—
beeee ienresaeg ns jr. 22 8 Poln. Loose 671⁄½. ¼ „ 22 8— zu verkaufenden Billets ebenfalls mit Dienstag 2²0 * kleine Gerste 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 5 Sgr. ezeichnet seyn.
ch 27 Sgr. 6 Pf d 28 Wisp. 12 Scheff “ — — 8* WW“ Im Schausplelhause; Der Kardinal und der Jesuit, hi⸗ w3 Wasser; Weihen (weißer) 2 Rthir. 2 Sar. 8 Pf., auch Beilage zur Allgemeinen Preußis chen Staats Zeitun storisches Lustspiel in 4 Abth., von E. Raupach. (Neu einstu⸗
3 1— 2 Rthlr. r V.ne enen 85 .. 1 8 auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.; große Gerste thlr. gr. .; ““ 1111X“ — — 2. Die gewagte Kur, Scherz in à Abth,, von wähnte Ordre jenes Verfahren gestattet, sich eine reifliche Erfahrung worden sind, motivirt werden müssen. Bis dahin,
kleine Gerste 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., eCab 2. G 18 anch 1 Rthblr. 1 Sgr. 3 Pf. Eingegangen sind 1244 Wisp. 1 Scheff. (Schluß des Rheinischen Landtags⸗Abschiedes.) über das praktische Bedürfniß der vorgeschlagenen Aenderung nicht wollen Wir Uns überzeugt halten, daß hierunter 8 Dienstag, den 23. April 1839. 4. B. Die vom Landtag e angebrachten Gesuche gebildet haben kann, und anderntheils die Einfachheit der setzlichen Vorschristen geuau beachtet werden. Koöͤ nigsstädtisches T heater. Das Schock Stroh § Rthir. 5 Sgr., auch 7 Rthlr. 15 Sgr. 8 betreffend. 3 „sswelche zu Streitigkeiten über die Kaufbedirgungen Veranlassung ge⸗ (Lualification der Landraths⸗Kandidaten und inter⸗ Sonnabend, 27. April. Der Brauer von Preston. Ko⸗ Der Centner Heu 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 20 Scr. (Erstattung von Zahlungen au die Departements⸗ ben können, ein durch mehrere Instanzen gehendes kontradiktorisches tmistische Verwaltung der Landraths⸗Aemter.) 20. Es ist mische Oper in 3 Akten, nach dem Fvan oͤsischen vom Freiherrn Branntwein⸗Preise 2 Irren⸗Anstalt zu Düsseldoxf.) 1. Mit Rücksicht auf die Ver⸗ Verfahren, welches leicht zur Veretrelung der Subhastation führen Uns erfreulich gewesen, aus den Anträgen Unserer getreuen Stände von Lichtenstein. Musik von Adam. zosts 8 vom 19. bisg 25. April 1839. r. ünf. E“ 5 e. E hinsichtlich des, Bchufs der Wahlfäͤhigkeit zu Landrathsstellen erforder⸗ d 2 . es 5 ., aus dem EEb616 8 „ Pinsichtlt si 7 .nn⸗8 vvril Der Brauer von Preston. Das Faß von 200 Quart, nach Tralles 54 pCt., nach Richter dden interimistischen Verwalter dieser Anstalt, Freiherrn von Svberg, des vandtags veghen des Verfahrens in Ferfteaschnich 1.2 188. eene2,8e, 8 “ Dienstag, 30. April. 19297 1830,“1e r tese, süische Zaglammaitanftveinenane Meazensnensehen bür Zeitgemaͤlde mit Gesang in 3 Abth., von C. Meisl.
— 8— 8
Pröͤm. Zob. 21 ⅛ G. 4o. 4 % Anl. 102 G. Pa 67 ¼3. 50 % Span. Anl. 6 ⁄1. 6. 21 ½ % Holl. 5413⁄1 6. 54 ¾.
Eisenbahn-Aectien. St. Germain 705 G. Versailles rechtes Ufer 715 G. do. linkes Ufer 220 G. Strafsburg. Basel 342 ½ G. Bordeaux. Teste —. Sambre-Meuse —. Leipzig- Dresden 95 Br. Köln-Aachen 86 Br. Comp. -Centrale 8 1“ 2 Hamburg, 24. April. 8
Bank- Actien 1500. 1497. Engl. Russ. 107 ½. „. 8b
“
daß dies geschleht, die bestehenden ge⸗
Eingegangen
—
Koͤnigliche Schauspiele. DSonnabend, 27. April. Im Schauspielhause, zum ersten⸗ male wiederholt: Die schelmische Graͤfin, Lustspiel in 1 Akt, von C. Immermann. Hierauf: Der beste Ton, Lustspiel in 4 Abth., von Dr. C. Toͤpfer. DSonntag, 28. April. Im Opernhause: Zum erstenmale: “ een. 8 SS- A e F. a nnch Der Scheffel Kartoffeln 15 Sgr., anch 11 Sgr. 3 Pf. dem Franzoͤsischen der Herren Leuven und Brunswick, zur bei⸗ E 82 1““ 8 — “ Cölner Dombau.) 2. Der Dauk, welchen Unsere getreuen behaltenen Musik von Adam, von dem Freiherrn von Lichtenstein. Markt⸗Preise vom Getraide. 1“] Vertretung des Redacteurs: Wentzel. — Staälbe fär die zur Wiederherstellung des Dom⸗Kirchen⸗Gebaudes zu ba, Rhaanein etnheue de d 1aug hede Zu 2an esg eah 8 ECEöln aus Unsern Kassen gewährten Unterstützungen ausgesprochen Dienstag bezeichneten Opernhaus⸗Billets guͤltig, auch werden Gedruckt bei A. W. Hapn. haben, gereicht Uns zum landesväterlichen Wohlgefallen. 1“ 88 8 (Anfang der EEEö 3. Die für alle Provin⸗ — — — — jen Unserer Monarchie geltende gesetzliche Bestimmung, die Schul⸗ St 8 8 gb pllichtigkeit betreffend, hat auf die Erziehung überhaupt und selbst der
fuͤ r d ie Preu ; isch e n kleinsten, zu Hause nicht gehörig beaufsichtigten Kinder einen wohl⸗ 1 „ — 8
thätigen Einfluß bewährt. Wir können Uus daber nicht veranlaßt Havon sind
11
40 pCt., gegen baare Zahlung und sofortige Ablieferung. Korn⸗ e; Vnzehi e .˖ † z Brauntwein 21 Reihlr.; Kartoffel⸗Branntwein 18 Rthlr. 15 Sgr., während seiner Amts⸗Suspension geleisteten Schalts⸗Zahlungen, im gesetzten Civil bedeutenderes Besitzthum den Kreisen und ihren Interessen wirklich
8 auch 17 Rehlr. 22 Sgr. 6 Pf. Gesammtbetrage von 1246 Rbhlr. 1 Sgr. 3 Pf. im Wege der Gnade
bewilligen und werden diese Summe durch Unsern Finanz⸗Minister der Regiernug zu Düsseldorf überweisen lassen, um sie der Kasse der Devpartements⸗Irren⸗Anstalt zu erstatten.
ihrer nächsten Zusammenkunft einen mit Berücksichtigung ihrer Wün⸗ sche u Gesetz⸗Entwurf zur Begukechtuüc lassen.
