1839 / 186 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

8 1

sen, wo die eigenen Anstrengungen der Betheiligten 8

Berlin V

Irnsolvenz erklärt und sein Vermögen seinen Kredito⸗ ren zu ihrer Befriediaunng abgetreten hat, so werden

Wohnhaus c. p. ju haben vermeinen, geladen, solche in den dazu bestimmten Liqnidations⸗Terminen, als:

ger koasentirend werden erachtet werden.

18 fort im ersten Liquidations⸗Termine zur Beschlußnahme

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Erfolg von den Verwendungen erwarten lassen. II. Auf die ständischen Petitionen. (Reihefolge der Siellvertreter der Landtags⸗Abge⸗ ordneten.) 1. In Berücksichtigung des Antrages auf Declaration des Art. XIy. der Verordnung wegen der nach dem Gesetze vom 27. März 182 vorbchaltenen Bestimmungen für die Provinz West⸗ pbalen vom 13. Juli 1827 die Reihefolge anlangend, in welcher die Steülvertreter der Landtags⸗Abgeordneteu solcher Verbände und Cor⸗ poralionen, welche mehrere Abgrordnere zu erwählen haben, im Falle, daß diese am Erscheinen behindert werden, einzuberufen sind, haben Wir in die unter beutigem Dato erlassene Verordnung über Modi⸗ ficationen der vorangeführten Gesetze eine Bestimmung aufgenommen, welche künftigen Zweifel vorbengen wird. 8 (Aufnahme von Gütern in die Ritterguts⸗Matrikeln.)

2. Die Bessimmung des §. 51. Tit. IV. Theil II. des Allgemeinen Landrechts, wonach bel Stiftung von Familien⸗Fideikommissen ein Crtrag der dazu gewidmeien Laudgüter von mindestens 2500 Rthlr. als Bedingung der Zuläsfsigfeit festgesetzt ist, beruht auf triftigen Gründen, und können Wir Uns nicht zu einer Abänderung derselben veranlaßt finden. Wir überlassen es zwagx lediglich Unsern getreuen Ständen veon der Ritterschaft, in wiefern sie von der ihnen im Art. V. sul, 2 Unserer Verordnung vom 13. Juli 1827 erthbeilten Erlanb⸗ nis, Uns Güter⸗Komplexe, die mindestens einen Rein⸗Ertrag von 1000 Rthlr. gewähren, zu Verleihung der Ritterguts⸗Qualität in Vorschlag zu bringen, Gebrauch machen wollen; geben ihnen aber zu crwägen, daß für die Zurückweisung der diesfälligen Anträge einiger Gutsbe⸗ sitzer der dortigen Provinz der Umstand allein, Güter nicht zu Fideikommissen gewidmet werden sollten oder sich dazu nicht cigneten, kein genügendes Moliv hat seyn können, da einestheils Unsere angeführte Vorschrift sub 2 dies zu einem ständischen derarti⸗ gen Vorschlage nicht erfordert, anderutheils aber, wenn die Stiftung eines Fideikommisses vorbergegaagen, ein solcher Vorschlag nach der Bestimmung sub 1 überflüssig sevn würde. Was die Besorgniß Un⸗ serer getreuen Stände betrifft, daß die Verleihung der Ritterguts⸗ Qualität bloß um den Werih des Gutes zu erhöhen und es vortbeil⸗ hafter verkaufen zu können, nachgesucht werden möchtt, so baben Wir einem etwanigen Mißbrauche dieser Art bereits vorgesehen, indem Wir diese Eigenschaft jederzeit nur für die Dauer der Besitzzeit des Nach⸗ suchenden und seiner ebelichen Deszenden, verleibhen. (Schluß in der Beilage.)

Dauer der Eisenbahn⸗Fahnten am 5. Juli. Abgang Zeitdauer Abgang SZeitdauer 4 8 S 3 von um Uhr St um Uhr St. M.

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Potsdam Mrg. 43 Potsdam 10 35

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daß die betreffenden

einen sicheren

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Niederl. wirkl. Schuld 547¼. 5 % do. 102 5⁄⅔. Kanz-EIIHl. 26¹³ Span. 18 ¾. Passive —. Ausg. Sch 8 zvinsl. 5 Präm. Sch. 128. Pomm. —. Oesterr. Met. 103 ½.

16 8 Preuse.

8 *

8

2

Auf den Antrag des Testaments Exekutors des ohn⸗ Datüum Greifswald, den 5. Juni 1839. Direktor und Assessores des Stadigerichts.

längst verstorbenen vormaligen Raths⸗Verwandten

Carl Erich Colberg hierselbst werden alle diejenigen (1. S.) welche aus irgend einem Rechtsgennde Ansprüche und— Forderungen an den genannten Erblasser oder dessen Nachlaß zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche in nachstehenden Terminen, als: am 4. oder 25. Juli, oder endlich am 15. August d. J., Nachmittags 3 Uhr, auf der Weinfammer hierselbst gehörig anzumelden und zu bescheinigen, unter dem sung der

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Rechts⸗Nachtheil, daß sie widrigenfalls durch die am Obl gationen autorisirt, verfehlen wir nicht, in öffentlicher Diät zu publicirende anzuzeigen, daß die Auszahlung der am 30. Juni J. fäsligen Coupons von heut ab bis zum 27sten de ses environs,

28. August d. 8

Präklusiv⸗Erkenntniß damit werden präfindirt und d.

von dem Rachlaß überall abgewiesen werden. Stralsund, den 20. Juni 1839.

Verordnete zum Stadt⸗Kammergericht. (L. S.) Ee“

Berlin

Bekanntmachung.

Gefunden ist auf der Leipziger Chaussee, unfern ron der Stadt, am 29. Angust v. J.

Rückseite guillochirt, mit dergleichen Kette und 2 Pett⸗ schafien, wovon eins F. C. M. (Gothisch) gezeichnet, und Uhrschlüssel. binnen 8 Wochen, spätestens im Termine den 31. August d. J., Morgens 0 Uhr, vor dem Referendarins Lieber sich bei Verlust seines Rechts anzumelden. H Magdebuürg, den 25. Juni 1839. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

ichst ein,

Da der hiesige Kaufmann C. H. Pfalzgraf seine

8 ner 2

BpF mad 2 des Gebundensevus an den Beschluß der auwesenden B ka un t machunge n. Mehrheit der Gläubiger vor Gericht einzufinden.

Julisdie Einlösung der zahlbaren Stettiner Stadt⸗Sbligationen betreffend.

Von dem Magistrat der Stadt Stettin zur Einlö⸗ zahlbaren Coupons der Stettiner Stadt

dieses Monats in unserem Geschäfts Lokal, Jäger⸗ straße Nr. 50, stattfinden wird.

den 4A. Juli 1839.

Breest, Gelpcke & Kuckerling.

