1840 / 94 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Angelegenheit wird wohl am Ende der naͤchsten Woche erstattet werden. 3 rreichs, verfuͤgte sich heute

Graf Appond, der 2. 4, ele esbenen, wo fruͤh in das Ministerium Er war dort seit er mit Herrn Thiers eine Konferenz hatte. 28 I. Bildung des neuen Kabinets noch nicht erschtenen.

Gestern war großer Empfang bei Herrn Thiers, aus Anlaß des Votums uͤber die geheimen Fonds. Man hemerkte eine große Anzahl von Deputirten, die an den ersten Sitzungen der sonservativen Reunion Antheil genommen hatten und nun zum erstenmale in den Salons des Conseils⸗Praͤsidenten vom 1. März 2222 Jaubert wird, wie man vernimmt, in den naͤchsten Tagen einen Gesetz⸗Entwurf fuͤr den Bau einer Eisenbahn von Paris nach der Belgischen Graͤnze vorlegen. Es ist in diesem Augenblicke die Rede von einem neuen

Plane fuͤr die Colonisation Algiers. Eine Afrikanische Compagnie, deren Privilegien und Statuten denen der Englischen Ostindi⸗ schen Compagnie analog seyn wuͤrden, sollte das ganze Land zum Eigenthum erhalten, dessen Eroberung der Feldzug, welchen der Marschall Valse eroͤffnet hat, Frankreich sichern wuͤrde. Der legistattve Akt, welcher diese Konzenssion reguliren wuͤrde, soll die Truppenzahl bestimmen, welche die Afrikanische Compagnie auf ihre Kosten unterhalten duͤrfte; jedenfalls aber wuͤrden diese Trup⸗ pen unter der Botmaͤßigkeit des Kriegs⸗Ministers gestellt wer⸗ den; ihre Anzahl wuͤrde hinreichend seyn, das Land in Friedens⸗ zeiten zu schuͤtzen, im Fall eines Krieges aber durch die vom besoldeten Truppen unterstuͤtzt werden. In den Tuilerieen hegt man die Hoffnung, daß, wenn diese Entreprise zu Stande kommt, der Herzog von Nemours als Vice⸗Koöͤnig von Algier die Dotation erhalten werde, welche ihm als Prinz von Frankreich verweigert worden ist. Die Subscriptions Listen des „Constitutionnel“ fuͤr die von Mazagran ergeben bis jetzt einen Totalbetrag von 805 Fr.; die der „Presse“ belaufen sich bis jetzt auf 6340 Fr. Die 88 Blätter publiziren das Resultat ihrer Subscriptio⸗ nen nicht.

Marseille, 24. Maͤrz. Die Nachricht von einer Kriegs⸗ Erklaͤrung des Kaisers von Marokko hat hier großen Eindruck gemacht, da unsere Handels⸗Verbindungen mit diesem —2 von Afrika nicht unbedeutend sind. Indessen erlaubt die Art, wie diese Nachricht nach Marseille gelangt ist, noch, dieselbe in Zwei⸗ fel zu ziehen. Jedenfalls haben wir den Kaiser von Marokko nicht alis einen gesährlichen Gegner zu fuͤrchten; nur ist allerdings der Beistand, den er augenblicklich dem Abdel Kader leihen kann, nicht unbedeutend, und deshalb muß es sich die Regierung an⸗ gelegen seyn lassen, so bald als moͤglich die feindseligen Absichten des Kaisers von Marokko zu durchkreuzen.

e Großbritanien und Irland. 2 Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 27. März. Nachdem eine große Anzahl von Petitionen fuͤr und wider die Getraide⸗Gesetze vorgelegt war, nahm das Haus auf den Antrag Lord Melbourne s eine Adresse an, durch welche es seine Bereitwilligkeit erklaͤrt, die in einer Koͤnig⸗ lichen Botschaft vorgeschlagene National⸗Belohnung fuͤr den Ge⸗ neral Lord Seaton, ehemaligen Ober⸗Befehlshaber und interimi⸗ stischen Gouverneur von Kanada, dessen geschickten Operationen man vorzuͤglich die schnelle Unterdruͤckung des dortigen Aufstan⸗ des verdankt, zu bewilligen. 8 Sitzung vom 27. März. Lord Stan⸗ ley erbat sich wegen Familien⸗Angelegenheiten einen einmonatli⸗ chen Urlaub vom Hause, den er auch sogleich erhielt. Dann gab Lord Palmerston, von Herrn Colquhoun befragt, einige uf⸗ schluͤsse uͤber die Handels⸗Verhaͤltnisse in Java; es sey, sagte er, allerdings von dem Hollaͤndischen Gouverneur dieser Insel ein Tarif eingefuͤhrt gewesen, der den zwischen England und Holland abgeschlossenen Traktaten nicht habe; auf diesfaͤllige Vorstellungen der Britischen Regierung sey jedoch der Tarif fuͤr den Englischen Handel zu vollkommener Befriedigung Englands abgeäͤndert worden; und was die Gruͤndung einer neuen Hollän⸗ dischen Niederlassung auf der Insel Sumatra betreffe, so sey dieselbe, wie die Traktaten es vorschrieben, mit Genehmigung der Hollaͤndischen Regierung geschehen; in diesen Traktaten sey näm⸗ lich stipulirt, daß weder von Britischen noch Hollaͤndischen Gou⸗ verneuren auf den Ostindischen Inseln eine neue Niederlassung begruͤndet werden duͤrfe, wenn die Regierung des Mutterlandes nicht vorher ihre Zustimmung dazu gegeben habe; uͤbrigens wuͤrde jene Hollaͤndische Niederlassung auf Sumatra auch dem Hollaͤndischen Handel zum Vortheil gereichen. Derselbe Minister erklaͤrte auf eine andere an ihn gerichtete Frage, daß Oberst Stoddart, der von der Regierung mit einer Mission nach Bu⸗ chara geschickt worden, sich dort lange Zeit in Gefangenschaft befunden und daß man uͤber seine ene unterhandelt habe; eine offizielle Nachricht uͤber den Erfolg dieser Unterhandlungen sey noch nicht eingegangen, doch habe er auf Privatwegen erfah⸗ ren, der Oberst sey unter der Bedingung, daß er in Dienste des Oberhauptes von Buchara treten wolle, von der Bucharischen Re⸗ gierung in Freiheit gesetzt worden. Ferner wurde der Minister uͤber den Zoll befragt, welchen die Mexikanische Regierung ploͤtz⸗ lich vor der Einfuhr in den im Innern des Landes gelegenen Städten erhebe, und der sich auf 15 pCt. vom Werthe der Waa⸗ ren belaufe. Lord Palmerston sagte, die Mexikanische Regierung habe bereits insoweit nachgegeben, daß sie den Betrag, welcher ohne vorherige Anzeige erhoben worden, zuruͤckgezahlt habe; uͤber das Weitere werde noch unterhandelt. Eine andere Frage mit Hinsicht auf die N Britischer Unterthanen an Pnna⸗ al beantwortete Lord Palmerston dahin, daß die Portugiesische Kexgierung sich —— verstanden habe, einer Kommission zur Pruͤ⸗ fung dieser Anspruͤche beizutreten, und daß sich bereits ein Por⸗ tugiesischer Kommissar auf dem Wege nach England befinde. Lord Ingestrie brachte die Vorfaͤlle auf den Sandwichs⸗Inseln zur Sprache, wo bekanntlich die Franzosen als Genugthuung fuͤr die unglimpfliche Behandlung Franzoͤsischer Missionaire eine be⸗ deutende Entschaͤdigung und die Erlaubniß zum Bau einer ka⸗ tholischen Kapelle erlangt haben. Der Lord wollte hierin eine Gewaltthaͤtigkeit von Seiten Frankreichs finden und fragte, ob die Sandwichs⸗Inseln nicht unter Britischem Schutz staͤnden. Lord Palmerston antwortete, diese Inseln seyen ein unabhän⸗ glger Staat und die Britische Regierung habe daher keine Ur⸗ sache gehabt, sich in ihre Zwistigkeiten mit Frankreich zu mischen. Hierauf trat Herr Hume mit seinem Antrage hervor, dem Koͤnige von Hannover die Apanage von 21,000 Pfd., welche demselben als Herzog von Cumberland be⸗ willigt worden, so lange zu ent iehen, als derselbe sich im Besitz des Thrones von Hannover befinde. Er erkläͤrte, daß er diesen Antrag bloß aus oͤkonomischen Ruͤcksichten mache, da die Finan⸗ zen des Landes sich in so traurigen Umstaänden befaͤnden, daß es eine solche Summe, wenn die Zahlung derselben nicht durchaus

