ese egeneRe Kr. Ee den e.
F London, 15. Febr.
indlichkeit und deshalb im Stande ist, den sfühern eremmncder fuͤr geeignet gehalten wird, bas an⸗ gedeutete Resultat zu sichern, und ondlich, daß Frankreich durch⸗ aus nicht von dem Gefuͤhle eines b15A
wi 1 der von Sr. Maje aus „ Huͤlfe Z bald eintreten kann, so fordert der Koͤnig seine Verbuͤndeten schon jetzt auf, ihren Hotschaftern in Paris üͤber diesen Gegenstand eventuelle Instructionen zu geben. — Sie wollen so guͤtig seyn, Herr Herzog, diese Aufforde⸗ tung besonders an den Lord Aberdeen ergehen zu lassen, und wenn dieser Minister es wuͤnscht, so koͤnnen Sie ihm eine Abschrift der gegenwaͤrtigen Depesche mittheilen. 2 Der Fuͤrst von Polignac.“ — Diese Depesche, fuͤgt die Presse noch hinzu, sey durch den Lord Stuart von Rothsay, damaligen Englischen Botschafter in Paris, beantwortet worden, und die ritische Regierung habe die Versicherungen des Fͤrsten Po⸗ lignac angenommen, nachdem sie dieselben auf das deutlichste ent⸗ wickeit und besonders als einverstanden angenommen hatte, daß Frankreich auf keinen Fall eine militairische Regierung in Algier errichten wuͤrde. Gleich nach der Eroberung habe sich Lord Stuart fu dem Fuͤrsten Polignac begeben, und von diesem die wiederholte Versicherung erhalten, daß durch den Sieg der Fran⸗ böffschen Truppen die fruͤheren Verbindlichkeiten nicht aufgehoben wuͤrden. Nach langer Ruhe wird auf dem hiesigen großen Opern⸗ Theater Spontini's Vestalin wieder zur Auffuͤhrung kommen.
Madame Stoltz wird die Rolle der Julia singen.
Großbritanien und Irland.
4 Naͤchsten Mittwoch wird im St. Ja⸗ mes⸗Palast große Cour bei der Koͤnigin seyn, und Ihre Maje⸗ staͤt wird dann wahrscheinlich auch die Gluͤckwunsch⸗Adressen der beiden Parlamentshaͤuser entgegennehmen.
Die letzte Erkrankung des Herzogs von Wellington ist die Folge eines Schlagflusses gewesen, wovon er nun schon zum zwei⸗ tenmal betroffen worden.
Bis zur Ankunft des Herrn Guizot fungirt Herr von Bour⸗ queney als Franzoͤsischer Geschaͤftstraͤger am hiesigen Hofe; er hat bereits in dieser Eigenschaft dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Lord Palmerston, sein Kreditiv uͤberreicht.
Man will berechnet haben, daß der Abschluß des Handels⸗ Traktats mit Frankreich, wie er jetzt vorliegt, einen Ausfall von einer Million Pfd. St. in den jaährlichen Einkuͤnften hervorbrin⸗ gen werde, weil England in das Verlangen Frankreichs, die be⸗ stehenden Zoͤlle auf ein Drittel rabzalehen gewilligt haben soll, und man glaubt, daß das Englische Ministerium unter den man⸗ nigfachen Finanz⸗Bedrangnissen, in denen das Land sich jetzt be⸗ findet, zu außerordentlichen finanziellen Maßregeln seine Zuflucht werde nehmen muͤssen, vielleicht zu einer neuen Verausgabung von 2 bis 4 Millionen Schatzkammer⸗Scheinen.
Die Times enthaͤlt wieder einen heftigen Ausfall gegen die Minister, denen sie es zum Vorwurf macht, daß sie die Bege⸗ benheiten in China, so wie die Russischen und Franzoͤsischen Ex⸗ peditionen nicht vorhergesehen; wenn sie dieselben auch nicht haͤt⸗ ten verhindern koͤnnen, meint dies Blatt, so haͤtten sie doch durch eine Kraft⸗Entwickelung Respekt einfloͤßen muͤssen. Ganz anders wuͤrde es England ergangen seyn, wenn der Herzog von Welling⸗ ton am Ruder gewesen waͤre, der mit seinem Adlerblick den Lauf der Dinge von Afghanistan bis Macao, von Konstantinopel bis Algier und von dort bis nach Neu⸗Braunschweig uͤbersehen und daruͤber gewacht haben wuͤrde, daß der Britische „Leopard“ nicht von Chinesischen Dschunken angegriffen worden wäre. Und jetzt befinde sich nur ein einziges Linienschiff in den Ostindischen Ge⸗ waͤssern, welches noch dazu an hundert Meilen vom Orte der Gefahr entfernt sey; man habe jetzt kaum sechs See⸗Offiziere von Talent, denen man eine Expedition, wie die nach China, anver⸗ trauen koͤnne. „Da unsere Streitkraͤfte“, sagt das genannte Blatt unter Anderem, „in China so unbedeutend sind, naͤmlich nur aus einer Fregatte von 28 Kanonen und einer Kriegssloop bestehen, die naͤchste Verstaͤrkung aber sich im Persischen Meerbusen befin⸗ det und die Chinesischen Kriegs⸗Dschunken, deren jede 200 Mann am Bord hat, furchtbare Fahrzeuge sind, so wundert es uns gar nicht, zu hoͤren, daß, nach den letzten Nachrichten, der Kommissar des himmlischen Reichs sich zu einem neuen Kampfe vorbereitet, indem er den geringen Verlust, den er erlitten hat, ohne Zweifel eher unserer Unfaͤhigkeit, als unserer Nachsicht zuschreibt. Es ist in der That in diesem Augenblicke kaum ein halbes Dutzend Admirale faͤhig, die Beschwerden eines maͤßigen Kreuzzuges zu er⸗ tragen. Sie sind alle durch Alter und Schwaͤche dienstunfe 19 Eben so 68 kaum ein halbes Dutzend General⸗Lieutenants fähig, an der
