2 verneurs der Kolonie, Sir George Napier, der am 1. Juli eine Zusammenkunft mit den vornehmsten Kaffer⸗Haͤuptlingen hatte und ihnen die Versicherung ertheilte, daß ihre Rechte ge⸗ wissenhaft geachtet werden sollten, so lange sie sich ihrerseits ru⸗ hig verhielten.
Die von Holländischen Blaͤttern gegebene Nachricht, daß man in Canton ein Englisches Geschwader erwarte, wird durch Berichte aus Ostindien bestaͤtigt; denselben zufolge, war der Contre⸗Admiral Sir F. Maitland bereits mit einem Linien⸗ schiffe und fuͤnf kleineren Kriegs⸗Fahrzeugen nach China abge⸗ gangen.
9 Niederlande.
716 dem Haag, 23. Okt. Die zweite Kammer hat ge⸗ stern den Adreß⸗Entwurf angenommen, und zugleich eine Kom⸗
mission ernannt, welche, im Fall die erste Kammer den Entwurf
nicht annehmen sollte, mit dieser das Erforderliche zu verabre⸗ den hat. Die erste Kammer hat auch gestern bereits die Be⸗ rathung begonnen, aber gleichfalls in geheimer Sitzung. Alles, was man uͤber den Inhalt der Adresse erfaͤhrt, beschraͤnkt sich auf folgende Aeußerungen des Amsterdamer Handelsblads: „Diejenigen, welche aufs neue auf eine Meinungs⸗Verschieden⸗ heit zwischen dem Koͤnig und der Nation in Bezug auf unsere politische Lage gerechnet haben, werden sich auch diesmal wie⸗ der in ihren Erwartungen getaͤuscht sehen. Die Adresse der Generalstaaten in Erwiederung auf die Thron⸗Rede wird den unzweifelhaften Beweis liefern, daß die Regierung die kraͤf⸗ tigste Unterstuͤtzung von Seiten des Volkes zu erwarten hat, wenn die „unbegreifliche Politik“, deren bittere Frucht Holland schon lange geaͤrndtet hat, nicht einer Veraͤnderung unterworfen wird. Die Generalstaaten haben im Wesentlichen gesagt, daß, wenn in Folge einer „unbegreiflichen Politik“ die Maͤchte einen von ihnen selbst fuͤr unwiderruflich erklaͤrten Beschluß wieder aufheben sollten, der Koͤnig auf jede moͤgliche Unterstuͤtzung von Seiten der Nation rechnen koͤnne. Man sieht alfo, daß wir uns uͤber den Geist der Generalstaaten nicht getäaͤuscht haben. Nur zehn Mitglieder haben dagegen gestimmt, darunter aber befanden sich mehrere, nach deren Ansichten die Ausdruͤcke, welche des Koͤnigs Maaßregeln zu unterstuͤtzen versprachen, nicht kraͤf⸗ tig genug waren.“ 1
Man schreibt aus Rotterdam vom 23. Oktober: Louis Napoleon ist heute am Bord des „Batavier“ nach London abgereist. So viel Gewicht auch die Franzoͤsische Regierung auf seine Abreise aus der Schweiz gelegt hat, so wenig hat man hier von dem Helden Notiz genommen. 282 Brruͤssel, 23. Okt. Der Graf von Worornzoff, General⸗ Gouverneur von Neu⸗Rußland und Bessarabien, ist gestern hier angekommen.
Wie in London und Paris, so hat man auch hier Versuche mit der neuen Beleuchtung durch atmosphaͤrisches Gas gemacht, die zu großer Zufriedenheit ausgefallen sind.
Herr von Gerstner ist hier angekommen. Er wird sich uͤber Bristol nach den Vereinigten Staaten begeben, um dort nicht bloß den Bau, sondern auch die Administration der Eisen⸗ bahnen kennen zu lernen, die bessere Resultate ergeben hat, als die von Europa. 8
Waͤhrend der ersten 10 Tage des Oktobers betrug die Zahl der Reisenden auf den Belgischen Eisenbahnen 74,268, und die Einnahme 117,489 Fr. 42 C.
Luͤttich, 22. Okt. Am Sonntag ist zum erstenmale das Dampfboot, „Stadt Luͤttich,“ von hier nach Namuͤr gefahren. Das Boot hat den Weg die Maas aufwaͤrts etwa in 8 Stun⸗ den, abwaͤrts in 4 Stunden gemacht. Der regelmäͤßige Dienst wird am 25sten beginnen. E.
Deutschland. duͤnchen, 24. Okt. Gestern Abend ist die verwittwete Großherzogin Stephanie von Baden aus Tegernsee hier an⸗ gekommen; Ihre Koͤnigl. Hoheit duͤrfte mehrere Tage hier verweilen. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin Wittwe ist aus Tegernsee hier eingetroffen. - 1 Bekanntermaßen ist fuͤr die Zukunft ein zweijaͤhriges Stu⸗ dium der allgemeinen Wissenschaften bei den Bayerschen Uni⸗ versitaͤten angeordnet; doch wird die Koͤnigl. Entscheidung uͤber die von den Senaten der drei Universitaͤten eingegangenen An⸗ traͤge in Betreff der Inscriptions⸗Bedingungen erst noch ge⸗ waͤrtigt. Die Münchner Zeitung meldet: „Baron Delmar zu Paris, von Geburt ein Deutscher, hat, nachdem zum Behufe seiner aͤrztlichen Behandlung an einem schweren Augenuͤbel der Armenarzt der Haupt⸗ und Residenzstadt Muͤnchen, Dr. Schleiß von Loͤwenfeld, die Erlaubniß eines verlaͤngerten Aufenthaltes in Paris erhalten hat, aus menschenfreundlichem Zartgefuͤhl der Armenkasse der Haupt- und Residenzstadt Muͤnchen eine Summe von 1000 Fr. als milde Gabe uͤbersendet, um den Stadtarmen hiedurch einigen Ersatz fuͤr die ihnen momentan entzogene aͤrztliche Huͤlfe des genannten Armenarztes darzubie⸗ ten. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben befohlen, daß diese edle Handlung unter ehrender Anerkennung durch das Regierungs⸗ blatt zur allgemeinen Kenntniß gebracht werde.“ G Das „Boͤrsenblatt fuͤr den Deutschen Buchhandel“ enthaͤlt über den Central⸗Schulbuͤcher⸗Verlag in Muͤnchen einen laͤnge⸗ ren Aufsatz, dem Bayerische Blaͤtter nachstehende Stellen entnehmen: „Seine Tendenzen und Aufgaben sind allbekannt, und bestanden darin, gute wohlfeile Elementar⸗ und Unterhal⸗ tungs⸗Schriften fuͤr die Jugend und das Volk zu liefern. In wieweit er diese Zwecke im Ange behalten und bis dato erreicht, daruͤber mag ich kein Wort verlieren; ich verweise vielmehr in dieser Hinsicht auf die Kataloge der Institute und die Werke selbst, — denn letztere fuͤhren uns am sichersten in das Bereich des vorgesetzten Zieles. Wenn gleich ich also hieruͤber schweige, so
