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Frdu⸗
üUber Nepal einigen Grund zu haben scheinen.
erhoben.
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b geiner großen Wichtigkeit: die gewoöͤhnlichen Unruhen in Radsch⸗
putana und die gewoͤhnlichen Geruͤchte üͤber bevorstehende Kriege mit den Sikhs, mit Nepal und Birma, von denen aber nur die Die Nepalesen haben einen Distrikt am Terai, der ihnen fruͤher gehoͤrte, den sie aber beim Friedensschluß abgetreten haben, besetzt und Steuern Bei dem Zwiespalt, der am Hofe von Kathmandu verrscht, ist nicht leicht zu sagen, ob dieser Eingriff vom Koͤnig Feveise worden ist. Der Resident in Kathmandu, Herr Hodgson, at vom General⸗Gouverneur den Befehl erhalten, Genugthuung zu verlangen, und die Division von Benares hat den Befehl, sich marschfertig zu halten, im Fall hinlaͤngliche Genugthuung verweigert wuͤrde. Es ist nicht wahrscheinlich, daß der durch Factionen zerris⸗ sene Hof sich einem Kriege aussetzen sollte. Die Partei der Familie Tappa, welche lange bei weitem die einflußreichste in Nepal war, und welche die Partei der Koͤnigin vor zwei Jahren durch Ent⸗ hauptung ihres Chefs zu vernichten gehofft hat, faͤngt an, wieder einen großen Einfluß auszuüͤben. Die Radschputen⸗Staa⸗ ten sind so desorganisirt, daß eine große Maßregel nothwendig wird. Die Thabors, d. h. der große Adel von Dscheipur und Dschodpur, verweigern den Radscha'’s allen Gehorsam, und die Finanzen von diesen sind in einem so schlechten Zustande, daß sie ihre regelmäßigen Truppen nicht bezahlen koͤnnen. Das einfachste Mittel waͤre, die Truppen dieser Staaten in eine Auxiliar⸗Bri⸗ gade zu vereinigen und Europaͤisch zu organisiren, was die Macht des unruhigen Adels brechen wuͤrde; aber der General⸗Gouver⸗ neur entschließt sich ungern dazu, da man in Aud und Hei⸗ derabad die Gesahren dieses Systems gesehen hat, das dem Einfluß der einheimischen Fuͤrsten vollends ein Ende macht. Es waͤre auch Schade um den alten Radschputischen Adel, in dem ein ritterliches Gefuͤhl lebt, das man ungern ver⸗ schwinden saͤhe, aber der ganze Zustand des Landes ist nicht mehr ertraͤglich, und das Mittelalter muß auch in Indien der neuen Zeit Platz machen, welche Straßen und Kanaͤle, Sicherheit des Eigenthums und der Industrie anstatt der Bergschloͤsser und Streitigkeiten zwischen Clans erfordert. In Tandschore wird ebenfalls das Einschreiten der Englischen Regierung täglich noth⸗ wendiger; der Nabob regiert auf eine Art, welche Empoͤrungen hervorbringt, und scheint nicht ganz bei Sinnen zu seyn; er be⸗ legt z. B. die Hauptstraßen von Zeit zu Zeit mit Interdikt und zwingt die Leute, ihre Waaren auf großen Umwegen zu Markt zu bringen; er scheint den Schatz, der sich wäͤhrend seiner Min⸗ derjaͤhrigkeit angehaͤuft hatte, verschwendet zu haben, und dies ist immer die gefaͤhrliche Epoche im Leben eines Indischen Fuͤr⸗ sten, aber es ist nicht leicht zu sagen, wie diesem Zustande abzu⸗ 9 waͤre; diese halbmediatisirten, halbsouverainen Familien iind in einer durchaus falschen Lage.
Die Besetzung von Aden hat fuͤr Bombay die Vortheile, die man sich davon versprochen hat, nicht gehabt, und zum Theil ist die Administration daran Schuld. Sie kann freilich die Ara⸗ der nicht hindern, der Stadt die Communication mit Arabien abzuschneiden, aber man hatte gehofft, der Hafen werde ein Sta⸗ pelplatz fuͤr alle Läͤnder am Rothen Meer werden, und besonders dem Handel mit der Somali⸗Kuͤste und Abyssinien aufhelfen, aber man hat Einfuhrzoͤlle in dem Hafen angesetzt.
Der neue Radscha von Sattara, welcher wohl weiß, daß die Vertreibung seines Bruders und seine eigene Thronbesteigung in Indien und in England einen sehr schlimmen Eindruck gemacht
at, sucht sich durch Ausfuͤhrung einiger oͤffentlichen Werke in sseren Kredit zu setzen. Er hat alle Durchgangs⸗Zoͤlle abgeschafft,
baut Bruͤcken uͤber den Jena und den Krischna und hat die Aus⸗
fuͤhrung des großen Dammes von Mahablesswar angefangen.
