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer bea⸗

die Diskussion des Zehnten⸗Gesetzes. Die Herren Lufanzann Huelves sind die Einzigen, welche die gaͤnzliche Abschaffun, und Zehnten verlangen; dagegen glaubt man, daß etwa 70 Ides tirte fuͤr die Beibehaltung des ganzen Zehnten stimmen 8 Der General Latre hat gestern seine Functionen gls 9, *1

2 2„ 2 2 . e. 2 Kr 2 Minister wieder uͤbernommen. (Die fruͤher mitgetheilt; Ngs⸗

richt, daß er seine Entlassung genommen, ist daher ungegrüneh,

Spanische Graͤnze. Man schreibt aus Bayonne we 3. Juni: „Am 29. Mai hat Don Carlos mit seinen Mi⸗ stern und der Junta Estella verlassen. Gleich nach seiner“ reise wurden der General⸗Auditeur Barricarti, der Fiscal 9, riategui und der Bischof von Leon verhaftet (s. das gestrs. Blatt der St. Z.). Zwei Stunden spaͤter wurde der Erste g schossen und man glaubt, daß der Fiscal und der Bischef )⸗ selbe Schicksal haben werden. Am 30. Mai kam Don (erg in Tolosa an, passirte am 1. Juni die Linien von Andoain n⸗ musterte seine Truppen. Wie es heißt, hat er das gegen d Generale Zariategui und Elio ausgesprochene Todesurtheil G saͤkgt. Der General Maroto, welcher sich in Bordecur au hielt, hat die Wachsamkeit der Polizei getaͤuscht und ist 31. Mai in Tolosa angekommen, wo er, an der Stelle un Guergus, das Kommando uͤbernehmen wird.“ Die Augt dienne bemerkt in Bezug auf den obigen Bericht uͤber Bischof von Leon und die beiden andern Personen, dagß zu Publikum in der That sehr leichtglaͤubig seyn muͤsse, um a gleichen Dinge fuͤr wahr zu halten.

Portugal.

Lissabon, 19. Mai. (Allg. Ztg.) Gestern kamen n einemmale die sonderbarsten Sagen in der Stadt in Umlal Man erzaͤhlte sich an der Boͤrse, daß eine Miguelistische Va schwoͤrung entdeckt worden, an deren Spitze die Infantin N. bel Maria, die gewesene Regentin, stehe; dieselbe sey verhafie worden; auch sey in Folge dieser Verschwoͤrung eine Miawei— stische Guerilla schon bis Loures (1 ½ Stunden von Lissaben) vorgeruͤckt; einige Regimenter seyen in der Nacht gegen se ausmarschirt. So unwahrscheinlich degsergacges klang, so mufte doch etwas vorhanden seyn, was die Wranlassung zu einen solchen Geruͤchte gegeben. Ich erfuhr endlich aus bester Auele, daß man wirklich eine Miguelistische Korrespondenz von den Umgebungen jener Infantin gefunden, die, da sie sich seit eini gen Jahren der strengsten Religioͤsitaͤt gewidmet, viele Gesf⸗ liche in ihrer Wohnung hat. An dieser Korrespondenz hat die Infantin selbst Theil gehabt, doch soll durchaus noch nichts von einer Verschwoͤrung entdeckt seyn; sie betreffe bloß den gesunkenen Zustand der Religion, und insofern besuͤrchtet man, daß diese Korrespondenz in Verbindung stehe mit den ge⸗ heimen Umtrieben der Priester, die jetzt das Land aufzuwie⸗ geln suchen, um ihr Reich wieder herzustellen. Die Infantin hat bis jetzt keinen Verdruß von dieser Entdeckung gehabe. Sie erhielt nur eine kleine Warnung, mit dem Rath, die i dieser Sache verwickelten Geistlichen, worunter mehrere fruͤhere Moͤnche, von sich zu entfernen. Was die Guerrilla's be⸗ trifft, so ist zu bemerken, daß die Bewohner von Mffa und der Umgegend meistens Miguelistische Gesinnungen haeben. Es sollen haͤusige Zusammenkuͤnfte unter ihnen stattfinden. Da nun der groͤßte Theil von ihnen zu den bewaffneten National⸗Gardenge hoͤrt, die folglich mit den Waffen Unsug treiben koͤnnten, so hat sich der General-Administator von Lissabon, zu dessen Distrte Maffra gehoͤrt, mit 100 Mann Infanterie und 20 Mann 8a vallerie dorthin begeben, um jenen Leuten die Waffen abzunche⸗ men. Ob ein solches Verfahren, da sie sich derselben noch gar nicht zu einem gesetzwidrigen Zwecke bedient haben, rein konst⸗ tutionnell ist, lassen wir dahin gestellt seyn; manche der Tages⸗ laͤtter werden aber wohl nicht unterlassen, uͤber despotisches Verfahren zu schreien.

