1 8 2* 8 b 8 S 8 Herr Colquhoun beschwerte sich dieser Tage im Unterhause daruͤber, daß die vertragswidrigen Zoll⸗Erhoͤhungen von Britischen Waaren, welche sich die Hollaͤnder in Java erlaubt haͤtten, noch immer nicht beseitigt seyen. Er erwaähnte, daß, in Folge des im re 18241 durch Canning abgeschlossenen Traktats, Britische W in Java nicht mehr als das Doppelte des von Hollän⸗ dischen Waaren erhobenen Zolles bezahlen sollten, und daß bei Erhebung des Zolles nicht der Ursprung der Waaren, sondern nur der Umstand beruͤcksichtigt werden sollte, ob das Schiff, in welchem die Waaren eingefuͤhrt worden, und der Eigenthuͤmer der Waaren der Britischen Nation angehoͤrten. Die Hollaͤnder heäͤtten aber in beiden Beziehungen den Traktat bis auf die neue⸗ steen Zeiten verletzt. Lord Palmerston hatte gegen die von Herrn Colquhoun verlangte Vorlegung gewisser Papiere nichts einzuwenden, erklärte aber zugleich, daß der Traktat besonders in der zweiten der angefuͤhrten Beziehungen keinesweges so klar sey, wie der Antragsteller anzunehmen scheine. Herr Waghorn hat auf die Angriffe geantwortet, welche die inisteriellen Bläͤtter wegen seines neulich erwähnten Artikels zu Gunsten Mehmed Alt's gegen ihn gerichtet. Er spielt ziemlich unumwunden darauf an, daß die Entgegnung des „Globe“ aus dem auswaͤrtigen Amte selbst herruͤhre, und schreibt die in den DOrientalischen Angelegenheiten von Seiten Englands befolgte Po⸗ tik geradezu den Familien⸗Verbindungen des Britischen Gesand⸗ en in Konstantinopel, Lord Ponsonby, zu, durch die Lord Pal⸗ nerston abgehalten wuͤrde, sich dieses Staatsmannes zu ent⸗ igen, der Alles in der Orientalischen Frage verdorben habe. Deshalb haͤlt Herr Waghorn es fuͤr noͤthig, daß das Parlament einschreite und den drohenden Gefahren vorbeuge, die aus der salschen Beurtheilung und Geringschaͤtzung Mehmed Ali's und seiner Macht entspringen muͤßten. „Moͤge sich“, sagt Herr Wag⸗ horn unter Anderem in dieser Replik, „das auswaͤrtige Amt huͤten, die Pacification des Orients durch einen wahnsinnigen Versuch, Mehmed Alt zu zermalmen, in die Laͤnge zu ziehen, da keine Partei n England Geld zu einer solchen Maßregel bewilligen wird. Ein ufschub von wenig Wochen koͤnnte eine Explosion in Konstanti⸗ nopel und den anderen Tuͤrkischen Provinzen zum Ausbruch brin⸗ en, welche die sich einmischende und aufreizende Politik des ord Ponsonby auf allen Seiten genaährt hat. Diese Po⸗ litik ist noch von Niemanden, außer von den Feinden Großbritaniens, gutgeheißen worden, und so lange man Lord Ponsonby erlaubt, seinen traurigen Einfluß dort und auf dem auswaͤrtigen Amte hier geltend zu machen, wird man umsonst auf etwas Anderes als auf Ungluͤck und Verwir⸗ rung hoffen. Nachdem ich die Krankheit angedeutet, will ich auch das Heilmittel bezeichnen. Das auswäartige Amt moͤge durch einen neuen Botschafter in Konstantinopel die Zuruͤcknahme der Note der ünf Maͤchte veranlassen, eine andere abfassen, worin gefordert wird, daß Mehmed Ali und der Sultan ihre Differenzen sogleich ausmachen, und binnen einem Monat wer⸗ den Aegypten und die Tuͤrkei wieder vereinigt, Mehmed Ali noch einmal der Vasall der Pforte seyn und nicht allein den Tribut an die Tuͤrkei bezahlen, sondern dem Sultan kuͤnftig in der Be⸗ wahrung seines Reiches 8 und helfen.“ 8 Ueber die neuesten aus Madrid hier eingegangenen Nach⸗ richten bemerkt die Morning Chronicle: Die „Moderados sind, bei allen ihren Triumphen, doch nicht im Stande gewesen, Maͤnner ihrer Partei der National⸗Garde als Befehlshaber oder Inspektoren aufzudringen. Villalobos und Andere sind zuruͤck⸗ gewiesen worden, und man hat sich genoͤthigt gesehen, das Kom⸗ mando dem Herzog von Vitoria und dem General Leon zu uͤbertragen. Die Cortes haben die Frage wegen der Erwaͤhlung oder Ernennung des Munizipal⸗Beamten diskutirt. Die Mode⸗ rados wollen die Ernennung aller Beamten, bis zu dem gering⸗
en Schultheiß, der Krone uͤberlassen, die Progressisten dagegen
verlangen, daß das Volk an der Wahl der geringeren Beamten Theil nehme.“ Dasselbe Blatt enthaͤlt ein Schreiben aus Bilbao, worin von den Differenzen zwischen der Provinzial⸗Deputation und dem ritischen Konsul und den Britischen Kaufleuten die Rede ist, und es aͤußert sich daruͤber folgendermaßen: „Die Buͤrger des „un⸗ bestegten Bilbaos“ haben sich in dieser Angelegenheit eben so unredlich als undankbar benommen. einer Zeit die Miene der Souverainetaͤt an, zu einer andern Zeit dagegen bedeckt sie ihre Schaͤndlichkeiten mit dem Namen der Koͤnigin, waͤhrend sie in beiden Fällen tyrannisch und raͤu⸗ berisch verfaährt. Mag dies aber von der Regierung zu Madrid oder zu Bilbao ausgehen, jedenfalls muß gezeigt werden, daß England dergleichen nicht geduldig ertraͤgt, und daß, wenn wir großmuͤthig genug gewesen sind, diese entarteten Spanier mit Blut und Geld zu unterstuͤtzen, es uns weder an dem Willen noch an den Mitteln fehlt, ihre Beraubungen und Erpressungen zu bestrafen und zu unterdruͤcken.“
3 „Pork sind Zeitungen bis zum 12. Mai hier AETö11“ 6 Fuge rike enthalten,
ihre innere Fehoen ges digt sind, entschlossen scheinen, eine Streitmacht auszuheben un 2 dritten Mann von den Graͤnzbewohnern in aktiven Dienst Sie ruͤhmen sich, daß die foͤderalistische Faction eine G des Presidio von Rio Grande erlitten habe, und daß wirklich schon eine Centralisten⸗Armee von Andererseits heißt es, der Praͤsident von Mexiko, der dem Centralisten⸗General sein Kom⸗ mando ubertrug, habe in dessen Invasion eine Ueberschreitung
einer Befehle gefunden, und Großbritanien wuͤrde wahrscheinlich d2,8 3 Mexiko und Texas eine
eingegangen, welche neuere Nachrichten aus denen zufolge die Mexikaner jetzt, wo
zu rufen.
zZweite Niederlage in der Nähe 2900 Mann in Texas eingeruͤckt sey.
vermittelnd einschreiten, um zwischen
friedliche Uebereinkunft zu Stande zu bringen.