moͤchte ich doch der Buchhaͤndlerwelt die Nachricht mittheilen,
daß vom naͤchsten Schuljahr (November 1838) an, namentlich das Institut „Central⸗Schulbuͤcher⸗Verlag“, unter hoͤherer Pflege und Unterstuͤtzung großartiger auftritt, seinen Wirkungskreis ausdehnt, und fuͤr seine Zwecke einen Spielraum gewinnt im ganzen Bayerischen Land, uͤber die ganze Bevoͤlkerung von Bayern! Verschiedene Maͤnner sind schon engagirt zur Ausarbeitung von euen Lese⸗ und Lehrbuͤchern fuͤr die Gymnasien und hoͤhern Schul⸗ Anstalten. Leugnen laͤßt es sich nicht, durch die bereits angefuͤhrte Erweiterung des Central⸗Schulbuͤcher⸗Verlags kann und muß eine temporaire Umgestaltung des Unterrichts erreicht werden, welche aber nicht ewig so bleiben kann, unduͤber kurz oder lang einer andern Um⸗ gestaltung wieder Platz machen muß. Das ist noch die einzige Hoff⸗ nung, die den Lehrer, den Autor und den Buchhaͤndler bei solch betruͤhenden Aussichten aufrecht erhaͤlt. Ja, der Buch⸗
1238
haͤndler — er bekommt durch diese Ausdehnung des Instituts einen gewaltigen Stoß, sowohl der Verlags⸗ als der Sorti⸗ ments⸗Buchhaͤndler; denn dem Verleger wird gegen kuͤnftige Speculation auf einzufuͤhrende Schulbuͤcher ein Riegel vorge⸗ schoben und er muß aufs Verlegen verzichten, und durch die vom Central⸗Schulbuͤcher⸗Verlag vorzunehmenden Manipula⸗
tionen wird dem Sortimentshandel eine Nahrungsquelle ganz Werke der obigen Art bis zum 31. Dezember 1847 zu genießen. .
versiegen, weil der Schulbuͤcher⸗Verlag an jede Schule selbst direkt die noͤthige Anzahl der Buͤcher einliefert, und vom Rekto⸗ rate darauf das einkassirte Geld direkt wieder empfaͤngt. Zum Verkauf der Schulbuͤcher bedarf man in Bagyern kuͤnftig der Buchhaͤndler also nicht mehr. Was fangen aber diese, na⸗ mentlich in den Provinzialstaͤdten, an, wo ihre Existenz sich quasi darauf stuͤtzt? Dem Verlagshaͤndler, der wirklich so gluͤcklich, ein Werk in der vorgezeichneten Tendenz als Ver⸗ lag zu besitzen, welches zur Einfuͤhrung mit gewaͤhlt wurde, diesem guten Manne wird das bischen Verdienst dadurch noch geschmäͤlert, daß das Institut gehalten ist, solche Werke dem Verleger in Masse zu gedruͤckten Preisen abzukaufen, oder
ihm gleich mit den Worten gedroht werden, daß das nur sein eigener Schaden sey, und das Institut Mittel und Wege kenne,
ein aͤhnliches Werk einzufuͤhren oder bearbeiten zu lassen, Po⸗
er 2 — 4 „8 . g . . 8 A sjiebhen 1 d M f eg zege R chdruck bleib . Central⸗Schulbuͤcher⸗Verlag ist also eine reine Verlags⸗Handlung, liehenen besonderen Privilegten gegen den Nach eiben, sesen ohne gleiche Lasten mit 8 Verleger zu tragen 8 ohne Risico sie den Betheiligten größere Vortheile, als das gegenwärtige Ge⸗
durch das seinige dann ganz natuͤrlich uͤberfluͤssig werde.
zu haben, denn seine Werke werden bestimmt eingefuͤhrt; es ist aber auch ein komplettes Sortiments⸗Geschaͤft dadurch, daß es selbst direkt debitirt, ja es ist noch viel mehr, es ist ein Ver⸗ lags⸗ und Sortiments⸗Geschaͤft mit dem Zwangsrecht, den Nutzen von seinen Artikeln allein zu ziehen, und der Bevoͤlkerung von Bayern den Zwang anzulegen, nur von ihm direkt zu kaufen.
Solche Rechte hat bis jetzt noch kein derartiges Geschäͤft in der
ganzen Welt, und da in Bayern laut Constitution alle Mono⸗ pole und alle Zwangsrechte aufhoͤren sollen und nie gestattet werden, so laͤßt sich von der Gerechtigkeit des Koͤnigs erwarten, Er werde Anmaßungen zu strafen wissen und den Buchhaͤnd⸗ lern Gerechtigkeit angedeihen lassen.“
Nuͤrnberg, 24. Okt. (Leipz. A. Z.) Gestern Morgen traf eine Estaffette der Behoͤrde in Erlangen, wo kein Mili⸗ tair liegt, hier ein, um die unverzuͤgliche Absendung eines Truppen⸗Kommandos nach dem Dorfe Dennenlohe, 2 ½ Stun⸗ den von hier und eine Stunde von Erlangen gelegen, drin⸗ gend zu requiriren. Dem Begehren wurde von unserer Stadt⸗ Kommandantschaft sogleich entsprochen und 50 Mann Infanterie nebst 12 Mann Kavallerie von der hier stationirenden Gendar⸗ merie gingen dahin ab. Man erfuhr, daß die Dennenloher Bauern zu mehren Hunderten, mit Heugabeln, Spaten, Knuͤt⸗ teln bewaffnet, in den Wald gezogen waren, um das seit un⸗ denklichen Zeiten geuͤbte, durch die neuesten forstamtlichen Verordnungen aber sehr geschmaͤlerte und auf bestimmte, je⸗ desmal besonders anzuweisende Waldstrecken beschraͤnkte Recht des sogenannten Streurechens auf eigne Faust sich durch die That anzueignen. Der Revierfoͤrster, der sich pflichtgemaͤß den Forstfrevlern widersetzte, wurde mit Stoͤßen und Schlaͤgen zur Entfernung genoͤthigt; die paar Gendarmen konnten nichts ausrichten, und man glaubte sich daher genoͤthigt, den Bei⸗ stand des Militairs anzurufen. Als dieses aber gestern Mit⸗ tag in dem Wald eintraf, war derselbe oͤde und verlassen, die Bauern hatten dessen Ankunft kluͤglich nicht abgewartet, sondern waren mit der gesammelten Streu zeitig nach Hause gegangen. Da wenigstens unmittelbar keine weitern Gewalt⸗ streiche zu besorgen standen, so erschien ein Bleiben der Trup⸗ pen nicht nothwendig, und dieselben trafen gestern Abend wie⸗ der hier ein.
