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8 ben. An diesem Zustand der Dinge tragen alle Ministerien der letzten
ade von dem Könige 1—5 8 E11“ g. 1. für 150,000 ., welche genommen 8* f E. e. trat man Stade an ⸗ “ 8 *Mit dieser Abtretung war man aher damals in Eng⸗ as ehr wenig zufrieden und verlangte iushesondere, daß bei der hro⸗ en Wichtigkeit, welche der Handel auf der Elbe habe, wenigstens der Stade⸗Zoll unter der Kontrolle Euglands verbleiben müsse. Der Kö⸗ nig, als Kurfürst von Hannover, nahm indes, ohne daß diesseits eine Verwahrung wegen der Unabänderlichkeit des Zoll⸗Tarifs eingelegt wurde, Besitz von Stade. Sein Nachfolger Georg II., ebenfalls Hur⸗ fürst von Hännover, ermäßigte im Jahre 1736 den Zoll für Britische und Irkändische Schiffe und hob denselben im Jahre 1730 für diese Schiffe ganz auf. Bei Besitznahme des Hanuoverschen Landes durch die Fran⸗ osen im Jahre 1805 hörte die Erbebung des Stade⸗Zolls ganz auf aber im Jahre 1874, mit Erneuerung der Deutschen Herrschaft, lebte der Zoll, und jwar in schlimmerer Gestalt, wieder auf; indeß wurden keine Vorstel⸗ lungen dagegen erhohen, weil man auf die Eriedigung der Sache durch den Wiener Kongreß rechnete, der gerade damals sich zu versammeln im Begriff stand. Eine der ersten Angelegenheiten, mut weicher sich der Kongreß beschäftigte, war die Feststellung der Bestimmungen über die Flußschifffahrt, deren Prinzipien auf die klarste und deutlichste Weise ausgesprochen wurden. Um die Anwendung derselben auf die Elbschiff⸗ fahrt zu regeln wurde im Jahre 1819 eine Kommission der Elbufer⸗ Staaten in Dresden eingesetzt. In der von derselben ab efchsssenes Convention wurden alle Schiffs⸗ und Waaren⸗Zölle aufgehoben, und Hamdurg üdernahm die Kosten für Feuerschiffe, für Tonnenlegung und dergleichen von der Mündung der Elhe bis nach Hamburg. Der Stade⸗Zoll indeß wurde in der Convention beibehalten, weil derselbe nicht ein Fluß⸗, sondern ein See⸗Zoll sey, indeß legte der Hanno⸗ versche Bevollmächtigte einen neuen Tarif vor, der fast ohne Prüfung genehmigt wurde, jedeoch unter der Bestimmung, daß Pannover nicht berechtigt seb, diese neuen Tarif Sätze zu erhöhen. Bis zum vorigen Jabre uun wurden diese Tarif- Sätze ganz geheim gehalten, und auf diese Unbekanntschaft mit denselben ge⸗ stützi, kounte Hanudver um so leichter jede Vorstellung gegen die all⸗ ugroße poͤhe der Ansütze zurückweisen. Erst im vorigen Jahre wußte ich die Englische Regierung eine Abschrift des Tarifs zu verschaffen, und aus dieser geht hervor, daß nicht nur die Ansätze (½1 „Ct.) in den ursprunglichen und allein gesetzmäßigen Tarif, der noch zu Zeiten Georg’'s I. bestand, um das Zehnfache erhöht worden, sondern daß auch alle früheren, den Schutz des Handels betreffenden Bestimmun⸗ gen gestrichen und überdtes die Zoll⸗Bestimmungen selbst in so zwei⸗ dentige Worte gefaßt sind, daß den Zoll⸗Beamten die größte Willkür dei Erhebung des Zolles möglich wird. So z. B. ist vor kurzem von Englischem Bier, das als Britisches Fabrikat einklarirt wurde, uus die⸗ sem Grunde ein zehnmal so hoher Zell erhohen worden, als es der Fall gewesen wäre, wenn man es als Britisches Ale, was es wirklich war, bezeichnet hätte. Die Ungerechtigkeit dieses Zustandes der Dinge wird übrigens nicht von den Euglischen Kauflenten allein, sondern von Allen, die auf der Elbe Handel treiben, gefühlt, was aus wiederholten amtlichen Vorstellungen Dänemarks und Hamburgs hervorgeht. Die Einnahme, welche die Hannoversche Regierung von dem Zolle bezieht,⸗ und welche hauptsächlich von Englischen Kaufleuten getragen wird, delänft sich auf 70 —80,900 Pfd. jährlich; aber die baaren Ausgaben, b denen sich die Englischen Naucgehte durch den Fell geswungen se⸗ en, sind nichts im Vergleich zu den Plackereien, welche damit in Ver⸗ dindunsg stehen, und zu den Geldstrafen, denen sie sich bei der gering⸗ sten Unregelmäßigkeit in ihren Declarationen, nach ganz willkürlichen Verfügungen der Zoll⸗Beaunen ausgesetzt finden. Unter Anderem ha⸗ den einmal die Herren Gee und Compagnie in Hull 215 Pfd. als Strafe I müssen, weil sich in der Declaration über die Ladung ihres Schiffes ein Irrthum von einigen Schillingen befand, und ob⸗ gleich die Sache dem Könige von Hannover seldst vorgestellt wurde, war doch keine Ermäßigung der Strafe zu erlangen. Im Jahre 1838 wurde auf das Dampfschiff „Severn“ geschossen, weil es auf einer früheren Reise nicht zur rechten Zeit bheigelegt hatte, und der Capitain wurde gezwungen, eine Geldstrafe zu erlegen, aber dennoch bei seiner nächsten Fahrt abermals angehalten und erst gegen Erlegung einer noch größeren Strafe igege⸗
Im Jahre 1712 wurde St
fuͤnfundzwanzig Jahre die Schuld; aber wenn auch früher, als der König von Hannover zugleich König von England war, übertriebenes Zartgefühl die Remonstrationen erfolglos machen konnte, so darf doch jetzt von einer solchen zarten Rücksicht nicht mehr die Rede sepn, man muß vielmebhr dafür Sorge tragen, daß die Britische Flagge, eege in allen Welrtheilen mit Ehre sich zeigt, auch auf den Feunschen Flüssen gehörig respektirt werde. Vielleicht kann der edle Lord (Palmerston) die Rechtsgründe für das Verfahren der Hannoverschen Regterung angeben; ich meinersetts muß behaupten, daß solche Rechtsgründe
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raths⸗Befehl von 1833 wegen Regulirung des Handels⸗Verkehrs
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nommen zu werden verlangte.
