weitere Verbreitung. (Es kostete z. B. eine Relief⸗Karte von Deutsch⸗ u1 land, mit Deutscher Schrift, politischer Eintheilung, Angabe der Pässe 2 und Schiffbarwerdung der Flüsse 18 Rthlr. und eine Erdkugel von 16 Soll Durchmesser mit Deutscher Schrift und mit Graden 16—30 Rthlr.)
Nach vielen muü stspieli rsuchen ist es nun Herrn Kom⸗ ch vielen mühsamen und kostspieligen Vers⸗ E
missions⸗Rath Kummer gelungen, aus einer Pavi
ten darzustellen, welche die Eigenschaften des zügen der Plan⸗Karte vereinigen, rollen lassen. Es werden diese Karten; und dann die Gebirge hineingepreß Schwierigkeiten, indem kein Dr. Werkstätte des Mechanikus formen mit der gehörigen und der unermüdlichen Ausd
Schärfe auszuprägen.
mittel bei dem Unterricht in der Erdkunde zu liefern Bis jetzt sind zwei Karten, N
wünschen übrig läßt. Amerika, fertig und von Europa das Modell. Ueber
keit dieser Karten haben sich bereits die kompetentest Herren Professoren Berghaus, gesprochen, weshalb wir uns jeder weiteren Anprei Die Zabl der Karten ist auf 20 berechnet, und der Preis 20 Sgr. für eine Karte. Man subskribirt in
des Herrn Kommissions⸗Raths Kummer, große Hamburger⸗Straße
Nr. 30.
Reliefs mit den Vor⸗ und sich sogar wie die letzteren auf⸗ uerst in Kupfer gestochen und kolorirt t. Vies letztere machte anfangs die meisten Druck, selbst von 6000 Zentnern in der Rummel, im Stande war, die Gebirgs⸗ Dem Scharfsinn auer des Herrn Verfertigers ist es jedoch gelungen, auch dies Hinderniß zu beseitigen und somit ein Hülfs⸗
Ritter und Zeune, anerkennend aus⸗
Morgens
23. Juli. 6 Uhr. 2 Uhr.
856
Meteorologische Beobachtung. 1 Nachmittags li
1 Liederspiel in 1 Nach einmaliger Komponisten.
Beobachtung.
Abends 10 Uhr.
Luftdruck. Luftwärme Thaupunkt Dunstsaͤttigung Wetter.·.
338,71“ „Par. + 12,60 R. + 10,5 ° R. 87 pCt. Regen. W. Wolkenzug —
60 pCt. heiter. WRNW.
338,21 Par. + 17,30 R. + - 10,90 R.
— W. Tagesmittel: 338,28“ Par. +. 14,
Quellwärme 8,8 0 R. Flußwärme 17,9 0 R. Bodenwärme 14,00 R. Ausdünstung 0,026“ Rh. Niederschlag 0,792“Rh. Waͤrmewechsel +. 17,9 ° — + 11,0°. 1 9 R., + 10,9 9 R.. 81 vCt.
338,22“ “„Par. + 11,690 R. + 11,3 ° R. 96 pCt. heiter. W.
Perrin,
Sonntag, Die Stumme v
WNW.
,das nichts zu ord⸗ und Süd⸗ die Brauchbar⸗ en Richter, die
Niederl. wirkl. Schuld 55. Span. 18 ⁄1. Passive —. Präm. Sch. —. Poln. —.
Antwerpe
sung enthalten. 2 Neue Anl. 18 ½.
Subscriptions⸗ der Wohnung
Zinsl. —.
2 ½ % Holl. 54 ¼. Bank--
Poln. Loose —.
8 .
Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am 2
London
Cons. 3 % 92 ⅛. Ausg. Sch. 8 ½. do. 3 % 22 ¼. Engl. Russ. 1141
3. Juli.
Abgang Abgang
[Zeitdauer 26 ½. Peru 18. Chili 37 ½.
Zeitdauer St. M.
von um Uhr von
um Uhr
Paris, 5 %ẽ Rente üin cour. I11. 85.
M.
39 Potsdam Potsdam Potsdam
Potsdam
Berlin 5 ½ Mrg. Berlin 7 ⸗ Berlin 10 ½ „ Berlin [1 ½ Nm. Berlin 3 „ Berlin 6 „ Berlin [9 ½ Abds.
43 49 42 40
—.
4%
Potsdam 9 ½
83 Mrg. 12 Mitt. Nm. 37 ¹
Konigliche Schauspiele. Donnerstag, 25. Juli. Im Schauspielhause: Donna Diana,
7½ Abds.
Potsdam 8 „ „ 58
45 Wien 42 5 % Met. 107 ⅛.
1 % 25 ⅞1. Bank-Acrien 1521. Anl
Auswärtig Amsterdam, 20. Juli.
5 % do. 102 ½. Kanz-Bill. 27 ⅓.
Ausg.
Oesterr. Met. 104 ¼.
Frankfurc a. Aectien Taunusbahn- Actien 280 ½. Hamburg, S Bank-Actien 1524. Engl. Russ. 1075/7. .19. Juli. Belg. 102 ⁄¾. 2 ½ % Holl. 547⁄1. 5 % 103 ¾.
sin cour. 100. 5 % Span. Rente 19 ½. Passive —.
0/ 7 4 5¼% 101 1/2.
Preise der e Börsen.
1 Akt. Sch. —. Zinsl. —. Preuss. n, 20. Juli. M., 21. Juli. 8 ä 5EEE Adam. Passive 4 ½2.
5 % Port. 35. Mex.
Neue Anl. 19.
à4c. Bras. Columb. 33.
schatzung. 19. Juli. 3 % lin 79. 75. 5 % Neap. 3 % Port. —. 19. Juli.
3 % 821 2. 2 ⁄½ % 59 ¼&.
b hachs 72je 1834 135 ⁄. de 1839 107 1⁄. in 3 Akten
44
Lustspiel in 3 Abth. Hierauf,
zum erstenmale: Er requirirt!
Freitag, 26. Juli. Gedicht in 6 Abth., von Goethe. garethe, als Gastrolle.)
onnabend, 27. der Spion wider Willen, Lustspiel in 2 Abth., nach dem Franzoͤsischen, von L. Schneider. Hierauf: Lustspiel in 1 Akt, von C. Blum.
Musik von Auber. (Dlle.
Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. In Charlottenburg:
Hierauf:
5 Abth., von Schroͤder.
Freitag, 26. Juli. Lustspiel in 4 Akten, nach dem Englischen des Brinsley Sheridan frei nachgebildet, von G. H. Liebenau. Vorher: Die Brand⸗ Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue.
Sonnabend, 27. athletische Vorstellung in 3 Abth. Vorher, Paris in Pom⸗ mern, Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von L. Angely.
Sonntag, 28. Juli. Der Tyroler Wastel. Komische Oper Musik von Haibel. (Neu einstudirt.)
Akt, von L. Schneider.
Im Opernhause: Faust, dramatisches (Dlle. Lilla Loͤwe: Mar⸗
Michel
1 Musik von mehreren
Juli. Im Schauspielhause:
Die Maͤntel,
28. Juli. Im Ovpernhause. Auf Begehren: on Portici, große Oper in 5 Abth., mit Ballet. Lilla Loͤwe: Fenela, als Gastrolle.) Ein Platz in den Logen des ersten ꝛc.
Die schelmische Graͤfin, Lustspiel in Das Blatt hat sich gewendet, Lustspiel in
Plaͤtze:
oͤnigstädtisches Theater.
Donnerstag, 25. Juli. Der Brauer von Preston. Komische Oper in 3 Akten, nach dem Franzoͤsischen der Herren Leuven und Brunswick, vom Freiherrn von Lichtenstein.
Musik von
Zum erstenmale: Die Nebenbuhler.
Juli. Einundzwanzigste große akrobatisch⸗
Verantwortlicher Redacteur Arnold.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
mox axen
mmnü—
Bekanntmachungen.
Kriminalgerichtliche Bekanntmachung.
81DZTnf.
Der unten sianalisirte Partikulier Johann Leo⸗ pold Adolph Friedrich hat sich des Betruges drin⸗ gend verdächtig gemacht und der Haft durch die Flucht sich entzogen. Alle resp. Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes werden dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Friedrich zu vigiliren, im Betretungs⸗ falle aber ihn verhaften und Uebst allen bei ihm vor⸗ gefundenen Geldern, geldwerthen Papieren und sonsti⸗ gen werthvollen Gegenständen an die Gefängniß⸗Exve⸗
ition der hiesigen Stadtvoigtei, Molkenmarkt Nr. 1,
egen sofortige Erstattung der Kosten abliefern zu las⸗ sen. Die verehrlichen Behörden des Auslandes ver⸗ sichern wir unserer Bereitwilligkeit zu allen rechtlichen Gegendiensten.
Beerlin, den 23. Juli 1839. Königl. Kriminalgericht hiesiger Residenz. Signale meut.
Der Partikulier Johann Leopold Adolph Friedrich ist 35 Jahr alt, evangelischen Glaubens, von sehr großer (6 Fuß) und starker Statur, hat brau⸗ nes Haar, freie Stirn, blaue Augen, braune Augen⸗ braunen, gewöhnliche Nase, rundes Kinn, kleinen ‚vollständige Zähne. Besondere Kennzeichen fehlen. Die Kleidung, welche derselbe bei seiner Ent⸗ fernung getragen, kann nicht angegeben werden.
MNothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht Bromberg.
8 Das im Wongrowiecer Kreise belegene adeliche Gut Siedleczko, wozu das Vorwerk Przybyszewo gehört, abgeschätzt auf 26,107 Thlr. 28 sgr. 1 pf. zufolge der nebst Hvpothekenschein in der Registratur einzusehen⸗ den Tare, soll
m 30. September d. J., Vormittags 11 Uhr,
in ordentlicher Gerichtsstelle Theilungs halber sub⸗ hastirt werden.
Die dem Aufenthalt nach unbekannten Real⸗Gläu⸗ biger und Interessenten:
1) die Erden des Adalbert von Miaskowski und sei⸗ ner Ebegattin, gebornen v. Zakrzewska, insbesondere die Balbina von Miaskowska, verehelichte von Koszutska, die Hedwig von Miaskowska und der Mathias von Miaskowsfi, 1u“
2) die unverehelichte von Kalkstein,
3) der George Christoph Viertel,
4) die Johanna Caroline Albertine Viertel, werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufge⸗ sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens
boten, sich bei 2 in diesem Termine zu melden. 8
Subhastations⸗Patent. Das im Wege der Execution zur Subhastation ge stellte, im Rothenburger Kreise der Ober⸗Lausitz gele ene, nach der nebst Hvpothekenschein und Bedingun
gen in unserer Registratur einzusehenden kreisjustiz⸗ räͤthlichen Taxe auf 7379 Thlr. 12 sgr. 6 pf. und nach Abzug der Kosten für Iustandsetzung und für Ver⸗
ollständigung des Inventariums auf 6369 Thlr. 1 sgr.
11 Uhr, auf dem Schlosse hierselbst öffentlich verkauft werden.
pf. abgeschäͤtzte Rittergut Wunscha soll m 21. Dezemberd. J., Bormittags um
Glogau, den 17. Mai 1839. Königl. Ober⸗Landesgericht von Nieder⸗ Schhlesien und der Lausitz. Erster Senat.
Gr. v. Rittberg.
Nothwendiger Verkauf. Land⸗ und Stadtgericht Bütow. Die zu Morgenstern suh Nr. 2 Oel⸗ und Schneidemühle des
Registratur einzusehenden Tarxe, soll — am 3. Dezember c., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Bütow, den 28. April 1839. Köbnigl. Land⸗ und Stadtgericht.
Allgemeiner Anzeiger fuͤr
Bekanntmachung. In dem über das Vermögen des Kaufmanns C. A. Franke hierselbst am 30. März d. J. eröffneten Kon⸗ kurse ist ein Termin zur Anmeldung der Ansprüche aller etwanigen unbekannten Gläubiger auf den 7. Oktober 1839, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Assessor Fürst angesetzt worden. Es werden daher dieselben hierdurch aufge⸗ fordert, sich bis zum Termine schriftlich oder in dem⸗ selben persönlich oder durch gesetzlich zulässige Bevoll⸗ mächtigte, wozu ihnen beim Mangel der Befanntschaft der Herr Justizrath Hirschmeyer, so wie die Herren Justiz⸗Kommissarien Müller I. und Hahn, vorgeschla⸗ gen werden, zu melden, ihre Forderungen, die Art
die Preußischen Staaten.