pitze von 10,000 Mann einen halben Feldzug mitzumachen. Wenn wir wieder Krieg bekommen, so werden unverzuͤglich fuͤr den aktiven Dienst mindestens noch 2 Admirale, 4—5 Bice,Ad⸗ mirale und vielleicht 6— 8 Contre⸗Admirale, jeder der tuͤchtigste in seinem Range, erforderlich seyn. Es sind daher große Befoͤr⸗ derungen von Naggen⸗Offizieren, Post⸗Capitainen und geringeren Thargen, wie Kommanders, Lieutenants und Midshipmen noth⸗ wendig vorzunehmen, oder die Schiffe werden, selbst, wenn slie 8,3„ ₰ afen und bemannt sind, aus Mangel an Maͤnnern, Füte⸗ 8 88 zu leiten und die Disziplin zu erhalten verstehen, — aron Gervay und Graf Spangen, die a 1 ier ngetroffen sind, sollen wichtige Depeschen fur die Aee eichische Feneen überbrach haben. artisten beginnen sich bei Sie haben eine Menge S. eeen 888 Bö;e.; man Prach, wieder neuen Aufstaͤnden. 18. u Lonmouth wird berichtet: „ 4 24 mehrere in den Huͤgeln 8..n, Ze n. eh. saen nerzeen verurtheilten Chartisten ausgesagt hatten, durch Drohungen so eingeschuͤchtert, daß sie nicht zu Hause zu bleiben enn sondern sich hierher um Schutz wandten. Die Obrigkeit versprach ihnen denselben, und da sie Arbeiter sind so mehrere Besitzer von Eisenhuͤtten und Gießereien Verwaltern Befehl, diesen Zeugen unverzuͤgliche und bestaͤndige Arbeit zu geben und ihnen Schutz zu ge⸗ waͤhren. Man gab ihnen auch Waffen, und sie behr⸗ ten nach ihren Hügeln zuruͤck; kaum aber begannen sie zu ar⸗ beiten, als ihre saäͤmmtlichen Genossen sogleich erkläͤrten, nicht mit diesen Zeugen arbeiten zu koͤnnen. Alle Vorstellungen waren vergeblich; die Eigenthuͤmer mußten sich dem Begehr der großen Mehrzahl fuͤgen, und die Zeugen sahen sich abermals gezwungen, Arbeit und Peinach zu meiden. Die Nachrichten aus Mer⸗ thyr lauten sehr schlecht; die Arbeiterbevoͤlkerung wird als zum eußersten bereit geschildert.“ 1 Während des Chartisten⸗Prozesses zu Monmouth waren durch Unterzeichnung ansehnliche Summen fuͤr 98 und seiner Ge⸗ fährten Vertheidigung zusammengebracht, aber nicht verwendet Regierung alle Prozeßkosten bestritt und die Ver⸗
worden, da die Thomas Dewyr, der Kassirer des
eiigung gratis ersolgte. 8 “
es nicht an einer stiefmuͤtterlichen Natur,
8
Chartisten⸗Vereins, welcher sich viele Muͤhe gegeben hatte, um
den Ertrag jener Unterzeichnungen recht ansehnlich zu machen, hat setzt seinen Genossen einen schlimmen Streich gespielt; er hat sich naäͤmlich mit seiner Frau und sämmtlichen ihm anvertrauten Gel⸗ dern heimlich nach Amerika eingeschifft. Auch mehrere andere Chartisten, welche gegen starke Buͤrgschaft die Freiheit erlangt hat⸗ ten, haben sich nach Amerika gefluͤchtet und die Buͤrgen in gro⸗ ßer Verlegenheit zuruͤckgelassen.
Das Schiff „Bethy Hall“ hat Nachrichten aus Monte,⸗ video bis zum 30. November mitgebracht. Etwa 600 — 700 der von Rosas geschlagenen Insurgenten hatten sich auf die Franzoöͤsischen Schiffe gefluͤchtet. Die Kaufleute in Montevideo waren allgemein der Meinung, daß Rosas das Eigenthum derer, die an der Insurrection Theil genommen, mit Beschlag belegen werde, um dadurch seine Macht zu vermehren und sich in den Stand zu setzen, den Franzosen wirksamen Widerstand zu leisten. Die Verstarkung des Franzoͤsischen Geschwaders war, als die „Bethy Hall“” den trom verließ, noch nicht dort ange⸗
s8- —
Bruͤssel, 17. Febr. Die Kammer wird noch mehrere Tage mit der Diskusston uͤber die Vicinalwege zu thun haben.
Die Kommission der Repraͤsentanten⸗Kammer hat das Kriegs⸗ Budget von 30 Millionen um 2,790,000 Fr. herabgesetzt. Ge⸗ gen das vorige Jahr ist es um 19,598,498 Fr. geringer.
An den Graͤnzen ist verboten worden, die fremden Orgel⸗ spieler, Affenfuͤhrer ꝛc. einzulassen, da es doch nur verkappte Bett⸗ ler waͤren.
Die Anlage der zweiten Spur auf der Eisenbahn von Me⸗ cheln nach Gent geht rasch vorwaͤrts. Dagegen klagt man, daß auf der Strecke von Luͤttich nach Pepinster so sehr wenig Arbei⸗ ter beschaͤftigt sind, daß man sie kaum bemerkt.
Es wird noch immer viel gesprochen von der Anschaffung einer Kolonie zum Behufe eines Absatzortes fuͤr die Produkte der Belgischen Kattun⸗ und Leinen⸗Manufakturen und Fabriken. Letzten Sonnabend hat im Hause eines der vornehmsten hiesigen Industriellen, der zugleich Staatsmann ist, eine Zusammenkunst stattgefunden, wo dieser Gegenstand besprochen wurde. Zu einem eigentlichen Entschlusse uͤber das, was den Kammern desfalls vorzuschlagen sey, scheint es noch nicht gekommen zu seyn; man soll sich aber verstanden haben, sich auf eine einzige Insel der Philippinen zu beschraͤnken, und, anstatt dieselbe kaͤuflich zu er⸗ werben, sie bloß auf eine bestimmte Zeit in Pacht zu nehmen. Da die Kosten dafuͤr schwerlich mehr als 10 bis 12 Millionen betragen wuͤrden, glaubt man wohl, daß die Kammern sich dazu entschließen duͤrften.
Die große nationale fuͤnfjaͤhrige Ausstellung aller Industrie⸗ P-v ist nun bestimmt aufs naͤchste Jahr festgesetzt und vom Ministerium angekuͤndigt worden. Die Munizipalitaͤt wird wie⸗ der das vorige Lokal 8 hergeben, was vielleicht das letzte Mal seyn wird, da man bald den Aufbau eines eigenen Lokals dazu in dem neuen Stadtviertel, „Quartier Leopold“ genannt, unter⸗ nehmen wird. — Neben diesem Stadtviertel, dessen Grund und Boden groͤßtentheils der unter den Auspizien der Societé générale (alten Bank) errichteten Societé civile gehört, erhebt sich bereits ein neues, „Quartier Loutse““, und beide, so wie uͤberhaupt alle Vorstädte, sollen nun zur Stadt gezogen werden. Die⸗ ser Gegenstand, welcher natuͤrlich fuͤr Bruͤssel von großer Bedeu⸗ tung ist, und ehen im Stande waͤre, dessen precairem Fi⸗ nanz⸗Zustande ein Ende zu machen, sst in der letzten oͤffentlichen Sitzung des Mun tipa Nathes zur Sprache gekommen, und ein Ausschuß damit beauftragt worden, eine Petition an die Kam⸗ mern deshalb zu entwerfen und in naͤchster Sitzung mitzutheilen.