Lissabon, 31. Mai. Die beginnenden Wahlen nehmen jetzt die ganze Aufmerksamkeit der politischen Welt in Anspruch⸗ Tag und Nacht finden Versammlungen der verschiedenen Par⸗ teien statt, um sich uͤber die Wahl-HOperationen zu berathen. Man will indeß bemerkt haben, daß die Chartisten nicht mit derjenigen Einigkeit zu Werke gehen, wodurch eine politische Partei allein Einfluß gewinnen kann.

Der Civil⸗Gouverneur von Lissabon ist, auf die von ihm gemachte Anzeige, daß das 15te Bataillon der National⸗Garde seit seiner Organisirung 30,000 Patronen mit Kugeln und 1800 ohne Kugeln erhalten habe, beauftragt worden, den Obersten Jose das Mantas, der jenes Bataillon kommandirt, außufeor⸗ dern, uͤber die Verwendung jener Patronen Rechenschaft abzu⸗ legen. 3 Der General-⸗Major Graf das Antas ist an die Stelle des Barons von Villar Terpim zum interimistischen Commandent des dritten Militair⸗Distrikts ernannt worden. Die Trupyen dieser Division haben am 6. Mai mit großem Enthusiasmus die Constitution von 1838 in Chaves beschworen. Der Gene ral gab bei dieser Gelegenheit ein glaͤnzendes Fest, dem die Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden, so wie die angesehenen Familien beiwohnten, selbst Spanische Damen von der Graͤnze kamen zue diesem glaͤnzenden National⸗Feste nach Chaves. 8

In der Stadt Anciaes kam es vor wenigen Tagen zu einem ernstlichen Kampf zwischen den Einwohnern und einem Polizei⸗Beamten und neun anderen Personen, welche einigs Verhaftungen vornehmen wollten. Der Polizei⸗Beamte und einer seiner Begleiter wurden verwundet. Die Einwohner zer⸗ streuten sich endlich, nachdem sie noch dem Dom Miguel Viva gebracht.

Fuͤnf von den kleinen Guerilla⸗Banden in Algarbien, die von den Truppen der Koͤnigin verfolgt werden, haben den i9⸗ nen angebotenen Pardon angenommen und wesentlich dazu mit gewirkt, einige starke Trupps ihrer fruͤheren Kameraden aus den festen Stellungen im Gebirge zu vertreiben.

Moldau und Wallachei.

Eine Mittheilung aus Bucharest in dem Boͤrsenöblag⸗ fuͤr den Deutschen VBuchhandel giebt interessante a richten uͤber die Fortschritte, die seit einem Jahrzeh