Unterhaus.

nothwendig sey, schwer entbehren koͤnne. Nothwendig schien 1 aber die jetzige Auszahlung dieses Jahrgehalts nicht, weil der König von Hannover in seinen gegenwaͤrrigen Verhaͤltnissen das⸗ selbe nicht beduͤrfe und es ihm nur als Koͤniglichem Prinzen von Großbritanien bewilligt worden sey, da das arlament, nachdem Georg III. seine erblichen Einkuͤnfte an den Staat abgetre⸗ ten, natuͤrlich durch eine Civilliste fuͤr das Auskommen seiner Kinder habe sorgen müussen, die als solche kein Vermögen gehabt. Hatte das Parlament aber vorhersehen koͤnnen, daß der Herzog von Cumberland dereinst Koͤnig von Hannover seyn werde, so wuͤrde es fuͤr diesen Fall gewiß eine Suspendirung des Jahr⸗ ehaltes angeordet haben, wenn es dasselbe auch auf Lebenszeit bewiligt haͤtte. er Antragsteller fuͤhrte den Torvyistischen Rechtsgelehrten Sir E. Sugden als Autoritaͤt an, daß ein Jahr⸗ gehalt unter Umstaͤnden vom Parlamente wieder uruͤckgenommen werden koͤnne. Dann erinnerte er an das vom Koͤnige der Bel⸗ ier gegebene Beispiel, der, so wie er einen fremden Thron be⸗ 888 seün auf sein Jahrgehalt verzichtet habe, unter dem einzigen Vorbehalt, daß davon die fuͤr die Dienerschaft seines Haushalts in England ausgesetzten Pensionen und die Kosten fuͤr die Erhaltung des Landsitzes Claremont bestritten wuͤrden. Er machte ferner bemerklich, ob man dem Koͤnige von Hannover diese Apanage denn auch auszahlen wuͤrde, wenn er auf den Britischen Thron gelangen sollte. End⸗ lich wies er darauf hin, daß, wenn auch finanzielle Gruͤnde hauptsaͤchlich seinen Anenng hervorgerufen, da der Staat jaͤhrlich an die Koͤnigliche Familie 720,000 Pfd. zahle, doch auch politische Ruͤcksichten vorhanden waͤren, welche die Auszahlung des Jahrgehalts an den Köͤnig von Hannover als durchaus un⸗ angemessen erscheinen ließen, indem ja der Fall eintreten koͤnnte, daß der Koͤnig, als Mitglied des Deutschen Bundes, in ein feindliches Verhaͤltniß zu England kaͤme oder wenigstens den Interessen Englands entgegenhandelte. Lord J. Russell wider⸗ setzte sich dem Antrage, weil es dem Parlamente nicht gezieme, eine auf Lebenszeit bewilligte Apanage wieder ö wobei er indeß einem Jeden anheimstellte, wie er daruͤber den⸗ ken wolle, ob eine freiwillige Verzichtleistung auf dieses Jahrgehalt, nach dem Beispiele des Koͤnigs der Belgier, haͤtte geschehen sollen. Eben so wollte er kein Urtheil daruͤber aussprechen, wie, nicht von Seiten der Koͤ⸗ nigin und der Regierung, sondern von anderer Seite mit Hinsicht auf die Zimmer haͤtte verfahren werden sollen, die dem Herzoge von Cumberland von Georg IlI. und Georg IV. im St. James⸗Palast eingeraͤumt worden, und hinsichtlich derer Herr Hume gemeint hatte, sie haͤtten fuͤglich zur Wohnung fuͤr die Herzogin von Kent abgetreten werden koͤnnen. Jedenfalls, sagte Lord J. Russell, wuͤrde es dem Ministerium nicht geziemt haben, der Koͤnigin, die allein uͤber diese Zimmer zu a habe, einen desfallsigen Vorschlag zu machen; man habe es viel⸗ mehr Ihrer Majestät ganz anheimstellen muͤssen, wie sie in die⸗ ser Hinsicht handeln und ob sie lieber aus ihrer Privatschatulle eine Wohnung fuͤr ihre erlauchte Mutter mieihen, als jene Zim⸗ mer zuruͤcknehmen wolle. Oberst Perceval wollte ganz bestimmt wissen, daß die Herzogin von Kent selbst die besagten Zimmer zu ih⸗ rem Gebrauch nicht angemessen gefunden habe. Das Jahrgehalt, des Koͤnigs von Hannover, sagte derselbe, werde zur Abtragung seiner Schulden in England und zum Unterhalt seiner hier zu⸗ ruͤckgebliebenen Dienerschaft verwendet. Lord J. Russell erwie⸗ derte, daß er der ersteren Behauptung des Obersten zwar nicht geradezu widersprechen wolle, daß er jedoch von einer solchen Ab⸗ lehnung Seitens der Herzogin von Kent nichts wisse. Der Oberst Perceval replizirte, er habe die Sache von einem der Hausbeamten der Herzogin so erzaͤhlen hoͤren. Rachdem darauf noch einige Redner fuͤr und wider den Humeschen Antrag gespro⸗ chen hatte, wurde derselbe mit 76 gegen 63, also mit einer Ma⸗ joritaͤr von 13 Stimmen verworfen. Herr Hume hatte nun noch eine zweite Motion in Bereitschaft; er verlangte naͤmlich die Vorlegung der in den Jahren 1839 und 1840 zwischen Lord Ponsonby und Lord Palmerston uͤber die Orientalischen Angele⸗ genheiten gefuͤhrten Korrespondenz, wobei er von der Behauptung ausging, daß durch die Einmischung der Europaͤischen Groß⸗ maͤchte in den Streit zwischen dem Sultan und dem Pascha von Aegypten die Sache nur verschlimmert worden sey, und daß die Politik Englands in dieser Angelegenheit dazu fuͤhren werde, Rußland ganz zum Herrn uͤber die Tuͤrkei zu machen. Er gab dem Englischen Gesandten in Konstantinopel die Anstiftung der letzten Feindseligkeiten zwischen der Pforte und Aegypten schuld und vertheidigte Mehmed Alt's Regierungsweise, von deren Trefflichkeit er sich durch eine Reise nach Aegypten und Syrien selbst uͤberzeugt habe; nur die Befestigung der Macht des Pascha's, meinte Herr Hume, wuͤrde die Tuͤrkei vor Zerstuͤckelung und vöͤlligem Verderben bewahren. Lord Palmerston, der sich der Motion des Herrn Hume widersetzte, ließ sich im Wesentlichen folgendermaßen vernehmen:

„Ich bin überzeugt, daß weder mein ehrenwerther Freund, noch das Haus glauben werden, ich könnte der Vorlegung seuer Papiere meine Zustimmung geben, denn wenn irgend etwas in den Gebräuchen des Hauses feststeht, so ist es das, daß die Vorlegung von Papieren, die sich auf noch schwebende Unterhandlungen beziehen, nicht verlangt werden können. Ich bin auch überzeugt, daß, wenn mein ehrenwerther Freund die Dinge sehen könnte, wie sie sind, und sich alle Nachrichten verschafft hätte, die darüber zu erlangen sind, seine Ansicht eine andere sebn würde. Was den Paragraphen der Thron⸗Rede über den Orient etrifft, so glaube ich, derselbe bedarf keiner Erläuterung. Es heißt in jenem Paragraphen, die Eintracht der fünf Mächte habe den Frieden Europass in Bezug auf die Orientalische Frage erhalten, und es sey zu hoffen, daß dieselbe Eintracht die schwierigen Unterhandlungen auf be friedigende Weise zu Ende führen werde. Aber mein ehrenwerther Freund hat Einiges angeführt, das ich nicht mit Stillschweigen über⸗ gehen darf. Er sagte nämlich, daß nach der Schlacht bei Koniah wischen Ibrahim Pascha und Chosrew Pascha eine Convention abge⸗ schiösten worden sey, worin der Britische Gesandte die Ab⸗ tretung Spriens an Mehmed Ali garantirt habe. Eine solche Convention ist weder in Koniah zwischen den beiden Parteien abgeschlossen, noch eine solche Garantie von der Britischen Regierung damals gegeben worden; aber es fand eine Unterhandlung statt, die nicht mit der Abtretung eines Theiles der Türkei an Mehmed Alt, sondern mit der Ernennung seines Sohnes Ibrahim zum Gouverneur einiger Provinzen jenes Landes endigte. England hat jedoch dabei keine Garantie übernommen. Mein ehrenwerther Freund scheint in der That nichts gegen den Gebrauch des Wortes Garantie, so wie gegen das Garantiren von Seiten Englands zu haben; allein er be⸗ hauptet, England habe eine Garantie übernommen, wo es nicht sollte, indem es dies vielmehr auf der anderen Seite der Frage thun sollen. Mein ehrenwerther Freund glaubt, die Britische Regierung und der Britische Gesandie in Konstantinopel hätten den Sultan zur Erneuerung der Feindseligkeiten gegen den Pascha von Aegypten auf⸗ gereizt. Ich kann ihm die Versicherung geben, daß er gänzlich im Irr⸗ thum ist. Erstlich war der Pascha der angreifende Fbeil, nicht der Sultan, denn jener erklärte zuerst öffentlich, 89% er sich zum unabhän⸗ gigen Beherrscher der Provinzen machen wolle, zu deren Gouver⸗ neur er ernannt worden war. Sodann war der Pascha von Aegppten der Erste, der im vorigen Jahre eine Armee nach Sprien

sandte und die Schlacht zwischen Beiden wur de bei geschlagen, aeeammnrn

I

besonderen erblichen Sonverain von Schottland und

weit jenseit der Gränzen des Gebietes, dessen Gouverneur der Pascha war, denn die Gränze ist bei Sadschur. Ibrahim Pascha's Armee war der angreifende Theil. Mein ehrenwerther Freund hat esagt, daß, wenn Rußland eine seinem Interesse ganz ergebene Person s Britischen Kabinette gehabt, so hätte dieselbe ihm nicht aufrichtiger dienen können, als ich es unbewußt gethan, indem ich darauf hinge⸗ arbeitet hätte, das Türkische Reich zu vernichten, seiner Integrität ein Ende zu machen und den noch unter der Nominal⸗Herrschaft des Sul⸗ tans bleibenden Theil gänzlich Rußlands Absichten zu unterwerfen. Ich bin es der Gerechtigkeit und Aufrichtigkeit schuldig, zu erklären, daß unmöglich eine Regierung ehrenwerther und redlicher zu Werte gehen kann, als die Russische Regierung in Bezu auf die Türkei, und es ist ein ungerechter Vorwurf gegen diese Macht, wenn man ihr feindselige Absichten in Bezug auf die Integrität des Türkischen Rei⸗ ches zuschreibt. Gesetzt aber, Rußland hegte wirklich dergleichen Absichten, so wäre das von melnem ehrenwerthen Freunde eingeschlagene Verfah⸗ ren das beste Mittel, um jene Politit zu befördern, Indem dasselbe un⸗ mittelbar zur Zerstückelung des Türkischen Reichs führen und den Sul⸗ tan unter die Botmäßigkeit Rußlands oder, wer sonst ihn anzugreifen Lust hätte, bringen würde. Was würde man sagen, wenn ich, als das beste Mittel zur Erhaltung der Integrität des Britischen Reichs, vor⸗ schlagen wollte, man solle den Lord⸗Lieutenant von Irland zu einem rland erneunen, weil dadurch die Bevölkerung der Britischen Inseln noch fester unter sich verknüpft werden würde, und daß die 2,5 Großbritaniens zur Erhaltung seiner Integrität nichts Vesseres thun könnten, als wenn sie unter zwei unabhängige Fürsten theilten. Und doch wäre dies nichts Anderes, als die Politik, welche mein ehrenwerther Freund befolgt zu sehen wünscht. Derselbe sagt ferner, zur Zeit, als er sich in Aegypten aufgehalten, sey das Reisen daselbst sehr unsicher gewesen, 5 das ganze Türkische Reich habe sich in einem Instande der Anarchie befunden, während jetzt die Reisenden der größten Sicherheit daselbst genössen. Es ist vollkominen wahr, daß sich in Aegypten und in der ganzen Türkei die Dinge sehr geündert haben. Man reist jetzt in vollkommener Sicherheit nicht nur in Aegypten, sondern 22 in Svrien, Klein⸗Asten und der Europäischen Türkei. Ich sehe aber nicht ein, in welchem Zusammenhange die Verbesserung der Polizei in Aegypten mit einer großen politischen rage steht, nämlich, ob es in Englands Interesse liege, die Imregrität des Türkischen Reiches aufrecht zu erhalten, oder nicht. Mein ehrenwerther Freund hat ferner gesagt, daß in England Zeitungen erschienen, die unter dem Einstusse Ruß⸗ lands ständen. Ich weiß nicht, welche Zeitungen er meinen mag, allein ich frage ihn, ob er glaubt, daß es in England Zeitungen oder Personen giebt, die in ihren Ansichten über diese Frage sich durch Rücksichten auf Mehmed Ali leiten lassen? Mein ehrenwerther Freund hat ferner gesagt, er habe Kenntniß erhalten von gewissen Umständen, in Bezug auf das Uebergehen der Türkischen Flotte zu Mehmed All. Auch ich habe einen authentischen Bericht über dieses Ereigniß erhal⸗ len, der aber von dem meines ehrenwerthen Freundes sehr abweicht. Es geht daraus hervor, daß die Offiztere der Flotte, mit Ausnabme pon einem oder zweien, die um die Person des Admirals waren, von dem beabsichtigten Verrathe nichts gewußt, bis sie vor Alerandrien anlangten. Weit entfernt, daß alle Offiziere der Tuürtischen Flotte, wie mein ehren⸗ weriher Freund glaubt, einmühtig die Absicht gebabt hätten, zu Meh⸗ med Ali überzugehen, war ihnen vielmehr der deabsichtigte Verrath ihres Führers so fremd, daß sie allgemein glaubten, sie gingen gegen einen Feind ins Feld, und daß einige Schiffe, als sie in die Nähe vot.