(Rechte des Fiskus hinsichrlich der Zinseu.) 13. Bei Er⸗ . tes Juli 1833 über die Rechte des Fiskus binsichtlich der Zinsen, welches die Gleichstellung dieser Rechte in der ganzen Monarchie bezweckt, sind auch die Verhältnisse der Rheinpro⸗ vinz nicht unerwogen geblieben. Wir können Uns uicht bewogen fin⸗ den, durch Modificgtion dieses Gesetzes eine neue Verschiedenheit wie⸗ der eintreten zu lassen.
(Pacht⸗ und Pfandschafts⸗Kontrakte.) 15. Den wieder⸗ holten Antrag Uunserer getreuen Stände wegen Verwandlung der im Berg vor dem Jahre 1810. eingegangenen Pacht⸗ und Pfandschafts⸗Kontrakte in reine Verkäufe, haben Wir nach nochma⸗ liger Prüfung aus den Gründen, welche zu und in Unseren diesfäl⸗ ligen Bescheiden in den Landtags⸗Abschieden vom 30. Oktober 1832 In und 3. März 1835 angegeben sind, nicht gewähren können. Was dage⸗ behalten gen den eventuellen Antrag betrifft, die §§. 71. bis 83. des revidirten mit vor. Entwurfs des Provinzial⸗Rechts des Herzogthums e. schon jetzt Wir haben beschlossen, diese Bestimmungen durch eine besondere durch ein besonderes Gesetz zu sanctiontren, so sind darüber die wei⸗ Verordnung in Wirksamkeit zu setzen. ter erforderlichen legislaliven Berathungen veranloßt worden. Was die Feststellung gewisser Gränzen der Notabilität bei nicht
(Das Statui wegen der autonomischen Befugniß ge⸗ ritterschaftlichem Grund⸗Eigenthume anlangt, so ist bereits vor Eröff⸗ wisser ritterschaftlicher Geschlechter.) 16. Im Anerkenntniß nung des fünften Provinzial⸗Landtags dem von demselben geäußerten der Nothwendigkeit für die Erhaltung eines festen und kräftigen Grund⸗ Wunsche entsprochen worden, indem von Unserem Minister des Ju⸗ besitzes, namentlich im Stande der Ritterschaften und Land⸗Gemein⸗ nern und der ⸗ die Regierungen mit Auftrag versehen worden den Sorge zu tragen, haben Wir bereits, durch einen Antrag der sind, in allen Kreisen diese Grenzen, unter Genehmigung der Staats⸗ Ritterschaft veranlaßt, im Jahre 1828 eine Proposition zu einer Suc⸗ Behörde, durch kreisständischen Beschluß festsetzen zu lassen. cessions⸗Orduung für dieselbe vorlegen lassen. Wenn Wir Uns nun Hinsichtlich der Vertretung der Landräthe bei vorübergehenden auch bei der Ablehnung einer Erklärung der Majorität des Landta- Behinderungen haben Wir, wie bekannt, unterm 30. März 1830 an⸗ ges nicht bewogen gefunden haben, den damals ausgesprochenen Ausichten geordnet, daß bei jeder Behinderung dieser Art von mehr als vier⸗ Unserergetreuen Stände entgegen, eine gcse Bestimmung zehntägiger Dauer einer der Kreis⸗Deputirten berufen, dagegen aber über diesen Gegenstand ergehen zu lassen, so haben B ir doch, als später ein⸗ bei gänzlicher Erledigung der Stelle die interimistische Verwaltung zelne Glieder der Ritterschaft mit dem Gesuch, thnen eine zur Erhaltung ih⸗ nur folchen Kreis⸗Deputirten aufgetragen werden soll, welche die Qua⸗ rer Güter in ihren Familien geeignete Tispositions⸗Befugniß, dem frü⸗ lification zum Landraths⸗Amte durch die vorgeschriebene Prüfung heren Herkommen gemäß, 8 gestatten, sich an Uus wendeten, Uns nachgewiesen haben. um so weniger veranlaßt f blen können, ihre, Unseren früheren In⸗ Da der Landtag keine speziellen Fälle anführt, in welchen diesen tentionen entsprechende Anträge zurück zu weisen, als dieselben ledig⸗ Vorschriften entgegen gehandelt worden, so müssen Wir deren Befol⸗ lich die Verhältnisse dieser Familten in sich betreffen, die Rechte drit⸗ gung voraussetzen, und es auch um so mehr dabei bewenden lassen, ter Personen in keiner Art verletzen und aut wenigsten eine Bevor⸗ als die längere Verwaltung von erledigten Landraths⸗Aemtern durch zugung eines Standes auf Kosten eines Andern enthalten, zu wel Kreis⸗Deputirte ohne die erforderliche Qualification in vielen ällen, cher Wir Unsere Sauction nicht gegeben haben würden, und auch wenn nicht unausführbar, doch mit bedeutenden Rachtheilen für den nicht geben werdrn. Wir hätten daher erwartet, daß Unsere getreuen öffentlichen Dienst verbunden seyn würde, übrigens auch die Regie⸗ Stände in den für jene Familien erlassenen Bestimmungen nur Un⸗ rungen von Unserem Minister des Innern angewiesen sind, bei Er⸗ sere landesväterliche Reigung erkannt haben würden, in eben der Art, mangelung qualifizirter Kreis⸗Deputirten zur interimischen Verwal⸗ wie Wir auf den Antrag des Westphälischen Landtags durch Unser tung so viel irgend möglich, andere, mit den erforderlichen Eigenschaf⸗ Gesetz vom 13. Juli 1836 den Besitzern der dortigen Bauergüter eine ten versehene Gutsbesitzer des Kreises vorzuschlagen. 1 besondere Successions⸗Ordnung gewährt haben, auch anderen Klassen (Aufrechthaltung der ständischen Befugnisse.) 21. Aus Unserer Unterthanen diejeuigen Einrichtungen zu gestatten, welche sie dem Antrage Unserer getreuen Stände auf vollständige Ausführung zu ihrer Erhaltung und für ihr Wohl nothwendig erachten. Wir ha⸗ des Gesetzes vom 5. Juni 1823 haben Wir mit Wohlgefallen das Ju⸗ ben im Uebrigen, wie Wir bereits im Eingange des gegenwärtigen teresse derselben an dem Provinzial⸗Ständischen Institute ersehen, Abschtedes gern aunerkannt, den guten Geist und die Auhänglichkeit und dürfen dieselben sich versichert halten, daß Wir es Uns angelegen an Uns, welche die getrenen Stände während des ganzen Landtags sevu lassen, ihren Wünschen hierin zu entsprechen, daher auch Unfere beseelt hat, wohlgefällig bemerkt, und wollen daher übersehen, wenn Behörden demgemäß angewiesen sind. Was aber die von ihnen in bei Einreichung der vorliegenden Petition von Unseren getreuen Stän⸗ ihrer Petition besonders bezeichneten Anordnungen betrifft, so gehören den unbeachtet geblieben ist, daß sich in der Fassung derselben manches dieselben nicht zu den, §. 3 Nr. 1 und 2 der erwähnten Verordnung Unpassende und namentlich die ganz ungehörige Erinnerung siadet, wie es schon bisher gesche⸗
angehören, zu jenen Stellen wählbar seyn sollen, vorgebeugt zu sehen wünschen. Wir genehmigen daher gern die in gebrachte Mo⸗ difiscation des §. à. Unseres Reglements vom 17. Mäarz 1828 dahin, daß küͤnftig zur Wählbarkeit nicht bloß der vorgeschriebene Grundbe⸗ sitz selbst, sondern auch eine der Wahl vorhergegangene, mindestens fünfjährige ununterbrochene Dauer desselben erforderlich seyn soll, wobei jedoch in Vererbungsfällen, die Besitz⸗Perioden des Erblassers und Erben in auf⸗ und absteigender Linie, so wie bei der Nachfolge in Lehu⸗ und Fidei⸗Kommißgütern nach Analogie des Artikel XVII Unserer Verordnung vom 13. Juli 1827, auch ig Scitenlinien zusam⸗ men zu rechnen sind. Zu besserer Sicherstellung des Zweckes bestim⸗ men Wir aber zugleich, daß die Beibehaltung des Landraths⸗Amtes auch nach der Bestätigung von der Fortdauer des Grundbesitzes, durch welchen die Wählbarkeit bedingt war, abhängen soll.