Einladung zur Theilnahme an der Versamm⸗ lung hombopathischer Aerzte in Leipzig,

1 un zur Zeit des Ben. Die diesjährige Versammlung des Central⸗Vereius neckenbecker Feldlagers, eine goldene Uhr, flach, die homöopathischer Aerzte findet am 10. August in Leipzig -—, statt. Im Auftrage des erwähnten Vereins 16 ich I111““ 18 alle hombopathische Aerzte des In⸗ und Auslandes, Der Verlierer wird aufgefordert, so wie alle Freunde der E Heilkunst, freund the b. möglichst zahblreich erschinen, oder im Be 1 Latin Classies. hinderungsfalle schriftliche Mitihetlungen, die für die Homböopathie von Interesse sind, einsenden zu wollen. Den Statuten gemäß wird schon am Abend des 9. August, S. 1 lin eine vorläufige Besprechung gehalten werden, um den in Elberfeid erschienen Gang der Vorträge ꝛc. zu ordnen. Leipzig, den 12. Juni 1839.

Antwerpen, 1. Juli- Neue Anl. 18 ¾. Frankfurt a. M., 3. Juli.ʒ Oesterr. 5 % Met. 106 ¾ G. 4 % 100 7⅞ G. 1 % 25 %l Br. Bank-Actien 1816. 1814. Loose zu 500 Fl. 1331 ½82. 133. Loose zu 100 Fl. 284 Präm. -Sch. —. do. 4 % Anl. 103 G. 5 % Span. Anl. 4 ½. A. 2 ½ % Holl. 54. 5315⁄10- Eisenbahn-Actien. Ufer 660 Br. do. linkes Ufer 145 Br. Bordeanx - Teste —. Sambre-Meuse —. Köln-Aachen 86 Br. Comp.-Centrale:.,.. Hamburg, 4. Juli. Engl. Russ. 107 ⁄1. Paris, 1. Juli. 5 % Rente 111. 20. 3 % 78. 95. Rente 19 ¾. Passive —. 3 % Portug. —. Wion, 1. Juli. % 101 ¾. 3 %

Zinsl. —.

Bank-Actien 1505.

5 % Met. 107 ½. 82. 2 ½ %,

2 ½ % 59 Br. Partial-Obl.

St. Germain 650 Br. Versailles rechtes Strafsburg-Basel 295 Br. Leipzig-Dresden 89 G.

5 % Neapl. 99. 50

zank-Actien 149 ‧†ʒ Anl. de 1834 133 ½. de 1839 2655⁄16.

Be6B56be.

Den 6. Juli 1839.

AImtlicher Fonds- und cgeld-Cours-Z

ettel.

151 Br. G. Preuss. Poln. Loose 66 ⁄1. 66 ⁄14.

Pr. Cour. s8e II Bri

8 Brief.† Geild.

Pr. Cour. ef. Geld.

St.-Sehuld-Scb. 4 1932/3 ] )103 ⁄6 sOstpr. Pfaudbr. 2* Pr. Engl. Obl. 30. 4 1035 2 1021 1/⁄12 Pomm. do. 22 103 PrämSch. d.Seek. 701 /4 69 ¾ Kur- 8. Neun. do. 321 103 Kurmiärk. Oblig. 4 Sehlesische do. 32

do. 8e buldversch. 32 1015⁄6 Coup. und Zius-

Neum. Schuldv. 2: 1015⁄%6 Sch. d. K. u. N. 96 HBerl. Ste dt-Obl. 4 104 Gold al marco 215 Köuigb. do. 4 Neue Ducaten 1 Elbinger do. 41 99⁄14 Friedricksd'or V

1 2 Daunz. do. in Th. 47 ½ Aud. Goldmün- Weastpr. Pfandhr. 3 1021⁄1 2 101 7/12] zu à Thl. Groisb. Por. do. 4 104 ¾ IDlzeento

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Pr. Cour. r. zu 30 Sgr. L“

Turkerdam 250 FI. Kurz y— HIamburg 61616ö6ö613 lo. 300 Mk. 1 LSt. 200 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 2 Mt. 100 Tul. Rt 100 Til. 8 Tage 150 Fl. 2 Mt. 100 Rbl.

Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.

London

Wien in 20 Xr. Angsburg

Breslau-. Leipzig... Frankfurt a. M. W Z.

Patersburg

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Geld.

Koͤnigliche Schauspiele. Sonntag, 7. Juli]. Im Opernhause: Lonjumeau, komische Oper in 3 Abth.

als Gastrolle.) In Potsdam:

E. Raupach.

Der Postillon von Musik von Adam. (Herr Schmetzer, vom Hof⸗Theater zu Braunschweig: Chapelou,

Die seltsame Wette, Lustspiel in 1 Akt, Und: Vor hundert Jahren, Sittengemaͤlde in 4 Abth, von

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bungen. sende.

hiermit 9 Chézy, G de,

Varnier.

Baden-Baden,

Creuzbauer,

10. August 1839.

arts; the best

So eben ist in der

ihrer Kultur.

Dr. Carl Haubold. . rausch chronol.

d. Z. Direktor des Vereins.

um Zweck der gerichtlichen Regulirung dieser Det

ache und der deshalb erforderuchen genauen Erm tte⸗ jung und Feststellung des Passtostandes hiermittelst alle und jede,

sein am hiesigen großen Markt sub Nr. 9 belegenes bezithen: SK

den 5. und 26. Juli und 9. Angust d. J, Morgens 10 Uhr,

vor uns genau anzumelden und hiulänglich nachzuwei⸗ sen und die rechtliche Vorzüglichkeit derselben an⸗ und auszuführen, auch, insosern sie nicht hier anwesend, sofort gehörig instruirte Bevollm ichtigte ad Acta zu zeln zu haben: bestellen, bei dem Rachtheil, daß sie sonst damit von der jetzt vorhandenen Masse durch die am 23. August d. J. zu erlassende Präklusiva werden abgewiesen und usgeschlessen und resp. zu den Verhandlungen in die⸗

Sache nicht weiter werden zugezogen, sondern ein ür alemal in den Beschluß der anwesenden Gläubi⸗

Krebditsren wird hierneben auch aufgegeben, sich so⸗

über die hinsichtlich der Masse zu treffenden Maßregeln

in Person oder durch instruirte Mandatare bei Strafe Rhein.

ebit. 91 21 * . 87 . 2

bit Literarische Anzeigen.

In der Creuzbauerschen Buch⸗ und Kunsthand⸗ weiche aus irgend einem Rechtsgrunde lung in Carisruhe sind erschienen und durch alle Buch⸗ Ansprüche und Forderungen an den Kaufmann C. H. handlungen Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz, Pfalzgraf und sein Vermögen, insbesondere auch au zu Berlin und Potsdam durch die Stuhrsche, zu

malerische Rhein von Konstanz bis Köln, nebst Aus⸗ slügen nach dem Schwarzwalde, der Bergstraße und den Bädern des Taunns. stichen, vollständig in 1 Bd. gebunden, 6 Thlr.; 10 Fl. 48 Kr. Rhein.

