1840 / 286 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ter hierdurch verge aben, sich in dem zur Klagebeant⸗ rvortung und Instructjon der Sache auf den 1† Frorrk8il Vormitt. 10 Uhr 1, un serm Gerichtss kate anderaumten Termine per⸗ nlich oder durch einen zulässigen Bevellmächtigten u melden und auf die Klage einzulassen widrigen⸗ fals die Augabe der Klägerin als erwiesen betrachter und danach erkannt werden wird. MLsedura. den 29. Semtember 1840. —Keuigl. Preuß. Land⸗ und Stadgericht.

3 Suhhastations⸗Patent. Das in der Gerichtsstraße gelegene Vol. 1., No. 181. Prpethekenduchs verzeichuete, zur erbschaftlichen Ligusdations Prozeßmasse des den 16. April 1837 ver. tordenen hiesigen Gastwirths Wuühelm Theeder Hein. iich Brandes gehörige Haus, wozu ein Keil? jesen gebort, welches zufolge der nebst dem Hvpothekenscheine n der Registratur eirzusehenden Tare auf 11,782 Thlr. 25 sgr. 7 pf. abgeschätzt worden, soll am 1 4. Rovember ce. or dem Ober⸗Landesgerichts⸗Assesser Henzschel sub⸗ astirt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger: 1) der vormalige Karthansbächter Friedrich Meritz; 2) die Erben des verstorbenen Rentter Christ. Kosser;

) die Erben des versterbenen Knopfmachermeisters

Lindner werden hiezu vorgeladen.

Frankfurt a. d. O., den 16. April 1840.

Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Ediktal⸗Citation. Der Schauspieler Gerhardi zu Egeln, welcher sich! seit dem Jahre 1811 von dort entfernte und seit je⸗ ner Zeit Feine Nachricht von sich gegehen hat, inglei⸗ chen die von ihm nachgelassenen unbekannten Erben und Erbuehmer, werden hierdurch öffentlich vorgela⸗ den, sich binnen 9 Monaten, spätestens im Termin . den 19. Mai 1821, Vormiitags 10 Uhr, vor dem Herrn Assessor von Dresko an biesiger Ge⸗ ichtsstelle entweder schriftlich oder durch Bevollmäch⸗ tigte, wozu ihnen die hiesigen Justiz⸗Kommissarien Jungwirih und Büsching vorgeschlagen werden, zu

melden und weiterer Anweisung, beim Ausbleiben daß auf Antrag des Provokan⸗ ten in vontumaclam gegen sie verfahren, auf ihre Todeserklärung erkannt und den sich legitimirenden]

aber zu gewärtigen,

Erben ihr Vermögen zugesprochen und ausgeantwor⸗ tet werden wird. Wanzleben, den 16. Juni 1840. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadiggericht.

Nothwendiger Wiesenverkauf. Landgericht Wittenberg. Auf Antrag der Erben des Müllers Jobaynn Fried⸗ rich Schmidt von Griebe sollen 12 Morgen Wiese, in der Straube, Apollensdorf gegenüber, auf dem linken Elbuser gelegen und im Hvpothekenbuche der Straube unter Nr. 26 eingetragen, abgeschätzt auf 6300 Thlr. zufolge der nedst Hvpothekenschein

ben zugesprochen und ausgehändigt werden wird.

2

3 Z1“ UiIlr 1251ee2 1g c) des Johann Gottfried Albrecht in Schnau⸗ der⸗Prebnitz; 1hih) des Jobaun Albrecht in Langenberg: 3) der Johanne Susanne, verehelichten Herling, ge⸗ bornen Vollwerth, in Mersebhurg, von denen die unter 1 und 3 genannten Personen Kinder, die unter 2 genaunten aber Enkel der Rosina Herling, verebelichten Vollwerth, einer Vaters⸗Schwester des Erblassers, sind, 8 verden alte diejentaen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht auf die noch erbefreien des in Rede stehenden Nachlasses zu haben vermeinen, aufgefordert, sich binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf den 1. Dezember d. J., Vorm. um 11 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Beer in unserem 15 Zimmer angesetzten Termine zu melden und ihr Erbrecht gehörig nachzuweisen. Bei ihrem Aus⸗ bleiben werden die vorgenannten Ertrahenten dieser Vorladung für die alleinigen rechtmäßigen Erben an⸗ genommen und wird ihnen als solchen der gedachte Nachlaß zur freien Disposttion verabfolgt werden, auch der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispesitionen derselben anznerkennen und zu überneh⸗ men schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung nech Ersatz der erhobenen Nutzungen s fordern berechtigt, sondern lediglich mit den, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden ist, sich zu begnügen verbunden seyn. Breslan, den 14. Juli 1870. Königl. Staͤdtgericht II. Abtheilung.

1.“ 8

Ediktal⸗ECitation.

L.

Der hierselbst am 12 September 1764 geborne Rasch⸗ macher Johann Christian Köberich, von dessen Leben und Aufenthalt seit dem Jahre 1811 keine Nachricht eingegangen ist, so wie dessen unbekannte Erben und Erbnehmer, werden hierdurch aufgefordert, binnen neun Monaten, spätestens aber in dem auf

den 3. Juni 1811, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Permine, sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den bekannten Er⸗

Treuenbrietzen, den 20. Angust 1840. Koönigl. Stadtgericht. 8 Maske.

Bekanntmachung.

