11“ 1 —8 * 8 E 8 .en g. errsch ter der republikan 8 — „ Britischen Namen und ein heftiger Wunsch, die Huüͤlfs⸗
egen den : — Großbritaniens zu verkuͤrzen. So lange die Kanada’'s
and gehoͤren, haͤngt die Integritaͤt der Union immer mehr “ dem Belieben Englands ab. Waͤhrend aber die demokratische Partei in den Vereinigten Staaten notorisch feindselig gegen England gesinnt ist, hegt sie vielleicht eine noch feindseligere Stimmung gegen die Handele⸗Aristokratie, die einen so bedeutenden Einfluß auf die Geschicke der Union ausuüͤbt. Die Handels⸗Aristokratie der ereinigten Staaten ist uͤberdies durch den Handel mit England ins Leben gerufen worden; wenn also die Vereinigten Staaten einen längeren Krieg mit England fuͤh⸗ ren sollten, so wuͤrde der maͤchtigere Handelsstand der Staaten ganz hinweggespuͤlt werden. Deshalb waͤre ein Krieg mit Groß⸗ britanien der ganzen republikanischen Partei in der Union sehr erwuͤnscht; denn ein Krieg mit England koͤnnte ja moͤglicher Weise ur Demuͤthigung dieses Landes fuͤhren; ein Krieg mit England koöͤnnte ferner die Kanada's den Vereinigten Staaten hinzufuͤgen; ein Krieg mit England wuͤrde endlich ganz gewiß der demokrati⸗ schen Partei in der Union groͤßere Kraft verleihen, ja, er koͤnnte zum gänzlichen Sturz der Amerikanischen Handels⸗Aristokratie fuͤhren. So ist denn die Frage hinsichtlich der Gränzlinie ein bloßer Vorwand, dessen sich die demokratische Partei in Amerika mit Freuden bedient; der eigentliche Zweck ist die Eroberung der beiden Kanada's. Wenn Großbritanien also diese herrlichen Pro⸗ vinzen behalten will, so muß sogleich eine andere Politik in Be⸗ zug auf dieselben eingeschlagen werden. Jetzt fuͤhren die Ver⸗ einigten Staaten alle ihre Unternehmungen vermittelst Britischen Kapitals aus. Wuͤrde dieses Kapital nach Neu⸗Braunschweig und den Kanada'’s uͤbertragen, so muüͤßte es Quellen der Natio⸗ nal⸗Macht hervorrufen, von denen man sich jetzt wenig traͤumer läßt. Gegenwaͤrtig monopolisiren die Vereinigten Staaten den groͤßten Theil des Englischen Handels, und dieses Monopol be⸗ ahlen sie von Zeit zu Zeit mit einem General⸗Bankerott. Die Vereinigten Staaten beschaͤftigen jetzt 30,000 Seeleute und be⸗ solden dieselben mit dem Ertrage des Britischen Handels. Man versetze diesen Handel nach den Kanada's, und unsere Seeleute werden den Dienst einer mit uns rivalistrenden Macht verlassen muͤssen und sich wieder unter der Flagge Alt⸗Englands zusam⸗ menfinden. Wie leicht könnte so die gepriesene Macht der Ver⸗ einigten Staaten gekappt und die Quelle ihres Handelsflors aus⸗ getrocknet werden, wenn sie bei ihren laͤcherlichen Anmaßungen in Betreff der Graͤnzlinie beharren sollten!“
Es ist Befehl gegeben worden, die Befestigungen auf der Insel Guernsey in vollkommenen Vertheidigungs⸗Zustand zu setzen.
In liberalen Irländischen Blaͤttern wird daruͤber geflagt, daß von den Toryistischen Grund⸗Eigenthuͤmern Irlands seit kurzem ein Einschuͤchterungs⸗System, wie man es kaum jemals erlebt habe, in Gang gebracht sey, um die Paͤchter zur Aufgebung ihrer Wahlrechte zu noͤthigen. Unter Anderem hat der Secretair des konservativen Vereins in der Grafschaft Cork ein Umlaufschreiben erlassen, worin er sagt, die Moͤglichkeit, konservative Pariaments⸗ Mitglieder zu bekommen, haͤnge davon ab, die Registrirung der
Paͤchter zu verhindern.
Die in den Grafschaften erscheinenden Journale bringen die guͤnstigsten Mittheilungen uͤber den Einfluß der Witterung. Ueberall sind die Landleute mit Freuden erfuͤllt; sie versprechen sich eine reiche Aerndte.
Die neuesten Veränderungen, welche in dem Spanischen Ministerium vorgegangen sind, werden von der Morning Chro⸗ nicle in folgender Weise kommentirt: „Espartero hat, wie es sich zeigt, endlich die Mittel gefunden, die Individuen zu ver⸗ draͤngen, welche ihm am feindlichsten gesinnt waren; und da er auch den neuen Kriegs⸗Minister, wo nicht noch ein anderes Mit⸗ glied des Kabinets, zu ernennen haben wird, so muß die neue Verwaltung nothwendig von liberalerem Geist seyn, als die vo⸗ rige. Perez de Castro und Arrazola werden bei ihren ruͤckgaͤngi⸗ gen Ideen auf Widerstand stoßen, und die Majoritaͤt selbst kann veranlaßt werden, sich zu zersplittern und verschiedene Fractionen des Kabinets zu vncer aeln. In dieser Beziehung ist die Ver⸗ aͤnderung des Ministeriums von Wichtigkeit, wie undedeutend auch die Namen der neuen Minister seyn moͤgen. Die Mode⸗ rados haben dadurch, daß sie sich den wahrhaft gemaͤßigten Ab⸗ sichten Espartero’s widersetzten, diesen gezwungen, Maßregeln zu ergreifen, um seine Waffenbruͤder zu versoͤhnen und sich lichkeit zu versichern. Die von ihm verlangte allgemeine Befoͤrderung brachte natuͤrlich die Partei Isturiz⸗Toreno in große Bestuͤrzung; sie widersetzte sich aber vergebens, und ein neuer Kampf zwischen Erspartro und den Jovellanisten wird wahrscheinlich eben so endi⸗ gen wie der gegenwärtige, näͤmlich mit der Niederlage der Letzte⸗ ren. Wir haben daß eee daß Espartero einen weisen und patriotischen Gebrauch von seinem Triumphe machen wird, denn wir haben keinen Grund, zu glauben, er werde es nicht thun. Die Coterie, welche den Hof beherrscht, die Majoritäͤt in den Cortes besitzt und von Frankreich beschuͤtzt wird, hat nicht den Muth, die Zuͤgel der Regterung zu ergreifen. Isturiz fuͤrchtet, eine neue Insurrection eee und Toreno, der zwar un⸗ ter der Hand gegen Espartero kämpft, scheut sich doch, gegen den Willen des Generals und die Stimme des Volks sich zum Minister zu machen. Die großen Bemuͤhungen der Moderados sind dahin gerichtet gewesen, Aragonien und Catalonien durch ihre Agenten zu pacifiziren und ohne Espartero in dies Geheim⸗ niß zu ziehen. Ihre Intriguen gehen in der That darauf hin⸗ aus, ihn der Macht, den Krieg zu Ende zu fuͤhren, zu berau⸗ ben, und obgleich er der beste Beurtheiler und der beste Mittels⸗ mann fuͤr ihre Anstrengungen seyn muͤßte, so halten doch die Torenoisten Alles vor ihm geheim. Espartero vereitelt jedoch ihre Machinationen; er ließ ihren Agenten Aviranete auf seinem Wege nach Catalonien in Saragossa verhaften und lernte aus den Pa⸗ pieren desselben alle Absichten seiner Feinde kennen. Ein anderer Plan, wonach Llangostera sich mit einer Division erge⸗
