manicarum medii aevi ed. G. H. Pertz, Tom. 4. P. 2. pag. 2.) der sogenannten Verordnung vom Römerzug (Coustitutio de expeditione Komsna) aller bistorische Werth abgesprochen wird. Nach dem Da⸗ fürhalten des Berichterstatters wird durch diese Gründe höchstens dargethan, daß von den drei Abschriften des Gesetzes, die man bis jetzt tennt, die in einem Koder der Abtei Chiemsee enthaltene, um das Jahr 1190 geschriebene, die älteste sey und die beiden an⸗ deren den Text aus dieser entnommen haben dürften. Daß aber der Schreiber jener Handschrift auch der Konzipient einer ein erdichteten Urkunde seyn müsse, überhaupt diese nur erst
im 12ten Jahrhundert abgefaßt sevn könne, steht mit deren Inhalt im Widerspruch; auch laͤst sich die Absicht einer Taͤuschung bei deren Abfassung nur darauf beziehen, daß Bestimmungen, welche entschieden seit dem Anfange des IIien Jahrbunderts in Kraft waren, für Ka⸗ olingische ausgegeben wurden. Der historische Werth des Inhalts wird daher nach der Ansicht des Berichterstatters durch jene Gründe nicht geschwächt; die Enistehung des Dokuments aber wird durch die in den „Monumenten“ mitgetheilten Thatsachen nicht mehr aufgeklärt, als sie es bisher war. Ferner theilte Herr Böckh eine Entdeckung es Herrn Dr. Franz auf dem Gebiete der Griechischen Epigraphik mit. Es ist bekannt, daß eine Abschrift des vom Kaiser Augustus interlassenen Verzeichnisses seiner Thaten (Sucton. Aug. fin.) in den diesem Kaiser geweihten Tempel in Ancyra übergegangen ist. Ent⸗ deckt wurde dies Monnment (Monumentum Ancyranum) im Jahre 1554 und LThishull hat es in seinen Asiatischen Alteribümern am vollständigsten herausgegeben. Ju Appollonia in Pisidiew (jetzt Olu⸗ burlu) hatte Arundell drei Griechische Fragmente gefunden, von denen jedes die Spuren einer durch größere Buchstaben ausgezeichneten lleberschrift enthält (Discov. in Asia minor. Vol. II. pag. 426). Wäh⸗ rend der Konstituirung des Textes bemerkte Dr. Franz, daß diefe Fragmente ein Theil des Monumentum Aneyranum seyen. Sie fallen auf den Anfang und die Mitte des Lateinischen Originals, während die bei Porocke zum Schlusse derselben gehören. Wahrscheinlich ist es, daß die Griechische Uebersetzung des genannten Monuments in Apol⸗ lonia dieselbe Luelle mit der in Ancvra habe. Es ist als sicher an⸗ zunehmen, daß das Monument bald nach dem Tode des Angustus und bei Lebzeiten der Livia gesetzt worden ist. — In der Gesammt⸗ sitzung der Akademie am 13. Juni las Herr von Olfers die erste Abtheilung seiner Beiträge zur Paläontologie und ihrer Geschichte, hauptsächlich aus chinesischen Quellen, nämlich: von den Ueberresten vorweltlicher Riesenthiere in den Alluvionen. Es wurde die Verbindung der noch jetzt vorhandenen Ost⸗Asiatischen Sagen vom Mamont, dem vorweltlichen Riesen⸗Elephanten, mit den späteren Nachrichten Chinesischer Schriftsteller, namentlich des Tu⸗-li⸗shin und des Kaisers Sching⸗tsu (Kanghi) nachgewiesen und endlich gezeigt: 1) daß die älteren Werke der Chinesen bis zum Anfange des 18ten Jahrhunderts von dem Mamont nichts wissen; 2) daß die Chinesi⸗ schen Ramen: Fen⸗syhü, Yn⸗shü, Ki⸗shü ganz andere Thiere bezeich⸗
nen und von den vorgenannten Schriftstellern nur vergleichung
auf den Mamont angewendet werden. Aus den angeführten Stellen der Chinesischen Encyklopädieen, hauptsächlich des Pen⸗zao, über Dra⸗ chenknochen (Lunz⸗ku) ergiebt sich, daß auf dem linken fer des Hoang⸗ bo (gelben Flusses), wo er die Provinz Schansi begränzt, bis zu dem Orte hin, wo er sich bei der Drachenpforte (Lung⸗men) durch das Ge⸗ birge einen Weg bahnt, im aufgeschwemmten Lande und in Höhlen sich fossile Knochen von größeren Thiereu (vorzüglich auch von Hir⸗ schen?) finden. — In der Gesammtsitzung der Akademie am 20. Juni las Herr Panofka über eiuige antike Weihgeschenke und die Bezie⸗ hungen ihrer Geber zu den Orten ihrer Bestimmung. — In Bezug auf die im Jahre 1836 gegebene Preisfrage der phosikalisch⸗mathema⸗ tischen Klaffe, betreffend die Auflosung der numerischen Gleichungen, hatte die Klasse den Antrag gemacht, dem Herrn Professor Gräffe in Zürich für die in seiner Druckschrift: die Auflösung der höheren nu⸗ merischen Gleichungen, als Beantwortung einer von der Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin aufgestellten Preisfrage, Zürich, 1837, enthaltene neue Methode die Hälfte des sowohl im vorigen Jahre, als auch in dem gegenwärtigen, bei verlängertem Termine nicht er⸗ theilten Preises als Anerkennung seines Verdienstes um diese Aufgabe zu bewilligen. Jn dieser Sitzung wurde die Genehmigung dieses Antrages von Seiten des hohen Ministerinms der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vorgelegt. Eine gleiche Ge⸗ nehmigung erfolgte in Bezug auf den früheren Antrag, dem Mitgliede der Afademie, Herr Graff, die Summe von 200 Thalern als Unter⸗ stützung zur Herausgabe seines althochdentschen Sprachschatzes für das Jahr 1839 zu bewilligen. — In der Sitzung der phosikalisch⸗mathematischen Klasse am 24. Juri las Herr Kunth über die Blüthenbildung der Gattung Roxbürgia und Bemerkungen über die Familie der Pipera⸗ ceen. — In der Gesammt⸗Sitzung der Akademie am 27. Junt las Herr Bopp über den Zusammenhang des Litthauischen Imperativs ünd Konjunktios mit dem Sanskritischen Prekativ und Griechischen Optativ des zweiten Avrists.
Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am 20. Juli. Abgang — Feitdauer— Abgang Zeitdauer
von um uhr St M. St. M. 40
Berlin Berlin 38 59
Berlin 1 Potsdam 12 Berlin 1 4A1 [Potsdam 4
von um Uhr Mrg. 1 v
Mitt. Nm. Abds.
35 44 41 40
Potsdam 5 Potsdam 82
Berlin 40 Potsdam 8 49 Berlin A4 Potsdam 9 ½ » 159 Die letzte Fahrt von Berlin und die erste von Potsdam mit Pferden.
1 us wärtig vG“ Amsterdam, 17. Juli.
Niederl. wirkl. Schuld 54 1. 5 % do. 102 %¼ Span. 18 ¾. Passive —. Ausg. Sch. —. Linsl. — Pram. Sch. 123 ½. Poln. —. Oesterr. Met. —.
Hamburg, 19. Juli.
Bank-Actien 1522. Engl. Kuss. 107 ⁄1₰.
London, 16. Juli.
Cons. 3 % 91 9[. Belg. 102 4. Neue Anl. 19 ⅛. Passive 4 ¼- Ausg. Sch. 8 1. 2 ½½ % Holl. 54 ¾. 5 % 103 ½. 5 % Port. 34 2. do. 3 % 21 ¾. Engl. Russ. 114. Bras. 78. Columb. 32 %¾. Mer. 26 ½. Peru 18. Chili 37 ½. b
Paris, 16. Juli.
5 % Kente fin cour. 111. 65. 3 % fin cour. 79. 59. 5 % Neap. au comp. 99 80. 5 % Span. Rente 19 ⁄½. Passive 4 ¼. 3 % Port. — Wien, 16. Juli.
5 % Met. 107 3⁄¾. 4 % 101 1 1.. 3 % 82 ½. 2 ½2 % 66 ¾. 1 % 255⁄1 6 Bank-Actien 1528. Aul. de 1834 135 ⁄¾⅞. de 1839 108 ⁄1.
2. Kanz-Bill. 27. 1 Preuss.
Koͤnigliche Schauspiele.
Montag, 22. Juli. Im Schauspielhause. Zum erstenmale wiederholt: Der beste Arzt, Schauspiel in 4 Abth., von Franz Fels. Hierauf: Drei Frauen und keine, Lustspiel in 1 Akt, von G. Kettel. 1
Dienstag, 23. Juli. Im Schauspielhause: Preciosa, Schau⸗ spiel mit Gesang und Tanz in 4 Abth., von P. A. Wolff, Musik von C. M. von Weber. (Dlle. Lilla Loͤwe: Preciosa, als Gastrolle. Herr von Heidewaldt: Don Alonzo, als letzte
Gastrolle.) Im Schauspielhause. Auf Begeh⸗
Mittwoch, 24. Juli. S ren: Die Lebensmuͤden, Lustspiel in 5 Abth., von E. Raupach.
. Koͤnigstaͤdtisches Theater. 8
Montag, 22. Juli. Der Varbier von Sevilla. Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini.
Dienstag, 23. Juli. Der Alpenkoͤnig und der Menschen⸗ feind. Großes romantisch⸗komisches Original⸗Zauberspiel mit Gesang in 3 Akten, von Ferdinand Raimund. (Dlle. Eichbaum: Lieschen. Herr Plock: Habakuk.)
Verantwortlicher Redacteur Arnold. Gedruckt bei A. W. Hayn.
Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Pre
“ 8 1“ Bekanntmachungen
Teeeeem a.
Niachstehend benannte Personen:
1¹) der Schuhmacher⸗Geselle Martin Burchardt, wel⸗ cher im Jahre 1788 auf die Wanderschaft gegangen;
2) der Peter Steinmann, Sohn der Einwohner Christian und Elisabeth, geb. Finger⸗Steinmann⸗ schen Eheleute aus Borowno, welcher im Jahre
8 1817 von Rosnowo nach Schwetz gegangen;
3) der Johann Christian Schwenk, welcher sich im Jahre 1815 oder 1816 von Friedrichsbruch entfernt;
4) die unverehelichte Eva Kornacka, welche vor circa 30 Jahren zur Untersuchung gezogen und nach Thorn abgeführt worden;
5) die Euphrosine Urban, welche im Jahre 1820 den obervormundschaftlichen Consens zur Verheirathung mit dem Einsassen Carl Uckermann in Ostromecko erhalten hat;
6) die Geschwister David und Elisabeth Fanslau, welche sich vor etwa 28 Jahren aus der Gegend von Culm entfernt haben;
7) die Gottliebe, geborne Ochner, verehelichte Nico⸗
erwarten.
In Folge des
Reenistratur desselben, schriftlich oder persönlich, binnen 9 Monaten, vom ersten Abdruck dieser Bekanntmachung angerechnet, spätestens aber in termino den 9. Mai 1840 zu melden und daselbst weitere Anweisung zu
Geschieht dies nicht, d genannten Personen für todt erklärt und ihr zurück⸗ gelassenes Vermögen ihren Erben ausgehändigt werden.
Trebnitz, den 30. Juni 1839.
Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
NMothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 15. Juni 1839.
Das in der Müblenstraße Nr. 70 und 71 belegene Grundstück des Maschinenbauer Giron, tarxirt zu 10,737 Thlr. 20 sgr. 6 pf., soll
am 14. Februar 1840, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
heute über das Vermögen der hiesigen
bereits aufgetretene und legitimirte diejenigen, welche erscheinen und sich
gehändigt werden wird.
so werden die zu Nr. 1 und 2
denn 5. Skekbber
zu Annahme künftiger gerichtlicher
bestellen. Herzogl.
