1838 / 166 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Super⸗Elektoral 24 30 Rthlr., Elektoral 19 23

8 1“

mirn Ion gnmezu zierhen,

werden, als durch jene Debatte.

Grafen Molé ziemlich gut vertheidigt. widerleglichen Argument der Fatalitaͤt aus: weder das Land, noch die Regierung haͤtten anders handeln koͤnnen, als sie ge⸗ handelt.“

In Amerika sind nun bereits drei verschiedene Blokaden im Gange, eine in Mexiko, die andere in Buenos⸗Ayres und die dritte in Chili; die beiden ersteren von Seiten Frankreichs, die letzte von Seiten Englands. Die von Frankreich angefuͤhr⸗ ten Beweggruͤnde zu jenen beiden sind bekannt. Es ist auch schon gemeldet worden, wie eifersuͤchtig die hiesigen Blaͤtter sich daruͤber aͤußern; von der gegen Buenos⸗Ayres ins Werk gesetz⸗ ten behaupten sie geradezu, daß sie nur deshalb angeordnet worden, weil die Regierung dieser Republik den Britischen Handel mehr beguͤnstige als den Franzoͤsischen. Als am 30. Maͤrz das Englische Schiff „Annabella“ von Buenos⸗Ayres absegelte, lag der Franzoͤsische Admiral mit seinem Geschwader schon vor diesem Hafen. Durch jenes Schiff hat man nun auch von der dritten Blokade, von der gegen Chili von Englischer Seite angeordneten, die erste Nachricht erhalten. Das Britische Geschwader hatte sich deshalb vor den Hafen von Valparaiso gelegt, weil der Capitain eines Englischen Kauffahrteischiffes in Chili erschossen und der dortige Britische Konsul mit seinen desfallsigen Vorstellungen von der Chilischen Regierung kurzweg abgewiesen worden. So sagt wenigstens der ministerielle „Globe“.

wartet. Von Montevideo hat man Nachrichten bis zum 19. März. Die dortige Regierung wollte eine Anleihe von ven;o Pacatores negoziiren, um die Beduͤrfnisse des Staats zu decken. man nichts Neues; die Kavallerie litt so sehr durch die anhal⸗ tende Duͤrre, daß sie noch keine Operationen wieder hatte un⸗ ternehmen koͤnnen. Der Ober⸗Befehl uͤber die National⸗Armee war dem Bruder des Präsidenten, Don Ignacio Oribe, uͤber⸗

tragen worden. 1“ Keic.

2318 B en gien.

Luͤttich, 8. Juni. Der Courrier de la Meuse erklaͤrt die Nachricht, daß der Bischof van Bommel das Bisthum Gent erhalten solle, fuͤr unbegruͤndet.

Drei Personen, welche den 7. Maͤrz Bibeln, die von Col⸗ porteurs der Bibelgesellschaft zum Verkauf auf unserem Markt angeboten waren, weggenommen und umhergeworfen hatten, sind jede zu einer Geldbuße von drei Franken verurtheilt worden.

Das Dampfschiff, welches kuͤnftig die Maas befahren wird, ist gestern in Seraing vom Stapel gelassen worden.

Deutschland. Hamburg, 14. Juni. Der Koͤniglich Preußische Bot⸗

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schafter Fuͤrst Putbus und der Koͤniglich Hannoversche Bot⸗ schafter Graf Alten nebst Gefolge, sind gestern am Bord des V

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Dampfschiffes „Britannia“ nach London abgegangen. Hannover, 13. Juni. Die Gesetz⸗Sammlung ent⸗ haͤlt folgende Bekanntmachung: „Nachdem auf deshalb ergan⸗ genen Antrag die allgemeine Staͤnde⸗Versammlung des Koͤnig⸗ reichs die Forterhebung der jetzigen Steuern, und zwar: der Grund⸗Steuer, der Haͤuser⸗Steuer, der Personen⸗, Besoldungs⸗, Gewerbe⸗ und Einkommen⸗Steuer, der Salz⸗Steuer, der Stem⸗ pel⸗Steuer, der Brenn⸗Steuer, der Bier⸗Steuer, der Ein⸗, Aus⸗ und Durchgangs⸗Abgaben, des Mahl⸗ und Schlacht⸗ Licents, so wie der Nebeneinnahmen von den Steuern, nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und Verordnungen fuͤr das Jahr vom 1. Juli 1838 bis dahin 1839 bewilligt und sich zu⸗ gleich mit dem anderthalbmonatlichen Erlaß an der Personen⸗ und Gewerbe⸗Steuer fuͤr diejenigen Steuerpflichtigen, welche in dem bevorstehenden Rechnungs⸗Jahre vom 1. Juli 1838 bis dahin 1839 in der 7ten bis zur 12ten Klasse der Personen⸗

Stteuer stehen, einverstanden erklaͤrt hat, so wird solches hier⸗ ddurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, und sind demnach diese

Steuern bei den zu deren Erhebung angeordneten Rezepturen zeitig zu erlegen. Hannover, den 9. Juni 1838. Koͤniglich Hannoversches Finanz⸗Ministerium. Schulte.

1 Dresden, 13. Juni. Wenn voriges Jahr die Preise der Wolle hier um 20 25 pCt. niedriger als 1836 sich stellten, so hat sich die Hoffnung, sie dieses Jahr wieder hoͤher gehen zu sehen, zunaͤchst durch das guͤnstige Ergebniß des Breslauer Woll⸗ markts und dadurch, daß etwa 10,000 Stein schon auf den um⸗ liegenden Ritterguͤtern verkauft worden, vollkommen bestaͤtigt. Es

8 mochten ungefaͤhr 25,000 Stein am Markt seyn, welche bis auf

keeinige ganz kleine Partieen, die auch zum Theil nachtraͤglich be⸗ teits angebracht sind, rasch und besonders am ersten Tage

zu sehr erhoͤhten Preisen verkauft wurden. Man zahlte fuͤr Rthlr., Mit⸗

telwolle 16 17 ½ Rthlr., ordinaire Wolle 12 ½ 14 Rthlr.

Diese Steigerung hat indessen den Stand von 1836 noch nicht

ganz wieder hergestellt. Hauptkaͤufer waren Englaͤnder und Nieederlaͤnder, welche Letztere voriges Jahr ganz fehlten. Ueber die Waͤsche war, trotz der unguͤnstigen Witterung, keine Klage, und der Fortgang der Saͤchsischen hochfeinen Schaͤfereien bietet fortwaͤhrend die erfreulichsten Resultate. 8 Muͤnchen, 11. Juni. Der naͤchsten Donnerstag stattfin⸗

6 n denden Frohnleichnams⸗Prozession wird, in Abwesenheit Sr.