Zufolge Befehls aus Rom, der an die hohe Geistlichkeit ge⸗ langte, ist den untergeordneten Geistlichen vorgeschrieben worden, weniger streng wider die Freimaurerei zu Felde zu ziehen und mehr Toleranz in dieser Hinsicht an den Tag zu legen.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 14. Febr. Die Stats⸗Tidning meldet, daß Graf Trolle Wachtmeister das ihm angebotene Portefeuille des Justiz⸗Ministeriums, wegen vorgeruͤckten Alters (der Graf ist nahe an 60 Jahr alt), schwankender Gesundheit und jetziger Unbekanntschaft mit dem Staatsdienste, den er seit 22 Jahren verlassen, abgelehnt habe.
Als gewiß wird jetzt versichert, daß der Staats⸗Minister des Auswaͤrtigen, Frhr. Sijerneld, und die Staatsraͤthe Frhr. Schulzen⸗ . und kerhjelm in der Kammer⸗Expedition ihre Abschieds⸗ esuche, welche Se. Majestaͤt jedoch fuͤr jetzt nicht annehmen wollten, haben registriren lassen. Unter denen, welche nicht frei⸗ willig ihre Stellen als Koͤnigl. Rathgeber niederlegen wollen, nennt man die Staatsraͤthe Haͤrdh und Gpllenhaal, den Staats⸗ Secretair Grip und den Justiz⸗Kanzler Nerman. Diese sollen Untersuchung und Urtheil uͤber ihre Amts⸗Verwaltung, welche vermuthlich von den Ständen veranlaßt wird, abwarten wollen. Bei Gelegenheit eines Vortrages des buͤrgerlichen Abgeord⸗ neten Petré uͤber das in Dalekarlien herrschende Elend, sagte Herr Waͤrn: „Die Schilderung des Herrn Petré uͤber die Lage der Dalekarlen hat auf mich und wahrscheinlich auf viele Andere einen tiefen Eindruck gemacht, und ich hoffe, daß es nicht gegen den Reichstagsgebrauch streitet, wenn ich jetzt, da der Remissions⸗ Beschluß geordnet werden soll, noch einige Zusätze gebe. Diese betreffen meine Ueberzeugung, daß die sehr zahlreichen kleineren Grundbesitzer in allen westlichen Provinzen des Reichs, mit we⸗ nigen Ausnahmen, sich in gleich betruͤbten Umstaͤnden befinden. Sie sind Paächter der Krone, und werden so strenge gehalten, daß man in ihren Wohnungen keinen Vorrath gegen etwaigen Mißwachs findet, und wenn der Steuer * Einnehmer seine Forderungen eingezogen hat, behaͤlt der Landmann selten einige Reichsthaler in seiner Tasche. Mit aller sei⸗ ner schweren Arbeit und seinem rechtschaffenen Streben kommt er selten weiter, als zu einem armseligen Unterhalt fuͤr einen Tag; weiter als zu Haferbrod bringt er es nie, gluͤcklich genug, wenn er es nicht mit Baumrind ische sei bIEEESEEEbö ich z ulden veraͤußern muß. Einige Thatsachen darf 1 er wohl anfuͤhren: So z. B. fanden bereits in den Win⸗ v des Jahres 1838 aus den noͤrdlichen und westlichen heilen von Wermland Volkswanderungen statt, welche, obgleich sie wider die Gesetze stritten, doch nicht gehindert werden konnten. Der Mann tru die in einige wenige Lumpen gehuͤllten zarten Kinder; die Geschwister, weiche selbst gehen konnten, folgten wei⸗ nend der Mutter. hren Erwerb brauchte Niemand zu haes; der Lunger hatte ihn deutlich genug ihren Zuͤgen aufgedr ckt. n Carlstad, Christinehamn und vermuthlich in mehreren andern taͤdten mußten große oͤffentliche Armenhaͤuser eingerichtet werden — Man muß sich nicht vorstellen, daß sache Ereignisse selten sind, oder bald voruͤbergehen. Nein! die Verarmung ist wenigstens
Ursache in dem Verfall der Einwohner suchen. meine b daß der wahre Grund groͤßtentheils in dem druͤk⸗ kenden Regierungs⸗Systeme liegt. Jeder, der von Schweden nach Norwegen reist, kann sich davon uͤberzeugen. Statt armse⸗
stande und edler Selbststaͤndigkeit in ihnen. keinesweges besser, als auf der diesseitigen Graͤnze, aber der Norwegische Bauer behaͤlt die Frucht seiner Muͤhen. Auch liebt er sein Vaterland und dessen Institutionen mit einer Waͤrme, wovon man sich kaum einen Begriff machen kann; er bestreitet und besorgt selbst die Kommunal⸗Verbesserungen, waͤh⸗ rend die Gedanken seines Schwedischen Nachbars, naͤchst den un⸗ umgaͤnglich nothwendigen Lebensbeduͤrfnissen, auf Auswege sinnen muͤssen, die mannigfachen Behoͤrden zu befvriedigen, welche in ei⸗ nem bestaͤndigen Kreislaufe das ganze Jahr hindurch eine Leistung nach der andern von ihm fordern. Seine einzige Freude ist lei⸗ der! aus der truͤbsten Lethe zu trinken, deren Wasser bei uns „Finkel“”“ (Fusel) heißt. Wir, denen ein besseres Loos ward, muͤssen uͤber ihr Schicksal trauern und sie demselben zu entreißen suchen; der freisinnige Antragsteller (Petré) war es, welcher zu⸗ erst auf dem gegenwaͤrtigen Reichstage seine Stimme daruͤber er⸗ hob. Ich wuͤnsche, meine Bemuͤhungen mit den seinigen zu ver⸗ einigen, und beantrage, daß die Motion an den Bewilligungs⸗ Ausschuß remittirt werde.“
