für jährliche Parlamente und geheime Abstimmung bilden wird; ich werde an diesem Kampfe Theil nehmen, und es wird sich jetzt eine Stimme für die Reform erheben, wie man sie nie zuvor gehört hat. Die Chartisten haben dadurch, daß sie von Dolchen und Musketen sprachen, den Widerwillen des Volks erregt, sie haben die gewis⸗ enbaften und ehrenwerthen Leute abgeschreckt und das allgemeine Wahlrecht zu einem Gegenstande des Schreckens und Abscheu's ge⸗ macht. Ich verschmähe die Chartisten. Sie haben jetzt einen Kon⸗ vent in London, bei dem mein Freund Feargus O'Connor an einem Tage 35 Reden hält; wenn sie diese Strafe überleben, so haben sie ein zäheres Leben als die Katzen. (Gelächter.) Die Vorläufer. Ver⸗ cige sind angegriffen worden. Weswegen? Welches Gesetz haben sie ver⸗ tzt oder welches Verbrechen verübt? Wodurch sind sie hervorgerufen worden? Durch die Abnahme des Gemeingeistes. Die Wahlfreiheit cntschlüpft uns unter den Händen. Man blicke auf Carlow. Würden
sich dort Elende gesunden haben, die ihr Vaterland verkauften, wenn f
man den Gemeingeist früber aufgeregt hätte? (Hört!) Man hat diesen Geist lange schlafen lassen. Ich habe auf Verlangen der Re⸗ gierung der National⸗Association ein Ende gemacht; aber ich werde es niemals dulden, daß der Gemeingeist wieder in Schlaf sinke, bis Irland gleiche Rechte mit England erlangt hat. (Hört!) Jetzt ist die Zeit für die Vorläufer⸗Vereine gekommen. (Lauter Beifall.) Vor der Annahme der Reform⸗Bill befand sich die Regierung des Landes in den Händen des Oberhauses; durch die Reform⸗Bill er⸗ dielt das Unterhaus den ihm gebührenden Antheil, und wären die Minister, welche diese Bill durchbrachten, noch weiter gegangen, hät⸗
en sie kurze Parlamente und geheime Abstimmung verlangt, hätten sie eine Bill eingebracht, um die Last der Kirche zu beseitigen, dann würden sie das I Seiten des Landes gefunden haben.
wangsbill an und brachten, dem Himmel sey Dank, Lord Grey aus
rium im Stande gewesen, sich zu halten, wenn es sich dem Irländi⸗ schen Volke feindselig zeigte. Nach dem Tode Perceval's kam die Verwaltung Lord Liverpool's, die bald ein Ende nahm; dann kam Eaaniag; diesem folate Wellington; aber keine Verwaltung konnte sih halten, die dem Irländischen Volke abgeneigt war“*). Man lasse die Tories ans Ruder kommen, sie können sich nicht sechs Monate hal⸗ ten. Das Ministerium fürchtet eine Kollision mit dem Oberhause und legt jede Maßregel. ehe dieselbe ins Oberhaus gesandt wird, auf die Wagschale, um zu sehen, ob sie auch leicht genug sey, um den Strom zu passiren. Die Folge war, daß das Ministerium, mit Aus⸗ nahme Irlands, überall unpopulair geworden ist. Das Oberhaus hat jetzt geihan, was das Ministerium sich zu thun scheute. Die Lords wollen durchaus eine Kollision; an Roden, Donoughmore, Charle⸗ ville schloß sich Lord Brougham an, ein Mann, den man seines Gei⸗ sies wegen bewundern, aber seines verderbten Herzens und seiner un⸗ lauteren Grundsätze wegen verachten muß, ein Mannu, der zwar keine Fähigkeit zum Richter besitzt, sich aber sehr gut zum Henker eignen würde. (Gelächter.) Wie charakterlos er seyn muß, geht varaus hervor, daß er einen Mann, wie Lord Normanbv, angreift. Ieht muß Alles aufgeboten werden. Wir müssen überall gleichzeitige Bersammlungen halten, oder sie werden uns bezwingen. Sie haben gerufen: „„Es lebe der Kampf!““ Lasset uns rufen: „„Es lebe der Widerstand!““ (Ungeheurer Beifall.) Das Ministertum bat gut gehandelt. Da man den Kampf will, so haben sie den Tag festgesetzt und das passende Terrain dazu gewählt. Die Frage ist: Soll Ir⸗ land gut oder schlecht verwaltet werden? (Beifall.) Bis zur Erle⸗ gung dieser Frage ist jede andere bei Seite gesetzt worden. Die Lords wollen, daß Irland schlecht verwaltet werde, die Kollision hat begon⸗ nen, und ich komme hierher, um zu erfahren, was die Irländer zu thun denken. Wenn das Ministerium siegt, so kann ich England und Schottland in der Sache der Reform unterstützen. Das Oberhaus hat die ge⸗ genwärtize Kollision begonnen, die nächste wird das Unterhaus begin⸗ nen. Wenn einer von den Ministern für den gegenwärtigen Fall nicht Muth genug hat, so lasse man den verächtlichen Menschen ge⸗ ben und setze einen rechtlicheren und kühneren Mann an seine Stelle. Ich fordere nlanc auf, sich zu versammeln; ich verlange 2 Millio⸗ den Vorläufer; ich fordere Euch auf, Euch überall zu gleicher Zeit zu versammeln, und bestimme den nächsten Sonntag nach der Messe fär solche gleichzeitige Versammlungen, wo jedes Kirchspiel eine Pe⸗ rition erlassen möge. Das Land soll nicht abermals von den Percepals, den Conollys und den Shaws gemißhandelt werden. Ich bin kein Ver⸗ theidiger der Lehre von der physischen Macht; aber wenn die Oran⸗ gisten zur Macht gelangten, so würde die Rache mit wilder Wuth hervorbrechen, selbst der Thron, fürchte ich, würde nicht sicher seyn. Die Orangisten sind durch die lange Entbehrung der Macht nur um so heißbungriger geworden, und sie gleichen jenem giftigen Gewürm, dessen Augenblick seines Verscheidens um so tödlicher ist. (Großer Beifall.) Ich möchte jetzt wohl den Mann sehen, der nicht Vorläu⸗ fer werden wollte, es sey denn, er suchte ein Amt von dem Ministe⸗ rium zu erhalten. Ich werde Wellington und Peel sagen, daß, wenn sie nicht ihre Feindseligkeit gegen Irland nicht nur in den Worten, sondern auch in den Handlungen aufgeben, sie niemals die Zügel der Regierung führen können.“ H'Connell schloß mit der Verlesung des Entwurfs einer Adresse an das Irlaͤndische Volk und trug darauf an, densel⸗ ben einer Kommission zu uͤberweisen. Diese Adresse faͤngt wie⸗ der mit der gewoͤhnlichen Phrase an: „Erbliche Sklaven, wißt Ihr nicht, nur der wird frei, der selbst die Kette bricht! Zuletzt trug er noch darauf an, daß am naͤchsten Sonntag gleichzeitige Versammlungen stattfinden sollten, was genehmigt wurde, wor⸗ auf die Versammlung auseinander ging. 1 Der neue Lord⸗Lieutenant von Irland, Baron Fortescue Ka Ebrington), will sich am 2. April zu Liverpool nach ublin einschiffen. Am Dienstage ist der protestantische Erzbischof von Tuam in Irland verstorben; mit seinem Tode erlischt in Folge einer Parlaments⸗Akte dieses Erzbisthum, und die Dioͤücese desselben wird mit dem Bisthum von Killala vereinigt. 1 Der Oheim der Lady Flora Hastings, der den neulich er⸗ waͤhnten Brief zur Rechtfertigung dieser jungen Dame publi⸗ zirt hat, ist nicht Lord, sondern nur Herr Hamilton Fitzge⸗
rald.
