1839 / 224 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Haus den Kommissarien empfehle, das gemeinschaftlfche Bibel⸗ Lesen einzustellen, welches von den Personen aller Religions⸗ Bekenntnisse als eine Verstuͤmmelung des Wortes Gottes ange⸗ sehen wird. In solchen Schulen soll den Kindern nur von ih⸗ ren Geistlichen oder den dazu bevollmaͤchtigten Personen Reli⸗ gions⸗Unterricht ertheilt werden, und um das Vertrauen von sieben Achteln des Irlaͤndischen Volks, sowohl in Bezug auf den Religions⸗Unterricht als auch in Betreff der unparteiischen Vertheilung der zur Disposition des Unterrichts⸗Kollegiums ge⸗ stellten Fonds zu sichern, ist es wuͤnschenswerth, daß ein von saͤmmtlichen katholischen Praͤlaten in Irland approbrirter katho⸗ kischer Geistlicher dem Unterrichts⸗Kollegium beigegeben wird.“ Obgleich Herr D. Brown bemerkte, daß dies auch die Ansicht des Dr. Mac Hale sey, so fand das Amendement gar keine Unterstützung und mußte zuruͤckgenommen werden. Es ist noch sehr zweifelhaft, ob die Britische Association sich in diesem Jahre wegen der Unruhen in Birmingham wird versammein koͤnnen. Dem Vernehmen nach, hat der dortige Mayor sich dieserhalb an Lord John Russell gewendet. Mit den Arbeiten am Themse⸗Tunnel geht es so rasch vor⸗ aͤrts, daß der Schild jetzt nur noch 15 Fuß von der Niedrig⸗

wasser⸗Marke an der Seite von Middleser entfernt ist. Der Grund ist hier besser, als jemals und das Mauerwerk schreitet

um vier Fuß in der Woche vor, also schneller, als zu irgend einer früͤhern Zeit.

Die Morning Chroniecle enthaͤlt in ihrem letzten Blatte

abermals weitlaͤuftige Betrachtungen uͤber den Stand der Dinge im Orient. „Wir muͤssen“, sagt sie unter Anderem, „den Anhaͤngern Mehmed Ali's die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß sie in ihrer Vertheidigung von seinem Ehrgeiz noch bei weitem uͤbertroffen werden. Waͤhrend sie ihn auf ein kleineres Reich beschraͤnken wollen, dessen Gruͤndung sogar noch ein Gegenstand des Streits ist, strebt er geradezu nach dem Thron und dem ganzen Reich einer der aͤltesten Dynastieen, die es giebt. Auch sind die Plaͤne seines Ehrgeizes sehr konsequent. Mehmed Ali weiß recht gut, daß, wenn er ein unabhaͤn⸗ giger Souverain ist, er ouverain des ganzen Osma⸗ nischen Reichs werden muß. Wir brauchen indeß nicht mehr zu untersuchen, ob es politisch oder moͤglich sey, eine solche Dynastie in der Tuͤrkei zu gruͤnden. Mehmed Ali's

Anspruͤche sind beseitigt; man giebt zu, daß er nicht Sultan

seyn kann. Seine Vertheidiger behaupten, was indeß seine Handlungen, wie sein Charakter widerlegt, daß er nicht nach dem Thron der Osmanen strebe. Sie gestehen, daß er zum

Nachfolger des Sultans nicht geeignet ist, waͤhrend er selbst mit der Rolle eines ersten Ministers desselben nicht zufrieden

seyn wird. „„Mehmed Ali““, sagt der „Courrier frangais“, „„ist zu groß, um der Premier⸗Minister des jungen Sultans zu seyn, und nicht legitim genug, um den Bevoͤlkerungen glei⸗ chen Respekt einzufloͤßen.“ Man schlaͤgt also einen Mittelweg vor. Die erhabenste Stellung und die unumschraͤnkteste Gewalt, die ein Unterthan besitzen kann, sind nicht im Stande, den Ehrgeiz des Pascha zu befriedigen; er muß zum Rang eines Souverains erhoben, und damit dies moͤglich sey, muß das Osmanische Reich zerstuͤckelt werden. Das ist nur eine Zerstuͤk⸗ kelung dem Namen nach, sagt man uns: man wuͤrde dadurch nur im Osten zwei maͤchtige Reiche an die Stelle eines schwa⸗ chen setzen. Macht nur Mehmed Ali zum Koͤnig von Aegypten und Syrien, fuͤgt man hinzu, und nichts ist F und natuͤrlicher, als daß der Sultan und sein