Edik IalSaudn
Vormittags 11 Uhr, Daniel Heinrich Ziegenmeper,
Taxe und
mever, wird auf den
üßischen Staaten.
die rechtmäßigen Erben des betreffenden Abwesenden werden angenommen und ihnen dessen Vermögen aus⸗ Zugleich wird Termin zu Eröffnung des Präklusiv⸗Bescheides auf
hiermit anberaumt und die Vorgeladenen angewiesen, Verfügungen Be⸗ vollmächtigte am Sitze der unterzeichneten Behörde zu Meiningen, den 4. Juli 183909. Kreis⸗ und Stadtgericht. Schmid.
In Sachen des Brauers und Oekonomen Johann Imploranten, wider den Advofaten Laugenheim I. hierselbst, als Kurator⸗ des abmesenden August Ferdinand Ziegenmevper, Implora⸗ ten, wegen Todes-Erklärung des abwesenden Ziegen⸗ Antrag des Imploranten der abwesende August Ferdinand Ziegenmeyer, Sohn des weiland Opfermanns Johann Christoph Ziegenmever
lienbuch für alle Stände um so mehr empfohlen werden kann, da dasselbe eine Auswahl von mehre⸗ ren hundert Aufsätzen, Auszügen und Gedichten aus den besten Deutschen klassischen Prosaikern und Dichtern enthält, der dritte Kursus gan be⸗ sonders auch für Erwachsene geeignet und die Aus⸗ stattung des Werks eben so anständig als der Preis ungemein billig ist.
Ferner ist in demselben Verlage so eben als An⸗ hang zum ersten Kursusdieses Lesebuches erschienen: Vorschule Deutscher Styluͤbungen von H. Th. E. Schröder,
Rektor des Progymnasiums Otterndorf. Dieses neue Lehrbuch ist zunächst dazu bestimmt, in Verbindung mit dem Oltroggeschen Lesebuche die Lücke auszufüllen, die sich im Deutschen Lehrganze zwischen dem ersten elementarischen Unterricht und den eigenen stylischen Darstellungen fin⸗ det, und zwar auf eine Weise, die sowohl Schülern als Lehrern ihre Arbeiten auf dieser Stufe leichter, angenehmer und erfolgreicher macht, als nach
der gewöhnlichen Methode.
Extrahent, oder legitimiren, für
1840
nng.
laus Weber, welche vor etwa 24 Jahren nach Rußland verzogen;
8) der Johann Wevber, welcher im Jahre 1812 oder 1813 in der Absicht, sich in Bessarabien anzusie⸗ deln, weggegangen,
welche seit den angegebenen Zeitpunkten keine weitere
Nachricht von ihrem Leben oder Aufenthalt gegeben
haben, so wie deren etwanige unbekannte Erben und
Erbnehmer, werden hierdurch aufgefordert, schon vor
ber oder im Termine
den 7. Oktober 1839, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herrn Kammergerichts⸗Assessor Petri im Ge⸗
richtshause hierselbst sich entweder persoönlich oder schrift⸗ lich zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben oder in deren Ermangelung dem Fiskus zugesprochen und ver⸗
abfolgt werden wird. 8
Culm, den 2. November 1838. 8 Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 1 Westphal.
OHeffentliche Bekanntmachung.
Königl. Land⸗ u. Stadtgericht zu Hirschberg. Auf der sub Nr. 25 zu Cunnersdorff belegenen, der verehelichten Oberst⸗Lieutenant v. Becker, geb. v. Jena, ehörigen Besitzung ist sub Rubrica III. folgender Zermerk eingetragen: „Das Vermögen der Carpzow⸗ schen Kinder Johanne Friederike und Christian Traugott, welches zufolge der Vormundschafts⸗Akten 11,175 Thlr. 24 sgr. 6 pf. beträgt, vide Carpzowschen Erbrezeß vom 22. Januar 1756 und Protokoll vom 23sten ejd., in⸗ gleichen Decretum ad intabulandum den 11. Martii 1772. Kolonne Löschungen: bis auf 2000 Thlr. für die Johanne Friederike und 6237 Thlr. 27 sgr. 3 pf. für den Christian Traugott quittirt und abgeschrieben, vide Pr. 11. September 1772, ingl. V. Akta bis auf 662 Thlr. kassirt, vide Pr. vom 23. Mai 1777.“ Da der Aufenthalt der Geschwister Carpzow unbekannt ist, so werden dieselben oder ihre Erben, Cessionarien oder
sonstige Rechts⸗Rachsolger ad terminum den 23. September c., Vormittags 9 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Auskult. Fiedler in unser Gerichts⸗Lokal vorgeladen, um ihre Ansprüche anzubringen und resp. nachzuweisen, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt und die Post auf Antrag der Be⸗ sitzerin gelöscht werden wird.
Ediktal⸗Citation. Nachstehend genannte Personen: 1) der Buchbinder August Gagé, zuletzt in Trebuitz, 2) der Töpfergesell Johann Friedrich Niegisch, auch
Riegsch, zuletzt in Stroppen wohnhaft,
gen an die gedachte Witwe Baerling und
gehörig
Kaufmanns⸗Witwe Baerling erkannten formellen Kon⸗ kurses werden zum Zweck der Ermittelung und Fest⸗ stellung des Passivstandes alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderun⸗ ihre Ver⸗ mögensmasse, namentlich auch an das dazu gehörige, an der Laugenstraße sub Nr. 16 belegene Wohnhaus c. p. zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche in den Terminen vom 19. Juli oder am 9. und 20. August d. J., Morgens 10 Uhr, 3
anzumelden und nachzuweisen, bei Strafe, daß sie sonst durch die am 20. September d. J. zu erlassende Präklusiv⸗Erkenntniß damit von der jetzt vorhandenen Masse für immer werden ausges plossen und abgewiesen werden. Zugleich werden sämmtliche Glänbiger geladen, sich im ersten Liquidations⸗Termine über die die Masse betreffenden Gegenstände zu äußern, und wird den Abwesenden von ihnen zue elec⸗ sofort gehörig in⸗ struirte Prokuratoren ad Acta zu bestellen, eo sub praejudicio des Gebundensevns an den Beschluß der anwesenden Mehrheit der Gläubiger und resp. ihrer Nichtzuziehung zu den Vorkommenheiten bei Reguli⸗ rung dieser Debit⸗Augelegenheit. Datum Greifswald, den 20. Juni 1839.