Die Regierung wird die öͤstliche Kuͤste von England auf⸗ nehmen lassen, jedoch nicht bloß um Forts zu bauen, sondern auch um Zufluchtshaͤfen fuͤr die kleinern Kriegsschiffe gegen oͤst⸗
liche und nordostliche Stuͤrme anzulegen. Harwich soll der Haupt⸗
hafen werden, der suͤdliche Hasendamm eine starke Batterie er⸗ halten und ein neuer Damm erbaut werden.
In der vorgestrigen halbjaͤhrlichen Versammlung der Ka⸗ nadischen Land⸗Compagnie wurde nachgewiesen, daß im abge⸗ wichenen Jahre wegen der dortigen Unruhen nur 15,718 Acres
Land fuͤr 9926 Pfd. verkauft worden, und daß sich noch 1,126,000 Acres in den Haͤnden der Gesellschaft befinden, wo⸗ fuͤr sie der Regierung noch einen Saldo von 79,000 Pfd. schul⸗ det, welcher bis 1843 abbezahlt seyn muß. Obgleich die Aus⸗ wanderung jetzt fast gaͤnzlich aufgehoͤrt hat, so macht man sich doch fuͤr naͤchstes Fruͤhjahr bessere Aussichten. Das westliche Kanada soll den trefflichsten Weizen liefern und im Stande seyn, Großbritanien mit jeder beltebigen Quantitaͤt zu niedri⸗
gen Preisen zu versehen.
Blätter bemerken, daß O'Connell sich bier einen be⸗ Schulden hüehs lasse, indem Lord Liverpool Jahre 1827, wo ihn der Schlag rührte, Minisker blleb, und Canning's Verwaltung, der nur durch seinen Tod ein Ende gemacht wurde, könne nicht feindselig gegen die Katholiken enannt werden, da dieser Staalsmann steis ein eifriger Vertheidiger er Emancipation gewesen. “
Nem Ministerinm. Seit den letzten zwanzig Jahren ist kein Ministe⸗ 1 2 8
*) Englische dentenden Irrihum zu vom Juhre 1812 bis zum
2
Beste des Landes befördert und Unterstützung von Statt dessen nahmen sie die
Bruͤssel, 31. Maͤrz. Ein großer Theil aller hiesigen Blͤtter ist heute, wegen des Osterfestes, nicht erschienen, wes⸗ halb die Ausbeute an politischen Nachrichten nur unbedeutend ist.
Die Ausgaben fuͤr das Belgische Heer sollen im letzten Vierteljahre mehr als vier Millionen Fr. monatlich betragen haben. Nach der theilweisen Entlassung des Heeres, die sich
für jetzt auf ein Fuͤnftel desselben ausdehnen soll, wird die Aus⸗ gabe des Kriegs⸗Ministeriums im Monat April 800,000 Fr. weniger betragen.
In unserem Kavallerie⸗Lager herrscht große Sterblichkeit Gesetze und einer Verordnung vom 7. Maͤrz
unter den Pferden; man hat deren mehr als 50 niederstechen
muͤssen und 150 kranke Pferde sind nach Lowen gebracht wor⸗
den. Man schreibt diese Krankheiten (Rotz und Wurm) dem
schlechten Futter und der ungesunden Lage des Kavallerie⸗Lagers Seiten der Regierung ergaͤnzt wurde, was zwar in einigen an⸗
zu, das beinahe fortwaͤhrend unter Wasser stand.
In Gent wollen die Studenten, wie das Journal des Flandres berichtet, ein Festmahl zu Ehren der Herren Gen⸗
debien und Dumortier veranstalten. Eine Deputation der Stu⸗ . zahlen he wird. Daß dies erst jetzt zu erfolgen brauchte, ist ein Beweis
direnden soll sich nach Bruͤssel und Tournay begeben, um die beiden Herren einzuladen. Der beruͤchtigte Rauschenplatt, der sich in der letzten Zeit
in Arlon aufhielt, hat auch dort politische Verbindungen anzu- nachdem jedoch die Polizei seinen Aufent⸗
knuͤpfen gesucht, haltsort und seine Bestrebungen in Erfahrung gebracht, ist er, wie das in Arlon erscheinende EScho du Luxemburg be⸗ richtet, nach dem neutralen Theile des Luxemburgischen gegan⸗ gen, wo er angeblich in Sicherheit seyn soll. Das genannte revolutionaire Blatt giebt uͤbrigens bei dieser Gelegenheit dem Polizei⸗Direktor Hody in Bruͤssel die gute Lehre, Herrn Rauschenplatt jetzt in Ruhe zu lassen, „weil es ihm (dem Polizei⸗Direktor) sonst nicht gut ergehen wuͤrde.“ Unwill⸗ kuͤrlich wird man durch diese Drohung an die Wirksamkeit des Herrn R. in Barcelona erinnert.
An unserer Boͤrse herrscht seit einigen Tagen große Ge⸗ schaͤftsstille; die Ministerial⸗Krisis in Paris giebt zu der Be⸗ sorgniß Anlaß, daß auch in Frankreich kommerzielle und in⸗
dusterielle Bedraͤngnisse eintreten und auf aͤhnliche Weise re⸗
agiren moͤchten, wie es die Ereignisse am Schlusse des vorigen Jahres in Belgien gethan. .
