1839 / 172 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Verbrechen, indem neue Wahnsinnige dadurch erregt und er⸗ muntert werden, und eine Beschraͤnktheit, indem man Muth ohne sittlichen Werth fuͤr eine Tugend haͤlt.

Großbritanien und Irland.

London, 16. Juni. Es ist schon erwaͤhnt worden, daß das Un⸗ terhaus in diesem Augenblick mit dem Gerichtshofe der Aueen'’'s Bench im Streit liegt, und zwar wegen eines von dem Oberrichter Lord Denman abgegebenen Erkenntnisses, in welchem das Haus eine Verletzung seiner Privilegien erblickt. In einem Bericht naͤm⸗ lich, den ein Gefängniß⸗Inspektor an das Unterhaus erstattet hat, und der auf Befehl des Hauses, in Folge einer Resolution desselben, gedruckt worden ist, wird der Buchhaͤndler Stockdale, bekannt als 2 der Denkwuͤrdigkeiten der beruͤchtig⸗ ten Harriett Wilson, und anderer ähnlicher Werke, als Ver⸗ breiter unzuͤchtiger Buͤcher bezeichnet. Herr Stockdale nahm dies als eine Injurie auf und machte, nach den Pasquill⸗Ge⸗ setzen, eine Klage gegen den Drucker jenes Berichts, so wie aller Verhandlungen und Aktenstuͤcke des Unterhauses,⸗Herrn

ansard, anhaͤngig, indem er auf Schadenersatz fuͤr den Nach⸗ theil antrug, der seinem Buchhaͤndlergeschaͤft durch die besagte Aeußerung erwachsen sey, und noch ferner erwachsen koͤnne. Die Sache wurde zunaͤchst vor den Gerichtshof der Queen’'s Bench ge⸗ bracht, damit dieser entscheide, ob die Klage statthaben koͤnne. Lord Denman erkannte zu Gunsten des Klaͤgers und gestattete demselben, den Drucker des Unterhauses wegen eines Preßvergehens zu verfolgen, weil das Unterhaus durch eine bloße Resolution die Wirkung des Preßgesetzes nicht hindern, eine Ueberschreitung desselben nicht autorisiren koͤnne. Ein Anderes wuͤrde es seyn, erklarte der Oberrichter, wenn das Unterhaus durch eine von beiden Zweigen der Legislatur angenommene Bill, also durch ein voͤlliges Gesetz, zum Druck seiner Verhandlungen und der von ihm eingeforderten Berichte autorisirt waͤre. In Folge dieses Erkenntnisses war nun Herr Hansard vorgestern von dem Sheriffs⸗Gericht durch ein Verdikt der Jury dazu ver⸗ urtheilt worden, 100 Pfd. Schadenersatz an Herrrn Stockdale zu zahlen. Da nun aber das Unterhaus schwerlich seinem Drucker wird zumuthen wollen, sich einer Strafe & zu unterziehen, daß er den Befehlen desselben gehorcht hat, so muͤßte natuͤrlich das Haus selbst oder, mit anderen Worten, das Land die Kosten tragen, und ein solches Praͤcedenzbeispiel koͤnnte ihm fuͤr die Zukunft theuer zu stehen kommen, da kaum irgend eine Untersuchung uͤber Mißbraͤuche denkbar ist, durch die sich nicht irgend Jemand verletzt fuͤhlen duͤrfte, der dann, dem Beispiele des Herrn Stockdale folgend, ebenfalls den Drucker des dar⸗ uͤber dem Unterhause erstatteten Berichts oder der in der Sache vor dem Hause abgehoͤrten Zeugen⸗Aussagen als Pas⸗ quillanten hbelangen koͤnnte. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, brauchte freilich das Unterhaus die Veroͤffentlichung solcher Be⸗ richte nur zu verbieten, aber dagegen wuͤrde das Publikum aufs heftigste protestiren, da es seit einer Reihe von Jahren daran gewoͤhnt ist, diese Berichte zu lesen, aus denen es eine Menge nuͤtzlicher Belehrung schoͤpft. Und selbst ein solches Verhot wuͤrde nicht viel helfen, denn der Druck der Berichte zum Gebrauch der Par⸗ laments⸗Mitglieder ist durchaus noͤthig, und wollte man diesen auch die weitere Verbreitung der unter sie vertheilten Exemplare untersa⸗ gen, so wuͤrde es doch schwer seyn, dies Verbot in jedem einzelnen Falle streng durchzufuͤhren, denn es muͤßten beim Tode oder Ausscheiden eines Parlaments⸗Mitgliedes alle seine Papiere

untersucht und bei einer Parlaments⸗Aufloͤsung gar im ganzen Lande zu den 658 Parlaments⸗Mitgliedern herumgeschickt, jedes derartige gedruckte Dokument von ihnen eingefordert und ver⸗

nichtet werden. Aber hiervon abgesehen, wird noch mehr die Entwuͤrdigung hervorgehoben, die ”b das Unterhaus darin lie⸗ es n m titionen gegen und 29 füur sen neuen Unterrichtsplan uͤberreicht,

so daß jetzt im Ganzen 284 Petitionen dagegen n Fag. diese

gen wuͤrde, wenn es sich der Entscheidung Lord Denman's un⸗

terwerfen und die schuͤtzende Kraft eines von ihm in Form ei⸗

fuͤr eingegangen sind. b 2 Petitionen saͤmmtlich schon vor dem Aufgeben des einen Theils g. des ministeriellen Planes eingesandt wurden,

ner Resolution gefaßten Beschlusses nicht geltend machen wollte. Wenn das Unterhaus, so sagt man, den Gerichtshoͤfen verant⸗ wortlich waͤre, so wuͤrden diese uͤber ihm stehen, oder wenn man eine Appellation an wollte, so wuͤrde man dieses zum Herrn uͤber das Unter⸗ haus machen. Wenn dagegen eingewandt werde, das Unterhaus doch nicht allein zu Verunglimpsungen er⸗ maͤchtigt seyn koͤnne, ohne daß ein Regreß gegen dasselbe statuirt waͤre, so erwiedert man, daß es ja einem Jeden freistehe, sich in einem solchen Falle mit einer Petition an das