einzelnen Fällen und bei eintretenden besonderen Gründen Wir Uns aber die Dispensation von diesen Vorschriften hier⸗
lassung des Gesetzes vom 7.
—
“ Berlin, den 25. Aprfl 1839. Zu Lande: Weizen 3 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr.
Anzeiger
“ CE1“ tflͤche eennung— bee.
der 1 Preußi⸗
**
“ 1 b Al 1 g em ( 1 ne r 8 28 “ 8 1 7 —
1111““ 8 8 Bekanntmachungen.
8b Ediktal⸗Citation. Die Speisekrämerin Johanne Rosine, verwittwete 8 EEEEE“ Gnausch, geborne Stürmer, uneheliche Tochter der Parzelen “ rung derung im Jahre 1812 verstorbenen verehelichten Speisekrä⸗ M. ¶◻R.]† M. R. [IMR. R. IM. R. 7. merin Johanne Auguste Berchtich, gebornen Tzschech, I ist am 27. August 1837 ohne Testament und ohne be⸗ Powunden und Neu⸗Dollstädt. . . . .. 1980 67]1 16 97 313 177 [17 kannte erbfähige Verwandte, 74 Jahr alt, hier verstor⸗ Damenhoff erster Abschnitt 66 170]1 5123 9 100 ben. Ihr Nachlaß beträgt etwas über 100 Thlr. Alle Damenhoff zweiter Abschnitt 68 28 108 36 32 diejenigen, welche an diesen Nachlaß entweder als Er⸗ Damenhoff 3ter Abschn. od. d. Zohlershufe 67 — — 63 161 ben oder als Gläubiger Anspruch machen, werden hiermit Reu⸗Dollstädtsche Hader⸗-⸗Kampe .. 666 — — — 32 56 öffentlich aufgefordert, sich baldigst, spätestens aber auf Sorge Vorwerk erster Abschnitt..... 151 42 151 87 156 — 11— den 1. August 1839, Vormittags 11 Uhr, Sorge Vorwerk zweiter Abschnitt... 156 30 103 — 90 44 — vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts Rath Paul Bülow .. 186 122 — — 67 16 — an hiesiger Gerichtsstelle zu melden und ihr Erbrecht Budwegshoff erster Abschnitt 35] 73 19 151 — — — oder ihre Forderungen gehörig nachzuweisen. Meldet Budwegshoff zweiter Abschnitt 11 1— 699 110 /1*
finden, selche nach dem Antrage Unserer getrenen Stände für die Rheinprovinz abzuändern; wollen aber die nach § 3. des Gesetzes vom 14. Mai 1825, den Lokal⸗Behörden zuständige Dispensations⸗ Befugniß dahin ausdehnen, daß die Regierungen der Rheinprovinz nach örtlichen Verhältnissen in ganzen Gemeinden oder größeren Di⸗ strikten alle Kinder, die das 6te Jahr noch nicht zurückgelegt haben, von der Schulpflichtigkeit entbindem mögen.
(Beschäftigung der Kinder in den Fabriken.) à4. Die von den getreuen Ständen erbetene Maaßregeln zum Schutze jugend⸗ licher Fabrikarbeiter gegen unzeitige und übermäßige Beschäftigung werden Wir durch ein für die ganze Monarchie gültiges Regnlativ eintreten lassen, das bereits im Staats⸗Ministerio berathen ist und dessen Publtkation ganz in der Kürze erfolgen wird. Hierdurch wird dem aus einem sehr löblichen Sinne hervorgegangenen ständischen Antrage völlig entsprochen werden.
(Kirchenbaukosten.) 5. Wegen Aufbriugung der Bau⸗ und Reparatur⸗Kosten der Kirchen⸗Gebäude auf der linken Rheinseite sind bereits umfassende Erörterungen veranlaßt worden.
Obwohl der jetzige Zustand, da die auf Deckung der Kultus⸗Ko⸗ sten Bezng habenden fraͤnzöstschen Gesetze theils in manchen Distrik⸗ ten nicht in Anwendung gekommen, theils nach veränderter Steuer⸗ Verfassung ihrem Wortlaute nach, vollständig nicht mehr auszuführen sind, nicht befriedigt, so hat doch gerade der in der Petition erwähnte Fall das Bedürfniß einer neuen gesetzlichen Bestimmung nicht fühl⸗ bar gemacht, da in diesem Falle das Decret vom 14. März 1810 aus⸗ gereicht hat und genau ausgeführt worden ist. Es kann daher den nur aus Veranlassung dieses einzelnen Falles gemachten Anträgen auf Erlassung neuer allgemeiner Bestimmungen wegen Repartitton der Kirchen⸗Bau⸗ und Reparaturkosten keine Folge gegeben werden.