— — Leipzig, 27. Okt. Mit dem herannahenden Win⸗ ter scheint ein Unstern uͤber die Eisenbahn⸗Angelegenheiten un⸗ seres Vaterlandes aufzusteigen; nicht genug, daß es an Unan⸗ nehmlichkeiten bei den von hier ausgehenden Dampfwagen⸗ Fahrten nicht fehlt, und die Personen⸗Frequenz kuͤrzlich von 11,100 auf 7100 herabgesunken ist, so stehen, oder richtiger sin⸗ ken die Eisenbahn⸗Actien auf 93 pCt. und sind fast mit 91 nicht verkaͤuflich. Es ist nicht zu schildern, welcher Verlust da⸗ durch einzelnen Interessenten zugezogen wird, und eben so we⸗ nig gruͤndlich nachzuweisen, wodurch dieses Fallen der Actien herbeigefuͤhrt wird.
Ueber die Witterung haben wir bis jetzt keine Ursache zur Klage gehabt, auch sind in der letzten Woche, vom 20. zum 26. Oktober, nur 29 gestorben, waͤhrend 33 geboren worden sind. Allein die Theuerung, welche hinsichtlich des Brodes, des Holzes, der Gemuͤse ꝛc. immer deutlicher hervortritt, ist nicht geeignet, die Aussichten fuͤr den Winter angenehm beru⸗ higend zu machen.
Der Musik⸗Direktor Moͤser aus Berlin und dessen Sohn haben hier in einem nicht sehr besuchten, Miß Clara Novello in einem sehr uͤberfuͤllten Konzerte großen Beifall eingeaͤrndtet; Letztere ist von hier uͤber Berlin nach St. Petersburg abgereist.
Stuttgart, 22. Okt. (Schw. Merk.) In den letzten Tagen befand sich ein Emissair der Amerikanischen Baptisten Ge⸗ sellschaft, Herr Onken aus Hamburg (fruͤher Buchhäͤndler), hier. Es wurden Zusammenkuͤnfte veranstaltet, in welchen der Fremde seine große Beredtsamkeit in zum Theil sechsthalbstuͤn⸗ digen Vortraͤgen so sehr entwickelte, daß alsbald mehrere hiesige Einwohner (unter welchen einige, die schon vorher sich weiger⸗ ten, ihre Kinder taufen zu lassen) sich zu ihm hingezogen fuͤhl⸗ ten und gegen 20 — 30 derselben, worunter mehrere Frauenzim⸗ mer (von denen einige ihren Schritt bereuen sollen, waͤhrend die Maͤnner dagegen uͤbergluͤcklich seyen) sich von Herrn Onken im Neckar durch Untertauchen taufen ließen. Die Taufformel und das Glaubensbekenntniß soll sich in den Haͤnden eines jeden der Neubekehrten befinden, auch Jeder verpflichtet seyn, wenn er aufgefordert wird, unumwunden die Gruͤnde des Aus⸗ tritts aus der evangelischen Kirche anzugeben. Es soll das hei⸗ lige Abendmahl unter den Genossen ausgetheilt und eigenes Brod dazu gebacken worden seyn, auch einer der Getauften die Weihe als Priester der Sekte erhalten haben. Unter den Konvertirten befinden sich Maͤnner aus sehr verschiedenen Stän⸗ den. Der Fremde erhielt Veranlassung, auf das schnellste von hier abzureisen.
Stuttgart, 25. Okt. Der Schwaͤbische Merkur ent⸗ haͤlt folgendes Gesetz, abgeaͤnderte provisorische Bestimmungen gegen den Buͤcher⸗Nachdruck enthaltend:
„Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Bis zum Erscheinen eines desinitiven Gesetzes gegen den Bücher⸗ Nachdruck verordnen und verfügen Wir, unter Abänderung Unseres unter dem 22. Juli 1836 über diesen Gegenstand erlassenen proviso⸗ rischen Gesetzes, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: Art. 1. Die im Königreiche oder in einem andern im Deutschen Bunde begriffenen Staate seit dem 1. Januar 1838 erschienenen und künftig erscheinen⸗
Abgabe gesetzlichen Schutz gegen den Nachdruck und gegen
das Verlagsrecht davon fuͤr Bayern an sich zu bringen; wei⸗ binnen dreißig
gert er sich indeß, das Eine oder Andere zu thun, nun so soll
den schriftstellerischen und künftlerischen Erzeugnisse genießen von; Zeit ihres Erscheinens an zehn Jahre laug ohne Entrichtung eind Vervielfältigung in dersc
durch mechanische Kunst bewirkte Weise, wie wenn ibhnen nach dem Gesetze vom 25. Febru⸗ 1815 ein besonderes Privilegium deshalb ertheilt worden wäng Den gleichen Schutz haben die vom 1. Januar 1818 bis zum 8 Dezember 1837 im Umfange des Deutschen Bundes erschjenene Zeit des Erscheinens wird bei Werken, die in mehreren Abtheilun 8 herausgegeben werden, vom Erscheinen des letzten Bandes oder ge tes an gerechnet, falls zwischen der Herausgabe mevrerer Bände zhe⸗ Kefte nicht mehr als drei Jahre verslossen sind. Art. 2. Diw zer Zeit der Verkündigung des gegenwärtigen Gesetzes bereits veransin seten Nachdrücke oder soustigen mechanischen Vervielfältigunga pas Werken, welchen durch den zweiten Absatz des vorstehenden Anülse ein ihnen zuvor nicht zugekommener Schutz gegen mechanische en,
vielfältigung verliehen, oder der erloschene frühere Schutz ernen
wird, können zwar auch während der Dauer dieses Schutzes, jen nur in polizeilich gestempelten Eremplaren, zum Absatz gebracht werden Den polizeilichen Stempel erhalten diejenigen Exemplare, wesch Tagen, von der Verkündigung des gegenwi tigen Gesetzts an, von dem Nachdrucker oder Händler da Bezirks⸗Polijzet⸗Amte seines Wohnorts mit dem erforderlichcg Nachweise über ihren schon vor der Verkündigung dieses 6. setzes veranstalteten Abdruck vorgelegt werden. Für die polizeilce Stempelung sindet die Entrichtung einer Abgabe nicht statt. Art; Die nach Maßgabe der bishexrigen Gesetze für einzelne Werke 8
gewähren sollten, auch fernerhin in Kraft. Unser Ministerium e Innern ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeg Stuttgart den 17. Oktober. 1838. Wilhelm. Der provisorische Ch des Departements des Innern: Geheimer Rath Schlayer. 9 Befehl des Königs: der Staats⸗Secretair: Vellnagel.“
Ferner erschien folgende Verfuͤgung hinsichtlich der Vollze hung des Gesetzes vom 17. Oktober, betreffend abgeaͤnderte pre visorische Bestimmungen gegen den Buͤcher⸗Nachdruck:
„Hinsichtlich der Vollzirhung des Gesetzes vom 17. Okftoberdd. †, betreffend abgeänderte provisorische Bestimmungen gegen den Büche⸗
Nachdruck, wird hierdurch in Gemäßheit höchster Entschließung von