Direktor und Assessores des Stadtgerichts.
(L. S.) Dr. Hoefer.
Georg Friedrich Weißenseel, geboren hierselbst den 8. Junt 1784, ein Sohn des Joh. Caspar Friedrich Wäßenseel und der Marie Christiane, gebornen Carl, welcher im Jahre 1812 den Feldzug nach Rußland unter dem hiesigen Militar mitgemacht hat und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenihalte nichts hat höken lassen, bei dem daher die gesetzliche Vermu⸗ thung des Todes eingetreten ist, so wie die Erben des Georg Friedrich Weißenseel und alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an das Vermö⸗ gen dieses Abwesenden zu haben glauben, werden auf den Antrag des Herrn Justizraths Bartenstein hier⸗ selbst, als Vormund des Heinrich Weißenseel, eines Sohnes des Georg Friedrich Weißenseel, hierdurch öf⸗ fentlich geladen,
den 6. September 1840 vor unterzeichneter Behörde zu erscheinen, ihre An⸗ sprüche gehörig anzumelden, und zwar der abwesende Georg Friedrich Weißenseel in Person, um sein in un⸗ gefähr 2000 Fl. Rh. bestchendes Vermögen in Empfang zu nehmen; diejenigen aber, welche daran Erb⸗ und sonstige Ansprüche zu haben glauben, um solche nach⸗ zuweisen, oder zu gewärtigen, daß Gerichtswegen der enannte Abwesende für todt wird erklärt und sein Permögen als vererbt angesehen und behandelt werden
so wie die von ihnen etwa zurückgelassenen unbekann⸗ en Erben und Erbnehmer, werden hiermit Shgte⸗. ert, sich bei dem unterzeichneten Gericht oder in der
wird, die nicht erscheinenden übrigen Interessenten aber mit ihren Erb⸗ und sonstigen Anspruͤchen werden aus⸗ geschlossen und derselben verlustig werden erachtet, der
zu Rantheim, geboren den 1. August 1756, hierdurch edictaliter citirt, in dem auf den 3. Dezember d. J., Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Kreisgerichte hierselbst anberaumten Termine zu erscheinen und sich gehörig zu legitimiren, und zwar unter dem Rechts⸗Nachtheile, daß derselbe im Falle des Ausbleibens für todt erklärt und über dessen Vermögen den Rechten gemäß verfügt werden wird. Zugleich werden alle diejenigen, welche an das Ver⸗ mögen des Abwesenden Erb⸗ oder sonstige Ausprüche zu haben vermeinen, edictaliter vorgeladen, solche in jenem Termine bei Strafe des Ausschlusses zu liqui- diren und so viel thunlich zu bescheinigen. Gegeben: Braunschweig, den 25. Mai 1839.
Herzogliches Kreisgericht.
W. Henke.
Literarische Anzeigen.
Neues Elementar⸗Lesebuch von C. Oltrogge. Hannover, im Verlage der Hahnschen Hof⸗Buch⸗ handlung hat so eben die Presse verlassen und ist bei E. S. Mittler in Berlin (Stechbahn Nr. 3), so wie in dessen Handlungen zu Posen und Bromberg,
vorräthig: ..
Deutsches Lesebuch fuͤr Elementar-Klassen “ von
EgarNg.
Gr. 8vo. 1839. Thir.
Dasselbe bildet zugleich die erste Abtheilung des Ersten Kursus des Deutschen Lesebuches für Schulen von Carl Oltrogge, gr. S8vo., ⁵ Thlr., wovon gleichzeitig eine vierte verbesserte Auflage wie⸗ der erschienen ist.
Der zweite Kursus, gr. 8vo. † Thlr., wurde im vorigen Jahre bereits zum drittenmale neu aufgelegt.
Der Herr Verfasser hat als erfahrener Schulmann ausführlich in seiner sehr beachtungswerthen Vorrede
brauch dieses neuen Hülfsbuchs dargelegt.
Folgende so eben erschienene Werke sind durch die Umerzeichnete zu beziehen:
Dante's göttliche Comödie. Erster Theil: die Hölle. Mit Erläuterungen (von Sr. Kö- nigl. Hoheit dem Prinzen Johann, Her- zog zu Sachsen). Mit Kupfern. Gr. Ato. Pränumerations-Preis 6 ¾ Thlr.
Weisflog, C., Phantasiestücke und Historien. Taschen⸗Ausgabe in 12 Bdn., brosch. Preis 5 Thlr.
Klemm, Dr. G., Italica. Erster Theil: nach ltalien Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Jo- hann, Herzogs zu Sachsen, im Jahre 1838. Gr. S8vo. Brosch. Preis 2 ¾ Thlr.
v. Schubert, G. H., die Urwelt und die Fix⸗ sterne. Zweite umgearbeitete Auflage. Gr. 8vo. Brosch. Preis 1 ¾ Thlr.
Rückert, Friedrich, Brahmanische Erzählungen. 8vo. Geh. Preis 2 Thlr.
Katerkamp, Denkwürdigkeiten aus dem Leben der Fürstin Amalia von Gallitzin. Neue Ausgabe. Gr. 8vo. Geh. Preis 1 ¼ Thlr.
Voßssche Buchhandlung, Charlottenstraße Nr. 25, Ecke der Dorotheenstraße.
in Berlin, unter
Bei Burmeister & Stange allen Buch⸗
den Linden Nr. 22, ist erschienen und in handlungen Deutschlands zu haben:
Neue abgekürzte Form der doppelten Ita⸗
liänischen Buchhaltung und des Ordneus
derkaufmännischen Korrespondenz, welche
um die Schreiberei der einfachen Buchhaltung
Der dritte Kursus, gr. 8vo., kostet 1 Thlr.