Alexandrien kamen, sich schon in schlagfertigen Zustand zu setzen an⸗

fingen. Schließlich will ich nur noch so viel sagen, daß die Politik der Britischen Regierung ganz dieselbe geblieben ist, wie sie in der Thron⸗Rede bezeichnet worden, und daß, unserer Ansicht nach, die Anf⸗ rechterhaltung der Unabhängigkeit der Türket in Englands Interesse liegt.“ (Hört, hört!)

dachdem sich dann Herr Fector und Lord C. Hamilton, die auch Beide aus eigenem Augenschein uͤber Aegypten’'s Ver⸗ haͤltnisse urtheilten, im Sinne des Herrn Hume ausgesprochen hatten, nahm Sir R. Peel das Wort und gab seine Zweifel üͤber die in der Thron⸗Rede geruͤhmte Eintracht der fuͤnf Maͤchte in Bezug auf die Orientalische Frage zu erkennen, indem er na⸗ mentlich auf Frankreichs Stellung in dieser Sache hinwies; auch schien es ihm unangemessen, wenn man das Prinzip streng durch⸗ fuͤhren wollte, daß uͤber eine noch schwebende Strettfrage dem Parlamente niemals Mittheilungen aus den Aktenstuͤcken gemacht werden duͤrften, und er fragte, ob der Mi⸗ nister nicht wenigstens einen Auszug daraus vorlegen wolle. Aber auch dies verweigerte Lord Palmerston und erklaͤrte nur, daß seit der Thron⸗Rede die Unterhandlungen zwischen den fuͤnf Maͤch⸗ ten uͤber das Allgemeine der Orientalischen Streitfrage einen durchaus befriedigenden Gang genommen haͤtten. Herr Hume ließ sich am Ende bewegen, seinen Antrag ohne Abstimmung zu⸗ ruͤckzunehmen, fuͤgte indeß hinzu, daß er denselben wiederholen werde, wenn binnen einem Monat nichts Entscheidendes zu Er⸗ ledigung des Streits zwischen der Pforte und Aegypten geschehe.

London, 28. Maͤrz. Gestern hatte eine große Deputation

aus verschiedenen Orten des Koͤnigreichs eine Unterredung mit Lord Melbourne uͤber die Korngesetze; von dem Resultat dersel⸗ ben wird jedoch in den öͤffentlichen Blaͤttern noch nichts mit⸗ etheilt. 8 Die hiesigen Blaͤtter haben wieder eine Gelegenheit zu Rei⸗ bungen mit Frankreich gefunden, und zwar in der Expedition, welche die Entdeckungs⸗Korvette „Astrolabe“ gegen die Bewohner der Viti⸗Inseln unternommen, wo sie mit 50 Bewaffneten und etlichen Kanonen ein wehrloses Dorf in Brand gesteckt und eine Schaar ungluͤcklicher Wilder in die Waͤlder getrieben habe.

Der ministerielle Globe spricht das, was Lord J. Russell bei den Debatten uͤber die Apanage des Koͤnigs von Hannover nur angedeutet, unumwunden aus, daß naͤmlich die Koͤnigin selbst gewuͤnscht habe, der Koͤnig moͤchte die ihm im St. James⸗Pa⸗ last noch gehoͤrenden Zimmer zu Gunsten der Herzogin von Kent abtreten, es sey jedoch darauf nicht die erwartete Antwort erfolgt, und die Koͤnigin habe daher, da sie ihre Mutter gern in der Nähe haben wolle, fuͤr dieselbe eine Wohnung in Belgrave⸗ Square fuͤr 2000 Pfd. jährlich gemiethet.

Der Raleigh⸗Klub fuͤr Reisende und Geographen hat Herrn * in Anerkennung seiner Verdienste um die Befoͤrderung der Geographie als Minister des oͤffentlichen Unterrichts ein Gast⸗ mahl gegeben.

Zu Wigan haben einige Streitigkeiten zwischen den Civil⸗ Behoͤrden und dem Militair stattgefunden. Ein Beamter des Sheriffs erschien naäͤmlich vorigen Mittwoch daselbst, um einen Offizier des 8östen Regiments zu verhaften. Der Offizier wurde jedoch von einem Theile Soldaten, die mit Pruͤgeln bewaffnet waren, wieder befreit. Der Beamte des Sheriffs wandte sich nun an den Mayor der Stadt um Beistand. Am folgenden Tage begaben sich daher der Mayor, der erste Konstabler und mehrere andere Personen vor die Kaserne; aber dem Magyor wurde nicht nur der Zutritt zu dem befehlshabenden Offizier ver⸗ weigert, sondern er auch zweimal mit dem Bajonnet ncig une⸗ ben. Es haben bereits Untersuchungen uͤber diesen Vorfall be⸗ gonnen. Die Morning Chronicle meldet, laut Madrider Briefen vom 14ten d. M., daß der Chef eines der angesehensten Banguier⸗ haͤuser der Hauptstadt sich mit einer Anordnung in Betreff der auswaͤrtigen Schuld beschaͤftige. Der Plan sey der, jeder Gläͤu⸗ biger solle einen seiner gegenwaͤrtigen Bons abtreten, d. h. 100 Pfd. Sterling und 5 Pfd. Sterling in Coupons und dem⸗ 88 E mas. hs nrn 11“

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naͤchst eine Baarzahlung von 15 Pfd. Sterling leisten. Dage⸗ en aber einen neuen Bon von 120 Pfd. Sterling mit 6 pCt. Fhnteresen erhalten, den er auf seinen Platz negoziiren koͤnne.

enn dieser Plan ernstlich im Werke sey, fuͤgt das genannte Blatt hinzu, so habe man doch allen Grund, zu vermuthen, er werde von dem Comité der Spanischen Glaͤubiger verworfen werden.