1“¹“
Berlin, 4. Okt. Der hiesige Magistrat hat nachstehende oͤffentliche Bekanntmachung erlassen:
Es gereicht uns zur groͤßten Freude, der hiesigen Einwohner⸗ schaft, insbesondere den Corporationen, Innungen und Gewerken, wie allen Denen, welche zur Verherrlichung des schoͤnen Festes beigetragen haben, das unsere Stadt am 2Isten v. M. gefeiert hat, von der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 24sten v. M. Kenntniß zu geben, welche heut bei uns eingegangen ist, und durch welche Se. Majestaͤt der König, uͤber den an jenem Tage stattgehabten seierlichen Empfang Sich huldreichst und gnäͤdigst wie folgt auszusprechen geruht haben:
„Wenn Ich auch voraussetzen konnte, daß Mein seier⸗ licher Einzug in Berlin, wie er mit Liebe gewuͤnscht worden, so auch mit Liebe ausgefuͤhrt werden wuͤrde, so bin Ich doch uͤberrascht worden durch die sinnige Anordnung des Gan⸗ zen, die wuͤrdevolle Haltung und ruhige Ausfuͤhrung von allen Theilnehmern, insbesondere von den Gilden und In⸗ nungen, welche auf großartige Weise die Gegenstaͤnde ihrer Thaͤtigkeit sinnlich dargestellt und durch die Ordnung in ih⸗ ren Aufstellungen und Zuͤgen zugleich den achtbaren buͤrger⸗ lichen Sinn an den Tag gelegt hatten, welcher dem Ganzen
——öêVV—
faßt, ziemlich beschränkt; desto
den echten Stempel höͤlerer Bilbung gegeben hat. Dankbar verpflichtet bin Ich einen Jeden, der zu diesem schoͤnen Fest beigetragen hat, welches in Meinem Andenken fortleben wird. Sorgen Sie fuͤr die Wkanntmachung dieser Anerkennung. Sanssouci, den 24. September 1840. 1 An den Magistrat in Berlin. (gez.) Friedrich Wilhelm.“ Wir sind uͤberzeugt daß ein Jeder unsere Freude uͤber die uns begluͤckenden Aeußerungmn Sr. Majestaͤt des Koͤnigs theilen wird. Berlin, den 4. Oktober 1840. Ober⸗Buͤrgermeister, Buͤrgermeister und Rath hie⸗ siger Koͤniglichen Residenz.
Berlin, 4. Okt. Gestern wiederholten Ihre Koͤnigl. Ho⸗ heit die Frau Prinzessin von Preußen Höchstihren Besuch der typographischen AasteUung, so wie auch der Prinz und die Prinzessin Karl dieselbe mit Hoͤchstihrer Gegenwart beehrten.
Stettin, 2. Okt. Nachstehende Allerhöͤchste Kabinets⸗Ordre bringt der Ober⸗Praͤsident durch das heutige Stuͤck des Amts⸗ blatts zur oͤffentlichen Kennmiß:;
„Wenn auch die früheren Verhältnisse, in welchen Ich zur Pro⸗ vinz Pommern stand, in Bezug auf Vertrauen und Wohlwollen keiner Verstärkung bedurften und keiner Erhöhung fäbig waren, so habe Ich doch bei Meiner jetzigen Auwesenheit in Pommern so viel Beweise treuer Antänglichlent gefunden, daß Ich nicht umhin kann, Meine dankbare Anerkennung hiermit auszusprechen und Sie zu veranlassen, dieselbe zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Sansseuci, den 256. September 1840.
Friedrich Wilhelm.
An den Ober⸗Präsidenten von Bonin zu Stettin.“”) 88 g
EE“
Der Schlesischen Zeitung wird aus Kamenz (bei Frankenstein) geschrieben: „Der Bau des hiesigen neuen Schlosses, das bekanntlich auf einem Felsen⸗Plateau oͤstlich von der Kirche und den ehemaligen Stiftsgebaͤuden, nach Schinkel's Plane, auf⸗ gefuͤhrt wird, ist bereits ziemlich weit vorgeruͤckt. Der Grund u den, die obere Flaͤche einschließenden Umfassungsmauern ist fast ringsum bis zur Erdhoͤhe des Hofes gelegt, und die Ring⸗ mauer der Westseite nebst ihren beiden gothischen Thuͤrmen fast vollendet. Das Schloß selbst, das immitten des Hofes im laͤnglichen Viereck aufsteigt, wird im idealisirten mittelalterlichen Baustile aufge⸗ fuͤhrtund erinnert in mancher Hinsicht an das Schloß zu Marienburg in Preußen. Die Verhaͤltnisse des Ganzen sind wahrhaft groß⸗ artig zu nennen: an den vier Ecken steigen gewaltige runde Thuͤrme auf; der innere Hof ist rings von gothischen Bogengangen eingefaßt. Das Baumaterial ist das Gestein des Felsens, bloß die Zwischen⸗ mauern so wie die Fenster⸗Einfassungen und Thuͤrbogen sind von Zie⸗ geln. Das Erdgeschoß ist ringsum fast vollendet, an der West⸗ seite steht auch schon ein Theil der daruͤber befindlichen Halbge⸗ schosse (Entresols), das Hauptgeschoß des Schlosses aber ist noch auf keiner Seite angefangen. Die Gemaͤcher des unteren Ge⸗ schosses und der Entresols werden gewoͤlbt, und zwar so, daß die Woͤlbung stets auf einem steinernen Mittelpfeiler ruht. Der Eindruck, den das Ganze einst nach seiner Vollendung machen wird, läͤßt sich schon jetzt mit Sicherheit berechnen. Was aber diesem Bauwerk einst einen seltenen Vorzug vor vielen anderen der Art verleihen wird, ist seine unvergleichlich schoͤne Lage in einer der reizendsten Gegenden unserer Provinz. Gegen Osten hin wird die Aussicht von der Hoͤhe durch den nahen Park, der sich in weiter Ausdehnung hinzieht und mehrere Waldhuͤgel um⸗ errlicher aber entfaltet sie sich nach Suͤden und Westen, wo die mit Staͤdten, Kirchdoͤrfern und Schloͤssern reich geschmuͤckte Landschaft im Hintergrunde von den blauen Gipfeln des Altvater⸗, Schnerw und Eulengebirges am⸗ phitheatralisch eingeschlossen wird. Moͤchte recht bald ein Grund⸗ riß und Aufriß dieses ganzes Baues, der einst unter den artigsten Denkmaͤlern der Architektur in Deutschland eine ruͤhm⸗ liche Stelle einnehmen wird, von sachkundiger Hand entworfen und ausgefuͤhrt, den Freunden der Kunst die Ansicht und Ueber⸗ sicht dieser genialen Schoͤpfung in allen ihren Theilen deutlich veranschaulichen.“
Koöoͤln, 1. Okt. Gestern Abends um 7 Uhr traf Se. Ma⸗ jestaäͤt der Koͤnig von Wuͤrttemberg, unter dem Namen eines Gra⸗ fen von Teck, aus dem Haag kommend, hier ein, und setzten diesen Morgen um 5 Uhr seine Reise uͤber Frankfurt nach Stutt⸗ gart weiter fort.