8
Schweden und Norwegen.
Senm, 26. Maͤrz. (Hamb. N. Z.) Die Verwal⸗
tung der Schwedischen Finanzen unterliegt der groͤßten Publi⸗ citaͤt. Ein allgemeiner Etat der Einnahmen und Ausgaben des
Staats wird jaͤhrlich durch den Druck veroͤffentlicht und mit der der Etat fuͤr das Jahr Dies scheint nun zwar etwas spaͤt zu seyn, aber es ist dabei zu bemerken, daß die Staats⸗Einnahmen, die im Jahre 1837 eingehen, Abgaben des vorhergegangenen Jah⸗ Die Staats Einnahmen fuͤr das Jahr gaben, die einmal fuͤr Alle fe denn nicht einmal der erste constitutionnelle Landtag von. 1833 —
„Staats Zeitung“ vertheilt. Kuͤrzlich ist 1836 erschienen.
res genannt werden. — 1836 betrugen nach gewoͤhnlichen Ab AA“ ““ Rthlr. Schwed. Bco. Grundsteuer, Zehnten ꝛc. . 5,657,600 Aus außergewoͤhnlichen Abgaben, die von den Staͤn⸗
den von einem Reichstage bis zum folgenden be⸗
bewilligt werden, fuͤr . Zoll⸗Einnahme, circa. Accise von den Staͤdten Postverwaltung Stempelsteuer Branntweinfabrikations⸗Abgabe Personensteuer “ Besteuerung der Gewerbe u. Einnahmen uͤberhaupt
Verschiedene Abgaben
3,185,600 11,200 562,000 424,000 713,000 1,000,000 1,000,000 115,000 ĩ15,328,00 oder circa 7 ½ Millionen Thaler Preuß. Court., eine Summe von 1,620,000 Rthlr. Schwed. oder circa 915,000 Thaler Preuß. Court. kommen, die fuͤr Rechnung besonderer Anstalten vom Staate erhoben und wieder abgeliefert wer⸗
den. Ausgaben: Rthlr. Schwed. Beo. Fuͤr Hofhaltung des Koͤnigs und der Koͤniglichen Familie circa 742,000 » Civilverwaltung . ves e, varse, 8,98869090 die Armee und die Vertheidigungs⸗Anstalten zu Lande die Flotte wissenschaftliche Anstalten Wohlthaͤtigkeits⸗Anstalten Pensionen fuͤr emeritirte Staatsdiener u. s. w. »„ Extra⸗Ausgaben »„ Gewerbe und Handel »„ Geistlichkeit und Erziehungs⸗Anstalten 726,000 „ Pensionen fuͤr eingezogene Aemter ꝛc. 259,000 Von dieser Summe der Ausgaben, die genau 12,855,12 1 Rthlr. Schwed. Beo. betraͤgt, sind doch in der That im Laufe des Jahres nur 11,117,387 Rthlr. ausgezahlt worden. Die uͤbrige Einnahme, 2 ½½ Millionen, ist nach besonderer Vorschrift der Stände zum Staatsschulden⸗Conto disponirt u. s. w. — Hier⸗ bei ist noch zu bemerken, daß die beiden Universitäͤten des Lan⸗ des, so wie mehrere Erziehungs⸗Anstalten, einige Fonds be⸗ sitzen, deren Ertrag in die obenerwaͤhnten Summen nicht ein⸗ begriffen ist, die Armee ihr Gehalt nur zum Theil aus der Staatskasse empfaͤngt, den Gemeinden bezahlt wird. , Die letzte Post aus Christiania bringt keine Neuigkeiten von besonderem Interesse. Das Odelsthing hat einstimmig den Entschluß des Lagthings, daß die Reichsbank nicht in eine Privatbank uͤbergehen sollte, genehmigt. Der Koͤnig befindet sich wohl. Er hatte ein Souper mit Concert, wobei Fraͤulein von Schoultz aufgetreten, fuͤr ein paar hundert Personen gege⸗ ben. Von der Ruͤckkehr des Koͤnigs nach Schweden hoͤrt man noch nichts. 8 9 gng sehr kenntnißreicher Offizier, Oberst Whitelock, Adju⸗ tant des Koͤnigs, ist in diesen Tagen gestorben. Er war Erfin⸗ der einer neuen Methode, die Flinten abzufeuern, welche wahr⸗ scheinlich bei der ganzen Schwedischen Infanterie eingefuͤhrt werden wird. Von mehreren seiner anderen Arbesten ss zu be⸗ merken, eine sehr ausfuͤhrliche statistische Karte uͤber vvr5. und die dortigen Kanalbauten, welche auch an mehreren Orten in Deutschland nachgedruckt seyn soll. Die Beerdigung dieses 1escehse Offiziers hat mit militairischen Ehrenbezeigun⸗ en heute stattgefunden. 1 Der neue Englische Konsul in Stockholm, Sir John Roß, ist als Ehrenmitglied unserer Kriegswissenschafts⸗Akade⸗
63,000 1,040,000 214,000
mie ernannt, waͤhrend er schon fruͤher mit dem Commandeur⸗
tionen, und namentllch
gen Geschaͤften gehoͤre,
wozu noch
und daß die Geistlichkeit unmittelbar von
kreuz des Schwerdt⸗Ordens von unserm Koͤnige beehrt wor⸗ d. in
“
den ist.
Eine Tochter des beruͤhmten Linné ist am 2lsten Upsala im 90sten Lebensjahre verstorben.
Deutschland. ö1““
Muͤnchen, 30. Mäaͤrz. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Luitpold macht jetzt den Dienst im Koͤngl. Artillerie⸗Regimente dahier von unten herauf durch und that am 28. d. den ersten Schildwach⸗Dienst in der Artillerie⸗Kaserne.