(Der Preis für alle 4 Kursus, 123 Bogen in gr. svo. weiß Druckpapier, beträgt also nur 3 Tehlr.
Dieses Deutsche Lesebuch hat wegen der höchst ge⸗ schmackvollen und umsichtigen Auswahl aller seiner stufenweise fortschreitenden Abtheilungen einen so raschen und vielfachen Eingang in zahlreichen Gym⸗ nasien, höheren Bürger⸗, Real⸗ und Töchterschulen und Privat⸗Instituten des In⸗ und Auslandes gefun⸗ den, daß binnen wenigen Jahren schon mehrere neue Auflagen der beiden ersten Kursus er⸗ forderlich wurden und der verdiente Herr Herausgeber sich vielseitig aufgefordert sah, unlängst einen dritten Kursus erscheinen zu lassen, jetzt aber das Ganze durch eine neue Abtheilung, welche zum Gebrauch der unteren Klassen noch vor dem ersten Kursus mehrfach gewünscht wurde, nunmehr dergestalt zu ver⸗ vollständigen und abzuschließen, daß das Lesebuch nicht nur in allen Schulklassen und für jedes Jugend⸗ Alter benutzt, sondern he.b als ein wahres Fam
erfordert, dagegen die Uebersicht der bisherigen Form der doppelten Jialjänischen Buchhaltung in einem solchen Grade befördert, daß sie eine täg⸗ liche Bilanz der Geschäftszweige gewährt und die wechselseitige Kontrolle der Bücher verschärft; von J. A. F. Gallus, Rendanten beim Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgerichte zu Havelberg. Berlin, 1839. Gr. Ato. Brosch. Preis 1 Thlr.
Preuß. Cour. deren Dedication Se. Excellenz
Die obige Schrift, dedt der Königlich Preußische Wirkliche Geheime Staats⸗ Mühler, anzunehmen ge⸗
und Justiz⸗Minister, Herr B ruht haben, kann um so mehr mit Recht empfohlen werden, als tüchtige und sachkundige Praktiker ihr Gut⸗ achten dahin abgegeben haben, daß dieselbe den Wunsch, eine neue, kurze Form der doppelten Italtänischen Buchhaltung aufgestellt zu sehen, auf die schlagendste Weise erfüllt. 9
das Nähere über den Plan und den praktischen Ge⸗
Reise-
Berlin, Dienstag den 268sten
“ oggsgages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Prediger Metzner zu Groß⸗Gandern, Reg. Bez. Frankfurt a. d. O., den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Schullehrer Gabriel zu Brzynno bei Neustadt, Reg. Bez. Danzig, das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem kaufmaͤnnischen Magazin⸗Aufseher Krieschell zu Trier die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht.
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruht, den Re⸗ gierungs Rath Meuß zu Frankfurt zum Abtheilungs⸗Dirigen⸗ ten und Ober Regierungs⸗Rath daselbst zu ernennen. 8
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben den bisherigen Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Assessor Rintelen zum Rath beim Koͤnigl. Ober⸗Lan⸗ desgerichte zu Paderborn Allergnaͤdigst ernannt.
Abgereist: Der Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerin⸗ sche Staats⸗Minister Kruͤger, nach Schwerin.
8 8
o
St. Petersburg, 16. Juli. Das Journal de St. Pe⸗ tersbourg meldet: „Am Sonntag, 14. Juli, wurde die Ver⸗ maͤhlung Ihrer Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrstin Maria Nikola⸗ jewna mit Seiner Kaiserl. Hoheit dem Herzog Mayimilian von Leuchtenberg im Winterpalast nach dem mitgetheilten Pro⸗ gramm gefeiert. Um halb drei Uhr Nachmittags wurde durch das Festungs⸗Geschuͤtz und das Laͤuten aller Glocken den Be⸗ wohnern der Hauptstadt das bei dieser Gelegenheit gesungene Te Deum angekuͤndigt. Um halb vier Uhr fand im Palais ein großes Bankett statt, bei welchem die Toaste unter Begleitung von Artilleriesalven ausgebracht wurden. Abends war bal pareé bei Hofe, und die ganze Stadt war erleuchtet.“
äh.