Im hiesigen Stadtaerichts⸗Depositorio besinden sich folgende Testamente, seit deren geschehener Niederlegung über 56 Jahre verflossen sind:

1) Testament der verchelichten Machert, Dorothea grbornen Lehmann, vom 20. Juli 1748; 2) Teste⸗ ment des Bürgers und Ackermannes Michael Brauer vom 25. September 1751; 3) Testament des Bär⸗ gers und Ackermannes Samuel Grieß vom 17. Au⸗ gust 1700; 4) Lestament der verehelichten Raschke, Elisaberh gebernen Ehlinger, vom 15. Juni 1761; 5) Testament der Witwe Raschke, Marie gebornen Schulze, vom 18. Januar 1763; 6) Testament der ver⸗ ehelichten Prediger Melin, Chyistiane Dorothee ge⸗

und Bedingungen in unserer Registratur einzuseben⸗

bornen Sturm (Thurmrvom 9. Aoril 1765; 7) Te

den Tare, vor unserm Deputirten, dem Herrn Kreis⸗ Justtzrath Securius,

den 29. Jannar 181, Vorm. 11 Uhr, an Landgerichfsstelle hier in fünf verschiedenen Ab⸗ tbeilungen, als Morgen und 1 à 2 Morgen,

nothwend igerweise verkauft werden.

1“ Nothwendiger Verkauf. ““ Stadtgericht zu Berlin, den 21. Mirz 1840. Das in der Elisabeihstraße Nr. 13 und 14 an der Ecke der Kleinen Frankfurter Straße belegene, vor dem Cersschen Grundstück abgezweigte, dem l)octo Georg Leopold Ludwig Kufahl gehörige Grundstüc tarirt zu 5983 Thlir. 17 sgr. 3 pr.. oll am 24. November 1840, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tarc und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden unter der Verwarnung der Präklusion vorgeladen. .

Nothwendiger Verkauft.

tadtgericht zu Berlin, den 22. März 1840.

Das in der Köpnicker Straße Nr. 87 belegene Grund⸗

stück des 4,—2 Johann Christian Runge, taxirt u 16,263 Thlr. 28 sgar, soll theilungshalber b

am 25. November 1840, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und

Hvpothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden unter

Verwarunng der Präklusion zugleich vorgeladen.

der 2

*

MNpothwendiger Verkauft. Stadtgericht zu Berlin, den 31. März 1840.

Das in der Kaiserstraße Nr. 43 belegene Grundstück 10,350 Thlr.

des Destillateurs Thieme, taxirt 23 sgr. 3 pf., sell

am 27. November 1840, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Hopethekenschein sind in der Registratur einzusehen.

zu

8. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 309. März 1840. Das in der Mauerstraße Nr. 50 belegene Grund stück des Oberst⸗Lieutenants von Stüaradt, taxir zu 13,205 Thlr. 8 sgr. 6 pf., soll 3 am 20. November d. N., Vorm. 11 Uhr an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der seinem jetzigen Anfentyalte nach unbekannt

Gläubiger, Rentier Johann Götze, wird hierdurch

öffentlich vorgeladen.

UEvdiktal⸗Citation.

Auf den Antrag der nachgenannten Erben des aue Bauske in Kuriand gebürtigen, am à. September 1837 hierselbst ehne Hinterkassung eines Testaments verstor⸗ benen Schubmachermeisters Gottfried Herling, nämlich:

1) des Johann Gottfried Vollwerih in Köttichau

bei Weißenfels; 2) der Kinder der am 29. August 1838 in Schna der⸗Trebnitz im Königreich Sachsen verstorben

Rebecca, verwitweten Albrecht, gebornen Vollwerth

nämlich:

2) der Johanne Christiane, verehelichten Breitting,

in Bürsten;

b) der Jehanne Rosine, verehelichten Gölde, zu Golben;

soon Jemanden nachgesucht, noch dem Gerichte sontt

soorgeladen, sich baldigst bei uns persönlich oder schrift⸗

Tare und

Tare und

stament des Schmidt Martin Robbel vem 8. De⸗ zember 1767; 8) Testament der verehelichten Ver⸗ wich, Margareibe gebornen Fritschin, vom 21. Au⸗ gust 1775, und 9) Wechselseitiges Testament des Bürgers und Kauoniers Gottfried Bever und des⸗ sen Ebefrau Aune Dorothee gebornen Remschel, vom 2 . März 1780. Da weder die Publication dieser Testamente bisbe⸗

von dem Leben oder dem Tode der Testatoren etwas Zuverlässiges bekannt geworden, so werden in Gemäß⸗ heit des §. 218 Tit. 12 Th 1. des Allgem. Landrechts eie Interessenten hiermit aufgeferdert, die Publication vinnen 6 Monaten und längstens bis zum 1. Mai 1841 gehörig nachzusuchen, widrigenfalls mit Eröffnung der Testamente nach Verschrist des §. 219 ibid. verfahren werden wird Müncheberg. den 28. September 1840. Königl. Preaß. Stadtgericht.

Aufgebot unbekannter Erben. Die Häuslerstochter Anna Rosina Schröter aus Altwasser, Glogauer Kreises, hat in ihrem Testamente vom 30. Juni 1839 die etwantgen Kinder der Schwe⸗ ster ihres Vaters Gottlieb Schröter, welche Anna Ro⸗ sina heißen und in Arnsdorf leben soll, zu Erben der Hälste ihres Nachlasses eingesetzt. Da die Eristenz und der Aufenthalt dieser Kinder nicht zu ermitteln ist, so werden auf den Antrag des ihnen bestellten Kurators und der ihnen substituirten Erben die Kinder der Anna Rosina, geboruen Schröter, und ihre Erben hierdurch

lich, spätestens aber am 14. Januar 1841, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, im Gerichts⸗Lokale zu Altwasser u melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Nachlaßmasse präkludirt und ihre Erbportion den substituirten Erben zur freien Verfügung überlassen werden würde. Glogau, den 5. März 1840. Das Gerichtsamt von Altwasser.