Miajestaͤt des Koͤnigs, Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz mit

großem Cortége beiwohnen. Säͤmmtliche Hof⸗ und Staats⸗

Beamte, bis zum Range der Kollegial⸗Raͤthe, sind gehalten,

dabei in großer Galla zu erscheinen.

8 Ihre Mgjestaͤt die Herzogin von Braganza begiebt sich

Ende dieser Woche nach dem Landhause Ismaning, und wird nach kurzem Aufenthalt daselbst mit Ihrer Durchlauchtigsten

Mutter und der Prinzessin Theodolinde nach Ischl abreisen,

nnie mcht schiaägender därgeihatke . Herr Duvergier d'Hauranne zeigte, wie Frankreich von Occupation zu Occupation, von Er⸗ oberung zu Eroberung gelockt worden, und wie doch alle er⸗ neuerten Anstrengungen zu keinem Nutzen, zu keinem Ziel ge⸗ fuͤhrt, sondern nur eine immer groͤßere Ausdehnung und eine immer laͤngere Fortdauer derselben noͤthig gemacht haͤtten. Der Civil⸗Intendant von Algier, Herr Bresson, bekraͤftigte durch jedes Wort seiner Entgegnung die Behauptungen des ersten Redners nur noch mehr. Graf Molé, der Afrika aus amtlichen Berich⸗ ten kennt, versicherte der Kammer, die Araber wollten sehr gern gute Freunde der Franzosen werden und ihnen gehorchen; zu⸗ Leich erklaͤrte er, daß 50,000 Mann das Hoͤchste sey, was an ruppen fuͤr Afrika zu verwenden waͤre. Herrn Bresson's per⸗ soͤnliche Bekanntschaft mit Afrika widerspricht der ersten dieser Erklaͤrungen; und General Bugeaud, der mit den dortigen Ver⸗ haͤltnissen eben so vertraut ist, widerspricht der anderen, indem er erklaͤrt, daß schon jetzt 100,000 Mann daselbst erforderlich seyen. Das Verfahren der Regierung wurde uͤbrigens von dem Er ging von dem un⸗

Ein ausfuͤhrlicherer Bericht uͤber diese Angelegenheit wird erst mit dem naͤchsten Paketboot er⸗

sorgen.

Freizuͤgigkeit.

Rechte kein Hinderniß in den Weg legen wolle.

schen die Garnison besetzen kann, wenn sie es fuͤr angemessen haͤlt, und den fremde Truppen nicht betreten duͤrfen. Nichtsdestowe⸗ niger hat sich die militairische Behoͤrde vorlaͤufig auf zwei Stun⸗ den beschraͤnkt, nimmt aber in diesem Umfange das Recht der militairischen Polizei, den oͤrtlichen Behoͤrden gegenuͤber, im ausgedehntesten Sinne in Anspruch. In dem kleineren Rayon duͤrfen von Belgischer Seite weder Aushebungen, noch Waffen⸗ Vertheilungen, noch irgend etwas, was sich auf militairische Operationen bezieht, vorgenommen werden. Diese Anordnun⸗ gen sind der Belgischen Regierung mitgetheilt, und von ihr ge⸗ nehmigt worden, wie aus der amtlichen Korrespondenz hervor⸗ geht. Nach diesen Anordnungen ist man, so oft es noͤthig war, Hense gen⸗ So entwaffnete die Garnison im Jahre 1832 die Buͤrger⸗Garde, und ließ die Fahnen, welche einige Gemeinden aufgerichtet hatten, wegschaffen. So wurden im Jahre 1833 acht bewaffnete Belgische Zoll⸗Beamte, welche man im Rayon der Festung angetroffen, in dieselbe ab⸗ gefuͤhrt. Wir koͤnnten mehrere aͤhnliche Thatsachen anfuͤhren, aber wir wollen nur bemerklich machen, daß die Belgische Re⸗ gierung die Gesetzlichkeit derselben anerkannt hat, und daß die Militair⸗Behoͤrde nie ermangelt hat, die Burgemeister an ihre Pflicht und die auf ihnen lastende Verantwortlichkeit zu erin⸗ nern. Es war auch schon gaͤnzliche Stille eingetreten, als das Geruͤcht von der Annahme der 24 Artikel neue Unordnungen herbeifuͤhrte. Am 25. April sah man die feindliche Fahne zu Strassen; ein Detaschement der Garnison ging dahin ab, for⸗ derte die Einwohner auf, sie wegzuschaffen, und als dies nicht geschah, hieb es den Baum nieder. Man ging noch sehr scho⸗ nend zu Werke, aber man drohte fuͤr die Zukunft, und ließ den

Ueber den Buͤrgerkrieg in jener Provinz vernimmt

abwesenden Burgemeister auffordern, Rechenschaft abzulegen. Dieser gab fremden Aufwieglern die Schuld. Man erinnerte ihn nichtsdestoweniger an seine Verantwortlichkeit. Zugleich ließ die Militair⸗Behoͤrde ein Rundschreiben an alle Burgemeister des Bezirks ergehen, in welchem dieselben aufgefordert wurden, das Aufrichten der Belgischen Fahne zu verhindern; fuͤr Ueber⸗ tretungsfaͤlle wurden sie nicht nur persoͤnlich verantwortlich ge⸗ macht, sondern auch die Gemeinden mit militairischer Execution be⸗ droht. Einen Monat spaͤter traten die Ereignisse von Nieder⸗ anwen und Hostert ein; diesmal ließ man nicht bloß die auf⸗ ruͤhrerische Fn. wegschaffen, sondern man ließ auch die Trup⸗ pen bis zum folgenden Tage auf Kosten des Burgemeisters und der Gemeinde dort verweilen; zugleich ließ die Militair⸗Be⸗ hoͤrde eine neue Ermahnung an die Burgemeister des Rayons ergehen, und drohte ihnen mit schaͤrferen Maßregeln, wenn sich ein aͤhnlicher Fall wieder ereignen sollte. Dies ist der wahre Hergang der gemeldeten Begebenheiten. Woruͤber be⸗ klagt Ihr Euch nun, Ihr unverbesserlichen Anfeinder alles dessen, was nicht in Eurem Kram paßt? Kennt Ihr nicht laͤngst die Graͤnzen, die Euch gezogen sind? Vergeblich haͤuft Ihr Sophismen auf Sophismen, um Eure Ausschweifun⸗ gen zu entschuldigen; vergeblich behauptet Ihr, daß die Entfaltung Eurer Fahne im strategischen Rayon keine feindselige Handlung ist. Nicht zufrieden, die Provinz, Aemter und Pfruͤnden errungen zu haben, moͤchtet Ihr eine

neue Aufregung zu Stande bringen, um den einzigen Platz,

der sich von derselben frei erhalten hat, an Euch zu reißen. Ihr

vdõöðhmo vetctis heume em̃ Herzegi. Küchrenvergischer Haus⸗Offi⸗ ziant abgegangen ist, um fuͤr die Herrschaften Quartier zu be⸗