gleichen Tage Folgendes verfügt: A. Zu Artikel 1 des Gesttze §. 1. Als Vervielfältigung eines künstlertschen Erzeugnisses im Sime des Art. 1 des Gesetzes sind: 1) Nachbildungen von Werken zeit⸗ nender Kunst in plastischer Form oder von plastischen Werken dumg zeichnende Kunst, desgleichen 2) Darstellungen nach einem Originale mit Veränderungen des letzteren, vermöge welcher jene als eigenthün⸗ liche Kunsterzeugnisse angesprochen werden können, nicht zu betnet, ten. §. 2. Bej einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren in de Aufeinanderfolge der einzelnen Bände oder Hefte eines in A⸗ theilungen herauskommenden Werkes werden in Hinsicht auf e Berechnung der Schutzdauer gegen den Nachdruck (Gesetz Art.), Absatz 3, die bis zum Anfange dieses mehr als dreijäbrigen Zeitrau⸗ mes erschienenen Bände oder Hefte als ein für sich bestehendes Wam betrachtet, und die später erscheinende neue Folge von Bänden em Heften wird als ein neues Werk behandelt. B. Zu Art. 2 des Ge setzes. §. 3. Die Bezirks⸗Polizeistellen haben das Gesetz vom 17. 8h tober d. J. unmittelbar nach dem Empfange der dasselbe enthaltenda Nummer des Regierungs⸗Blattes den Buchdruckern und Händlem, desgleichen den Kupferstechern, Lithographen, Stuckatoren und senst⸗ gen die mechanische Vervielfältigung bildlicher Darstellungen oder da Handel mit solchen Darstellungen gewerblich ausübenden Einwohne ihrer Bezirke in einem urkundlichen Akte zu eröffnen, mit welcha die dreißigtägige Frist für die Vorlegung der bereits veranstaltela Nachdrücke oder Nachbildungen zur Stempelung zulaufen beginnt. Aufa⸗ dem ist für das gehörige Bekanntwerden des Gesetzes und der gegennir⸗ tigen Verfügung durch den Abdruck derselben in den Lokal⸗ und Baln, Intelligenz⸗Blättern zu sorgen. §. 4. Bei dem in vorstehendem §.) angeordnetken Eröffnungsakt sind die Personen, welche von der e⸗. stimmung des Art. 2. des Gesetzes Gebrauch zu machen im Falte sch besinden, zur vorläufigen Anzeige der Werke, von welchen sie bert vollendete Nachdrücke oder unter das Gesetz fallende Nachbildungu besitzen oder aber dergleichen veranstaltet haben, so wie in letztenm Falle zur Anzeige, wie weit die Veranstaltung bereits gediehen sah aufzufordern. Diese vorläufige Anzeige genügt indeß nicht zur Wa⸗ rung der von dem Gesetze anberaumten dreißigtägtgen Frist, viclmer müssen innerhalb der letztern dem Bezirks⸗Polizetk⸗Amte die zur Zch der Verkündigung des Gesetzes berefts fertig vorgelegenen Exempsen des Nachdrucks oder der Nachbildung, beziehungswetse die im gedat⸗ ten Zeitpunkte zu einem Nachdruck oder einer Nachbildung getroffen ge⸗ wesenen Veranstaltungen nachgewiesen werden. §. 5. Als bereits veransta⸗ tet kann ein Rachdruck oder eine Nachbildung nicht betrachtet werden, wenng nicht mindestens bei jenem der Drucksatz, bei dieser die Bearhbeitung der Platte oder Form, welche zur mechanischen Vervielfältigung di⸗ nen soll, begonnen hat. §. 6. Nachdrücke oder Nachbildungen van Werken, für welche der ihnen entweder durch ein besonderes Miivste⸗ ium oder durch das provisorische Gesetz vom 22. Juli 1836 vensie⸗ hen⸗ Schutz gegen mechanische Vervielfältigung zur Zett der Verküu⸗ dung des Gesetzes vom 17. Oktober d. J. noch micht abgelaufen wal,⸗ können nicht zur Stempelung angenommen werden. Wenn jedoch in Beziehung auf Nachdrücke von im letztgedachten Falle besänd⸗ lichen Werken genügend nachgewiesen wird, daß sie zur Sch der Verkündigung des Gesetzes vom 22. Juli 1836 bereits fertg oder im Drucke begriffen waren, und daß im Jahre 180 nur die vorschriftsmäßige Stempelung derselben versäumt weet⸗ den sey, so sind diese Nachdrücke, wofern ihre Vorlegung innen, halb des nunmebrigen neuen Termins geschieht, zwar zur Stempe⸗ lung anzunehmen, es ist jedoch ihr Absatz durch anzulegenden B schlag so lange zu hemmen, bis der Zeitraum des dem Original⸗Wel durch das Gesetz vom 22. Juli 1836 verliehenen Schutzes abgelaufen ist. §. 7. Nachdrücke, welche bei der Vollzichung des Gesetzes bem 22. Juli 1836 polizeilich gestempelt wurden, bedürfen zu ihrem fong gefeßten Absatze feiner erneuerten Stempelung. §. 8. Der Stenht besteht in dem Amtssiegel der Bezirks⸗Polizei⸗Behoͤrde und wird dau Titelbogen der Schrift mittelst Druckerschwärze aufgedrückt. Jedes einzelne zum Absatz zu bringende Exemplar muß mit dem Stew⸗ pel versehen seyn. Ueber den Akt der Stempelung ist ein dn⸗ tokoll aufzunchmen, welches die gestempelten Werke, die ah der Exemplare, und die Personen, für welche die Stempelung geschehen, zu bezeichnen hat. §. 9. Gegen den Verkehr mit ul⸗ gestempelten Exemplaren eines Nachdrucks oder einer als, Ver⸗ vielfältigung im Sinne des Gesetzes zu betrachtenden Nachbildung von Werken, denen die im Art. 1 des Gesetzes ausgesprochene Schut⸗ frist zu statten kommt, wird, wie gegen Nachdrücke besonders vr girter Werke, nach Maßgabe der §§. 5 und 6 des Gesetzes dS 25. Februar 1815 eingeschritten. §. 10. Durch die polizeiliche Sg pelung wird ein Nachdruck oder eine Nachbildung der Beschlagnahn⸗ oder Consiscation, welche durch der Stempelung vorhergegangene Hauf⸗ lungen nach Maßgabe der Gesetze vom 25. Februar 1815 und 22. 8” 1836 verwirkt worden ist, nicht entzogen. Den 19. Oktober) 1 Auf Sr. Königl. Majestät besonderen Befehl: Schlayer.” Luͤneburg, 24. Okt. (Hannov. Z.) Nach einer hg in den hiesigen Anzeigen enthaltenen Bekanntmachung des Mi gistrats der Stadt Luͤneburg werden, auf Anordnung des 8 niglichen Ministeriums des Innern, in hiesiger Stadt 8 naͤchstkuͤnftigen Jahre 1839 an jaͤhrlich zwei Messen, 0 Oster⸗Messe und eine Michaelis⸗Messe, gehalten werden. 88. Oster-Messe wird jedesmal am Montage nach dem Sonn 8 Laͤtare, also 1839 am 11. Maͤrz, die Michaelis⸗Messe am ig September, und wenn dies ein Sonntag seyn sollte, am n.