1b Bekanntmachung, die Kündigung und Rückzahlung der in Folge der Auf⸗ forderung vom 14. Mai d. J. zu Realisirung in Sor⸗ ten des 20 Guldenfußes angemeldeten Obligationen der Auleihe vom Jahre 1830 betr. Durch unsre Bekanntmachung vom Mai d. J haben wir diejenigen Inhaber z3procemiger Obliga⸗ tionen von der Anleihe des Jahres 1830, welche mit der beabsichtigten Reduction derselben auf den Nenn⸗ werth des 14 Thalerfußes stch nicht einverstehen, son⸗ dern es vorziehen würden, den Betrag des ganzen Kapitals in Sorten des 20 Guldenfußes zurückzuer⸗ halten, zur Anmeldung bei unsrer Buchhalterei inner⸗ halb der verflossenen drei Monate Junt, Juli und August d. J. aufgeferdert, die Bestimmung des Zeit⸗ punktes der Einlösung der solchergestalt angemeldeten eperpesber Bekanntmachung vor⸗ ehalten, und es ist in Folge diese ff 2 überhaupt die Summe . .b“ Ein mal Hundert Zwölf Tausend Vier Hundert Funfzig Thaler in denen in der Beilage A muü Buch⸗ staben und Nummern näher bezeichneten Obligatio⸗ nen der Anleihe des Jahres 1830 bei unsrer Buch⸗ balterei zur Anmeldung gelangt. Nachdem nun allerhöchsten Orts, die Einlösung der gedachten Obligauonen zum 1. April 1841 eintreten zu lassen, beschlossen worden, so werden den Inhabern derselben die darin ausgedrückten Kapitale, insowein

f

U⸗ en

1154

mine Michaeclis stattsindenden zur Ausloosung des künftigen

dergestalt April 18b1 ab bei der Staatsschuldenkasse gabe der Original⸗Obligationen nebst Talons und den noch unabgelanfenen Coupons in Empfang genom.

men werden können, indem von d eine weitere Verzinsung derselben nicht stattsindet.

Der ständische Ausschuß zu Verwaltung

18

der in Folge der als ferner gültig in Sorten des 20 Guldenfußes an⸗

gemeldeten und abgestempelten landschaftlichen

Lit. Bbb. zu d00 Thlr. Kapital No. 37, 50, 57, 121,

Lit. Ccc. zu 200 Thlr. Kapital No. 39, 241, 296,

Lit. Ddd. zu 100 Thlr. Kapital No. 149, 221, 248, 27

Lit. Eee. zu 50 Thlr. Kapital No. 36, 178, 301, 530, 539,

Lit. Fff. zu 25 Thlr. Kapital No. 193, 522, 562, 611,

den bei den 2procentigen Kammerkreditkas⸗ sen⸗Scheinen nach

Haupt⸗Convention vom

Maßgabe der in §. das in Folge der neuen M lende Verhältniß der künftigen Landesmünzen zu den

zeitherigen

öffentlichen Ziehung

Fahre⸗ zur Rückzahlung kommen, 1

gekündigt, daß selhige vom 1.

ierm 9 gegen Rück⸗

diesem Zeitpunkte an

resden, am I4. September 1840.

2 der Staats⸗ chulden⸗ Kasse.

Hübler. es Schäffer.

Verzeichniß

Bekanntmachung vom 1). Mai 1840

bliga⸗ tionen der Anleihe des Jahres 1830.

it. Aaa. zu 1000 Thlr. Kapital No. 25, 185, 290, 291, 619, 639, 671, 1321, 1528, 1534, 1538, 1539, 1606, 1619, 1684, 1739, 1779, 1920, 226 ¼, 2465, 2525. 2526, 2569, 275 8, 2759, 2700, 2761, 2787, 2788, 2789, 2790, 2855, 2932, 2971, 2982, 30 46, 3303, 330 ¼, 3305, 3307, 3308, 3309, 3310, 3311, 3312.

346, 369, 578, 63 ⁄, 652, 653, 679. 733, 734, 700, 761, 762, 763, 764, 765, 766, 767, 708, 770, 771, 897, 947, 948, 1041, 1042, 1227, 1242, 1413, 1415, 1485, 1575, 1705, 1765, 1956, 2033, 2303, 2420, 2482, 2541, 2692, 2775, 2830, 3118, 3263, 3286, 3349, 3428, 3645, 3643, 36à4, 3680, 3798.

306, 1147 1407, 1746, 1765, 2390, 2808, 3169, 3705, 4212, 4689, 5246, 5861,

1015,

348, 457, 478, 812, 9à1, 972, 1011, 1466,

1392, 1393, 1462, 1163, 1464, 1265, 1470. 1499, 1522, 1523, 1522, 1525, 1580, 1747, 1748, 1749, 1750, 1751, 1752, 1753, 1799, 1848, 1966, 2187, 2298, 2299, 2385, 24 5, 2537, 2803, 2705, 2805, 28006, 2807, 2 ¼09, 2812, 2947, 3050, 3051, 3052, 3145, 3293, 3300, 3342, 3660, 4661, 3062, 3678, 3814, 3959, 4006, 4015, 4025, 4161, 4162, 422¼, 1225, 42⁄3, 4205, 4279, 2377, 4003, 470 ½1, 4714, 4738, 5003, 5050, 5195, 5229, 5336, 5441, 5442, 5460, 5625, 5652, 5860, 5886. 8 40 471, 472, 480, 552 588, 609, 610, 611, 612, 613, 614, 615, 616, 076, 923, 940, 992, 1135, 1557, 1662, 1665, 1666 1667, 1668, 1698, 1722, 1725, 1736, 1783, 1758 1859, 2036, 2083. 2126, 2199, 2218, 2291, 2377, 2775, 2928, 2929, 2930, 2931, 2932, 2093, 2981, 3012, 3022, 3023, 3024, 3025, 3026, 3027, 3028, 3304, 3311, 3228, 3329, 3330, 333 ⁄, 3360, 3431, 3433, 3436, 3423, 3425, 3519, 3521, 3526, 3537, 3878, 3905, 4010, 4015, 4214, 4215, 4216, 4217, 421⅛, 4349, 4340, Als, 44119, 4422, 4425, 026, 4427, 4428, 4129, 4420, A 131, 4432, 4433, 4435, à430, 4437, à488, 4528, 4529, 4673, 4765, 4866, 4936, 5088, 5089, 5093, 5202, 5361, 5367, 5563, 5564, 5717, 5973, 6037, 6050, 6066, 6152, 6221, 6273, 6315, 6457, 6458, 6450, 6485, 6486, 6645, 6687, 6727, 6841, 6857, 6905, 6914, 6974, 7046, 7195, 7196, 7219, 7301, 7306, 7547, 7654, 7005, 7666, 7702, 7727, 774 , 8013, 8015. 8173, 8287.