London, 2. Juni. Prinz Albrecht praͤsidirte gestern in der Juni vori⸗
gen Jahres gebildeten Verein zur Ausrottung des Sklavenhan⸗
. ersten oöͤffentlichen Versammlung, welche von dem im
n der gestrigen Sitzung des Unterhauses richtete Herr Hume wieder vrAn Fragen in Bezug auf den Stand der Orientalischen
Palmerston. Der Minister erklaͤrte indeß, daß er uͤber Frage an Lord Palmerst st .
daß die Bemuͤhungen der Britischen Regie⸗ rung fortwaährend auf friedliche Ausgleichung des Streits zwischen der Pforte und Mehmed Ali gerichtet seyen, und daß, wenn auch 8 Frankreich in einigen 235 dieser 88 7 - 1 bereinstimmende Ansichten hege, es doch nie daran ge E ae. tellung gegen England anzu⸗
dels wurde.
88 noch schwebende Unterhandlungen nichts eroͤffnen koͤnne; viel koͤnne er sagen,
habe, dieserhalb eine feindselige nehmen.
land traͤfen, 1
wurde gestern mit 86 gegen 11 . Donna a
in eigener Person eroͤffnet.
bern Portugiesischer Fonds
Stimmen verworfen.
Die Thron⸗
’ ee
Die Deputation nimmt zu
3 Ein Antrag des Herrn Christopher, daß das Unterhaus die Erhöhung von e. die bloß Großbritainen, nicht auch Ir⸗ nämlich der direkten, fuͤr ungerecht erklären solle,
Maria hat am 25. Mai die Aeeeee Sr
1 kuündigt an, daß eine baldige Wiederherstellung des Zuten Ver⸗ nehmens mit dem Papste zu hoffen sey, nachdem ein Bevollmaͤch⸗
tigter von Seiten Portugals in Rom akkreditirt worden. so spricht sie die Hoffnung einer baldigen Ausgleichung der if⸗ ferenzen mit England wegen des Sklavenhandels aus.
Belgien. Bruͤssel, 1. Juni. Die Koͤnigin der Franzosen ist heute Mittag hier angekommen und sogleich nach Laeken weitergefah⸗ ren. Der Herzog und die Herzogin von Nemours treffen heute Abend ein. 8 Durch Dekret vom 30. Mai sind die verschiedenen Dienst⸗ zweige bei den noch im Bau befindlichen Eisenbahnen zu einem unter dem Minister stehenden Departement vereinigt worden, das den Namen fuͤhrt: Direction der im Bau befindlichen Eisen⸗ bahnen. Zum Direktor ist Herr Simons ernannt worden. Durch ein Dekret von demselben Tage ist die Leitung der Arbeiten von Ans nach der Graͤnze in drei Theile getheilt wor⸗ den, von denen der Ingenieur Mans die Section von lns nach der Maas mit Aufstellung der stehenden Maschinen und Seiten⸗ bahn in die Stadt Luͤttich, der Ingenieur de Ridder die Sec⸗ tion von der Maas nach der Ourthe nebst den Bau der Bruͤk⸗ ken und Quais, endlach der Ingenieur Petitjean die Section des Vesdre⸗Thales bis nach der Graͤnze erhaͤlt.
Schweden und Norwegen. Christiania, 22. Mai. (L. A. Z.) Das Norwegische Constitutions⸗Fest wurde Sonntags, den 17. Mai, auf das froͤh⸗ lichste begangen, ohne daß anderweitige Stoͤrungen der oͤffent⸗ lichen Ruhe, als etwa Zischen und Pfeifen vor den Fenstern der Statthalterei, vorgefallen waͤren, welches wahrscheinlich der Un⸗. ufriedenheit mit der Bemuͤhung des Statthalters, dem Dichter Welhaven zu einer Professur zu verhelfen, zuzuschreiben ist. Der Statthalter hatte sich indessen entfernt, und nirgend ward ein Ein⸗ schreiten der Polizei bemerkt. Außer der gewoͤhnlichen Musik am Denkmale des Storthingsmannes Christian Krohg und dem Feuerwerk am Meerbusen hatte man auch ein Wettrudern in Boͤten veranstaltet. Den Preis gewannen einige Lootsen und Fischer, welche eine Wasserstrecke von 3 — 4000 Ellen in 14 bis 15 Minuten zuruͤckgelegt hatten, ohne daß ein Boot sonderlich zu⸗ rüͤckgeblieben waͤre. Die Belohnungen bestanden in einem silbernen Brustschild und einem silbernen Becher. Zu dieser Art von Lust⸗ barkeit hatte ein kurz zuvor veranstalteter Wettritt Anlaß gegeben, wobei zwei Reiter, ein junger Kaufmann und ein Kavallerie Lieute⸗ nant, eine etwas aufwaͤrtsgehende Bahn von 2000 Fuß in 54 und 56 Sekunden durchflogen hatten. Dergleichen Kraftaͤußerun⸗ gen duͤrften bald sehr allgemein werden. Da am Abende dieses Tages das Dampfschiff „Constitution“ von seiner gewoͤhnlichen Fahrt eintraf, begleitet vom Dampfboote der Stadt Drammen, „Jonas Collett“ genannt, ward es jenes gefeierten und dieses beliebten Namens wegen von der auf den Quais versammelten Menge mit schallendem Hurrah und dem lauten Anstimmen des Nationalgesanges empfangen. Aus den uͤbrigen Theilen des Lan⸗ des fehlt es noch an Nachrichten in Betreff des Nationalfestes; indessen ist die hoͤchst traurige eingelaufen, daß Capitain Oever⸗ gaard, der als Deputirter des Amtes Hedemarken Mitglied der letzten drei Storthinge gewesen, mitten in der Feier des Tages vom Tode ereilt worden ist. Umgeben von seiner bluͤhenden Fa⸗ milie und und froͤhlichen Menschen vor seiner laͤndlichen Woh⸗ nung streckt diesen liebenswuͤrdigen Mann in der Vollkraft des Lebens eine von ihm selbst geladene springende Kanone in einem Nu todt danieder, und die laute Freude verwandelt sich urplöͤtz⸗ lich in die tiefste Trauer. 1 Eine von einem Buchhaͤndler, Buchdrucker und Publizisten allhier ausgestellte Einladung zur Theilnahme an der Feier des 400 jährigen Jubilaͤums der Buchdruckerkunst am 24. Juni zaͤhlt bereits so viele Subskribenten, daß man ein Comiié zur Anord⸗ nung des Festes hat niedersetzen koͤnnen. G Noch immer ist die Lage des Landes nicht vie erfreulichste. Sowohl hier, als im benachbarten Drammen hoͤrt man von neuen Die Schulden⸗Eintreibungen in den verarmenden
and⸗Distrikten haben ihren Fortgang. In der Vogtei Solder 5 h 1 ahre allein 1200 Auspfäͤn⸗
und Oudalen gab es im verwichenen G 9 28 dungen zu einem Kosten⸗Anschlage von wenigstens 600 Spthlrn. Man klagt uͤber die Haͤrte des Gesetzes und thut Vorschlaͤge zur Milderung desselben. 1b
Der kuͤhne Seemann Witbro, welcher im vorigen Sommer in einem offenen Boote, nur von einem einzigen Begleiter unter⸗ stuͤtzt, das Polarmeer durchschnitt und aus Spitzbergen eine reiche Beute gluͤcklich zuruͤckbrachte, ist unvermuther verstorben, als er sich ein groͤßeres Fahrzeug zu einer neuen Seereise erbaute. Sein Versuch duͤrfte indeß feicheich Nachahmer finden.