en sollte, wurde auf dieselbe Weise vereitelt. Espartero schrieb drohende Depeschen nach Madrid, worin er sich üuͤber de Mißachtung beschwerte, mit der seine letzten Verschlaͤge von der Koͤnigin aufgenommen worden, und die Folge davon war, daß Francisco Narvaez es fuͤr angemessen hielt, dem Beispiele des Finanz⸗Ministers San Milan zu folgen und eben⸗ falls auszuscheiden. Der Letztere hat fuͤr sich und seine Freunde gut gesorgt. Narvaez wird zum Gouverneur von Puerto Rico ernannt werden. Armendariz, der neue Minister des Innern, ist einer von den heftigen Schwaͤtzern der Moderados. Arrazola, die Seele des vorigen Kabinets, der Urheber der Cortes⸗Aufloͤ⸗ sung und der Leiter der Wahlen, bleibt nebst dem alten Perez de Tastro in dem neuen Kabinet. Man muß abwarten, wie diese Anordnungen Espartero gefallen werden. Was Spanien selbst betrifft, so sind die neuen Minister nur frische Mauler, die sich aus den erschoͤpften Vorraͤthen fuͤllen werden. An der hiesigen Boͤrse haben diese Ministerial⸗Veraͤnderungen we⸗ nig Einfluß auf die Spanischen Fonds gehabt, weil man diesel⸗ ben schon vorher sah. Man glaubt uͤberdies, daß sie nur
provisorisch seyen, is ein ganz neues Ministerium gebildet den koͤnne, und diese Ansicht scheint dadürch unterstuͤtzt zu wer⸗ den, daß die Annahme der Entlassungen und die Ernennungen fuͤr die vakanten Stellen an demselben Tage erschienen. Was Herrn Sotelo und die Uebrigen, mit Ausnahme des Finanz⸗Mi⸗ nisters Santillan betrifft, so ist zu wuͤnschen, daß jene Ansicht die richtige seyn möge, da sie durchaus keinen Einfluß besitzen. Herr antillan ist dagegen ein hoͤchst achtbarer Mann von Einfluß und anerkannter Rechtlichkeit, der im Jahre 1838 seine Ernennung zum Finanz⸗Minister ablehnte, weshalb damals Herr Pita Pi⸗ zarro dies Porrefeuelle erhielt.” Briefen aus Sierra Leone zufolge, hat ein Spanisches Schiff aus Havana, das fuͤr den Sklavenhandel ausgeruͤstet war, aber Portugsesische Papiere und Flagge fuͤhrte, auf das Boot der Britischen Sloop „Wolverene“, welches sich mit dem Schiffo⸗ Fähnrich an Bord begeben wollte, geschossen und einen Mann verwundet. Als auf die Anzeige hiervon der Commander Wil⸗ liam Tucker mit der Sloop „Wolverene“ sich dorthin bezab, fand er das Schiff verlassen und gesunken, wobei die Mannschaft offenbar die Absicht hatte, es wieder flott zu machen, sobald das Englische Schiff wieder abgesegelt seyn wuͤrde. Der Commander Tucker ließ jedoch die Maste kappen und Loͤcher in die Seiten und das Verdeck hauen.
“ eebdehah„,
Aus dem Haag, 27. April. Ihre Koͤnigl. Hoheit die
Prinzessin Albrecht von Preußen ist gestern Nachmittag um 3 ½ Uhr aus Berlin hier eingetroffen. 8
Belgien.
Bruͤssel, 26. April. Die Belgischen Blaͤtter enthalten ein Schreiben, welches der General van der Smissen an die Mitglieder des Senats und der Repraͤsentanten⸗Kammer erlassen hat und worin er uͤber sein Verfahren im Jahre 1831 spricht, zu welcher Zeit, wie er sagt, nicht bloß er selbst, sondern ein gro⸗ ßer Theil aller besonnenen Maͤnner, zu denen auch der damalige Regent gehoͤrte, dafuͤr gewesen seyen, daß ein Prinz des Hau⸗ ses Oranien⸗Nassau in Belgien, unter voͤllig von Holland ge⸗ trennter Verwaltung, zur Regierung komme.
In der gestrigen Sitzung der Repraͤsentanten⸗Kammer war die Eröͤrterung des Gesetz⸗Entwurfs in Betreff eines provisorischen Kredits fuͤr das Kriegs⸗Departement an der Tagesordnung. — Der Kriegs⸗Minister: „Mit dem verlangten Kredit beab⸗ sichtige ich, die dringendsten Beduͤrfnisse bis zu Ende Mai zu decken. Fuͤr die uͤbrigen sieben Dienst⸗Monate ware entweder das von der vorigen Verwaltung vorgelegte Budget oder ein letzter provisorischer Kredit zu votiren. Unter den jetzigen Umstaͤnden scheint mir das Erstere nicht zulaͤssig, nur das Letztere wird mich in Stand setzen, mit Waͤrde den mir obliegenden Pflichten nach⸗ ukommen. (Der Minister entwickelte dies nun ausfuͤhrlicher und sagte dann:) Ich weiß, ich verlange ein Vertrauens⸗Votum von Ihnen; wenn die Kammer nicht auf meine Gruͤnde eingeht, wenn sie das Budget eroͤörtern will, so muß ich offen erklaͤren, daß ich eine negative Stellung beobachten werde.“ — Graf F. von Me⸗ rode sprach hierauf gegen die von den Herren Lebeau, Rogier und Mercier zum Sturze des Ministeriums angewandten Mittel; er fordert sie auf, sich zuruͤckzuziehen und ersucht die Herren de Theux und Nothomb, wieder ihre Plätze einzunehmen. Der Minister deroͤffentlichen Arbeiten (Herr Rogier) antwor⸗ tet Herrn von Merode ziemlich heftig; er findet es sonderbar, daß ein Mann, der, als er am Kabinette Theil nahm, mehrmals
egen seine Kollegen gestimmt habe, sich jetzt gegen Beamte er⸗ seben wolle, die nur ein Gewissens⸗Votum abgegeben haͤtten.