Von der Pleiße, 2. April. (L. A. 3) Das neueste Stuͤck des Gesetz- und Verordnungsblattes bringt uns in einem 1839 die endliche gaͤnzliche Ausfuͤhrung des in der Verfassung begruͤndeten Sy⸗ stems unserer Landes⸗-Vertretung, indem nun der Bestandtheil der zweiten Kammer, der zeither noch durch Ernennung von
deren Deutschen Verfassungen in viel staͤrkerem Maße vorkommt, aber doch den herrschenden Ansichten uͤber die Wahl⸗Kammern stark entgegenlaͤuft, ebenfalls aus freien Wahlen hervorgehen des großen und gerechten Vertrauens, das die Staͤnde in die Loyalitaͤt der Regierung setzten; daß es erst jetzt erfolgt ist, eine Folge der Eigenihuͤmlichkeit des Geschaͤfts, um das es sich han⸗ delt, und das allerdings bei dem Mangel an Vorgaͤngen seine Schwierigkeiten haben mochte. Es ist naͤmlich hier von den fuͤnf Vertretern des Handels und Fabrikwesens die Rede, die mit eben so viel Stellvertretern fuͤr die zweite Kammer gewaͤhlt werden sollen, und fuͤr die es zeither noch kein Wahl Gesetz gab. Es war dieser Bestandtheil der Kammer eine Erfindung des den Entwurf der Verfassung berathenden Landtags und in die⸗ sem Entwurfe selbst nicht zu finden, folglich auch in dem Ent⸗ wurfe der Wahl⸗Gesetze nicht bedacht worden. Der Entwurf hatte der Ritterschaft nur 15 Stellen zugedacht; sie wollte, wie die anderen Staͤnde, 25 haben; endlich verglich man sich, gab ihr 20 und als Gegengewicht fuͤr die zugelegten 5 bestimmte man ie 5 Vertreter des Handels und Fabrikwesens, die, ohne ge⸗
rade nothwendig zu der stäͤdtischen Klasse zu gehoͤren, doch die
Interessen der Industrie und nicht die des Landbaues repraͤsen⸗ tiren. Man hat diese Einrichtung eine Anomalie genannt. Indeß findet sich ein Vorgang in den Napoleonischen Constitu— in der Josephinisch⸗Spanischen Constitu⸗
tion vom 6. Juli 1808 treffen wir 15 Vertreter des Handels,
“
denen freilich auch 15 Vertreter des Gelehrtenstandes zur Seite
Doch jedenfalls fehlte es an Erfahrungen uͤber um den Landtag nicht laͤnger zu bis ein Wahlgesetz uͤber
gesetzt waren. die Sache, und die Staͤnde, verzoͤgern, uͤberließen der Regierung, diesen Punkt zu Stande gekommen sey, die Ernennung dieser 5 Deputirten und ihrer Stellvertreter. Indem sie davon Gebrauch machte, hat sie stets nur die Bestimmung dieses Theiles der Volksvertretung ins Auge gefaßt, ohne sich um die politische Gesinnung der Bezeichneten zu kuͤmmern. (Sie haͤtte auch lange suchen muͤssen, haͤtte sie in einer oder der anderen Art Parteimaͤnner waͤhlen wollen.) So fand
34, daß die Beseitigung dieses Provisoriums zu den drin⸗ uͤberließ vielmehr der Regierung die Er⸗ gaͤnzung abermals, und erst auf dem Landtage von 1837 kam das Gesetz zu Stande, das jetzt nebst der Ausfuͤhrungs⸗Ver⸗ ordnung erschienen ist. — Es verstand sich von selbst, daß die allgemeinen Bedingungen in Bezug auf Lebensalter, Religion, Unbescholtenheit ꝛc., denen alle Abgeordneten unterliegen, auch hier ihre Anwendung finden. Nur die Bedingung der An⸗ saͤssigkeit kommt in Wegfall. Man hat auch hier das System der indirekten Wahl vorgezogen. Die Urwaͤhler, oder, wie das Gesetz sie nennt, Stimmberechtigten, waͤhlen Wahlmaͤnner, und diese erst ernennen die Abgeordneten. Dasselbe System gilt bei den staͤdtischen und baͤuerlichen Wahlen. Leider legen nur die Urwaͤhler auf ihre Handlung selten das rechte Gewicht; ihr Einfluß auf das Endergebniß wird dann gering, und das ganze Verhaͤltniß unklar.é Wo scharfgeschiedene Parteien beste⸗ hen, da koͤnnen die Urwaͤhler dafuͤr sorgen, ner gewissen Partei gewaͤhlt werde, welcher es sey, haͤngt im⸗ mer nur selten von ihnen ab, und wenn ihrer Viele sind, sor⸗ gen sie auch fuͤr das Erstere nur selten eifrig genug, da die Massen sich nur fuͤr bestimmte Persoͤnlichkeiten recht interessi⸗ ren. o keine Parteien sind, hat der durch Wahlmaͤnner Er⸗ nannte nur diesen, und so gut wie gar nicht den Urwaͤhlern zu danken. Der Gedanke des Gesetzgebers ist dann: Urwaͤhler sind Leute, deren Urtheil ich die Faͤhigkeit zutraue, nicht den Abgeordneten, aber gute Wahlmaͤnner zu finden. Allein dieser Auftrag erscheint den Urwaͤhlern oft nicht wichtig genug und wird gedankenlos betrieben. Doch wo die Zahl der Urwaͤhler so groß ist, wie bei unseren staͤdtischen und baͤuerlichen Wahlen, da wird das System der indirekten Wahl nothwendig, um eine besonnene Wahl zu verbuͤrgen. Bei den Wahlen der Ritter⸗ schaft, die nur einen verhaͤltnißmaͤßig kleinen Kreis versammeln, hatte man es nicht beibehalten, sondern direkte Wahl begruͤndet. In dem vorliegenden Falle, wo man auf eine Zahl von 180— 240 Stimmberechtigten in jedem Bezirke zu rechnen scheint, hat man die indirekte Wahl durch 18 — 24 Wahlmaͤnner vorgezogen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Handels⸗ und Fabrik⸗ standes, die den allgemeinen Bedingungen entsprechen und einen jährlichen Gewerbssteuer⸗Betrag von wenigstens 24 Rthlrn. in der ersten (Kaufleute) oder zweiten (Haͤndler) Unter⸗Abthei⸗ lung der Gewerbsteuer, oder in beiden zusammen, oder 10 Rthlrn. in der dritten (Fabrikanten) entrichten. Bei mehreren oͤffentlich angezeigten Theilhabern eines Geschäfts wird der gesammte Ge⸗ werbsteuer⸗Betrag der letzteren unter die Genossen nach Hoͤhe ihres