Wissenschaft, Kunst und Literatur.
ZBerlin. In der Sitzung der geographischen Gesellschaft
am 3. Oktober sprach Herr Zeune über den diesjährigen Dünen⸗Durch⸗ bruch der Weichsel bei Danzig nach eigener Anschauung. Herr Wolff legte eine Zeichnung von den Verheerungen vor, welche die Versandun⸗ len der Dünen in der Nähe von Danzig in neueren Zeiten gemacht haben, und erläuterte sie nach den an Ort und Stelle eingezogenen Nach⸗ richten. Die Zeichnung wurde der Bibliothek der Gesel vaft als Ge⸗ schenk übergeben. Herr Dove sprach über die verheerenden Stürme
in der tropischen Zone, und gab für die dabei stattsindende Erscheinung eine neue Erklärung, indem er zugleich ihre Wirkungen darlegte. Herr Mahlmann theilte Beobachtungen mit, welche den Einfluß von Lo⸗ kal⸗Ursachen auf die Bestimmung der mittleren Temperatur darthun. Er las dann eine Fortsetzung seiner früheren Abhandlung über den Zuwachs unserer Kenntniß von Süd⸗Amerika in der neuesten Zeit, be⸗ onders nach Schomburgk’'s Reise⸗Nachrichten. Herr J. Lehmann prach über die Entdeckung des Antarktischen Welttheils Adelia durch Capitain Dumont dUrville und den Amerikanischen Lieutenant Wilkes. Als Geschenk des Herrn Verfassers wurde übergeben: H. von Natz⸗ mer, Geographie des Preußischen Staats, für die oberer Klassen der Realschulen und für junge Militairs. Erst erschienene geographische Neuigkeiten wurdeu zur Ansicht herumgegeben.
Dauer der Eifenbahn⸗Fahrten am 3. Oktober. Abgang Zeitdaner
von sdam. St. ’1 M.
Abgang von Berlin.
Zeitdauer
Um 6 ½ Uhr Morgens. 44 44
Mittags. 40
Um 8 Uhr Morgens .. 42 „ 11 Vormitt.... 42 z
2 Nachmitt.. 42 3 41 8 Nachmitt. 47
6 % Atbendo.... — au⸗ Abends .. 58 10 z 1ö 58 8 „ 5 56
Meteorologische Beobachtungen. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Ubt Beodachtung.
Cuftotud.-] 334,5˙˙Par. 233,51"‧par. 384,02„Par. + 7,9 ° R. +. 10,1° R. + 7,40 R. + 6,2 ° R. +. 7,5 ° R. + 6,0° R. 82 vCt. 79 v„Ct. 81 vCt. trübe. trübe. regnig. Wind. — W. WSEW 12SW. Wärmewechsel 4f 10,2 ° Wolkenzug.... WSW. — + 5,8 °. raoesnittel: 334,15 vVar + 850 R. + 6,09 R... 81 vEr. WSʒ.
1““
“ Amsterdam, 30. September.
Niederl. wirkl. Schuld 49. 5 % 4do. 95 ¾. Kanz-Bill. 21 1 . 5 % Span 191316. Passive. —. Ausg. —.
Ziusl. —. Preuss. Prüm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. Met. 101 ““ Autwerpen, 29. September- Neue Aul. 19 ¾¼. Hamburg, 2. Octobec. Bank-Act. 1655. Engl. Kusa. 105⁄½. Lon don, 29. September. Cous. 3 % 87 1. Belg. 97 ½. Neue Anl. 22 ¼. Pasaive 5 ⅛. Aung. Sch. 107 1. 2 ½ % Holl. 50 . 5 % 991 ⁄8. 5 % Port. 15. do. 3 % 21 ¾. Engl. Kuss. 1103. Bras. 78 ¼. Columb. 22 ⁄¾. Mez. 25. Peru 13. Chill 44. Paria, 29. September. % Kente ün cour. 106. 10. 3 % Kente fiun cour. 73. 15. 5 % Neapl. fin cour. 96. 75. 5 % Span. Kente 23 ¾. Passive 5 ⁄¾. 3 %
Port. 20 %.
1840. 3. Oktober.
Quellwärme 8,1 ° R. Flußwärme 11,00 R. Bodenwärme 12,7 °R. Ausdünstung 0,029“ Rh.
Dunftsatig ung Riederschlag 0,226“ Rh.
“
8
Zinsl. —.
Wien, 29. September.
5 % Met 10b ¾ 4 % 99 ¾. 3 % 78. 2 ½ % 54 ¼. 1 % —. Bank-Actien 160. Aul. de 1832 133. de 1839 117.
Koͤnigliche Schauspiele.
Montag, 5. Okt. Im Schauspielhause: Der Empfind⸗ liche, Lustspiel in 1 Akt, frei nach Picard, von C. Lebrun. Hierauf: Der PZPE16“ auf Helgoland, lebendes Bild in 2 Abth., von L. Schneider.
Dienstag, 6. Okt. Im Schauspielhause: Zum ersten male: Capitain Firnewald, Lustspiel in 4 Abth., vom Verfasser von Luͤge und Wahrheit. Hierauf: Der Verstorbene, Posse in 1 Akt, von Tenelli.
Mittwoch, 7. Okt. Im Opernhause: Zum erstenmale wie⸗ derholt: Der Bravo, große Oper in 3 Abth., mit Tanz, nach dem Italiaͤnischen des G. Rossi, von Gruͤnbaum. Musik von Mercadante.
Im Schauspielhause: Pour P'ouverture du théätre français, et la premiére représentation de l'abonnement: 1) La premiere repré- sentation de: La grand' mere, ou: Les trois amours, comédie nou- velle en 3 actes et en prose, par Scribe. 2) La reprise de: Re- naudin de Caen. vaudeville en 2 actes.