Bei Lyngser an der Suͤdkuͤste des Landes hat man eine Ka⸗ none aus dem Wasser gezogen, welche zu der daselbst am 6. Juli 1812 im heißen Gefechte mit zwei Englischen Kriegsschiffen ge⸗ sunkenen Fregatte „Najade“ gehoͤrt hat. — Am 18. Mai lief von Drammen ein Schiff mit 70 Norwegischen Auswanderern nach New⸗York aus. 6 8 — Danemark. openhagen, I. Juni. (Alt. M.) Zur Einleitung des veas 829 Professor David bei der Feier des — gS auf gegenseitiges Vertrauen zwischen Koͤnig und Volk aus⸗ brachte, aͤußerte derselbe unter Anderem Folgendes; In ℳ nem Lande, wo Vieles der Umschaffung und de e⸗ darf, wo Alle von der Zukunft die Löͤsung einer großen Auf⸗ gabe erwarten und 1f mit gespannter Erwartung s penschen⸗ ist vornehmlich jenes Vertrauen unumgaͤnglich nothwendig. Wenn Alles, was geschieht, von einem konsequenten Festhalten an einem echt populairen Prinzip und von Durchfuͤhrun desselben, so 12 der großen Grundsätze, welche die Zeit geheült at, zeugt, so wir . das Vertrauen zur Weisheit und Kraft der Regierung uner⸗ schüͤtterlich und erwartungsvoll seyn, aber ruhig wird ein e. der der Zukunft entgegensehen, welche vervollstaͤndigen 2 was der Augenblick unmoͤglich vollbringen kann. 8 id 8 Fortschritt wird die Buͤrgschaft eines neuen⸗ vorc⸗ rerhg enthalten, jede erfuͤllte Hoffnung die ruhige Erwar g bestaͤrken, und die Regierung in allen guten Buͤrgern, 88 8 denjenigen, die begreifen können, daß um durchgreifende Re⸗ 85 men durchzufuͤhren, nicht nur Willen und, Mittel, 8 au 8 Zeit erforderlich ist, einen festen Stuͤtzvunkt haben, und 8 218 der Regierung eine Festigkeit und Sicherheit verleihen, 2 ne bewaffnete Macht ersetzen kann, und sie wird dann 2 vse g. derjenigen verachten koͤnnen, welche glauben, daß die 1’L stehe, weil sie nicht so schnell geht, als sie es 8. 4 v2 Stuͤtzpunkt muß aber schwanken, so oft des Koͤnigs Ra hge⸗ . Veranstaltungen ins Leben rufen, die als Abweichungen 1* e Grundsaͤtzen erscheinen muͤssen, die durchgefuͤhrt werden sollen, und auf welchen die Sicherheit des Thrones und die Freiheit
keine bessere Aussichten dar. Sie
es Volkes beruht. Schwer zu verantworten haben es diejenigen
1“
* 8 8
also, die dem Koͤnige zu irgend einem Schritte rathen⸗ der, wenn auch nur fuͤr einen Augenblick, beim Volke Zwelfel hinsicht⸗
lich der Grundsaͤtze erregen kann, welche die Regierung zu be
folgen gedenkt, schwer zu verantworten haben es auch diejenigen, die durch uͤbertriebenen Diensteifer, durch unzeitige Furcht, durch blinde Vorliebe fuͤr das Alte oder Verkennung der Forderungen der Zeit zu Maßregeln rathen, welche das Vertrauen schwaͤchen
koͤnnen, daß der Koͤnig vollkommen die Gebrechen und Maͤngel
des Landes, die Stimmung des Volkes, die Forderungen der Zeit kennt und einsteht. — Aber auch diejenigen uͤbernehmen ein
schwere Verantwortung, die aus Eifer, die Entwickelung zu foͤr⸗
dern und die Rechte des Volks handzuhaben, vergessen, daß so wie der Koͤnig nur durch das Volk, so auch das Volk nur durch
des Koͤnigs der Volkosfreiheit starker Schild ist. Laßt uns doch nie vergessen, daß Vertrauen Vertrauen erzeugt. Und soll⸗ ten wir nicht Vertrauen zu dem Fuͤrsten haben, der den Ban⸗ ner der Freiheit auf Norwegens Felsengrund 1,, Muß Er nicht stets ein freies Volksleben lieben? Er, der lar im gro⸗ ßen Buche der Geschichte gelesen hat, muß er nicht gelernt ha⸗ ben, daß ein Volk, dessen Wohl unter dem Wechsel der zeit gesichert werden soll, eine staͤrkere Buͤrgschaft als die zufällige Persoͤnlichkeit eines Selbstherrschers haben muß? Er, der die Voͤlkerstämme Europa's unter rastlosen Anstrengungen hat leiden und bluten sehen, sollte er nicht wissen, daß die Erwaͤhlten des Volkes Stimmen haben muͤssen, wenn die Einnahmen und Aus⸗ gaben des Volks bestimmt werden sollen? Er der selbst aus dem Brunnen der Wissenschaften und aus dem Quell der Wahrheit trank, kann er das freie Wort 2 Schrift und Sprache anders als achten, und muß er nicht wissen, heit nur aus dem Kampfe der Meinungen hervorgeht? — Fest halte also das Volk am Vertrauen zum Koͤnige, mit Besonnen⸗ heit und Kraft aussprechend, was es hofft und wuͤnscht, was es von Christian VIII. wuͤnscht und erwartet: das ist mein innigster W. Die Verfuͤgung wegen Schleswig ieae 9 liberale Partei mit neuen Eroberungs⸗Hoff⸗ nungen auf diesem Felde zu beleben. Der schon erwaͤhnte Toast des Magisters Monrad verband mit dem Steuer⸗Bewilligungs⸗ Recht die Vereinigung der Schleswigschen Staͤnde mit den ä⸗ nischen, und „F .“ die Schleswiger auf, sich den Daͤnischen Staͤnden anzuschließen. 8 1 Senhen der Ehenbahn⸗Angelegenheit zußert das Sonn⸗ tagsblatt: „Man hat geglaubt, daß diese Sache den Staͤnden haͤtte vorgelegt werden muͤssen; zweckmaͤßig waͤre es allerdings gewesen, wenn sie von den letzten Staͤnden in Itzehoe und Schleswig verhandelt worden waͤre; doch muß man sich wohl huͤten, die Sache in die Laͤnge zu ziehen. Wir wuͤrden dann, wie dies oft geschieht, die Zeit uns entschluͤpfen lassen; denn wir sehen, daß man jetzt mit Ernst in den Nachbarstaaten auf An⸗ legung von Eisenbahnen hinarbeitet, und am Ende macht man sich von unserer Bahn in den Herzogthuͤmern gaͤnzlich unabhaͤn⸗ gig. Gebe Gott, daß unsere Furcht, daß die Nachbaren uns zu⸗ vorkommen, ungegruͤndet seyn moͤge! Uebrigens spricht die hiesige Zeitung die Befuͤrchtung aus, daß eine Eisenbahn durch Holstein oder Schleswig, mit Ruͤcksicht auf den Sundzoll, den Handel Kopenhagens noch mehr beschraͤnken werde. Die Regierung
n so mehr Ursache, die Vorstellungen des Kopen⸗ ö Betreff dieses Punktes zu beruͤck
hagener Großirer⸗Comité in sichtigen. De utsche Bundesstaaten. Aus Sachsen, 3. Juni. 1 das Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Blatt veroͤffentlichte Gesetz betrifft das Liquidiren der Sachwalter in buͤrgerlichen Rechtsstreitigkeits und Untersuchungs⸗Sachen. 1 walter in den oben angezeigten Fällen bei Beendigung des Ver.