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I 8 6
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Der Minister des Auswäͤrtigen (Herr Lebeau) antwortet auch Herrn von Merode, und sucht darzuthun, daß die Maͤnner, die er jetzt des Ehrgeizes beschuldige, die Leitung der Angelegen⸗ sebn nur in den schwierigsten Augenblicken uͤbernommen und ruͤher dieselben freiwillig verlassen haͤtten, als sie von der Ma⸗ jerität des Landes unterstützt wurden. Herr de Theuyx erhebt sich gegen die Rede des Herrn Rogier, die seiner Meinung nach, fuͤr die von ihm unterstuͤtzte Minoritaͤt beleidigend sey. Der Minister der oͤffentlichen Arbeiten erklaͤrt, in dem von ihm Gesagten sey nichts Persoͤnliches. Herr Willmar er⸗ klaͤrt, er habe in der van der Smissenschen Angelegenheit eben so gut wie seine Gegner mit Ehre und der Moral gemäß gehandelt; er habe im ausgedehntesten Sinne den Akt anwenden wollen, der jede Revolution beschließen muͤsse: die Amnestie. Herr Dolez findet es auffallend, daß Herr von Merode, welcher behauptete, die constitutionelle Regierung sey eine Regierung der Versöͤhnung, jetzt ein Ministerium angreift, das noch keinen Be⸗ schluß gefaßt hat; er erhebt sich mit Kraft gegen die Lehre des Herrn von Merode. Der Justiz⸗Minister erklaäͤrt, er habe nur in der Absicht das Portefeuille uͤbernommen, um dahin zu wirken, daß die Classificationen in Katholiken und Liberale, die man im Lande machen wolle, gehindert werden. Herr von Me⸗ rode ersuche drei Mitglieder des Kabinets, sich zuruͤckzuziehen, um denen Plat zn machen, die es verlassen haben; das sey eine unmöͤgliche Modification. Das Ministerium werde die Ma⸗ jorität haben, weil es sie verdiene; wenn er sich taͤusche, so wuͤr⸗ den sie sich Alle zusammen mit dem einzigen Bedauern zuruͤck⸗
von Merode: Herr Dolez hat mir einen Verweis gegeben, ob⸗ gleich ich ihn nicht angriff, ich muß ihm antworten. (Heftiges Murren.) Ich frage ihn, wie er die gegenwaͤrtig kundgegebenen Grundsaͤtze mit dem Benehmen der Minister von 1834 (Lebeau und Rogier), die Herrn Desmet abgesetzt haben, vereinige? Der Minister der oͤffentlichen Arbeiten: Meine Grund⸗ sätze waren stets dieselben: ich gebe zu, daß bei gewissen Verhaͤlt⸗ nissen Beamte gegen das Ministerium stimmen koͤnnen; ich gebe aber keine systematische Opposition zu. Herr Dumortier sieht in der Diskussion nur das lebhafte Bedauern der alten Minister daruͤber, daß sie das Kabinet verlassen haͤtten, und fordert die Minister auf, sich jeder Absetzung zu enthalten, da er diese als einen der Gruͤnde betrachte, die das andere Ministerium stuͤrz⸗ ten. Nach einigen Bemerkungen der Herren de Theux und Willmar wurde die Eroͤrterung geschlossen und der Gesetz⸗Ent⸗ wurf, wodurch dem Kriegs⸗Ministerium ein provisorischer Kredit von 3 Mill. eroͤffnet wird, von den 55 Anwesenden einstimmig angenommmen. 88 In oͤffentlichen Blättern liest man: „Die in beiden Kammern in Bezug auf die Eisenbahnen erbobenen Bedenklich⸗ keiten verdienen allerdings nicht unbeachtet zu bleiben. Noch bringt unsere Eisenbahn die Zinsen ihres Kapitals nicht auf, und schon kuͤndigt der Finanz⸗Minister eine neue Anleihe von 60 Mil⸗ lionen Fr. an, zur Bestreitung des Weiterbaues. Unter diesen Umständen wird, da kein Iweiser daruͤber seyn kann, ob das Rie⸗ senwerk zu Ende gefuͤhrt werden muͤsse oder nicht, zweierlei Vor⸗ sicht um so dringender; die eine, bei Leitung der Bauten und Verwaltung der Bahn alle mit dem Wesen der Sache certraͤgliche Ersparungen einzufuͤhren; die andere, den Ertrag der Bahn auf
1
vr. daß sie nicht zu dem beabsichtigten Ziele gelangt seyen. Herr
gemessen worden waͤre. zwei andere Feuersbruͤnste in unserer Umgegend aus; auch hat
Entdeckung des Schreibers ausgesetzt.
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jede zweckmaͤßige Weise zu steigern. letzteren Hinsicht
hat der neue Minister der oͤffentlichen Bauten sogar ein Wort daruͤber fallen lassen, daß er die unter seinem Vorgaͤnger ein⸗ gefuͤhrte Preiserhoͤhung der Plaͤtze ungern gesehen habe. Herr
Rogier scheint also auf den alten hszfigen Tarif wieder
ehe zu wollen. Ihm ist die Eisenbahn eine demokrati⸗
che Angelegenheit. Das ganze Volk soll sich derseiben, so viel 8
nur moͤglich, erfreuen. om demokratischen S andpunkt aus klingt dieses allerdings schoͤn, vom finanziellen aus duͤrfte der Klang aber nicht so wohltoͤnend seyn. Herr Roater bedauerte, daß in Folge jener Erhoͤhung nahe an eine Million Menschen weniger auf der Bahn gesahren seyen. Die Zahl ist uͤbertrieben, aber waͤre sie es nicht, so bliebe immer die Frage, ob auch die
Einnahme geringer gewesen? Sie war aber im Gegentheil um
ein Bedeutendes hoͤher, und daneben die Kosten, wegen der ge⸗
ringeren Zahl der Reisenden, nicht so bedeutend, als sie sonst
gewesen waͤren. Dieser doppelte Vortheil wuͤrde also durch eine Ruͤckkehr zu den fruͤheren Preisen verloren gehen. Uebrigens muß man die Maßregeln des neuen Ministers abwarten.“
Schweden und Norwegen. 1
— — Stockholm, 24. April. Herr d'Anastasy, General⸗ Konsul von Schweden und Norwegen in Aegypten, war beschul⸗ digt worden, dabei mitzuwirken, daß der Vice⸗Koͤnig in denjeni⸗ gen Ansichten beharre, die den Bemuͤhungen der großen Maͤchte zur Pacification des Orients entgegen sind. Unsere Regierung hielt es fuͤr angemessen, die Sache zu untersuchen. Die Auf⸗ schluͤsse, welche sie erhalten hat, beweisen jedoch das Unbegruͤn⸗ dete jener Beschuldigung auf das Unzweideutigste.; “
Deutsche Bundesstaaten. * Hannover, 29. April. (Hannov. Z.) Allgemeine Staͤnde⸗Versammlung. Zweite Kammer. Sitzung vom 28. April. Zuvoͤrderst referirte der Herr General⸗Syndtkus uͤber die Vollmachten der beiden gestern neu eingetretenen Depu⸗ tirten zweiter Kammer, und wurde die des Herrn Regierungs⸗ Raths Wehner, als Deputirten der Hoyaschen Freien, fuͤr voͤlli genuͤgend erkannt. Ein Gleiches geschah ruͤcksichtlich der Vo macht des Deputirten der Stadt Luͤneburg, Herrn Senators lr. Albers, nachdem auf die Bemerkung des Herrn General⸗Syndi⸗ kus, daß solche mit eilf Unterschriften versehen sey, also nicht von Magistrats⸗Mitgliedern, Buͤrger⸗Vorstehern und Wahlmaͤnnern in gleicher Anzahl, von dem Herrn Deputirten selbst erlaͤutert worden war, daß die fehlende Unterschrift des vierten Magistrats⸗ Mitgliedes seine eigene sey, und daß vier Magistrats⸗Mitglieder, vier Buͤrger⸗Vorsteher und vier Wahlmaͤnner an der Wahl Theil genommen, die uͤbrigen Magistrats⸗Mitglieder aber ihr Ausblei⸗ ben im Wahl⸗Termine unmittelbar vorher entschuloigt haben. ee wurde jeder Zweifel beseitigt und daher auch diese ollmacht als genuͤgend angenommen. Auch hier in Hannover wird die vierte Saͤkular⸗Feier der Erfindung der Buchdruckerkunst festlich begangen werden,
und zwar am 24. und 25. Juni.