2 1' 41*† ü m folgenden Tage eroͤffnet werden. Die Oster⸗Messe wird . Eintritte der Charwoche, die Michaelis⸗Messe § Tage na ddies chaelis geschlossen werden; es wird mithin jene 14 Tage,
des G
aber 3 Wochen daue Die erste Woche in jeder Messe ist aus⸗ schließlich fuͤr den Großhandel bestimmt, so daß erst nach dem Ablaufe der ersten Meß⸗Woche der Detail⸗Verkauf gestattet ist. Der Leder⸗Handel, die s. g. Leder⸗Messe, wird sowohl in der Oster⸗Messe als in der Michaelis⸗Messe stets erst eine volle Woche nach —9 der Messe beginnen. — In Anse⸗ hung der Eingangs⸗ und urchgangs⸗Abgaben, so wie uͤber⸗ haupt der steuerlichen Behandlung der Meß⸗Guͤter, sind fuͤr die Messen alle diejenigen Verguͤnstigungen bewilligt, welche fuͤr die Messen zu Braunschweig eingeraͤumt sind; na⸗ mentlich wird der fuͤr die Braunschweiger Messen nach Maaß⸗ abe der dortigen Meß⸗Ordnung vom 25. April 1835 bewilligte Meß⸗Rabatt von 33 1 pCt. der Eingangs⸗Steuer auch fuͤr die hie⸗ igen Messen eintreten. Alle zur Erleichterung des Meß⸗Ver⸗ kehrs gereichenden Einrichtungen werden hier so viel thunlich getroffen werden. b Der 16. September 1838 war fuͤr die katholische Gemeinde in Celle ein wahrer Freudentag, weil an demselben die seit April 1835 im Baue begonnene, ihrer Vollendung unter man⸗ cherlei Schwierigkeiten so ziemlich nahe gebrachte neue Ludwigs⸗ Kirche durch den hochwuͤrdigsten Bischof von Hildesheim feier⸗ lichst eingeweiht wurde. chwerin, 24. Okt. Se. Koͤnigl. Hoheit der Großher⸗ og haben heute den Koͤnigl. Daͤnischen Kammerherrn, Grafen von Reventlow⸗Criminil als außerordentlichen Gesandten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Daͤnemark in feierlicher Audienz em⸗ pfangen, um aus dessen Haͤnden ein mit den Insignien des Koͤnigl. Elephanten⸗Ordens begleitetes, uͤberaus verbindliches Schreiben Sr. Majestaͤt entgegenzunehmnen.
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Triest, 20. Okt. Heute ist der Erzherzog Friedrich am Bord des Dampfschiffs „Graf Mitrowsky“ von Venedig in unserer Stadt angekommen, und hat sich nach kurzer Zusam⸗ menkunft mit dem Fuͤrsten von Metternich unverweilt nach Wien begeben. Fuͤrst Metternich hat den gestrigen Nachmittag jn Begleitung der Frau Fuͤrstin der Besichtigung der hiesigen Merkwürdigkeiten gewidmet. Abends wohnte derselbe im hie⸗ sigen großen Operntheater der Vorstellung der „Lucrezia Bor⸗ ia“ bei, wo er von den versammelten Zuschauern mit dem sjebhaftesten Jubelrufe empfangen wurde. Heute Vormittag em⸗ pfing der Fuͤrst die Aufwartung der hiesigen Behoͤrden und der hier residirenden Konsuln fremder Maͤchte, und verfuͤgte sich um die Mittagsstunde, in Begleitung der Direktoren, in das Institut des privilegirten Oesterreichischen Lloyds. Gegen halb 1 Uhr Nachmittags machte sodann der Fuͤrst eine von der Lloyd⸗Gesellschaft eigens veranstaltete Vergnuͤgungstour zu Wasser an Bord des festlich geschmuͤckten Lloydschen Dampf⸗ schifs „Graf Mitrowsky“ nach dem zwoͤlf Seemeilen von hier entfernten Pirano. Es wurde von der hier stationirten Oester⸗ reichischen Fregatte „Guerriera“ sowohl als von mehreren an⸗ deren Schiffen mit zahlreichen Kanonensalven und einem lange nachhallenden „Evviva“ begruͤßt, in welch letzteres die am Molo San Carlo versammelte Volksmenge von Herzen mit einstimmte. Schon nach halb 4 Uhr Nachmittags traf das
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Dampfschiff von Pirano wieder in unserem Hafen ein, und
nacht eben, als die Post abgeht, in demselben einige Evolu⸗ he. Morgen fruͤh tritt Se. Durchlaucht die Ruͤckreise nach ien an.
Schweiz. 8 GG 8 11
Genf, 18. Okt. (Altg. Ztg.) Als sch die Franzoͤsischen Truppen von unsern Graͤnzen zuruͤckzogen, so . l 2; stern die Genfer und Waadtlaͤnder Kontingente und Freiwillige dankend und anerkennend von ihren Regierungen und von dem wuͤrdigen eidgenoͤssischen General Guiguer entlassen. Feld⸗Ar⸗ beiten und die herannahende Weinlese erheischen dringend ihre 8 in der Heimat.
ausanne hat vor einigen Tagen einen seiner trefflichsten und geistreichsten Maͤnner, den Pfarrer Manuel, ,Jür. ig- fruͤher bei der Franzoͤsischen Kirche in Frankfurt a. M. ange⸗ stellt war, seit Jahren aber thaͤtig und segensreich in seinem Vaterlande gewirkt hat.