Das Regierungs⸗Blatt vom 9. Juni enthaͤlt eine Uebereinkunft mit den Paͤpstlichen Staaten wegen gegenseitiger

Luxemburg, 9. Juni. Das Journal de Luxembourg enthaͤlt in einem Artikel unter der Ueberschrist „die Wahrheit uͤber das, was im Luxemburgischen vorgeht“ unter Anderem Folgen⸗ des: „Es scheint noͤthig, auf die wahre Lage der Dinge hinzu⸗ deuten. Wir wollen zuerst an einen Punkt erinnern. In allen ih⸗ ren Erklaͤrungen hat die Regierung zu Bruͤssel naͤmlich versichert, daß sie die Beziehungen des Großherzogthums zum Deutschen Bunde achten, und der freien Ausuͤbung der daraus hervorgehenden . Nun ist es aber ausgemacht, daß die Vertraͤge der Festung einen strategi⸗ Vertheidigungs⸗Rayon von vier Stunden zusichern, den

gen Himmel senden, werden daher „Bjalateros genan

werden von den tapferen Landleuten, die seit vier Jahren 2 was sie besitzen, dem Don Carlos zum Opfer gedracht Aleg gehaßt, und der Ojalatero ist eine allgemein verachtete 8 Zugleich werden aber auch die Zinngießer „Ojalateros“ Persc und da nun jene Lungerer am Hofe mit Orden und Pnen tionen versehen sind, so wird jenes Wort auch in die ecor ziehung auf sie angewendet, indem das Volk behau sjer Sterne und Orden seyen von Zinn.“ piet,

Tuͤrkei.

Kponstantinopel, 22. Mai. Bemerkenswerthe r Ereignisse haben sich im Laufe der vergangenen Wochelist zugetragen. Das Ministerium ist noch immer mit 8cn nic tigen Arbeiten beschaͤftigt, durch welche eine Reform evich Verwaltung bezweckt wird. Nach dem Urtheile Sachver 00 diger wuͤrden der Regierung große Vortheile daraus erpensthn Man spricht noch immer, obgleich in sehr unbestimmtaechsn druͤcken, von der Reise, welche der Großherr auf dem Dans schiffe „Peiki Scherket“ unternehmen will, und die vorznff nach Smyrna gerichtet seyn wuͤrde. Man glaubt sogar h Se. Hoheit nach dem Besuche in dieser Stadt auch die 6 8 gende Gegend in Augenschein nehmen werde, um sich mar von den Beduͤrfnissen des Landes zu uͤberzeugen. selt

Der Kapudan⸗Pascha ist von seiner Inspections⸗Reise, den Schiffswerften von Gumlek zuruͤckgekehrt; derselbe soll deß zufrieden mit den daselbst angefangenen Bauten seyn. Gunht lek ist ein Hafen des Marmora⸗Meeres zwischen . Mudania.

Namik⸗Pascha ist zum General⸗Direktor der Sanae Verwaltung ernannt worden, mit der Verpflichtung, 1. beiten des Sanitaͤts⸗Rathes, an dessen Spitze Abdulhak Efen steht, zu leiten. g

Herr Henry Bulwer, Britischer Gesandtschafts⸗ in Konstantinopel, ist am vergangenen Sonnabend Englischen Brigg hier angekommen.

. Dünn⸗

Seertta auf eing

Aegypten.

Alexandrien, 16. Mai. Dem Journal de Smpimg zufolge, ist die Unterwerfung der Drusen noch keines wegtz bald zu erwarten, und soll die Aegyptische Regicrung diee Geruͤcht durch ihre Agenten absichtlich verbreitet haben, obpa dasselbe jeder Begruͤndung ermangelt. Nach Privat⸗Berjchig waͤre vielmehr die Lage der Dinge noch immer ziemlich ze selbe, und Ibrahim Pascha soll jetzt durch Unterhandlunmn die er sehr eifrig betreibt, das zu erhalten suchen, was er drg die Gewalt der Waffen nicht erzwingen konnte. Sellbst an wenn es Ibrahim Pascha gelaͤnge, meint das genannte Bln, die Empoͤrung der Drusen durch Bestechung und List zu fůll und einen Vertrag mit ihnen zu schließen, so wuͤrde dieser dit von keiner langen Dauer seyn. Uebrigens waͤre Mehmed I. sehr viel an der Beruhigung Syriens gelegen, die ihm aus wohl am Ende durch Anwendung so ungeheurer Mittel gelit gen muͤsse. In diesem Falle wuͤrde das Schicksal der Drusen wegen der Reizbarkeit seines Charakters sehr zu beklagen seyn, selbst wenn sie sich nur nach einem feierlichen Va— trage unterwerfen sollten, und es waͤre zu wuͤnschen, diß eine Europaͤische Macht intervenire, um dem Blutvergit ßen Einhalt zu thun. Mehmed Ali haͤtte uͤbrigens neot ganz andere und weiter aussehende Plaͤne, und er ginge sett sehr stark damit um, sich unabhaͤngig zu erklaͤren und offen mi der Pforte zu brechen. Dieser Fall wuͤrde schon fruͤher einge treten seyn, wenn ihn nicht der Aufstand der Drusen zur Wo— tagung seines Lieblingsplanes gezwungen haͤtte. Um Grainde zum Bruche wuͤrde er nicht verlegen seyn, und habe er auch schon mehrere bereit; er weigert sich aufs entschiedenste, den Tribut zu bezahlen, und die Vorstellungen des Französschen und Englischen Konsuls haben ihn nicht dazu bewegen Unnen. Vor der Empoͤrung der Drusen sollen schon bedeutende Stren⸗ kraͤfte in Syrien zu dem erwaͤhnten Zwecke zusammengezozen gewesen seyn, und die in dieser Provinz versammelten Truyfe sollen sich auf mehr als 40,000 Mann belaufen. Die in 6y⸗ rien ankommenden Verstaͤrkungen gehen alle nach Aleppo ab⸗

schreiet uͤber Gebiets-Verletzungen, wie die Spitzbuben „Halt

den Dieb!“ rufen, um die Aufmerksamkeit von sich abzulenken.