Das Werk ist auch in folgenden Abtheilungen ein⸗

von Konstanzbis Basel. Mit 13 Stahlst. Geb. 1 Thlr. 10 sgr. oder 2 Fl. 24 Kr. Rhein. II. Abth. Die Bergstraße, der Schwarzwald reichhaltigen von Basel bis in die Gegend von Straßburg, das Murgthal und die urüch b d d 1 Mit 23 Stahlst., geb. gen Würdigung behandelten Kulturgeschichte Trost, Beruhigung schöpfen können. der Völker ihm den Vorzug vor fast allen ähnlichen Erzählung dürfte besonders ansprechen und der beste literarischen Erscheinungen einggeräumt und seinen Rang Bürge anmuthiger Verständlichkeit seyn. lst., geb. 3 ¾ Thlr., 6 Fl. 36 Kr. unter den besten universal⸗he storischen Handbüchern an⸗ 1“ 1u6“ gewiesen. (Vergl. u. A. Allgem. Schulzeitung 1837

Rhein. Pfalz. 2 Thlr., 3 Fl. 36 Kr. Rhein.

Der Rhein von Mainz bis Köln. Mit 60 Stah K

Gymnasiums zu Gr. 8vo. Geschichte der S. 319.

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am ihrer Kultur

Wanderungen Revolution.

Mit

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Tablean

Montag, §. Juli. Im Schauspielhause: Symphonie Pastorale, von L. van Beethoven. Und: Iphigenia auf Tau⸗ ris, Schauspiet in 5 Abth., von Goethe.

Dienstag, 9. Juli. Im Opernhause: Ein Mann hilft dem anderen, Lustspiel in 1 Akt, von Frau von Weißenthurn. Und Don Quigote, komisches Ballet in 2 Abth., vom Koͤnigl. Solo⸗ taͤnzer P. Taglionn Musik vom Koͤnigl. Kammermusikus Gaͤhrich.

Konigstaͤdtisches Theater.

Sonntag, 7. Juli. Dreizehnte große akrobatisch athletische Vorstellung der Gesellschaft des Herrn M. Averino. Vorher: Paris in Pommern, oder: Die seltsame Testaments⸗Klausel. Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von L. Angely.

Montag, 8. Juli. Der Brauer von Preston. Komische Oper in 3 Akten, nach dem Franzoͤsischen der Herren Leuven 5 Brunswick, vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von Adam.

Dienstag, 9. Juli. Vierzehnte große akrobatisch athletische Vorstellung der Gesellschaft des Herrn Michael Averino aus Rom, in 3 Abth. Vorher: Der Verraͤther, Lustspiel in 1 Akt, von Holbein.

Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 19 Uhr. Beobachtung.

1839. F. Juli.

Quellwärme 8,8 0 R. Flußwärme 14,9 ° R. Bodenwarme 12,4 0 R. Ausdünstung 0,038“ Rh. Niederschlag 0.

%

Par. 337,52 ‧Par. 337,73 ‧Par. Luftwär R. +† 14,1 0 R + 12,80 R. Thaupunkt..... †+. 8,3 0 R. +- S,00 R + 8,8 0 R Dunstsattigung 74 pCt. 58 pCt. 72 pCt. Wetter.. . bezogen. trübe. halbheiter. Wind vv. . SW. W. W. Waͤrmewechsel + 14,5 Wolkenzug ... W. + 10,2 0.

Tagesmittel: 337,52“ Par.. + 13,0 0 R. +h 8,40 R. 68 pCt. W.

Markt⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 4. Juli 1839.

Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 10 Sgr., alsch 1 Riblr. 7 Sgar.; greße Gerste 1 Rthl⸗ 1 Sgr. 3 Pf.; Hafer 1 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 29 Sgr. 5 Pf. Einnegangen sind 10 Wispel 12 Scheffel.

Zu Wassecr: Weizen (weifer) 2 Rtbic. 20 Sgr., und 2 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rehlr. 15 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rtiblr. 7 Sgr 6 Pf.; kleine Gerste 1 Rthir., auch 28 Sgr. 9 Pf.; Hafer 1 Ribhtr., auch 25 Sgr.; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rählr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Eingegangen sind 1186 Wispel.

Mittwoch, den 3. Jult 1889. Das Schock Stroh 7 Rtibir. 20 Sgr., auch 7 Rthlr. ne? Hen 1 Rthlr., auch 20 Sgr. Branntwein⸗Preise vom 28. Junt bis incl. 4. Juli 18320

Das Faß von 200 Guart nach Tralles 54 pCt., nach Richter 40 pCi., gegen baare Zahlung und sofortige Ablicferung. Korn⸗ Braunntwein 22 Rtblr., auch 20 Rihlr. Kartosfel⸗ Branutwein 17 Rihlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 17 Rihlr.

8 Kartoffel⸗Preise. Der Scheffel Kartoffeln 20 Sgr, auch 16 Sgr. 3 Pf.

Verantwortlicher Redacteur Arnold. Gedruckt bei A. W. Hayn.

Der Cent⸗

7 2 die Preußis Lewald, A., das malerische Schweizerland. Nr. 192, 1838 Nr. 64, Berliner liter. Zeitung 1838

Mit 100 Stabhlst., gestochen unter Leitung von Nr. 4, Helios 1838 Nr. 17, Jen. L. Zettung 1838 C. Frommel und Heurv Winkles. 4 Theilen 7 Thlr. = 12 Fl. Rhein. (jeder Theil Abrisses von Kohlrausch wird sich das Werk noch be⸗ einze’n 1 ½ Thlr.; 3 Fl. Rhein. Lewald, A., La Suisse pittoresque, trad.] Freiheit, womit sich der Herr Verfasser innerhalb der de 'Allemand par Eugène Worms. ges 1 Thlr. 22 ½ sgr., 3 Fl.) 7 Thlr., 12 FlI. Khein. Weise verkümmert wird. Wir dürfen darum mit dem

chen

de

Staater! Staaten. Vollständig in Nr. 21s.) Den zahlreichen Besftzern des gedachten sonders empfehlen, indem der Werth desselben bei der

4 Livraisons gesetzten Schrauken bewegt, anderen Lesern in keiner

Chézv, Wilh. v, Rundgemälde von Ba⸗Herrn Verf. hoffen, daß es Lehrern beim Unterrichte, den⸗Baden, seinen näheen und fernern Umze⸗reiferen Schülern beim Studiren und Freunden Ein Taschenbuch für Kurgäste und Rei⸗der Geschichte zur bequemen Uebersicht des histo⸗

2te Aufl. mit 12 Ausichten, gez. und gest. rischen Materiais ein zweckmäßiges und anregendes

von H. A. Pavnec. Geb. 1 ¾ Tblr. 3 Fi. Rhein. Hülfsmittel seon werde, und bemecken nur noch, daß

Bade-Bade etjjeder einzeine Theil als ein für sich bestehendes Ganze

trad. de l'Allemand par M. besonders verkauft wird.

