1838 / 165 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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r. bis inck. 8 Gaudischkehmen düns 12 Gaynen

Gehlweiden à (Gelland 12 Georgenburg

Waltersmühle 2. Wansen Wapendorf 3. Wargitten 2. Wargelitten Waplitz Warneinen B. Warweiden Weinsdorf 3. Werden Wickerau Wienken -]. Wiersbau Wiese

16 Glinken 2 Glombowen 6 Götzhöfen

Gr. Gollubien Gorszitzen Grabowen Grendashof Grigulienen 8. Gronden Grünhöfchen 2. Grünheide Grunau Grünwalde Guddellen Guhsen 14. Guhsen 15. Guhsen 18. Groß Guja Groß Guja Groß Guja 5. Groß Guja 9. Groß Guja 11. Groß Reu⸗Guja Klein Guja Gurnen Gurren Gutten

aarzen 3.

aasznen Heinrichshöfen

1 1 1 1 2 1 1 6 Glashütte 1 1 1 1 3

Wilamowen 1 Wittigwalde 1 Wittmannsdorf 1 Wodigehuen 1 Wodigehnen 4. 1 Wölken 1 Wölken 2. 1 Wolfsd orf 1. 1 Workallen 1 Worplack 1 Ziegenberg 1 Zworadden 1

3) Pfandbriefe Angerburg⸗ schen Departements.

Baitkowen 1 54 Ballethen 1 12 Ballethgirren Ballupöhnen 2. Barrachelen 2. Baranowen Baubeln Baugskorallen Berghöfchen Bersteninken Bialla

Bialla 2. Biedaschken 2. Biedaschken 3. Biedaschken 5. Biedaschken 7. Birkeuwalde Blaudau Blockiumen Blumberg Bodschwinken 2. Borken Borken 1. Bosemtmwm Bothau

Brassen 1. Bredauen Bredienen Breitenstein Brindlacken Klein Brittanien Broszowen 6. Broszowen 8. Broszowen 9. Broszowen 15. Broszowen 19 Broszowen 20. Broszowen 21. Broszowen 23. Broszowen 24. Broszowen 27. Buddern Budschen 1. Budwetschen Bürgerhuber 4. Bürgerhuber 3. Daniellen Dlottowen Dlugikont Doliewen Dombrowkeu Dombrowken 8. Dorschen Draupchen 1. Draupchen 24 Drosdowen Drozwalde Dumpen Dunaiken 1. 3. Dwarischken

18 2 6

258 3

48

16 4

29 3 7

24

35

eybutten ohenwiese 2. ohenwiese 5. eSene 6. aegenberg Jaenischken ee egodnen Jeksterken Jergutschen lmen A. Ilmen B. Ilmen C. lmen 2. ljmen 3. Ilmen 5. lmen 6. Reu⸗Jucha Juckstein

Laugallen 7Lehnarten Leitnerswalde Lenken Lenkuck Klein Lenkuck Lenkutschen Lenkeninken Lentenbude 1.

Lindeuberg

Linkuhnen Luppken Marlinowen 18. Malinken Masergut Meschken Miechowen Milchbude Mitschullen 1.

2 S S2 US. 82S2SeSgAS.

Malienen Nagurren Nardt Narpgallen Neuhof

54 Nordenthal

8 Nieder⸗Notisten 1 16 / Rotrienen Klein Gablick 21 Nowischken Gansenstein 35 Ranten

Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachung der wird hierdurch angezeigt, daß die Konvertirung nebst vom 1. Juni bis 15. Augu

A fr & —,—ö462—ö—-ö——ö——'—öIöqq,y—qqqn—q q——qqöq——qööqqE InS 22 2 —6—

vom 16. August bis 1. September, Nachm

18☛

13 Georgenburg Mühle

Heinrichsdorrf

Reuhof⸗Lasdehnen 1.

Lesgewangminnen

Lindicken 2.

Miodunsken A. B.