das Haus gewiß Gehoͤr und, falls seine Beschwerde begruͤndet sey, auch die angemessene Genugthuung gewaͤhren wuͤrde; nim⸗ mermehr aber duͤrfe das Haus eine von ihm angenommene Reso⸗ lution in Frage stellen lassen, sonst wuͤrde es mit seiner Macht bald zu Ende seyn. Es ist bei dieser Gelegenheit auf den Un⸗ terschied einer Resolution und einer Bill aufmerksam zu machen, der kuͤrzlich auch bei der Kanadischen Frage zur Sprache gekommen ist; wurde von der Opposition daruͤber Beschwerde gefuͤhrt, daß das Ministerium zu einer bloßen Resolution seine Zuflucht nehmen wolle, statt eine Bill uͤber die Sache einzubringen. Eine Re⸗ solution naͤmlich ist ein einfacher Beschluß des einen Hauses, uͤber den nur einmal abgestimmt wird, und der, im Fall der An⸗ nahme, nicht auch in das andere Parlamentshaus uͤbergeht, um dort ebenfalls sanctionirt zu werden, sondern sogleich entweder als Aufstellung eines Prinzips gilt, auf dessen Grund dann spaͤter eine Bill eingebracht werden kann, wie es bei der Kanadischen Angelegenheit der Fall gewesen wäre, oder als ein auszufuͤhren⸗ der Befehl, wie bei dem Druck von Petitionen, Berichten oder sonstigen Aktenstuͤcken, oder als eine Autorisation fuͤr die Regie⸗ rung zur Ausfuͤhrung einer Maßregel, wie bei der Unterrichts⸗ Motion. Eine Bill dagegen ist der Vorschlag zueinem permanenten Gesetze, und sie muß in jedem Hause vier Stationen passiren, um Gesetzeskraft zu erlangen. nistern vor, daß sie die beabsichtigte legislative Union von Ober⸗ und Nieder⸗Kanada in eine bloße Resolution gekleidet hatten, und daß sie in einer so wichtigen Sache von dem Hause durch einmalige Abstimmung die Sanction eines abstrakten Prinzips verlangten, statt ihm sogleich den ausfuͤhrlichen Plan, in eine Bill gekleidet, zur Pruͤfung vo⸗ zulegen, damit es die Sache gehoͤrig be⸗ urtheilen koͤnne, ehe es sich fuͤr oder wider entscheide. Die Minister gaben nach, ließen ihre Resolution fallen und werden nun eine Vill einbringen, worauf Lord Stanley sein Amende⸗ ment zuruͤcknahm. Eben so unangemessen findet es die Oppo⸗ sition, daß das Ministerium die Ausfuͤhrung des Befehls in Betreff des oͤffentlichen Unterrichts auf eine Reso⸗ lution, durch welche 30,000 Pfd. zu Unterrichtszwecken gefor⸗ dert werden, begruͤnden und auf diese Weise das Oberhaus, in welchem die bei dem Gegenstande besonders betheiligte hohe Geistlichkeit Sitz und Stimme hat, von der Begutachtung ihrer Maßregel ganz ausschließen wollte. Um die EuPA solchen Resolution handelt es sich nun auch in der Stockdale⸗

1 r z wird von den li⸗ Hansardschen Sache, und das Unte ean P

das Oberhaus gestatten 8.. 3 vern. Ien das Ministerium sehe, daß auch die Ausfuͤhrung seiner uͤbrigen cht, daß Worte Lord Stanley's, die gesprochen worden,

Haus zu

wenden und um eine Untersuchung zu bitten, und daß ihm dann

und bei der Unterrichts⸗

in beiden Faͤllen naͤmlich b gens, daß der ministerielle Plan sich nur auf England allein bezieht.

Man warf es daher den Mi⸗

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beralen Blaͤttern dringen aufgefordert, sein Ansehen auf⸗ recht zu erhalten. Einig meinen, es solle den Ausspruch Lord Denman’s geradezu umstoßen, Andere halten es fuͤr angemessener, eine Aenderng in dem Gesetz uͤber die Preßver⸗ gehen vorzunehmen, uͤber dessen verworrenen und fehlerhaften Zustand schon lange geklag worden ist. Das Unterhaus hatte die Untersuchung der Sack seinem Privilegien⸗Ausschusse uͤber⸗ wiesen und es hielt heue Nachmittag eine außerordentliche Sitzung, um den Berict desselben entgegenzunehmen. Der Ausschuß erklaͤrt, daß er fuͤr jetzt noch nicht im Stande sey, einen vollstaͤndigen Berict uͤber die ihm vorgelegte wichtige Privilegien⸗Frage abzustaten, doch hoffte er, dies in kurzem thun zu koͤnnen. Er muͤss indeß die Aufmerksamkeit des Hau⸗ ses auf einen wichtigen Cegenstand lenken, naͤmlich auf das Geschwornen⸗Verdikt vor da Sheriffs⸗Gericht, welches den Druk⸗ ker Hansard zu 100 Pfd. Schadenersatz verurtheile, wonach, dem Gange des Gesetes gemäͤl, am naͤchsten Dienstag ein Exeku⸗ tionsbefehl zur Eintreibun jener Summe wuͤrde erlassen wer⸗ den. Es sey daher nothwndig, anzugeben, welche Maßregeln das Haus in Bezug auf jaes Verdikt zu ergreifen habe. Man koͤnne hier fuͤnf verschiedene Lege einschlagen. Erstens koͤnne auf Re⸗ vision des Urtheils der Queens⸗Bech vor dem Schatzkammer⸗Gericht angetragen werden, woduch man die Entscheidung eines ande⸗ ren Gerichtshofes uͤber die Jrivilegienfrage erlangen wuͤrde; zwei⸗ tens koͤnne das Haus bestimꝛen, daß Herr Stockdale die durch das Geschworenen⸗Verdikt festgsetzte Summe empfange, dann aber ein Gesetz annehmen, wourch dergleichen Klagen in Zukunft verhindert wuͤrden; drittetz koͤnne eine Bill eingebracht wer⸗ den, wodurch die Bekanntnachung aller vor dem Hause vorge⸗ kommenen Zeugen⸗Aussage und Verhandlungen gestattet wuͤrde; viertens habe das Haus, nach der Meinung des Ausschusses, verfassungsmaͤßig das Recht den Sheriff zu verhindern, die durch das Verdikt festgesetzte Sonme zu erheben und, wenn er es dennoch thue, ihn wege Verachtung des Parlaments zu belangen; fuͤnftens endlich koͤnne das Haus die Zahlung der Strafe genehmigen, aber licht gestatten, daß in Zukunft der⸗ gleichen Prozesse anhaͤngig zemacht werden duͤrften, und, falls dies dennoch geschehe, die Harteien wegen Verachtung des Par⸗ laments belangen. Der lusschuß sprach zum Schlusse sein Bedauern daruͤber aus, da er genoͤthigt gewesen sey, seinen Bericht in solcher Eile abufassen, weshalb derselbe nur eine unvollkommene Beleuchtung des ihm zur Pruͤfung vorgelegten wichtigen Gegenstandes enthlte. Es wurde beschlossen, den Be⸗ richt drucken zu lassen und an naͤchsten Montag in Erwaͤgung zu ziehen. Der Alderman Copeland protestirte gegen den Theil des Berichts, worn es heißt, daß der Sheriff, wenn er das Urtheil des Gerichts vollziehe, mit anderen Worten, wenn er dem Befehl des Gerichts gehorche, einer Verachtung des Parlanents anzuklagen sey. Der Sher iff habe nur den Befehlen des Berichts zu gehorchen, und wenn er gehorche, so bringe er nut die Gesetze zur Ausfüͤhrung, was ja eben seine Pflicht sey. Was gingen den Sheriff das Unter⸗ haus und seine Privilegien a’, wenn er die ihm von dem Ge⸗ setze auferlegte Pflicht ausuͤb. Herr Copeland protestirte daher ernstlich gegen die Ausuͤbung einer solchen wahrhaft tyranni⸗ schen Gewalt von Seiten det Hauses.

vermieden zu sehen, da er dies fuͤr nachtheilig hielt, bevor der gedruckte Vericht sich in den Haͤnden der Mitglieder befinde. Die Frage Sir Robert Peel'z, ob die fernere Diskussion des hierauf zum Druck verordnesen Berichts am Montage allen anderen Geschaͤften vorangehen solle, erwiederte Lord John Russell bejahend, worauf das Haus sich vertagte.