isheriger rebellischer Unterthan treue Freunde seyn werden. Das genannte Franzoͤsische Blatt sagt: „„Es giebt im Osten zwei besondere Gewalten, zwei Nationalitaͤten, zwei Regierun⸗ gen, Aegypten und die Tuͤrkei.““ Wenn aber die Existenz einer besonderen Gewalt oder einer besonderen Regierung hin⸗ reichend ist, die Errichtung eines besonderen Koͤnigreichs zu rechtfertigen, so muͤßte man jedes Paschalik im Reich emanzi⸗ piren. Was sollen wir nun gar unter dem Wort „Nationali⸗ taͤt“ verstehen? Worin besteht denn die besondere Nationalitaͤt Aegyptens? Bilden etwa die zwei Millionen unterdruͤckter Fellah's, welche unter der „civilisirten Verwaltung“ ihres Herrn nur darum nicht zu Grunde gegangen sind, weil die Huͤlfs quel⸗ len des Bodens, den sie bewohnen, im buchstaͤblichen Sinne des Worts, unerschoͤpflich sind, bilden sie die Elemente einer beson⸗ deren Nationalitaäͤt? Nein. Von der Erhebung Aegyptens zu dem Rang eines unabhaͤngigen Koͤnigreichs kann nicht die Rede seyn. Darum eben, sagt man uns weiter, soll Syrien zu Aegypten geschlagen werden. Aber wuͤrde dies die Schwie⸗ rigkeit vermindern? Wuͤrde das neue Reich durch den Besitz Syriens so viel Kraft gewinnen, daß es im Stande waͤre, nicht bloß sich selbst zu erhalten, sondern auch das verwandte Reich fuͤr seinen Verlust zu entschäͤdigen? Diejenigen, welche an der Erhaltung der Tuͤrkei verzweifeln und diese Verzweiflung ist es nur, welche die Idee eines Arabischen Reichs erzeugt hat, glauben, darin besonders einen Beweis ihrer angeborenen Schwaͤche zu sehen, daß ihre Bevoͤlkerung so verschiedenartig ist. Syrien aber, mit seinen Tuͤrken, Juden, Samaritanern, Griechen, Drusen, und Maroniten, mit seiner Syrischen, Lateinischen und anderen schismatischen Kirchen, mit seinen 600,000 Einwohnern, die in eine Menge einzelner Stäͤmme und Horden gespalten sind, das soll die Ergaͤnzung eines Ara⸗ hischen Koͤnigreichs bilden, welches in Verbindung mit dem Koͤnig⸗ reich des Sultans, oder wie wir es sonst nennen sollen, den Absichten Rußlands eine unuͤerwindliche Schranke entgegenzusetzen geeignet waͤre! Wenn eine Macht in Europa oder eine maͤchtige Partei irgend einer Europaͤischen Nation Mehmed Ali's Anspruͤche unterstuͤz⸗ zen will, so moͤgen sie wenigstens die Augen oͤffnen. Aus dem Tuͤrkischen Reich zwei Koͤnigreiche (wenn wir sie so nennen sol⸗ len) zu machen, ist ganz gut moͤglich; aber unabhaͤngige Koͤnig⸗ reiche koͤnnen sie nimmermehr seyn. Sie werden niemals zu dem Zweck einer gemeinschaftlichen Vertheidigung vereinigt seyn koͤnnen; das eine muß in dem anderen aufgehen, oder was wahrscheinlicher ist, sie wuͤrden beide von derjenigen groͤßeren Macht verschlungen werden, zu deren Huͤlfe sie getrennt ihre Zuflucht genommen. Ohne auf die Frage einzugehen, ver der angreifende Theil in dem jüngsten Kampfe war, so zeigt doch schon der Zweifel, der hieruͤber herrscht, daß jede Partei den Kampf herbeisehnte und begierig war, die andere anzugreifen. Wenn wir nicht im Stande waren, dies durch den Vertrag von Kiutajah zu verhindern, wie sollte dies durch einen Unabhaͤngigkeits⸗Vertrag geschehen? Die ganze Stellung Meh⸗ med Ali's zwingt ihn, zu erobern, wenn nicht schon sein Ehr⸗ geiz danach strebte. Aegypten und Syrien koͤnnen die Militagir⸗ macht, die er geschaffen, nicht erholten. Sie muß sich effenbar selbst erhalten, und dies ist nur moͤglich, wenn sie ihre Waffen uͤber die Graͤnzen seines Reichs hinauseroͤgt. Und koͤnnen wir uns schmeicheln, daß Mehmed Ali keinen Vorwand finden wird, einen neuen Angriff von seiner Seite zu rechtfertigen? Gesteht man doch auch jetzt ein, daß eine solche Rechtfertigung da ist.

Der „LCourrier français“ sagt in dem angefuͤhrten Artikel, in⸗

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dem er von Mehmed Ali spricht: „„Der Mann, der schon die

Haͤlfte des Reichs regierte, wird jetzt von der anderen Haͤlfte herbei⸗ gewuͤnscht.““ Wenn dies wahr ist, wie kurzsichtig muß die Politik seyn, die von der Annahme ausgeht, daß die beiden Reiche unabhaͤn⸗ gig neben einander existiren und sich gegenseitig zum Schutz gegen den gemeinschaftlichen Feind dienen könnten! Der „Courrier fran⸗ cais ist uͤberzeugt, daß wir aus eigennuͤtzigen Gruͤnden Gegner eines Aegyptischen Koͤnigreichs sind, und in einem so kritischen Moment, wie dieser, fordert er die Franzöͤsische Regierung auf, sich vor dem Englischen Egoismus in Acht zu nehmen. Das ist eine grundlose, unhaltbare Eifersucht. Wenn England nach Eroberungen oder ausschließenden Vortheilen auf dem Rothen Meer oder dem Euphrat strebte, so wuͤrde es dieselben viel leichter von einem erblichen Aegyptischen Pascha, der vielleicht in wenigen Jahren auch ein Knabe seyn wird, wie Abdul Medschid, als von dem Sultan erlangen, dessen Reich und Autorität unversehrt zu erhalten

alle Maͤchte von Europa, so wie wie selbst, bemuͤht sind. Die

Franzoͤsischen Politiker aber sehen fortwaͤhrend in Mehmed Ali ihren eigenen Helden und einen Popanz fuͤr uns. Wir koͤn⸗ nen sie versichern, daß wir die Person des alten Pascha weder lieben noch fuͤrchten. Wir untersuchen nur, was geschehen kann, wenn er nicht mehr ist, und wenn es seinen Nachfolgern an seiner Käugheit und Macht fehlt. Die große Frage des Europaͤischen Gleichgewichts muß in Konstantinopel entschieden

werden, und Syrien interessirt uns darum so sehr, weil es fuͤr

die Entscheidung dieser Frage ehenfalls wichtig ist.“

Belgien.

Luͤttich, 9. Aug. Der Baron Surlet de Chockier, der 3 8 2

im Jahre 1830 zum Regenten von Belgien erwaͤhlt worden und diesen Posten bis zur Thronbesteigung des Koͤnigs Leopold bekleidete, ist gestern ploͤtzlich auf seinem Schloß Gingelom bei

St. Trond gestorben.

Schweiz.

Freiburg, 30. Juli. (Zuͤrich. Z.) In der gestrigen Siz⸗

zung hat sich der Staatsrath mit einer Petition beschäͤftigt, in welcher Familienvaͤter hiesiger Stadt die Autorisation verlangten,

um einige Mitglieder des Ordens der christlichen Schulbruͤder (freres de St. Marie) aus Frankreich hierher zu berufen, und ihnen die Primar⸗Erziehung ihrer Kinder anzuvertrauen. Zum zweitenmale beschaͤftigte sich der Staatsrath mit dieser Angele⸗ genheit. Das erstemal beschloß er, durch den eidgenoͤssischen Geschaͤftstraͤger in Paris vom Franzoͤsischen Ministerium des oͤffentlichen Unterrichts Bericht uͤber den Orden dieser christlichen Schulbruͤder zu verlangen. Der Bericht langte an und lautete hoͤchst guͤnstig fuͤr den Orden. Nichtsdestoweniger war der Vorschlag des Erziehungs⸗Rathes gegen die Petenten abgefaßt. Die Freibur⸗ ger Familienvaͤter appellirten daher an den Staats⸗Rath, wel⸗ cher gestern mit fuͤnf gegen drei Stimmen ihrem Begehren entsprach. Die „Schildwache“ ist bei der Mittheilung dieses Berichts außer sich vor Freude. Nicht ohne Grund. Die Reorganisation des Freiburgischen Schulwesens ist damit vollendet. Die Jesuiten, denen die höheren Zweige desselben anvertraut sind, haben nun eine hinreichende Garantie, daß ihnen von den Primarschulen an durch die „christlichen Schul⸗ brüͤder“, ihrem Zwecke gemaͤß, in die Haͤnde gearbeitet werde. Von der betroͤchtlichen Erbschaft zu milden Zwecken, welche der Bischof von Lausanne und Genf, Yenni, im letzten Fruͤh⸗ jahr von einem Herrn Fegely gemacht hat, sollen den Jesuiten zu Schwyz 30,000 Fr. gestevert worden seyn.