Aerx 8 11““

13 Norwischkeiten 11. 3 Zargen

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8 8 4 1 4 1 . R 4218 r. Ae

1 bis incl. 9

Nr. 14 bis incl. 34 5 40 9 12 35 35 66

Rafkowen 11 [Rakowen 1. Z 81 Naudoenatschen 4 (Rdzawen 85 85 Regelnitzen Regulowken 11 Reussen 8 Reuschendorf 21 [Klein Rhein Ribben Klein Rogallen A1 [Rogainen 16 Rogonnen 13 Rohrfeld 9 (Rossoggen 9 Greß Rosinsko 16 Rostken Rudwangen 1. Ruden 5. 1t 28 Sakautschen Santilten 7 Schaumburgsfelde 6 (Scheiba 4 Schillehlen 1. 7 (Schilleninken 9 Schreitlaugken 6 Schudereiten 1. 5 Schesten 5. Serpenten 20. Klein Siewken Skaticken Gr. Skirbs Skok Sobiechen Soldahnen 1. u. 14. 8 Sommerau 8 b28 Sorquitten 8 Spiergsten 1. Statzen Steinort 8 Sterkeninken 1. Storchenberg Gr. Strengeln 3. Gr. Strengeln 6. Gr. Stürlack Kl. Sunkeln Spydden Simbken Tauroggen 5 Thierenberg Thiergarten?: Thiergarten 12. Thiergarten 13. Thiergarten 14. Feiergnten 26. Thiergarten 27 Thiergarten 29. Thiergarten 32. Thiergarten 34. Tilsewischken Tranatenberg Trumpeiten 1. b Gr. Trumpeiten 6 u. 7. Gr. Trumpeiten 13 Trumpeiten 15. Tusseinen Warkau Warskillen 26. Weissenburg 14. Wensoewen Wensowken 7. Wenzischken Wenzken 3. Wertheim Wessolowen 12. Wessolowen 18. Wessolowen 19. Wessolowen 20. Wessolowen 26. Klein Wessolowen Werder 11u“ Wilhelmsberg 3 Wilken 33 Winge 22 139 Wischwill

10 Wossau

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1 zarzazden azkowen ö 18 Swion 8— 16 62 Hochlöbl. Ostpreußischen General⸗Landschafts⸗Direction Prämien⸗Auszahlung für die Ostpreuß. Pfandbriefe st, 9 12 Uhr, ttags 3 6 Uhr,

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vom 2. September bis 15. Oktober, Vormittags 9 12 Uhr,

siattfindet. Der konvertirte,

mit dem Konvertirungs⸗Stempel versehene Pfandbrief wird sofort zurückgegeben, und

den Inhabern zuͤgleich eine Empfangs⸗Bescheinigung (Recognition) über die zu dem Pfandbriefe gehörenden noch nicht fälligen Aprezentigen Coupons, welche mit dem Pfandbriefe einzureichen sind, ertheilt, deren Aus⸗ tausch gegen die neuen 3 ½2 prozentigen Coupons ohne weitere Porto⸗Vergütigung, gleich nach Eingang von

den 26. Mai 1838.

Berlin, Ostpreuß. 85½

Königsberg geschieht.

neral⸗Landschafts⸗Agentur. . W. Behrendt, Neue Schönhauser Straße Nr. 9.

Da über den Nachlaß des am 7. Oktober 1837 zu Düsseldorff verstorbenen Hof⸗Marschalls Karl Alexan⸗ der Wilhelm Grafen v. Hacke auf Antrag der Bene⸗ sijial⸗Erben durch die gee, Se vom 6. November v. J. der erbschaftliche Liqnidations⸗Prozeß eröffnet ist, so werden die sämmtlichen Gläubiger hierdurch vorgeladen, sich in dem angesetzten Liquidations⸗Termine am 19. September d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kammergerichts⸗Assessor Hoppe zu gestellen,

desgleichen die auf 280 Thlr.

an Ackerlaaud A Morg. 56 ¶QRuth., an Gartenland J“ 144

an Hof und Baustelle. 1 25 an Wiesen 24 140 an Sumpfwiesen 9

an Teich nebst Rohrung 4 110

zusammen 50 Morg. 116 —‿Ruth., cher glr. 12 sgr. à pf. geschätzten Materialien des alten Mühlengebäudes, endlich das