Hoͤret also auf, das Land zu taͤuschen; sein Schicksal ruht gluͤck⸗

licherweise nicht in Euren schwachen Haͤnden, und wenn es in seinem ganzen Umfange wieder erstehen soll, wenn es seine po⸗ litische und kommerzielle Wichtigkeit wieder erhalten soll, so wird

dies auf andere Weise geschehen, als Ihr es im Sinne habt.“

Spanien.

Madrid, 4. Juni. In der gestrigen Sitzung der Depu⸗ tirten-Kammer gab die Nachricht von der Ueberrumpelung der Stadt Ciudad Real durch die Karlisten zu einer kurzen De⸗ batte Anlaß, indem einige Deputirte dem Ministerium vorwar⸗ fen, es vernachlaͤssige die Mancha. Der Kriegs⸗Minister wies jedoch diesen Vorwurf zuruͤck, indem er an die letzten Ereig⸗ nisse erinnerte und bemerkte, daß es bei den schnellen Streif⸗ zuͤgen der Karlisten unmoͤglich sey, zu wissen, wo sie erscheinen wuͤrden.

Ein Reisender erzaͤhlt, daß zwei Navarresische Bataillone auf die Nachricht, daß die Generale Elio und Zariategui er⸗ schossen werden sollten, von Ciranqui nach Estella marschirt waͤ⸗ ren und die Gefangenen befreit haͤtten.

Der General Diego Leon meldet aus Carcar, daß er am 26. Mai mit der ersten und zweiten Division und den Trup⸗ pen der provisorischen Brigade von Lerin nach Hallo aufgebro⸗ chen sey und diesen Ort, ohne Widerstand zu finden, besetzt habe.

Die Morning Post enthaͤlt Folgendes uͤber den Ur⸗ sprung des Wortes „Ojalateros“, mit welchem bekanntlich die Kastilischen Anhaͤnger des Don Carlos bezeichnet werden: „Denjenigen, welche die Spanischen Nachrichten lesen, muß das Wort „Ojalateros“ aufgefallen seyn, womit die Partei be⸗ zeichnet wird, die den kleinen Hof des Don Carlos umgiebt, und es muß ihnen viel Muͤhe gemacht haben, den Sinn dessel⸗ ben aufzufinden. „Ojala!“ ist ein Ausruf der Verwunderung und des Erstaunens und wird von den Spaniern bei allen Ge⸗ legenheiten gebraucht. Er erleidet die mannigfaltigste Anwen⸗ dung und druͤckt, nach der Art, wie man ihn ausspricht, Ver⸗ achtung, Wunsch oder Hoffnung aus. Es ist das Lieblingswort Aller, die nicht gern selbst arbeiten, sondern sich von Anderen bedienen lassen. Wenn der Wagen eines Landmanns im Mo⸗ rast stecken geblieben ist, so wird er, statt seine Kraͤfte selbst anzustren⸗ gen, ein halbes Dutzendmal „Ojala!“ ausrufen, in der Hoffnung, daß durch irgend ein Wunder sein Wagen wieder floti gemacht werde. Die Unthaͤtigen, Traͤgen und Taugenichtse, die am Hofe herumlungern und, statt eine Flinte zu ergreifen und fuͤr

die Sache des Don Carsos zu kaͤmpfen, Gebete fuͤr dieselbe

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Auch auf der Flotte wird aufs eifrigste geruͤstet; ein Theil der⸗ selben ist schon ausgelaufen. Ohne Bedeutung soll es auch nicht seyn, daß Mucktar-Bey, der Minister des oͤffentlichen Un⸗ terrichts, mit mehreren Ingenieuren in der vorigen Woche nach Syrien abgegangen ist. 8

Mae x1 1,9, ame g60 m.

Der zwischen Spanien und Mexiko am 28. Dezember 1836

abgeschlossene, von der Koͤnigin⸗Regentin von Spanien am . November 1837 und von der Mexikanischen Regierung am I. Februar 1838 ratifizirte „definitive Friedens⸗ und Freundschafts⸗ Traktat“ enthaͤlt in acht Artikeln im Wesentlichen folgende Be⸗ stimmungen: Spanien erkennt die Republik Mexiko als einen freien, souverainen und unabhaͤngigen Staat an und verzichtet auf ewige Zeiten auf alle Herrschafts⸗, Hoheits⸗ und Eigen⸗ thumsrechte in Beziehung auf alle zu der Republik gehoͤrigen Territorien. Vergangene Unbill soll aufimmer vergessen seyn, undfuͤr

alle dabei betheiligten Spanier und Mexikaner wird eine allgemeine,

ausnahmslose Amnestie ausgesprochen. Den beiderseitigen Buͤr⸗ gern und Unterthanen sichern die kontrahirenden Staaten wechsel⸗ seitig unparteiische Rechtspflege und Anerkennung aller, unter irgend einem Titel unter Lebenden oder von Todeswegen wohl⸗ erworbenen Rechte. Sobald als moͤglich soll ein Handels⸗und Schifffahrts⸗Traktat auf die Basis voͤlliger Reciprocitaͤt abge⸗ schlossen werden. Schon jetzt wird bestimmt, daß die beddet⸗ seitigen Buͤrger und Unterthanen bei dem Ein⸗- und Autführ⸗ handel gleich der am meisten beguͤnstigten Nation sollen behan, delt werden. Die Buͤrger und Unterthanen des einen Staat sollen im anderen bei ihrem dauernden oder zeitweiligen Lufe enthalt vollkommene Sicherheit fuͤr ihre Person und Guͤter ge⸗ nießen, und von jeder Dienst- und Contributions⸗Pflccht⸗ soweit dieselbe nicht auch die Einheimischen trifft, be⸗ freit seyn. In Beziehung auf die Beitraͤge zu allgemeinen Lasten und Steuern, wie andererseits auf den Genuß aller Freiheiten in Ausuͤbung ihrer Gewerbe und in der Justi pflege sollen sie gleich den eigenen Buͤrgern und Unterthanen behandelt werden und den Gesetzen und Verordnungen ihre Wohnorts unterworfen seyn. In Beziehung auf die von 4 Spanischen Regierung und ihren Behoͤrden fruͤher zu Lasten des Mexikanischen Schatzes kontrahirten, durch Kongee9,Re schluß vom 28. Juni 1824 von Seiten der Mexikanischen 2 publik als eigene anerkannten Schulden, so wie auf die gegen Spanische Unterthanen von Seiten der Republik verfügee Confiscationen verzichten die paciscirenden Staaten eesv;⸗ seitig auf alle und jede Reclamationen und En schaͤdigunge⸗ Anspruͤche. M 188

Fabrikanten.

