der Thaler eine bloße Rechnungsmuͤnze; es gab 8 welches gerade den Werth von 21 Groschen und 30 Duͤtchen oder Boͤhmen im herabgesotzten Billen hatte. Die Preise fuͤr Arbeiten und Erzeugnisse, welche bisher mit einer Anzahl von Groschen, Duͤtchen oder Boͤhmen bezahlt worden waren, wur⸗ den auch nach der Herabsetzung großentheils noch mit derselben Anzahl von diesen Muͤnzstucken bezahlt: stieg auch die Zahlung dafuͤr in Folge der Herabsetzung in vielen Fällen um Etwas, so gab man doch wohl nur sehr selten sieben Groschenstuͤcke fuͤr dasjenige, was vor der Herabsetzung mit vieren brzahlt worden war. Seo stellten sich im kleinen Verkehr Arbeit und Erzeugnisse in Folge der Entwerthung des Zahlungsmittels betraͤchtlich wohlfei⸗ ler, als sie vor derselben gestanden hatten. Als nach Bekanntmachung des Muͤnzgesetzes vom 30sten September 1821 die herabgesetzte Scheidemünze gaͤnzlich eingezogen und eine neue zu 30 Silber⸗
roschen auf das silberne Thalerstück in Umlauf gesetzt wurde, mußte Vieles mit eben so viel Silbergroschen bezahlt werden, ols bis dahin herabgesetzte Duͤtchen oder Boͤhmen dafuͤr gege⸗ hen worden waren: groͤßtentheils fuͤgte man sich zwar nicht in diese Forderung, aber doch wurde fast immer ein groͤßerer Sil⸗ berwerih in dem neuen Gelde bewilligt, als in dem alten zu⸗ letzt gezahlt wurde. Diese Vertheurung veranlaßte bittre Kla⸗ gen; und es wuͤrde wahrscheinlich nicht an Versuchen geman⸗ gelt haben, die Zahlung in schlechtem Gelde auch ferner beizu⸗ behalten, wenn sie nur moͤglich gewesen waͤre: aber alles alte Billon an vormaligen ½ ⁄0 und ½¼ 8 Thaler wurde gaͤnz⸗ lich eingezogen und eingeschmolzen; von den neuen ganzen und halben Silbergroschen aber nur so viel ausgemünzt, als zur Auseinandersetzung uͤber so kleine Werthe ganz unentbehrlich sind. An die Steile eines Nennwerths von 42,215,672 Tha⸗ lern in den vorbenannten alten Billonmuͤnzen ist bis zum Ende des Jahres 1838 nur eine Ausmunzung von 3.041,291 Tha⸗ lern ganzer und halber Silbergroschen nach dem Nennwerthe getreten.
Am Niederrhein war seit sehr alten Zeiten eine Rechnung in Thalern zu 60 Stuͤbern uͤblich, und alle Preise der Arbei⸗ ten und Erzeugnisse wurden auch hier im kleinen Verkehr nach Stuͤbern bestimmt. Die Stuͤber selbst konnten nur in Billon oder Kupfer ausgemuͤnzt werden: es kam dabei nicht auf ihren Metallwerth, sondern nur darauf an, daß ste fuͤr 0 des Geld⸗ stuͤcks galten, welches als Thaler im Umlaufe war. Wie der Werth dieses Thalers mit der Verschlechterung des Muͤnzfußes am Niederrheine abnahm, sank auch mit ihm der Werrh des Stuͤbers. So war der Stuͤber vor dem Kriege im Jahre 1806 in dem preußischen Antheile G0 des preußischen Thalers zu vierzehn auf die feine Mark, im feaaͤlzischen Antheile das Sechszigstel von einem Thaler nach dem vier und zwanzig Gul⸗ denfuße, also von einem Sechszehntheil der Mark reinen Sil⸗ bers. Die franzoͤsische Oberherrlichkeit dauerte ostwaͤrts des Rheins nicht lange genug, um die Rechnung in Stuͤbern außer Gewohnheit zu bringen; und die preußische Regierung fand sie dort in voller Uebung, als sie von den ihr jetzt angehoͤrigen westlichen Provinzen Besitz nahm. Aber es fehlte diesen Ge⸗
enden damals an einer inländischen Silbermuͤnze, welche den haler darstellte, dessen Sechszigthein zur Zeit uͤbliche Stuͤ⸗ ber war: einige nach dem vier und zwanzig Guldenfußze aus⸗ gemuͤnzte Thalerstuͤcke von pfelzischem Geprage waren allerdings noch vorhanden; abver so seiten, das ste nur als Schaustücke aufbewahrt werden, aber nicht als Zahlungsmittel füͤr den Ver⸗ kehr dienen konnten. Wer in zenen Gegenden Beodenerzeugnisse, und besonders die zahlreichen Fabrikate des gewerbreichen Landes im Großen zu verkaufen harre, wurde dafuͤr nach Verschiedenheit des Marktplatzes in Brabanter Thalern, Conventions⸗Spreies⸗ Thalern, Fuͤnffrankenstuͤcken, oder preußischen Thalerstucken be⸗ zahlt; allein kein Gesetz bestemmte unavbaͤndertch die Anzahl der Stuͤber, welahe ein solches Geldstuͤck geiten sollte. Den Empfangern war indessen fuͤr die viclen Zahlungen an Arbeits⸗ löͤhnen welche sie nach einemn in Srtübern ausgedruͤckten Satze zu leisten hartsn, sehr daran gelegen, die Geldstuͤcke, worin ihre Einnahme bestand, möglichft viel Stüher gelten zu lassen; des⸗ halb stiegen dieseiben, nachbein das franzoͤsische Geid aufgehört hatte, ein gesetzlich devorzuntes Zahlungmittel zu sein, sehr schnell in einem nach Srubern ausgedruͤckten Kurse. War der Stuͤber vor der franzoͤsischen Besitz ahme im unguünstigsten Falle doch noch ein Sechszigstel eines Thalers im vier und zwanzig Gul⸗ denfuße gewesen, und hatte folguch der preußische Thaier einen Werth von 68 27 solcher Stäber: so stellte sich derselbe selbst gieich Aufangs schon auf 72 Stuͤber, stieg von da auf 78 und war noch im ferneren Steigen, als die preußische Regierung diesem Spiele dadurch ein Ende machte, daß sie ihren Thaler zur gesetzlichen Einheit fuͤr Zahlung und Rechnung auch in die⸗ sjem Theile ihres Reiches erhob, und den Werth dessetben in Staͤbern unabaͤnderlich auf 78 festsetzte. Alle Versuchung, diese Bestimmung zu umgehen, wurde dadurch abgeschnitten, daß die alte Scheidemünze vorerst nicht vermehrt, die versuchte Einfuhr auswaͤrts gepraͤgter Scheidemunze kraͤftig gehindert, und endlich nach Bekanntmachung des Gesetzes vom 30. September 1821 alle noch im Umlaufe vorhandene alte Scheidemuͤnze eingezegen, und durch neue, nach diesem Gesetze gepraͤgte, doch nur in solchem Maaße ersetzt wurde, als zur Auseinandersetzung uͤber diese kleinen Werthe unentbehrlich war. Als Andenken an jene beginnende Muͤnzverwirrung bleb nur eine Gewehnheit im Privatverkehr, jedoch den unwandelbaren Werth von zeh lern haben, weil naäͤmlich 60 Stuͤber eben 10/18 Stuͤber festbestimmten Preises d Diese Gewohnheit wird hoffentlich auch weil es kein Geldstuͤck mehr giel fuͤr die Rechnung bequeme Theile — Regierungen, welche ein selbststaͤndiges machten fast allgemein Erfahrungen, die w Mißverhaͤltnissen entsprangen, wie verschieden sie auch in zug auf aͤußere Gestaltung ihrer Wirkungen erscheinen.
