1839 / 120 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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beit ist endlich offenbar geworden. Herr Dupin sagte in seiner

Rede, es gabe keine Angeklagten, und er komme nicht als ntlastungszeuge. Ja, wenn Ihr die Constitution auf⸗ schlagt, wenn Ihr den Buchstaben und den Geist derselben befragt, dann giebt es freilich keinen Angeklagten; aber, wenn Ihr die Blaͤtter der Opposition ansehet, dann saget doch auf⸗ schtig, ob es nicht einen und immer denselben giebt, den ein⸗ gen, gegen den alle Angriffe gerichtet sind. Wenn Leiden⸗ haften alle Tage ohre Stimme erheben, wenn auf der Red⸗ Frbuͤhne sogar die Boͤswilligkeit durch die Etiquette der con⸗ kitutionnellen Sprache hindurchbricht, so waͤre es doch traurig, vpnn Niemand denjenigen, welchen alle Parteien verleumden, vertheidigen und rechtfertigen wollte, und wenn die Unverletz⸗ lichkeit der Krone nur denjenigen Schweigen auferlegen sollte, welche im Stande sind, dem Verfahren derselben waͤh⸗ rend der ministeriellen Krisis Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Diese Gerechtigkeit ist ihr indeß, dem Himmel sey Dank! zu Theil geworden, und zwar auf eine Weise, welche

der Festigkeit und Gewissenhaftigkeit des Herrn Passy die groͤßte

t. Wir sagen: Ehre macht, weil die Sachen schon da⸗ vee gast sind, 19 Muth erforderlich ist, die Wahrheit zu sagen, wenn diese Wahrheit dazu dient, die hohe Einsicht des Königs in den Gang der Repraͤsentativ⸗Regierung und die Ge⸗ wissenhaftigkeit, mit welcher er allen aus derselben entspringen⸗ den Folgerungen nachkoͤmmt, zu bekunden. h Herr Guizot bekennen sich beide zu dem Prinzipe unseres con⸗ stitutionnellen Staatsrechts, daß der Krone eine Meinung uͤber

die Maͤnner, welche sie in ihren Rath berufen will, und üͤber

den einzuschlagenden Weg zustehe. Aber, setzten sie Beide hinzu, und das mit vollkommenem Rechte, wenn die Kammern und das Land ihre Ansicht zu erkennen gegeben haben, so muß die Krone nachgeben. Wir haͤtten gewuͤnscht, daß Herr Thiers in seiner Rede anerkannt haͤtte, daß die Krone diesem Grundsatze getreu, in Betreff der Sachen und Personen nachgegeben hatte; wir haͤt⸗ ten gewuͤnscht, dat Herr Thiers den ihm gewordenen Auftrag

zur Bildung eines Ministeriums und die ihm ertheilte unbe⸗ dingte Vollmacht, welche er zuruͤckweisen zu muͤssen glaubte,

nicht bloß nachtraͤglich als Erratum und Berichtigung angefuͤhrt haͤtte. nert, und wir tadeln ihn deshalb nicht. Er hat gesagt: ein indem seinigen. Das ist ein hochmuͤthiges Wort, indeß die Constitu⸗ tion gestattet es. Aber, dies ist unser einziger Einwand, warum hat sich Herr Thiers erst hinterher der constitutionnellen Willfaͤhrig⸗ keit erinnert, mit welcher der Koͤnig nachgegeben hat. Was bleibt uns nach dieser Sitzung von den Anschuldigungen der Oppositions⸗Presse? Etwa, daß die Krone nicht in Betreff der Sachen und Personen nachgegeben habe? Man achte doch auf die feierlichen Erklaͤrungen des Herrn Passy und des Marquis von Dalmatien. Oder daß die Krone Herrn Thiers nicht mit der Bildung eines Ministeriums beauftragt habe? Man sehe doch das Erratum, welches Herr Thiers seiner Rede angehaͤngt hat. Oder gar, daß der Koͤnig sich Herrn Thiers nur habe un⸗ ter der Bedingung gefallen lassen, daß er keine An⸗

Jeder war in seinem Rechte; ich in dem meinigen, der Koͤnig

spruͤche auf das Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenhei⸗ ren mache? Man hoͤre doch Herrn Passy, welcher erklaͤrt, daß

in allen Combinationen Herrn Thiers das Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten bestimmt gewesen sey.“ Die Re⸗ sultate der beiden Sitzungen vom 22sten und 23sten d. M. faßt das genannte Blatt dann in folgenden Worten zusammen: „Welches ist das Resultat dieser zweitaͤgigen Eroͤrterung? Ist die ministerielle Krise dadurch ihrem Ende naher geruͤckt? Sind die Anspruͤche auf beiden Seiten herabgestimmt worden? Liegt die Moͤglichkeit, aus diesen verschiedenen Elementen, welche weniger durch ihre Meinung als durch persoͤnliche Ab- und Zu⸗ neigung getrennt sind, eine Majoritaͤt zu bilden, kla⸗ rer am Tage? Wir’. sprechen es mit Bedauern aus; die Schwierigkeiten sind um so groͤßer, je weniger sie aus den Sachen hervorgehen; oder vielmehr die Sachen die⸗ nen nur zum Aushaͤngeschilde und zum Vorwande, und die per⸗ soͤnlichen Vergleiche bilden die einzige Schwierigkeit. Es scheint jetzt kaum noch einen Ausweg zu geben. Zuerst erwartete man die Prüͤfung der Vollmachten; diese ist beendet. Dann die Ernen⸗ nung des Praͤsidenten und die Constituirung der Bureaus; auch das ist geschehen. Sodann wollte man die oͤffentlichen Erklaäͤ⸗ rungen uͤber die Krisis abwarten, auch diese sind erfolgt. Nun kann man auch noch die Adresse abwarten, mit der Herr Mauguin droht, ohne daß wir dadurch weiter gefoͤrdert wuͤrden, oder vielmehr die Bitterkeit wird sich dadurch nur noch steigern und die ganze Lage verschlimmern. Die Kammer scheint selbst einer Leitung zu be⸗ duͤrfen. Waͤre sie durch Prinzipien getheilt, so koͤnnte eine Er⸗ örterung, eine Adresse etwas helfen; ist man aber durch Vor⸗ urtheile und Launen getrennt, so helfen diese zu nichts. Wer⸗ den denn nicht endlich diese kleinlichen Leidenschaften verstum⸗ men? Moͤge das linke Centrum immerhin die Zuͤgel der Re⸗ gierung ergreifen, wenn es Lust hat; aber es thue es doch end⸗ lich. Hernach kann man sehen, was zu thun ist; aber das Wichtigste ist jetzt fuͤr uns, irgend ein Ministerium zu erhalten. Die Behauptung des Herrn Thiers, daß die auswaͤrtige Diplomatie sich seinem Eintritt als Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten widersetzt habe, giebt dem Journal la Presse zu hatosoden Bemerkungen Anlaß: „Herr Thiers hat sich bei der in der Deputirten⸗Kammer stattgehabten Eroͤrterung fuͤr den Maͤktyrer einer nationalen Diplomatie ausgegeben. Er hat be⸗ hauptet, von den Curopaͤischen Kabinetten in den Bann gethan worden zu seyn, äͤhnlich jenem Athenischen Staatsmanne, der