Koburg ist von hier nach Northampton abgereist, wohin er von Lord Chesterfield
der Maͤßägkeits⸗Vereine seine Gesundheit aufgeopfert, behaupten
die Anfrage Sir James Grahamss, welcher zu wissen be⸗ gehrte, erstens, ob es wahr sey, daß Capitain Elliot noch eine Partie Opium selbst habe ankaufen muͤssen, um das von den hinesischen Behoͤrden geforderte Quantum voll zu machen, und zweitens, oh “ Opium von den Chinesen wirklich vernichtet oder nuͤr nach Peking an die Kaiserliche Central⸗Regkerung abgeliefert worden sey, antwortete Lord Palmerston, daß, nachdem die Kaufleute in Chinaihre Anzeige uͤber das in ihrem Besitz befindliche 1 Opium einger icht, ein Schiff gegen die Befehle des Ober⸗In⸗ tendanten mit feiner Opium Ladung abgesegelt sey, und daß sich Capi
tain Elliot gendrhigt gesehen habe, den dadurch entstandenen Ausfall
durch Ankauf einer spater eingetrossenen Ladung zu ersetzen; ob das ausgelteferte Opium wirklich vernichtet worden sey, daruͤber fehle es an amtlichen Berichten, und er koͤnne daher keine offi⸗ zielle Auskunft in dieser Hinsicht geben. Sir James Graham V wuͤnschte nun noch Vorlegung der Dokumente, welche sich auf V einen in den bereits vorgelegten Papieren erwaähnten Geheime⸗ I
mit China, und derjenigen, welche sich auf den in den Zeitungen erwaͤhn⸗ ten Protest der Amerikaner gegen die von Capitain Elliot beschlossene Blokade bezögen. Die ersteren versprach Lord Palmerston, erklaͤrte aber uͤber den Protest keine amtliche Mittheilungen erhalten 11 Sir G. De Lacy Evans legte eine Petition von 200 fftzie⸗ ren der fruͤheren Britischen Huͤlfs⸗Legion in Spanien vor, in welcher um Verwendung bei der Regierung wegen Liquidirung ihrer auf 280,000 Pfd. festgestellten Forderungen an die Spa⸗ nische Regierung wurde. — Gegen den Schluß der Siz⸗ zung wurde mit 33 gegen 23 Stimmen beschlossen, daß die Ver⸗ handlungen der wegen Untersuchung der Bank⸗Verhͤltnisse nieder⸗ gesetzten Kommission geheim gehalten werden sollten, oder viel⸗ mehr, daß es nur der Kommission zustehen solle, die ihr geeignet erscheinenden Veroͤffentlichungen zu machen. Auch erhielt Lord Morpeth die Erlaubniß, eine Bill zur Unterdruͤckung der Bet⸗ telei in Irland einbringen zu duͤrfen.
Unterhaus. Sitzung vom 20. Maͤrz. Als Lord J. Russell die dritte Lesung der Bill zum Schutz der Parlaments⸗ Publicationen beantragte, uͤberreichte Herr T. Duncombe eine Bittschrift Stockdale's, der vorher an der Barre des Hauses ver⸗
n zu Lord J. Russell wollte anfangs, daß man diese Petition ganz einfach auf oie Tafel niederlegen und daruͤber zur Tagesordnung schreiten solle, aber Lord Ho⸗ wick, der in dieser Petition eine Unehrerbierigkeit gegen das Haus fand, worin ihm auch Sir R. Peel beistimmte, trug auf direkte Zuruͤckweisung derselben an, und dieses Amendement wurde mit 196 gegen 25 Leene. angenommen⸗ Die Bill erhielt sodann die dritte Lesung, nachdem Sir R. Ing kis sein Amendement, wodurch der Schutz auch auf die Zeitungsdrucker ausgedehnt werden sollte, und Sir E. Sugden seinen Vor⸗ schlag zur Sicherung des Publikums gegen pasquillatorische Pu⸗ blicattonen in den Parlaments⸗Drucksachen zuruͤckgenommen hat⸗ ten und ein anderes Amendemeunt des Letztenen, welches die ruͤck⸗ wirkende Kraft der Bill auf die schon anhaͤngig gemachten Pro⸗ zesse aufheben sollte, mit 110 gegen 40 Stimmen verworfen worden war. Dann ging das Haus in einen Subsidien⸗Aus⸗ schuß uͤber und beschaftige sich mit den Veranschlagungen fuͤr das Feldzeugamt, die es saͤmmtlich ohne Abstimmung genehmigte.
London, 21. Maͤrz.
Der Erbprinz Ernst von Sachsen⸗
u einer Jagdpartie eingeladen war. Dann wird er Een Beac auf dem Landsitz des Grafen von Cardi⸗ gan machen und spaͤter den Wettrennen in Northampton bei⸗ wohnen. 8 .
Vor einigen Tagen hat Herr von Brunnow dem Grafen Durham auf dessen Landset Putney⸗Head einen Besuch abge⸗ stattet.
Waͤhrend von der einen Seite versichert wird, der Pater Mathew habe durch seine rastlose Thaͤtigkeit fuͤr die Ausbreitung
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Niederlassung als Soldaten gebraucht werden sollen. Ein gewis⸗ 5 Gaetano zu Bissao hatte die Lieferung uͤbernommen, und der
riessteller meint, daß daxin noch ein Vortheil fuͤr den freien
andelsverkehr liege, da sonst, wie es geheißen habe, die Fran⸗ zosen permamente Faktoreien am Flusse angelegt haben wuͤrden,
a die Neger selbst zu kaufen, wodurch die Eingeborenen von allem anderen Handelsbetrieb abgezogen und nur auf den Men⸗ schenhandel angewiesen worden waͤren. Aehnliche Maßregeln sol⸗ len auch die Hollaͤnder an der Afrikanischen Kuͤste ergriffen ha⸗ ben, um Soldaten fuͤr ihre Ostindischen Besitzungen zu werben. Die Morning Chroniele spricht sich sehr scharf hiergegen aus und erklart, daß die serrasen und Hollander durch dieses Verfahren sich auf gleiche schmachvolle Stufe mit den Portugie⸗ sen gestellt haͤtten.
Die Spanische Regierung, der es an Geld fehlt, um die Forderungen Espartero’'s und seiner Truppen zu befriedigen, soll sich an die Haͤuser gewendet haben, die fruͤher Anleihen fuͤr die⸗ selbe unterhandelt haben, und diesseits soll man bereit seyn, ihren Wuͤnschen zu entsprechen, indem eine Menge neuer Obligationen als Sicherheit deponirt worden, die im Nothfall als Deckung der Vorschuͤsse ausgegeben werden koͤnnten.
Der Morning Chroniecle zufolge, ist es im Werk, den jetzt sehr mangelhaften, langsamen und theuern Postenlauf zwischen Enagland und Belgien zu verbessern. „Bruͤssel“, bemerkt dieses Blatt, „ist auf der Eisenbahn von Ostende fuͤnf Stunden ent⸗ fernt, von Ostende gelangt man zur See in 14 Stunden nach London, dennoch braucht die Post zwischen London und Bruͤssel zwei Tage. Die Brief⸗Taxe ist dabei enorm: 2 Sh. 3 Pence fuͤr den einfachen Brief, der von London nach Paris, 50 Engltische Meilen weiler, seit vielen Jahren nur 1 Sh. 8 Pence kostet.“ Die „Chronicle“ raͤth, bis ein neuer Postvertrag mit Belgien unter⸗ handelt sey, wenigstens den Englischen Theil der Taxe zu ermä⸗ Bigen; das werde dann fuüͤr andere Länder ein gutes Beispiel seyn. Im Uebrigen ist es im Werke, zwischen Ostende und Dover oder London einen regelmäaͤßigen Postdienst, fuͤnfmal woͤchentlich, mit Englischen Regierungs⸗Dampfboͤten einzurichten, die den Weg in 12 Stunden machen koͤnnten.