gesetzt. Werden dadurch nicht alle stimmberechtigt, so haben sie
das Stimmrecht auf Einen zu uͤbertragen; versaumen sie das, so wird der Inlaͤnder dem Auslaͤnder, der Aeltere dem Juͤrnge⸗
enossen. Mitglieder unbestaͤtigter Actien⸗Vereine sind nicht Scd. aee 9e bestaͤtigten sind, die Entrichtung des gesetz⸗ lichen Gewerbsteuer⸗Betrages vorausgesetzt, die Actionairs, welche der laufenden Geschaͤfts⸗Verwaltung statutenmaͤßig oͤffentlich vor⸗ stehen, stimmberechtigt, aber nicht waͤhlbar. Berg⸗ und Huͤtten⸗ werks⸗Gesellschaften, welche Handels⸗ oder Fabrik⸗Geschaͤfte trei⸗ ben, sind den bestaͤtigten Actien⸗Vereinen gleich zu achten. — Alle in der Wahlliste aufgefuͤhrten Stimmberechtigten sind auch u Wahlmaͤnnern waͤhlbar; zu Abgeordneten nur, wenn sie wirk⸗ siche Eigeasme⸗ des Geschaͤfts, 30 Jahre alt, nicht dienst⸗ thuende Saͤchsische Minister, nicht im auslaͤndischen aktiven Dienste sind, seit drei Jahren ihren wesentlichen Aufenthalt im Lande und seit dieser Zeit wenigstens in der einen der drei er⸗ sten Unterabtheilungen der Gewerbesteuer⸗Gesetze einen Bei⸗ trag entrichtet haben. — Zum Behufe der Wahl sind
uͤnf Wahl⸗Bezirke gebildet. Der erste umfaßt, mit Aus⸗
daß ein Mann ei⸗
Antheils vertheilt und im Zweifel gleiche Betheiligung voraus⸗
ren vorgezogen. Bloße Prokurafuͤhrer gelten nicht als Gewerbse⸗
Arreranmnerxheeenön
schluß der Aemter Meißen und Hain, den Dresdner und den
884. K r
Budissiner Kreis⸗Directionsbezirk. Der zweite den Handelsstand von Leipzig: der dritte den Fabrikstand von Leipzig, den sonsti⸗ gen Leipziger Kreis⸗Directionsbezirk, incl. der Stadt Hainichen, die Aemter Meißen und Hain, die Rezeß⸗Herrschaften Glau⸗
1
Gen. 2 „
chau und Walodenburg, die Pfarr⸗Dotal⸗Gerichte zu Meerane, die Staͤdte Krimmitzschau und Werdau; der vierte die Aemter Chemnitz, Augustusburg und Sachsenburg mit Frankenberg; der
fuͤnfte die nun noch uͤbrigen Theile des Zwickauer Kreis⸗Direc⸗
tionsbezirks. Diese Bezirke zerfallen, nach Ermessen der Kom⸗
missare, zum Behuf der Ernennung der Wahlmänner in Wahl⸗
Abtheilungen, deren jedoch nicht uͤber A in einem Bezirke seyn sollen. Je 10 Stimmberechtigte ernennen 1 Wahlmann; doch darf die Zahl der Wahlmaͤnner in einem Bezirke nicht unter 18 und nicht uͤber 24 betragen. Die Kreis⸗Directionen zu
Dresden, Leipzig und Zwickau haben die Leitung der Wahlen,
bestellen aber fuͤr jeden Wahlbezirk einen Kommissar, der sich, unter ihrer Genehmigung, fuͤr einzelne Geschaͤfte durch Dele⸗ girte vertreten lassen kann. Fuͤr das erste Mal hat sich das Ministerium vorbehalten, eine besondere Central⸗Kommission mit Auftrag zu versehen. Das Wahlverfahren ist im We⸗ daen nach Analogie des bei den staͤdtischen Wahlen be⸗ ehenden.
Stuttgart, 30. Mäaͤrz. (Fraͤnk. M.) Dr. Strauß hat sich nunmehr, sicherem Vernehmen nach, entschieden, die ihm von Zuͤrich gebotene Penston in der Weise anzunehmen, daß er
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dieselbe als milde Gabe fuͤr die Ludwigsburger Armen⸗Anstalt bestimmt, welche an seiner Statt in den Bezug der jaͤhrlichen
Summe eintreten soll.
Karlsruhe, 1. April. Se. Koͤnigl. Hoheit der Großher⸗ V zog hat fuͤr die Dauer des naͤchsten Landtags den Herrn Mark⸗
grafen Wilhelm zum Praͤsidenten, den Herrn Fuͤrsten von Fuͤr⸗ stenberg zum ersten und den Staats⸗Minister Freiherrn von Berkheim zum zweiten Vice⸗Praͤsidenten der ersten Kammer er⸗ nannt. ““
Hesterreich. März.
Wien, 28.
(Alla. Ztg.) Heute am Gruͤndon⸗
nerstage fand die alljaͤhrliche Feierlichkeit der Jußwaͤschun Wi 8 aͤhri ke 8 wäse 9 bei V Hof statt. Ihre Majfestaͤten der Kaiser und die Kaiserin ver⸗
richteten diese religioͤse Handlung in Person. alter der zwoͤlf zu der Fußwaschung aufgenommenen Maͤnner
betraͤgt 1001 Jahre, das der Weiber 1037 Jahre; der aͤlteste
der Maͤnner zaͤhlt 105, der juͤngste darunter 83 Jahre; das aͤl⸗ teste der Weiber 89, das juͤngste Weib 84 Jahre. Nach Voll⸗
endung der Feierlichkeit wurden die armen Alten wie gewoͤhn⸗
lich gespeist und jedem ein Beutel mit 30 Silberlingen um den Hals gehaͤngt. Der fromme Sinn des Kaiserpaares hat sich
dieser Tage noch in anderer Weise wiederholt ausgesprochen. In dem naͤchst Wien gelegenen Orte Herrnals besindet sich ein in der Fastenzeit von Glaͤubigen aus allen Staͤnden fleißig bee
suchter Calvarienberg. Von der innern Stadt Wien bis zu seinen Stufen trifft man in kurzen Zwischenraͤumen am Wege
zwoͤlf kleine Kapellen, welche die Hauptbegebenheiten des Lebens Jesu bis zu seiner Kreuzigung darstellen. Vorgestern an einem
sehr unfreundlichen Tag erschienen in Mitte der Wallfahrer beide Majestaͤten am Calvarinberg und verweilten vor dem hei⸗ ligen Kreuze sowohl als in der Kirche geraume Zeit in andachts⸗ vollem Gebeter.
ststs1sIen.