ch eines Tages selbst einige leichte Verletzungen beibrachte, und

dann Kieselsteine aus der Tasche zog, sie dem Volke zeigte und usrief: „„Seht! Um euretwillen hat man mich gesteinigt!““ Die Athener, durch diese List getäuscht, gaben dem Hippias eine Leibwache, mit dieser Leibwache bemaͤchtigte er sich der Citadelle, nd mit der Citadelle riß er die Gewalt an sich. Wir wissen icht, ob Herr Thiers das Gluͤck des Hipptas haben wird, aber er hat seinen Geist, und ein geistreicher Mann wird in Frank⸗ reich immer viel vermoͤgen. Es bedarf der ganzen Leichtglaͤu⸗ bigkeit der Oppositions⸗Journale, um ernstlich an den Haß der

Kabinette gegen Herrn Thiers zu glauben. Herr Thiers kennt

die Empfindlichkeit der Nation, die im hoͤchsten Grade verletzt wird, sobald sie sich unter dem Einflusse des Auslandes zu be⸗ finden glaubt, und er wußte wohl, daß, wenn er sich als ein Opfer des Auslandes darstellte, er die Sympathieen Fragkreichs zu seinen Gunsten erregen wuͤrde. Aber der Haß der fremden Kabinette war fuͤr Herrn Thiers nur ein oratorisches Mittel, und der vormalige Conseils⸗Praͤsident zog die⸗ sen Haß aus der Tasche, wie Hippias seine Kiesel⸗ steine. Von allen Staatsmaͤnnern unserer Zeit ist Herr Thiers vielleicht derjsenige, der den Repraͤsentanten der Europaͤischen

Herr Thiers und

Er hat sich der ehrfurchtsvollen Festigkeit, mit der er seine Ansichten und sein Recht vertheidigt hat, sehr wohl erin⸗

deren Leben die maͤndliche Unterhal eine große Rolle spielt. Man kann sogar sagen, daß seine rte die gröͤßten Feinde seiner Handlungen sind. Man hoͤre ihn reden und man wird Erhabenheit, Geist und Kuͤhnheit in seinen Ansichten finden; man sehe ihn aber handeln und man wird ihn kleinlich, eng⸗ herzig und furchtsam zu Werke gezen sehen. Die muͤndliche Unter⸗ haltung ist daher die Form der Kundgebung, die der Thaͤtigkeit des Herrn Thiers am meisten zusagt; sie stellt das Bessere in ihm, die Idee heraus. Und da Jeder, fuͤr so bescheiden man ihn auch halten mag, seine Koketterieen und den Wunsch zu gefallen, in sich traͤgt, so gefaͤllt sich die uͤberstroͤmende und durchsichtige Redekunst des Herrn Thiers in Gesellschaft derer, die das sel⸗ tene Talent haben, zuzuhoͤren. Außerdem macht nichts so ge⸗ neigt zur Mittheilung und so redselig, als der Erfolg. Iie Repraͤsentanten der fremden Kabinette, die gewoͤhnlich alle feinen Sitten aristokratischer Geschlechter in sich ver⸗ einigen, gefallen daher dem Herrn Thiers als Zuhoͤrer, und er gefaͤllt ihnen als Schwäͤtzer (parleur). Herr Thiers, als Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, ersparte den frem⸗ den Gesandten mehr als die Haͤlfte ihrer Ausgaben fuͤr geheime Agenten. Zweitens ist Herr Thiers, wir wis⸗ sen nicht, durch welches Verhaͤngniß, oder durch welches Gluͤck, immer aller Welt Freund gewesen. Noch in die⸗ sem Augenblick unterhaͤlt er Freundschaften in den vier Him⸗

melsgegenden des politischen Horizonts. Er speist mit den Ver⸗ trauten von Göritz; er korrespondirt mit den Napoleonischen Praͤtendenten; er steht sehr gut mit Herrn Odilon Barrot und nicht uͤbel mit Herrn Dupin. Es giebt daher kein fremdes Kabinet, dem Herr Thiers nicht eine Buͤrgschaft darboͤte. Herr V Thiers gleicht hierin einem Lichtstrahle, in welchem sieben ver⸗ schmolzene Farben wie eine einzige erscheinen.“

Boͤrse vom 25. April. Zu Anfang der heutigen Boͤrse war das Geruͤcht von einer abermaligen Prorogation der Kam⸗ mer verbreitet, worauf die Course etwas zuruͤckgingen. Spaͤter aber stellte sich lebhafte Nachfrage ein, indem viele Spekulan⸗ ten wieder mit Gewißheit auf eine baldige Zusammensetzung des Mi⸗ nisteriums rechneten. Eisenbahn⸗Actien waren sehr ausgeboten, weil man anfing zu fuͤrchten, daß die Deputirten⸗Kammer sich in diesem Jahre mit dieser Angelegenheit wieder nicht beschaͤf⸗ tigen werde.

Großbritanien und Irland. en

London, 24. April. Es wird nicht uninteressant seyn, die Aeußerungen einiger der bedeutendsten Blaͤtter der verschiedenen Parteien uͤber das Resultat der letzten großen Debatte im Un⸗ terhause zu vernehmen. Die Morning Post findet, daß die Diskussion sehr ermuͤdend und unersprießlich gewesen, findet je⸗ doch in dem Umstande, daß, nach Abzug der 36 Verwaltungs⸗ Mitglieder, die im Unterhause sitzen, die ministerielle Partei, selbst mit Einschluß der Irlaͤndischen Unterhaus⸗Mitglieder, eine Majoritaͤt von 14 Stimmen gegen sich gehabt haben wuͤrde, eine hinreichende Genugthuung fuͤr die konservative Sache. Der Standard sucht die Lage der Minister in ein noch traurigeres Licht zu stellen, indem er auch die 81 Radikalen, de⸗ ren Votum zu Gunsten des Duncombeschen Amendements von diesem Blatte als ein Tadel der ministeriellen Politik im Allge⸗ meinen betrachtet wird, von ihrer Majoritaͤt abzieht und auf diese Weise herausbringt, daß die Minister 95 Stimmen weni⸗ ger, als die Konservativen, im Unterhause haͤtten, wozu noch komme, daß 50 Irlaͤndische Mitglieder, der O'Connellsche An⸗