Karlsruhe, 26. April. (Karlsr. Z.) Die ganze durch Umlage zu deckende Summe fuͤr Brandschaden⸗Verguͤtigung be⸗ traͤgt 344,544 Fl. 57 Kr., und es ist zur gaͤnzlichen Deckung der⸗ selben eine Umlage von 10 Kr. per 100 Fl. der Gebaͤude⸗Ver⸗ sicherungs⸗Kapitalien nothwendig. — In der 76sten Sitzung der zweiten Kammer am 24sten d. M. legte der Minister der Finanzen von Boͤckh einen Gesetz⸗Entwurf vor, betreffend die Aufnahme eines Kapitals von 5 Millionen zur Bestreitung der Beduͤrfnisse der Amortisations Kasse. Es soll dieses Anlehen im Wege der Konkurrenz und Publizitaͤt abgeschlossen werden, zu 3 ½ pCt. ver⸗ zinslich seyn, die Form eines Lot erie⸗Anlehens haben, mit Loo⸗ sen à 50 Fl. und innerhalb 25 Jahren zuruͤckgezahlt werden. Motive und naͤhere Bestimmungen des Gesetz⸗Entwurfs werden in den als Beilage a zudruckenden Vorlagen der Regierung ent⸗ halten seyn. — Einen zweiten Gesetz⸗Entwurf, die Verhältnisse der Zehnt⸗Schulden⸗Tilgungs⸗Kasse betreffend, legt der Ministe⸗ rial⸗Rath Ziegler vor. Beide Gesetz⸗Entwuͤrfe werden in die Ab⸗ theilungen zu naͤherer Berathung verwiesen und ihr Druck an⸗ geordnet.
Darmstadt, 27. April. Die Großherzoglich Hessi⸗ sche Zeitung enthaͤlt eine Bekanntmachung des Vereins zu Errichtung des Ludwigs⸗Denkmals, nach welchem dasserbe in ei⸗ ner Ehrensaͤule bestehen soll, auf deren Spitze das in Erz gegos⸗ sene Standbild des Hoͤchstseligen Großherzogs aufgestellt wird. Es soll dasselbe aus gutem rothen Sandstein gearbeitet und mit einer inneren Treppe versehen werden. Die Kuͤnstler Schwan⸗ thaler und Sriglmaier in Muͤnchen uͤbernehmen die Fertigung der Statue. Die disponibeln Geldmittel sind hinreichend, um den Plan ins Leben zu rufen. Am kuͤnftigen 25. August soll auf dem bisherigen Luisenplatz der Grundstein gelegt werden. Bildhauer und Erzgießer haben angestrengten Fleiß in Verferti⸗ gung der Statue zugesagt, so daß man hofft, bis in den Som⸗ mer des Jahres 1843 das Ganze vollendet zu sehen. 88
Oesterreich. 11.“
Wien, 25. April. (L. A. Z.) Abermals ist ein großer Brand naͤchst der Trace der Nordbahn, zu Poppitz in Maͤhren, ausgebrochen, durch den uͤber 50 Hauser eingeaͤschert wurden. Diese Ortschaft befindet sich unweit Baranowitz, wo im vorigen Jahre der erste verheerende Brand, nach der allgemeinen Mei⸗ nung durch die Lokomotive, ausgebrochen war. Die Umstaͤnde des letz⸗ ten traurigen Vorfalls machen leider den Verdacht einer absicht⸗ lichen Brandlegung auf starke Weise rege. Als der Train an dem Orte vorbeifuhr, war das Feuer schon eine halbe Stunde ausgebrochen, und eben so lange hatte dieser Zug, welcher Guͤter
mit sich fuͤhrte, sich durch Aufladung derselben bei der Abfahrt
verspaͤtet, so daß im entgegengesetzten Fall um so gewisser wieder dem Funkenspruͤhen der Lokomotive die Schuld des Ungluͤcks zu⸗ In derselben Nacht brachen auch noch
man einen Brand⸗Brief gefunden, und die Herrschaft im Ver⸗ eine mit der Feuer⸗Assekuranz hat bereits einen Preis auf die Ein verdaͤchtiges Indivi⸗ duum ist eingezogen worden.
Der hiesige Banquier, Freiherr Ludwig von Pereira, ist zum
Koͤnigl. Schwedischen General⸗Konsul ernannt und als solcher 1
staͤtigt worden.
Schweiz. 1 Basel⸗Landschaft, 23. April. Letzten Montag ist der ehemalige Bezirks⸗Schreiber Martin und sein fruͤherer Secretai Jundt von Binningen wegen aufruͤhrerischer Reden, die sie an
der letzten Volks⸗Versammlung in Sissach gehalten, gefaͤnglich eingesetzt worden. In der Nacht vom Dienstag auf Mititwoch kam Bericht nach Liestal, die Sissacher zeigten Lust, Martin mit
“
tag sah es gar kriegerisch in Liestal aus.
Gewatt zu befreten und das Zeughaus zu leeren. Der gestrige 7 Tag ruhig voruͤber; doch erging das Aufgebot an die Kavallerie und eine Compagnie Infanterie aus den untern Bezirken, zum des Zucht⸗ und Zeughauses Nachts in Liestal sich einzu⸗ KLiestal; auf eingegangene Nachrichten ward ein Ueberfall von Sis⸗ sachern und Gelterkindern befuͤrchtet, doch nicht ausgefuͤhrt. Die fene Nacht hindurch brannten Wachtfeuer auf der Sissacher⸗
Die Aufgebotenen erschienen. Nachts war Allarm in
uh, um sie herum bei 100 Maͤnner gelagert. Heute Nachmit⸗ 1 8 Statthalter Spitteler in Begleitung von mehreren Chasseurs und Landsaͤgern erhielt
Besch den Freivogel von Gelterkinden, vulgo Gemeindejoggeli,
ebenfalls wegen aufruͤhrerischer Reden nach Liestal zu bringen. Vom Erfolg seiner Sendung ist nichts bekannt. egierungs⸗ Rath Meyer von Ittigen wollte Nachts mit Weib und Kind in die Residenz Liestal fluͤchten. Ein zweites Aufgebot ist an das
ganze Kontingent in den untern Bezirken zum Zug nach Liestal auf heute 8 Ühr ergangen.