8 Ner der
den
in Folge bei dessen oft dem
tet, jetzt die kraͤftigsten Mittel, steuern, worein der innere Verkehr haltbarkeit eines Muͤnzsystems verfiel, gung wohlthaͤtige Absichten nur zu bisher noch niemals folgerecht durchgefuͤhrt werden ko kaiserliche Manifest vom 1. Juli d. russische Muͤnzsystem auf eine feste Grund theil einer Mark reinen Silbers, der im sen schon seit 1762 in diesem Feingehalte bestehende seiner Eintheilung in hundert Kopeken, maaß aller im großen und kleinen Verkehr Werthe; vom I. Januar 1840 ab
gefuͤhrt werden. Als Zahlungsmittel sind gesetzlich e gürs
kein Geldstuͤck,
vermeidlich zu bestimmen, kein Zweifel uͤber die Richtigkeit einer russischen Muͤnze statthaft sey,
zuweilen nach Thalern bergisch zu rechnen, die zehn Dreizehntheil Tha⸗ des auf 78 Preises des preußischen Thalers sind. allmaͤhlig verloͤschen, giebt, welches diesen Thaler, oder desselben, wirklich darstellte. Muͤnzwesen haben, die wesentlich aus ähnlichen Be⸗ und auf die Dauer und den Umfang Die kaiserliche Regierung in Ruß⸗ land ergreift, von eben so richtigen ais erhabnen Ansichten gelei⸗
Verirrungen zu der Un⸗ Befol⸗ Drange
des Augenblicks weichen mußten und deshalb ein haltbarer Plan unte. Das
ꝛJ. gruͤndet zunaͤchst das lage: das Dreizehn⸗ Russischen Muͤnzwe⸗ Rubel mit wird forthin das Grund⸗ vorkommenden
die russischen Muͤnzen aus edlen Metallen, die Reichsbankan⸗
weisungen, und das noch im Umlaufe befindliche russische Knupfergeld. *
das erste dieser Zahlungsmittel war es un⸗ 1 daß innerhalb des russischen Reichs des Feingehalts und Gewichts so lange das Gepraͤge noch
In Bezug auf
V kenntlich, und Anzeichen einer Verstummelung durch offenbare Gewalt, als Befeilen, Beschneiden und Durchloͤchern nicht sicht⸗ bar sind. Indem der Gebrauch russischer Muͤnzen auf Treu und Glau⸗ ben gegen nichtswuͤrdige Vorwaͤnde sicher gestellt wurde, konnte ge⸗ wiß nicht unerwogen bleiben, daß vollhaltige Muͤnzen neben I abgenutzten sich nur so lange im Umlaufe erhalten koͤnnen, als der Unterschied im Metallwerthe beider noch nicht erheblich ge⸗ nug ist, um im Welthandel beachter zu werden; und Maaßre⸗ gein zur Erhaltung dee Metallwerths des umlaufenden Geldes innerhalb dieser Graͤnzen sind demnach als bereits vorbereitet anzusehen. Den russischen Goldmuͤnzen, naͤmlich den ganzen Imperialen zu 10, und den halben zu 5 Rubein, ist ein festes Aufgeld gegen Silberrubel von 3 auf 100 bewilligt. Voraus⸗ gesetzt, daß achtzehn Imperialen eine kölnische Mark wiegen, und daß diese Muͤnzen eilf Zwoͤlftheile ihres Gewichts an rei⸗ nem Golde enthalten, liegt dieser Vorschrift ein Verhaͤltniß bei⸗ der edlen Metalle zum Grunde, wornach bei gleichem Gewichte der Werth des reinen Silbers zum Werthe des reinen Goldes sich verhaͤlt wie 1 zu 1559951 1s, das ist ziemlich nahe wie 1 zu 15 . In dem groͤßten Theile von Curopa wird das Gold zur Zeit noch um etwas besser bezahlt, naͤmlich ohngefaͤhr in dem Verhaͤltnisse wie 1 zu 152 ⁄. Der kleine Unterschied scheint nicht geeignet, das Gold im Reiche zuruͤckzuhalten, welches doch in der That wegen der viel groͤßeren Leichtigkeit seines Trans⸗ ports auch ein viel bequemeres allge meines Zahlungsmittel als
Silber fuͤr ein Reich ist, dessen innerer Verkehr so ungeheure
Entfernungen umfaßt.