hang, das Ministerium nur unterstuͤtzten, weil ihnen die Regie⸗

rung und das Patronat Itlands anheimgegeben worden. „Was aber“, bemerkt das genannte Tory⸗Blatt weiter, „was wird Lord John Russell nun thun? Wird er eine Konferenz mit dem Oberhause verlangen wollen, um dasselbe von der begonnenen Untersuchung zuruͤckzubringen. Das moͤchte er wohl schwerlich wagen. Oder wird er noch einen Beschluß vorzuschlagen bereit seyn, des Inhalts, daß das Oberhaus die Sache nicht verfol⸗ gen duͤrfe, weil das Unterhaus den Marquis von Normanby re inaudita freigesprochen? Eines von Beidem muß er thun, wenn nicht das durch Unterwerfung, Unredlichkeit und Anstren⸗ ung so theuer erkaufte Votum zu gar nichts nuͤtzen soll.“ lehnlich aͤußert sich die Times. „Gesetzt den Fall,“ sagt dieses Blatt, „die durch die Untersuchung des Oberhaus⸗Aus⸗ schusses sich unbestreitbar ergebenden Thatsachen waͤren von der Art, daß kein Geschwornengericht, ohne sich des offenbarsten Meineides schuldig zu machen, umhin koͤnnte, zu erklaͤren, daß die Gesetze in Irtand nicht gehoͤrig geltend gemacht, daß die Begnadigungs⸗Praͤrogative zur Ermuthigung des Verbrechens mißbraucht, daß die Rechtspflege nicht ordentlich gehandhabt, daß zu Friedensrichtern nicht diejenigen ernannt worden, die sich bereit gezeigt, politische Vergehen zu unterdruͤcken, sondern solche, die geneigt waren, den Aufruhr zu ermuntern und den Geist des Ungehorsams gegen die Gesetze und der Abneigung gegen die Britische Regierung zu hegen; gesetzt den Fall, daß solche Thatsachen durch eine Menge achtbarer Zeugen vor dem Aus⸗ schusse des Oberhauses eidlich erhaͤrtet wuͤrden und zu einer staͤrkeren oder milderen Anklage des letzten Lord⸗Lieutenants von Irland und seiner Beamten noͤthigten, in welche Stellung haͤtte dann das Unterhaus sich dadurch versetzt, daß es sich zur allgemeinen Billigung des Verfahrens Lord Normanby's ver⸗ leiten ließ, ohne ein Titelchen von Beweisen zur Begruͤndung eines solchen Entscheides zu haben? Die Minister muͤßten also, wenn sie sich und das Unterhaus nicht kompromittiren wollen, auf der Stelle vom Oberhause eine schleunige Zuruͤcknahme sei⸗ nes Beschlusses verlangen. Wie ein solches Verlangen im Ober⸗ hause wuͤrde aufgenommen werden, das kann man sich wohl denken; indeß das ist die Sache der Minister, die sich in die Nothwendigkeit versetzt haben, einen solchen Antrag zu machen. In ihrer jetzigen Lage koͤnnen die Dinge nicht bleiben. Wenn wir uͤbrigens behaupten, daß der unruhige Zustand Ir⸗ lands und die unwirksame Rechtspflege hauptsaͤchlich von dem ungeziemenden Verfahren des Ministeriums herruͤhre, so wol⸗ len wir damit keinesweges sagen, daß das Ministerium den Willen haͤtte, die Verbrechen in Irland zu vervielfaͤltigen. Wahr⸗ lich, nein; sondern nur, daß ihnen sehr diel daran liege, die Partei zu ermuntern, von welcher diese Verbrechen ausgehen, und daß sie deshalb gegen die Verbrecher in Irland so nach⸗ sichtig sind. Das Meibourne⸗Mulgravesche Kabinet wuͤrde es gewiß gern sehen, wenn es mit der Aufrechterhaltung der oͤffent⸗ lichen Ruhe auch seine Verwaltung aufrecht erhalten koͤnnte. Handelt es sich aber um die Nothwendigkeit, eines oder das andere aufzugeben, kann die Ruhe nur durch Bestra⸗ fung und folglich durch den Verlust ihrer politischen Stuͤtzen erhalten werden, dann opfern sie lieber den Frieden des Landes ihrer ministeriellen Majoritaͤt auf, als umgekehrt. Dies haben sie durch alle ihre Handlungen gezeigt, durch die offene Beguͤn⸗ stigung O'Connell's und seiner Agitatoren und durch die ärger⸗ niggetende Straflosigkeit, welche sie den Verbrechen der anti⸗

zaͤchte am meisten zusagt, und es giebt dafuͤr mehrere Gruͤnde. Er ist Herr Thi denjenig

orestantischen Partei hat an

gedeihen lassen.“ Die Morning

muͤsse, um dem Beschlusse des Unterhauses die gehoͤrige Wirk⸗ samkeit zu geben; sie sagt naͤmlich: „Hoffentlich wird ohne Ver⸗

Mittel zur Bestreitung der Kosten des Zeugenverhoͤrs oder an⸗ derer durch die vom Oberhause eingeleitete Untersuchung veranlaßten Ausgaben zu verweigern. Niemand kann be⸗ streiten, daß die Ernennung dieses Ausschusses, den die Verwaltung Lord Normanby's in constitutionnellen Brauch entgegen ist, der stets befolgt worden, bis es den factioͤsen Zwecken der Orangisten⸗Lords angemessen schien, eine Aenderung darin vorzunehmen, und wenngleich der das Verfahren der Irlaͤndischen Regierung gutheißende Be⸗ schluß des Unterhauses fuͤr den Augenblick jenem Manoͤver den Stachel benimmt, so bleiben doch Lord Roden, Lord Charleville, Lord Wharncliffe, Lord Ellenborough, Konsorten im vollen Besitz ihrer inquisitorischen Gewalt und koͤnnen den Marquis von Normanby dennoch zu einem Auto⸗ dafe verdammen, wenn ihrem Beginnen nicht durch eine thaͤtigere Dazwischenkunft des Unterhauses Einhalt gethan wird. Die Lords moͤgen einst einen Ausschuß zur Untersu⸗ chung einer vermeintlichen Jakobitischen Verschwoͤrung gegen den Staat ernannt haben; dies hat, wiewohl auch datuͤber das Unterhaus sich beschwerte, gar keine Aehnlichkeit mit einer An⸗ elage gegen die vollziehende Gewalt. Wuͤrde dagegen ein sol⸗ ches Praͤcedenzbeispiel einmal geduldet, so wuͤrde nichts hindern, daß auch Ausschuͤsse ernannt wuͤrden, um die Verwaltung der Ministerien der auswaͤrtigen Angelegenheiten, des Innern oder irgend eines anderen Staats⸗Departements zu untersuchen. Des⸗ halb scheint es uns nothwendig, daß das Unterhaus alle Theil⸗ nahme an einem so gefaͤhrlichen Beispiel von sich weise und namentlich alle Mittel verweigere, durch welche die Ausstellung eines solchen Beispiels befoͤrdert werden koͤnnte. Wenn uͤbri⸗ gens die aus Irland vorgeladenen Zeugen, und wie wir hoͤren, hat man die obersten Polizeibeamten schon zu erscheinen aufgefordert, der Vorladung des Oberhauses nicht Folge leisten sollten, so wuͤrde es ein Vergnuͤgen seyn, den Empfang