E 294*

Inland. Bromberg, 12. Juni. Se. Koͤnigl. Hoheit der nprinz Ss. heuts fruͤh gegen 2 Uhr, in Vegleitung des

Lror raͤsidenten Flottwell, welcher Se. Koͤnigl. Hoheit an der

2 nze der Provinz bewillkommt hatte, von Schneidemuͤhl,

Grelhst sie zu Mittag gespeist, hier ein, und traten bei dem

9 jerungs⸗Praͤsidenten Wißmann ab. Um 9 Uhr nahmen Sie

die Vorstellung der Mitglieder der Regierung, des Ober⸗Lan⸗

6⸗ und Land⸗ und Stadtgerichts, des Magistrats, der anwe⸗ unden Landstände und der Geistlichkeit an, ließen darauf das ben e Militair vor der Stadt paradiren und gaben huldvoll,

—— gröͤßten Freude der Stadt, deren Bitten nach, in dem fest⸗

ich geschmuͤckten Saale des Rathhauses ein Dejeuner einzuneh⸗

men. Begleitet von den Segenswuͤnschen der zahlreich versam⸗

melten Bevölkerung der Stadt und Umgegend, setzten Se.

Köͤnigl. Haheis die nas Schwetz und Graudenz um K unbi9

12 Uhr Mittags fort. ve Hirschberg, II. Juni. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm (Bruder Sr. Majestaͤt des Koͤnigs), Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Wilhelm, Hoͤchstdessen Gemahlin, und Ihre Kinder, JJ. KK. HH. die Prinzen Adalbert und Wal⸗ zemar und die Prinzessin Marie, sind gestern Abend nach 9 Uhr, von Berlin kommend, auf Schloß Fischbach angelangt.

Breslau, 13. Juni. Gestern sind Ihre Koͤnigl. Hohei⸗ der Prinz von Oranien und der Erbprinz von Oranien, Berlin kommend, in Heinrichau eingetroffen. . Am 2ten d. M. hat ein starkes Gewitter mit Hagel in mehreren Ortschaften des Falkenberger Kreises, als Kirchberg, Rostdorf, Petersdorf, Sulzdorf und Baumgarten, alle Feld⸗

fruͤchte vernichtet.

Stettin, 14. Juni. Wir liefern hiermit den ver⸗ heißenen General⸗Bericht uͤber den diesjaͤhrigen Wollmarkt. Dieser Markt, dessen eigentliche Dauer fuͤr die Tage des 14. 15. und 16. Juni bestimmt war, nahm schon von vorn herein eine groͤßere Unregelmäaͤßigkeit an, als selbst seine Vorgaͤnger ge⸗ eigt hatten, indem viele Kaͤufer schon am 10ten hier eintrafen und auch die Haupt⸗Zufuhr am 11ten und 12ten d. anlangte. Das Geschaͤft begann schon am 1Iten, und zwar unter so guͤn⸗ stigen Umstaͤnden, daß ein großer Theil der Wollen unmittelbar nach dem Eintreffen oder nach einem nur kurzen Lager verkauft wurde, dergestalt, daß eine vollstaͤndige Belegung des Marktes gar nicht stattfand. Die Frage hielt auch mit wenigen Inter⸗ vallen bis heute an, und was von gut gewaschenen Wollen vor⸗ handen war, wurde rasch zu Preisen veraͤußert, welche den Ver⸗ käufern einen Avance von 3 Rthlr., 3 ½ Rehlr., 4 Rthlr., ja selbst in einzelnen Faͤllen von 6—7 Rthlr. fuͤr den Stein gegen voriges Jahr ergaben; aber auch selbst die weniger guten und mangelhaft gewaschenen Wollen fanden einen, gleichwohl nicht so vortheilhaften Absatz an Fabrikanten. Von den Englischen

ten von

Kaufleuten wurde weniger als gewoͤhnlich gekauft und die Haupt⸗-

Belebung des Marktes geschah durch Deutsche Wollhaͤndler und ů An Kaͤufern war diesmal eine groͤßere Zahl ge⸗ genwaͤrtig als fruͤher, selbst aus Frankreich und Oesterreich. Das ganze Markt⸗Quantum schloß, nach den Thor⸗Berichten von gestern Abend, mit G 19,550 Ctr., und wenn man die heutige Zufuhr von 1 1,020 » hinzuzieht, so stellt sich das Total ohne Beruͤck⸗ sichtigung der noch von Vor⸗Pommern unter⸗ weges befindlichen circa 1800 Ctr. auf 20,570 Ctr., von denen beinahe Alles abgesetzt wurde und nur ein sehr kleiner Bestand am heutigen Tage verblieb. Ein großer Theil der Verkaͤufer wurde diesmal durch die von dem hiesigen Zweig⸗Verein der Pommerschen Oekonomischen Gesell⸗ schaft auf heute veranstaltete Thierschau und Preis⸗Bewerbung fuͤr Zucht⸗Widder zu einem laͤngeren Aufenthalte bewogen, wozu sich außerdem noch viele fremde Oekonomen eingefunden hatten. zu dem von dem Koͤniglichen hohen Ministerium des Innern bewilligten Staats⸗Preise von 200 Rthlr. konkurrirten 10 Schaf⸗Boͤcke, und es wurde derselbe von den Richtern dem Widder des Herrn Ober⸗Amtmann Heldberg auf Stretense zu⸗ erkannt. Zu den von dem Herrn Ober⸗Praͤsidenten von Bonin be⸗ willigten Provinzial⸗Preisen von resp. 120 nnd 80 Rthlr. kon⸗ kurrirten gleichfalls 10 Böcke, deren Probenwahl, Scheerung und Vaͤsche unter Aufsicht der gewaͤhlten Kommissarien geschah, um demnaͤchst uͤber die Sieger zu entscheiden. Zur Thierschau wurden mehrere ausgezeichnete Schafe, Milchkuͤhe, Staͤrken, Ochsen und Bollen von der Zucht der Provinz vorgefuͤhrt, weiche allgemein durch ihre Schoͤnheit gesfielen. Gegen Abend wurden Versuche mit der Anwendung der von dem Herrn von Maltzahn auf Sommersdorf angeschafften Schotti⸗ chen Tief⸗Pfluͤge angestellt, und morgen sollen diese laͤndlichen „Ausstellungen mit einer Auction von Schottischem und anderem Rindvieh beschlossen werden.