(Zehnten⸗Ablösung.) 6. Der Antrag der Stände, „den Be⸗ sitzern einzelner zehentpflichtiger Grundstücke das Recht, auf Ablösung
des Zehntens gegen den Zehuntberechtigten zu provoziren, unbedingt und ohne die Beschränkung zuzugestehen, welcher nach § 59 des Ab⸗ lösungs⸗Gesetzes vom 13. Juli 1829 die in einer und derselben Zehnt⸗ flur belegenen zehntpflichtigen Grundstücke hierbei unterworfen sind“, unterliegt nach den Erfahrungen, welche bei der mehrjährigen An⸗ wendung dieses Gesetzes seither schon gemacht sind, zwar wesentlichen Bedenken. Derselbe wird indeß bei den bereils eingeleiteten Berathun⸗ gen über die Einführung dieses Gesetzes in dem Ostrheinischen Theile 1.“ Koblenz anderweit in Erwägung gezogen werden.
(Hagel⸗Assekuranz.) 7. Um dem vom Landtage ausgesproche⸗
Wltesen jährl. in don So 1 oebrach⸗ der Nie⸗ haltende
Acker
in der 95 2 auf der Niede⸗ Höhe
Hofund Bau⸗ stellen
M. R. 47
sGru nd] Wasser Weide⸗ und land Graben
M. R.M. R. . 33] 46 112 ½;
3 129 418 — — 3 16 128 52 34 94 —— 155 4 40]1— 1. 24 — 122 2* —⸗
Rohr⸗ kampen
M. R.†
280 47/-
4 We einzelnen 1— M. R.
126 70
45 37
159 [699 110 107
74
174
SS22S, Oe . 0 10 —
—
161 3 97-
sich Riemand, so wird die Erbschaft dem Staate zu⸗ b Summa: 216 [176 [502 26 1724 90. 152 161 †4 gesprochen werden. 1 In Erbpacht
Görlitz, am 26. Oktober 1838. an bäuerlichen Besitzungen ausgethan
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. a) in Powunden .. . . .. ... . 1231 101 V
2399 134 V 7058 129] C. des Gebots deponirt werden muß; auch daß die in unserem Sessions⸗Zimmer anberaumt und laden
der ganzen Güter sind täglich in unserer Registratur Bedingungen, wegen Belassung und Abzablung des Kauflustige dazu ein. einzusehen; auch können Kauflustige Abschrift der Ueberrestes des Kaufgeldes, afe mit der Sicherheit! Zunächst wird mit Ausbietung der einzelnen Theile Bedingungen und einen Extrakt der Taxe auf ihren der Landschäaft irgend vereinbare Erleichterung für die sund daun mit der Licitation des ganzen Güter⸗Kom⸗ Wunsch mitgetheilt erhalten. Kähnfer enthalten. een 1 . plexus versfahren werden.
Wir bemerken hier nur, daß von dem Kaufgelde Den Termin zur öffentlichen Licitation haben wir auff Mohrungen, 9. Pfäh en. 58 mindestens Ein Zwölstheil sofort bei der Kontrakt⸗ Mo 13. Mai Ostvpvreuß. Landschafts⸗Directiou. schließung abgezahlt und schon im Termine vor Ab: Montag den 13. Mai c. rmittags 9 Uhr Scha u. 8.899
b) in Neu⸗Dollstädt
Ediktal⸗Citation unbekannter Erben.
Am 14. Februar 1837 starb in Gräditz der Bauer Auszügler Christoph Korn mit Hinterlassung eines Testaments, worin er seine zahlreichen Verwandten zu Erben eingesetzt, mehrere derselben aber nicht nament⸗ lich und ihrem Aufenthalte nach benannt, sondern bloß beziehungsweise unter Nennung ihrer Aeltern aufge⸗ führt hat, diese Personen sind unn zwar so weit als moöglich vermittelt worden, um jedoch den Erbanfall auch zur Kenntniß aller noch vorhandenen und bis jetzt dem Gericht unbekannt gebliebenen Interessenten zu
bringen, so werden diese Letzteren, namentlich: a) die Kinder oer Anne Rosine, verwittwet gewese⸗ nen Bauer Pauer, gebornen Rausch zu Rudeisdorff; ) die Kinder des in Heidersdorff verstorbenen
Melchior Rausch;
c) die Kinder der verwittweten Krause, gebornen
Die Verkaufs⸗Bedingungen, die Taxe und Karte
v.
— —
den 11. Mai d. J., Morgens 11 Uhr, ZBrennmaterial geliefert, da ihm zu diesem Zwecke ein
und lade Kaufliebhaber ein, sich am bezeichneten Orte an der Ziegelei gelegenes Torfmoor angewiesen ist. zur genannten Zeit recht zahlreich einzufinden, wobei, Für verschiedene Hausmiethen, Mühlen⸗, Schmiede⸗ ich gehorsamst bemerke, daß bei einem irgend annehm⸗ and Krug⸗Pacht und Pacht der drei mit landesherrli⸗ lichen Bote der Zuschlag, mit Vorbehalt des lehnsherr⸗ chem Konsense seit Jahren verkleinerten Bauern lichen Konsenses, von den Herren Hauptleuten von ehen jährlich circa 500 Thlr. ein. Letztere haben ihre
Raven sofort oder binnen längstens zweimal 24 Stun⸗ besondere separirten Aecker, Wiesen und Weideland. werden wird, Das mit einem Sonterrain versehene herrschaftliche
Ein Rittergut in Schlesien in fruchtbarster Gegend, nahe am Gebirge, eine Tage⸗ reise von Warmbrunn und Salzbrunkn, soll wegen Famillen⸗Verhältnissen baldigst aus freier Hand ver⸗ kauft werden. Es ist seit einem Jahrhundert in der Familie, und dasnder Ertrag zo ischen 5 — 6000 Thlr.,
so ist der Preis auf 100,000 Thlr. festgestellt. Die “
Hagel⸗Assekuranz⸗ Gesellschaft
anberaumten Termine
Die der Ostpreuß. Landschaft gehörigen, im Land
Hielscher zu Peterswaldau; d) die Kinder des Bauerguts⸗Besitzer Carl Becker in Capitel Gräditz; e) die Kinder des Walfmüller Heinrich Becker hierselbst; f) die Kinder des zu Rogau verstorbenen Bauer Aus⸗ zügler Becker; g) vune Kinder des verstorbenen Gottfried Becker zu Capitel Gräditz und h) die Kinder der verstorbenen Müller Schmelzer, gebornen Rausch zu Ludwigsdorff, hierdurch zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame und Nachweise ihrer Abstammung und Erbes⸗Legitimation
„„
Bauer
dbinnen 9 Monaten und spätestens in dem hierzu an anserer Gerichtsstelle auf 8
den 23. Sept. 1839, Nachmittags 2 Uhr, vor dem Herru Land⸗ nud Stadtgerichts⸗Rath Verger muter der Verwarnung aufge⸗ fordert, daß, im Fall sich vor oder in dem auberaum⸗ en Termine Niemand schriftlich oder persönlich mel⸗ den sollte, alsdann der Rachlaß unter die bekannten Erben nach dem Gesetze vertheilt werden wird. Schweidnitz, den 13. Oktober 1838. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
—— —
Avertissement. Nothwendiger Verkauf.