zu sehen, den die zur Ausfuͤhrung der Befehle des Oberhauses von diesem abzusendenden Beamten in Dublin finden duͤrften. Wir wuͤrden sie wenigstens um den Triumphzug nicht beneiden, mit dem sie das gute Volk von Irland nach Dublin geleiten moͤchte, welches uͤber die Verdienste der Verwaltung Lord Nor⸗ manby's etwas anderer Meinung ist als Ihre Herrlichkeiten.“ Das genannte Blatt weist dann noch darauf hin, in welchem Widerspruch die Reden Sir Robert Peel's, Lord Stanley's und Sir James Graham's mit der des Grafen Roden staͤnden, denn waͤh⸗ rend dieser nur von Pluͤnderung, Mord und Missethat gesprochen, die unter Lord Normanby’'s Verwaltung in Irland aͤrger als je gewesen seyn sollten, haͤtten Jene, obgleich sie seit dem An⸗ trage des Grafen Roden bis zu der Debatte im Unterhause einen ganzen Monat Zeit gehabt, um Belege fuͤr die Behaup⸗ tungen jenes Lords zu sammeln, doch nicht die mindesten that⸗ saͤchlichen Beweise dafuͤr beigebracht, im Gegentheil, Sir R. Peel habe vielmehr in manchen Beziehungen der Verwaltung Lord Normanby's Lob gespendet. Uebrigens dient der „Mor⸗ ning Chronicle“ diese letzte Debatte, besonders die Art und Weise, wie sich die Radikalen in derselben ausgesprochen, und dann das Pochen der Oppositionsblaͤtter auf die konserva⸗ tive Majoritaͤt der Englischen Parlaments⸗Mitglieder im Gegen⸗ satz zu den Schottischen und Irlaͤndischen, zu einem neuen Beweise fuͤr die Nothwendigkeit weiterer Reformen, weil nur

durch solche die Englische Tory⸗Phalanx gebrochen und unter den Liberalen die wuͤnschenswerthe Einigkeit wiederhergestellt werden koͤnne, wogegen es jetzt nur von Sir R. Peel abhaͤnge, ob er das Entgegenkommen der Radikalen benutzen und einen solchen Antrag gegen die Minister stellen wolle, dem Jene sich anschließen koͤnnten, um das Ministerium zu stuͤrzen. „Derje⸗ nige Reformer“, sagt dies Blatt, „welcher sieht, daß die Mehr⸗ heit der Englischen Mitglieder aus Tories hesteht, und der es als den Grundsatz der Reformbill anerkennt, daß das Volk im Unterhause gehoͤrig vertreten seyn muͤsse, muͤßte seltsame Ansichten haben, wenn er dessenungeachtet die Reformbill fuͤr eine in allen wesent⸗ lichen Beziehungen abgeschlossene Maßregel betrachten wollte. Die Reformbill leistet das nicht, was ihre Urheber beabsichtig⸗ ten. Das Englische Volk ist nicht vertreten. Funfzig Repraͤ⸗ sentanten werden von Waͤhlerschaften, deren numerische Staͤrke zusammengenommen nicht der einzigen Waͤhlerschaft von Man⸗ chester gleichkoͤmmt, ins Parlament gesendet. Die Mehrheit der Englischen Mitglieder wird durch Bestechung und Einschuͤchte⸗ rung gewaͤhlt. Die Reformbill hat die schmaͤhlichsten Theile des fruͤheren Repraͤsentativ⸗ Systems fortgeschnitten, aber der Grundsatz des Burgfleckenhandels besteht noch immer, und die⸗ ser Grundsatz war, die Mehrheit der Repraͤsentanten von einer kleinen Fraction des Gemeinwesens, deren Interessen denen der Nation schnurstracks entgegengesetzt sind, waͤhlen zu lassen.“

Aus Sydney sind Nachrichten bis zum 13. Oktober ein⸗ gegangen. Die oöͤffentliche Aufmerksamkeit beschaͤftigte sich haupt⸗ saͤchlich mit einem Gesetz, wodurch das Gallon geistiger Ge⸗ traͤnke, die in der Kolonie bereitet worden, mit einer Steuer von 5 Shillingen belegt werden soll, um die sich sehr vermeh⸗ renden Branntwein⸗Brennereien zu beschraͤnken.

Die Zeitungen von den Sandwich⸗Inseln, welche bis zum 11. November reichen, enthalten einige Verordnungen fuͤr den Hafen Lahaina auf der Insel Maui, die von dem handel⸗ treibenden Publikum mit großer Unzufriedenheit aufgenommen und von einem ehemaligen Missionair, der das Amt eines Leh⸗ rers der Staatswissenschaft bei dem Koͤnige erhalten hat, ent⸗ worfen worden sind. Um den Schleichhandel zu verhin⸗ dern, sollen die Schiffsfuͤhrer die Erfrischungen, deren sie beduͤrfen, nur mit soͤlchen Artikeln bezahlen, die nicht verboten sind, auch duͤrfen sie nur diejenigen

Artikel verkaufen, von denen sie dem Hafenmeister ein Ferz

uͤbergebe ben. Matrosen von fremden Schiffen duͤrfen vne eeegtz nz ges Gouverneurs nicht die Nacht am Lande zu⸗ bringen; geschieht dies dennoch, so werden sie die Nacht uͤber eingesperrt und am Morgen an Bord ihres Schiffes gebracht, wo der Schiffsfuͤhrer sechs Dollars fuͤr jeden Matrosen bezah⸗ len muß. Die Eingebornen der Sandwich⸗Inseln duͤrfen ohne Genehmigung des Gouverneurs nicht am Bord in Dienst ge⸗ nommen werden, und wenn die Genehmigung dazu erthei wird, so muß fuͤr die Ruͤckkehr jedes Einzelnen in vierzehn Mo⸗ naten eine Buͤrgschaft von 200 Dollars geleistet werden. Diese Bestimmung scheint namentlich zum Zweck zu haben, die Weg⸗ fuͤhrung von Eingebornen zu anderen Zwecken als zum Dienst auf Schiffen, und uͤberhaupt die Desertion der Matrosen zu verhindern und das gute Vernehmen an der Küste aufrecht zu erhalten.

Niederlande.

Aus dem Haag, 24. April. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Albrecht von Preußen machte heute einen Ausflug

Chroniele findet es auch nothwendig, daß etwas geschehen zug ein Irlaͤndisches Mitglied im Unterhause vorschlagen, die 1ö“ Irland anklagen soll, dem

bild Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, dessen Titel jedoch in der Um⸗

Bischof Philpotts und

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nach Haarlem und besuchte dort den beruͤhmten Blumnengarten der Herren A. C. van Eeden und Comp.