Der Verfassungsrath in Wallis hat seine Arbeit bereits am 3. August vollendet. Die Constitution vom 30. Januar wurde zu Grunde gelegt, in der Absicht, diejenigen Modifica⸗ tionen eintreten zu lassen, welche theils die Erfahrung von eini⸗ gen Monaten, theils die bekannt gewordenen Wuͤnsche des Volks nothwendig machten.

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Lissabon, 22. Juli. (Allg. Z.) Bei der gegenwäaͤrtigen Anwesenheit der naͤchsten Verwandten des Koͤnigs, seinem Durch⸗ lauchtigsten Vater und seinen liebenswuͤrdigen Geschwistern, lebt der Hof in Cintra ein hoͤchst einfaches laͤndliches Familienleben, mit weniger Umgebung, indem diese nur aus dem dienstthuen⸗ den Kammerherrn, dem Guarde Joyao, dem Adjutanten des

Koͤnigs, vier Ehrendamen und den beiden Leibaͤrzten, so wie tungs⸗Artikel veranlaßten die Entlassungsgesuche der Herren Oberst⸗

dem Ober⸗Almosenier und dem Secretair des Koͤnigs, dem Hof⸗ rath Dietz, besteht. Alle steife Etikette ist verbannt, Jeder be⸗ wegt sich frei. Um 10 Uhr Morgens versammelt man sich zum allgemeinen Fruͤhstuͤck, und nach demselben macht man stunden⸗ lange Promenaden zu Fuß, zu Pferd oder zu Esel auf die be⸗ nachbarten Felsen, Berge, in die buschigen Thaͤler und Gaͤr⸗ ten; die Herren alle in Civilkleidern und Oberroͤcken. Punkt 3 Uhr wird zur Tafel gegangen, wobei die Herren in Frack

und Stiefeln, nur die Offiziere der Ehrenwache in Unisormen

erscheinen. Die vortragenden Minister, die woͤchentlich einige

Mal von Lissabon kommen, werden alsdann auch zur Tafel

gezogen, so wie mancher andere Hoffaͤhige, den seine Ge⸗ schaͤste oder ein Besuch bei Hof hierher fuͤhrt. Nach der Tafel, die bis 5 Uhr dauert, werfen sich alle wieder in ihre be— quemeren Oberroͤcke, und dann geht's wieder zu einer Pro⸗ menade in die schattigen Umgebungen, bis oft in die spaͤte Nacht hinein, worauf sich dann die Herrschaften in ihre inneren Gemaͤcher zuruückziehen; und so verlaͤuft ein Tag wie der andere. Die alten Fidalgos kritisirten anfaͤnglich dieses ungenirte Familienleben, wobei indeß, wie sich wohl von selbst versteht, der groͤßte Anstand herrscht, gar gewaltig; sie glaubten die Königliche Wuͤrde dadurch gefaͤhrdet, allein mit der Zeit wis⸗ sen sie sich doch auch darein zu schicken, ja sie lernen dadurch selbst ihre eigenen Beine gehrauchen, da sie gern oder ungern der Koͤnigin, die gut zu Fuß ist, auch auf die steilsten Felsen⸗ berge nachklettern muͤssen, was freilich bis jetzt in den Annalen der Portugiesischen Geschichte noch nicht vorgekommen. Ueber⸗ haupt muß man sagen, daß das gegenwaͤrtige Porctugiesische Hof⸗ und Palastleben ein ganz anderes ist, als das unter den fruͤ⸗ heren Herrschern so sehr ausgeartete; man kann es jetzt fuͤglich als ein Muster der Moralitaͤt aufstelen, ein Muster, das man einzig und allein dem guten Beispiele des hohen Herrscher⸗ paars, womit es Allen vorangeht, zu verdanken hat. Diese eheliche Eintracht, die nicht ein bloßes Schaugericht ist, sondern auch unter vier Augen stattfindet, diese steten zarten Aufmerk⸗ samkeiten gegen einander, diese gemuͤthliche Aelternliebe gegen die aufbluͤhenden Kinder, dieses freundliche Entgegenkommen des Koͤnigs gegen Jedermann, sind von den wohlthaͤtigsten Wir⸗ kungen auf die gonze Umgebung; ja selbst die Demokraten, die das monarchische Prinzip so gern bei Seite schieben möchten, muͤssen sich mit einem solchen Hof aussoͤhnen, und wirklich die tollsten Ultra's sind dadurch auch schon zahmer geworden und koͤnnen nicht anders als dem Herrscherpaar ihren Beifall zollen. Auch diese große kindliche und verwandtschaftliche

Anhaͤnglichkeit, die der Koͤnig gegen seinen erhabenen Vater

und seine Geschwister ohne Ruͤckhalt zu erkennen giebt, die Freude und Zufriedenheit, welche dem erzoglichen Vater dar⸗ uͤber aus den Augen leuchtet, ist den Portugiesen eine ganz neue Erscheinung. Am meisten bewundern sie aber, und besonders