721, 871, 90½, 989, 1032, 1177, 1308, 1479, 1542. 1576, 1577, 1578, 1579, 1700, 1828, 1959, g241, 2359, 2476, 2551, 2552, 2701, 2742, 2742, 2742, 2745, 2756, 2747, 2751, 275 ¼, 2969, 3445, 3580, 3581, 3503, 3819, 3888, 3889, 4025, 4170, 4172, 4185, 4186, 4187, 4188, 4i80, 4190, 4191, 4277, 4456, 4632, 4699, 4935, 4930, 4973, 5134, 5169, 5319, 5353, 558 1.

634, 678, 685, 686, 687, 811, 844, 983.

Bekanntmachung,

Vorbehalt fernerer Auszahlung in Sorten des

20 Guldeufußes betr. . Mit Rücksicht auf die Bestimmung in Art. VIil. der 28. August 1819, und nach 11 des Gesetzes vom 21. Juli d. J. nzverfassung festzustel⸗

‚ingleichen zu andern Währungen, so wie die daraus für den Geldverkehr im Allgemeinen abzu⸗ leitenden Verbindlichkeiten betreffend, enthaltenen Vor⸗ schrift soll es den Inhabern der zweiprocentigen Kam⸗ merkreditkassen⸗Scheine gestattet werden, sich, sowohl wegen der Zinsen, als auch wegen der seiner Zeit fäl⸗ lig werdenden Kapitalbeträge, die fernere ausschließliche Zahlung in Sorten des 20 Guldenfußes vorzubehalten. Mit Allerhöchster Genehmigung werden daher alle diejenigen, welche einen derartigen Vorbehalt zu stellen sind, andurch aufgefordert, solches binnen der drei Monate

September, Oktober und November

dieses Jahres

bei der Buchhalterei der hiesigen Staatsschulden⸗Kasse zu bewerkstelligen und der Abstempelung der zu dem Ende zu produzirenden Original⸗Scheine und alons mittelst eines die Worte

„ferner ausschließlich in Sorten des 20 Gulden⸗ fußes zahlbar“ enthaltenden schwarzen Stempels, ingleichen der sofor⸗ tigen Wiederaushändigung derselben, sich zu gewärtigen. Nach Ablauf obiger Frist hat auf die binnen selbi⸗ ger nicht zur Anmeldung gelangten derartigen Obli⸗

Gesetzes in die Wahl des Schuldners gestellte lungs

Dresden, am 8. August 1840.

Schulden⸗Kasse. Hübler. von Minckwitz. Meisel. Schäffer.

Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

schluß der letzten General⸗

gewordenen Nachtrages zum Statute, die

erstatiung über die Fortschritte unseres Unternehmens

Mittwoch den 28.

h non hameFR s lS

Da nach der Aufforderung der Gefellschafts⸗Diree⸗ und somit für den Termin Ostern tion vom 7Tten d. Mts. P Jedtun⸗ des letzten Ein. schusses von 15 pro Cent die gen zwischen dem 8. und 15. Okrober e. im Gesellschafts⸗ Büreau (unter den Linden und dagegen

gegen deren 1b 29. Oktober) die ausgefertigten Actien ausgegeben wer⸗

den sollen, so wird die Genügung der Verschrift des

sellschafts⸗Büreau niederzulegen.

müssen (nach §. 32 des Statuts) vor der Generat⸗Versammlung dem Vorsitzenden schriftlich mitget die Beschlußnahme darüber Versammlung vertagt werden kann.

Der Verwaltungsratb der

Zunächst

„Ersie Lieferung

gationen die durch §. 3 und §. 15 des 1eezehaa a

modalität ebenfalls unbedingte Anwendung zu leiden.

Der ständische Ausschuß zur Verwaltung der Staats⸗

Außerordentliche General⸗Versammulng der

Zur Vorlegung und Vollziehung des durch den Be⸗ ersammlung 522 usgabe

von Prioritäts⸗Actien beireffend, so wie zur Bericht⸗

laden wir die geehrien Actionairs unserer Gesellschaft zu einer außerordentlichen General⸗Versammlung auf Oktober c., Nachmit⸗

isherigen Autitungsbo⸗

Nr. 6) einzuliefern sind Interims Bescheinigungen eriheilt werden, Rücgabe nach 8 bis 14 Tagen lalso dis

28 des Statuts dadurch erleichtert werden, daß statt

.den der Actien selbst die gedachten Interims⸗ Bescheinigungen über die tungsbegen zugleich als Einlaßkarten zur General Ver⸗ sammlung und Nachweis der Stimmberechtigung die⸗ nen können. 9

Anzahl medergelegier QRuit⸗

Die Vertreter stimmberechtigter Actionairs (welche im Ge⸗

sind den Beschlüssen de r

stwanige besondere Anträge einzelner Actionaire 8 8 singtentens 14 Tage

nuterzeichneten eilt werden, widrigenfalls is zur nächsten General⸗

Mitglieder der Gesellschaft seyn müssen)

aben ihre beglaubigten Vollmachten ebenfalls

Nichterscheinende Actionairs

Anwesenden unterworfen.

zerlin, den 29. September 1850.

42 Berliu⸗Anhaltischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft.

Buck, Verstzender.