Die eingegangenen Meldungen um bestimmte Plaͤtze zu den Franzoͤsischen Vorstellungen sind möglichst beruͤcksichtigt worden, und wird ersucht, die Billets von Montag, den bten d. M., an, im Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreau abholen zu lassen.
Koönigsstaͤdtisches Theater.
Montag, 5. Okt. Historische Theaterschau von Erfindung der Buchdruckerkunst bis auf unsere Zeiten; bestehend in Stuͤcken und Scenen aus den Werken der Deutschen Dichter.
Dienstag, 6. Okt. Der Rattenfaͤnger von Hameln. Roman⸗ tischekomische Oper in 3 Akten. Musik vom Kapellm. Franz Glaͤser.
Berantwortlicher Redacteur Arnold.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Bekanntmachungen.
Auf Ansuchen der Frau Professorin Tillberg geb. Menz hieselbsi werden hiemit Alle und Jede, welche an den Nachlaß ihres am 2. Juni d. J. hieselbst ab intestato verstorbenen Sohnes, des Herrn Carl von Hagenow, aus Erbrecht oder aus irgend einem sonsti⸗
iin Oranienburg, zu haben:
un
Friedrich
Literarische Anze i geie Stuhrschen Buchhandl., auch durch A. Th. Gau Für Lesezirkel und Leihbibliotheken.
Bei E. S. Mittler (Stechbahn Nr. 3) ist zu haben: Erinnerungen aus einer Reise durch
das suͤdliche Deutschland, 8.
Worte eines Juden nach beendeter Landestrauer
Majestät den Hoehseligen König Wilhelm III.
gen Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen machen zu können vermeinen sollten, aufgefordert, solche in elnem der auf den 19. September, 3. und 17. Ok⸗ tober d. J. jedesmal Morgens um 10 Uhr angesetz⸗ ten Liquidationstermiue auf dem Rathhause hieselbst anzumelden und zu beglaubigen, oder zu gewärtigen,. daß alle diejenigen, welche diesem Aufruf —— Folge leisten, mit ihren etwanigen Ansprüchen und Forde⸗ rnagen nicht weiter werden gehört, sondern damit
Oesterreich, die Schweiz in das mittägliche Frankreich und nach Algier.
Von M. v. Haacke (Herzogl. Sachsen⸗Koburg⸗Go⸗ thaischem Kammerherrn und Regierungs⸗Rathe, Rit⸗ ter ꝛc.) Svo. geh. 1 Thlr. 15 sgr. (Auedlinburg: Basse.) Die wenigen Proben dieser Reise⸗Memoiren, welche
theilt hat, sind sehr belobend aufgenommen worden. (Unter Anderem veral. Wolfa. Menzel im Literatur⸗ blatte Nr. 130.) Hier erscheint nun, nach nochmaliger
durch die in termino den 31. Oktober d. J, Mor⸗
ens um 10 Uhr, zu erlassende Präklusivsentenz auf
umer werden abgewiesen und präͤkludirt werden. Datum Greifswald, den 27. August 1820. Bürgermeister und Rath hieselbst.
Dr. Billroth, Cons. dir.
—Sie bekannten Hamburger Dampfschiffe Leip⸗
Revision, das ganze Tagebhuch eines gebildeten Deut⸗ schen auf seiner Reise durch die oben genannten Län⸗ der. Freundlich reicht dieser Mentor uns die Hand und schildert uns auf eben so unparteiische und wahre, als interessante und belehrende Weise Alles, was er gesehen und vernommen, so daß von Allem und Je⸗ dem ein sehr anschaulich⸗lebendiges Bild sich uns ein⸗ prägt. Einzelne Abenteuer, Anekdoten und Charakter⸗
— 3 der Herr Verf. in einigen Zeitschriften früher mitge⸗
an seine christlichen Brüder gerichtet von Dr. J. A. Francçolm.
Ein Königswort des Hohen Verewigten endete der uden unsägliches Elend und rief sie zu bürgerlicher hätigkeit auf. Haben sie nach Erhaltung des Staats⸗ bürgerrechts durch ihr Benehmen bewiesen, daß sie das Heil erkannten, das ihnen widerfahren war, und welche ufnahme haben sie bei ihren christlichen Brüdern ge⸗- funden! Hierüber bestrebt sich der Herr Verfasser in vorstehender kleiner Schrift Rechenschaft zu geben.
Bei C. Hepmann in Berlin, Heilige Geiststraße 7, ist erschienen und in allen guten
zu haben:
Gesetz⸗ und Verfassungs⸗Kenntniß
Militair⸗Verpflichtung, Invalidenwesen; Unerlaubte Handlungen und Verbrechen. Siebente durchaus vermehrte und verbesserte Auflage. gr. 8vo. auf wei⸗ ßem Papier, sauber gedruckt und broschirt. 12 ¾ sgr.
Ein sehr fleißig ausgearbeiteter Leitfaden in Rechts⸗ Angelegenheiten, der in allen Fällen genauen Rath er⸗ theilen und Niemand im Stiche lassen wird. Daß in wenigen Jahren an 25000 Exemplare davon ab⸗ gesetzt wurden, dürfte wohl der beste Beweis von der Brauchbarkeit des Werkchens seyn und alle Empfeh⸗ lung überflüssig machen.
Seitdem die Thaten des Kaisers der Geschichte ver⸗ fallen sind, wird eine dritte, neu durchgesehene und vermehrte Auflage von
6 . . 87 — Napoleon's Feldzug in Sachsen im Jahre 1813 8 von eege O. Freiherrn von Odeleben, einem Augenzeugen in Napoleon’'s Hauptquartiere. Eine treue Skizze dieses Krieges, des Französischen Kaisers und seiner Umgebungen hoffentlich willkommen seyn. Das Buch ist so eben mit einem Plane von Dresden mit den damaligen
uchhandlungen
zis, Hamburg und der Englische Courier fah⸗ ten bis zum Schluß der Schifffahrt von h, Sonnabend und Sonntag; . 27. . nach Magdeburg jeden Dien⸗ stag, Mittwoch und Sonnabend. Comptoir in Magdeburg, neue Fischeruferstr. Nr. 1. . „ Hamsburg, alter Wandrahm Nr. 58. V Hdie directlion. so
werden dürfen.