die Frauen nicht ohne Neid, nicht sowohl die aufgebluͤhte Schoͤn⸗

heit und Grazie der Prinzessin Victoria, als vielmehr ihre zarte Weiblichkeit, gepaart mit Wuͤrde und Allem, was nur eine vortreffliche Erziehung und natuͤrlicher Takt zu geben ver⸗ mag. So etwas ist ihnen bei der so allgemein vernachlaͤssigten Erziehung des weiblichen Geschlechts in Portugal, die sich im Ganzen genommen nur auf gewisse Regeln des aͤußern Anstan⸗ des beschraͤnkt, eine gar zu seltene Erscheinung. Der eigentliche Kern einer guten feinen Erziehung fehlt, vielleicht nur mit sehr wenigen Ausnahmen, auch unter den hoͤchsten Staͤnden, so daß man eine gut gekleidete Kammerjungfer oft fuͤr die Dame selbst haͤlt, diese aber vor der Kammerjungfer sich in nichts auszeich⸗ net, weshalb sie auch stets auf dem vertrautesten Fuß mit ein⸗ ander stehen. Auf den 6. August ist die Abreise der hohen Geͤste nach England festgesetzt, indem die Koͤnigin Victoria ein eigenes Kriegs⸗Dampfschiff senden wird, um dieselben abzuho⸗ len. Einige Wochen werden sich die Reisenden in Windsor aufhalten, alsdann einige Wochen in Bruͤssel und darauf nach Wien zuruͤckkehren. Der Hof wird einige Tage vor der Ab⸗ reise wieder nach Lissabon ziehen, dann aber nach Cintra zu⸗ ruͤckkehren, um wahrscheinlich bis in den Herbst daselbst zu. verweilen. Türkei. v Konstantinopel, 24. Juli. (A. Z.) Es herrscht tiese Ruhe; doch fehlt es nicht an Leuten, die fuͤr die Hauptstadt sehr besorgt sind, ja die Regierung selbst scheint von diesen Be⸗ sorgnissen angesteckt. Um den Einwohnern zu imponiren, jst taͤglich abwechselnd die Haͤlfte der Garnison unter den Waffen. Ueber die andere Haͤlfte haͤlt dann gewoͤhnlich Abdul Medschid Revue in den Höoöfen des Serails, wobei meistens im Feuer exerzirt wird. Bei diesen Manoͤvern spielen auch zwei auf Europaͤische Art eingerichtete und von einer gut eingeübten Mannschaft bedienten Muster⸗Batterieen, deren Anzahl bei die⸗ sen Uebungen vermehrt werden soll, sobald Herr Kutschkows ky von seiner Unpaͤßlichkeit wieder hergestellt seyn wird. Da das Gerede ging, eine große Verschwoͤrung sey im Gange, welche die Entthronung Abdul Medschid's und die Erhebung seines juͤngeren Bruders bezwecke, so folger⸗ ten Manche daraus, daß der Letztere in enger Verwahrung ge⸗ halten werde, um bei der geringsten Volksbewegung erdrosselt zu werden. Dieses alberne Geruͤcht zu widerlegen, erscheint der Sultan bei den Revuen nie, ohne von seinem Bruder be⸗ gleitet zu seyn. Lord Ponsonby erließ auf die Nachricht von dem Uebergange der Tuͤrkischen Flotte zu Mehmed Ali an den Admiral Stopford sogleich den Befehl, jedes geeignete Mittel in Anwendung zu bringen, um gedachte Flotte aus den Häͤn⸗ den des Vice⸗Koͤnigs zu reiten. Es steht ein großes Conseil bevor, um die Forderungen Mehmed Ali's in Erwaͤgung zu ziehen. Man glaubt, daß die Pforte dabei keinen bestimmten Entschluß fassen, sondern, um nicht zuuͤbereilen, Mehmed Ali vor⸗ laͤufig die Erblichkeit uͤber Aegypten und nur einen Theil von Syrien vorschlagen werde: augenscheinlich um Zeit zu gewinnen.

Griechenland.

Athen, 27. Juli. (A. 3.) Die Grundsteinlegung zur Universität, welche am 14. Juli feierlichst begangen wurde, ward durch die Anwescunheit beider Majestaͤten verherrlicht. Die saͤmmtliche Garnison ruͤckte aus und Kanonensalven verkuͤndig⸗ ten den fuͤr Athen so wichtigen Akt. Der Koͤnig wurde bei seiner Ankunft auf dem Bauplatz von den Vorstaͤnden der Uni⸗ versitaͤt mit gehaltvollen Worten empfangen, die Se. Majestaͤt mit Innigkeit erwiederte. Herr Professor Soutzo hielt hierauf eine langere inhaltreiche Rede, an deren Schluß sich das: Es lebe der Koͤnig! der ganzen Versammlung mit Enthusiasmus reihte,

Der Koͤnig legte sodann die dazu bestimmten Gegenstaͤnde unter Cho⸗

ralgesang der Geistlichkeit in den Grundstein und endete somit eine Feier, deren Bedeutung fuͤr ganz Griechenland von nicht geringer Wichtigkeitwar. Mit dem heutigen Dampfschiff verlaͤßt Herr Kabi netsrath Brandis mit seiner zahlreichen Familie den Griechischen Staat und Dienst. Viel Aufsehen, Stadtgespraͤche und Zei⸗

Lieutenants und Kabinets⸗Referenten von Lehmayer und des Koͤnigl. Leibarztes Dr. Wibmer. Der Koͤzig bestaͤtigte nur das Gesuch des Herrn Oberst⸗Lieutenants von Lehmayer, welcher gleich⸗ falls mit dem heutigen „Vapor“ Griechenland verlaͤßt. Die sich kreuzenden Geruͤchte uͤber die bis jetzt dem Koͤnig so nahe ge⸗ standenen Maͤnner, die das Vertrauen des Monarchen und die all⸗ gemeine Achtung in hohem Maaße genossen, muͤssen jedenfalls voreilig genannt werden, indem es nur Wenigen gegoͤnnt seyn duͤrfte, genau eingeweiht zu seyn. Die neuesten Briefe aus Alexandrien bestoͤtigen den Uebergang der Tuͤrkischen Flotte zu Mehmed Ali. Sie enthalten die Detailbeschreibung des Ein⸗ laufes im dortigen Hafen und den Bestand der Flotte, welche, aus 36 Fahrzeugen verschiedener Dimensionen, von Kapudan Pascha gefuͤhrt, mit Jubel empfangen wurde. Zu gleicher Zeit, sagt ein dortiger Korrespondent, lief auch ein Englisches Kriegs⸗ schiff mit ein, das jede Bewegung der Tuͤrkischen Flotte, als sie von Smyrna auslief, genau beobachtete, und sie, bis dieselbe An⸗ ker warf, nicht aus den Augen ließ. Die Englische Flotte legte vor Syra an, wo sich dieselbe mit Frankreichs Geschwader vereinigen soll. Unser Englischer Minister Sir E. Lyons ging vorgestern nach Syra ab, um mit dem Admiral der Englischen Flotte Ruͤcksprache zu nehmen. Man chreibt aus Syra, daß die vor Anker liegende Flotte kaͤglich viertausend Oka Fleisch konsumirt. Daß wir am Vorabende wichtiger Ereignisse stehen, glauben die Griechen um so mehr, da schon seit 30 Jahren in Griechenland eine Prophezeiung existirt, welche lautet: „Anno 1840 wird das Griechische Volk, von einem Barbaros’) gefuͤhrt, siegreich in Konstantinopel einruͤcken.“ Da nun noch dazu kam, daß seit kurzem am lichten Tag (wahrscheinlich durch die Reinheit der Luft) einigemal ein heller Stern am Firmamente zu sehen war, so glaubte das Volk schon, das sey der Leitstern nach jenem ge⸗ lobten Lande, und sah mit Wohlgefallen stundenlang in Masse nach dem Lichtpunkte, der der Fuͤhrer zu so vielem Gluͤck seyn soll. Vor wenigen Tagen langten mit einem Kaufmannssegel 7 Tuͤrkische Deserteurs Griechisch⸗katholischer Religion hier an, die sich sogleich unter den hiesigen Truppen anwerben ließen. Die Leute, von ihren neuen Kameraden neugierig umstellt, erzaͤhlen, daß sich die Tuͤrkische Armee schon durch die vielen Desertionen aufloͤsen müuͤsse, indem ganze Bataillone, die gegenwaͤrtige Unordnung 88