Pflege der National⸗Literatur und der literarische Verkeh 8

ei, unter dem Schutze und der Unterstuͤtzung der

dek W.lg hei, nns gemacht haben. Vor jener Zeit gab es nur vortigennsche Zeitung in der National⸗Sprache, jetzt schon drei. eine valg erscheinen eine periodische Schrift: „Museum natio- Uebene Konrektor Aaron herausgegeben, und eine „Mode⸗ dal.„, die beide ansehnlichen Absatz haben. Vor 1837 gab Zeitung, harest nur eine Buchdruckerei, seitdem aber sind vier v nhätigsten Gange, zu welchen in kurzem noch eine fuͤnfte 8 wird. Aaron schreibt die Geschichte der Wallachei in vmn ndessprache, von welcher bereits der dritte Band erschie⸗ 8 ii Ein Wallachisches Woͤrterbuch, von den Lehrern der n ul⸗Ephorie St. Sava unter der Leitung des Direktors Marc Hmisse und des Ritters von Poyenar seit Jahren bearbeitet, Leickt der Vollendung entgegen. Außerdem wird ein Walla⸗ vsch⸗Franzoͤsisches Woͤrterbuch von dem Professor Vaillant und 1 Franzosisch⸗Wallachisches von dem Professor Malitsch her⸗ din 8 ben. Ein sorgfaͤltig bearbeiteter Hof⸗ und Staats⸗Ka⸗ ausgegefar. 1838 mit geschichtlichen und statistischen Anmerkun⸗ 1g. Wallachischer und Franzoͤsischer Sprache gab der Hof⸗ Fauchhaͤndler Walbaum heraus, der zugleich einen Volkskalender seferte, von weschem er mehrere 1000 Exemplare zur unentgelt⸗ schen Vertheilung an die aͤrmere Vevöoͤlkerung des Landes der gegierung uͤbergab. Dieser thaͤtige Mann, der seine Buch⸗ undlung 1828 gruͤndete und seirdem eine Buchdruckerei und (ine lithographische Anstalt mit derselben verband, hat fuͤr seine Unstrengungen, den Bewohnern des Landes die Mittel zur Zerbreitung der Aufklaͤrung und Volksbildung zu verschaffen, an von der Regierung oͤffentlich bekannt gemachtes Belobungs⸗

reiben erhalten.

3 Hülanp.

Berlin, 12. Juni. Des Koͤnigl. General⸗Lieutenants und General⸗Gouverneurs von Neu⸗Vorpommern, Herrn Fuͤrsten Malte zu Purhus Durchlaucht, dessen Abreise nach London be⸗ keits in Mr. 159 dieser Zeitung gemeldet worden, begiebt sich ber Hamburg nach genannter Residenz, um in der Eigenschaft eines außerordentlichen Botschafters Sr. Majestaͤt des Koͤnigs in Allerhoͤchstdero Namen der bevorstehenden Feier der Kroͤ⸗ nung Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin von Großbritanien beizu⸗ wohnen. In dem Gefolge Sr. Duͤrchlaucht befinden sich außer dem ihm als Botschafts⸗ Secretair beigegebenen Kammerherrn und Legations⸗Secretair Grafen Arthur von Bernstorff als Eh⸗ ren⸗Kavaliere der Botschaft: der Legations⸗Secretair Graf Maxi⸗ milian von Hatzfeld, der Kammerherr und Legations⸗Secretair Graf Albert von Pourtales, der Kammerherr von Saldern auf Lepien, der Freiherr von Krassow und der Lieutenant im ersten Garde⸗Regiment, von Berg.

Stralsund, 6. Juni. Da die im vorigen Jahre von dem Land⸗Kasten im Regierungs⸗Bezirk Stralsund veranstaltete

Subscription zu freiwilligen Beitraͤgen, Behufs eines zu bil⸗

dnden Provinzialfonds zur Versorgung derjenigen Armen, welche zwar dem Lande im Ganzen, grundsaͤtzlich aber keiner einzelnen Kommune angehoͤren, nicht von dem erwarteten Er⸗ folg gewesen ist, so haben die zum Kommunal⸗Landtag versam⸗ melten Staͤnde sich veranlaßt gesehen, zur Ausschreibung einer Armen⸗Steuer uͤberzugehen, um auf diesem Wege dem Beduͤrf⸗ niß abzuhelfen und die gemeinschaftliche Last gleichmaͤßig zu vertheilen.

Gumbinnen, 7. Juni. Auch wir entbehren der Heil⸗ nellen nicht. In einem freundlichen Garten dicht an der Pro⸗ genade des hiefigen Orts, sprudelt eine solche in einem dazu ingerichteten Haͤäuschen, die, obgleich chemisch noch nicht un⸗ tersucht, vorzuͤglich eisenhaltigen Ocker und Schwefeltheile ent⸗ hilt und bei Rheumatismen und gichtischen Anfaͤllen ihre Vohlthaͤtigkeit schon oft an den Tag gelegt hat. Sie wird hanptsaͤchlich zum Baden benutzt und das Haus hat zu dem Ende mehrere bequem eingerichtete Badezellen. Eine andere Mineralquelle entspringt etwa 2 Meilen von hier in Kl. Szitt⸗ hmen, deren Ruf sich immer mehr verbreitet und welche der Krez⸗Phystkus Dr. Friese vom Fiskus gekauft hat, nebst dem ͤthigen Terrain zur Anlegung eines Badehauses und Ver⸗ sammlungssaals, wodurch die Anstalt mehr Ausdehnung erhal⸗ ien wird. Obgleich nach der Analyse nicht eben reich an Eisen, Natron und Kohlensaͤure, ist sie doch gegen Gicht, Rheuma⸗ ismen, Laͤhmungen, so wie 8 Trinken gegen einige andere Krankheiten recht wirksam. Eine dritte Quelle im Dorfe Thu⸗ en, etwa eine halbe Meile von hier, verlor ihre Kraͤfte und ersegte, als man ihr 1789, bei dem Bau eines Gesundbrun⸗ nens, nachgrub.