Den Reichsbankanweisungen ist ein fester Umlaufswerth von zwei Siebentheilen der gleichnamigen Sitbermuͤnze beige⸗ legt: indem die oͤffentlichen Kassen sie zu diesem Werthe unbe⸗ denklich annehmen und auch gegen Metallgeld einwechseln, ist das Bestehen dieses Zahlungswerthes derselben hinlaͤnglich ge— V sichert. Eine fortgesetzte Verminderung dieses Zahlungsmittels darf indessen um so mehr beabsichtigt erscheinen, als gleichzeitig mit diesem Manifeste auf andere Weise fuͤr Mittel gesorgt ist, mit Leichtigkeit betraͤchtliche Summen auf weite Entfernungen innerhalb des Reiches zu versenden.
Aller jetzt umlaufenden russischen 8 Unterschied des Muͤnzfußes, wonach sie ausgepraͤgt worden, ein gleicher Zahlungswerth mit den Reichsbankanweisungen beige⸗ legt; naͤmlich sieben Rubel Nennwerth im Kupfergelde fuͤr zwei Silberrubel. Diese Vorschrifr ist nur als eine vorlaͤufige, durch das Manisest aufgesteltte, und konnte auch nur als eine solche erlassen werden. Soll der Silberrubel wirklich als ein— ziger Maßstab fuͤr alle vorkommenden Werthe dienen: so muͤssen die Kopeken, welche neben demselben im Umlaufe sind, auch Hunderttheile dieses Rubels darstellen, und folglich schon des⸗ halb eine neue Scheidemuͤnze in Umlauf gesetzt, die alte dagegen völlig eingezogen werden. Eine solche Umänderung der Kupfer⸗ muͤnze wird auch durch das kaiserliche Manifest augekuͤndigt. Der Muüͤnzfuß fuͤr die neue Kupfermuünze kann so leicht be⸗ stimmt werden, als es die Ruͤcksichten auf einen bequemen Ge⸗ vrauch derselben gestatten; sobald nur nicht mehr davon in Um⸗ lauf kommt, als zur Auseinandersetzung üͤber Werthe unentbehr⸗ lich ist, die zu klein sind, um in vollhaltigem Gelde aus edlem Meralle bequem gezahlt zu werden. Das kaiserliche Manifest hatte daher vor jetzt noch keinen Anlaß, sich uͤber den Muͤnzfuß des neuen Kupfergeldes auszusprechen. Die Bestimmung eines festen Werthes fuͤr das jetzt umlaufende Kupfergeld konnte uͤber⸗ dies auch deshalb nur eine vorlaufige sein, weis nur unter dieser Voraussetzung eine wesentliche Verbesserung des jetzigen Zustan⸗ des der Zahlungsmittel von ihr erwartet werden durfte: denn so launge Kupfergeld nicht bloß als Scheidemuͤnze gebraucht wird, sondern in solchen Massen vorhanden ist, daß es als Zahlungs⸗ mittel in Anwendung kommen muß, so lange wird es auch nicht an der Erfindung neuer Vorwaͤnde fehlen, um die strengsten Bestimmungen eines festen Werthverhäͤltnisses desselben zu dem voll⸗ haltigen Gelde aus edlen Metallen zu umgehen, da die Natur
Kupfermuͤnze wird, ohne
siatt.
Gegenstandes selbst ein mehr als bloß voruͤbergehendes Fest⸗ .
des
halten an solchen Bestimmuͤngen verhindert.
ö
merkungen
zu einer aus dem „Journal du Haͤvre“ entnomme⸗
mnen Angabe, den Boldausfluß von England nach 8 Frankreich betreffend. Die Allgemeine Preußische Staats⸗Zeitung enthaͤlt in ihrer Nummer 223 vom 13. August d. J. woͤrtlich Folgendes: Das Journal du Haͤvre eurthaͤlt folgende Nachricht: Die Messagerieen, welche gestern von Calais angekommen sind, brachten zwanzig mit Gold gefüllte Kisten mit, die an die Herren Rothschild adressirt sind. Diese große Menge Gold kommt aus Eng⸗ land und wird auf 3 Millienen Pfund Sterling (75 Millionen gr.) augeschlagen, also mehe als die Hälfte des Kapitals, das die Bank von England in Paris angelichen hat.“
Nach den englischen Muͤnzgesetzen wird die Unze Muͤnz⸗ gold, welches 1112 seines Gewichts an reinem Golde enthaͤlt, in den Goldmuͤnzen zu einem Nennwerthe von 3 Pfund 17 Schilling 10 ⁄½ Pence oder 3 143⁄160 Pfunden Sterling ausgebracht. Da nun 12 Unzen einem Pfunde Englischen Muͤnzgewichtes gleich sind, und 100,000 Pfund englischen Muͤnz⸗ gewichtes nach Jäͤckel's neuester europaͤischer Muͤnz⸗, Maß⸗ und Zewichtskunde, einem sehr zu empfehlenden Handbuche, 79,793 Pfunden preußischen Gewichts gleich sind, deren 110 auf den preußischen Centner gehen, so wiegen 3 Millionen Pfunode Ster⸗ ling in englischen Goldmuͤnzen sehr nahe 465 2¾ preußische Centner. Waͤren in jenen 20 Kisten 3 Millionen Pfunde Ster⸗ ling in englischen Goldmuͤnzen, auch englischem Muͤnzgolde, enthalten gewesen, so wuͤrde jede dersel⸗ ben durchschnittlich ein Nettogewicht in Golde von 232 ⁄0, oder noch etwas uͤber 23 ⁄ preußische Centner gehabt haben. Daß man in Kisten von so ungeheurer Schwere kein Gold durch Messagerieen versendet, ist wohl selbst einleuchtend. Kisten von einem Zehntheile dieses Gewichts, also etwan 2 ⁄ Centnern preußisch, wuͤrden bei Geldtranspor⸗ ten zu Lande schon nicht sonderlich bequem zu handhaben sein. Es scheint daher in der Angabe des Journal du Havre ein wesentlicher Irrthum obzuwalten, der dann auch auf seine Fol⸗
gerungen aus jener Goldsendung v
muͤssen alle Geldgeschaͤfte ploß darnach abgeschlossen, und alle Zahlungen darauf zuruͤck⸗
sein duͤrfte.