Laud⸗ und Stadtgericht zu Havelberg. Has Wohnhaus mir Zubehör Nr. 62 zu Havel⸗ in der langen Straße belegen und im Hypotben⸗ e Vol. II. Pag. 313 seq. No. 87. verzeichnet, dem Kaunfmanne George David Wishelm Bontin allhier ehörig, abgeschätzt auf 5092 Thtr. 12 sgr. 11 pf., zu⸗ olge der nebst Hypothekenschrin und Bedingungen in
der Registratur einzuschenden Tare, soll
am 1. Juni 1839, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, die Erben des verstorbenen Erbmarschalls v. Kahlden auf Krumcke und die Erben der hierselbst verstorbenen separirten Regierungs⸗Conductenr Grabecker werden hierzu öffentlich vorgeladen.
8 Avertissement.
1I1“
räthlich Pr. Holländschen Kreise belegenen Adel. Gü ter Powunden und Reu⸗Dellstädt werden hierdurch
Hälfte kann à 4 pCt. siehen bleiben. 1 vortofreie Briefe addr. M. R. zu Liegnitz in Schlesien.
Das Freigut Eriedrichshof, in der Nähe von Landes-
hut in Schlesien,
circa 53 Morgen Garten.-, Acker- und Wiesen-Land, will ich aus freier
Auf diesem angenehm gelegenen Gute befinden sich acht, zum Theil Fabrik-Gebäude, incl. einer
Knochenbrennerei.
Es dürfte sich demnach, da eine bedeutende Was-. serkraft nicht mangelt und obendrein Steinkohlen
und Holz nahe zu
auch Anstalt, gleich der
Die fünfte Gen zig⸗Dresdne
Ausschusses
1) 2) 3) 4)
umfassen. Rücksichtlich der
neu, sind: 1“ Herr Heinrich C
im Ganzen und in den unten genannten Abschuitten
zum Verkaufe aus freier Hand gestellt. 9 Die Güter bestehen aus den
Vorwerken Powunden, Bülow,
Budwegshoff, Damenhoff und
Sorge, zusammen mit einem
Züeerreme “ .3427 M. 74 ◻ RA. Pr.,
und außerdem noch ans 3631 »„ 55 »„ „
welche in Powunden und Nenu⸗
Dollstädt an bänerliche Besitzer
in Erbpacht ausgethan sind,
zusammen also aus 7058 M. 129 ◻ R. Pr. Zum Behufe des Verkaufes in einzelnen Abschnit⸗
ten haben wir 10 Parzelen bestimmt, m welchen wir
diese Güter ausbieten wollen. Mit dem Hauptgute
thanen Besitzungen in Powunden und Neu⸗Dollstädt in Verbindung bleiben. Speziell enthalten diese einzelnen Parzelen:
8—
F· Gu
Hagemeister auf
so wie wegen des beregten schönen Gebirgswassers, besonders zu einer
Waldenburg in Schlesien, den 22. April 1839.
wird unter Zustimmung des verehrlichen Gesellschafts⸗
am 15. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr, im Saale der hiesigen Buchhändler⸗Boͤrse stattfinden. Die Tages⸗Ordnuung wird
einen einleitenden Vortrag des Vorsitzenden, den Geschäfts⸗Bericht,
die Vorlegung der Rechnung vem Jahre 1838, die Wahl vier neuer Ausschuß⸗Mitglieder an die Stelle der am 30. Juni d. J. Austretenden Güter ist von der Beschaffenheit, daß alle Kornarten, namentlich auch Weizen, so wie Rapps und Klee, sehr
menzahl, der Legitimation und der Wedingungen, un⸗ ter welchen besondere Anträge nachträglich auf die Tages⸗Ordnung kommen können, erlauben wir uns, auf die Statuten zu verweisen.
Wir bemerken noch, daß die ausscheidenden Ausschuß⸗ Mitglieder, welche sofort wieder gewählt werden kön⸗
Kramermeister Poppe, Appellationsgerichts⸗Rath Dr. Haase, Kammerrath und Ritter Frege, Bürgermeister Hübler in Dresden, Friedrich Brockhaus.
Die nach erfolgter Wahl der General⸗Versammlung offen bleibenden beiden Stellen werden nach §. 25 der Statuten durch Wabhl des Ausschusses besetzt.
Leipzig, am 16. April 1839. Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie. Gustav Harkort, Veorsitzender.
Die Herren Hauptleute Gebrüdere Otto und Friederich von Raven beabsichtigen, ihre nachstehend näͤher beschrie⸗ benen Lehngüter Alt⸗Schwerin und Mönchbusch mit den Pertinenzen Ortkrug und Wendorf zu verkaufen, und anberaume ich, im Auftrage der Herren Haupt⸗ Powunden sollen die bäuerlichen in Erbpacht ausge⸗ leute Gebrüdere Otlo und Friedrich von Raven, einen dessallsigen öffentlichen Verkaufs⸗Termin auf dem Walle zu Güstrow im Gasthofe der verw.
Näheres auf
eine halbe Meile vom Bober, mit
Hand billig verkaufen.
werden sollen. 8 Rostock, den 25. März 1839.
haben — zu jeder Fabrik-Anlag hal jeder Fabrik-Anlage,
Wasser-Bade- und Heil-
Graefenberger, eignen. ritterschafelichen Leuschner.
krug und Wendorf.
eral⸗Versammlung der Leip⸗ r Eisenbahn⸗Compagnie
Elbe, sehr günstig.
131,000 ◻ Ruthen in 7 Schlägen.
Actionairs nden Stim⸗ den Acti zustehenden Stim gut gedeihen.
Wiesen beider Güter umfassen ein
circa 150 Fuder Heu. an Bruͤchen und Mören vorhanden, enthalten, und ist das
ourvoisier,
unterworfen ist.
Einnahme.
Busse, Bevollmächtigter. von circa 965,000 ◻ Ruthen.
ts⸗ Verkanf.
Madame
den nach beendigtem Termine ertheilt — c her lie indem mehrere Termine nicht abgehalten werden sollen. Wohnhaus zeichnet sich sowohl durch seine innere Ein⸗
Die Verkaufs⸗Bedingungen sind sowohl auf dem richtung, wie durch seine schöne Lage aus. Hofe zu Alt⸗Schwerin, als auch bei mir einzusehen und gegen die Gebühr in Abschrift zu erhalten.
Auch steht die Besichtigung der Güter nach vorheri⸗ ger Meldung auf dem Hofe zu Alt⸗Schwerin bei dem Guts⸗Verwalter Herrn Lierow frei, woselbst auch die Guts⸗Karten, Feid⸗Register und Bouitirungs Proto⸗ kolle, so wie die vorhandenen Kontrakte mit Unterräch⸗ tern und Guts⸗Einwohnern, auf Verlangen vorgeleg:
A. Bolten,
Ungefähre Beschreibung
der im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin im Amte Plau beiegenen Lehngüter Alt⸗
Schwerin und Mönchbusch mit den Pertinenzen Ort⸗
Diese 5 Meilen von Parchim, à Meilen von Güstrow, nahe bei den Städten Malchow und Plan am Plauer See gelegenen Güter steuern bei einer Oberfläche von circa 1,827,145 ᷑Rutbhen von 8 Hufen 71 1½ Scheffel. Die Lage der Güter ist zum Absatze aller Guts⸗Pro⸗ dukte, namentlich wegen der jetzigen direkten Wasser⸗ Verbindung durch den Plauer See und die Elde mit der b 2p. Communen und Guto⸗Boesitzer.