In der gestrigen Sitzumg des Unterhauses wurden 697 Pe⸗

Es ist jedoch zu bemerken,

und die Opposi⸗ tions⸗Blaͤtter fordern nunmehr auf, damit fortzufahren, damit

Plaͤne dem Lande ebenso widerstrebe.

Außer den beiden Haupt Unterrichts Vereinen in England, der Anglikanischen National⸗Schul⸗Gesellschaft und der nonkon⸗

formistischen Britischen und auslaͤndischen Schul⸗Gesellschaft (sie

nennt sich auslaͤndisch, weil sich ihre Wirksamkeit auch auf die die meisten Englischen Volksschulen stehen, wozu jodoch die höheren gelehrten Schulen nicht zu rechnen sind, und die bisher allein den Vorzug hatten, aus Staats⸗Fonds unterstuͤtzt zu werden, hat England auch noch Feinige andere, aber verhaͤltnißmaͤßig unbedeutende Unterrichts⸗

Kolonieen erstreckt), unter deren Leitung

Vereine, wie die Central⸗Scul⸗Gesellschaft und die Klein⸗Kin⸗ der-⸗Schul⸗Gesellschaft. Es scheint, daß das Ministerium die Unterstuͤtzungen auch auf diese, so wie auf die katholischen Schulen Englands, ausdehnen wollte. Zu bemerken ist uͤbri⸗

In Schottland scheinen die bestehenden presbyterianischen Kirch⸗ spiels⸗Schulen fuͤr die Beduͤrfnisse des Volks zu genuͤgen. In Irland besteht, außer dem hochkirchlichen Unterrichts⸗Verein

von Kildare⸗Place, seit einigen Jahren schon ein von der Re⸗

gierung, und zwar unter Lord Stanley’s Auspizien, eingesetztes

Unterrichts⸗Kollegium, in welchem protestantische und katholische Geistliche Sitz und Stimme haben, und unter dessen Leitung daselbst gemischte Schulen fuͤr protestantische und katholische Kinder eingerichtet worden. Das Resultat dieser Anordnung ist freilich nicht sehr ermunternd fuͤr eine ähnliche Einrichtung in England, denn obgleich man sich mit der katholischen Geist⸗ lichkeit Irlands uͤber einen in jenen Schulen einzufuͤhrenden Bibel⸗Auszug geeignet zu haben glaubte, hat diese doch bald so viel Einwendungen gegen den Regierungsplan erhoben, daß es zu einem Zerwuͤrfniß gekommen und der Dr. Mac Hale, der sich katholischer Erzbischof von Tuam nennt, mit der Geistlichkeit seiner Dioͤcese aus aller Verbindung mit dem Irlaͤndischen Un⸗ terrichts⸗Kollegium ausgeschieden ist. In der Erklaͤrung, womit Dr. Mac Hale diesen Entschluß anzeigt, sagt derselbe unter An⸗ derem: „Der unseren Heerden zu ertheilende Religions⸗Unter⸗ richt ist eine Function, die ausschließlich der geistlichen Autorität der Hirten unserer Kirche zusteht, und sie koͤnnen die⸗ selbe nicht in andere Haͤnde geben. Wenn die Religion wirksam seyn soll, muß sie in ihrem Glauben genau bestimmt seyn, und jeder Plan, der es versucht, die abweichenden Glau⸗ benslehren verschiedener christlichen Sekten in einen unbestimm⸗ ten allgemeinen Glauben zu verschmelzen, muß die Grundlagen des Glaubens gaͤnzlich untergraben und kann auch mit den pro⸗ testantischen Prinzipien nicht uͤbereinstimmen.“ Mit dieser An⸗ sicht sind die Tories vollkommen einverstanden und wenden die⸗ selbe gegen den Unterrichtsplan an, den die Minister in Eng⸗ land einfuͤhren wollten. . 8

Aus den Reden der Lords Ashley und Francis Egerton

und

des Herrn Hawes er gestrigen Debatte uͤber den oͤffent⸗

Lord Howick wuͤnschte jedoch heute alle partielle Tiskussion uͤber diese Gegenstand werden dadurch alle Klassen von Anhaͤngern der herrschenden

flußreiche Mitglieder des Unterhauses, die e zu stimmen pflegen, aber jeder revolutionairen Maßregel abhold

aber dadurch wieder den Radikalen zu

lichen Unterricht sind noch einige interessante Stellen mitzu⸗ theilen. Lord Ashley sagte unter Anderem uͤber den Plan der Minister: „Ich will nicht behaupten, daß derselbe verfassungs⸗ widrig sey. Eine Maßregel kann nicht verfassungswidrig seyn und doch der Verfassung widerstreben, indem sie ewisse Pri⸗ vilegien auf eine uͤbertriebene und ungehoͤrige Weise ausdehnt. Ihre Majestaͤt kann z. B. Krieg erklären, wenn auch der Krieg dem Lande sehr nachtheilig wäre; auch hat sie das Recht, eine unbeschraͤnkte Anzahl von Pairs zu ernennen. In diesem Lichte betrachte ich den Unterrichts⸗Ausschuß des Geheimen⸗Raths. Wenn die Resolution angenommen wird, so ist dies eben so gut wie eine Erklaͤrung, daß jedes Kind im Lande Anspruͤche darauf habe, auf Kosten des Staats in dem Glauben erzogen zu wer⸗ den, worin es geboren worden. (Hoͤrt! hoͤrt! von den ministe⸗ riellen Baͤnken.) Aus diesem „Höͤrt! hoͤrt!“ muß ich schließen, daß das Ministerium dem verlangten Votum wirklich diese Auslegung geben will.“ Mit Hinsicht auf die Aeußerung Lord Ashley's, es sey besser, daß der Staat gar nichts lehre, als wenn er nicht die Wahrheit lehre, bemerkte Herr Hawes:

„Ich moͤchte wohl wissen, durch welche hohe Autoritaͤt der edle

Lord die Wahrheit herausgebracht hat, und wie irgend ein Mitglied der christlichen Kirche sagen kann: „„Ich habe Recht, und Alle, die anderer Meinung sind, haben Unrecht.“““ Daß der Papst eine solche Sprache fuͤhrt, kann ich wohl begreifen. Ich sage dies nicht, um Jemand zu beleidigen, denn ich meine Niemand. Der edle Lord hat gewiß in einige neuere theologi⸗ sche Werke hineingeschaut, die ihre Blutsverwandschaft mit Rom dargethan haben. (Großer Beifall von der ministeriellen Seite.) Es thut mir leid, daß der Minister des Innern seinen fruͤheren Plan aufgegeben hat, ich wuͤrde es sogar gern gesehen haben, wenn er jenen Plan noch mehr von allem sekti⸗ rerischen Charakter befreit haͤtte. Nach jenem Plan wuͤrde einem Juden die Theilnahme am Unterricht verweigert worden seyn, ich sehe aber keinen Grund, weshalb irgend einer der Un⸗ terthanen der Köoͤnigin davon ausgeschlossen werden soll. Der edle Lord (Ashley) und die Hochkirchen⸗Partei haben bei dieser

Gelegenheit einen neuen Verbuͤndeten erhalten, naͤmlich die Wes⸗

leyanischen Methodisten; man muß jedoch abwarten, ob diese große christliche Gemeinde nach Erledigung dieser Frage sich dazu verstehen wird, noch laͤnger an die Raͤder dieses Karrens gefesselt zu bleiben.“ Der Redner wandte sich dann an Lord Stanley und sagte: „Obgleich meine Erfahrung im Par⸗ lament nur gering ist, so habe ich doch einst die Genugthuung gehabt, eine Rede des edlen Lords (Stanley) zu hoͤren, worin er hoͤchst liberale Prinzipien mit eben so großer Beredsamkeit vertheidigte, die er aber in seiner heute gehaltenen Rede voͤllig vergessen zu haben scheint. Da das edle Mitglied fuͤr Nord⸗ Lancashire (Lord Stanley) den edlen Lord (John Russell) we⸗ gen der Leichtigkeit tadelte, womit er seine verschiedenen Plaͤne aufgebe (Beifall von den Oppositions⸗Baͤnken), so hoffe ich, wird der edle Lord (Stanley) mir erlauben, ihm ehrerbietigst zu sagen, daß ich das Aufgeben von einem oder zwei Plänen dem Aufgeben großer Prinzipien, die man einstmals vertheidigte, weit vorziehe. (Beifall von den Minister⸗Baͤn⸗ ken.) Der edle Lord (Stanley) sagte naͤmlich einst, indem er von einem gemeinsamen Unterrichts⸗System sprach: „Sie

Kirche und Dissenters in England bewegen, allen religioͤfen Haß und alle Feindschaft fahren zu lassen und unter der Ju⸗ gend beiderlei Geschlechts von allen Konfessionen ein Band der Eintracht und Harmonie bilden, das die Kaͤmpfe und Wechsel⸗ faͤlle des spaͤteren Lebens nicht wieder zu zerreißen vermoͤgen, und das fuͤr die Menschheit im Ganzen die groͤßte Wohlthat seyn wird. (Lauter Beifall von den Ministerbaͤnken.) Lord Francis Egerton uͤbernahm die Rechtfertigung Lord Stanley's, indem er bemerkte, daß dieser jene Aeußerung mit Hinsicht auf die Ausschließung der Dissenters von den Universitaͤten gethan habe, aber damit ewiß nicht der Einfuͤhrung verschiedener oder verstuͤmmelter Bibel⸗Uebersetzungen in die Volksschulen seine Zustimmung haͤtte geben wollen. Diese Rechtfertigung war jedoch etwas erzwun⸗ gen und zugleich unbedacht, denn einmal wird der Sinn der als derselbe noch zu den Reformern gehoͤrte, durch den Anlaß nicht geaͤndert, zweitens hat Lord Stanley selbst einen Bibel⸗Auszug fuͤr den

Unterricht in Irland einfuͤhren lassen, und drittens wollten die

Minister in England das Bibellesen der katholischen und der protestantischen Schulkinder trennen.

Einem Geruͤcht zufolge, waͤre am Tage vor dem Fleetwood⸗ schen Antrage auf Ausdehnung des Wahlrechts ein Kabinets⸗ Rath gehalten und in demselben mit einer Majoritaͤt von einer Stimme beschlossen worden, diese Motion zu unterstuͤtzen. Als

nun Sir C. Lemon, Herr Ph. Howard und einige andere ein⸗ mit den Ministern

seyen, von jenem Beschluß gehoͤrt, haͤtten sie dem Ministerium angezeigt, daß sie es nicht mehr unterstuͤtzen koͤnnten, wenn es sich nicht gegen Sir H. Fleetwood's Antrag erklaͤre. Die Mi⸗ nister haͤtten in Folge dessen ihren Entschluß geaͤndert, seyen nahe getreten, und um dies gut zu machen, sey beschlossen worden, die geheime Abstim⸗ mung fuͤr eine offene Frage zu erklaͤren, und zugleich noch eine Naßregel zur Reform der Waͤhler⸗Registrirung im Laufe dieser Session einzubringen. Unter dieser Bedingung sollen die Raͤ⸗ dikalen versprochen haben, das Ministerium fuͤr jetzt nicht mit weiteren Resormen zu draͤngen. Herr Warburton, der in der letzten Zeit mehrere Unterredungen mit Lord J. Russell hatte, gilt jetzt fuͤr den Fuͤhrer der Radikalen im Unterhause. 8 Gestern fand in der Freimaurer⸗Tavern eine jahlreiche Ger,⸗ sammlung zu Gunsten der Polen statt. Der Herzog von us⸗ sex, welcher den Vorsitz fuͤhrte, sagte in seiner Rede, gn hoffe, die Versammlung werde mit jener Maäͤßigung. und 2,8 Werke gehen, die stets dem Recht und der Vahrheit groͤßere Staͤrke verleihe und auch auf die Sache, der sie sich gewidmet, einen heilsamen Einfluß ausuͤben muͤsse. Ueber den weiteren Verlauf der Versammlung enthalten die heutigen Abendblaͤtter

t richt.

8 Ceinan Festes Guildhall⸗Kaffeehause eine Versammlung einflußreicher Mitglieder der Londoner Gemeinde⸗Corporation statt, um sich uͤber die Maßregeln zu berathen, wodurch die Er⸗ nennung des bekannten Radikalen, Herrn Daniel Whittle Har⸗ vey, zum Polizei⸗Kommissar der City gesichert werden koͤnnte. Es ist dies bekanntlich ein Amt, welches in Folge der dem Parlamente vorliegenden Bill zur Verbesserung der City⸗Polizei gebildet werden soll. Die Resolutio⸗ nen zu Gunsten des Herrn Harvey wurden einstimmig angenommen, und er sagte in seiner Rede an die Versammlung, wie sehr es ihn freue, daß die Corporations⸗Mitglieder aller politischen Parteien sich fuͤr ihn erklaͤrt haͤtten, und daß auch die Aldermaͤnner, die nicht Alle in politischer Hinsicht mit ihm

uͤbereinstimmten, wie z. B. die Aldermaͤnner Thompson, Cope⸗

(9054

Die Preise waren fuͤr Mittelwollen 1 bis 1 ½ Thlr. und fuͤr

land und Pirie, ihm ihre Unterstuͤtzung zugesagt haͤtten. Er glaube, daß die Aufnahme der Klausel, wonach den Polizei⸗ Kommissarien der TCity nicht gestattet seyn solle, im Parlamente zu sitzen, sich direkt auf ihn beziehe; so wenig er nun auch ge⸗ neigt sey, sich aus dem oͤffentlichen Leben zuruͤckzuziehen, so fuͤhle er sich doch fuͤr den Eifer und die krͤstige Unterstuͤtzung, die man ihm bewiesen, so sehr verpflichtet, daß er entschlossen sey, die Wahl anzunehmen. (Beifall.) Waͤhle man ihn, so werde er sogleich seinen Parlaments⸗Sitz aufgeben. Die anderen Kan⸗ didaten sind Herr W. Dowling, Polizei⸗Kommissarius in Liverpool, Sir W. Cox und der Major Cook.