Gestern war wiederum bei dem Russischen Gesandten eine glaͤnzende Soiree zu Ehren des Grohfuͤrsten Thronfolgers. Der Grohfuͤrst tritt hier mit wahrhaft Kaiserlicher Freigesigkeit auf.

Die Utrechter Zeitung meldet: Herr van Rees⸗Ber⸗ kel, Koͤnigl. Prokurator in Utrecht, hat in diesen Tagen aus Bruͤssel die goldene Denkmuͤnze erhalten, die ihm im Jahre 1829, kurze Zeit vor dem Ausbruche der Revolution, von dem Koͤnigl. Institute daselbst zuerkannt worden war, und zwar als Anerkennung seines Traktates „uͤber das politische System der Gemeinden in Niederland.“ Diese Denkmuͤnze traͤgt das Brust⸗

schrift in dem Sinneder Revolutions⸗Maͤnner etwas veraͤndert worden ist. Sie lautet naͤmlich statt: Wilhelm I., Koͤnig der Niederlande (de Pays-Bas)“ „Wilhelm 1., Koͤnig der Niederlaͤn⸗ der (des Néerlandais).“ 2

8 82 3 1 b2Aa2 8* Belgien.

Bruͤssel, 25. April. Die von dem Belgischen Bevoll⸗ maͤchtigten vor der Unterzeichnung der Vertraͤge uͤbergebene Note

lautet: m 1“ Der Bevollmächtigte Sr. Majestät des Königs der Bel⸗ gier an die Herren Bevollmächtigten der fünf Höfe.

„London, 19. April 1839.

Der Unterzeichnete hat Ihre Note vom 18ten d. erhalten; er be⸗

wieder die Ansicht ausgesprochen: „„Die im vorigen Jahre be⸗ rufenen Staͤnde von 1819 waͤren durch die Erklaͤrung, daß

durch ihre Konstituirung die Wiederherstellung der Verfassung 8r F

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von 1819 auch von ihnen anerkannt sey, uͤberrascht worden.““ In dem Koͤniglichen Patente vom 1. November 1837 heißt es mit ausdruͤcklichen Worten: „„Wir erklaͤren nun hiermit, daß die verbindliche Kraft des Staatsgrundgesetzes vom 26. Sep⸗ tember 1833 von jetzt an erloschen sey. Von dem Aufhoͤren des gedachten Staatsgrundgesetzes ist eine natuͤrliche Folge, daß die bis zu dessen Verkuͤndigungigegoltene Landes⸗und landstaͤndische Verfastung wieder in Wirksamkeit trete. Es ist damit ganz klar und deutlich gesagt, daß die Verfassung von 1819 gerade dadurch in Wirksamkeit trete, daß das Staatsgrundgesetz von 1833 als erloschen angesehen werde. Diese offtzielle, durch die Gesetzsamm⸗ lung veroͤffentlichte Erklaͤrung hat ein Vierteljahr vor den Wah⸗ len und vor der Konstituirung der Staͤnde stattgefunden, und nun sollen die Waͤhler und die Deputirten doch damit uͤberrascht worden seyn? Wie ist denn dies moͤglich? Und warum haͤtten denn einige wenige Corporationen damals gar nicht gewaͤhlt, wenn nicht zu jener Zeit schon die Ansicht gewesen wäre, daß das Land durch die Wahlen und durch die Konstitutrung der Staͤndeversammlung auch seiner Seits zur Aufhebung des Staatsgrundgesetzes seine Zustimmung gebe?“ „Der Hamburger Korrespondent erzaͤhlt in einem Schreiben aus dem Luͤneburgischen vom 20. April: „„Nach der Aufhebung des Wahltermins des Amtes Fallingbostel nahm

dauert, daß die Konferenz sich mit dem Vorschlage in Betreff der

Abtragung des Scheldezolles mittelst einer jährlichen Rente nicht hat befassen können; es ist dies eine Zahlungsweise, deren Vortheile IJJ.

EE. nichtsdestoweniger anerkannt haben, ein Umstand, der unfehlbar auf die spezielle und direkte Unterhandlung, die dieserbalb zwischen den beiden Parteien eröffnet wird, einen günstigen Einfluß ausüben wird. Die Regierung des Königs wird ohne Zweifel mit Schmerz vernehmen,

daß die Konferenz sich in der Unmöglichkeit gesehen hat, die Lage Belgtens

durch eine bedeutendere Ermäüigung der Schuld zu verbessern. Sie wird mit Vergnügen sehen, daß, wenn die Konferenz keinen zufätzlichen Artikel in Bezug auf die den Bevölkerungen Luxemburgs und Limburas

schuldigen, bürgerlichen und religiösen Garantieen zugelassen hat, dies

daher rührt, daß sie eine solche Stipularion als zwecklos betrachtete, indem die fraglichen Garantieen aus bereits bestehenden Akten hervor⸗ gingen. Was die zehn Punkte betrifft, die unabhängig von den drei

. vorstehenden Vorschlägen IJ. EE. vorgelegt wurden, so findet sich

die Regierung des Königs, nachdem sie sich gegen die Konferenz aus⸗ gesprochen, durch die erhaltenen Erklärungen volkommen befriedigt und beruhigt. Die Konferenz, die auf die Abfassung des Art. 9 in Bezug auf eine die kommerzielle Welt interessirende Frage so viele Sorgfalt ver⸗ wendete, hat die Realisation ihres Werkes vor jeder Einsprache und vor jeder Verzögerung gesichert. Es bleibt dem Unterzeichueten eine letzte Pflicht zu erfüllen, um diese Mittheilung zu vervollständigen. Seine

Miajestät der König der Belgier hat mit Schmerz in den ihm vorgc⸗ legten Entwürfen die in Tagen des Unglücks auferlegten und wäh⸗

rend sieben Jahren ohne Vollziehung gebliebenen Territorial⸗Bestim⸗ mungen wireder gefunden; die Zeit hat einen wohlthätigen Einfluß auf andere Fragen ausgeübt, aber jene, einer so edelmüthigen Sorg⸗ falt würdig, ist unwiderruflich geblieben. Dieses Resultat mußte sich in seiner ganzen Nothwendigkeit darstellen; damit das Land sich zu einem so großen Opfer entschließen könne, war es nörhig, daßt die Macht der Verhältnisse neuerdings auf das dentlichste konstatirt würde.