Wissenschaft, Kunst und Literatur.
Golheuburg. Am 17. Juli Nachmittags hatte die erste, vor⸗ läufige Versammlung der Scandinavischen Naturforscher und Aerzte Es fanden sich unter denselben berübmte Männer, wie Oersted, Schouw, Eschricht, Forchammer u. A. aus Kopenhagen; Holdt von Ebristiania; unter den Schweden Agardb, Rilsson, Cederschjöld ꝛc. Die Zusammenkunft begann mit der Wahl eines wortführenden Praä⸗ sidenten und dreier Secretaire. Zur ersteren Würde ward der be⸗ rühmte Agardh (Ordens⸗Bischof ven Caristadt) erwählt. Secretaire wrrdeu für die Schwedische Abtheilung der Distrikt⸗Chef Fahraͤus (sprich: Foh⸗rä⸗us) in Gotheuburg, für die Dänische, Professor Schouw nus Kopenhagen, für die Rorwegische, Professor Holdt aus Christia⸗ nia. Außerdem ward ein Comité niedergesebt zur Ausarbeitung eines Reglements für die künftigen Zusammenkünfte, als deren Mitglieder. von Seiten der Schwedien: die Professoren Nilsson und Cederschjöld; der Dänen: Etatsrath Oersted und Professer Schonw, und der Nor⸗ weger Dr. Egeberg und Lektor Boeck erwählt wurden; Präsident ward auch hier Bischof Agardh. Der Verein theilte sich biecrauf in 3 Haupt⸗ Sectionen, eine natur⸗histerische, physikalischt und medizinische. Die allgemeinen Zusammenkünfte wurde beschlossen, bei offenen, die Sec⸗ tionen jedoch bei geschlossenen Thüren statifinden zu lassen. — Die Vorträge geschahen thrils in Dänischer, theils in Schwedischer Sprache. Allgemeine Zusammenkünfte wurden gehalten: Am 18. Juli. Es sprach Etatsrath Professor Oersted: Ueberein von ihm erfundenes In⸗ sürument zur Messung und Berechnung der Adhäsionskraft. P ofessor orchhammer: Ueber die in späteren Zeiten statigehabte Hebung des sesten Laudes über der Wasseroberfläche. Professor Schouw: Ueber die klimatischen Verhältnisse Italiens. Am 19. Juli: Profrssor Eschricht: Ueber Entstehung und Forlpflanzung der Eingeweidewüt⸗ mer. Professor Holst: Ueder die in letzten Zriten vorgenommenen Verbesserungen hinsichtlich der Behandlung der Gefangenen. Pro⸗ fessor Schouw: Ueber die Temperatur von 1838 in Vergleich zu den 67 letzten Jahren. Lector Boeck: Ueber Anwendung des polarisirten Lichtes bei mikroskopischen Untersuchungen. Am 20. Juli. In dieser letzten Zusammenkunft verlas der Prösident das von dem Comité ab⸗ gefaßte Reglemem für künftige Versammlungen. (Nächste Zusam⸗ menkunft soll künftiges Jahr, hierauf aber alle 2 Jahr eine stattfin⸗ den; durch Abstimmung wurde fürs nächste Jabr Kopenhagen zum Versammlungsort, als Präsident: Etatsrath Oerned, Secretatre: Professor Schouw und Professor Eschricht gewählt.) Eine schöne Rede des Bischof Agardh beschloß die Zusammenkunft.
Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am 13. August. Zeitdauer’ Abgang Zeitdauer M. um Uhr 8
—
von von
Berlin M g. — Potsdam 8 Berlin 48 WPotsdam Berlin 55 Potsdam Berlin G 42 Potsdam Becrlin — 52 Potsdam 8 Berlin „ 54 [Potsdam 9; Berlin 9 ½ Abds. 1] — Potsdam
Die erste Fabrt von Potsdam mit Pferden.
Meteorologische Beobachtung. Morgens RNachmittags Abends Nach einmaliger
1839. 6 IIRh2 1n 10 Uhr. Beobachtung.
13. August.
338,12 „par. Quellwärme 8,3 0 R. + 10,50 R. Flußwaͤrme 15,0 ° R. + 9,0° K. Bodenwaͤrme 13,8 0.
Lafidruch....... 338,01“„Par. 337,96“ Par. Luftwärme.....+ 10,690 R. + 13.8 0° R. Thaupunkt +- 8,5 0 R. +. 9,40 R. Hunstfättigung 79 pGt. 60 9Ct. 82 vEt. nusvünstung 0,027 Rbh. Wetter. ... trübe. I trübe. bewölkt. Niederschlag 0,008“ Rd. Wi NW.. W. W. Waͤrmewechsel + 14,10 Wolkenzug ..... — WRNW. — + 8,80. Tacesmittel: 338,03“ Par.ü +t 11,6 9 . +. 9.0 0 Rt. 74 vCt. WNW.
2
Aus wärtige Börsen. Imsterdam, 10. August pan. 183 . Passive Kusg. Sch. —. Znisl. —. Preuas. prim. Seh. —. Poln. —. Cesterr. Mer Aaut werhen. 9. August ZünslL. —. Neue Anl. 18 7 6. ½¼à. Frankfurt a. M., I1. August. - Holl. 54 ⁄G. Bank. Actien 5 % boln. Loose —. Taunusbahn-Actien 270 ½. Hamburg, 12. August. Bank -Aetten 1505. Kngl. Kuss. 107 ⁄424. London, 9. August. Cos. 3 % 92 . Belg. 103 ½. Neue Anl. 195/14. Passive 4 ½. Ausg. Sch. 8 ⁄½. 2 ½ % Holl. 84 ⁄1. 5 % 1037. 5 % Port. 30 do. 3 % 19 ⁄¼4᷑⸗ Engl. Russ. 114. Bras. 79. Columb. 32 ⁄½ Merx. 23 ¼. Peru 19. Chili 37. Paris, 9. August. 1 112. 60. 3 % ün cour. 80. 45. 5 % Neap. Rente 19 ⅞. Passive —. 3 % Port. 20. 1, 9. August. 108 1. “ 21h½ % —.