Erbaltungstrieb angewachsen, aber nicht in dem glei⸗ chen Verhältnisse sind die Versicherungs⸗Mittel fortge⸗ schritten; in Preußen sind diese durch die Ausweisung der Belgischen und Französischen Assekuranz⸗Gesell⸗ schaften, während der letzten Jahre, sogar namhaft
Wegen Mittheilung des Näheren und des hierüber
vorläufig entworfenen Planes wollen sich resp. Käufer an Herrn Advokat Meinhold in Dresden oder “ unterzeichneten Besitzer wenden. 8
Dresden, im Juli 1839. C. E. Werner.
vermindert worden; daraus war ein nicht mehr abzu⸗ weisendes Bedürfniß entstanden, das zu befriedigen Veranlassung und Zweck des heute ins Leben getrete⸗ nen nenen Instituts ist. Seine Erfolge können nicht zweifelhaft seyn, wenn ihm das Zutrauen so freund⸗ lich entgegentritt, als dringend darum gebeten wild. Köln, am 16. Juli 1839.
— .-——
und das Vorzugsrecht derselben anzugeben und die etwa vorhandenen schriftlichen Beweismittel beizubrin⸗ gen, demnächst aber die weitere rechtliche Einieitung der Sache, ausbleibenden Falls zu gewärtigen, daß sie mit ihren Ansprüchen von der Masse werden aus⸗ geschlossen und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläu⸗ biger ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden.
Breslau, den 22. Mai 1839.
Königl. Stadtgericht. II. Abtheilung.
Behrends.
E1Tö Köslnhe Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft, sanctionirt durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 5. März d. J. 1 Grund⸗Kapital: Drei Millionen Thaler Preuß. Cour. Stifter der Gesellschaft:
HH. Johann David Herstatt SalomonOppenheimjun. &Comp.) “ Abraham Schaffhausen in Köln. Seydlitz & Merfkens Johann Heinrich Stein Amschel Mever Freih. v. Rothschild in Frank⸗ Carl Mavyer Freih. v. Rothschild zfurt a. M. Gebrüder v. Rothschild in Paris. 1
Verwaltungs⸗Rath der Gesellschaft: HᷓH. Merkens, Vorsitzender. Kaufmann, Camphausen (Ludolph), Präsident der Königl.
Handelskammer,
Deichmann, Königl. Kommerzien⸗Rath
Banquier, u“
Du Mont (J. M.), Fabrikant,
Engels (Ph.), Kaufmann,
Leiden (D.), Kaufmann,
Oppenheim (Abr.), Banauier, “
Schnitzler, Königl. Kommerzien⸗Rath Banquier,
Ziegler (Heinrich), Banquier, Kamp, Direktor. Neuß, General⸗Inspektor.
getreten. die Absichten der l
strebenden Unternehmens, verbunden
Versicherung Suchenden.
und Medizinal⸗Rath Dr. Kreyßig unterhaltene Samm⸗
san Seltenheiten vorzüglich reich sind, z. B. die Ca⸗ [mellien, Eriken, Epakris, Acacien, Cacteen und Rosen. Es muß aber besonders darauf aufmerk⸗
d. J. versendet und sind in allen Buchhandlungen
mittags von 2 bis 5 Uhr, sollen in dem hiesigen Her⸗ zoglichen Schlosse das bedeutende Waaren⸗Lager neuer
und
Die Wirksamkeit dieser Gesellschaft ist ins Leben Alle ihr een Grunde liegenden Elemente:
rheber und der Leiter des nach möglichster Vervollkommnung und großer Ausbreitung mit der Größe des Grund⸗Kapitals, sind eben so viele Berechtigungen zu Ansprüchen an das Zutrauen der So wie keine derartige Ge⸗ — sellschaft in Deutschland mit den Mitteln der Kölni⸗ b111121n schen Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft ihren
Pinmn Auectlon.
Die ausgezeichnete Sammlung warmer und kalter Gewächshaus⸗Pflanzen des Krevßigschen Gartens in Dresden soll in einzelnen Abtheilungen — zunächst die erstern —
den 19. August 1839 und folgende Tage
in diesem Garten an den Meistbietenden versteigert werden. Es ist hinlänglich bekannt, wie werthvoll diese von dem jüngst verstorbenen Königl. Leibarzt Herrn Hof⸗
lung an sich ist, und wie mauche Abtheilungen darin
sam gemacht werden, daß die Sammlungen der Zwie⸗ bel⸗ und Knollen⸗Gewächse, insbesondere die Gattungen der Amaryllis, Crinum, Pancratium u. , so wie die Orchideae, vielleicht alle Privat⸗Samm⸗ lungen des Kontinents an Reichthum weit übertreffen. Kataloge werden zum Schlusse des Monats Juli
durch die Dresdener Hof⸗Buchhandlung zu haben; in Berlin bei Herrn Afher unter den Linden, in Bres⸗ lau durch die Schulzische Buchhandlung. 3 Portofrei eingehende Bestellungen werden sowehl durch den Unterzeichneten, als auch von dem Gärtner des Krevßigschen Gartens, Herrn Felbel, gewis⸗
senhaft besorgt werden. „ Carl Ernst Heinrich, 1 Königlicher und Raths⸗Auctionator.
Perkaufung.
In Wolfenbüttel, Herzogthum Braunschweig. Am 7. August a. c. und den folgenden Tagen, Rach⸗
lackirter Waaren mit und ohne Gemälde, auch rohes Zinn, Messing, Blech und Papp⸗Waaren der ehema⸗ sigen Eversschen Lackir⸗Fabrik, ferner 50 Stück werth⸗ volle Oelgemälde in vergoldeten Rahmen, verschiedene Kupferstiche, Möbel und VParia öffentlich versteigert werden; das gedruckte Verzeichniß darüber ist bei dem Auctions⸗Gehülfen Herrn Ludewig hierselbst zu er⸗ halten, und es wird noch bemerkt, daß bei den Waa⸗ ren eine Anzahl schöner Original⸗Deosen und unter den Oelgemälden verschiedene Stücke von Peter Neefs, Lorenz Quaglio, C. Werner, Rensch, Schönau und andern Meistern befindlich sind.