Se. Majestät war den Bevölkerungen, die so viele Zuncigung und

Ergebenheit kundgegeben, eine letzte Anstrengung schuldig, und, wenn der König darauf verzichtet, sie zu behalten, so geschieht dies min⸗ der wegen der Gefahren, die ganz Belgten bedrohten, als in Be⸗ tracht der Leiden, welche die Provinzen Limburg und Luxemburg treffen mußten. Mie hat Se. Majestät schmerzlicher die ganze Ausdehnung der Aufgabe empfunden, die Sie im Interesse des allgemeinen Frie⸗ dens übernommen haben, so wie um eine Nationalität zu constitui⸗ ren, die eine nothwendige Bedingung der Europäischen Politik ge⸗ worden ist; der Könsg wird einen Trost in dem Gedanken finden, daß diese Nationalität und dieser Frieden fortau gegen jeden An⸗ griff geschützt sind. Der Unterzeichnete wurde beauftragt, diese Er⸗ klärungen zu geben, damit der Gang und der Charakter des Ent⸗ schlusses seiner Regierung nicht verkannt werden; er erklärt daher, nach Einsicht der 5 der Note der Konferenz vom 18ten d. entbal⸗ tenen Aufklärungen, daß er ermächtigt ist, den Bestimmungen der Akte vom 23. Januar gemäß, die Verträge zwischen Sr. Majestät und den fünf Höfen, und Sr. Majestät dem Könige der MNiederlande zu unterzeichnen. Der Unterzeichnete ergreift diese Gelegenheit, JJ. EE. die Versicherungen seiner höchsten Achtung zu erneuern. Sylvain Vandeweyer.“

Man liest im Commerce Belge: „Eins der groößten Hindernisse, welches der Wiederherstellung der Verhaͤltnisse zwi⸗ schen Holland und Belgien im Wege steht, ist die Nothwendig⸗ keit, sich auf beiden Seiten mit einer Erlaubniß zur Ueber⸗ schreitung der Vorposten zu versehen. Man versichert uͤberall, daß der Handel zwischen beiden Laͤndern wieder aufleben wird und verkuͤndet die Wiederherstellung der direkten Verbindung

zwischen Antwerpen und Rotterdam; aber wie sehr muß diese

Verbindung erschwert werden, wenn die Hollaͤndischen Reisen⸗ den, anstatt sich einfach mit einem von der Regierung ausge⸗ stellten Paß zu versehen, auch noch die Erlaubniß, in Belgien zu reisen, nachsuchen muͤssen. Wir hoffen, daß nach Auswech⸗ selung der Ratificationen die Regierung diese Formalitaͤt ab⸗ schaffen werde, ohne abzuwarten, daß Holland sich zur Gegen⸗ seitigkeit verpflichte. Nach Auswechselung der Ratificationen

hoͤrt Holland auf, eine feindliche Macht zu seyn und die Un⸗

8 terthanen dieses Landes muͤssen eben so behandelt werden wie die anderer Maͤchte, welche uns schon fruͤher anerkannt haben. Die Hollaͤnder, welche die oͤffentliche Ruhe zu slitoͤren suchen sollten, koͤnnten immer uͤber die Graͤnze gebracht werden. In⸗ dem man diese mit derselben Bereitwilligkeit aufnimmt, wie die Franzosen, Englaͤnder, Oesterreicher u. s. w., sind sie noch der polizeilichen Aufsicht nicht uͤberhoben, ohne welche Belgien den Namen des klassischen Landes der Gastfreundschaft mit dem des Europaͤischen Botany Bay vertauschen wuͤrde.“

Den Kammern, welche naͤchstens zusammentreten, soll ein neues Wahl⸗Gesetz mit Bezug auf die veraͤnderte Abgraͤnzung

des Reiches und seiner Provinzen vorgelegt werden. Die ab⸗ getretenen Gebietstheile lieferten 5 Senatoren und 12 Repraͤ⸗ sentanten in die Kammern, und es fragt sich nun, ob diese Zahl hinfuͤhro gaͤnzlich ausfallen oder auf andere Distrikte uͤbertra⸗ gen werden wird. Auch in Bezug auf die neue Gerichts⸗Ein⸗ theilung des Limburgischen und Luxemburgischen wird ein Ge⸗ setz⸗Entwurf erwartet.

Die Frequenz unserer Eisenbahnen hat sich auch im vori⸗ gen Monate bedeutend vermindert; sie belief sich auf 108,316 Personen, waͤhrend sie im Februar 114,525 und im Januar 153,479 betrug. Man schreibt diese Abnahme den von der Re⸗ gierung erhoͤhten Fahrpreisen zu. 11161““

g Damnt ch land. ö1ö““ 8

Hannover, 27. April. Seine Majestaͤt der ig i eute Nachmittag von Braunschweig in hiesige Reftd nig

Die Hannoversche Zeitung enthaͤlt folgende Berichti⸗ gungen:

Zeite

„In neuer wird in mehreren fremden Blaͤttern

der bisherige Wahlmann, zufaͤllig eine Magistrats⸗Person in einer im Wahlamts⸗Bezirke belegenen Stadt, Veranlassung, privatim seine versammelten Kommittenten vor manchen Dar⸗ stellungen „der Hannoverschen Zeitung“ zu warnen, wie denn vor einiger Zeit der Grund der Bemuͤhungen der meisten staͤd⸗ tischen Beamten fuͤr Aufrechterhaltung des Staatsgrund⸗Ge⸗ setzes von 1833 auf eine hoͤchst unredliche Weise der Absicht

zugeschrieben werde, ohne alle Verantwortlichkeit gegen das

Publikum und die Ober⸗Behoͤrden verfahren zu koͤnnen, da doch gerade das Staatsgrund⸗Gesetz die fruͤher weit ungebun⸗ deneren Magistrate in allen wichtigen Angelegenheiten an die Zustimmung der Buͤrger⸗Vertreter binde.““ Wahlmann hat sich unnoͤthige Muͤhe gemacht; nicht in der „Hannoverschen Zeitung“ ist dies behauptet worden, sondern vielmehr in dem „Hamburger Korrespondenten“ vom 4. April, also gerade in dem Blatte, das in seiner Unparteilichkeit diese Behauptung gegen uns ruhig abdrucken laͤßt.“

Stuttgart, 22. April. (Wuͤrt. Bl.) In der Kammer der Abgeordneten hat am 20sten d. die Berathung eines Poli⸗ zeistraf⸗Gesetzes in Beziehung auf das juͤngst erschienene gericht⸗ liche Strafgesetzbuch begonnen. Von Seiten der Regierung er⸗ schienen der Chef des Ministeriums des Innern, Geheime Rath von Schlayer und mit ihm Staatsrath von Prieser.