Reise⸗Erinnerungen Lese
8
Im Verlage von G. P. Aderholz in Breslau ist eben erschltenen und zu Berlin un) Potsdam in der sen, Bürgerstand und Städteordnung, Bauernstand,
züge tragen sehr dazu bei, den Leser auf angenehme Magdeburg nach Hamburg jeden Mitt⸗ Weise zu fesseln und zu unterhalten; weshalb diese zirkeln mit Recht empfohlen
für den Staatsbürger jeden Standes. Vom Eigenthum, dessen Beschräntungen und dessen Er⸗ werbung durch Erbschaften, Verträge ꝛc. Von der Ehe und den Rechts⸗Verhältnissen der Eheleute in Bezug auf Vermögen, Familien⸗Angelegenheiten, Scheidung
ꝛc. Verhältniß zwischen Aeltern und Kindern. Von außerehelichen Kindern, Vormundschaften, Gesindewe⸗
eldbefestigungen erschienen und in allen Buchhand⸗ ungen zu Potsdam, Frankfurt a. d. O., Stettin, Neu⸗ Rupvin, Stargard bei Ferd. Müller, Cüstrin in der Enslinschen Buchhandlung (Ferd. Müller), Berlin ebendaselbst, Breite Str. 23, und den übrigen dortigen Buchhandlungen, broschirt für 1 Thlr. 22 ½ sgr. zu bekommen. Arnoldische Buchhandlung in Dresden u. Leipzig⸗
Berlin, Dienstag den 6iem
8
Nußl. n. ol. Wilna. Verurtheilung des Fürs en
Frankr. Pairshof. (Zeugen⸗Verhör) — Prna „Journ. des 397 gegen die „Times“. — Plane der Partei Espartero's. —
Gronbr. u. Irl. London. Kabinets⸗Rath. — Verschiedene Stel⸗ lung der Torpblätter in der orient. Frage. — 88 Sol⸗ man Pascha. — Parteiungen bei der Lord⸗Mavors⸗Wahl. — Hän⸗ del des Oberst⸗Lieut. Cirdigan. — Capitain Hindmarsh wird Vice⸗
öI bhn AEne. bert- ph — ederl. Amsterdam. Niederl. Blätter berichten, de öni zu Gunsten des Prinzen von Oranien auf den rööeee.
DPzursche Bundeeit. Nürnberg. Eisenb. — Altenburg. Mini⸗
sterium. — Frankf. Korrespondenz.
Lvan. Valencia. Erklärung des Apuntamiento's.
Vort. Verfügung über die aufrührer. Truppen. — Annahme der Gesetz⸗Entwürfe geg. die Freiheit der Presse und der Personen. — Bestimm. wegen auswärtiger Schuldforderungen.
Turkei. Konst. Der Sultan ernennt einen Aegvpten. — Von der Türk. Gränze. Schritt.
Aeg. Berichte Englischer Blätter.
Versien. Teberan. Kriegerische und aufrührerische Bewezungen.
Brasilien. Civilliste u. Staats⸗Rath. I
Rekrolog des Wirkl. Geheimen Oder⸗Regierungs⸗Raths Bethe.
Amt!. Nache.
Bedenken über diesen
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. 8
Da Ich aus Ihrem Bericht vom 28sten v. M. ersehen habe, daß durch ein Mizverstaͤndniß nur das Propositions⸗Dekret vom 21. Juli d. J. und der Landtags⸗Abschied an die Stänhe der Provinz Preußen vom 9ten v. M. zum Druck befoͤrdert worden sind, so veranlasse Ich Sie hierdurch, die vollstandigen Verhand⸗ lungen und namenilich die Denkschrift der Preußischen Staͤnde, auf welche die Entscheidung uͤber die Verfassungsfrage in dem Landtags⸗Abschiede erganzen ist, zu veroͤffentlichen, um jeder irri⸗ gen Ansicht entgegenzutreten, als ob Ich durch den Landtags⸗Ab⸗ schied oder durch die Anerkennung, welche Ich in demselben und mündlich den treuen Gesinnungen der Stände habe wiederfahren lassen, Meine Zustimmung zu dem in der Denkschrift enthaltenen Antrage auf Entwickelung der Landesverfassung im Sinne der Verordnung vom 22. Mai 1815 ausgesprochen haͤtte. Sanssouci, den 4. Oktober 1840. Friedrich Wilhelm.
An den Staats⸗Minister von Rochow.
Auf den Grund vorstehender Allerhochster Kabinets⸗Ordre vom Aten d. M. werden die darin gedachten Verhandlungen hier⸗
durch vollstaͤndig veroͤffentlicht:
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden Koͤnig von reußen ꝛc. entbieten Unsern getreuen Staͤnden des Koͤnigreichs reußen Unsern gnädigsten Gruß.
Nachdem Wir dieselben in Gemaͤßheit des bei fruͤheren Landes⸗Huldigungen althergebrachten Herkommens auch diesmal, wo Wir die Huldigung der getreuen Staͤnde und Unterthanen des Koͤnigreichs Preußen am 10. September d. J. zu Koͤnigs⸗ berg einzunehmen beschlossen, zu einem Landtage einberufen ha⸗ ben, lassen Wir an Dieselben hierdurch die gnaͤdigste Aufforderung ergehen, daruͤber zu berathen:
1) ob und welche Bestaͤtigung etwa noch bestehender Privilegien in Antrag zu bringen, und ö
2) ob dieselben nach altem Rechte 12 Mitglieder der Ostpreußi⸗ schen Ritterschaft zur Vertretung eines Herrenstandes bei der Huldigung zu erwaͤhlen gesonnen seyen.