5 Genf. Die Stadt Sallenches, zwischen Genf und Cha⸗ moungy, ist gaͤnzlich ein Raub der Flammen geworden. Das
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Feuer brach am Ostersonntage Nachmittags 4 ½ Uhr mitten in der Stadt aus; bei dem starken Winde verbreiteten sich schnell die Funken nach allen Richtungen, und alle umliegenden Haͤu⸗
ser, meistens aus Holz gebaut und mit Schindeln gedeckt, stan⸗
den bald in Flammen. Letztere wuͤtheten noch am Montag Mor⸗ gen, als der Bericht nach Genf abgeschickt wurde. Alle Haͤuser waren entweder niedergebrannt oder noch brennend; bloß die Ka⸗ serne und ein anderes Gebaͤude standen noch. Das schoͤne Hotel Bellevue, obgleich gaͤnzlich außerhalb der Stadt, war mit allem Zubehoͤr ein Raub der Flammen geworden. Man wußte bereits, daß vier Personen in der Stadt umgekommen war, besorgte aber mit Grund, daß auch noch andere das Leben verloren haben. Bereits ist in Genf eine Subscription fuͤr die Abgebrannten er⸗
ööͤffnet worden “
Ftaliep.
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vom 14. April: „Mit meinem letzten Schreiben meldete ich
Ihnen den Abgang des Englischen Damp bootes, welches dem Admiral Stopford den Befehl nach Malta brachte, die Haͤfen
von Palarmo und Neapel unverzuͤglich zu blokiren. Tages darauf am 8. April, glaubte der Gesandte von Sardinien, welcher bei dieser Sache eine merkwuͤrdige Unparteilichkeit zeigte, seine Vermittelung anbieten zu muͤssen. Er brachte ein System
gegenfeitiger Konzessionen in Vorschlag, dem zufolge der Koͤnig den Schwefel⸗Kontrakt annulliren sollte, waͤhrend England die Frage der Enischaͤdiqung, die es fuͤr seine Kaufleute in Anspruch nimmt, der Entscheidung einer dritten Macht uͤberließe. Herr
Temple trat diesen Vorschlägen bei; der Koͤnig aber, ohwohl zu
allen Opfern bereit, um den Frieden und das Wohl seines Vol⸗
kes zu sichern, war entschlossen, an seinen fruͤheren Entscheidun⸗ gen nichts zu aͤndern, so lange man diese Aenderung der Furcht vor den Englischen Kriegsschiffen zuschreiben koͤnnte.
als ungerecht. Am 9ten wurden dieselben Vorstellungen erneuert, aber mit eben so wenig Erfolg. Am IIlten schien gleichwohl eine Aus⸗ gleichung nahe; man glaubte so sehr daran, daß die Papiere von 99 auf 10 1¼ stiegen, und ein Dampfboot stand zur Abfahrt be⸗
reit, um den Englischen Schiffen Gegenbefehl zu bringen. Am
12ten traf ein Englisches Dampfboot vor Malta ein und ankerte außerhalb des Hafens vor Baja. Neue Schritte, neue Versuche wurden . um den Entschluß des Koͤnigs wankend zu ma⸗ chen. Dieser hatte den General⸗Statthalter von Sicilien und die Intendanten, welche die sieben Provinzen dieser Insel ver⸗ walten, um ihre Ansicht befragt; zuvor sollten sie die Meinun⸗ gen der angesehensten Einwohner ihrer Distrikte daruͤber einho⸗ len. Ueberall lautete die Antwort gleich: „Der Schwefel⸗Kon⸗ trakt ist unwiderruflich und heilig.. In Feolge dieser Erklaͤ⸗ rungen schrieb der König an den Gesandten von Sardinien, daß er ihm fuͤr die angebotene Vermittelung danke und ihn bitte, sich sedes weiteren Schrittes zu Aufloͤsung des Schwefel⸗Monopols zu enthalten.“
9 Griechenland.
Athen, 6. April. (A. Z.) Ueber den so vielbesprochenen Handels⸗Vertrag mit der Pforte verlautet noch nichts Sicheres; es heißt, daß der Koͤnig die von Herrn Zographos dem Divan gemachten Zugestaͤndnisse zu groß finde und Bedenken trage, den Traktat zu ratifiziren. Auch 1
entschieden dagegen, daß die Hellenischen Unterthanen in der Tuͤrkei nicht, wie andere Nationen, unter der Gerichtsbarkeit ih⸗ rer Gesandtschaft stehen, sondern den Tuͤrkischen Gerichten unter⸗ worfen seyn sollen. Herr Zographos hat auch noch die fuͤr Grie⸗ chenland 2 wichtige Kuͤsten⸗Schifffahrt geopfert, so daß die An⸗ nahme des Traktats auch unserer Handels⸗Marine empfindlichen Nachtheil zufuͤgen wuͤrde.
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Konstantinopel, l. April. (Morn. Chron.) Am vo⸗ rigen Sonntag ist ein Tartar mit Depeschen und Briefen aus Tabris hier angekommen, die indeß nur bis zum 12. Februar reichen. Das Geruͤcht von der Einnahme Sulimania's durch die Truppen des Schachs bestaͤtigt sich nicht, wohl aber heißt es, daß ein Corps in der Richtung nach jener Stadt aufgebrochen und angeblich nach Bagdad bestimmt sey. Der Grund oder Zweck dieses anscheinenden Angriffs auf das Tuͤrkische Gebiet war nicht bekannt. Der Schach selbst befand sich zu der Zeit, als der Tartar abging, in Ispahan und war, gegen den Rath seiner Mi⸗ nister und Mollahs, entschlossen, den Marsch nach Schiras fort⸗ zusetzen. Die Zahl der bei Ipahan zusammengezogenen Trup⸗ pen soll sehr bedeutend seyn. Diese kriegerischen Bewegungen des Schachs haben große Unruhe unter dem Volke erregt, das noch an den Folgen der erzwungenen Contributionen vom ver⸗ gangenen Jahre leidet und in diesen Ruͤstungen nur den Vor⸗ wand sieht, ihm auch das Wenige zu rauben, was es noch be⸗ sitzt. Der Handel jeder Art liegt voͤllig danieder. Aus Herat waren keine neuere sichere Nachrichten eingegangen; doch hieß es, daß eine Division der Armee des Schachs die Stadt Gorian, etwa drei Tagemaͤrsche von Herat, noch immer besetzt halte, und man glaubte, daß in kurzem eine Bewegung dahin stattfinden werde.