Orné de 12 vnes dessinées et gravées par H. A. Payne. RKelie 17 Thlr., 3 Fl. Rhein.

Granville, Dr. (Author of „St. Petersburgh“),

Bei dem Unterzeichneten sind so eben erschienen und

with a view of Baden ½ Thlr., in allen soliden Buch⸗ und Mustkalienhandlungen zu

1 Fl. 21 Kr. Rbein.

W., Gorman illustrated by steel plate engravings. nion to Mr. John Murray’s Handbook for Pra- vellers in Northeen and Southern Germany. 8vo. bbe 19 sgr., 1 Fl. Khein. 8 German Library Guide, or Catalogue ; of the most imporcant andesteemel German works 8 Für eine in every branch of science, literature and fine Alt⸗ eder Baßstimme mit Begleitung des Piauoforte edlitions also of the Greek auu eern.“ 8 111uX“ ö” 8 8 10 spgr., 36 Kr. Khein.

Büschlerschen Buchhandlung und in der Piahnschen Buch⸗ handlung (L. Nitze), Jägerstraße Nr. 37, zu haben:

Die allgemeine Geschichte der Bölker und Ein Handbuch nach F. Kohl Weltgeschichte bear⸗

Abriß der

beitet von Dr. Rudolf Lorentz, Direktor des⸗ Erster Theil: gemeine Geschichte der Völker de itnd ihrer Killtur. 1 Thlr.

Luckan.

Völker

bis auf 1839. S.

N11-. Zweiter Theil: Die allgemeine und ihrer Kultur bis auf

1837.

Karl w. 1887

und insbesondere so

haben, in Berlin bei Ferd. Dümmler und E. S. Guide, Mittler, bei T. Trautwein und in der Enslin⸗

A compa- schen Buchhandlung: 8

Hohenstaufen⸗Lieder

0OngeJ

Bauer, Justinus Kerner, Paul „Georg Rapp und Fr. Rückert. I komponirt und den edlen Dichtern verehrungsvoll gewidmet von Fr. Silcher, Musik⸗Hirektor in Tübingen. Op. 32. Gr. Quart. Geheftet. Preis 20 sgr. Diese schönen, tief empfundenen Lieder eines so aus⸗ ezeichneten und volktshümlichen Komponisten, dessen frͤhere Erzengnisse so ungetheilten vnd verdienten Bei⸗ .. fall gewonnen haben, werden aller Orten heimisch wer⸗ Die al den und Sängern und Sängerinnen werth bleiben, Alterthume rie zugleich Sinn und Liebe für den Stoff bewahren, F. den erhabensten, der Deutsche Dichter verherrlicht. Stuttgart, Mai 1839. S. G. Liesching.

Muttelaltere

Bei Tob. Daunheimer in Kempten ist erschie⸗

Dritter Theit: Die allgemeine SZS“ 4 cpi .9;88 G nen, in allen Buchhandlungen zu bekommen und vor⸗ Geschichte der Völker der Se. 2 ss räthig in der Ricolaischen Buchhandlung in Berlin 330. Französische (Brüderstraße Nr. 13) und Stettin, in Brandenburg Vorstehendes Handonch der Weltgeschichte, das mit 96 Stahl⸗ dem ebenfalls bald erseheinenden vierten Theile, der die politische und Kulturgeschichte der letzien funfzig Jahre enthalten soll, geschlossen seyn wird, bhat sich bis jetzt einer sehr günstigen Aüufnahme und einer immer wachsenden Verbreitung erfrent. I. Abth. Der Bodensee und die Uferdes Rheins Stimmen haben es mit lautem Wohlgefallen begrüßt, und wegen der sorgfältigen, eben so bündigen als klaren Verarbeitung und Darstellung des so ungemein dieser originellen Schrift mitgetheilt werden, sind sbet historischen Stoffes

wegen der sonst vernachlässigten oder in den Hinter⸗überzeugend. grund zurückgedrängten, hier aber mit der richti⸗ deutung hat, wird aus diesem Stillleben Erhebung,

Thlr. bei Müller, in Danzig bei Homann, in Potsda

bei Riegel:

Dr. Nürnberger. t3

Niele Ueber die Uunsterblichkeit der Seele. Briefe an eine Freundin. 12 mo. Brosch. Velinpapier. 25 sar. Die Vorstellungen vom Leben Jenseits, welche

S

geistreich und überraschend als verständlich und

Wem die Unsterblichkeit der Seele Be⸗

Die Form der

ts⸗ Zeitung No. 186

r Fonds der Provinzial⸗Hülfs⸗Kasse.) 3. Benstärtung der F.aaen Prabenten vorgelegten Uebersicht der Verhältnisse der Provinzial⸗Hülfs⸗Kasse haben Wir mit Zufriedenheit das Gedeihen der Anstalt entnommen und sind daher gern bereit, auf die wegen Vermehrung der Fonds derselben Uns geschehenen Anträge, so weit andere Rücksichten dies gestatten, einzugehen. Wir können jedoch, was die ständischen Anträge ad 1 und 2 h daß die 8 Saeee arsbere d and⸗Armenhauses zu Benninghausen unter der Meantsderg unn desnegäbrigen Kündigung der Hülfs⸗Kasse dargeliehen werden, da es nöthig ist, die Fones der gedachten Aastalten für etwa unvermuthet eintretende Bedürfnisse derselben so viel als möglich im⸗ mer zur augenblicklichen oder wenigstens baldigen Verfügung zu be⸗ halten, was bei einer Ausleihung auf zweijährige Kündigung nicht zu erreichen wäre. Auch hinsichtlich der Zinszahlung ist die jetzige Belegung den Verbältnissen der Anstalten angzemessener, als die Aus⸗ seihung an die Provinzial⸗Hülfs⸗Kasse.

8 nfinden Wir ad 3.

kein Bedenken, die durch Unsere Verordnung vom 4 August 1834 verfügte Beschränkung der Annahme von Geldern aus den Svarkas⸗ sen der Provinz auf die Summe von 50,000 Rthlr. hiermit wieder aufzuheben, und die Annahme der Sparkassen⸗Gelder, ohne Beschrän⸗ kung auf eine gewisse Summe, zu gestatten. 8 b

Was dagegen die dafür zu gewährenden Zinsen sowohl, als die

anlangt, nicht gestatten,

festzusetzende Kündigungsfrist anlangt, so finden Wir nicht für an⸗

gemessen, darüber eine allgemeine Bestimmung zu treffen; es muß vielmehr der Direction überlassen bleiben, nach den jedesmaligen Ver⸗

pältnissen und Bedürfnissen der Hülfskasse, unter Genehmigung Un⸗

sers Ober⸗Präsidenten alljährlich zu bestimmen, welche Summen sie brauchen, welche Zinsen sie gewähren, und nach welcher Frist sie die Rückzahlung leisten kann. In gleichem Maße aber muß es der Di⸗ rection jeder Sparkasse gestaltet seyn, zu beurtheilen, ob sie es nach den von der Direction der Hülfskasse zu stellenden Bedingungen für zulässig und wünschenswerth erachtet, ihre Fonds bei derselben zu be⸗ legen, indem auch die Sparkassen hierbei keinem Zwange unterworfen werden können.