Ueber die Stellung der Opposition beim Reichstage enthaͤlt die Schwedische Minerva folgende Bemerkungen: „In der ersten Woche nach Eroͤffnung des Reichstages hat die Opposition ein solches Uebergewicht errungen, wie die Regierung seit Einfuͤhrung der neuen Staats⸗Einrichtungen noch auf keinem Reichstag besaß. Der Buͤrger⸗- und Bauernstand stehen ganz und gar zu ihrer Verfuͤgung, und sind, jeder fuͤr sich, so wohl disciplinirt unter bekannten Chefs, daß in diesem Augenblick jeder isolirte Versuch zum Widerstand so gut wie undenkbar ist, oder wenigstens im ersten Augenblick unterdruͤckt werden wuͤrde. Die Deputirten beider Staͤnde beim Ausschuß werden, dies ist voraus zu sehen, in allen wichtigen Fragen einhellig stimmen, so daß es von den Mit⸗ gliedern der anderen Staͤnde nur einer oder der anderen einzelnen Stimme bedarf, um den Ausgang aller Votirungen im Ausschuß vorher zu bestimmen. Zum Ueberfluß kommt nun noch dazu, daß es den mit den beiden Standen gleichgesinnten Mitgliedern des Priesterstandes gelang, durch einen Zufall, den wir nicht naͤher beschreiben wollen, die Wahl dieses Standes zu den wich⸗ tigsten Ausschuͤssen zu beherrschen, so wie es auch unfehlbar ist, daß selbst der Adel Wortfuͤhrer und Mitaglieder von gleicher Farbe in den Ausschuß sendet. Die Opposition ist demnach zu dieser Stunde im Besitz einer Macht, daß sie Alles thun kann,
“
Kopenhagen, 18. Febr. ge C,.N. ist ein Koͤnigl. Parole⸗Befehl vom 17. Februar: „Da Wir voraussetzen, daß mehrere Offiziere Unserer Armee uͤber die Veraͤnderungen nach⸗ gedacht haben, welche in einem oder mehreren Organisations⸗ Zweigen der Armee anzurathen seyn duͤrften, so geben Wir hier⸗ mit zu erkennen, daß es Uns angenehm seyn wird, wenn diesel⸗ ben ihre Ausarbeitungen oder Vorschläͤge entweder an Uns selbst
Kommission, Se. Koͤnigl. Hoheit den Kronprinzen, einsenden.“
Mit Bezug auf obigen Parole⸗Besehl sagt das Fädreland: „Mit lebendiger Anerkennung wird nicht bloß die Armee, sondern das ganze Volk diesen Beweis empfangen von des Koͤnigs ern⸗ stem Willen, jenen wichtigen Theil der Staats⸗Verwaltung einer umfassenden und durchgreifenden Untersuchung zu unterziehen, und zur Ausfuͤhrung derselben alle guten Kraͤfte zu benutzen, welche sich unter uns sfinden moͤchten. Die Aufforderung, die der Koͤnig auf diese Weise an alle seine Offiziere hat ergehen lassen, ist ein herrlicher Beweis davon, wie große Achtung er vor der Intelligenz hegt und wie sehr er sie auch bei der Armee gel⸗ end zu machen und zu beschuͤtzen wuͤnscht, und zwar auf die al⸗ lerwuͤrdigste Weise, indem er ihr zu einer erweiterten und nuͤtz⸗ lichen Wirksamkeit Gelegenheit giebt. Es steht nun bei einem Jeden, der uͤber die Maͤngel in unserem Wehr⸗System und uͤber die Mit⸗ tel zu ihrer Abhuͤlfe nachgedacht hat, seine Studien und Erfahrungen fruchtbringend zu machen fuͤr das Ganze; essteht bei einem Jeden, in des Wortes hoͤherer Bedeutung sich selbst zum Mitgliede des Comitê zu machen, welches die Reorganisation der Armee in Er⸗ waͤgung ziehen soll, und worin Jeder, der etwas Vernuͤnftiges vorzubringen hat, nun zu Worte kommen kann. Wird diese gnaͤdige Aufforderung nicht gewissenhaft benutzt, so ist es der Betreffenden eigene Schuld, und Keiner hat nachher sich zu beschweren, denn die ganze Armee ist in eine große Staͤnde⸗Versammlung fuͤr die Reorganisirung der Armee umgewandelt. Aber wir halten uns uͤberzeugt, daß Manche fuͤhlen werden, jetzt sey die Zeit gekom⸗ men, zu reden, offen zu reden und vollstaͤndig vor einem Koͤnige, der so deutlich gezeigt hat, daß jeder vernuͤnftige Vorschlag bei ihm williges Gehoͤr finden wird; wir halten uns uͤberzeugt, daß jetzt — natuͤrlich zwischen vielem Unreifen und Unbrauchbaren — auch manches verstaͤndige wohlerwogene Wort sich zeigen und dies auf einen guten Boden fallen wird.“
Mach den Angaben, welche P. C. Kock'’s „Sprachkarte des Herzogthums Schleswig oder Suͤdjuͤtland“ beigefuͤgt sind, reden von den 338,192 Einwohnern 110,213 die Dänische Sprache und haben Daͤnische Kirchen⸗ und Schulsprache; 23,392 haben Danische Umgangs⸗ und Daͤnische und Hochdeutsche Kirchen, und Schul⸗ sprache; 10,630 Daͤnische Umgangs⸗ mit Hochdeutscher Kirchen⸗ und Schulsprache, 47,207 vermischte Däanische und Plattdeutsche
Plattdeutsche Umgangs⸗ mit Hochdeutscher Kirchen⸗ und Schul⸗ sprache, und 26,815 Frisische mgangs⸗ mit Hochdeutscher Kirchen⸗ und Schulsprache. *
Deutsche Bundesstaaten.
düͤnchen, 18. Febr. (A. 3.) Mit dem gestrigen Abend erschien im großer Maskenball ein von den Kuͤnstlern unserer Hauvptstadt veranstaltete Maskenzug. Wie das Ganze im Ge⸗ danken und in der Ausfuͤhrung, in der Anordnung, in den Vor⸗ eichnungen der Kostuͤme, und uͤberhaupt in der Leitung und uͤhrung von den Kuͤnstlern ausging, so gesellten sich auch Per⸗ oͤnen anderer Stande dazu, daher denn auch der Zug aus etwa 600 Individuen bestand. Die Absicht der Maskerade war, wie das daruͤber verfaßte Programm sich ausdruͤckt, ein charakteri⸗ stisches und mannichfaltiges Bild aus der ersten Haͤlfte des 16ten 1““ . mit besonderer Beziehung auf die age, nach welcher Kaiser Maximilian 1. waͤhrend einer Anwesenheit in Nuͤrnberg Albrecht Duͤrern durch Verleihung eines Wappens ausgezeichnet, und Nuͤrnberg zu Ehren des Kat⸗ sers verschiedene Festlichkeiten veranstaltet haben solle. Von die⸗ sem Standpunkte aus entfaltete sich die Maskerade in drei Ab⸗ theilungen: einem Aufzuge der Buͤrger und der Zuͤnfte, dem Zuge
in den westlichen Provinzen in bestaͤndiger Auch liegt ondern man muß die
des Kalsers selbst, und emmem Muͤmmenschanh zor Hetusttgung
des Kaisers. Die Aufgabe erschien jedem Zuschauer vollen Sinne des Wortes; es ist dieser Maskenzug naͤmlich eine Denkfeier des Deutschen K zu Anfang des 16ten Jahrhunderts, und zugleich ein Spiel, wie die Jahreszeit es gebietet.