Von meinem Grundstück, dem vormals
rHsnageraa
Literarische Anzeigen. Medicinisech-chirurgisch-therapeutisches 11614A*X b 8 Herausgegeben ““ dureb einen Verein von Aerzten. Mit einem Vorworte des Geheimen Medicinal-Raths, Professors Dr. Barez. Von diesem Buche ist nun der Erste Band (Lfg. 1 — 10) vollständig erschienen. — Die rasche, die Er. wartungen um vieles übertreffende Verbreitung die- ses der praktischen Medicin so willkommenen Wer- kes dürfte der beste Beweis für dessen Brauchbar. keit seyn. Die allgemeine Theilnahme, welche das Unternehmen überall findet, ist mir ein Sporn, die Beendigung desselben zu beschieunigen und das Ge- sammtwerk den Abnehmern früher brauchbar zu machen. Das Ganze wird nicht mehr als drei Bände umfassen, der zweite noch in diesem Jahre, der dritte spätestens bis zum 1. Juli nächsten Jah- res beendet seyn. Bestellungen auf die Ausgabe in Bänden oder Hef- ten sind alle Buchbandlongen in den Stand gesetzt, noch zu dem wohlfeilen Pränum.-Preis von- 5 Thlrn. für den Band von mehr als 100 engge- druckten Bogen auszuführen. Vom 1. 0Oktober an tritt für diesen Band aber bestimmt der erhöhte Ladenpreis ein.
Berlin, den 1. Juli 1839. Alexander Duncker.
In Friedrich Volke's Buchhandlung in Wien ist erschienen und bei E. S. Mittler in Berlin (Stechbahn Nr. 3), Posen und Bromberg, zu haben: Lehrbuch des saͤmmtlichen Militairstyls, umfassend den militatrischen Brief⸗, Geschäfts⸗ und Lehrstvl, die kriegsgeschichtliche Schreibart und die militairische Beredtsamkeit, von G. H. Schuster, K. K. Ober⸗Lientenant im 32sten Infanterie⸗Regi⸗ ment Erzherzog Franz Ferdinand von Este, Professor an der Militair⸗Akademie zu Wiener⸗Neustadt.
8vo. Broschirt. Ladenpreis 2 Thlr. Die mebr ausgebreitete Tendenz und der reichhalti⸗ gere Stoff dieses Werkes, des ersten, alle Gattungen des Militairstvls behandelnden, dürfte eben so sehr dessen ausgedehntere Brauchbarkeit verbürgen, als eine zahlreiche Sammlung, theils von ausgearbeiteten, wirk⸗ lichen Fällen des kriegerischen Lebens entnommenen Beispielen, theils von nur entworfenen Aufgaben das⸗ selbe zum Gebrauche für militatrische Bildungs⸗An⸗ stalten und zum Selbstunterrichte eignet.
Bei Aug. Helmich in Bielefeld ist so eben erschit⸗ nen und in allen soliden Buchhandlungen, in Ber⸗ lin und Potsdam in der Stuhrschen Buchhandlung, vorräthig zu haben: 3 Hephaͤstos,
Gräfl. Marolinischen in Dresden⸗Friedrich⸗
belegene Mahl⸗ Mühlenbesitzer Peter Bodtke, abgeschätzt auf 6276 Thlr. 6 sgr. 8 pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der
vervielfältigt; in
Anfang bezeichnet hat, so wird diese auch weder in allgemeiner Mützlichkeit, noch in der strengsten Loyali lät sich überbieten lassen, sondern eben hierin ihre Vorzüglichkeit zu bewähren trachten. Dieselbe versichert im Inlande und im Auslande mobilare und immobilare Gegenstände aller Art⸗ gegen billige fixve Prämien. Die Waarenlager, die Aerndte⸗Produkte und das Vieh sind davon so wenig ausgeschlossen, wie das Ri⸗ siko der Miether und dasjenige der Rekurs⸗Ergreifung der Nachbarn. 8 Die allgemeinen Bedingungen sind klar, rinfach und bestimmt; sie stellen die beiderseitigen Rechte auf die billigste Weise fest. Es ist darin den besten der beste⸗ henden Muster nachgefolgt. Ein gottgesegneter langer Friede hat die materiellen Güter des Lebens und die Productionen des Kunst⸗
stadt, beabsichtige ich einen Theil abzutren⸗ nen und in verschiedenen Parzellen zu ver⸗ kaufen. Dieser, einen Flächenraum von circa 100,000 ¶Ellen umfassende Theil besteht aus einer Gärt⸗ nerei mit Treibhäusern und Mistbeeten, aus Grä⸗ serei, Obstanlagen, starkem Laub⸗ und Na⸗
Stande sich befindenden, theils leicht auszubauenden großen massiven Häusern bebaut und kann unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Bedürf⸗ nisse und Verlangen der Kauflustigen in 8 bis 12 Parzellen getheilt werden, deren eine insbe⸗ soudere, vermöge der bereits vorhandenen Anlagen und Gebäude, bei einem Flächenraume ven circa 42,000 ◻Ellen und einer Fronte von 1345 Ellen nach der Friedrichsstraße, ein schönes Grundstück
fleißes in vorher unberechenbarer Weise vermehrt und fast noch größerem Maße ist der
„
delgehölz, ist bereits mit mehrern, theils in gutem
eine praktisch technüfche Monatsschri r
füͤ⸗ Handwerker, Künstler, Fabrikanten, Kauf⸗ leute, Land⸗ und Hauswirthe, Architekten
Gemeinnützigen,
unter Mitwirkung 8 vieler ausgezeichneter, hochachtbarer Maänner 3 herausgegeben vom
Kommerzien⸗Rath Freytag,
8 lstes Heft, 1 deren bereits früher in der Ankündigung mitgetheilte Tendenz von der Art ist, daß sie dem Gewerbstande im Allgemeinen, so wie Jedem, der sich für denselben interessirt, höchst willkommen seyn muß und demzu⸗ folge auf viele Theilnahme eines verehrlichen Publi⸗
kums gerechte Ansprüche hat. Heften beste⸗ 8—
bilden würde.
Der Preis des Jahrgangs, aus zwölf Hefte hend, beträgt 2 Thlr.
und alle Freunde und Beförderer des
Berlin, Freitag den
Amtliche Nachrichten.