Man ist sehr erstaunt daruͤber, daß ein Trappisten⸗Moͤnch in Inverneß Beitraͤge sammelt fuͤr die Errichtung eines Klosters dieses Ordens in Leicestershire. Wenn es schon auffaͤllt, daß man uͤberhaupt daran denkt, dergleichen Institutionen der finste⸗ ren Jahrhunderte in dem protestantischen und aufgeklaͤrten Eng⸗ land wieder einzufuͤhren, so wundert man sich noch mehr, daß die Unternehmer sich zu diesem Zwecke um Unterstuͤtzung nach Schottland wenden.

Niederlande. Aus dem Haag, 18. Juni.

ernannt worden, befindet dam. Fuͤr den Briefverkehr 1 hat die Post bereits einige Erleichterungen eintreten lassen.

Der Kommandant von Mastricht, General⸗Lieutenant van der Capellen, ist zum Koͤnigl. Kommissarius bei der Uebernahme von Venloo ernannt worden. Befehl uͤber das Truppen⸗Corps fuͤhren, welches beauftragt ist, das rechte Maas⸗Ufer des Limburgischen zu besetzen.

Der Befehlshaber von Lillo und Liefkenshoek hat die Ordre erhalten, diese beiden Forts am 22sten d. M. an die Belgier zu uͤbergeben. 8

Belgien.

Bruͤssel, 18. Juni. Der heutige Moniteur enthaͤlt einen vom Minister des Innern und der auswaäͤrtigen Angelegenhei⸗

ten, Herrn de Theux, an den Koͤnig abgestatteten Bericht uͤber

die letzte Senatorenwahl in Bruͤssel. Der Minister fuͤhrt darin sehr lebhafte Beschwerde uͤber das bei dieser Gelegenheit von dem Gouverneur der Provinz Brabant, Baron von beobachtete Verfahren, in Folge dessen er selbst gegen die

von ihm fruͤher gegebene Zusage, sich nicht in Bruͤssel, sondern

in Nivelles erwaͤhlen zu lassen zum Senator erwaͤhlt wor⸗

dieses Berichtes und des darauf begruͤndeten Antrages enthalt der Moniteur auch zwei Koͤnigl. Verordnungen, wodurch dem

der Provinz, jedoch mit der Berechtigung, seine Ansspruͤche auf Pensionirung geltend zu machen, ertheilt und zugleich der Baron von Viron provisorisch mit den Funktionen des Gouver⸗ neurs bekleidet wird.

719 wegen der Verfassungs⸗Angelegenheit in voriger Diaͤt niederge⸗ setzt gewesenen staͤndischen Kommission ihre Erklaͤrung dahin ab⸗ zugeben sich erlauben, daß sie im Interesse der Sache die fragliche Theilnahme von Kommissarien der allgemeinen Stän⸗ de⸗Versammlung nicht wuͤnschenswerth halten, vielmehr die weiteren Maßregeln zur Einleitung dieser Angelegenheit ver⸗ trauungsvoll der Weisheit Seiner Majestaͤt uͤberlassen.“ Die⸗ ser Antrag fand bei der Diskussion keinen Widerspruch und wurde derselbe unter Anerkennung des guten Eindrucks, welchen das Koͤnigliche Erwigderungsschreiben zu machen geeignet sey,

Vorschlaͤge der Regierung allein zu uͤberlassen, deren demnaͤch⸗ stiger Pruͤfung aber in einer hoffemtlich vervolstandtgicne Staͤnde⸗Versammlung durch Theilnahme an dem Entwurfe nicht vorzugreifen, einstimmig angenommen, nachdem die zu keinem Antrage erhobenen Aeußerungen eines Mitgliedes daruͤber, daß es vielleicht nicht unangemessen seyn moͤchte, Seine Majestaͤt den Koͤnig darauf aufmerksam zu machen, daß Staͤnde in ihrer Adresse nicht gerade nur eine Vertagung

Unter den Kommissarien,

die neuerdings zur Fuͤhrung der Unterhandlungen mit Belgien sich auch Herr Rochussen aus Amster⸗ zwischen Niederland und Belgien

Der General wird zugleich den

tassart,

n nigs stattfand den, der Graf von Arschot dagegen durchgefallen ist. In Folge I1

im Auge gehabt haben, wie nach dem Inhalte des Koͤnig⸗ lichen Erwiederungsschreibens vorausgesetzt zu werden scheine, sondern daß sie auch die Frage, ob nicht eine Aufloͤsung den Vorzug verdienen moͤchte, einer Erwaͤgung wuͤrdig hal⸗ ten, wenig Stimmen hatten fuͤr sich gewinnen koͤnnen, indem von vielen Seiten dagegen geltend gemacht wurde, daß die

jetzige Vertagung eine demnaͤchstige Aufloͤsung, wenn dieselbe

in der Folge als zweckmaͤßig sich darstellen sollte, keinesweges ausschließe, daß es aber fuͤr die Staͤnde weder angemessen noch auch unbedenklich scheine, Sr. Majestaͤt daruͤber, wie die Koͤ⸗ nigliche Praͤrogative auszuuͤben seyn moͤchte, einen Rath zu geben und einen Schritt zu empfehlen, dessen Folgen sich, zu⸗ mal in diesem Augenblicke, noch gar nicht uͤbersehen ließen. Eben so glaubte die Versammlung annehmen zu duͤrfen, daß,

wenn gleich das Koͤnigliche Erwiederungsschreiben uͤber den Antrag in der Adresse, die Wahlen zur Staͤnde⸗Versammlung durch Aufgebung des sogenannten Praͤjudizes zu befoͤrdern, keine

ausdruͤckliche Aeußerung enthalte, dennoch Stäͤnde nach der gan⸗ zen Fassung des Koͤniglichen Erwiederungsschreibens mit Ver⸗ trauen und Ruhe eine ihren Wuͤnschen entsprechende Behand⸗ lung der Sache erwarten moͤgen.