811 1

Literarische Anzeigen. Preufsisches Nationalwerk.

So eben ist erschienen und bei E. S. Mittler

(Stechbahn Nr. 3³) zu haben: K öni g8 Friedrich Wilhelm III.

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Ein Ruf der Wehmuth hat den Welttheil durchbebt!

Friedrich Wilhelm I1II. ist heimgegangen; ein se⸗

genbringender Stern ist erloschen; ein helles, mildes

Licht ist niedergesunken am Porizonte des Lebens! Die

Verständigen, die Männer des Gedankens im Deutschen

Voik segnen sein Andenken; sie wissen, wie Er für

Deutschland gewaltet und gewirkt. Die Fürsten Euro⸗

pa's hat sein Scheiden tief betrübt; denn auch sie wis⸗

sen, welch ein Gewicht seine Persönlichkeit oft in die

Wagschale gelegt, auf der die Geschicke gewogen wer⸗

den, der Etaeten wie shrer Häupter. Friedrich

Wilhelm 111. hat seinen Beruf erfüllt; nicht bloß

den nationalen, als König von Preußen, sondern auch

den welthisterischen, se sein einziger Vorfahr,

Friedrich 1I., jedem Nachfolger auf dem Tbrone,

den er auf den Fels des Geistes erbaut, solchen als

heiligstes Vermächtniß zu treuester Erfüllung hinterlassen. Das Werk theilt sich, gleichsam von 22 ein:

1. Von 1770 bis 1807, oder von der Gehurt des Kö⸗

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lhrer Majestät der Königin Elisabeth,

nach Prof. Wach lith. v. Jentzen, Pendant zum vo-

rigen; Preis auf Velinpapier 1 Thlr., auf Chines. Papier 1 ½ Thlr.

Auch machen wir auf die übrigen anerkannt gu-

ten Bildnisse der Königl. Familie, welche sich in

unserm Verlage befinden, aufmerksam, namentlich:

Das Portrait des

IM“ . . 29

Friedrich Wilhelm III.

im Ueberrock, nach Prof. Krüger, Lth. v. Wildt. Preis 1 Thlr.

Dasselbe in Uniform des Isten Garde-Regiments, nach Prof. Krüger lith. v. Jentzen. 1 ½ Thlir. 15 litbographirte ildnisse der Königl. Famihe (un- ter dem Titel: das Album), nach Zeiehnungen des

Prof. Krüger; Preis auf weissem Papier pro Rlatt 20 sgr., auf Chines. Papier 25 sgr. etc. etc. 1I1““ C. G. Lüderitzs'che Kunst-Yerla 8 Linden No. 30. Gallerie der Grazien. Von diesem beliebren Prachtwerke ist so eben eine neue Serie, 12 Blatt Imp.-Svo. Preis 3 Thlr. 15 sgr. erschienen. Diese neue Folge empfieblt sich durch Schönheit der Zeichnung so wie durch YNollendung des Stahlstichs ganz besonders.

2

tags à Uhr, im hiesigen Börsen⸗Lokale,

sie nicht ohnehin bei der zu dem bevorstehenden Ter⸗ 1u“ 11X1X“

hierdurch ergebenst ein.

* 8

20 ,Linden.

8

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Benicken, e

in Generals-Uniform nach Prof. Wach lith. v. Jen-

8 Hochseligen Königs Majestät

shandlung,

A. Asber & Comp.

8 I b al

Amtl. Nachr.

Frankr. Paris. Aeußerungen der Blätter in Beziehnng auf die Zu⸗ sammenberufung der Kammern. Tagesbef. des Marschall Gerard. Börse. (Verschiedene Nachrichten) Schiffe mit geh. Missionen.

Großdr u. Zei. London. Oriental. Frage. Wirkung der Paris. Nachrichten auf die Börse. Vritische Linienschiffe im Mittelmeer. Neuer Lord⸗Mayor Einsuhrverhot in Peru.

Niederl. Amsterdam. Krieg oder Frieden. Haag.

Deuesche Bundesst. München. Entscheidung des Prozesses gegen den Central⸗Schulbücher⸗Verlag. .

Orsterr. Wien. Poelitische Besorgnisse im Kirchenstaat.

Span. Mad rid. Ueber das Programm des neuen Ministeriums. Pampelona schließt sich der Regierungs⸗Junta aa. San Se⸗ bastian. Besorgnisse. 8 8 8 v“

Serbien. Absetzungen. 5

Türkei. Die Biokade von Sprien und Aegvppten.

Syr. Bericht des Oesterr. Beob. über die Einnahme ven Beirut.

Inlaund. Berlin. Fest. Bromberg. Verschönerungs⸗Verein. Düsseldorf. Bensberg, Kadettenhaus. Dortmund. Mär⸗ lisches Gesang⸗Fest.

Kronik des TDages.

Se. Majfestaͤt der Koͤnig haben Allerhoͤchstihren Kammer⸗ herrn, den bisherigen vortragenden Rath im Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Geheimen Legationsrath Freiherrn Alexander Heinrich von Arnim aus dem Hause Sukow, zu Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi⸗ Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Belgier zu ernennen geruht.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ ist von Schwerin,

Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ Strelitz von Neu⸗Strelitz hier eingetroffen und sind in 88 fuͤr Hoͤchstdieselben in Bereitschaft gehaltenen Zimmern des Koͤ⸗ snchen Schlosses Eee-.

Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Albrecht und Hoͤchstihre Kinder, Ihre Koͤnigl. ean⸗ 9

Prinzessin Charlotte und der Prinz Albrecht sind von

Schloß Kamenz, 6 .8. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Friedrich ist von Dus⸗ eldorf,

Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm und Hoͤchstihre Tochter, Ihre Kdnigl. Hoheit die Prinzessin Marie, und 4

Se. Hoheit der Prinz und Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Karl zu Hessen und bei Rhein und Hoͤchst⸗ ihre Kinder, Ihre Hoheiten die Prinzen Ludwig und Hein⸗ rich sind von Schloß Fischbach in Schiesien hier eingetroffen.