Krotzdes ages.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben die Wahl des Landes⸗Aelte⸗ sten Grafen von Stosch auf Sadewitz und Manze zum Di⸗ rektor der Breslau⸗Briegschen Fuͤrstenthums⸗Landschaft Aller⸗ hoͤchst zu bestaͤtigen geruht.
A
Nh Heolenu.
St. Petersburg, 17. Juli. Nachstehendes ist das gef erwaͤhnte Kaiserliche Manifest in Betreff der Geldverhaͤltnisse und der Ukas uͤber die Errichtung einer Depositen⸗Kasse.
„Von Gottes Gnaden, Wir Nikolaus der Erste, Kaiser und Selbstherrscher aller Reussen ꝛc. ꝛc. ꝛc. Verschiedenartige Verände⸗ rungen, welche die Zeit und die Macht der Umstände in Unsern Geld⸗ Verhältnissen hervorgebracht, hatten nicht bloß zur Folge, daß den Reichsbanko⸗Assignationen, ihrer ursprünglichen Bestimmung zuwider, der Vorrang vor dem Silbergeld, dem eigentlichen Werthzeichen Un⸗ sers Reiches eingeräumt worden, sondern auch, daß weiterhin mannig⸗ faltiges Agio aufgekommen, welches sich zuletzt beinahe in jeder Oert⸗ lichkeit verschieden gestaltet hat. Nachdem Wir uns von der Noth⸗ wendigkeit überzeugt haben, ohne weitern Verzug diesen Schwankungen, welche die Einheit und Uebereinstimmung Unseres Geldsystemes stören und für alle Stände Verluste und Schwierigkeiten mancherlei Art her⸗ vorbringen, ein Ende zu machen, haben Wir, in beständiger Sorgfalt
für das Wohl Unserer treuen Unterthanen für gut erachiet, entschei⸗
dende Maßregeln zur Beseitigung der daraus entstehenden Unbequem⸗ lichkeiten und deren Verhütung in der Zukunft zu ergreifen. Demge⸗ vaͤß und nach spezieller Erwägung aller dabin einschlagenden Fragen 5 Wescherath, verordnen Wir Folgendes: J. Zur Wiederherstellung 1“ des Manifestes des Kaisers Alexander IJ. glorreichen Undenkens, vom 20. Junt 1819, wird von nun an die Russische Silber⸗ münze als Hanpt⸗Zahlmünze bestimmt, und der Silber⸗Rubel nach dessen S. Werth und bestehenden Unter⸗Abtheilungen als gesetzliche und Haupt⸗Münz Einheit des im Reiche kursirenden Gel⸗ fo EWVI welchem gemäß alle Steuern, Abgaben und Gefälle, 8 verschtedenen Zahlungen und etatsmäßigen Ausgaben, zu 11““ ““ übergesetzt werden sollen. II. Indem auf diese die R 87 v. als Haupt⸗Zahlungsmittel aufgestellt wird, bleiben 8.b ei sbanko⸗Assignationen, ihrer ursprünglichen Bestimmung ge⸗ 8 Hülfszeichen des Werthes; wobei ihnen von jetzt au, in B r allemal und für immer ein fester und unveränderlicher Cours u Bezug auf das Silber zugetheitlt wird, und zwar der S Ru⸗ “ Zzwar der Silber⸗Ru⸗ „sowohl sich als allen seinen Unter⸗Abtheilungen d
Rubel fanfzig Kopeken Banko⸗Assignattonen. III. HKech dngein 8 esetzten und unveränderlichen Cours wird es Jedermann folrssh tt. iu Silber oder Assignationen solgende Zahlungen zu machen: a) Alle Steuern und Abgaben an die Krone, die Landes⸗, Gemeinde⸗ und an⸗ dere Lasten der Art, und überbaupt alle von der Krone festgesetzten und ihr zukommenden Zablungen; b) alle Zablungen, die tarweise be⸗ stimmt sind, als z. B. Briefporto, Bezahlung der Postgelder für Salz für die verpachteten Getränke, Stempel⸗Papier, Hässer⸗ Tabacks⸗ bande⸗Rollen u. s. w.; c) alle Zahlungen an die verschiede⸗ nen Kredit-Anstalten des Reichs, die Kollegien der öffent⸗ lichen Fürsorge und Privat⸗Banken, die von der Regierung bestätiat worden. IV. Gleicherweise werden alle etatsmäßigen Ausga⸗ ben, alle Zahlungen der Krone und der Kredit⸗Anstalten, die Prozente für die Reichsschatz⸗Billets und für die in Assignationen ausgestellten Reichsschuldscheine, nach demselben unveränderlichen Cours in Silber oder Assignationen berichtigt werden, je nachdem die eine oder die au⸗ dere Geldsorte sich in den Kassen vorfindet. V. Alle oben bezeichneten Zahlungen und Verausgabungen sind nach dem bestimmten unverän⸗ derlichen Cours vom Tage der Publizirung gegenwärtigen Manifestes an zu bewerkstelligen; doch der Abgaben⸗Cours, welcher in Erwartung ent scheidender Maaßregeln über das Geldwesen für dieses Jahr auf 3 Rubel 60 Kopeken beibehalten worden, hat, als einmal bestätigt, bis zum 1840sten Jabre t, diesem Verhältniß fortzubestehen, und zwar für Steuern, Abgaben und alle die Zahlungen, welche im III. Punkt Litt. a und b benannt worden, eben so wie für alle etatsmäßige und diesen ähnliche vorherbestimmte Ausgaben der Krone. Aus demselben Grunde, und da es der handeltreibenden Klasse nachtheilig wäre, den Zollkurs in der Mitte des Jahres zu verändern, wird solcher auch bis zum Jahre 1840 beibehalten. VI. Alle Berechnungen, Verbindlich⸗ keiten und überhaupt jede Art von Abmachung zwischen der Krone und Privat⸗Personen und dieser mit der Krone, so wie alle Ge⸗ schäfte von Privat⸗Personen unter einander, sind von nun au ein⸗ zig auf Silbermünze zu schließen und abzumachen. Da aber bei der