Die Justiz⸗Beameen hiesiger Provinz haben eine Unter⸗ ützungs⸗Anstait beduͤrftiger Kinder von Beamten dieser Art zu Insterburg gestiftet, deren Statuten unterm 12. Januar b. von des Koͤnigs Majestaͤt genehmigt worden sind. Dreslau, 9. Juni. Von den heftigen und verheerenden Gewittern, welche sich seit kurzem ereigneten, wurde das, wel⸗ ches am 26sten v. M. mehrere Ortschaften des Hirschberger Lhales traf, besonders fuͤr Voigtsdorf verderblich. Es entlud sich naͤmlich zu beiden Seiten der Berge des Dorfes gerade N Mittagszeit durch einen Wolkenbruch; der herabstroͤmende

Negen schwellte den Dorfbach zu einem Strome an, welcher ie Gaͤrten grose und gut gebaute Holzschuppen und alles, was sich darin befand, mait fortriß. Ein Haus ward so unterspuͤhlt, daß es sinem Einsturz nahet. Binnen einer Stunde waren die schoͤnen varken mit Steinen uͤberfuͤhrt und der Wassergraben so zerrissen und migroßen und kleinen Steinen angefuͤllt, daß das Wasser gezwungen nar, sich an vielen Stellen durch die Gaͤrten einen neuen Lauf ssuchen. In der evangelischen Kirche stand das Wasser bei— he bis zur ersten Altarstufe. Seit 1779 hat Voigtsdorf

scht so große Wassersluth erlitten, und selbst die damalige war 61 6 schlimm. Die Gemeinde duͤrfte schwerlich im Stande öah den verheerten Boden ohne fremde Huͤlfe wieder in guten 1a. zu setzen, da schon vor zwei Jahren das Wasser dem⸗ en nachtheilig geworden war. Am naͤmlichen Tage suchte

iedeberg ein Wolkenbruch heim, der vielen Schaden

Magdeburg, 2. Juni. oirk ist eine neue Landbau oegebaumeister Groß⸗Oschersleben seinen Sitz nehmen wird. anhaben die Landbaukreise dieses Bezirks, deren kuͤnftig acht hterden, eine andere Eintheilung erhalten. Die mit Er⸗ fal nsgder diesjaͤhrigen Schifffahrt von der Elb⸗Dampsschiff⸗ astg,n ellschaft hierselbst ins Leben gesetzte regelmaͤßige Fahrt von . Rer⸗ und Hamburg mit dem Dampfschiff „Kronprinz von Preußen“, erfreut sich eines

Fortga —er den dgs. Das Schiff,

Fuͤr den hiesigen Regierungs⸗ 5 bbau⸗Inspektorstelle errichtet und dem Pelizaeus in Minden ertheilt worden, welcher

welches jeden Sonntag von hier und

n) in 33,

Gemaͤlde von Grothaus, Karing, Mila, Muͤcke,

Ahlborn, van Behr, Blechen, Brandes, Ohemunt,

671

stets volle Ladung und abwäͤrts durchschnittlich 50 bis 60 Pas⸗ sagiere. Die Gesellschaft beeifert sich 82 das zweite groͤßere Schiff, welches fuͤr 800 bis 1000 Ctr. Unterraum und beque⸗ men Platz fuͤr mehr als 100 Reisende hat, noch im Lauf des Sommers in die Fahrt zu bringen und soll auch mit dem Bau des dritten Dampfschiffs vorgeschritten werden, damit fuͤr die Verbindung mit Hamburg in dieser Art keine Unterbrechung zu besorgen ist. Die beiden ersten Schiffe sind hier gebaut und nur die Dampf⸗Maschinen aus Holland bezogen worden.