scheidung durch Erkenntnisse erfolgen muß, oder wenn sonst den Parteien die Inrotulation der Akten zum Verspruch oder zur Berichterstattung an die vorgesetzte Behöͤrde bekannt gemacht wird, die von ihnen verdienten Gebuͤhren und gemachten? erlaͤge, insoweit letztere nicht aus den Akten zu ersehen sind, vollstaͤndis zu den Akten zu liquidiren, und zwar bei Verlust des nicht Li⸗ guidirten, vorausgesetzt, daß der Inrotulations⸗Termin ihnen of⸗ fiziell bekannt geworden ist. In Ansehung solcher —5,2 deren Richtigkeit und Zuleaͤssigkeit sich nicht aus den Prozeß⸗Akten be urtheilen laͤßt, ist die Feststellung vom Prozeß⸗Richter selbst zu bewirken, dem zu diesem Zweck auch die Privat⸗ Akten zur Einsicht vorzulegen sind. Es ist jedoch de ren Feststellung bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, wenn deren Beitreibung entweder von dem Sachwalter wider seinen Machtgeber, oder von der Partei wider einen Gegner, der zur Restitution gehalten ist, beantragt wird. So geringen Umfanges das Gesetz ist, so viele Debatten hat es bei der Berathung in den Kammern angeregt, durch deren jede es zweimal gegangen
trag der Staͤnde⸗Versammlung von 1836. Der urspruͤngliche Gesetz⸗Entwurf beschraͤnkte sich auf das Liquidiren in buͤrgerlichen
auf Untersuchungssachen und Sachen der Administrativ⸗
lich; die zweite ließ hierauf bei der anderweiten Berathung die Administrativ⸗Justizsachen fallen, beharrte aber bei den Untersu chungssachen, worauf sich ihr die erste Kammer in letzterer Be ziehung anschloß. Schon in der ersten Kammer wurde von ei⸗ nem Sprecher das Gesetz fuͤr nicht nothwendig erklaͤrt, weil Das, was es bezwecken soll, naͤmlich einen gegen die Unbilligkeit der Anwälte, bereits bestehe, da
Niemand gehalten sey, einem Anwalte dessen Liquidation zu bezahlen, ohne daß sie vorher der Moderation unterworfen wor⸗ den sey, fuͤr nicht billig, weil eine gleiche Zwangs⸗ und Kontrol⸗
der Stand der Sachwalter in den Augen des Publikums noch unter den des gemeinen Handwerkers und Miethlings herabge
wuͤrdigt, und weil durch eine solche Maßnehmung bei den Sach⸗ waltern das Gefuͤhl der Hoͤhe des Standpunktes, sich befinden und befinden sollen, niedergedruͤckt werde. Gewiß auch außer der Kammer wird das Gesetz, wie dies bereits ge⸗
daß das Gesetz an und fuͤr sich etwas Nachtheiliges die Sachwalter nicht enthaͤlt, daß es die Ehre derselben keinesweges benachtheiligt und daß es sogar dazu dienen wird, das Mißtrauen zu beseitigen, das etwa Klienten gegen ihre Ansaͤtze hegen koͤnnen. Die von einem Mitgliede der zweiten Kammer dem Schlußsatze
streitig nicht Alle darin zu finden vermoͤgen.
daß der Sieg der Wahr⸗
er Daͤnischen Sprache im noͤrdlichen
fahrens, worauf nach der Ordnung des Prozesses richterliche Ent⸗
Rechtssachen; erst die zweite Kammer dehnte das Gesetz eglaic aus. Die erste Kammer verwarf eine solche Ausdehnung gaͤnz⸗ . 1
Schutz
schehen, hier dort gelobt werden. So viel 8 r
den Koͤnig stark seyn kann, und daß so wie des Volkes Freihei die sichere Grundfeste des Thrones, so auch die Unverletzlichkeit
(L. A. 3.) Das neueste 27 8 8 t
Zufolge desselben haben die Sach⸗
ist. Veranlaßt wurde die Vorlage des Gesetzes durch einen An-.