Ihre Beschluͤsse und etwanigen Antraͤge haben die getreuen Stände in verfassungsmaͤßiger Weise durch Unsern Landtags⸗ Kommissarius an Uns gelangen zu lassen. Nachdem aber die Schließung des Landtags erfolgt seyn wird, wollen Wir gnaͤdigst erwarten, daß Dieselben in Koͤnigsberg verbleiben und am 10. September d. J. fuͤr Ihre Person und aus eigenem Rechte Uns Ihre unterthaͤnige Huldigung ableisten.
Inmittelst verbleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.
Gegeben Berlin, am 21. Juli 1840.
Friedrich Wilh elm. An die zum A“ in Koͤnigsberg zu versammelnden
taͤnde des Koͤnigreichs Preußen.
Allerdurchlauchtigster Großmaͤchtigster Koͤnilg, Allergnaͤdigster Koͤnig und Herr!
Ein altes Herkommen berechtigte die Stände von Ostpreu⸗ ßen, ihrem angestammten Landesherrn bei der Erbhuldigung eine Gabe darbringen zu duͤrfen. Jene Staͤnde sind inzwischen durch die von des Hoͤchstseligen Koͤnigs Majestät uns huldreichst ver⸗ liehene provinzialstaͤndische Verfassung aufgehoben worden, und
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es ist die erste Pitte, welche wir zu den Fuͤßen des von Ew.
Koͤniglichen Masestaͤt nach Gottes Rathschlusse eingenommenen Thrones niederzulegen wagen, daß Allerhoͤchstdieselben huldreichst geruhen moͤgen, jenes alte Ehrenrecht fuͤr die gesammte Provinz Preußen sortbestehen zu lassen.
Wenngleich die gaͤnzlich veraͤnderten Umstoͤnde jenem Dona⸗ tiv seine urspruͤngliche reale Bedeutung genommen haben, so hat dasselbe als Symbol der Liebe und des Vertrauens, welche das Valk der Preunen unaufloͤslich mit seinen Regenten verbinden, einen um so hoͤheren moralischen Werth. Es ist der Ehrenwein, mit dem ein begeistertes Volk seinen geliebten Landesherrn will⸗ kommen heißt, und den wir jetzt mit hingebendem Herzen einem Fuͤrsten darbringen, der alle Tugenden seines edlen Stammes in
„ neuen Pascha von
sich vereinigt.
Als erhebendste Frucht des durch Ew Koͤnigl. Majestaͤt glor⸗ reiche Vorfahren durch Jahrhunderte auf Intelligenz und Ge⸗ sittung gerichteten Strebens — waltet in unserem Vaterlande zwischen dem Volke und seinen erhabenen Regenten ein durch eine Reihe von Generationen bestehendes und durch alle Wechsel⸗ faͤlle einer ereignißreichen Geschichte treu bewaͤhrtes unerschuͤtter⸗ liches Vertrauen. Darum sind aber die Wahrzeichen dieses Ver⸗ trauens von unschaͤtzbarem Werthe, und indem wir es wagen, als ein solches das altherkoͤmmliche Ehren⸗Geschenk von 100,000 Fl. Ew. Koͤnigl. Mafestaͤt ehrfurchtsvoll darzubieten, bitten wir, daß Allerhoͤchstdieselben diese kleine, aber bedeutungsreiche Gabe huld⸗ reichst anzunehmen geruhen moͤgen.
Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht 58 . Ew. Koͤniglichen Majestaͤt allerunterthaͤnigst treugehorsamste die Provinzial⸗Stände des Koͤntgreichs Preußen. Koͤnigsberg, den 7. September 1840. (Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster Großmaͤchtigster Koͤnig! Allergnaͤdigster Koͤnig und Herr!
Ew. Koͤniglichen Majestaͤt uͤberreichen die unterzeichneten
Stände in Folge des an sie erlassenen huldreichen Immediat⸗ Befehls, gegeben Berlin den 21. Juli 1840, anliegend eine
Denkschrift uͤber die Allerhoͤchste Anfrage, ob sie nach altem
Rechte zwoͤlf Mitglieder der Ostpreußischen Ritterschaft zur Ver⸗ tretung eines Herrenstandes bei der Huldizung zu erwaͤhlen ge⸗ sonnen seyen, tiefgehorsamst und ersterben ehrfurchtsvoll “ Ew. Koͤniglichen Majestäaͤt .“ allerunterthaͤnigst treugehorsamste die Provinzial⸗Staͤnde des Koͤnigreichs Preußen. den 27. September 1840. (Unterschriften.)
Denkschrift in 829 der Allerhoͤchsten Aufforderung d. d. Berlin den 21. Juslt 1840 ad 2 zu erklären, ob die Stände des Koͤnigreichs nach altem Rechte, zwoͤlf Mitglieder der Ostpreußt⸗ chen Ritterschaft zur Vertretung eines Herrenstandes bei der
Königsberg,
Suldiguas zu erwäͤhlen gesonnen sind.
In der Vorzeit hatten unter den Preußischen Staͤnden ein⸗ elne, durch dem Deutschen Orden geleistete Dienste und durch Reichthum ausgezeichnete Familien, wenn auch nicht staatsrecht⸗ lich, doch faktisch gegen die Ritterschaft und den Adel, ein erheb⸗ liches Uebergewicht erlangt, und einen sogenannten F. ⸗ gebildet. Späaͤter waren es Beamte aus der Mitte der Staͤnde ernannt, jenem obersten Stande hinzugetreten, und machten hald die Majoritaͤt desselben aus. Das unbestimmte und schwankende Verhäͤltniß der ständischen Elemente harte im Laufe der Zeit mancherlei Zwiespalt und Streitigkeiten zur Folge, in welchen bald die Regierung, bald der Herrenstand oder die Rit⸗ terschaft und der Adel sich in ihren Rechten gekurzt glaubten. Als in Folge der Zeiten die Rechte der Preußischen Staͤnde nicht mehr die fruͤhere Geltung erhielten, wurde der erste Oberstand durch den Landesherrn ernannt, und wenn derselbe fruͤher vielleicht die Bestimmung hatte, ein Gegengewicht gegen die andern Stände
zu bilden; so fungirte er später meistens nur als ein altherge⸗ 1
brachtes Attribut der Erbhuldigungen.