Merseburg, 9. Juni. Die hiesige Kanigliche Regierung hat in ihrem Amtsblatte ein Regulativ vom 20. Mai uͤber das Floͤßen mit Langholz auf der Saale bekannt gemacht, welches bestimmt, von welcher Groͤße und Beschaffenheit die Floͤße seyn, bei welchem Wasserstand und unter welchen anderen Bedingun⸗ gen sie uͤber die verschiedenen Wehre auf der Saale gehen und daß die Floͤße, wenn sie das Wehr statt der Schleuse passiren, das angeordnete Schleusengeld zu entrichten

aben.

Halle, 9. Juni. Der hiesige Kunst⸗Verein hat seine diesjaͤhrige Gemaͤlde⸗Ausstellung am 1sten d. M. eroͤffnet und der bereits ausgegebene Katalog zaͤhlt ohne den Nachtrag mehr als 600 Nummern. Da der Raum des Lokals nicht gestattet, mehr als den dritten Theil dieser Zahl auf einmal aufzustellen, so wird von Zeit zu Zeit eine Abwechselung damit stattfinden. Unter den jetzt aufgestellten befinden sich besonders historische Rosenfelder und Stilke, Genrebilder von Heß, Holm, Kaltenmoser und Pistorius, Landschafts⸗, Marine⸗ und Architektur⸗Bilder von Hasenpflug,

Lasinsky, Onoglio, Schirmer und vielen andern, Fruchtstuͤcke

uͤberschwemmte, fast alle Bruͤcken, Steige, Zaͤune

In Folge des⸗

uͤber alle Erwartung guten

6 Mittwoch von Hamburg abgeht, und aufwaͤrts den Weg bbs abwaͤrts in 10 Stunden zuruͤcklegt, hat

von Schultz u. a.

Koblenz, 4. Juni. Von den 5 hier eingebrachten In⸗ dividuen, welche wegen Verdachts, den Gemeinde⸗Rechner Licht

im Dorfe Wied bei Altstadt in der Nacht vom 30. zum 31. Ja⸗

nuar d. J. beraubt und toͤdtlich gemißhandelt zu haben, einge⸗

zogen, von denen aber zwei bereits im verflossenen Monat wie⸗

der auf freien Fuß gestellt worden waren, hat sich der Gast⸗

wirth Imhaͤuser aus Eichelhort am 2ten d. M. mit seinem

baumwollenen Halstuch im Arresthause erhenkt.

Straf⸗Gesetzgebung.

Spo wie dem Staate bei Handhabung der Gerechtigkeit im

Interesse des Einzelnen daran gelegen seyn muß, „daß kein

Unschuldiger verurtheilt wird“, so liegt ihm andererseits im

Interesse des allgemeinen Wohls auch die Pflicht ob, dafuͤr zu

sorgen: „daß kein Schuldiger freigesprochen oder mit einer ge⸗ linderen als der gesetzlichen Strafe belegt werde“.

Aus diesem Grundsatze folgt im Allgemeinen, daß nicht

nur dem Angeklagten, sondern auch der Staats⸗Verwaltung ein Rechtsmittel gegen jedes Straf⸗Erkenntniß freistehen sollte. Der Deutsche Kriminal⸗Prozeß gestattet jedoch der Staats⸗ Verwaltung kein solches Rechtsmittel und die Preußische Kri— minal⸗Ordnung hat hieran nichts geaͤndert.

Nur im fiskalischen Untersuchungs⸗Verfahren hat die All⸗ gemeine Gerichts⸗Ordnung in gewissen Faͤllen das Rechtsmittel der fuͤr zulaͤssig erklaͤrt.