Um übrigens den Geld⸗Verkehr zwischen der Hülfskasse und den Sparkassen für beiderlei nützliche Anstalten zu erleichtern und vor⸗ thetlhafter zu machen, haben Wir dazu für jetzt die Portofreiheit un⸗ ter der von dem General⸗Postmeister zu bestimmenden Rubrik bewil⸗ ligt, behalten Uns aber den Widerruf dieser Bewilligung jederzeit hiermit ausdrücklich vor.

ad 4. Unter den obigen Bestimmungen wollen Wir auch der Hülfs⸗

kasse die Annahme von Geldern aus Provinzial⸗, Gemeinde⸗ und In⸗

stituten- Kassen, und den letztern die Darleshung ihrer Gelder an die Hülfskasse gestatten. 1

(Pensionirung der bei den Provinzial⸗Anstalten an⸗ gestellten Veamten.) 4. Was die Petition wegen eines aus Staats⸗ Kassen zu gewährenden Beitrags zur Pensiontrung der bei den Pro⸗ vinzial⸗Instituten jetzt angestellten, früher dem Staatsdienste angehö⸗ rigen Beamten beirifft, so können Wir eine rechtliche Verpflichtung der Staats⸗Kasse hierzu zwar nicht anerkennen, weil nach den beste⸗

henden Bestimmungen nur solchen Beamten ein Pensions⸗Anspruch zusteht, welche ihre Besoldungen aus Staatsmittein beziehen und im

HOrdnung.

unmittelbaren Staatsdienste unfähig werden; Wir sind jedoch nicht abgeneigt, in besonders geeigneten Fällen eine verhältnißmäßige Kon⸗ kurrenz der Staats⸗Kasse aus Gnade zu bewilligen, und behalten Uns vor, über solche Spezial⸗Fälle besondere Entscheidung zu treffen.

(Wiedervereinigung der Gemeinde Appelhülsen mit dem Kreise Münster.) 5. Die in Antrag gebrachte Abtrennung der Gemeinde Appelhülsen, im Regierungs⸗Bezirke Münster, vom Kreise Lüdinghaufen und deren Wiedervereinigung mit dem Münsterschen Kreise ist auf den Antrag Unseres Ministers des Innern und der Polizei mirteist Ordre vom 16. September 1837 von Uns genehmigt und bereits in Ausführung gebracht.

(Beschlennigung der Erlassung einer Land⸗Gemeinde⸗ Berücksichtigung der Ansässigkeit bei Anstel⸗ lung der Bürgermeister. Einstweilige Aufrechthaltung der Westphälischen Gemeinde⸗Verfassung im Fürsten⸗ thum Paderborn.) 6. 7. 8. Die Vorarbeiten zu einer Verordnung über die Regulirung der Gemeinde⸗Verhältnisse des platten Landes, so wie zu einer Verordnung über die Gemeinde⸗Verhältnisse der Städte, in welchen die Städte⸗Ordnung noch nicht eingeführt worden ist, sind jetzt völlig beendigt, und steht die Erlassung dieser Gesetze

8. so nahe bevor, daß es einer Declaration der bisher befolgten, in Fkeeinigen Bestimmungen zweifelhaften Hessischen und Westphälischen

Gemeinde⸗Ordnung nicht mehr bedarf. Die in der Voraussetzung, daß die Emanation dieser verheißenen Gesetze noch länger Anstand finden möchte, beruhenden Anträge auf Wiederherstellung der Kan⸗ tons⸗Beamten in den Kreisen Paderborn, Höxter und Warburg, so wie auf eine Anweisung der Regierungen zur Beachtung der An⸗ sässigkeit bei Anstellung der Bürgermeister, werden bierdurch erledigt, da die neuen Gesetze in dieser Hinsicht maßgebend seyn werden, und zum Theil veränderte Bestimmungen enthalten. B b (Herstellung der alten Gemeinde⸗Gränzen im Her⸗ zogthum Westphalen.) 9. Die in der Petition über die ur⸗ sprünglichen Gemeinde⸗Gränzen im Herzogthum Westphalen enthal⸗

tenen historischen Andeutungen werden bei Abfassung der verheißenen

Verordnung über die Regulirung der Gemeinde⸗Verhältnisse des plat⸗ ten Landes, deren Erlassung bald erfolgen wird, gebührende Beachtung finden, und es wird durch dieses Gesetz namentlich der erste Theil des ständischen Antrags im wesentlichen seine Erledigung erhalten. Es müssen hierbei jedoch zugleich der jetzige Rechtszustand und die seit der Hessischen Besitznahme eingetretenen Veränderungen jener parti⸗ kularen Orts⸗Verfassung angemessen berücksichtigt werden, da es nicht die Absicht seyn kann, den Einsluß der seit dreißig Jahren bestehen⸗

den Gesetzgebung auf diese Verhältnisse völlig zu ignoriren.

(Anstellung von Kreis⸗Bau⸗Conducteuren.) 10. Was

die Beschwerde über die durch Unsere Regierung zu Arnsberg ver⸗

fügte Anstellung von Kreis⸗Kommunal⸗Bau⸗Conducteuren betrifft, so

ist Unser Minister des Innern angewiesen, die gedachte Provinzial⸗

Behörde dahin zu instruiren, daß den einzelnen Gemeinden zu überlassen sey, sich die erforderliche technische Dienstleistung bei vorfallenden Kom⸗

mnunal⸗Bauten durch freiwillige Einigung mit einem Bau⸗Beamten

u verschaffen; daß aber die Anstellung eines eigenen Beamten dieser Art für sämmtliche Kommunen eines Kreises nur dann stattfinden soll, wenn dieselbe von den Kreisständen genehmigt und über die Aufbringung der daraus erwachsenden Kosten ein Beschluß gefaßt ist. „(Beförderung der Spinnschulen.) 11. Wir haben in Be⸗ rücksichtigung des desfallsigen Antrages beschlossen, die Bewilligung von

M2000 Rthlrn. jährlich zur Beförderung des Spinn⸗Unterrichts in den⸗

jenigen Gemeinden der Regierungs Bezirke Münster und Minden, in welchen die Garn⸗Verfertigung einheimisch ist, noch auf weitere Vier ahre auszudehnen. Da aber diese Fonds nur die Bestimmung ha⸗ en, die Einrschtung von Spinnschulen zu befördern, nicht aber die Kosten ihrer Erhaltung daraus zu bestreiten, so erwarten Wir, daß dieser Zweck durch unterstützende Theilnahme von Seiten der Gemein⸗ den und der Einwohner gesichert werde.