Der Contre⸗Admiral Sir James Gordon soll das ihm zu⸗ gedachte Kommando des Britischen Geschwaders in den Brasilia⸗ nischen Gewaͤssern abgelehnt haben.
Dem Parlamente liegt jetzt eine Bill vor, welche die Errich⸗ tung einer Compagnie zum Zweck hat, um dem Meere in Lin⸗ colnshire gegen 150,000 Acres gutes Fruchtland abzugewinnen.
Die Times bemerkt, daß nach allen Berichten der gewerb⸗⸗ liche Verkehr in Indien immer mehr gedeihe, trotz den Beschrän⸗ kungen, unter welchen die Einfuhr Indischer Erzeugnisse in Groß⸗ britanien leide. Es wuͤrden nicht viele Jahre verfließen, so werde Großbritanien im Stande seyn, einen sehr großen Theil seines Baumwollen⸗Bedarfs aus Indien zu ziehen und dadurch we⸗ niger abhängig von Amerika werden als jetzt. Taback werde man
in Ueberfluß anbauen, und die Chinesen wuͤrden sich gezwungen
sehen, den Handel Großbritaniens mit ihnen anzuernkennen und zu beschuͤtzen, wenn sie erst faͤnden, daß die „Barbaren“ Thee in Ueberfluß aus Assam erhalten koͤnnten.
Der Globe behauptet, es sey irrig, wenn man glaube, daß die Chinesen den Opiumhandel deshalb zu hemmen suchten, um dem Genusse des Opiums zu steuern, denn es sey bekannt, daß die Chinesische Regierung schon lange daruͤber berathschlage, den Anbau der Mohnpflanze im Inlande zu befoͤrdern und zu erwei⸗ tern, und wenn dies nicht geschehe, so sey daran nur die Schwie⸗ rigkeit schuld, das dazu erforderliche Land dem Anbau anderer nothwendigerer Erzeugnisse zu entziehen, und die Ueberzeugung, daß das Volk dennoch das sande Opium vorziehen werde. Der Grund der Besorgnisse, die der Schleichhandel erwecke, liege darin, daß dadurch die Europaͤer in Berüͤhrung mit den Kuͤsten⸗
mehrt werden koͤnne, was man fuͤr ein großes Ungluͤck halte.
Die Barren bestaͤnden aus eingeschmolzenen Dollars und einhet
mischem Silber, und in England finde man darin gewoͤhnlich etwas Gold, das die Chinesen nicht auszuscheiden wuͤßten.
Bewohnern gebracht wuͤrden und die Aussuhr von Silber 18
Das
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ren werde, provisorisch die Steuern zu erheben, um die zum oͤf⸗ fentlichen Dienste nothwendigen Ausgaben mittelst der Einkuͤnfte u decken, die auf gesetzmäßige Weise forterhoben werden. Der fuͤnfte Gesetz⸗Entwurf, welcher fuͤr die Wahl der Stadtraͤthe auf Lebenszeit, die bisher gebraͤuchlich war, die theil⸗ weise Ersetzung der Nitglieder derselben einfuͤhrt, kann leichfalls als eine große Verbesserung gelten. Was nun den Ge⸗ ls-Chewurf im Betreff der Einnahme der Kolonieen anlangt, so entspricht derselbe den Wuͤnschen und Forderungen der Kammer in dieser Hinsicht nur zum Theil, insofern er der Regierung nicht die Verpflichtung auferlegt, die Ermaͤchtigung der General⸗ staaten zu verlangen, um uͤber irgend einen Theil des Ueber⸗ schusses verfuͤgen zu koͤnnen, indem der Koͤnig berechtigt bleibt, einen Theil desselben nach Gesallen zu verwenden, ohne gehalten zu seyn, die Zustimmung des gesetzgebenden Koͤrpers deshalb nach⸗ zusuchen. Der wichtigste Gesetz⸗Entwurf endlich betrifft einen der wesentlichsten drei Punkte der Eroͤrterungen der Generalstaa⸗ ten in ihren Abtheilungen uͤber die im Grundgesetz einzufuͤhren⸗ den Modificationen, naͤmlich die Art der Rechnungslegung uͤber die Verwendung des Staats⸗Vermögens. Aus dem angefuͤhrten Gesetz⸗Entwurfe geht hervor, daß fortan die Rechnungs⸗Kam⸗ mer mit Empfangnahme und Verifizirung aller Rechnungen, nicht bloß der Ausgaben, sondern auch der Einnahmen (welches letztere bisher nicht geschah), beauftragt werden wird. Was nun die in den vorgelegten Gesetz⸗Entwuͤrfen den Wuͤnschen der Kam⸗ mern gemachten Zugestäͤndnisse im Allgemeinen betrifft, so ist nicht zu leugnen, daß darunter einige wichtige Verbesserungen erscheinen; aber es ist zu fuͤrchten, daß sie weder der oͤffentlichen Metnung noch den Generalstaaten genugthun werden, weil na⸗ mentlich ein Wunsch; der einer ministeriellen Verantwortlichkeit, unberdesschtig geblieben. visbnaa- enl 9. 82.D Ane mark. eeüch Uern⸗ Kopenhagen, 21. Maͤrz. Der Koͤnig und die Koͤnigin, welche zum erstenmale gestern oͤffentlich das Theater besuchten, wurden bei ihrem Eintritt in dasselbe von lautem Jubel der ahlreichen Menge begrüuͤßt, worauf, nachdem diese ein von Pro⸗ 1 or Heiberg verfaßtes Lied gesungen, ein neues Ballet aufge⸗ fuͤhrt ward, welches „Dania“ darstellte, die beim Kommen des Lenzes sich von ihrer Trauer aufrichtet, und nachdem sie den Erinnerungen der Vorzeit gehuldigt, von Apollo in den Tempel der Kunst eingefuͤhrt wird, wo die Musen ihr in einer Reihe von Tableaus aus der Daͤnischen Geschichte und Poesie ihre Huldigung darbringen. Bellini's „Norma““. Die L
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derik VI. als Freund der Bauern darstellt.