Größe des Reiches diese Vorschrift nicht sogleich im ganzen Um⸗
fange desselben in Wirksamkeit treten kann, so ist solche in brer
ganzen Kraft nur veom 1. Jannar des Jahres 1840 als verbind⸗ lich gn betrachten, von welcher Zeit an weder die Gerichtsstellen, noch die Makler und Notare, unter ihrer eigenen Verantwortlichfeit, Ab⸗ 1h h Assignationen zur Ausfertigung oder Bekrästigung an⸗ Aefsmen dürfen. Doch mögen alle Zahlungen, sowohl für frühere auf öö als für neue in Silber ausgestellte Abmachungen und EEöö ohne Unterschied, in Silber oder Assignattonen, nach Süts 1n 2en Artikel festgesetzten Cours berichtigt werden, und hat vhh 8ng. ein Recht, die Annahme von Silber oder Aflsignationen
8 Dünterschied nach diesem Cours zu verweigern. VII. Die Norm eben ad. hen aus den Reichs⸗ Kredit⸗Anstalten wird von nun an . füntauf Silber bestimmt, und zwar zu fünfundsiebenzig, sechzig VIII. 1 Rudel Silber auf die männliche Revistonsscele. eröffnen venh Verwechseln der Geldsorten alle möglichen Wege zu gabe ihres Kasses den Kreis⸗Rentereien zur Pflicht gemacht, nach Maß⸗ gemäß Assignarion Bestandes, dem bestimmten Cours von 3 Rub. 50 Kop. wechseln und war sechegen Silber und Silbergegen Assignationen zu ver⸗ ber .be Assiawatse em Verlangenden in eine Hand bis zu 100 Rub Stl⸗ Etrengste 2 nach Verhältniß. IX. Es wird auf das ait des obeng. .. Assignationen irgend einen andern Cours, tionen, auf beide zu Dn beizgulegen, eben so auf Silber und Assigna⸗ gen, oder sich fergeea beg Agio in Form von Prozenten zuzufü⸗ Berechnungsart auf Mü bei neuen Transactionen der sogenannten Börsen so wie alle An uze zu bedienen. Der Wechsel⸗Cours an den u dgl. sind von jetzt S. in den Cours⸗Zetteln, Preis⸗Couranten 2 8 ud demn jetzt an in Silber anzumerken; eine Anseige des
n. 1n süüven. X soll aber in Zukunft an den Börsen gar nicht mehr stattfinden. X. Die Goldmümze wird von der Krone und
S
ern
den Kredit⸗Anstalten um 3 Prozent höher als die Silbermünze verausgabt und angenommen, und zwar der Imperial auf 10 Ru⸗ bel 30 Kopeken, der halhe Imperial auf 5 Rubel 15 Kopeken Silber. XI. Um alle Beeinträchtigungen der Zahluugen in den Krons⸗ Kassen und Kredit⸗Anstaiten zu beseitigen, wird es diesen zur Ver⸗ pflichtung gemacht, bei Zahlungsleistungen keine Russischen Münzen, sowohl von früherem als jetzigem Stempel, unter dem Vorwand zu⸗ rückzuweisen, daß die Stempel nicht mehr deutlich wären, oder es am Gewicht fehle, wenn nur die Zeichnung des Gepräges zu erkennen ist, weshalb denn nur beschnittene, durchlöcherte oder befellte Münzen den Zahlenden zurückzugeben sind. XII. Die jetzt im Umlauf stebhende Kupfermünze hat, bis zu deren Umschlag in Silberwerth, folgender Weise ferner zu kursiren: a) Es werden drei und ein halber Kopeken Kupfer einem Silberkopeken gleichgesteltt (sowohl in Ansehung der Kupfermünzen, welche auf dem Fuß von 36, als der, welche auf dem von 24 Rubel aus dem Pud geschlagen worden). b) Die Kupfer⸗ münze ist in den Kronskassen so wie früher bei den Steuern, Abgaben, Ge⸗ faͤllen und anderen Zahlungen, ohne Einschränkung der Quantität in Zah⸗ lung zu nehmen, doch mit Ausnahme derjenigen Fälle, wo die anzunehmende Menge von Kupfermünze kontraktmäßig bestimmt ist; die Kreditanstal⸗ ten sind nicht verbunden, mehr Kupfermünze als für 10 Rubel Slil⸗ ber anzunehmen; unter Privat⸗Personen hängt aber vie Sache von gemeinsamem Uebereinkommen ab. Gegeben zu St. Petersburg, am 1. (13.) Juli im Jabre des Heils 1839, Unserer Regierung aber im Uaten. Das Original ist Allerhöchsteigenhändig unterzeichnet: Mikolaus.“
llkas an den dirigtrenden Senat.
„Auf die Vorstellung des Finanz⸗Ministers, welche im Reichs⸗Rath erwogen worden, befehlen Wir: Um die leicht beweglichen Werth⸗ zeichen zu vermehren, vom 1. Januar 1840 an bei der Reichs⸗Kom⸗ merz⸗Bank, eine besondere Depositen⸗Kasse für Silbergeld auf fol⸗ gender Grundlage zu errichten. 1. Die Kasse nimmt von Jedem, der es wünscht, Einlagen von Silbergeld Russischen Gepräges zur Auf⸗ bewahrung an. II. Die bei der Depositen Kasse eingetragenen Sum⸗ men werden von der Kasse der Kommerz⸗Bank abgesondert, unantast⸗ bar unter der Verantwortlichkeit dieser Bank und unter der Ober⸗ Aufsicht besonderer Direktoren, welche von dem Conseil des Reichs⸗ Kreditwesens aus seinen Mitgliedern gewählt werden, bewahrt, und kann aus dieser Kasse keine andere Verausgabung stattfinden, als zur Einlösung ihrer Depositen⸗Scheine. III. Gegen die erhaltenen Ein⸗ lagen giebt die Bank Depositen⸗Scheine, unter der Benennung Vil⸗ lets der Depositen⸗Kasse, vorerst im Werth von drei, fünf, zehn und fünf⸗ undzwanzig Silber⸗Rubel; in der