„In der Hannov. Ztg. liest man: „Die auswaͤrtigen Blaͤtter wußten seiner Zeit ausfuͤhrlich zu erzaͤhlen und genau

zu berechnen, wie sehr durch die Formation der Armee, welche 183227 bald nach der Thronbesteigung Sr. Majestaͤt des Koͤ⸗ a das Budget des Kriegswesens uͤberschritten worden sey. Aus den offiziellen Berichten, die der allgemeinen

Staͤnde⸗Versammlung jetzt vorgelegt worden sind, geht hervor,

zw daß fuͤr das Jahr 1837 ⁄1s die Ausgab 5 Kriegs⸗Ministe⸗ Baron von Stassart seine Entlassung als Gouverneur 8 sas EE“

riums veranschlagt waren auf 1,943,177 Rthlr.; wegen des Hin⸗

zukommens der Kosten der Ablieferung der Militairpflichtigen,

Die ploͤtzliche Entlassung des Barons von Stassart macht

unter den gegebenen Umstaͤnden großes Aufsehen hier und im Lande. Herr von Stassart, fruͤher Provinzial⸗Gouverneur von Namur und in der franzoͤsischen Literatur als Fabeldichter be⸗ kannt, gehoͤrte in der ersten Kammer der Generalstaaten zu den

eifrigsten Gegnern der Niederlaͤndischen Regierung und zeich⸗ naete sich auch durch seinen Eifer fuͤr die Ereignisse im Jahre

und weil der Antheil der Hospital⸗Kasse an der in die General⸗ Kasse fließenden Strafgelder etwas hoͤher gewesen ist, wurde die unbedeutende Summe von 566 Rthlr. uͤber diesen Anschlag ver⸗ wendet, dagegen wurden auf der anderen Seite 15,828 Rthlr. daran erspart, so daß die Ausgaben des Kriegs⸗Ministeriums in jenem Jahre, in welchem die neue Formation stattfand, sich

belief auf 1,927,915 Rthlr., also auf 15,262 Rthlr. weniger,

als von den Staͤnden von 182 %2: veranschlagt war. So rich⸗

1830 aus. Inzwischen heißt es, daß er, als Großmeister der

Belgischen Freimaurerlogen, der klerokratischen Partei laͤngst ein

Dorn im Auge gewesen, und daß die jetzige Gelegenheit nur als ein guͤnstiger Anlaß zu seiner Entfernung C

ist. Die Buͤrger von Bruͤssel, ten, sind uͤber das Schicksal, wenig in Erstaunen gesetzt.

Koͤnig Wilhelm, befindet sich jetzt im Haag und soll, wie es heißt, den Auftrag haben, die Ansichten des Koͤnigs uͤber den in Holland zu accreditirenden Belgischen Gesandten zu erfor⸗ schen. Herr de la Coste wurde vor drei Jahren zum Belgi⸗

zwar mit Ruͤcksicht auf die feindselige Stellung, die Belgien damals gegen Holland und dessen Souverain einnahm.

In Antwerpen ist Herr Klinkhamer, als Hollaͤndischer Bevollmaͤchtigter zur Regulirung des Schelde⸗Zolles einge⸗ troffen. Von hier sind die Herren Mereier und Dujardin nach Antwerpen gesandt worden, um sich mit Herrn Klink⸗

genheit nach Utrecht begeben.

MNiach Art. 6 des Friedens⸗Traktates sollen die Demarca⸗ V tions⸗Linien der neuen Belgisch⸗Hollaͤndischen Graͤnzen durch

bestimmt werden, welche in

beiderseitige Kommissarien Diesseits ist zu diesem Behufe

Mastricht zusammentreten.

bereits eine vorbereitende Kommission ernannt, die aus dem

General Prisse, als Praͤsidenten, den Herren Jolly, Oberst vom Genie⸗Corps, Grangagnage, Gerichtsrath von Luͤttich, Vicomte Vilain XIIII. und Berger, Landgerichts⸗Praͤsidenten von Arlon, besteht. v

8

1“

Deutschland. 8

Leipzig, 18. Juni. (L. Z.) Auf unserm vom 14. bis 17.

d. abge altenen Wollmarkte wurden 41,072 Stein eingebracht, tein mehr als 1838) und davon 38,465 St. verkauft, 1151 St. eingesetzt und 1456 St. unverkauft zuruͤckgefuͤhrt.

feine 2 bis 3 Thlr. fuͤr den Stein niedriger als voriges Jahr. Aus einer Privatmittheilung ersehen wir, daß die Zscheppliner Wolle auf dem hiesigen Markte auf dieses Jahr sich vortheil⸗

haft auszeichnete; sie vereinigte mit einer sorgfältigen Behand⸗ lung eine schoͤne Waͤsche; daher bezahlten sie die HH. Broek und Soͤhne, trotz der eingetretenen unguͤnstigen Conjuncturen, mit einem gegen voriges Jahr nur unbedeutend abweichen⸗ den Preise.

Hannover, 20. Juni. Se. Koͤnigl. Hohei K 22 29. Juni. Se⸗. nigl. Hoheit der Kron⸗ Preußen sind aus Westphalen, und Se. Koͤnigl. Ho⸗ b; Großherzog von Mecklenburg⸗Strelitz aus Neu⸗Stre⸗ itz Psns hier eingetroffen. allgemeine Staͤnde⸗Versammlung ist heute vertagt In der Sitzun 1 3 g der zweiten Kammer vom 18. Juni gin —8 la. Sregch des Koͤniglichen 8eec, enn gecdanh en 8 e uͤber. Von Seiten eines Mitgliedes wurde der An⸗ 48 gemacht und motivirt, salva redactione zu erwiedern: „daß taͤnde unter ehrerbhietiger Dankbezeugung fuͤr die eventuell

gnaͤdigst zugesicherte Theilnahme an der Vorberei gst ereitung der Ver fassungs⸗Vorschlaͤge, und unter Ueberreichung der Arbeiten der

die ihn zum Senator erwaͤhl⸗ das ihn deshalb betroffen, nicht

Herr de la Coste, ehemals Minister des Innern unter taillon des Kaiserlich Oesterreichischen Infanterie⸗Regiments

Graf Nugent, welches einen Theil des Occupations⸗Heeres bil⸗

verdanken hat, und namentlich auch des materiellen Wohlseyns zu welchem Ungarn unter den Regierungen von S8eagg vend Ferdinand gelangte, fuhr der Redner folgendermaßen fort:

tet die Zeit uͤber dergleichen Darstellungen.“

Stuttgart, 17. Juni. Heute Vormittag ist Se. Koͤnigl Hoheit der Prinz von Oranien hier ein b5 en und 1 s Koͤnigl. Residenzschlosse 8.bne getroffen und in dem

Freie Krakau, 18. Juni.

Stadt Krakau. Heute Vormittag hat das erste Ba⸗

dete, von dem die freie Stadt Krakau auf eine Zeit lang, bis

zur voͤlligen Wiederherstellung der gesetzmaͤßigen Ordnung in der selben, besetzt worden, diese hee ea 9 88

schen Senator erwählt, nahm jedoch die Wahl nicht an, und besteht groͤßtentheils aus Galliziern.