1“ ““ Vgon der-Italiaͤnischen Graͤnze. (A. Z.) Auf Malta ist nunmehr die Preßfreiheit proklamirt. Obwohl ein sehr stren⸗ ges Preßgesetz damit veroͤffentlicht wurde, so besorgt man da⸗ von doch mancherlei Unbilden, namentlich fuͤr die benachbarten Italiaͤnischen Staaten, da man voraussieht, daß jenes Gesetz nur laͤssig wird gehandhabt werden.
TRürkee t,
Konstantinopel, 13. Maͤrz. (Bresl. Ztg) Nicht der Rialy Bey, sondern sein Adjutant ist aus Alexandrien hier ein⸗ getroffen. Ersterer verweilt in Alexandrien und erwartet die uͤbermorgen stattfindende Promulgation des Handels⸗Traktats
zwischen England und der Pforte, der Mehmed Ali's angemaßte Souverainetaͤt zerschmettern soll, so wie die Ruͤckkehr des Vice- Saͤmmtliche Konsuls hatten Schritte eingeleitet, um die NRuͤckkehr desselben nach Kahira zu beschleu⸗ nigen. Die Nachricht, daß Englische Offiziere das Kommando
Koͤnigs aus Fagouglou.
auf der Tuͤrkischen Flotte uͤbernehmen sollen, hatte einen tiefen Eindruck auf den Divan in Kahira gemacht. . pitain Walker hatte sich bereits auf dem Dampsschiffe „Acheron“ hierher eingeschifft. aus eben diesen Gruͤnden veranlaßt,
seinen Herrn ein⸗
zuladen, schnell nach der Hauptstadt zuruͤck zu kehren. — Der
Sultan war einige Tage unpäͤßlich, ist aber bereits genesen und begab sich gestern abermals nach Galata. — Die Beman⸗ nung und Ausruͤstung der Flotte dauert emsig fort und man ist sehr begierig, wenn sie auslaufen wird. Indessen empfindet der Großherrliche Schatz bereits einen solchen Geldmangel, daß wider alle Erwartung alle kleinen Aemter auch dieses Jahr oͤf⸗ fentlich verkauft werden sollen. Diese Maßregel ist schlagend genug, besonders da ein Ferman alle Versteigerung der Stellen in den Provinzen verbot. — Aus Persien sind endlich neuere Nachrichten an Lord Ponsonby in 18 Tagen gekommen, wel⸗ che die wichtige Meldung enthalten, daß der Schach von Per⸗ sien nach der Abreise des Englischen Botschafters Macneil ploͤtzlich ein allgemeines Aufgebot anbefehlen hatte. Er selbst wollte sich nach Tabris begeben, um sich dort eine Ar⸗ mee von 40,000 Mann zu sammeln. — Diesen Nachrichten zufolge, scheint es nicht unwahrscheinlich zu seyn, daß der Schach von Persien, der sich in Tabris ruͤstet, mit Mehmed Ali, dessen Truppen gegen Bagdad hervorruͤcken, im Einverstaͤndniß han⸗ delt und somit eine Krisis im Orient beschleunigt, an welche Niemand zu denken wagte. Alle Nachrichten sorechen von einer Allianz Persien's mit Aegypten. Jetzt begreift man die großen Ruͤstungen der Pforte, und den Diplomaten in Pera oͤffnen sich die Augen uͤber Lord Ponsonby's aͤußeres Benehmen. Der Schach von Persien folgt entschieden fremdem Einfluß. Meh⸗ med Ali aber, so meint Jeder, der seine Politik kennt, laͤßt den⸗ selben sicher in Stich.
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Berlin, 5. April. Se. Mafestaͤt der Koͤnig haben 1 30sten v. M. folgende Personal⸗Veraͤnderungen 8* 9 Fhhes vorzunehmen geruht: Beförderungen in der Armee. Zu General⸗Lieutenants: Gen. Maj. Prinz Georg zu Hessen, Comdr. der 5. Division. „ v. Kinsky, Kommandant von Juͤlich (Charakter).
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Das Gesammt⸗
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1 E 8 2 vssvssssstssvstsvsesstsssssssuuvsss v- v
Iste Armee⸗ Ih;.
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2te Armee⸗Abtheilung: Koͤnigl. Hoheit. 3te Armee⸗Abtheilung:
Hohe
4te Armee⸗Abtheilung: Koͤnigl. Hoheit.
2tes Ar der 16. Div.
Luxemburg: der J.
lste Di 16te
iste Inf. Brig.: Gen. Major v. Esebeck, Command. der
5te „ I4äte »
ste Lan 3te „
1 V l5te Kavall. Brig.: Gen. Major von Wolff, bisher. Command.
Stes Inf.⸗Reg.: ad inter. Ob.⸗Lieut. de Marses, v. Kaiser 15tes
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Maj. v. Colomb, Command⸗ der 15. Division. »„ v. Weyrach, Command. der 3. Division. „ v. Luͤtzow, Command. der 9. Division. „. v. d. 249 Kommandant von Koblenz (Cha⸗ rakter). du Moulin, Kommandant von Luxemburg. v. Roeder, Command. der Garde⸗Infanterie. Zu General⸗Majors: Thun, Fluͤgel⸗Adjutant und Gesandter (Charakter). Frangçois, Command. der 16. Inf. Brig. Wolff, Command. der 15. Kav. Brig. Simolin, Command. der 2. Kav. Brig. 1 Bockelmann, Command. der 9. Inf. Brig. Pochhammer, Command. der 16. Ldw. Brig. Rheinbaben, Command. der 12. Kav. Brig. Grabowski, Command. der 13. Inf. Brig. .Scharnhorst, aggr. der 3. Art. Brig.
Reyher, Chef des Generalstabes des Garde⸗Corps.
v. Fuͤrst Radziwill, Command. der 6. Ldw. Brig⸗ Zu Obersten:
Oberst⸗Lieutn. v. Borstell, Kommand. von Silberberg.
» v. Wichert, 2ter Kommand. von Glogau.
v. Bojanowski, Comdr. des 18. Inf. Reg.
v. Carnap, Comdr. des 36. Inf. Reg.
v. Uttenhoven, Comdr. des 29. Inf. Reg.