Folge aber können, wenn sich der Bedarf äußert, auch Billets von einem, funfzig und hundert Silber⸗Rubel ver⸗ ausgabt werden. IV. Diese Billets werden nach einer besonderen Form an⸗ gefe tigt und mit der Unterschrift des Kollegen des Ober⸗Verwalters der Kommerzbank, eines Direktors und Kassirs, und auf der Rückseite mit einem Auszug über die Grundregeln der Depositenkasse versehen. Der Finanz⸗Minister wird zu seiner Zeit die Muster dieser Billets dem dirigtrenden Senat vorstellen und in alle Ministerien, Ober⸗Ver⸗ waltungen und Kameralhöfe versenden. Auch sind solche bei allen Handelsbörsen anzuschlagen. V. Die Billets der Depositenkasse haben im ganzen Reiche dem Silber gleich und ohne irgend ein Agio zuzirkuliren, und zwar bei allen innerrn Zahlungen und Verbindlichkeiten, sowohl zwischen Privatpersonen mit der Krone, und den Reichs⸗Kredit⸗An⸗ stalten, als auch der Kroue und Kredit⸗Anstalten mit Privatpersonen, so wie dieser letztern unter einander. VI. Sobald Billets der Depo⸗ sitenkasse zurückgebracht werden, erhält der Vorzeiger sogleich und ohne allen Verzug auch ohne irgend einen Abzug für die Verwech⸗ selung uud Aufbewahrung, die ihm zukommende Summe von Sil⸗ dergeld. VII. Die ausgezahlten Billers werden besonders aufbe⸗ wahrt; und wenn solche zum weiteren Umlauf tauglich sind, können sie theils zur Verausgabung gegen neue Einlagen, theils zur Verwech⸗ selung alt gewordener, der Depositen Kasse vorgelegter Billets benntzt werden. VIII. Billets, die mit der Post versandt werden, zahlen die
ewöhnliche Versicherung nach der Summe und das Porto nach dem Hewicht. IX. Auf die Verfälschung dieser Billets werden dieselben Ge⸗ setze angewandt, welche über die Rachmachung von Reichspapieren beste⸗ ben. (Bemerkung. Der Empfang in der Kommerz⸗Bank von edlen Me⸗ tallen in Barren oder Gefäßen, zur Aufbewahrung, besteht nach den darüber geltenden Verfügungen fort.) X. Zur Geschäftsführung der Depo⸗ siren⸗Kasse, wie auch der deponirten edlen Metalle in Barren und Gefäßen (Punkt IX.), wird dei der Kommerzbank eine besondere Ex⸗ pedition der Depositen⸗Kasse errichtet, welche unter der allgemeinen Aufsicht des Ober⸗Verwalters der Bank und unter spezieller Direction seines Kollegen, aus zweien Direktoren, einem älteren und jüngeren und zweien dergleichen von der Kaufmannschaft erwählten, nebst dem erforderlichen Beamten⸗Personal besteht und aus dem Gewinn der Kommerzbauf erhalten wird. Xl. Es wird dem Finanz⸗Minister aufgetra⸗ gen, der Verwaltung der Kredit⸗Kasse die erforderlichen speziellen Instruc⸗ tionen, sowohl über die gehörige innere Einrichtung des Rechnungs⸗ und Kauzleiwesens, als auch die Bewabrung der Kasse und überhaupt über alle Verrichtungen der Expedition, nach dem Beisplel ähnlicher Anordnungen bei andern Kredit⸗Anstalten und nach vorhergehender Vereinbarung mit dem Reichs⸗Controlleur vorzuschreiben, und zu sei⸗ ner Zeit alle getroffenen Anordnungen von dem Conseil der Reichs Kre⸗ dit⸗Anstalten zur Rachricht mitzutheilen. XIlI. Zur Vergewisserung über die Geschäftsführung der Depositen⸗Kasse wird außer der innern Kontrolle noch eine böhere von Seiten des Conseils der Kredit⸗Anstalten be⸗ stimmt, und zur Aufsicht über die unverletzte Aufbewahrung der depo⸗ nirten Summe hat dieses Conseil alljährig aus seiner Mitte einen Deputirten vom Adel und einen andern von der Kaufmannschaft zu erwählen, welche nicht bloß den monatlichen Kassen⸗Revisionen zu assistiren, sondern auch dergleichen unvorhergesehene vorzunehmen ha⸗ hben. Die Operationen der Depositenkasse werden den Rechnungs⸗ Adschlüssen der Kommerzhanf beigefügt. Der diripirende Senat wird nicht ermangeln, zur Erfüllung alles dieses die gehörigen Veranstal⸗ tungen zu treffen. Das Ortginal ist Allerhöchst eigenhändig unter⸗ schrieben. St. Petersburg, den 1. (13.) Juli 1839. —
Mikolans.“
Warschau, 21. Juli. Der General der Kavallerie, Ge⸗ neral⸗Adjutant Graf Vincenz Krasinski, ist nach mehrmonat⸗ lichem Aufenthalte im Auslande vorgestern wieder hier ein⸗ getroffen.
Auf den letzten Warschauer Maͤrkten zahlte man fuͤr Korzez Roggen 8 ⅛¾ Fl., Weizen 24 Fl., Gerste 8 1 Hasfer G ste Fl. “
Frankrei ch. “ Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 19. Juli. err Dufaure verlas mehrere Gesetz⸗Entwuͤrfe, betreffend senbahn von Bordeaux nach der Teste, die von Paris nach Versailles, so wie die Kanalbauten. Hierauf ging die Kammer zur Berathung des Gesetz⸗Entwurfs wegen Eroͤffnung eines
außerordentlichen Kredits von 4 Millionen als Entschaͤdigung fuͤr die durch die Stuͤrme u. s. w. veranlaßten Verluste uͤber. Die Kammer nahm diesen, so wie mehrere andere Gesetz⸗Ent⸗ wuͤrfe, ohne weitere Eroͤrterung an.