8 3 91. 40 1834 137 ½. 4e 1839 108 ⅛.
—.
Span. Anl. 3 ¾.
.
50 % KRente sin cour.
au compt. 100. 50. 5 % Span. Wien
59% Met.
1 %, —. Bank-Acknen 1528. 4
Koͤnigliche
Donnerstag, 15. Aug. soͤhnung, Schauspiel in 5 Abth., Freitag, 16. Aug. Im Opernhause. beiden Schuͤtzen, komische Oper in 3 Abth., nach dem
ischen frei bearbeitet. Musik von A. Lortzing. EIr ee, 17. Im Schauspielhause: Maria Stuat
Schauspiele. Im Schauspielhause: von Kotzebue. . Zum Erstenmale: Die Franzoͤ⸗
oder auch nur in Barren von
von
on sehr erheblichem “
Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. (Mad. Clauer, vom Großherzogl. Hoftheater zu Schwerin: Maria Stuart, als Gastrolle. Herr von Lavallade: Mortimer, als letzte Gastrolle.
Herr Grua: Graf von Leicester.) 1. .
S
Konigstadtisches Theater.
Donnerstag, 15. Aug. Turandot. Oper in 2 Akten, nach
Schiller bearbeitet. Musik von J. Hoven. Freitag, 16. Aug. Moisasur’'s Zauberfluch.
mit Gesang in 2 Akten, von F. Raimund. Sonnabend, 17. Aug. Fra Diavolo, oder: Das Wirths⸗ haus zu Terracina. Komische Oper in 3 Akten. Musik von
Auber. (Dlle. Ehnes, K. K. Oesterr. Hof⸗Opernsaͤngerin: Zer⸗ line, 888 dritte Gastrolle.)
Zauberspicl
Perantwortlicher Redacteur Arnold. —-— 8
Gedruckt bei A. W. Hayn⸗ eS
Berlin, Freitag den 16ten
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mtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Brauerknecht Kappen⸗ berg zu Vorhelm im Regierungs⸗Bezirk Muͤnster die Rettungs⸗ Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Ober⸗ Landes⸗ gerichts⸗Assessor Kolewe zum Land“ und Stadtgerichts⸗Rath bei dem Land⸗ und Stadtgerichte zu Inowraclaw zu ernennen bei dem Land⸗und Stadtgerichte zu Inowraclaw zu ernennen geruht.
Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin sind gestern Abend von Schloß Pillnitz in Sanscouci
ein getroffen.
A
— —
Angekommen: Der General⸗Major im Kriegs⸗Mini⸗ sterium, von Scharnhorst, von Magdeburg.
Zeitungs⸗Nachrichten. JZE1111“
Ruf land n d Polen. Waäarschau, lI. Aug. Die Gemahlin des Fuͤrsten Statt⸗ halters ist mit ihren Toͤchtern gestern nach Bad Ems abgereiss.
Aus Moskau ist in der verflossenen Nacht der General⸗ Adjutant, Graf Stroganoff, hier angekommen.
Dieser Tage wurde hier die erste Kleinkinder⸗Bewahr⸗An⸗ stalt eingeweiht. 8
Bei einem furchtbaren Gewittersturm, der sich kuͤrzlich hier erhob, als gerade eine Menge Badender sich in der Weichsel oder in Kaͤhnen auf dem Flusse befand, haben gegen 20 Men⸗ schen ihr Grab in den Wellen gefunden.
Auf den letzten hiesigen Maͤrkten zahlte man fuͤr den Kor⸗ zez Roggen 10 ⅛ Fl., Weizen 241116 Fl., Gerste 91 ½1 Fl. und Haser 6 ⅛ Fl.
EEPI1
Paris, 10. Aug. Im Moniteur Parisien liest man:
„Mehrere Blaͤtter beharren bei der Behauptung, daß die Steuer⸗Herabsetzung des Kolonial⸗Zuckers vermittelst einer
Ordonnanz von dem Conseil abgelehnt worden sey, und daß das Ministerium nicht wage, seinen Entschluß bekannt zu machen. Diese Thatsache ist durchaus falsch. Haͤtte das Ministerium einen solchen Entschluß gefaßt, so wuͤrde es ihn offen und un⸗ verzuͤglich zur Kenntniß bringen.“ Die Blaͤtter, gegen welche diese Erkläͤrung gerichtet ist, werfen derselben vor, daß sie zu unbestimmt sey und nicht unumwunden ausspreche was das Ministerium zu thun gedenke, anstatt bloß en. es nicht abgelehnt habe. Der Constitutionnei behauptet so⸗ gar fortwährend auf das Bestimmteste, daß die Ordonnanz nicht erlassen werden wuͤrde. „Wir sehen mit Bedauern“ 8 er, daß das Ministerium bei dem traurigen Systeme beharrt welches es bis jetzt befolgt hat und welches darin besteht, daß es gewissen Interessen Hoffnungen giebt, die es nicht zu erfuͤllen ge⸗ denkt. Wir fuͤr unsern Theilnehmen die Widerlegung des halboffiziel⸗ len Blattes nicht an. Die Steuer⸗Herabsetzung des Kolonialzuckers vermittelst einer Ordonnanz wird nicht stattsinden, wir wiederholen es. Als diese Maßregel im Conseil eroͤrtert wurde, wiesen mehrere Minister sie peremtorisch zuruͤck, und unter denjenigen welche in die Geheimnisse des Kabinets vom 12. Mai einge⸗ weiht sind, wird wohl Niemand bezweifeln, daß das Verspre⸗ chen, welches Herr Cunin Gridaine dem Handelsstand von Bordeaux gegeben hat, nicht gehalten werden wird. Herr Passy hat erklaͤrt, er würde lieber abtreten, als in die Steuer⸗
herabsetzung des Kolonialzuckers vermittelst einer Ordonnanz willigen, und Herr Dufaure hat eine aͤhnliche Sprache gefuͤhrt. Ein anderer Minister hat erklärt, daß er nie in etwas willigen Diese Thatsachen sind welche der Schluß⸗Sitzung der Kammer beiwohnten, konnten sie bezeugen’⁷
wuͤrde, was er fuͤr ungesetzlich halte.
allgemein bekannt, und die meisten Deputirten,
Gestern Abend begaben sich alle Minister nach St. Cloud,
wo eine Berathung des Kabinets stattfand, fuͤr heute wird die
Ankunft des Koͤnigs in Paris und eine abermalige Versamm⸗ lung der Minister angekuͤndigt.