16 Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 17. Juli. Nachdem As Kammer in ihrer gestrigen Sitzung den Gesetz⸗Entwurf uͤber den Generalstab osne erhebliche Eroͤrterung und in der Fassung, wie er aus den Berathungen der Deputirten⸗Kammer hervorgegangen war, angenommen hatte, ging sie heute zur Er⸗ oͤrterung des Gesetz⸗Entwurfes, betreffend die Ausfuͤh⸗ rung des zwischen Frankreich und der Republik Hayti am 12. Februar 1838 abgeschlossenen Traktats, uͤber. Der Marquis von Audiffret erwaͤhnte zuerst, daß die 150 Millionen, welche die Regierung von Hayti sich verpflichtet hatte, den von der Insel vertriebenen Eigenthuͤmern auszuzahlen, in Folge von vielfachen Unterhandlungen auf 60 Millionen herab⸗ gesetzt worden seyen. Sodann unterstuͤtzte er das Amendement der Kommission, welches dahin lautet, daß, im Falle die Zahlung der Entschaͤdigungsgelder verzoͤgert wuͤrde, der Schatz die noͤthigen Vorschuͤsse leisten solle. — Der Finanz⸗Minister protestirte im Namen der Regierung gegen diesen Vorschlag. Die Re⸗ ierung von Hayti habe sich allein verpflichtet, und die Franzoͤ⸗ sische egierung habe sich nur in diese Sache gemischt, um In— teressen, welche ohne diese Vermittelung kein Gehoͤr gefunden haben wuͤrden, zu vertreten. — Im weitern Verlaufe der Er⸗ oͤrterung erhob sich der Baron Mounier zur Unterstuͤtzung des Vorschlages der Kommission; er sagte: Dem strengen Rechte nach, ist das System, zu welchem sich die Regierung bekennt, keinesweges anzugreifen, aber ein maͤchtiges Reich verfaͤhrt nicht nach den engherzigen Bestimmungen des Civilrechts. Das po⸗ litische Recht ist bei weitem großartiger. Es weist die Ruͤcksich⸗ ten der Menschlichkeit, der Wuͤrde und der Schicklichkeit nicht ab, und die Revpraͤsentanten einer großen Nation werden gewiß nicht gemißbilligt werden, wenn sie die⸗ sen Ruͤcksichten nachgeben. Man erwaͤge das Schicksal der Bestimmungen des neuen Traktats, wenn der Schatz diesel⸗ ben nicht durch seine Vermittelung aufrecht erhalt. Die Kolo⸗ nisten haben allen ihren Anspruͤchen gegen das Versprechen ei⸗ ner Schadloshaltung entsagt. Diese Schadloshaltung ist auf die Haͤlfte, vielleicht auf das Viertheil herabgesetzt worden, und sollte dies letzte Viertheil nun ein werthloses Papier, eine An⸗ weisung auf Zahlungen, die nie geleistet werden, seyn?“ — Nach einigen weiteren Bemerkungen des Morquis von Audiffret und des Finanz⸗Ministers wurde die allgemeine Eroͤrterung geschlos⸗ sen. Die Kammer nahm hierauf die vier ersten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes ohne Eroͤrterung an, aber das Amendement, welches die Kommission zum fuͤnften Artikel vorgeschlagen hatte und vermoͤge dessen der Schatz die Garantie des Traktates uͤber⸗ nehmen sollte, veranlaßte eine Debatte, welche bei Abgang der ost noch nicht beendet war.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 16. Juli. der fortgesetzten Eroͤrterung uͤber das Budget des 8 inisteriums des Innern wurde das Gefaͤngnißwesen be⸗ ruͤhrt. — Herr de la Rochefoucauld Liancourt behauptete, vn seyen der Verbrechen gegen Personen weniger gewesen, un 8 wenn man sich uͤber die große Anzahl der Ruͤckfaͤlle beklage, so 660Fg nur, daß das Verbrechen auf einen immer klei⸗ neren 8 von Individuen beschraͤnkt werde. Die Ursache däeser, ge nstigen Veraͤnderung schrieb der Redner der Milderung 88 zu. Hierauf zu den in der letzten Zeit von den
einis ern eingefuͤhrten Veraͤnderungen des Gefaͤngnißwesens uͤbergehend, sagte er: „Der Beschluß des Ministers des Innern hat in den meisten Arbeitshaͤusern Unruhen veranlaßt. Die be⸗ waffnete Macht mußte einschreiten, und eine große Anzahl der
In M
meuterischen Gefangenen in Fesseln legen. Es wurden Ver⸗ setzungen von einem Arbeitshause ins andere vorgenommen, und fast uͤberall wurde die Arbeit eingestellt. Ich will mir nur eine Bemerkung uͤber den ministeriellen Beschiuß erlauben. Derselbe behaͤlt die Theilung des Arbeitsbetrages in drei Theile bei und uͤberweist davon einen dem Staate; das ist eine schimpf⸗ liche Gelderhebung, welche weit schaͤdlicher fuͤr die Gesellschaft als fuͤr den Gefangenen ist.“ Herr Passy entgegnete darauf: „In Frankreich werden die Gefangenen am mildesten behandelt. Freilich sind sie genoͤthigt, zu arbeiten, aber die Arbeiten erschoͤpfen ihre Kraͤfte nicht und werden ihnen bezahlt. Das Drittheil des Lohnes, welchen die Regierung sich vorbe⸗ haͤlt, uͤberweist sie den Unternehmern als Abschlagszahlung. Von den anderen beiden Drittheilen wird das eine zuruͤckge⸗ legt und den Gefangenen beim Austritt aus dem Gefaͤngniß uͤbergeben. Das letzte Drittheil wurde ihnen fruͤher alle Mo⸗ nate ausgezahlt. Das hat aber zu ernstlichen Mißbraͤuchen Anlaß gegeben, denn die Gefangenen vergeudeten das Geld in der Schenke. Uebrigens hat auch der vorige Redner die Unruhen, die stattgefunden haben sollten, sehr uͤbertrieben und nur in Beau⸗ lieu istes zu unruhigen Auftritten gekommen.