Die Zeitungen von Venezuela enthalten den zwischen Großbritanien und Venezuela durch Sir R. Kerr Porter und Seüor J. S. Rodrigues abgeschlossenen Vertrag zur Abschaffung des Sklavenhandels. Nach demselben sollen die Sklavenhaͤndler als Piraten behandelt werden.

vins Niederlande.

Alus dem Haag, 29. Maͤrz. Die Sectionen der zweiten Kammer haben gestern die Antworten der Regierung auf die fruͤ⸗ F geäußerten Bedenken uͤber die fuͤnf ersten Gesetz⸗Entwuͤrfe zur odifizirung des Grundgesetzes gepruͤft. Hiesigen Blaͤttern zu⸗ folge, haben die Mitglieder ihr Bedauern daruͤber ausgesprochen, daß die Regierung viele im Protokolle erwaͤhnte Punkte ganz unberuͤhrt gelassen, und demnaͤchst erklaͤrt, daß jene Gesetz⸗Ent⸗ wuͤrfe auch jetzt noch als ungenuͤgend sich darstellen. Die Erwaͤ⸗ gung der neueren Gesetz⸗Entwuͤrfe in Bezug auf das Grundgesetz wird erst in einigen Tagen an die Reihe kommen. 91 Schweden und Norwegen. Stockholm, 24. Marz. Die Statstidning berichtet von der am 21sten d. M. bei allen vier Ständen stattgefunde⸗ nen Wahl der Mitglieder des „Opinionsnaͤmnd“, d. h. desjeni⸗ gen staͤndischen Comité's, welches ohne Diskussion uͤber das Ver⸗ seüren der Mitglieder des hoͤchsten Gerichts seit dem letzten eichstage abzuurtheilen hat. Die Wahlen zu den Mitgliedern des „Naͤmnd“ waren nur im Adelsstande fast ausschließlich (im Ganzen mit 234 gegen 364 Stimmen) im aristokratischen Sinne, in den anderen drei Staͤnden im liberalen ausgefallen. Im Co⸗ mité wurde zuerst uͤber die Frage abgestimmt, ob saͤmmtliche Mitglieder des hoͤchsten Gerichts in den ihnen anvertrauten Stel⸗ len beizubehalten seyen? Verneint mit 32 gegen 15. Darauf: Welche drei Mitglieder waͤren auszuschließen? Beantwortet wider die Justizraͤthe: Graf Snoilsky mit 30, Nyblaeus mit 25, eshis mit 18, Graf Sparre 7, Backman 3, Engelhart 1, traͤle 1 Stimme; 17 Zettel waren weiß geblieben. Nun wurde uͤber die drei erstgenannten einzeln votirt. Wider Snoilsky 27 gegen 21 Stimmen; Ryblaeus 25 gegen 23; Isberg nur 19 ge⸗ gen 29. Da nun aber zur Ausschließung zwei Drittheile der Srimmen erforderlich sind, so kamen die genannten⸗Herren noch gluͤcklich davon.

5⁸ Deutsche Bundesstaaten.

Muͤnchen, 28. Maͤrz. (A. Z.) Die Koͤnigliche Akademie der Wissenschaften hielt diesen Mittag die gewoͤhnliche Sitzung zur Feier des (Flsten) Jahrestages ihrer Stistung. Der Vorstand der Akademie, Herr Geheime Rath von Schelling, eroͤffnete diese Sitzung mit einer Nachweisung desjenigen, was im letzten Jahre durch Unterstuͤtzung Sr. Majestät des Koͤnigs fuͤr die Theil⸗ nahme an der vielumfassenden Untersuchung des Erdmagnetismus und fuͤr die neue Gruͤndung einer meteorologischen Societaͤt von Seiten der Akademie und insonderheit der Sternwarte geschehen ist. Hierauf hielt Herr Professor Joseph Muͤller, welcher auf Kosten Sr. Koͤnigl. Hoheit unsers Kronprinzen eine Reihe von n zu Paris und Leyden sich ausschließend der Orientalischen itteratur gewidmet hat, und jetzt als außerordentlicher Professor derselben an der Universität und als außerordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften im Beginn einer doppelten hoffnungsvollen Thaͤtigkeit steht, einen Vortrag „uͤber Persische Poesie“, der sich durch Gruͤndlichkeit der Forschung, durch Neu⸗ heit auch der historischen Resultate uͤber die Koͤnigsgeschlechter bei Firdust, und durch geistreiche Darstellung gleich vortheilhaft auszeichnete. Se Koͤnigl. Hoheit der Prinz Luitpold von Bapern wohnte der Sitzung bei.

Hannover, 31. Allgemeine Stande⸗Versammlung. ite Kammer. Sitzung vom 30. Maͤrz. In der heutigen Sitzung stand das Koͤnigl. Schrei⸗ ben vom 19ten d. M., betreffend die Abaͤnderung des Regle⸗ ments von 1819 in Beziehung auf die zur Fassung von Be⸗ schluͤssen der Kammern erforderliche Zahl anwesender Mitglieder, zur Berathung. Dieses Koͤnigl. Schreiben ist folgendes:

„Ernst August, von Gottes Gnaden, König von Hannover ꝛc. Ueber die Auslegung der §§. 7, 8, 23 und 28 des Reglements vom 14. Cvg 1819 war im Jahre 1824 zwischen den beiden Kammern eine Meinungsverschiedenheit in Ansehung der Frage entstanden: „ob bei Berechnung des zur Eröffnung einer förmlichen Sitzung, zur Fas⸗ sung von Beschlüssen und zu berathenden Versammlungen erforder⸗ osn Verhältnißtheiles ihrer Mitglieder, die unbesetzten Deputirten⸗ stellen Behufs Setesrang der Gesammtzahl mitzuzählen sepen?“ Mit⸗ telst Vortrags vom 27. März 182 hat die damalige allgemeine Stände⸗ Versammlung die Ansichten jeder Kammer entwickelt und um eine anthentische Interpretation der bezeichneten Artikel des Reglements nachgesucht. Durch ein Postskript vom 8. März 1825 hat das vorma⸗ lige Kabinets⸗Ministerium der allgemeinen Stände⸗Versammlung diese Interpretation mitgetheilt, des Inhalts: „„daß die Zahl der Mitglieder welche zu Berathungen und Beschlüssen zugegen seyn müssen, nach der Zahl der Mitglieder zu berechnen sey, welche als solche in der Anlage des Königl. Patents vom 7. Dezember 1819 oder in Folge darauf sich beziehender nachträglicher Verfügungen bezeichnet sind.““ Es wider⸗ spricht jedoch diese Interpretatioen wie von der ersten Kam⸗ mer schon in dem Vortrage vom 27. März 1824 mit vollem Rechte behanptet worden ist den Worten und dem Sinne der Reglements. Als Mitglieder einer Kammer bezeschnet letzteres so wohl (in den §§. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 19, 20, 21, 20 27, 29, 32, 34, 35, 37, 38, 45, 52, 53 (als auch das Patent vom 7. De⸗ ember 1819 (§. 8 lediglich diejenigen Personen, welche Sitz und