Aus Odessa ist die Nachricht hier eingegangen, daß die Tscherkessen ein Russisches Fort mit Sturm e n2 die Besatzung theils getoͤdtet, heils gefangen genommen haben. Auch sollen 13 Kanonen und große Vorraͤthe an Munition und ande⸗ rem Kriegs⸗Material in ihre Haͤnde gefallen seyn. Es ist da⸗ her der Befehl gegeben worden, in Sebastopol die Vorbereitun⸗ gen zu dem Fruͤhjahrs⸗Feldzug moͤglichst zu beschleunigen, und man glaubte, das Blokade⸗Geschwader werde fruͤher als gewoͤhn⸗
Neapel. Die Gazette du Midi schreibt aus Neapel
1 Die ihm vorgeschlagenen Bedingungen schienen ihm uͤberdies eben so hart
Auch erklaͤrt sich die oͤffentliche Stimme
&ꝙ 84
11“ 8 38 8 lich in See gehen. Andere aus Odessa hier eingegangene Briefe
melden noch Naͤheres uͤber dies Ereigniß. Das von den Tscher⸗ kessen eingenommene Fort Sudscha ist das staͤrkste, welches die Russen an der ganzen Kuͤste besitzen. Es hatte eine Garnison von 1000 Mann und 20 Kanonen von schwerem Kaliber. Die ganze Garnison ist zu Gefangenen gemacht und als Sklaven ver⸗ kenh worden. Bereits im vorigen Jahre machten die Tscher⸗ kessen einen Versuch, das Fort zu nehmen, wurden aber mit gro⸗ ßem Verluste zuruͤckgeschlagen. Da sie von dem Artillerie⸗ und Ingenieurwesen nur wenig verstehen, so ist es wahrscheinlich, daß das Fort den Russen bald wieder in die Häͤnde fallen wird. Es heißt, die Russen wuͤrden eine Armee von 40,000 Mann nach Tscherkessien senden. ““
In 6n
Aachen, 27. April. (Aach. Z.) Seit einigen Jahren hat sich unsere bevorstehende Saison nicht unter so glaͤnzenden Aus⸗ sichten gezeigt, als in diesem, wo der Sommer dem Fruͤhling zu⸗ vorkommen zu wollen scheint. Unsere Baͤder, die noch von kei⸗ nen, so veel ihrer auch in der letzten Zeit sich bemuͤhten, einen Theil der Kur⸗Beduͤrftigen an sich zu reißen, uͤbertroffen worden, und auch nie bei ihrer unschaͤtzbaren Heilkraft verdraͤngt werden koͤnnen, werden diesmal noch fruͤher, als gewoͤhnlich, eine Menge Gaͤste in unsere schoͤne Stadt herbeiziehen. Schon jetzt ist eine große Anzahl von Bestellungen auf Quartiere eingegangen, und man erwartet mit Sicherheit eine Menge ausgezeichneter und hochstehender Fremden, welche eben so viele Mittelpunkte zahn⸗ reicher geselliger Kreise zu bilden pflegen.
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Wissenschaft, Kunst und Literatur.
Entscheidungen des Koͤnigl. Geheimen Ober⸗Tribu⸗ nals, herausgegeben im amtlichen Auftrage von U)r. A. H. Simon, Geh. Ober⸗Justiz⸗ und Revisions⸗Rathe, und H. L. von Strampf, Kammergerichts⸗Rathe. Ister bis 4Ater Band. Berlin bei Duͤmmler.
Mit der Publication unseres Landrechts war das Ziel Friedrich's des Großen, die Begründung eines sicheren und gleichen Rechts, nur zum Theil erreicht. Das Publikum sollte auch gegen unrichtige Aus⸗ legungen des neuen Gesetzbuches fortdauernd gesichert, und diese Auf⸗ gabe durch die Auterität der im Jahre 1781 errichteten Gesetz⸗ Kommission gelöst werden. Die Gerichtshöfe wurden demnach ange⸗ wiesen, in allen Fällen, in welchen die Entscheidung von der Auslegung eines zweifelhaften Gesetzes abhing, vor Abfassung des Erkenntnisses bei der Gesetz⸗Kommission anzufragen (Einleitung zum Allg. Landrecht,
.46 — 48), und der darauf erfolgende Beschluß der letzteren mußte, nach dem Edikte vom 29. Mai 1781, nicht bloß in dem vorgelegten, sondern auch in jedem künftigen gleichen Falle zur Richtischnur genom⸗
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men werden. Friedrich der Große war dabei von der an sich ganz
richtigen Ansicht ausgegangen, daß eine Behörde, welche wegen der
Vorzüglichkeit ihrer Glieder als die intelligenteste gelten konnte und überdies den Zugang zu allen Vorarbeiten des Gesetzbuches hatte, besser als jedes Richter⸗Kollegium geeignet sev, den eigentlichen Sinn einer zweifelhaften Gesetzstelle herauszufinden und einer abweichenden Auslegung verschiedener Richter vorzüubengen. Die Einrichtung war aber insofern hbedenklich, als die Ueberzeugung des Richters einer höheren Autorität untergeordnet wurde, deren Aussprüche mithin an die Stelle der freien Beurtheilung traten. Dieser Uebelstand wurde schon im Jahre 1798 erkannt und demgemäß der Richter, unter Auf⸗ hebung der Anfragen bei der Gesetz⸗Kommission im Lause des Preozes⸗
ses, für befugt und verpflichtet erklärt, lüiber zweifelhaste Rechtsfragen nach den allgemeinen Regeln über die Auslegung der Gesetze und ei⸗!
gener Ueberzeugung zu befinden (Anhang zum Allg. Landrecht §. 2). Die Emancipation der Richter führte aber, zumal mehrere derselben, in Hinsicht auf den freilich unrichtig aufgefaßten §. 6 der Einleitung um Allg. Landrecht, sich von jeder Beachtung der Prüjudiien der hö⸗ heren Gerichtshöfe und selbst des Geheimen Ober⸗Tribunals entbunden hielten, zu einem anderen Uebelstande: dahin nämlich, daß die von Friedrich dem Großen befürchtete Rechts⸗Unsicherheit, in Folge abwei⸗ chender Auslegung einzelner Gesetzstellen in den verschiedenen Gerich⸗ ten, so wie des Wechsels der Rechts⸗Ansichten bei demselben Gerichte, zum Theil wirklich eintrat, und dadurch das wiederholte Einschreiten der Gesetzgebung durch authentische Declarationen nothwendig gemacht,
auch das Justiz⸗-⸗Ministerium zu vielen berichtigenden Bescheiden, welche