maßregel gegen Aerßte und Geistliche nicht angewendet werde; und fuͤr nicht raͤthlich, weil es nicht gut zu seyn scheine, wenn
auf dem sie
des Gesetzes nachgeruͤhmte ganz klare Bestimmtheit werden un,
Stuttgart. (A. Z.) Der ständische Ausschuß hat an die Mitglieder der Staͤnde⸗Versammlung seine jaͤhrliche Uebersicht uͤber die Ergebnisse der Finanz⸗Verwaltung des Koͤnigreichs waͤh⸗ rend des Etats⸗Jahres I. Juli 18388 bis 30. Juni 1839 versen⸗ det. Dieses umfangreiche Aktenstuͤck (39 S. gr. 4.) ist ein aber⸗ maliger Beweis von dem glaͤnzenden Stande des Wuͤrttember⸗ gischen Staatshaushaltes und von der Ordnung und Durchsich⸗ tigkeit der Verwaltung. Der fuͤr das genannte Jahr —32 dete Etatssatz der Einnahmen war 9,324,642 Fl. 48 Kr.; die wirkliche Einnahme aber betrug 12,098,931 Fl. 17 Kr., somit mehr 2,774,288 Fl. 29 Kr. Die voraus berechnete und von den Stän⸗ den bewilligte Ausgabe⸗Summe belief sich auf 9,337,927 Fl. 28 Kr.; wirklich verwendet wurden 9,718,054 Fl. 26 Kr., somit 380,126 Fl. uͤber den Etatssatz. Als wirklicher Ueberschuß stellte sich also heraus die Summe von 2,380,876 Fl. 51 Kr.; wobei wohl zu bemerken ist, daß in derselben die fuͤr bestimmte außerordentliche Ausgaben ver⸗ willi ten, aber am 30. Juni 1839 noch nicht ausgegebenen Gel⸗ der keinesweges einbegriffen sind. Diese sind in der sogenannten Rest⸗Verwaltung, wäaͤhrend jene Ueberschuͤsse lediglich dem lau⸗ fenden Dienste angehoͤren. Es muͤssen somit nach der Rechnungs⸗ weise der meisten Lbeigen constitutionellen Staaten eigentlich noch beinahe 6 Millionen weiter als parat liegende Ueberschuͤsse der Wuͤrttembergischen Staats⸗Kasse in Berechnung genommen wer⸗ den, denn das reine Aktiv⸗Vermoöͤgen der Rest⸗Verwellung be⸗ trug am 30. Junius 1839 nicht weniger als 8,086,264 Fl. 52 Kr. Die Ueberschuͤsse des Jahres 1838 — 1839 ruͤhr⸗ ten hauptsaͤchlich, und zwar in beinahe gleichen Quoten, von dem Mehrertrage der omainen, der Staats⸗Forste und des Zolles. Im Ganzen aber vertheilte sich die Einnahme nach den beiden Haupt⸗Rubriken Staatsgut und Steuern in die zwei Summen von 5,696,143 Fl. 57 Kr. und 6,402,787 Fl. 20 Kr., von welchem letzteren wieder die direkten Steuern 2,603,344 Fl. 35 Kr., die indirekten aber 3,799,787 Fl. 20 Kr. eintrugen. Wuͤrttemberg gehoͤrt also zu den jetziger Zeit sicherlich noch we⸗ nig Fürelches taaten, in welchen ein sehr bedeutender Theil der oͤffentlichen Ausgaben aus dem Ertrage des eigenen Vermoͤ⸗ gens des Staates bestritten werden kann. Ob eine solche aus⸗ gedehnte Natural⸗Wirthschaft aus hoͤherem volkswirthschaftlichen Gesichtspunkte wirklich vortheilhaft ist, mag dahingestellt blei⸗ ben; allein so viel ergiebt sich aus dem jetzigen Stande der Dinge jeden Falles, daß nichts ungegruͤndeter seyn koͤnnte, als eine 822 uͤber die Hoͤhe der Abgaben, von wel⸗ chen nicht 4 Fl. auf den Kopf der Bevoͤlkerung kommen (in England etwa 25 Fl., in Frankreich 15 Fl. ꝛc.). — Dem Verneh⸗ men nach lͤßt das mit dem 30. Juni d. J. zu Ende gehende Finanzjahr wenigstens den gleichen guͤnstigen rfolg erwarten, wie das juͤngst verflossene. Und sollte auch das naͤchste Jahr sich gleichmäßig einstellen, was unter Voraussetzung der Erhaltung des Friedens wohl angenommen werden darf, so wuͤrde leicht fuͤr den nächsten Landtag sich die Aufgabe stellen, sechs bis acht Mil⸗ lionen ganz nach freiem Ermessen zu außerordentlichen Zwecken nuͤtzlich zu verwenden. Es sey zum Schlusse bemerkt, daß die Staatsschuld des Koͤnigreichs 22 jetzt noch auf 22 bis 23 Mil⸗ lionen belaͤuft.
Hamburg, 4. Juni. Es ist hier unter dem 1. Juni d. J. die Konzession zur Anlegun der Hamburg⸗Bergedorfer Eisenbahn, bewilligt durch Rath⸗ und Buͤrger⸗Schluß vom 8. n 1840, erschienen. Wir entnehmen derselben nachstehende
tellen:
„§. 1. Die Anwendung des Expropriations⸗Gesetzes wird der Ge⸗ Ae der Actionisten der Hambur „Bergedorfer Eisenbahn, Behufs Unlegung einer Eisenbahn von Hamburg über Bergedorf bis an die Elbe oder einen sonstigen, zur weiteren Fortführung der Bahn geeig⸗ neten Punkt der Gränze des beiderstädtischen Gebietes, für die Stre von Hamburg bis zur Hamburgischen Gränze von Billwärder, in Ge⸗ mäßheit des vorgelegten Risses und Verzeichnisses, bewilligt. Es hat die Gesellschaft dahen, ehe diese Bewilligung in Kraft tritt, die Kon⸗ zesston zur Weiterführung der Bahn bis Bergedorf, und im Allgemei⸗ nen die Zusicherung einer Konzession bis an die Elbe oder einen son⸗ siigen⸗ zur weiteren Fortführung der Bahn geeigneten Punkt des bei⸗ erstädtischen Gebietes nachzuweisen. Der gedachte Riß und das Ver⸗ eichniß sind als Anlage dieser Konzession zu bezeichnen. §. 2. 8 die Vollendung der Bahn bis Bergedorf und ihre Aus⸗ rüstung mit allen Mitteln, die sie zur Benutzung geeignet machen, so wie für alle durch die bewilligte Anwendung des FeRevers Gah begründeten Ansprüche haftet das Gesammt⸗ Eigenthum der Gesellschaft. Der Einschuß des Actien⸗Kapitals ist so⸗ fort auf 20 5 zu vervollständigen und der Vorstand der Gesellschaft verpflichtet, bis zur Vollendung der Bahn bis Bergedorf und erfolgter Anschaffung der dazu erforderlichen Benutzungsmittel, sobald die ein⸗