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Bekanntmachung. 8 Zur Aufrechthaltung der aͤußeren Ordnung bei der am l5ten dieses Monats stattfindenden Huldigungs⸗Feierlichkeit wird hier⸗ mit Folgendes bestimmt: b 1) Von 7 Uhr Morgens an ist der Platz zwischen der Frie⸗ drichs⸗, Eisernen und Schloß⸗Bruͤcke und dem Koͤniglichen Schlosse fuͤr Wagen und Reiter gesperrt.

2) Die Wagen der sich im Schlosse versammelnden Hoͤchsten Herrschaften, Huldigungs⸗Deputirten und hohen Staats⸗ beamten fahren uͤber die Schleusen⸗Bruͤcke durch das Muͤh⸗ len⸗Portal (Nr. 3) an, und durch das Wacht⸗Portal (Nr. 2) ab. Sie entfernen sich sodann durch die Bruͤderstraße

3) Die Huldigungs⸗Deputirten, welche sich in der Aula des

Universitaäͤts⸗Gebaͤudes versammeln, fahren bei dem Fluͤgel zunaͤchst des nt ee , .. Flug

4) Diejenigen, welche mit Einlaß⸗Karten zum Dorn 8

den Schau Geruͤsten der staͤdtischen Rbe begeben sich uͤber die Kavalier⸗Bruͤcke, und diejenigen, welche Einlaß⸗Karten zum Koͤniglichen Museum und zu dem Schau⸗ Geruͤste vor dem Boͤrsenhause besitzen, uͤber die Eiserne oder Friedrichs⸗Bruͤcke durch die auf den Karten bezeichneten Ein⸗ 8 Poge an die Orte ihrer Bestimmung. 1t as Publikum, welches die Feier von den freien ddees Lustgartens anzusehen beabsichtigt, wird nach

so wie der Einmarsch der Buͤrgerschaft und der Gewerke es gestattet, eingelassen werden und findet seine Stelle inner⸗

halb der zu diesem Zwecke errichteten Schranken. Jede Eindrängung in die Zuͤge der Buͤrgerschaft und Gewerke

wird strenge verhindert werden.

Berlin, den 13. Oktober 1840.

nigliches Gouvernement und Polizei⸗Praͤsidium hiesiger Residenz. vpon Loebell. von Puttkammer.

Köͤ

8

Bekanntmachung. Zur Erhaltung der Ordnung und Verhuͤtung von Ungluͤcks⸗

fäͤllen bei der morgen Abend statifindenden festlichen Erleuchtung wird hiermit bestimmt, daß die Wagenreihe in der Koͤnigsstraße,

aus beiden Seiten der Neuen Friedrichsstraße, beginnt und so⸗ dann folgende Richtung nimmt: 1) durch die Koͤnigsstraße, 2) üͤber die Lange Bruͤcke, 3) uüber den Schloßplatz, ) ñJber die Schloßfreiheit, 5) ñJber die Schloßbruͤcke, 6) lᷓaͤngs der Linden⸗ Promenade rechter Hand, 7) uͤber den Pariser⸗Platz, 8) laͤngs der Linden⸗Promenade linker Hand, bis zur Wilhelmsstraße (wer von hier ab diese Seite der Linden weiter befahren will, darf solches nur bis zur Friedrichs⸗ oder Charlottenstraße, welchem⸗ naͤchst rechts durch jene Straßan abgefahren werden muß), 9) durch die Wilhelmsstraße bis zur Leipzigerstraße, 10) durch die Leipzigerstraße bis zur Friedrichsstraße, 11) durch die Friedrichs⸗

die Lindenstraste bis zur Kommandantenstraße, 13) durch die Kommandantenstraße bis zur Leipzigerstraße, 14) durch die Leip⸗ zigerstraße uͤber den Spittelmarkt, 15) durch die Gertraudten⸗ straße, 16) her den Molkenmarkt, 17) durch die Stralauer⸗ straße und 18) wer sich dem Zuge aufs neue anschließen will, durch die Neue Friedrichsstraße, im anderen Falle: uͤber die Stralauerbruͤcke oder Waisenbruͤcke und beliebig weiter. Equipagen, welche nach schon begonnener Fahrt sich dem Wagenzuge anschlteßen möͤchten, köͤnnen nur an folgenden Punkten zugelassen werden: a) An der Ecke der Leipziger und Kommandantenstraße, von der Seite des Hausvoigtei⸗Platzes her. b) An der Ecke der Linden und Kommandan⸗ ten⸗Straße, von der letzteren Straße (Seite der Gruͤn⸗Straße) her. c) An der Ecke des Köllnischen Fischmarktes und der Breiten Straße, von der Scharrn⸗Straße her. 4) An der Ecke der Leip⸗ ziger und Wilhelms⸗Sraße, vom Potrsdamer Thoreher. Alle uͤbrigen

Dauer der Fahrt fuͤr Fuhrwerk und Reiter gaͤnzlich gesperrt. Dagegen kann aus dem Wagenzuge in die auf beiden Seiten belegenen Auer⸗Straßen abgefahren werden, mit Ausschluß der Linden⸗Prome⸗ nade, wo die Bestimmung hinter Nr. § eintritt. Die Equipagen muͤssen in ununterbrechener Fahrt bleiben, und duͤrfen nur die rechte Seite des Fahrdammes einnehmen. Wo die Einfahrt in die Reihe gestattet ist, darf solche nur abwechselnd mit der Haupt⸗ reihe, nach der Anweisung der Beamten stattfinden. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß uͤberall nur im Schritt gefahren werden darf, und insofern irgendwo ein gefaͤhrliches Gedraͤnge die Absperrung ganzer Straßen gegen Fuhrwerk noͤthig machen sollte, den desfaͤllsigen Anordnungen der Beamten unweigerlich

Folge geleistet werden muß. Auch die Fußgaͤnger werden wohl

uͤberall, besonders auf den Bruͤcken, die rechte Seite zu

alten.