8 Einer Koͤniglichen Ordonnanz zufolge, wird die Session der “ der Departements am 26. August beginnen und am 9. September im ganzen Reiche geschlossen werden.
Eine Ausnahme macht da . - ahme macht das Departement der Seine, in welchem die Versammlung des General⸗Conseil ““
g des C al⸗Conseils vom l5t 29. Okeoder dauern wird⸗ s en bis zum 2
„‚Die „Gazette de France“, gegen welche wegen eines „die zuli⸗Saͤule“ betitelten Arti 378 NZIII1II1 „die 2 elten Artikels ein Prozeß eingeleitet war, ist
S Jury fuͤr schuldig erklaͤrt und ihr Gerant zu 2000 Fr.
1b h und 3 Monaten Gefaͤngniß verurtheilt worden.
gt 11“ Rasponi, Tochter der Ex Koͤnigin von Nea⸗
ve shee Ravenna, daß die Graͤfin von Lipona zu ihrem
dinzufg ne fuͤr das Andenken Murat's wichtige Bestimmung zufüͤgen wollte. Sie sprach den Wunsch aus, daß eine Le⸗
bensbeschreibung ihres Mannes geschrieben werden moͤchte und veea l cheh Pathen, den Capitain Joachim Ambert, in Aufemhalt LETT’ hatte sie demselben, waͤhrend ihres Fusenhaltes zu Paris, Instructionen uͤber das Werk gegeben.
brachte
88 Frankreich und fruͤherer Minister des Koͤnigs ver Vabgs hesist noch viele Dokumente zur Geschichte Mu⸗ 8 ie Prinzessin Rasponi hat von ihrer Mutter Papiere düeregn “ ein helles Licht auf die Begebenheiten werfen 89 ie Murat den Thron und das Leben kosteten. bb man schtelbt aus Puy: „Unser Bischof, Herr von Bo⸗ 9h on einer Reise nach Rom zuruͤckgekehrt, wo er mit Diesen 1 Auszeichnung vom Papste aufgenommen wurde. 98 zr⸗ 119 dem Praͤlaten die freundlichsten Gesinnungen ge⸗ dn 8 nkreich und den Koͤnig; er sprach seine Freude uͤber Beziehungen zu der Regierung aus und ergriff jede Ge⸗ 8 “ “ — “ v11“ 1
1 I
(1611
verstaͤrkten?
zu sagen, was
legenheit, um den Wunsch auszudruͤcken, daß die Franzoͤsische Geistlichkeit denselben Empfindungen ihr Herz eröffnen und sich jeder Aeußerung enthalten möge, welche Zweifel gegen ihre Ge⸗ sinnung erwecken koͤnnte.“
Der Progrés du Pas de Calais meldet aus Bethune vom öten d. M., die Behoͤrde habe Anzeige gemacht, daß der Prinz Peter Napoleon, der Sohn Lucian’'s, auf der Franzoͤ⸗ sischen Gränze erschienen sey. Er soll an seiner erstaunlichen
Aehnlichkeit mit dem Kaiser erkannt worden seyn.
„ Die kolossale Statue des Obersten Combes, von Foyier entworfen, ist vorgestern in Bronze gegossen worden.
Ein heftiger Ausfall der „Quotidienne“, in welchem sie dem Journal des Débatrs Schüld gegeben, daß es die Treue der Legitimisten in Versuchung fuͤhren wolle, veranlaßt das letzt⸗ genannte Blatt zu folgenden Aeußerungen: „Was hat es den Legitimisten geholfen, daß sie neun Jahre hinter den Parteien hergezogen sind? Was hat es ihnen geholfen, daß sie in den letzten Wahlen die demokratische Partei mit ihren Stimmen Fuͤr eine wesentlich royalistische Partei ist es doch wahrhaftig kein Fortschritt, sich zum Anhaͤngsel der demokrati⸗ schen Partei zu machen. Was ist das fuͤr eine Politik, die auf dem Umwege des allgemeinen Stimmrechts, also mit dem revolutionairsten aller Mittel, die Revolutionen zu unterdruͤcken hofft? Sehen wir nicht so Leute, welche die Freiheit der Presse verabscheuen, sogar Frechheit der Presse fordern, um die Censur zuruͤckzuführen? Sie sind die Herren unter der Restauration gewesen, sie haben ungeheure Majoraaten gehabt. Was machten sie aber? Gesetze zur Be⸗ schraͤnkung der Freiheiten, welche ihnen jetzt nicht ausgedehnt genug scheinen, nachdem die Juli⸗Revolution die von ihnen ein⸗ gefuͤhrten Beschraͤnkungen aufgehoben hat. Haben sie die Frei⸗ heit des Unterrichts gegeben? Sie verjagten die berühmtesten Lehrer von der Universitaͤt, und man weiß wohl, daß ihre ge⸗ heimen Wuͤnsche dahin gingen, den Unterricht in den Haͤnden einiger religioͤsen Corporationen zu konzentriren. War es Ehr⸗ furcht vor der Freiheit des Kultus, wenn sie in ein Kriminal⸗ gesetz einen Glaubens⸗Akt hineinbrachten, und weniger den Tempeln Achtung verschafften, als eine Religion der Milde und Barmherzigkeit verhaßt machten? Welche Beziehung ist also zwischen ihrer vergangenen und jetzigen Politik vorhanden, als der Haß gegen die Charte und die constitutionnellen Regierungen? Die aufgeklarten und vernuͤnftigen Maͤnner der legitimistischen Partei koͤnnen jetzt sehen, was fuͤr Fruͤchte die verschlungene Politik getragen hat, welche die Freiheit durch die Freiheit zu zerstoͤren hofft, weil ihr die offene Gewalt nicht mehr zu Gebote steht. Ja, ge⸗ wiß, die der legitimistischen Partei auferleate Politik hat die oͤffentlichen Unordnungen vermehrt, die Aufruͤhrer ermuthigt, der Regierung allerlei Schwierigkeiten dereitet. Wollte man nichts Anderes, als seinen Haß und seine Rache befriedigen, so ist das Resultat theilweise erreicht. Das moͤge den fanatischen Gemuͤthern genuͤgen. An diese wuͤrden wir aber auch nie Be⸗ trachtungen richten, welche ruhige Vernunft und aufgeklaärten Patriotismus fordern, wenn sie verstanden werden sollen. Wir wenden uns vielmehr an die alten constitutionnellen Ropalisten, welche die Juli⸗Revolution augenblicklich von uns geerennt hat, und welche durch ihre konservativen Ansichten in die Partei der Legitimisten geworfen sind. Was fordern wie von diesen? daß sie ihre Empfindungen abschwoͤren sollen? Nein, das kann nur die Wirkung der Zeit seyn. Wir fordern aber von ihnen, daß sie mit allen guten Buͤrgern die allgemeinen Prinzivien verthei⸗ digen sollen, welche die Basis der Gesellschaft bilden, daß sie das Beispiel der Achtung vor den Gesetzen geben, daß sie lie⸗ der verbessern als zerstoͤren, und sich nicht zur Erschuüͤtterung der oͤffentlichen Ordnung mit den Aufruͤhrern vereinigen. Auch sind wir es eigentlich nicht, die diese Forderungen on sie stellen, son⸗ dern ihre eigenen Prinzipien und ihr eigenes Interesse legen ihnen diese Verpflichtungen auf. Wir theilen mit ihnen unsere Rechte und unsere Freiheit; moͤgen sie sich derselben nicht bedie⸗ nen, um diese Freiheit in Anarchie und diese Rechte in Werk⸗ zeuge der Unordnung umzuwandeln.” .