Ich zweifle nicht,
liger Huͤtten trifft er nur bequeme Haͤuser mit sichtbarem Wohl⸗ Der Boden ist doch
ten Kammer kam der Bericht der außerordentlichen Deputation,
renten von Wotzdorf zwoͤlf Redner Theil. Gegner des Deputa⸗ tions⸗Gutachtens erhoben sich nicht. etwas stuͤrmischen Verlauf, zunaͤchst durch die Rede des Abge⸗ ordneten Todt, der dreimal vom Praͤsidenten unterbrochen und zu einer ruhigern Darstellung ermahnt wurde, woruͤber nachher eine große Maäjoritaͤt der Kammer ihre Billigung auszudruͤcken auch Gelegenheit fand. 1 Deputation von der Kammer einstimmig genehmigt, so wie denn auch das Deputations⸗Gutachten uͤberhaupt bei der Abstimmung
1. Juli 1838 bis dahin 1839 zu deduciren versucht, und
oder an den Praͤses der unter dem 3. Februar niedergesetzten
terlichen Gewalt involviren würde;
Umgangs⸗ mir Hochdeutscher Kirchen⸗ und Schulsprache, 119,935
gelöst im
uͤnstlerlebens am Ende des I15ten und
Dresden, 20. Febr. In der heutigen Sitzung der zwei⸗ die 8- Verfassungs⸗Frage betreffend (s. St. Ztg. Nr. 42), ur Berathung und Beschlußfassung. i der allgemeinen De⸗ atte nahmen außer dem Minister von Zeschau und dem Refe⸗
Die Sitzung nahm einen
Uebrigens wurden die vier Antraͤge der
durch Namen⸗Aufruf einhellige Zustimmung fand.
esgee 20. Febr. (Hannov. Z.) Das Koͤnigliche Ober⸗Appellationsgericht hat in dem nachstehenden, an die Köͤnigl. Justiz⸗Kanzlei in Celle erlassenen kassatorischen Reskripte uͤber See Fragen des oͤffentlichen Rechts, namentlich uͤber die
erpflichtung der Richter und Unterthanen zur unmangelhaften Beobachtung und Befolgung der gehoͤrig verkuͤndigten Gesetze, erkannt:
„Ernst August ꝛc. Wir haben erhalten, was Ihr in Sachen der Stempel⸗Distribukion zu Celle, modo Unserer Steuer⸗Direction 8 Buerulamin, wider den Advokaten Karl Ludwig Friedrich Weinhagen zu Hildesheim, Auerulaten, wegen Stempelsteuer⸗Contravention, mit⸗ telsi Berichts vom 18. und 24. Jauuar a. c. anhero eingesandt, und der fopeilische Anschluß ergiebt, was Querulant wider Euer in der Sache am 30. November v. J. abgegebenes Dekret bei Uns querulando vorgestellt und gebeten hat. Wenn nun der Querulat nach den völlig flaren Bestimmungen der Paragraphen 2 Nr. 1, 3 und 9 des Gesetzes vom 21. Oktober 1834, betreffend die Entrichtung der Stempel⸗Steuer 82 war, zu der am 17. Januar a. pr. bei Unserem Ober⸗Appel⸗ lationsgerichte übergebenen Appellations⸗Einführung nebst Anlagen, den allgemeinen Stempel zu adhibiren und daher durch absichtliche Nichtbefolgung des Gesetzes nach §. 16 desselben, die Strafe der Desraude verwirkt hat; der Begriff einer Stempelsteuer⸗Contravention aber dadurch nicht beseitigt werden kann, daß der Cuerulat in fine jenes Appellations⸗Libel⸗ les, die, seiner Ansicht nach, annoch fortdauernde Rechtsverbindlichkett des müttelsi Unseres Patents vom 1. November 1837 für erleschen erklärten Staats⸗Grundgesetzes vom 26. September 1833, und daraus wiederum die für ihn nicht existirende rechtliche Verpflichtung der Besolgung des Ausschreibens Unseres Finanz⸗Ministeriums vom 9. Juni 1838, — be⸗ treffend die Forterhebung der Steuern für das Rechnungsjahr 18
ugleic darauf angetragen hat, diejenigen Stempel suppliren und kassiren zu
um Verwirklichung des § 112 der Verfassungs⸗Urkunde in den standesherrlichen Gebietstheilen zu ersuchen, auf den weiteren Vor⸗ schlag des Antragstellers aber, — um Auskunft zu ersuchen, wes⸗ halb diese Trennung nicht schon geschehen sey, — nicht einzugehen. — Herr Boͤhr trat zunaͤchst gegen den Antrag auf und bemerkte unter Anderem: „Die Standesherren sollen — so will es der Sinn des vorliegenden Antrags — fuür die geringfuͤgigen Ver⸗ waltungs⸗Geschäfte, welche in ihren Regierungsrechten begriffen sind, und von ihren Justizamtern sehr bequem besorgt werden, besondere Beamten und Diener bestellen und besolden. Wie in dem großen Haushalte des Staates sollen auch in dem kleinen Haushalle einer Standes⸗Herrschaft fuͤr verschiedene Functionen der Regierungs⸗Gewalt verschiedene Behoͤrden vorhanden seyn. Von ihrem Einkommen, von den Einkuͤnften aus ihrem Eigen⸗ thum, von dem, was sie zum standesmäͤßigen Unterhalt nöͤthig haben, sollen die Sree esgenen noch mehr hergeben, um noch mehr Beamte zu unterhalten. Sie sehen, meine Herren, es ist nichts Geringes, was man den Standesherren hier zumuthet!“ Er fand in dem bisherigen Verhäͤltnisse nichts Nachtheiliges, und suchte nachzuweisen, daß die Standesherren eigentlich keine Landes ⸗ 89 auszuuüͤben haben, und also diese auch nicht von der Rechtspflege trennen koͤnmen. Nach⸗ dem der Gegenstand vielfach diskurirt worden, erkiaͤrte der Herr Landtags⸗Kommissar, die Regierung gebe dem §. 112 nicht die Auslegung und nicht die Anwendung, welche ihm der Antragsteller und der Ausschuß beilegten, sie erkenne nicht an, daß der §. 112 in dessen Sinn ein Verfassungs⸗Gebot enthalte, und werde auf diesen Grund hin dem ständischen Antrage keine Folge geben. Der Vice⸗Praͤsident, die Herren von Trott und bestritten die Ansicht des Hrn. von Eschwege hinsichtlich der Nothwendigkeit einer Minister⸗Anklage im unterstellten Falle. — Herr Abg. Wiedemann machte namentlich darauf aufmerksam, es seyen noch mehrere Bestimmungen in der Verfassung enthalten, die noch nicht ins Leben getreten seyen, z. B. das Institut der Be⸗ zirksräͤthe, ohne daß deshalb Jemand an eine Anklage daͤchte. — Hach einigen weiteren Aeußerungen der HH. Abg. Huber, von Buttlar, Nebelthau und Pohl wurde der Antrag des Ausschusses genehmigt. Die HH. Abg. von Buttlar Ir und 2r, Baͤhr, von Eschwege 2r, von Urff ꝛc., erklaͤrten ihren Dissens und der Landtags⸗Kommissar legte Verwahrung gegen die Beschlußnahme ein.