Graf Bruͤhl, Comdr. des 40. Inf. Reg.
v. Zaluskowski, Comdr. des 31. Inf. Reg.
v. Szwykowski, Comdr. des 19. Inf. Reg.
v. ö Comdr. des 21. Inf. Reg.
v. Salpius, vom Generalstabe.
v. Felden, desgl.
v. Podbielski, Comdr. des 6. Ulanen⸗Reg. Slugocki, Comdr. des 4. Drag. Reg. Urlaub, Comdr. des 8. Ulanen⸗Reg.
v. Schoͤnermarck, Comdr. des 6. Hus. Reg. Stockhausen, vom Generalstabe.
v. Lupinski, Comdr. des 2. Ulanen⸗Reg. Rohwedell, Insp. der 2. Pion. Insp.
Protzen v. Schramm, Brigadier der 6. Ar⸗
tillerie⸗Brigade. Zu Oberst⸗Lieutenants:
v. Haas, vom 32sten Inf. Reg.
v. Notz, intr. Command. des 17ten Inf. Reg.
Menckhoff, intr. Command. des l5ten Inf. Reg.
v. Schack, Command. des 20sten Landw. Reg.
v. Pritzelwitz, intr. Command. des 26sten Inf. Reg.
v. Sachße, aggr. dem 5ten Ulanen⸗Reg.
v. Wulffen, vom 22sten Inf. Reg.
de Marse, intr. Command. des 8ten Inf. Reg.
v. Wegern, Kommand. von Weichselmuüͤnde.
Kuͤhle, inter. Command. des 25sten Inf. Reg. Frankenberg, Brig. der 8ten Art.⸗Brig. Bockum, inter. Command. des léten Inf. Reg. Thadden, Command. des Garde⸗Schuͤtzen⸗Bat. Truͤtzschler, vom 37sten Inf.⸗Reg. Craushaar, vom Kaiser Franz Gren.⸗Reg. Forstner, Command. des IIten Hus.⸗Reg. Radecke, Insp. der Aten Fest⸗Insp. de Marche, vom 12ten Landw.⸗Reg.
v. Winning, vom 27sten Inf.⸗Reg.
v. Graeve, Command. des Sten Kuͤrass.⸗Reg.
v. Birckholtz, vom 15ten Landw.⸗Reg.
Aschoff, vom 36sten Inf.⸗Reg.
Papendieck, von der Aten Art. Brig.
v. Huëne, Insp. der 6ten Fest.⸗Insps.
v. Mellenthien, vom 29sten Inf.⸗Reg.
Hannecken, Command. des 3ten Drag.⸗Reg.
Taubenheim, vom 25sten Inf.⸗Reg.
Benningsen, vom Kaiser Alex. Gren.⸗Reg.
„Hirschfeld, vom sten Garde⸗Reg. zu Fuß. raf Stillfried, vom 38sten Inf.⸗Reg.
„Radowitz, vom Generalstabe.
Etzel, Telegraphen⸗Direktor.
Schlemmer, Brig. der 7ten Art.⸗Brig.
Erhardt, Brig. der Garde⸗Art.
8 Broͤsike, Command. des 1sten Hus.⸗Reg.
Beyer, Insp. der 3ten Fest⸗Insp.
Hannecken, Command. des öéten Kuͤrass. Reg. Besetzung hoͤherer Stellen.
Armee⸗Inspectionen. Gen. Lieut. Prinz Friedrich Koͤnigl.
ad interim Gen. Lieut. Prinz Carl Gen. Lieut. Prinz Wilhelm Koͤnigl.
v „ „ 2 „ 1 2 „ 2 „
SSSES
ÆS
it.
it. General der Infanterie Kronprinz
Armee⸗Corps. ad int. Gen. Lieut. Gr. Dohna, Comdr.
Gouvernements. Gen. Lieut. Prinz Friedrich zu Hessen, Comdr.
vist as Cöö ision: ad int. Gen. Major Graf Kanitz, Command. der 3. Landw. Brig. — F. „ aad int. Gen. Major v. Hyser, Command. der 14. Inf. Brig. Infanterie⸗ und Landwehr⸗
mee⸗Corps:
Div.
Brigaden.
EE
9 erst v. Werder, Comdr. des 8. Inf. g.
„ Oberst v. Uechtritz, Fas 14 b; Inf. Rgts. t
dw. Brig.: Oberst v. Lilljestroͤm, Command. des 15. Inf. Rgts.
„ Oberst v. Klaette, Command. des 25. Inf. Rgts. 88 Kavallerie⸗Brigaden.
des 12. Hus. Regts. Infanterie⸗Regimenter.
Kais. Alex. Gren.⸗Reg. »„ acd inter. Ob.-⸗Lieut. Menckhoff, v. 4ten Garde⸗ Landw.⸗Reg. ad inter. Ob.-⸗Lieut. v. Bockum, v. Kaiser Franz Gren.⸗Reg.
.
ad inter. Ob.⸗Lieut. v. Stoöͤs —
aß Ee toͤsser, v. 10ten ad inter. Ob.⸗Lt. Chlebus v. 2 4sten Inf.⸗R ad imer. Ob.Tieut. Kuͤhle, v 3te8, Se8.
leanog Ner hlie, v. 3ten Garde⸗
ad int. Ob.-Lieut. v. Pritzelwi 8 3
Inf Reg. 8 itz, vom 8Ften ad int. Ob.⸗Lieut. v. Bursky,
Inf. Reg. Kavallerie⸗Regimenter. jstes Drag. Reg.: be Gregorovius, vom 3ten r. Reg. lstes Hus. » Ob. Lieut. v. Broͤsike, Command. des Isten Drag. Neg.
2tes » ad int. Major v.
Fit Reg. ad int. Major v. Willisen, vom 7ten ad int. Major v. Borcke, vom 12ter 1 Hus. Reg. ates Ulan. ad int. Major v. Ostau, vom Reg. Garde
. duͤ Corps. 1 W“ Feeea a..g. 2 ommandant von Koblenz: Major v. Masse:
1sten Garde⸗Reg. zu Fuß. 8s
22stes Inf.⸗Reg.:
24stes 25stes
26stes
30stes vom 3lsten
Zedlitz, vom 8ten 9tes »
12tes ⸗*
Ferner:
v. Maliczewski, Oberst⸗Lieut. im Kriegs⸗Ministerium, zum
Vorstand der Geheimen Kriegs⸗Kanzlei.
Mohrenberg, Major v. d. A., zum Platz⸗Major von Berlin. v. Bruͤnneck, General⸗Major und Command. der 1sten Inf.
Brig., zum ersten Kommand. von Koͤln.
v. Stosch, Oberst und 2ter Kommand. von Koblenz, als Vor⸗
stand der Abth. fuͤr das Inval. Wesen ins Kriegs⸗Ministe⸗
rium versetzt.