B Dies t gr ie hiesige Zeitung enthaͤlt einen Nachruf an dasselbe, in welchem geernärt, daß

die Stadt diese Truppen nur mit Bedauern aus ihrer Mitte

scheiden sehe, da sie nie zu der geringsten Beschwerde Anlaß ge⸗ geben, sondern sich durch das freundliche Benehmen der Offi⸗

ziere und die musterhafte Mannszucht der Gemeinen die allge⸗ meine Liebe und Dankbarkeit der Krakauer erworben haͤtten.

hamer zu verstaͤndigen. Herr Dujardin wird sich auch mit den Zugleich bemerkt dieses Blatt, daß nur so viel Truppen in Kra⸗ Herren Fallon und Liedts zur Regulirung 8.Ceucs,eneten V kau zuruͤckgeblieben, als zur Sicherung der inneren Ruhe und

Ordnung erforderlich seyen.

Hesterreich.

Preßburg, 14. Juni. Die Pannonia, ein Beiblatt der „Preßburger Zeitung“, theilt eine Deutsche Uebersetzung der

Rede mit, welche der Praͤsident der Staͤnde⸗Tafel, Hofrath von

Szerenesy, in der ersten Landtags⸗Sitzung (am 5ten d. M.) Nach Erwaͤhnung alles

in Ungarischer Sprache gehalten hat. dessen, was die Nation dem Oesterreichischen Regentenhause zu

„Dennoch ist hiermit das volle Maß des möglichen Nati 2 Wohlseyns noch nicht erreicht Ungarn steht n Eingange 1- schönen, noch glücklicheren Zukunft. Werden des Zeitalters wahre Er⸗ gebnisse aufgefaßt, deren Einwirken von keiner Seite beschränkt, so wird die National⸗Wohlfahrt neuerdings im größeren Maßstabe in kurzer Zeit auf lange Dauer ausgedehnt werden: indem außer ob⸗ erwähnter und ungeschwächt wirkender Volksthümlichkeit, der Zeitgeist das Verlangen geistigen und materiellen Wohlbefindens deutlicher her⸗ vorrief; auch scheint dazu Alles harmonisch mitzuwirken, eine blühende Zukunft hervorzuzaubern; denn neue, auf eine bisher nicht geahnte Weise die Handels⸗Verbindungen erleschternde mechanische Erfin⸗ dungen geben dem Vaterlande in Aubetracht der natürlichen Lage noch mehr Gewicht. Ungarn, welches mit Einschluß der verbundenen Läuder, hinsichtlich des Flächenraumes, so wie des alle Ratur⸗Erzeuguisse im Ueberflusse hervorbringenden und zu einer größern Kultur noch gecigneten Bodens, der kräf⸗ tigen, geistreichen und tapferen, weder geistig noch physisch verbil⸗ deten, einer wahren höheren Kultur fähigen Bevölkerung, auch bis⸗ ber zu einem der bedeutendsten Bestandtheile der Oesterreichischen Monarchie gezählt wurde, erheischt nun um so mehr Auf⸗ merksamkeit, als der nachbarliche Orient, zumal in kommer⸗

wie der Zweckmaͤßigkeit, die Entwerfung der neuen Verfassungs⸗

wie es einst an der Gränze der Europäi ivi 8 liche Macht des Orients zu bilden, bald aber den & L scher Civilisation, Bildun men Eurons 8 Wung und Kultur wohlthätig den N tionen des Orients zu übertragen, somit statt der prautr⸗Er⸗ innerung an Warna und Mohocs den Feind mit Treophäen der Humanität zu beschenken. Diesen Betrachtungen zufolge, kann gegenwärtig über die Aufgabe jener Staats⸗Verwaltungs⸗Abtbeilun- gen, denen der eine oder der andere Zweig des allgemeinen Wohles anvertraut ist, kein Zweifel obwalten; sie besteht in der Aufrechtbal⸗ tung des constitutionnellen Systems und bet dessen staatskluger An⸗ wendung in dem obererwähnten günstigen und materiellen Bildungs⸗ drang und dessen gesetzmäßiger Förderung zum Wohle des Ganzen. Hierin bestehen zeitgemäße Erforderniffe. Das Volk ist bereit zum Empfange, wenn verschieden getheilte Kräfte zum vorgesteckten Ziele vereint zum ruhigen und verläßlichen Kanal geleitet werden. Daß hierin die Nation den mit der vollziehenden Gewalt constitutionnell degabten König mit vollkommenem Vertrauen verehren, daß der König diese nützlichen Fortschritte leiten müsse, folgt aus der Natur der Dinge. Es ist indessen in einem constitutionnellen Lande, wo so ausgebreitete Munizipal⸗Institutionen, wie bei uns, be⸗ stehen, in diesem Anbetrachte die Gesetzgebung, wie auch die Reafe⸗ rung, mit mehr Beschwerden verbunden, als in einer absoluten Mo⸗ narchie, wo die Regierung der Nation die nöthigen Formen, wie einem nachgebenden Material, beliebig ertheilt; dagegen hat die con⸗ stitutionnelle Ration eine Rückwirkung auf den Fürsten; und gleich⸗ wie ebden diese Rückwirkung, wodurch die harmonische Entwickelung aller Staatskräfte erfolgt, laut der geschichtlichen und gleichzettigen Erfahrung die Idee des größtmöglichsten Glücks einer staatsbärger⸗ lichen Gesellschaft realisirt: so werden im Falle, wo einer⸗ oder ande⸗ rerseits das gehörige Maß unbeachtet bleibt, die ordnungslos wirken⸗ den Kräfte sich verwirren, die Hindernisse sich häufen, und der Nationalzweck bleibt so lange verfehlt, bis eine weise Einsicht und die Würdiaung gegenseitiger Rechte neuerdings Platz greifen. Wenn die Mation diesem Leitfaden folgt, wenn wir insbesondere von der geuaueren Beobachtung unserer Constitution durch die Gerechtig⸗ keit des Landesfürsten, unser 1s Bewußtseyn und unsere Erfah⸗ rung versichert sind, wenn wir ferner unsere Aufmerksamkeit auf jene, durch Zeit und Umstände geforderten, uns aber annoch abgehenden, oder nicht genügend entwickelten praktischen Abtheilungen des gesell⸗ schastlichen Lebens binwenden, deren wohlthätigen Einfluß eine viel⸗ fache Erfahrung verbürgt, die Niemand bezweifelt, die im Fache der Erziehung, des Handels, Kredits, der zweckmäßigen Strafanstalten und moralischen Besserung, sammt anderen dergleichen gemeinnützigen Imeressen, bei anderen kultivirten Rationen bereits mit glücklichem Erfolge sich bewährten, und deren Anwendbarkeit mit Beachtung ün⸗ serer National⸗ und Landesverhältnisse klar hervorleuchtet; wenn wir

auch biervon, weil des Menschen Kraft beschränkt ist und aller Dinge Erzeugniß Zeit erfordert, durch eine kluge Wahl das Nöthigste aus⸗ scheiden; wenn wir dem großen Werke der Förderung des allgemeinen Wobles, durch kleinliche Ansichten, durch ängstliches Beobachten ein⸗ 8n Personen, Zeit⸗ oder Orts⸗Umstände, welche eine allseitige Aus⸗