ezahlten Einschüsse bis auf 10 pCt. des Actien⸗Kapitals verausgabt ind, jedesmal eine neue Einzahlung von mindestens 10 pCt., wenn⸗ gleich in den statutenmäßig gesetzten Fristen bis zur Erschöpfung des nzen Actien⸗Kapitals 8. 5. Der Gesellschaft wird die Bascherung ertheilt, daß eine Konzession zu einer anderen Eisenbahn iI derselben Richtung und mit denselben Endpunkten von Hamburg und Bergedorf nicht gegeben werden soll. Jedoch hat sich §. 6 die Ge⸗ ellschaft die Einmündung und den Anschlüß anderer genehmigter Ei⸗ lenbahn⸗Anlagen an ihre Bahn, möge diese neue Bahn in einer ortsetzung oder in einer Seiten⸗Ver indung bestehen, gefallen zu assen. Im Fall eine Einigung über einen solchen Anschluß nicht u Stande kommen sollte, steht es dem Senate frei, nach den Umstän⸗ en, entweder die Bedingungen des Anschlusses festzusetzen, oder, inso⸗ En er . im allgemeinen uteresse für die Fortführung einer anderen 55 n⸗Unternehmung nöthig erachtet, zu Gunsten derselben den Ankauf der bestehenden Bahn mit allem Zubehör, gegen Bezahlung des Anschaffungswerthes, nach Abzug der durch Sachverständige zu schätzen⸗ den Abnutzung, unter Vereinbarung mit Ehr. Sber⸗Alten und Verordneten löblicher Kämmerei auszusprechen, oder aber, ohne Rücksicht auf das sodann cessirende privilegium exelusivum, die Bewilligung eines andereu Eisen⸗ traktes verfassungsmäßig zu veranlassen. §. 7. Die Gesellschaft ist mit ihrem Vermögen für den Schaden verantwortlich, welcher durch Unvor⸗ sichtigkeit oder Fahrlässigkeit ihrer Angestellten oder durch Mangelhaf⸗ füüfest ihrer Einrichtungen und Nachlässigteit in Beaufsichtigung der⸗ selben entsteht; so wie sie auch für solche Schadens⸗Ansprüche aufkommen muß, welche etwa der Anlage wegen an den Staat gemacht, und ent⸗ weder von der Gesellschaft selbst anerkannt, oder unter ihrer Zuziehung Kschrenich ngestent werden. §. 10. Es wird der Gesellschaft die un⸗ entgeltliche Abtretung derjenigen Staats⸗Ländereien, welche sie nach dem genehmigten Risse und Verzeichnisse zu ihrer Anlage bedarf, zu⸗ PFicher. Die Anlage sammt den dazu gehörigen, ausschließlich zur enutzung derselben erforderlichen Gebäuden ist von der Grundsteuer befreit. Auch ist für die erste Erwerbung des zum Behuf und in Veranlassung des Unternehmens an die Gesellschaft übergehenden Areals die Abgabe wegen Eigenthums⸗Neränderung von Immobilien sowohl abseiten der Gesellschaft als des Verkäufers, nicht zu eutrichten. §. 18 Der Eaiir und die Zeit der Fahrten werden vorläusig und mit Vor⸗ behalt k vftig etwa für nöthig erachteter Verfügung des Senates, der Gesellschaft überlassen; Fahrten während der Thorsperre können nur nach ertheilter Genehmigung stattfinden.“
eä Schweiz.
Aus der Schweiz, 27. Mai. (Schwaͤb. M.) Di Walliser Angelegenheit, diese verworrenste Frage der Sede⸗ 8 nun wirklich durch die Macht der Umstaͤnde dauernd und efriedigend geloͤst. In dem am 18ten d. M. versammelten Gro⸗
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114“ 8 8 8
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ßen Rathe waren alle Zehnen vertreten, und nur die Wahlen des Zehnen Herens gaben zu einigen naͤher zu untersuchenden Reclamationen Anlaß. Auch die Geistlichkeit hat durch ihre Re⸗ praͤsentanten, den Bischof von Sitten und den Propst von „St. Bernhard, die neue Verfassung beschworen. Maͤnner des oberen wie des unteren Wallis theilen sich in die wichtigsten Stellen im Großen Rathe und im neu erwaͤhlten Staats⸗Rathe; und noch deutet nichts auf Stoͤrungen des gluͤcklich hergestellten Vertrauens. Weniger gelingt es in den Kantonen Tessin und Zuͤrich mit den Versu⸗ chen, die widerstreitenden Elemente 8 versoͤhnen. Dort hat der Große Rath dem echt Italiaäͤnischen Rachedurste des Volkes nach⸗ gegeben und die Hochverraths⸗Klage gegen die Haͤupter der ge⸗ „ Partei wiederholt bestaͤtigt. In Zuͤrich war am 256sten d. M. der Große Rath außerordentlich berufen, um die Reduction des Obergerichts und Regierungs⸗Raths auf je 9 und 13 Mit⸗ glieder n beschließen und die erledigten Stellen zu besetzen. Einige Mitglieder der letzteren Behoͤrde neigten sich zur Wahl des fruͤheren Regierungsraths Dr. Zehnder, eines thaͤtigen, ge⸗ geschaͤftsgewandten und gemaͤßigten Anhaͤngers der gestuͤrzten Par⸗ tei; aber gleichwohl konnten dafuͤr nur 13 gegen 93 Stimmen zusammengebracht werden. Ueberhaupt läßt sich bemerken, daß die Versammlung der Volksvertreter weit anti⸗radikaler als das Volks selbst ist.
Schaffhausen. An den Großen Rath gelangte ein Schrei⸗ ben des Herrn Antistes Hurter, das (sagt der „Schaffhauser Korrespondent“), im Gefuͤhle erlittener Kraͤnkung in etwas bit⸗ term Tone abgefaßt, der vielfachen Machinationen erwaͤhnt, die in juͤngster Zeit gegen ihn angelegt worden seyen, und deren Ur⸗ sprung und Ursache er in der gescheiterten Vat eines Kompe⸗ tenten zu der erledigt gewesenen Direktorstelle am Gymnasium zu entdecken glaubte, wobei er jedoch keinen Einfluß geuͤbt, son⸗ dern nur kraft seiner Stellung gehandelt habe. Bei dem Be⸗ wußtseyn redlichen Willens und Handelns moͤchte er sich nicht weiteren Unbilden aussetzen, und um einem Manne der rechten Farbe Platz zu machen, nehme er seine Entlassung von der Stelle eines Kantons⸗Schulraths. (Die Nachricht, daß Hurter alle seine Aemter niedergelegt habe, scheint demnach unrichtig.) — Die Versammlung zog vor, nach dem Rathe des Herrn von Meyenburg⸗Rausch, mit der Entscheidung bis zur naͤchsten Sitzung zu warten. Doch fehlte es nicht an Stimmen, die eifrig Partei fuͤr den „gebildetsten“” Mann des Kantons ergriffen.
Spanien.
Monroyo, 17. Mai. Die verschiedenen Divisionen der Armee des Herzogs von Vitoria haben sich Morella genaͤhert. Der Graf von Belascoain (General Leon) ist, nachdem er die Forts von Mora und Flirx zerstoͤrt hat, vor drei Tagen 18. durch passirt und hat jetzt sein Haupt⸗Auartier in Peñarosa. Ein Theil der unter seinem Kommando stehenden Koͤniglichen Garde steht in Herves. Sein Nachtrab hatte bei Corbera ein leichtes Ge⸗ fecht mit den Karlisten zu bestehen. Chiva, etwa 2 Stunden von Morella, ist von den Truppen der Koͤnigin besetzt worden. Der General O'Donnell befand sich gestern wahrscheinlich in San Mateo. Ueber Cabrera weiß man nichts Bestimmtes; es hieß war, er sey in Morella und wollte die Vertheidigung in eigener
erson leiten, indeß wird dies hier sehr bezweifelt.