Nachdem sodann Herr Abgeordneter Wippermann noch uͤber die Kosten der Staͤnde Versammlung aus den fruͤheren Finanz⸗ Perioden und ferner uͤber die Doralgelder fuͤr die Prinzessin von Hessen⸗Philippsthal Durchlaucht berichtet hatte, verkuͤndigte der Praͤsident einen Antrag des Herrn Abgeordneten Wiedemann, auf Ersuchen an die hohe runs, sich fuͤr Herstellung des Rechtszustandes im Koͤnigreich Hannover bei dem Bundes⸗ tage zu verwenden. Der Herr Landtags⸗Kommissar fragte den Antragsteller, ob derselbe die s. g. Hannoversche Verfassungs⸗An⸗ gelegenheit zum Gegenstande habe und auf des letzteren Bejahung
lassen, welche für gesetzlich erforderlich und nothwendig zu erachten seyn möchten, — anerwogen und soviel uvörderst jenen Einwand betrifft, solcher überall nicht zur rechtlichen eurtheilung des Territorial⸗Rich⸗ ters erwachsen ist, welcher, Behufs Anwendung gegebener Gesetze, nur zu prüfen hat, ob sie gehörig und verfassungsmäßig publicirt worden fünd⸗ sich aber jeder Cognition über die Rechtmäßigkeit der Entstehung cines Gesetzes enthalten muß, indem dieses eine Abhängigkeit des Laudesherrn in Ausübung der Rechte der Landeshoheit und; Staatsgewalt von den Richtern und, als solchen, Dienern des Staates und Unterthanen, folglich auch Ueberschreitung der rich⸗ dieser Einwand aber eben wenig
von den Unterthanen rechtszulässigerweise bei den Landes⸗Gerichten
vorgebracht werden kann, welchen die unbedingte Befolgung der gehö⸗ rig publizirten Gesetze des Landes obliegt. Anlangend sodann den An⸗
trag auf nachträgliche Kassirung des Stempels, solcher um so weniger
Berücksichtigung verdient, als eines Theils kein Fall vorliegt, in wel⸗ chem solches nach §§. 10, 11 und 12 des oft angezogenen Gesetzes vom
21. Oktober 1834 zulässig ist, und anderen Theils der Duerulat ge⸗ adezu seine Verbindlichkeit zur Befolgung des durch die verfassungs⸗
mäßig dazu angeordnete Behörde und die Gesetz⸗Sammlung publizir⸗
ten Ausschreibens Unseres Finanz⸗Ministeriums vom 9. Juni 1838, be⸗ stritten, und sich dadurch der offenen Widersetzlichkeit gegen die Gesetze und absichtlichen Nichtbefolgung derselben schuldig gemacht hat.g Und dann in Erwägung dieser Gründe, laut des in beglaubiget
ter Abschrift mit angebogenen heutigen Bescheides gegenwärtiges⸗
scriptum eassatorium ex capite nullitatis, so wie rem’ssio actorumt
an Euch erkannt worden ist; als habt Ihr, unter gänzlicher Zurück⸗
nahme Eures Bescheides vom 30. November a. pr. und unter Verur⸗ 2 theilung des Querulaten in sämmtliche vor Euch erwachsene Kosten, Unserem Steuerrichter allhier zu reskribiren: wie derselbe unter Beiseitsetzung seines nichtigen Erkenntnisses vom 11. Juli 1839, dem Antrage der querulantischen Steuer⸗ 8 Direction gemäß, den Querulaten in die Strafe der Stem⸗ “ da Steuer⸗Defraude und sämmtliche Kosten zu verurtheilen b eingesandten Akten empfanget Ihr zu dem Ende hierneben urlck. 8 Hiteran u. s. w. b. 1 Celle, den 11. Februar 1840. 44 Mandatum etc.“ Kassel, 18. Febr. Dem Berichte der Kasseler Zeitung uͤber die Sitzung der Stände⸗Versammlung vom 14 bis 18 d. M. entnehmen wir Nachstehendes. Es erfolgte, der Tagesord⸗ nung gemaͤß, die Berathung uͤber den Bericht des Rechtspflege⸗ Ausschusses uͤber den Antrag des Herrn Pohl, die Verwirklichung des §. 112 der Verfassungs⸗Urkunde in den standesherrlichen Ge⸗ bietstheilen betreffend. Der Berichterstatter, Hr. Rommel, war nicht zugegen, und wurde durch Hrn. Wippermann vertreten. Der Antragsteller hatte sich auf §. 112 der Verf ⸗Urk. berufen, wonach die Rechtspflege und die Verwaltung fernerhin getrennt seyn soll, was bis n aber in den standesherrlichen Bezirken nicht der Fall sey. Dem Ausschuß erscheint auch der hier aus⸗ esprochene Grundsatz der Trennung allgemein, wenn man auch hin und wieder dem Woͤrtchen „fernerhin“ die Deutung gegeben, als beziehe es sich aufden zur Zeit der Verfassungs⸗Urkunde vorhan⸗ denen Zustand. Dies Bedenken sey aber unerheblich, da „fernerhin“ auch „kuͤnftighin“ bedeute, anderntheils aber die Beschränkung durch „getrennt bleiben“ haͤtte ausgedruͤckt werden muͤssen. Die Rechte der Standesherren standen auch der Anwendung und Ausfuͤhrung dieses verfassungsmaͤßigen Grundsatzes nicht entgegen, da sie die vnen uͤberlassene Gerechtigkeitspflege nach Art. 1 Nr. 4 der undesakte den Vorschriften der Landesgesetze gemäͤß auszuuͤben haͤtten, seyen also durch die Vorschrift der Verfassung ruͤcksichtlich der Trennung der Justiz von der Verwaltung gebunden. Der §. 49 der Verfassungs⸗Urkunde, wonach die besonderen Verhaͤlt⸗ nisse der Standesherren durch ein Edikt geordnet werden sollen, sey nicht dahin zu verstehen, daß die Anwendung eines jeden Ge⸗ setzes in den standesherrlichen Bezirken, wodurch deren Verhaͤlt⸗ nisse beruͤhrt werden, durch eine vorgaͤngige Vereinbarung bedingt sey, da sonst das Recht der Gesetzgebung hinsichtlich dieser Ge⸗ bietstheile vollkommen suspendirt seyn wuͤrde. Da nun notorisch Justiz und Verwaltung in den standesherrlichen Bezirken noch nicht getrennt seyen, hieruͤber auch das Edikt. vom 29. Mai 1833 schweige, so traͤgt der Ausschuß darauf an, die Regierung