Berlin, den 14. Oktober 18410.

Koͤnigliches Gouvernement und Polizei⸗Praͤsidium hiesiger Residenz.

von Loebell. von Puttkammer. 5 Bekanntmachung.

1) Am Tage der Huldigungsfeier, Donnerstag den l5ten d., kann der Zugang zu den Raͤumen und Tribunen des Koͤniglichen Museums nur denjenigen Personen gestattet werden, welche mit Einlaß⸗Karten versehen sind. Diese werden am Eingange bloß vorgezeigt.

Die Eingaͤnge zu den verschiedenen Tribuͤnen sind auf den Einlaß Karten angegeben; außerdem unterscheiden sich die Kar⸗ ten durch besondere Faͤrbung, G Es wird gebeten, die Karte bis zum Schlusse der Feier zu behalten, und nach den Angaben auf derselben mit Huͤlfe der hierfuͤr aufgestellten Aufseher den bestimmten Platz ernzuneh⸗ men, indem so jede Ueberfuͤllung einzelner Abtheilungen ver⸗ mieden wird. j Die Wagen koͤnnen von beiden Seiten nur bis zur eisernen und Friedrichs⸗Bruͤcke fahren.

Die Thuͤren werden um 7 Uhr geoͤffnet und um 8 ½ Uhr geschlossen.

Berlin, den 13. Oktober 1840.

General⸗Direction der Koͤnigl. Museen.

Bekanntmachung.

Wir machen hierdurch bekannt, daß das neu erbaute An⸗ haltsche Thoor, vom l5ten d. M. ab, der allgemeinen Passage, jedoch mit der Beschraͤnkung eroͤffnet wird, daß die Einfuͤhrung mahl⸗ und schlachtsteuerpflichiger Gegenstaͤnde durch dies Thor fuͤr jetzt noch untersagt bleibt, mithin Personen, Wagen ꝛc. mit Gepäͤck, fuͤr jetzt zu diesem Thore nicht eingelassen werden koͤn⸗ nen, sondern ihnen uͤberlassen bleiben muß, ihren Eingang zur Stadt zu einem der mit einer Steuer⸗Expedition besetzten Thore zu nehmen.

Berlin, den 13. Oktober 1840.

Konigliches Haupt⸗Steuer⸗Amt fuͤr inlaͤndische Gegenstaͤnde.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Georg zu Hessen, General⸗Lieutenant und Gouverneur von Magdeburg, von Magdeburg.

Se. Durchlaucht der Fuͤrst zu Bentheim⸗Steinfurt, von Burg Steinfurt.

Se. Durchlaucht der Fuͤrst zu Solms⸗ Braunfels, von Braunfels.

Se. Durchlaucht der Fuͤrst Maximilian zu Wied, von Neu⸗Wied.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende General des 8ten Armee⸗Corps, von Thile I1I., von Trier

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende General des 3ten Armee⸗Corps, von Weyrach, von Frank⸗ furt a. d. O.

Der General⸗Major und Commandeur der 7ten Kavallerie⸗ Brigade, von Zollicoffer, von Magdeburg.

Der General⸗Major und Commandeur der 7ten Infanterie⸗ Brigade, von Brandenstein, von Magdebur Der General⸗Major und Commandeur der Brigade, von Drygalski, von Erfurt.

Der General⸗Major und Commandeur der 5ten Infanterie⸗ Brigade, von Werder, von Frankfurt a. d. O.

Der Koͤnigl. Belgische außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ maͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, General Wilmar, von

be Infanterie⸗

Rußland und Polen.

den 28.⸗ zunaͤchst begraͤnzende Quer⸗Straßen sind waͤhrend der

Annen⸗Orden erster Klasse und dem Suffragan⸗Bischof, Mon⸗ signor Zglienicki, Verweser der Dasnneegehen⸗ ö— 2 laus⸗Orden erster Klasse verliehen.

Der Steuermann Ado Lagge, und die Matrosen Ado Melka, Peter Ranno und Jakob Rosenberg, saͤmmtlich Russische Unter⸗ thanen aus Lievland, die zu Anfang dieses Jahres in Leba im Preußischen Regierungs⸗Bezirke Koͤslin eine bejahrte Frau und zwei Kinder aus dem Feuer retteten und dafuͤr von Sr. Maje⸗ stät dem Koͤnige von Preußen Belohnungen erhielten, haben jetzt auch ähnliche Belohnungen von Sr. Majestaͤt dem Kaiser em⸗ vfangeauau;“