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den Betrag und die Art ihrer Forderung anzugeben, die vorhandenen Dokumente urschriftlich vorzulegen,

Mühlen⸗Inventarium vom 1. Oktober 1838 ab meist⸗

auch sich üͤber die Beibehaltung des bestellten Interims⸗ Kurators zu erklären. vh; werden die Justiz⸗ Kemmissarten Ciborovius, Dr. Kahle und Becher als Bevollmächtigte vorgeschlagen. Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer etwanigen Vorrechte für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich melden⸗ den Gläubiger von der Masse etwa übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden. Berlin, den 3. Mai 1838. Köönigl. Preuß. Kammergericht.

3 Publikandum. 88

Es soll die Wasserkraft der Reuen Mühle zu Alt⸗ Ruppin von 8 Mabhlgängen nebst den zu dieser Mühle gehörigen Ländereien, als:

8

den ne

bietend verkauft werden, wozu ein Termin auf den 10. August 1838, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rentamte Alt⸗Ruppin, vor dem Regierungs⸗ Rathe Kienitz, angesetzt worden.

Das niedrigste Kaufgeld ist auf 10,336 Thlr. 5 sgr. 5 pf., halb am 1. Oktober 1838 und halb am 1. Okto⸗ ber 1839 zahlbar, neben einem Domainenzinse von 150 Thlr. jährlich und der gesetzlichen Grundsteuer, welche für jetzt auf 22 Thlr. 5 sgr. jährlich sesigesetzt ist, bestimmt, und werden Gebote unter diesen Beträͤ⸗ gen nicht angenommen.

Das Grundstück liegt am Rhinflusse, unweit der Städte Alt⸗ und Neu⸗Ruppin, 8 Meilen von Ber⸗ lin, in einer bevölkerten, gewerbreichen Gegend, in der Nähe der großen Ruppiner und Zechliner Forsten und des Torfstichs bei Linum, und steht dasselbe durch uerdings schiffbar gemachten Rhin⸗Fluß mit der

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8 I⸗

4 2 . 456 5 s 4 6

Umgegend und der Stadt Berlin in Verbindung. Es

ist seither als Mahlmühle benutzt worden, eignet sich

za 87 zu einer Wollspinnerei⸗Anstalt und Metall⸗ abrik.

Die nähern Kaufbedingungen sind hier in der Do⸗ mainen⸗Registratur und auf dem Rentamte Alt⸗Rup⸗ pin, so wie auch auf dem Rentamte Mühlenhoff zu Berlin, einzusehen, woselbst man auch Abschrift dieser Bedingungen gegen Entrichtung der Kopial⸗Gebühren erhalten kann.

Potsdam, den 19. April 1838.

„Khoönigl. Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Mothwendiger Verkauf. Die den Geschwistern v. Dankelmann resp. deren Erben zugehörigen, im Herzogthume Sachsen im Quer⸗ furter Kreise belegenen Allodial⸗Rittergüter zu Loders⸗ leben, das Marschall⸗ und Schuttsacksche genannt, ab⸗

Zgeschätzt auf 75,615 Thlr. 5 sgr. 6 pf. zufolge der nebst

JH in der Registratur einzusehenden

axe, so

am 29. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die

v8 werden im Termine bekannt gemacht

werden.

Naumburg, den 22. Mai 1838.

Erster Senat des Königl. Preußischen Ober⸗

Landesgerichts. 8 Mahlmann. 8989

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Oeffentliche Bekanntmachung. Der verstorbene Ritterschafts⸗Direktor Hans Friedrich Gustav von Calbo hat in seinem unterm 8. August 1837 errichteten gerichtlichen Testamente bestimmt, daß die über seinen Sohn Tassilo Bojuslaw von Calbo

eingeleitete Kuratel nicht mit dem 24sten Sase

3 aufhören, vielmehr jedenfalls bis zu seinem zurückge⸗

legten 30sten Lebensjahre fortgesetzt werden soll.