Der Acker des Hauptgutes Alt⸗Schwerin enthält circa 117 000 IRuthen in 7 Schlägen und circa 19,000 ]Ruthen in 4 Schlägen und einigen Koppeln.
Der Acker des Nebenguts Mönchbusch enthält circa Der Acker beider
Außerdem sind 7 Außen⸗Schläge vorhanden, die gu⸗ ten Roggen tragenden Boden enthalten und die cine Fläche von circa 212,000 ◻ Ruthen haben.
Die noch einer bedeutenden Verbesserung fähigen Areal von wenig⸗ stens 43,000 —½ Ruthen und liefern nach der Schätzung Es sind circa 18,000 ◻ Rurhen die reichlich Torf an den Ufern findliche, namentlich das durt, das Fallen der Gewässer entstandene Weideland sehr beträchtlich, welches bei F rx. dem seit den letzten Jahren regulirten Stande der Seeen keiner bedeutenden nachtheiligen Veränderung
Die reichlich mit starken Bau⸗ und Brennholze be⸗ standenen Tannen⸗Waldungen enthalten circa 160,000 ◻ Ruthen und gewähren eine jährliche bedeutende
Die sehr fischreichen Seecen haben eine Oberfläche Selbige sind mit den Pertinenzen Wendorf und Ortkrug, welcher letztere noch besonders 40,000 ◻᷑ Ruthen Acker undcirca 10,000 Ru⸗ then Wiesen⸗ und Weideland zugetheilt sind, außer bedeutenden Ratural⸗Lieferungen für jährlich 800 Thlr. n. † verpachtet und geben überdies alljährlich circa für 200 Thlr. u. Rohr und durch das in denselben ” Wunderhafte der einzelnen Personen. sende Moos dem Acker einen guten Dung.
Die Ziegelei, mit 2 Oefen versehen, unweit des Plauer Seees Alt⸗Schweriner Antheils gelegen, ist für jährlich 500 Thlr. n. ½¾ verpachtet und hat reichlichen Absatz. Der Ziegler bekommt zu seinem Betriebe kein in frühern Jahren vielfach verkehrte.
. Es ist, so wie die meisten Hofgebände, massiv. Die Gärten sind reichlich mit Obstbänmen und Espaliers versehen. Alle Gebände in Alt⸗Schwerin und den Pertinenzen sind in einem guten baulichen Zustande, diejenrgen des Hofes Möuchbusch und der Ziegelei sind in den letz⸗ ten Jahren größtentheils neu erbant. Sämmtliche Gebäude sind zu 32,175 Thlr. n. ꝛ gegen Feuers⸗Ge⸗ fahr versichert.
„Zu Alt Schwerin ist eine Kirche, und hat dieses Gut das Patrouat, das Gräflich von Blüchersche Gut Sparow aber das Kompatronat. in Zeitpacht genommen. Die Abgaben an die Pfarre sind unbedeutend.
Die Güter und Pertinenzen haben die hehe und niedere Jagd. Das Hvpothekenbuch ist geordnet, und sind die Güter nicht im Kredit⸗Verein der Mecklen⸗ burgischen Ritterschaft. Gränz⸗Streitigkeiten und Pro⸗ zesse irgend einer Art sind nicht vorhanden. Die früher vorhanden gewesenen Differenzen mit einigen benach⸗ barten Gütern sind, nachdem vor etnigen Jahren die streitigen Punkte durch Kauf an Alt⸗Schwerin ge⸗ bracht worden, gänzlich gehoben.
.
Kirchen- und Altar-Gemälde verschiedener Grösse, von gaten Meistern, in bester Erhaltung, — worunter ein Grofses mit Klappthüren, — sollen, in jetzt aufzulösender Jacobyschen Kunsthandlung, Linden No. 35 in Berlin, wegen Räumung des Lokals, billig verkauft werden. Auf baldige frankirte An- fragen folgt sogleich befriedigende Auskunft. Auch andere gute Kabinets-Gemälde aller Art werden bil- ligst erlassen und sind täglich zu besehen.
E] xrx xs᷑nrnnanctenn vere emwen ae.
Literarische Anzeigen. Bei L. H. Bösenberg in Leipzig ist so eben erschienen
und durch alle solide Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin durch Ludwig Oehmigke, Burgstraße Nr. 8: Dichter⸗Nachtwe g.
Novellistische Blätter 8 von Marl o w.
Preis 2 Thlr.
Die Verlagshandlung beschränkt sich bei Anzeige vorstehenden Buches nur darauf, „den Sinn und die Bestrebung“ anzudeuten, welche der Verfasser, als seine eigenthümliche Anschauung, in dieselbe gesetzt hat. Es handelte sich ihm vornehmlich um eine Heraus⸗ kehrung des wahren Innern, des Wunderbarli⸗ chen und Geheimnißvollen in aller Poesie; ein Thema, welches nothwendiger Weise auch pole⸗ misch in die modernen Literatur⸗Zustände hin⸗ einspielen mußte. Aus diesem Grunde knüpft sich auch der Inhalt dieser Dichtung weniger an eine Geschichte im gewöhnlichen Sinne, als vielmehr an das Frap⸗ vante der einzelnen Situationen und an das
der Seeen be⸗
Unter denselben begegnet dem Leser ein in fünstleri⸗ scher Beziehung einziger und nnvergeßlicher Mann, ein öffentlicher, Allen werther Charakter, der verstor⸗ bene Ludwig Devrient, mit welchem der Verfasser
Beilage
Der Pfarr⸗Acker ist
nen Wunsche wegen Errichtung einer für die Rheinprovinz zu genügen, haben Wir durch den Ober⸗Prä⸗ sidenten den Entwurf zu einer diesen Eegenstand betreffenden Ver⸗ ordnung anfertigen lassen, welcher dem nächsten Landtage zur Begut⸗ achtung vorgelegt werden soll .
(Beschäler⸗Depot.) 8. Den Antrag Uuserer getreuen Stände, der Rheinprovinz statt ihrer Betheiligung an dem Beschäler⸗Depot zu Wahrendorf ein besonderes Beschäler⸗Depot zu bewilligen, haben Wir zu willfahren beschlossen und demgemäß die nöthige Anweisung an Unsern Minister des Innern und an Unsern Ober⸗Stallmelster ertheilt. Die Wahl des Ortes, wo das neue Depot eingerichtet wer⸗ den soll, bleibt vorbehalten.