8 Portugal.
“ 18. Mai. (A. Z.) Der bvegn Marquis von Saldanha ist in Auftrag der egierung nach London abge⸗ reist, um wegen der n Forderungen Englands zu unter⸗ ees; England dringt auf Bezahlung dessen, was man ihm schuldet, mit der Drohung, daß es seine Maßregeln ergreifen wuͤrde im Falle des Nichtbezahlens. Worin die Maßregeln be⸗ stehen werden, wird nicht gesagt, man kann sich aber wohl an den Fingern herzaͤhlen, daß es damit auf die Besitznahme der Ostindischen Besitzungen abgesehen ist, die den Englaͤndern beson⸗ ders gegenwaͤrtig wegen der Differenzen mit China so sehr kon⸗ venirten. Den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Gra⸗ fen Villa Real, beschuldigen nun selbst seine Freunde der Nach⸗ laͤssigkeit, daß er die Sache bisher so haͤngen lassen und keine entscheidende Schritte gethan, die eine solche drohende Note der Englischen Regierung abgewendet haben wuͤrden. Man macht ihm den Vorwurf, daß er zu sehr auf seinen diplomatischen Ruf vertraut habe, so wie auf seine persoͤnlichen Verbindungen mit den Englischen Notabilitaͤten, die er durch Hinhalten einzuschlaͤfern geglaubt. Nachdem die Sache nun bis zu jenem Aeußersten gediehen, hat derselbe die gescheidtesten Notabilitaͤten, mit Ausschluß der Septembristen, zu einer Berathung zusammen⸗ berufen, deren Resultat die Sendung Saldanha's nach England war. Außer Instructionen zur guͤtlichen Beilegung dieser Ange⸗ legenheit hat man dem Gesandten auch Wechsel zur Befriedigung der dringendsten Schuldner mitgegeben, —g von dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten auf die Portugiesische Schatz⸗ kammer und zahlbar in gewissen Terminen. Wird die so aufge⸗ brachte und jetzt so ruͤcksichtslos handelnde Englische Regierung solche Wechsel eines bankerotten Staats acceptiren? Wird Sal⸗ danha jener Regierung so viel Vertrauen einfloͤßen koͤnnen, daß sie an das Versprechen der Zahlung der Wechsel glaubt? Wird uͤberhaupt der Englischen Regierung so viel an der Bezahlung elegen seyn, wenn sie unter dem schicklichen Vorwande der ichtbezahlung einmal die Absicht hat, sich auf diese Art die Indischen Besitzungen anzueignen, was unstreitig jener Regierung mehr Vortheil bringt, als die Bezahlung dessen, was Portugal an Englische Unterthanen schuldet? Der geeignetste Mann zu der Sendung wuͤrde wohl der Herzog von Palmella gewesen seyn, allein dabei waren noch andere Ruͤcksichten zu neh⸗ men, indem man zugleich den Marschall Saldanha auf Antrieb der gemaͤßigten Partei auf einige Zeit entfernen wollte, denn man will fuͤr gewiß behaupten, daß eine weit verzweigte Ver⸗ schwoͤrung zu Gunsten einer absoluten Regierung existire, an de⸗ ren Spitze Saldanha und der Patriarch stehen sollen. Die Ge⸗ maͤßigten, zu denen auch das Ministerium theilweise gehoͤrt, fuͤrch⸗ ten solche Anschlaͤge. Saldanha, sagt man, soll den Ver⸗ schworenen sein Wort gegeben haben, nicht nach England zu gehen, wenn man ihn dazu auffordern wuͤrde, allein er konnte nicht umhin, den ausdruͤcklichen Befehlen der Koͤnigin zu ge⸗ horchen. Die ganze Handlungsweise der Regierung deutet auf Machtgewinnung, auf Verstaͤrkung ihrer Partei durch Ein⸗ schub von Maͤnnern ihres Glaubens an die Stelle von Septem⸗ bristen. Die Oppositionsblaͤtter predigen dies taͤglich, sie sagen laut, daß man nach dem Absolutismus strebe, daß das Volk seine wieder verliere. Das Volk aber, welches nun seit 20 Jahren, seit der constitutionellen Verfassung, noch nichts von der vielgeruͤhmten Freiheit geschmeckt, im Gegentheil die Erfahrung gemacht hat, daß es seitdem einen großen Theil seiner Wohlha⸗ benheit verloren, bekuͤmmert sich wenig um das Geschwaͤtz der Zeitungsschreiber und laͤßt sich zu Gunsten einer solchen imagi⸗ nairen Freiheit, die hier bis jetzt nichts anderes aͤls Druck der!
8 . 8
gegen die neuen
Parteien war, nicht aufregen. Wenn die absolutistische 22 nur so viel Macht erhielte, um ihre Gegner in Zaum zu halten, was gegenwaͤrtig allen Anschein hat, so stuͤnden auch weiter keine Schwierigkeiten im Wege. Und warum sollte sich die Koͤnigin widersetzen, wenn man 5 zwingt, absolut zu regieren. Hat man sie doch auch gezwungen, den constitutionellen 8— abzulegen!
Fortwaͤhrend ist die Witterung rauh, kalt und regnerisch bereits seit vier Wochen, was ungemein vielen Schaden an Oli⸗ ven, Wein und Weizen thut, die jetzt in der Bluͤthe stehen, so daß man eine sehr schlechte Aerndte befuͤrchtet. Es steigen daher alle Lebensmittel ungemein im Preise, und die Klagen des armen Mannes nehmen immer mehr zu, besonders da das Brod schon um die Haͤlfte im Preise hoͤher gegangen. Ein Deutsches Fruͤh⸗ jahrswetter kann nicht so rauh seyn, wie das diesjaährige hier ist. Viele Baͤume haben noch nicht einmal ihr volles Laub, weder Kastanien noch Ulmen und Akazien.
Griechenland.