(Vorschriften über das Legge⸗Wesen.) 12. Was das Gesuch betrifft, die Erlassung der durch den Landtags⸗Abschied vom 31. 1829 (II. 10.) verheißenen allgemeinen Vorschriften über das Leinwand⸗Legge⸗Wesen zu beschleunigen, so sind die vorliegenden Materialien noch nicht vollständig genug, um eine schließliche Entschei⸗ dung darauf zu gründen. Es sind jedoch Einleitungen zur Herbei⸗ schaffung des Fehlenden getroffen worden.

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staa

(Einführung eines gleichen Haspel⸗Maaßes.) 13. Wenn darauf angetragen wird, ein bereits für Minden und Ravensberg gül⸗ tiges Haspelmaaß für mit der Hand gesponnenes leinenes Kaufgarn zu einem Provinzialmaaße, jedoch mit der Beschränkung zu erheben, daß dasselbe nur da eingeführt werde, wo die Kreis⸗Versammlungen, die Orts⸗Behörden, die bedeutendsten Fabrikanten und Kaufleute es für zweckmäßig und wünschenswerth erachten, so müssen Wir ein Pro⸗ vinzial⸗Gesetz unter solcher Beschränkung zu erlassen an sich, und als im Widerspruche mit dem Haupt⸗Antrage stehend, Bedenken tragen. Wir werden indessen den ersten Theil des Antrags einer Prüfung durch die Betheiligten, mit Rücksicht auf die Verhandlungen unter⸗ werfen lassen, welche nicht nur vor Erlaß der allgemeinen Maaß⸗ und Gewicht⸗Ordnung vom 16. Mai 1816, sondern auch später, über den Gegenstand stattgefunden haben.

„Den Antrag, denjenigen, welche bessere und geringere Garn⸗Qua⸗ litäten in einem Stücke vermischen, besondere Strafen anzudroben, können wir nicht für hinlänglich gerechtfertigt halten. Dies Leinen⸗ garn ist eine Waare, die nicht im handwerksmäßigen Betriebe erzeugt wird, sondern aus der Nebenbeschäftigung des Landmanns, zum Theil aus den Händen der ärmsten Bewohner hervorgeht. Bei der Würdi⸗ gung ihrer Güte muß mehr auf die Sachkunde des Käufers, als auf die Kunstfertigkeit des Produzenten gerechnet werden, und ist keine Veranlassung vorhanden, zum Besten der Ersteren ein Straf⸗Verfahren gegen Letztere anzuordnen.

(Beförderung des Seidenbaues.) 14. Die beantragte Un⸗ tersuchung der Zweckmäßigkeit der bestehenden Einrichtungen zur Pro⸗ duction der Setde durch die Staats⸗Behörden würde den Grundsätzen nicht entsprechen, nach welchen seither in Bezug auf alle anderen In⸗ dustriezweige von Seiten der Staats⸗Behörden mit Erfolg verfahren ist, und wonach ein unmittelbares Eingreifen der Behörden nicht zu⸗ lässig erscheint. Es muß vielmehr auch in Ansehung der Belebung und Aufmunterung des Seidenbaues nach denselben Prinzipien ver⸗ fahren werden, welche wegen der Verbesserungen des landwirthschaft⸗ lichen Gewerbes überhaupt festgestellt sind. Es ist zu wünschen, daß die landwirhschaftlichen Vereine, wie in anderen Provinzen bereirs ge⸗ schehen, auch in Westphalen diesem wichtigen Kulturzweige vorzugs⸗ weise ihre Aufmerksamkeit widmen und wird zur Unterstützung solcher Bestrebungen der bewilligte Prämien⸗Fonds für landwirthschaftliche Zwecke ebenfalls benutzt werden können.

Uebrigens wird der Chef Unserer Forst⸗Verwaltung dafür sorgen, daß, wie dies bereits in einigen Theilen der Rhein⸗Provinz geschieht, in Unseren Waldungen der Provinz Westphalen an dazu geeigneten Orten auch Saat⸗ und Pflanzschulen für den weißen Maulbeerbaum angelegt werden, aus welchen die Seiden⸗Cultivateurs Pflänzlinge gegen Erstattung der Selbstkosten erhalten können.

(Erleichterung der freiwilligen Vertauschung der Grundstücke. Zwangsweise Vertauschung derselben Be⸗ hufs der Zusammenlegung.) 15. 16. Die stattgehabten Ermit⸗ telungen über die in Westphalen bestehenden Verhältnisse des Grund⸗ Eigenthums haben ergeben, daß solche von denen der übrigen Pro⸗ vinzen nicht in dem Maaße abweichen, daß der Erlaß von besonderen gesetzlichen Bestimmungen zur Beförderung der Zusammenlegung zer⸗ splitterter Grundstücke für Westphalen überhaupt oder auch für das Fürstenthum Paderborn insbesondere nothwendig erscheinen könnte. In den allermeisten Fällen ist auch in Westphalen und insbesondere im Fürstenthum Paderborn die vermengte Lage der Grundstücke mit einer Hütungs⸗Kommunion verbunden, welche nach den näheren Be⸗ stimmungen der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 den Antrag auf Zusammenlegung zulässig macht. Wegen der wenigen Fälle, wo eine kulturschädliche vermengte Lage der Grundstücke ohne Hütungs⸗Kommunion stattfinden möchte, kann es nicht rathsam er⸗ scheinen, den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die zwangs⸗ weise ““ von Grundstücken noch eine größere Ausdehnung zu geben.

Wegen der Erleichterungen aber, die den freiwilligen Vertauschun⸗ gen von Grundstücken Behufs Erreichung eines besseren wirthschaft⸗ lichen Zusammenhanges derselben etwa zu gewähren seyn möchten, kann die Beschlußnahme nicht von den Berathungen und Ermittelun⸗ gen getrennt werden, welche wegen der zweckmäßigsten Maßregeln zur Verhinderung nachtheiliger Parzellirungen und zur Reconsolidation unzweckmäßig zersplitterter Grundstücke noch für alle übrigen Theile der Monarchte im Gange sind und bet denen die etwanigen besonde⸗ ren Interessen von Westphalen ebenfalls werden berücksichtigt werden.

(Errichtung eines Kredit⸗Instituts für Paderborn.) 17. Auf die beantragte Errichtung eines Kredit⸗Instituts zur Wie⸗ deraufhülfe der verschuldeten bäuerlichen Besitzer des Fürstenthums Paderborn einzugehen, müssen wir aus erheblichen Gründen Bedenken tragen und Unsere getreuen Stände auf die zu demfelben Zweck er⸗ richtete und in erfreulicher Wirksamkeit befindliche Paderborner Til⸗ gungs⸗Kasse verweisen, welche in Verbindung mit der eigenen Betrieb⸗ samkeit der Betheiligten und der natürlichen Entwickelung der bür⸗ gerlichen Verhältnisse den Wohlstand dieser Einwohner⸗Klasse wieder zu heben verspricht.