Eingang vortheilhafter Gutachten uͤber die Steuer⸗Darstellung
von Etatsrath Brinck⸗Seidelin, und uͤber Luthers Leben vom Registrator Peter en, die Herausgabe dieser Schriften fuͤr Rech⸗ Mehrheit“ — 1 estens Wahlmännern an der Wahl erforderlich sev, so würde selbst bei dieser
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nung der Gesellschaft beschlossen. 111“ n10. D eut sch e B un d e st aate 18n9 JL“ * Hannover, 21. März. (Hann. Ztg.) Allgem eine Staͤnde⸗Versammlung. Sechster Landtag. Dritte Diat. Erste Kammer. ste Sitzung, Donnerstag, den 19. Maͤrz. In Gegenwart von 37 Mitgliedern wurden folgende Koͤnigliche Ka⸗
binets⸗Schreiben verlesen, betreffend 1. die Wahl und die Vollmachten folgender Herren: erster Kammer: 1) des Jagdjunkers von der Decken hierselbst, als Deputirten der Bremischen Ritterschaft, an die Stelle des re⸗ signirt habenden Amts⸗Assessors von Marschalck in Verden, 2) des Gutsbesitzers von dem Bussche⸗Huͤnnefeld, als Deputirten der Osnabruͤckschen Ritterschaft, Han des Landraths von Boeselager u Eggermuͤhlen; zweiter Kammer: 3) des Justizaths von 8. in Rethem, als Deputirten der Universität Goͤttingen, 4) des Konsistorial⸗Secretairs Dr. Wachsmuth hierselbst, als De⸗
1 mn ihmemun eiutk⸗
und in Betracht des Prinzips: Salus populi augrema lex, fortfah⸗
1a 2₰ . eeenppens ẽum „e e. Se eE 347 S rkhs KSs üe neben der ihnen gesetzlich obliegenden, lediglich auf Vollzichung der Wahlen gerichteten Verpflichtung, von den sie erwählenden Ge⸗ meinde⸗Bevollmächtigten noch besonders angewiesen waren, eine De⸗ putirten⸗Wahl vorzunehmen. Es geschieht dieser Thatsachen hier nur in so fern Erwähnung, als solche deutlich ergeben, daß die Mehrzahl der an der Wahlhandlung theilnehmenden Distrikte eine Wahl von Deputirten ernstlich gewollt hat. Noch mehr erhellt die Absicht der in Frage kommenden Wahlberechtigten aus der Thatsache, daß die Ge⸗ meinden, die zur Wahl von Wahlmännern erforderlichen Bevollmäch⸗ tigten abgesandt haben. Daß Wahlmänner, welche den Auftrag zu wählen übernommen, nachher hiermit in Widerspruch stehende Hand⸗ lungen, wozu sie überall nicht berufen sind, vornehmen, dies kann nur einem fremden Einflusse beizumessen seyn. 1 Ganz abgesehen von dieser Erwägung bat indessen das Kabinet Sr. Majestät des Königs die Vollmachten der vorerwähnten drei Te⸗ putirten aus folgenden Gründen als rechtsbeständig Gexeseasr. Die ohnehin schwankenden Rechts⸗Grundsätze über Beschlußfähigkeit ven Corporationen leiden auf die Versammlungen der ländlichen Wahlmän⸗ ner keine Anwendung, weil diese Versammlungen nicht zu einem blei⸗ benden Zwecke errichtet werden und die Mitglieder derselben lediglich die Befügniß haben, an der dermaligen Abstimmung über die Person⸗ eines Deputirten Theil zu nehmen. Bei Beurtheilung der Rechtsbe⸗ ständigkeit einer von einer solchen Versammlung vorgenommenen Depu⸗ tirten⸗Wahl wird der Grundsatz seine Anwendung finden müssen, daß die Mehrheit lediglich nach derjenigen Anzahl der Wahlmänner zu be⸗ rechnen ist, welche dem auf sie gefallenen und von ihnen angenomme⸗ nen Mandate gemäß die Wahl wirklich vollzogen haben, daß mitbin diejenigen Wahlmänner, welche nicht erschienen sind, oder an der Wabhl⸗ handlung nicht haben Theil nehmen wollen, hei Berechnung der Mebr⸗ heit nicht zu berücksichtigen sind, weil sie sich selbst durch Erklärung des Nichtwollens von der Wahlhandlung ausschließen unc in der Eigenschaft als Wahlmänner nicht mehr erscheinen. Es ist dieser Grundsatz, daß es sich bei den Wahlen der Deputirten des Bauern⸗ standes um solche Rechte der Gemeinden bandelt, die Einigen der letz⸗ teren durch den Verzicht Anderer oder durch deren Mandatare nicht entzogen werden können, schon früher ven der Regierung sowohl bei provinziellen als auch bei allgemeinen landständischen Wahlen ange⸗ nommen und befolgt worden. Der Anwendung desselben steht auch die Verordnung vom 22. Februar 1832, die Theilnahme von Deputirten des Bauernstandes an der allgemeinen Stände⸗Versammlung betreffend, kei⸗ nesweges entgegen. Denn wenn nach dem §. 9 der gedachten Verordnung die Wahl des Deputirten in einer Versammlung sämmtlicher Wahlmänner
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un As nau a e, vn, 97s e e. 2. 129, , 995 ne, n0 ”” Rotteck beruhe auf einer falschen Basis, näͤmlich auf einer Be” griffs⸗Verwechselung. Das Rechtsgesetz solle ein freundliches Zusammenseyn der Menschen unter einander begruͤnden, d. h. es solle die Koexistenz derselben sichern; das sey aber nur moͤglich in den gewoͤhnlichen Verhaͤltnissen und Lagen des Lebens, wo dem Gesetze frei stehe, seine Kraft und Wirksamkeit zu aͤußern; fuͤr
Lagen und Verhaͤltmisse, wo dies nicht der Fall sey, sey der
Mensch, wo es sich um Erhaltung seines Lebens handele, an sich gewiesen.“ — Nachdem auch noch andere Vorschläge gemacht worden waren, wurden allgemeine Antraͤge auf Veraͤnderung oder Versetzung des Paragraphen durch die Abstimmung verworfen.
Oesterreich.
Wien, 19. Marz. (Schles. Zta.) Der Antrag, die Eman⸗ zipation der Israeliten in Ungarn betreffend, ist auch in der Reichs⸗ Sitzung der Magnaten durch den Tavernicus Baron Coͤtroͤs am 9ten d. bei Verhandlung des zweiten Stände⸗Nunttums in Anac⸗ legenheit des Urbariums zur Sprache gebracht und allgemein angenommen worden. Demgemaß wurde folgender Beschluß ge⸗ faßt: „daß die Israeliten in Ungarn, wo sie bis jetzt wohnen, und durch die Gesetze nicht ausgeschlossen sind (die gesetzliche Ausschließung erstreckt sich nicht weiter, als auf die Bergstaͤdte), zu Urbarial Grundbesitz ebenso wie jeder andere Unterthan befaͤhigt seyn sollen. In der Ständetafel stuͤtzte der Abgeordnete des Pesther Komitats, Dubraviczky, seinen Antrag auf die traurige Lage des in der ganzen Welt zerstreuten Israelitischen Volkes. Er behauptete, daß es uͤberall im Auslande gelinder behandelt werde und nur hier noch Bedruͤckungen aller Art erleide. Außerdem, daß die Israeli⸗ ten die allgemeinen Lasten, so wie andere Kontribuenten mittra⸗ gen, werde von ihnen noch eine Duldungssteuer gefordert. Sie seyen aus Ursache verschiedener Vorurtheile von ordentlicher und uneingeschraͤnkter Erlernung der Handwerke ausgeschlossen, auch als Soldat koͤnne es der Israelit —. ausgezeichneter Eigenschaf⸗ ten und Verdienste nicht bis zum Offizier bringen, und kaum ein besseres Loos habe er zu erwarten, wenn er sich auf das Feld der Wissenschaften verlege. Daher komme es, daß das Ifracli⸗ tische Volk bloß auf den Handel beschraͤnkt sey, und daß es in Ermangelung eines geregelten Verdienstes auf Schacher und Wu⸗
des Distrifts erfolgen soll, so macht disse Verschrift es zwar erferder⸗ lich, daß sämmtliche Wahlmänner gebbrig verabladet werden, an das Ausbleiben Einzelner ist jedoch das Präjudiz der Nichtigkeit nicht ge⸗ knüpft, und kann daher auch nicht daraus gefolgert werden. Das Ge⸗
Es folgte dann die Auffuͤhrung von
andhaushaltungs⸗Gesellschaft hat eine Praͤmie von 300 Reichsbankchaler fuͤr die beste populaire Schrift ausgesetzt,
belche ernvoller Kuͤrze und in wuͤrdevoller Sprache Fre⸗-⸗ da — ** 8 welche in k vfsche Si⸗ niger dient nur die Zahl der an der Handlung wirklich Ampeil neh⸗
. 2 6 8 8 8 88 Vrind r 1 ing lai Die sogenannte Preßfreiheits⸗Gesellschaft hat nunmehr, nach menden Mitgaglieder zur Grundlage der Ermitteluüͤng, und singulaire
mehrgedachten drei Deputirten vollständig genügt sevn.