(Kornordnung.) 9. Was den Autrag Unserer getreuen Stände betrifft, eine Körordnung für Zuchtstiere zu erlassen, um dadurch auf die Verbesserung der Rindviehzucht in dortiger Provinz hinzuwirken, so ist den vom Landtage geäußerten Wünschen gemäß von dem Ober⸗ Präsidenten eine solche Körordnung bereits entworfen, die Uns nach erfolgter Prüfung zur Genehmigung vorgelegt werden wird.
Landwürthschaftlichee Institut.) 10. Die Errichtung einer landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt für die Rheinprovinz kann nach den gegenwärtigen Verhäͤltnissen des dortigen Landbaues nicht für ein wirkliches Bedürfniß der Provinz erachtet, daher auch uicht bewilligt werden. 8
Was die beantragten Geld⸗Unterstützungen zur Beförderung des landwirthschaftlichen Gewerbes im Allgemeinen betrifft, so ist es cin durch die Erfahrung bewährter Grundsatz, daß dergleichen Bewilli⸗ gungen aus allgemeinen Staatsmitteln stets nur als eine mäßige Beihülfe zu demjenigen augesehen werden dürfen, was die zun chst Betheiligten aus eigenen Mitteln für den beabsichtigten Zweck geben und leisten. Hiernach muß also auch in der Rheinprovinz verfahren werden, und zwar um so mehr, als auch die übrigen Staats⸗Aug⸗ gaben so bedeutende Bewilligungen, als von den Ständen in Antrag gebracht sind, nicht zulassen. 3 1
Wir wollen indeß im Anerkenntniß der großen Wichtigkeit der Beförderung des Fortschrittes des landwirthschaftlichen Gewerbes in der Rbeinprovinz schon jetzt zu diesem Zwecke die Summe von 1000 Rthlr. jährlich bewilligen, welche der Ober⸗Präsident nach den von
Unserm Minister des Innern dieserhalb näher festzustellenden Grund⸗ sätzen verwenden, und dabet insbesondere die in der Provinz bereits bestehenden, oder noch zu errichtenden landwirthschaftlichen Vereine
in dem Maße berücksichtigen wird, als von ihren Leistungen die wirk⸗ same Beförderung des landwirthschaftlichen Gewerbes in dem Um⸗ kreise ihrer Thätigkeit mit Sicherheit erwartet werden kann.
(Friedensgerichte.) 11. Der auf die Erweiterung der Kom⸗
petenz der Friedensrichter gerichtete Antrag des Landtags wird, da
auch von den Rheinischen Gerichts⸗Behörden Bemerkungen über die⸗
sen Gegenstand und über das Verfahren vor den Friedeusgerichten, eingereicht worden sind, mit diesen einer näheren Prüfung unterwor⸗
fen werden, und behalten Wir Uns, wenn hierbei die weckmäßigkeit einer Abänderung der bestehenden Gesetze sich ergeben wird, vor, die⸗ selbe anzuordnen. In Ansehung des Gesuchs um Verbesserung der pecuniatren Lage der Friedensrichter zum Zwecke eines danernden Ver⸗ hältnisses derselben zu ihren Aemtern sind nähere Ermittelungen ver⸗ anlaßt worden, deren Ergebniß bei den Etats⸗Regulirungen berück⸗ sichtigt werden wird.
(Subhastations⸗HOrdnung.) 12 Das Gesuch zur Ergänzung Unserer Ordre vom 9. April 1836, betreffend die Modification der Nummer 5. §. A. der Rheinischen Subhastations⸗Ordnung an die Stelle des über Erinnerungen wider die Kanfbedingungen jetzt nur im Licitations⸗Termine stattfindenden kontradiktorischen Verfah⸗
reus, in welchem der Friedensrichter oder Deputirte sofort in letzter
e ee ein durch zwei Justanzen hindurch zu führendes,
em Licitations⸗Termine um vierzehn Tage voraus gehendes Verfah⸗ ren einzuführen, haben Wir um deswillen nicht gewähren können,
[eines Theils bei der Kürze der Zeit, seit welcher Unsere vorer⸗
Gutachten einiger technischen Behörden zu erfordern,
daß bei Erlassung Unserer Verordnung vom 23. Januar 1837 Unser Staats⸗Rath nicht gehört worden sey, da sich die Stände doch hät⸗ ten bescheiden sollen, wie es lediglich Unserem Ermessen auheim ge⸗ stellt werden muß, von welcher Unserer Behörden Wir bei Erlassung 1h ete en g ein Gutachten entgegen zu nehmen, für angemessen achten. (Bergwerks⸗Gesetze.) 17. Was den Stände auf Beschleunigung der Reviston der Seite geltenden Bergwerks⸗Gesetze betrifft, so hat diese Angelegenheit bloß dadurch einigen Aufschub erlitten, daß über den von dem Ju⸗ stiz⸗Ministerium vorgelegten Entwurf des revidirten Bergrechts die — für rathsam be⸗ funden worden ist. Nachdem diese Gutachten nunmehr eingegangen sind, wird der ferneren Berathung über jenen Gesetz⸗Entwurf Fort⸗ gang Fegeben werden.
(Aufnahme von Lechenich in den Stand der Städte.) 18. Ueber den Antrag der Gemeinde Lechenich, in den Stand der haben Wir Erörterungen anstellen
Städte aufgenommen zu werden,
lassen, woraus sich ergiebt, daß das städtische Gewerbe in diesem Orte, welcher sich hauptsächlich vom Ackerbau ernährt, sehr unbedeutend ist, derselbe daher auch mehr zur Theilnahme an der Repräsentation im Stande der Landgemeinden, als in dem der Städte geeignet ist. Wir können daher jenem Antrage keine Folge geben.
(Revision der Forst⸗Gesetze.) 19. Der Antrag Unserer ge⸗ treuen Stände wegen Emanirung einer neuen Provinzial⸗Forst⸗Ord⸗ nung und Revision der Forstgesetze wird durch die neue allgemeine Forst⸗ und Jagd⸗Polizei⸗Ordnung, so wie durch das nene Gesetz we⸗ gen Untersuchung und Bestrafung der Holzdiebstäͤhle und Forstfrevel, deren Entwürfe Unserm Staats⸗Ministertum zur Berathung vorlie⸗ gen, seine Erledigung finden. Bei dieser Berathung werden die fer⸗ nern Anträge:
1) 8 ungekürzte Verabfolgung der den Privat⸗Forst⸗Besitzern zu⸗ erkannten Entschädigung ohne Abzug der den Gemeinde⸗Em⸗ pfängern durch Unsere Ordre vom 14. September 1831 bewil⸗ ligten Febegebühren,
2) auf Feststellung von
Antrag Unserer getreuen auf der rechten Rhein⸗
Strafbestimmungen wegen Ankaufs und Verkaufs des gefrevelten und des Deputatholzes, in Erwägung gezogen, und der Antrag:
³) wegen Entbindung der Forstheamten scheinen in den Forst⸗Gerichts⸗Tagen in besondere Berathung genommen werden, da auf der einen Seite die bisher an den Forstgerichts⸗Tagen wahrgenommene Beeinträchti⸗ gung des Forstschutzes die Entbindung der Forstbeamten von diesem persönlichen Erscheinen wünschenswerth macht, auf der andern Seite aber bei Gewährung des Antrags zu befürchten ist, daß das zur prompten Aburtelung der Holzdiebstahls Sachen angeordneie Verfah⸗ ren in den Forstgerichtstagen felbst gefährdet werden möchte.