Die Verwaltung der Bruͤcken und Chausseen hat den Jah⸗ resbericht der Arbeiten der Minen⸗Ingenieurs während des Jahres 1837 bekannt gemacht. Derselbe enthaͤt eine Uebersicht der Bergwerks⸗ Arbeiten in dem gedachten Jahre, so wie ein ziemlich vollstaͤndiges Verzeichniß des metallischen Reichthums Frankreichs und der auf diesem Gebiete gemachten Fortschritte. Eines der interessantesten Kapitel duͤrfte das die Dampfmaschi⸗ nen betreffende seyn. Es ergiebt sich daraus, daß deren Zahl sich seit 15 Jahren in einem bemerkenswerthen Verhaͤltnisse vermehrt hat, und daß, wenn dieselbe auch noch nicht fuͤr alle Beduͤrfnisse der Industrie genuͤgt, sie doch allmaͤlig das bishe⸗ rige Arbeits⸗Verfahren gaͤnzlich modiftzirt. Im Jahre 1836 zaͤhlte man nur wenige Dampfmaschinen in Frankreich, aber im Jahre 1837 gab es 2149, von denen 150 fuͤr die Schifffahrt verwendet wurden. Außerdem zaͤhlte man 1480 Dampfkessel. Die Kraft der auf dem Lande gebrauchten 1969 Maschinen kam der von 26,187 Pferden gleich. Die auf die Schifffahrt ver⸗ wandten 150 Maschinen hatten 5408 Pferde Kraft. Der groͤßte Theil der Maschinen war in Frankreich selbst verfertigt, und nur der vierte Theil ungefaͤhr kam aus dem Auslande. Im Allgemeinen wurde den Maschinen mit Hochdruck der Vor⸗ zug gegeben, und von sämmtlichen 1969 auf dem Lande thaͤti⸗ gen Maschinen sind 1437 auf diese Weise gebaut. Nicht so die fuͤr die Schifffahrt; hier sind von 150 Maschinen nur 41 mit Hochdruck. Die Zahl saͤmmtlicher Franzoͤsischer Dampfboͤte mit Ausschluß der des Staates, belief sich am Ende des Jah⸗ res 1837 auf 124. Sie wurden groͤßtentheils zum Transport der Reisenden angewendet, seltener zum Bugsiren. Sie transportirten ungefaͤhr eine Last von 250,000 Tonnen mit Inbegriff des Ge⸗ wichts der Reisenden. Das groͤßte Dampfboot faßte 800 Pas⸗ sagiere und 240 Tonnen, die kleinsten 20 Passagiere und 10 Ton⸗ nen. Die mittlere Kraft der Hochdruck⸗Maschinen betrug 29 Pferde Kraft, die der anderen 38. Die auf dem Lande gebrauchten Hochdruck⸗ Maschinen hatten
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nur eine mittlere Kraft von 11 Pferden, die entgegen⸗ gesetzter Art von 19. — Der Bericht umfaßt ferner die Tonsumtion und Production der mineralischen Brennstoffe. Erst im Jahre 1750 fing man in Frankreich an, von den Stein⸗ kohlen einen etwas ausgedehnteren Gebrauch zu machen. Im Jahre 1787 belief sich die Consumtion auf ungefaͤhr 4 Millio⸗ nen Centner, von denen die Haͤlfte aus dem Auslande einge⸗ fuͤhrt wurde. Seirdem laͤßt sich ein bestaͤndiges Wachsen wahr⸗ nehmen, obgleich erst vom Jahre 1830 an der Gebrauch der Steinkohle von groͤßerer Wichtigkeit wird. Im Jahre 1830 wurden 11 Millionen Centner, im Jahre 1837 30 Millionen Centner gewonnen. Da indeß 41 Millionen verbraucht wur⸗ den, so mußten immer noch 11 Millionen aus dem Ausland eingefuͤhrt werden. Die Zunahme der Production ist vorzuͤg lich der Benutzung der Gruben an der Loire und von Valen ciennes zuzuschreiden. Die Einfuhren, welche im Jahre 1811 nur eine Million Centner betrugen, haben sich seitdem verzehn facht. Besonders sind es die Belgischen Gruben, die Gruben von Saarbruͤck und einige Englische, welche Frankreich seine Bedarf liefern. Indeß sind die Franzoͤsischen Steinkohlengruben wohl reich genug, um den ganzen Verbrauch des Landes zu decken. Dieser muß indeß immer noch steigen, und der Gebrauch der Steinkohlen wird, wie sich leicht voraussehen laͤßt, noch weit ausgedehnter werden. Man braucht, um sich davon zu üͤberfuͤhren, nur einen Blick auf die Eisen⸗Fabrication zu wer⸗ fen, welche fast ganz mit der Holzkohle betrieben wird. Die fuͤr diesen Industriezweig verwendeten Steinkohlen betrugen im Jahre 1837 nur 2,365,000 Ctr. im Werthe von 5,297,000 Fr., die Holzkohlen dagegen 6,435,000 Ctr. im Werthe vo 42,247,000 Fr. Im Jahre 1837 belief sich die Gesammtzah der Schmelzhuͤtten und Schmieden auf 910, diese produzirte 3,316,780 Ctr. Gußeisen im Werthe von 60,746,000 Fr. 2,192,338 Ctr. rohen Eisens im Werthe von 92, 177,000 Fr. und 31,958 Ctr. Schmiede⸗Eisen im Werthe von 2,308,000 Fr Die Ausbeute der anderen Metalle war nicht bedeutend. Ble