“ — Zu einer weiteren Eroͤrterung gab das Kapitel uͤber die Zusatz⸗Centimen, welche den Departements bewilligt worden, Anlaß. Herr Béchard griff bei dieser Gelegenheit das Gesetz uͤber den Primair⸗Un⸗ terricht und uͤber die Vicinalwege an und forderte, daß die Ausgaben fuͤr diese beiden Gegenstaͤnde, welche die Departe⸗ ments theilweise zu tragen haben, ganz vom Staate bestritten wuͤrden. Herr Duchaͤtel erwiederte darauf, gerade diese bei⸗ den Gesetze seyen am dringendsten gefordert und am freudigsten aufgenommen worden. Nie sey eine Klage, nie eine Protesta⸗ tion dagegen eingegangen. — Die Kammer ging nicht auf den Antrag des Herrn Béchard ein und beendete dann, ohne erheb⸗ liche Eroͤrterungen, das Budget des Ministeriums des Innern. Es kam nun das des Kriegs⸗Ministeriums an die Reihe. — Auf die Anfrage eines Deputirten erwiederte der Kriegs⸗Minister, daß in der naͤchsten Session der Kammer ein militai⸗ risches Gesetzbuch vorgelegt werden wuͤrde. — Der Praͤsident der Kammer unterbrach sodann die Eroͤrterung, um die Kam⸗ mer zur Feststellung der Tagesordnung fuͤr die naͤchsten Sitzun⸗ gen aufzufordern. — Herr Mermilliod schlug vor, die Berathung des Gesetz⸗Entwurfs uͤber die Verbesserung der Haͤ⸗ fen nach Beendigung des Ausgaben⸗Budgets vorzunehmen. Der Minister der oͤffentlichen Arbeiten unterstuͤtzte die⸗ sen Antrag, welchem die Kammer mit großer Majoritaͤt beitrat. — zu einer sehr lebhaften Eroͤrterung gab noch der Vorschlag des Herrn Lestiboudois, die Eroͤrterung der Zuckerfrage auf die Tagesordnung zu setzen, Anlaß; der Antragsteller motivirte seinen Antrag besonders damit, daß die Regierung die Frage durch eine Ordonnanz entscheiden wuͤrde, wenn die Kammer sie vertagen sollte. — Der Minister des Handels fuͤhlte sich dadurch zu folgender Aeußerung veranlaßt: „Ob eine Ordonnanz noͤthig erscheinen moͤge, gehoͤrt nicht vor das Forum der Kammer, die hier nur die Thatsachen abwarten kann. Die Ueberzeugung des ganzen Kabinets ist, daß man, je nach den Umstaͤnden, eine Ordonnanz erlassen muͤsse. Die Vertagung der Zuckerfrage hat nicht bloß ein lokales Interesse, sondern es kommen dabei auch politische und Staats⸗Ruͤcksichten ins Spiel.“ — Auf wei⸗ tere Interpellationen des Herrn Lestiboudois entgegnete der Justiz⸗Minister: „Man will, daß die Zeit bis zur naͤchsten Session verfließe, ohne daß die Regierung die Mittel anwende, die ihr gesetzlich gestattet sind. Das ist ganz unstatthaft, und wir koͤnnen nur erklaͤren, daß wir zwar fuͤr alle unsere Hand⸗ lungen verantwortlich sind, daß wir aber auch muͤssen frei han⸗ deln koͤnnen, wenn wir verantwortlich seyn sollen.“ — Als die Kammer uͤber diesen Punkt befragt wurde, entschied sie, daß die Zuckerfrage nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden solle. Nach der Angabe des „Journal des Déebats“ erklaͤrten sich von den Ministern Herr Cunin Gridaine, Herr Duchätel, Herr Teste und der General Schneider fuͤr die Vertagung, Herr Dufaure aber dagegen.
Paris, 17. Juli. Der „Moniteur“ meldet, daß der Koͤ⸗ nig und die Koͤnigliche Familie sich am Donnerstag von Neuilly nach Saint⸗Cloud begeben wuͤrden, wo man am naͤchsten Frei⸗ tag der Ankunft des Koͤnigs und der Koͤnigin der Belgier ent⸗ gegensehe.
Dem Vernehmen nach, wird der Herzog von Orleans Paris in den ersten Tagen des August verlassen und sich zu⸗ näͤchst nach Bordeaux begeben. Sodann wuͤrde er sich in Mar⸗ seille nach Algier einschiffen, um die Franzoͤsischen Besitzungen in Afrika zu besichtigen.
Ein hiesiges Blatt will wissen, die Herren Teste und Du⸗ faure haͤtten ihre Entlassung eingereicht.
Es heißt, der Koͤnig werde am naͤchsten Sonntag im Mar⸗ schallssaale die Medaillen austheilen, welche den Fabrikanten, deren Fabrikate auf der letzten Industrie⸗Ausstellung besondere Aufmerksamkeit erregt haben, zuerkannt worden sind.
Die Koͤnigin hat der Kirche zu Algier ein herrliches Bild: Die Verklaͤrung der Jungfrau Maria, geschenkt. Eben so hat der Koͤnig, außer einigen anderen Geschenken, der Kirche ein Gemaͤlde zugesandt, das die Loskaufung der Christen⸗Sklaven im Jahre 1757 darstellt.
Im Univers liest man: „Gestern kam ein junger Mann, in Begleitung des Herrn Dupont, eines der Vertheidiger Bar⸗ beès', zu dem Großsiegelbewahrer, und nachdem er vom Mini⸗ ster die Versicherung empfangen, daß seine Entdeckung ihm durchaus nicht schaden solle, sagte er aus, daß er der Moͤrder des Lieutenants Drouineau sey.“
Man liest im Moniteur Parisien: „Einige Journale berichten, daß 14 Pairs, welche den Verhandlungen des Pro⸗ zesses beiwohnten, das Urtheil nicht unterschrieben haͤtten. Aber diese Pairs sind im Laufe des Prozesses durch Krankheit abge⸗ halten worden, den ferneren Sitzungen beizuwohnen, sie haben also auch das Urtheil nicht unterzeichnen duͤrfen, indem man
hierzu nur befugt ist, wenn man allen Sitzungen beigewohnt hat, und auch bei dem Namensaufrufe zugegen war, der in den geheimen Sitzungen stattfindet.“ DSeit dem Montage sind die Truppen der hiesigen Gar⸗ ison nicht mehr in ihren Kasernen consignirt und die Posten wieder auf ihre gewoͤhnliche Zahl gebracht.
Das Lager zu Fontainebleau wird aus 10,000 Mann und 1000 Pferden bestehen und soll vom 15. August bis zum 15. Oktober dauern. Der Herzog von Nemours, dessen Ruͤck⸗ kehr man gegen Ende des Monats entgegensieht, wird den Oberbefehl uͤber dasselbe uͤbernehmen.
Das Preogramm fuͤr die Julifeste ist schon entworfen. Am 29sten d. M. wird eine große Revuͤe stattfinden. Die Taufe des Grafen von Paris ist wiederum verschoben worden.
Bei dem Zeit⸗Interesse, welches die Abschaffung der To⸗ desstrafe durch die letzten Vorfaͤlle gewonnen hat, bringt ein hiesiges Blatt in Erinnerung, daß durch das Gesetz vom 26. Oktober 1795, welches zugleich den Revolutionsplatz in den Platz de la Concorde umtaufte, die Todesstrafe abgeschafft wor⸗ den war.