Zuͤrich, 22. Okt. Folgendes ist der letzte Tagesbefehl des Generals Guiguer: „Soldaten! Unsere Aufgabe ist zu Ende, und ihr kehret an eure Herde zuruͤck. Dort werdet ihr die schoͤnste der ee finden, das Gefuͤhl, eure Pflicht er⸗ fillt und gut erfuͤllt zu haben. Ich habe vom eidgenoͤssischen Kriegsrath den Auftrag, euch die Zufriedenheit der hohen Tag⸗ satzung fuͤr eure trefflichen Dienste kund zu geben, wie auch fuͤr den patriotischen Eifer und den militairischen Gehorsam, den ihr bewiesen habt. Und ich, Soldaten! danke euch aus dem eF meines Herzens, daß ihr meine Erwartung erfuͤllt, ja ertroffen habt; denn so habt ihr mir einen Genuß verschafft, 8 Genuß, Diejenigen noch hoͤher zu achten, die man liebt.
ebt wohl, meine Gefaͤhrten! erinnert euch zuweilen euers alten affenbruders, der auch in seiner Zuruͤckgezogenheit euch nie
vergessen wird. Lausanne, den 17. Oktober 1838. Der Ge⸗
nerale⸗Kommandant des Observations⸗Corps: Guiguer.“
Einen aͤhnlichen Tagesbefehl erließ Oberst Zimmerli, und
die Berner Regierung dankte ihren Truppen, daß sie durch ihr
ruhiges, festes und entschiedenes Benehmen den alten Ruf des ernischen Namens in Zeiten der Gefahr aufs neue bewaͤhrt
höben. Der Inspektor der Waadtlaͤndischen Milizen hat die ineis⸗Kommandanten aufgefordert, ihm die Zuͤge von Fhees Arrꝛus und Aufopferung zur Kenntniß zu bringen, die in ihren arondissements vorgekommen. Die Regierung von Aargau 28 8 St. Gallens Beispiel ein Dankschreiben an Waadt enf gerichtet. Tessin hat in den letzten Tagen seine Kon⸗
inngente noch aufs Piket gestellt.
5 Italien. kRailand, 19. Okt. Se. Kaiserl. Hoheit der Großfuͤr dörenfolger von Rußland ist am 14. Onrober Seh eros ae em Namen eines Grafen von Borodinsky in Gesellschaft vän ne seiner Begleitung bestimmten General⸗Majors Grafen i8 üIrbna in Como eingetroffen, wo kurz vorher der Fuͤrst von Faßbn angelangt war. Der Großfuͤrst ist in dem Hause des 89 Rathes Herrn Frank, welches zur Aufnahme des er⸗ hten Gastes in Bereitschaft gesetzt worden war, abgestiegen
und gedenkt einige 2 ni W 1 e 8 2 . zu verweilen. ge Wochen an den reizenden Ufern des Lario
Spanien. 8 Madrid, 17. Okt. Heute ließ die Koͤnigin
U ener i 8 wunderte 77 Narvac die Revue passiren. Jedermann be⸗
dieses Corps i cht b ps ist noch nicht bekannt. D 1 2 nehmen inister des Innern beharrt dabei, seine Entlassung
8
schoͤne Haltung der Truppen. Die Bestimmung
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Morgen soll der Zuschlag der Lieferungen fuͤr fuͤr die Monate November und Dezember erfolgen; es haben sich nur wenige Bewerber gemeldet.
Der Geldmangel ist hier so groß, daß die Fonds des Leih⸗ hauses nicht mehr ausreichen, um den Beduͤrfnissen der Lethen⸗ den zu genuͤgen. Die Verwaltung fordert daher die Kapita⸗ listen zu Vorschuͤssen auf und verspricht 4 pGCt. Die Hof⸗Zei⸗ tung giebt einen langen Bericht des Marquis von Pontejos uͤber diesen Gegenstand. 1
Die Hof⸗Zeitung enthaͤlt einen Bericht des Finanz⸗Mi⸗ nisters an die Koͤnigin, worin er ein trauriges Gemaͤlde von der finanziellen Lage der Regierung entwirft. Er raͤth drin⸗ gend an, zu außerordentlichen Maaßregeln zu schreiten, um das bedeutende Desicit zu decken und schlaͤgt deshalb vor, zu diesem Zweck eine eigene Kommission fuͤr die außerordentlichen Huͤlfsmittel zu ernennen. Die Koͤnigin hat diesen Vorschlag genehmigt. Mitglieder der Kommission sind: Don Pio Pita Pizarro, Praͤsident, Don Juste Jose Banqueri, Minister des obersten Raths von Spanien und Indien, Don Ramon San⸗ tillan, Abtheilungs⸗Chef im Finanz⸗Ministerium, der Mar⸗ quis von Caza Frajo, Secretair im Staatsrath, Don Jose Higinio d'Arche Schatzmeister des Tilgungsfonds, Don Pe⸗ dro Surra y Rull und Don Jose Vasconi.
Der Mexikanische Botschafter am hiesigen Hofe ist be⸗
reits von mehreren Handlungshaͤusern in Cadix und Gibraltar
um Kaperbriefe gegen Frankreich ersucht worden. Er hat dar⸗ auf erwiedert, daß er uͤber diese Angelegenheit an seine Regie⸗ rung berichtet, aber noch keine Antwort erhalten habe. So⸗ bald er Kaperbriefe erhalte, werde er sie unverzuͤglich ausgeben. Sir Georg Villiers ist am 14. von London wieder hier eingetroffen. .“
Spanische Graͤnze. Cabrera schickt sich an, Alcaniz zu belagern, wobei er sich des schweren Geschuͤtzes bedienen wird, das er dem General Oraa abgenommen hat. Der Gene⸗ ral van Halen ist mit der Division des Barons von Meer in B angekommen, um die Operationen Cabrera's zu hin⸗
rreiben.
Somyrna, 6. Okt. (Journ. de Smyrne.) Hussein Bey ist am 4. auf dem Dampfboote „Stambul“ von Konstantino⸗ pel hier angekommen und mit allen seinem Range gebuͤhrenden Ehrenbezeigungen empfangen worden. Der Admiral Gallois sandte ihm ein Boot, um ihn nach seinem Palais zu bringen, wo ihn alle Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden der Stadt und eine große Volksmenge empfingen. — Tahir Pascha ist von seiner Reise durch sein Muschirat hierher zuruͤckgekehrt. Hussein Bey und L Pascha waren ihm bis zur Karavanen⸗Bruͤcke entge⸗ gengeeilt.
Die Englische und Tuͤrkische Flotte befanden sich, den letz⸗ ten Nachrichten zufolge, bei den Inseln 98 Vnrsich, 8 Das Franzoͤsische Linienschiff „Triton“, welches den „Ju⸗ piter“ abloͤst und nunmehr das Flaggenschiff des Admirals Gallois werden wird, ist so eben auf der hiesigen Rhede vor Anker gegangen. 1
Herr David Offley, Konsul der vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, ist hier gestorben.