8 Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 19. Juli. — Die Kammer stimmte uͤber den von ihr bereits fruͤher eroͤrter⸗ ten Gesetz⸗Entwurf betreffend den Generalstab ab und nahm denselben mit den von der Pairs⸗Kammer beliebten Veraͤnde⸗ rungen an. — Hierauf ging sie zum Budget des Finanz⸗ Ministeriums uͤber. Die 23 ersten Kapitel, welche sich auf die Staatsschuld und die Dotationen beziehen, waren bereits bei Eroͤffnung der Berathung uͤber das Budget angenommen worden, und die Kammer konnte demnach sogleich zu der fuͤr die General⸗Einnehmer ausgesetzten Besoldung uͤbergehen. Bei Eroͤr⸗ terung des Budgets für 1839 hatte die Kammer dieselbe um 456,000 Fr. verkuͤrzt. In dem neuen Budget hatte indessen Herr Lacave⸗ Laplagne, bis auf eine Ersparniß von 44,000 Fr., den fruͤhern Ansatz wieder hergestellt, weil, seiner Ansicht nach, das Interesse des Schatzes unter dieser Reduction leiden muͤsse. Die Gruͤnde des fruͤheren Finanz⸗Ministers hatten bei der Kommission Eingang gefunden, und dieselbe schlug jetzt bloß eine Reduction von 150,000 Fr. vor. — Herr Sevin⸗Mareau beantragte dage⸗ gen die Wiederherstellung der im Budget von 1839 aufgefuͤhr⸗ ten Summe, also ein Ersparniß von 456,000 Fr. — Diesem Antrage widersetzte sich der Finanz⸗Minister anf das lebhaf⸗ teste. Er machte geltend, daß selbst wenn die den General⸗Ein⸗ nahmen ausgesetzte Summe von 5,231,000 Fr. ganz in ihre Taschen floͤsse, dennoch Jeder nur eine mittlere Einnahme von 25,236 Fr. haben wuͤrde; davon sey indeß noch vieles in Abzug zu bringen: Buͤreaukosten, Zinsen. Die General⸗Einnehmer seyen nicht bloß oͤffentliche Beamten, sondern auch Banquiers des Schatzes, und es waͤre daher nicht mehr als billig, daß sie einen angemessenen Gewinn erhielten. Es laͤge dies im Interesse des Schatzes selbst, denn dieselben muͤßten im Stande seyn, augen⸗ blicklichen und ploͤtzlichen Anforderungen zu genuͤgen. Uebrigens belaufe sich die Provision, die ihnen der Schatz bewillige, nur auf ⅛ pCt. Allerdings wuͤrde man auch General⸗Einnehmer fuͤr einen billigeren Preis finden, aber man brauche angesehene Kapitalisten, weil sie, im Falle einer augenblicklichen Verlegen⸗ heit, dem Schatze Vorschuͤsse machen muͤßten. Die Kammer wuͤrdigte die Gruͤnde des Finanz⸗Ministers, verwarf die von Herrn Sevin Mareau beantragte Reduction und nahm das Amendement der Kommission an. Die Kammer ging sodann zu ihrem eigenen Budget uͤber und bewilligte die Ernennung zweier neuen Huissiers. — Als hierauf Herr von Mornay der Kammer bemerklich machte, daß diese Familien⸗Angelegen⸗ heiten der Kammer kein Interesse fuͤr das Publikum haͤtten, verwandelte sich dieselbe in einen geheimen Ausschuß.
Paris, 20. Juli. Der „Moniteur“ meldet die gestern Nachmittag erfolgte Ankunft des Koͤnigs und der Koͤnigin der Belgier zu St. Cloud.
Hussein⸗Chan, außerordentlicher Gesandter des Schachs von Persien, hatte gestern eine Audienz beim Koͤnige.
„Der Minister⸗Rath hat entschieden, daß am 29. Juli eine Musterung der National⸗Garde und der Linien⸗Truppen auf den Elysaͤischen Feldern stattfinden solle. Die Obersten der in Paris garnisonirenden Regimenter haben schon heute vom Generalstabe die betreffenden Instructionen erhalten.
Man bemerkt, daß Lord Granville alle Tage lange Kon⸗ ferenzen mit dem Marschall Soult hat.
Der Herzog von Nemours wird am 26sten d. M. von seiner Reise hier zuruͤckerwartet.
Das Kabinet sen gesonnen seyn, zur Befestigung des Franzoͤsischen Einflusses in Persien einen Gesandten dorthin zu senden. Dem Vernehmen nach, ist der Graf von Sercey, erster Gesandtschafts⸗Secretair am Petersburger Hofe, fuͤr diese Mission ausersehen worden. Im Gefolge der Gesandtschaft werden auch mehrere Offiziere des Generalstabes, Gelehrte und Maler nach Persien gehen.
Herr von Lamartine ist gestern nach den Pyrenaͤen und Herr Guizot nach seinem Landgute in der Normandie abgereist. Herr Packenham hat dem Admiral Baudin einen Brief der Englischen zu Vera⸗Cruz ansaͤßigen Kaufleute uͤbergeben, in welchem diese der Franzoͤsischen Marine fuͤr ihre Aufopferung
8* der in der Stadt ausgebrochenen Feuersbrunst ihren Dank
gen. Barbes erfuhr erst auf dem Wege, welcher Art die Ver⸗ wandlung seiner Strafe sey. Die Ankuͤndigung derselben machte einen tiefen Eindruck auf ihn; doch soll ihm zugleich angekuͤn⸗ digt worden seyn, daß die Galeerenstrafe nicht zur Ausfuͤhrung gebracht werden wuͤrde und daß er sich nur auf ewiges Ge⸗ faͤngniß gefaßt zu machen habe. In der That schlug der Wagen die Richtung nach Mont⸗Saint⸗Michel ein.
Der „Messager“” spricht von einer bevorstehenden Aende⸗ rung im Ministerium der oͤffentlichen Arbeiten. Die General⸗ Direktion der Bruͤcken und Chausseen sollte zu Gunsten des Herrn Legrand wieder hergestellt werden. Zur Entschaͤdigung dafuͤr wuͤrde die Direktion der Civil⸗Bauten vom Ministerium des Innern abgezweigt und zum Ministerium der oͤffentlichen Arbeiten gezogen werden.
Der Munizipalrath von Paris beschaͤftigt sich in diesem Augenblicke mit dem Budget der Hauptstadt, dessen Entwurf ihm von dem Praͤfekten vorgelegt worden ist. Die Kommission hat gefunden, daß der Ertrag der staͤdtischen Steuern, welche am 28. Februar den Anschlag um 400,000 Fr. uͤberstieg, im Monat Juni 850,000 Fr. unter demselben geblieben ist, so daß sich waͤhrend der letzten vier Monate ein Ausfall von 1,250,000 Fr. ergiebt, obgleich die Industrie⸗Ausstellung eine so große Menge von Fremden nach Paris gefuͤhrt hat. Unter diesen Um⸗ saͤnden hat die Kommission, in der Befuͤrchtung, daß das De⸗ fizit fuͤr 1839 auf 2 Millionen steigen wuͤrde, vorgeschlagen die fuͤr das Budget von 1840 zu veranschlagende Einnahme gleich um 2 Millionen geringer anzusetzen.