den Präsidenten, ob derselbe die Entwickelung und Begruͤndung des Antrages demnaͤchst zuzulassen gedenke. — Der Praͤsident . nicht, ein Mitglied bei der Begruͤndung von Antraͤgen eschränken zu duͤrfen. Der Herr Landtags⸗Kommissar: Das Antragsrecht des Deputirten geht nicht weiter, als das Bera⸗ rathungs⸗ und Antragsrecht der Staͤnde⸗Versammlung. In allen Faͤllen, wo die Inkompetenz der Staͤnde⸗Versammlung in Beziehung auf einen Gegenstand von vornherein vorliege, sey es Recht und Pflicht, jede Verhandlung abzuschneiden. Daß solches hier geschehen muͤsse, ergebe sich sofort. Die Han⸗ noversche Verfassungs⸗Angelegenheit koͤnne, der staatsrechtlichen Betheiligung nach, in zweifachen Beziehungen aufgefaßt werden, einmal als innere Landes⸗Angelegenheit von Hannover, und dann als Angelegenheit des Deutschen Bundes. In beiden Beziehun⸗ gen stehe die Sache außer dem Bereiche der Zustaͤndigkeit der Staͤnde⸗Versammlung. In der ersteren Beziehung sey sie aus⸗ schließlich Angelegenheit Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Hanno⸗ ver und, soweit die Hannoversche Landes⸗Verfassung es zulaͤßt, Seiner Unterthanen, bezuͤglich Staͤnde. Dem Berufe und dem rechtlichen Interesse unserer Staͤnde⸗Versammlung bleibe sie je⸗ derzeit eine durchaus fremde Sache, und es wuͤrde eine unstatt⸗ hafte Ueberschreitung des Wirkungskreises der Kurhessischen Land⸗ staͤnde seyn, wenn sie sich aneignen wollten, uͤber jene, von vorn⸗ herein ihrer Kompetenz entzogene Angelegenheit eine Verhandlung mit der Regierung zu versuchen oder sie uͤberhaupt in den Kreis ihrer Berathung zu ziehen. Betrachte man die gedachte Ange⸗ legenheit als Bundessache, — so erscheine sie als eine, unter den Deutschen Bundesgliedern als solchen zu verhandelnde Angele⸗ genheit, und sey eben deshalb der staͤndischen Berathung und Ein⸗ wirkung — sey es eine direkte oder eine indirekte — auch schlech⸗ terdings entzogen. Denn Bundesglieder seyen nur die Deutschen souvercnen Fuͤrsten und freien Staͤdte (Art. 1 der Bundes⸗Akte und Art. 1 der Wiener Schluß⸗Akte), nicht die Landstaͤnde in den einzelnen Deutschen Staaten. Diese haben weder die Eigen⸗ schaft Deutscher Souveraine, noch nehmen sie Theil an deren Souverainetaͤts⸗Rechten, sie seyen auch keine Mit⸗Souveraine, folglich uͤberall nicht befahigt zu Mitgliedern des Deutschen Bun— des, oder zur Theilnahme an den Berechtigungen der Bundes⸗ glieder, somit nicht befugt, irgendwie bei einer Sache mitzuwirken, bei der den einzelnen Bundesgliedern die Mitwirkung zustehe. Derartiges sey nicht gestattet und duͤrfe nicht erlaubt werden. Wenn es daher in der Mitte der Staͤnde⸗Versammlung un⸗ ternommen werden sollte, uͤber eine Bundessache Antraͤge zuzu⸗ lassen, Berathungen zu pflegen und Ansinnen an die Regierung zu beschließen, alsdann wuͤrde ein Versuch der Landstaͤnde vorlie⸗ gen, Eigenschaften und Befugnisse zu usurpiven, die ihrem hoͤch⸗ sten Landesherrn an und fuͤr sich sowohl, als in ihrer Aus⸗ uͤbung, ausschließlich beiwohnen, und Thaͤtigkeits Aeußerun⸗ gen und Einmischungen sich zu gestatten, die unter den Gesichtspunkt der erletzung des monarchischen Prinzips und der Bundes⸗Gesetze fallen. Schließlich wies der fassungs⸗Urkunde hin, in welchem nur einer landstaͤndischen Mit⸗ wirkung zu den innern Staats⸗Angelegenheiten von allgemeiner Wichtigkeit erwaͤhnt wird. Er ersuchte hierauf den Herrn Praͤ⸗ sidenten der Staͤnde⸗Versammlung, dem angezeigten Antrage eine weitere Entwickelung und Ausfuͤhrung zu versagen. Herr Wie demann war der Ueberzeugung, daß sein Antrag das monarchtsche Prinzip in keiner Weis⸗ beeintraͤchtige. — Der Herr Vice⸗Pra⸗ sident vindizirte den Deutschen Bundesstaaten das Recht, sich als Glieder des Deutschen Bundes zu betrachten, wuͤnschte sedoch die Ausfuͤhrung des Herrn Landtags⸗Kommissars dem Rechts⸗ pflege⸗Ausschusse uͤberwiesen. — Der Herr Erb⸗Marschall hielt jede weitere Diskussion nach der Erklaͤrung des Herrn Landtags⸗ Kommissars fuͤr unzulaͤssig. — Herr von Trott ersuchte den An⸗ tragsteller, seinen Antrag zuruͤckzuziehen, da das Vertrauen in die Regierung gesetzt werden muͤsse, daß sie handeln wuͤrde, wie das Interesse des Landes es erheische. — Herr von Eschwege I. er⸗ suchte den Herrn Wiedemann, den Antrag vorerst fallen zu lassen,
Herr Landtags⸗Kommissar noch auf den Eingang unserer Ver-
die Begruͤndung dem Praͤsidenten zu uͤbergeben und es dessen Er⸗ messen zu uͤberlassen, ob er auf die Tagesordnung kommen koͤnne. Herr Wiedemann, vom Praͤsidenten hieruͤber befragt, erklaͤrte sich einverstanden.
Vor Vorlesung der Tagesordnung fuͤr die naͤchste Sitzung nahm der Herr Landtags⸗Kommissar das Wort: Es sey ein Be⸗ richt des Ausschusses fuͤr Pruͤfung des Rechenschafts⸗Berichts des letzten permanenten Ausschusses uͤber Pos. VI. desselben, wegen der Verordnung vom 2. Maͤrz v. J., die Tage⸗ und Reisegel⸗ der der Mitglieder der Standeversammlung betreffend, am 3. d. M. erstattet und im Laufe voriger Woche gedruckt vertheilt wor⸗ den. Dieser Bericht enthalte die Behauptung, daß durch jene Verordnung eine Verfassungs⸗Verletzung begangen worden sey, und beantrage, den betreffenden Minister in Anklagestand zu ver⸗ setzen. Seiner Hoheit Regierung sey es nicht gleichguͤltig, wenn die naͤhere Eroͤrterung jener Beschuldigung verzoͤgert werde, und mit der Ehre des angegriffenen Herrn Ministers sey es nicht vertraͤglich, daß diese Angelegenheit in dieser Versammlung läͤnger unberathen und unwiderlegt bleibe. Er sey deshalb beauftragt, den Herrn Praͤsidenten zu ersuchen, den erwaͤhnten Bericht bal⸗ digst auf die Tagesordnung zu stellen. — Dieses geschah, und die Sitzung wurde geschlossen.