*) Der gemeine Gricche versteht Bayer darunter.

benuͤtzend, auseinander liefen, wie Kinder, denen das Soldaten⸗ spiel keine Freude mehr macht. Nicht ohne Wirkung blieb die Ihnen fruͤher schon angezeigte Untersuchung unserer Qua⸗ rantgine Anstalten durch einen Commissair der Franzoͤsischen Regierung. Dieselbe hat nunmehr in ihren Haͤfen die Qua⸗ rantaine gegen Griechenland bedeutend verkuͤrzt. Das Finale der an Neuigkeiten so reichhaltigen Woche machte das tragische Ende eines hiesigen Advokaten, der dieser Tage in der Naͤhe der Jupiter⸗Saͤulen auf das grausamste ermordet wurde.

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Koͤslin, 7. Aug. Schifffahrt und Handel. In den 3 Häͤsen des hiesigen Regierungs⸗Bezirks und auf der Rhede bei Leba kamen im verflossenen Monate 59 Schiffe und 68 Boͤte an, wogegen 55 Schiffe und 69 Boͤte seewaͤrts aus⸗ gingen. An Getraide wurden 2209 Wispel 18 Scheffel Wei⸗ zen, Roggen, Gerste und Hafer, davon 630 Wispel 15 Schef⸗ fel nach dem Auslande, ausgefuͤhrt; nach letzterem gingen auch 688 Klafter Brennholz und 100 Ctr. graue Leinwand. Der Werth der Exportation belief sich auf 93,859 Rthlr., derjenige der Importation auf 90,771 Rthlr. Der Handel mit Oelfruͤch⸗

ten nimmt jetzt eine der ersten Stellen ein, und Thierhaͤute,

grobe Leinwand, Lumpen und Butter werden gesucht und gut 8 88 . 5 Knupfer in preußische Pfennigstuͤcke verwandelt wird, koͤnnen schwer⸗

lich unter 20 Thaler angeschlagen werden: beidem vorhin angenomme⸗

nen Preise von 33 ½ Thalern fuͤr den Centner Kupfer betragen sie Gemuͤnztes Metall hat einen hoͤhern Werth als ungemuͤnztes, sofern es durch das Gepraͤge geschickt wird, als Geld umzulaufen; das ist im Ver⸗

bezahlt.

Wesel, 7. Aug. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August von Preußen sind gestern Abends um 9 Uhr hier eingetroffen

und im Gasthofe „zum Koͤnig von Preußen“, abgestiegen.

Koblenz, 9 Aug. sicht der in der Rhein-Provinz uͤberhaupt an Kapital⸗ und Zins⸗Ruͤckständen bis zu Ende des Jahres 1838 liquidirten

Kommunal⸗Schulden, so wie der Tilgung derselben bis eben

dahin, ausschließlich der laufenden Zinsen:

Iin waren bis Endesses sind his Ende mitbin blieben Regierungs⸗ [liquidirt und zu 1838 getilgt wor⸗ Ende 1838 noch Bezirk tilgen. den. zu tilgen.

Rthlr. Sgr. Rthlr. (Sgr. Pf.]: Rthlr

Köln..... 1113236,2 749024 1 7† ßu364212/ 26 1 Duͤsseldorf.. 3919780 7 2757312 9 1 1983667 1889807 22 Aachen. 1773218 1556705 3 3956511]‧2 3449192 112 12746415 3 71040204118

1

Sgr. vf.

507319 11 5

—V

Zur Erleichterung richtiger Ansichten von dem Zwecke des kaiserlich russischen Manifestes vom 1. Iuli d. J.

Allgemein anerkannt wird gewiß der wohlthäͤtige Zweck des kaiserlichen Manifestes vom 1. Juli 1839, wodurch ein bestimm⸗ ter Werth in edlem Metalle fuͤr das allgemeine Zahlungsmittel im russischen Reiche festgesetzt ist: aber vollstaͤndig gewuͤrdigt

kann derselbe nur von denjenigen werden, welchen die Verhaͤlt⸗

nisse gruͤndlich bekannt sind, worin sich in den neuesten Zeiten

die Zahlungsmittel daselbst befanden. Die lehrreichen Aufsaͤtze uͤber das russische Geldwesen, welche die hamburger Boͤrsenhalle in ihren Nummern 8214, 8247 und 8335 vom letztverflossenen 26. November, 3. Januar und 16. April enthält, lassen besor⸗ gen, daß eine solche Kenntniß noch wenig verbreitet ist; und wenn auch der Unterzeichnete selbst keinen Anspruch darauf zu machen wagt, so glaubt er doch Andern das Erlangen derselben durch nachstehende Bemerkungen erleichtern zu koͤnnen.

Es ist eine klare Thatsache, daß auch das wohlfeilste der zur Vermuͤnzung geeigneten edlen Metalle, das Silber, bei weitem zu theuer ist, um fuͤr alle taͤglich vorkommenden Werthe Muͤnzen daraus in einer Groͤße darzustellen, welche fuͤr den Gebrauch noch bequem genug bleibt. Die kleinste englische Silbermuͤnze ist, abgesehen von sehr wenigen zu besonderm Zwecke gepraͤgten kleinern Geldstuͤcken, der halbe Schilling:; die kleinste franzoͤsische der halbe Frank: sie stellen annaͤhernd Werthe,

jener von fuͤnf, dieser von vier preußischen Silbergroschen dar; die Masse, woraus alle Silbermuͤnzen bestehn, enthaͤlt

gesetzlich in England 2 ⁄0, in Frankreich 2/ ihres Gewichts an reinem Silber. Preutzen praͤgt nach dem Muͤnz⸗Edikte vom

30. September 1821 keine kleinere Silbermuͤnze als die Sechs⸗ tel⸗Thaler, obwohl es sich dazu einer Masse bedient, worin nur

25 às reines Silber sind. Erwaͤgt man, wie haͤufig sogar der ganze tägliche Unterhalt eines Menschen mit einem kleinen

Werthe bestritten werden muß, so wird es einleuchten, in wel⸗

chem Maße unentbehrlich Zahlungsmittel sind, die sogar sehr viel kleinere Werthe, als die vorbenannten, darstellen. Dies i nur moͤglich durch Anwendung einer wohlfeilern Masse; und der Erfahrung nach wird theils Billon, theils Kupfer dazu besonders anwendbar gefunden. 1 1 Mischungen aus Silber und Kupser, worin das Ge⸗ whac. 18 ist: Beispielsweise sind in den F ö n halben Silbergroschen aus Billon zwei

b wichts Silber und sieben Neuntheile Kupfer.