Als in der neuesten Zeit in der Verordnung vom 14. Dezember 1833 §. 4 in Untersuchungssachen wegen Steuer⸗ und gegen Beamte wegen Dienst⸗Vergehen sowohl dem Ver⸗ urtheilten, als der betheiligten Staats⸗ oder Dienst⸗Behoͤrde das außerordentliche Rechtsmittel der Nichtigkeits⸗Beschwerde bewilligt worden war, konnte der in der Praxis oft hervorge⸗ tretene Uebelstand nicht unbeachtet bleiben, daß in den gegen Beamte wegen gemeiner oder Dienst⸗Vergehen eingeleiteten Kriminal⸗Untersuchungen der vorgesetzten Behoͤrde kein Mittel

in den Erkenntnissen erster Instanz aufgestellt worden, zu ruͤ⸗ gen⸗ Nnng durch ein Erkenntniß der hoͤheren Instanz beseitigen zu lassen. Man gelangte zu der Ueberzeugung, daß das bei fiskali⸗ schen Untersuchungen der vorgesetzten Behoͤrde verstattete Rechts⸗ mittel der Aggravation auch bei Kriminal⸗Untersuchungen gegen Beamte gestattet werden muͤsse, da kein innerer Grund vorlag, in dieser Beziehung zwischen den Kriminal⸗ und fiska⸗ lischen Untersuchungen einen Unterschied eintreten zu lassen. Auf den Antrag der Justiz⸗Minister und nach eingeholtem Gutachten einer Staatsraths⸗Kommission haben daher des Koͤ⸗ nigs Majestaͤt mittelst Allerhoͤchster Kabinets⸗Ordre vom 25. Maͤrz 1834 (Gesetz⸗Sammlung fuͤr 1834 S. 63) festgesetzt: daß auch in den wider Civil⸗Beamte, es sey wegen Dienst⸗ Vergehen oder wegen gemeiner Verbrechen eingeleiteten Kri⸗ minal⸗Untersuchungen dem Departements⸗Chef des Beamten, sowohl im Falle der Freisprechung, als wegen zu gelinde er⸗ scheinender Bestrafung das in fiskalischen Untersuchungen zu⸗ laͤssige Rechtsmittel gestattet und das in der Prozeß⸗Ordnung Tit. 35. §§. 98 99 100 vorgeschriebene Verfahren mit einigen in beiden Formen der Untersuchung zu beobachtenden Mo⸗ dificationen in Anwendung gebracht werden solle. Zu diesen Modificationen gehoͤrte insbesondere auch folgende Bestimmung des §. 1: „Das Rechtsmittel muß binnen drei Monaten nach Eroͤf⸗ nung des Erkenntnisses angemeldet werden, widrigenfalls die Rechtskraft eintritt“,

welche bei einigen Gerichten zu der Meinung Veranlassung gab, wie es nur erforderlich sey, daß das Rechtsmittel innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten eingelegt werde, dann aber zur naͤheren Ausfuͤhrung und Begruͤndung der Aggravation eine anderweitige Frist in Antrag ge⸗ bracht und gestattet werden koͤnne.

Diese Meinung konnte nicht fuͤr die richtige erachtet werden.

Im §. 98 Thl. I. Tit. 35 der Allgemeinen Gerichts⸗Ord⸗ nung ist naͤmlich fuͤr fiskalische Untersuchungen festgesetzt, daß die Behoͤrde, welche von dem Aggravations⸗Rechtsmittel Ge⸗ brauch machen will und kann, dasselbe binnen vier Wochen von der Publication des Erkenntnisses angerechnet, durch Ein⸗ reichen der schriftlichen Ausfuͤhrung einzulegen habe, welche sodann dem Denunciaten zur schriftlichen, binnen praͤ⸗ klusivischer Frist einzureichenden Beantwortung mitzutheilen, und daß nach Ablauf dieser Frist mit Vorlegung der Akten zum Spruche zu verfahren sey.

Nach dieser Gesetzstelle muß also die Anmeldung und Aus⸗ fuͤhrung des Rechtsmittels innerhalb jenes Zeitraums erfolgen, die Gestattung einer zweiten besonderen Frist zur Ausfuͤhrung aber ist unzuläͤssig.

Die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 25. Maͤrz 1834 haͤlt in ihrem Eingange fuͤr beide Formen der Untersuchung die Be⸗ stimmung des §. 98 insoweit ausdruͤcklich aufrecht, als sie die⸗ selbe nicht abaͤndert.