* 88 88 e4“ Paris, 9. Okt. Man unterhaͤlt sich heute von einer Note, die der Lord Palmerston dem hiesigen Kabinet als Antwort auf ein sogenanntes Ultimatum habe zustellen lassen, und man scheint auf diese Mittheilung einiges Gewicht zu legen, obgleich dieselbe sich in keiner Weise auf die Ausfuͤhrung des Londoner Trakta⸗ tes bezieht. Lord Palmerston soll naͤmlich, wie namentlich der Courrier francçais angiebt, erklart haben, daß es mit der Ab⸗ setzung Mehmed Ali's nicht ernstlich gemeint sey, und daß man nicht die Absicht habe, eine solche Maßregel in Ausfuͤhrung zu bringen. Die oͤffentliche Aufmerksamkeit wird sich aber nur einen Augenblick lang auf diesen Incidenzpunkt richten, und man wird sich bis zum 28. Oktober fast ausschließlich nur mit der Bearbei⸗ tung der Kammer beschaͤftigen. Nach aufmerksamster Durchsicht der heutigen Journale kann man sich fast noch weniger als gestern einen rechten Begriff davon machen, was die Zusammenberufung der Kammern eigentlich bedeutet, was der Koͤnig oder Herr Thiers von ihnen erwarten, und ob sie nur zum ratificiren oder zum beschließen einberufen worden sind. Dem Journal des Debats, in welchem man seit 10 Jahren die Ansichten des Koͤnigs durchblicken zu sehen gewohnt ist, scheint die Zusammenberufung der Kammern sehr willkommen. Es läßt sich aber voraussetzen, daß die Gruͤnde die⸗ ser Zufriedenheit erst in den letzten Zeilen des nachfolgenden Artikels zu suchen sind: „In den ernsten Umstaͤnden, in die Frank⸗ reich durch den Londoner Traktat versetzt worden ist, haͤtte das angeblich parlamentarische Ministerium viel fruͤher die oͤffentliche Meinung befragen, und die Mitwirkung der Nation in Anspruch nehmen muͤssen. Die Kammern sind eine Staͤrke und nicht eine Verlegenheit. Wenn man sich freimuͤthig an sie wendet, und ihnen den wahren Zustand der Dinge vor Augen legt, so braucht man nicht zu fuͤrchten, daß sie der Regierung die Mittel verwei⸗ gern werden, Frankreichs Interessen und Ehre aufrecht zu erhal⸗ ten. Wie dem aber auch sey, die Kammern sind zusammen⸗ berufen, und diese Maßregel kann nur unsern vollen Beifall haben. Wir kennen bis jetzt die Unterhandlungen, welche dem Londoner Traktat vorangegangen, oder ihm gefolgt sind, nur durch die vielleicht ungetreuen Berichte der fremden Staatskanz⸗ leien und ihrer Journale. Es ist nun Zeit, daß sich auch unser Ministerium vor Frankreich und vor ganz Europa ausspricht. Es ist Zeit, daß die Regierung die besorgte und aufgeregte Na⸗ tion von ihren Plaͤnen, von ihrer Politik, von ihrem letzten Worte in Kenntniß setzt. Das Stillschweigen hat die Leidenschaften nur zu sehr schon aufgeregt und die sich selbst uͤberlassenen Gemuͤther entflammt. Was uns betrifft, wir suchen endlich die Wahrheit, wir verlangen nur aufgeklärt zu werden; wir haben nicht die geringste Lust, das Ministerium zu quaͤlen oder zu schwaͤchen. Bei allen von ihm ergriffenen Maßregeln der Vorsicht und der Festig⸗ keit haben wir ihm seinen Beistand geleistet; wir werden jetzt, um ein definitives Urtheil uͤber das Benehmen des Ministeriums zu faͤllen, die Eroͤrterung abwarten, die in 20 Tagen beginnen wird. Welchen Entschluß auch die Kammern ergreifen moͤgen, derselbe wird, wir sind es fest uͤber⸗ zeugt, von einem wahren Patriotismus diktirt seyn, und unsere Mitwirkung ist ihm im Voraus gesichert. Frankreich hat Sol⸗ daten, Waffen, Geld; um stark und unuͤberwindlich zu seyn, be⸗ darf es nur der Eintracht seiner Kinder. Dies weiß Frankreich; aber es weiß auch, daß es sich niemals in einen Krieg ohne Grund, ohne Zweck und ohne Gränzen hineinziehen lassen wird.“ Das Sieele, eines der einflußreichsten ministeriellen Journale, scheint nicht mit gleicher Zuversicht auf die Kammern zu blicken. „Wenn“, sagt es, „schmachvolle Berechnungen auf die Schwaͤche der Kammern gegruͤndet seyn sollten, so hoffen wir, daß man sie vereitelt sehen wird. Es werden sich vielleicht in der Eroͤrterung drei oder vier Fractionen den inneren Einfluß streitig machen; aber gegen den aͤußeren Feind, der uns be⸗ droht, wird es nur ein Gefuͤhl, nur eine Anstrengung geben; und wenn es der Kammer an Muth fehlen sollte, so wird sie unter dem Beifallsruf des ganzen Landes aufgeloͤst werden. Die Hauptfrage ist noch immer: ist die Regierung bereit? ist sie entschlossen? hat sie einen bestimmten Plan? hat sie den festen Willen, ihn zu befolgen? wir hoffen es; aber, um das Publikum davon zu uͤberzeugen, bedarf es der Beweise, und zwar schleunig. Man hat den Be⸗ rathungen viel, vielleicht zuviel Zeit gewidmet. Der Augenblick des Handelns ist gekommen. Hat das Ministerium die Macht dazu? Man versichert uns, daß dem so sey, und daß eine sehr gruͤndliche Debatte die Dissidenten veranlaßt habe, sich dem von dem Conseils⸗Praͤsidenten vorgeschlagenen System anzuschließen. Herr Thiers, der, bevor er den bestimmten Entschluß des Koͤnigs kannte, sich in der furchtbaren Alternative befand, entweder in einer gefahrvollen Lage von den oͤffentlichen Angeiegen⸗ heiten zuruͤckzutreten, oder seinen eigenen Verpslichemm⸗ gen ungetreu zu werden, hatte, wie es heißt, den zia⸗ nig gebeten, in seine Entlassung zu willigen, 8 58 vielleicht vorsichtigere Politik als die seinige, der . 8 seine Zustimmung geben koͤnne, von ge 8 deren Ueberzeugung mit derselben uͤbereinstimmte. uͤbrigens, daß kein Akt

der Opposition von seiner gabe seiner Nachfolger neue Schwierigkeiten henz Es scheint ausgemacht, daß im

straße bis zum Belle⸗Alliance⸗Platz, hier 12) sogleich links durch

etersburg, §. Okt. Se. Majestaͤt der 25 ischof von Plozk, Monsignor Paulowski, den St.

seils⸗Praͤsident mit den

Laufe des vorigen Tage noͤthigen Vollmachten versechen wo