timme in einer Kammer erworben haben, nicht aber die zur⸗ Wahl solcher Personen berechtigten Corporationen. Diese letzteren üben in der Stände⸗Versammlung keine Rechte aus, da die von ihnen gewähl⸗ ten Deputirten als ihre besonderen Stellvertreter nicht betrachtet und durch Instructionen nicht gebunden werden duͤrfen. Die Gesammtzahl der ee begreift also von den Deputirten nur diejenigen unter sich, welche ordnungsmäßig gewählt, zugelassen und beeidigt waren nicht aber die unbesetzten Wahlstellen. Auch ist es unverkennbar daß durch jene unrichtige Auslegung des Reglements die Wirksamkeit der allgemeinen Stände⸗Versammlung Unterhrechungen bloßgestellt werden würden, welche eben so sehr mit der ständischen Verfaffung und der Wohlfahrt Unseres Königreichs als mit der Gesetzgebung des Deutschen Bundes im Widerspruche stehen würden. Nach dem Art. 13 der Deutschen Bundes⸗Akte sollen in allen Bundesstaaten landständische Verfassungen bestehen. Nach den für Unser Königreich geltenden Be⸗ Frzmüngen soll in jedem Jahre eine Versammlung der allgemeinen Stände und eine erneuerte Bewilligung der erforderlichen Steuern eintreten. Es sind diese Grundbestimmungen so wichtig und mit dem gesammten Organismus des Staats so wesentlich verbunden, daß die Ausführung oder Beiseitesetzung derselben unmöglich von der Will⸗ ür einzelner Unterthanen in der Art abhängig seyn darf, wie dies der

e. 3Z.)

all seyn würde, wenn es von den wahlberechtigten Bürgern in den

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Vorschlages bei der allgemeinen Ansicht von der und

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Abtheilungen der Städte, von einzelnen Gemeinden, ja von einzelnen Bürger⸗Repräseutanten oder Vorstchern und voen einzelnen Magistrats⸗

2 abhinge, durch Nichtbesetzung eines Theils der Deputirten⸗ Stellen die Eröffnung eines Landtags und die Beschlußfähigkeit der einen oder anderen Kammer zu verhindern, oder wenn die Deputirten selbst durch ihren Austritt das Zustandekommen eines ihnen mißfälli⸗ gen Beschlusses der Kammern zu bintertreiben befähigt wären. Die neueste Zeit hat die alte Erfahrung bestätigt, daß es unter Verhält⸗ nissen, wobei eine Regierung den überspannten Ansichten Einzelner entgegenzuhandeln sich genöthigt steht, einer geringen Anzahl von Per⸗ T. leicht gelingt, sich einen augenblicklichen Einfluß auf die Wahl⸗ erechtigten zu verschaffen und diese von einer, ihnen als gefährlich vor⸗ espiegelten Wahlhandlung abzuschrecken, zumal das Unterlassen der Wahl e, so weit eine oberflächliche Erkenntniß reicht, mit unmittelbaren Nach⸗ theilen nicht zu bedrohen scheint. Aus Gründen des Rechts und der Staats⸗ Wohlfahrt darf derartigen Bestrehungen nicht die Kraft zur Suspen⸗ dirung der landständischen Verfassung beigelegt werden. Nur die all⸗ emeine Stände⸗Versammlung hat das Recht, über die Gegenstände ihrer Wirksamfeit der Regierung gegenüber zu verhandeln; dieses aus⸗ schließliche Recht würde vereitelt, wenn die Ausübung desselben der Willkür Dritter untergeordnet werden sollte. Die Regierungs⸗Gewalt selbst; insoweit bei Ausübung derselben eine ständische Mitwirkung in Unspiug⸗ zu nehmen ist, würde dadurch ven einer unwiderstehlichen Macht im Volke abhängig gemacht. In Ermangelung klarer Eesetze und bei der Schwierigkeit, Bestimmungen zu treffen, durch welche nicht allein den direkten Verweigerungen, sondern auch sonstigen böswilltgen Vereitelungen der Wahlen vollständig zu begegnen ist, muß daher noth⸗ wendig die durch die Interpretation vom 8. März 1825 berbeige⸗ führte Gefahr beseitigt werden, da ver jener Interpretation die Wahl⸗Berechtigten lediglich durch die 3 ihrer Pflichten die Macht zur faktischen Auflösung der Stände⸗Versammlung ge⸗ winnen würden und hieraus 228 die rechtliche Unhaltbarkeit der damals angenommenen Theorie als deren Unvereinbarkeit mit Unserer Königl. Prärogative deutlich hervorgeht. Durch diese Gründe finden Wir uns bewogen, derjenigen Ansicht über die Auslegung der fragli⸗ chen Reglements⸗Bestimmungen beizutreten, welche von der ersten Kam⸗ mer bereits im Jahre 1824 entwickelt worden ist. Wir sebhen Uns um so mehr dringend veranlaßt, auf die Herstellung dieses richtigen Sin⸗ nes der Reglements⸗Vorschriften Bedacht zu nehmen, als Wir eben darin die mildeste Maßregel erkennen, welche wir zur Beseitigung jener Unregelmäßigkeiten und Nachtheile zu wählen vermögen. Zwar scheint es, da durch Unser Reskript vom 20. Februar 1838 lediglich das Re⸗ glement dom 14. Dezember 1819 und nicht dessen spätere fehlsame Aus⸗ legung wiederhergestellt worden ist, zur Beseitigung des letzteren einer aus⸗ drücklichen Bestimmung kaum zu bedürfen. Um indessen jeden Zweifel zu ent⸗ fernen, halten Wir folgende Anordnungen in dem ständischen Reglement für erforderlich: „Die in dem neunten Postskripte vom 8. März 1825 enthal⸗ tene Auslegung der §§. 7, 8, 23 u. 28 des Reglements so Anwendung finden. An die Stelle derselben treten folgende Grund⸗ sätze: Bei Berechnung der zur Eröffnung förmlicher Sitzungen, zur Fassung von Beschlüssen und zu berathenden Versammlungen erforder⸗ lichen Verhältnißzahl ist als Gesammtheit nur die Zahl derjenigen Mitglieder zum Grunde zu legen, welche mittelst ihrer Beeidigung in eine Kammer eingetreten waren, auch nicht ihre Stelle fräter wieder aufgegeben hatten. Eben so soll Behufs Eröffnung eines Landtags nur die Zahl derjenigen Personen in Betracht kommen, deren vorge⸗ legte und gültig befundene Legitimations⸗Dokumente nach dem §. 1

des Reglements dem Erb⸗Landmarschall oder dessen Stellvertreter zuge⸗ stellt oder welche dazu wirklich einberufen worden waren. Diejenigen Mitglie⸗

der erster Kammer, welchen ein persönliches erbliches Stimmrecht beigelegtist, und der Bischof von Hildesbeim, sind jederzeit nur dann mit zur Berechnung zu etea; wenn sie wirklich gegenwärtig sind.“ Wir wollen hierüber der aldigsten Mittheilung des Resultats der reglementsmäßigen Berathung Unserer getreuen allgemeinen Stände⸗Versammlung entgegensehen, und bemerken zugleich, daß, wenn etwa Unsere getreue allgemeine Stände⸗ Versammlung angemessen finden sollte, daß zur Eröffnung eines Land⸗ tags und sn Berathungen und Beschlußnahmen eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern jeder Kammer als Mimimum erfordert werde, Wir desfallsige Anträge in sorgfältige Erwägung nehmen werden. Wir verbleiben derselben mit Unserer Königl. Gnade und allem Guten, wie auch mit gnädigstem Willen stets beigethan. Hannover, den 19. März 1840. Ernst Angust. G. Frhr. von Schele.“