1 ildung gesellschafilicher Verhältuisse ohnehin meistens ersetzt und aus⸗ gleicht, durch unersetzlichen Zeitverlust und Versäumniß günstiger Um⸗ stände keine Hindernisse legen, leuchtet uns die sichere Hoffnung, daß wir uns dem großen Zwecke staatsbürgerlichen Glücks durch eine freie, V doch gesetzliche und vereinte Entwickelung der Nationalkraft sortwäh⸗ rend freimüthig und mit verdoppelten Schritten nähern werden. Viel⸗ leicht dehnte ich die Zergliederung dieser der Weisheit der löblichen V Stände ohnehin bekannten Ansichten zu weit aus, aber die Beschwerden des ehrenvollen Amtes, wozu unser allergnädigster König mich berief, überdenkend, fühlte ich die süße Hoffnung, daß ich gerade im Ver⸗ folge jener Ansichten thätig zur Wohlfahrt des vielgeliebten Vaterlan⸗ des wirken könne; und, meine Reigung zur Offenherzigkeit bekennend, wollte ich weder meine Grundsatze, noch meine Hoffnung an diesem Orte verhehlen, wohin ich Vertrauen mitbrachte und von dem ich ge⸗ genseitiges Vertrauen erbitte. Als Präsident dieser ehrwürdigen und hochwichtigen Abrheilung des gesetzgebenden Körpers werde ich mein Interesse uie von jenem der Löblichen Stände abscheiden; denn Ein⸗ heit muß zwischen Haupt und Körper obwalten; anch unterliegt die⸗ ser Vorsatz feiner Schwierigkeit. Treue gegen den König, Treue gegen das Vaterland glüht bierorts in Jedermanns Brust. Auch wäre es rin unglückliches Mißverstehen des wahren Sinnes unserer Constitution, wenn der König mit der Nation, das Interesse und der Dienst des Einen oder des Anderen in Gegensatz gestellt würde. Vertheidigen werde ich hier, und im Nothfalle überall, meines Monarchen gesetzmäßige Rechte; denn zum Wohle der Nation gereicht deren Gebrauch; ver⸗ tbeidigen werde ich hier, wie überall, die Rechte der Nation; denn ihre Verletzung schwächt früher oder später des Königs constitution⸗ nelle Kraft. Ferner erübrigt nichts, als daß ich, in das unschätz⸗ bare Wohlwollen und die gütige Zuneigung der Löbl. Stände mich mit aller Verehrung empfehlend, diese Rede mit dem innigsten Wunsche schließe: Möge der Allmächtige unsere Mühewaltung leiten: mögen unsere Reichs⸗Berathungen unserem allergnädigsten Könige zur Verherr⸗ lichung, zur Aufrechthaltung der ererbten Verfassung, den Löbl. Stän⸗ den und allen Staatsbürgern des vielgeliebten Vaterlandes zur Meh⸗ rung des Wohlstandes gereichen.“ 3

Tuürkei.

Konstantinopei, 29. Mai. (A. Z.) Man vernimmt, daß Nuri Efendi dem Franzoͤsischen Botschafter erklaͤrt habe, an Hafiz Pascha sey die Weisung ergangen, sich zuruͤckzuziehen. Dies waͤre endlich die erste positive Erklaͤrung der Pforte welche die Erhaltung des Friedens hoffen ließe. Die bisheri⸗ gen Erklaͤrungen lauteten zwar ebenfalls friedlich, allein sie waren zu unbestimmt und allgemein, und waͤhrend sie gege⸗ ben wurden, ruͤckte die Armee der feindlichen Graͤnze zu, wo⸗ durch sie fast Luͤgen gestraft wurden. Jetzt also und hoffent⸗ lich schon bis zu naͤchster Post werden wir hoͤren, daß Hafiz Pascha die Befehle der Pforte in Ausfuͤhrung gebrach V und sich von der Syrischen Graͤnze zuruͤckgezogen habe, falls di Befehle nicht schon zu spaͤt gekommen sind, was jedoch kaum zu fuͤrchten ist. In dem Kriegsrath, der nach Tajjar Pascha’'s Ruͤckkehr vom Taurus gehalten wurde, ist der Zustand der Groß⸗ herrlichen Armee als ganz vorzuͤglich geschildert und offen die Behauptung ausgesprochen worden, daß sie sich mit bester Aus⸗ sicht auf Erfolg mit den Aegyptischen Truppen messen koͤnnte. Diese Schilderung Tajjar Pascha's mag indessen wohl uͤbertrie⸗ ben, und das Motiv hiezu zunaͤchst in der Absicht zu suchen seyn, dem Sultan damit zu gefallen; vielleicht auch hat Tajjar Pascha dies falls Winke erhalten, um auf die allgemeine Stim⸗ mung zu Gunsten des Krieges zu wirken. In jener Sitzung wurde auch der Ausbruch einer Empoͤrung in Syrien und ins⸗ besondere der Drusen im Fall des Anzuges der Großherrlichen Armee als unfehlbar in Aussicht gestellt, ein Fall, dessen Ein⸗ tritt zwar moͤglich ist, jedoch nur dann als wahrschelnlich ange⸗ nommen werden kann, wenn die Aegyptier geschlagen wer⸗ den. Die Ruͤstungen und Truppensendungen zur Armee dauern uͤbrigens fort, Rumelien ist s von Erthpen enblsse wie vielleicht noch nie seit dem Bestande des Tuͤrkischen Reiches. 10 Linienschiffe, 6 Fregatten und mehrere Korvet⸗ ten von der Großherrlichen Flotte sind bei Beschiktasch vor Anker

jeller Rücksicht, Europa’'s, ja der ganzen Welt Bllicke

sic zieht, weil dessen Welthandel durch dier Nähe der 9* an- bindungsstraße, mit Bestegung aller physischen Hindernisse, sich mäch⸗ tig zu erheben beginnt. Ungarn, in geographischer Hinsicht diesem berühmten Welt⸗Handelswege zunächst liegend, durchschnilten von Europa's mächtigstem Strome, mit den die große Donan⸗Riederung zwischen dem Adriatischen und Schwarzen Meere, so wie das Bal⸗ kan⸗Gebirge bewobnenden Völkerschaften durch die natürliche Lage, Handels⸗Verhältnisse, also Gleichheit der Interessen, eng verbunden, scheint von der Vorsehung gleichsam dazu erkoren zu seyn, um, so

und gestern nach Gallipoli gesegelt, um Zwieback und Sezeg ech. aeeg g ach einzunehmen; 8 weitere Kriegsschiffe sind in Bereitschaft, zu folgen. Capitain Walker bewerkstelligt die Ausruͤstung der Flotte, er ist voll Lob und Bewunderung uͤber sie, was gleichfals zum Theil der Absicht, dem Sultan zu schmeicheln, zuzuschreiben seyn mag. Denn wie impoͤsant und

glaͤnzend der aͤußere Anblick der Tuͤrkischen Flotte auch sey, so ist