Ueber die Forderung des Herrn Béchard, daß die Regie⸗ rung die Ausgaben fuͤr den Primair⸗Unterricht und die Vicinal⸗ Wege allein uͤbernehmen solle, sagt das Journal des Débats: „Die finanziellen Eroͤrterungen des Redners verhuͤllten nur schlecht seine feindselige Gesinnung gegen die Juli⸗Regierung. Man wagt den Primair⸗Unterricht und die Verbesserungen je⸗ der Art, welche die Regierung in der Verwaltung eingefuͤhrt hat, nicht offen anzugreifen; man thut es daher indirekt, indem man sie als eine Last fuͤr die Steuerpflichtigen darstellt. Was liegt aber im Grunde den Steuerpflichtigen daran, ob der Staat oder die Departements die Ausgabe uͤbernehmen? Wird man nicht immer vermittelst der Abgaben von ihnen die noͤthigen Mittel zur Eroͤffnung von Schulen oder Verbesserung der Wege fordern muͤssen? Man mußte also an dem Unterrichte und der Bequemlichkeit des Volkes sparen, oder die von Herrn Bs⸗ chard vorgeschlagene Ersparniß waͤre nur ein leeres Wort. Herr Duchaͤtel hat den Zweck und die Bedeutuug der Aeußerungen des Herrn Bchard sogleich gefaßt und unsere Revolution ge⸗ gen Angriffe in Schutz genommen, die nichts Anderes beweisen, als daß man sich seit neun Jahren eifriger mit dem Interesse des Volkes beschaͤftigt hat, als in den vorangegangenen zwanzig Jahren. So nuͤtzliche und fruchtbare Ausgaben werden dem Lande keinen Schaden bringen.“
Der „Moniteur“ veroͤffentlicht eine Uebersicht des Ertrags der indirekten Steuern waͤhrend der ersten 6 Monate des Jah⸗ res 1839. Dieser zufolge, betrug die Einnahme des ersten Vier⸗ teljahrs 152,493,000 Fr., die des zweiten Vierteljahrs 161,255,000 Fr. Diese Summe uͤbersteigt den Ertrag des ersten Halbjahrs 1838 um 3,906,000 Fr. Die Vermehrung ist vornehmlich auf Rechnung der Salzsteuer und des Tabacks⸗Verkaufs zu setzen. Die Abgabe vom inlaͤndischen Zucker erscheint auf dem Entwurf von 1839 mit 2,094,000 Fr. Andere Arten von Steuern sind dagegen im Abnehmen. Der Ertrag der Douanen und der Schifffahrt z. B. hat in diesem Jahre 2,822,000 Fr. weniger betragen. — Die Presse findet diese Uebersicht wenig befriedi⸗ gend. „Es ergiebt sich daraus“, sagt sie, „ein ansehnliches Defi⸗ zit, das diejenigen, welche die Bedeutung der parlamen⸗ tarischen Verwickelungen im Anfange dieses Jahres zu wuͤr⸗ digen verstanden, nur zu gut vorausgesehen haben. ie drei ersten Monate des Jahres ergeben in Vergleich mit dem vori⸗
en Jahre eine Vermehrung von 4,806,000 Fr. Aber das zweite Vierteljahr zeigt nicht denselben Aufschwung und ist unter dem Ertrage des vorigen Jahres geblieben. Der diesjaͤhrige Mai zeigt gegen das vorige Jahr ein Defizit von 1,090,000 Fr. und der Juni ein Defizit von 1,975,000 Fr. Wenn diese Abnahme lange so fortdauert, so koͤnnen die uͤbelsten Folgen nicht aus⸗ bleiben. Dabei sind noch manche andere Umstaͤnde in Anschla
zu bringen. Die Kolonieen zahlten dem Mutterstaate sährlich 30 Millionen. In diesem Jahre wird der Staat aber sowohl wegen Vertagung der Zuckerfrage, als wegen der freien Zucker⸗ Ausfuhr eine bedeutende Summe einbuͤßen. Die vom „Mo⸗ niteur“ bekannt gemachte Uebersicht ergiebt, daß die Auflage auf den inlaͤndischen Zucker im ersten e. 2,094,000 Fr. eingetragen hat. Fuͤr eine so kuͤmmerliche Summe setzt man also eine Einnahme von 30 Millionen aufs Spiel!“
Man schreibt aus Toulon vom 13ten: „Der Oberst De⸗ larue, den der Kriegs⸗Minister mit einem Auftrage nach Afrika geschickt hatte, ist gestern mit dem „Fulton“ von dort wieder hier eingetroffen, und sogleich nach Paris abgereist. Seine Mission hatte den wichtigen Zweck, zu erfahren, ob das Betra gen Abdel⸗Kader's den Krieg unvermeidlich mache oder nicht.“
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 16. Juli. Graf Warwick, Lord⸗Lieutenant der Graf⸗ schaft Warwick, in welcher die Stadt Birmingham liegt, be⸗ schwerte sich in der heutigen Sitzung, daß er, jener seiner amt⸗ lichen Eigenschaft ungeachtet, gar keine Nachricht von dem dort Vorgefallenen erhalten habe, weder von den Birminghamer Behoͤrden, noch von dem Minister des Innern. Er sehe sich daher genoͤthigt, an den Premier⸗Minister die Frage zu stellen, ob in Birmingham eine hinreichende Anzahl von Polizei⸗Beam⸗ ten aus London sich befinde, und ob andere außerordentliche Maßregeln in hinreichender Ausdehnung getroffen seyen, um Friede und Ordnung aufrecht zu erhalten? Nach den Zeitungs⸗ Berichten muͤsse es als sehr sonderbar erscheinen, daß, aller Vorbereitungen ungeachtet, doch ein so arger Unfug habe statt⸗ finden koͤnnen. Die Chartisten seyen uͤbrigens nichts anderes, als ein Ausfluß der bekannten „Birminghamer politischen Union“, die waͤhrend ihres bereits mehrjaͤhrigen Bestehens sich stets des Schutzes der Regierung zu ruͤhmen gehabt habe, so daß selbst mehrere Magistrats⸗Personen aus den Reihen ihrer Mitglieder genommen worden seyen. Lord Melbourne erklaͤrte nun, daß
die ihm zugegangenen Berichte uͤber die Unruhen im Ganzen