gentheil hiervon folgt auch keinesweges aus dem Begriffe det absolnten Medrheit, denn dieser Ausdruck besagt nur, daß mehr als die Hälfte der bei der Wahl selbst abgegebenen Stimmen sich über die Person des Gewählten vereinigen müsse, diejenigen Wahlbexechtigten also, welche
von ihrer Befugniß keinen Gebrauch gemacht haben, kommen hierbei
nicht in Frage. Es zeigt sich dies namentlich bei dem Verfahren in der allgemeinen Stände⸗Versammlung. Eine absolute Mehrbeit der Stimmen ist auch bei Abstimmungen und Wahlen der Kammern durch das Reglement vom 14. Dezember 1819 vorgeschrieben, nichtsdestewe⸗
Bestimmungen, wie sie in den § 5½. 23 und 28 des ständischen Regle⸗
ments enthalten sind, finden sich in der Vererdnung vom 22. Februar
1832 nicht. Wollte man aber annehmen, daß, um in vrelliger Ueber⸗ einstimmung mit den Worten des Gesetzes eine „absolute Stimmen. hervorzubringen, die Theilnahme von mindestens drei
Annahme den Erfordernissen einer gültigen Wahl in Ansebung der Die allgemeine Stände⸗Versammlung hat in dem Veortrage vom 20. Juni v. J. fer⸗ ner noch die Legitimation des Deputirten des 3ten Lüneburgischen Wahl⸗Distrikts in Anregung gebracht. Da dieser jedoch schon vor sei⸗ nem wirtlichen Eintritt in die zweite Kammer der allgemeinen Stände⸗ Versammlung resignirt hat, so hat dadurch der Gegenstand veon selbst seine Erledigung gefunden. Hannaver, den 19.- März 1840. Kabinet Sr. Mazjestät des Königs. Der Staats⸗ und Kabinets⸗Minister
G. Freiherr v. Sschele.“
III. den angeschlossenen neuen Entwurf zur Verfassungs⸗Ur⸗ kunde; IV. die Beschleunigung der Berathung des Expropriations⸗ Gesetzes Behufs Eisenbahn⸗Anlagen. Wegen Mangels anderweiter Geschaͤfte ward die Sitzung geschlossen. 9
Zweite Sitzung, Freitag, den 20. Maͤrz. Nachdem fol⸗ gende Koͤnigliche Kabinets⸗Schreiben verlesen waren, betreffend: den dritten
cher verfalle. Zwar duͤrfe der Israelit jetzt schon, wie andere Un⸗ terthanen, Urbariat⸗Grundstuͤcke kaufen und benutzen, allcin noch
sey er vom Besitze groͤßere Pachtungen ausgeschlossen, und er trage deshalb im Auftragr seiner Komittenten darauf an, daß die mosaische Religion in die Reihe der im Lande angenommenen Religionen gestellt, daß ferner die Israeliten in die Rechte der nichtadeligen ungarn gesetzt und zu allen, nichtadeligen Christen offenstehenden Bedienstungen faͤhig seyn sollen, was nauͤrlich auch auf den Malmairstand sich erstrecken, und das endlich die Iseaecliten, so wie jeder Nichtadelige, in Folge ausgezeichneter Verdienste sollen geadelt werden koͤnnen. Die einstimmige Annahme dieses Vor⸗ schlages haben weir bereits gemeldet. D ak, Herrelendy, Szegedy un erstuͤtzten den An rag in seiner ganzen Ausdehnung und Letzte⸗ rer setzte noch bei, daß diese Beguͤnstiaung der Israeliten auch auf die zu Ungarn gehoͤrigen Lander, Kroatien, Slavonien und
Dalmatien ausgedehnt werden moͤchten, w sfimkR EETEEö 8
ifFin 828 Gm9 h tk. S, u1 Prag, 20. Maͤrz. (L. A. Z.) Dassenige, was in mehre⸗ ren Blatrern uͤber den verlorenen Prozeß des Fuͤrsten von Win⸗ V disch⸗Graͤtz gemeldet wurde, bedarf einer Verichtigung. Aus zu⸗ verlässiger Quelle kann man versichern, daß in dieser wichtigen Streitsache der Spruch noch gar nicht ersolat ist und daß in der⸗ selben von der Wiedererstattung der dieser Familte ganz fremden ehemaligen Wallensteinschen Geter gar keine Rede ist, da dieselbe nur eine Forderung betrifft, welche die fruͤheren Herren von Windisch⸗Graͤtz an den Staat hatten.
Bemerkenswerth ist folgende Thatsache. Nach unseren Stu⸗ dien⸗Vorschriften muß bis einschließlsch der Hoͤrer der philosophi⸗ schen Wissenschaften jeder Besucher gelehrter Anstalten, seyen diese nun humanistischer oder realist. scher Art, den Religions⸗ Unterricht seiner Konfession besuchen. Die protestantischen Geist⸗
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as ebenfalls Annahme 64 1 “
111öä“.“
lichen haben diesen Unterricht bisher ohne irgend eine Lv8
1) die Wahl eines Deputirten zweiter Kammer fuͤr Ostfriesischen Stand; 2) die Wahl eines Deputirten erster Kam⸗ mer fuͤr die Ostfriesische Ritterschaft, an die Stelle des Herrn Reg. R. Grafen Knyphausen; 3) die Auslegung verschiedener Paragraphen des staͤndischen Reglements; *) die Beschleunigung der Berathung des Gesetz⸗Entwurfs wegen des Verfahrens in
Kriminal⸗Sachen und wegen Errichtung eines Kriminal⸗Senats na⸗ Scchweiz. 8 8G bei dem Koͤniglichen Ober⸗Appellations⸗Gerichte in Celle (von Waadt. Der provisorisch an der Akademie von 88
ration geleistet. Dagegen ist dieser Tage die Bewilligung ange langt, dem Lehrer der mosaischen Religion, Wessely, eine ange⸗ messene Jahres Besoldung aus dem allgemeinen Studien⸗Fonds fuͤr diesen den Israelitischen Hoͤrern ertheilten Unterricht verab folgen zu lassen.
Andere, er treibe mit seinem Maͤßigkeitswesen einen schnoͤden Geld⸗Erwerb und suche sich zugleich bei dem Landvolk in den Geruch eines Heiligen und Wundertheäͤters zu bringen.