faktisch gewissermaßen in die Stelle der Beschlüsse der Gesetz⸗Kommis⸗ sion traten, veraulaßt wurde. So stand die Sache bis zum Erschei⸗ nen der die Erhaltung der Einheit der Rechts⸗Grundsätze in den rich⸗ terlichen Entscheidungen betreffenden Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 1. August 1836 (Gesetz⸗Sammlung von 1836, S. 218), als deren Ziel die Verwirklichung des Plans Friedrich's des Großen, ohne Aufhebung der richterlichen Freiheit, angesehen werden muß, und die daher zu den ersprießlichsten Verordnungen der neueren Zeit gehört. Zuvörderst wird darin dem Geheimen Ober⸗Tribunal eine Einrichtung gegeben, der zu⸗ folge ein Wechsel in den Rechts⸗Ansichten dieses höchsten Gerichtshofes nur auf den Grund eines nach Erstattung von vier Relationen gefaß⸗ ten Plenar⸗Beschlusses möglich ist. Sodaun wird danach erwartet, daß die Plenar⸗Beschlüsse und Entscheidungen des Geh. Ober⸗Tribunals auch für die übrigen Gerichte leitend seyn werden, nicht wie die Deci⸗ sionen der Gesetz⸗Kommission als bloße Autoritäten, sondern vermöge der überzeugenden Kraft ihrer Gründe. Ein gesetzgeberisches Einschrei⸗ ten soll daher auch in der Regel bloß dann stattfinden, wenn entweder die übrigen Gerichte eine den Grundsätzen des Geh. Ober⸗Tribunals entgegenstehende Rechts⸗Ansicht geltend zu machen fortfahren, und da⸗ durch eine bedenkliche Rechts⸗Ungewißheit entsteht, oder wenn der höchste Gerichtshof selbst sich veranlaßt findet, von einem früheren Ple⸗ nar⸗Beschlusse wieder abzugehen, womit zugleich das richtige Verhält⸗ niß der Präjudizien zur Gesetzgebung festgestellt ist. 1“ Eine fortlaufende Sammlung der Plenar⸗Beschlüsse und für die Beantwortung praktischer Rechtsfragen wichtigen Entscheidungen des Geh. Ober⸗Tribunals, mit ihren vollständigen Gründen, war hiernach
ein dringendes Bedürfniß geworden. Wir müssen es daher dankbar
erkennen, daß der gegenwärtige Chef⸗Präsident dieses höchsten Gerichts bald nach dem Erscheinen der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 1. August 1836 die Herausgabe einer solchen Sammlung veranlaßt, und deren Kontrole übernommen hat. Vier Bände dieser Sammlung mit überhaupt 161 Plenar⸗Beschlüssen und Entscheidungen liegen jetzt vor. Zum Theil beziehen sich dieselben auf die Förmlichkeiten der Revision üund Nichtigkeits⸗Beschwerde, provinzielle Rechts⸗Bestimmungen und fremde Gesetzgebungen, hauptsächlich aber enthalten sie Feststellungen zweifelhafter Rechtsfragen, die bei jedem vaterländischen Gerichte wiederholt vorkommen können. Zu einem näheren Eingehen in die
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Einzelnheiten ist hier zwar nicht der Ort, ich halte mich aber doch ver-
pflichtet, diejenigen Lehren, welche in den vorliegenden Sammlungen erläutert worden, wenigstens im Allgemeinen zu bezeichnen. b
1) Für die Lehre von Vertraäͤgen überhaupt und Kauf⸗ Verträgen insbesondere erhalten wir a) nähere Bestimmungen über die als des Lesens und Schreibens unkundig zu erachtenden Personen. die nothwendige Form der von diesen Personen hei Gegenständen über mehr als funfzig Thaler Silbergeld abzuschließenden Verträge, und die Wirkungen der letzteren, wenn die Form verabsäumt, der Vertrag aber theilweife erfüllt ist (1. Nr. 6, II. Nr. 17, 1tl. Nr. 23); b) eine Eunt⸗ scheidung, wodurch beim Vorhandensevn eines, nach den Gesetzen schrift⸗ lich zu errichtenden, aber nur mündlich geschlossenen, und noch nicht von beiden Seiten erfüllten Vertrages über bewegliche Sachen auch demjenigen Kontrahenten, welcher den Vertrag seinerseits bereits theil⸗ oder vollständig erfällt hat, die von vielen Juristen bestrittene Befugniß zum Rücktritt und zur Zurückforderung des Gegebenen zu⸗ erkannt ist (11I. Nr. 40);: %) zwei Entscheidungen, in denen die Frage, ob ein über ein Grundstück mündlich geschlossener und von beiden Sei⸗
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Punkten dienachstehenden schluͤse festgestellt worden: a) daß die Forderung aus einem auf Küͤndigung autender Schuldschein nicht erst nach erfolgter Kündigung, sondern von dem Tage ab, an welchem nach der zuerst zulässigen Ka
demnächst einzuhaltende Kündigungsfrist abgelaufen war, der Verjäh⸗ rung unterworfen ist; ) daß der §. 849 Tit. II. Th. I. des Allg. Länd⸗ rechts, welcher eine zehnjährige Verjährung der Zins⸗Rückstände vor⸗
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ten erfüllter Kauf⸗Vertrag rechtsgültig sev, verneint, ein solcher Ver. trag auch als zur Begründung der gewöhnlichen Verjährung durch Besitz nicht geeignet erklärt wird (1. Nr. 36, 111. Nr. 12); d) nähere
Bestimmungen über die Gewährleistung von Verträgen, wobei insbe. sondere der bisher bestrittene und für den Verkehr äußerst wichtige Grundsatz festgestellt ist, daß mit dem durch Verjährung eingetretenen Verlust der Kl. nehmer der Sache als Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend noch nicht verloren geht (I. Nr. 14. 15; cf. IV. auch
age auf Gewährleistung das Recht, welches der Ueber-⸗
2) Für die Theorie der Verjährung sind neben mehreren anderen früher bestrittenen Grundsätze durch Plenar⸗Be⸗.
ndigung die
8₰ k,8 Berzugs Zinsen keine Auwendung findet; ¼) daß der §½ 14 s des Allz. Lan rechts, die erwerbende Verjährung der rund⸗Gerechtigkeiten betreffend, keine Ausnahme von den allgemeinen —— 48 1188- und Verjährung euthält, mithin auch auf b gjährige Ver,ährung anzuwen 1 8 1yv. 2 30; ef. Lüch III. Nr. 10. 21, 10 dit. .S“ 3) Die⸗Lehre von Abtretung der For c mehrere Entscheidungen über die Form und ne vasssgesAge sles von Cessionen überhaupt und Partial⸗Cessionen iusbesondere haupt · sächlich aber durch einen Pleuar⸗Beschluß erläutert worden nach wel chem das Geheime Ober⸗Tribunal jetzt auerfennt, daß die §S§. 43 ½ und 433. Tit. 11. Th. J. des Allgemeinen Landrechts, wegen des den Cessionar bei unterbliebener rechtzeitiger Einziehung und resp. Kündi⸗ aung treffenden Verlustes des Regresses, auch auf den Fall Anwendung findet, wenn die Verpflichtung, für die Sicherheit der abgetretenen For⸗ derung Gewähr zu leisten, durch Vertrag begründet ist (1. Nr. 18. 31, II. Nr. 34, 11I. Nr. 38, IV. Nr. 7. 24). 8 4) In Bezug auf die Lehre von Darlehnen enthalten die mit⸗ getheilten Entscheidungen Erläuterungen über das Kreditiren an Mi⸗ litair⸗Personen, die Form, in welcher das von dem unfähigen Empfän⸗ ger eines Darlehns nach gehobener Unfähigkeit erklärte Anerkenntniß der Schuld ab egeben seon muß, um ein Klagerecht zu begründen und den Sinn des §. 843. Tit. 11. Th. I. des Allgemeinen Landrechts (1I. Nr. 37, III. Nr 17, IV. Nr. 9. 34). Zu der Lehre vom Femnen al ge. Eigenthum ist das streitige Verhältniß, in welchem mehrere Personen siehen, die auf den Grund einer mündlichen Abrede ein Loos erster Klasse der Klassen⸗ Lotterie gemeinschaftlich gekauft haben, auseinander gesetzt, ferner die Vorschrift §. 10. Tit. 17. Th. 1. des Allgemeinen Landrechts dahin er⸗ läutert werden, daß der Verfügende selbst die Verfügung über die ge⸗ meinschaftliche Sache nicht aufechten kann (11. Nr. 13, III. Nr. 27). 6) Die Lehre vom Pfandrechte ist durch mehrere Entscheidun⸗ gen bereichert, welche sich a) über die Mithaftung der Pertinenzstücke