wurde nur im Betrage von 466,000 Fr., Kupfer fuͤr 200,00
Fr., Silber fuͤr 400,000 Fr., Antimonium und Magnesia fuͤ 450,000 Fr. gewonnen. 8
Das Journal du Haͤvre meldet: „Das Schiff „les quatres Soeurs“, mit 620 Fässern Zucker belaben, zeigte sich auf unserer Rhede, um die Witterung einzuziehen. Auf die
Nachricht, daß das Ministerium fortfahre, „den Thatsachen seine Aufmerksamkeit zu schenken“, beeilte es sich, demselben eine neue an die Hand zu geben, indem es umwendete und nach London segelte, wo man nicht so arge Possen treibt.“ — Dasselbe Blatt veroͤffentlicht eine Petition der Kaufleute von Havre, welche sich sehr energisch gegen die Vertagung der Steuer⸗ Her⸗ absetzung des Kolonial⸗Zuckers ausspricht.
In einem Briefe aus Guadeloupe, den das Journal du Ha vre mittheilt, heißt es: „Die Fremden machen hier große Zucker⸗Einkaͤufe: ein einziges Handelshaus auf Barhadoes hat
2000 Faͤsser kaufen lassen. Der „Aeolus“ und die „Amphi⸗ trite“ von Nantes sind gemiethet worden, um einen Theil nach Lendon zu bringen, und man kuͤndigt die Ankunft der „Koͤnigin Vic⸗ toria“ von 600 Tonnen Gehalt an, welche den Rest einnehmen wird. Außerdem kommen Bremer, Hamburger und Daͤnen an, welche
fuͤr ihre Haͤfen Ladungen einnehmen, so daß bis zum Eintreffen des Gesetzes wegen der Zollherabsetzung ein guter Theil ser
Aerndte nach dem Auslande verfuͤhrt seyn wird. Die Ausfuhr geht also gut von Statten, indeß wird dieser fuͤr die Franzoͤsi⸗ sche Schifffahrt so nachtheilige Umstand aufhören, sobald die Steuerherabsetzung ausgesprochen ist. Etwas Gutes hat jedoch die einstweilige fremde Ausfuhr immer, sie wird Frankreich be⸗ weisen, daß man seines Schutzes entbehren kann, da seit dem Erlasse, der die Ausfuhr ins Ausland gestattet, die Rhede voller Kuͤstenfahrer und fremder Schiffe ist, die den Zucker zu einem Preise kaufen, den die Franzosen nicht bezahlen koͤnnen.
Großbreitanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Sitzun vom 9. August. Lord Brougham nahm sich wieder 9 rer gefangenen und verurtheilten Chartisten an, indem er uͤber die harte Behandlung derselben klagte. Er fuͤhrte an, daß ein Schottischer Wundarzt, Herr Taylor, der sich bei den letzte Unruhen zufaͤllig in Birmingham befunden habe, aus Irrthum verhaftet und im Gefaͤngniß gleich einem Ruhestoͤrer aufs grau⸗ samste behandelt worden sey, indem man ihm seine Kleider ge nommen und sein Haar abgeschnitten. Auch die Behand⸗ lung des Chartisten⸗Fuͤhrers Vincent, den man ein⸗ sam eingesperrt und dem man alle Buͤcher, selbst die Bibel und Gebetbuͤcher, verweigert habe, fand er höoͤchst unge⸗ recht, da er nur eines einfachen politischen Vergehens, nicht der Felonie uͤberfuͤhrt sey und man aͤhnliche Angeklagte, wie die Herren Tooke und Wakefield, viel milder behandelt habe. Be⸗ sonders aber klagte er daruͤber, daß der Minister des Innern auf die Empfehlung eines Richters zu Gunsten des Herrn Vincent keine Ruͤcksicht genommen habe. Er fragte, ob dies etwa schon ein erstes Beispiel von dem Verfahren sey, welches Lord J. Russell kuͤrzlich im Unterhause (s. das gestr. Bl. der St. Z.) in Bezug auf die Empfehlungen der Richter angekuͤndigt habe. Lord Melbourne erwiederte, er werde nicht verfehlen, seinen Kollegen auf diese Beschwerden aufmerksam zu machen, die allerdings, wenn site gegruͤndet waͤren, einigen Anlaß zu Klagen geben wuͤrden. Hierauf erhielt die Bill uͤber die Poli⸗ zei Gerichte der Hauptstadt die zweite Lesung; Lord Lyndhurst
behielt sich die Einwendungen dagegen fuͤr den Ausschuß vor.
Auf eine Frage desselben Pairs, wann die Minister mit der Untersuchung des Benehmens des Birminghamer Magistrats zu beginnen gedaͤchten, antwortete Lord Melbourne: „Unver⸗
ten Verlesung der Bill,
zuͤglich, das heißt, so bald es sich thun lassen wird;“ was eini⸗ ges Gelaͤchter erregte.
Sitzung vom 9. August. Vor der drit⸗ durch welche die Vollmachten der Ten⸗
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Unterhaus.