Koͤnigsberg, 12. Juni. Am 5ten d. M. brach in den Scheunen vor der Stadt Wormditt spaͤt Abends, als ein gro⸗ ßer Theil der Buͤrger sich auf einem Ball der Schuͤtzen⸗Gesell⸗ schaft befand, ein Feuer aus, welches in 2 Stunden 67 Scheu⸗ ven, fast eben so viel Schoppen, bedeutende Vorraͤthe an Nutz⸗ holz und Balken, nebst vielen Gartenzaͤunen und Obstbaͤumen in Asche legte und wegen der Schnelle, mit der es um sich griff, die Rettung des Inventars, worunter auch Schafe und anderes Vieh, unmöͤglich machte, so daß die meisten der aͤrmeren Acker⸗ buͤrger fast alle ihre Habe verloren haben, und der Schaden auf 40 50,000 Rthlr. geschaͤtzt werden kann. Unstreitig wuͤrde die ganze Stadt, welche nur durch ein kleines Gewaͤsser von den Scheunen getrennt ist, ein Raub der Flammen geworden seyn, haͤtte sich der Wind nicht gluͤcklicherweise bald nach dem Ausbruch von ihr abgewendet.

Nordhausen, 14. Juni. Das Saͤnger⸗Fest, welches von den Maͤnner⸗Singvereinen des Harzes am 7ten d. M. bei den Ruinen der Burg Schwarzfels im Haunnoverschen gehalten wurde, hatte an 200 Theilnehmer nebst den beiden Mustk⸗Di⸗

rektoren von hier und Klausthal und uͤber 4000 Zuhoͤrer ver⸗

sammelt. Der Total⸗Eindruck, welchen die Ausfuͤhrung mehre⸗ rer, zum Theil groͤßeren Gesangstuͤcke, von so geuͤbten vereinig⸗ ten Choͤren, mit trefflichen Solostimmen und stellenweise ein⸗ fallenden Blase⸗Instrumenten, unter sachverstaͤndiger Direction, hervorbrachte, wuͤrde noch groͤßer gewesen seyn, waͤren Witte⸗ rung und Oertlichkeit guͤnstiger gewesen. Dem Vernehmen nach, soll ein aͤhnliches Fest im naͤchsten Jahre in oder bei un⸗ serer Stadt gehalten werden⸗

Muͤhlhausen, 6. Juni.

b Zwischen hier und Treffurt ist seit dem Isten d. M. eine

Duͤsseldorf, 12. Juni. Das treffliche Dampfboot der hiesigen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft fuͤr den Nieder⸗ und Mit⸗ tel⸗Rhein, der „Herzog von Nassau“, welches in Holland ge⸗ baut ist und eine Englische Niederdruck⸗Maschine von 80 Pfer⸗ den Kraft hat, stellte am 4ten d. M., nachdem es gegen 5 Uhr Nachmittags von hier in Mainz angekommen war, eine Lust⸗ fahrt nach dem Rheingau an, die den Sommer uͤber alle Sonn⸗ tage wiederholt werden soll. Ungefaͤhr 300 Personen hatten daran Theil genommen und kamen auf dem mit vielen Flaggen geschmuͤckten Schiff, unter lautem Jubel vom Ufer, ½ Stun⸗ den nach der Abfahrt in dem 8 Stunden entfernten Ruͤdesheim an. Bei der Ruͤckfahrt war der Zudrang noch gröͤßer, indem die Anzahl der Theilnehmer bis 500 stieg, und nachdem das Schiff unterweges an mehreren Orten, wo es Halt machte, noch wenigstens 100 Personen aufgenommen hatte, traf es um 9 ½ Uhr wieder vor Mainz ein. Die ausgezeichneten Leistungen des Schiffes, die alle Wuͤnsche befriedigende Anordnung und Be⸗ dienung und die herrschende Froͤhlichkeit machten diese erste Lust⸗ fahrt zu einem wahren Triumphzug und versprechen derselben auch ferner den besten Erfolg. 5f 8

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ü. Zur Gesetzgebung uͤber den Nachdruck. In den letztverflossenen Jahren hat sich fast gleichzeitig in mehreren Europaͤischen Staaten, besonders aber in Deutschland, Frankreich und England, das Streben kundgegeben, die beste⸗ hende, mehr oder weniger mangelhafte Gesetzgebung zur Ver⸗ hinderung des Nachdrucks und der damit verwandten Nachbil⸗ dung von Kunstwerken in einer Weise zu ergaͤnzen und zu ver⸗ bessern, wie es der Wunsch, das Aufbluͤhen von Literatur und Kunst zu foͤrdern und zu schuͤtzen, erforderlich machte. Was in dieser Beziehung von der Gesammtheit des Deutschen Bundes, und was von Seiten der Preußischen Regierung insbesondere zeschehen ist, ergiebt sich aus dem Bundes⸗Beschlusse vom 9. November v. J. und dem unmittelbar darauf publizirten Preu⸗ ßischen Gesetze vom 11. Juni v. J., welche die Staats⸗Zeitung in Nr. 351 v. J. ihren Lesern vollstaͤndig mitgetheilt hat. Schon waͤhrend das ebengedachte Gesetz noch in Bera⸗

thung stand, hatte die Preußische Regierung nicht verkennen moͤgen, daß auch die erschoͤpfendste Sorgfalt in der Durchbil⸗ dung der gesetzlichen Bestimmungen, um Schriftsteller und Kuͤnstler, so wie deren Rechtsnachfolger, gegen Beeintraͤchtigung durch Nachdruck und unbefugte Nachbildung ihrer Werke zu sichern, keine ausreichende Garantie fuͤr die wirkliche Erreichung dieses Zweckes gewaͤhren wuͤrde, so lange man nicht zugleich zwei Erfordernissen genuͤgte, welche die bisherige Erfahrung als besonders beruͤcksichtigungswerth bezeichnet hatte, naͤmlich: 1) daß von Seiten der Polizei⸗Vehoͤrden, sobald die Existenz eines Nachdruckes oder einer unbefugten Nachbildung zu ihrer Kenntniß kommt, von Amtswegen eingeschritten werde, um sowohl durch Beschlagnahme der betreffenden Exemplare deren weitere Verbreitung zu verhindern, als auch durch die dem Berechtigten hiervon gemachte Mit⸗ (ftheilung dem Letzteren es moͤglich zu machen, seine Rechte durch die weiteren gerichtlichen Schritte selbst zu wahren und zu verfolgen;

daß die technische Frage, ob wirklich ein Nachdruck, eine unbefugte Nachbildung vorhanden sey, in allen den Faͤl⸗ len, wo sie dem Richter zweifelhaft erscheint, von Sach⸗ vpoerstaͤndigen entschieden werde. Das erste dieser Erfordernisse fand bereits vor Publication des neuen Gesetzes seine Erledigung durch die Cirkular⸗Verfuͤgung des Koͤnigl. Ministeriums des Innern und der Polizei vom 14. Maͤrz v. J., welche (wie in Nr. 97. der Staats⸗Zeitung naͤher erwaͤhnt worden) unter dem 26. Maͤrz d. J. noch ferner erlaͤutert und, da sie fruͤher nur auf den eigentlichen Nach⸗

ter Nachbildungen von Kunstwerken ausgedehnt worden ist. Einer besonderen Bestimmung hieruͤber bedurfte es uͤbri⸗ gens in dem Gesetze vom 11. Juni v. J. nicht, da die gedach⸗ ten Cirkular⸗Verfuͤgungen ihre Begruͤndung schon durch die all⸗ gemeine Obliegenheit der Polizei, strafbaren Handlungen vor⸗ zubeugen, erhalten hatten.