“ Aegypten. Alexrandrien, 29. Sept. (Journ. de Smyrne.) Die Aegyptische Flotte ist vor drei Tagen in dem traurigsten Zustande in den hiesigen Hafen zuruͤckgekehrt. Mehr als ein Viertel der Mannschaft ist krank. Die Meisten leiden an den Augen oder am Skorbut, eine Folge der schlechten Nahrung, der Unsauberkeit und der Entbehrungen aller Art. Ein ausge⸗ zeichneter Offizier der Franzoͤsischen Marine, Namens Huzar, welcher das Schiff Nr. 9 kommandirte, ist von diesem Posten abberufen und zum Adjutanten Said Bey's ernannt worden. Man schreibt dies der Eifersucht der Tuͤrkischen Befehlshaber zu, die schon seit laͤngerer Zeit die Ueberlegenheit des Schiffes Nr. 9, welche dasselbe den Talenten des Herrn Huzar ver⸗ dankte, mit neidischen Augen betrachteten.
b Den neuesten Nachrichten aus Hedschas zufolge, hat sich in der Lage dieses Landes nichts geandert Achmed Pascha, Befehlshaber der Aegyptischen Armee, ist in Mekka eingezogen, um dort den Winter zuzubringen. Wahrscheinlich duͤrfte waͤh⸗ rend dieser Jahreszeit keine militairische Operation stattfinden. Ueber Churschid Pascha's Expedition nach dem Euphrat weiß man nichts, aber Ibrahim Pascha, der Neffe, bereitet eine Ex⸗ pedition nach Sana vor.
In Folge des Steigens der Baumwollen⸗Preise in Europa werden hier Ankaͤufe zu den von der Regierung festgesetzten Preisen gemacht. Dies gewaͤhrt Boghos Bey einen doppelten Triumph, indem er einmal dadurch Gelegenheit erhaͤlt, sich an dem Handelsstande, den er toͤdtlich haßt, zu raͤchen, andererseits aber auch die Meinung, die sein Gebieter in Bezug auf Han⸗ dels⸗Angelegenheiten von ihm hegt, noch erhoͤht. Osgleich man sich schon allgemein uͤber den hohen Preis des Reises beschwert, so hat ihn Boghos Bey doch noch um 10 Piaster das Ardeb erhoͤht, weil der Ramazan herannaht und die Tuͤrken um diese Zeit große Sendungen nach Konstantinopel zu machen pflegen.
Der oͤffentliche Gesundheits⸗Zustand ist sehr befriedigend, und man spricht kaum mehr von der Pest.
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Ueber die mit der letzten Post aus Indien hier eingegan⸗ genen Nachrichten liest man Folgendes in der Times: „Es zeigt sich, daß geheime Intriguen und Unterhandlungen zwi⸗ schen einigen eingeborenen Fuͤrsten und dem Schach von Per⸗ sien entdeckt worden und vielleicht seit einiger Zeit schon zur Kenntniß der Anglo⸗Indischen Regierung gekommen waren. Sie hatten endlich eine solche Gestalt angenommen und wurden so offen unterhalten, daß eine Gesandtschaft des Koͤnigs von Nepal nach dem Hauptquartier des Schachs vor Herat abge⸗ oronet wurde, ohne Zweifel mit dem Auftrag, uͤber gemeinsame Maßregeln gegen die Englaͤnder in Indien oder gegen ihre Alliirten zu unterhandeln. Der Plan war reif, und so gescha⸗ hen die noͤthigen Schritte, um demselben entgegenzutreten. Nachrichten aus Lucknow zufolge, wurde die Nepalesische Ge⸗ sandtschaft auf dem Wege nach Persien verhaftet und ihr ihre Papiere abgenommen. Nach den letzten Nachrichten aus Kalkutta, von einem spaͤteren Datum als diese Gefangennahme, ging dort allgemein das Geruͤcht, eine Nepalesische Truppenmacht von 20,000 Mann habe die nach Rangpur, Purneah u. s. w. fuͤhrenden Paͤsse besetzt. Wenn dies wahr ist, so kann man sie unmoͤglich in einer, den benachbarten Besitzungen so gefaͤhrlichen Stellung lassen. Die Bewegungen auf der Seite von Nepal waren in⸗ deß nicht die einzigen, welche Besorgnisse erweckten. Nachrich⸗ ten sollen eingelaufen seyn uͤber den Plan Dost Moham⸗
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meb's, des Fuͤrsten von Cabul, sich mit 125,000 rzan
an den Schach von Persien anzuschließen. Die Be⸗ dingungen einer solchen Allianz sollen seyn, daß die Perser Herat und alles Land nordwaͤrts bis Bukhara, und fuͤdwaͤrts bis an die Besitzungen der Belutschen⸗Fuͤrsten, welche gegen⸗ waͤrtig zu Heiderabad in Sind residiren, erhalten sollen Dost Mohammed Khan soll dagegen unterstuͤtzt werden, die Siths aus Peschawer zu vertreiben, Kaschmir wieder einzunehmen und alles Land noͤrdlich von Kabul bis an den Oxus, naͤmlich das Gebiet der Haͤuptlinge von Khunduz, Balkh u. s. w, zu unterwerfen. So schmeichelt man Persien mit der Hoffnung, die meisten fruͤher von Nadir⸗Schach wieder eroberten Provin⸗ v abermals * vereinigen, und Dost Mohammed soll das Reich Timur Schachs mit dem Koͤnigstitel wieder herstellen. Auch auf Seiten des Birmanischen Reichs traͤgt Alles einen feindlichen Charakter. Oberst Benson wurde mit einer beson⸗ deren Mission nach Ava gesendet, und von dem Erfolg dersel⸗ ben haͤngt nun die Frage uͤber Krieg oder Frieden ab, obgleich man allgemein die Ansicht hegt, daß der Hof von Ava durch⸗ aus den Englischen Interessen und dem Englischen Buͤndniß abgeneigt sey und keinen Willen zeige, den Beschwerden wegen mehrerer Vertragsbruͤche abzuhelften. Das Benehmen Rund⸗ schit Singh's unter diesen Umstäͤnden erregt gleichfalls Ver⸗ dacht. Mißverstaͤndnisse zwischen ihm und der Englischen Ge⸗ sandtschaft an seinem Heofe waren eingetreten, veranlaßt, wie man sagt, durch die Forderung, eine Englische Truppenmacht durch den Pendschab marschiren zu lassen, um der Ereignisse auf jener Seite gewaͤrtig zu seyn; wenn diesem Ansinnen nicht entsprochen wer⸗ den sollte, wollte man einen Weg durch Sind, suͤdwaͤrts von Rundschit Singh's Besitzungen suchen. Diese kriegerischen Aus⸗ sichten auf mehreren Punkten hatten bereits die Radschahs von Dschudpur bewogen, die Zahlung des Tributs zu verweigern. Die Regierung von Audih dagegen war gut gesinnt, und ihr Kontingent soll bereits an der Graͤnze gegen die Nevpalesischen Berge zu stehen. Die feindliche Stimmung, die sich zu glei⸗
cher Zeit und wie verabredet auf mehreren Punkten Indiens zeigte, schien eine Folge der verbreiteten Meinung uͤber den ungenuͤgenden Zusta
nd der Anglo⸗Indischen Armee.“
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Inlendb.