hier vorliegenden Zweck kommt es nicht an auf eine Darstellung der Gruͤnde fuͤr oder wider den ausschließlichen

Gebrauch des Bi

illons oder des Kupfer 3 8 8 Eö1I“ 1b ers, da nur von § 8 münzen weiterhin die Frage seyn 8 b

-AII. . beisptelsweise ein Centner reines Gold etwan 47000, - er 3000, reines Kupfer 331 „preußische Thaler in Mittel⸗

9 eisen 1 j 8 9 5 8 preisen werth sein moͤchte: so uͤbersieht man leicht, wie sehr ver⸗

schieden der Einfluß der fuͤr die Anschaffung und beitung detalle auf den Preis sein mag, wofuͤr T111““ anfertigen kann. Kaͤmen blos e F1gs 2 1a,n en Landfracht an sich in Betrachtung: so wuͤrde nne ufwande einen Centner Gold, Silber oder s. Thili nach London, oder aus den entlegensten Berg⸗

Verarbeitung dieser N

Seen Petersburg bringen koͤnnen. Es ver⸗ v1 1. Transportkosten der edlen Metalle betraͤcht⸗ Sicerstenun g 8 . Kostbarkeit auch theurere Anstalten zur die bE“ der Tranepsetkahts 1 Iöö ist doch nicht so betraͤchtlich, daß Geis F.;⸗ F äg. noch mit einem im Verhaͤltnisse ihres Wer⸗ gern Aufwande aus den entferntenin 8 nthes sehr -g- 888eg beigeschafft werden koͤnnten, als gen 1“ 8 Kupfer. Ein Transport, de

ehten Centner reines Silber um funfzig Thaler vesepebag. 88 268” Preis desselben nach der vorigen Annahme nur von auf 3050 Thaler, das ist um 1 Prozent: aber ein

Nachstehendes giebt die Ueber⸗

1162467 27 3 93859 25 10 216513 13 11

2344373 14 6

Jene Benennung erhal⸗

freien Verkehr moͤglich war.

Transport, welcher den Centner Kupfer nur um fuͤnf Thaler vertheuert, erhoͤht den vorigen Annahmen gemaͤß, den Preis desselben, von 33 ½ auf 38 Thaler, das ist um funfzehn Pro⸗ zent. Aehnliches findet statt in Bezug auf die Fabrikations⸗ kosten der Muͤnze. Verwendet man auf alle Muͤnzen von einer⸗ lei Gewicht die gleiche Sorgfalt: so wuͤrde man mit beinahe gleichen Kosten die gleiche Anzahl Geldstücke aus einem Pfunde Gold, Silber oder Kupfer anfertigen koͤnnen. Die verschiedene Kostbarkeit dieser Metalle veranlaßt allerdings auch einen ver⸗ schiednen Aufwand auf ihre Verarbeitung zu Muͤnzen, indem die Sorgfalt, welche man auf die genaue Gleichheit des Ge⸗ wichts und Feingehalts der Stuͤcke und auf die Vollendung des Gepraͤges wendet, mit der Kostbarkeit des Materials zunimmt. Man bezahlt beispielsweise die Mark, oder das halbe Pfund reines Gold mit 38 ½ Stüͤck Friedrichsdoren und praͤgt aus dieser Mark, nachdem sie den gesetzlich bestimmten Zusatz von Kupfer empfangen hat, 38101 Stück Friedrichsdor: die Muͤnz⸗ kosten duͤrfen also hier nicht mehr als 12 Friedrichsdor, das ist noch nicht ganz 1/15 Prozent des Goldwerthes betragen, wenn nicht Schaden bei der Ausmünzung stattfinden sell. Man bezahlt ferner eine Mark reines Silber mit 135% Thaler, und praͤgt daraus 14 Thalerstuͤcke: auf die Muͤnzkosten ist demnach hier % Thaler, oder sehr wenig uͤber 11 Prozent des Me⸗ tallwerihs gerechnet. Die Kosten, womit ein Centner reines

also sechszig Prozent des Metallwerthes.

kehr fuͤr einen allgemein anerkannten Werth unbedenklich gege⸗

ben und genommen zu werden, blos auf den guten Glauben

hin, welchen man dem Gepraͤge beilegt. Wo dieser Glauben

nicht mehr wirksam ist, hat vermuͤnztes Metall keinen andern

Werth als ungemuͤnztes. Beide Werthe sind wenigstens um die Muͤnzkosten verschieden: ihr Unterschied ist demnach sehr un⸗

bedeutend bei dem Golde, noch von sehr maͤßiger Erheblichkeit bei dem Silber, aber sehr betraͤchtlich bei dem Kupfer. Diese

Verhaͤltnisse des Kupfers gegen die edlen Metalle machen es

nun geradehin unmoͤglich, Kupfermuͤnzen zu praͤgen, welche zu

jeder Zeit und an jedem Orte einen unwandelbaren Werth ge⸗ gen Muͤnzen aus edlen Metallen haben. Allerdings ist auch das Werthverhaͤltniß von goldnen Muͤnzen gegen silberne nach Ort und Zeit veraͤnderlich; aber bei weitem nicht in solchem Maaße, als das Verhaͤltniß der kupfernen zu den silbernen; das erstere kann daher fuͤr den Umfang selbst eines großen Staates und fuͤr eine Reihe von Jahren, worin kein ungewoͤhnliches Ereigniß die Metallpreise veraͤndert, ohne sonderlich erhebliche Fehler fͤr feststehend angenommen werden. Aber die Schwan⸗ kungen im Kupferwerthe sind viel zu groß, um aͤhnliche An⸗ nahmen auch fuͤr das letztere zu gestatten. Alle Regierungen haben daher darauf verzichtet, im Metallwerthe ihrer Kupfer⸗ muͤnzen einen festen Silberwerth darzustellen: ihre Kupfermuͤn⸗ zen gleichen vielmehr den Spielmarken, welchen man ohne Ruͤck⸗

sicht auf den Werth, wofuͤr man sie kaufen kann, durch Ueber⸗ einkunft einen willkuͤrlichen Werth beilegt, wofuͤr die Spieler

sie geben und nehmen, in der Voraussetzung, daß sie am Ende des Spiels mit gutem Gelde dafuͤr eingeloͤst werden. Beispiels⸗ weise wiegt im Preußischen Staate die Kupfermuͤnze an Ein⸗, Zwei, Drei⸗ und Vier⸗Pfennigstuͤcken nach dem Muͤnzgesetze vom 30sten September 1821 so viel, daß diesenige Anzahl von Stuͤcken, welche den Werth eines Thalers darstellt, nue ein Gewicht von 150 Quentchen, oder 11 %, Pfund enthaͤlt. Hier⸗ nach ist einem Centner Kupfermuͤnze der Werth von 9318 13 Thalern beigelegt, das ist ein sehr viel groͤßerer Werth, als ein Centner Kupfer selbst mit Zuschlag der Praͤgekosten hat. Ob⸗ wohl dies Jedermann bekannt ist: so nimmt doch innerhalb des preußischen Staates Niemand Anstand, diese Kupfermünze, nach

dem ihr beigelegten Nennwerthe anzunehmen; denn sie dient V blos zur Auseinandersetzung uͤber Werthe, welche wegen ihrer