Da der Tassilo Bojuslaw von Calbo am 25. Mai c. das vier und zwanzigste Lebensjahr erreicht hat, so wird diese Bestimmung in Gemäßheit des §. 698 Tit. 18 Th. II. des Allgemeinen Landrechts hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 5. Juni 1838.

Königl. Preuß. Kurmärksches Pupilleu⸗

HLAETET“

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t Aus zaug.

Alle diejenigen, welche an das dem Ackerbürger J. C. Braun zu Grimmen von dem Special⸗Bevollmaͤch⸗ tigten der nachgebliebenen Töchter und Nachfolger der verstorbenen Hauptmannin Bancamp geborenen von Herzberg auf Platenberg verkaufte, im Franzburger Kreise und Pütler Kirchspiel belegene Allodial⸗Gehöft Platenberg c. p. so wie an das den Verkänferinnen zustehende, Ebendemselben cedirte, annoch bis Ostern 1889 laufende Pachtrecht an der an Platenberg grän⸗ zenden Grünhufer Domanial⸗Parzele Nr. 4, der Kem⸗ pen genannt, nebst Saaten, Ackerarbeiten und Pacht⸗ vorschuß, Forderungen und Ansprüche machen zu kön⸗

IDzts

nen vermeinen, werden, mit Beziehung auf die den g

Stralsundischen Zeitungen in extenso eingerückten Proclamen vom heutigen Tage, hiermit geladen, solche in einem der auf den 14. Juni, den 5. und 23. Juli d. J.

anberaumten Liquidations⸗Termine, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Hofgericht speziell anzumelden und zu beglaubigen, bei Strafe der Präclusion, welche am 13. August cr. erkannt und vollzogen werden soll.

Datum Greifswald, den A. Mai 1838.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. 8 v. Möller, Praeses.

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Mit Beziehung auf die den Stralsundischen Zei⸗ tungen in extenso eingerückten Ladungen werden alle diejenigen, welche an die gesammte Verlassenschaft des verstorbenen Obersten, General⸗Adjutanten und Com⸗ mandeur des Königlichen Schwedlschen Schwerdt⸗Or⸗

2 dens, Baron Fritz von der Lanken⸗Wackenitz auf Bolde⸗

vitz, in specie an die dazu gehörenden Lehn⸗ und Fa⸗ milien⸗Güter, namentlich Boldevitz und Neuendorf im Gingster Kirchspiel, Vräßlit und Klein Lipsitz im Paziger Kirchspiel, und Zühlitz im Berger Kirchspiel, sämmtlich auf Rügen belegen, aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche machen zu können sich berechtigt erachten, hiermit geladen, solche in einem der folgenden Termine, als

am 5. und 26. Juli und 16. August d. J.,

Vormittags 10 Uhr,

vor dem Königlichen Hofgerichte anzumelden und zu beglaubigen, bei Vermeidung der Präklusion, welche vermittelst des am 6. September c. zu publicirenden Präklusiv⸗Abschiedes ausgesprochen und vollzogen wer⸗ den wird.

Datum Greifswald, den 19. Mai 1838. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern

““ und Rügen.

v. Möller, Praeses.

Ediktal⸗Ladung.

Der Georg Christian Wilhelm Piepenbrink, geboren u Limmer hiesigen Amts, ist im Jahre 1812 als Nusikus beim 1sten Westphälischen leichten Chasseur⸗ Regiment mit nach Rußland marschirt, hat seit dem 9. August 1812 keine Rachricht von sich gegeben und nach nicht genügenden Zeugnissen um ? eihnachten 1812 zu Grodno wahrscheinlich seinen Tod im Hospi⸗ tal gefunden. E

Auf Antrag seines Bruders, des Musikus Georg Piepenbrinf zu Hannover, wird nun der verschollene Georg Christian Wilhelm Piepenbrink, so wie Jeder, der von dessen Leben Nachricht besitzen möchte, aufge⸗ fordert, sich binnen Jahresfrist und spätestens

am 1. Juni 1839, 1

bei dem unterzeichneten Amte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und das ihm von seinem weiland Vater Johann Nikolaus Piepenbrink angefallene Ver⸗ mögen seinen nächsten Erben ausgeantwortet werden soll.