die Anmeldungsfrist von vier Wochen auf drei Monate, keines⸗

gegeben war, unrichtige Gesetz⸗Erklaͤrungen, Ansichten ꝛc., welche

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V

Der oben woͤrtlich angefuͤhrte §. 1 derselben erstreckt nur t 8 ßen muͤssen, nach der oft angewandten Form: „Ungea

weges Küasses irt er, oder eine andere Stelle des Gesetzes den §. 98 in der Beziehung, als solcher bestimmt, daß mit der Anmeldung des Rechtsmittels auch die Ausfuͤhrung binnen der gesetzlichen Anmeldungsfrist verbunden werden muͤsse. Diese letztere Bestimmung ist daher durch die Allerhoͤchste Kabinets⸗ Ordre vom 25. Mäarz 1834 fuͤr beide Formen der Untersuchung

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ach der ebengedachten Kabinets⸗Ordre sollte nur die Frist uͤberhaupt verlaͤngert, nicht aber sollen diejenigen Handlungen veraͤndert werden, welche innerhalb des Laufes derselben vorzu⸗ nehmen sind. Die Frist sollte verlaͤngert werden, weil sie zu kurz war. Zur bloßen Anmeldung des Rechtsmittels mit der Befugniß der Behoͤrde, nach Ablauf der Frist das Rechts⸗ mittel auszufuͤhren, oder demselben wieder zu entsagen, war ein Zeitraum von vier Wochen lang genug, wohl aber konnte sie oͤfter zu kurz seyn, um innerhalb derselben auch die Ausfuͤhrung zu bewirken, und gerade zum Zwecke dieser wurde sie erstreckt, so daß außer den festgesetzten drei Monaten eine besondere Frist zur Ausfuͤhrung des Rechtsmittels um so weniger stattfinden konnte, als auch bei dem Rechtsmittel der Nichtigkeits⸗Beschwerde nach §. 11 der Verordnung vom 14. Dezember 1833 die An⸗ meldung und Ausfuͤhrung desselben binnen der gesetzlichen Frist erfolgen muß.

Erwaͤgt man, daß die fiskalische Behoͤrde, welcher das Rechtsmittel zusteht, schon vor der gerichtlichen Untersuchun und waͤhrend des Laufs derselben alle zur Sache gehoͤrigen fak⸗ tischen Punkte zu ermitteln, aufzuklaͤren und dem Inquirenten vorzulegen hat, mithin auch nach erlassenem Urtheile die Män⸗ gel der Untersuchung sofort aufzustellen im Stande seyn muß, die etwa spaͤter ermittelten einzelnen faktischen Umstaͤnde aber,

so wie die Rechtsausfuͤhrung sehr wohl binnen der Frist von drei Monaten beibringen kann, so erscheint eine besondere wei⸗

tere Ausfuͤhrungsfrist fuͤr die Behoͤrden eben so unnoͤthig als

sie mir den, dem Angeschuldigten gebuͤhrenden Ruͤcksichten un⸗ vereinbar ist.

So wenig nun auch die Auslegung der Allerhoͤchsten Ka⸗

binets⸗Ordre hiernach zweifelhaft erscheinen mochte, so war es

doch nothwendig,

zur Beseitigung des verschiedenen Verfahrens der Gerichte eine

lllerhoͤchste Declaration zu erwirken, welche

uunterm 29. April d. J. erfolgt und durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt gemacht, auch in Nr. 150 der Staats⸗Zeitung ihrem Inhalt nach bereits mitgetheilt worden ist.

Berichtigung. Im gestrigen Blatte der St. Ztg., S. 668, Sp. 2, Z. 9, statt: „Waare“, lies: Wolle.

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Ueber die letzten Franzoͤsischen Kammer⸗Verhan lungen in Betreff des Unterrichtswesens.

Das Unterrichtswesen ist wieder in der Franzoͤsischen Kam⸗ mer zur Sprache gekommen. Verschiedene Ansichten sind ver⸗ nommen worden, aber ein weiterer Erfolg wird wohl nicht dar⸗ aus ee geaggen Alle die einzelnen Momente, die sich be⸗ kaͤmpfen, moͤgen jedoch leicht zu einer friedlichen Einheit ver⸗ soͤhnt werden. Oft hat man bei diesen Anlaͤssen Preußens er⸗

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waͤhnt, warum ist man nicht auch jetzt darauf gekommen, man

wuͤrde die gesuchte Idee hier schon verwirklicht gesehen haben. Jene Versoͤhnung des Streitigen aber erblickt man hier

also. Zunaäͤchst ist die Trennung derer, welche nur eine niedere

Bildung gewinnen koͤnnen, in den Elementarschulen, von den Uebrigen, welche der hoͤheren nachstreben, außer Zweifel. Fuͤr jene sind die Gegenstaͤnde beschraͤnkter und auch deren Behand⸗ lung ist eine andere.