Anders verhielt es sich dagegen mit dem zweiten der vor⸗ erwaͤhnten Erfordernisse. Es konnte dem Richter, falls nicht eine besondere diesfaͤllige gesetzliche Vorschrift erfolgte, zweifelhaft er⸗ scheinen, ob es uͤberhaupt und wann zulaͤssig sey, daruͤber ein sachverstaͤndiges Gutachten zu erfordern, ob im konkreten Falle ein Nachdruck, eine unbefugte Nachbildung vorliege? Wie allgemein auch das Verbot des Nachdrucks und der damit verwandten Rechtsverletzungen gefaßt werden und wie speziell man auch die Ausnahmen, die nicht unter das Verbot begriffen seyn sollen, bezeichnen mag, so bleibt es doch im be⸗ stimmten Falle haͤufig fuͤr den Richter, der mit dem Technischen des Geschaͤfts nicht genau vertraut ist, aͤußerst schwierig, zu un⸗ terscheiden, ob nach der Absicht des Gesetzgebers sey, daß dem Verbote zuwider gehandelt worden.

steigert sich die Schwierigkeit der dem Richter obliegenden Beur⸗ theilung noch mehr, sobald von der Nachbildung von Kunst⸗ werken die Rede ist. Die Technik ist hier eine sehr verschiedene und komplizirte und ihre umfassende Kenntniß bei dem Richter nicht unbedingt vorauszusetzen. Um so dringender wird es da⸗ her fuͤr solche Faͤlle, dem Richter durch ein Gutachten von Sach⸗ verstaͤndigen zu Huͤlfe zu kommen.

Aber auch in einer anderen Beziehung bedarf derselbe einer solchen Unterstuͤtzung, naͤmlich bei der Abschaͤtzung der dem Verletzten zuzuerkennenden Entschaͤdigung. Die Erwaͤgung der Schwierigkeit, welche es fuͤr den Verletzten hat, genau den Be⸗ trag des ihm zugefuͤgten Schadens nachzuweisen, hat darauf gefuͤhrt, in den §§. 11 und 30 des Gesetzes vom 11. Juni v. J. ein Maximum und Minimum nach dem Verkaufswerthe einer gewissen Anzahl von Exemplaren der rechtmaͤßigen Ausgabe zu bestimmen und der richterlichen Beurtheilung einen weiten Raum zu lassen; innerhalb dieser Graͤnzen nach Maßgabe der Besonderheit des konkreten Falles den Betrag der Entschaͤdi⸗ gung festzusetzen, insofern der Berechtigte nicht einen hoͤheren Schaden nachzuweisen vermag. Fuͤr diese Beurtheilung des wirklich erwachsenen Schadens wird es indessen dem Richter haͤufig an sicheren Anhaltspunkten fehlen, da diese in der Regel nicht gefunden werden koͤnnen, ohne eine genaue Kenntniß des buchhaͤndlerischen und aͤhnlichen Verkehrs zu besitzen, und fuͤr diesen Fall ist es daher noͤthig, der richterlichen Beurtheilung durch ein sachverständiges Gutachten eine ausreichende Basis zu verschaffen. Von diesen Gesichtspunkten aus ist in den §§. 17 und 31 des Gesetzes vom 11. Juni v. J. die Bestimmung getroffen worden, daß, wenn es dem Richter zweifelhaft erscheint, ob

druck sich bezog, auch auf das analoge Verhaͤltniß unbefug⸗

heseen ird schon bei dem eigentlichen Nachdrucke einer Taͤuschung des Richters durch Scheingruͤnde nicht uͤberall vorgebeugt werden koͤnnen, so

oder wenn der Betrag der Entschädigung bestritten wird, der Richter das Gutachten eines aus Sachverstaͤndigen gebil⸗ deten Vereins einzuholen habe. Die Bildung eines oder meh⸗ rerer solcher Vereine ist in den erwaͤhnten Gesetzesstellen einer besonderen von dem Koͤnigl. Staats⸗Ministerium zu erlassenden Instruction vorbehalten worden, und diese Instruction nunmehr unter dem 15. Mai d. J. erfolgt. In Nr. 161 der Staats⸗ Zeitung ist die gedachte Instruction ihrem ganzen Inhalte nach abgedruckt. 21.

Bei Abfassung dieser Instruction konnte es nicht die Ab⸗ sicht seyn, den zu bildenden Vereinen von Saͤchverstaͤndigen fuͤr ihre Entscheidungen in materieller Beziehung irgend Vor⸗ schriften zu machen; vielmehr ist hier das Gesetz vom 11. Juni v. J. selbst die leitende Norm, und es kam nur darauf an, zu bestimmen: wie viel Vereine von Sachverstaͤndigen und an welchen Orten sie zu bilden seyn wuͤrden, aus wie vielen Mit⸗ gliedern jeder Verein bestehen solle, wer die Mitglieder zu er⸗ nennen haben werde und wie im Allgemeinen der Geschaͤfts⸗ gang bei den Vereinen einzurichten sey? Sgn2.