Oberst F. W. Grant, konservatives Parlaments⸗Mitglied fuͤr die Schottische Grafschaft Inverneß, wurde vor einigen Tagen todt in seinem Beit gefunden. Fuͤr den Burgflecken Helston wurde der liberale Bewerber Herr Passet ohne Opposition ge⸗ waͤhtt. Herr Thesiger, der Toristische Rechtsgelehrte, welcher in Newark durchfiel, wird nun vermuthlich durch den Einfluß des neuen Herzogs von Murlborough. fuͤr Woodstock gewaͤhlt werden.
Auf Anempfehtung der Minister soll die Königin, wie der
nicht vorhanden sind. Der Wiener Kongreß hat ausdrück⸗ lich die Fluß⸗Schifffahrt für frei erklärt, er hat erklärt, daß die zu erhebenden Zall⸗ überall gleichmäßig seyn und ohne Zu⸗ summung der direkt dabei interessirten vHen fan nicht erhöhr werden⸗ ollten, daß überdies Verfügungen zu treffen sepen, um den Zoll⸗Be⸗ amten jede Behinderung der freien Schifffahrt unmöglich zu machen; le diese Bestimmungen aber werden durch die Hannoversche Regie⸗ rung verletzt, eben so wie die späteren Verfügungen der Dresdner⸗Elb⸗ Schifffahrts⸗Akte. Das ganze Spstem des Stade⸗Zoölls ist nichts als dimekter Raub und um nichts desser als die Gewaltthaten des Dey's: Algier in früherer Zeit; der Unterschjed liegt nur darin, daß hier in civilisirter Staat der verletzende Theil ist. Hat indeß Hannover
Silber wuͤrde gewoͤhnlich gegen Opium eingetauscht und nach (Canton geschickt, oft versteckt unter Waaren, die zum erlaubten Handel gehoͤrten. 1 direkten Abgaben und Zoöͤlle, Dommes hierselbst, als Depu⸗ Vorgestern wurde die halbjährliche General⸗ Versammlung det tirten der Städte Klausthal und Zellerfeld, an die Stelle Bank von England gehalten und die Vertheilung einer Dividende des resignirt habenden Amts⸗Assessors von Reden zu Kalenberg, von 3 ½ pCt. auf die Actie fuͤr das mit dem 5. April d. J. zu 6) des Gerichtshalters Lohstoͤter in. Uelzen, als Deputirten der Ende gehende Semester einstimmig beschlossen. 8 2 Uelzen; 7) des Oekonomen Rehse aus Einbeckhausen, als Der Befehl 8* auf dem Ffigesn 888 ee 8 Depuͤtirten des negegssce⸗ rr. an .e des Braunschweig und Maine stationirten Britischen Truppen ist dem signirt habenden Vollmeier ollenrodt, 8) des Amtmanns A. 8. 07 888 - 8 3 Obenn Gosen Fentese. Die 88 Pfaes wurde neuerlich um Featergnn Morsum, als Deputirten der Ritterschaft und der erster Kammer bereits erledigt), beFäfngte die Kammer sich mit lehrende Polnische Dichter Mickiewich ist vom Staats⸗Rathe nun 250 Mann verstärkt und ein Blockhaus errichtet. Ein neues starkes Freien in der Grafschaft Hoja, statt des ausgefallenen Rittmei⸗ Verlesung des neuen Entwurfs zur Verfassungs⸗Urkunde und mit definitv zum Professor der Lateinischen Literatur ernannt worden,
putirten der Stadt Goͤttingen, 5) des General⸗Direktors der in⸗
Vergleichung desselben mit dem fruͤheren Entwurfe und den hier
derseibe in dieser Weise nicht länger.“
meinte aber, dieselbe
ründete Rechte auf den Zoll, wie er jetzt erhoöben wird, so ist es reilich zu einer Enrschädigung dafür berechtigt, aber fortbestehen darf.
Wichtigkeit der Frage zu, sey in ihrem Elemente nicht so einsach, wie derr Hutt angenommen habe. Er habe wiederholt bei der Hannoverschen Regicrung darauf gedrungen, daß der Zoll auf inen vernuͤnftigen Fuß gestellt werde, aber erst im vorigen Mo⸗ nat eine Antwort erhalten, die jetzt dem Praͤsidenten der Handels⸗ Kammer zur Erwaͤgung vorliege. Deshalb werde Aussetzung des Antrages und auch jeder Diskussion daruͤber zweckmaͤßig seyn. „Indeß“, fuͤgte er hinzu, „trage ich durchaus kein Be⸗ denken, zu erklaͤren, daß der Tarif, nach welchem der Zoell jetzt rhoben wird, nicht ein Tarif ist, zu dessen Durchfuͤhruns Han⸗ nover herechtigt ist.“ Lord Palmersten bemerkte bei dieser Ge⸗ legenheit, daß in Folge von Umterhandlungen zwischen Rußland und Hüeeac setzt die Müͤndung der Donau so vertieft werde, daß vift. die 13 bis 14 Fuß tief gingen, in dieselbe einlausen koͤnnten, und nahm dav on Veranlassung, den Wunsch auszusprechen, daß man vorliegenden Sache vorerst den Verhandlungen ihren ngehinderten Lauf lassen moͤge, wobei er jedoch fur alle ihm etwa zu machenden Vorschlaͤge wegen Regulirung der Angele⸗ genheit sich im Voraus dankbar erkläarte, weil es bei Unterhand⸗ ng mit anderen Maͤchten stets wuͤnschenswerth fuͤr die Re⸗ glerung sey, wenn sie vom Parlament kraͤftig unterstuͤtzt werde damft man sehe, daß die Regierung nicht bloß nach ihrer eige; nen Ansicht handle, sondern den dringendsten Wuͤnschen des Lan⸗ es entspreche. Herr Labouchere, der Praͤsident der Handels⸗ Kammer, erklaͤrte nun, daß die Hannoversche Regierung selbst zugegeben habe, der Stabde⸗Zoll sey nach dem Reglement, nach welchem er jetzt erhoben werde, oanz unhaltbar, weshalb zu hoß⸗ fen stehe, daß eine genuͤgende Regulirung der Sache nicht lange auf sich warten lassen werde. Der Minister trug deshalb auf die vorsäufige Frage an, ob die Mosion zweck und zeitgemäß sey, und dieser Antrag wurde auch angenommen, nachdem noch Herr Hume dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten den Nath gegen ben hatte, er moͤge, wie mit China, so auch mit Hannover in freundschaftliche Unterhandlung mittelst eines Linienschiffes von 74 Kanonen treten, dann würde die Sache bald erledigt seyn. Auf