Die unterzeichneten Stände des Koͤnigreichs Preußen koͤnnen zwar in der Allerhoͤchsten Proposition d. d. Berlin den 21. Juli 1840 nur die huldreiche Intention ihres treugeliebten Landesherrn,
ein hergebrachtes Recht nicht unbeachtet zu lassen, dankbar erken⸗
nen. Sie sind aber des allerunterthaͤnigsten Dafuͤrhaltens, daß n 8 aͤt wir versichert, daß Allerhoͤchstdieselben nicht anstehen wollen, das
nach der zeitgemaͤßen Gestaltung aller staͤndischen Verhaͤltnisse unter der glorreichen Regierung des hochseligen Koͤnigs Majestaͤt
die Beibehaltung einer ihrem Wesen nach dahingeschwundenen
2 5
Institution der Einheit der gegenwaͤrtigen Landes⸗Vertretung und
der Unmittelbarkeit, in welcher die gesammten Staͤnde nunmehr
vor den Thron ihres angestammten Landesherrn treten duͤrfen, Eintrag thun koͤnnte. Wenn schon lange die Elemente zu fehlenschienen, welche durch eine Herrenstube repraͤsentirt werden sollten, und die Unklar⸗ heit dieser Verhaͤltnisse Preußens Staͤnde lange schon und oft in Hader verwickelte; wenn man in neuerer Zeit, z. B. auf den Landtagen von 1808 und 1809 auch schon ganz davon abgegangen war, so duͤrfte gegenwaͤrtig nach den Reformen der Jahre 1810 bis 1823 eine staatsrechtliche Grundlage vollends mangeln. Ferner ist nicht zu verkennen, daß bei einer etwanigen Aufrechthaltung eines al⸗ ten Vorrechtes fuͤr Ostpreußen, so scheinbar es auch seyn mag, die Landestheile Ermeland und Westpreußen, welche dem Pro⸗ vinzial⸗Verbande mittlerweile . e sind, und die Preußi⸗ schen Landtage beschicken, sich fuͤr benachtheiligt halten duͤrften. Da endlich diesen Bedenken keinerlei wesentliche Vortheile oder Ruͤcksichten der Gerechtigkeit das Gegengewicht halten, uͤberdies einer weiteren Entwickelung der staͤndischen Vertretung durch die Bestimmungen des Allerhoͤchsten Statuts vom 1. Juli 1823 vor⸗ gesehen ist; so erlauben die unterzeichneten Staͤnde sich das aller⸗ unterthaͤnigste Gesuch:
Se. Majestaͤt der Koͤnig wollte ihnen die hergebrachte Wahl von Repraͤsentanten eines Herrenstandes fuͤr den Erbhuldigungs⸗ Akt huldreichst zu erlassen geruhen. — Die Provinzial⸗Staͤnde des Koͤnigreichs Preußen.
8 (Unterschriften.)
Koͤnigsberg, den 7. September 1840.
Allerdurchlauchtigster Großmäͤchtigster Koͤnig!
Alllergnaͤdigster Koͤnig und Herr!
Ew. Koͤnigl. Majestaͤt haben in landesvaͤterlicher Huld uns treugehorsamst unterzeichneten, zum Landtage zusammenberufenen Staͤnde die Berathung daruͤber zu gestatten geruht, „ob und welche Bestaͤtigung etwa noch bestehender Privilegien wir in Antrag bringen zu koͤnnen glauben.“
Mit ehrfurchtsvollem Danke Allerhoͤchstdero Hohen Koͤnig⸗ lichen Sinn, welcher jede wohlerworbene Gerechtsame anerkannt wissen und erhalten will, so wie die tiefe Bedeutung der uns er⸗ theilten Erlaubniß wohl erkennend, glauben wir derselben nicht wuͤrdiger entsprechen zu koͤnnen, als wenn wir nur derjenigen dem ganzen L angehoͤrigen Privilegien und Rechte heute geden⸗
Oktober
ken, welche durch die hohe Weisheit und das edle Vertrauen Koͤniglich gesinnter Herrscher verliehen und erhalten, durch die unerschuͤtterliche Treue des Preußischen Volks in aller Vergan-⸗ genheit bewaͤhrt, der Gegenwart und Zukunft desselben wesentlich
und lebendig angehoͤren.
In dem ehrfurchtsvollen und festen Vertrauen, daß Ew. Koͤnigl. Majestaͤt weise und landesväterliche, durch das Allerhöchste Convocations⸗Patent vom 17. Juli c. ausgesprochene Absicht nicht nur dahin geht, dem Beispiele glorreicher Ahnen gemäaͤß, bei der bevorstehenden Erbhuldigung die Assecuration der Privi⸗ legien, Freiheiten und Gerechtsamen des Landes verfassungsmaͤßig zu vollziehen, sondern auch in bestimmten Koͤnialichen . und dem fortschreitenden Beduͤrfniß der Zeit gemaͤß kundzugeben, welche Rechte und Privilegien als dem Lande vorzugeweise theuer durch Ew. Koͤnigl. Majestaͤt landesfuͤrstliche Huld die Weihe neuer Bestätigung empfangen sollen, bitten wir so treugehorsamst als tiefunterthaͤnigst, in diese Allergnädigst zu vollziehende Versiche⸗ rung aufnehmen zu wollen:
Erstens: das alte Recht der Staͤnde des Koͤnigreichs Preußen
8 vor jeder durch Gottes Rathschluß eintretenden Erbhuldi⸗
gung in einem Landtage verfassungsmäßig zusammentreten
und dem Throne mit den Bitten und Wuͤnschen des Lan⸗ ddes nahen zu duͤrfen.