Nachdem dieses Schreiben verlesen und von dem Herrn General⸗Secretair, auf desfallsigen Wunsch aus den uͤber diesen Gegenstand bei den fruͤheren Slaͤnde⸗Versammlungen ergangenen Akten, referirt worden war, stellte ein Mitglied den Antrag: Staͤnde moͤchten beschließen, auf das Koͤnigl. Schreiben das .8 aeene redactione zu erwiedern:

„Stände verkennen zwar das Gewicht der in dem b Schreiben vom 19. Mär d. J. für die Abänderung der erialecher Interpretation vom 8. März 1825 angeführten Gründe eden so we⸗ nig, als das Recht des Königs, unter verfassungsmäßiger Mitwirkung der allgemeinen Stände⸗Versammlung Abänderungen des Reglements eintreten zu lassen. Nichtsdestoweniger müssen Stände Anstand neh⸗ men, sich dermaien mit der von Sr. Majestät Allerhöchst propenirten Abänderung einverstanden zu erklären, indem einestheils die betreffende Frage bei Berathung des von Sr. Majestät verheißenen Entwurfs ei⸗ nes ueuen Reglements ihre Erledigung finden wird, anderentheils aber beide Kammern gegenwärtig in dem Maße besetzt sind, daß eine Verminderung ihres Bestandes unter die bisher als beschlußfähig be⸗ trachtete Zahl nicht zu befürchten steht und sie daher auch ohne die vorgeschlagenen Anordnungen im ständischen Reglement im Stande seyn werden, die ihnen obliegenden Geschäfte zu erledigen.“

Dieser Antrag wurde unter Anerkennun

- g des Umstandes daß de Wahl des vorgeschlagenen Mittels den festen Entschluß der Koͤnigl. Rgierung, eine neue Verfassung zu Stande zu brin⸗ gen, auf eine erfreuliche Weise uͤber jeden Zweifel erhebe, durch

weitere Ausfuͤhrung der in demselben aufgenommenen Motive,

und außerdem durch eine Hinweisung darauf begruͤndet, daß, waͤre auch die vor 15 Jahren Allerhoͤchsten Orts erfolgte authen⸗ tische Interpretation des Reglements unrichtig, waͤre auch die Gefahr, daß der Bestand zweiter Kammer unter die danach zu Be⸗ schluͤssen erforderliche Zahl herabsinken werde, dringend, wie sie es nicht sey, dennoch Staͤnde, und am wenigsten zweite Kammer, auf eine Abaͤnderung des Reglements durchaus nicht hinein⸗ gehen duͤrfe, wolle sie nicht den bisher mit großem Unrechte ihr gemachten Vorwuͤrfen unbedingter Willfaͤhrigkeit gegen die Koͤnigliche S99. Gewicht verleihen. Ja, je entschiedener, des Redners Voraussetzung nach, jedes jetzige Mitglied die Ab⸗ sicht hege, auf seinem Posten zu beharren, und, unbekuͤmmert um das Gerede und Getreibe der Widersacher, ständische Rechte und Pflichten, nach Maßgabe des bestehenden Reglements, zu

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erfuͤllen, insbesondere der uͤbernommenen Verpflichtung der Be⸗

rathung der neuen Verfassungs⸗Urkunde zu genuͤgen, um so we⸗ niger duͤrfe man auf eine Abaͤnderung des einlassen, wovon die Besorgniß, daß bei wirklichem oder vermeint⸗ lichem Beduͤrfnisse eine weitere Abaͤnderung eben so wenig An⸗ stand finden koͤnne, die unvermeidliche Folge seyn wuͤrde. Dieser Vortrag fand auf allen Seiten der Versammlung Beifall, und erklaͤrten sich alle Mitglieder, welche uͤber den Gegenstand uͤber⸗ haupt sich äußerten, dafuͤr; mit Ausnahme eines Deputirten welcher die Nothwendigkeit und Zweckmaͤßigkeit der von der Koͤniglichen Regierung gemachten Proposition als das einzige Mittel sicherer Erreichung des vorgesteckten Ziels und Vernich⸗ tung der Bestrebungen der Widersacher darzustellen in einem aus⸗ fuͤhrlichen Vortrage sich bemuͤhte. Nachdem die Berathung, welche auf das Einzelne des von der Koͤniglichen Regierung gemachten 2 Unnoͤthigkeit Unrathsamkeit irgend einer Abaͤnderung der uͤber die Be⸗

ferner keine

schlußfaͤhigkeit dermalen bestehenden Vorschriften sich nicht erstreckt hatte, geschlossen war, erklaͤrte sich die Kammer, mit alleinigem Dissense eines Mitgliedes, fuͤr den vorhin angefuͤhrten Antrag, und wurde die zweite Berathung des Koͤniglichen Schreibens auf morgen festgesetzt. Hiernaͤchst ging die Kammer zur dritten Berathung der Statuten des Behufs der Ablöͤsungen zu errich⸗ tenden Kredit⸗Instituts uͤber, welche mit geringen Abaͤnderungen definitiv angenommen wurden.

Stuttgart, 29. Maͤrz. Nach dem Schwaͤbischen Mer⸗ kur betrug die Bevoͤlkerung des Koͤnigreichs am 15. Dezember 1838: 1,645,138 Einwohner, naͤmlich 803,668 maͤnnliche und 841,470 weibliche. Die ehelichen Geburten verhielten sich zu den unehelichen wie 802 zu 100, welches sich fortschreitend ge⸗ bessert hat, im Jahre 1835 war es 730 zu 100. Der Ueber⸗ schuß der Geborenen uͤber die Gestorbenen, oder das natuͤrliche Wachsthum der Bevoͤlkerung belief sich auf 7425 männliche und 6725 weibliche, zusammen auf 14,150 Personen, welche Summe 2⁄10 „Ct. als diesjährigen natuͤrlichen Zuwachs ergiebt. Es zeigt sich fortwaͤhrend bei dem maͤnnlichen Geschlecht ein staͤrkerer Zu⸗ wachs, als bei dem weiblichen, wodurch der Ueberschuß der weib⸗ lichen Bevoͤlkerung uͤber die maͤnnliche immer mehr, wenn gleich sehr allmaͤlig, sich vermindert. Was die Zahl der Ein⸗ und Aus⸗ wanderungen betrifft, so sind in diesem Jahre 744 Persone mehr aus⸗ als eingewandert.

b Oesterreich.