Lord Palmerston gab die
Standard wissen will, die eheliche Verbindung des Herzogs von Susser mit Lady Caͤcilia Underwood, welche schon vor einigen Jahren vollzogen worden ist, öffentlich anzuerkennen heabsichtigen, um dadurch eine Veranlassung zur Erhoͤhung der Apanage. des Herzogs, die sich auf 21,000 Pfd. belaͤuft, um 6000 Pfd. jaͤhr⸗ lich zu geben. ein im Unterhause, jedoch nicht von den Ministern, gestellter An⸗ trag auf Vermehrung jener Apanage nicht angenominen worden. Auch die Apanage des Koͤlngs von Hannovee, welche sich eben⸗ falls auf 21,090 Pfd. belaͤuft, wird demnaͤchst durch einen Antrag des Herrn Hume auf Streichung derselben wieder in Frage gestellt wer⸗ den. zweifeln, denn obgleich der ministerielle Blobe eine freiwillige Verzichtleistung auf jenes Jahrgeld fuͤr wuͤnschenswerth haäͤlt und dabei auf das von dem Koͤnige der Belgier gegebene Beispiel hin⸗
Belgier seine Apanage nicht entzogen, sondern die Verfüͤgung daruͤber seinem eigenen Ermessen anheimgestellt worden sey. Der Opposition der Tories ist Herr Hume gewiß, wenn auch der „Globe“ ste auffordert, daß sie jetzt zeigen möchten, ob es ihnen so sehr auf Ersparnisse ankomme, wie sie bei der Reduc⸗ tion der Apanage des Prinzen Albrecht vorgegeben. ihren Widerstand hauptsaͤchlich darauf, daß Georg III. die erbli⸗ chen Revenuͤen der Krone nur gegen Sicherung einer standes⸗ maͤßigen Geldbewilltgung an die Mitglieder seiner Familie auf-†
e — zu bezahlen. Herr Hume dagegen behauptet, daß diese
Bekanntlich ist in der vorigen Parlaments⸗Session
Daß dieser Antrag indeß durchfallen wird, ist nicht zu be⸗
weist, so meint er doch, daß die Minister schon aus Zartgefuͤhl fuͤr die Koͤnigin, da es sich um einen nahen Verwandten Ihrer Majestaͤt handle, nicht fuͤr die Humesche Motion wuͤrden stim⸗ men koͤnnen, abgesehen davon, daß ja allch dem Koͤnige der
Sie stuͤtzen
geben habe, und daß die Natton daher verpflichtet sey, jene
Verpflichtung von dem Souverain eines fremden Landes nicht in Anspruch ganommen werden koͤnne. e Nach einem an das hiesige Handelshaus Forster und Smith gerichteten und vom 16. Derember v. J. datirten Brief vom io Nunez an der Westkuͤste von Anfrika waren in jenem Flusse zwei Franzöͤsische Kriegsschiffe „La Fine“ und „La Cigale“ in Begleitung eines Französischen Kauffahrteischiffes angekommen, welches letztere im Auftrage des Franzoͤsischen Gouverneurs von
St. Louis am Senegal 500 Reger aufkaufen sollte, die in jener
Fort wird am St. Lorenz erbaut. Niederlande.
Alus dem Haag, 22. Maͤrz. Die zweite Kammer der Generalstaaten beschäftigte sich in ihrer gestrigen Sitzung mit einem Gesetz⸗ Entwurf zur Aufmunterung der Landwirthschaft. Demnaͤchst wurde derselben ein Gesetz⸗Entwurf zur Aufhebung des Amortisations⸗Syndikates vorgelegt. Demgemäaͤß soll dasselbe am 31. Dezember aufgeloͤst und die Schulden dieses Institutes sollen Staatsschulden werden, wogegen aber auch die ihm ge⸗ sicherten besonderen Einkuͤnfte in den Staatsschatz fließen sollen. In Bezug auf die Revision des Grundgesetzes sind bei der
Kammer viele Bittschriften eingegangen, unter Anderem auch von Sevparatisten der reformirten Kirche in Groͤningen, welche darum
nachsuchen, daß auch in der Verfassung die Freiheit ihres Kultus verbuͤrgt werde.
Amsterdam, 19. Maͤrz. Ueber die sieben von der Regie⸗ rung neuerdings der zweiten Kammer der Generalstaaten vorge⸗ legten Gesetz⸗Entwuͤrfe in Bezug auf Modiftzirung des Grund⸗ gesetzes liest man in oͤffentlichen Blattern Folgendes: „Die im vierten Gesetz⸗Entwurf ausgesprochene Einzelberathung der Bud⸗ get⸗Ansaͤtze kann als eine große Verbesserung in unserer gegen⸗
waͤrtigen constituttonellen Regierung betrachtet werden, denn die jetzige Art, das Budget in Bausch und Bogen zu be
g villigen, war sehr fehlerhaft, weil es zuweilen die Generalstaaten noͤthigte, ent⸗
weder eines einzigen Kapitels wegen das ganze Budget zu ver⸗
werfen oder aus dem bloßen Grunde, durch eine Verwerfung des Budgets den Gang der Staats⸗Maschine nicht zu hemmen, ihre Zustimmung zu Ausgaben zu geben, welche ihre Pflicht 12 zu verwerfen geboten haͤtte. Die Bestimmung, wonach die Einnah⸗ men so lange fort erhoben werden sollen, bis die Gesetze deshalb nicht ausdruͤcklich abgeaͤndertsind, bezweckt, den Verlegenheiten zu entgehen, die aus einer Verweigerung des Budgets hervorgeben. Man muß gestehen, daß die Regierung, wenn sie bei den General⸗ staaten diesen Artikel durchsetzen kann, außerordentlich stark wer⸗ den wird; denn von dem Tage an, wo die Kammern das Aus⸗ gabe⸗Budget verweigern, wird der Köͤnig erklaͤren, daß er kraft seiner souverainen, der Constitution vorausgegangenen Gewalt
sters Cleve, und 9) des Postverwalters Mohlfeld in Mellendorf, als Deputirten der nicht zur Ritterschaft gehoͤrenden Grundbe⸗ sitzer im dritren Wahl⸗Distrikte des Ueeesshas⸗ Luͤneburg.