einer zur Hvpothek bestellten Hauptsache, b) die Erstreckung des hvpo⸗
thekarischen Rechts auf vorbedungene, wenn gleich nicht eingetragene Zinsen aussprechen, und c) auf den Grund eines Plenar⸗Beschlusses die Verschrift §. 410. Tit. 20. Th. I. des Allgemeinen Landrechts auf die im Wege der Exrecution eingetragenen Forderungen für anwendbar erklären (I. Nr. 21, II. Nr. 5. 2L2. 32. 39, III. Nr. 10. 26).-
7) Die Verhältnisse zwischen dem Vermiether und Miether sind in mehreren Entscheidungen, namentlich in Bezug auf die Auf⸗ lösung des Vertrages beim Tode des Miethers und bei Hauptbauten
so wie in Betreff des Pfandrechts des Vermiethers an den Effekten des
Miethers näher bestimmt worden; in der letzteren Beziehung, auf den Grund eines Plenar⸗Beschlusses, besonders dahin, daß das Pfandrecht sich nicht auf die einem dritten gehörigen Sachen erstreckt (1. Nr. 3. 17. 35, II. Nr. 328, 18 Nr. 2, I1V. Nr. 1. 12)
8) Auf das Familien⸗ und Erbrecht beziehen sich viele Ent⸗ scheidungen, in denen insbesondere a) die wesenilichen Förmlichkeiten bei Testamenten beleuchtet worden; b) auf den Grund eines Plenar⸗ Beschlusses die Pflichten eines Erben ohne Vorbehalt, den Erbschafts⸗ Gläubigern gegenüber, vor und nach erfolgter Theilung des Nachlasses fest⸗ gestellt sind; c) die §. 1. Tit. 2. Th. II. des Allg. Landrechts aufgestellte gesetz⸗ liche Vermuthung, daß der Ehemann für den Vater eines in der Ehe erzeugten oder gebornen Kindes zu achten seyv, wiederholt für eine unumstößliche (praegumtio juris et de juris) erklärt ist; d) auf den Grund eines Ple⸗ nar⸗Beschlusses die sehr bestrittene Frage, ob das Verhältniß der Haus⸗ Offizianten nach der Gesinde⸗Ordnung vom 8. November 1820 zu be⸗
urtheilen sev, bejahend entschieden worden, u. s. w. (I. Nr. I. 4. 9. 19.
12. 30., II. Nr. 2. 3. 4. 31. 35., III. Nr. 2. 6. 13. 16. 33. 41., IV. Nr. S. 10. 13. 32. 33., wobei zu bemerken, daß die Entscheidung I. Nr. 9 nach dem Erscheinen der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 24. Mal 1n Gesetz⸗Sammlung von 18390 S. 155, ihre Bedeutung ver⸗ oren hat).
9) In Bezug auf den kaufmännischen Verkehr sind mehrere das Wechselrecht, die Form der durch Mäkler geschlessenen Verträge, die Beschädigung durch Havarie und die Stellung der Handlungsdie⸗ ner betreffende Entscheidungen mitgetheilt (I. Nr. 2. 25., II. Nr. 7. I7. III. Nr. 19. 22. 27. IT. Nr. 29).
10) Auch verschiedene Materien des Prozesses, der Konkurs⸗, Subhastations⸗ und Erecutions⸗Ordnung sind durch die mnge⸗ theilten Entscheidungen erläntert (I. Nr. 8. 13. 19. 2⁄. 26., II. Nr. 10. 19., III. Nr. 23. 32. 42., IV. Nr. 14. 15. 17. 22).
Aus dem Allen erhellt, daß das Geheime Ober⸗Tribunal die du Veröffentlichung seiner Entscheidungen und Plenar⸗Beschlüfse zu sende Aufgabe in materieller Beziehung stets vor Augen g hat. Aus seinem reichen Schatze hätte das Geheime Ober⸗Tribunal gewiß manche glänzende Beurtheilung vereinzelt vorkeommender speczöser Fäle mittheilen können. In Hinsicht auf die zu erzielende Eindeit der Rechts⸗ grundsätze hat sich dasselbe aber hauptsächlich auf die Mittheilung sel⸗ cher Entscheidungen beschränkt, welche wiederholt vorkemmende zweifelhafte oder möglicher Weise zu bestreitende Rechtsfragen ffen. Eben deswegen ist die vorliegende Sammlung recht eigentlich als eme praktische Erkenntnißauelle des vaterländischen Rechts zu betrachten, und nicht bloß für den Juristenstand, sondern auch für das üdrige ge⸗ bildete Publikum von hoher Bedeutung. Auch für die weniger Gedil⸗ deten, denen zu einer unmittelbaren Belehrung die erforderlichen all⸗ gemeinen Vorkenntnisse fehlen, köonnte die Sammlung üderaus frucht⸗ bringend werden, wenn die darin aufgestellten, den gewöhnlichen Ver⸗ kehr betreffenden Rechtsgrundsätze, in einer angemessenen Ferm und mit der nöthigen Veorsicht, durch die am besten geeigneten Velks⸗ Kalender verbreitet würden. Die Ferm der mugerdeisten Entscherdun⸗ gen ist gleichfalls eine durchaus sachgemäße. Richtertiche Entscherdun⸗ gen dürfen, zumal sie zunächst für die streitenden Parteien destimmt sind, keine wissenschaftlichen Abda feen und es sindet dader, was in formeller Beziehung für die ketzteren gilt auf erstere keine An⸗ wendung. Von einer wisenschaftichen Grundaage muß freilich auch dei jeder richterlichen Entscheidung merden ganz unpassend würde es ader sevn wenn man üder die in der Re⸗ gel nur in den Resultaten dervertreten darf in feder Eutscheidung eine —. EE“ b g- 8 meinen Grundsätze ausdrücki Hingt vielmehr veo der Besonderdeit X. Falles ad, und wenn ich nocht irre, hat auch in dieser Hinsicht das Gedeime Oder⸗Tridunal in den mitgetheilten Eut⸗ scheidungen die rechte Mitte zerrossen so das die ihnen zur Basis die nenden allgemeinen Grundsüße auch da wo sie nicht aussepeochen sind, überall durchdlicken. Die Kerrerh und weitere Arcerteng dieser Grundsätze mußte der Weißenschaft überlassen 7 Betreff einiger die formelle Gütnagkeit von Geschühien eere Entscheidungen könnte man dehaupten, daß diefrüden uver dem Pnch⸗ staden einer einzeinen stelle entsprechen dem Gret a Geern. gedung ader wider sich haden. Man verkenne imndesten h 4— des Richters, wenn man, wie in einer Beuzehtwstttnt ver — Werkes geschehen ist, daraus allein einen Tudes. Fefen, vae 18
Tri tet. ichter dar redt nlnahn; Z.““ Ober⸗Tribunal herleitet. Der Richter tel 4 8n
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