In der Sitzung der Staͤnde⸗Versammlung vom 1;8ten be⸗ gruͤndete Herr Hildebrand einen selbstständigen Antrag, den Bau einer Straße von Weiterode nach Friedewald betreffend. Dann kam es zur Diskussion des uͤber den §. 6 des Rechenschafts⸗Be⸗ richts erstatteten Berichts, worin der Antrag gestellt ist, den Herrn Minister des Innern wegen der unterm 2. Maͤrz v. J. im Wege der Verordnung verfuͤgten Regulirung der Diaͤten und Reise⸗Kosten der Staͤnde⸗Mitglieder in Anklagestand zu versetzen. Der Herr Landtags⸗Kommissar entwickelte in einem ausfuͤhrlichen Vortrage die Befugniß der Regierung zur Bestimmung jener Beträge durch eine Verordnung. Herr Rommel dagegen ver⸗ theidigte die Ansicht des Ausschusses. Herr von Trott stellte den Antrag, die Mittheilung des Herrn Landtags⸗Kommissars dem Ausschusse zu überweisen und die Diskussion einstweilen auszu⸗ setzen. Dies wurde genehmigt, und auf den Antrag des Herrn von Hutten der Druck der Nüttheilung beschlossen. G
Braunschweig, 18. Febr. (Magdeb. 3.) den naͤchsten Tagen endigende Messe hat, gleich vielen vorherge⸗ henden, nur wenig erfreuliche Resultate geliefert. Fehlte es auch nicht an neuen und alten Verkaͤufern und an einer bedeutenden Masse Meßgut (wofuͤr, uͤberschlaäͤglich gerechnet, an 50,000 Rthlr. Steuern eingingen), so sind doch, außer in Sohlleder, in keinem andern Artikel allgemein befriedigende oder gar ungewoͤhnliche Geschaͤfte gemacht worden. — Daß der geringe Cours des Gol⸗ des laͤhmend auf den Verkehr einwirkte, war vorhergesehen, doch laͤßt sich hoffen, daß mindestens fuͤr unsere Zollvereinsstaaten in Hinsicht des Gold⸗Tourses eine erfreulichere Wendung eintreten wird, da im letzten Laudtage beantragt wurde, die Herzogliche Regierung zu ersuchen, daß in den drei Vereinsstaaten in Be⸗ treff der Zahlung der indirekten Steuern ein gleichmaͤßiger Cours der Goldmuͤnzen beibehalten und daß der Cours selbst bekannt gemacht werde. — Der Gegenstand ist einer Kommission uͤber⸗ wiesen und wird nach der, am 2. erfolgenden Wiederoeoͤff⸗ nung des Landtages zur Verhandlung ommen.
Oektrreich.
—— Wien, 18. Febr. Am verflossenen Sonnabend ist Ihre Majestät die Koͤnigin von Sachsen hier eingetroffen und in der Hof⸗Burg abgestiegen. Es heißt, daß auch Se. Majestaͤt der König einen kurzen Besuch in unserer Stadt beabsichtigen.
Der Oberst⸗Hofmeister der Kaiserin, Graf Moritz Dietrich⸗ stein, ist mit dem Koͤnigl. Daͤnischen Danebrog⸗Orden geziert worden.
Vorgestern gab Lißt im großen Redouten⸗ Saal sein letztes Konzert; der Saal war überfüüll, und rauschender Beifall kroͤnte das Spiel dieses ausgezeichneten Kuͤnstlers. Heute Abend giebt Fuͤrst Adolph Schwarzenberg in seinem Palais am Rennweg ein großes Fest. Schon vor mehreren Wochen hatten die Vor⸗ arbeiten hierzu begonnen: es wird der glaͤnzendste Ball der Sal⸗ h“ 8“
Unsere, in
1.“ b
— — Florenz, II. Febr. Am letzten Sonnabend ist der Erzherzog Karl Ferdinand in Begleitung des Großherzogs von Pisa kommend uͤber Livorno hier angekommen. Se. Kaiserliche Hoheit bewohnt den Palazzo Pitti. Tages darauf traf (wie bereits erwähnt) der Herzog von Bordeaux aus Rom ein. Sein Aufenthalt wird sich auf 4 bis 5 Tage beschraͤnken. Der Prinz reist wieder unter den Namen eines Grafen von Chambord, und stieg daher, sein Incognito beibehaltend, im Gasthofe ab. Abends erschienen beide sunge Prinzen im Theater, in der ve Loge. Der Englische Gesandte giebt naͤchstens einen großen Ball zu Ehren der Vermaͤhlung der Koͤnigin, ein zweites Fest wird in dem Adels⸗Kasino veranstaltet. 3
Saragossa, 12. Febr. Das rauhe Wetter verhindert jede militairische Operation und man glaubt, daß dies dem Herzos von Vitoria eben recht sey, da er erst sehen will, welchen Weg die neuen Cortes einschlagen, um darnach sein Benehmen einzu⸗ richten. Ein Christinisches Corps, welches unter dem Befehl von Buerens ein Convoi eskortirte, wurde bei Solsona von den Karlisten angegriffen und verlor einige Soldaten und Offiziere⸗ Ataola, der ehemalige Anfuͤhrer des ersten Tantabrischen Bataillons, soll mit 100 Maun zu den Karlisten uͤbergegangen seyn. Auch dem Guerilla Fuͤhrer Leguina, der am Ioören mit etwa 200 Mann bei Bildao erschien, daben sich mehrere Frei⸗ willige aus der genannten Stadt angeschlossen. 8
Aegypten.
Alexandrien, 25. Jan. (L. A. 8.) Der Pascha scheint es aufs aäͤußerste ankommen lassen zu wollen, indem in dem I senale mit ununterbrochener Thängkeit an der des Artillerie-Materials fortgeardeitet wird. Bedode Raͤdmlaffetten nach dem neuesten Französtschen Modelle für schwere Kaltber find bereits fertig, die zur Bewaffnung der Festungen bestimmt find, und dennoch wird an dieser Arbeit seldst Ferertags fortge fahren. Die Handwerker And aus den Soldaten gebildet wor⸗ den; Offiziere dis zum Capitam ardeiten eden so gut wie die Soldaten, gewoͤhnlich sind ste Metalldrechsler und verfertigen alle Instrumente, die der der Marine vorkommen; diese Einrichtung ist lobenswerth und verdiente wohl — — Jur Errichtung der Landwehr sind alle Eseltreiber, Bedienten, Schiffsknechte und uͤberhaupt Alles, was nur die Waffen tragen kann, aufgeschrieben worden; dies hat jedoch im Lande einen sehr uͤbeln Eindruck hervorgebracht, mehrere Individuen