Bei denen, welche eine allgemeine, hoͤhere Bildung suchen, wird sich eine große Verschiedenheit in Betreff ihres spaͤteren Berufslebens geltend machen wollen. Aber der wird so begeg⸗ net: Eine allgemeine, rein menschliche Bildung soll ihnen allen werden, die naͤmlich in die Uebung und Entfaltung aller Geisteskraͤfte, und in die Einweihung in alle die be⸗ sonderen Kenntnisse, welche die fortgeschrittene Zeit for⸗ dert, zu setzen ist. Hier kommt denn allerdings eine nicht ge⸗ ringe Zahl von Gegenständen zum Vorschein; aber die noth⸗ wendige Ueberwaͤltigung derselben, und dabei die noch wichti⸗

ere Anregung und Leitung der eigenen Selbstthaͤtigkeit der ugend, und der Spielraum, welcher der Individualitaͤt inner⸗ halb des Gebiets der allgemeinen Leistungen gelassen werden muß, werden alle ihr Recht erhalten, wenn 1) die hinlaͤngliche Zeit dem Schulunterrichte zugestanden wird und nicht in Monden gelernt werden soll, wozu Jahre noͤthig sind; 2) wenn nicht alle Gegenstaͤnde zugleich, sondern viele nach einander, oder ver⸗ bunden vorgetragen werden, und endlich 3) wenn man das ge⸗ hoͤrige Maß beobachtet. Nur eing fuͤhrt soll die Jugend in die Gegenstaäͤnde werden. Dabei ist aber nicht Oberflaͤchlichkeit zu fuͤrchten, denn es kommt nur auf die Hauptpunkte und den eigentlichen Kern der Sache uͤberall an, und auf die klare Dar⸗ legung des inneren Zusammenhanges aller einzelnen Momente. Das Detail oder die sogenannte Gruͤndlichkeit, die im Massen⸗ haften besteht, sind nur schaͤdlich: in diesen liegt das multa.

Die Gegenstaͤnde, welche dieser allgemeinen Bildung an⸗ gehoͤren, zu bezeichnen, ist hier nicht am Orte; darauf kommt es auch jetzt eben nicht an, ob man uns einen mehr oder we⸗ niger einraͤumt; im Ganzen wird man leicht einig seyn. Naͤchst diesen giebt es nun Unterrichtszweige, die einem oder dem anderen spaͤteren Lebensberufe speziell als Vorbereitung noͤthig sind und die also zu jenen allgemeinen hinzutreten; als Beispiel nennen wir das Hebraͤische. Diese Verschiedenheit ist aber zum Theil nur relativ und konnte anderntheils leicht auch zu einer sehr großen Zahl von Absonderungen fuͤhren. Zwei Haupttheile genuͤgen jedoch: in den Gymnasten und hoͤheren Buͤrgerschulen stellen sie sich dar. In kleinen Städten, die beide nicht neben einander haben koͤnnen, wird eine oder die andere Art der Anstalt die Grundlage bilden und durch Neben⸗ stunden und Erlassen einzelner Gegenstaͤnde, der benannten An⸗ stalt, zugleich fuͤr diesenigen Sorge getragen, welche dem andern Bildungskreise eigentlich zufielen. Mehr als solche Besonde⸗ rungen der allgemeinen Bildungs⸗Gegenstaͤnde gehoͤrt nicht in die Schulen uͤberhaupt; dafuͤr sind dann die Speclalschulen al⸗ ler Art, die auf Grundlage der allgemeinen Bildung ihr Fach lehren moͤgen.

Der in jenen Verhandlungen aufgestellte Satz, daß aus den so getadelten Schulen vor 50 Jahren doch alle die Maͤn⸗

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ner hervorgegangen, die der Stolz Frankreichs sind, und die

Schulen also doch nicht so schlecht seyn koͤnnten, ist in verschi⸗ ö

denen Formen und Beziehungen nur zu oft schon ausgespro-

ihm waͤre uͤberall jedes Fortschreiten aufgehoben! Er haͤtte hei⸗

chtet

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chen worden. Er ist aber eben so unwahr als verderblich. Nach