Zu den ersten Paragraphen, die von den Strafen des ein⸗

fachen Ungehorsams handeln, hatte die Kommission Be⸗ richterstatter Scheuerlen einige Antraͤge gemacht, die theils Verhinderung von Uebergriffen der Polizeistellen, theils gerin⸗ gere Strafen bezielten, von den Regierungs⸗Vertretern jedoch bekaͤmpft wurden. Die Antraͤge erhielten dessen ungeachtet durch große Mehrheit die Genehmigung der Kammer. Der Art. 4, wornach eine Strafe wegen Ungehorsams nicht stattfin⸗ det, wenn die Verfuͤgung, gegen welche der Ungehorsam gerich⸗ tet ist, wider eine klare Bestimmung der Gesetze oder Verord⸗ nungen verstoͤßt, wurde von einem Mitgliede fuͤr bedenklich ge⸗ funden; er fand jedoch sonst ganz allgemeinen Beifall, und er⸗ hielt besonders lebhafte Unterstuͤtzung durch Frhrn. v. Linden,

mission hatte zugleich eine Bestimmung uͤber das Recht, gegen polizeiliche Verfuͤgung Beschwerde mit Suspensivkraft zu er⸗ greifen, vorgeschlagen, sie fand jedoch nicht Eingang, weil das bestehende Recht, wonach dieses Rekursrecht Regel ist, genuͤge, und uͤber das Rekurs⸗Verfahren hier nicht Bestimmungen zu geben seyen. Der Art. 5, von Aufforderung zum Ungehor⸗ sam und dessen Bestrafung handelnd, erwaͤhnt auch der Bege⸗ hung dieses Vergehens so wie der Aufreizung gegen die Obrig⸗ keit vermittelst Druckschriften, verbunden mit der Bestimmung, daß Schreften dieser Art von der Polizeistelle unterdruͤckt wer⸗ den koͤnnten. Die Kommission beantragte Nichtannahme dieses Vorschlags, sondern Beharren bei dem geltenden Gesetze, wo⸗ nach, wie schwerere Preß⸗Vergehen uͤberhaupt, auch diese von

von Schriften zukommt, waͤhrend die Polizei zur vorlaͤufigen Be⸗ schlagnahme berechtigt ist. Vom Ministertisch aus wurde der Ent⸗

lin sprachen dafuͤr, wonach der Antrag der Kommission durch Acclamation angenommen wurde. Die folgenden Artikel, betref⸗ fend Bestrafung von Lügen vor der Obrigkeit, erhielten, nachdem einige Abaͤnderungen nach dem Vorschlage der Kommission und praktischen Erinnerungen von Mosthaf genehmigt worden wa⸗ ren, im Uebrigen Annahme. Bei diesen Verhandlungen kamen hier und da allgemeine strafrechtliche Grundsaͤtze zur Sprache; hierbei entwickelte Knapp tiefe Kenntniß und Gewandtheit.

Stuttgart, 25. April. Nachdem die Bau⸗Arbeiten des Fußgestells zu Schiller’'s Standbild vollendet waren, wurde gestern Abend dasselbe ausgepackt, wobei mehreren Kuͤnstlern und Kunstfreunden die Freude wurde, es in seiner Vollendung zu sehen. Später wurde ein tuchener Mantel uͤbergeworfen und so das Bild auf seinen Standpunkt hinaufgewunden und

aufgestesllt. 1.“

Braunschweig, 27. April. (Magdeb. Ztg.) Der Ge⸗ burtstag Sr. Durchlaucht des Herzogs ist, von heiterm Wetter beguͤnstigt, froh und gluͤcklich verlaufen, ungeachtet das gebraͤuch⸗ liche Frei⸗Theater an diesem Tage immer die gerechte Befuͤrch⸗ tung einiger Ungluͤcksfaͤlle aufkommen laͤßt. Die Deputation der Buͤrger, welche Sr. Durchlaucht die Petition in Beziehung auf die wuͤnschenswerthe Vermaͤhlung Hoͤchstdesselben uͤberreich⸗ ten, erfreute Cch eines liebevollen Empfanges und erhielt die Versicherung Sr. Durchlaucht, er hege von der Liebe und Treue der Braunschweiger gegen ihn die schoͤnste Ueberzeugung und koͤnne ihrem in Frage stehenden Wunsche schon fuͤr eine nahe Zukunft die Erfuͤllung zusagen. Wie erfreulich diese Nachricht fuͤr die Bittsteller war, bedarf keiner Erlaͤuterung. Ein projek⸗ tirter Fackelzug von Seiten der Buͤrgerschaft hat am Geburts⸗ tage Sr. Durchlaucht nicht stattgefunden, soll jedoch, dem Ver⸗ nehmen nach, spaͤter zur Ausfuͤhrung kommen.

Se. Durchlaucht der Herga; haben den bisherigen Gene⸗ ral⸗Major von Schrader, Kommandanten der Residenzstadt Braunschweig, zum General⸗Lieutenant ernannt und dem Ober⸗

Jener Herr V

der hervorhob, wie in constitutionnellem Lande man nur verfase sungsmaͤßigen gesetzlichen Gehorsam verlangen koͤnne. Die Kom⸗

den Gerichten zu ruͤgen sind, und nur ihnen die Unterdruͤckung

wurf vertheidigt. Aber in der Kammer war nur Eine Stimme, daß es bei dem bestehenden Rechte bleiben solle; namentlich Wocher, Scheuerlen, Zwergern, Frhr. v. Linden, Camerer, v. Gme⸗

Se Grafen von Oberg das Praͤdikat Exce 72 iehen.

Oesterreich.

Wien, 23. April. Die letzte Tuͤrkische Post brachte

Nachrichten aus Konstantinopel bis zum 10. und aus Smyrna bis zum 6. April. Baron Troil, der Schwedische Minister⸗ Resident, war am 9ten in Pera nach einer langwierigen Krank⸗ heit gestorben. Seine Gemahlin, in erster Ehe mit dem hiesi⸗ gen Schwedischen Gesandten, Grafen von Loͤwenhielm, vermaͤhlt, war ihm um einige Monate vorangegangen. Tahir Pascha ist am öten nach seiner Statthalterschaft Aidin abgegangen. Han⸗ delsschreiben aus Syrien und Klein⸗Asien versichern uͤberein⸗ stimmend mit dem in Smyrna erscheinenden „Echo de l'Orient“ und dem „Journal de Smyrne“, daß der Zustand Syriens ein hoͤchst bedauerlicher sey, daß die Aegypter dort auf die un⸗ barmherzigste Weise wirthschaften und die Tuͤrken als Ret⸗ tungs⸗Engel von der zur Verzweiflung gebrachten Bevoͤlkerung mit Sehnsucht erwartet wuͤrden.

Die weit verzweigte Kor⸗

respondenz der Donau⸗Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft, die ihre

Agenten in Syrien und Klein⸗Asten, von Trapezunt bis Da⸗ maskus, Bagdad und Bassora reisen laͤßt, soll mit diesen Nach⸗ richten großentheils uͤbereinstimmen. begreift man die Begierde des Sultans, loszuschlagen, zumal

Unter solchen Umstaͤnden

so lange die Armee die Kriegslust theilt, wie dies jetzt der Fall

seyn soll. Wie wenig jedoch der gegenwärtige Moment zu einer

solchen Schilderhebung geeignet ist, kuͤmmert den Divan nicht.