Berlin, 5. April. Am 1sten d. M. beging der Ober⸗Hof⸗ Apotheker Lange die Feier seiner funfziglaͤßrigen Seebins⸗ 1 in der hiesigen Koͤnigl. Hof⸗Apotheke, bei welcher Gelegenheit derselbe als Anerkenntniß seiner langen nuͤtzlichen und treuen Dienstleistungen von der Gnade Sr. Majestaͤt des Koͤnigs den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und außer⸗ dem noch ein besonderes, ihn sehr begluͤckendes Zeichen der Allerhoͤchsten Huld und Fuͤrsorge erhielt. Zu den zahlreichen Beweisen herzlicher Anhaͤnglichkeit und Theilnahme, welche dem Jubilar an diesem Tage so wie am Vorabende desselben zu
Theil wurden, gehoͤrt auch ein Festmahl in dem dazu mit Blu⸗ men sehr schoͤn dekorirten Saale der Berl ener Halle, welches von seinen Freunden und Bekannten veranstaltet war, und bei dem ihm ein hoͤchst geschmackvoll gearbeiteter, mit passenden „Emblemen und Inschriften gezierter silberner Pokal, so wie ein auf diese Feier bezuͤgliches Gedicht uͤberreicht wurde.
Seh. 4. April. Das 7te Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung
en
I. Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 5. März 1839
die Ausprägung von Doppel⸗Thalern oder 3 ½⸗Gulden⸗ stüchen als Vereinsmünze betreffend.
„Auf Ihren Bericht vom 25sten v. M. weise Ich Sie in Folge der in der Münz⸗Convention vom 30. Juli v. J. (Nr. 2 der Gesetz Sammlung von 1839) vereinbarten Bestimmungen hierdurch an, der auf Preußen treffenden Antheil an den, als Vereinsmünze in Um lauf zu setzenden Einstebentheil⸗Markstücken, in der hiesigen Münzstätt: ausprägen zu lassen, und bestimme in Ergänzung des Münz⸗Gesetzes
vom 30. September 1821, daß diese Einsiebentheil⸗Markstücke oder Doppel⸗Thaler als gesetzliche Landes⸗Silbermünze überall bei den öffentlichen Kassen sowobhl, als im gemeinen und Handels⸗Verkehr zum Werthe von Zwei Thalern Silber⸗Courant augenommen und ausgegeben werden. Zu eben diesem Werthe sollen auch die, von den Staaten des Deutschen Zoll⸗Vereins, gemäß der vorerwähnten Münz⸗ Convention, nach gleicher Vorschrift auszuprägenden, in Umlauf zu setzenden Doppel⸗Thaler oder drei und einen halben Guldenstücken 11 Meinen Landen, gleich der eigenen Landes⸗Silber⸗Courantmünze, b. allen öffentlichen Kassen sowohl, als im gemeinen und Handels⸗Ver⸗ kehr angenommen und ausgegeben werden. Sie haben zur Belehrung der Kassen und des Publikums die nöthige Bekanntmachung über den Feingehalt, das Gewicht, den Umfang und das Gepräge dieser neuen üase dang C1“ der Regierungen zu erlassen, wie auch
b ehl durch die Gesetz⸗Sammlun ös en Ke 1se l mlung zur öffentlichen Kenntniß Berlin, den 5ö. März 1839.
1 Friedrich Wilhelm. An die Staats⸗Minister, General der Infanterie, “ v. Lottum und Grafen v. Alvensleben.“
II. Das Gesetz über das Urmaß des Preußischen Sta im Verfolg des Gesetzes vom 10. Mai 1816. D. e “ 10. März 1839. „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Pren⸗ ßen ꝛc. ꝛc. Verordneu im Verfolg und zur weiteren Ausführung der Maaß⸗ und Gewichts⸗Ordnung vom 16 Mai 1916, wie folgt: §. 1. Als Urmaaß des Preußischen Fußes ist dasjenige Exemplar
anzusehen, welches im Jahre 1837 aufs neue aus dem Frauzesischen
Fuße abgeleitet worden, indem er nach der gesetz ichen Vorschrift gleich 139,12 Linien desselben angenommen ist. Die Länge des rrüchen Fußes wird durch dieses Urmaaß allein bestimmt, nämlfch die Entfer⸗ nung seiner Endflächen von Sapphir in seiner Achse und in der Wärme von 16,25 Graden des hunderttheiligen Thermometers geme⸗ ssen, welche unter diesen Umständen 0,00063 Linien fürzer ist als drei Preußische Fuße. Diese Erklärung des Preußischen Fußes ist die ein⸗ zig authenttsche.
§. 2. Dieses Urmaaß der Preußischen Längeneinheit soll bei dem Miuisterium des Handels niedergelegt seyn. §. 3. Da die von der Maaß⸗ und Gewichts Ordnung vorge⸗ chriebene Bestimmung der Länge des einfachen Sekundenpendels in
erlin erfolgt ist, und in Preußischem Maaße 456,7029 Linien, gleich
drei Fuß zwei Zoll 0, 126 Linien ergeben hat, so soll dadurch die Länge des Preußischen Fußes, unabhängig von jedem anderen Ur⸗ maaßte, für die Zukunft festgestellt crachtet werden.
§. 4. In Folge dieser Bestimmungen wird die Vorschrift ausge⸗ hoben, wonach das frühere Probemaaß alle zehn Jahre uut seinen Kopien verglichen werden soll.
Urkundlich ist das gegenwärtige Gesetz von Uns eigenhändig voll⸗ zogen und mit Unserem Königlichen Insiegel bedruckt worden. 88
Gegeben Berlin, den 10. März 1839. 8 3 (L. S.) Friedrich Wilhelm.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
v. Kamptz. Mühler.
85
b. v. Altenstein. v. Nagler.
v. Ladenberg. Graf v. I. Frh. v. Werther. v. Rauch.“
Die Amtsblaͤtter enthalten nachstehende mochna en⸗ 8
„In Gemäßheit des §. 6. des Münz⸗Gesetzes vom 30. Septem⸗ ber 1821 sollen die alten Einfünftel und Einsunfzehntel Thalerstücke so wie die ungeränderten Einsechstel und Einzwölftel Thalerstücke ohne Herabsetzung ihres Werthes und ohne Verlust für den Inhaber
Bekannt⸗
ad inter. Ob.- Lieut. v. Notz, v. 30sten Inf.⸗Reg.
nach und nach eingewechselt und in den Münzstätten eingeschmolzen
1