Geringfuͤgigkeit in anderm Gelde nicht gegeben werden können, und wird zu diesem Zwecke gern fuͤr vollhaltiges Silbergeld eingewechselt. Nach der Bekanntmachung des vorstehend angefuͤhrten Muͤnz⸗

gesetzes, sind in 17 ¼ Jahren bis zu Ende des Jahres 1838 1

in den preußischen Muͤnzstaͤten uͤberhaupt Kupfermünzen nach dem oben erwähnten Muͤnzsuße fuͤr den Nennwerth von 684,870 Thalern gepraͤgt worden: aͤltere Kupfermuͤnze kommt jetzt kaum noch irgendwo zum Vorschein, und selbst von der neuen ist wahrscheinlich schon kein unbetroͤchtlicher Theil zufallig verloren worden. Auch ist aller Erfahrung nach, der im Umlaufe be⸗ findliche Vorrath von Kupfermuͤnzen nur nothduͤrstig zur Aus⸗ einandersetzung uͤber die kleinen Werthe hinreichend, welche mit andern Muͤnzen nicht ausgeglichen werden koͤnnen. Rußland empfand ebenfalls die Nothwendigkeit, neben sei ner silbernen Muͤnze, dem Rubel, eine Kupfermuünze beizube halten, worin es urspruͤnglich das Pud Kupfer u vier und zwanzig Silberrubeln ausbrachte. Da dreizehn Rubel ge⸗ setzlich eben so viel Silber enthalten, als vierzehn preußische Thalerstuͤcke; und da ein Pud von vierzig russischen Psunden einem Gewichte von siebenzig koͤlnischen Marken, oder fuͤnf und dreißig preußischen Pfunden gleich ist: so wurde hierdurch im preußischen Gewichte und Gelde einem Centner Kupfer der Werth von 812⁄1 Thalern beigelegt. Auch dieser Werth ist so betraͤchtlich, daß selbst mit Anrechnung der ansehnlichen Pra-

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gekosten, das Kupfer, welches die russische Regierung aus ihren sibirischen Bergwerken bezieht, durch das Vermünzen sehr viel

hoͤher ausgebracht werden konnte, als es durch den Verkauf im freie - Dieses Verhaͤltniß mußte die kai⸗ serliche Regierung um so mehr geneigt machen, das Kupfer ih⸗ rer Bergwerke zum Vermuͤnzen zu benutzen, als das weite rus⸗ sische Reich zu seinem innern Verkehr einer sehr betraͤchtlichen Anzahl kupferner Muͤnzen bedarf. Dieser Bedarf ist im Ver⸗ haͤltnisse gegen den preußischen Staat nicht allein groͤßer, wegen der mehr als vierfachen Einwohnerzahl: sondern auch deshalb weil Rußland keine Scheidemuͤnze von Billon hat, und dem⸗ nach alles, was durch Muͤnzen in edlem Metall nicht gezahlt

werden konnte, in Kupfer berichtigt werden mußte. Die Moög⸗

lichkeit, den Staatskassen einen erheblichen Gewinn zu verschaf⸗ fen, ohne das Land mit erhoͤhten Steuern zu belegen, hat zu

und Billons⸗Muͤnzen fuͤr einen Nennwerth auszugeben, welcher ihren Metallwerth weit uͤbersteigt. Auch Rußland vermehrte aus gleichem Grunde seine Kupfermuͤnzen in solchem Maaße,

daß sie im innern Verkehr des Reichs ein sehr gewoͤhnliches

Zahlungsmittel wurden. Storch fuͤhrt in seinem Gemaͤlde des russischen Reichs am Ende des achtzehnten Jahr⸗ hunderts, Theil III. Seite 354 u. f. namentlich an, daß nur allein in den 21 Jahren von 1762 1783 in der jekate⸗ rinburgischen Muͤnze ein Nennwerth von 43,545,760 Ru⸗

beln in Kupfer ausgepraͤgt wurde. v. Wichmann giebt in

seiner im Jahre 1813 zu Leipzig herausgekommnen Darstel⸗

lung des russischen Reichs den Nennwerth des von 1735 bis 1810 ausgepraͤgten Kupfergeldes uͤberhaupt auf 97,729,640 Rubel an. Zur Erleichterung des Verkehrs ward mit dem An⸗ fange des Jahres 1769 in Rußland ein Banksystem eingefuͤhrt, wodurch Jedermann fuͤr baares Geid Anweisungen erhalten konnte, welche die oͤffentlichen Kassen uͤberall, wo es verlangt wurde, wieder mit baarem Gelde einloͤsten. Das Ersparniß an Transportkosten, das hieraus entstand, erleichterte besonders den Gebrauch des Kupfergeldes zu Zahlungen jeder Art. Auch die Regierung bediente sich solcher Anweisungen, um einen Theil ihrer Ausgaben damit zu bestreiten: und es mangelte jedenfalls nicht an Kupfergelde zu deren Einloͤsung, da dieses mit so be⸗ traͤchtlichen Gewinn aus dem Erzeugnisse der reichen Kupfer⸗ bergwerke des Reichs gepraͤgt werden konnte. Storch fuͤhrt Theil drei, S. 450 u. f. seiner vorbenannten Schrift eine Schaͤtzung an, wonach das russische Reich im Jahre 1788 einen Nennwerth von 76 Millionen Rubeln in Gold⸗ und Silber⸗

muͤnzen, von 51 Millionen in Kupfergelde und von 100 Mil⸗ lionen in Bankanweisungen im innern Umlaufe haben sollte. Wenn auch sein Urtheil uͤber die Mißlichkeit solcher Schaͤtzun⸗ gen vollkommen begruͤndet erscheint, so dürfte doch die Folgerung daraus erlaubt sein, daß Sachverstaͤndige schon damals der Mei⸗