Nie hat es die Pforte verstanden, zu rechter Zeit zu handeln. In allen Konjunkturen, wo ein 16 Riges und Zacs eags Auf⸗ treten noͤthig war, zeigte sich der Divan unentschlossen und zu halben Maßregeln geneigt, kaum aber war der gluͤckliche Mo⸗ ment voruͤber, so kam, freilich zu spaͤt, der Entschluß und die Handlung. Dies war der Charakter der Tuͤrkischen Politik in den Griechischen Wirren, der Londoner Konferenz gegenuͤber und waͤhrend des letzten Krieges mit Rußland. Diesmal ist jedoch mit Grund zu hoffen, daß der Divan der uͤbereinstim⸗ menden Sprache der Revpraͤsentanten saͤmmtlicher Großmaͤchte Gehoͤr geben und wenigstens nicht der angreifende Theil seyn werde. Daß aber Mehmed Ali, der den Zustand Syriens und die Erbitterung der Bewohner dieses Landes, besonders in Folge der letzten Conscription, kennen muß, zuerst losschlagen werde, ist kaum zu befuͤrchten. So haben sich in letzter Zeit die Aus⸗ sichten friedlicher gestaltet. Das Verhaͤltniß der Pforte zu dem maͤchtigen Vasallen ist aber dessenungeachtet ein gespanntes und auf die Laͤnge unhaltbares, so daß es fruͤher oder spaͤter zu einer

Krisis und in Folge derselben zu einer Umgestaltung der Ori n⸗

talischen Zustaͤnde fuͤhren muß.

Aus Erzerum war am Oster⸗Sonntag ein Tatar mit neuen Nachrichten aus Persien in Konstantinopel eingetroffen Die Briefe, die er aus Tauris, Casbin und Teheran brachte, sprachen von einer Rekrudescenz der feindseligen Gesinnungen des Schachs gegen England, von Ruͤstungen zu einem neuen Heereszug gegen Herat u. s. f. Aber alle diese Nachrichten sind so konsus und widersprechend, daß es schwer faͤllt, durch

langen.

Wien, 24. April. Heute Mittag wird der Erzher⸗ zog Karl in der Weilburg bei Baden und Abends hier eintref fen. Die Ruͤckreise Sr. Kaiserl. Hoheit von Neapel ging durch⸗ aus gluͤcklich von statten. Die Reise von Manfredonia nach Triest an Bord der „Mariana“ legte der Erzherzog in der bei spiellos kurzen Zeit von 33 Stunden zuruͤck.

Italien.

Rom, 15. April. (A. 3.) Im Päpstlichen Palast werden die Vorbereitungen zu der Reise des Papstes nach dem Lan schlosse San Felice am Vorgebirge Monte circeo Man sagt, die Abreise dahin sey auf die ersten Tage der naͤch⸗ sten Woche festgesetzt, und der Papst gedenke einige Wochen in diesem so reizend güls wen Casino zuzubringen, welches von fruͤheren Paͤpsten gebaut und oftmals wieder hergestellt wurde, ohne daß es je von einem bewohnt worden waͤre. Eine Zeit lang war dieses Kammergut im Besitz des Fuͤrsten Poniatowski, der es aber der Regierung wieder abgetreten hat. Schon im vorigen Fruͤhling wollte der Papst es beziehen, mußte aber die⸗ sen Vorsatz wieder aufgeben, da die noͤthigen Verbesserungen und Einrichtungen zur festgesetzten Zeit nicht vollendet werden konnten. Man sagt schon seit laͤngerer Zeit, die hier lebende ver⸗ wittwete Koͤnigin von Sardinien wolle den Rest ihrer Tage in einem Kloster beschließen, doch soll noch nicht bestimmt seyn, in welches sie zu gehen gedenkt.

Ein Sicilianischer Violinspieler, fuͤnf Jahr und fuͤnf Mo⸗ nate alt, giebt gegenwaͤrtig hier oͤffentliche Konzerte, in wel⸗ chen der kleine Virtuos sich den Beifall seiner Zuhoͤrer erwirbt. Neapel, 16. April. (A. Z) Gestern fruͤh reiste der Erzherzog Karl von Oesterreich in Begleitung Sr. Majestäͤt von hier nach Manfredonia ab, wo er ein Dampfschiff erwar⸗ tet, um nach Triest zuruͤckzukehren. (S. Mien). Eine der gu⸗ ten Folgen dieses Besuchs ist die Abschaffung des doppelten Zolls, dem bisher alle von der Oesterreichischen Monarchie kom⸗ menden Waaren unterworfen waren, was Anlaß zu mancher Streitigkeit gab. Die zollfreie Getraide⸗Einfuhr hat bis jetzt ihren Zweck verfehlt, denn die Preise sind neuerdings gestiegen

8898 Spanien.

Spanische Graͤnze. Das Journal de Franefort enthaͤlt einen aus dem Karlistischen Hauptquartier kommenden und vom Grafen von Villemur unterzeichneten Artikel, wonach der Pater Cyrillus, Erzbischof von Cuba, nunmehr von Don Carlos definitiv zum Premier⸗Minister ernannt worden ist. Die uͤbrigen Portefeuilles sind folgendermaßen 1eIS. Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten ist Don Paulino Namirez de la Piscina, der zur Zeit, als der Marquis von Labrador Ach als Gesandter Ferdinand's VII. in Rom befand, Legations ⸗Se⸗ cretair daselbst war. Als der Marquis bei dem Tode des Koͤ⸗ nigs Ferdinand seinen Gesandtschafts⸗Posten niederlegte, blieb Don Ramirez als Geschaͤftstraͤger des Don Carlos in Rom

bis er, in Fotge einer Intrigue, vor etwa acht Monaten Rom verließ und sich in das Karlistische Hauptquartier begab. Der Kriegs⸗Minister, Brigade⸗General der Artillerie, Don Juan de Montenegro, ist ein sehr unterrichteter Offizier. Sein aͤlterer Bruder, der Graf von Montenegro, ist General⸗Major und komman⸗ dirender General der Artillerie in den vier noͤrdlichen Provin⸗ zen. err Marco del Pont, ein ehemaliger Banquier, ist, wegen seiner ausgezeichneten finanziellen Kenntnisse und seiner erprobten Rechtlichkeit, zum Finanz⸗ Minister ernannt worden, man fuͤrchtet nur, daß derselbe bei seinem vorgeruͤckten Alter und seinem geschwaͤchten Gesundheitszustande nichtlange diesem Po⸗ sten werde vorstehen koͤnnen. Auch Herr Ellio, der Freund des Pate

sie zu irgend einem Verstaͤndniß der dortigen Verhaͤltnisse zu ge⸗

getroffen.