Das Erkenntniß, wodurch er für todt erklärt wird, soll bloß vor der Amtsstube affigirt und den Hanno⸗ verschen Anzeigen eingerückt werden.

Blumengu, den 14. Mai 1838. 8

8

Köoniglich Hannoversches Amt.

Wenn die hiesigen Bürger und Kaufleute Willem

Meverink und Johann Friedrich von Stade als exe- cutores testamenti der verstorbenen Christina Evers,

des weiland Joachim Matthias Evers Wittwe, geb

““

nach Heigoland befördert werden können,

Tage und

39714 EZETT 4 Meperin „dem hiesigen Ober⸗Gerichte die beregte Erblasferin ihre beiden abwesenrestelt daß soͤhne Willem Heinrich und Hans Meyerinf Bruͤder ihres Nachlasses mit eingesetzt, jedoch verfügt nn Erbe selben, eventualiter deren eheliche Leibeserben gerichtliches Proklama aufzufordern, sich innerh - Jahre zu melden, widrigenfalls die gedachte d zwei setzung als nicht geschehen betrachtet werden Erbesein besagten Testaments⸗Exekutoren solchemnach ll; die Erlassung eines Proklama geziemend bitten um e und dieser Bitte Statt gegeben worden, so we en 9 Gerichts wegen die beregten abwesenden Gebrüder en den Heinrich und Haus Mevperink, eventnaliter deren Willa Leibeserben, hiermittelst aufgefordert und citirt tdl Vermeidung der angedeuteten Folgen innerhalh sih de Jahre, a dato der letzten Bekanntmachung diese eier klams an gerechnet, beim hiesigen Ober⸗Gerichte 6s Pre⸗ den und gehörig zu legitimiren, widrigenfalls unt weh⸗ ihnen von der gedachten Wittwe Evers zngesezen em mögen nach Vorschrift der Testatricin verfahr Ver⸗ den wird. Wonach sich zu achten. Oren ner Altona, im Ober⸗Gerichte, den 23. Oktober 18 3⸗ Ex decreto Senatus. 8a..

9 (Ediktal⸗Citation.

Dem Dr. med. Martin La Roche von hier je dem Nachlasse seines bereits im Jahre 1805 1 al benen Vaters, des hiesigen Hof⸗Konditors La Fün einiges Vermögen angefallen, von welchem se sach, die Summe von 576 Thlr. 7 sgr. 1 pf. im Degrstm

des Herzoglichen Justiz⸗Kollegiums allhier befinder

Da nun der vorgenannte Dr. La Roche inzmwif zu Stephanowsky bei Moskau vberfa⸗ unbufta angeblich kinderlos mit Ted abgegangen, der Anfen halt seiner Intestat⸗Erben aber dem unterzeichnen Gerichte nicht durchgehends bekannt ist, so venhe hierdurch alle diejenigen, welche aus irgend 8” Grunde auf den hier befindlichen Erbantheil des 3 edachten Dr. La Roche einigen Anspruch zu naga aben, hierdurch beschieden, 8 den 11. Dezember d. J., wird seyn der Diensn

nach dem 2ten Advent⸗Sonntage, Vorm. 11 püb” vor dem Herzogl. Justiz⸗Kollegium allhier in Peri oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmäͤchtige bei Strafe der Ausschließung mit ihren Ansprüchen an besagtem Erbantheil und des Verlusts der Vn that der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, n erscheinen, ihre Ansprüche anzugeben und gehörg u bescheinigen, sodann aber weitere rechtliche Versügn zu gewarten. 3

Gotha, den 22. Mai 1838.

Sächs. Justiz⸗Kollegiun. 8 Brückner.

Bekanntmachung.