1I. Die in voriger Diaͤt von Staͤnden gewuͤnschten Erlaͤu⸗ terungen hinsichtlich der Vollmachten einzelner Mitglieder zweiter Kammer. Das Schreiben lautet: 8
„Die von der loͤblichen allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung in dem Vortrage vom 20. Juni v. J. gewuͤnschten Erlaͤuterungen hinsichtlich der Vollmachten einzelner Mitglieder der zweiten Kammer nehme ich keinen Anstand in dem Folgenden zu er⸗ theilen: -
1) Die Legitimation des Deputirten der Stadt Verden anlangend, so ergiebt sich aus dem eingesandten Wahl⸗Protokolle de dato Verden, den 23. Mai 1839, daß von Seiten des dortigen Magistrats, dessen sämmtliche 4 Mitglieder, von Seiten der Bürgerschaft à Bürger⸗Ael teste und eine gleiche Anzahl von Wahlmännern bei der Wahlhand⸗ lung zugezogen und zugegen gewesen sind, und daß diese sämmtlichen Mitglieder der Wahl⸗Versammlung auf eine desfallsige Aufrage des Dirigenten des Wahl⸗Termins auch ihrerseits ausd:ücklich erklärt ha⸗ ben, wie sie das Wahl⸗Kollegium in seinem jetzigen Bestande, „als le gal konstituirt“ erachten müßten. Nun haben zwar im Fortgange der Wahl⸗Verhandlung 2 Magistrats⸗Mitglieder, 1 Bürger⸗Aeltester und 1 Wahlmann die Vollziehung der Wahl abgelehnt, jedoch die übrigen 8 Mitglieder des versammelten Wahl⸗Kollegiums, mit 7 Stim⸗ men gegen eine, den Zoll⸗Direktor Niemever zum Deputirten ge⸗ wählt.“ Da nun hiernach die Wahl⸗Versammlung allerdings gehö⸗ rig konstituirt gewesen, auch die Mehrzahl der Stimmen auf den Zoll⸗Direktor Niemever gefallen ist, so kann die Legitima⸗ tion desselben keinem gegründeten Zweifel unterliegen. 2) So viel hiernächst die zwei Deputirten für die Bremische Geest einschließlich des Herzogihums Verden, und des Deputirten des ersten lündlichen Wahl⸗Distrifts des Fürstenthums Lüneburg betrifft, so ha⸗ ben von den zweiundzwanzig Wahlmännern des zuerst gedachten Distrikts zwar nur sechs die Wabhlen vollzogen, die übrigen sechszehn Wahlmänner aber die Theilnahme an der Wahl abgelehnt, — und von den dreizehn Wahlmännern des ersten Lüneburgischen Wahl⸗ Distrikts nur vier die Deputirten⸗Wahl vellzogen, aber sieben die Wahl abgelehnt, während zwei Wahlmänner ganz ausgehlieben sind. In⸗ zwischen ergeben die in den beiden Distrikten über die Urwahlen äuf⸗ enommenen Protokolle, daß in dem Bremen⸗ und Verdenschen Distrifkte, sechs von den ablehnenden sechszehn und im ersten Lüne⸗ burgischen Distrikte fünf von den ablehnenden sieben Wahlmännern
dazu gefaßten Beschluͤssen (die dritte Abstimmung war bis zum 3ren Kapitel gediehen), jedoch unter der Bevorwortung, daß di ses als eine Abstimmung nicht anzusehen sey. 8g⸗
Karlsruhe, 21. Maͤrz. In den ferneren Verhandlungen der zweiten Kammer wurden die drei Antrage des Abg. Sander T. Nr. 85 der St. Z.) verworfen. Gegen §. 76a, der vom Nothstande handelt und folgendermaßen tauter „Die Zurechnung einer an sich unerlaubten Handlung fäͤllt weg, wenn sie von dem Handelnden in einem nicht durch eigenes strafbares Verschulden herbeigefuͤhrten Nothstande begangen wurde, um eine gegenwaͤr⸗ tige dringende, auf andere Weise nicht abwendbare Gefahr fuͤr sein Leben oder das Leben seines Ehegatten, oder eines Verwand⸗ ten oder Verschwaͤgerten in auf oder absteigender Linie ohne Un⸗ terschied des Grades, in der Seitenlinie bis zum zweiten Grade einschließlich, oder der Adoptiv⸗Aeltern oder Adoptiv⸗Kinder, der Pfleg⸗Aeltern oder Pfleg⸗Kinder desselben, oder solcher Personen abzuwenden, die ihm zur Aufsicht uͤbergeben sind, oder zu deren Schutz er besonders verpflichtet ist“”“, — veranlaßte der Abg. von Rotteck eine laͤngere Diskussion. Er wollte die Nothwehr nicht als ein Recht angesehen wissen, sondern nur als einen Entschul⸗ digungs⸗Grund fuͤr eine That, welche aus demselben her⸗ vorgegangen und an sich genommen als ein Verbrechen betrachtet werden muͤßte. Er fand auch die Stelle, die Form und Fassung des Paragraphen unzulaͤssig. — Zur Widerlegung des Abgeordneten von Rotteck hielt beson⸗ ders der Abgeordnete Welcker einen ausfuͤhrlichen Vortrag. In diesem hieß es unter Anderem: „Zuvoͤrderst bewundere er die Kuͤhnheit des Abgeordneten von Rotteck, einen Satz, der so alt sey wie die Welt, zu bestreiten, was zu unternehmen und durch⸗ zufuͤhren freilich die ganze Fuͤlle von Scharfsinn in dialektischer Kunst, die ihm zu Gebote stehe, erforderlich sey. Kuͤhn sey es, dieses uralte Recht des Nothstandes hinzustellen als den Umsturz aller sittlichen und buͤrgerlichen Ordnung. Es sey nicht zu leug⸗ nen, daß Kollistonen mancher Art vorkommen koͤnnten, aber dieße zu verhuͤten gehe uͤber die Kraft menschlicher Gesetzgebung hin⸗ aus, wie schon gestern vielfaͤltig behauptet und von Niemand
widerlegt worden sey. Der ganze Vortrag des Abgeordneten von
Gymnastum unterrichtet.
Tessin. Das Kriminalgericht von Locarno hat die politi⸗ schen Angeklagten, die nur Mitglieder des Großen Rathes, nicht
des Staats⸗Rathes waren, von der Anklage saͤmmtlich entlassen,
indem ein Gesetz die Mitglieder der ersteren Behoͤrde fuͤr Ansich⸗ ten, die sie im Schooße derselben ausgesprochen, vor jeder ge⸗ richtlichen Verfolgung schuͤtzt. Der Tessiner „Republikaner“ will es aber nicht gelten lassen, daß verfassungswidrige Antraͤge, wie z. B. derjenige gegen Preßfreiheit, auf den Schutz, der bloßen
Ansichten zugesprochen wird, irgend einen Anspruch haben. Auch soll der Staats⸗Rath Einsprache gegen die Verfüͤgumg des Ge⸗
eraͤth ich gemeinschaftlich mit Mitgliedern des Staats⸗Raths uͤber die Mit⸗ Unter An-⸗ oͤlle aufzuheben und sie an die Cantons⸗Gränze zu verlegen. — Juͤngst verbreitete sich
richts erhoben haben. — Eine Experten⸗Kommission
tel, eine oöͤkonomische Finanz⸗Verwaltung eeerbe⸗ derem soll es im Plane seyn, die inneren 3
in Lugano das Geruͤcht von einem reactionairen Versuche zu
Magliaso. Obgleich es schon Nacht war, waren doch bald, ohne
daß irgend ein Zeichen gegeben worden waͤre, an 100 Buͤrger
mit ihren Waffen versammelt. Es war aber nichts an der Sache.
Spanien. Madrid, 14. März.
die auswaͤrtigen Angelegenheiten bezieht, zu einigen Interpella- tionen an die Minister Anlaß. Herr Heros bezweifelte naͤmlich, ob trotz der Erklaͤrung Lord Melbourne’'s, daß Großbritanten durch den Qnadrupel⸗Allianz⸗Traktat verpflichtet sey, Spanien bis zur voͤlligen Beendigung des Buͤrger⸗Krieges Beistand zu leisten und trotz einer aͤhnlichen Stelle in der Thron⸗Rede des Koͤnigs der Franzosen, jener Traktat noch fortbestehe, und fragte, wer dies der Fall sey, weshalb in der Thron⸗Rede der ——
die Mitwirkung Portugals mit Stillschweigen r sey. Sodann fragte Herr Heros die Mimister, wie e
In der Sitzung des Senats aum 10. Mäaͤrz gab bei Gelegenheit der Diskussion der Adresse zur Beantwortung der Thron⸗Rede der Paragraph, welcher sich auf
mit 3000 Franken Gehalt, dem hoͤchsten, welchen das Gesetz äͤr außerordentliche Faͤlle gestattet. Man ruͤhmt den geistreichen und zugleich gelehrten Vortrag des Herrn Mickiewicz, der auch am
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