Wenn Unsere getreuen Staͤnde die Ursache der sich mehrenden
Forstfrevel außerdem noch Forstschutz und der Unzulänglichkeit des
1) in dem unzureichenden Forstschutz Personals, 2) in der allzuhäufigen bei vorhandener Zahlungsfähigkeit der revler ungerechtfertigten Umwandlung der Geldstrafe in Ge⸗ 4 ängnißstrafe, 8 finden wollen, so haben wir hieraus wohlgefällig eutnommen, daß die⸗ selben der von den Ober⸗Aufsichts Behörden schon mehrfach in Anre⸗ gung gebrachten Unzulänglichfeit des Schutzes der Kommunal⸗Wal⸗ dungen ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet, und vertrauen daher zu ihnen, daß sie sern dahin wirken werden, daß die bereits entwor⸗ fene Instruction Aber die Verwaltung der Gemeinde⸗Waldungen, wo⸗ durch dieser Uebelstand beseitigt werden soll, bei den betheiligten Ge⸗ meinden eine bereitwillige Aufnahme sinden werde.
Die Beschwerde wegen ungerechtfertigter Verwandlung der erkann⸗ ten Geldbußen in Hefäünanspslrafen würde durch Anführung spejleler Thatsachen und Fäue, weiche aber bisher nicht zur Sprache hebracht
von dem persönlichen Er⸗
bezeichneten dv ben, auch ferner solche, nicht unter jenen Bestimmungen begriffenen Gesetze, wenn ste von besonderer Wichtigkeit sind, vor ihrer Publica⸗ tion den Ständen in einzelnen Fällen gern vorlegen laffen. (Modification des Postzwangs.) 22. Die von Unsereu getreuen Ständen erbetene Modiffcatton des Postzwangs in dem öst⸗ lichen Theile der Rhein⸗Provinz kann aus den in dem Landtags⸗Ab⸗ schiede vom 30. Oktober 1832 bereits erwähnten Gründen nicht statt⸗ finden, da es nicht zulässig ist, an der bestehenden Post⸗Gesetzgebung vor der nahe bevorstehenden Einführung eines neuen Post⸗Gesetzes für den Umfang des ganzen Staates im Einzelnen etwas zu ändern. Was dagegen den Antrag betrifft, daß der freie Boten⸗Verkehr für Packete, Briefe und Gelder ꝛc., namentlich in den Kreisen Elber⸗ feld, Solingen und Leunep, gestattet werde, so werden Unsere getreuen Stände anf das dem gedachten Landtags⸗Abschiede sub E. beigefügte Pro Memoria des General⸗Postmeisters hingewiesen, worin denselben die Zusicherung ertheilt worden ist, daß 8 Anträgen dieser Art mit sorgfäaͤltiger Berücksichtigung der Verhältuisse nach Möglich⸗ keit genügt werden soll. Es muß daher den Bewohnern einzelner Ortschaften und Distrikte überlassen bleiben, ihre etwanigen motivir⸗ ten Antraͤge durch ihre Vorstände an Unseren General⸗Postmeister welcher billige und zulässige Wünsche zu erfüllen nicht an⸗ stehen wird. b (Koblenz⸗Mindener Staats⸗Straße.) 23. Wenn Unsere getreuen Stände darauf antragen, wohnern keine fernere Zumuthung gemacht werde, gen zum gewaͤhrt werde, so ist dabei nicht beachtet, daß in so weit diese Straß durch die Rhein⸗Provinz führt, die dort bestehenden Gesetzen anderen Verpflichtungen unterworfen und davon nur unter der Senb bisher befreit geblieben sind, da sie sich dagegen zu anderen Leistungen und namentlich der Verzicht leistung auf Grundentschädigung verstehen. Auch wird der Grundsatz daß die zur Anlage neuer Kunst⸗Straßen bestimmten Fonds vorzugs⸗ weise nur da zur Verwendung kommen, träge geleistet werden, überall durchgeführt. 8 Wenn Wir daher, um den Wünschen Unserer getreuen Staͤnde zu entsprechen, den Weiterbau der Straße mit Berlicksichtigung der vorhandenen Mittel anbefohlen haben, und dabei auf die eigenthüm⸗ lichen Verhältnisse der ärmeren Klasse der Anwohner billige Rücksicht zu nehmen geneigt sind, so geschieht dies in der gewissen “ daß die betreffenden Gemeinen, insoweit ibre Kräfte es zulassen, 8 ne thätigere Theilnahme bezeigen, und daß namentlich d 2 ae ren Grundbesitzer, welche es bisher an Bereitwilligkeit haben fehlen
lassen, mit gutem Beispiele vorgehen. 1“ 8 (Aöln 9ar ea he Aerign⸗Stra ße.) 24. Dem Ss i serer getrenen Staäͤnde, daß der völlige Ausbau der Straßenstrecke g - irks Köln bis Düren aus dem
ierungs⸗Bez der Art, wie er angebracht, nicht willfahren können. Denn es gehört
ks⸗Straßen, und namentlich zu den diese Straße nicht zu den solche in den auf den Grund Un⸗
von Köln nach Montzote, * 1 b 7. tember 1822 und 14. November 1825 pu⸗ sarer See. nss 8* West⸗Rheinischen Bezirks⸗Straßen nicht
blizirten Beris cha n⸗ ist vielmehr eine Actien⸗Straße, zu deren
Stra lnseezahnag ae Actionairs Wegegeld nach dem Tarife vom 28. April e
2 aben. f82s sa . die Anlage dieser Straße einem wirklichen Com⸗ munications⸗Bedürfnisse abgeholfen worden, und die bisherigen Un⸗ terhaltungskosten den Ertrag des Wegegeldes überstiegen haben, so aben Wir Uns bewogen gefunden, einen Zuschuß von 6000 Rthlr.
5 der Staats⸗Kasse sar besseren Instandsetzung dieser Straße bewilligen und der Reglerung zu Aachen überweisen zu lassen, welche
jetzt mit deren Verwendung beschäftigt ist.
. daß der Ausbau der Chaussée von Koblenz über Olpe nach Minden unverzüglich begonnen und den An⸗ 1 Eigenthum ohne Cnthsest abzutreten, weil grundsätzlich für dergleichen Abtretun⸗
ffentlichen Rutzen dem Einzelnen vollständige Entschädigung
angränzenden Gemeinen nach den
wo von den Anwohnern Bei⸗
.*