(Beschränkung der Juden beim Ankauf ländlicher Grundstücke.) 18. Unsere Verordnung vom 20. September 11836, durch welche die Juden in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg und Höxter gewissen Beschränkungen unterworfen worden sind, haben Wir nur erlassen, nachdem durch sehr genaue Erörterungen That⸗ sachen ermittelt waren, durch welche die Nothwendigkeit solcher Be⸗ schränkungen zur Erhaltung des Wohlstandes der bäuerlichen Ein⸗ sassen jener Kreise sich ergeben hatte. Hinsichtlich der anderen Kreise ist bis jetzt nichts bekannt geworden, was solche Erörterungen als nothwendig dargestellt hätte. Ohne solche und ohne dringende daraus sich ergebende Thatsachen können Wir uns aber auf den vorliegenden ganz allgemeinen, durch keine spezielle faktische Gründe unterstützten Antrag nicht bewogen finden, die den Juden der gedachten Kreise hinsichtlich der Erwerbung bäuerlicher Grundstücke aufgelegte Be⸗ schränkung auf die Juden der ganzen Provinz auszudehnen. Wir baben aber Unsere Behörden angewiesen, auf den Verkehr der Juden in der Provinz und dessen Einfluß auf den Wohlstand der christlichen Einwohner genan Acht zu geben, und wenn sich aus dem Resultate dieser Beobachtung die Nothwendigkeit außerordentlicher Maßregeln ergeben sollte, deshalb an Uns die erforderlichen Anträge zu richten.

(Gesetze über die den Grundbesitz betreffenden Rechts⸗ verhältnisse im Herzogthum Westphalen.) 19. Die Entwürfe der Gesetze über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und die Ablösung der Reallasten für das Herzogthum Westiphalen, das Fürstenthum Siegen und die Grafschaften Wittgenstein liegen gegenwärtig Unserem Staats⸗Rathe zur Begutachtung vor und ist deren Erlassung bald zu erwarten.

(Maßregelngegen das Ueberhandnehmen des Brannt⸗ weintrinkens. 20. Aus dem Antrage, auf Maßregeln zur Ver⸗ minderung des Branntweintrinkens, haben Wir mit Wohlgefallen die Ueberzeugung geschöpft, daß auch Unseren getreuen Ständen die gro⸗ ßen Rachtheile nicht entgangen sind, welche aus dem immer allgemei⸗ ner werdenden Genusse des Branntweins drohen. Die Uns vorgetra⸗ genen Ansichten und Wünsche begegnen hierin Unseren landesväter⸗ lichen Absichten, und da von Seiten Unseres Ministers des Innern und der Polizei bereits Einleitungen getroffen sind, die Behörden sämmtlicher Provinzen über die zur Steuerung jenes Uebels er⸗ forderlichen Maßregeln zu hören, so werden bei dieser Ver⸗ anlassung auch die in der Uns vorgelegten Petition enthaltenen Vor⸗ schläge und Andentungen der näheren Prüfung unterworfen werden.

(Verbot der Bezahlung der Fabrik⸗Arbeiter durch Waaren.) 21. Dem Vorschlage, eine Verordnung zu erlassen, durch welche jede andere Lohnzahlung, als in baarem Gelde, sowohl an Ar⸗ beiter in eigentlichen Fabrik⸗Anstalten, als auch an solche Arbeiter, welche in ihren eigenen Wohnungen von einem Fabrikanten fabrik⸗ mäßig beschäftigt werden, unter Androhung einer Strafe unbedingt verboten wird, stehen nach gegenwärtiger Lage der Sache Bedenken entgegen, indem bereits eine Erörterung über diesen Gegenstand statt⸗

gefunden hat, und erhebliche Zweifel gegen die Zulässigkeit einer sol⸗ chen Maßregel hervorgetreien sind. Indessen hat der Inhalt der stän⸗ dischen Denkschrift Uns veranlaßt, diese Angelegenheit einer nochmali⸗ gen genauen Prüfung und ausführlichen Berathung zu unterwerfen. (Bergwerks⸗Verwaltung und Abgaben.) 22. Ueber das Gesuch: 2 die jetzt bestehende Bevormundung der Gruben⸗Eigenthümer in Hinsicht der ökonomischen Verhältnisse der Gruben auf⸗ zuheben,

die Abgaben von den Steinkohlen der Grafschaft Mark zu er⸗ mäßigen, und in eine Steuer zu verwandeln, die derjentgen gleichkommt, welche in der Rheinprovinz erhoben wird, kann nur in Verfolg der Berathung über das neue Bergwerks⸗Gese eine definitive Entscheidung getroffen werden. Diese Berathung is übrigens nur durch die für nothwendig erachtete Einholung des Gut⸗ achtens der Provinzial⸗Behörden verzögert worden, und haben Wir, nachdem die Berichte der letzteren eingegangen sind, die Beschleuni⸗ gung der Berathung den betreffenden Ministerien anbefohlen. (Aufhebung des Oberschichtmeister⸗Salarien⸗Fonds.) 23. Wenn Wir auch, namentlich sn einer Zeit, wo die Revision der Berg⸗Gesetzgebung nicht mehr weit aussehend ist, Bedenken tragen müfsen, Aenderungen in dem bei Anstellung der Oberschichtmeister zur Anwendung kommenden Verfahren vorzunebmen, so wollen Wir doch zur Erledigung der angebrachten, hauptsächlich gegen die Einwirkung auf die ökonomischen Verhältnisse der Grubenbesitzer gerichteten Be⸗ schwerde, es genehmigen, daß die Gewerke von der Verpflichtung zur Besoldung der Oberschichtmeister, so lange und insoweit die Märkische Bergamts⸗Kasse im Stande seyn wird, dieselbe aus ihren Ueberschüs⸗ sen zu bestreiten, enthunden werden. (Stau⸗Reglement für die Lippe.) 24. Wir werden der Uns vorgetragenen Butte gemäß vorerst Anstand nehmen, dem Enrwurf eines Stau⸗Reglements für die Lippe Unsere Landesherrliche Geneh⸗ migung zu ertheilen, und bebalten Uns vor, inwiefern nach dem Er⸗ lasse des Gesetzes über die Benutzung der Gewässer jener Eotwurf einer nochmaligen kommissarischen Berathung zu unterwerfen ist. In der Zwischenzeit werden die Beobachtungen über das Verhalten des Flusses sorgfältig fortgesetzt werden, wozu bereits sämmtlichen für die Lippe angestellten technischen Beamten Anweisung ertheilt ist. (Verbesserung der Weser⸗Schifffahrt.) 25. Der der Petition wegen Verbesserung der Weser⸗Schifffahrt ausgesprochene Wunsch, daß eine Revisions⸗Kommisston nach §. 54. der Akte vom 10. September 1824 möge zusammenberufen werden, ist in der Swi⸗ schenzeit durch den wirklichen Zusammentrut dieser Kommission in Er⸗ füllung gegangen. Bei den Verhandlungen derselben ist von dem dies⸗ seitigen Abgeordueten auf die Vollziehung der vertragsmäßigen Ver⸗ bindlichkeiten, sowohl in Betreff des Theilnahmerechts Unserer Unter⸗ thanen an der Weser⸗Schifffahrt, als auch hinsichtlich der Verbesse⸗