Daß Ew. Koͤnigl. Majestaͤt, nachdem durch die Weisheit Allerhoͤchstdero nunmehr in Gott ruhenden Koͤnigl. Herrn Va⸗ ters die staͤndische Vereinigung Westpreustens mit Alt⸗Ostpreußen erfolgt ist, das erwaͤhnte dem Lande so theure Recht dem ganzen, zu einem provinzialstaͤndischen Verbande vereinigten Koͤnigreich Preußen Allergnaͤdigst belassen wollen, glauben wir um so mehr in tiefster Unterthaͤnigkeit voraussetzen zu muͤssen, als Ew. Koͤnigl. Majestaͤt schon gegenwaͤrtig den diesfaͤlligen Wuͤnschen des Landes entgegen gekommen sind.
Zweitens: Die Anfrechthaltung und Vollendung der im lan⸗ desfuͤrstlichen Vertrauen durch die hohe Weisheit Aller⸗ * hoͤchstdero erhabenen Herrn Vaters Majestaͤt neu gagruͤn⸗ ddeten verfassungsmaͤßigen Vertretung des Landes. 124 In unserer Mitte erwog und beschloß Köoönig Friedrich Wil⸗ helm der Dritte unvergeßlichen Andenkens, jene erleuchtete und gesegnete Gesetzgebung, welche weder das Alte mißachtend noch das Neue mißkennend, und wahrem, menschlichem, christlichem Fortschritte huldigend, Seinen Namen den fernsten Zeiträumen glorreich uͤberliefern wird. Diese Gesetzgebung lehrte uns, aus⸗ schtleßlichen Vorrechten zum Wohle gemeinsamen Rechtes entsa⸗ gen, und so auch auf die in hemmenden Schranken veralteter ormen sich schwer bewegende Vertretung einzelner und bevor⸗ rechteter Staͤnde verzichten, um mit Dank und Freude eine Ver⸗ tretung des gesammten Landes und Volkes zu empfangen.
Dem Geiste dieser Gesetzgebung gehoͤren die wahrhaft Koͤ⸗
niglichen Worte an, mit welchen der schwer geprufte und herrlich
bewäͤhrte Monarch durch die Allerhoͤchste Verordnung vom 22. Mai 4
1815, dem Preußischen Volke ein Pfand unverbruüͤchlichen Ver⸗ trauens gegeben und bestimmt hat, daß eine gemeinsame Vertre⸗ tung des Landes nach Provinzial⸗Staͤnden und Landes⸗Repraͤsen⸗ tanten gebildet werden soll. Seiner Fuͤrstlichen Verheißung, wie immer, getreu, hat des Volks unvergeßlicher Vater und Freund das Werk begonnen und seinem Koͤniglichen Nachfolger, in welchem die treuste Liebe und die inniäasten Wuͤnsche des Landes sich begegnen, die Vollendung uͤberlassen. Von Ew. Koͤnigl. Maäjestaͤt reicher Huld und Gnade sind
fortdauernde Bestehen der Provinzialstände, und in den Wegen des Vaters wandelnd, die verheißene Bildung einer Versamm⸗ lung von Landes⸗Repraͤsentanten Ihrem getreven Volke Allergnaä⸗ digst zuzusichern, dadurch aber, nach den Worten des zu seinen Vaͤtern glorreich versammelten Helden⸗Koͤnigs, „dem Volke ein Pfand Koͤniglichen Vertrauens zu geben, und der Nachkommenschaft die Grundsaͤtze zu uͤberliefern, nach wel⸗ chen Preußens Koͤnigshaus die Regierung des Reichs mit ernstlicher Vorsorge fuͤr das Gluͤck Seiner Unterthanen ge⸗ fuͤhrt hat.“
Allergnaͤdigster Koͤnig, inniggeliebter, theurer Koͤnig und
Er einfach und wahr getreuen Herzens und fern von jeder belbstsucht, wie es dem Preußen wohlansteht und geziemt, haben wir Ew. Koͤniglichen Majestaͤt die Wuͤnsche des Landes Aller⸗ hoͤchstdero hohem Befehle gemaͤß treugehorsamst vorgetragen.
Wir bitten einmuͤthig Gott, der die Herzen der Koͤnige lenkt, daß nach seinem gnaͤdigen Willen Ew. Koͤniglichen Maje⸗ staͤt unsere Bitten huldreich gewaͤhren und den bis zu unseren fernsten Marken toͤnenden Jubelruf des Landes mit dem schoͤn⸗ sten Gruße Koͤniglicher Gnade und Koͤniglichen Vertrauens huld.. reich erwiedern wollen. “
Ew. Koͤniglichen Majestat 8 allerunterthaͤnigst treugehorsamst B die Staͤnde des Koͤnigreichs Preußen.
Koͤnigsberg, den 7. Septbr. 1840. (Unterschriften.)
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc. ꝛc. entbieten Unsern zum Provinzial⸗Landtage dermalen versammelten n Staͤnden Unsers Koͤnigsreichs Preußen Unsern gnaͤdigen ruß!
— Wir haben die drei von den getreuen Ständen Uns uüber⸗ reichten Denkschriften entgegengenommen, und ertheilen ihnen darauf aum Bescheid:
I. Das Uns dargebotene Donativ von 100,000 Fl., dessen Antrag die getreuen Staͤnde als ein Ehrenrecht bezeichnen, nehmen Wir, unter gnaͤdiger Anerkennung der Gesinnun⸗ gen, mit welchen es geboten wird, gern an. Wir wollen,
daß es, wie mit einer gleichen Gabe Unser in Gott ru
sender Herr Vater gethan, zum Besten der Provinz, und zwar zur Begruͤndung einer milden Sriftug verwender erde, uͤber welche Wir Uns die naͤhere Bestimmung vo
behalten.