Mit dem Gesetz vom I1. Juni v. J. ist in Beziehung auf manche Gegenstaͤnde, welche dasselbe behandelt, eine ganz neue Bahn betreten worden. Um so mehr kommt es daher darauf an, die moͤglichste Gleichfoͤrmigkeit der von den Sachverstaͤndi⸗ gen bei Abgabe ihrer Gutachten zu befolgenden Prinzipien zu sichern und so die Ausbildung einer festen Praxis zu befoͤrdern. Mit Ruͤcksicht hierauf ist in der Instruction angeordnet wor⸗ den, daß bis auf Weiteres Vereine von Sachverstaͤndigen fuͤr die ganze Monarchie nur in Berlin errichtet werden sollen. 1* 8 Die Gegenstaͤnde, uͤber welche nach dem Gesetze vom 11. Juni v. J. die zu bildenden Sachverstaͤndigen⸗Vereine ihr Gut⸗ achten abzugeben haben werden, theilen sich ihrer Natur nach in drei von einander sehr verschiedene Kategorieen, je nachdem es sich naͤmlich entweder um den Abdruck von Schriften und der ihnen im Wesentlichen gleichstehenden geographischen, topo⸗ graphischen, naturwissenschaftlichen und aͤhnlichen Zeichnungen, oder um die Vervielfaͤltigung und Bearbeitung musikalischer Compositionen, oder endlich um die Nachbildung von Kunst⸗ werken handelt. Zur Beurtheilung der Fragen, welche inner⸗ halb dieser drei verschiedenen Kategorieen den Sachverstaͤndigen ur Begutachtung vorgelegt werden moͤchten, bedarf es eigen⸗ thuͤmlicher Kenntnisse, je nachdem der betressende Gegenstand der einen oder der anderen Kategorie angehoͤrt. Selten wer⸗ den sich diese Kenntnisse in einem Sachverstaͤndigen vereinigt finden, und daher hat man es vorgezogen, nach Maßgabe jener drei Klassen von Gegenstaͤnden auch drei verschiedene Vereine von Sachverstaͤndigen zu bilden, die uͤbrigens in der Zahl ihrer Mitglieder, deren Ernennung und Vereidigung, so wie in dem Allgemeinen ihres Geschaͤftsganges, einander voͤllig gleichge⸗ stellt sind.

selbst schon gegeben, ist in der Instruction darauf Bedacht ge⸗ nommen, daß unter den Mitgliedern dieser Vereine sich jeder- zeit auch solche Individuen befinden, die als Buch⸗, Musikalien: oder Kunsthaͤndler mit dem gewerblichen Verkehr vertraut sind, eine Einrichtung, die um so nothwendiger war, als ohne eine genaue Kenntniß der gewerblichen Verhaͤltnisse die Frage uͤber den Betrag der dem Verletzten zuzubilligenden Entschaͤdigung sich nicht mit ausreichender Sicherheit beurtheilen laͤßt. Die uͤber die Zahl der Mitglieder jedes Vereines und ih: rer Stellvertreter in der Instruction getroffenen Bestimmun-:

tigen Beschlusses uͤber das zu erstattende Gutachten die Anwe⸗ senheit von wenigstens fuͤnf Mitgliedern, einschließlich des Vor⸗ sitzenden und der etwa zugezogenen Stellvertreter, erforderlich ist, leisten dafuͤr Gewaͤhr, daß die Berathung, so wie sie durch die Abgabe schriftlicher Gutachten Seitens zweier Mitglieder ruͤndlich vorbereitet wird,

lhoͤpfende werde. Mit dieser Ruͤcksicht ist aber auch in der Instruction darauf hingewirkt worden, den Geschaͤftsgang selbst bei den Vereinen nach Moͤglichkeit zu vereinfachen. Ueber den⸗ selben sind vorlaͤufig nur allgemeine Grundsaͤtze in der Instruc⸗

teren dem Koͤniglichen Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten uͤberlassen bleibt.

Vermischte Nachrichten.

Griechenland. Den Mittheilungen des „Sotir“ vom 8. Mai zufolge, waren die auf der Insel Hydra ausgebroche⸗

viel Neueres giebt das Journal de Smyrne vom 19. Mai. Der Munizipal⸗Rath von Athen hat nach demselben eine Art

faͤlle auf Hydra zum Ausdruck bringt. Es sind Maßregeln er⸗ griffen worden, um sich der Anstifter dieses Aufstandes x. be⸗ maͤchtigen, und das Kriegsgericht wird auf Koͤnigliche Ordre, die von allen Mitgliedern des Staatsrathes unterzeichnet ist, die Frevler nach dem Straf-⸗Kodex zu richten haben. Man verspricht sich hierbei viel Nachsicht von Seiten der Regierung und haͤlt sich zu solchem Glauben berechtigt, weil die Bevoͤlkerung doch allgemein von einem besse⸗ ren Geist beseelt erscheine und die Nachrichten, welche aus den verschiedenen Provinzen der Peloponnesos und von Rumelien einliefen, in dieser Hinsicht einen hoͤchst befriedigen⸗ den Charakter zu Tage legen. Nach einem Artikel aus Athen vom 28. Mai der Allgemeinen Zeitung erscheint uns Hydra wie eine Saite, welche noch die letzte tonlose Schwingung macht. Die Unruhen sind gestillt, aber die Truppen werden noch nicht von dieser Insel abgerufen. 1

Da in diesem Augenblicke die Bewohner von Hydra ei⸗ nige Aufmerksamkeit auf sich gelenkt haben, so důͤrfte es viel⸗ leicht fuͤr manchen Leser nicht uninteressant seyn, ein uͤberschau⸗ bares Bild ihres Eilandes zu gewinnen. Hydra ist ein Fels, welcher sich aus dem Meere unter 37,20 N. Br. von Nord⸗ nach Suͤdwest in einer Ausdehnung von 4 Meilen erhebt und mit der Kuͤste der Peloponnesos einen Kanal bildet, in welchem wei unbewohnte Inselchen sich befinden, bekannt unter dem samen Hydron. Der Boden ist unfruchtbar und zum Anbau seiner Natur nach gaͤnzlich untauglich. Man ist daher auf das⸗ jenige beschraͤnkt, was das Meer bringt. Die Stadt breitet sich an der steilen Felswand im Halbkreis wie ein Amphithea⸗ ter aus und bietet durch die uͤbereinander gethuͤrmten weißen Haͤuser einen heiteren Anblick dar. Sie ist bis jetzt vielleicht die schoͤnste Stadt in ganz Griechenland. Die neuen Haͤuser namentlich von Conduriotis, Miaulis, Buduris, Tzamados sind in einem regelmaͤßigen und eleganten Styl erbaut. Nur die Straßen nehmen eine milde Beurtheilung in Anspruch. Vor der Revolution 1821 war die Bevoͤlkerung

eingerichte

woͤchentlich Amal gehende Kariol⸗Post

em Nachdruck, eine unbefugte Nachbildung ꝛc. vorhanden sey,

von Hydra auf 17,000 bis 18,000 Einwohner geschaͤtzt. Im

Nach den Vorschriften, welche das Gesetz vom 11. Juni 8

gen, wohin namentlich die gehoͤrt, daß zur Fassung eines güͤla

eine moͤglichst vielseitige und er⸗ 8 6

tion aufgestellt worden, indem die naͤhere Ausfuͤhrung der letz 1

nen Unruhen bereits damals schon gaͤnzlich beschwichtigt. Nicht

Adresse bekannt gemacht, worin er seine Mißbilligung der Vor-⸗