ö 1e“ b 1 Athen, 8. Mai. Die Minerva enthaͤlt nunmehr den
H Griechenland und der Pforte abgeschlossenen Handels⸗
raktat. e sind diejenigen Paragraphen, welche hier am Meisten Widerspruch finden. §. 23. Die Unterthanen einer der beiden kontrahirenden Parteien duͤrfen nicht unter die Schiffs⸗ Mannschaft der anderen Partei aufgenommen werden. Geschieht dies dennoch, so verpflichten sich die beiden Regierungen, den Capitain, der sich eines solchen Vergehens schuldig macht, durch die kompetenten Behoͤrden des Hafens, dem das Schiff angehoͤrt, bestrafen zu lassen. Diese Bestimmung tritt erst sechs Monate nach Auswechselung der Ratificationen dieses Traktats in Kraft. §. 24. Die Gesandten und andere diplomatische Agenten, so wie die Konsuln und Vice⸗Konsuln einer der beiden kontrahirenden Maͤchte koͤnnen niemals, weder oͤffentlich noch heimlich, die Un⸗ terthanen der anderen Macht ihrer gesetzlichen Behoͤrde entziehen, noch sie durch Paͤsse oder Patente schuͤtzen. Im Allge⸗ meinen wird man in beiden Landern das Prinzip beob⸗ achten, daß Niemand auf seine Nationalitaäͤt verzichten kann. §. 25. Die Gesandten und andere diplomatische Agenten, so wie die Konsuln und Vice⸗Konsuln der einen der kontrahirenden Maͤchte genießen in dem Lande der an⸗ deren dieselben 4. Privilegien, Ruͤcksichten und den Schutz, wie die der beguͤnstigtesten Nationen. Sie fuͤhren die Oberaufsicht uͤber die Personen ihrer Nation und diesen * es frei, sich bei ihren Prozessen und Streitigkeiten an ihre Kon⸗ suln zu wenden. Alle Prozesse und Streitigkeiten in Bezug auf bve- und Civil⸗Angelegenheiten, die in der Tuͤrkei und in
riechenland zwischen den Unterthanen beider Laͤnder entstehen, werden nach den fuͤr die beguͤnstigtesten Nationen bestehenden Be⸗ stimmungen entschieden. und Vergehen, die von den Unterthanen der einen Macht gegen die der anderen veruͤbt wer⸗ den, oder auf direkte oder indirekte Weise gegen die oͤffentliche Sicherheit gerichtet sind, werden in beiden Laͤndern durch die Lokal⸗Gerichtshoͤfe untersucht und bestraft. Griechische Untertha⸗ nen, die sich in der Tuͤrkei aͤhnliche Vergehen schuldig machen, duͤrfen nur in Gegenwart und unter dem Beistande ihres Kon⸗ suls vor Gericht Frae werden. Der Gesandte oder Konsul hat das Recht, an denhoͤchsten Gerichtshof des Reichs zu appelliren. Auch kann, im Falle der Veurtheilung eines Griechischen Unterthans die Griechische Gesandtschaft die Revidirung des Prozesses durch eine von der Pforte zu ernennende Kommission verlangen. Diese Kommission wird aus fuͤnf Osmanischen Unterthanen bestehen, von denen die Gesandtschaft zwei vorzuschlagen berechtigt ist, die von der Pforte angenommen werden muͤssen. Auch kann ein Bevollmaͤchtigter der Gesandtschaft dem Angeklagten waͤhrend die⸗ ses neuen Verfahrens Beistand v*. ird in der Tuͤrkei von einem Griechischen Unterthan ein Verbrechen gegen einen anderen Griechen oder gegen den Unterthan einer anderen Macht veruͤbt, so kommen in dieser Beziehung die fuͤr die beguͤnstigtesten Natio⸗ nen geltenden Prinzipien und Bestimmungen in Anwendung. Beide kontrahirende Parteien verpflichten sich⸗ niemals zu gestat⸗ ten, daß in ihren Laͤndern gegen die Unterthanen der anderen Macht, wenn dieselben eines Verbrechens angeklagt oder uͤber⸗ wiesen sind, köoͤrperliche Strafen, wie die Bastonade, die Geiße⸗ lung oder die Tortur angewendet werden.
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8 1u““ ee Konstantinopel, 12. Mai. Der Ferman des Sultans, F— die Absetzung Halil Pascha's befiehlt, lautet folgender⸗ maßen: „Mein Wesir! Da Halil Rifat Pascha seit einiger Zeit tadelns⸗ werthe und mit seinem hohen Range unverträgliche Handlungen sich erlaubte, so habe ich es für angemessen gehalten, ihn zu entlassen und sn seinem Nachfolger Mustapha Nuri Pascha Elvijei Lamsi mu⸗ chiri (Muschir der fünf Provinzen), zu ernennen, dessen untadelhaf. tes Betragen und erprobte Hingebung sür die Interessen meines Reichs stets meine Kaiserliche Zufriedenheit verdient haben. Du wirst ihn schleunigst durch eine besondere Depesche von diesem Kaiserlichen Be⸗ schlusse in S sezen und ihn auffordern, sich unverzüglich nach der Hauptstadt zu bege en, um den ihm von mir anvertrauten Posten in Besitz zu nehmen. Bis zu seiner Ankunft in der wird daher Achmed Fethi Pascha interimistisch die verschiedenen Geschäfte dieses Amtes verwalten. Möge das höchste Wesen seinen himmli chen Segen allen denen zu Theil werden lassen, die im Dienste des Os⸗ manischen Reichs Ergebenheit und Treue beweisen.“ Am Sonnabend wurde der Erzherzog Friedrich von Qester⸗ reich, in Begleitung des Freiherrn von tuͤrmer, eines Theils seines Generalstabes und der ersten Beamten der Oesterreichischen Gesandtschaft durch Reschid Pascha dem Sultan im Kaiserlichen Palaste Tscheragan vorgestellt. Der Sultan empfing den Prin⸗ bn auf eine herzliche und mit allen seinem Range gebuͤhrenden hrenbezeugungen. Gestern hatte der Prin . der Nie⸗ derlande in Begleitung des Niederlaͤndischen G. chaͤftstraͤgers eine Abschieds⸗Audienz bei dem Sultan. 1 Auf dem Diner, welches Reschid Pascha gestern in seinem Landhause Balta Liman dem Erzherzog Friedrich von Oesterreich und dem Prinzen Heinrich der Niederlande gab, vermißte man Herrn von Butenieff, der durch die Krankheit seiner Gemahlin zuruͤckgehalten wurde; auch Baron von Stuͤrmer war durch Un⸗
wohlseyn verhindert, zu erscheinen. Unter den Anwesenden be,
merkte man den Preußischen Gesandten, den Niederlaͤndischen Fuͤ Herrn Eduard von Klezl, ersten Oesterreichischen Legations⸗Secretair, den Baron Heinrich Testa, Dolmetsch der Hesterreichischen Internuntiatur, mehrere Pascha's und andere hohe Beamte, den Fuͤrsten von Samos, den Logotheten u. s. w. Briefe aus Teheran von ziemlich neuem Datum melden, daß daselbst mehrere Offtziere aus Kandahar und Kabul mit dem besonderen en angekommen sind, den Schutz des Sultans ouveraine jener Staaten an 85 Densel⸗
ben Nachrichten
zusolge, befand sich der Schah noch immer in Ispahan, und deie Gesandten Frankreichs und der Tuürtei waren
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den Sardinischen, den Neapolitanischen und den Toskanischen Geschaͤftstraͤger, den Fuͤrsten Handscheri,