Berlin, 29. Okt. Die feierliche Eroͤffnung der gan-: zen Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn fand heute statt. Die Gebaͤude und die Wagen waren mit Blumen und Fahnen ge⸗ schmuͤckt; ein Musik⸗ Corps befand sich auf dem Balkon des Bahnhofes, ein anderes auf dem Tender, und um 12 Uhr setzte sich ein Zug von 11 Wagen mit 280 Personen und von 2 Lo⸗ komotiven gezogen in Bewegung. In diesen Wagen befanden sich Se. Konigl. Hoheit der Kronprinz, so wie die Prinzen Wilhelm und Karl Koͤnigl. Hoheiten nebst mehreren anderen Prinzen des Koͤniglichen Hauses und viele Mitglieder aller der hoͤchsten und hohen Behoͤrden, die der neuen Bahn die erste Weihe gaben. In 41 Minuten gelangte der Zug nach Pots⸗ dam, und nachdem die Gesellschaft dort Erfrischungen einge⸗ nommen hatte, kehrte sie in 38 ½ Minuten wieder zuruͤck und traf in Berlin gegen 2 Uhr ein.
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Wissenschaft, Kunst und Literatuir. Ausstellung auf “ Akademie der e 8
nste.
Der geschichtlichen Bilder, welche antike Stoffe behandeln, sind diesmal nur zwei: von Johann Wolff Homer und sein Fübrer, und von Mussini aus Florenz Ganvmed, welcher den Adler tränkt. Für den ersteren Gegenstand ist der Vorgang von Gérard gewiß kein geringer Nachtheil, und der treffliche Homerus⸗Kopf, der uns aus dem Alterthum überliefert worden, durfte nicht vermieden werden; adop⸗ tirte man ihn aber, wie der Künstler gethan, so entzog dies dem Bilde gleich in seinem Schwerpunkt das Verdienst der Neuheit und Origi⸗ nalität. Dennoch hat der Künstler an eine so undankbare Aufgabe vielen Kunstfleiß gewandt; das Schreiten des blinden Greises, wel⸗ cher, geführt von einem schönen Knaben, so eben aus einem Schiff ans Ufer gestiegen, ist wohl ausgedrückt, desgleichen die Erhebung seines Antlitzes gen Himmel, als wollte er eben ein Lied anstimmen. Eine wohlgelungene, freundliche Figur ist der Knabe; auch auf dem Schiff unter den Ruderern herrscht natürliche Bewegung, doch wird die Heiterkeit, welche die Scene am Gestade des of⸗ fenen Meeres haben könnte, durch ein unkräftiges, mattes Kolorit leider sehr geschwächt, und gerade die frische Seeluft, welche in den Homerischen Gesängen weht, und das helle Tageslicht, das in ihnen länzt, spricht nicht auf gleiche Weise aus dieser Darstellung den Be⸗ chauer an. — Die Wahl des Gegenstandes im Bilde von Mussini wird noch sinnreicher und interessanter durch die naheliegende Beziehung auf den Preußischen Adler, in der That eine Aufgabe, welche sich sehr wohl für die Plastik geecignet haben würde. Auch bier in der male⸗ rischen “ sie sich recht wohl aus, doch vermißt man ungern jene reine Vorliebe für den Gegenstand, welche Werken die⸗ ser Art erst den wahren Reiz giebt. Es zeigt sich eine gewisse Ge⸗ fallsüchtigkeit, und die Behandlung strebt mehr nach Bravour als nach Wahrheit und unschuldiger Schönheit.
Endlich ließe sich hierher noch ein Bild von Ratti, aus der Schule von Hensel, rechnen: Scene aus dem Untergange von Her⸗ culanum und Pompeji; es hat aber in der Zeichnung und Auf⸗ fassung sehr wenig von antikem Geiste, und noch weniger hat es in seiner Farbengebung Romantisches; die oberbalb nackte Frauengestalt, welche von einem Manne getragen wird, ist mit mo⸗ notonem Rothbraun gemalt, daß sie nicht anders, als mit Rothstift gezeichnet erscheint. Der Künstler, der sonst in kleineren Werken ein recht hübsches Farbengefühl und sogar recht saftige Töne zeigte, ist hier auf einen Abweg geratben, den wir mit der Tendenz der Schule, welcher er angehört, nicht zu vereinigen wissen, und von dem er so⸗ usen muß.
ir wenden uns jetzt zu den bhistorischen Bildern der roman⸗ tischen Gattung, durch welche die Düsseldorfer Schule auf früheren Ausstellungen sich besonders die Aufmerksamkeit des Publikums er⸗ worben. Aber gerade hier hat der Unstern, welcher über gegen⸗ wärtiger Ausstellung schwebt, sich am meisten gezeigt; wie reich müßte die Ausstellung an Bildern dieser Art seyn, wenn nur Alles erschie⸗ nen wäre, was der Kaialog verheißt, und wie arm ist sie bis jetzt daran geblieben. Lessing's Ezzelino hlieb in Frankfurt zurück, Plüd⸗ deman’'s Conradin ist nach Petersburg abgegangen, bevor wir ihn ge⸗ sehen, von Sohn ist ein zweites Bild nach Romeo und Julie noch immer nicht eingetroffen, und auch von hiesigen Künstlern wird A. v. Klöber’'s Hüon unter den Hirten und Esperstedt's Conradin acbjchge ephn
er Hauptsächli hste Repräsentant dieser beliebten Gattung bleib Sohn’'s Romeo und Julie, in der Snics auf dem Altan (Ae ünr Scene 8). Wir haben hier ein Drama und eine Scene, auf welche der große Dichter in noch jugendlicherem Alter so viel Gluth und Zartheit und so viel romantischen Jauber gehäuft, und wir haben einen Maler, welcher sich uns im Ausdruck der verlangenden Liebe als schwungvoll bewährt bat, zuerst in Rinald und Armide und dann in seinem Hvlas. Run hat sich auch an demselben Gegenstand vor zehn Jahren schon Hildebrandt versucht, damals freilich noch mit jungen räften; dop⸗ pelt gespannt also durften wir auf Sohn’'s Auffassung seyn, der kaum eine seinem künstlerischen Naturell angemessenere Aufgabe finden