rung des Leinpfades und der Wegräumung der Hindernisse im Strom bette, gedrungen worden. Eine gemeinschaftliche Bereisung des Stroms durch wasserbauverständige Beamte der Ufferstaaten hat bereits statt⸗ gefunden, und ist der darüber erstattete Bericht vor kurzem der Kommission zugestellt worden, um die Abstellung der darin anerkanu⸗ ten Mängel bei ihrer nächsten Zusammenkunft zu kontrolliren. (Schifffahrt auf der Ems.) 26. Wegen Regulirung der Schifffahrts⸗Abgaben auf der Ems sind mit dem Königlich Hanno⸗ verschen Gouvernement Verhandlungen eingeleitet, und werden dieje nigen Aulagen, welche zur Verbesserung der Schifffahrt auf der dies seitigen Stromstrecke erforderlich sind, nach nunmehr größtentheils beendigten schwierigen Vorarbeiten jetzt veranschlagt. 8 (Verbesserung des Mar⸗Clemens⸗Kanals.) 27. Ob⸗ gleich es fortdauernd Unser Wunsch gewesen ist, den Max⸗Clemens⸗ Kanal in einen Zustand zu versetzen, in welchem er fähig sevn würd sich für die Communication nach den Miederlanden nützlich zu erwei⸗ sen, so treten doch je länger je mehr die nachtheiligen Wirkungen der bei seiner ersten Anlage begangenen Versehen hervor, die, in Verbia⸗ dung mit dem zunehmenden Mangel an Speisewasser, als Hindernisse sich kundgeben, welche selbst mit einem unverhältnißmäßigen Kosten⸗ Aufwande nicht zu überwinden seyn würden. (Ausbau der Lücken in den Chaussee⸗Verbindungen.) 28. Wir haben mit Wohlgefallen ersehen, daß Unsere getreuen Ständ die Erfüllung ihres früheren Antrages wegen Ausbaues der Kunst⸗ Straßen nach Osnabrück und nach Hamm mit Dank erkennen, und mögen dieselben vertrauen, daß, so wie die Provinz Westphalen bis⸗ her bei Anlegung neuer Chausseen vorzugsweise berücksichtigt ist, Wir auch ferner die Wünsche derselben, so weit es die vorhandenen Mittel und die Ansprüche anderer Provinzen erlanben, gern im Auge behal⸗ ten werden. Dies findet namentlich auch Anwendung auf den Bau einer neuen Kunststraße zur Verbindung von Münster mit dem Kö⸗ nigreich der Niederlande, wenngleich Wir Uns eine bestimmte Ent⸗ scheidung darüber noch vorbehalten müssen. (Beförderung des Chausseebaues durch Actien⸗Ver⸗ eine.) 29. Jn Uebereinstimmung mit der Ansicht, daß es zur Ve⸗ förderung des Kunststraßenbanes aus Privatmitteln gereicht, wenn den Unternehmern unter Umständen gestattet wird, das Chausseegeld nach einem höheren Tarife als dem für die Staats⸗Chausseen bestehen⸗ den zu erheben, haben Wir im vertragsmäßigen Wege eine Abände⸗ rung der entgegenstehenden Bestimmungen der Zoll⸗Vereins⸗Verträge dahin veranlaßt, daß, wenn von Corporationen, Privat⸗Personen oder auf Actien Chausseen angelegt werden, welche nur Nebenstraßen bil⸗ den oder nur lokale Verbindungen einzelner Ortschaften oder Gegen⸗ den mit größeren Städten oder den eigentlichen Haupthandelsstraßen bezwecken, ein höheres Chausseegeld bewilligt werden kann, welches jedoch nach den gewöhnlichen Herstellungs⸗ und Unterhaltungs⸗Kosten, ein⸗ schließlich der landüblichen Zinsen des Anlage⸗Kapitals, zu bewessen ist. (Aufhebungdes Pflastergeldes in den Chausseelinien.) 30. Was die in Anregung gebrachte Aufhebung der Thbor⸗ und Pflastergelder und ähnlicher Abgaben auf chaussirten und mit Chaussee⸗ geld belegten Straßen betrifft, so ist jetzt, nachdem durch Unsere Ver⸗ ordnung vom 16. Juni v. J. die Grundsätze festgestellt sind, nach welchen die Ablösung der bisher auf den Hauptstraßen für Rechnung 1 von Gemeinden und Privaten bestehenden Rebenerhebungen erfojgen soll, das Haupt⸗Hinderniß beseitigt, welches der Vollzichung der dar⸗ auf sich beziehenden Bestimmungen der Zoll⸗Vereins⸗Verträge bisher entgegenstand, und wird die vollständige Ausführung der erlassenen ge⸗ setzlichen Bestimmungen ohne Zeitverlust erfolgen. dr (Chaussee⸗Bau von Beckum nach Stromberg.) 31. Die Straße von Stromberg über Beckum nach Hamm unter die ö straßen aufzunehmen, können Wir Uns nicht bewogen 8g Straße ist für den Handel und inneren. Verkehr nicht von der Be⸗ deutung, daß sich die Verwendung der erforderlichen ansehnlichen Summe, um sie vollständig in den Zustand einer Chaussee zu ver⸗

it Rücksi f Beschränktheit der

etzen und darin zu erhalten, mit Rücksicht auf die, 8 rechtfertigen lassen. Die Zuschüͤsse, 9 e und neuerlich für diesen Wegebau 28 bnr EStse . baben den Zweck gehabt, die Schwierigkeiten bei 2 e. in dortiger Gegend für die Gemeinden zu erleich ; bee dee Abcht vorgewaltet, die Unterhaltung nach

je Staatskasse zu übernehmen. 8 beendigtemn en heeglingbaufer Wegebau⸗ onds.) 32. Bei dem Autrage, für den Wegebau in dem Veste Recklinghausen einen besonderen Fonds von 3789 Rtbhlr. jährlich auszusetzen, wird von der Voraussetzung ausgegangen, daß von den Zwölf Schatzungen, mit deren Betrage das Vest Recklinghausen im Jahre 1829 in die Grund⸗

steuer⸗Gemeinschaft mit den übrigen Theilen der westlichen Provinzen

ist, eine Schatzung lediglich zur Unterhaltung der durch fingetrzamn athell führenden drei Hauptstraßen auferlegt und bestimmt zewesen sev. Dieser Voraussetzung steht aber das in Bezug genom⸗ mene Kurkölnische Reskript vom 29. April 1783 entgegen, indem dar⸗ nach der fortlaufende Unterhaltung jener drei Hauptstra⸗ ßen durch ein zu erhebendes Wegegeld gebildet werden sollte und die⸗

fem Fonds nicht jährlich eine Schatzung, sondern nur der