Das handeltreibende Publikum wird hierdurch te nachrichtigt, daß die Meßhandelswoche der diesjähregen hiesigen Laurentius⸗Messe mit dem 5. August d 3 ihren Anfang nimmt und das Auspacken der Kunei⸗ waaren Moß 8. 8 Juli, andern Waaren ha⸗ egen am 1. August, von Mitta 2 3 stattet ist. . e, v.

Braunschweig, den 8. Juni 1838. Herzogl. Ober⸗Inspectionder indir. Steuern

118S

(dikigi⸗Tabhung—

Der am 17. Januar 1768 zu Kurtscheid geborne Johann Matthias Zimmermann, welcher vor ¼ Jah⸗ ren als Tischler ausgewandert ist, seitdem aber von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben, oder seine etwaigen Leibes⸗ oder Testaments⸗Erben, wer⸗ den hiermit aufgefordert, sich innerhalb drei Nonaten a dato vor der unterzeichneten Behörde zu sisären vnd das dem J. M. Zimmermann gehörige, unter Kurmul stehende Vermögen in Empfang zu nehmen, widriggn⸗ falls der Abwesende, da er bereits das 7o0ste Lebent⸗ jahr überschritten hat, für todt erklärt und das Pa⸗ mögen desselben nach Maßgabe der Verordnung von 21. Mai 1781 seinen darum nachsuchenden Geschwistem und Geschwister⸗Kindern, so wie dem an die Stell⸗ eines der Geschwister, durch Ankauf dessen etwaige Erbansprüiche, getretenen Friedrich Lux zu Neuwied, als Eigenthum übergeben werden soll.

Waldbreitbach, den 18. April 1838.

Fürstlich Wiedisches Justiz⸗Amt AKAKRNieuerburg. Kalt.

Nord⸗Seebad der Insel Helgoland.

Die Eröffnung des hiesigen Seebades am 15. Junj d. J. wird hiermit einem hochgeehrten Publikum zun Anzeige gebracht.

Die großen und eigenthümlichen Vorzüge, welcht die freie Lage der Insel Helgoland im offenen Meer als Badeort bietet, wurden in demselben Grade an⸗ erkannt, als die Erfahrung die so heilkräftigen Wir⸗ kungen der Nord⸗Seebäder und des Aufenthaltes in der Seeluft bei den mannigfaltigsten Krankheiten allge⸗ nein bestätigte. 1

Helgoland mit seiner erst vor wenigen Jahren errich⸗ leten Badeanstalt erfreute sich daher einer so glück⸗ lichen, stets wachsenden Frequenz, daß der Besuch vonl mehr als tausend Badegästen im letzten Jahre e in die Reihe der Bäder ersten Ranges stellte.

Mit Fleiß und großem Kostenaufwand wune von Sesten der Bade⸗Direction und der Landschast lls aufgeboten, um durch Vervollkommnung und Ver⸗ schönerung der Anstalten den Anforderungen zu eal⸗ sprechen, welche mit Recht an einen stark besuchten Badeort gemacht werden können, und hoffen diese dur ihre unermüdeten Bestrebungen sich der günstigen f nahme des Bades mit jedem Jahr mehr zu versichen

An bequemen, selbst eleganten Wohnungen findet sich eine große Auswahl durch Reubauten Ilts lich vermehrt, und Küche wie Keller sind so vorzüͤglich bestellt, als es bei der Nähe von Hamburg und 98 men und der steten Communication mit diesen Stib⸗ ten nur erwartet werden kann. g

Dampffsafft

Große, schön und bequem eingerichtete s und sichere Packetböte unterhalten während der Sal de eine regelmäßige Verbindung mit dem Festlac und andern Bädern, so daß die resp. Reisenden de Hamburg in neun, von Curhaven in vier Stun ün

worüber öffentüichen Blättern noch das Nähere hinsicht Stunden der Abfahrt bekannt werden wird. . 1 mt

Die Besorgung von Logis u. s. w. übernehmen und Vergnügen der dortige Badearzt Hr. Dr. v. Ascher

die Direction des Seebades⸗

Helgoland, Mai 1838. L111“