nung waren, es wuͤrden wenigstens zwei Drittheile des innern Verkehrs im russischen Reiche mit Kupfermünzen und einem Papiergelde bestritten, dessen Werth auf der breiten Einloösung durch Kupfergeld beruhte. So lange Kupfergeld seinem vollen Neunwerthe nach gegen Silbergeld ausgewechselt werden konnte, war kein Grund vorhanden, einen Unterschied zwischen Zahlung in Kupfer oder Bankanweisungen, fuͤr deren Nennwerth Kupfer⸗ geld zu erhalten war, und Zahlung in Silbergelde zu machen. Als aber die Regierung sich genoͤthigt fand, mehr Anweisungen auf Kupfergeld auszugeben, als zur Bestreitung des innern Verkehrs anwendbar waren, mußte man Geld aus edlen Me⸗ tallen dafuͤr zu erhalten suchen, um sie fuͤr den Verkehr mit dem Auslande nutzbar zu machen. Die Regierung vermochte aber damals nicht ihre Bankanweisungen mit Gold oder Sit⸗ einzuloͤsen; und das Geld aus edlen Metallen ward nun eimns Waare, deren Preis in dem Maße stieg, worin der Werth des allgemeinen Zahlungsmittels im Innern des Landes, nämlich der Anweisungen auf Kupfergeld, durch deren Vermehrung sank. Das Pud Kupfer wurde nun zwar noch immer zu 24 Rubein ausgemunzt, aber diese Rubel waren nicht mehr Silbergeld, sondern Bankanweisungen; und als drei Rubel in solchen Anweisungen erfordert wurden, um einen Silberrubel zu kaufen, ward nach preußischem Gewichte und Gelde der Centner Kupfer im Kupfergelde nicht mehr zu 818/183, sondern nur noch zum dritten Theile dieses Betrages, naͤmlich zu 27 6 Thalern ausgebracht; das ist schon zu weniger als bloßes Garkupfer gewoͤhnlich im freien Ver⸗ kehre, wenigstens in Deutschland, gilt. Im April 1812 golt der Silberrubel 4 ½ Rubel in Bankanweisungen: der preu ßBische Centner Kupfer war hiernach im Kupfergelde fuͤr noch nicht ganz 19 % Thaler zu kausen. Dieses Verhaͤltniß veran; laßte, der schäͤrfsten Verbote ungeachtet, eine betraͤchtliche Aus, suhr von Kupfergelde, welches die Regierung unter solchen Um: staͤnden offenbar mit großem Verluste praͤgte. Fremde, das is russische und oͤstreichische Kupfermuͤnzen standen in den Preis⸗ Kuranten von Koͤnigsberg und Breslau als gangbare Handels⸗ artikel aufgefuͤhrt: in Koͤnigsberg ward beispielsweise am 3. Ja nuar 1811 das Pfund mit 30 bis 33 Groschen preußisch, wo⸗ von 90 auf den Thaler gehen, bezahlt; das ist der Centner in Durchschnitte mit 38 ½ Thalern. Rußland veraͤnderte nun zwar den Münzfuß, und ließ das Pud Kupfer zu 26 Rubeln auspraͤgen: inzwischen wurde während der Kriege mit Frank⸗ reich der Silberrubel die kleinen Schwankungen des Boͤr senkurses unbeachtet mit etwan vier Rubeln in Bankanwei sungen bezahlt, und hiernach in preußischem Gewichte und Gelde der Centner Kupfer doch nur zu 30 Thalern ausgebracht. Ward hiernach auch der Ausfuhr wehl gesteuert, besonders ais nach hergestelltem Frieden der Kupferpreis in ganz Europ stieg: so wird dech in der Kupfermuͤnze auch noch jetzt nur we nig mehr als ein maͤßiger Preis fuͤr das darin enthaltene Me⸗ tall bezahlt, so lange Bankanweisungen und Kupfergeld im Verkehr den gleichen Werth haben. Wird der vollhaltig wird in Kupfergelde, wovon ein Pud 36 Rubel in Bankan weisungen darstellt, der preußische Centner zu 347 % : Thalern oder wenig uͤber 34 Thaler ausgebracht. Muß auch der Kupferpreis in entlegnen Bergwerken betraͤchtlich niedriger an⸗ genommen werden, als in den großen europäͤischen Handels pläßen; so wird doch wahrscheinlich noch ein beträͤchtlicher Zu⸗ schuß zu den Muͤnzkosten ersorderlich, um Kupfergeld zu diesem Preise darzustellen. In Deutschland, wo der Centner Gar kupfer bei den Bergwerken selbst oͤfter uͤber als unter di ei⸗ ßig preußischen Thafern gilt, wird mit Ruͤcksicht auf di trächtlichen Pragekesten der Centner Kupfergeld

erheblich wohlfeiler, als zu sunfzig Thalern sabrizir

koͤnnen. Unter solchen Verhältnissen scheint es beim erster

blicke allerdinas unerklaärbar, wie gleichwohl in Ruß

erst in den letzten Jahren eine Neigung vorherrschend werden konnte, dem Kupfergelde im innern Verkehre noch einen gerin⸗ gern Werth beizulegen, als derjenige ist, wofür die Regierung dasselbe ausgiebt. Indeß geschieht wirklich hier nichts Anderes, als was auch in andern Laändern und namentlich auch im preu⸗ ßischen Staate noch in dem ersten Viertheile dieses Jahrhun⸗ derts vorgekommen ist. (Schluß folgt.)

Sechster Bericht d ter 6 Nord Amerika.

RNeu⸗Orleans in Lousiana, den 20. Mai 1839. Banken im Staate Lousiana. In meinem letzten Berschte fuͤhrte ich an, daß der Staat Geor⸗

. 3 3 6;zbrige Ban vilegien an drei Compagnicee allen Zeiten Regierungen bewogen, weit uͤber den Bedarf zur gia Bjäͤbrige Bank⸗Privilegien an dre Compagniecen unter der Be⸗ bloßen Auseinandersetzung uͤber kleine Werthe hinaus, kupferne

dingung ertbeilte, 900 Engl. Meilen Eisenbahnen in den Hauptlinien des Landes⸗Verkehrs zu erbauen, daß biervon 182 Engl. Meilen Bab⸗ nen bereits im Betriebe sind, und die übrigen Strecken binnen 18 Monaten beendigt werden. Der gesetzliche Zinsfuß in Georgia he⸗ trägt 8 pCt., und nie würden Private so große Eisendahnen unter⸗ nommen haben, wenn sie nicht in den Bank⸗Privilegien die Sicher⸗ heit für eine gute Verzinsung ihrer Fonds gefunden bätten. 1 Im Staate Lousiana ist der Mangel an Geld trotz der Baum woll- und Zucker⸗Prodnction noch weit größer, und der gesetzliche Zins⸗ suß beträgt hier 10 pECt., allein Private, welche mit einiger Klugbeit spekuliren. verdienen 15 bis 20 pCt.; wo sollte sich also Geld für öf⸗ fentliche Unternehmungen finden, die bei der hiesigen geringen Popu⸗