Wien, 27. Maͤrz. Die Allgemeine Zeitung hat in den Beilagen ihrer letzten Nummern einen laͤngeren Aufsatz uͤber den Vertrag von Bergara gegeben, welcher in unseren politischen Kreisen das groͤßte Aufsehen erregte. Man ist der Ansicht, daß diese Darstellung die einzig richtige sey und uͤber den Schlußakt jeger großen Tragoͤdie und die dabei betheiligten Personen eir helleres Licht verbreite, als alle anderen, mehr oder minder da Gepräge und die Farben der Parteien tragenden Veroͤffentlichun⸗ gen der Englischen und Franzoͤsischen Tages⸗Presse. Die Nach richten von dem Kriegs⸗Schauplatze in Aragon und Catalonien lauten fuͤr die Karlistische Sache fortwaͤhrend betruͤbend, die we nigen in Oesterreich sich aufhaltenden Spanischen Familien sind sehr niedergeschlagen, und ihr so festes Vertrauen in ihre Sache ist erschuͤttert. on letzteren verweilen nur noch Graf Alcudia und Marquis Villafranca mit ihren Familien hier. Mit groͤßter Spannung sieht man den naͤchsten Vorgängen in den Franzoͤsischen Kammern entgegen. Man verkennt Hüerxr nicht die schwierige parlamentarische Lage des neuen Conseils⸗ Praͤsidenten; die vorwaltende Ansicht im diplomatischen Corps ist jedoch, daß Thiers, der auf Mole's anfangs zweifelhaften Bei⸗ stand nunmehr rechnen kann, die geheimen Fonds durchsetzen und die Session gluͤcklich beendigen werde. Aber selbst wenn Thiers fiele, so bliebe er doch der Mann der Zukunft und nach wie vor der „Unvermeidliche.“ Ueber die Gestaltung der Partei⸗Verhaͤlt⸗ nisse in der Kammer läßt sich allerdings kein Prognostikon stellen. Wissen doch die politischen Personen in Paris selbst häufig am Abende nicht, wie sie ihre Stellungen am naͤchsten Morgen fin⸗ den werden. Wie waͤre dies auch anders moͤglich, da den Par⸗ teien, die zwischen den Extremen liegen, jedwede feste Basis fehlt. Auf Flugsand stehen sie da, immer nur der Windfahne des per⸗ soͤnlichen Interesses folgend, ohne alles politische Ziel, ohne Glaude, ohne Ueberzeugung, und gefuͤhrt von Maͤnnern, welche selbst ci⸗ nes festen, inneren Haltes ermangeln. Der einzige Mann von Charakter ist Thiers, und hieran knuͤpfen sich seine Anspruͤche auf die Zukunft.

Wien, 28. März. Von dem Wiener Fastenleben laͤßt sich wenig melden. Die Stadt ist unaufhoͤrlich in dichte Wolken und Schneegestoͤber gehuͤllt, das Quecksilber im Thermo⸗ meter steigt nur um die Mittagsstunde, wenn die Sonne auf Augenblicke das Gewoͤlk theilt, uͤber den Gefrierpunkt; die rau⸗ schenden Freuden des Karnevals sind verstummt; die oöͤffentlichen

Saͤle stehen leer, wogegen die Prediger in den Kirchen ein zahl⸗ reiches Auditorium um sich versammeln.

Die steigende Bevöoͤlkerung Wiens macht in einer der ferne⸗ ren Vorstädte, im Breitenfeld, den Bau einer Kirche nothwen⸗ dig. Es hat sich zu diesem Behufe ein Verein gebildet, welchem der zweite Chef der Hofkammer, Graf Wilczek, als Praͤsident, Herr von Pilat und Burgpfarrer Pletz als Direktoren vorstchen und der sich zunaͤchst mit Sammlung der noͤthigen Fonds un in der Folge mit der Leitung des Baues zu befassen dat.

Der Ferfebeschof von Gurk, Herr Georg Mayr, ist 22sten d. M. zu Klagenfurt im 72sten Jahre seines Alters Tode abgegangen. 1“ 1t

Preßburg, 24. Maͤrz. In der Sitzung der Magnaten Tafel vom 2lsten d. wurde die Tisenbahn⸗Anlage am linken Ufer berathen und nach vergeblichen Gegenvorstellungen des Grafen Seczeny und Barons Vescey mit lautem und einstimmigem Beifall gutgeheißen. Da nunmehr diesem Unternehmen weiter kein gesetzliches Hinderniß im Wege steht, und bereits alle Auf⸗ nahmen, Situationsplane u. dergl. vollendet sind, so glaudt man, mit den Bauten noch in diesem Jahre beginnen zu koͤnnen. Die Strecke der Eisenbahn von Preßburg bis Debreczin beträͤgt 60 Meilen. Die Kosten sind auf 10 Millionen Gulden veran⸗ schlagt: und obgleich die Bahn vorerst auf Pferdekraft hergestellt wird, so beabsichtigt man doch zugleich ihr eine solche Einrichtung zu geben, daß sie beliebigenfalls auch mit Lokomotiven benut⸗ werden koͤnnte; auch sind Auslaͤufer nach Solnok und Comorn festgesetzt, und die Weiterfuͤhrung der Bahn von Pesth bis Arad und von Debreczin bis Großwardein projektirt, um die Verdin dung mit Siebenbuͤrgen herzustellen. Die Strecke zwischen Pefb und Waitzen wird, da sie nur 4 Stunden Enrfernung berräet⸗ gleich urspruͤnglich auf Lokomotive eingerichtet werden. Das er

eglements sich jetzt

tende provisorische Comité begreift außer dem Konzessionswerber Moriz von Ullmann, auch die die zweckmäßige Baufüdrung ver⸗ buͤrgenden Namen der Herren Adam Burg, Preofesser am deid⸗ technischen Institute in Wien, und Oberst Karl Sdier von Mye⸗ bach, in sich. Bei diesem Comite finden sich auch die Freiherren Rothschild und Dietrich demerk öX“

Italien. .

Neapel, 19. März. (A. Z.) s dat sich in der lebzter Zeit wegen des oft desprochenen Schwesel⸗Monopols eine leh dafte und wie es scheint auch ernsthafte Korrespondenz mit Eng! land entsponnen, von woher sehr auf endliche Abmachung dieer⸗ Angelegenheit gedrungen werd, indem man sich auf fruͤdere Trak⸗ tate beruft, vermittelst welcher England dagegen protestirt; in⸗ wiefern seine Ansprüche gegrüͤndet, muß fuͤrs erste noch dahim⸗ gestellt bieiben. Auf der andern Seite ist aber die Regierung durch den Verrrag mit der Französischen Compaante gebunden und kann sich ihrer Verbindlichkeiten gegen sie ohne gegenseitige

Uedereinstimmung nicht entledigen, so daß sie allerdings in